Fabian Jacobi
AfD · Germany
“Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.”
“Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.”
“Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.”
“Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.”
“Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.”
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“Solange also die Notare weiterhin klassische Urkunden ausstellen dürfen, könne ja der Bürger, der eine solche haben wolle, einfach zu einem Notar gehen, der das anbiete. Ganz so einfach ist es aber nicht. Wenn die Notare zukünftig nach und nach dieses Angebot einstellen, weil es für sie einfacher ist und der Gesetzgeber durch das sonstige Verfahrensrecht und technische Vorgaben dazu drängt, dann wird das Angebot immer dünner. Irgendwann muss der Bürger dann weite Strecken fahren, wenn er noch einen passenden, altmodischen Notar finden will. Außerdem kann sich der Einzelne auch gar nicht frei aussuchen, ob er eine notarielle Beurkundung überhaupt in Anspruch nehmen will. Die staatliche Rechtsordnung schreibt sie für eine Reihe von wichtigen Vorgängen zwingend vor.”
“Die Wahl zwischen rein digitaler und körperlicher Urkunde trifft nach dem Gesetzentwurf der Notar, nicht die Beteiligten. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu – Zitat –: „Die Entscheidung, ob im Beurkundungsverfahren eine papierförmige Urkunde oder stattdessen ein elektronisches Dokument errichtet wird, liegt grundsätzlich bei der Urkundsstelle. Dies gilt auch für […] Notare […]. Ein Wahlrecht der Beteiligten […] besteht daher grundsätzlich nicht.“ Der Bürger, der etwas beurkunden lassen muss, kann also gerade nicht eine physische Urkunde verlangen und muss sich stattdessen mit einer elektronischen Datei abspeisen lassen. Nun könnte man meinen, das sei ein klassischer Fall von „Markt regelt“.”
“Der Punkt, auf den ich hinauswill – auch für Sie von der SPD –, ist der: Schon 1978, als die elektronische Revolution gerade erst begonnen hatte und die heutigen Dimensionen von Digitalisierung noch nicht absehbar waren, war selbst auf der Ebene der einfachen Fernsehunterhaltung bereits die Erkenntnis vorhanden, dass es nicht ratsam ist, sich ganz und gar von Digitaltechnik abhängig zu machen – eine Einsicht, die seitdem offenbar ein wenig in Vergessenheit geraten ist. Das zeigt sich auch an diesem Gesetzentwurf. Es war viel davon die Rede, dass das Gesetz neue Möglichkeiten eröffne, aber keine Verpflichtung zur rein elektronischen Form bringe. Die Errichtung wichtiger Urkunden in herkömmlicher, analoger Form sei weiterhin möglich. Das trifft aber nur eingeschränkt zu.”
“Das war eine amerikanische Fernsehserie, zuerst ausgestrahlt 1978, inhaltlich eine klassische Weltraumoper mit einer einfachen Handlung, aber einer interessanten Prämisse. Digitalisierung und elektronische Vernetzung hatten die Menschheit verwundbar gemacht für den Angriff der Zylonen. Ihr Überleben hing von dem Vorhandensein übriggebliebener analoger Technologie ab. Das war, wie gesagt, populäre Fernsehunterhaltung im 20. Jahrhundert. Es gab dann in diesem Jahrhundert noch mal eine Neuauflage der Serie, die sich vor allem dadurch auszeichnete, dass der Pilot Starbuck auf einmal eine Frau war. Vielleicht hat Herr Buschmann ja diese Version gesehen.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, ob Marco Buschmann jemals „Kampfstern Galactica“ gesehen hat. Für viele neu hinzugekommene, jüngere Abgeordnete zur Erklärung: Herr Buschmann war in der Vergangenheit Mitglied dieses Parlaments für eine heute vergessene Partei. Während der Ampeljahre war er der Justizminister. Er hatte ein Faible für virtuelle Welten und brachte uns nicht nur das Geschlechtsverwirrungsgesetz, sondern auch viele Gesetze zur Digitalisierung von allem Möglichen. Auch das Gesetz, das hier heute beschlossen werden soll, stammt noch von ihm. Mit ihm soll die notarielle Beurkundung in rein elektronischer Form eingeführt werden. Wer sich an Herrn Buschmann und seine Partei nicht mehr erinnert, der erinnert sich vermutlich auch nicht an „Kampfstern Galactica“.”
“Erst letztes Jahr war es kurz davor, dass es auf die Zustimmung der Bundesregierung gar nicht mehr angekommen wäre, weil die Mehrheit für diesen Verordnungsvorschlag anderweitig zustande gekommen wäre. Und dann hätten wir hier uns jegliche Debatte endgültig sparen können. Das sollten wir einmal ganz grundsätzlich überdenken für die Zukunft. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.”
“Auch scheint es selbst jetzt noch keine endgültige, einheitliche Linie der Regierung zu geben; denn ausgerechnet der hauptsächlich verantwortliche Innenminister hat sich, so war es jedenfalls zu lesen, bis gerade den vorgenannten Äußerungen ausdrücklich nicht anschließen wollen, sondern verweist auf andauernde interne Abstimmungen und die nächsten Runden in Brüssel im Dezember. Man scheint also weiterhin Raum zu sehen, irgendeiner zukünftigen, mehr oder weniger modifizierten Version desselben alten Plans dann doch noch zuzustimmen. Auch hier gilt es, allgemein wachsam zu bleiben. Und zuallerletzt sollten wir anfangen, generell darüber nachzudenken, ob Deutschland in einer EU gut aufgehoben ist, die es ermöglicht, dass wir in solchen Existenzfragen im Zweifel auch überstimmt werden.”
“Auch das Wort von der anlasslosen Überwachung, die nicht mitgetragen werde, ist erklärungs- und präzisierungsbedürftig. Man kann durchaus formal Anlässe für eine Überwachung ins Gesetz schreiben und vorsehen, die aber so niedrig ansetzen, dass quasi jeden Tag ohne Weiteres drübergesprungen wird und man eben doch in der Masse die Überwachung bekommt. Hier ist weiterhin Klärungsbedarf, und wir werden zusammen mit allen anderen, die sich für dieses Thema interessieren, sehr gerne dieses weiter im Blick behalten. Die Aussagen von Frau Hubig und Herrn Spahn kommen auch erst jetzt, kurz vor knapp, nachdem die Regierung sich lange bedeckt gehalten hatte, und erst auf entsprechenden öffentlichen Druck. Auch das spricht dagegen, dass man dort eine gefestigte freiheitliche Grundhaltung hätte.”
“Und das Thema ist mit den gestrigen Aussagen der Justizministerin Frau Hubig und des Fraktionsvorsitzenden Spahn auch nicht etwa erledigt. Es stehen nun im Raum Aussagen wie: Die Bundesregierung werde in Brüssel einer anlasslosen Totalüberwachung der privaten Kommunikation bzw. dem zwangsweisen Eingriff in die verschlüsselte Kommunikation nicht zustimmen. – Wie soll man das jetzt mittelfristig verstehen? Bleibt damit offen die Möglichkeit, dass man jedenfalls die unverschlüsselte Kommunikation, und das ist der ganz große Anteil, wer von uns benutzt denn im Alltag Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationswege; die allermeiste private Kommunikation findet über unverschlüsselte Wege statt, will man die dann weiterhin einer flächendeckenden, anlasslosen präventiven Überwachung unterziehen, oder wie muss man das verstehen?”
“Soweit es die Fraktionen hier im Haus betrifft, bleiben wir als AfD bei unserem Grundsatz, dass wir nicht fragen, wer etwas sagt, sondern ob er etwas Richtiges sagt. So haben wir auch kein Problem, den Aussagen aus anderen Fraktionen und auch deren Anträgen zuzustimmen, wenn sie denn inhaltlich richtig sind. Die heutige Debatte ist auch deshalb notwendig, weil der Gegenstand so überaus gewichtig ist. Der Plan, über die EU eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur für private elektronische Kommunikation dem Grund nach aufzubauen, zielt auf einen geradezu epischen Dammbruch. Sollte das, was da beabsichtigt wird, doch noch wirksam werden, dann wäre Europa in der Tat nicht mehr dasselbe. Der Charakter der EU und mittelbar auch Deutschlands würde sich fundamental verändern hin zu einem prospektiven Überwachungsstaat.”
“EU-Verordnungen hingegen wie die geplante zur Chatkontrolle schaffen unmittelbar in Deutschland geltende Normen – im Regelfall ohne jede Beteiligung des deutschen Parlaments. Weil EU-Verordnungen mit schwerwiegenden Folgen für die Menschen in Deutschland aber fast nie hier im Deutschen Bundestag debattiert werden, fehlt es zu oft an der Aufmerksamkeit der demokratischen Öffentlichkeit und an dem Bewusstsein für das, was uns aus Brüssel droht. Das ist hier und heute ausnahmsweise, glücklicherweise anders. Zu verdanken ist das einer Vielzahl von Personen und Gruppen aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen, die seit Jahren um Aufmerksamkeit für das Thema getrommelt haben und denen entsprechend Dank und Anerkennung gebührt.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Deutschland bleibt – jetzt doch – beim Nein zur EU-Chatkontrolle“. So lauten gestern und heute die Überschriften in den Medien. Hat sich damit nicht der Gegenstand dieser Aktuellen Stunde erledigt? Keineswegs, und das aus mehreren Gründen. Die Bedrohung unserer Freiheit durch die EU ist viel zu selten Thema im Deutschen Bundestag. Wenn hier EU-Angelegenheiten verhandelt werden, dann geht es meist um die Umsetzung von EU-Richtlinien und damit lediglich um die Ausgestaltung unerheblicher Randaspekte, die die EU gnädig den nationalen Parlamenten überlassen hat. Die weitgehende Irrelevanz der Parlamente wird in diesen Fällen notdürftig verschleiert.”
“Allerdings gibt es – es wurde bereits erwähnt – einen identischen Antrag des Bundesrats, und dem haben mehrere Ministerpräsidenten der CDU zugestimmt. Die CDU ist also ein unsicherer Kantonist, wo es um die Verteidigung der Verfassung und der Realität geht. Sicherheit vor weiteren Angriffen auf die Verfassung gibt es erst, wenn die AfD so stark ist, dass wir diese Angriffe allein abwehren können. Möge uns der Wähler diese Stärke geben. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte.”
“Damit nicht genug. Wir erleben seit Jahren eine weltweite Epidemie sogenannter Geschlechtsdysphorie. Insbesondere junge Menschen wähnen sich im „falschen Körper“. Und in zu vielen Fällen finden sich Medizinleute, Schamanen, die vorgeben, ein seelisches Unwohlsein zu heilen durch körperliche Eingriffe bis hin zu schwerwiegenden Verstümmelungen. Auch hier gibt es eine Gegenbewegung. Aber es steht zu befürchten, dass Gesetzgeber oder Gerichte die Aufklärung über solche Missstände für illegal erklären wollen. Auch dazu würde die von den Grünen geforderte Verfassungsänderung einen Vorwand liefern. Dass und warum wir als AfD diese Verfassungsänderung ablehnen, sollte deutlich geworden sein. – Hören Sie doch mal auf! – Auch die CDU/CSU hier im Bundestag hat verlautbart, dass man dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zustimmen werde.”
“Wir haben während der Ampelregierung erlebt, wie die gewollte Realitätszerstörung Einzug in die Gesetzgebung hielt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hat man, ermuntert durch das Verfassungsgericht, die subjektive, auch die nur angebliche Selbstwahrnehmung einzelner Menschen zur allgemeinverbindlichen Wirklichkeit erklärt. Mittlerweile darf man die Hoffnung haben, dass sich Realität und Rationalität durchsetzen und dieses verrückte Gesetz wieder aufgehoben wird. Das kann ja der Bundestag ohne Weiteres tun. Verhindern kann es das Verfassungsgericht, indem es einfach erklärt, das Gesetz sei von der Verfassung gefordert. Das würde durch die von den Grünen gewollte Verfassungsänderung erleichtert. Es ist auch der mehr oder weniger offen erklärte Zweck der Sache, den Gesetzgeber daran zu hindern, ideologische Verirrungen wieder zu korrigieren.”
“Es kann dabei dem beschlossenen Text Bedeutungen beilegen, an die der Verfassungsgesetzgeber nie gedacht hat und die er sogar rundheraus abgelehnt hätte. Manchmal erfindet das Verfassungsgericht dabei Dinge, die es gar nicht gibt, wie etwa ein „drittes Geschlecht“ neben dem weiblichen und dem männlichen. Was dieser Goggelmoggel mit den Wörtern „sexuelle Identität“ anstellen könnte, möchte ich nicht herausfinden. Der Begriff in den Händen des Verfassungsgerichts wäre eine geladene und entsicherte Waffe, die auf das Herz der Realität selbst zielt. Die Feststellung etwa, dass das sexuelle Interesse an Kindern eine „Identität“ begründet, die dann von der Verfassung geschützt wäre, bedarf keiner Überdehnung des Begriffs. Sie liegt vielmehr nahe. Aber es muss nicht dieses krasse Beispiel sein.”
“Was aber hat die Spiegelwelt, was Humpty Dumpty mit dem Gesetzentwurf zu tun, den wir hier beraten? Die Grünen wollen die Verfassung ändern. Sie wollen Worte hineinschreiben von der „sexuellen Identität“, die als ein verbotenes Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügt werden soll. Was aber diese Wörter eigentlich bedeuten sollen, das sagen uns die Grünen nicht. Das dürfte Absicht sein. Und es ist gefährlich. Denn am Ende wird den Wörtern eine Bedeutung verordnet, und zwar durch das sprechende Ei unserer deutschen Spiegelwelt, das Verfassungsgericht. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass die Verfassung vom Verfassungsgericht getreulich ausgelegt werde im Sinne dessen, was der Gesetzgeber gewollt hat. Tatsächlich ist es offizielle Doktrin, dass das Verfassungsgericht die Verfassung weiterentwickelt.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „„Ich verstehe nicht, was Sie mit ‚Glocke‘ meinen“, sagte Alice. Goggelmoggel lächelte verächtlich. „Wie solltest du auch – ich muss es dir doch zuerst sagen. Ich meinte: ‚Wenn das kein einmalig schlagender Beweis ist!‘“ „Aber ‚Glocke‘ heißt doch gar nicht ‚einmalig schlagender Beweis‘“, wandte Alice ein. „Wenn ich ein Wort gebrauche“, sagte Goggelmoggel in recht hochmütigem Ton, „dann heißt es genau, was ich für richtig halte – nicht mehr und nicht weniger.““ „„Es fragt sich nur“, sagte Alice, „ob man Wörter einfach etwas anderes heißen lassen kann.“ „Es fragt sich nur“, sagte Goggelmoggel, „wer der Stärkere ist, weiter nichts.““ Sie haben diesen berühmten Dialog natürlich wiedererkannt. Alice trifft hinter den Spiegeln auf Goggelmoggel, das sprechende Ei, im Original „Humpty Dumpty“ genannt.”
“Dass das ein Verfassungsgericht nach deutschem Muster sein muss, ist hingegen keineswegs alternativlos. Die Briten ebenso wie die Schweizer, aber auch die Niederländer, um nur einige Beispiele zu nennen, haben andere Lösungen gefunden. Niemand wird diesen Ländern nachsagen, sie seien nicht freiheitlich oder nicht demokratisch. Wir in Deutschland müssen schnell zu einer Reform des Verfahrens zur Besetzung des Verfassungsgerichts kommen. Gelingt das nicht, wird die Institution selbst immer zweifelhafter. Vielen Dank. Zu seiner ersten Rede darf ich für die CDU/CSU-Fraktion Johannes Wiegelmann das Wort erteilen.”
“Zwar gab es jüngst ein wenig Gerumpel, als die CDU der SPD eine Wunschkandidatin verweigerte. Das hat erstmalig die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit auf diesen Vorgang gelenkt, was im Sinne der demokratischen Transparenz zu begrüßen, aber nicht im Sinne der beteiligten Parteien war. Der heutige Vorgang soll deshalb wieder geräuschlos über die Bühne gehen. Die beteiligten Parteien sind offenkundig entschlossen, die bisherige Aufteilung des Verfassungsgerichts unter sich beizubehalten. Es sind die herrschenden Parteien, die so Zweifel an der Institution Verfassungsgericht erzeugen. Ein Staatswesen, das freiheitlich und demokratisch sein will, braucht Institutionen, die individuelle Rechte und allgemeine Freiheit gegen übergriffige Mehrheiten sichern.”
“Es sichert den Bestand und die Zwangsfinanzierung des ÖRR ab, indem es beides zum Verfassungsinhalt erklärt. Der schlichte Satz der Verfassung von der Rundfunkfreiheit, die gewährleistet sei, soll die „Fantastilliarden“ für ARD und ZDF gegen parlamentarische Mehrheiten abschirmen. Hilft auch das nicht mehr, so kann der Regierungswechsel immer noch durch ein Parteiverbot der potenziell mehrheitsfähigen Oppositionspartei verhindert werden, wie es unter anderem die Regierungspartei SPD fordert. Passend dazu wird der Bundestag heute drei Richterstellen am Verfassungsgericht neu besetzen, zwei davon mit von der SPD ausgewählten Personen. Die Auswahl der Verfassungsrichter erfolgt seit vielen Jahren durch Absprachen zwischen viereinhalb Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen.”
“Sehr klar hingegen ist der Sinn der Rede: Es wird in Deutschland niemals eine Regierung der jetzigen Oppositionspartei AfD geben – in einer Demokratie eine überaus bemerkenswerte Aussage. Nun ist der Herr Minister kein Fantast. Seine Gewissheit, dass es trotz freier Wahlen niemals eine AfD-Regierung geben kann, wird Gründe haben. Tatsächlich ist die Demokratie in Deutschland durch zwei wesentliche Faktoren eingeschränkt. Der eine Faktor ist der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk. Das in seiner Massivität weltweit einmalige Instrument der Massenbeeinflussung wirkt mit einer verzerrten Wirklichkeitsbeschreibung und extrem einseitigen Meinungen auf einen großen Teil der Wählerschaft ein. Der andere Faktor ist das Verfassungsgericht.”
“Und dennoch ging mir in diesen Tagen die Frage durch den Kopf, ob es zu meinen Lebzeiten womöglich einen Haushalt geben wird, der nicht mehr die Mittel für ein Verfassungsgericht enthält. Ein Auslöser dieser Frage war die Rede des Herrn Bundesministers des Auswärtigen hier an dieser Stelle vor acht Tagen. Der Herr Minister sagte wörtlich, an die Opposition von der Alternative für Deutschland gewandt – Zitat –: „[…] wir werden es nie zulassen, dass Sie Verantwortung für dieses Land übernehmen. Niemals!“ Es bleibt zwar unklar, welches „wir“ da spricht: Ist es die Bundesregierung? Ist es die Partei des Ministers, die CDU? Oder ist es die ganze Einheitsfront der selbsternannten Exklusivdemokraten, SED?”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche hat der Bundestag mit lediglich einjähriger Verspätung den Bundeshaushalt für das Jahr 2025 verabschiedet. In dieser Woche nun beraten wir den Haushalt für das Jahr 2026. Ob und wann dieser verabschiedet wird, werden wir sehen. Die Einzelpläne 07 und 19 für das Bundesjustizministerium und das Bundesverfassungsgericht sind traditionell nicht Gegenstand scharfer politischer Auseinandersetzungen. Im Haushalt des Ministeriums stecken auch einige Zuwendungen an Einrichtungen, deren gesellschaftlicher Nutzen uns zweifelhaft erscheint; aber im Großen und Ganzen stehen die notwendigen Ausgaben für die Institutionen des Rechtsstaats nicht im Streit. Das ist auch gut so.”
“– Ja, Sie sind die Einzigen, die hier die Meinung sagen dürfen, und alle anderen sind sozusagen die Kartellparteien. – Vielen Dank. Ich darf jetzt das Wort erteilen der CDU/CSU-Abgeordneten Frau Susanne Hierl.”
“Herr Jacobi, ich möchte darauf hinweisen, dass eine kommunale Wahlrechtsentscheidung von Ehrenamtlichen auf rechtsstaatlichen Grundlagen basiert. Ich unterstelle mal, dass auch in Ludwigshafen der Rechtsstaat eingehalten wird und nicht das Zitieren des Nibelungenlieds zum Ausschluss von der Wahl geführt hat. Ich finde diese Herabsetzung einer Entscheidung von kommunalen Gremien nicht akzeptabel. Ich will das einfach nur grundsätzlich im Protokoll festgehalten wissen. Es war weder sachgerecht, noch hatte es mit dem Thema irgendetwas zu tun, und es setzt die Arbeit von Ehrenamtlichen in der Kommunalarbeit herab. – Wenn Sie möchten, dass ich die Sitzung unterbreche, unterbreche ich sie gerne. Anscheinend sind Sie an einer gedeihlichen Debatte nicht interessiert.”
“Auch andere, herkömmliche Grundsätze des Zivilprozesses gelten in dem Onlineverfahren nicht mehr uneingeschränkt. Parteiautonomie und Beibringungsgrundsatz bedeuten, dass das Gericht nur über den Sachverhalt entscheidet, den die Parteien selbst vortragen. Hier nun soll das Gericht teilweise auch selbst Tatsachen ermitteln können. Um diese und weitere Einzelheiten näher zu beleuchten, ist eine öffentliche Anhörung sinnvoll, die wir im Rechtsausschuss auch bereits beschlossen haben. Schauen wir mal, ob wir dieses Mal so weit kommen, dass die Anhörung auch stattfindet, oder ob, wie beim letzten Mal, vorher die Regierung zerplatzt. Vielen Dank. Herr Abgeordneter Jacobi, ich erlaube mir eine Bemerkung. – Herr Brandner, wenn Sie mich kommentieren möchten! Ich kommentiere Sie gerne.”
“Es bedarf dazu nicht einmal einer erneuten Gesetzesänderung. Es ist also abzusehen, dass zukünftig immer weitere Bereiche hier einbezogen werden. Auch gilt die heute noch weitgehend vorgesehene Wahlfreiheit nur für den Kläger. Der Beklagte hat von vornherein keine Wahl. Er kann nicht verlangen, dass der Rechtsstreit, mit dem er überzogen wird, nach herkömmlichen Verfahrensregeln geführt wird. Die Unterschiede zwischen Onlineverfahren und normalem Zivilprozess sind nicht trivial. So gibt es keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es keiner bedarf, dann findet auch keine statt. Der Kläger, der sich das selber so aussucht, kann sich darüber nicht beschweren. Der Beklagte hingegen hat sich diese Verfahrensart nicht ausgesucht.”
“Den Grundsatz der Freiwilligkeit halten wir weiter hoch. Von dem vorliegenden Gesetzentwurf wird er – noch – überwiegend respektiert. Gewisse Einschränkungen erfährt er aber bereits. So soll etwa, wenn es um Fluggastrechte geht, auf Anordnung des Gerichts die Benutzung von bestimmten digitalen Eingabesystemen angeordnet werden können. Eine Ausnahme davon ist zunächst – noch – für nicht anwaltlich vertretene Parteien vorgesehen. Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Zwangs kann man diskutieren. Es ist aber häufig so, dass grundlegende Änderungen, erst testweise für kleine Bereiche eingeführt, dann aber sukzessive ausgeweitet werden. Das ist in dem Gesetzentwurf bereits ausdrücklich vorgesehen, indem weitere Arten von Ansprüchen durch Rechtsverordnung des Justizministeriums in den Nutzungszwang einbezogen werden können.”
“Unsere Grundhaltung zur totalen Digitalisierung des Lebens, des Universums und des ganzen Restes hat sich seither nicht verändert. Ich kann mich insoweit also nur selbst zitieren: „Wir verschließen uns dem technischen Fortschritt nicht. Der Einsatz von Digitaltechnik bei der Erfüllung staatlicher Funktionen kann in dafür geeigneten Fällen zu einer Vereinfachung auch für den Bürger führen. […] Gleichwohl bleibt es bei dem generellen Vorbehalt: Der digitale Staat muss ein Angebot an den Bürger bleiben. Die Inanspruchnahme staatlicher Kernfunktionen – dazu gehört die Justiz – muss […] für diejenigen möglich bleiben, die aus welchen Gründen auch immer dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen. Es gibt, […] ein Recht auf ein analoges Leben, und auch das hat der Staat zu gewährleisten.“ So sprach mein vergangenes Selbst vom letzten Jahr.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Onlineverfahren im Zivilprozess, den wir heute erstberaten, hat keinen besonders großen Neuigkeitswert. Er ist in ähnlicher Gestalt bereits vor einem Jahr von der damaligen Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden. Er ist dann, wie manches andere auch, in der brennenden Nibelungenhalle der untergehenden Ampel versunken. Upsi, ich habe „Nibelungen“ gesagt! Ich muss in dieser unserer Zeit, in der man fürs „Nibelungen“-Sagen schon mal von Wahlen ausgeschlossen wird, wie ein Bürgermeisterkandidat in Ludwigshafen, wirklich besser auf meine Wortwahl achten. Wie gesagt, wir hatten das Thema Onlineverfahren schon in der letzten Legislaturperiode, und ich habe bereits im vorigen Oktober hier an dieser Stelle dazu gesprochen.”
“Ich wende mich weniger an die linksradikalen Fraktionen in diesem Hause. Die Illusion, sie erreichen zu können, ist lange verloren. Ich wende mich an die gemäßigte Linke, an die christliche Union. Entdecken Sie für sich das Glück, das darin liegt, der Verantwortung für die Republik gerecht zu werden. Verhindern Sie morgen den endgültigen Ruin unseres Verfassungsgerichts. Vielen Dank.”
“Es liegt mir ferne, die Richter, die Sie morgen einsetzen wollen, als Menschen zu schmähen. Doch es gebietet die Verantwortung, auf der sachlichen Ebene zu warnen und auszusprechen, was Sie hier nicht ausgesprochen hören wollen. Wer der Vergewaltigung der Menschenrechte durch den Coronastaat das Wort redete, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Wer ein Quotenwahlrecht fordert, also freie Wahlen abschaffen will, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Wer dem doktrinären Islam den Weg in unsere staatlichen Institutionen bahnen will, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Und auch wer dem Klimaglauben anhängt und auf Wege sinnt, zugunsten dieses Kultes durch aktivistische Gerichte die Demokratie zu unterlaufen, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht.”
“Das katastrophische Versagen vor der schlimmsten Grundrechtsschändung seit dem Bestehen der Republik, dem Coronamaßnahmenstaat. Die Subordination der Freiheitsrechte unter den Klimaglauben, die Implementierung des Klimakultes in die Staatsverfassung. Auch wenn es der Mehrheit in diesem Hause noch nicht ins Bewusstsein gedrungen sein mag, hat doch das Vertrauen in die Institution Verfassungsgericht bereits schweren, womöglich tödlichen Schaden erlitten. Morgen nun wollen Sie, meine Damen und Herren vom Kartell der herrschenden Parteien, weitere Sargnägel einschlagen. Gleich drei Verfassungsrichter wollen Sie berufen. Dass diese nach Absprachen in Hinterzimmern und fern den Blicken des Souveräns ausgewählt wurden, ist mehr als eine Formalität; es ist ein Aspekt der fortschreitenden Delegitimation.”
“Er hat von seinen Vorfahren eine Ordnung ererbt, die wundersam funktioniert. Doch er begreift nichts von den Voraussetzungen und den Mühen, die nötig sind, um diese Ordnung zu erschaffen und aufrechtzuerhalten. Sind wir Heutigen einmal mehr die zufriedenen jungen Herren, die Ortega in seiner Zeit am Werk sah? Blickt man auf den bisherigen Verlauf dieses neuen Jahrhunderts zurück, drängt sich das auf. Das deutsche Verfassungsgericht jedenfalls ist nicht mehr dasjenige, das sich im vergangenen Jahrhundert Meriten und Vertrauen erworben hatte. Ursache ist der Zynismus, der das Verfassungsgericht in ein Herrschaftsinstrument verformt. An den Früchten mag man es erkennen: Es werden schlichte Parteipolitiker berufen und Verfechter seltsamer Ideologien wie des Feminismus oder des Klimatismus. Dann folgt der Verfall.”
“Der einen Gefahr zu wehren, bedeutet oft, eine andere zu schaffen. Nur zu leicht geschieht es, dass das Verfassungsgericht nicht mehr die Grenzen der vom Souverän gesetzten Verfassung hütet, sondern sie eigenwillig verschiebt und so sich selbst an die Stelle des Souveräns setzt. Der Versuchung zu widerstehen, bedarf es eigentümlicher und seltener Eigenschaften. Auch Verfassungsrichter sind nur Menschen. Umso schwerer wiegt die Verantwortung derer, die diese Menschen auswählen. Es gab Generationen, die dieser Verantwortung gerecht werden konnten. Es waren das jene, die durch Revolution, Diktatur und Krieg gegangen waren und eine tiefe Skepsis gegen die Verführungen der Ideologie verinnerlicht hatten. Diese Generationen sind tot. Der spanische Philosoph Ortega schildert das Phänomen des zufriedenen jungen Herrn.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 07 ist der des Justizministeriums. Traditionell beigesellt wird ihm der Einzelplan 19, des Bundesverfassungsgerichts. Der Etat des Bundesverfassungsgerichts soll im Haushaltsjahr 2025 weniger als 45 Millionen Euro umfassen. Das ist, bezogen auf den Gesamthaushalt und die wahnsinnige Schuldenorgie der Regierung, ein Sandkorn in der Wüste. Umgekehrt proportional zu seiner marginalen finanziellen Bedeutung jedoch ist das politische Gewicht des Verfassungsgerichts. Ein Verfassungsgericht ist ein wundersames Ding, zumal in einer Demokratie. Es kann den Willen des Souveräns, also des Volkes, unwirksam machen. Das soll es auch. Kluge Menschen erklären uns, dass das Verfassungsgericht notwendig ist, um einer Entartung der Demokratie zur Diktatur der Mehrheit zu wehren.”
“Ich möchte den Zwischenruf jetzt auch nicht noch mal hören. So, für die SPD-Fraktion Frau Carmen Wegge.”
“Jedes Mal wird den Grünen erklärt, warum das keine gute Idee ist. Es würden mit dieser Formulierung auch solche Identitäten zum Schutzgut der Verfassung erklärt, die etwa das sexuelle Interesse an Kindern beinhalten. Anschließend müsste bei der Auslegung der Verfassung jedes Mal aufs Neue argumentiert werden, dass das aber nicht gemeint sei, und erforscht werden, ob nicht vielleicht die eine oder andere Form solcher Identität eben doch. Solche Diskussionen braucht niemand. Das eröffnet eine gefährliche Hintertür in der Verfassung, die fest geschlossen bleiben sollte. Von daher gilt wie meistens, wenn Grüne an die Verfassung Hand anlegen wollen: Finger weg vom Grundgesetz. Vielen Dank. Wann sich hier jemand hinsetzt und wann hier jemand redet oder nicht redet, entscheiden der Redner und das Präsidium. Das will ich an dieser Stelle sagen.”
“Es muss ja nicht einmal zu einer Verurteilung führen, das Ermittlungsverfahren und die allfällige Hausdurchsuchung erfüllen den Zweck schon recht gut. Insofern ist es ganz passend, dass gerade gestern der Aktionstag des Bundeskriminalamtes öffentlich gepriesen und stolz die Zahl der Hausdurchsuchungen medial verkündet wurde. Auch hier wollen die Grünen wohl noch eine Schippe repressiver Staatlichkeit drauflegen. Ein letzter Punkt aus dem grünen Antrag, der beim Rechtspolitiker sofort die rote Warnleuchte auslöst: Das Grundgesetz ändern will man, die sexuelle Identität hineinschreiben und besonders schützen. Das nun offenbart eine schon erschreckende Unbelehrbarkeit. Das Ansinnen ist nicht neu. Der Bundestag und der Rechtsausschuss haben sich damit bereits mehrfach beschäftigt.”
“Ein demokratischer Staat zeichnet sich dadurch aus, dass in ihm die Willensbildung von unten nach oben verläuft, von den Bürgern zum Staat. Dort, wo diese Richtung umgedreht wird, der Staat meinungsbildend und meinungslenkend auftritt, verliert er seinen demokratischen Charakter. Wir sind in Deutschland schon viel zu weit gekommen auf diesem Weg. Die Grünen wollen ihn mit diesem Antrag weiter gehen. Was noch wollen die Grünen? Meldestellen für sogenannte Hassverbrechen. Natürlich, keine DDR ohne institutionalisierte Denunziation. Wer nicht von sich aus den Sirenenklängen der staatlichen Zivilgesellschaft folgt, der muss halt etwas robuster auf die richtige Spur gesetzt werden. Ein Strafverfahren für Meinungsäußerungen mag da ein probates Mittel sein.”
“Die um sich greifende Praxis, vor und auf den Gebäuden staatlicher Institutionen, Parlamenten, Ministerien und neuerdings sogar Gerichten neben oder anstelle der Fahne der Republik die Fahnen spezieller Gruppierungen oder Weltanschauungen aufzuziehen, sendet ein klares Signal. Es besagt: Dieser Staat ist nicht mehr der Staat aller seiner Bürger gleichermaßen. Es besagt: Dieser Staat ist besetzt. Insoweit klingt dabei vielleicht auch ein wenig die Erinnerung an die Hausbesetzerszene an, die ja ebenfalls zur DNS der grünen Partei gehört, gerade hier in Berlin. Was will der Antrag noch? Geld will er. Geld für das, was die Grünen und andere die Zivilgesellschaft nennen und was doch nur ein immer enger gesponnenes Netzwerk von Vorfeld- und Tarnorganisationen ist, die das Volk meinungsmäßig auf Linie bringen und halten sollen.”
“Die Farben der nationalen Einheit, Schwarz-Rot-Gold, die das ganze deutsche Volk repräsentieren, dienten auf der Fahne der DDR nur als Hintergrund. Im Vordergrund standen Hammer, Zirkel und Ährenkranz, die Symbole der Klassendiktatur, die in der Praxis dann die Herrschaft einer sozialistischen Bonzenklasse war. Nun sollte man staatliche Symbolik nicht überhöhen, aber wichtig ist sie schon als sichtbares Zeichen des Selbstverständnisses eines Staates. Nun lese ich den ersten Punkt des Antrages der Grünen. Sie wollen, dass der Deutsche Bundestag mit der sogenannten Regenbogenfahne beflaggt werden möge.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Demokratische Republik ist nicht Vergangenheit. 35 Jahre nach ihrer Verschmelzung mit dem westlichen Teilstaat ist unter dem Namen „Linke“ die Staatspartei der DDR Teil dieses Parlaments. Und das ist nicht die einzige Weise, in der die DDR fortlebt. Der Antrag, den wir hier beraten, stammt nicht von der umbenannten SED, sondern von den Grünen. Die grüne Partei ist im Kern ein Kind der alten Bundesrepublik, und dennoch scheint ihre Sehnsucht der DDR zu gelten. Die DDR verstand sich ja ausdrücklich nicht als freiheitlicher Staat, der dem ganzen Volk gleichmäßig zu dienen und Raum für unterschiedliche Weltanschauungen und Werte seiner Bürger zu gewährleisten gehabt hätte. Sie, die DDR, brachte das in ihrer staatlichen Symbolik klar zum Ausdruck.”
“Da ist die elektronische Patientenakte, mit der in hochbedenklicher Weise der Zugriff auf Gesundheitsdaten, auf die individuelle Krankengeschichte von Millionen Menschen ermöglicht und erleichtert werden soll. Und da ist der Versuch, auch die privaten Vermögensverhältnisse und wirtschaftlichen Verhaltensweisen immer weitgehender zu überwachen; Stichworte sind „Vermögensregister“ und „schrittweises Verbot der Bargeldnutzung“. Wir sind als AfD-Fraktion die freiheitliche Opposition in diesem Parlament. Wir stehen ein für Bürgerrechte, auch für das Bürgerrecht auf Freiheit von Überwachung. Wir werden deshalb dem weiteren Ausbau des Überwachungsstaats entschieden entgegentreten. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich aufrufen Herrn Carsten Müller.”
“Hier nun zeigt der Blick zum rechtspolitischen Horizont dunkle Wolken: Da ist das alte Gespenst der Vorratsdatenspeicherung, also der anlasslosen und flächendeckenden Aufzeichnung des Internetnutzungsverhaltens. Während die Ampelparteien darüber noch uneins waren, geht die jetzige Koalition untergehakt den Weg der Internetüberwachung. Da ist das EU-Projekt der sogenannten Chatkontrolle, also der ebenfalls allgemeinen und anlasslosen Durchsuchung der privaten Kommunikation im elektronischen Raum. Die bisherige Bundesregierung in Gestalt des Justizministeriums hat hier in Brüssel eher auf der Bremse gestanden – richtigerweise. Bei der neuen Regierung muss man die Besorgnis haben, dass sie den nötigen Widerstand gegen die EU-Pläne zur Kommunikationsüberwachung leichtfertig aufgibt.”
“Der Versuch, jeden Ruf nach einer Abkehr von der deutschen Politik der Selbstabschaffung durch offene Grenzen als Verletzung der Menschenwürde zu definieren und so zu unterbinden, ist nur ein besonders gravierendes Beispiel. Der Missbrauch des Begriffs der Menschenwürde ist fatal auch deswegen, weil er ablenkt von tatsächlich bedenklichen Entwicklungen. Zur Menschenwürde gehört sicher nicht der Anspruch auf einen deutschen Pass. Was hingegen zur ihr dazu gehört, ist der Anspruch auf Achtung und Wahrung der Privatsphäre durch den Staat. Das ist der Anspruch, als Bürger nicht zum Objekt allumfassender Überwachung gemacht zu werden. Das ist der Anspruch, dass die eigene private Lebensführung nicht Gegenstand staatlicher Durchleuchtung und Aufzeichnung sei.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir führen eine Aussprache über Rechtspolitik, die in der gerade begonnenen Legislaturperiode von der nunmehrigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD zu erwarten ist. Nach dem Zusammenbruch der Ampelkoalition glaubten viele, durch Neuwahlen könne es nur besser werden. Das könnte sich leider als voreilig erweisen. Auch in der Rechtspolitik erwartet uns womöglich eine Bestätigung der alten Erkenntnis: Schlimmer geht immer. Rechtspolitik muss immer auch die Verfassung im Blick behalten. Am Beginn unserer Verfassung steht der monumentale Satz von der Menschenwürde, die der Staat zu schützen habe. Nun wird in unserer Gegenwart mit diesem hehren Grundsatz viel Schindluder getrieben.”
“Und auch das ist etwas, was man hier leider assoziieren muss: Das Mäntelchen, das Sie sich hier umlegen, das bei meinen Vorrednern zum Ausdruck gekommen ist – die wackeren Verteidiger des Rechtsstaats gegen die böse AfD –, existiert nicht. Es ist wie im Märchen: Der Kaiser ist nackt. Die Selbsternannten Exklusiv-Demokraten, kurz: SED, sind nackt. Man sieht das unbedeckte Genital der herrschenden Parteien, wie es hier paradiert wird im Deutschen Bundestag, und es ist kein schöner Anblick. Man muss das leider so sagen. Was Sie mit dem, was Sie hier tun, nach außen projizieren, ist ein Bild unseres Verfassungsgerichts von einem Herrschaftsinstrument, das Sie als Parteienkartell nicht bereit sind aus der Hand zu geben. Sie delegitimieren das Verfassungsgericht. Sie desavouieren unsere Demokratie.”
“Wir werden das hoffentlich im Februar erleben. Nun besorgt Sie, dass Sie möglicherweise bei der Wahl der Verfassungsrichter im Deutschen Bundestag genötigt sein könnten, in der Zukunft rein hypothetisch mit der Opposition in Gestalt der AfD zu reden. Und weil Sie schon dazu nicht bereit sind – da Sie, wie in jahrzehntelanger Übung eingespielt, das Verfassungsgericht weiter unter sich aufgeteilt halten wollen –, wollen Sie jetzt eine Regelung einführen, wonach Sie die Wahl der Verfassungsrichter aus dem Deutschen Bundestag in den Bundesrat verschieben können, wenn Sie hier mit uns nicht reden wollen. Das ist der Kern, der in der Teigmasse steckt und den Sie vor den Blicken des Publikums verstecken wollen. Hans Christian Andersen hat im 19. Jahrhundert ein Kunstmärchen geschrieben: „Des Kaisers neue Kleider“ – kennt auch jeder.”