Fabian Jacobi
AfD · Germany
“Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.”
“Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.”
“Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.”
“Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.”
“Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.”
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“Sie haben hier schon wieder umfänglich viele Einzelpunkte vorgetragen, die vermeintlich aus dem einfachen Recht, aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz, in das Grundgesetz, in die Verfassung, hineingehoben werden müssten. Das kann man so sehen. Das ist nicht zwingend. Das kann man so machen. Das ist alles wenig aufregend. – Und das ist die Teigmasse, in die Sie das einhüllen, worum es eigentlich geht. In unserem Grundgesetz steht bisher, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Worin unterscheiden sich diese beiden Parlamentskammern? Nun ja, ganz einfach darin: Im Bundesrat ist die Opposition in Gestalt der AfD bisher – und wahrscheinlich leider auch morgen noch – gar nicht vertreten. Im Bundestag ist sie vertreten, und zwar mit zunehmender Stärke.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die Gesetzentwürfe, die wir hier abschließend beraten, unverändert sind gegenüber der Einbringung und der ersten Lesung, gibt es eigentlich nicht viel Neues zu sagen. Ich kann vollinhaltlich auf das verweisen, was ich hier in der ersten Beratung gesagt habe. Viel Neues gibt es nicht dazu zu sagen. Zwei Dinge fallen mir doch noch dazu ein, und das sind „Maultaschen“ und „Hans Christian Andersen“. Warum „Maultaschen“? Sie kennen alle die marketingwirksame Legende von dem schlauen Mönch, der in der Fastenzeit ein Fleischgericht verzehren wollte und – damit der Herrgott es nicht sehe – das Ganze in Teigmasse einwickelte, und – voilà! – die Maultaschen waren geboren. So ähnlich verhält es sich auch mit diesen Gesetzentwürfen.”
“Der Parlamentarismus in Deutschland ist bei der gegenwärtigen Mehrheit erkennbar in schlechten Händen. Wir werden als gute Demokraten, die wir sind, nun umso mehr für andere Mehrheiten kämpfen. Vielen Dank. Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort.”
“Die bestehende Regelung schreibt fest, dass dann, wenn die Minderheit eine bestimmte Größe überschreitet, sie an der Besetzung des Gerichts beteiligt werden muss. Gegenwärtig haben Sie das Gericht unter sich aufgeteilt. Dieser Zustand soll nun festgeschrieben werden, auch für den Fall, dass die Opposition demnächst mehr als ein Drittel des Bundestages stellt. Dann soll nämlich, wenn Sie keinen geeigneten Kandidaten vorschlagen und eine Wahl deshalb nicht zustande kommt, die Wahl der Richter einfach in den Bundesrat verlagert werden. Weil dort aber nicht die Landesparlamente, sondern nur die Landesregierungen vertreten sind, glauben Sie, dass Sie dort auch in Zukunft unter sich sein werden. Wir müssen uns leider fragen: Erkennen wir das, was wir in Deutschland vor uns sehen, auch zukünftig noch als Demokratie?”
“Die Antwort dürfte dort zu finden sein, wo Sie nicht bestehende Regelungen festschreiben, sondern etwas ändern wollen: Das ist die Wahl der Richter. Lassen Sie mich eine weitere Definition versuchen: Was ist eine parlamentarische Demokratie? Das ist eine solche, in der anerkannt ist, dass nicht die jeweilige Mehrheit im Parlament das Volk repräsentiert, sondern das ganze Parlament, weshalb die jeweilige Minderheit nach festgelegten Regeln einbezogen wird, auch eingedenk, dass die heutige Mehrheit morgen selbst in der Minderheit sein kann. Daran gemessen, mühen sich die antragstellenden Fraktionen nach Kräften, den Parlamentarismus in Deutschland zu demontieren. Die Stichworte „Parlamentspräsidium“, „Ausschussvorsitze“ etc. sind hinlänglich bekannt. Diese Demontage erstrecken Sie nun auf das Verfassungsgericht.”
“Viereinhalb Parteien haben sich zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zusammengetan: FDP, CDU/CSU, SPD und Grüne ändern gemeinsam das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht. Sie übertragen Dinge, die bislang im Gesetz geregelt sind, in die Verfassung. Das betrifft etwa die Zahl der Richter, deren Amtsdauer und die Altersgrenze. Zur Begründung wird angeführt, diese bestehenden Regelungen hätten sich bewährt und müssten deshalb in der Verfassung festgeschrieben werden. Das ist nicht von vorneherein abwegig; darüber kann man diskutieren. Dass es notwendig sein soll, erschließt sich nicht, gibt es doch keine erkennbaren Bestrebungen, diese Regelungen zu ändern. Warum also unterzieht man sich der nicht geringen Mühe einer Verfassungsänderung?”
“Hier nun möchte ich mich an einer Definition versuchen: Eine Demokratie haben wir, wenn eine freie Willensbildung des Volkes stattfindet und sodann das Volk politische Veränderungen durch Wahlen und Abstimmungen bewirken kann. Schon hinsichtlich der ersten Voraussetzung kann man Zweifel haben angesichts der wirkmächtigen Vorkehrungen, die Willensbildung im Volk von oben zu lenken: angefangen bei dem viele Milliarden Euro schweren staatlichen Rundfunk bis hin zu den aktuellen Versuchen, auf dem Umweg über die EU zu einer Zensur der sozialen Medien zu gelangen. Darum geht es hier nicht, wohl aber um das zweite wesentliche Element der Demokratie: die Möglichkeit, durch Wahlen etwas zu verändern.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie alle kennen Pornografie. Wir behandeln hier zwei Gesetzentwürfe, in denen es um unser Verfassungsgericht geht. Deshalb beginne ich mit einem berühmten Zitat eines Verfassungsrichters. Potter Stewart, seines Zeichens Richter am Supreme Court der Vereinigten Staaten, schrieb im Jahr 1964, er wolle sich nicht an einer Definition von Pornografie versuchen, aber so weiter: Ich erkenne sie, wenn ich sie sehe. – Im Zuge des gesellschaftlichen Fortschritts stellen sich uns inzwischen andere Fragen: Was ist eine Frau? Auch hier könnte Justice Stewart, lebte er noch, antworten: Ich erkenne sie, wenn ich eine vor mir habe, und ebenso, wenn nicht. Eine andere Frage, die sich in unserer deutschen Gegenwart des Jahres 2024 stellt, ist diese: Was ist eine Demokratie?”
“In dem Moment, in dem Sie anfangen, ernsthaft auf uns von der AfD zuzukommen und ernsthaft daran zu arbeiten, dass wir die Gesetzgebungszuständigkeiten aus Brüssel zurückholen hier, wo sie hingehören, zurückholen, in den Deutschen Bundestag, damit wir als gewählte Parlamentarier hier unserer Verantwortung nachkommen und Gesetze für Deutschland machen können, solange Sie dazu nicht ernsthaft bereit sind, können Sie sich das ganze Theater, das Sie hier eben veranstaltet haben, wirklich sparen; das ist absurd. Vielen Dank.”
“Das ist an Abstrusität, an Heuchelei wirklich nicht mehr zu überbieten, was Sie hier veranstalten. Denn wer hat uns denn in diese Situation gebracht? Wer hat denn den Deutschen Bundestag zum Schreibbüro der EU degradiert? Wer hat denn dafür gesorgt, dass Deutschland in einer Situation ist, in der uns derartige Dinge wie diese unsägliche Richtlinie übergestülpt werden können zum Nachteil unserer Wirtschaft? Und wir können das Ganze hier nur noch abschreiben. Wer hat denn dafür gesorgt, dass Deutschland in dieser Situation ist? Das sind doch Sie alle gemeinsam. Und Sie alle gemeinsam sind auch dafür verantwortlich, dass sich an dieser Situation nichts ändern wird – solange Sie Ihre unsägliche EU-Affinität nicht ernsthaft infrage stellen.”
“Betroffen sein werden unmittelbar mehr als 15 000 Unternehmen in Deutschland, indirekt noch sehr viel mehr. Kosten soll der ganze Spaß offiziell 1,6 Milliarden Euro im Jahr, nur die unmittelbar betroffenen Unternehmen; die mittelbar betroffenen sind noch gar nicht eingerechnet. Das heißt, es wird ein Mehrfaches. Und was haben wir hier gerade erlebt? Ich bin immer noch fasziniert von dem, was sich hier gerade abgespielt hat: Zuerst hat gesprochen ein Vertreter der Bundesregierung, der diesen Gesetzentwurf hier eingebracht hat, anschließend ein Vertreter der CDU/CSU. Was haben die beiden gemacht? Sie haben sich gegenseitig in den Senkel stellen wollen, haben sich gegenseitig vorgeworfen, sie hätten etwas verbockt und seien nun schuld an dieser unsäglichen EU-Richtlinie.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es soll keiner sagen, der Deutsche Bundestag verfüge nicht über das nötige Maß an Humor und Selbstironie, um in unseren zunehmend grimmigeren Zeiten seine gute Laune zu behalten! Er beweist das aufs Trefflichste mit der heutigen Tagesordnung. Heute Morgen noch haben wir hier ausführlich das überaus ernsthafte Bemühen unserer geliebten Bundesregierung beim allgemeinen Bürokratieabbau in Deutschland behandelt. Heute Abend nun tut der Bundestag das Gegenteil: Er beginnt ein Gesetzgebungsverfahren, mit dem ein neuer, zusätzlicher bürokratischer Amokangriff auf die Unternehmen in Deutschland gestartet wird. Eingebracht wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.”
“Das alles tut nicht weh, ist auch nicht geradeheraus falsch. Aber unbedingt brauchen tut so einen Antrag jetzt auch niemand. Die in dem Antrag angesprochene Bundesregierung hat bereits während der Ausschussberatung wissen lassen, dass sie nicht gedenkt, ihrerseits ein Gesetzgebungsverfahren zum Beschlussmängelrecht anzustoßen. Von daher kann die antragstellende Fraktion sich daranmachen, einfach ihrerseits auf Grundlage der Vorstellungen, die sie ja bereits hat, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Über den können wir uns dann gerne weiter unterhalten. Danke schön. Gute Nacht! Vielen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Der Kollege Esra Limbacher, der Kollege Dr. Till Steffen und der Kollege Carsten Müller haben ihre Reden zu Protokoll gegeben. 1 Anlage 10 Damit schließe ich die Aussprache.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fasse mich jetzt mal sehr kurz: Wir beraten über einen Antrag der Fraktion der CDU/CSU zum Aktienrecht, näherhin zum Beschlussmängelrecht. Der Antrag umfasst zwei Seiten. Diese zwei Seiten enthalten zwei Worte, die eigentlich genügen würden: „hinlänglich bekannt“. Dieser Antrag möchte festgestellt wissen, dass das deutsche Aktienrecht, insoweit es mit den Rechtsfolgen mangelhafter Beschlüsse sich befasst, weithin als reformbedürftig angesehen wird. Ja, das ist hinlänglich bekannt. Es soll sodann, geht es nach dem Antrag, die Bundesregierung bewerten, sie soll evaluieren und berichten. Außerdem soll sie Reformvorschläge vorlegen. Dazu werden dann einige Eckpunkte aufgezählt, wie die Reformvorschläge aussehen sollen. Auch dies alles: hinlänglich bekannt.”
“Ein solcher Eingriff müsste aber verhältnismäßig sein. Dazu müsste einigermaßen klar sein, dass er eine messbare positive Wirkung haben wird. Das erscheint fraglich und wird auch in dem Gesetzentwurf nicht konkret dargelegt. Wir teilen insoweit die Bedenken, die während des Gesetzgebungsverfahrens unter anderem von der Bundesrechtsanwaltskammer geäußert wurden. Der zweifellos wünschbaren Entlastung der Gerichte bei sogenannten Massenverfahren widersprechen wir nicht. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir jedoch ab. Sie kommen bitte zum Ende. Vielen Dank. Danke. – Der Kollege Dr. Till Steffen hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Das ist dann zwar kein Revisionsurteil, es soll aber, so hofft man, eine ähnliche Wirkung haben, nämlich dass sich die Instanzgerichte daran orientieren und im gleichen Sinne entscheiden. Insbesondere bei sogenannten Massenverfahren soll das auch eine Entlastung der unteren Gerichte bewirken. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist sinnvoll; die Ausführung begegnet Bedenken. Den Parteien eines Rechtsstreits soll die Herrschaft über das Verfahren insoweit entzogen werden, als auch dann entschieden wird, wenn sie es erklärtermaßen gar nicht mehr wollen. Die Verfahrensherrschaft der Parteien ist aber nicht nur ein elementarer Grundsatz des Zivilprozessrechts, sondern auch grundrechtlich geschützt. Sicherlich kann der Gesetzgeber diesen Grundsatz einschränken und dazu auch in Grundrechte eingreifen.”
“In der Praxis urteilen sie aber fast immer in dem Sinne, in dem etwa der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hat. Damit diese im Sinne der Rechtseinheitlichkeit erwünschte Wirkung eintreten kann, muss der Bundesgerichtshof aber erst einmal Gelegenheit bekommen, eine Frage zu entscheiden. Es muss also ein Rechtsstreit von den daran beteiligten Parteien über mehrere Instanzen bis zur Revision geführt werden. Umso misslicher ist es, wenn die Streitparteien dann entscheiden, dass sie doch kein Revisionsurteil wollen, sondern sich lieber vergleichen. An diesem Punkt setzt der Gesetzentwurf an. Danach soll der Bundesgerichtshof eine Art Quasiurteil verkünden können, in dem steht, wie man entschieden hätte, wenn man es gedurft hätte.”
“Dass der Gesetzentwurf zwar gut gemeint, aber nicht besonders gut gelungen ist und wir ihn deshalb gleich ablehnen werden, steht ja auf einem anderen Blatt. Welches ist nun das Problem, das der Minister angehen möchte? Unsere Justiz hat die Aufgabe, die Gesetze im Einzelfall anzuwenden und auszulegen. Damit das einigermaßen gleichmäßig geschieht, also das Ergebnis eines Rechtsstreits nicht von dem Zufall abhängt, an welches Gericht man gerät, sieht das Grundgesetz Bundesgerichte vor, die am Ende eines Instanzenzuges stehen und durch ihre Entscheidungen für eine einheitliche Auslegung der Gesetze sorgen. Die Instanzgerichte sind an diese Entscheidungen zwar formal nicht gebunden, sondern könnten theoretisch auch weiter anders entscheiden.”
“Neulich hat er sich noch um das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz bemüht, das unseren Staat bestenfalls der Lächerlichkeit preisgibt, schlimmstenfalls ihn in einen verqueren Albtraum verwandelt, in dem der Staat seine Bürger zur Lüge zwingt. Neuerdings befasst der Minister sich mit dem Vorhaben, das Grundgesetz zu ändern, um das Verfassungsgericht der Rückbindung an den demokratischen Prozess partiell zu entziehen. Wir werden das in der nächsten Sitzungswoche hier erstberaten. Gemessen an diesen schwerwiegenden Fehlleistungen ist der Gesetzentwurf, den wir hier beraten, vergleichsweise harmlos. Er identifiziert einen Bereich, in dem unser Zivilprozessrecht ein Verbesserungspotenzial aufweist, und versucht, dort etwas in eine sinnvolle Richtung zu verbessern. Das kann man schon mal loben.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, nicht immer nur Kritik und Vorwürfe oder Nachweise der eigenen Unzulänglichkeit zu hören. Der Mensch möchte auch einmal gelobt werden, weil er etwas richtig gemacht hat oder zumindest kein totales Desaster angerichtet hat. Dieses menschliche Bedürfnis wird den Ministern unserer geliebten Bundesregierung gegenwärtig eher nicht erfüllt, wenn man sich anschaut, wie konsequent das Volk an der Wahlurne den Unfähigkeitsnachweis ausstellt. Insofern kann ich die Gelegenheit nutzen, um unserem Justizminister zumindest ein bedingtes Lob auszusprechen.”
“Sich hier in diesem Hause schon peinlich penetrant als exklusive Inhaber demokratischer Gesinnung zu gerieren und zugleich auf offener Bühne Pläne zu machen, die die Wahlentscheidung des Volkes so weit wie möglich wirkungslos machen sollen – das erfordert schon einen sehr speziellen Humor. Sie, meine Damen und Herren, beweisen ihn stets aufs Neue. Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.”
“Umso bemerkenswerter ist es, dass sich vor wenigen Wochen hier in Berlin Vertreter der vier Kartellparteien, angeführt vom Herrn Justizminister Buschmann von der FDP, der geneigten Presse präsentierten, um genau diese Delegitimierung anzupreisen. Sie stellten ihren Plan vor, die bestehenden Regeln für das Bundesverfassungsgericht derart abzuändern, dass die Wahlentscheidung des Volkes wirkungslos bleibt. Der Plan sieht vor, dass selbst dann, wenn mehr als ein Drittel des Volkes sich an der Wahlurne von den Parteien des Kartells abwendet, diese dennoch weiterhin die Besetzung des Verfassungsgerichts exklusiv unter sich ausmachen.”
“Besetzt wird oder ist das Bundesverfassungsgericht von dem Parteienkartell, welches aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünpartei besteht. Nun könnte man meinen, das sei in einer Demokratie ein minderes Problem, denn um hier eine Veränderung herbeizuführen, müsse ja nur das Volk andere Mehrheiten wählen. Und damit bin ich bei dem Zitat vom Anfang angekommen: „Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten.“ Ein Satz, dem man als Demokrat sogleich widersprechen muss. Denn träfe er zu, so wären Wahlen und damit jegliches politische Engagement obsolet. Der Satz delegitimiert also die Demokratie an sich.”
“Von diesem Vermögen haben nachfolgende Generationen recht kommod gelebt. In unserer Gegenwart zeigt sich, dass ein Vermögen auch aufgezehrt werden kann, denn das früher erworbene Vertrauen schwindet zusehends. Die Anlässe für diesen Vertrauensverlust muss man nicht lange suchen. Es genügt, sich beispielhaft die Verweigerung von verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz während des Coronaregimes vor Augen zu führen oder den jüngsten Versuch, aus dem Rohmaterial einer abstrakten Staatszielbestimmung zum Umweltschutz die Grundlage einer sehr konkreten Ökodiktatur zu drechseln. Fragt man sich nach den tieferen Gründen für diese beklagenswerte Entwicklung, gerät schnell die Frage in den Blick, wer denn – und wie – das Verfassungsgericht zuallererst erschafft, das heißt besetzt.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten den Einzelplan 19 des Bundeshaushalts; das ist der Etat des Bundesverfassungsgerichts. „Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten.“ Kurt Tucholsky hat vieles Lesenswerte geschrieben, dieser bekannte Satz stammt aber in Wahrheit wohl nicht von ihm. Ich werde im Weiteren auf diesen Satz zurückkommen. Beginnen will ich mit einem anderen Zitat, das dem ersten Kanzler unseres Staates zugeschrieben wird. Otto von Bismarck nämlich soll gesagt haben: „Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt vollends.“ Das Bundesverfassungsgericht als Institution hat in seiner Anfangszeit ein großes Vermögen erworben in Gestalt des Vertrauens, welches ihm das Volk entgegenbringt.”
“Diesen schädlichen Zustand durch einen forcierten Ausbau von Solargeräten noch weiter zu steigern, ist ganz sicher keine Rechtfertigung für den Eingriff in privates Eigentum, der hier beschlossen wird. Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung. Vielen Dank. Canan Bayram hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Das heißt, die übrigen Eigentümer bzw. der Vermieter werden insoweit enteignet, als ihnen das auch gegen ihren Willen aufgedrückt werden kann. In einer freiheitlichen Rechtsordnung regeln die Beteiligten so etwas durch Verhandlung und vertragliche Vereinbarung. In einer ideologisierten Rechtsordnung, wie sie uns die Ampel schafft, verfügt der Staat über das Eigentum seiner Bürger über deren Köpfe hinweg. Und wozu? Zur Durchsetzung einer Energiewende ins Nichts. Schon heute ist es ja so, dass zu den Zeiten, zu denen die Sonne knallt, ein Überangebot an Strom erzeugt wird, das gegen hohe Gebühren ins Ausland verklappt werden muss, während im Rest der Zeit wiederum teuer aus dem Ausland zugekauft wird.”
“Wir haben hier schon öfter festgestellt, dass der Justizminister und seine Partei einen übersteigerten Hang dazu haben, die Wirklichkeit möglichst für uns alle durch eine Bildschirmrealität ersetzen zu wollen, man dabei oftmals das Maß verliert und mit Schwung über das Ziel hinausschießt. So auch hier. Der zweite Teil des Gesetzes ist eher grünlich gefärbt – aber gut, Gelb und Grün auseinanderzuhalten, ist heutzutage eh schwierig. Steckersolargeräte, in werbender Absicht auch hochtrabend „Balkonkraftwerke“ genannt, sollen privilegiert werden. Bisher braucht man, wenn man so etwas installieren will und das mit baulichen Änderungen verbunden ist, als Wohnungseigentümer die Zustimmung der Gemeinschaft und als Mieter die Zustimmung des Vermieters. In beiden Fällen soll zukünftig ein Anspruch auf die Zustimmung bestehen.”
“Das ist eine vernünftige Regelung. Dabei sollte es bleiben. Zukünftig wird es so sein, dass eine qualifizierte Mehrheit beschließen kann, dass gar keine herkömmliche Versammlung mehr stattfindet, sondern nur noch eine Videokonferenz. Nun stellen Sie sich eine größere Wohnanlage mit, sagen wir, 100 Wohneinheiten vor, von diesen gehören 75 einer großen Wohnungsgesellschaft, die restlichen 25 gehören privaten Eigentümern, die ihre Einheiten selbst bewohnen. Wenn, wie häufig, nach Wohnungen abgestimmt wird, kann nun der eine Großeigentümer den übrigen Eigentümern vor Ort aufdrücken, dass keine regulären Eigentümerversammlungen mehr stattfinden. Worin da der Fortschritt liegen soll, erschließt sich mir nicht.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf, der gleich beschlossen wird, haben wir am 18. Januar erstberaten. Im Ausschuss sind nur unwesentliche Änderungen vorgenommen worden. Der Entwurf ist dadurch nicht besser geworden. Ich kann deshalb zur Begründung unserer Ablehnung zunächst auf das verweisen, was ich im Januar hier gesagt habe. Was bringt die Gesetzesänderung? Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und eine Privilegierung sogenannter Steckersolargeräte. Zu den Wohnungseigentümerversammlungen. Die bisherige Rechtslage ist die, dass die Versammlungen der Wohnungseigentümer entweder ganz normal in Anwesenheit stattfinden oder aber hybrid; das heißt, wer das möchte, erscheint in Person, und wer nicht möchte, etwa weil er dafür erst von weit her anreisen müsste, der schaltet sich per Video zu.”
“Auch wenn meine Rede sicherlich keinen Einfluss auf die heutige Abstimmung haben wird, mag es immerhin der eine oder andere für sein zukünftiges Wirken in diesem Hause sich zu Herzen nehmen. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Der deutsche Nationalstaat, der aus jener Revolution erwuchs, würde gänzlich pervertiert, wollte er sich im 21. Jahrhundert daranmachen, einem Wiederaufleben solcher gesellschaftlicher Spaltung Vorschub zu leisten. Ich habe diese Rede mit einem Zitat begonnen, und mit einem Zitat will ich auch schließen: „Wir hoffen, das, was die Nation von anderen Nationen immer unterschied und unterscheiden wird, … unsere schöne Sprache, werde nicht dürr und gemein werden, sondern ihren Adel erneuern; und mit ihr alles, was im Wort seinen Ausdruck findet. Geschähe es nicht, was würde alle wiedergewonnene Großmacht und Scheinmacht uns denn helfen?“ Das schrieb Golo Mann als Schlusssatz seiner „Deutschen Geschichte“.”
“Universitäten halten Lehrveranstaltungen in englischer Sprache ab, selbst dann, wenn alle Beteiligten deutsche Muttersprachler sind oder doch Deutsch beherrschen. Und nun soll auch in einem Kernbereich unseres Staates, der Justiz, der Prozess der Verdrängung unserer Sprache beginnen. Öffnen wir diese Tür einen Spalt, so wird sie morgen gänzlich aufgestoßen. Sie sollte geschlossen bleiben. Dies gilt umso mehr, als die Implikationen nicht nur den nationalen, sondern auch den demokratischen Charakter unseres Staatswesens berühren. In vordemokratischen Zeitaltern parlierte die feudale Herrschaftsschicht untereinander französisch, verachtete die deutsche Sprache als Sprache der Bauern und Domestiken. Diese Zustände hat die bürgerliche und demokratische Revolution des 19. Jahrhunderts überwunden.”
“Fordert doch die FDP, deren Minister das Gesetz verantwortet, ganz allgemein die englische Sprache als Amtssprache des deutschen Staates einzuführen. Wir erkennen hier den ersten Schnitt einer klassischen Salamitaktik: Wird die Salami einmal angeschnitten, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie vollständig verzehrt ist. Meine Damen und Herren, wir erleben seit Langem schon den Niedergang unserer Sprache. Den Verlust ihrer früheren Bedeutung außerhalb unserer Grenzen muss man betrauern; er mag aber als Folge zweier verheerender Weltkriege erklärlich sein. Mittlerweile jedoch findet der Verfall längst auch im eigenen Land statt. Immer öfter geschieht es, dass in Unternehmen die Belegschaft angehalten wird, untereinander nicht auf Deutsch, sondern auf Englisch zu kommunizieren.”
“Der Ausdruck offenbart die Weltsicht der Verfasser. Es ist eine Sicht, die wir nicht teilen. Der deutsche Staat ist kein Wirtschaftsunternehmen, welches um Marktanteile zu konkurrieren hat. Der deutsche Staat ist, wenn man so will, die weltliche Gestalt der deutschen Nation. Deren Fortbestand hat er zu dienen. Dazu gehört es, dass die Sprache dieser Republik die deutsche Sprache ist und bleibt. Sie wollen den Justizstandort stärken, indem deutsche Gerichte fürderhin Verfahren vollständig in englischer Sprache führen, auch ihre Urteile im Namen des Volkes jedoch nicht mehr in der Sprache des Volkes fällen. Zunächst soll dies nur für eine bestimmte Kategorie von Gerichtsverfahren gelten. Es wäre jedoch naiv, anzunehmen, dass es damit sein Bewenden haben wird.”
“Der berühmte Soziologe und Volkswirtschaftler Max Weber äußerte ihn in seiner Antrittsrede an der Universität Freiburg im Jahr 1895, und er lautet: „Großbetriebe, welche nur auf Kosten des Deutschtums zu erhalten sind, sind vom Standpunkt der Nation wert, daß sie zugrunde gehen …“ Nun ist der Sachverhalt, auf den sich dieser Satz bezog – es ging um den Niedergang der adligen Gutswirtschaft in den preußischen Agrargebieten –, fast schon in den Nebeln der Geschichte versunken. Auch der sprachliche Duktus der Rede Webers ist uns Heutigen weithin fremd geworden. Doch wäre es dekadenter Hochmut, zu glauben, allein deswegen könnten wir die Einsichten und Gedanken früherer Generationen leichthin abtun. Sie, meine Damen und Herren, wollen durch das Gesetz, das Sie heute beschließen, den „Justizstandort Deutschland stärken“.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Assoziationen ist das so eine Sache. Was einem angesichts eines neuen Beratungsgegenstands spontan in den Sinn kommt, erscheint oftmals zufällig und erweist sich dann als wenig hilfreich. Im vorliegenden Fall allerdings kehrten meine Gedanken im weiteren Verlauf noch öfter zu dem Satz zurück, den dieser Gesetzentwurf mir zuerst in Erinnerung rief.”
“Auch dass die vielfach zeitraubende Akteneinsicht durch die zahlreichen am Musterverfahren Beteiligten mittels einer elektronischen Aktenführung erleichtert und beschleunigt werden soll, mag diesem Zweck dienlich sein. Solche für sich genommen sinnvollen Einzelpunkte sind sicherlich nicht schädlich. Sie ergeben aber in der Summe auch nicht den großen Wurf bei der Neugestaltung des Musterverfahrens, der eigentlich erforderlich wäre. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist somit nicht gut genug, um ihn mit unserer Zustimmung zu adeln. Gründe, die seine Ablehnung nötig machen würden, enthält er aber ebenso wenig. Wir werden ihn also schlicht passieren lassen. Es mag sich dann zeigen, ob er in der Realität eine wahrnehmbare Verbesserung bewirken kann. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Manuela Rottmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Tatsächlich begegnet es sogar verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Justizgewährleistungsanspruch des Bürgers, wenn man ihn gegen seinen Willen in ein Verfahren hineinzwingt, das oftmals so langwierig ist, dass er mit gewisser Wahrscheinlichkeit seinen Abschluss gar nicht mehr erlebt. Auch sonst enthält der Gesetzentwurf einige Ansätze, die sich als sinnvoll erweisen könnten. Dass das Oberlandesgericht, bei dem das Musterverfahren durchgeführt wird, nicht mehr an die Formulierung der Feststellungsziele durch das vorliegende Landgericht gebunden ist, sondern diese selbst in zweckdienlicher Weise präzisieren kann, das kann durchaus zur erfolgreichen Beschleunigung der Musterverfahren beitragen.”
“Der Kritik zufolge soll es nämlich zur Erreichung der gewünschten Breitenwirkung des Musterverfahrens nötig sein, wie bisher alle Mitbetroffenen in das Musterverfahren einzubeziehen. Davon nimmt der vorliegende Gesetzentwurf Abschied. Zukünftig sollen nur noch diejenigen Kläger an dem Musterverfahren beteiligt sein, die das auch wollen. Aus unserer Sicht ist diese Änderung gerade kein Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dass dem rechtsuchenden Bürger ein Stück Autonomie und Entscheidungsfreiheit zurückgegeben werden soll, auf welchem Weg er selbst meint, seinen Anspruch am besten verfolgen zu können, ist vielmehr zu begrüßen. Wenn man als Gesetzgeber möchte, dass möglichst viele Kläger sich an einem solchen Musterverfahren beteiligen, dann muss man dieses Verfahren halt so attraktiv gestalten, dass sie das auch freiwillig tun.”
“Zu kompliziert der Ablauf, viel zu langwierig die Verfahren, so das Urteil der Praxis. Eine erste Reform im Jahr 2012 brachte keine grundlegende Verbesserung. Nun also der nächste Reparaturversuch, der aber voraussichtlich ebenfalls nicht wirklich zum Ziel führen wird. Dem Abstimmungsverhalten der Fraktion der CDU/CSU im Rechtsausschuss nach zu schließen, wird sie den Gesetzentwurf gleich ablehnen. Dem Entschließungsantrag derselben Fraktion zufolge ist ihr wesentlicher Kritikpunkt, dass nach dem Gesetzentwurf zukünftig bei Durchführung eines Musterverfahrens nicht mehr alle in der Sache betroffenen Klageverfahren von Amts wegen ausgesetzt werden, unabhängig davon, ob das in diesen Verfahren auch beantragt wird. Diese Änderung ist in der Tat in verschiedenen Stellungnahmen kritisiert worden.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet“, so lautet eine gängige Redensart. Für den Vorgang, den wir hier beraten, wäre sie aber vielleicht doch etwas zu harsch. Nüchtern-sachlich kann man festhalten, dass der Justizminister an dem Ziel, das er sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gesetzt hat, gescheitert ist. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll zwei Dinge tun: Es soll den Opfern von falschen und irreführenden Kapitalmarktinformationen die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche erleichtern, und es soll die Gerichte im Hinblick auf zahlreiche, denselben Fall betreffende, parallele Klageverfahren entlasten. Diesen Anspruch hat das 2005 erlassene Gesetz nach wohl allgemeiner Auffassung nur unvollkommen eingelöst.”
“Allerdings ist auch vorgesehen, dass auf Antrag der anderen Prozesspartei auch gegen den Willen des Klägers das Einzelverfahren doch noch ausgesetzt und so eine unter Umständen jahrelange Verzögerung ausgelöst werden kann. Wir haben im Rechtsausschuss bereits gestern, der heutigen Überweisung in den Ausschuss vorgreifend, die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf beschlossen, – Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss. – und diese und weitere offene Fragen werden wir dabei dann hoffentlich noch sachlich weiter aufklären können. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Manuela Rottmann, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Der vorliegende Gesetzentwurf versucht dann auch, das Musterverfahren durch allerlei technische Änderungen zu beschleunigen. Darüber, ob diese Versuche Erfolg versprechen, darüber gehen die Meinungen aber bereits auseinander. Die Einzelheiten können an dieser Stelle nicht alle aufgezählt werden. Beispielhaft sei ein streitiger Punkt genannt: Während das bisherige Gesetz vorsieht, dass alle individuellen Verfahren, für die der Inhalt des Musterverfahrens relevant ist, während dessen Dauer ausgesetzt werden, soll das zukünftig nicht mehr der Fall sein. Vielmehr soll derjenige, der etwa wegen der erwarteten langen Dauer des Musterverfahrens lieber auf eigenes Kostenrisiko sein Einzelverfahren weiter betreiben will, dies tun können. Das ist im Sinne der Autonomie des einzelnen Klägers erst mal zu begrüßen.”
“Dementsprechend wird der Vorschlag der Regierung, das bisherige befristete Gesetz nicht ersatzlos auslaufen zu lassen, sondern durch eine verbesserte Version zu ersetzen, von den maßgeblichen Verbänden allgemein begrüßt, und dem können wir uns im Grundsatz auch anschließen. Ebenso einhellig wird von den vorliegenden Stellungnahmen die Mangelhaftigkeit des bisherigen Gesetzes und die Notwendigkeit seiner Überarbeitung betont. Insbesondere und zu Recht wird die teilweise überlange Dauer der entsprechenden Musterverfahren beklagt. Und in der Tat ist jemandem, der mit der fraglichen Geldanlage eine Altersvorsorge betreiben wollte, nicht mehr geholfen, wenn das Geld erst mal weg ist und der Schadensersatzanspruch erst nach 20 oder noch mehr Jahren rechtskräftig festgestellt wird. Dann freuen sich allenfalls noch die Erben irgendwann.”
“Immer mehr Menschen, die sich vielleicht lieber auf eine funktionierende gesetzliche Rente verlassen können würden, werden so in die Lage gebracht, von dem kärglichen Nettoeinkommen, das ihnen ein gieriger Staat übriglässt, Geld für eine zusätzliche Altersvorsorge anzusparen, Geld, das dann von ebendiesem Staat auch gleich wieder weginflationiert wird, wenn es nicht irgendwo gewinnbringend angelegt wird. Die Zahl derjenigen, die aus schierer Notwendigkeit am Kapitalmarkt investieren und dabei das Risiko eingehen, aufgrund falscher Kapitalmarktinformationen ihre Ersparnisse zu verlieren, wird also nicht geringer, sondern größer. Das Mindeste, was der Rechtsstaat für seine Bürger zu gewährleisten hat, ist die effektive Durchsetzung allfälliger Schadensersatzansprüche. Dem dient das hier in Rede stehende gerichtliche Musterverfahren.”
“Das Gesetz sieht nun vor, dass die Punkte, die in vielen Verfahren gleichermaßen entscheidungserheblich sind, einem gesonderten Musterverfahren zugeführt werden können, um dort einheitlich entschieden zu werden. Das soll der besseren Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen dienen. Nun leben wir in Zeiten, in denen die herrschenden Parteien über Jahrzehnte dem demografischen Niedergang gleichgültig zusehen und den daraus resultierenden absehbaren Zusammenbruch des Umlagerentensystems durch offensichtlich untaugliche Mittel, wie eine unqualifizierte Masseneinwanderung, lösen zu wollen vorgeben.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Justizministerium möchte etwas Sinnvolles tun. Ja, doch! Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert werden. Im Jahr 2005 erstmals eingeführt, ist das Gesetz bis zum August 2024 befristet, tritt also demnächst außer Kraft. Nun soll es entfristet werden, also dauerhaft gelten, und bei dieser Gelegenheit auch nachgebessert werden. Worum geht es? Wenn Menschen, die Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen, durch falsche Angaben der Anlagegesellschaft geschädigt werden, haben sie zwar einen Schadensersatzanspruch, müssen diesen aber oftmals erst gerichtlich durchsetzen. Da typische Fälle von fehlerhaften Kapitalmarktinformationen regelmäßig eine Vielzahl von Anlegern betreffen, gibt es dann auch entsprechend viele Gerichtsverfahren, die denselben oder einen sehr ähnlichen Gegenstand haben.”
“Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf in der jetzigen Form daher ab. Sie wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit einem eigenen Antrag aufzeigen, wie der § 184b in eine verfassungsgemäße Form gebracht, wie minder schwere Fälle ausgeschieden und andererseits schwere Fälle angemessen, also weiterhin als Verbrechen, geahndet werden sollten. Vielen Dank.”
“Auch durch die staatliche Gleichsetzung solcher allenfalls minimal strafwürdigen Sachverhalte mit tatsächlichen Kindesmisshandlungen können Leben zerstört werden. Das Prinzip „Tötet sie alle, Gott kennt die Seinen und wird im Jenseits schon Gerechtigkeit schaffen“ jedenfalls kann in einem säkulären Rechtsstaat nicht zur Anwendung kommen. Wird also nun die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf des Justizministeriums zustimmen? Wie bei einem so gewichtigen und kontroversen Gegenstand nötig, haben wir uns intensiv damit befasst. Im Ergebnis ist die AfD-Fraktion der Auffassung, dass die beabsichtigte pauschale Herabstufung aller Tatbestände des § 184b zu Vergehen nun in entgegengesetzter Richtung wiederum über das Ziel hinausschießen und eine fatale Außenwirkung im Sinne einer Verharmlosung auch schwerer entsprechender Taten auslösen würde.”