Axel Müller
CDU/CSU · Germany
“Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm.”
“Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor.”
“Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten.”
“Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt.”
“Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nic…”
The complete record
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“Denn verantwortungsvolle Politik ist kein fertiges Produkt. Sie ist ein Prozess, der lernt, prüft und verbessert. Dabei ist uns daran gelegen, den unterschiedlichen Strukturen und Bedarfen in den einzelnen Bundesländern und innerhalb derselben mehr Raum zu geben. In aller Kürze vier Punkte. Erstens. Wir sorgen – die Ministerin hat es gesagt – bei der Finanzierung des Transformationsfonds für mehr Gerechtigkeit und entlasten die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen um 29 Milliarden Euro. Zweitens. Wir respektieren die den Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesene Kompetenz bei der Krankenhausplanung und schaffen mehr Möglichkeiten, von dem strengen Korsett der Mindestvorhaltezahlen abzuweichen, zumindest vorübergehend. Drittens.”
“Wir haben nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von 2024 gesehen, wie schwierig Bund-Länder-Kompetenzen zu verbinden sind. Da setzen wir mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz nunmehr an. Ich bin mir bewusst, dass wir auch am Ende dieser Beratungen nicht alle Forderungen und Wünsche sofort erfüllen können. Manche Leistungsgruppen bleiben zunächst unbesetzt – nicht aus Starrheit, sondern weil wir den Mut haben, endlich einen Knopf an dieses Gesetzgebungsverfahren zu machen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ins Handeln kommen. Entscheidend ist dabei jedoch: Dieses Gesetz ist – das sage ich allen Kritikern – kein starres Regelwerk, sondern ein lernendes System. Wir werden die Umsetzung kritisch begleiten, transparent evaluieren und dabei dort, wo nötig, auch nachsteuern.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Bereich der Daseinsvorsorge ist für die Menschen so unmittelbar spürbar wie die Krankenhausversorgung. Wenn etwas in Reichweite sein muss, dann ist das ein Krankenhaus, dem man im Ernstfall auch vertrauen kann. Doch Nähe allein reicht nicht aus. Es kommt auf Qualität an. Und da müssen wir ehrlich sagen: Trotz höchster Ausgaben im stationären Bereich – Deutschland liegt im OECD-Schnitt rund ein Drittel über den EU-Ländern – bleiben die Ergebnisse hinter vergleichbaren Ländern zurück. Diese strukturellen Probleme schlagen sich auch auf die Lebenserwartung und die Versorgungsqualität nieder. Um besser zu werden, braucht es genau diese Reform. Sie stellt die Krankenhausversorgung auf ein solides, modernes und gerechtes Fundament.”
“Etwas leichtfertig könnte man sagen: Mit dieser Anfrage hat die AfD eine Grube gegraben, in die sie selbst hineingefallen ist. Setzt man diese Zahlen jedoch in Relation zum Anstieg der rechts motivierten Straftaten, so wird deutlich, dass die Versagung der Ermittlungsmöglichkeit der Hausdurchsuchung bei Verdächtigen einer Straftat nach § 188 StGB in Wirklichkeit nur einem Zweck dient: die eigene rechte Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu schützen. Von da bis zur Strafvereitelung, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist ein Straftatbestand; merken Sie sich das –, ist es nur noch ein kleiner Schritt. Das ist das Rechtsstaatsverständnis der AfD. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Dr. Lena Gumnior das Wort.”
“Bei genauer Betrachtung entdeckt man, dass dies Teil eines Systems ist, mit dem die AfD einerseits versucht, sich selbst als Opfer darzustellen, und andererseits die eigene Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu bewahren. Nach einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom Mai 2025 ist gut die Hälfte aller politischen Straftaten dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen, zu dem sich die AfD ja selbst rechnet. Die Zahl der Taten ist um 48 Prozent gestiegen. Und aus der Antwort der Bundesregierung auf eine durch die AfD im August 2025 gestellten Kleinen Anfrage erfährt man Folgendes: Über das gesamte Jahr 2024 hinweg wurden circa 3 000 mögliche Vergehen nach § 188 StGB registriert. In den ersten zwei Quartalen 2025 waren es bereits 3 600 Meldungen, also möglicherweise am Ende des Jahres doppelt so viele.”
“Vor allem aber braucht es eines: Die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts, das die Dinge sorgfältig prüft, bevor es einen solchen Grundrechtseingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 genehmigt. Dabei spielt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Wegen einer Bagatelle wird, entgegen der Behauptung der AfD, eben gerade keine Hausdurchsuchung angewandt. Es ist ein weiterer Versuch, die Justiz wie im Übrigen auch alle anderen Organe des demokratischen Rechtsstaates – Parlament, Regierung und Bundesverfassungsgericht – verächtlich zu machen und abzuwerten. Kostprobe aus der Rede des Kollegen Peterka: Wir lebten in einer „Demokratur“; in Anlehnung an das Wort „Diktatur“.”
“Erstens. Im Dezember 2024 wurde dazu auf Ihren Antrag eine Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag durchgeführt, in der Sie eine kämpferische Haltung an den Tag legten. Zweitens. Im letzten Monat dann der Antrag auf Abschaffung des § 188 StGB. Und drittens. Heute nun der Antrag, die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von Taten nach § 188 StGB einzuschränken. Das fest in der Strafprozessordnung verankerte Ermittlungsinstrument der Hausdurchsuchung soll bei einem Verdacht des § 188 StGB verweigert werden. Dazu muss man wissen, dass eine Hausdurchsuchung, anders als von der AfD suggeriert, nicht einfach mal so durchgeführt werden kann. – Als Ermittlungsrichter weiß ich das sehr wohl. Neben einem Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten braucht es eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Beweismitteln.”
“Das Internet drohte zu einem rechtsfreien Raum zu werden, in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar schien und mit der Dauer hoffähig zu werden drohte. Aus Worten wurden Taten. Das Ziel ist die Verengung des demokratischen Diskurses durch Einschüchterung Andersdenkender, um alleiniger Wortführer zu sein und eine vermeintlich herrschende Meinung zu suggerieren. Ein klassisches Mittel moderner Propaganda! Das erinnert auch fatal an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte von 1933 bis 1945. Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket dagegen, darunter auch § 188 StGB. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt solche Taten auch dann verfolgen, wenn der eingeschüchterte Geschädigte keinen Strafantrag stellt. Seit § 188 StGB besteht, läuft die AfD dagegen Sturm.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12. September dieses Jahres brachte die AfD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB, der Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, üblicher Nachrede und Verleumdung schützt, in den Deutschen Bundestag ein, zusammengefasst mit folgender Begründung: Die Vorschrift schränke die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz ein; sie schütze und privilegiere Politiker einseitig. Der wahre Grund für § 188 StGB ist jedoch ein anderer. 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet. Vor und nach der Tat wurde Hass und Hetze über ihn im Internet verbreitet.”
“Diese Vorschläge werden wir bereits im März 2026 vorliegen haben. Dann gehen wir das an, aber ganzheitlich und nicht mit nur einer einzigen Maßnahme. Danke schön. Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht als Nächste Linda Heitmann.”
“Wir hoffen, dass wir die andauernde Rezession damit bekämpfen können. Wir versprechen uns etwas von der Reform des Bürgergelds, auch von der Verbesserung der Effizienz im Gesundheitssystem durch die Reformen, die wir eingeleitet haben. Da ist zum anderen die demografische Entwicklung. Der Kreis der Beitragszahler wird kleiner und der der Leistungsbezieher, die älter werden, leider größer. In Wahrheit ist der Block der versicherungsfremden Leistungen auch viel größer. Das haben Sie ausgeführt. Die betragen circa 60 Milliarden Euro. 16 Millionen Menschen von den 75 Millionen Versicherten in den gesetzlichen Kassen sind familienversichert. Deshalb versuchen wir, mit unserer Finanzkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, um das System wieder in die Balance zu bringen.”
“Allerdings suggeriert der Antrag einmal mehr, dass es für diese Schieflage, in der sich das System der gesetzlichen Versicherung befindet, eine einfache Lösung gebe, ergänzt um die Forderung, dass man die Zuwanderer zurückführen möge, damit die nicht auch noch profitieren. Die 10 Milliarden Euro hätten nach einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands gerade mal einen Entlastungseffekt von 0,5 Beitragspunkten. Angesichts der aktuellen, von mir aufgezeigten Ausgabendynamik wäre der bei plus 7,8 Prozent pro Jahr sehr schnell verpufft. Sie ignorieren all die anderen Problempunkte, die es gibt. Da ist zum einen der Verlust an Einnahmen aufgrund steigender Arbeitslosigkeit, schwächelnder Konjunktur. Hier haben wir bereits die ersten Gegenmaßnahmen mit unserem Sondervermögen eingeleitet.”
“Unstreitig ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Bürgergeldempfänger durch die staatlichen Erstattungen nur zu knapp 40 Prozent gedeckt werden. Der Staat überweist circa 130 Euro im Monat; eigentlich müssten es 310 Euro sein. Der Abmangel summiert sich auf circa 10 Milliarden Euro. Das ist in dem Antrag auch korrekt ausgeführt. Die Forderung nach dem Ausgleich ist zwar berechtigt, müsste aber konsequenterweise mit einer entsprechenden Kürzung der Zuschüsse in den Gesundheitsfonds einhergehen – dann wären es nur 4,5 Milliarden Euro, die da gezahlt werden –; denn die Kassen müssen auch einmal lernen, dass sie mit dem auskommen, was sie durch die Beitragszahler zur Verfügung haben. So funktioniert dieses System.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesundheitsfonds wird 2025 nach der Prognose des Schätzerkreises ein Volumen von 295 Milliarden Euro aufweisen. Die Gesamtausgaben werden sich jedoch auf 340 Milliarden Euro addieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zum gleichen Teil die Beiträge ein. Obwohl diese seit Jahren steigen und damit auch die Einnahmen und obwohl bereits 14,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds eingezahlt werden, halten die Einnahmen mit den Ausgaben nicht mehr Schritt. Der Bundesrechnungshof prognostiziert eine künftig jährlich nachwachsende Deckungslücke von 6 bis 8 Milliarden Euro.”
“die Ergebnisse der eingesetzten Kommissionen vorliegen, muss mit der Behandlung begonnen werden. Zeigt diese nicht die gewünschte Wirkung, muss sie angepasst werden, oder man muss sich umorientieren. Diese Flexibilität wünsche ich mir bei der Umsetzung künftiger Reformen: dass wir auch einmal bereit sind, neue Wege zu denken und uns neu zu orientieren, – Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede. – wenn eine begonnene Reform nicht die gewünschte Wirkung zeigt. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Joachim Bloch.”
“Diese Lücke ließe sich sicherlich schließen, wenn wir – was wir momentan nicht tun – die 10 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen an die gesetzlichen Kassen auskehren würden. Allerdings wäre die negative Entwicklung nur kurz aufzuhalten. Die Selbstheilungskräfte des Systems werden unterbunden, und ich füge hinzu: Im Gegenzug müssten die gesetzlichen Kassen dann auch mal schauen, dass sie das hereinwirtschaften. Sie sind ja nicht der verlängerte Arm des Bundeshaushalts. Und zweitens. Reform bedeutet, im eigentlichen Sinn des Wortes, eine planvolle und umfassende Umgestaltung oder Verbesserung eines bestehenden Zustands. Gestalten kann man durch Tun. Fortwährendes Diskutieren wie bei der Krankenhausreform bringt uns nicht weiter. Ich schließe meine Rede: Wenn die Diagnose feststeht bzw.”
“zur Befugniserweiterung in der Pflege, die Einführung des Primärarztsystems und die bereits erwähnte Notfallreform baldmöglichst zu einem Abschluss bringen. Ich verspreche mir auch viel von dem für November angekündigten Pharmagipfel und auch von den neuen Wegen der Zusammenarbeit mit den Apotheken. Zwei Dinge will ich am Schluss noch bemerken: Erstens. Wir neigen als Politik doch gerne dazu, in dieses Gesundheitssystem einzugreifen. Wir wissen aber, dass es sich um ein System der Selbstverwaltung handelt, das seine Angelegenheiten und Herausforderungen über Jahrzehnte gut erledigt und gemeistert hat. Die finanziellen Zuwendungen an den Gesundheitsfonds betragen dieses Jahr 14,5 Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof prognostiziert für die kommenden Jahre 6 bis 8 Milliarden Euro Defizit pro Jahr.”
“Nicht besetzte Arztsitze, schließende Krankenhäuser, Berichte über Medikamentenengpässe oder erdrückende Kosten in Pflegeheimen tragen nicht gerade zur Beruhigung bei. Eine Ursache von vielen ist sicherlich der demografische Wandel: Eine älter werdende Gesellschaft verbraucht mehr personelle und finanzielle Ressourcen in der Gesundheitsversorgung. Jedoch muss man mit den Ressourcen auch so umgehen, dass sie für alles gut reichen. Dazu müssen wir die Mittel viel zielgenauer einsetzen, als wir das bisher getan haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir die von Ministerin Warken in ihrer Rede vom 10. Juli dieses Jahres angekündigten Reformen wie die demnächst vollendete Krankenhausreform, die derzeit in der Beratung befindlichen Gesetzentwürfe zur Pflegefachassistenz bzw.”
“Wir haben nahezu bestmöglich ausgebildetes medizinisches Fachpersonal, das Tag für Tag das Beste gibt; ihm gehört unser aller Dank. Doch die Rückmeldungen, die man als Politiker erhält, sind mehr als besorgniserregend: Die Leistungserbringer klagen über zu viel Bürokratie und zu wenig Geld, die Leistungsempfänger über zu lange Wartezeiten oder einen nicht ausreichenden Leistungsumfang. Der Maßstab für Zufriedenheit lässt sich für beide Seiten recht einfach definieren: Die eine will darauf vertrauen können, dass, wer krank ist, bestmöglich medizinisch versorgt wird. Die andere Seite ringt um Wertschätzung, angemessene Ausstattung und Vergütung – bei möglichst wenig bürokratischer Gängelung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen heute diesen Gesundheitsetat mit einem Gesamtvolumen von 19,3 Milliarden Euro beschließen. 2024 waren es noch 16,7 Milliarden Euro. Nächste Woche wird der Etat für 2026 eingebracht; da sind es schon 20,1 Milliarden Euro. Das ist ein Aufwuchs von fast 20 Prozent in nur drei Jahren. Eigentlich müsste man denken: In einem Land, das für Gesundheit insgesamt eine halbe Billion Euro ausgibt – so viel wie der gesamte Bundesetat –, ist ein Gesundheitswesen bestens ausgestattet. Doch bei diesem Mitteleinsatz könnte es noch besser sein. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken: Unser Gesundheitswesen ist eines der leistungsstärksten und am besten ausgestatteten, mit den besten personellen Voraussetzungen.”
“Im Übrigen – abschließend – tritt hier eine scheinheilige Doppelmoral der AfD zutage; denn deren Bundessprecherin Alice Weidel hat Anzeigen in dreistelliger Zahl wegen angeblicher Verstöße gegen § 188 StGB erstattet und mit entsprechender Antragstellung ausdrücklich um eine Strafverfolgung gebeten. Einmal mehr erweist sich der Spruch „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“ – Herr Abgeordneter. – als richtig. Danke schön. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg das Wort erteilen.”
“Allerdings hat es auch deutlich gemacht, dass der ungezügelten Art und Weise, seine Meinung zu vertreten, Grenzen gesetzt sind. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann tritt die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurück. Das ist Ausfluss der Menschenwürde. Solche Grenzen setzt und überwacht der demokratische Rechtsstaat dann – und wenn wie in der aufgezeigten Entwicklung der Fall und notwendig – auch mit dem Strafrecht und mit dem Strafprozessrecht. Das Gesetzespaket von 2020, von dem ein Teil auch den § 188 StGB betrifft, den Sie hier anfechten, hat daher an Richtigkeit in seiner Gesamtheit und in Bezug auf jede einzelne darin enthaltene Vorschrift, insbesondere auch den § 188 StGB, nichts verloren.”
“Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens waren sich alle Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses einig, dass ein entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand, um zu unterbinden, dass es den Feinden der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft durch diffamierende Äußerungen bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen gelingt, den offenen Diskurs so weit zu verengen, dass am Ende nur noch die eigene Sicht- und Denkweise übrig bleibt. Denn das ist genau das Gegenteil der freien Meinungsäußerung im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Grundgesetz. Es ist sehr wohl erlaubt, offensiv Meinungen zu vertreten, auch wenn dies in zugespitzter Art und Weise oder sogar aggressiver Form geschieht. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder entschieden.”
“Eine davon bezog sich auf den § 188 StGB, der in der Tat eine erhöhte Strafdrohung vorsieht, wenn sich eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Politiker richtet und mit seiner Stellung im öffentlichen Leben zusammenhängt. Ein wichtiger Zusatz war, dass dies auch auf die Mandatsträger auf kommunaler Ebene erstreckt wurde; denn Demokratie findet gerade dort, auf kommunaler Ebene, hautnah, erlebbar statt. Es war ebenso wichtig, den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zur Strafverfolgung zu geben, wenn sich der eingeschüchterte Geschädigte nicht traut, diese durch einen entsprechenden Strafantrag in Gang zu setzen.”
“Vor der Tat fanden Hass und Hetze gegen Walter Lübcke im Internet statt, und auch nach der Tat postete ein Internetnutzer Folgendes: „Die Drecksau hat den Gnadenschuss bekommen!“ Was früher Hugenbergs Propagandapresse war, ist heute das Internet. Ständig nehmen Hass und Hetze darin zu. Das Netz mutierte zu einem scheinbar rechtsfreien Raum, in dem unter dem Mantel der Anonymität Undenkbares auf einmal sagbar und mit der Dauer sogar hoffähig geworden war. Aus Worten wurden Taten. Nach dieser Entwicklung beschloss der Deutsche Bundestag auf Betreiben der damaligen Bundesregierung im Jahre 2020 ein umfangreiches Gesetzespaket mit zahlreichen Änderungen im Strafgesetzbuch, in der Straf-prozessordnung und im sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Tagen, am 20. September 2025, jährt sich zum 150. Mal der Geburtstag des Zentrumspolitikers Matthias Erzberger. Er übernahm Verantwortung und unterzeichnete den Waffenstillstand in Compiègne, als sich der Kaiser und seine rechten Generäle aus der Verantwortung für den Ersten Weltkrieg davonschlichen. Dafür wurde Erzberger insbesondere von der rechten Propagandapresse des Verlegers Alfred Hugenberg so lange angefeindet, bis zwei rechte Freikorpsmitglieder ihn am 26. August 1921 erschossen. Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses erschossen. Er übernahm als Regierungspräsident für die Unterbringung von Flüchtlingen Verantwortung.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe tatsächlich eine weitere Nachfrage, und zwar: Wie wird im Rahmen der angedachten Reform der Krankenhäuser die finanzielle Unterstützung in den kommenden Jahren aussehen? Und mit welcher Dauer der Konvergenz rechnen Sie?”
“Herr Abgeordneter Müller, die Redezeit. Dieser ist daher mangelhaft, und ein mangelhaftes Werk nehmen wir nicht ab. Danke schön. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Lena Gumnior aufrufen.”
“Dazu empfehle ich auch Ihnen, Herr Brandner, einen Aufsatz in der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“ 4/2024. Dort warnen Kriminologen, Kinder- und Jugendpsychiater eindringlich davor, aus der Kriminalitätsentwicklung Rückschlüsse auf eine Festsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu ziehen, um dadurch Vergeltungsbedürfnis zu befriedigen. Stattdessen bedarf es belastbaren empirischen Wissens. Deswegen sieht der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor – jetzt komme ich darauf zu sprechen –, dass zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt eine Studie in Auftrag gegeben werden soll, die auch etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf umfasst. Denn nur so lassen sich die Grundlagen für verantwortungsbewusste rechtspolitische Entscheidungen finden. Von alledem liest man im Gesetzentwurf der AfD nichts.”
“Schuldfähigkeit setzt nämlich Einsichtsfähigkeit – die Fähigkeit, die Unrechtmäßigkeit des eigenen Handelns einzusehen und sich entsprechend dieser Einsicht zu steuern – voraus. Seit über hundert Jahren besteht in unserem Recht die Vermutung, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn das 14. Lebensjahr erreicht ist. Richtig ist, dass andere Länder diese Grenze weiter unten festgelegt haben. Wie auch Herr Linnemann festgestellt hat: In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit sogar ab einem Alter von 10 Jahren; allerdings kann man eine Inhaftierung erst ab dem 15. Lebensjahr vornehmen. Also, solche Vergleiche taugen nichts. Wer das Alter der Strafmündigkeit ändern – insbesondere herabsetzen – will, muss sich dem Thema nicht populistisch, sondern wissenschaftlich annähern.”
“Ich habe schon gesagt: Leitgedanke ist der Erziehungsgedanke, und maßgeblich ist die möglichst passgenaue Sanktion. Und das erzieherische Defizit, das in einer Tat zum Ausdruck gekommen ist, muss in entsprechendem Umfang mit Sanktionen ausgeglichen werden. Dafür hat der Gesetzgeber dem Jugendrichter einen großen Instrumentenkasten zur Hand gegeben: Auflagen, Weisungen, Freizeit-, Dauerarrest, Jugendstrafe mit und ohne Bewährung oder Vorbewährung usw. Ein erheblicher Teil der strafrechtlichen Hauptverhandlung entfällt bei Jugendstrafverfahren auf die Sanktionsfindung. Oftmals ist der Sachverhalt einfach gelagert, und man bespricht sich – Richter, Jugendgerichtshilfe – über die angemessene passgenaue Sanktion, sozusagen wie die Erziehungsberechtigten. Jetzt gilt im Strafrecht der Grundsatz: keine Strafe ohne Schuld.”
“Ich habe mal ein bisschen im „Spiegel“ nachgeforscht. Am 04.02.2025 zitiert der „Spiegel“ Ihren Generalsekretär, Herrn Linnemann – ich lese mal vor, was zitiert wird –: „Wenn jede Woche oder jeden Monat was passiert im Bereich der 13-Jährigen, dann müssen wir doch reagieren. Die Schweiz hat es auch gesenkt. Ich bin klar für zwölf Jahre.“ Zitat Ende. Das sagte Ihr Generalsekretär Linnemann vor acht Wochen. Wie bringen Sie das in Einklang mit Ihrer Rede? Ich bin noch gar nicht an dem Punkt, den Sie angesprochen haben; aber ich komme noch dazu, Herr Brandner. Vielleicht hören Sie mir einfach zu. Es ist ohnehin eines Ihrer größten Mankos, dass Sie niemandem zuhören können – bei keiner Rede, egal wer spricht. Sie rufen permanent dazwischen. Aber ich komme noch auf den Punkt zu sprechen.”
“Ich habe alle Facetten von Jugendkriminalität kennengelernt: vom Fahren mit einem frisierten Motorroller bis zum Mord, den ein 14-Jähriger begangen hat. Ich kann Ihnen versichern, dass es einen himmelweiten Unterschied macht, ob man Anträge mit martialischen Inhalten in die Tasten des Computers hämmert oder ob man einen 14-Jährigen, der vor einem sitzt, für zehn Jahre ins Gefängnis schickt und ihm dadurch die gesamte Zeit des Erwachsenwerdens in Freiheit nimmt. Leitgedanke im Jugendstrafrecht ist stets der Erziehungsgedanke. Maßgeblich für die möglichst individuelle, passgenaue Sanktion gegen den Jugendlichen oder Heranwachsenden ist, welches Maß an erzieherischem Defizit in der Tat – – Herr Kollege Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner? Ja. Vielen Dank, Herr Müller. – Sie zerreden jetzt unseren Gesetzentwurf.”
“Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Zweitens. Ab 18 Jahren ausschließlich Erwachsenenstrafrecht – es soll keine Option mehr für das Gericht geben, in der Altersspanne zwischen 18 und 21 Jahren bei den Heranwachsenden entsprechend dem Entwicklungszustand eine angemessene Jugend- oder Erwachsenenstrafrechtssanktion zu finden. Drittens. Befugnisse der Staatsanwaltschaften bei der Unterbringung Minderjähriger sollen erweitert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal hilft auch berufliche Erfahrung, um sich einem Thema fachlich zu nähern. Vor meinem Eintritt in den Deutschen Bundestag war ich 25 Jahre lang Mitglied der baden-württembergischen Justiz. Ich war 15 Jahre lang Mitglied einer Jugendstrafkammer, Vorsitzender eines Jugendschöffengerichts und Jugendrichter.”
“Die Zunahme der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen ist auch kein auf diese Altersgruppe beschränktes Phänomen, sondern ein gesamtgesellschaftliches; denn die Gewaltkriminalität hat in allen Altersgruppen deutlich zugenommen und den höchsten Stand seit 2007 erreicht. Die Erklärung ist multikausal: Wirtschaftliche Unsicherheit, soziale Belastungen, eigene Gewalterfahrungen und gescheiterte Integration sind nur einige Gründe. Schon diese kurze Aufzählung zeigt, dass das ein vielschichtiges Thema ist und dass es, wie so oft im Leben, auf komplexe Fragen keine simplen Antworten gibt. Genau das suggeriert jedoch die AfD mit ihrem Gesetzentwurf. Mit den Ursachen dieser Gewaltkriminalität befasst sie sich nicht. Davon losgelöst reduziert sich der Lösungsvorschlag auf drei Punkte: Erstens.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der seitens der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf ist im Grunde eine Dublette eines nahezu gleichlautenden Entwurfs der AfD aus der letzten Legislaturperiode – Drucksache 20/6194 –, der allerdings erfolglos war. Es ist unstreitig, dass die Zahl der durch Jugendliche und Kinder verübten Gewaltstraftaten im Jahr 2024 den höchsten Stand seit 2011 erreicht hat, während die Jugendkriminalität in anderen Deliktsbereichen jedoch zurückgegangen ist. Es darf daher nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Jugend heute schlechter wäre als früher. Viele junge Menschen engagieren sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr, in Hilfsorganisationen oder zahlreichen Vereinen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie sind unsere Zukunft.”
“Ich wende mich mit den Worten der eingangs erwähnten Sonntagspredigt an die junge Zuhörerschaft: Weniger Wut und Spaltung, stattdessen mehr Mut und Haltung sind gefragt. Vielen Dank.”
“Nebenbei bemerkt: Die AfD nimmt – die Frage wurde von meinem Vorredner, Kollege Carsten Müller, gestellt – die rechtlichen Möglichkeiten des § 188 StGB gerne in Anspruch, wenn sie glaubt, damit austeilen zu können, wie beispielsweise in einer Strafanzeige gegen den sächsischen Innenminister Armin Schuster. § 188 StGB in seiner jetzigen Form ist ein Baustein einer Verteidigungsmauer zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung, der mit dem heutigen Antrag herausgebrochen werden soll, um das von den Antragstellern in Wahrheit verhasste demokratische Gebäude zum Einsturz zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von unseren gesetzgeberischen Zielen lassen wir uns deshalb nicht abbringen. Ich wende mich direkt an die junge Zuhörerschaft da oben auf der Tribüne: Sie wissen, was Hass und Hetze im Netz bedeutet.”
“In der Praxis gab es in diesem Deliktsbereich bis dahin kaum Strafverfolgung, zumal es sich um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt handelte, bei dem die Strafverfolgung nur auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten einsetzte. Das wurde geändert; das kann nun von Amts wegen geschehen, es sei denn, der Verletzte widerspricht. Viele Verletzte trauten sich nämlich aus Angst vor Repressalien gar nicht, einen Strafantrag zu stellen. Der weitreichende Vorrang der Meinungsfreiheit bleibt nach einhelliger Meinung aller im Rechtsausschuss gehörten Sachverständigen von diesem Paragrafen völlig uneingeschränkt, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, unangetastet. Von einem „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ zu sprechen, wie es Vertreter der AfD auch heute hier getan haben, ist daher eine bewusste und irreführende Verkürzung.”
“Die Autorin wurde dafür mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2024 ausgezeichnet. Weil die damalige, von Union und SPD geführte Bundesregierung in der letzten Wahlperiode dies erkannt hat, brachte sie in ein ganzes Gesetzespaket ein, das neben Änderungen im Netzwerkdurchsetzungs-, Telemedien- und BKA-Gesetz – wir haben das schon gehört – eben auch Verschärfungen im Strafrecht vorsah. Das betraf nicht nur den Tatbestand der Beleidigung, sondern auch den der Bedrohung und der Behinderung von Einsatzkräften. Lediglich einen Paragrafen will die AfD jetzt noch schnell vor dem beginnenden Bundestagswahlkampf herausnehmen und abschaffen, nämlich den der Beleidigung von Personen aus dem öffentlichen Leben nach § 188 StGB, um im Bundestagswahlkampf so richtig in die Vollen gehen zu können.”
“Unter AfD-Wählern und -Wählerinnen waren nur 43 Prozent dieser Ansicht; drei Fünftel aus dieser Gruppe finden das also völlig in Ordnung. Die AfD schürt Hass und Hetze im Netz, und sie verschiebt seit Jahren die Grenzen des Sagbaren immer mehr in den Bereich des bis dahin Unsagbaren, mit dem Ziel, andere Meinungen zu unterdrücken bei gleichzeitiger Überhöhung der eigenen Ansichten. Die erwartbare Reaktion der Betroffenen von solchen Attacken ist, sich herauszunehmen und zurückzuziehen. Das ist das Ziel. Dadurch wird von einer Minderheit, die die Plattform medial beherrscht, suggeriert, sie vertrete die Mehrheitsmeinung. Dass das nicht alles zufällig, sondern mit viel Steuerung im Hintergrund geschieht, kann man wunderbar nachlesen in einem Buch von Anne Applebaum mit dem Titel: „Die Achse der Autokraten“.”
“Das unterscheidet sich fundamental von einer Unkultur der Diskussion, wie wir sie seit einigen Jahren in den sogenannten sozialen Netzwerken erleben, die sich mehr und mehr hin zu einem Tummelplatz für Aufregerthemen verändert haben, in denen eines bestimmend ist: den anderen, der eine Meinung vertritt, die einem nicht passt, mit möglichst drastischen Worten niederzumachen, häufig einhergehend mit persönlichen Attacken wie Beleidigungen oder Bedrohungen. Beispielhaft sei hier eine Umfrage von Statista in Zusammenarbeit mit YouGov angeführt, in der 2 000 Personen befragt wurden. Unter den Anhängern von Union, SPD, Grünen und FDP vertraten drei Viertel die Meinung, dass es Personen des öffentlichen Lebens nicht akzeptieren müssten, im Internet beschimpft oder beleidigt zu werden.”
“Martin Hauff in Ravensburg seiner Predigt die Bibelstelle Matthäus, Kapitel 21, Vers 10, zugrunde, wo geschrieben steht: „Und als er in Jerusalem einzog, erregte sich die ganze Stadt und sprach: Wer ist der?“ Das Erscheinungsbild des Mannes, der auf einem Esel ritt und der sanftmütig daherkam, war ungewöhnlich, regte zu Gesprächen an. Mit Worten taten sie ihre Verwunderung kund. Er erregte ihre Aufmerksamkeit; er sorgte aber nicht für unbändige Aufregung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur am heutigen Tag des Heiligen Nikolaus, sondern auch sonst würde so manchem Mitglied in diesem Hohen Hause und ganz besonders den Mitgliedern der antragstellenden Fraktion der AfD der Besuch eines Gottesdienstes guttun. Denn die Verkündigung des Wortes Gottes bringt manches hervor, was einen die Woche über begleitet und mich heute durch Ihren Antrag der Aktuellen Stunde trägt. Am letzten Sonntag legte der evangelische Dekan Dr.”
“Aber lassen Sie uns davon so viel realisieren wie irgend möglich. Es geht hier nicht um den politischen Erfolg unseres Antrages. Es geht um viel mehr: Es geht darum, all denjenigen zu helfen, die direkt oder indirekt von einem unheilbaren Leiden betroffen sind. Es geht um ein menschenwürdiges Sterben. Ich wünsche mir, dass wir das – wie schon 2015 – als Parteien der demokratischen Mitte im Konsens bewerkstelligen: Union, SPD, Grüne, und dieses Mal könnte ja auch die FDP mitwirken. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Herbert Wollmann, SPD-Fraktion.”
“Für sie gibt es eine spezielle ambulante Palliativversorgung mit einem eigenen Fallmanagement. Ein solches Fallmanagement sollte auch für Menschen, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege betreut werden, über eine entsprechende Anpassung des SGB V möglich gemacht werden. Wir fordern zudem eine flächendeckende und möglichst kleinteilige Versorgung mit Palliativstationen an den Krankenhäusern. Nur 17 Prozent der Häuser verfügen darüber. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass es einen himmelweiten Unterschied macht, ob ein Haus darüber verfügt oder nicht. Ich bin mir bewusst, dass Sie als Regierungskoalition sich schwertun, einem Oppositionsantrag näherzutreten. Vielleicht ist auch die Umsetzung der einen oder anderen Forderung derzeit nicht möglich. Da tun wir uns als Opposition natürlich etwas leichter.”
“Sie wurde, sooft es ging, dort palliativmedizinisch versorgt, wo Kinder sich am wohlsten fühlen, wenn sie schwer krank sind: zu Hause im Kreis ihrer Familie. Über 300 Kinder werden auf diese Art vom Ärzte- und Pflegeteam der Universitätsklinik in Ulm über eine Fläche von sieben Landkreisen auf dem letzten Weg begleitet. Sie machen 6 500 Hausbesuche, fahren eine halbe Million Kilometer und leisten über 20 000 Einsatzstunden – alles finanziert über Sponsoren der Stiftung und den unermüdlichen Einsatz der Gründerfamilie. Viele dieser Familien geraten physisch, psychisch, aber auch finanziell an ihre Grenzen. Für sie fordern wir mit unserem Antrag eine Ausweitung des Entlastungsbudgets. Den Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben in häuslicher Umgebung haben auch Erwachsene.”
“Die Zahlen, die uns geliefert wurden, sind durchaus beeindruckend: 279 stationäre Hospize, davon 17 Kinderhospize. 4 500 Vertragsärzte sind Teil der besonderen ambulanten Palliativversorgung. Es gibt über 1 000 ambulante Hospizdienste mit mehr als 50 000 ehrenamtlich Tätigen. Viele tun das ohne Förderung, in Hospizvereinen, so auch in meiner Heimatstadt Weingarten in Oberschwaben. Und es gibt Stiftungen, die von Menschen gegründet wurden, die selbst einen großen Verlust, vermutlich den schwersten, der Eltern widerfahren kann, nämlich den Tod des eigenen Kindes, zu beklagen haben. Ein solcher Schicksalsschlag führte zur Gründung der Stiftung Valentina in Wangen im Allgäu. Valentina wurde nur 13 Jahre alt. Sie starb an einem unheilbaren Tumor.”
“Geblieben ist das Hospiz- und Palliativgesetz, das Union, SPD und Grüne 2015 gemeinsam beschlossen haben. Die FDP war damals nicht dabei; sie hatte vier Jahre Parlamentspause. Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Palliation bedeutet Linderung: im Krankenhaus, zu Hause oder im Pflegeheim. Die Rahmenbedingungen sind höchst unterschiedlich, und das gilt auch für die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen. So entstand eine Mischung aus medizinischer, pflegerischer, psychosozialer und seelsorgerischer Betreuung mit dem Ziel einer flächendeckenden Verbreitung. Mit einer Kleinen Anfrage im Februar 2024 erkundigte sich meine Fraktion bei der Bundesregierung nach dem Stand der Palliativ- und Hospizversorgung.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sterben gehört zum Leben, am Ende steht der Tod. Den Gedanken daran verdrängen wir gerne, oder wir verbinden ihn mit dem Wunsch, nach einem langen und erfüllten Leben friedlich einzuschlafen und einfach nicht mehr aufzuwachen. Diese Gnade Gottes wird nicht allen Menschen zuteil. Viele werden von lebensbedrohlichen und nicht selten unheilbaren Krankheiten heimgesucht. Viele haben Angst vor einem längeren, mit starken Schmerzen verbundenen Leiden. Vor etwas mehr als einem Jahr haben wir uns hier in diesem Haus mit fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zum Thema „assistierter Suizid“ befasst. Die damit verbundene Diskussion gab es auch schon 2015. Der Ausgang ist bekannt, ebenso das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020.”