← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Fabian Jacobi

AfD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 319 lines we hold for Fabian Jacobi, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 4 of 7.

  1. Seit der Gesetzesänderung haben mehrere Gerichte im Wege der Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht geltend gemacht, dass die gegenwärtige Gesetzesfassung in manchen Fällen gegen das Übermaßverbot verstoße und deswegen verfassungswidrig sei. Über eine dieser Vorlagen wird das Bundesverfassungsgericht wohl auch irgendwann in der Sache entscheiden. Es sei allseits angeraten, den entsprechenden Vorlagebeschluss einmal zu lesen. Er führt vor Augen, welche Konsequenzen die gegenwärtige Gesetzesfassung hat. Konkret geht es dort um eine junge Frau – noch in Ausbildung befindlich –, die entsprechende Darstellungen weder von sich aus aufgesucht noch weiterverbreitet hat, sondern diese in einer unverdächtig wirkenden Gruppe in den sozialen Medien ungewollt auf ihr Telefon gespielt bekam.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Kern der Kritik ist es, dass mit der undifferenzierten Heraufstufung zum Verbrechenstatbestand auch minderschwere Fälle, die kaum die Grenze der Strafwürdigkeit erreichen, zwingend in öffentlicher Hauptverhandlung angeklagt und mit der vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden müssen. Wie stets im Rechtsstaat gelte auch für den staatlichen Strafanspruch, dass er nicht maßlos, also unverhältnismäßig, ausgeübt werden darf. In diesem Zusammenhang kann es nicht unbeachtet bleiben, dass auch die Gerichte, die das Gesetz auf konkrete Menschen anzuwenden haben, entsprechende Probleme aufzeigen.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Der Deutsche Bundestag hat sich unter dem Eindruck aktueller schwerer Fälle von sexueller Kindesmisshandlung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD über diese Bedenken hinweggesetzt und die Verschärfung beschlossen. Drei Jahre nach der Gesetzesänderung zieht das Bundesjustizministerium nunmehr Bilanz und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung nicht bewährt habe. Es sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar nicht die seinerzeit heraufgesetzten Höchststrafen, wohl aber die Mindeststrafen wieder zurückgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird von den juristischen Berufsverbänden, also dem Deutschen Richterbund, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein, einhellig begrüßt. Inhaltlich wird auf die bereits seinerzeit geäußerte Kritik verwiesen, die seither in der Praxis bestätigt worden sei.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Justizministerium legt uns einen Gesetzentwurf vor zur Reform des § 184b des Strafgesetzbuches. Der Paragraf bestimmt die Strafbarkeit der Herstellung, der Verbreitung und des Besitzes von sogenannten kinderpornografischen Darstellungen. Der Deutsche Bundestag hat diese Vorschrift erst in der letzten Wahlperiode geändert und die vorgesehenen Mindeststrafen auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht. Im Rahmen jenes Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2021 sind von den angehörten Sachverständigen und von den betroffenen juristischen Berufsgruppen erhebliche Vorbehalte gegen diese Erhöhung der Mindeststrafen vorgetragen worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. – werden wir Ihnen weiterhin nicht folgen, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Marcel Emmerich, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Wir haben ja im Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Der Sachverständige Danisch hat dabei in seinem schriftlichen Gutachten, das auf der Netzseite des Bundestages zur heutigen Debatte für jeden einsehbar ist und das ich auch jedem zur Lektüre empfehle, gut nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der technischen Bedingungen des Internetverkehrs gar nicht möglich ist, das, was Sie von der CDU/CSU fordern, technisch umzusetzen ohne eben genau die vollständige Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Damit ist und bleibt das, was Sie wollen, ein grober Verstoß gegen das Bürgerrecht auf Freiheit von Überwachung. Auf dem Weg in den Überwachungsstaat, den Sie gehen wollen, – Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Sei dem, wie es wolle: In Ermangelung eines Arbeitsergebnisses der Ampel können und müssen wir uns heute nur mit dem Antrag der CDU/CSU befassen. Dass wir den ablehnen, habe ich an dieser Stelle hier bereits zweimal ausgeführt und begründet. Daran hat sich auch nichts geändert. Nach wie vor sehen wir es als inakzeptabel an, dass, wie von der CDU/CSU gewollt, das Internetnutzungsverhalten aller Menschen in Deutschland flächendeckend aufgezeichnet und überwacht werden soll. Immer wieder stellen Sie von der Union zwar in Abrede, dass es genau darum geht. Angeblich wollen Sie ja nur IP-Adressen speichern und behaupten, das sei etwas ganz anderes als eben die totale Überwachung. Zu Ihren Gunsten möchte ich annehmen, dass diese Behauptung auf technischer Unkenntnis beruht, dass Sie also einfach selber nicht verstanden haben, was Sie da fordern.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Das ist bedauerlich; denn tatsächlich sind sich ja nach eigenem Bekunden alle Fraktionen des Hauses darin einig, dass die Bekämpfung von Kinderpornografen im Internet eine wichtige und dringende Aufgabe auch für den Bundestag als Gesetzgeber ist und dass insoweit auch gesetzgeberische Verbesserungen möglich sind. Nach wie vor sehen wir von der AfD dem dazu angekündigten Gesetzentwurf aus dem Justizministerium mit Interesse entgegen. Möglicherweise hat die Trägheit aufseiten der Regierungsfraktionen damit zu tun, dass man sich über den Inhalt des eigenen Gesetzentwurfes immer noch nicht einig ist. Schließlich ist ja die SPD – wir haben es gerade wieder gehört – recht nahe bei den Vorstellungen der CDU/CSU, während die Grünen eher in die Richtung des Justizministers von der FDP tendieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Und damit sind wir bei dem heute zu behandelnden Antrag der Fraktion CDU/CSU zur Speicherung von IP-Adressen. Was lange währt, wird dadurch noch lange nicht gut. Der Antrag stammt aus dem September 2022, ist also über 15 Monate alt. Dass wir ihn erst heute endlich abschließend beraten können, ist aber nicht der antragstellenden Fraktion zuzuschreiben, sondern dem Umstand, dass die Ampelfraktionen die Behandlung ein Jahr lang blockiert haben. Dabei wurde immer wieder darauf verwiesen, man bereite selbst einen Gesetzentwurf zum selben Gegenstand vor. Der hat sich aber bis heute nicht materialisiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Der CDU kann es bekanntlich gar nicht schnell und gründlich genug gehen mit der Abwicklung des deutschen Staates, mit seinem Aufgehen in einem EU-Zentralstaat und mit der Entmündigung des vom deutschen Volk gewählten Bundestages. Der Standpunkt der AfD ist natürlich genau der entgegengesetzte. Ein weiterer solcher Punkt, in dem wir uns positiv von der Union abheben, ist die Haltung zu den Bürgerrechten. Nicht erst der von der CDU wesentlich mitgetragene Angriff auf die Menschenrechte während des Coronaregimes, dem wir uns entgegengestellt haben, hat das für jeden sichtbar deutlich gemacht. Auch sonst verteidigt die AfD die Freiheits- und Bürgerrechte, mit denen man es bei der CDU nicht so genau nimmt. Zu diesen Bürgerrechten gehört vor allem das Recht auf Freiheit von Überwachung.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geistert immer mal wieder die These herum, die AfD sei so etwas wie die CDU von vor soundso viel Jahren – seien es nun 10 Jahre oder 20 Jahre oder auch 40 Jahre –, also vergleichbar mit einer früheren Union, wie sie vermeintlich einmal war, bevor sie von Frau Merkel korrumpiert wurde und jegliche vernünftigen, konservativen Standpunkte verriet, um sich dem grünen Zeitgeist und der grünen Partei anzubiedern. Diese Behauptung über die AfD gilt es einmal richtigzustellen. Sie trifft nicht zu; denn in sehr wesentlichen Punkten vertreten wir gänzlich andere Positionen als die CDU – als die heutige sowieso, aber auch als frühere Versionen. Einer dieser Punkte ist etwa die Haltung zur Europäischen Union.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. – Das scheint mir nicht der Fall zu sein. – Doch? Gut, es gibt noch Gerenne. Dann gebe ich das Wort dem Kollegen Stephan Thomae für die FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Diese Haftung ging aber nicht zulasten der handelnden Personen, sondern zulasten aller beitragszahlenden Mitglieder und Kleinspender aus dem Volk. Das zu ändern, war überfällig. Die Reform ist ein Anfang, aber nicht perfekt. So soll es dabei bleiben, dass die Verhängung von Sanktionen weiter von der Bundestagsverwaltung vorgenommen wird. Ich trete niemandem zu nahe, wenn ich feststelle, dass diese Verwaltung von einer Parteipolitikerin geführt wird. Insofern ist sie genauso wenig parteipolitisch neutral wie die Verfassungsschutzämter. Diese Aufgaben sollten in einem nächsten Reformschritt zu einer tatsächlich unabhängigen Stelle verlagert werden, etwa dem Rechnungshof. Vielen Dank. Ich komme kurz zurück zum Tagesordnungspunkt 7 b. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgeben konnte?

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sie wollen weiter vorschreiben, dass die Parteivorstände aus eigener Machtvollkommenheit anordnen können, ob ein Parteitag als reguläre Versammlung stattfindet oder nur virtuell. Die Parteibasis soll sich dagegen nur noch mit einer satzungsändernden Mehrheit wehren können. Das bedeutet Demokratieabbau in den Parteien und fördert die Oligarchisierung, weshalb wir das natürlich ebenfalls ablehnen. Dagegen begrüßen wir die Reform der Regeln zu Parteispenden. Wir teilen als AfD-Fraktion uneingeschränkt die Forderung nach Begrenzung und vor allem Transparenz des Spendenwesens. Die bisherigen schlechten Regeln haben es allerdings ermöglicht, eine Partei in Haftung zu nehmen für Handlungen einzelner Personen, die von den demokratisch gewählten Gremien der Partei gar nicht effektiv verhindert werden konnten.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes, der heute beschlossen werden soll, handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk aller Fraktionen des Hauses außer der AfD-Fraktion. Er verknüpft drei ganz unterschiedliche Gegenstände, nämlich die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung, Eingriffe in die innerparteiliche Demokratie und eine teilweise Reform der Regelungen zu Parteispenden. Der letztere Teil ist zustimmungswürdig, die ersten beiden nicht. Deshalb haben wir beantragt, dass darüber gleich getrennt abgestimmt wird. Sie wollen die staatliche Parteienfinanzierung ausweiten. Dass wir das ablehnen, dazu habe ich in der ersten Lesung bereits ausgeführt und wird auch der Kollege Brandner gleich noch etwas sagen.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Vielen herzlichen Dank und ein schönes Wochenende. Vielen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Till Steffen, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Vielmehr“ – so die Gesetzesbegründung – „haben die Parteien weiterhin jederzeit und ohne weitere Verfahrenshandlung die Möglichkeit, ihr Begehren dem gesamten Spruchkörper in der mündlichen Verhandlung persönlich vortragen zu können.“ Und zum Prozess vor dem Sozialgericht heißt es weiter: „Die Entscheidung, ob eine Videoverhandlung durchgeführt wird, soll weiterhin … von den Verfahrensbeteiligten ausgehen …“ Wir sehen das genauso, meinen aber, dass das nicht nur vor den Arbeitsgerichten und den Sozialgerichten, sondern generell gelten sollte. Für die Akzeptanz des Rechtsstaats ist das persönliche Zusammentreffen von rechtsuchenden Bürgern und staatlichen Richtern vor den einen Gerichten nicht weniger wichtig als vor den anderen. Dem wird der Gesetzentwurf nicht gerecht, und deshalb lehnen wir ihn ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Im Prozess vor dem Arbeitsgericht, so heißt es in der Gesetzesbegründung, „werden die Verfahrensbeteiligten … nicht vor die Entscheidung gestellt, ob sie gegen eine … Anordnung des Gerichts Einspruch einlegen, um eine ausschließlich per Bild- und Tonübertragung zulässige Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zu vermeiden.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Letztlich ist es offenbar das Bestreben, möglichst viele Gerichtstermine nur noch als Videokonferenz durchzuführen. Damit geht der Entwurf über das sinnvolle Maß hinaus. Es gibt Konstellationen, in denen die Gerichtsverhandlung als Videokonferenz sinnvoll und angemessen ist. Die mündliche Verhandlung in Präsenz sowohl des Gerichts als auch der Parteien sollte aber die Regel bleiben. Das gilt insbesondere für Termine, an denen nicht lediglich Anwälte teilnehmen, sondern der rechtsuchende Bürger selbst der rechtsprechenden Staatsgewalt gegenübersteht. Interessanterweise trifft der Gesetzentwurf an anderer Stelle eine ganz ähnliche Wertung. Er behandelt nämlich außer der Zivilprozessordnung auch das Arbeitsgerichtsgesetz und das Sozialgerichtsgesetz. Vor diesen Gerichten soll aber etwas anderes gelten als vor den ordentlichen Gerichten.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Digitalisierungskarussell dreht sich weiter. Heute kommt das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten zur Verabschiedung. Unseren wesentlichen Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf habe ich bereits in der ersten Beratung im September hier vorgetragen. Die Ampelfraktionen haben den Gesetzentwurf im Ausschuss zwar in einigen minder relevanten Einzelheiten noch etwas umgeschraubt, im Kern ist er aber unverändert. Dieser Kern besteht darin, dass in der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit eine Gerichtsverhandlung nicht nur auf ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Prozessparteien als Videokonferenz stattfindet, sondern auch der zuständige Richter von sich aus diese Videoverhandlung anordnen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Die nächste Rednerin ist Canan Bayram für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Diesen ohnehin bedenklichen Zustand wollen Sie jetzt durch eine weitere, wiederum missbrauchsanfällige Variante noch ausweiten. Dem Gesamteindruck nach ist dieser Gesetzentwurf ein plumper populistischer Schnellschuss, der von der Verantwortung der CDU/CSU für die beklagten Zustände ablenken soll. Wir werden das alles sorgfältig erwägen, aber ich habe Zweifel, ob so qualitativ schlechte Strafgesetzgebung zustimmungsfähig sein wird. Im Übrigen wünsche ich der israelischen Armee schnellen Erfolg bei der Befreiung der Geiseln und dass die Zerschlagung der Terrorbanden möglichst geringe eigene Verluste fordert. Dem Deutschen Bundestag wünsche ich, dass wir es sehr schnell schaffen, den schändlichen Zustand zu beenden, dass besagte Terrorbanden auch noch von der deutschen Regierung finanziert werden. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Zweitens: §§ 129 und 129a StGB, die Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen. Hier wollen Sie die Werbung für Terrorgruppen wieder generell unter Strafe stellen. Dagegen ist prima facie wenig einzuwenden. Drittens: § 130 StGB, die Volksverhetzung. Diese Vorschrift nun hat in ihrem Kerntatbestand eine völlig legitime Funktion. Außerhalb dieses Kerntatbestandes haben Sie bereits Erweiterungen geschaffen, die verfassungsrechtlich zweifelhaft und eines freiheitlichen Rechtsstaats eher weniger würdig sind wegen ihrer Missbrauchsanfälligkeit. Bereits jetzt gibt es immer wieder Fälle, in denen nicht nur Staatsanwaltschaften, sondern auch Gerichte diese Tatbestände in rational nicht mehr nachvollziehbarer Weise verzerren, in einer Weise, die leider eine politische Motivation nahelegt.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Ebenfalls jahrzehntelang haben übrigens verständige Menschen gewarnt, dass der multikulturelle Vielvölkerstaat, den Sie unbedingt aus Deutschland machen wollten, nur durch ein erhebliches Maß an Repression auch nur oberflächlich ruhig zu halten sei, dass es also mit der besonderen Freiheitlichkeit unserer Ordnung bald nicht mehr allzu weit her sein würde. Wie noch immer in der Geschichte wurde Kassandra verlacht. Sehen wir uns Ihre Vorschläge näher an. Erstens: § 125 StGB, Landfriedensbruch. Sie führen an, eine Bestrafung nach dieser Vorschrift scheitere teilweise am Nachweis des Tatbestandes. Deshalb wollen Sie nun den Tatbestand so ausweiten, dass alle am Tatort Anwesenden bestraft werden. Das erscheint in dieser Form rechtsstaatlich eher bedenklich. Wir werden das genau anschauen.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten zwei Gesetzentwürfe der Fraktion CDU/CSU, deren einer in den Innenausschuss, deren anderer in den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Ich beschränke mich hier auf den letzteren, der zu uns in den Rechtsausschuss kommt. Er soll dreieinhalb Vorschriften des Strafgesetzbuches ändern. Die Vorlage beschreibt zunächst weitgehend zutreffend die schändlichen Vorkommnisse, die wir nach dem Terrorangriff vom 7. Oktober auf deutschen Straßen erleben mussten. Geflissentlich beschwiegen wird naturgemäß, dass wir die beklagten Zustände sehr wesentlich der jahrzehntelangen Politik gerade der CDU/CSU verdanken. Nun also machen Sie sich anheischig, für die Zustände, die Sie selbst zu verantworten haben, Abhilfe zu schaffen durch Änderungen des Strafrechts.

    PLENARPROTOKOLL 20/138 · 2023-11-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Ist er erster Vorbote einer späten Einsicht, eines Gesinnungswandels? Sehen Sie es mir nach, wenn ich einstweilen skeptisch bleibe. Zu oft und zu lange haben wir das erlebt, wofür Sie zu Recht berüchtigt sind: Vor Wahlen nach der einen Richtung zu blinken, um hinterher doch wieder in die andere Richtung abzubiegen. Sollten Sie aber den Weg der besseren Erkenntnis ehrlich beschreiten wollen, um am Ende gar die Koalitionsfähigkeit zu erlangen, dann, so darf ich Ihnen versichern, wollen wir Ihnen auf diesem steinigen Wege nach besten Kräften beistehen und am Ziel applaudieren. Sie schaffen das – wenn Sie es wollen! Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Von daher überrascht der Antrag, den wir heute beraten. Er kommt von ebenjener Fraktion, der CDU/CSU, und besagt, der Deutsche Bundestag möge in Brüssel gegen die neueste Übergriffigkeit der EU protestieren. Hört, hört! Der Anlass ist nicht eigentlich bemerkenswert. Die EU möchte halt mit dem Vereinsrecht einmal mehr ein weiteres Rechtsgebiet okkupieren – für das sie allerdings nicht einmal nach den Gummiparagrafen der EU-Verträge zuständig ist. Aber dergleichen Anmaßung stört sonst auch niemanden, weder die EU noch die CDU/CSU, im Gegenteil. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, weil er in der Sache richtig ist. Anders als Sie von der CDU/CSU richten wir unser Abstimmungsverhalten nach dem Inhalt von Anträgen aus, nicht nach dem Urheber. Die interessante Frage aber ist doch: Was bedeutet Ihr Antrag?

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Die kulturellen Leistungen Europas in der Vergangenheit sind hervorgegangen aus dem steten Wettstreit der europäischen Völker um neue, andere, bessere Ideen und Erkenntnisse. Wer diese Vielfalt durch Einheitlichkeit ersetzen will, der tötet Europa selbst. Das, wie gesagt, wissen wir hier alle gleichermaßen. Worin sich die Fraktionen des Hauses unterscheiden, ist unsere Haltung dazu. Wir von der demokratischen Fraktion der AfD schätzen sowohl unsere deutsche Republik als auch die Vielgestalt der europäischen Völker. Wir trachten danach, beide vor der EU zu bewahren. Die Fraktion der CDU/CSU dagegen verfolgt genau das entgegengesetzte Ziel: Noch jede Ausweitung der Macht der EU, jeden weiteren Schritt zur Entmachtung der nationalen Parlamente, jeden weiteren Exzess der Gleichmacherei hat man dort aus vollem Herzen bejubelt.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle, die wir hier sitzen, wissen recht gut, was die Europäische Union ist und was sie tut: Sie zerstört die Demokratien der Europäer, indem sie die Gesetzgebung Stück für Stück an sich zieht, die demokratischen Institutionen der Staaten als leere Hüllen zurücklässt, in denen Wahlen nichts mehr bedeuten, weil die vom jeweiligen Volk gewählten Parlamente immer weniger zu entscheiden haben. Zugleich nutzt sie die Macht, die sie an sich reißt, um die Rechtsordnung der europäischen Staaten durch einheitliche EU-Normen zu ersetzen. Das Wesen der europäischen Kultur liegt aber gerade in der Vielfalt der europäischen Völker, der Vielgestaltigkeit ihrer Gesellschaften und Traditionen.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Misslich ist es allerdings, wenn eine Klärung der Rechtsfrage durch den BGH nur daran scheitert, dass die Parteien eines Rechtsstreits das Revisionsverfahren abbrechen, bevor eine Entscheidung in der Sache ergeht. Insofern der vorliegende Entwurf für diese spezielle Situation einen Ausweg aufzeigen will, ist er allemal bedenkenswert. Allerdings sind in den bisher vorliegenden Stellungnahmen, etwa des Richterbundes und des Bundesrates, auch noch weiter gehende Fragen aufgeworfen, die es im Gesetzgebungsverfahren zu bedenken gilt. Insbesondere möchte ich die Stellungnahme des Verbands der Insolvenzverwalter zur Beachtung empfehlen. Sollte es zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung geben, wird die sicherlich interessant; aber dazu überweisen wir den Entwurf jetzt erst einmal in den Rechtsausschuss. Vielen herzlichen Dank. Gute Nacht!

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Denn für eine sorgfältige, durchdachte und abgewogene Entscheidung der Revisionsinstanz ist es in der Regel förderlich, wenn sich zunächst verschiedene Instanzgerichte anhand von unterschiedlichen Sachverhalten mit der Norm befasst und sie aus mehreren Blickwinkeln beleuchtet haben. Die Zeit, die das in Anspruch nimmt, und der dabei unvermeidlich entstehende Arbeitsaufwand bei den Untergerichten sind also nicht nutzlos, sondern fördern idealerweise die Qualität der letztlich ergehenden Revisionsentscheidung. Das sollte man nicht vergessen, wenn man darauf abzielt, durch Änderungen der Prozessordnung möglichst schnell zu einer finalen Auslegung durch den Bundesgerichtshof zu gelangen.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Erst nach und nach wird so in der praktischen Anwendung die präzise Reichweite eines Gesetzes klar, sodass sich die Bürger und der Geschäftsverkehr dann darauf einstellen können. Weil wir ein ausdifferenziertes und mehrstufiges Gerichtswesen haben, kann es eine Weile so sein, dass verschiedene Gerichte zu einer bestimmten gesetzlichen Vorschrift verschiedene Auffassungen haben. Irgendwann erreicht die Frage aber meist den Bundesgerichtshof. Wenn der darüber entschieden hat, dann gilt sie als geklärt, und die Untergerichte halten sich fast immer daran. Dass das eine Weile dauert, ist systemimmanent und auch gewollt.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Zivilprozessordnung macht sich anheischig, ein spezielles praktisches Problem in der Zivilrechtspflege zu beheben. Wenn wir hier im Parlament ein Gesetz ändern oder ein neues Gesetz beschließen, dann ist der Wortlaut des Gesetzes notwendigerweise abstrakt formuliert, damit er auf eine Vielzahl von Lebenssachverhalten angewendet werden kann. Welche konkreten Sachverhalte von dem Gesetz tatsächlich erfasst werden oder gerade auch nicht, erfährt die Welt in voller Schönheit erst, nachdem das Gesetz eine Weile auf der Welt ist und die Gerichte eine gewisse Anzahl von Fällen dazu entschieden haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Dann führen wir die Debatte fort mit dem nächsten Redner. Es ist für die FDP-Fraktion der Kollege Michael Georg Link.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Der Versuch, uns allen Ernstes den Vorwurf aufs Brot zu schmieren, dass das, was Sie gegen unsere Stimmen beschließen, am Ende auch uns zugutekommt, ist – Pardon – intellektuell einfach unredlich, um es mal freundlich zu sagen. Machen Sie doch einfach eines: Stimmen Sie doch mit uns dagegen, wenn das Thema am Ende zur Abstimmung kommt. Wir werden hier am Ende namentlich abstimmen, und dann können Sie genau nachlesen – auch im Internet, von dem ja heute so viel die Rede war –, wer wie abgestimmt hat. Dann werden wir sehen, wie die CDU/CSU abstimmt, und dann werden Sie sehen, wie wir abstimmen. Daran lassen wir uns dann sehr gerne messen, Frau Klöckner, und das sollten Sie auch tun. Haben Sie den Mut! Stimmen Sie mit uns zusammen gegen die Erhöhung, wenn irgendetwas von dem, was Sie gesagt haben, ernst gemeint war.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Also, das nächste Mal, wenn Sie wissen wollen, wie die Fraktion der AfD hier im Deutschen Bundestag zu einem konkreten Thema steht und wie sie abzustimmen gedenkt, dann fragen Sie nicht irgendeinen Angestellten in irgendeiner Parteizentrale, sondern fragen Sie Ihre Kollegen hier bei der demokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag; dann erfahren Sie das von uns direkt. Und wie wir abstimmen werden, das werden Sie dann ja sehen. Frau Klöckner, ganz im Ernst: Ihre Intervention ist intellektuell – das tut mir leid – subpar. Das ist einfach billig. Denn Sie wissen sehr genau: Wenn Sie alle sich diese Mittel genehmigen und in die Tasche stecken, dann erfordert es das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Parteien, dass alle Parteien dann auch gleichbehandelt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Was soll man dazu jetzt sagen? Also, Herr Wiese – – – Ja, ja, lachen Sie nur. Lachen Sie nur. – Nee, nee. Herr Wiese, ganz im Ernst: Hier im Deutschen Bundestag entscheiden wir als Abgeordnete über die Gesetzgebung. Sie haben hier wiederholt – auch Ihre Kollegen – von den „demokratischen Fraktionen“ gesprochen. Wir wissen alle, wie Sie das meinen. Sie meinen die Einheitsfront aller anderen Fraktionen gegen die AfD, die Sie damit explizit ausgrenzen wollen. Folgerichtig haben Sie – bei der großen Einigkeit und der großen Transparenz, deren Sie sich hier rühmen – die Fraktion der AfD und die hier sitzenden Abgeordneten auch wohlweislich ausgespart. Sie haben es abgelehnt, mit uns Abgeordneten hier im Parlament über dieses Thema zu reden.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. – Auch so kann man eine Oppositionspartei finanziell schädigen. Es beschädigt auch das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Wer etwa die demokratische Opposition unterstützen will und Geld spendet und hinterher sieht, wie dieses Geld hintenrum wieder abgesaugt wird mit solchen obskuren Begründungen, der muss sich doch fragen, ob noch alles mit rechten Dingen zugeht in diesem Staat. Insofern: Wenn der Gesetzentwurf das endlich ändert, ist er unbedingt zu begrüßen. Jetzt müssen wir nur noch im Ausschuss die guten Teile des Gesetzes – Kommen Sie bitte zum Ende. – von den schlechten Teilen trennen. Vielen Dank. Ich habe zwei angemeldete Kurzinterventionen: einmal vom Kollegen Wiese und einmal von der Kollegin Klöckner. Herr Wiese, Sie können beginnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. „Wo bleibt das Positive?“, fragte schon Erich Kästner, um zu antworten: „Ja, weiß der Teufel, wo das bleibt.“ Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kann allerdings auch ich Ihnen mitteilen, wo das Positive bleibt; denn er hat auch einen Teil, der zu befürworten ist. Der betrifft das Thema Parteispenden. In diesem Bereich ist das Parteiengesetz in seiner bisherigen Form wirklich – man weiß nicht recht, ob aus Unfähigkeit des Gesetzgebers oder aus Vorsatz – ein richtig schlechtes Gesetz. Ich habe als Landesvorstand miterlebt, wie das läuft: Irgendwer macht irgendeine Aktion – Plakate oder eine Veranstaltung –, ohne dass der Parteivorstand das bestellt oder genehmigt hätte, und hinterher heißt es dann: Tut nix; das war trotzdem eine Parteispende und kostet euch den dreifachen Betrag als Strafe.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Stichwort „Digitalisierung“: Es sollen Parteitage künftig virtuell stattfinden können. Wir haben das neulich bereits bei den Aktiengesellschaften und beim allgemeinen Vereinsrecht durchexerziert; entweder haben Sie dabei nicht zugehört, oder Sie wollen es partout nicht einsehen. Die Frage, ob man sich zu Parteitagen in Person trifft oder ob jeder zu Hause in seinen Bildschirm starrt und die anderen höchstens als kleine Videokacheln wahrnimmt, das ist für demokratische Organisationen eine Grundsatzfrage. Herr Jacobi, es gibt eine nächste Zwischenfrage: von der Kollegin Klöckner. Nein, danke. Diese Entscheidung wollen Sie per Gesetz in die Hand des Vorstands legen. Da gehört sie aber nicht hin. Das ist ein Anschlag auf die demokratische Verfasstheit der Parteien, und deshalb lehnen wir das ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Es machen nun diejenigen, die damals das verfassungswidrige Gesetz beschlossen haben – CDU und SPD –, mit denen, die damals dagegen geklagt haben – FDP und Grüne –, alle zusammen, einfach ein neues Gesetz, nach dem sie die seit 2018 bezogenen Mehrbeträge behalten dürfen. Es ist so einfach, wenn man sich nur traut, richtig dreist zu sein. Faszinierend! Wir von der AfD lehnen die Erhöhung ab. In Zeiten, in denen durch die Politik der herrschenden Parteien für immer mehr Menschen das Geld früher zu Ende ist als der Monat, da ist eine Erhöhung der Parteienfinanzierung das Letzte, was wir hier beschließen sollten. Herr Jacobi, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, danke. – Damit ist der vorliegende Gesetzentwurf noch nicht zu Ende; da steht noch manch anderes drin.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Wenn ich das mal eben übersetzen darf: Man hat 2018 staunend und ängstlich bemerkt, wie Millionen Wähler sich im Internet bei der AfD informierten, während die Angebote der Regierungsparteien im Netz sich niemand freiwillig anschauen wollte. Da brauchte man schnell ein paar Millionen Euro, um mehr Facebook-Werbung für sich selbst zu machen. Das sollte der Steuerzahler finanzieren. Gegen die Erhöhung haben damals die FDP, die Grünen und auch die AfD geklagt. Gleichwohl sind die erhöhten Beträge an die Parteien ausgezahlt worden. In diesem Jahr, 2023, hat das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung einkassiert. Nun sollte man meinen, daraufhin würden jetzt die seit 2018 unrechtmäßig geflossenen rund 100 Millionen Euro zurückgezahlt. Weit gefehlt!

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die schon etwas länger hier sitzenden Parteien haben in der Vergangenheit ein System geschaffen, durch das erhebliche Geldbeträge aus den Taschen der Steuerzahler entnommen und an die politischen Parteien verteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat vor vielen Jahren entschieden, das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, allerdings unter Bedingungen. Es kann der transferierte Betrag nicht beliebig erhöht werden. Vor fünf Jahren, 2018, hat die damalige Mehrheit aus CDU und SPD eine deutliche Erhöhung beschlossen: 25 Millionen Euro mehr sollten es sein jedes Jahr. Zur Begründung hat man auf die allseits beliebte Digitalisierung verwiesen, die sei teuer.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Das ist ein Offenbarungseid! Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Ziel ist ganz offenkundig, die Opposition in diesem Land dadurch zu schwächen und zu behindern, dass man Parteimitglieder behördlicherseits schikaniert, um so möglichst viele Bürger von einer oppositionellen Betätigung abzuschrecken. Dieses schändliche Vorgehen beschädigt seinerseits die freiheitliche demokratische Grundordnung, die schützen zu wollen man dabei aber vorgibt. Es ist ein schlimmer Verdacht, dass es auch bei der hier gegenständlichen Gesetzesänderung letztlich eigentlich nicht um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht, sondern um deren Beschädigung. Leider ist das ein auch durch Tatsachen begründeter Verdacht, nicht zuletzt, weil die Bundesregierung in ihrer Begründung selbst schreibt, es gehe ihr um ein starkes politisches Signal gegen rechts, also gegen die Opposition. Ja, was soll das denn heißen?

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Die Bildung und Betätigung politischer Parteien ist nach dem Grundgesetz ausdrücklich frei. Das Verbot einer Partei ist allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Diesseits eines solchen Parteiverbots ist es von Verfassungs wegen unzulässig, die politische Betätigung einer Oppositionspartei im Verwaltungswege zu behindern. Dem zuwider wird jedoch aktuell bereits das Waffengesetz dazu missbraucht, unbescholtene Bürger zu drangsalieren, denen nichts weiter vorgeworfen werden kann außer der Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei. Dabei tut sich leider das CDU-regierte Bundesland Nordrhein-Westfalen besonders unrühmlich hervor. Gerade eben ist mir wieder ein solcher Fall aus meiner Nachbarschaft bekannt geworden.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Wer würde schließlich auch wollen, dass Menschen, die Freiheit oder Demokratie ablehnen, als Richter tätig sind – außer vielleicht diese selbst? Vor einiger Zeit hat der Bundestag das Waffengesetz geändert. Nunmehr heißt es dort sinngemäß, Waffen besitzen dürfe nicht, wer Mitglied in einer Vereinigung sei, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolge. Auch dem wird kaum jemand widersprechen wollen. Denn so wenig Verfassungsfeinde Richter sein sollten, so wenig sollten sie bewaffnet sein. Aber wie eingangs festgestellt: Es kommt darauf an, was man daraus macht. Und da beginnen die Probleme. Zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört an prominenter Stelle das Recht zur Bildung einer Opposition zu den herrschenden Parteien.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe …“: ein schöner Satz, ein hehres Gebot. So stand es in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu lesen. Wie die angesprochenen staatlichen Organe der DDR dieses Gebot in ihrer Herrschaftspraxis umsetzten, ist bekannt. Was lehrt uns das? Gesetze sind wie Beton: Es kommt darauf an, was man daraus macht. Die Bundesregierung möchte in das Richtergesetz den folgenden Satz aufnehmen: „Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters darf nicht berufen werden, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Ein Satz, dem man kaum widersprechen mag.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Mit anderen Worten: Er delegitimiert sich, der Staat. Manche sagen, das sei etwas Schlechtes. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Die Begründung des Gesetzentwurfs geht darüber ziemlich leichtfüßig hinweg: Heutzutage könne doch eh jeder Englisch, da sei das ja dann kein Problem. Schwerer wiegt Grundsätzliches. Auch wenn das viele hier im Hause überraschen mag: Das Grundgesetz konstituiert tatsächlich einen Nationalstaat. Der Souverän dieses Staates ist die deutsche Nation, und die Sprache des Souveräns ist die deutsche. All seine Staatsgewalt ist diesem Staat von seinem Souverän verliehen. Und wenn der Staat diese verliehene Staatsgewalt ausübt in Gestalt der Rechtsprechung, dann ziemt es sich, dass er dies in der Sprache seines Souveräns tut. Sagt sich aber der Staat, indem er diese Sprache durch eine andere ersetzt, von seinem Souverän los, dann zerschneidet er das Band, aus dem er recht eigentlich all seine Legitimation zieht.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD