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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Axel Müller

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nic…

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 315 lines we hold for Axel Müller, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 6 of 7.

  1. Ich liefere Ihnen dafür exemplarisch fünf Belege: Erstens. Im Entwurf wird gerühmt, dass Leistungszuschläge zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile stärker angehoben werden. Solange aber beispielsweise die Umlegung von steigenden Kosten für Auszubildende zu den Pflegeleistungen gerechnet werden, kommt jede Erhöhung der Zuschüsse für die Eigenanteile nicht oder nur reduziert an. Es läuft nach dem Schema „linke Tasche, rechte Tasche“. Zweitens. Um die beträchtlichen Kostensteigerungen bei häuslicher und stationärer Pflege abzufedern, sollen Pflegegeld und Vergütungen für Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben werden. Der Entwurf lobt sich darüber hinaus, dass ab 1. Januar 2028 – wohlgemerkt 2028! – eine Dynamisierung der Vergütung festgeschrieben wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Lauterbach! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet nur isolierte Einzelmaßnahmen, stellt keine ganzheitliche Systemverbesserung dar und auch die Versorgungssicherheit wird durch die Reform nicht verbessert. Das sage nicht ich. Ich zitiere hier aus einer Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, und der kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Der Gesetzentwurf ist nicht ambitioniert. Er ist ein Sammelsurium aus Einzelmaßnahmen, die in ihrer Summe nicht geeignet sind, zu einer strukturellen Verbesserung im Bereich der Pflege zu führen, die wir angesichts eines drohenden Pflegenotstands aufgrund leerer Kassen und mangelnden Pflegepersonals dringend benötigt hätten.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Kolleginnen und Kollegen, ich schließe mit der Ankündigung, dass wir von der Union an den weiteren Beratungen offen und konstruktiv mitwirken werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dr. Johannes Fechner, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Dazu möchte ich anmerken, dass es selbstverständlich eine deutliche Antwort der Justiz auf die steigenden Fallzahlen von weiblichen Opfern und Angehörigen sexueller Minderheiten braucht. Allerdings geht das schon jetzt mit der vorhandenen Gesetzeslage. § 46 StGB lässt es zu, dass sonstige menschenverachtende Beweggründe angemessen gesühnt werden. Das steht auch in der Entwurfsbegründung drin. Der Entwurf macht letztendlich den Tatgerichten unnötige Vorgaben. Er verkompliziert die Beweisaufnahmen. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Schlussfrage: Worin liegt der juristische Mehrwert für die Opfer? Oder ist das wieder nur ein Versuch, sich medienwirksam in Szene zu setzen? Das hätten die Opfer nicht verdient.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen; Teile haben Sie erwähnt. Allerdings betrifft die Halbierung aus unserer Sicht einen Prüfauftrag. Es wird die weitere Beratung ergeben, inwieweit man dem nahetreten kann. Unbeantwortet im Vorschlag ist übrigens auch die Frage, wie mit einer Ungleichbehandlung zu verfahren ist, die entsteht, wenn derjenige, der die Strafe bezahlt, die vollen Tagessätze bezahlt hat, während derjenige, der sie nicht bezahlt, nur noch die Hälfte der Strafe absitzt. Das muss man klären. Zu guter Letzt: die Änderung der Strafzumessungsvorschrift des § 46 Absatz 2 StGB und die genannten strafschärfenden Merkmale.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Das ist – das sieht auch der Gesetzentwurf so vor – ein Druckmittel, ohne das ansonsten die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs infrage gestellt wäre. Ob es allerdings der Halbierung bedarf, wie Sie es vorsehen, muss die weitere Beratung klären. Das Argument der Inanspruchnahme vieler teurer Haftplätze verliert an Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass 75 Prozent aller Geldstrafen bezahlt werden. Das geschieht vielfach schon jetzt unter der Bewilligung von Ratenzahlung. Knapp 10 Prozent gehen in Gesamtfreiheitsstrafen auf. Der Rest wird durch gemeinnützige Arbeit oder durch Niederschlagung erledigt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat kapituliert, dass er seine Handlungs- und Durchsetzungskraft abschwächt.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Den Kollegen Fechner aus der SPD, der auch gerne zitiert, zitiere ich jetzt auch mal. Er wird in diesem Artikel mit den Worten zitiert, er sehe „dringenden Handlungsbedarf“ und es gebe ein „erhebliches Sicherheitsrisiko“. Warum braucht die Ampel dann dazu mehr als ein Jahr? Warum lehnen Sie einen im Mai 2022 Ihnen auf dem silbernen Tablett präsentierten Gesetzesvorschlag der Union ab? Mutmaßlich weil sich die Koalitionspartner wieder einmal verheddert hatten. Angeblich bei über 30 Gesetzgebungsvorhaben soll das der Fall sein. „Stillstand statt Fortschritt“ nenne ich das. Der dritte Punkt: die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. In der Tat, 86 Prozent aller Verurteilungen bei Strafgerichten erfolgen zu einer Geldstrafe. Wird sie nicht bezahlt – Sie haben es gesagt –, tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Dann geschah allerdings nichts mehr, wobei, ganz offen gestanden, wir von der Union nach den überschaubaren Tagesordnungen des Rechtsausschusses nicht feststellen können, dass das Haus mit zahlreichen anderen vorrangigen Gesetzesvorhaben beschäftigt gewesen wäre. Dennoch weigern Sie sich, unserem Vorschlag näherzutreten. In sieben Ausschusssitzungen haben Sie ihn jeweils nicht mal behandelt, im Dezember 2022 endgültig abgelehnt. Wegen der nicht geänderten Rechtslage, die dazu führt, dass, wie Sie es ausgedrückt haben, der Maßregelvollzug aus allen Nähten platzt, kamen Dutzende gemeingefährliche Straftäter auf freien Fuß. Das nahmen Sie ganz bewusst in Kauf. Die Wochenzeitung „Zeit“ titelte am 16. Februar 2023: Sie werden zu mehreren Jahren Haft verurteilt – und kommen gleich wieder frei.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Damit hat man gute Erfolge erzielt, beispielsweise bei Sexualstraftätern eine Rückfallreduktion um 50 Prozent. Deshalb halten wir diese Änderungsvorschläge für zielführend und stimmen ihnen, auch im Einklang mit der Richterschaft, zu. Bei aller Freude über diesen Konsens darf man allerdings nicht übersehen, dass es dazu auch Therapeuten und Therapieplätze braucht; ansonsten stehen solche Auflagen nur auf dem Papier und müssen gegebenenfalls sogar kassiert werden, wenn es dem Betroffenen unmöglich wird, sie zu erfüllen. Der zweite Punkt – Sie haben es erwähnt –: die Änderungsvorschläge zum Maßregelvollzug. Nach heutigem Stand werden wir dem zustimmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Entsprechend werde ich in meiner Rede jetzt so vorgehen, damit Sie, sehr geehrter Herr Minister Buschmann, auch mal wieder das Gefühl eines Erfolges genießen können, zumal der „Spiegel“ ja in dieser Woche getitelt und geschrieben hat, dass Sie seit den Auseinandersetzungen mit Minister Lauterbach um die Coronamaßnahmen keine Erfolge mehr hätten verbuchen können. Mit dem ersten Punkt, mit der Erweiterung von Auflagen und Weisungen im Zusammenhang mit den Bewährungsanordnungen oder Einstellungsauflagen – das haben Sie nicht erwähnt –, schafft Ihr Gesetzentwurf die Möglichkeit, auch Therapieauflagen gegen den Willen anzuordnen, was bisher nur nach einer vollständigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe im Rahmen der Führungsaufsicht möglich war.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält vier Themenblöcke aus dem strafrechtlichen Sanktionsrecht. Dazu in aller gebotenen Kürze: In der Mediationsausbildung habe ich mal gelernt, dass man weniger konfliktbeladene Themen an den Anfang stellen soll, um schnelle Einigungen zu erzielen. Das sorge dann für Erfolgserlebnisse und motiviere auch.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit zum Widerspruch erhalten. Dieser Weg ist uns weder durch das erwähnte Bundesgerichtshofurteil noch durch die übergeordnete europäische Rechtsprechung oder Rechtsetzung verwehrt. Lassen Sie uns also im Sinne unseres Antrags für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen. Ich bedanke mich. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Tobias Matthias Peterka.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Regt sich ein Kunde oftmals aus Unkenntnis nicht, sieht sich die Bank gezwungen, die Kundenbeziehung zu kündigen. Gerade bei den Otto Normalverbrauchern unter den Kunden, die vor allem bei den für unsere Finanzarchitektur so wichtigen regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken betreut werden, sorgt das für Verwirrung. Die erheblichen Zusatzkosten werden den Kunden auferlegt werden. Sie bekommen also Steine statt Brot. Wir als Gesetzgeber können für eine Lösung sorgen. Wir tun das mit unserem Antrag, in dem wir vorschlagen, in dem erwähnten § 675g BGB, also in diesem sogenannten Zahlungsdiensterahmenvertrag, festzuschreiben, dass Änderungen des Vertrages, die nicht die wesentlichen Grundlagen berühren, keine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen, auch wenn sie durch eine Zustimmungsfiktion zustande kommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Folge der Entscheidung ist es, dass praktisch alle bisherigen Änderungen in den Kundenverhältnissen seit Einführung der Banken-AGB im Jahre 1977 je nach Beginn der Kundenbeziehungen unwirksam sind, wenn der Kunde ihnen nicht ausdrücklich durch eine positive Erklärung zugestimmt hat. Welche AGB-Fassung im Verhältnis Bank/Kunde gilt, hängt davon ab, wann ein Kunde sein Konto eröffnet hat oder ob er einer Änderung danach aktiv zugestimmt hat. Dadurch ist ein unübersehbarer Flickenteppich entstanden. Millionen von Kundenbeziehungen müssen einzeln geprüft werden, millionenfach müssen Kunden angeschrieben werden, Tausende von Tonnen Papier müssen versandt werden, um nun um eine ausdrückliche Zustimmung nachzusuchen. Dies wird sich künftig bei jeder Vertragsänderung so wiederholen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. April 2021, mit dem er Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken für unwirksam erklärte, die es zuließen, dass einseitige Vertragsänderungen möglich waren, wenn der Kunde nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist widersprochen hat, und zwar auch dann, wenn diese Änderungen wesentliche Elemente des Vertrages betrafen, ganz konkret: die Abschaffung der bis dahin vereinbarten Gebührenfreiheit. Es besteht somit nun keine Möglichkeit mehr, mit einer solchen Zustimmungsfiktion der AGB zu arbeiten, obwohl § 675g Absatz 2 des BGB Zustimmungsfiktionen in Zahlungsdiensterahmenverträgen zulässt. Die auf den ersten Blick aus Sicht des Verbraucherschutzes zu begrüßende Entscheidung zieht jedoch ganz erhebliche negative Folgen für beide Seiten, sowohl Bank als auch Kunde, nach sich.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in Massengeschäften, wie sie beispielsweise die Bankvorgänge darstellen, zu unabdingbaren Bestandteilen von Verträgen geworden, da sie nicht nur beim Verwender, sondern auch beim Kunden zu einer einheitlichen Handhabung führen und somit für Rechtssicherheit sorgen. Die Wirksamkeit einzelner Klauseln hängt jedoch davon ab, dass der Verwender den Kunden, also die andere Vertragspartei, nicht einseitig benachteiligt. Eine solche Benachteiligung der Bankkunden sah der XI. Senat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 27.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. – Nächster Redner ist der Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Das Beispiel mit der Prozesskostenhilfe, das Sie gebracht haben, haben wir doch in der letzten Legislaturperiode ausgiebig beraten. Ich war selber Berichterstatter, und wir haben festgestellt, dass unsere Möglichkeiten der notwendigen Verteidigung bzw. der Beiordnung eines Verteidigers viel weiter gehen als das, was die EU-Richtlinie verlangt hat. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit, jemandem, der sich aus psychischen oder finanziellen Gründen oder aus einer Suchtmittelproblematik heraus nicht selbst verteidigen kann, einen Verteidiger beizuordnen. Man macht das als Richter auch, weil man dann ein geordnetes Verfahren sicherstellt. Das Strafrecht eignet sich nicht zum Klassenkampf. Herr Kollege, Sie kommen jetzt bitte zum Schluss. Wir lehnen die Anträge daher ab. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Müller.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Und wenn ich von den Zuständen in den Berliner Vollzugsanstalten höre, die die Frau Senatorin vorhin geschildert hat, dann kommt mir auch das Grausen. Aber wer regiert denn eigentlich in Berlin? So was kenne ich aus Baden-Württemberg, ehrlich gesagt, nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich konnte schon aufzeigen, dass es Möglichkeiten gibt, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben doch eindrucksvoll gezeigt, dass ein starker Staat wirksame Mittel braucht, um die Einhaltung des Rechts durchzusetzen. Staatsleugner oder Gegner des Rechtsstaats bekämpft man nicht mit Strafen, die nur auf dem Papier stehen. Ebenso wenig ist es notwendig, die geforderte Ausweitung der notwendigen Verteidigung vorzunehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sehr geehrte Frau Kollegin Bayram, genau das hätte ich auch noch ausgeführt, auch wenn die Zeit knapp ist. Aber ich beantworte es an dieser Stelle direkt. Es soll auch Menschen geben, die schlichtweg zahlungsunwillig sind, und gegen die richtet sich die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Das gibt es: Unwillige, nicht nur Unfähige. Es gibt auch Unwillige, und für die gibt es auch noch die Möglichkeit – jetzt würde ich an der Stelle gerne fortfahren; Herr Präsident, Sie dürfen die Uhr wieder laufen lassen – „Schwitzen statt Sitzen“. Herr Kollege Ex-Richter, ich bin ganz begeistert, dass Sie mir erlauben, dass ich jetzt weitermachen darf. War ein Vorschlag. – Für diese Personen gibt es also „Schwitzen statt Sitzen“, in Baden-Württemberg sehr erfolgreich praktiziert.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Besteht ein Arbeitsverhältnis, so gibt es die Möglichkeit zum offenen Vollzug: morgens zur Arbeit und abends in den Vollzug. Und es gibt die Möglichkeit des Ableistens von gemeinnütziger Arbeit. Herr Kollege, erlauben Sie noch eine weitere Zwischenfrage? Ich erlaube noch eine Zwischenfrage. Bitte schön. Dann ist aber auch genug. Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Wir haben am Anfang von der Senatorin aus Berlin gehört, wie viele Menschen wegen nicht bezahlter Knöllchen die Ersatzfreiheitsstrafe wählen und dadurch veranlasste Kosten auf den Weg bringen. Nach Ihrer Darstellung dürfte es das alles gar nicht geben. Was macht man da mit dem Realitätscheck? Kann es sein, dass es da ein Missverhältnis gibt? Oder kommt das auch noch in Ihrer Rede?

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Aber dort wird in den Rechtsbehelfsbelehrungen sehr eindringlich darüber belehrt, was es denn an Möglichkeiten gibt, um sich gegen eine solche Strafe, die möglicherweise aufgrund einer falschen Einschätzung festgesetzt wurde, zu wehren. Ist die sofortige Zahlung nicht möglich aufgrund der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse oder gar nicht zumutbar, dann gibt es auch eine Vielzahl von Zahlungserleichterungen, etwa Ratenzahlung, entweder durch das Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft festgesetzt. Wenn der Verurteilte auf Dauer absehbar unpfändbar ist, dann wird ganz von der Vollstreckung abgesehen. Und führt am Ende gar kein Weg mehr an der Vollstreckung vorbei, so bedeutet das auch nicht automatisch die Inhaftierung im geschlossenen Vollzug.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. In der Regel wird zwar vom Nettoeinkommen ausgegangen, aber es werden alle wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen. Und das wird nicht nur geschätzt, sondern es wird auch ermittelt. Dazu braucht es in der Tat nicht die BaFin; dazu braucht es schlicht und einfach einen Richter, der fragt: Machen Sie Angaben zur Person und zur Sache? – In aller Regel macht der Beschuldigte genau bei diesen Kleinkriminalitätsdelikten Angaben zur Sache, und dann kann ich ihn das fragen, was ich brauche, um seine wirtschaftlichen Verhältnisse festzustellen. – Im schriftlichen Strafbefehlsverfahren – Frau Bayram, vielen Dank für den Zwischenruf – kommt es – das gestehe ich Ihnen gerne zu – oftmals nur zu einer Schätzung.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Ich habe Sie ja auch fragend angeschaut, Herr Präsident. – Bitte schön. Herr Müller, Sie haben davon gesprochen, dass eine Zahlungsunwilligkeit bei Menschen besteht. Ich glaube, hier haben einige Rednerinnen dargestellt: Es geht nicht um die Zahlungsunwilligkeit von Menschen – das hat auch unsere Senatorin Lena Kreck deutlich gemacht –; es geht darum, dass Menschen einfach nicht zahlungsfähig sind. Welche Antwort, welche Lösung bieten Sie diesen Menschen, um resozialisiert zu werden? Das wäre meine Frage an Sie. Vielen Dank für die Zwischenfrage. – Die beantworte ich, indem ich einfach mit der Rede fortfahre, und da werde ich Ihnen das dann im weiteren Verlauf aufzeigen, welche Möglichkeiten es dafür gibt. Sind Sie damit einverstanden? – Wenn nicht, dann mache ich es auch direkt. Dann habe ich weniger Zeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Wenn bei Zahlungsunwilligkeit eine solche Geldstrafe nicht einbringlich ist, dann tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das sind die Fakten. Diese Tagessatzhöhe bestimmt sich nicht nur nach dem Nettoeinkommen, wie Sie das ausführen, sondern in Wirklichkeit sind in der Regel die wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmend. Dazu gehören neben dem Einkommen auch Unterhaltsverpflichtungen, existenzsichernde Darlehen, eventuell Arbeitslosigkeit, die Kosten für Wohnen, für eine Wohnung, die man abbezahlt, und, und, und. Deshalb ist die Geldstrafe für den Verurteilten auch kalkulierbar und in den allermeisten Fällen letztendlich bezahlbar. Das Einkommen wird mangels Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch nicht lediglich geschätzt. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich gestatte die Zwischenfrage.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Das führe auch zu einer Ent- und jedenfalls zu keiner Resozialisierung, da die Vollstreckung in der Justizvollzugsanstalt oftmals mit einem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung verbunden sei. Bei dieser doch sehr vereinfachten Sicht der Dinge übersehen Sie, wie ich Ihnen aus über zwei Jahrzehnten strafrichterlicher Praxis hier belegen kann, dass das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten bietet, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Zur Erläuterung, weil wir auch viele Zuschauer haben: Die Geldstrafe setzt sich zusammen aus der Anzahl der Tagessätze – zwischen 5 und 360 – und der jeweiligen Höhe des einzelnen Tagessatzes – zwischen 1 und 30 000 Euro –, also zum Beispiel 30 Tagessätze zu je 20 Euro, wobei die Anzahl der Tagessätze – und nicht etwa Summe – den Unwertgehalt der Tat zum Ausdruck bringt.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Die Antragsteller fordern die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, es sei denn, es liege ein Gewaltdelikt vor. Zum Verständnis: Es gibt zwei Möglichkeiten, im Erwachsenenstrafrecht zu sanktionieren: die Freiheitsstrafe oder die in aller Regel mildere Geldstrafe. Die Justiz hat im Prinzip zwei Arme bekommen, mit denen sie reagieren und zupacken kann, und einen wollen Sie mit Ihrem heutigen Antrag teilamputieren. – Das ist so. Begründet wird das damit, dass es Unterschiede gebe in den Vermögensverhältnissen, die dazu führten, dass eine ungleich schärfere Bestrafung bei Menschen mit niedrigem Einkommen gegenüber Menschen mit höherem Einkommen stattfinde.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns ja mit fünf Anträgen der Linken zum formellen und materiellen Strafrecht, und ich konzentriere mich auf das Thema „Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und Ausweitung der Bestellung eines Verteidigers“. Zu den Themen „Schwarzfahren“ und „Containern“ hat mein Kollege Ingmar Jung schon die entsprechenden Ausführungen gemacht. Ich möchte an dieser Stelle schon einmal einfließen lassen: Das Strafrecht ist kein Tummelfeld, um gesellschaftspolitische, klassenkämpferische Veränderungen vornehmen zu wollen. Das möchte ich doch deutlich betonen, und das sage ich als Strafrichter, der nur nach Gesetz und ohne Ansehen der Person gehandelt hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Auch das sieht unser Änderungsantrag vor. Ich bitte um Zustimmung. Danke schön. Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Heike Baehrens für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/74 · 2022-12-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Zum Schluss noch ein Satz zu dem Sonderzuschuss in Höhe von 6 Milliarden Euro für die Häuser, die da angekündigt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schön, und dem Vernehmen nach ist eine Aufteilung von 4,5 Milliarden Euro für die Energiekosten und 1,5 Milliarden Euro für die Sachkosten beabsichtigt. Es ist aber genau andersherum: Die Häuser weisen jetzt schon darauf hin, dass die Sachkosten das Problem sind. Dafür sieht Ihr Vorschlag keine Lösung vor. Herr Kollege. Er enthält auch nicht, wann das Geld denn kommen soll und wie konkret es denn verteilt werden soll. Löblich – letzter Satz – ist selbstverständlich der Aufwuchs bei den Zuwendungen für Geburtshilfe und Pädiatrie. Sie müssen zum Schluss kommen, bitte. Aber so, wie es jetzt ausgestaltet ist, müssen weitere Verteilungskriterien nachgearbeitet werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/74 · 2022-12-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Es ist nicht klar und nicht eindeutig, wie diese auskömmlich finanziert werden sollen. Unser Änderungsantrag greift das deshalb auf. Zweitens. Die Grundlage für die Vergütung ist der Basisfallwert. Er wird einmal im Jahr festgelegt. Kommt es zu Kostensteigerungen, wie gegenwärtig, hält er damit nicht mehr Schritt. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass unter dem Jahr nachverhandelt werden kann, insbesondere in Krisenzeiten. Drittens. Betriebswirtschaftliche Grundsätze werden nicht berücksichtigt. Wenn hohe Fallzahlen in einem Bereich zu weniger Fixkosten führen und somit ein Fixkostendegressionsabschlag erfolgt, dann müssen umgekehrt weniger Fallzahlen mindestens zu einer Reduzierung des Abschlags führen. Auch da lässt der Gesetzentwurf nichts erkennen.

    PLENARPROTOKOLL 20/74 · 2022-12-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Wir haben jetzt noch zwei, vier haben wir geschlossen, um unser System zu optimieren. Dennoch haben wir gegenwärtig ein zweistelliges Millionendefizit. Eine nicht unwesentliche Ursache dafür ist einfach die Vergütung nach dem Krankenhausentgeltgesetz. Drei Punkte in aller Kürze: Erstens. Der Katalog ambulanter Leistungen nimmt stetig zu; das ist hier bereits ausgeführt worden. Die Sektorengrenzen fallen, und die Krankenhäuser bieten jetzt auch immer mehr ambulant und stationär an, also hybrid. Die damit einhergehenden Verluste an stationären Fällen müssen jedoch durch die Hybrid-DRGs angemessen ausgeglichen werden. Und das scheint gegenwärtig nicht der Fall zu sein. Das gilt aber auch für die hier in diesem Gesetzespaket mit enthaltenen Tagesbehandlungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/74 · 2022-12-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Zusammengefasst muss man sagen: Wir nutzen unsere Potenziale nicht wirklich effizient. Wir haben zu viele Häuser, auf die sich das wenige Personal verteilt, bei enorm gestiegenen Sach- und Energiekosten und teilweise auch erheblichem Investitionsstau, wofür die Länder verantwortlich sind. Zur Optimierung soll das hier zur Debatte stehende Gesetz zur Pflegepersonalbemessung beitragen. Ich habe da so meine Zweifel. Meine Kollegen von der Unionsfraktion haben unsere Zweifel bereits vorgetragen. Deshalb will ich es dabei zunächst einmal bewenden lassen. Im Gesetzespaket finden sich auch weitere Änderungen, und zwar zur Vergütung der Krankenhäuser. Darauf möchte ich kurz eingehen. Ich bin jetzt seit über zwölf Jahren im Kreistag von Ravensburg. Wir haben insgesamt sechs Krankenhäuser gehabt.

    PLENARPROTOKOLL 20/74 · 2022-12-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Lauterbach! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass die Tonlage etwas versöhnlicher geworden ist. Wir haben in der Tat aktuell eine sehr dramatische Situation auf den Intensivstationen der Kinderkliniken; der Minister hat darauf hingewiesen. Und es ist schon fast beschämend, dass wir von 607 Intensivbetten gegenwärtig nur 367 betreiben können, weil vielerorts einfach das Personal fehlt. Es kann nicht sein, dass die Schwächsten einer Gesellschaft, die unserer Hilfe bedürfen, diese Hilfe nicht erfahren können, obwohl wir so viel Geld ausgeben, das aber vielfach verpufft. Die Gesamtausgaben im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland belaufen sich auf über 440 Milliarden Euro jährlich, das entspricht fast dem gesamten Bundeshaushalt.

    PLENARPROTOKOLL 20/74 · 2022-12-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Das ist nicht mehr und auch nicht weniger als eine arrogante Machtdemonstration der Ampel, die wieder einmal nicht funktioniert und somit ein Sicherheitsrisiko für die Menschen in diesem Land darstellt. Ich bedanke mich.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Wir haben Einrichtungen, die aus allen Nähten platzen ... Das wollen wir ändern. Kollegin Bayram, Bündnis 90/Die Grünen: Wir können es nicht riskieren, dass tatsächlich behandlungsbedürftige straffällige Menschen nicht behandelt werden ... Und schließlich der von mir geschätzte Kollege Thomae, FDP: Dann haben wir die Situation, dass jemand, von dem das Gericht sagt, er stelle eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar, wieder auf freien Fuß kommt. Er gesteht sogar zu, dass der Gesetzentwurf der Union „nichts Falsches“ enthalte. Deshalb freue er sich „auf die Beratungen im Ausschuss“. Meine Damen und Herren, eine wirkliche Beratung hat es nie gegeben, auch nach sechs Monaten nicht. Stattdessen hat die Ampelkoalition gestern im Rechtsausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf der Union abzulehnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. November 2022 haben die Abgeordneten der Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit entweder eine Terminierung der Anhörung abgelehnt oder das Thema gleich ganz von der Tagesordnung nehmen lassen, und zwar mit der immer gleichlautenden Einlassung: Wir werden einen eigenen Gesetzesvorschlag einbringen. – Tatsächlich existiert bisher ein Referentenentwurf aus dem Ministerium der Justiz, inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch mit unseren Vorschlägen und denen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Nur, den Weg ins Parlament findet er nicht – mal wieder eine Funktionsstörung der Ampel! Drei Zitatkostproben aus deren Reihen vom 11. Mai. Kollege Fechner, SPD: Wir haben in der Tat das Problem, dass zu viele Straftäter durch Gerichtsbeschlüsse in Entziehungsanstalten untergebracht werden, die dort eigentlich gar nicht hingehören ...

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Deshalb kann eine zeitnahe Überstellung verurteilter Straftäter in den Maßregelvollzug oftmals nicht stattfinden, und zahlreiche gemeingefährliche Straftäter kommen auf freien Fuß. Das ist bundesweit so. Zahlen habe ich aus meinem Heimatland Baden-Württemberg. Da war das in diesem Jahr bereits 33‑mal der Fall. Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs wurde dieser in den Rechtsausschuss verwiesen. Am 18. Mai beschloss der Ausschuss, dass eine Sachverständigenanhörung stattfinden soll. In den Ausschusssitzungen vom 22. Juni, 6. Juli, 21. September, 28. September, 12. Oktober, 19. Oktober und 9.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ampeln regeln bekanntlich den Verkehr an gefährlichen Kreuzungen. Fallen sie einmal aus, entsteht häufig Chaos, und Menschen werden gefährdet oder nehmen gar Schaden. Um das im Maßregelvollzug sich abzeichnende Ampelkoalitionschaos zu verhindern, stellte ich an dieser Stelle am 11. Mai 2022 den Gesetzentwurf der CDU/CSU Fraktion zur Reform des Maßregelvollzugs vor, eng angelehnt an das Ergebnis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die Reform ist dringend erforderlich, da der Maßregelvollzug aus allen Nähten platzt. Wesentlich ursächlich sind eine wenig konkrete Formulierung in § 64 Strafgesetzbuch und Fehlanreize bei der Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Abschließend erlaube ich mir angesichts der über 200 unterschiedlichen Register in Deutschland noch einen Appell: Setzen Sie unseren Kurs aus dem Registermodernisierungsgesetz in der letzten Legislaturperiode fort! Dazu müssen insbesondere Grüne und FDP ihren Widerstand gegen die Verwendung der Steuer-ID aufgeben. Dann kann mit den bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen endlich dem Once-Only-Prinzip Rechnung getragen werden, und die Kerndaten müssen nur ein Mal angegeben werden, da die Register entsprechend vernetzt sind. Das wäre ein Beitrag zu einem echten, im Alltag spürbaren Bürokratieabbau.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Eine zur praktischen Handhabe erforderliche Modernisierung durch Überführung in ein elektronisches Register wäre mit einem immensen Aufwand verbunden, da circa 500 000 bestehende Eintragungen, von denen sich zahlreiche durch Tod oder Scheidung bzw. Wegzug überholt haben, digitalisiert werden müssten. Drittens. Eine zudem erforderliche Zentralisierung findet kein Interesse. Potenzielle Partner, wie beispielsweise die Bundesnotarkammer, haben bereits abgewunken. Die Wirtschaftlichkeit über Gebühreneinnahmen wird geschätzt erst bei 11 000 Eintragungen erreicht. Davon ist die aktuelle Eintragungszahl meilenweit entfernt. So weit also alles gut. Die Union wird dem Gesetzentwurf also zustimmen, zumal die Sicherheit bestehender Eintragungen durch eine Übergangsfrist gewahrt ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Der einzige Zweck des Registers ist, dass die Ehegatten gegenüber Dritten beispielsweise einen Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft und sich daraus ergebender Verfügungsbeschränkungen geltend machen können. Im praktischen Alltag spielt dies fast nie eine Rolle. – Das zur Situation. Überdies sprechen im Wesentlichen drei Gründe gegen die Beibehaltung des Güterrechtsregisters: Erstens. Es wird praktisch nicht mehr nachgefragt. Zuletzt waren es noch 287 Eintragungsanträge bei rund 416 000 Eheschließungen. Dem stehen 149 000 Scheidungen gegenüber, von denen circa 7 Prozent durch einen Ehevertrag beeinflusst wurden, also immerhin circa 10 000. Nur ein Promilleanteil davon war im Güterrechtsregister eingetragen. Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Das Güterrechtsregister erfasst das Bestehen, die Änderung oder Aufhebung eines Ehevertrages. Das findet aber nur dann statt, wenn die Eheleute bei Vertragsschluss die gebührenpflichtige Eintragung in das Register beantragen. Das Register wird bei dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk auch nur einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt einer von beiden danach seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Amtsgerichtsbezirk, so muss die Eintragung im dann neu zuständigen Amtsgerichtsbezirk wiederholt werden. Dasselbe gilt bei einer Rückverlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Das zeigt schon, dass es sich um ein recht umständliches Verfahren handelt.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. – Das muss man doch prüfen. Als Letztes bitte noch einen Satz, Herr Präsident: Vielleicht hilft es ja, wenn wir endlich mal begreifen, dass die Menschen draußen den bürokratischen Aufwand, den wir mit den Gesetzen hier drin verursachen, – Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss. – erkannt haben, und wir mäßigen uns diesbezüglich; das ist mein Appell. Aber vielleicht hilft ja der Normenkontrollrat, – Herr Kollege! – der jetzt beim BMJ angesiedelt ist. Allerdings natürlich nur dann, wenn man seine Ratschläge annimmt. Danke schön. Als ehemaliger Strafrichter wissen Sie ja, dass die mangelnde Befolgung von Anordnungen des Vorsitzenden Konsequenzen haben kann. – Und ich will die Regierungsbank darauf hinweisen, dass bilaterale Gespräche nicht üblich sind. Nächster Redner ist der Kollege Jan Plobner, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass es richtiger wäre – und so sieht es auch der Deutsche Richterbund –, dass wir den Kurs fortsetzen, den wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat eingeschlagen haben. So sollte es ja auch nach Ihrem Koalitionsvertrag sein. Das heißt, dass wir gemeinsam mit den Ländern für adäquate sachliche wie personelle Ausstattung der Justiz, der Polizei und der Gerichte sorgen, insbesondere auch zum Schutz vor Hassdelikten. Ein Satz noch zur Ersatzfreiheitsstrafe. Alle sagen, die Vollstreckung muss halbiert werden. Ich rekurriere auf den Justizminister Goll von der FDP, der vor über 20 Jahren in Baden-Württemberg das Programm „Schwitzen statt Sitzen“ eingerichtet hat. Warum gehen Sie nicht dahin gehend vor, indem Sie sagen, für einen Tag Arbeit werden zwei Tage Ersatzfreiheitsstrafe angerechnet?

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sie engen aber diesen allgemeinen Rahmen der Strafgerichtsbarkeit, die die Gerichte bei der Strafzumessung haben, durch Einzelfallkatalogvorgaben immer weiter ein; und das verengt die Befugnisse. Sie verengen nicht nur die Befugnisse, sondern – das ist die negative Begleiterscheinung – Sie erschweren damit auch die Beweisaufnahme, die sich auf weitere Punkte erstrecken muss, und konterkarieren damit auch die Ergebnisse, die wir in der letzten Legislaturperiode mit dem damaligen Koalitionspartner gemeinsam erreicht haben, als es darum ging, die Beweisaufnahme abzukürzen, Beweisantragsrechte zu kürzen – und das natürlich nicht, ohne den Rechtsstaat dabei zu beachten.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Zweitens. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist bis heute ohne Wirkung geblieben. Wir haben sie mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss in aller Schnelle vorbereitet wegen des Schutzes vulnerabler Gruppen. Bis heute ist sie praktisch bedeutungslos geblieben. Das dritte Beispiel. Es gibt Irritationen, wie ich es gesagt habe, auch in der Justiz, wenn diejenigen, die für die Rechtskontrolle zuständig sind – und damit nenne ich als ehemaliger Strafrichter die Strafgerichtsbarkeit als Beispiel –, das Gefühl haben, dass ihre Handlungsspielräume immer mehr eingeengt werden. Deshalb habe ich mir hier bewusst den § 46, so wie Sie ihn reformieren wollen, noch einmal vorgenommen. Die Strafzumessung ist ureigenste Aufgabe der Tatgerichte. Das sieht auch der Bundesgerichtshof so und greift deshalb nur bei groben Fehlern ein.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Ich habe das beim Werbeverbot für Abtreibungen so empfunden; und so empfinden es auch viele Kollegen aus der Justiz, wenn es um den jüngsten Vorschlag des BMJ geht, die Strafzumessungsvorschrift des § 46 StGB zu reformieren. Sehr geehrter Herr Minister, Gesellschaftspolitik allein darf nicht der Sound sein, der den Ton für die Rechtspolitik und die Rechtsetzung angibt. Zudem sollten wir – und das ist mir ein echtes Anliegen – darauf achten, dass wir Gesetze beschließen, die sich in der Praxis dann auch als ausführbar erweisen. Drei Negativbeispiele in aller Kürze: Das erste: die allgemeine Impfpflicht. Wenn sie denn so gekommen wäre, wie es ein Teil des Hauses gewollt hätte, wäre sie in der Kürze der Zeit, die dafür vorgesehen war, nicht umsetzbar gewesen, weil den Krankenkassen, die das machen sollten, das Personal und das Papier fehlte.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Er verbietet aber auch, dass Konflikte mit den Mitteln der Selbstjustiz geregelt werden. Ich hätte mir als Student in den 80er- und als Richter in den 90er-Jahren nicht vorstellen können, dass wir irgendwann Parallelgesellschaften haben, die meinen, sie könnten ihre Konflikte teilweise außerhalb des staatlichen Konfliktregelmanagements regeln. Der Rechtsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss das alleinige Gewaltmonopol haben, weil sonst das Vertrauen in ihn schwindet. Das Vertrauen der grundsätzlich rechtstreuen Bürger und Bürgerinnen unseres Landes, ohne deren Rechtstreue der Rechtsstaat ja gar nicht funktionieren würde, leidet aber auch, wenn die Rechtsetzung die gesellschaftliche Debatte abkürzt oder gar ersetzt.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus dem Vorwort des Einzelplans des Bundesjustizministeriums, das da lautet – das haben wir heute schon gehört –: Das Bundesministerium der Justiz ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium, und es berät die anderen Ministerien bei deren Vorhaben. Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen aber letztendlich wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wir regeln damit das Zusammenleben der Menschen. Unser Rechtsstaat gewährleistet Freiheit und schafft mit den unabhängigen Gerichten ein Verfahren, das Konflikte staatlicherseits beendet, die die Betroffenen selbst nicht in den Griff bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD