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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Fabian Jacobi

AfD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 319 lines we hold for Fabian Jacobi, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 5 of 7.

  1. Danach sollen die erwähnten speziellen Spruchkörper einen Zivilprozess vollständig – also von der eingereichten Klageschrift über die gewechselten Schriftsätze und die mündliche Verhandlung bis hin zu dem abschließenden gerichtlichen Urteil – in englischer Sprache durchführen können. Dieses Vorhaben begegnet hier erheblichen Bedenken. Nur eines davon ist der Umstand, dass vor deutschen Gerichten gemeinhin der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt, dass also das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird, die Verhandlungen, wenn sie denn für die Öffentlichkeit von Interesse sind, auch muss mitverfolgen können. Dass das bei einer komplett in einer Fremdsprache geführten Verhandlung noch uneingeschränkt der Fall wäre, kann man wohl eher nicht annehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Zum einen dadurch, dass man für eine bestimmte Kategorie von Rechtsstreitigkeiten, nämlich solche mit einem hohen Streitwert – zwischen Unternehmen oder über einen Unternehmenskauf – besondere Spruchkörper bei den Gerichten bestimmt. Das ist der erfreuliche Teil; denn es trägt dazu bei, dass in solchen besonderen Sachgebieten spezialisierte Richter fachlich auf Augenhöhe mit den oftmals hochspezialisierten Anwälten der Parteien arbeiten können. Es dient also der Qualität der Rechtspflege und ist daher zu begrüßen. Unerfreulich ist dagegen der zweite Aspekt des Gesetzentwurfs.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Genauer gesagt stammt er aus dem Justizministerium. Und wahrlich, es freut mich, zu sehen, dass im deutschen Justizministerium auch andere Gesetze entstehen als solche, die sich damit befassen, Kinder auf ihre zukünftige körperliche Verstümmelung einzustimmen oder Frauen dadurch zu verhöhnen, dass man ihr Geschlecht mit Männern mit seltsamen Fetischen in eins setzt. Nein, dieses Gesetz aus unserem Justizministerium befasst sich tatsächlich mit der Justiz, der deutschen, und soll diese nach der erklärten Absicht seiner Verfasser stärken. Das ist, wie gesagt, erfreulich. Wie soll nach Meinung der Verfasser die Stärkung der deutschen Justiz erreicht werden? Durch zwei Dinge, und die sind dann nur noch teilweise erfreulich.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. In dem Wunsch nach ihrer immer weiteren Einschränkung, nach immer mehr staatlicher Bevormundung zeigt sich die Absicht, diese Zivilisation zu zerstören. Unsere Gesellschaft soll zurückgeworfen werden vor die bürgerliche Revolution des 19. Jahrhunderts, hin zu einem System, in dem die Menschen wiederum unfrei sind wie ehedem, nur dass der allweise sozialistische Staat an die Stelle des alten Feudalherrn tritt. Um den Anfängen zu wehren, ist es dabei längst zu spät. Die Anfänge dieser Entwicklung haben wir schon lange hinter uns gelassen. Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Umso dringlicher ist es, dass wir ihr entschlossen entgegentreten. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Hanna Steinmüller, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Ich bin 1989 nach der Maueröffnung durch Ostberlin gelaufen und habe die Ruinen des Sozialismus gesehen. Später konnte ich die Ruinen als auf Baustellen jobbender Student auch handgreiflich erleben. Meine Schlussfolgerung daraus ist klar: Nie wieder Sozialismus! Sozialismus zerstört nicht nur materiell, sondern schafft auch kulturell Ruinen. Die Linke fordert ein Recht auf Wohnungstausch. Wohnungstausch ist eine sinnvolle Sache, wenn einschlägige Vereine dafür sorgen, dass Tauschwillige zusammenfinden. Die Linke allerdings will nicht die freie Vereinbarung aller Beteiligten, sie will dem Vermieter einen neuen Vertragspartner auch gegen seinen Willen aufzwingen. Die freie Wahl des Vertragspartners gehört zum Fundament der freiheitlichen europäischen Zivilisation.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ampelregierung macht wie schon ihre Vorgängerin aus Deutschland ein offenes Siedlungsgebiet für den ganzen Planeten und sorgt damit für millionenfachen Zuzug. Gleichzeitig tut sie ihr Möglichstes, um die Errichtung neuen Wohnraums durch Auflagen und Kostensteigerungen zu behindern. Das Resultat ist, wie jedes Grundschulkind vorher an zwei Fingern hätte abzählen können, eine akute Mangellage. Die Fraktion Die Linke möchte über die Ursachen dieser Wohnungsnot schweigen. Stattdessen möchte sie mit dem Antrag, über den wir hier reden, die Mietpreise noch viel weiter gehend staatlich reglementieren, als das ohnehin schon der Fall ist. Die Folgen sind wiederum absehbar: Der Neubau kommt endgültig zum Erliegen, der Bestand verrottet. Ich bin alt genug, um gesehen zu haben, wohin das führt.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Im jetzigen Gesetzentwurf ist nämlich im Gegensatz zur früheren Version vorgesehen, dass die Prozessparteien gegen die Anordnung einer Videoverhandlung Einspruch einlegen können. Allerdings soll weiterhin zunächst der zuständige Richter von sich aus eine Videoverhandlung anordnen können. Es sollte aber niemand als Prozesspartei in die Lage gebracht werden, dass er sich überlegen muss, ob er mit einem Bestehen auf einer regulären Verhandlung möglicherweise den Richter, der es ja anders will, negativ gegen sich einnimmt. Die Initiative zu einem Absehen von einer regulären Verhandlung sollte weiter von den Parteien ausgehen, nicht vom Gericht. Es besteht hier weiter Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf, über den wir dann im Ausschuss versuchen können zu reden. Vielen Dank. Das Wort hat Dr.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Wo aber das staatliche Gericht unter Beteiligung der Prozessparteien in der Sache verhandelt, da sollte es dabei bleiben, dass das Gericht dem rechtsuchenden Bürger als Person gegenübertritt. Es darf nicht dahin kommen, dass der Bürger bei der Verhandlung über für ihn womöglich existenzielle Angelegenheiten auf eine Videokachel auf einem Bildschirm reduziert wird. Es sollte daher dabei bleiben, dass der Verzicht auf eine echte Verhandlung und deren Ersetzung durch eine bloße Videokonferenz nur dann stattfindet, wenn die Prozessparteien das selbst wünschen. Nun ist diese Kritik auf dem Weg vom Referentenentwurf zum Regierungsentwurf bereits ein Stück weit aufgenommen worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Auch diese soll zukünftig vermehrt teils oder ganz als Videokonferenz durchgeführt werden. Schon bisher kann das Gericht die Zuschaltung von Beteiligten per Video zulassen. Zukünftig soll es das aber auch ohne entsprechenden geäußerten Wunsch der Prozessbeteiligten von sich aus für alle Beteiligten anordnen können. Wir lehnen den Einsatz von Videotechnik bei Gerichtsverhandlungen nicht etwa pauschal ab. Es gibt Situationen, in denen der Verzicht auf eine echte Verhandlung unter Anwesenden vertretbar ist. Das mag der Fall sein, wenn ohnehin nur die jeweiligen Rechtsanwälte an dem Termin teilnehmen und absehbar lediglich formale Erklärungen zu Protokoll zu nehmen sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln in erster Lesung ein weiteres Digitalisierungsgesetz aus dem Hause des Justizministers Buschmann. „Schon wieder?“, ist man versucht zu fragen, und unwillkürlich drängt sich die Ahnung auf, es habe der Minister das alte Lenin’sche Diktum von der Elektrifizierung für sich umgemünzt, sodass es nun laute: Liberalismus, das ist Sowjetmacht plus Digitalisierung des ganzen Landes. Der Deutsche Bundestag hat in jüngster Zeit Gesetze über virtuelle Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften und über virtuelle Mitgliederversammlungen bei Vereinen verabschiedet. Demnächst sollen noch die Wohnungseigentümerversammlungen drankommen. Heute nun geht es um Gerichtsverhandlungen, namentlich die Hauptverhandlung im Zivilprozess.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Die lange verzögerte Anhörung findet ja nun doch noch statt und wird das sicherlich noch erhellen. Wir sind gespannt auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Der nächste Redner ist Helge Limburg für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Und am Tag darauf beginnt man, die engen Grenzen aufzuweichen und zu verschieben, dieses und jenes noch hinzuzunehmen, jetzt, wo die Daten halt schon einmal da sind. Und nicht nur der staatliche Zugriff droht. Weil die Datensammlungen durch die Internetanbieter, also Wirtschaftsunternehmen, angelegt werden sollen, kommt die Gefahr des Missbrauchs durch diese selbst oder auch durch Dritte, die sich illegal Zugang verschaffen, noch hinzu. Besser ist es allemal, wenn solche massiven Datensammlungen über das Alltagsverhalten unbescholtener Menschen gar nicht erst angelegt werden. Was die Behauptung angeht, ohne diese Datensammelwut blieben die erwähnten scheußlichen Verbrechen ungesühnt, man könne der Täter nur allein auf diesem Wege habhaft werden, so haben wir da erhebliche Zweifel.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die CDU/CSU will die allgemeine anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Sie möchte die Internetanbieter verpflichten, laufend aufzuzeichnen, wer wann wo im Internet herumsurft, welche Seiten er besucht, damit der Staat anschließend auf diese Aufzeichnungen zugreifen kann. „Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer“, schrieb Friedrich Nietzsche. Und wenn dieses Ungeheuer uns alle so engmaschig überwachen will, dann ist jedes Misstrauen angezeigt. Bereits die Existenz solcher umfassenden Datensammlungen über das Verhalten jedes Einzelnen begründet eine hohe abstrakte Gefahr des Missbrauchs. Man beschließt sie mit heiligen Schwüren, nur in größter Not, zur Abwehr der scheußlichsten Verbrechen, davon Gebrauch machen zu wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Es bleibt ein Machtmissbrauch der Mehrheit. Wenn wir aber schon über den Missbrauch parlamentarischer Mehrheit sprechen, dann komme ich leider nicht umhin, einmal mehr festzuhalten, dass die Fraktion der CDU/CSU diesbezüglich in einem schon sehr durchsichtigen Glashaus sitzt. Sie monieren das nämlich gerne, wenn es sich hier einmal gegen Sie richtet. Wenn allerdings die Front der selbsternannten Exklusiv-Demokraten, kurz SED, darangeht, die Rechte der Opposition in Gestalt der AfD-Fraktion zu unterlaufen, dann lässt man Sie dabei gerne mitspielen, und dann machen Sie auch sehr gerne mit bei dem Spiel. Dass der Vorgang hier insoweit zu einem Erkenntnisfortschritt bei Ihnen führen wird, das muss man leider bezweifeln. Zum Inhalt des Antrags habe ich in der ersten Lesung vor einem Jahr schon etwas gesagt, deshalb nur in aller Kürze.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wir als AfD-Fraktion haben deshalb seinerzeit der Überweisung in den Rechtsausschuss ebenso zugestimmt wie einer öffentlichen Anhörung. Allerdings hätte der Ausschuss nun für die beschlossene Anhörung auch einen Termin festlegen müssen. Und eben dies hat die Ampelmehrheit blockiert, indem sie es jede Woche erneut von der Tagesordnung des Ausschusses abgesetzt hat. Wenn sich die Fraktion der CDU/CSU darüber beklagt, dass die Beratung ihres Antrags von der Ampelmehrheit fast ein Jahr lang blockiert wurde, dann tut sie das also durchaus zu Recht. Dass die Ampelfraktionen blockiert haben, weil sie sich in der Sache nicht auf eine Linie verständigen können – insbesondere die Minister Buschmann und Faeser haben dazu ja wohl recht unterschiedliche Vorstellungen –, kann ihr Verhalten wohl erklären, aber nicht rechtfertigen.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln hier – bemerkenswerterweise bereits zum zweiten Mal – einen Zwischenbericht des Rechtsausschusses zu einem Antrag der Fraktion der CDU/CSU. Was ist geschehen? Es beginnt im September vor einem Jahr. Die CDU/CSU hatte damals realisiert, dass sie nicht mehr die Regierung stellt, und wollte sich folgerichtig in der Opposition profilieren. Zu diesem Zweck hat sie einen Klassiker christdemokratischer Rechtspolitik neu aufgelegt, nämlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, also die massenhafte anlasslose Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet. Das lehnen wir in der Sache ab, aber wenn die Fraktion der CDU/CSU meint, sich mit dieser Forderung parlamentarisch hervortun zu wollen, dann ist das ihr gutes Recht.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Als vor Jahren hier in Deutschland versuchsweise Wahlcomputer eingeführt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht dies aus guten Gründen sofort wieder unterbunden. Der Umstand, dass in der heute vorliegenden Neuregelung zunächst nur die Zulässigkeit solcher elektronischer Wahlen vorgesehen ist und noch nicht deren verpflichtende Einführung, ist kein Anlass zur Entwarnung. Denn wenn wir einmal darein einwilligen, dass so etwas durch die EU geregelt wird, dann wird das anschließend schrittweise ausgeweitet und irgendwann auch verpflichtend gemacht. Auch in dieser Hinsicht droht also – wenn nicht sofort, dann etwas später – die Beschädigung unseres demokratischen Wahlrechts. Auch aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Die beabsichtigte Sperrklausel ist der wesentliche Grund für unsere Ablehnung; mein Kollege Jochen Haug hat dazu eben bereits das Nötige ausgeführt. Die Neuregelung enthält jedoch noch einen weiteren Aspekt, der uns ebenfalls zu einer Ablehnung bringt und der auch nicht unerwähnt bleiben soll. Es soll nämlich EU-weit die Zulässigkeit einer elektronischen Stimmabgabe festgelegt werden, also der Wahl unter Verwendung von Wahlcomputern oder sogar über das Internet. Das ist im Hinblick auf die Öffentlichkeit des Wahlvorgangs und die Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses höchst bedenklich. Denn nach dem Grundgesetz ist es nun mal Voraussetzung demokratischer Wahlen, dass die Ergebnisfeststellung öffentlich erfolgt und vom Bürger nachvollzogen werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ablehnen, liegt auf der Hand: Vier Fraktionen hier im Haus wollen die bisher im EU-Parlament vertretenen kleineren deutschen Parteien dort von der Sitzverteilung ausschließen und so die entsprechenden Parlamentssitze für sich selbst vereinnahmen. Dazu soll eine Prozenthürde oder auch Sperrklausel eingeführt werden. Weil das Grundgesetz eine solche Sperrklausel bei diesen Wahlen bekanntermaßen verbietet, wollen sie das Verbot jetzt durch eine EU-Regelung aushebeln. Dieser Angriff auf unsere Verfassung und die verfassungsmäßigen Rechte des deutschen Volkes ist beschämend für den Deutschen Bundestag, und selbstverständlich lehnen wir ihn ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Eine richtig neue Erkenntnis folgt daraus nicht, nur eine weitere Bestätigung, dass die EU vor allem anderen ein Mechanismus ist, der sich selbst immer weiter auszudehnen bestrebt ist, auf Kosten der nationalstaatlichen Demokratie, dass sie sich dabei auch um die eigenen Regeln nicht groß schert und dass diese Bundesregierung, wie ihre Vorgängerin, sich dabei als strebsame Erfüllungsgehilfin versteht. Sagte ich bereits, dass wir den Gesetzentwurf ablehnen? Kommen Sie bitte zum Schluss. Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Deborah Düring das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Zu guter Letzt hat einer der Sachverständigen auch noch überzeugend dargelegt, dass die zugrundeliegende EU-Richtlinie rechtswidrig ist, weil sie fälschlich auf eine gar nicht einschlägige Ermächtigungsgrundlage gestützt wurde – mit dem Effekt, dass mit Mehrheit beschlossen wurde, wo eigentlich Einstimmigkeit erforderlich gewesen wäre. Die Bundesregierung hat im Ausschuss dies alles quittiert mit einem schulterzuckenden: Nun sei sie halt da, die Richtlinie, und müsse eben umgesetzt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wir haben aus der Anhörung mitgenommen, dass den Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten aufgehalst werden, die höher ausfallen dürften, als im Gesetzentwurf geschätzt, dass die geforderte Veröffentlichung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hiesige Unternehmen im Wettbewerb benachteiligen kann, weil die Konkurrenz diese Informationen für sich zu nutzen weiß, und dass der Grundansatz des Gesetzes überholt ist, weil die Entwicklung auf Ebene der OECD ohnehin auf eine globale Mindestbesteuerung von Unternehmen zuläuft.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Allerdings hat, wie wir alle wissen, der deutsche Staat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem, und wenn man sich ansieht, für was und in welchem Umfang diese Regierung Steuergeld verbrennt, dann stellt sich die Frage, ob es wirklich dem Gemeinwohl dient, wenn man ihr noch mehr Geld zuführt. Es hat zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss eine Expertenanhörung stattgefunden. Die war aufschlussreich und für den Gesetzentwurf nicht schmeichelhaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. An anderer Stelle aber wird es deutlicher, da liest man, was Zweck der Sache ist: für Unternehmen einen Rufschaden zu erzeugen, sie also dafür anzuprangern, dass sie versuchen, ihre Steuerlast im Rahmen der Steuergesetze niedrig zu halten. Um diesen angedrohten Reputationsschaden zu vermeiden, sollen sie mehr Steuern zahlen, als sie es streng nach dem Gesetz müssten. Tatsächlich geht es also weniger um eine idealistische Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit als ganz banal um staatliche Einnahmenerhöhung. So penetrant, wie im Zusammenhang mit diesem Gesetz das Wort „Gemeinwohl“ bemüht wird, überrascht das aber auch nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 26 Minuten Debatte über das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen – das bedeutet drei Minuten für mich, um zu begründen, wie wir gleich abstimmen werden. Worum geht es? Der Name sagt es: Angaben über Ertragsteuern sollen veröffentlicht werden von international tätigen Unternehmen. Sie sollen angeben, in welchen Ländern sie welche Steuern zahlen. Öffentliche Diskussionen über Steuerpolitik, so heißt es, sollen auf Daten und Fakten basieren, und dazu müssen die auch öffentlich zugänglich sein. So weit, so nobel. Dem Gedanken kann man aus demokratisch-populistischer Warte ja nur zustimmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Sein Ministerium hat es geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der – sieht man einmal von der Reformorthografie ab – den Regeln der deutschen Sprache folgt: kein hochgestelltes Sternchen, kein Unterstrich, stattdessen durchgehend das korrekte generische Maskulinum. Ja, in diesen Zeiten sind schon kleine Dinge Anlass für Lob. Lieber nicht wissen möchte ich, wie der Minister von seinen grünen Genossen die Erlaubnis dazu erhalten hat und welche abseitigen Dinge er nun im Austausch dafür an anderer Stelle mitträgt. Sei dem, wie es wolle. Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns schon auf die Anhörung. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich das Wort Dr. Till Steffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Jedes einzelne Scheibchen geht für sich genommen nicht an die Substanz. Am Ende ist die Wurst halt doch weg. Das wäre spaßig, wenn es nicht um die Wurst ginge, die bildlich für unseren Staat und unsere Demokratie steht. Auch die sind irgendwann halt weg, wenn dem Wuchern der EU nicht Einhalt geboten wird. Ob die Ausgestaltung der Einzelheiten, die uns bis auf Weiteres noch überlassen bleiben, in dem Entwurf sinnvoll vorgenommen wurde, darüber werden wir im Ausschuss und in der bereits beschlossenen Anhörung gerne sprechen. Die vom Ministerium sehr kurzfristig eingeholten Stellungnahmen der verschiedenen Interessenvertreter aus Wirtschaft, Verbraucherschutz und Anwaltschaft gehen da doch noch auseinander. Zum Schluss möchte ich noch dem Justizminister gratulieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Das hat der Deutsche Bundestag auch getan und in der vorigen Wahlperiode in der Zivilprozessordnung die Musterfeststellungsklage geschaffen, mit der insbesondere Verbraucherschutzvereine die gerichtliche Klärung massenhafter Fälle in einem einzigen Verfahren erreichen können. Dieses deutsche Verfahrensrecht vernünftig weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu erweitern, wäre eigentlich wiederum unsere Sache als Bundestag. Nun aber beglückt uns die EU mit einer Richtlinie, die uns wesentliche Entscheidungen aus der Hand nimmt und vorschreibt, wie die Weiterentwicklung des deutschen Prozessrechts auszusehen hat. Das ist kein großes Drama und auch nicht die Abschaffung der Republik; so gewichtig ist der Gegenstand nicht. Es ist nur ein weiteres Scheibchen einer über Jahrzehnte sich erstreckenden Salamitaktik.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Das führt dann in einem Justizwesen, das auf individuelle Rechtsdurchsetzung ausgelegt ist, dazu, dass massenhaft fast oder ganz identische Klagen erhoben werden, Anwaltskanzleien hundertfach Schriftsätze mit immer gleichen Textbausteinen versenden und die Gerichte ebenfalls für ihre Urteile nur noch auf vorgefertigte Textbausteine zurückgreifen. Massenverfahren binden im Übermaß die Arbeitskraft der Gerichte und sind der Qualität der Entscheidung im Einzelfall auch nicht eben zuträglich. Von daher hat es guten Sinn, wenn der Gesetzgeber Vorkehrungen trifft, durch die solche Massenverfahren in irgendeiner Form zusammengefasst werden können.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorlage, die wir gleich in den Rechtsausschuss überweisen, trägt den lyrisch anspruchsvollen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/11– – 1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“. – Fast. Wir leben im Zeitalter des Massenhaften, und das macht auch vor dem Rechtswesen nicht halt. Massenproduktion und Massengeschäfte im Alltag bringen es mit sich, dass auch mangelhafte Leistungen oder Verstöße gegen verbraucherschützende Paragrafen massenhaft vorkommen und derselbe Sachverhalt eine Vielzahl von Kunden eines Unternehmens betrifft.

    PLENARPROTOKOLL 20/100 · 2023-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Diese wichtige Eigenschaft sollten wir als Gesetzgeber nicht beschädigen. Vielen Dank. Das Wort erhält Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Was dieser Gesetzentwurf bezweckt, ist nicht die Schaffung neuer Möglichkeiten für Vereine, sondern er bezweckt allein die Möglichkeit, in den Vereinen die Spielregeln zu ändern, ohne dafür um die Zustimmung der Mitglieder zu einer Satzungsänderung zu werben und die Mitglieder davon zu überzeugen. Er soll in den Vereinen einfach das Durchregieren derjenigen ermöglichen, die es vorziehen, wenn man sich bei Mitgliederversammlungen nicht in Person trifft, sondern schön vereinzelt zu Hause auf dem Sofa sitzt. Ein solches Vorgehen des Gesetzgebers, die vereinsinterne Demokratie und die von den Vereinsmitgliedern in ihrer Satzung autonom gesetzten Regeln zu untergraben, lehnen wir ab. Ich habe vorhin gesagt, das Vereinsleben sei eine Schule der Demokratie und deshalb auch für den demokratischen Staat wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die unzähligen Vereine sind untereinander so unterschiedlich wie die Menschen, die sie bilden. Und was für den einen Verein funktioniert, muss für den nächsten Verein noch lange nicht das Richtige sein. In manchen Konstellationen mag es für die Vereinsdemokratie nützlich sein, sich im Internet zu versammeln, weil so auch Mitglieder teilnehmen können, die das sonst zum Beispiel wegen weiter Anreise nicht täten. Natürlich müssen und sollen die Vereine selbst entscheiden, wie sie ihre Versammlungen durchführen wollen. Das können sie aber, wie gesagt, schon heute – wenn denn die Vereinsmitglieder das wollen und die nötige Einigkeit über eine Änderung der Spielregeln besteht.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Das ist aber falsch, und das steht sogar in der Antragsbegründung ausdrücklich vermerkt – ich zitiere –: „Vereine können bereits nach geltendem Recht aufgrund von Satzungsregelungen vorsehen, dass die Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort nur im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen … können“. Worum es in diesem Gesetzentwurf geht, ist also nicht, den Vereinen neue Möglichkeiten zur Durchführung ihrer Mitgliederversammlungen zu eröffnen, die sie bislang nicht hatten. Wenn es darum ginge, würden wir dem Gesetz wahrscheinlich zustimmen. Denn dagegen wäre ja gar nichts einzuwenden – wenn es darum ginge, dass die Vereine selbst entscheiden können, welche Art der Durchführung von Mitgliederversammlungen sie selbst für sich praktizieren wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Wer also die Spielregeln ändern will, der muss dazu eine offene Diskussion mit allen Vereinsmitgliedern führen und um deren Zustimmung werben. Und wenn diese erforderliche weitgehende Einigkeit über eine Änderung der Spielregeln, wenn die qualifizierte Mehrheit für eine Änderung der Satzung nicht zustande kommt, dann ist es im Sinne der Demokratie gut und richtig, dass die Spielregeln dann eben nicht geändert werden. Und nun kommen wir endlich zu dem Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten. Was will dieser Gesetzentwurf? Er kommt daher, als wolle er den Vereinen neue zusätzliche Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Mitgliederversammlungen eröffnen, die sie bisher nicht hatten.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Ob man sich mit den Vereinsgenossen tatsächlich versammelt und dabei auch untereinander sich besprechen, Informationen austauschen, sich eine Meinung bilden kann oder ob man alleine zu Hause vor dem Bildschirm sitzt, von dort aus lediglich die offiziellen Redebeiträge aus der Ferne verfolgt und am Ende vielleicht einmal per Mausklick mit abstimmen darf, das ist für die vereinsinterne Demokratie schon wesentlich. Und weil es dabei eben um die wesentlichen Regeln für die Willensbildung im Verein geht, ist es absolut sinnvoll und angebracht, dass Änderungen an diesen Regeln durch eine Änderung der Vereinssatzung erfolgen. Die Änderung der Satzung erfordert im Regelfall eine erhöhte Mehrheit, und auch das ist sinnvoll und gut. Denn wenn man die Regeln ändern möchte, nach denen gespielt wird, dann sollte das weitgehend einvernehmlich erfolgen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Das Gesetz lässt den Vereinen dabei weitgehende Freiheit, in ihren Satzungen die Art und den Ablauf ihrer Mitgliederversammlungen nach ihren jeweiligen Bedürfnissen und nach den Wünschen der Vereinsmitglieder zu gestalten. Unter anderem haben die Vereine bereits jetzt die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Mitgliederversammlungen in der hergebrachten Form durchführen, dass sich die Mitglieder an einem Ort versammeln, oder ob dazu auch eine bloße Konferenzschaltung im Internet genügen soll. Für das einzelne Mitglied macht das natürlich einen fundamentalen Unterschied.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sie halten regelmäßig Versammlungen ab, in denen die Vereinsmitglieder nach den festgelegten Regeln Beschlüsse fassen und über ihren Vorstand urteilen, ob sie mit dessen Tätigkeit einverstanden sind oder ihn austauschen wollen. So werden demokratische Werte und Verfahren eingeübt: die Mitbestimmung des Einzelnen in den Angelegenheiten des Gemeinwesens, die gemeinsame Willensbildung nach festgelegten Regeln und die Verantwortlichkeit und Auswechselbarkeit der Führung. Das sind Werte, auf die auch der demokratische Staat für sein Funktionieren angewiesen ist. Von zentraler Bedeutung für diese demokratischen Prozesse in einem Verein ist die Mitgliederversammlung. Sie ist oftmals die einzige Gelegenheit, bei der die Mitglieder tatsächlich zusammenkommen und sich über die Angelegenheiten ihres Vereins auch untereinander austauschen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. – Und so vielgestaltig wie die Menschen, die sie bilden, sind denn auch die unzähligen Vereine in Deutschland: vom dreiköpfigen Skatklub bis zum Millionen Mitglieder umfassenden Autoverein. Das Vereinswesen dient aber nicht nur der Verwirklichung der jeweiligen ganz unterschiedlichen Vereinszwecke, es hat auch in seiner Gesamtheit eine wichtige staatspolitische Funktion. Es ist gleichsam eine allgemeine Schule der Demokratie. Menschen tun sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Um dazu einen gemeinsamen Willen zu bilden, legen sie Regeln fest, nach denen diese Willensbildung stattfindet; quasi eine Verfassung, beim Verein Satzung geheißen. Sie geben sich eine Führung; quasi eine Regierung, beim Verein Vorstand geheißen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Alle Menschen sind ungleich“, sagt ein Bonmot, das uns daran erinnert, dass der Mensch seiner Natur nach Individuum ist; jeder ein Einzelstück. Zugleich aber sind die menschlichen Individuen in einer Vielzahl von Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen verbunden. Und weil der Mensch nicht nur Einzelwesen ist, sondern auch auf das Zusammenwirken mit seinen Mitmenschen angelegt, so liegt es ebenfalls in seiner Natur, dass er sich mit anderen Individuen, mit denen er gemeinsame Interessen oder Vorlieben hat, zusammentut. Und wenn er das tut, so heißt man das Ergebnis einen Verein. Das Vereinswesen ist in Deutschland traditionell ausgeprägt. Das kommt zum Ausdruck in dem spöttisch liebevollen Spruch: Wo drei Deutsche zusammenstehen, da gründen sie einen Verein.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Die Koalitionsfraktionen haben sich entschieden, diesen Vorschlägen nicht zu folgen. Unser Entschließungsantrag, der auch gleich zur Abstimmung kommt, hat zum Inhalt, dass hier bitte alsbald nachgebessert werden möge. Wenn Ihnen also die heutigen und zukünftigen Betriebsrentner in Deutschland irgendwie relevant erscheinen, dann sind Sie herzlich eingeladen, unserem Antrag gleich zuzustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile nunmehr das Wort dem Kollegen Dr. Till Steffen, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Für die Sicherheit und die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche macht es aus Sicht eines Betriebsrentners einen praktischen Unterschied, ob sich seine Ansprüche gegen eine deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland richten oder gegen eine Gesellschaft fremden Rechts im Ausland. Zwar gibt es eine kollektive Sicherung, den Pensions-Sicherungs-Verein; aber auch dessen Mittel sind nicht unendlich, er muss also vor vermeidbarer Inanspruchnahme geschützt werden. Hier wäre es Aufgabe des Bundestages, dafür zu sorgen, dass sich eine formwechselnde Verlagerung deutscher Betriebe ins Ausland nicht zum Nachteil der Betriebsrentner oder des Pensions-Sicherungs-Vereins auswirkt. In der Sachverständigenanhörung ist darauf noch einmal hingewiesen worden, und es sind auch konkrete Vorschläge gemacht worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Es geht um Unternehmen, genauer: um Kapitalgesellschaften, die aus dem Ausland nach Deutschland oder – das dürfte der weit häufigere Fall sein – aus Deutschland ins Ausland ziehen und bei dieser Gelegenheit auch noch ihre Rechtsform ändern oder mit einer ausländischen Gesellschaft verschmolzen werden. Die technischen Abläufe, die der Gesetzentwurf hierfür vorsieht, geben keinen Anlass zu grundsätzlicher Kritik. Wir werden dem Gesetz dennoch nicht zustimmen, sondern uns bei der Schlussabstimmung enthalten. Das liegt an einem Mangel, den der Gesetzentwurf an einer Stelle eben doch hat. Für eine große Zahl von Arbeitnehmern in Deutschland stellen die Ansprüche auf eine Betriebsrente einen unverzichtbaren Teil ihrer Altersversorgung dar.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Der Versuch, das im klandestinen Huckepackverfahren durchzuwinken, führte zu dem, was ein Kommentator als „Blutgrätsche“ aus dem Bundesrat bezeichnete. So wird nun ein Zustand entstehen, in dem die EU-Richtlinie mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar angewendet werden muss. Das führt für die Praxis ab dem 1. Februar zu einer äußerst misslichen Rechtsunsicherheit. Meine Damen und Herren von der Koalition, seriöse Gesetzgebungsarbeit sieht anders aus. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie enthält wenig Dramatisches.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es steht zur Verabschiedung an: das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie der EU. Die Umsetzungsfrist läuft in zehn Tagen ab. Da das Gesetz auch noch im Bundesrat behandelt werden muss, wird diese Frist versäumt. Das Gesetz stand hier bereits vor Weihnachten auf der Tagesordnung, wurde aber wieder abgesetzt. Das lag daran, dass die Koalitionsfraktionen, wie so häufig, auf den eigentlichen Gesetzentwurf kurzfristig noch ein Sammelsurium von sachfremden Zusätzen draufgesattelt hatten, darunter eine Änderung des Lobbyregistergesetzes. Das Lobbyregistergesetz regelt, wie die diversen Lobbygruppen, die hier beim Bundestag registriert sind, offenlegen müssen, wer sie eigentlich finanziert. Jüngst erst in Kraft getreten, sollte es jetzt schon wieder aufgeweicht werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Maskenzwang wackelt und fällt. Bayern und Sachsen-Anhalt sind vorangegangen, Schleswig-Holstein folgt. Gut so. Für Fernzüge hat der Gesetzgeber den Maskenzwang ins Gesetz geschrieben. Die Ankündigung des Ministers Buschmann, alle Maßnahmen endeten im April 2022, war wertlos. Der Bundestag hat mit den Stimmen der FDP die Maskenregelung verlängert. Das war falsch. Die Fortsetzung des Maskenzwangs in Zügen trotz Abschaffung in Flugzeugen legt die Willkür der Maßnahmen offen. Der Sachverständigenausschuss kam schon im Juni zu dem Ergebnis, dass ein Nutzen der Maskerade unter Realbedingungen nicht belegt sei. Damit ist ihre Fortführung nicht zu rechtfertigen. Zum Glück gibt es einen Ausweg: Die Bundesregierung kann die Maskenpflicht in Fernzügen sofort aussetzen, ohne erst das Gesetz zu ändern.

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Leider leben wir aber in Zeiten, in denen dieses überkommene Verständnis von Verfassungstreue zunehmend überlagert wird von einem neuen Verständnis, wonach schon die Kritik an den Inhabern staatlicher Ämter den Staat selbst delegitimieren und damit verfassungsfeindlich sein soll. Damit bekommt das Gesetz auch hier einen ganz ominösen Beigeschmack. Das Sahnehäubchen ist dann die beigestellte Entschließung der Koalitionsfraktionen, in der unter anderem von finanziellen Vergünstigungen die Rede ist, also von Meldeprämien. Das weckt dann Erinnerungen an einen anderen Staat und eine andere Gesellschaftsordnung, von der wir annahmen, sie sei 1990 auf den Müllhaufen der Geschichte geflogen. Vielen Dank. Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Offenbar in der Annahme, dass die Gelegenheit angesichts der aktuellen dramatischen Berichte über sogenannte Reichsbürger gerade günstig sei, wurde im Ausschuss noch ein Passus eingefügt. Staatsbedienstete sollen danach insbesondere Meldung machen, wenn ihre Kollegen etwas äußern, das gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt. Dagegen wäre nun gar nichts zu sagen, solange es dabei um das herkömmliche Verständnis von Verfassungstreue und – spiegelbildlich – Verfassungsfeindlichkeit ginge, also um die Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat. Dass Menschen, die solches befürworten, aus dem Staatsdienst entfernt werden müssen, das unterliegt ja gar keinem Zweifel.

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Sieht man dann noch, dass das Gesetz zwar die Verschwiegenheitspflichten der Ärzte und der Rechtsanwälte berücksichtigt, aber die Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater und ihrer Mitarbeiter ganz bewusst nicht einbezieht, dann hört man die sprichwörtliche Nachtigall hier recht laut trapsen. Was ist aber nun mit den Aufdeckern von Korruption und Machtmissbrauch aus dem Inneren des Staates? Sind die denn wenigstens auch gemeint von diesem Gesetz? Nicht wirklich. Denn eine staatliche Stelle muss etwas nur zur Verschlusssache erklären – und schon ist dieses Gesetz darauf nicht mehr anwendbar. Gleichwohl erfährt auch der innerstaatliche Bereich Aufmerksamkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD