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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Fabian Jacobi

AfD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Schon übermäßig dürfte es dagegen sein, dasselbe auch für bloße mögliche Zeugen vorzusehen. Noch weiter gehend soll der Eingriff aber auch in ganz abstrakter Weise zur Erforschung des Sachverhalts überhaupt eingesetzt werden können.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat, den unser Grundgesetz definiert, nimmt für sich in Anspruch, eine freiheitliche Grundordnung zu verwirklichen. Aufgabe des Staates und seiner Rechtsordnung ist es also zuvörderst, die Freiheit zu sichern.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn unterschiedslos die Bilder von Millionen völlig unbeteiligter Menschen erfasst und untersucht werden, die mit der aufzuklärenden Straftat gar nichts zu tun haben, dann ist allein schon aufgrund der schieren Massenhaftigkeit der Maßnahme klar, dass es sich um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch das ist zu weitgehend. Schließlich verzichtet der Gesetzentwurf auch noch darauf, die Maßnahme an eine richterliche Anordnung zu knüpfen. Stattdessen soll die Staatsanwaltschaft alleine über den Einsatz entscheiden. Für so schwere Eingriffe ist aber der Richtervorbehalt nötig.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zunächst soll im Rahmen von Ermittlungsverfahren das gesamte Internet nach biometrischen Daten durchsucht werden, also nach Bildern und Videoaufnahmen möglichst vieler Menschen. Diese sollen dann mittels KI mit Bildern von Tatverdächtigen, aber auch von mutmaßlichen Zeugen einer vermuteten Straftat abgeglichen werden.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn davon nämlich jegliche irgendwie, irgendwo, irgendwann einmal erfassten Beweisdaten aus beliebigen anderen Verfahren erfasst werden, dann gehören dazu regelmäßig auch private und intime Informationen von Menschen, die mit dem aktuellen Verfahren gar nichts zu tun haben. Herr Abgeordneter.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Denn das bedeutet, dass man, wenn etwa die herrschenden Parteien hier neue Gesetze machen, sich nicht nur an das halten soll, was diese Gesetze explizit vorschreiben, sondern auch erspüren muss, was vielleicht noch alles dem Ziel eines Gesetzes zuwiderlaufen könnte, anderenfalls man gewärtigen muss, gemeldet und gegebenenfalls sanktionsfrei öffentlich angeprangert zu werden. Da bekommt dieses Gesetz ganz schnell eine ganz andere Tendenz, nämlich die einer allgemeinen gegenseitigen Überwachung der Bürger, ob der andere, ob der Arbeitgeber auch brav den Zielen der Regierung folgt. Besonders hervorgehoben wird der Bereich des Steuerrechts. Da sollen nicht nur strafbare Dinge, also Steuerhinterziehung, gemeldet werden, sondern jeglicher Verstoß gegen steuerliche Vorschriften oder wiederum gegen das Ziel steuerlicher Vorschriften.

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Wenn wir von Hinweisgeberschutz sprechen, dann stehen uns Personen wie Julian Assange oder Edward Snowden vor Augen – jene, die aus dem Inneren Leviathans Dinge ans Licht holen, von denen die Mächtigen nicht wollen, dass sie gesehen werden. Um die geht es bei diesem Gesetz hier aber eher nicht. Angesprochen ist hier der normale Mitarbeiter irgendeines Unternehmens, der Dinge melden soll, Vorgänge in seinem Unternehmen: zunächst einmal rechtswidrige Vorgänge, also Gesetzesverstöße – so weit, so gut –, dann aber auch Dinge, die gerade nicht rechtswidrig sind, im Umkehrschluss also legal sind, die aber dem Ziel irgendwelcher Vorschriften widersprechen. Da wird es dann schon mulmig.

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln den Entwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Stichwort findet sich auch im Wahlprogramm der AfD. Dort heißt es – Zitat –: So bleiben oftmals nur noch alternative Medien und Whistleblower zur Aufdeckung und Offenlegung regierungsamtlichen Unrechts. Aus diesem Grund sind anonyme Hinweisgeber zur Aufdeckung von Korruption, Machtmissbrauch und ... Straftaten … unverzichtbar. Wir stehen also dem Gedanken des Hinweisgeberschutzes nicht nur offen gegenüber, sondern fordern diesen ausdrücklich ein. Dennoch werden wir dieses Gesetz gleich ablehnen. Wie passt das zusammen?

    PLENARPROTOKOLL 20/77 · 2022-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Um nur ein Beispiel zu nennen – der Kollege hat es gerade auch schon getan –: Es wird in einigen Stellungnahmen auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der formwechselnden Verlagerung einer Gesellschaft aus Deutschland ins Ausland womöglich die Ansprüche von Arbeitnehmern aus einer betrieblichen Altersversorgung in ihrer Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit gefährdet sein könnten. Solche Bedenken müssten natürlich ausgeräumt werden, bevor eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Betracht gezogen werden kann. Nach der Anhörung nächsten Monat wissen wir dazu hoffentlich mehr. Vielen Dank. Den Beitrag von Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen wir zu Protokoll. 1 Anlage 9 Das Wort hat der Kollege Pascal Meiser für die Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Dieses vorweggeschickt – denn das Richtige kann man gerade hier nicht oft genug sagen –, muss man bei dem vorliegenden Gesetzentwurf vielleicht etwas weniger Bauchschmerzen haben als bei anderen Gegenständen; denn es geht hier um die Verschmelzung, Aufspaltung oder Umwandlung von Kapitalgesellschaften über Staatsgrenzen hinweg, also um etwas, bei dem auch ein gewisses Maß an Übereinstimmung der beteiligten Rechtsordnungen sinnvoll erscheinen kann. Der Überweisung in den Rechtsausschuss stimmen wir natürlich zu. Wir haben dort auch bereits die Durchführung einer Sachverständigenanhörung zum Inhalt des Gesetzentwurfs beschlossen. Der sehen wir mit Interesse entgegen. Dabei kann dann hoffentlich auch der eine oder andere Punkt noch näher beleuchtet werden, der nach dem jetzigen Stand des Entwurfs problematisch erscheint.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Dies aus zwei Gründen: weil jede Abtretung von Gesetzgebungszuständigkeiten von einem nationalen Parlament an die EU ein Weniger an Demokratie bedeutet und weil die EU als zentralistische Organisation ihrem Wesen nach auf Vereinheitlichung aus ist. Man nennt es zwar euphemistisch „Harmonisierung“, gemeint ist mit diesem blumigen Ausdruck aber ganz banale Gleichmacherei. Wenn aber das Wesen Europas gerade in der Vielgestaltigkeit seiner Völker und Kulturen liegt, dann zerstört die EU notwendigerweise das, was Europa eigentlich ausmacht.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einmal mehr befinden wir uns als Deutscher Bundestag in der Situation, dass wir etwas praktizieren dürfen, das man vielleicht „betreute Gesetzgebung“ nennen könnte. Die EU hat eine Richtlinie erlassen. Über das, was uns damit vorgegeben ist, müssen wir nicht mehr groß nachdenken. Wir müssen halt ausführen, was uns aufgetragen wurde, und dürfen dabei die Einzelheiten noch ein wenig nach unserem Gusto ausschmücken. Das ist bequem, und wenn etwas sich hinterher als weniger gelungen herausstellt, nun, dann trägt im Zweifel halt Brüssel die Verantwortung, aber nicht wir. Verminderte Verantwortung bei vollen Bezügen: Wer wüsste das nicht zu schätzen? Als AfD lehnen wir keineswegs die friedliche Zusammenarbeit der Völker Europas ab – ganz im Gegenteil –, wohl aber die EU in ihrer gegenwärtigen Form.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Denkbar wäre auch, auf eine Digitalisierung dieser Altbestände zu verzichten und die Betroffenen darauf zu verweisen, die noch aktuellen Eintragungen in elektronischer Form erneut vorzunehmen. Durch die ersatzlose Abschaffung schütten Sie das Kind mit dem Bade aus, weshalb wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Jacobi. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dieter Janecek, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Nun besteht wohl ein Konsens, dass das Güterrechtsregister in seiner bisherigen Form, also in Papierform bei Hunderten Amtsgerichten geführt, ein Auslaufmodell ist und in dieser Form auch kaum noch genutzt wird. Das ist als Befund erst mal schlüssig. Abhilfe könnte darin bestehen, das Register zentral, etwa beim Bundesamt für Justiz, und rein elektronisch zu führen. Der Deutsche Notarverein hat noch in einer Stellungnahme von 2017 im Einzelnen erläutert, warum ein solchermaßen modernisiertes Register weiterhin sinnvoll wäre. Als Grund, warum Sie diesem Vorschlag nicht folgen wollen, führen Sie an, es müssten dann gewaltige, zu großen Teilen obsolete Altbestände digitalisiert werden. Das überzeugt nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Wenn man sich die Stellungnahmen zu Ihrem Entwurf, etwa der Bundesrechtsanwaltskammer oder des Anwaltvereins, so ansieht, sind wir da auch nicht die Einzigen. Zerstören Sie also nicht weiter die Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts, sondern sorgen Sie lieber dafür, dass die Energieversorgung der deutschen Unternehmen sichergestellt wird. Zu dem ursprünglichen Inhalt des Gesetzentwurfs. Im Güterrechtsregister können Eheleute den Umstand verlautbaren, dass ein Ehevertrag geschlossen wurde, dass also bei Rechtsgeschäften eines Dritten mit einem der Ehegatten möglicherweise Besonderheiten zu beachten sind. Das dient der Sicherheit des Rechtsverkehrs. Dieses Register wollen Sie ersatzlos abschaffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Sie wollen es noch mehr erleichtern, dass Kapitalgesellschaften, die rechnerisch überschuldet sind, dennoch weiterwirtschaften dürfen. Das hat ja mittlerweile schon Tradition. Unter tätiger Mithilfe einer schlechten Politik zieht eine wirtschaftliche Krise herauf, und Unternehmen geraten in Bedrängnis. Anstatt aber nun die schlechte Politik zu ändern, anstatt die Rahmenbedingungen für die Unternehmen wieder zu verbessern, versucht man lieber, die Fallzahlen bei den Insolvenzgerichten künstlich niedrig zu halten. Das haben Sie damals in der Bankenkrise so gemacht, das haben Sie angesichts der wirtschaftlichen Folgen Ihrer Coronamaßnahmen so gemacht, und jetzt wollen Sie es schon wieder tun, um die Folgen Ihrer desaströsen Energiepolitik mit fingerdick weißer Salbe zu überdecken. Das halten wir einfach für unseriös.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was haben wir hier? Eingebracht worden ist diese Vorlage als Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters. Den zweiten Teil mit dem Insolvenzrecht haben Sie gestern im Rechtsausschuss erst angeklebt. Einmal mehr pfeifen Sie also auf die Formalien eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, indem Sie nachträglich im Ausschuss ganz disparate Materien zusammenleimen. Immerhin haben Sie diesmal den richtigen Ausschuss getroffen. Nach dem, was wir hier schon erlebt haben, muss man ja froh sein, dass das Insolvenzrecht nicht im Ausschuss für Landwirtschaft oder im Gesundheitsausschuss gelandet ist. Inhaltlich ist das, was so mit minimaler Diskussion hier durchgeschleust wird, das reine Déjà-vu.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Da aber die ganz große Mehrheit des Hauses, abgesehen von der AfD und partiell der Linken, sich für alle diese Dinge nicht wirklich interessiert, werden Sie mit ebendieser großen Mehrheit das beschließen, was Sie sich vorgenommen haben. Das ist bedauerlich. Wir können es aber bisher leider nicht ändern. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Schuldhaft kann aber nur menschliches Verhalten sein, was nach verbreiteter Ansicht eine Strafbarkeit von Organisationen wie etwa Unternehmen ausschließt. Nun hat die EU-Kommission freundlicherweise bereits mitgeteilt, wie sie ihre zukünftige Möglichkeit, das Strafrecht in Deutschland zu bestimmen, auszunutzen gedenkt. Da findet sich dann auch das Vorhaben, genau eine solche originäre Verbandsstrafbarkeit vorzusehen. Es ist also bereits heute vorhersehbar, dass uns die gesetzgeberische Tätigkeit der EU womöglich ein Strafrecht beschert, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das sollte eigentlich Anlass genug sein, von dem, was hier heute passiert, Abstand zu nehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Gleichwohl will die EU zukünftig auch darüber entscheiden, dass und wie Verstöße gegen diese Sanktionen strafrechtlich verfolgt werden müssen. Der Deutsche Bundestag hat die Verantwortung dafür, dass das in Deutschland geltende Strafrecht rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Indem der Bundestag hier und heute einen Teil seiner Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht weggibt, entzieht er sich dieser Verantwortung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Lissabon-Entscheidung auch dargelegt, wo die äußersten Grenzen einer Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten im Strafrecht liegen. Eine solche Grenze sind die Kernaussagen des Grundgesetzes, die auch einer Verfassungsänderung entzogen sind. Dazu gehört im Strafrecht das Schuldprinzip, also der Grundsatz, dass nur schuldhaftes Verhalten bestraft werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Hinterher war in den Hausmitteilungen des Bundestages zu lesen, die Sachverständigen hätten allesamt bescheinigt, es sei alles ganz wunderbar. Nun ja. Die mündlichen Äußerungen sind das eine; hilfreicher sind manchmal die schriftlichen Ausführungen der Sachverständigen. Denen lassen sich gute Gründe für erhebliche Bedenken entnehmen. Denn worum geht es hier? Die EU macht heutzutage ja auch in Außenpolitik. Im Zuge dessen erlässt sie Verordnungen über Sanktionen gegen andere Staaten, aber auch gegen Einzelpersonen, die vermeintlich oder tatsächlich solche Staaten unterstützen. Diese Verordnungen nun enthalten teilweise so unbestimmte Rechtsbegriffe, dass sie nach rechtsstaatlichen Maßstäben eigentlich nicht als Grundlage einer Strafbarkeit taugen.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Die fortlaufende Aufgabe weiterer Teile unserer staatlichen Souveränität ist ein schwerer Fehler, und der Umstand, dass diejenigen, die solche Staatszersetzung betreiben, gleichzeitig mit diesem Schlagwort auf uns zeigen, die wir uns dagegen wehren, ist ein ganz schlechter Scherz. Wir sind aber nicht nur aus abstrakten Gründen dagegen; auch im Konkreten bietet der Vorgang mehr als genug Anlass zur Ablehnung. Der Weg, der hier gegangen werden soll, führt über die Brückenklausel in Artikel 83 des AEU-Vertrages. Der hat einige vage gehaltene formale Voraussetzungen. Um uns bestätigen zu lassen, dass es nicht bereits daran scheitert, haben wir am Montag im EU-Ausschuss extra noch ganz kurzfristig eine Anhörung abgehalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass man keine Krise ungenutzt vorbeigehen lassen sollte, ist ein alter und allgemein anerkannter Grundsatz. Auch die EU hat sich diesem Prinzip verschrieben. Zuletzt hat man die Krise der sogenannten Pandemie genutzt, um unter ihrem Deckmantel das Verschuldungsverbot der EU zu kippen. Seitdem nimmt die EU selber Schulden auf, für die am Ende die Mitgliedstaaten und natürlich vor allem Deutschland haften. Jetzt haben wir die Krise des russischen Krieges gegen die Ukraine, und auch diese bleibt natürlich nicht ungenutzt. Vielmehr dient sie als willkommener Vorwand, um den Parlamenten der Mitgliedstaaten weitere strafrechtliche Gesetzgebungskompetenzen zu entziehen. Wir als AfD-Fraktion lehnen das selbstverständlich schon aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Dass der EuGH der Meinung ist, eine anlasslose Speicherung von IP‑Adressen sei unter bestimmten Bedingungen mit den Vorschriften der EU vereinbar, bedeutet doch nicht, dass wir jetzt automatisch das Maximum dessen ausreizen müssten, was danach vielleicht gerade noch geht. Nein, wir müssen vielmehr in eigener Verantwortung entscheiden, welcher grundsätzlichen Vorstellung von unserer Gesellschaft wir folgen wollen. Eine freiheitliche Gesellschaft behandelt nicht ihre Bürger vorsorglich wie Straftäter. Deshalb darf die allgemeine und anlasslose Überwachung keine Option sein, und zwar weder im realen Leben noch im Internet. Wenn das Justizministerium, wie angekündigt, einen konkreten Vorschlag für eine anlassbezogene Datensicherung im Internet vorlegt, werden wir uns das genau ansehen, und dann werden wir dem möglicherweise auch zustimmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Speziell die christlich-sozialdemokratische Union, über deren Antrag wir hier beraten, hat zu dem Vorhaben einer allgemeinen und anlasslosen Überwachung im Internet ein fast schon fetischistisches Verhältnis entwickelt. Sie versuchen unablässig, wieder und wieder, entsprechende Ideen zur Realität zu machen. Sie laufen dabei immer wieder vor die Wand, lernen aber nichts daraus, sondern stehen auf und nehmen Anlauf für den nächsten Versuch. Schon 2010 hat das Bundesverfassungsgericht den damaligen Versuch gestoppt, und nun hat vor wenigen Tagen der EuGH befunden, dass auch die letzte Version Ihres Überwachungsgesetzes rechtswidrig gewesen ist. Prompt kommt der nächste Antrag, der uns auffordert, nun müssten wir aber wenigstens die Lücken nutzen, die der EuGH, nach Ihrer Lesart, dafür gelassen hat. Nein, müssen wir nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Ihre Freiheit würde dadurch gar nicht eingeschränkt. Sie könnten ja weiterhin gehen, wohin Sie wollen. Es würde halt nur aufgezeichnet, wo Sie hingehen. Tut niemandem weh, nur den Tätern unter uns. Und Sie sind ja kein Täter. Oder doch? Genug der Grotesken, ist man versucht zu sagen. Nur, so grotesk ist diese Vorstellung doch nicht. Es ist so, dass die Frage, wo wir uns körperlich aufhalten und bewegen, mittlerweile weniger über uns aussagt als die Frage, wo und wie wir uns in der Parallelwelt des Internets bewegen. Bezogen auf das Internet, haben die beiden ehemaligen Volksparteien Vorstellungen entwickelt, die leider in die Richtung gehen, dort alle Menschen vorsorglich unter staatliche Führungsaufsicht zu stellen wie verurteilte Straftäter.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Läge es da nicht ebenso nahe, diese unzweifelhaft effektive Methode zur Reduzierung von Straftaten einfach zu verallgemeinern und jedem Bürger, beispielsweise mit der Einschulung, einen solchen Sender zu verpassen? Wenn allgemein die Bewegungen und der jeweilige Aufenthaltsort aller Menschen aufgezeichnet würden und entsprechend nachvollzogen werden könnten, wenn es sich als nötig erweisen sollte? Natürlich würden die so gespeicherten Daten streng geschützt, der Zugriff darauf nur ausgesuchten staatlichen Stellen unter klar definierten Voraussetzungen erlaubt. Abwegig? Na, klar. Aber effektiv wäre es schon, nicht wahr? Wie viele Straftaten könnten auf diese Weise aufgeklärt oder von vornherein verhindert werden? Wollen Sie sich mitschuldig an diesen Taten machen, indem Sie sich dieser kleinen Lästigkeit verweigern?

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Strafgesetzbuch sieht vor, dass ein Straftäter, der zu einer erheblichen Haftstrafe verurteilt wurde, nach seiner Freilassung der Führungsaufsicht unterliegt. Im Rahmen der Führungsaufsicht kann das Gericht die Anwendung einer sogenannten elektronischen Fußfessel anordnen. Der Entlassene wird mit einem Peilsender ausgestattet, den er nicht ablegen darf und über den sein Aufenthaltsort ständig feststellbar ist. Dass diese Maßnahme, konsequent angewandt, weitere Straftaten erschweren oder verhindern kann, liegt nahe. Jemand, der genau weiß, dass alle seine Bewegungen überwacht werden, wird sich sehr genau überlegen, ob er Regeln übertritt. Tut er es aber dennoch, dann ist die Aufklärung und Bestrafung seiner Taten um vieles leichter, als sie es sonst wären.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Unter denen, die bereits Abstand von der Schule hatten und einige Jahre Verantwortung für sich und andere tragen mussten, fiel der Erfolg der Regierungsparteien dagegen bescheidener aus. Was liegt da näher, als zur Sicherung künftiger Wahlerfolge der Regierungsparteien noch einige Hunderttausend zusätzliche Wähler im Schulalter zu erschaffen? Wir halten das für einen würdelosen Umgang mit unserer Demokratie. Auch deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank. Konstantin Kuhle hat das Wort für die FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Deshalb legt das Grundgesetz das Wahlalter für den Bundestag zu Recht auf die Volljährigkeit. Warum also dieses Gesetz? Vor einiger Zeit – bevor das dann durch das Coronaregime unterbrochen wurde – gab es erschreckende Szenen hier vor dem Parlament. Lange Reihen von Kindern und Jugendlichen wurden als Demonstrationszug durch die Straßen geführt, die offenkundig schon im Kindergarten und in der Schule in den Weltuntergangskult um den Götzen „Kliemer“ eingeführt worden waren. Wenig verwunderlich erreichten dann bei den letzten Wahlen unter den Erstwählern, die erst kurz zuvor das staatliche Schulsystem verlassen hatten, die Regierungsparteien mit ihrem „Kliemer“-Programm den größten Erfolg.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Mit 16 ist man noch nicht ehemündig, darf also nicht heiraten. Die früher bestehende Möglichkeit, mit 16 zu heiraten, ist erst vor Kurzem ganz bewusst abgeschafft worden. Mit 16 ist man noch nicht voll strafmündig, wird also nicht nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht behandelt. Wollte jemand fordern, Jugendliche mit 16 nach dem Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen, erhöbe sich hier ein Sturm der Entrüstung, und zwar am lautesten bei den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs. Auch die Wehrpflicht, die nach wie vor in unserer Verfassung steht, beginnt für den männlichen Teil eines Jahrgangs mit 18. Die Vorstellung, 16‑Jährige zur Bundeswehr einzuziehen, würde jeder hier als abwegig bis empörend betrachten. Die guten Gründe, aus denen in all diesen Angelegenheiten für die Altersstufe 16 gilt: „noch nicht“, gelten genauso für das Wahlrecht.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für die Wahl des sogenannten Europäischen Parlaments das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden. Lassen Sie uns aus diesem Anlass kurz über Würde sprechen. Nicht nur Menschen, auch Institutionen können eine Würde haben, so auch unsere Rechtsordnung und unsere Demokratie. Zur Würde einer Rechtsordnung gehört es, dass sie sich in ihren Wertungen nicht selbst widerspricht, nicht bloße Willkür in Gesetzesform fasst. Zur Würde einer Demokratie gehört es, dass sie nicht gar zu offensichtlich von den Herrschenden im eigenen Interesse manipuliert wird. Werfen wir einen Blick darauf, welche Regeln unsere Rechtsordnung für die Altersstufe 16 aufstellt. Mit 16 ist man noch nicht voll geschäftsfähig, kann also Verträge nur sehr eingeschränkt abschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Gerade im Mai erst hat der Bundestag ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz beschlossen und zahlreiche behördliche Befugnisse erweitert. Die EU-Kommission aber möchte selbst darüber entscheiden, welche Verhaltensweisen in Deutschland verfolgt und bestraft werden. Diese Forderung wird aktuell mit dem russischen Angriff auf die Ukraine begründet. Eine Aufgabe der Gesetzgebungskompetenz durch den Bundestag wäre aber darauf nicht beschränkt, sondern würde für alle zukünftigen außenpolitischen Maßnahmen der EU gelten, die heute noch in keiner Weise absehbar sind. Dass wir zu dieser Selbstaufgabe des Bundestages nicht die Hand reichen, versteht sich wohl von selbst. Vielen Dank. Die nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Ann-Veruschka Jurisch für die FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Deshalb, so das Bundesverfassungsgericht, könne der Selbstermächtigungsmechanismus des EU‑Vertrags für Deutschland nur wirksam werden, wenn der Bundestag dem jeweils durch ein förmliches Gesetz zustimme. Um ebendies zu tun, sind wir nun hier zusammengekommen. Die Regierung fordert den Deutschen Bundestag auf, er möge zugunsten der EU einen weiteren Bereich seiner Gesetzgebungskompetenz im Strafrecht aufgeben. In der Sache handelt es sich um die strafrechtliche Durchsetzung der Außenpolitik der EU. Die EU definiert einen außenpolitischen Feind, ordnet Sanktionen gegen diesen Feind an und verlangt dann von ihren Mitgliedstaaten, dass sie diese Sanktionen in ihrem jeweiligen Bereich durchsetzen. Das tut Deutschland auch.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Man muss schon tief im Sumpf der EU‑Anbetung versunken sein, um nicht mehr wahrzunehmen, was für ein grotesker Vorgang das im Hinblick auf die demokratische Verfasstheit des Staates recht eigentlich ist. Es ist eine bleibende Schande für den Bundestag, diesem Vertrag damals zugestimmt zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit einiges Richtige dazu angemerkt, allerdings das Vertragswerk am Ende zum Schaden Deutschlands und Europas passieren lassen. Es hat die besondere Bedeutung des Strafrechts hervorgehoben und betont, dass die demokratische Selbstbestimmung in besonders drastischer Weise beschädigt wird, wenn einer Rechtsgemeinschaft die Möglichkeit genommen wird, über die Strafbarkeit von Verhaltensweisen nach eigenen Wertvorstellungen selbst zu entscheiden.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 26 Minuten am späteren Abend gönnt sich der Deutsche Bundestag, um schon mal darüber zu beraten, ob er sich nächste Woche um diese Zeit ein wenig selbst entleiben möchte. Es bedarf geringer prophetischer Gaben, um vorauszusagen, dass er wollen wird. Der Drang zur Selbstabschaffung, zum sozusagen sukzessiven Suizid des Parlaments, ist schließlich Allgemeingut aller Fraktionen außer der AfD. Worum geht es? Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU von 2009 sieht vor, dass die Regierungen der EU‑Staaten sich zusammentun und gemeinsam den Parlamenten ihrer Staaten die Gesetzgebungszuständigkeit für das Strafrecht stückweise entziehen können, um sie auf die EU zu übertragen.

    PLENARPROTOKOLL 20/54 · 2022-09-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz etwa soll Folgendes vorsehen: Ein Mensch, der objektiv in jeder für seine Umwelt relevanten Hinsicht ein Mann ist, jedoch für sich in Anspruch nimmt, eine Frau zu sein, soll die Macht erhalten, von allen seinen Mitmenschen die aktive Bestätigung und Bekräftigung dieser Unwahrheit zu verlangen; und der Staat soll dieses Verlangen mit Zwang und Strafgewalt durchsetzen. Es liegt mir ferne, den Herrn Minister und sein Vorhaben in religiöse Kategorien zu fassen, ihm gar dämonische Qualitäten zusprechen zu wollen. Dennoch möchte ich mit einem Klassikerzitat schließen und dieses zu bedenken geben: „Teuflisch ist es, das Reich der Lüge aufzurichten und andere Menschen zu zwingen, in ihm zu leben.“ In diesem Sinne bedanke ich mich und wünsche weitere erfolgreiche Beratungen. Vielen Dank, Herr Kollege.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Man hat die Regelung, an die sich zu halten die Inhaber der Macht erkennbar nicht geneigt waren, kurzerhand abgeschafft. Und so ist die Freiheit über den Wolken seit heute wieder etwas grenzenloser, während der Maskenzwang für das buchstäblich niedere Volk am Boden fortbesteht. Aber das ist Wasser unter der Brücke. Spannender der Blick in die Zukunft: Was brütet der Geist im Justizministerium weiter aus? Einiges ist angekündigt, darunter wahrlich Faszinierendes.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Das ist in einer hierarchischen Struktur zuvörderst der Geist des Herrn Ministers und also ein kluger und philosophischer Geist. Er zeigte sich öffentlich etwa im Februar, als der Herr Minister gegenüber Frau Maybrit Illner als Lehre aus Jahrtausenden abendländischer Staatsphilosophie formulierte, es sei „der Schritt zur Tyrannei immer dann getan, wenn sich die Inhaber der Macht selber aussuchen, ob sie sich an Gesetze halten oder nicht.“ Als jüngst nun getreu diesem Motto unser Kanzler nebst Reisegruppe befand, der Maskerade sei es für ihn genug und das Infektionsschutzgesetz in seinem Luftfahrzeug nicht gar so verbindlich, da wusste man im Justizministerium auch für diese entstandene missliche Lage einen klugen Ausweg.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Justizministeriums ist einer der kleinsten und einer der langweiligsten – nicht weil er unwichtig wäre, sondern weil er zum großen Teil aus den Kosten für das Personal und die Sachmittel unserer obersten Gerichte besteht. Und über deren Notwendigkeit lässt sich eben kaum streiten. Allenfalls an kleineren Einzelpunkten könnte sich sinnvollerweise eine politische Debatte entzünden, etwa wenn das Justizministerium den Bereich der Justiz verlässt und auch in diesem Haushalt wieder eine Viertelmillion Euro an eine gesellschaftlich schädliche Einrichtung wie die Amadeu-Antonio-Stiftung ausreichen will. Aber das sind Randaspekte. Interessanter als sein Haushalt ist das Ministerium selbst und der Geist, der ihm innewohnt.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Diesen verfehlten Ansatz jetzt durch die Änderung des Aktiengesetzes auf Dauer zu stellen, lehnen wir ab, und deshalb werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Das bedeutet: Wenn ein kritischer, folgenreicher Beschluss für die Zukunft der Gesellschaft ansteht und just in diesem Moment beispielsweise eine große Zahl von Gesellschaftern etwa durch einen Stromausfall vom Internet abgeschnitten wird – dank Ihrer katastrophalen Energiepolitik ja eine ständig wahrscheinlicher werdende Möglichkeit –, dann soll der Beschluss dennoch gültig und unanfechtbar sein, selbst dann, wenn sogar fast alle Gesellschafter nicht abstimmen konnten und der Beschluss nur von einer ganz geringen Zahl von Aktionären gefasst wurde. Das kann so nicht richtig sein, und es wurde auch in der Wissenschaft bereits kritisiert, als Sie eine solche Regelung mit den Covid-Sondergesetzen zuerst eingeführt haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Diesem Vorschlag wollten Sie nicht nähertreten; ganz im Gegenteil haben Sie im Ausschuss sogar noch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit gestrichen, bestimmte Verhandlungsgegenstände von der virtuellen Hauptversammlung auszunehmen. Und zum anderen ist es problematisch, wenn Sie bei rein virtuellen Hauptversammlungen per Gesetz die Anfechtung von Beschlüssen ausschließen, die deshalb mangelhaft sind, weil Aktionäre ihr Stimmrecht aufgrund einer unverschuldeten technischen Störung nicht ausüben konnten.

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Nun hat alles seine Vor- und Nachteile, und dem Verlust an Unmittelbarkeit und Spontaneität mag man ein Mehr an Planbarkeit und Effektivität bei rein elektronischen Abläufen gegenüberstellen. Das ist ein Stück weit situationsabhängig, ein Stück weit auch Geschmackssache. Deshalb ist es durchaus vertretbar, die Möglichkeit zu einer virtuellen Hauptversammlung zu eröffnen im Sinne einer Wahlfreiheit. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt allerdings in mindestens zwei Punkten zu wünschen übrig. Zum einen sollte auch dann, wenn durch Mehrheitsentscheidung der Weg zu einer rein virtuellen Hauptversammlung gegangen wird, einer qualifizierten Minderheit der Aktionäre die Möglichkeit eingeräumt werden, jedenfalls bei bestimmten besonders sensiblen oder gewichtigen Gegenständen die Durchführung der Versammlung in Präsenz zu verlangen.

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann das große Wort von der Aktionärsdemokratie, wenn man möchte, von einer eher technokratischen Warte aus als gesellschaftsrechtliche Lyrik abtun. Ganz verkehrt ist es aber nicht, sich vor Augen zu halten, dass man die kollektive Willensbildung der Unternehmenseigentümer durchaus durch dieselbe Brille betrachten kann und auch sollte wie analoge demokratische Vorgänge, etwa in einem Kommunalparlament. Und da macht es einen qualitativen Unterschied, ob diese gemeinschaftliche Willensbildung, sei es in einem Stadtrat oder bei der Aktiengesellschaft in der Hauptversammlung der Aktionäre, in gemeinsamer Präsenz stattfindet, mit der Möglichkeit zu unmittelbarer Interaktion zwischen den Anwesenden, oder ob isolierte Monaden, vor Bildschirmen sitzend, elektronisch miteinander kommunizieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Aber das ist etwas – dafür sollte man sich schämen, wenn Sie mir hier Dinge, die ich nachweislich definitiv nicht gesagt habe, vor laufenden Kameras und vor dem Publikum in den Mund legen. Ich bitte Sie sehr höflich und sehr eindringlich, das in Zukunft zu unterlassen. Ihre Entschuldigung nehme ich natürlich gerne an. Vielen Dank. Sie haben die Möglichkeit, darauf zu antworten.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Vielen Dank. – Herr Kollege, Sie haben mich in Ihrem Wortbeitrag jetzt dezidiert ganz persönlich angesprochen, unter ganz konkretem Bezug auf eine Rede, die ich bereits vor einigen Tagen hier gehalten habe. Das, was Sie eben behauptet haben, was Inhalt meiner Rede gewesen sei, war das definitiv nicht. Sie können das in der Bild/Ton-Aufzeichnung auf der Internetseite des Bundestages nachvollziehen. Sie können sogar ins Plenarprotokoll sehen und nachlesen, was ich gesagt habe. Das, was Sie mir eben in den Mund gelegt haben, habe ich nachweislich in keiner möglichen Auslegung meiner Worte gesagt. Ich weiß nicht, wer Ihnen das aufgeschrieben hat, was Sie hier eben vorgetragen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Für Bündnis 90/Die Grünen hat Dr. Till Steffen seine Rede zu Protokoll gegeben, für Die Linke Clara Bünger ebenfalls. 1 Anlage 12 Das Wort hat Awet Tesfaiesus für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Der Ausschuss … zweifelt … daran, dass die vorgeschlagene Änderung den gewünschten Erfolg herbeiführen würde. Entsprechend dieser einstimmigen Empfehlung des Rechtsausschusses ist die Gesetzesänderung 2017 dann auch folgerichtig unterblieben. Nun wird sie inhaltlich unverändert erneut vorgelegt. Die Sachlage allerdings ist ebenfalls unverändert; es gibt dazu keine neuen Erkenntnisse. Wir halten die damalige, einhellige Auffassung des Rechtsausschusses weiterhin für zutreffend. Dementsprechend sollte dieser Teil des Gesetzentwurfes gestrichen werden. Mit unserem dahin gehenden Änderungsantrag haben Sie sich im Ausschuss leider nicht näher befassen wollen. Deshalb haben wir ihn heute noch einmal mitgebracht. Sie können also gleich Ihren Fehler korrigieren, indem Sie dem Änderungsantrag jetzt zustimmen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Es ist in der Tat derselbe Vorschlag; daran hat sich nichts geändert. Damals hieß es, man könne so amerikanische Gerichte dazu bewegen, anstelle ihres eigenen Prozessrechts das Beweisübereinkommen anzuwenden. Der Deutsche Anwaltverein hat damals in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass eine solche Wirkung auf amerikanische Gerichte wohl eher nicht anzunehmen sei. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat dann 2017 einstimmig Folgendes beschlossen – ich zitiere –: Eine Öffnung der Zivilrechtshilfe für Verfahren der Dokumentenvorlage („pre-trial discovery of documents“) soll nach Auffassung des Ausschusses nicht vorgenommen werden. Ausforschungsbeweise entsprechend US-amerikanischem Prozessrecht sind nach deutschem Zivilprozessrecht ungeachtet der im Jahr 2001 geänderten Regelungen des § 142 ZPO grundsätzlich unzulässig.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Grundsätzlich leistet Deutschland diese Rechtshilfe im Rahmen des Übereinkommens. Davon ausgenommen sind allerdings bisher die Verfahren der sogenannten „pre-trial discovery“. Das ist eine Erscheinung des Prozessrechts im angelsächsischen Rechtskreis, insbesondere in den Vereinigten Staaten, bei der der Kläger die Herausgabe von Dokumenten des Beklagten erwirken kann, auf die der Kläger dann anschließend seine Klage stützen will. Im deutschen Prozessrecht gibt es das in dieser Form nicht, und, wie gesagt, wir unterstützen solche Verfahren vor amerikanischen Gerichten bisher auch nicht im Wege der Rechtshilfe. Das soll der vorliegende Gesetzentwurf ändern, er soll die Rechtshilfe auch insoweit zulassen. Es hat diesen Vorschlag genau so schon 2017 gegeben; Herr Kollege Dr. Plum sprach das gerade an.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Mitternacht ein Kessel Buntes, ein Potpourri in Gestalt eines Artikelgesetzes. Was ist drin in diesem Topf? Die Implementierung von geänderten EU‑Verordnungen in unsere Zivilprozessordnung, einige Änderungen von Verfahrensbestimmungen im Betreuungsrecht, ein Strauß Namensänderungen als Folge des geänderten Zuschnittes von Ministerien. Das ist alles nicht irrelevant, aber auch nicht der Stoff großer Kontroversen. Zwischen all diesem aber ist ein Artikel, der doch Anlass zur Erörterung gibt; das ist der Artikel 3. Er ändert das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme. Es geht also um die Rechtshilfe, die Deutschland leistet, wenn ein ausländisches Gericht im Rahmen eines dort anhängigen Rechtsstreits eine Beweisaufnahme in Deutschland durchführen möchte.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Darüber, dass die beiden Sätze der Vorschrift sich streng genommen widersprechen, kommt man mit wohlwollender Auslegung vielleicht noch hinweg; schlampig gemacht ist das an der Stelle aber schon. Dass aber nach der Vorschrift eine Anfechtung auch in dem Fall ausgeschlossen sein soll, dass im Rahmen einer rein virtuellen Hauptversammlung durch eine unverschuldete technische Störung ein substanzieller Anteil der Aktionäre sein Stimmrecht nicht ausüben kann und das Beschlussergebnis dadurch evident verfälscht wird, das erscheint im Hinblick auf das Eigentumsrecht der Gesellschafter verfassungsrechtlich dann doch problematisch. Kommen Sie bitte zum Schluss. Unter anderem darüber sollte im Ausschuss gesprochen werden. Vielen Dank. Dr. Till Steffen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ist der nächste Redner in der Debatte.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Jedenfalls gibt es dort auch jene, die Kritik daran äußern, wie die Mitwirkungsmöglichkeiten der Aktionäre in der Hauptversammlung durch die Coronagesetze beschnitten worden sind, und demgemäß bestreiten, dass sich die virtuelle Hauptversammlung tatsächlich bewährt habe. Nun hat man sich im Ministerium diese Kritik offenbar in Teilen zu Herzen genommen und an dem ursprünglichen Referentenentwurf noch etliche Änderungen vorgenommen. Ob das ausreicht, um den nun vorliegenden Koalitionsentwurf schon zustimmungsfähig zu machen, dazu wird die geplante Sachverständigenanhörung hoffentlich noch Erkenntnisse beitragen. Beispielhaft möchte ich nur einen Punkt erwähnen, an dem ich meine Zweifel habe. Das ist die vorgesehene Neufassung des § 243 Absatz 3 Aktiengesetz über den Anfechtungsausschluss bei technischen Störungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD