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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Axel Müller

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nic…

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Die weiteren Beratungen müssen sich darauf konzentrieren, diese und andere Steine aus dem Weg zu räumen, um die dringend notwendige Reform der Notfallversorgung am Ende dennoch erfolgreich durchs Ziel zu führen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Herbert Wollmann für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/190 · 2024-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Über die INZ-Standorte – das ist auch schon angesprochen worden – sollen die Landesausschüsse entscheiden und nicht mehr die Planungsausschüsse der Länder. Die Planungshoheit der Länder bei der Krankenhausplanung wird ignoriert. Das Gleiche gilt auch für die Reform des Rettungsdienstes, für die ebenfalls die Länder zuständig sind. Hier werden zentralistische Vorgaben gemacht. Flexible Lösungen vor Ort werden so unterbunden. Schlussendlich: Die Finanzierung der Reform soll im Bereich der Krankenhäuser wohl über den Strukturfonds II erfolgen, wenn ich das richtig gelesen habe; er läuft aber 2024 aus. Er soll dann in den Transformationsfonds des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes übergehen. Für mich ist die Finanzierung somit unklar. Die Sache mit den öffentlichen Apotheken hat der Kollege Ullmann von der FDP angesprochen.

    PLENARPROTOKOLL 20/190 · 2024-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Die Vorhaben Integrierte Notfallzentren – INZ –, Akutleitstellen, ärztliche Beratung per Telefon oder Video und eine Rettungsdienstreform sind sicher alle wichtig. Doch muss ich feststellen, dass im Bundesgesundheitsministerium wieder einmal ein Retortenbaby geboren wurde, das nun von den an der Zeugung nicht beteiligten Akteuren in der praktischen Umsetzung großgezogen werden soll. Das löst verständlicherweise eine ablehnende Haltung aus. Fünf Kritikpunkte: Bei Krankenhausstandorten, an denen kein Integriertes Notfallzentrum erhalten werden soll, müssen dann möglicherweise die niedergelassenen Ärzte die Lücken füllen. In Krankenhäusern werden Leistungen der zentralen Einschätzungsstelle vergütet, die der digitalen Einschätzungsverfahren jedoch nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/190 · 2024-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Ich war damals mit meinem Kollegen Thomas Gebhart – er war Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium – bei mir im Wahlkreis im Elisabethen-Krankenhaus in der Notaufnahme und habe dort den Entwurf mit den Praktikern vor Ort durchgesprochen, weil wir wissen wollten, wie sie das beurteilen, und das war durchaus positiv. Es ist vielleicht ein Erfolgsrezept, dass man die Praktiker frühzeitig miteinbezieht. Nach wie vor besteht eine positive Haltung sowohl in der Praxis, was die Notwendigkeit der Reform anbelangt, als auch – das ist in den Reden bereits deutlich geworden – hier im Deutschen Bundestag, auch bei der Unionsfraktion. Leider ist das vorgelegte Werkstück der Bundesregierung keine wirkliche Verbesserung gegenüber dem damaligen Rohling eines Entwurfs, teilweise vielleicht sogar ein Rückschritt.

    PLENARPROTOKOLL 20/190 · 2024-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Lauterbach! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lücken in der ambulanten Versorgung, Fehlsteuerungen bei den stationären Notaufnahmen, eine nicht auskömmliche Finanzierung und eine vielfach nicht funktionierende Koordinierung mit den Rettungsdiensten, und das seit vielen Jahren, machen deutlich: Wir brauchen dringend eine Reform der Notfallversorgung. Es ist bereits angesprochen worden, dass es im Januar 2020 einen damals im unionsgeführten Bundesgesundheitsministerium erarbeiteten Gesetzentwurf gab, der diese integrierte Notfallversorgung, wie sie auch jetzt Gegenstand des heutigen Entwurfs ist, bereits vorsah.

    PLENARPROTOKOLL 20/190 · 2024-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Wegge, da Sie mir ja die Kompetenz abgesprochen haben, mich in dieser Frage zu äußern, möchte ich doch darauf hinweisen, dass ich nicht nur die Vorlage mehrfach gelesen, sondern selbstverständlich auch die Anhörung besucht habe. – Darf ich jetzt etwas sagen? Herr Müller, Ihre Zeit läuft. Also wenn Sie eine Frage haben, dann jetzt. Jedenfalls habe ich das Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz noch mal durchgelesen. Sie konstruieren hier eine Zuständigkeit nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7, führen aber Bußgeldtatbestände ein, für die die Länder zuständig sind und nicht der Bund. Vielleicht können Sie mir den Widerspruch erklären, warum Sie hier die Zuständigkeit an sich ziehen, bei der Schwangerschaftskonfliktberatung aber nicht. Oder wollen Sie die jetzt auch noch regeln?

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich mache es kurz; wir alle wollen ja irgendwie schnell weg. Frau Kollegin Loop, die Kollegin Hierl hat darauf hingewiesen und auch ich habe in meiner Tätigkeit als Richter gelernt: Man prüft immer zuerst die Zuständigkeit, bevor man sich in die Materie hineinbegibt. Die Frage, die ich gehabt hätte, lautet: Welche Gesetzgebungskompetenz hat denn der Bund? Es geht um Polizei- und Ordnungsrecht. Ihre ganzen Argumente kann man ja so oder so sehen, auch das, was Sie ausgeführt haben. Dem einen kann man aus Sicht der Union zustimmen, dem anderen vielleicht weniger. Aber ich bin heute Mittag nicht gerne hier, wenn wir hier über ein Gesetz beraten, das der Bundestag erlassen soll, für das wir aber gar nicht zuständig sind. Vielleicht können Sie mir jetzt mal sagen, warum wir dafür zuständig sein sollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Die maßgebliche Begründung lautet, dass man zwischenzeitlich einen eigenen Gesetzentwurf auf Arbeitsebene habe und dabei ein wichtiger Baustein die vorzunehmenden Änderungen im AGB-Recht seien. Dazu benötige man noch Zeit, ganz nach dem Motto „Gut Ding will Weile haben“. Im Oktober 2023, also ein Jahr nach den Initiativen von Unionsfraktion und Bundesrat, kam dieser Gesetzentwurf. Ist das nun der versprochene große Wurf? Lassen Sie es mich mit den leicht abgewandelten Worten des römischen Dichters Horaz sagen: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ Der Gesetzentwurf bringt gegenüber den Vorschlägen von Bundesrat und Unionsfraktion keine grundlegenden, wesentlichen Neuerungen. Er konkretisiert den Anwendungsbereich für Commercial Courts und reduziert den Eingangsstreitwert auf mindestens 500 000 Euro. Die Praxisrelevanz wird gesteigert.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Im November 2022 brachte die Unionsfraktion – der Kollege Plum hat es schon gesagt – einen Antrag ein, der einerseits die Vorschläge des Bundesrats aufgriff, sie aber andererseits dahin gehend erweiterte, dass es auch für die Landgerichte die Möglichkeit geben müsse, neben den Commercial Courts spezielle Kammern für internationale Handelssachen einzurichten, wenn der Streitwert unter 2 Millionen Euro liegt; der Vorschlag des Bundesrats lag bei einem Mindeststreitwert von 2 Millionen Euro. Zudem forderten wir einen Verfahrenskalender mit strukturiertem Ablauf, und wir mahnten eine Anpassung für die international nicht passenden AGB-Vorschriften an. Beide Anträge hat die Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit abgelehnt. Warum?

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU, eines Schwerpunktlandes für Commercial-Court-Verfahren, bietet sich somit eine neue Chance für die notwendige Stärkung des Justizstandorts Deutschland. Und was folgt aus dieser Erkenntnis? Zunächst hat der Bundesrat im April 2022 eine Initiative gestartet, um das Gerichtsverfassungsgesetz entsprechend anzupassen und Commercial Courts einzurichten. Danach sollte auch den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, an jedem Oberlandesgericht einen entsprechend spezialisierten Senat als einzige Instanz einzurichten. Durch die Beschränkung auf eine Instanz würde Geld und Zeit eingespart. Wann zog der Bundestag nach?

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. In Stuttgart wurde sogar ein Verhandlungsraum extra in die Nähe des Flughafens verlegt, damit die internationalen Prozessbeteiligten kurzfristig an den Verfahren teilnehmen können. Der heute zu beratende Gesetzentwurf ist also gewissermaßen eine vertiefte Weiterentwicklung dessen, was es in der Praxis schon gibt, und er schafft eine weiter gehende und verbesserte gesetzliche Grundlage dafür. Warum brauchen wir diese Commercial Courts? Es ist kein Geheimnis, dass die Zahl der Zivilverfahren, insbesondere wenn es um große Wirtschaftsstreitigkeiten geht, an vielen deutschen Gerichten rückläufig ist. Ein mehrfacher Instanzenzug, ausschließlich in deutscher Sprache geführte Prozesse, häufige Richterwechsel: All das führt dazu, dass es zu einer Verlagerung der Streitigkeiten auf die Schiedsgerichtsbarkeit gekommen ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Zukunftsgerichtet“ lautet das Motto der Justiz in Baden-Württemberg. Man mag darüber streiten, ob nun Bundesrat, Opposition oder Bundesregierung beim Thema Commercial Courts besser, weiter oder schneller waren. Bei aller schwäbischen Bescheidenheit sage ich hier nicht ohne Stolz, dass in Baden-Württemberg nicht nur das Automobil erfunden wurde; nein, auch Commercial Courts gibt es dort bereits seit 2020 – die Vorrednerin hat darauf hingewiesen – an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim. Diese kommen dem im heute zu beratenden Gesetzentwurf in ihrer Praxis sehr nahe. Neben Verhandlungen in englischer Sprache sind die Verfahren von einem umfangreichen und erfolgreichen Prozessmanagement gekennzeichnet.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Auf mehr konnte man sich auch nach mehr als einjähriger Beratungszeit zwischen den Koalitionspartnern nicht einigen. Da sich das Zeitfenster nun zum Ende des Monats schließt, ergriffen Sie den Strohhalm des Unterhaltsrechts und klammerten sich daran. Das ist nicht falsch, aber eben zu wenig. Meine Damen und Herren von der Ampel, wir von der Union lassen Sie, wenn es darum geht, heute das rettende zeitliche Ufer zu erreichen, nicht im Stich und stimmen dem zu. Abschließend betone ich jedoch, dass es nach unserer Ansicht mehr bedurft hätte und nach unserer Ansicht mit der Union auch mehr möglich gewesen wäre, um ans wirklich sichere Ufer zu gelangen. Ich bedanke mich. Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Esther Dilcher, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die Kollegin Hierl hat auf die rechtlichen Begleiterscheinungen hingewiesen und die möglichen Probleme im weiteren Verfahren umfassend dargestellt; dem schließe ich mich uneingeschränkt an. Um dem Erfordernis weiterer Rechtsklarheit durch entsprechende, aus unserer und sachverständiger Sicht – die Anhörung ist erwähnt worden – erforderliche Regelungen Rechnung zu tragen, haben wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Entschließungsantrag vorgelegt, für den ich werben möchte. Was uns die Ampelkoalition hier bezüglich der Rechtsfolgen vorlegt, ist eine Minimallösung, die ausschließlich die Regelung des Unterhaltsrechts beinhaltet. Im Rechtsausschuss war auch offensichtlich, Herr Kollege Limburg, dass es nur einen Minimalkonsens in dieser Koalition dafür gibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Das Bundesverfassungsgericht war somit nicht der Auffassung, dass all das, was wir da gemacht haben, bar jeder Grundlage im Grundgesetz sei, sondern es hat gesagt, es sei im engeren Sinne ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit, wenn ein gesetzlicher Eingriff in die Autonomie vorgenommen wird, ohne die Auswirkungen insgesamt, „etwa“ den ehelichen Unterhalt betreffend, zu regeln. Und die Frist, bis wann das zu geschehen habe, endet am 30. Juni 2024; das wurde bereits gesagt. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Unterhaltsansprüche regelt. Auf weitere aus dieser Eheunwirksamkeit folgende Rechtsfragen wie beispielsweise das Erbrecht oder das Abstammungsrecht von gemeinsamen Kindern gibt der Gesetzentwurf keinerlei Antworten.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Es betonte jedoch ausdrücklich, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Unwirksamkeit solcher Ehen kraft Gesetzes festzustellen – da muss man die Entscheidung schon genau lesen –, insbesondere wegen des in aller Regel bestehenden Machtgefälles zwischen volljährigem und kindlichem Ehepartner, das auch dann gelten würde, wenn man Letzterem die Bürde auferlegen würde, sich an einem anschließenden Eheaufhebungsverfahren im Einzelfallprüfungsverfahren beteiligen zu müssen.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Daher hat der Deutsche Bundestag 2017 beschlossen, dass in Deutschland eine Ehe unwirksam ist, wenn eine der beiden Parteien bei der Eheschließung noch keine 16 Jahre alt war, und zwar auch dann, wenn die Ehe im Ausland nach dort geltendem Recht wirksam geschlossen worden sein sollte. In einem Rechtsstreit – der ist angesprochen worden – um die Rechtswirkung einer in Syrien geschlossenen Ehe, in der ein Ehepartner minderjährig war, hegte der Bundesgerichtshof jedoch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser von uns getroffenen Regelung und legte die Sache zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor. Im Februar 2023 erklärte dieses, dass die Rechtsgrundlage der Eheunwirksamkeit in Artikel 13 EGBGB unvereinbar sei mit Artikel 6 des Grundgesetzes.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 75 Jahre Grundgesetz sind auch 75 Jahre Schutz für Ehe, Familie und Kinder durch den Artikel 6. Nicht nur die Ehe als Institution, sondern auch das Recht, selbst zu entscheiden, mit wem die Ehe eingegangen wird, sind grundrechtlich geschützt. Das folgt auch aus der Erfahrung mit dem Rassenwahn der Nazis, die es unter anderem verboten hatten, dass Juden Nichtjuden heiraten. Eheschließungsfreiheit besteht jedoch nur dann, wenn es sich um eine autonome, selbstbestimmte Entscheidung handelt und die Ehe nicht beispielsweise auf Druck der Eltern eines Ehepartners oder beider Ehepartner zustande gekommen ist. Bei Minderjährigen bestehen aufgrund ihrer Entwicklung berechtigte Zweifel an dieser Autonomie.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wir erteilen Ihnen damit aber – letzter Satz – keinen Freibrief für die von der Ampelkoalition an anderer Stelle angestrebte Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Ich bedanke mich. Das Wort hat Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Die Freude wäre noch etwas größer, wenn auch noch weiter gehende Anregungen zum Schutz der Opfer, wie wir sie uns vorgestellt haben, und zur Sicherung der Aussagebereitschaft mit aufgenommen worden wären. Das wäre der Fall gewesen, wenn Sie sich bei der Abwägung zwischen der zeitgeschichtlichen Dokumentation durch audiovisuelle Aufzeichnungen und dem Interesse der Zeugen, von Repressalien unbehelligt zu bleiben, etwas mehr vor die Opfer gestellt hätten und die Möglichkeit zur audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung eingeschränkt hätten. Es bleibt zum Schutz der Opfer nur die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen. Mit dieser Krücke gelingt es uns als Union allerdings, auch diese Hürde zu nehmen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen geänderten Fassung zu.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Zudem wurde eine Evaluierungsklausel in dieses Gesetz hineingeschrieben. Ich halte es für sehr wichtig, dass man in fünf Jahren erstmals einen Zwischenbericht bekommt und sieht, ob das Ganze so machbar und durchführbar ist. An dieser Stelle noch eine grundsätzliche Anmerkung, mit der ich Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Nachdenken anregen und zugleich ermutigen möchte: Wenn wir Sachverständigenanhörungen durchführen, dann sollten wir vernünftige und nachvollziehbare Verbesserungsvorschläge der Experten, die nach Möglichkeit frühzeitig einbezogen werden sollten, aufgreifen und umsetzen. Das tun wir aus meiner Sicht viel zu wenig. Dass es hier in etlichen entscheidenden Punkten gelungen ist, freut mich ganz persönlich. Dafür möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben, ganz herzlich bedanken.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Weiter wäre zu berücksichtigen, dass durch den vorgelegten Änderungsentwurf unsere Forderung, beim Verschwindenlassen einer Person eine Auskunftspflicht über deren Verbleib festzuschreiben, wie es unser Grundgesetz in Artikel 104 vorsieht, nunmehr im Gesetz enthalten ist. Ein weiterer gewichtiger Punkt, der der besseren Durchführbarkeit und dem Schutz der Justiz vor Überlastung in völkerstrafrechtlichen Verfahren dient, ist die Konkretisierung der Nebenklageberechtigung, deren Möglichkeit grundsätzlich ausgeweitet wird; andererseits können wir insbesondere Verfahren, deren Gegenstand ein Genozid, ein Völkermord ist, besser bewerkstelligen, weil nicht gewissermaßen alle Angehörigen eines Volkes als Nebenkläger zur Nebenklage berechtigt werden, sondern nur diejenigen, die unmittelbar durch die Tat geschädigt wurden.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wir können dies als Union guten Gewissens tun, da die Fraktionen der Ampelkoalition mehrere entscheidende Punkte, die wir nach der Sachverständigenanhörung zum Gegenstand eines eigenen Gesetzesänderungsantrags gemacht haben, aufgegriffen haben und ihrerseits zum Gegenstand eines eigenen Änderungsantrags gemacht haben. Da wäre zum Beispiel das klare Bekenntnis gegen eine funktionelle Immunität. Darunter versteht man, dass Amtsträger sich nicht darauf berufen können, als Teil der Hierarchie eines ausländischen Staatswesens gehandelt zu haben, um sich so der strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Vor allem müssen bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen werden, um den Tätern, gewissermaßen den Feinden der Menschheit, die richtigen Antworten auf ihr unmenschliches Verhalten zu geben. Aus diesen Gründen müssen wir das Völkerstrafrecht weiterentwickeln. Das wollen wir heute hier beschließen. Mit den Erweiterungen und Änderungen erreichen wir zudem – das ist bereits gesagt worden – einen weitestgehenden Gleichklang mit dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Wie bei Fragen des Völkerrechts üblich, wollen wir guter parlamentarischer Praxis entsprechend dies als größte Oppositionsfraktion heute im Einvernehmen mit den die Bundesregierung tragenden Fraktionen gemeinsam tun.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Solche verbrecherischen Verstöße gegen das Völkerrecht – Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression – rufen nach strafrechtlichen Sanktionen. Regelungen dazu trifft das Völkerstrafrecht. Leider gibt es immer wieder neue Grausamkeiten, etwa durch immer perfider werdende Waffen wie beispielsweise solche, deren Splitter noch nicht einmal von Röntgenstrahlen erfasst werden können, oder Laserwaffen, die zur Erblindung führen. Auch kennt die Zunahme des Ausmaßes menschlicher Gräuel offenbar kein Ende, sodass sexualisierte Gewalt noch nicht einmal vor der Abtreibung menschlichen Lebens gegen den Willen einer schwangeren Frau zurückschreckt, um ethnische Vernichtung auszuüben. Dieser schlimmen Entwicklung muss Einhalt geboten werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Grundgesetz stellt in Artikel 25 klar, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind. So wie das nationale Recht das Zusammenleben im Nationalstaat der Menschen regelt, so will das Völkerrecht die Koexistenz der Staaten untereinander regeln. Es unterteilt sich in Friedensrecht und Kriegsrecht. Auch im Krieg gibt es Regeln, die einzuhalten sind. Wie es aussieht, wenn das nicht geschieht, konnten wir in jüngster Zeit im Krieg Russlands gegen die Ukraine in Butscha, wo die Russen ein Massaker verübt haben, sehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Dieses reine Schwarz-Weiß-Denken wird den vielschichtigen Formen schwerer Kriminalität nicht gerecht, und die Ampelkoalition verweigert Polizei und Justiz das notwendige Werkzeug zur Bekämpfung der steigenden Kriminalität. Sie wird dadurch selbst zum Sicherheitsrisiko für unser Land. Ich bedanke mich. Das Wort hat der Kollege Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Nicht nur, dass es dazu seit 1976 respektive in der Anlage D der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren genaue Regeln gibt; es gibt darüber hinaus eine aus sehr vielen Einzelfällen heraus entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang mit übergeordnetem europäischen Recht und europäischer Rechtsprechung. Diese zwingt die Tatgerichte beispielsweise, eine mögliche Tatprovokation durch eine Vertrauensperson gegenüber einer Zielperson bei der Strafhöhe zu berücksichtigen. Im Extremfall bleibt nur noch Raum für eine Mindeststrafe, oder es ist gänzlich von Strafe abzusehen. Diesem fein abgestuften System stellt der Gesetzentwurf des BMJ das grobmotorische Alles-oder-nichts-Prinzip entgegen. Künftig soll es so sein, dass im Falle einer Tatprovokation eine Strafverfolgung ausbleibt. Die Ahndung bleibt aus.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Aufgrund seiner Praxisferne und weil es rechtsstaatlich nicht unbedingt notwendig ist, haben sich alle Generalstaatsanwälte geschlossen gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Ebenso äußern sich Justiz- und Innenminister der Länder sowie Vertreter aus den Reihen der Polizei negativ. Schon die Gesetzesbegründung, dass es zum Einsatz der Vertrauenspersonen, insbesondere wenn sie Dritte zu Straftaten verleiten würden, keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben gebe, an die sich die Behörden halten müssten, ist falsch.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Aktuelles Beispiel ist ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der den Einsatz von verdeckten Ermittlern, die zur Polizei gehören, und sogenannten Vertrauenspersonen, die eben nicht zur Polizei gehören, sondern dem kriminellen Milieu angehören und aus diesem rekrutiert werden, regeln will. Darauf werde ich mich konzentrieren. Die Stellung Letzterer birgt unbestritten rechtliche Risiken in einem späteren Strafverfahren gegen die mit ihrer Hilfe überführten Schwerkriminellen. Statt einer Verbesserung, beispielsweise durch ein praxistaugliches Gesetz, sieht der von tiefem Misstrauen gegenüber den Sicherheitsbehörden und der Justiz geprägte Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium zahlreiche bürokratische Hürden vor, und er geht für die Vertrauenspersonen mit vielen Risiken einher, insbesondere der Gefahr ihrer Enttarnung.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Man kann Maler nicht ohne Farbe auf die Baustelle schicken“, sagte kürzlich Felor Badenberg, die parteilose Berliner Justizsenatorin und frühere Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz. Damit umschrieb sie, dass die Bundesregierung angesichts der aus dem Ruder laufenden Zahlen der aktuellen Kriminalstatistik den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden das notwendige Material zur Bekämpfung und Verhinderung von Straftaten verweigert, sei es bei der Speicherung von IP-Adressen, dem Einsatz von Gesichtserkennung, der Kennzeichenerfassung bei Kraftfahrzeugen oder dem Einsatz verdeckter Ermittlungsmethoden.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Herr Kollege, es ist doch eine Superidee, das im Ausschuss genau so zu diskutieren, wie Sie das hier vorschlagen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Joana Cotar hat das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Zum Schluss möchte ich Ihnen aufzeigen, dass es eine Möglichkeit gäbe; Sie haben dies eigentlich selber angesprochen. Am kommenden Freitag wird hier über die Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Sie kommen zum Ende, bitte. – Ich komme zum Ende. – Man könnte hinter dem Namen der nichtdeutschen Mutter und des ursprünglich nichtdeutschen Kindes den Namen des Vaters im Ausländerzentralregister eintragen und eine entsprechende Suchfunktion implementieren. Herr Kollege, Sie kommen bitte zum Ende. Dann müssten sich die Standesämter künftig nicht mehr auf ihr Bauchgefühl verlassen, wie es ein Berliner Standesbeamte formuliert hat, sondern könnten auf harte Fakten zurückgreifen.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die Kollegin Hierl hat auf die Justizministerkonferenz vom Juni 2021 und die Aufforderung von zwölf Landesjustizministern – vier haben sich enthalten; es gab keine Gegenstimme – hingewiesen, auf der Bundesebene zeitnah gesetzgeberische Abhilfe zu schaffen. Die Zeit bis zur Bundestagswahl im September 2021 war dafür zu kurz. Seit zweieinviertel Jahren ist nun Minister Buschmann im Amt, und es ist nichts geschehen. Erst nach der jüngsten Berichterstattung über die eklatanten Missbrauchsfälle teilte das Bundesjustizministerium mit, es werde zeitnah, Herr Kollege Thomae, einen Gesetzentwurf vorlegen. „Zeitnah“ bedeutet nach dem Duden gegenwartsbezogen und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag. Aber genau das haben Sie heute wieder gemacht. Sie haben gesagt, „in Kürze“ werde etwas vorgelegt. Die Zeit ist abgelaufen.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Was das in Zahlen bedeutet, Herr Brandner, haben Sie nicht gesagt. In 2022 wurden 738 000 Kinder geboren. Bei 4,8 Prozent der Geburten gab es die Konstellation „deutscher Vater, nichtdeutsche Mutter“. In Summe sind dies 35 000 Kinder. Die eingangs genannten circa 5 000 Verdachtsfälle sind ein Siebtel. Das heißt, Sie wollen die übrigen sechs Siebtel unter Generalverdacht stellen und ihnen zudem noch die Nachweispflicht auferlegen, ihre biologische Vaterschaft darzulegen. Das verbietet aus meiner Sicht das Übermaßverbot. Mildere Mittel wären gefragt, und die gäbe es auch, um diesen Missbrauch erfolgreich bekämpfen zu können.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Eine präventive Schutzmöglichkeit wurde geschaffen: Die beurkundende Stelle kann die Beurkundung aussetzen, wenn Zweifel bestehen, und sie informiert die Ausländerbehörde, die dann am Ende darüber entscheidet, ob die Anerkennung und die daraus resultierenden aufenthaltsrechtlichen Vorteile unterbunden werden. Das geht natürlich nur, wenn die Ausländerbehörde Bescheid weiß, insbesondere auch die beurkundende Stelle Bescheid weiß, und das weiß sie meistens nicht. Dem soll nun mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dadurch abgeholfen werden, dass die Ausländerbehörde – und das ist der Kern Ihres Entwurfs – künftig ohne Ausnahme in jedem Fall, in dem nur der Vater Deutscher ist, nicht aber die Mutter, dies prüfen muss, um eine rechtsmissbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zu verhindern.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Money Cash“, wurde hier schon mehrfach erwähnt; deshalb will ich ihn nicht noch einmal ausbreiten. Tatsache ist: 24 Kinder hat er anerkannt. Der Staat muss den Unterhalt zahlen, weil Jonathan A. nichts bezahlt. Man spricht von sogenannten Ankerkindern, weil diese Kinder von ihrem deutschen Vater ihre deutsche Staatsangehörigkeit ableiten und der nichtdeutschen Mutter oder auch weiteren Familienangehörigen den Familiennachzug und ein Bleiberecht in Deutschland vermitteln. Eine Lösung war die staatliche Vaterschaftsanfechtung, § 1600 BGB alte Fassung. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit verbaut, hat gesagt, das sei verfassungswidrig, ein Eingriff in das Elternrecht und ein unzulässiger Entzug der Staatsangehörigkeit. Im Nachgang wurde eine Lösung über § 1597a BGB gesucht.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Anerkennung einer Vaterschaft kennt unser Bürgerliches Gesetzbuch drei Varianten. Eine davon ist, dass ein Mann die Vaterschaft anerkennt und dies durch das Standesamt, einen Notar oder eine konsularische Vertretung beurkundet wird. Mit diesem Fall der beurkundeten Anerkennung befasst sich dieser Gesetzentwurf. Diese Möglichkeit der Anerkennung ist – das wurde ausgeführt – zum Wohl des Kindes ohne Feststellung der biologischen Abstammung, und sie wird vermehrt – das wurde auch ausgeführt – missbräuchlich genutzt; an dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei. Die 5 000 Fälle, die das Bundesinnenministerium zuletzt genannt hat, sind, denke ich, eine eindrucksvolle Zahl. Der Fall von Jonathan A., „Mr.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sie haben nämlich gesagt – ich zitiere –, das Ganze berge auch erhebliches „Diffamierungspotenzial“. Dem würden Sie aus meiner Sicht glaubwürdig entgegentreten, wenn Sie sich endlich nicht mehr gegen die Speicherung der IP-Adressen stellen würden. Diese ist – zumindest zeitlich begrenzt – nachweislich rechtlich zulässig, und wir könnten Täter dingfest machen. Ich komme zum Schluss. Im weiteren Verfahren gilt es, auch zu prüfen, ob es nicht möglich ist, die Einstufung als Verbrechen zu belassen, aber bei bestimmten Fallgruppen von einer Strafbarkeit abzusehen. Das würde die „echten“ Verbrecher wie gewollt abschrecken und die Strafverfolgung eventuell noch effektiver gestalten. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Allerdings geht das eben nur bei Vergehen; bei Verbrechen ist uns diese Möglichkeit versperrt. Ich will nicht verhehlen, dass ich damals bei diesem gesetzgeberischen Handeln gewisse Bedenken hatte. Ich sah das kritisch. Aber die Praxis hat viele Signale gesendet, die Sie jetzt aufgenommen haben, und dringend gebeten, solche Verwerfungen abzustellen. Sie haben erwähnt, dass auch die Justizministerkonferenz Sie dazu aufgefordert hat. Dem tragen Sie heute hier Rechnung. Allerdings – das möchte ich an dieser Stelle schon sagen – machen Sie es sich ein bisschen einfach. Es kann auch der falsche Eindruck entstehen – teilweise wird dieser von anderer Seite bewusst erzeugt –, dass uns das Thema „Schutz unserer Kinder“ nicht wirklich am Herzen liegt. Sie selbst haben darauf hingewiesen.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Zwischenzeitlich gibt es deswegen Vorlagen von Strafgerichten beim Bundesverfassungsgericht mit dem Vorwurf, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei nicht mehr ausreichend berücksichtigt, so in einem Fall, in dem jemand als Mitglied einer Whatsapp-Gruppe mit mehreren Hundert Beteiligten plötzlich eine Nachricht mit kinderpornografischem Inhalt auf sein Handy gespielt bekommen und sie nicht sofort gelöscht hat. Ich denke, wir sind uns weitestgehend darüber einig, dass das nicht die Zielgruppe ist, die wir mit unserer Gesetzesänderung bekämpfen wollten. Hier ist das Interesse der Strafverfolgung – Sie haben das ausgeführt – gering oder gar nicht vorhanden. Wenn überhaupt, ist der Schuldvorwurf sehr gering. Man kann solche Fälle dem Grunde nach einstellen, eventuell verbunden mit geringen Auflagen.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. In bestimmten Sachverhaltskonstellationen kam es zu Ergebnissen, die der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers einfach zuwiderliefen, so zum Beispiel, wenn Lehrer kinderpornografisches Material auf dem Handy von Schülern oder Eltern auf dem ihrer Kinder an sich nahmen, um es – nicht aus sexuellen, sondern aus erzieherischen Motiven – zu sichern und dann an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, und sich plötzlich dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie ausgesetzt sahen.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Denn die Opfer – das weiß ich aus meiner praktischen Erfahrung als Mitglied einer Jugendschutzkammer – leiden vielfach unter Traumatisierungen, zum Teil im wahrsten Sinne des Wortes lebenslänglich, während die Täter, die Peiniger, nach Verbüßung ihrer Strafen wieder auf freiem Fuß sind. Um es zusammenzufassen: Wir haben in der Folgezeit generell die Einstufung als Verbrechen vorgenommen, haben dadurch aber, wie Sie es ausführlicher dargestellt haben, eine Problemlage für Polizei und Justiz geschaffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Wir waren der Überzeugung, dass es gerade bei den erwachsenen Tätern, die häufig ihre aus einem sozialen Näheverhältnis heraus bestehende Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen missbrauchen, mehr Abschreckung braucht, um sie von der Begehung solcher Taten abzuhalten. Daher haben wir vor allem die Mindeststrafe erhöht und die Taten generell zu Verbrechen – Mindeststrafe ein Jahr – hochgestuft. Damit haben wir die Generalprävention entsprechend berücksichtigt – wir haben ihr mehr Rechnung getragen –, die eine abschreckende und schützende Maßnahme zur Verhinderung von Straftaten ist. Das ist erwiesen. Die Verhinderung der Tat muss das oberste Ziel sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Wohlgemerkt, das waren die, die bekannt geworden sind; das Dunkelfeld ist weitaus größer. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass in Deutschland bis zu 1 Million Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene geworden sind. Nach aufsehenerregenden Fällen wie dem Campingplatzfall in Lügde sah sich der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode veranlasst – es war höchste Zeit –, sich dieser Problematik anzunehmen. In der letzten Legislaturperiode – das haben Sie ausgeführt – haben wir daher entsprechende Strafverschärfungen vorgenommen. Es existierte bis dahin ein Strafrahmen je nach Begehungsweise von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In sogenannten minder schweren Fällen waren auch Geldstrafen möglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Minister Buschmann, Sie haben es ausgeführt: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder zählt zu den schlimmsten Straftaten. Die Opfer gehören zur schwächsten Gruppe einer Gesellschaft, weil sie sich gegen ihre Peiniger praktisch nicht wehren können. Eine Form der Tatbegehung stellen die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischen Materials dar. Diese ist Gegenstand des von Ihnen heute vorgestellten Gesetzentwurfs. Sie lieferte auch in der letzten Legislaturperiode den Anlass für den Kampf des Gesetzgebers gegen diese abscheulichen Taten; denn während die Zahl entsprechender Straftaten laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2020 noch bei 18 700 Fällen lag, waren es 2022 bereits über 42 000 Fälle.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Wenn das Ihre Auffassung ist, dann ist der Deutsche Richterbund blöd, dann ist die Vereinigung der Staatsanwälte blöd, dann sind die Justizminister der Länder blöd, dann sind die alle blöd, weil sie alle genau davor warnen. Danke schön. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort Maria Klein-Schmeink.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Das sind Fälle, die abgeschlossen sind, die rechtskräftig sind, die in der Vollstreckung oder schon vollstreckt sind. Und diese Fälle machen wir alle wieder auf; Gesamtstrafen, die mühsam gebildet wurden, machen wir alle wieder auf. Wir müssen die Vollstreckungsreihenfolge überprüfen. All das muten Sie den Staatsanwaltschaften und der Justiz zu. Glauben Sie wirklich, dass Sie durch das Verhindern des Hinzukommens neuer Fälle, wenn Sie jetzt Cannabis legalisieren, eine so starke Entlastung schaffen können, dass all die bereits vorhandenen Fälle, die ich genannt habe, damit kompensiert werden? Schlusssatz von meiner Seite.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Vielen Dank, Herr Kollege Kuhle. Jetzt bekomme ich doch etwas mehr Redezeit. Zum Ersten. Sie haben das Thema „geringfügige Mengen“ angesprochen. Laut Opportunitätsprinzip – dieser Grundsatz gilt – werden all diese Verfahren nach §§ 153, 153a StPO eingestellt. Das geht mit einem Knopfdruck. Das Zweite. Sie haben angesprochen, dass 180 000 Fälle pro Jahr zu bearbeiten und teilweise auch zu verurteilen sind. Beim Diebstahl sind es viel mehr. Bei der Leistungserschleichung sind es viel mehr. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort, bei der Trunkenheitsfahrt, bei der Straßenverkehrsgefährdung, bei der Körperverletzung sind es viel mehr. Legalisieren wir das jetzt alles? Dann haben wir nämlich weniger zu tun. Der nächste Punkt. Sie sprachen von „alten Fällen“. Für diese Formulierung bin ich Ihnen dankbar.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Deshalb werden wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen. Danke schön. Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort Konstantin Kuhle.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD