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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Axel Müller

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nic…

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 315 lines we hold for Axel Müller, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 7 of 7.

  1. Sind Sie der Meinung, dass die Verurteilungen, die Kolleginnen oder Kollegen von mir in den letzten Jahren – es waren ja nur wenige – wegen des Verstoßes gegen § 219a StGB gemacht haben, schreiendes Unrecht dargestellt haben, mit dem der deutsche Rechtsstaat nicht leben kann, weshalb diese Urteile auch alle aufzuheben sind? Der Kollege Buschmann hat von der Durchbrechung der Gewaltenteilung dieser Verfassung gesprochen. Sind Sie der Meinung, dass an dieser Stelle die Gewaltenteilung durchbrochen werden muss? Frau Kollegin, Sie können antworten.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Frau Kollegin Bayram, es kommt immer nur Vernünftiges von mir, denke ich doch. Frau Kollegin Wegge, ich habe eine Anmerkung. Eigentlich hätte ich eine Frage gehabt, aber das kann man, denke ich, auch in dieser Kurzintervention klären. Ich war bis zum Einzug in den Deutschen Bundestag circa zwei Jahrzehnte Strafrichter. Bei einem Beschluss des Deutsche Bundestages in der 18. Wahlperiode ging es um das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz wegen der diskriminierenden Verurteilung homosexueller Straftäter. In diesem Zusammenhang hat man auch beschlossen, dass diese Urteile aufzuheben sind, um die diskriminierenden Entscheidungen zu beseitigen, und dass das aus dem Bundeszentralregister, soweit noch eingetragen, getilgt wird, weil – das war die Grundlage des Ganzen – man, wie ich es schon betont habe, gesagt hat: Das war schreiendes Unrecht.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Das geschieht durch eine Änderung des § 67 Absatz 5 StGB. – Die übrigen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind rein technischer Natur und dienen einer Verbesserung des Verfahrensablaufs. Ich denke, ich habe nicht zu viel versprochen, wenn ich eingangs gesagt habe: Das ist schwere Kost und kein Tummelfeld für parteipolitischen Zwist. Kommen Sie bitte zum Schluss. Es bedarf nunmehr einer konstruktiven, schnellen, gemeinsamen gesetzgeberischen Kraftanstrengung von Opposition und Regierung. Die bieten wir mit unserem Entwurf heute ernsthaft an. Ich freue mich auf die folgenden Beratungen. Dr. Johannes Fechner, SPD-Fraktion, hat nun das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Wir verlangen, § 64 Satz 2 so umzuschreiben, dass statt der lediglich „hinreichend konkreten“ Aussicht eines Behandlungserfolgs zukünftig ein ganz konkreter, „aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte“ festzustellender und zu erwartender Behandlungserfolg bestehen muss. Der von mir beschriebene in Wirklichkeit therapieunwillige Mehrfachtäter, der von der Rechtsprechung häufig immer noch mit dem weiteren Maßregelvollzug bedient wird, fällt damit aus dem Kreis der Personen, die in den Maßregelvollzug kommen, heraus. Drittens. Die eingangs beschriebene Begleitstrafe, die beim Vorwegvollzug zu berücksichtigen ist, muss so ausgestaltet werden, dass eine frühestmögliche Haftentlassung nicht mehr zum Halbstrafenzeitpunkt, sondern erst zum Zweidrittelzeitpunkt der Strafverbüßung stattfinden kann; dann sind die beschriebenen Fehlanreize beseitigt.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Aber auch nach fast einem halben Jahr hat es die Bundesregierung nicht geschafft, diesen Vorschlag hier einzubringen. Im Wesentlichen gibt es drei Lösungsansätze, um die erwähnten Probleme zu lösen: Erstens. Man muss den unbestimmten Rechtsbegriff des Hangs in § 64 präzisieren – das geschieht in unserem Entwurf –, weil dieser Hang nämlich oftmals auf der bloßen Annahme der Angaben des Angeklagten festgestellt wird und nicht weiter überprüfbar ist. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf den Begriff der Substanzkonsumstörung einführen, die bestimmte Begleiterscheinungen haben muss, die auch konkret festzustellen sind, um den weiten Begriff des Hangs einzuengen. Weiterhin muss die Straftat überwiegend und nicht nur als Begleittat des Hanges geschehen, und auch das muss festgestellt werden. Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. In der kurzen Zeit von 2017 bis 2020 gab es einen enormen Anstieg von 18 Prozent; wir sind jetzt bei fast 5 300 Unterbringungen. In der gleichen Zeit stieg die Dauer der stationären Behandlungen aber auf 18 Monate, was räumlich und personell zusätzliche Kräfte in Anspruch nimmt. Ein erster gesetzgeberischer Eingriff im Jahre 2007 brachte, weil er nicht weit genug ging, keine wirkliche Besserung. Jetzt platzt der Maßregelvollzug wahrlich aus allen Nähten, und gefährliche Straftäter, vor denen die Allgemeinheit eigentlich geschützt werden müsste, können ihm nicht zugeführt werden und müssen, wie eingangs erwähnt, auf freien Fuß gesetzt werden. Bund und Länder haben sich deshalb bereits 2020 zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen und haben im November 2021 einen konzertierten Gesetzesvorschlag vorgelegt.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Der Halbstrafenzeitpunkt kommt beim normalen Strafvollzug in der Praxis so gut wie nie vor. Man ahnt, was sich jetzt daraus ergibt, nämlich besondere Verteidigungsstrategien, die darauf abzielen, insbesondere bei zu erwartenden langjährigen Begleitstrafen eine Überführung in den Maßregelvollzug zu bekommen. Ein wesentliches Indiz dafür, dass diese Fehlanreize bestehen, ist die Tatsache, dass mittlerweile zwei Drittel der im Maßregelvollzug befindlichen Personen bei der Begehung ihrer Tat voll schuldfähig waren. Das ist eine Verdreifachung der bisherigen Zahlen. Ein eindrucksvoller Beleg, dass beim Maßregelvollzug etwas schiefläuft, sind auch die von zwölf Bundesländern erhobenen und gemeldeten Zahlen. Danach stieg die Zahl der Untergebrachten im Zeitraum von 2002 bis 2019 von 2 088 auf mehr als das Doppelte, nämlich 4 300 Personen.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Die Unterbringung soll allerdings nur erfolgen, wenn bei der Behandlung eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht besteht. Grundsätzlich soll dabei die Begleitstrafe vor der therapeutisch orientierten Maßregel vollzogen werden. Allerdings hat das Gericht bei der Vollstreckungsreihenfolge, die es wählt, zu beachten, dass der Zweck der Maßregel, wie es so schön heißt, leichter erreicht wird. Das soll dadurch geschehen, dass die Gerichte es vermeiden, dass sich an eine möglicherweise erfolgreiche Therapie eine weitere Strafvollstreckung anschließt. Dazu haben sie bei der Festlegung der Reihenfolge und bei der Berechnung ganz konkret den Halbstrafenzeitpunkt in den Blick zu nehmen. Das ist der Zeitpunkt, zu dem frühestmöglich eine bedingte Haftentlassung vorgenommen werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Aber das Problem ist – um da keinen falschen Eindruck zu erwecken – kein spezifisch baden-württembergisches, sondern ein bundesweites. Die vermeintlich einfachste Lösung – der Aufbau von mehr Plätzen im Maßregelvollzug – hat bisher nicht gegriffen. Der Maßregelvollzug, geregelt in den §§ 64 ff. des Strafgesetzbuchs, sieht vor, dass neben einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe – man nennt das Begleitstrafe – auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die verurteilte Person einen Hang hat, alkoholische Getränke oder berauschende Mittel zu sich zu nehmen, und in diesem Zusammenhang dann auch Straftaten begeht. Des Weiteren muss von dieser Person die Gefahr ausgehen, dass es aufgrund dieses Hanges auch zu weiteren gefährlichen Straftaten kommt.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schon bei der Vorstellung des Themas, beim Vorlesen dieses TOPs, hat man gemerkt: Das, was ich Ihnen jetzt vortragen werde, ist schwere Kost, die sich nicht für politische Richtungsstreitigkeiten eignet, sondern allenfalls zum juristischen Diskurs. Aber das Thema ist wichtig, weil es zum einen um das Schicksal der Menschen geht und zum anderen um die Sicherheit der Bevölkerung. Einer aktuellen Pressemitteilung der „Heilbronner Stimme“ war zu entnehmen, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter aus der sogenannten Organisationshaft entlassen werden mussten, weil sie nicht in den Maßregelvollzug überführt werden konnten; denn dort waren keine Therapieplätze mehr frei. 2021 ist das in Baden-Württemberg in 35 Fällen vorgekommen, 2022 bereits 17‑mal.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, ob diese Vorgehensweise, die die Ampelkoalition hier an den Tag gelegt hat, ihrem selbstgesetzten Ziel gerecht wird. Ich bedanke mich. Der letzte Redner in der Debatte ist Hannes Walter, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/17 · 2022-02-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Meine Damen und Herren von der Ampelkoalition, das hätten Sie wirklich einfacher und vor allen Dingen schneller machen können, wenn Sie uns gefolgt wären. Statt von Anfang an unserem Vorschlag beizutreten, wurde er mit Ihren Stimmen ohne Angabe von Gründen zweimal von der Tagesordnung des Rechtsausschusses genommen. Dabei ging es ja nicht um eine Staatsaffäre, sondern um die Korrektur eines Schreibversehens. Diese Art von Machtdemonstration ist umso weniger verständlich, als die davon abhängenden Ermittlungen dem Schutz der Kinder dienen. Das verdient keinen zeitlichen Aufschub. Meine Damen und Herren von der Ampelkoalition, Ihr Koalitionsvertrag trägt ja nun die Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“. Im Duden steht zum Begriff „Fortschritt“: „positiv bewertete Weiterentwicklung; Erreichung einer höheren Stufe der Entwicklung“.

    PLENARPROTOKOLL 20/17 · 2022-02-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Das ist eigentlich kein großer Akt, sondern eher eine Lappalie, deren Korrektur allerdings keinen Aufschub verträgt, zumal es hier um die Aufklärung abscheulicher Verbrechen gegenüber Kindern, mithin den Schwächsten unserer Gesellschaft, geht. Daher hat meine Fraktion baldmöglichst einen entsprechenden gesetzlichen Korrekturantrag eingebracht. Meine Damen und Herren, echte Fehlerkultur verlangt, dass man zu seinen Defiziten steht und diese bestmöglich beseitigt, und dem wollten wir Rechnung tragen. Unser Vorschlag wurde nunmehr aber erst nach mehr als zwei Monaten inhaltlich eins zu eins in den heute von der Ampelkoalition vorgelegten Gesetzesvorschlag übernommen. Konstruktiv, wie wir sind, haben wir unseren Vorschlag für erledigt erklärt.

    PLENARPROTOKOLL 20/17 · 2022-02-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Zur verbesserten Aufklärung erforderliche Ermittlungshandlungen von Polizeibeamten – auch „Keuschheitsprobe“ genannt –, die allerdings strafrechtliche Vorschriften tangieren können, wurden von der Strafbarkeit ausgenommen. Weil das rechtlich heikel ist, muss es vorher von einem Ermittlungsrichter genehmigt werden. Die Regelung findet sich in § 110d der Strafprozessordnung. Im Nachhinein haben wir festgestellt, dass bei den dort aufgeführten Vorschriften, für die dieser Richtervorbehalt gilt, aufgrund eines Versehens eine Vorschrift nicht ganz bzw. in ihrer alten Fassung zitiert wurde. So etwas nennt man ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers.

    PLENARPROTOKOLL 20/17 · 2022-02-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache, wie es mein Kollege Jan Metzler angekündigt hat, ausschließlich Ausführungen zu Artikel 2 des vorgelegten Gesetzentwurfs. Darin geht es um eine Änderung der Strafprozessordnung; mit dem übrigen Gesetzesinhalt hat das nichts zu tun. Der Hintergrund ist Folgender: Am 24. Juni 2021 hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode das Strafgesetzbuch geändert und neben der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten auch den Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern ergänzend unter Strafe gestellt.

    PLENARPROTOKOLL 20/17 · 2022-02-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD