Fabian Jacobi
AfD · Germany
“Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.”
“Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.”
“Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.”
“Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.”
“Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.”
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“Nun ist die Große Panik – man darf hoffen: endgültig – vorbei, und das Gesetz tritt demnächst außer Kraft. Der zuständige Minister aber ist der Meinung, die Abhaltung von Hauptversammlungen als virtuelle sei eine feine Sache und habe sich in der Zeit der Panik bewährt. Er möchte diesen Zustand auf Dauer stellen. Das verwundert jetzt nicht, gehört er doch zu einer Partei, die sich selbst als Patronin alles Digitalen verkauft und sowieso am liebsten alles digitalisieren möchte, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Draußen im nichtvirtuellen Leben ist die Begeisterung für diesen Plan nicht ungeteilt.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und es begab sich nun also zu der Zeit, die man späterhin „die Große Panik“ nennen sollte, dass die Regierung wie auch dieses Parlament der Meinung waren, es sollten die Menschen ihre Behausung, wenn überhaupt, so allenfalls zum Zwecke der Erwirtschaftung von Steuern verlassen, keinesfalls aber sich zu anderen Zwecken draußen herumtreiben oder gar miteinander versammeln. Und so erließ man Gesetze, welche das Sich-Versammeln untersagten. Da nun aber manche Art von Versammlung für die Erwirtschaftung von Steuern halt doch nötig erschien, so machte man flugs ein weiteres Gesetz, dass entgegen bisherigem Gebrauch solche Versammlungen einstweilen virtuell stattfinden sollten. Das galt auch für die Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften.”
“Die Antragsteller verweisen darauf, die Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen forderten ebenfalls die Einrichtung eines solchen Zentralregisters. Man muss also befürchten, dass uns im Laufe der Legislatur auch noch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ereilt – aber vielleicht ist der dann ja von der fachlichen Qualität, um eine vertiefte Auseinandersetzung zu verdienen. Ach ja, der Überweisung dieses Antrags in den Rechtsausschuss stimmen wir zu, auch wenn er es eigentlich nicht verdient. Vielen Dank. Der Kollege Dr. Thorsten Lieb hat das Wort für die FDP-Fraktion.”
“Was Sie nicht dazu sagen, ist, dass der Bundesrat den Antrag abgelehnt hat, nachdem sich der Rechtsausschuss des Bundesrates dagegen ausgesprochen hatte; er wird seine Gründe gehabt haben. Den Antrag zur Einführung eines Zentralregisters hat die Linksfraktion hier im Hause aber nicht einfach übernommen, nein, man war kreativ und hat noch einen zweiten Punkt hinzugefügt. Kurz gesagt, handelt es sich um die summarische Enteignung von Grundstücken, deren Eigentümer die angestrebte Offenlegung in dem Register verweigern. Dieser zweite Aspekt des Antrags ist zu abstrus, um darauf näher einzugehen; die Verfassungswidrigkeit steht ihm in Leuchtbuchstaben auf die Stirn geschrieben. Insgesamt handelt es sich bei diesem Antrag nach Inhalt und Niveau um linkspopulistischen Klamauk.”
“Was übel aufstößt, ist die Bedenkenlosigkeit, mit der Die Linke das Unterbinden von in Teilbereichen vorhandenen Missständen zu einem flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre ausnutzen will. Der Antrag ist schlicht gehalten. Es gibt aber zum Bereich der staatlichen Erfassung, Speicherung, Weitergabe und Auswertung von Daten durchaus eine rechtliche Entwicklung, auch der Verfassungsrechtsprechung, die Anlass sein müsste, den Plan eines solchen Zentralregisters daraufhin zu untersuchen, ob das in dieser Form überhaupt zulässig ist. Der vorliegende Antrag lässt nicht erkennen, dass die Verfasser hier ein Problembewusstsein hätten. Sie verweisen darauf, dass Ähnliches bereits im vergangenen Jahr durch die Linksregierung des Landes Berlin im Bundesrat eingebracht wurde.”
“Diese grundsätzliche Einordnung sollte man sich zunächst vor Augen führen, bevor man die Einzelheiten eines solchen Antrags behandelt. Womit wird der linke Ruf nach einer Ausweitung des Zwangs zur Offenbarung privater Verhältnisse begründet? Die Bekämpfung der Geldwäsche soll das Ansinnen legitimieren. An dem Zweck ist an sich wenig auszusetzen. Selbstverständlich kann das Recht auf Privatheit nicht absolut gesetzt werden, gibt es legitime Interessen der Allgemeinheit, die Eingriffe rechtfertigen können. Auch im hier betroffenen Bereich des Grundstücksverkehrs gibt es missbräuchliches und auch kriminelles Verhalten; das eine oder andere habe ich im Rahmen meiner Berufstätigkeit miterlebt.”
“Ein nachdenklicher Mensch hat einmal angemerkt, in primitiven Stammesgesellschaften gebe es keine Privatsphäre; der Stammesangehörige lebe sein Leben unter den Augen und damit unter der dauernden Kontrolle der Dorfgemeinschaft. Der Grad der Zivilisiertheit einer Gesellschaft lasse sich demgemäß recht gut danach bemessen, inwieweit sie Individualität, also die Absonderung des Einzelnen vom Kollektiv, ermögliche und zulasse. So erschließt sich auch, dass der Kommunismus, der den Menschen wesentlich als Funktionselement des Kollektivs begreift, eben nicht das Endprodukt eines gesellschaftlichen Fortschritts darstellt, sondern, im Gegenteil, eine Rückkehr in vorzivilisatorische Zustände, nur auf einer höheren Ebene.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn, wie das gestern der Fall war, wir von der AfD einmal in demselben Sinne abstimmen wie die Fraktion am entgegengesetzten Ende des Hauses, also die Linkspartei, dann wird von manchen gerne die sogenannte Hufeisentheorie bemüht, also die Behauptung, obwohl an gegenüberliegenden Seiten angesiedelt, seien wir und die Kommunisten uns irgendwie doch ganz nah. Insofern ist es passend, wenn heute ein Antrag der Linksfraktion behandelt wird, der recht augenfällig die Absurdität dieser Theorie aufzeigt. Was will dieser Antrag? Ein zentrales Immobilienregister, in dem private Lebensverhältnisse in Bezug auf Grundstücke gesellschaftlich transparent gemacht werden sollen.”
“Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass sinnvolle Reformen auch hier im Hause möglich sein werden. Vielen Dank.”
“Als Begründung wird angeführt, eine öffentliche Erörterung führe zu einer Politisierung des Gerichts, die aber verhindert werden müsse. Das nun ist bestenfalls eine Lebenslüge, schlimmstenfalls Heuchelei. Die Funktion des Verfassungsgerichts ist per se eine hochpolitische, und es wird von Parteipolitikern besetzt. Anderswo, etwa in Amerika, geht man damit weitaus offener und dadurch auch ehrlicher um. Dort werden die Kandidaten vor ihrer Berufung einem von der demokratischen Öffentlichkeit mitzuverfolgenden Anhörungsprozess unterzogen. Das notwendige Vertrauen in die Integrität des Gerichts dürfte ein solches Verfahren weitaus eher fördern als die Vorgehensweise, die hierzulande praktiziert wird. Das Verfahren der Richterwahl ist zentral für den Rechtsstaat.”
“Nach dem Grundgesetz werden die Richter von Bundestag und Bundesrat gewählt. In der Praxis hat eine Gruppe von vier Parteien – CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne – das Gericht unter sich aufgeteilt und besetzt reihum die Richterstühle. Das ist kein besonderes Geheimnis, man kann das, wenn man sich dafür interessiert, immer wieder lesen. Wir haben bereits in der zurückliegenden Wahlperiode den Vorschlag gemacht, die Richterwahl von den politischen Parteien weg zu verlagern und hin zu einem Wahlgremium, das aus der Justiz selbst besetzt wird. Das ist hier einhellig abgelehnt worden. Wenn aber weiterhin die Besetzung des Verfassungsgerichts durch Parteipolitiker erfolgen soll, dann muss man über andere Reformansätze reden. Derzeit erfolgt die Wahl von Verfassungsrichtern ohne Aussprache.”
“Damit bin ich bei dem, was das Justizressort nach dem Regierungsvertrag in dieser Wahlperiode tun soll – Zitat –: „Wir reformieren die Wahl … für … Richter an den obersten Bundesgerichten“. Nicht deutlich wird, ob das Bundesverfassungsgericht mit angesprochen ist; dabei wäre gerade dies dringlich. Denn wegen seiner besonders herausragenden Rolle im Staate wirkt sich hier der Vertrauensverlust besonders nachteilig aus. Dass es diesen gibt, wird hoffentlich niemand bestreiten wollen. Ich zitiere die Überschrift eines Artikels, der im September in der Zeitschrift „Cicero“ erschienen ist: Corona, Klima, Rundfunkbeitrag: „Karlsruhe“ entwickelt sich immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der Politik. Für unsere Demokratie ist das brandgefährlich. Wohin steuert das Bundesverfassungsgericht? Ein Beispiel von vielen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie alle kennen den berühmten Dialog aus dem Film „Der Pate“: Amerigo Bonaseras Tochter ist von zwei jungen Männern misshandelt worden. Das Gericht hat die Täter laufen lassen. Nun erscheint Bonasera beim Mafiapaten Don Corleone, um dort auf anderem Wege Genugtuung für geschehenes Unrecht zu erwirken. – Eine eindringliche künstlerische Darstellung der Erkenntnis, dass der Rechtsstaat nicht allein aus Gerichtsgebäuden und Gesetzbüchern besteht, sondern dass er steht und fällt mit dem Vertrauen, das die Bürger in ihn setzen. Eng damit verknüpft ist die alte Frage, wer eigentlich die Wächter bewacht, oder – im vorliegenden Kontext – die Frage, wer die Wächter bzw. Richter zuallererst einsetzt.”
“Das werden übrigens die Punkte sein, mit denen die CDU, die ja nach den Aussagen mancher den Weg der Rehabilitierung gehen und wieder eine bürgerliche Partei werden möchte, ihre Prüfsteine finden wird. Gegen AfD und CDU/CSU ist eine Änderung des Grundgesetzes jedenfalls nicht möglich. Wir werden sehen, wie die andere Oppositionsfraktion sich verhält. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich möchte feststellen, dass sich dieses Parlament so flexibel zeigt, dass Sie Ihre Rede sehr klar und deutlich hier halten konnten, und zwar in einer Form, in der Sie nicht alle anderen Abgeordneten, die hier sind, gefährden, obwohl das vermeidbar wäre. – Nein, ich führe keine Diskussion mit Ihnen darüber. Als Nächstes erhält das Wort für Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Canan Bayram.”
“Dass ausgerechnet jetzt, nachdem der Urheber des drohenden Spruches von der staatlichen Lufthoheit über Kinderbetten zum Kanzler geworden ist, dabei etwas anderes herauskommen könnte als ein Einfallstor für staatliche Übergriffigkeit gegenüber den Familien, kann man getrost ausschließen. Das Zweite ist der Plan, aus dem Grundgesetz das Verbot der Rassendiskriminierung zu streichen. Ersetzt werden soll es bekanntlich durch eine Vorschrift über Diskriminierung aus rassistischen Gründen. Wenn man nun weiß, dass nach der Ideologie der jetzt herrschenden Parteien Rassismus etwas ist, das sich ausschließlich gegen Menschen mit bestimmten Hautfarben richten kann, gegen Menschen mit anderen Hautfarben aber nie, dann ist damit klar, worauf das hinausläuft: Menschenrechte nach Hautfarbe. Auch das ist mit uns nicht zu machen.”
“Mehrheiten kommen und gehen, und Gesetze, die Sie beschließen, können später, wenn wir vor den Ruinen stehen, die diese Regierung hinterlassen wird, auch wieder geändert werden. Wirklich gefährlich wird es, wenn Sie anfangen, die Verfassung im Sinne Ihrer Ideologie zu verändern. Es gab zwei Pläne zur Änderung des Grundgesetzes, die schon in der vergangenen Legislaturperiode im Rechtsausschuss behandelt wurden, glücklicherweise nicht zum Abschluss kamen, nun aber wiederum verfolgt werden: Das ist zum einen das Hineinschreiben von sogenannten Kinderrechten in das Grundgesetz.”
“Durch die Spaltung des Parlaments, seine demonstrativ sichtbar gemachte Teilung in Reine und Unreine, negieren Sie den Anspruch der Verfassung an das Parlament. Hier fehlt es dem Bundestag selbst – jedenfalls seiner agierenden Mehrheit – an Respekt vor dem Parlament und damit, dem Sinnspruch des Herrn Ministers zufolge, an Respekt vor dem Volk. Ein übles Omen für die neue Zeit, welche diese neue Regierung ja einzuleiten gedenkt! Was ist nun für die kommende neue Zeit aus dem Ressort des Herrn Ministers zu erwarten? Der Blick in den Vertrag, den Sie geschlossen haben, zeigt vieles, das wir als Opposition sehr kritisch begleiten werden, einiges wenige, über das man immerhin reden könnte, und dann sind da die Dinge, die auf keinen Fall Realität werden dürfen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat vor drei Tagen erst den Satz geschrieben: Wem es an Respekt vor dem Parlament fehlt, dem fehlt es offenbar auch an Respekt vor dem Volk. Ich habe heute das zweifelhafte Vergnügen, zum ersten und absehbar nicht zum letzten Mal als Abgeordneter eine Rede an das Parlament, aber nicht im Parlament zu halten. Dass ich schon früher hier oben saß, war noch meine freie Entscheidung, ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen, die Sie mit Ihren Maßnahmen ausgrenzen, entrechten und erniedrigen. Nunmehr ist mir die Entscheidung abgenommen. Ich darf als Abgeordneter das Parlament nicht mehr betreten. Die Abgeordneten des Bundestages vertreten das ganze Volk, jedenfalls dem Anspruch der Verfassung nach.”
“Ah! Faszinierend. Wunderbar. – Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich hatte zumindest versucht, mich vor der Abstimmung über Satz 2 zu Wort zu melden, der sich, wie Sie richtig erwähnt haben, auf das Vorschlagsrecht bei der Wahl der Stellvertreter der Präsidentin bezieht. Ich wollte nur fürs Protokoll anmerken, dass – auch im Hinblick auf den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Organstreit – ich davon ausgehe, dass dieser Satz 2 mein Vorschlagsrecht als Abgeordneter nicht tangiert. – Fürs Protokoll. Vielen Dank. Das hätte ich gerne vor der Abstimmung gesagt. Das habe ich hiermit nachgeholt. Ich glaube nicht, dass es am Abstimmungsergebnis irgendwas geändert hätte. Aber es wäre korrekt gewesen, mich das vor der Abstimmung sagen zu lassen. Vielen Dank. Vielen Dank.”