Axel Müller
CDU/CSU · Germany
“Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm.”
“Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor.”
“Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten.”
“Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt.”
“Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nic…”
The complete record
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“Sie nehmen bewusst in Kauf, dass die Justiz schweren Schaden nimmt. So soll die Straflosigkeit nicht nur für die Zukunft gelten; nein, Sie wollen alle rechtmäßig ergangenen früheren Verurteilungen, die nach dem heutigen Maßstab nicht mehr strafbar wären, aufheben, tilgen lassen. Das betrifft nach der eigenen Berechnung über 330 000 Fälle. Der Deutsche Richterbund hat errechnet, dass am Amtsgericht Köln fünf Richter ein ganzes Jahr lang nichts anderes machen werden, als alte Fälle aus dem Keller zu holen und zu öffnen, statt neue zu bearbeiten. Bürokratieabbau sieht anders aus. Ein Schlussgedanke. Sie missachten einen fundamentalen Grundsatz unseres Rechtsstaats, nämlich Rechtsfrieden zu schaffen. Das gehört zum modernen Rechtsstaat; das hat das Bundesverfassungsgericht hinreichend ausgeführt. Sie hingegen betrachten die Dinge archaisch.”
“Deutschland wird von den verschiedensten Drogen, nicht zuletzt von Cannabis, überschwemmt. Umso wichtiger wäre es gewesen, mehr Bemühungen bei der Prävention walten zu lassen. Es gab auch eine Veranstaltung im Wahlkreis mit Vertretern von Polizei, Psychiatrie, Sozialarbeitern, Betroffenen, die ich durchgeführt habe. Aber was machen Sie, Herr Gesundheitsminister, der Sie uns doch vor den Gefahren von Salz und Zucker warnen? Sie geben bis zu 50 Joints am Tag zum Besitz und zum Konsum frei. Welcher Logik entspricht es denn, wenn man einen Straftatbestand abschafft, weil die Straftaten überhandnehmen, weil etwas gesellschaftlich in Mode gekommen ist? Machen wir das auch mit Diebstahl so? Das ist doch eine rechtliche Kapitulation, und das in einem Rechtsstaat mit einer funktionierenden Justiz, um die uns viele Länder in dieser Welt beneiden.”
“Ich zitiere aus einer weiteren Begründung des Gesetzes: „Wie bei anderen psychoaktiven Substanzen auch, ist der Konsum von Cannabis mit gesundheitlichen Risiken, wie beispielsweise cannabisinduzierte Psychosen, verbunden.“ Das gilt übrigens auch, Herr Minister Lauterbach – ich dachte, als Arzt weiß man das –, wenn man sogenanntes reines, gut angebautes Cannabis im Übermaß konsumiert. Das ist wie mit dem Bier. Das wird auch nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut; aber wenn man zehn Flaschen täglich davon konsumiert, ist das schädlich. – Ja, das ist legal; aber es ist trotzdem schädlich. In meiner langen Zeit als Strafrichter habe ich viele Menschen kennengelernt, deren Leben und Gesundheit durch die Droge Cannabis zerstört wurde. Ja, es ist richtig: Trotz strafrechtlicher Repression ist der Konsum mehr und nicht weniger geworden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach! Als Begründung für dieses Gesetz zur Legalisierung von Cannabis wird angeführt, dass es innerhalb eines Jahres circa 4 Millionen Menschen in der Altersgruppe von 18 bis 64 gegeben hat, die Cannabis konsumiert hätten. Die Tendenz ist angeblich steigend. Anmerkung: 4 von 50 Millionen, die diese Bevölkerungsgruppe umfasst. Sie machen nicht mehr und nicht weniger als Klientelpolitik!”
“Und diese Aufzeichnung kann leicht in falsche Hände geraten. Wir erleben das gerade anhand der Einflussnahme des syrischen Geheimdienstes in einem Prozess gegen einen mutmaßlichen Folterarzt am OLG Frankfurt. Alles in allem will ich dazu sagen: Der Opferschutz muss Vorrang haben. Der Opferschutz ist auch im Sinne einer Sachverhaltsaufklärung notwendig; sonst wird diese gefährdet. Diesen kritischen Punkten sollten wir bei der weiteren Beratung im Rechtsausschuss unsere Aufmerksamkeit schenken. Ich bedanke mich. Das Wort hat Robin Wagener für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Da wäre zum einen die von meinem Kollegen Jung bereits erwähnte Nebenklagebefugnis, die eine nahezu uferlose Ausdehnung erfahren könnte, und dann sind Verfahren nicht mehr zu händeln. Das bedeutet auch eine weitere Belastung der heute schon überlasteten Justiz, zumal völkerstrafrechtliche Verfahren heute schon von erheblicher Dauer sind. Erinnert sei an dieser Stelle noch mal an den Pakt für den Rechtsstaat. Da wäre zum anderen die Neufassung des § 169 GVG, sprich: die audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Man verspricht sich eine wissenschaftliche Aufarbeitung, eine bessere Breitenwirkung. Tatsache ist aber, dass Zeugen, die unter dem Belastungsdruck einer Zeugenaussage stehen, nun zusätzlich die Belastung einer audiovisuellen Aufzeichnung ihrer Aussage zu tragen haben.”
“Dennoch muss es uns nachdenklich stimmen, dass die Geschichte des Völkerstrafrechts zugleich auch immer die Geschichte der größten Niederlagen des Völkerrechts ist. Dessen Einhaltung muss oberste Priorität haben – Prävention vor Repression. Heute legt uns die Bundesregierung eine Fortentwicklung des Völkerstrafrechts und des Strafgesetzbuchs vor. Gegen die beabsichtigten Ergänzungen und Ausweitungen der einzelnen Straftatbestände – das klang bereits an – hat die Union keine Einwände. Kritisch betrachten wir jedoch beabsichtigte Verfahrensänderungen; denn das materielle Strafrecht kann eben nur dann wirken, wenn es im praktischen Verfahren auch eine Umsetzung erfährt.”
“20 Jahre Völkerstrafrecht liegen hinter uns, 20 Jahre, in denen insbesondere in den letzten Jahren ein Verfahren vor dem OLG München gegen eine IS-Rückkehrerin und ein Verfahren vor dem OLG Koblenz gegen zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter – die Verfahren wurden erwähnt – das Völkerstrafrecht in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Der Ausgang beider Verfahren und die sorgfältige Aufarbeitung der Geschehnisse durch die deutschen Gerichte verhalfen der deutschen Justiz zu einem hohen internationalen Ansehen, 75 Jahre nach dem dritten Nürnberger Prozess gegen die verbrecherischen Sondergerichte, mit denen sich deutsche Juristen an den Völkermorden des Zweiten Weltkriegs beteiligt haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „… im Bewusstsein, dass alle Völker durch gemeinsame Bande verbunden sind … bekräftigend, dass die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft bleiben dürfen … entschlossen, der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen …“ Das sind alles Zitate aus dem Römischen Statut zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs aus dem Jahre 1998. Deutschland hat die erforderliche nationale Rechtsetzung 2002 mit dem Völkerstrafgesetzbuch vollzogen und zugleich – das hat eine Vorrednerin bereits gesagt – die Zuständigkeit deutscher Strafgerichte auch für schwerste Verbrechen, die im Ausland von Ausländern begangen werden, begründet.”
“Sie haben jetzt sogar noch hineingeschrieben, dass das Transkript weitergegeben werden darf; das hatten Sie in der ursprünglichen Fassung nicht drin. Ein Schlussgedanke sei aus meinen mehr als zwei Jahrzehnten strafrichterlicher Praxis noch erlaubt: Das Streben nach der objektiven Wahrheit wohnt jedem Strafprozess inne. Am Ende ist es aber die rein subjektive Überzeugungsbildung des erkennenden Richters, die zu einer Verurteilung führt. An der können Sie Gott sei Dank nicht rütteln. Danke schön.”
“Der Richter muss aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung schöpfen. Er ist auf seine persönlichen Notizen weiterhin angewiesen, um beispielsweise Vorhaltungen machen zu können. Und drittens. Das Revisionsverfahren bleibt nur noch auf dem Papier unangetastet. In Wirklichkeit schaffen Sie neue Angriffsmöglichkeiten mit der sogenannten Inbegriffsrüge auf der Grundlage des Transkripts. Sie liefern Material, das de facto das Revisionsgericht stärker belastet und immer weiter zu einer zusätzlichen Tatsachenüberprüfungsinstanz werden lässt. Ihr gesetzgeberisches Handeln erklärt sich nur mit einem unbegründeten Misstrauen in die Arbeit und die Qualität der Strafjustiz. Daher schließen Sie sich mit Ihren Änderungsanträgen vollständig den Forderungen der Anwaltslobby an – vollständig!”
“Das verletzt im Übrigen die Rechte aller Verfahrensbeteiligten, auch des Angeklagten, der Verteidiger, des Staatsanwalts und der Richterschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das haben selbst die von Ihnen, also von der Ampelkoalition, ins Rennen geschickten Sachverständigen so gesehen. Zweitens. Das Gesetz wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Justiz und zu deutlichen Verfahrensverzögerungen führen. Mit prozessverschleppenden Anträgen werden Verteidiger die Verfahren torpedieren, um das Gericht für Verständigungsgespräche weichzuklopfen. Sie haben offensichtlich noch niemals eine Hauptverhandlung erlebt, in der konfliktreich verteidigt wurde. Entgegen Ihren Behauptungen bringt das Transkript bei der laufenden Beweisaufnahme dem Gericht überhaupt keinen Vorteil.”
“Denn dass diese Aufzeichnungen und die damit verbundenen Transkripte in die falschen Hände geraten können, zeigt als Beispiel das Video von der Haftvorführung des Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten. Dieses Video ist immer noch rechtswidrig im Internet. Und es ist misslich, zu glauben, dass man mit einer Strafvorschrift wie § 353d StGB die Verbreitung verhindern könnte. Das Material gelangt ja nicht direkt dorthin, sondern in der Regel über Journalisten, und die können sich auf den Informantenschutz berufen. Die Strafprozessordnung erschwert damit die Aufklärung solcher Taten. Vollständig an den Pranger gestellt werden Zeugen und Angeklagte allerdings, wenn sie, wie mit der Länderöffnungsklausel beabsichtigt, einer Videoaufzeichnung unterworfen werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Bayram, ich bemühe mich, der Schrift nach zu sprechen, damit Sie mich verstehen. Und wir haben hier Stenografen und kein Transkript. Drei Punkte möchte ich in die Schlussberatung einbringen: Erstens. „Der Spiegel“ titelte: „Wenn Assads Spione in Deutschland anrufen“. Es geht um einen Staatsschutzprozess gegen einen mutmaßlichen syrischen Folterarzt. In Staatsschutzverfahren, in Verfahren gegen die Organisierte Kriminalität, in Sexualdeliktverfahren stehen die Zeugen unter einem enormen Belastungsdruck. Dieser Druck und die Angst vor Repressalien wird durch dieses Gesetz erhöht, wenn den Zeugen bei ihren Aussagen die zusätzliche Belastung einer Tonbandaufzeichnung auferlegt wird.”
“Aber Tatsache ist: Das Existenzrecht des Staates Israels zu leugnen, ist ein Synonym für die Verbreitung des Vernichtungsgedankens gegenüber allen Jüdinnen und Juden. Außerdem wollen wir – Kommen Sie bitte zum Schluss. – durch die Ausdehnungen des Strafrechts den Weg, den wir bei der Strafzumessung in § 46 Absatz 2 StGB eingeschlagen haben, im Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs fortsetzen. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen. Danke schön. Das Wort erhält Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion.”
“Das ist auch kein Griff in die Mottenkiste, Herr Kollege Fechner, sondern das ist eine Rückkehr zu einer früheren Rechtslage, die durch eine Liberalisierung beendet wurde. Ich glaube, die Zeit der Liberalisierung ist mittlerweile nach den Ereignissen in der Berliner Sonnenallee und in Essen vorbei: Keine Toleranz mit den Intoleranten! Wir wollen, dass die Sympathiewerbung für eine kriminelle Vereinigung oder eine terroristische Vereinigung als Tatbestand gilt, der wieder unter Strafe gestellt wird. Ich glaube nicht, dass uns das Bundesverfassungsgericht dabei Grenzen aufzeigen wird. Schließlich wollen wir den Tatbestand des § 130 StGB um den Schutz des Existenzrechts Israels erweitern. Das ist auf den ersten Blick vielleicht etwas systemfremd.”
“Das tun wir mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Wir setzen damit zugleich den im letzten Monat von den Regierungsfraktionen und der Union gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag ganz konkret um. Wir bedienen uns dabei des schärfsten Schwerts, das unser Recht kennt: des Strafrechts. Und das gilt nicht nur für zugewanderte oder islamische Gläubige, sondern das gilt für alle Menschen, die in Deutschland leben. Das scheint mir doch wichtig zu sein, das noch einmal zu betonen. Im Einzelnen: Wir wollen beim Tatbestand des Landfriedensbruchs, § 125 StGB, den Strafrahmen von bisher drei auf fünf Jahre erhöhen und den Tatbestand um eine Variante erweitern, sodass auch diejenigen, die sozusagen aus Sympathie vor Ort sind, sich solidarisieren und keinen aktiven Beitrag leisten, der Strafbarkeit unterworfen werden.”
“Gleichzeitig tragen wir dem generalpräventiven Gedanken der Abschreckung Rechnung und erreichen damit, dass solche abscheulichen Taten erst gar nicht begangen werden. Das sind wir den bei uns lebenden jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern angesichts des einzigartigen Unrechts des nationalsozialistischen Deutschlands und der neueren Geschichte schuldig, aber auch den Menschen, die im Staate Israel Schutz und Zuflucht gesucht und gefunden haben. Diese Vergangenheit hat auch für die Bundesrepublik Deutschland prägenden Charakter und prägende Bedeutung, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat. Daher müssen wir uns noch viel entschiedener und entschlossener als bisher den jüngsten antisemitischen Ausschreitungen bei Demonstrationen, Hasskommentaren oder Übergriffen gegen jüdische Menschen entgegenstellen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im dritten Quartal 2023 wurden 540 antisemitische Straftaten gezählt. Wir haben es gerade gehört: Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober waren es 2 700. Die Zahlen sind raketenartig nach oben geschnellt. Jede Tat ist eine Tat zu viel; das darf uns nicht ruhen lassen. Gespräche und Anschauen der Vorgänge sind da zu wenig. Daher haben wir als Union diese Gesetzentwürfe vorgelegt. Wir wollen in den Tatbeständen des Landfriedensbruchs, der kriminellen, der terroristischen Vereinigung und der Volksverhetzung sowohl eine Ausweitung der Strafbarkeit als auch eine Verschärfung der Sanktionen. Wir schaffen damit eine breitere Grundlage für Untersuchungs- und Strafhaft.”
“Es bleibt Ihnen überlassen, dann für weitere Dauerschuldverhältnisse Ihrer Verpflichtung als Ampelkoalition nachzukommen und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Luiza Licina-Bode für die SPD-Fraktion.”
“Wir haben eine gesetzliche Fiktion von sechs Monaten eingebaut. Wenn der Kunde sechs Monate lang trotz der Vertragsänderung das Geschäftsverhältnis weiterführt, ohne es zu beanstanden, hat das keine negativen Folgen. Und die gerichtliche Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, die der Kollege Vorredner erwähnt hat, oder der AGB-Richtlinie bleibt ausdrücklich erhalten. Das sind die neuen Kautelen von § 675g BGB; so haben wir ihn entsprechend umformuliert. Das bedeutet: Wir haben eine ausgewogene Lösung gefunden, die den Interessen von Kunden und Bank gleichermaßen gerecht wird. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung für einen ersten Schritt, der in die richtige Richtung geht.”
“Unser Gesetzentwurf nimmt auch die uns überzeugenden Ausführungen des von der SPD benannten Sachverständigen nahezu eins zu eins auf, weil wir ihn für überzeugend gehalten haben. Somit müsste heute eigentlich zumindest die SPD-Fraktion als Teil der Ampelkoalition unserem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben uns an von Bundesgerichtshof und den Sachverständigen vorgegebenen Leitlinien orientiert und haben gesagt: Eine neue AGB-Klausel darf keine einseitige, nicht eingrenzende Änderungsbefugnis des Verwenders bewirken. Wesentliche die Grundzüge des Vertragsverhältnisses berührende Änderungen müssen entsprechend erfasst sein. Es bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, wenn es solche Vertragsänderungen betrifft. Ein gesetzlich vorgegebener Zeitpunkt, ab dem eine Vertragsänderung gilt, sorgt für Rechtssicherheit.”
“Darin haben wir § 675g BGB neu gefasst. Es bleibt unbenommen, alle Dauerschuldverhältnisse damit zu erfassen. Es ist doch so, dass wir in diesem Fall tätig geworden sind, weil Sie trotz der bekannten Problematik seit über einem Jahr nichts gemacht haben – nicht mal in diesem einen einzigen Fall –, obwohl Sie schon seit zwei Jahren regieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir, dass ein solcher Gesetzgebungsprozess öfter abläuft wie dieser, und zwar deshalb, weil wir aus der Expertise der Sachverständigen in dieser Anhörung, die ich erwähnt habe, Erkenntnisse gewonnen haben, die wir in unserem Gesetzentwurf berücksichtigt haben. Oftmals verkommen diese Anhörungen nach meiner Einschätzung zu einem bloßen formalen Akt.”
“Sie reagieren auch nicht, und das führt dazu, dass die Bank ihre Geschäftsbeziehung kündigt. Für den Kunden ist dieser Wegfall des Girokontos oftmals existenzbedrohend. Man bedenke nur: Das Gehalt kann nicht mehr abgehoben werden, die Miete wird nicht mehr bezahlt, die Daueraufträge werden nicht mehr eingelöst. Daher muss der Gesetzgeber für Abhilfe sorgen. Es wäre schön, wenn die Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit hier tätig würde und nicht nur Ankündigungen machte, wie auch heute wieder vom Kollegen Lieb so getan. Die Sachverständigenanhörung zu unserem Antrag, die am 29. März 2023 stattgefunden hat, ergab wesentliche neue Erkenntnisse. Auf deren Grundlage haben wir unseren ursprünglichen Antrag erheblich abgeändert. Wir haben, wie schon erwähnt, einen Gesetzentwurf formuliert, und zwar am 20. Juni 2023.”
“Nach dieser Norm stimmt der Kunde einer Vertragsänderung zu, wenn er der Bank nicht innerhalb eines vereinbarten Zeitraums seine Ablehnung angezeigt hat. Der Bundesgerichtshof sah in dieser Zustimmungsfiktionsklausel in dem erwähnten Fall, bei dem es um eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlagen ging, eine einseitige Benachteiligung der Kunden. Die negativen Folgen der BGH-Entscheidung möchte ich erwähnen, und zwar für Bank und Kunden: Alle über die Zustimmungsfiktionsklausel zustandegekommenen Vertragsänderungen seit Einführung der AGB im Jahre 1977 sind obsolet. Millionen von Kundenbeziehungen müssen einzeln geprüft werden; Millionen von Kunden müssen jetzt bei jeder noch so kleinen Vertragsänderung einzeln angeschrieben und um ausdrückliche Zustimmung ersucht werden. Viele Kunden verstehen das gar nicht.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Dezember 2022 haben wir als Unionsfraktion den Antrag „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ hier in den Bundestag eingebracht. Grund dafür war das vom Vorredner erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs; in ihm erklärte der XI. Senat des Bundesgerichtshofs eine jahrzehntelange Praxis bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für rechtswidrig. Es ging um Geschäftsbedingungen der Banken. Bis dahin galt eine Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen dann als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist widersprochen hat; das war die Zustimmungsfiktionsklausel. Es herrschte die Rechtsmeinung, dass diese Praxis durch § 675g BGB, den der Vorredner erwähnt hat, gedeckt sei.”
“Und zum guten Schluss – es ist schon gesagt worden –: Eigentlich wollten Sie ja eine audiovisuelle Aufzeichnung der Hauptverhandlung. Das haben Sie nicht erreicht; dafür sind Sie ausgebuht worden von Richtern und Staatsanwälten. Jetzt geben Sie den Ländern per Rechtsverordnung diese Möglichkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wozu führt das? Herr Kollege. 1879 ist die Strafprozessordnung in Kraft getreten zur Vereinheitlichung des Rechts im Reich. 144 Jahre später – Kollege Müller, verschieben Sie das bitte in die weiteren Beratungen, und kommen Sie zum Schluss. – der letzte Satz, Frau Präsidentin – gilt nun in Ulm eine andere Strafprozessordnung als in Neu-Ulm. Das ist keine Fortschritts-, sondern eine Rückschrittskoalition. Danke schön Ich schließe die Aussprache.”
“Der Entwurf geht davon aus, dass 750 Sitzungssäle der Landgerichte und Oberlandesgerichte mit entsprechender Technik nachgerüstet werden. Raumknappheit in Großverfahren zwingt oftmals zum Ausweichen in kommunale Einrichtungen. Da ist die Technik nicht vorhanden. Was geschieht nun? Viertens. Zum Schutz von Zeugen gibt der Gesetzentwurf die Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit, also zum Verzicht auf Aufzeichnung. Allerdings ist die Öffentlichkeit ein hohes Gut. Die Anwendungsschwelle wird eine sehr hohe sein, und der Zeugenschutz geht unter Umständen damit verloren, gerade in OK-Verfahren. Wieso nachträglich das Gedächtnis eines Zeugen besser sein soll, wenn er bei einer Tonaufzeichnung vernommen wird, das erschließt sich mir nicht, Herr Minister Buschmann.”
“Nunmehr müssen Staatsanwalt, Verteidiger und Vertreter der Verletzten während eines laufenden Verhandlungstages oder unverzüglich danach die Möglichkeit haben, die Tonaufzeichnungen abzuhören bzw. das Transkript einzusehen. Nach einem Prozesstag, der einen ganzen Tag dauert, geht das dann bis tief in die Nacht. Die Justiz leidet unter Personalnot. Wer soll das machen? Den Pakt für den Rechtsstaat wollen Sie nicht fortsetzen. Zweitens. Was ist, wenn ein Verteidiger behauptet, anhand der Tonaufzeichnung einen inhaltlichen Fehler im Transkript entdeckt zu haben? Kann er dann die Wiederholung der kompletten Beweisaufnahme – über diese Beweisaufnahme sozusagen eine Beweisaufnahme – verlangen? Keine Antwort im Gesetz, aber ein neues Feld für Verfahrensverzögerungen, Frau Kollegin Bayram. Drittens.”
“In meinem Praxischeck habe ich in meinem Regierungsbezirk Tübingen, in dem sich mein Wahlkreis Ravensburg befindet, mit allen Landgerichten darüber gesprochen und das Votum der Präsidentinnen und Präsidenten sowie meiner früheren Kolleginnen und Kollegen aus der Richterschaft eingeholt, und das ist einstimmig. Das Urteil, zu dem sie kommen – und dem schließe ich mich an – heißt: Keiner braucht diese Tonaufzeichnung im Strafprozess; aber alle bekommen sie. Im Übrigen, Herr Minister Buschmann: Bei Amtsgerichten gibt es selbstverständlich ein Wortprotokoll; das hat auch Sinn. Bei den Kollegialgerichten – Große Strafkammer – sind da zehn Augen und zehn Ohren oder mindestens sechs Augen und sechs Ohren; beim Amtsgericht sitzt der Richter allein. Vier Punkte aus meinem Praxischeck: Erstens.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will ja den Praxischeck im Kampf gegen die überbordende Bürokratie. Ich habe mit Blick auf diesen hier vorgelegten Gesetzentwurf den Praxischeck gemacht. Der neue § 271 Absatz 2 Strafprozessordnung verlangt für Landgerichte und Oberlandesgerichte, die bisher nur ein förmliches Protokoll erstellt haben, über die wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung künftig nun eine komplette Tonaufzeichnung, die anschließend transkribiert und in ein Textdokument übertragen wird.”
“Es hat sich eigentlich erledigt. Ich wollte den Kollegen nur fragen, ob er auch etwas zum Thema zu sagen habe. Herr Döring, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.”
“Ein halbes Jahr lang verweigerte die Ampelkoalition im Rechtsausschuss eine inhaltliche Beratung, insbesondere eine Sachverständigenanhörung. Im Dezember 2022 lehnte sie unseren Vorschlag ab. Sie brachte im März 2023 ihren eigenen Vorschlag ein, den Sie heute beschließen werden. Fazit: Mehr als ein Jahr verloren, ein weiteres Jahr mit überfüllten Maßregelvollzugseinrichtungen, ein weiteres Jahr, in dem Dutzende gefährliche Straftäter auf freiem Fuß geblieben sind. Diese Rechtspolitik, meine Damen und Herren, wird zu Recht ausgebuht. Für die SPD-Fraktion hat nun Sonja Eichwede das Wort.”
“Mit erhobenem Zeigefinger wird die Beinfreiheit der Strafgerichte eingeschränkt. Fazit: Der Justiz wird die Rechtsfindung unnötig erschwert. Und wenn mal etwas leicht vorangehen könnte, schlägt die Ampelkoalition die ausgestreckte Hand der Opposition aus, so geschehen bei der gerade gehörten Maßregelvollzugsreform. Schon in der letzten Legislaturperiode wurde dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat im November 2021 ihren Gesetzesvorschlag vorgelegt. Trotz eines informellen Gesprächs zwischen mir und einem höherrangigen Vertreter des Justizministeriums kam aber ein Gesetzgebungsprozess nicht in Gang, sodass ich selbst tätig wurde. Mit Unterstützung der Unionsfraktion haben wir am 11. Mai 2022 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der diese Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgriff.”
“Statt den Pakt für den Rechtsstaat zu erneuern, stellt die Ampelkoalition die Justiz bei dem Thema unter Generalverdacht. Zweitens. Im Zusammenhang mit der in der jetzigen Form wohl rechtswidrigen Halbierung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde noch kurz vor Torschluss eine Änderung bei der Geldstrafenberechnung in § 40 StGB eingeführt. Zu berücksichtigen sind jetzt schon die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. In der Regel kann das Nettoeinkommen herangezogen werden oder geschätzt werden. Jetzt wird für die Tatrichter die zusätzliche Maßregel ausgegeben, dass sie darauf zu achten hätten, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Dies geschieht doch schon. Es gibt zahlreiche obergerichtliche Rechtsprechungen, die das vorschreiben.”
“Das erfasst auch die zu missbilligenden Straftaten aus Verachtung gegenüber Frauen oder geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe, die die Ampelkoalition jetzt zusätzlich in den Gesetzestext schreiben will. Die Begründung dafür lautet, dass damit auch die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen schon frühzeitig auf solche Umstände erstrecken soll. Es wird damit subtil unterstellt, dass das bisher nicht geschieht. Ein Indiz dafür ist auch die Antwort, die mir der Queer-Beauftragte der Bundesregierung in der Debatte vom 15. März 2023 auf eine Zwischenfrage gegeben hat. Insbesondere die nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung in der Strafzumessung freien Tatrichter fühlen sich unnötig gegängelt.”
“Es geschah, weil Richter und Staatsanwälte, und zwar nicht nur wegen der Pläne der Ampelkoalition zu einer technischen Aufzeichnung der Strafverhandlungen, die Befürchtung haben, dass ihre Handlungsspielräume durch unnötige gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden sollen und die Rechtsfindung erschwert wird. Das haben in den letzten Wochen auch meine Gespräche mit zahlreichen Spitzenvertretern der Landgerichte im südlichen Teil des OLG-Bezirks Stuttgart so ergeben. Mit zwei Punkten aus dem heutigen Gesetzespaket möchte ich das belegen. Erstens. In § 46 Absatz 2 StGB heißt es, dass das Gericht bei der Strafzumessung die Gründe, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abwägt; namentlich menschenverachtende Beweggründe kommen hier in Betracht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 29. März 2023 begann in Weimar der Richter- und Staatsanwaltstag. Bundesjustizminister Marco Buschmann wandte sich an das Fachpublikum und nahm einen Rückblick auf die Weimarer Republik vor. Er verwies auf die Unterschiede gegenüber damals und sagte – ich zitiere –: Wir haben Sicherungen gegen die Selbstabschaffung der Demokratie vor allem auch in Form der Gewaltenteilung. Zu dieser gehört eine starke, unabhängige Justiz. Kurz darauf wurde er von meinen früheren Kolleginnen und Kollegen aus der Justiz ausgebuht. Sie bilden eine Berufsgruppe, die ansonsten dafür bekannt ist, dass sie ihre Kritik in wohlfeilen Worten formuliert. Warum also diese Reaktion?”
“Alles in allem kann ich Ihnen daher sagen: Mit diesen Anträgen und den darin suggerierten Defiziten tragen Sie nicht zur Verbesserung des Gedenkens an den 17. Juni bei. Danke schön. Nächster Redner ist für Bündnis 90/Die Grünen Stefan Gelbhaar.”
“In der Tat sind auch 15 000 Säcke mit geschreddertem Papier dabei. Nur wenige Prozent davon konnten bisher gesichert und rekonstruiert werden. Aber dahinter liegt ein Streit um die technische Möglichkeit des sogenannten E-Puzzles. Der Bundesrechnungshof hat uns gesagt, wir sollen das auf diese Art und Weise nicht weiter verfolgen. Also ein Streit, den der Deutsche Bundestag nicht entscheiden kann. Ich möchte als Letztes noch hinzufügen: Mit Joachim Gauck, Marianne Birthler und Roland Jahn hatten wir engagierte Bundesbeauftragte. Wir haben dieses Amt extra geschaffen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Ich möchte hier betonen, dass die strafrechtliche Aufarbeitung trotz schwieriger Grundlagen erfolgreich erfolgt ist.”
“Das Mahnmal zum Gedenken der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft ist konsentiert; das soll am Spreebogen entstehen. Die Opferentschädigung und die strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetze haben wir in der letzten Legislaturperiode umfassend überarbeitet. Wir haben die Opfersituation deutlich verbessert. Wir haben die Basis für die Opfer deutlich erweitert und die Prüfungen deutlich vereinfacht. Ja, es kann sogar ein Anspruch bestehen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob aus sachfremden oder politischen Erwägungen heraus inhaftiert wurde. Das Wichtigste für Opfer ist, dass man ihnen glaubt, und nicht, ob sie 300 oder 333 Euro im Monat bekommen. Was die weitere Aufarbeitung des Unrechts anbelangt, will ich nur hinzufügen: 111 Kilometer Akten konnten komplett gesichert werden.”
“Zu guter Letzt wollten Sie auch noch eine wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit von späteren Bundestagsabgeordneten – insbesondere der Blockparteien –, die in der DDR schon Funktionen hatten. Gewissermaßen ein Rundumschlag zum 70. Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni. Aber dieser Jahrestag kündigte sich doch schon seit Langem an. Ein Blick in den Kalender hat uns das doch gezeigt. Warum haben Sie die Anträge erst gestern und heute, im Laufe des Tages, hier eingebracht, also uns noch nicht einmal 24 Stunden Zeit gelassen, uns näher damit zu befassen? Das grenzt schon an Effekthascherei und lässt Zweifel an der Ernsthaftigkeit aufkommen. Bei näherer Betrachtung erscheinen Ihre Anträge überflüssig. An den 17. Juni – das wurde bereits gesagt – wurde ununterbrochen gedacht und wird auch immer noch gedacht.”
“Der 17. Juni war fortan der nationale Gedenktag im freien Teil Deutschlands. Mit der Vollendung der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde folgerichtig der 3. Oktober nationaler Feiertag aller Deutschen. In vier Anträgen und in einem Gesetzentwurf, die allesamt im Inhalt nicht unterschiedlicher sein könnten, hat sich die AfD mit diesem Tag befasst und dabei Dinge gefordert wie einen Standortentscheid für ein Mahnmal zum Gedenken der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, einen nationalen Gedenktag bis hin zur Rekonstruktion teilweise geschredderter Stasiunterlagen oder der materiellen Verbesserung der Opferentschädigung für die Gewaltopfer kommunistischer Gewaltherrschaft. – Die Frage ist nicht, ob es richtig ist. Die Frage ist, ob es notwendig ist, so wie Sie es formuliert haben. Dazu hat die Kollegin schon Ausführungen gemacht.”
“Juni 1953 wurden 50 Menschen sofort erschossen, es wurden 15 000 Menschen ohne rechtsstaatliche Grundlage verhaftet, und es wurden Tausende von Menschen in die Sowjetunion verschleppt und dort über Jahre in Arbeitslagern festgehalten, unter anderem auch der Vater unseres früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck. Es gab auch Hinrichtungen. All dem waren viele Willkürakte der SED-Diktatur vorausgegangen: Zwangsenteignungen von Familienbetrieben zu VEBs, Zwangskollektivierungen von Landwirten zu LPGs oder auch Zwangsumsiedlungsmaßnahmen mit menschenverachtenden Titeln behaftet und überschrieben mit „Aktion ‚Ungezieferʼ„ oder zynisch mit Worten wie „Frische Luft“, „Blümchen“ und „Neues Leben“ umschrieben, um die Grenzregionen freizumachen, auf denen die Diktatur ihre Gefängniszäune errichtete, mit denen sie ihr Volk 40 Jahre lang einsperrte.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Am 17. Juni 2023 jährt sich der Volksaufstand zum 70. Mal. 1 Million Menschen gingen damals in der DDR auf die Straßen, um für Demokratie, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands zu demonstrieren. Sie riefen es ihren Unterdrückern zu: Wir wollen freie Menschen sein! Die SED-Führung, die 40 Jahre lang ohne echte demokratische Legitimation regierte und deren Absetzung die Demonstranten forderten, war de facto entmachtet. Sie floh in die russischen Kasernen, aus denen die sowjetischen Panzer ausfuhren und den Aufstand niederschlugen – anders als 1989, als sie sich in ihren Kasernen zurückhielten und so dem Souverän, dem Volk, den Sieg über die Diktatur ermöglichten. Am 17.”
“Ich habe auch Sie, Frau Moll, eingeladen; Sie haben zugesagt, und dafür bedanke ich mich an dieser Stelle. Ich hoffe, wir bekommen das spätestens im nächsten Jahr hin. Danke schön. Das Wort hat die Kollegin Heike Baehrens für die SPD-Fraktion.”
“Nach der Beitragserhöhung ist in diesem Fall vor der Beitragserhöhung, und vielleicht ist das auch ein Grund dafür, warum künftige Beitragserhöhungen nach diesem Gesetzentwurf durch einfache Rechtsverordnung des Ministeriums mit Zustimmung des Bundesrates vorgenommen werden sollen und nicht mehr nach der Debatte des Deutschen Bundestages mit entsprechender Beschlussfassung. Fazit: Das Eingangszitat stimmt: Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung bringt keine ganzheitlichen Systemverbesserungen und geht die Strukturprobleme nicht an. Ich freue mich auch auf die weiteren Beratungen. Die CDU/CSU hat das Thema Pflege schon lange entdeckt. Ich habe 2019 und 2020 mit dem damaligen Pflegebeauftragten der Bundesregierung zwei Pflegekongresse im Wahlkreis gemacht.”
“Der einfachere Weg – ich beziehe mich da auf die Ausführungen der Kollegin Schulz-Asche – wäre eine Verbesserung der Unterstützung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege gewesen, den der Referentenentwurf im Übrigen vorsah, der jetzt aber wieder gestrichen wurde. Fünfter und letzter Punkt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, was die Beitragsanpassungen und die Unterschiede zwischen Versicherten mit und ohne Kinder anbelangt, greift der Entwurf auf. Unter dem Strich werden dann alle Beiträge angehoben. Das verschafft der Pflegeversicherung zunächst natürlich Mehreinnahmen und auch Luft – aber nur vorübergehend. Die demografische Entwicklung und die Kostensteigerungen werden das alsbald aufbrauchen.”
“Ein wichtiges Anliegen – das ist schon gesagt worden – aus dem Koalitionsvertrag der Ampel sind die Stärkung der häuslichen Pflege und die Entlastung der Angehörigen. Dies gelingt aber auch nur ansatzweise und voraussichtlich auch nur auf dem Papier. Es ist ja zu begrüßen, dass Pflegepersonen, die selbst eine Rehamaßnahme benötigen, einen Anspruch erhalten, entweder ihre Pflegebedürftigen in die Rehaeinrichtung mitzunehmen oder sie anderweitig durch die Rehaeinrichtung versorgen zu lassen. Die regelnde Vorschrift ist aber so sperrig und so bürokratisch, dass der Erfolg von vornherein fraglich ist.”
“Diese orientiert sich allerdings an der Kerninflationsrate, das heißt ohne Lebensmittel-, ohne Energiekosten, und zwar zurückgerechnet auf die letzten drei Jahre. Damit ignoriert der Entwurf, dass die Kosten im Bereich der Pflege viel stärker und viel höher angestiegen sind. Der Minister hat das selber in seiner Rede gesagt. Drittens. Manche Einrichtung gerät auch ins Defizit, da der gestiegene Personalbedarf oftmals und vielerorts nur noch mit Leiharbeitskräften, die weit über den üblichen Tariflöhnen eingekauft werden müssen, gedeckt werden kann. Statt nun konstruktive Vorschläge zu machen, wie man diese Auswüchse eindämmen könnte, schreibt der Entwurf fest, dass eine Vergütung nur bis zur Höhe des Tarifvertrages erfolgen kann, ändert damit aber nichts an dem Kernproblem. Er lässt die Einrichtungen damit alleine. Viertens.”