← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Fabian Jacobi

AfD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 319 lines we hold for Fabian Jacobi, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 1 of 7.

  1. Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter. Spätestens dann drängt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit auf. Vielen Dank. Für die Bundesregierung erhält das Wort Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig. Der zweite neu einzuführende Paragraf soll es ermöglichen, bisher unverbundene staatliche Datensammlungen zu verknüpfen und durch automatisierte Datenanalyse, also auch mittels KI, auszuwerten. Auch hier löst der fehlende Richtervorbehalt rechtsstaatliche Bedenken aus. Hinzu kommt die potenzielle Uferlosigkeit der Daten, die in die KI-Auswertung einbezogen werden sollen.

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können. Das bedeutet, dass über die Identität und den Aufenthaltsort hinaus auch jegliche sonstigen Informationen erforscht werden können, etwa das soziale Umfeld, Gewohnheiten und Lebensumstände. Das dürfte unverhältnismäßig sein. Neben den Zwecken sind auch die vorgesehenen Anlässe für die Maßnahme zweifelhaft. Der Gesetzentwurf verweist insoweit auf den Straftatenkatalog, der auch für eine Telekommunikationsüberwachung maßgeblich ist. Allerdings soll der nicht abschließend gelten, sondern nur insbesondere. Das heißt, es sollen auch weitere, unbestimmte Anlässe für den biometrischen Massenabgleich ausreichen.

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt. Das ist natürlich auch den Verfassern des Gesetzentwurfs klar. Man sollte also erwarten, dass die Maßnahme auf das absolut unumgängliche Minimum beschränkt und mit starken rechtsstaatlichen Sicherungen versehen wird. Das ist aber nicht der Fall. Es beginnt bei den Zwecken, zu denen der biometrische Bildabgleich erfolgen soll. Naheliegend ist noch der Zweck, die Identität und den Aufenthaltsort des Beschuldigten festzustellen, also des mutmaßlichen Straftäters selbst.

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden. Betroffen sind alle Menschen, von denen in irgendeiner Form Bilder im Netz zu finden sind, also so ziemlich jeder. Mit dem Suchen, Speichern und Verarbeiten solcher Daten sind naturgemäß Eingriffe in Grundrechte wie das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden.

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern. Zugleich gehört es zu seinen Kernaufgaben, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Oftmals stehen diese beiden Zielvorgaben in einem Spannungsverhältnis. Dann ist es Aufgabe der Rechtspolitik, zwischen ihnen einen sinnvollen Ausgleich zu finden – eine Aufgabe, an der die Bundesregierung aus Union und SPD heute einmal mehr scheitert. Die Justizministerin legt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vor. Durch zwei neue Paragrafen sollen zusätzliche Eingriffsbefugnisse der Verfolgungsbehörden geschaffen werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Wenn Sie das Abstammungsrecht ansprechen in Ihrem Antrag, dann darf ich Ihnen gerne auch ein weiteres Mal erklären: Ein Mensch stammt von zwei anderen Menschen ab, und das sind die beiden Menschen, denen er seinen Chromosomensatz verdankt. Das sind Mutter und Vater. Selbstverständlich hat das nichts damit zu tun, dass Kinder auch in anderen Konstellationen aufwachsen können, bei anderen Menschen als bei denen, von denen sie abstammen. Aber wenn Sie versuchen, die Realität zu verbiegen durch Gesetzgebung, wenn Sie versuchen, die Realität zu negieren, indem Sie Ihre Ideologie in Gesetzesform gießen wollen, dann werden wir auch dem immer entschieden entgegentreten. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Helge Lindh.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Auf der anderen Seite dürfen andere Menschen absonderliches Verhalten als für sich unangenehm oder unangemessen empfinden und auch das zum Ausdruck bringen. Man darf manche Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit und in bestimmten Situationen – etwa beim Umgang mit kleinen Kindern – ablehnen und das auch sagen. Wenn die Antragsteller Akzeptanz für Absonderlichkeit fordern, also die Abwesenheit von Ablehnung oder Abneigung seitens anderer Menschen, dann ist das etwas anderes als der Schutz vor Übergriffen. Es ist seinerseits übergriffig. Es erfordert eine Änderung des Empfindens und der inneren Wahrnehmung, also eine wesensmäßige Umerziehung von Menschen. Und da nimmt das Denken der Antragsteller, das zunächst menschenfreundlich daherkommt, mal wieder den Abzweig ins Totalitäre.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Wenn die Antragsteller fordern, dass der Staat seine Gewaltmittel dazu einsetzt, Übergriffe auf friedliche Menschen zu unterbinden, dann findet das natürlich unsere volle Zustimmung, auch wenn es vonseiten der Antragsteller schon arg zynisch und heuchlerisch daherkommt, wenn man sich erinnert, wie derzeit die angekündigten gewalttätigen Übergriffe auf unseren Parteitag von Ihnen gefeiert werden. Ja, gehen Sie mal in sich! Schauen Sie in den Spiegel! Wie gesagt, den Schutz von Menschen vor Übergriffen begrüßen und unterstützen wir. Auch was der Kollege von der Union gerade gesagt hat – effektive Strafverfolgung bei gewalttätigen Übergriffen –, eine Selbstverständlichkeit. Menschen dürfen sich „absonderlich“ – Ihre Wortwahl – verhalten und erwarten, nicht deswegen Belästigungen oder Übergriffen ausgesetzt zu werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten drei Anträge von den Grünen und von Die Linke. Sie wollen queres Leben stärken und querfeindliche Hasskriminalität bekämpfen Und ja, ach, Vielfalt feiern. Das gibt mir Gelegenheit, den Kollegen von diesen Fraktionen in aller Kürze einige Grundtatsachen des Lebens zu erklären – nein, nicht die Blumen und Bienen, obwohl auch da teilweise sicher Bedarf besteht. Eine zivilisierte Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass alle Menschen sich in der Öffentlichkeit friedlich bewegen können, ohne Übergriffen ausgesetzt zu sein. Also selbstverständlich auch jene Menschen, die die Antragsteller als „Absonderliche“ bezeichnen. Ja, ich habe auch ein Wörterbuch: „Queer“ – „absonderlich“ – was immer Sie damit sagen wollen.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Aber, um mit einem dritten Zitat zu schließen: Wo die Gefahr wächst, wächst das Rettende auch. – Das sind wir, das ist die AfD. Und ja, dass wir heute die stärkste Partei in Deutschland sind, das hat sehr viel damit zu tun, dass wir als Einzige konsequent Freiheit und Demokratie verteidigen und diesen Bestrebungen hier – von Linke bis CDU – entgegentreten. Vielen Dank für die Werbung für uns. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. […] Eine Wahl, bei der vorgeschrieben wird, wen das Volk zu wählen hat, die ist alles Mögliche, aber weder frei noch gleich.“ Die doppelte Klatsche vor den Verfassungsgerichten von Thüringen und Brandenburg hat nun aber nicht dazu geführt, dass man auf der Linken von der verfassungsfeindlichen Bestrebung abließe. Man macht unverdrossen weiter, wie der vorliegende Antrag zeigt. Das gilt nicht nur für Die Linke, das gilt gleichermaßen für die Grünen und für die Regierungspartei SPD. Aber auch die Union, schon 2018 stark angekränkelt von des verfassungsfeindlichen Gedankens Blässe, ist keine sichere Bank, wenn es um die Verteidigung von Freiheit und Demokratie geht. Auch in ihren Reihen gibt es zahlreiche Demokratiefeinde; Frau Merkel ist da nur die prominenteste.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Auch das steht dort nachzulesen.“ Herr Kollege. Pardon? Lassen Sie mich bitte mal kurz etwas sagen. Ich habe Ihnen die Redepause schon eingebaut. Wenn man den Antrag stellt, muss man auch die Reden der anderen Fraktionen aushalten. Wenn Sie von links mittlerweile so laut hier reinrufen, dass man gar nichts mehr versteht, ist es auch nicht zielführend. Das will ich an der Stelle sagen. Wer Anträge stellt, muss das aushalten, ob ihm der Inhalt gefällt oder nicht. Wir kommen damit klar. „[…] was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht? Auch das steht dort nachzulesen. Gleich der erste, den das Gesetz nennt, ist dieser: das Recht des Volkes auf eine freie und gleiche Wahl der Volksvertretung.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sie haben in den Landtagen von Thüringen und Brandenburg Paritätsgesetze beschlossen. Beide Gesetze wurden vom jeweiligen Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Richtigerweise! Ein Parlament, dessen Zusammensetzung vorab festgelegt wird, ist eine peinliche Attrappe – nicht anders als die Volkskammer der DDR. Der Versuch, auf diesem Wege der Demokratie den Garaus zu machen, ist mehr als nur verfassungswidrig; er ist offen verfassungsfeindlich. Jetzt zitiere ich doch einmal aus der Rede von 2018: „Was ist eine verfassungsfeindliche Bestrebung? Das Bundesverfassungsschutzgesetz sagt es: eine Bestrebung, die abzielt auf die Abschaffung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze.“ „Und was sind die Grundsätze, die abschaffen zu wollen den Verfassungsfeind ausmacht?

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Im November 2018 habe ich meine erste Rede in diesem Parlament gehalten. Ich könnte sie heute genauso wieder halten. Auch damals schon mussten wir uns mit einem Antrag der Linken zu genau demselben Thema auseinandersetzen. Bald acht Jahre ist das her, und es gibt aufseiten der Linken keinerlei Einsicht. Dabei ist doch in der Zwischenzeit manches geschehen, das einen Gedankenprozess in Gang setzen sollte. Damals wie heute zielt Ihr Antrag darauf ab, freie Wahlen abzuschaffen und damit die Demokratie zu beseitigen. Es soll vor den Wahlen vorgeschrieben werden, wie sich nach den Wahlen das Parlament zusammensetzen muss. Nachdem ich im Jahr 2018 hier dazu gesprochen hatte, haben Sie von der Die Linke im Jahr 2019 Ihren Anschlag auf die Demokratie bereits in die Tat umgesetzt – gemeinsam mit den Grünen und der SPD.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Antrag der Die Linke – auch bekannt unter dem Namen SED, vormalige Diktaturpartei der DDR – mit dem Titel „Demokratie stärken […] durch Geschlechterparität“, da springen einen die Zitate, mit denen man seine Rede einleiten kann, geradezu an. Nein, heute mal nicht George Orwell, auch wenn der bei dem Titel dieses Antrags natürlich naheliegt. Bei mir meldete sich Albert Camus. „Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen“, schrieb er. Und gleich danach kam Bertolt Brecht um die Ecke und sprach: „Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen, damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!“ – Das tun wir, auch wenn es ermüdend ist, den immer gleichen Angriffen auf Freiheit und Demokratie immer wieder entgegentreten zu müssen.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ich möchte dazu nur zwei Sätze aus unserem Wahlprogramm zitieren: „In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur Gleichbehandlung unterworfen, der Bürger selbst jedoch ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse frei. Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat und Gesellschaft beschädigt die freiheitliche Natur der Rechtsordnung und öffnet Tür und Tor für eine in letzter Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung.“ Dem stellen wir uns als einzige freiheitliche Fraktion in diesem Parlament entgegen. Wir fordern anstelle einer Ausweitung dieses Gesetzes seine Abschaffung. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Unter ihrem verderblichen Einfluss wird das fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der deutschen Rechtsordnung Schritt für Schritt zerstört. Heute behandeln wir drei Vorlagen zum sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz: AGG, das uns durch die EU auferlegt wurde. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es in einigen Aspekten weiter ausgedehnt und verschärft, die Vertragsfreiheit also noch weiter als bisher eingeschränkt werden. Beigestellte Anträge der Grünen und der Linken wollen darüber noch weit hinausgehen und streben letztlich die weitgehende Abschaffung der Vertragsfreiheit an. Wir stimmen als AfD-Fraktion der Überweisung der Vorlagen in den Rechtsausschuss zwar zu, lehnen sie in der Sache jedoch nachdrücklich ab.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Auch der deutsche Staat des Grundgesetzes ist der Vertragsfreiheit besonders verpflichtet, wurzelt sie doch nicht nur in der allgemeinen Handlungsfreiheit, die das Grundgesetz gewährleistet, sondern auch in der Menschenwürde, die es als höchstes Rechtsgut setzt. In dem Maße nämlich, in dem einem Menschen die Freiheit genommen wird, über seine vertraglichen Bindungen selbst zu entscheiden, wird ihm die Eigenschaft als selbstbestimmtes Subjekt genommen. Er wird zum Objekt gemacht und dadurch seiner Würde entkleidet. Dieser zivilisatorische Standard hatte auch am Ende des 20. Jahrhunderts noch Bestand – trotz der zwischenzeitlichen Angriffe freiheitsfeindlicher Ideologien wie Bolschewismus und Faschismus. In diesem 21. Jahrhundert jedoch ist der Freiheit ein neuer Feind erwachsen – in Gestalt der EU.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Ein Ruhmesblatt der Menschheitsgeschichte, auf das wir als Europäer stolz sind. Die deutsche Rechtskultur, fußend auf den drei Säulen der römischen, der germanischen und der christlichen Tradition, hat an dieser europäischen Leistung ihren Anteil. Es lohnt, die Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte zu studieren, die von der Überwindung der Unfreiheit, der Abschaffung von Leibeigenschaft und feudaler Hörigkeit handeln. Zum Ende des 19. Jahrhunderts war so die Vertragsfreiheit gesicherter zivilisatorischer Grundbestand in Europa und weltweit. Es galt der Grundsatz, dass die rechtlichen Bindungen der Bürger untereinander grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruhen, also durch selbstbestimmt eingegangene vertragliche Vereinbarung entstehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns kurz erwägen, was Sklaverei bedeutet. Sklaverei ist der Zustand, in dem ein Mensch sich befindet, der im Verhältnis zu anderen Menschen nicht Subjekt ist, sondern Objekt, der rechtliche Bindungen seiner Person nicht selbst, selbstbestimmt, eingeht, sondern über den von anderen verfügt wird. Die Institution der Sklaverei ist ein Allgemeingut der Menschheit. Es gab sie zu allen Zeiten und auf allen Kontinenten. Auch die europäische Zivilisation kannte sie: in den Sklavenhaltergesellschaften der Antike, in der Neuzeit noch in den amerikanischen Kolonien. Zugleich ist die europäische Zivilisation diejenige, die als erste und am gründlichsten die Institution der Sklaverei abgeschafft hat, für sich selbst und, durch ihren Einfluss auf den Rest der Welt, weitgehend auch dort.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Besser hätte man es bereits jetzt mit der Verabschiedung des Gesetzes tun sollen. Wäre das noch geschehen, hätten wir dem Gesetz wohl zugestimmt. So bleibt es diesmal bei einer Enthaltung. Vielen Dank und weiterhin gute Unterhaltung. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Johannes Wiegelmann.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Die dabei gemachten sinnvollen Verbesserungsvorschläge aus der Praxis sind von den Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag überwiegend aufgegriffen und berücksichtigt worden. Wir haben dieser Nachbesserung des Gesetzentwurfs im Ausschuss zugestimmt. Einen wesentlichen Kritikpunkt allerdings gab es, dem bisher nicht abgeholfen wurde. Es sollen nämlich die Notare mit den Finanzämtern nur über das berüchtigte ELSTER-Portal der Finanzverwaltung kommunizieren. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass das für einen Teil der Anwendungsfälle ungeeignet und eine Festlegung auf diesen Kommunikationsweg nicht sinnvoll ist. Es gibt dafür bessere Alternativen. Die Koalitionsfraktionen haben dann im Ausschuss erklärt, diesen Mangel irgendwann noch beheben zu wollen. Das ist unbefriedigend.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Es betrifft den Bürger nicht unmittelbar, sondern regelt die elektronische Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten und Finanzämtern, die auf eine Beurkundung folgt. Insoweit greift die Erwägung, dass es für den Bürger nur vorteilhaft ist, wenn diese Abläufe und Verfahren schneller erledigt werden als bisher üblich. Es besteht also kein Grund für uns, das Gesetz abzulehnen. Es ist allerdings auch nicht so rundum gelungen, dass wir als Opposition einem Gesetz der Regierung zustimmen würden. Wir haben im Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und uns die Beurteilung der Berufsgruppen eingeholt, die von dem Gesetz in ihren Arbeitsabläufen betroffen sein werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Zwar befürworten wir als AfD-Fraktion grundsätzlich den Einsatz von Digitaltechnik, insbesondere dann, wenn er staatliche Verfahren für den Bürger einfacher, schneller oder kostengünstiger macht, ohne dass dem anderweitige Nachteile gegenüberstehen. Allerdings nehmen wir auch das Recht auf ein analoges Leben ernst. Wir sind also der Auffassung, dass dem Bürger digitale Verfahren nicht aufgedrängt werden sollten, sondern dass immer auch ein herkömmlicher physischer oder analoger Zugang zu staatlichen Leistungen und Verfahren möglich bleiben muss. Bei dem vorigen Gesetz über die notarielle Beurkundung war das aus unserer Sicht nicht hinreichend gewährleistet, weswegen wir es abgelehnt haben. Zu dem heutigen Gesetz nun werden wir uns enthalten.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein von der Bundesregierung vorgelegtes Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare soll der Bundestag gleich beschließen. Das wird auch reibungslos gelingen; denn voraussichtlich wird keine Fraktion gegen das Gesetz stimmen. Es enthält also kaum etwas ernstlich Kontroverses. Inhaltlich ergänzt es ein Gesetz, das der Bundestag im vergangenen November beschlossen hat und mit dem die notarielle Beurkundung in rein elektronischer Form eingeführt wurde. Wir haben seinerzeit gegen jenes Gesetz gestimmt.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Ob das in jenem Einzelfall angemessen gewesen wäre und ob dieser Fall als Begründung für sehr weitreichende Gesetzesänderungen taugt, sind gewichtige rechtspolitische Fragen. Wir tun gut daran, uns als Gesetzgeber gründlich sachverständig beraten zu lassen und insbesondere die strafrechtliche Praxis anzuhören. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Rechtsausschuss zu. Der erste Eindruck des Gesetzentwurfes ist allerdings der, dass die Grünen unser rechtstaatliches Strafrecht weniger reformieren als im Sinne des Eingangszitats niederbrennen wollen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Als Beleg dafür werden ganze zwei konkrete Gerichtsverfahren angeführt. In dem einen Fall bezieht man sich nicht auf ein Urteil selbst, sondern nur auf Presseberichterstattung, die in der Tat die Frage unbefriedigend beantwortet, warum es auf Grundlage des geltenden Gesetzes nicht zu einer Verurteilung kam. Allerdings hat dort die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Ein abschließendes Ergebnis ist Stand heute nicht ersichtlich. In dem anderen Fall ist das Urteil verfügbar. Es zeigt ein ernsthaftes Bemühen des Gerichts, der Ambivalenz des entschiedenen Falles gerecht zu werden. Das führte zu einem Freispruch. Die Grünen sind ausweislich ihres Entwurfs der Meinung, dass stattdessen eine Verurteilung als Verbrechen hätte erfolgen sollen.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Jedenfalls dann, wenn es absehbar dazu führte, dass regelhaft in tatsächlicher Hinsicht ein Entlastungsbeweis zu führen wäre und verbleibende Zweifel zulasten des Angeklagten gingen, müsste man lange und gründlich darüber nachdenken, ob das mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen noch zu vereinbaren wäre. Allemal handelt es sich bei dem, was die Grünen hier wollen, um einen fundamentalen Eingriff in das geltende Strafrecht. Gemessen daran ist der Gesetzentwurf geradezu läppisch. Derart schwerwiegenden Vorschlägen sollte man schon eine entsprechend ausgearbeitete Begründung zuteilwerden lassen, wenn man ernst genommen werden möchte. Das fängt schon an bei der Darlegung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Dazu wird sehr pauschal ausgeführt, es gebe Strafbarkeitslücken, die es zu schließen gelte.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Gleichermaßen sind solche Handlungen strafbar, bei denen das Opfer sich in einem Zustand befindet, in dem es einen Willen nicht bilden oder nicht äußern konnte oder insoweit erheblich eingeschränkt war. Die Grünen wollen das Gesetz dahin gehend ändern, dass zukünftig jegliche geschlechtliche Handlung bestraft wird, es sei denn, die andere Person habe dieser aktiv zugestimmt. Nach den Grundsätzen unseres rechtsstaatlichen Strafrechts setzt eine Verurteilung voraus, dass der äußere Tatbestand und der darauf bezogene Vorsatz des Täters jenseits vernünftiger Zweifel festgestellt werden können. Verbleiben Zweifel, ist freizusprechen. Hier stellt sich nun die Frage, welche Folgen das von den Grünen gewollte negativ formulierte Tatbestandsmerkmal in der gerichtlichen Praxis hätte.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wir mussten das Dorf zerstören, um es zu retten.“ Der Satz wird einem amerikanischen Offizier zugeschrieben, der ihn während des Vietnamkrieges geäußert haben soll. Die Bewegung gegen diesen Krieg gehörte zu den Strömungen, aus denen dann in Deutschland die grüne Partei wurde. Heute legt die grüne Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der das deutsche Sexualstrafrecht ändern soll. Bei erster Durchsicht des Entwurfs – wir kennen ihn erst seit anderthalb Tagen – tritt als Assoziation das Eingangszitat ins Bewusstsein. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf den § 177 des Strafgesetzbuches. Die Vorschrift ist vor zehn Jahren neu gefasst und dabei stark ausgeweitet worden. Nach ihrem jetzigen Stand stellt sie geschlechtliche Handlungen unter Strafe, die gegen den erkennbaren Willen des Tatopfers erfolgen.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Zugleich stellt eine unzulässige Boykottaktion eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn es also Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine steuerlich geförderte Organisation direkt oder auf Umwegen an einer unzulässigen Boykottaktion beteiligt ist, sollen die Kartellbehörden ermitteln und den Sachverhalt aufklären. Der Gesetzentwurf zielt damit nicht nur auf eine nachträgliche Sanktionierung von Fehlverhalten, sondern auch auf eine präventive Wirkung. Idealerweise wird nämlich die Aussicht, gegebenenfalls von den Kartellbehörden durchleuchtet und vom angegriffenen Unternehmen in Haftung genommen zu werden, dazu führen, dass Verstöße gar nicht erst begangen werden. Damit wäre dem freien Wettbewerb und der Demokratie natürlich am besten gedient. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Martin Plum.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Dementsprechend haben die Gerichte schon vor einiger Zeit entschieden, dass die erwähnte Kampagnenorganisation nicht länger vom Staat steuerlich gefördert werden darf. Es geht hier allerdings nicht um einen einzelnen Verein, sondern um ein strukturelles Problem. Der Sumpf der staatlich geförderten Meinungs-NGOs hat eine beträchtliche Größe, Tiefe und Undurchsichtigkeit erreicht. Wir schlagen deshalb zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und zum Schutz der demokratischen Ordnung diese Regelung vor: Boykottaufrufe durch steuerbegünstigte Organisationen und sonstige von diesen unterstützte Organisationen sollen untersagt werden. Das eröffnet den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, gegen derartige Aktionen gerichtlich vorzugehen, Unterlassung und Schadensersatz zu verlangen.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass eine robuste Demokratie auch solche Methoden des Meinungskampfes aushalten müsse und dass der damit einhergehende Eingriff in den Wettbewerb als Kollateralschaden auszuhalten sei. Das darf jedoch spätestens dann nicht mehr gelten, wenn der Eingriff unmittelbar oder mittelbar durch Organisationen erfolgt, die vom Staat finanziell begünstigt werden. Es erschließt sich von selbst, dass in der freiheitlichen demokratischen Ordnung unserer Verfassung eine staatliche oder staatlich geförderte Meinungslenkung nicht statthaft ist. Erst recht darf niemand, auch kein Unternehmen, durch die Androhung wirtschaftlichen Schadens zu einem politischen Bekenntnis genötigt werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Zwei dieser Mitgliedsunternehmen, beides große Drogerieketten, reagierten unterschiedlich. Das eine Unternehmen trat angesichts der aufgebauten Drohkulisse aus dem Verband aus, das andere Unternehmen nicht. Die Kampagnenorganisation startete daraufhin gegen das zweite Unternehmen ebenfalls einen Boykottaufruf. Der Eingriff in den Wettbewerb hat in beiden Fällen keine wirtschaftliche, sondern eine parteipolitische Motivation. Es ging darum, Unternehmen im Wettbewerb zu schädigen, um nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“ ein gesellschaftliches Klima der Einschüchterung zu erzeugen. Weit über das im Einzelfall jeweils angegriffene Unternehmen hinaus sollen Wirtschaftsunternehmen und deren Interessenvertreter allgemein in eine politische Frontstellung gegen die parlamentarische Opposition gezwungen werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Anschauungsmaterial für diese Problematik gab es vor Kurzem gleich doppelt. Eine Kampagnenorganisation rief öffentlich dazu auf, in Supermärkten die Produkte eines bekannten Herstellers von Milchprodukten mit Aufklebern zu versehen. Die Aufkleber sollten das Unternehmen als vermeintlichen Unterstützer der parlamentarischen Opposition in Gestalt der AfD darstellen und als politisch unerwünscht markieren. Wenig später geschah es, dass eine Unternehmensvereinigung durchblicken ließ, sich mit den Abgeordneten aller Parlamentsparteien zu Sachthemen austauschen zu wollen, also auch mit Abgeordneten der Opposition – in einer Demokratie eigentlich die banalste Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Gleichwohl folgte darauf eine Welle der Agitation gegen den Verband und seine Mitglieder.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Marktwirtschaft ist nach allen Erfahrungen der Menschheitsgeschichte die effektivste und sinnvollste Wirtschaftsordnung. Damit sie funktionieren kann, bedarf sie eines Rechtsrahmens, einer Marktordnung. Der Staat muss den Schutz des Wettbewerbs vor Eingriffen und Verzerrungen gewährleisten. Dazu dient das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dessen Ergänzung wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorschlagen. Ein traditioneller Bestandteil des Gesetzes ist das Boykottverbot. Wirtschaftsunternehmen dürfen danach nicht zu einem Boykott anderer Unternehmen auffordern in der Absicht, diese zu beeinträchtigen. Nicht im Gesetz geregelt sind dagegen bisher Boykottaufrufe durch andere Akteure wie insbesondere sogenannte Nichtregierungsorganisationen, englisch abgekürzt: NGO.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Die dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen sind notwendigerweise Einzelfallentscheidungen, über deren Übertragbarkeit auf andere Sachverhalte man trefflich streiten kann. Es wäre deshalb angebracht, wenn der Gesetzgeber hier seiner Verantwortung nachkäme und im Wahlprüfungsgesetz auch die inhaltlichen Fragen der Wahlprüfung regeln würde. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/53 · 2026-01-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Und da nun einmal jeder Einspruch nur danach zu beurteilen ist, was der jeweilige Einspruchsführer selbst vorträgt, können diese Einsprüche mangels hinreichend substanziierten Sachverhalts keinen Erfolg haben. Bei dem Einspruch des BSW selbst haben wir als AfD-Fraktion das bekanntlich anders beurteilt. Deshalb noch einige Worte zu einem grundsätzlichen Problem: Das Grundgesetz sagt kurz und knapp, die Wahlprüfung sei Sache des Bundestags, ohne zu präzisieren, was darunter zu verstehen ist. Es gibt zwar noch ein Wahlprüfungsgesetz, das aber im Wesentlichen auch nur einige Verfahrensregeln für den Ausschuss enthält. Eine gesetzliche Regelung, nach welchen materiellen Maßstäben die Prüfung zu erfolgen hat, unter welchen Voraussetzungen ein Wahleinspruch denn begründet ist, fehlt weithin.

    PLENARPROTOKOLL 21/53 · 2026-01-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Solange eine erneute Kandidatenaufstellung nach demokratischen Regeln durchgeführt wird, ist es allein Sache der Mitglieder der Partei, zu entscheiden, mit welchem Kandidaten man letztlich zur Wahl antreten will. Selbst wenn dem ursprünglichen Kandidaten dabei moralisch unrecht getan worden sein sollte, führt das doch nicht dazu, dass die Partei rechtlich gezwungen wäre, an einem von ihr nicht mehr unterstützten Kandidaten festzuhalten. Auch dieser Wahleinspruch erwies sich deshalb als unbegründet. Und schließlich werden auch heute noch einmal zwölf weitere Einsprüche betreffend das Wahlergebnis des BSW behandelt. Anders als der Wahleinspruch der Partei selbst, der umfangreichen Sachvortrag enthielt, sind diese weiteren Einsprüche von den Einspruchsführern nur rudimentär schlagwortartig begründet worden.

    PLENARPROTOKOLL 21/53 · 2026-01-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Ein weiterer Einspruch richtet sich gegen die Kandidatenaufstellung der Grünen im Wahlkreis Berlin-Pankow. Dort hatte die Partei einen Kandidaten bereits aufgestellt. Anschließend wurden gegen den Kandidaten aus der eigenen Partei Vorwürfe persönlichen Fehlverhaltens erhoben. Der öffentlich-unrechtliche Rundfunk RBB verbreitete diese Vorwürfe in unseriöser Weise. Die Partei entschied sich, den Kandidaten auszutauschen und eine andere Kandidatin aufzustellen, die dann bei der Bundestagswahl auch gewählt wurde. Mit dem Wahleinspruch wird nun geltend gemacht, dass die Partei Die Grünen diesen Kandidatenaustausch nicht hätte vornehmen dürfen. Das durfte sie allerdings schon.

    PLENARPROTOKOLL 21/53 · 2026-01-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Von den heute behandelten Einsprüchen richten sich mehrere, sechs an der Zahl, gegen das aktuell geltende Wahlgesetz, namentlich gegen die danach erforderliche sogenannte Zweitstimmendeckung. Diese führt dazu, dass nicht jeder Wahlkreiskandidat, der im Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erhält, auch gewählt ist. Zusätzlich muss das Mandat auch noch von den Zweitstimmen der Partei im Land gedeckt sein. Dagegen werden verfassungsrechtliche Einwände erhoben. Allerdings kann der Bundestag im Verfahren der Wahlprüfung nicht über die Gültigkeit des Wahlgesetzes entscheiden, sondern nur das Verfassungsgericht. Das allerdings hat bereits entschieden, dass die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Insofern sind die Einsprüche unbegründet.

    PLENARPROTOKOLL 21/53 · 2026-01-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wahlprüfungsausschuss legt seine dritte Empfehlung zur Behandlung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vor. Sie umfasst diesmal 30 Einsprüche. Nach diesem dritten Konvolut sind dann jetzt etwa 15 Prozent der insgesamt eingegangenen Einsprüche beschieden worden. Wir haben also noch ein wenig Arbeit vor uns. Was für Fälle enthält die heutige Auswahl? Ich darf vorwegschicken, dass es sich diesmal um eine einhellige Empfehlung des Ausschusses handelt. Das heißt, auch die Vertreter der AfD-Fraktion im Ausschuss haben ihr zugestimmt. Das war ja beim letzten Mal anders, als wir den Einspruch der Partei BSW behandelten. Dazu hatten und haben wir ja eine andere Sichtweise als die übrigen Fraktionen.

    PLENARPROTOKOLL 21/53 · 2026-01-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Wenn der Bundestag die Einsprüche ablehnt, folgt der Prozess vor dem Verfassungsgericht. Die Legitimität der Regierungsmehrheit bliebe für weitere Monate oder Jahre in der Schwebe. Die Wahlprüfung obliegt nach dem Grundgesetz zuvörderst dem Bundestag. Also muss er dieser Verantwortung auch gerecht werden und die in den Worten des Verfassungsgerichts „effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl“ selbst vornehmen. Ich appelliere deshalb an alle Mitglieder des Hauses, gleich in der Abstimmung die Beschlussempfehlung abzulehnen – Die Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss! – und so die Aufklärung durch den Bundestag selbst doch noch zu ermöglichen. Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. Kommen Sie bitte zum Schluss! Die Entscheidung stattdessen auf die lange Bank nach Karlsruhe zu schieben, wäre ein Fehler. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. […] Eine effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl ist mithin unabdingbar, wenn die Vertrauensbasis des demokratischen Staates nicht nachhaltig erschüttert werden soll.“ Mit diesen Worten begründet das Bundesverfassungsgericht, dass als Aufklärungsmaßnahme im Rahmen der Wahlprüfung auch die Nachzählung von Stimmen offensteht. Die Zeiten sind unruhig für Deutschland. Die Sturmwarnungen werden dringlicher, wirtschaftlich und außenpolitisch. Die erst wenige Monate im Amt befindliche Regierung hat in den Umfragen die Mehrheit schon wieder verloren. Durch die Wahleinsprüche wird in Zweifel gezogen, ob sie die Mehrheit je hatte, ob sie überhaupt legitimerweise im Amt ist. Es schadet der Stabilität des Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Jedoch gebe es darüber hinaus viele weitere Fälle, in denen das Wahlergebnis eine solche Verwechslung nahelege, die aber bisher nicht berichtigt worden sei. Das mag so sein oder auch nicht. Die vorgetragenen Umstände legen es nahe, dass es so sein könnte. Derzeit wissen wir es aber nicht. Ausräumen ließe sich diese Ungewissheit nur durch eine Nachzählung. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2022 Grundsätzliches gesagt: „Das Recht, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen […] die öffentliche Gewalt […] zu bestimmen, ist das vornehmste Recht der Bürger im demokratischen Staat […].

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Die Einspruchsführerin ist der Meinung, dass die danach fehlenden Stimmen tatsächlich von den Bürgern für sie abgegeben worden seien, aber nicht vollständig für sie gezählt wurden. Sie trägt dazu Sachverhalte vor, die an dieser Stelle aufgrund ihres Umfangs nicht im Einzelnen wiedergegeben werden können. Der wesentliche Kern der Einspruchsbegründung dürfte aber folgender sein: Es sei nachweislich des Öfteren vorgekommen, dass die für das Bündnis Sahra Wagenknecht abgegebenen Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden seien, die auf dem Stimmzettel direkt daneben gestanden habe. Etliche solcher Fälle seien im Zuge der Überprüfung zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Wahlergebnis bereits festgestellt und berichtigt worden.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser Debatte werden wir in namentlicher Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu zwei Wahleinsprüchen entscheiden. Der Ausschuss empfiehlt, die Einsprüche abzulehnen. Wir als AfD-Fraktion werden gegen diese Beschlussempfehlung stimmen. Mit den Wahleinsprüchen macht die Partei BSW Mängel bei der Feststellung des Wahlergebnisses geltend. Wie ein Blick in die Runde des Hauses zeigt, befindet sich die Einspruchsführerin nicht unter uns; sie ist nicht Teil des 21. Deutschen Bundestages. Das liegt daran, dass sie nach dem von der Bundeswahlleitung verkündeten amtlichen Endergebnis die notwendigen 5 Prozent der Zweitstimmen um 0,019 Prozentpunkte verfehlt hat. In absoluten Zahlen sind das weniger als 10 000 Stimmen bundesweit.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Solange das aber so ist, muss der Staat, der die notarielle Beurkundung verlangt und der im Übrigen ja auch die Notare einsetzt, dafür sorgen, dass der Bürger beim Notar seine eigene Entscheidung treffen kann, ob er seine Urkunde als bloße Datei oder in körperlicher Form errichten will. Und weil dieses Gesetz das genau nicht gewährleistet, sondern einen Prozess in Gang setzt, an dessen Ende der Bürger absehbar nicht mehr die Wahl haben wird, deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. Vielen Dank. Weiterhin gute Unterhaltung! Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD