Armin Grau
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Die Armutsquote im Alter ist sukzessive gestiegen und liegt heute bei fast 20 Prozent. Das ist inakzeptabel für ein reiches Land. Die Empfehlungen laufen auf Kombilösungen aus niedrigen Renten und Grundsicherung hinaus.”
“Auch die Abschaffung der Minijobs und der verschiedenen Frühverrentungsanreize ist eine Forderung von uns Grünen. Aber kommen wir jetzt zu den kritischen Punkten.”
“Wenn die Kapitalrente nicht über Haushaltsmittel finanziert werden kann, dann sollten wir darüber nachdenken, wie diejenigen, die bisher nichts oder nur wenig zur Finanzierung unserer Sozialversicherungssysteme beitragen, beteiligt werden können. Und das tun Sie von der Linken mit Ihrem Vorschlag eben nicht.”
“Sie lassen die Rente, die Sie stärken wollen, alt aussehen. Die Rente kann ihre Kernaufgaben sehr gut alleine besorgen, aber für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben braucht sie den Bund, und der versagt. Sie wollen das Renteneintrittsalter entlang der Lebenserwartung erhöhen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank an die Regierungskommission für den Bericht, der uns jetzt viel Diskussionsstoff liefert. Wenn man den Kanzler am Dienstag gehört hat, könnte man meinen, man bräuchte jetzt gar nicht mehr zu debattieren, sondern könnte gleich alles beschließen.”
“Die Empfehlung der Erwerbstätigenversicherung greift einen Gedanken, den wir seit vielen Jahrzehnten verfolgen, auf, und sie kommt unseren grünen Vorstellungen der Bürgerversicherung schon sehr nahe. Bei der Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten hätten Sie aber ruhig etwas konkreter und weitgehender sein können.”
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“Ihr Antrag lässt klar erkennen, was Sie von diesem Haus und seiner Arbeit in Wirklichkeit halten, wenn Sie schreiben, dass „die persönliche Betroffenheit der Abgeordneten von der allgemeinen Rentenentwicklung“ einen „erhöhten Anreiz für eine sorgfältige, nachhaltige und verantwortungsvolle Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung“ schafft. Dieses Haus ist immer in der Lage, sorgfältige Gesetze zu machen. Dazu braucht es keine unmittelbare Betroffenheit der Abgeordneten, wie Sie schreiben. Um es nochmals klar zu sagen: Es ist richtig, dass wir Abgeordnete uns mit Beiträgen an unserer Alterssicherung beteiligen und auch einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung. Und für die Abgeordneten, die bislang in Versorgungswerke eingezahlt haben, finden wir auch eine gute Lösung. Ihr Antrag gibt sich sachkundig, ist es aber nicht.”
“Das kann man machen; man sollte dann aber auch die Zahlen richtig anpassen. Ihr Antrag ist da schludrig. Aber Sie von der AfD sind auch nicht die Richtigen, um hier voranzugehen. Sie versuchen andauernd, dieses Parlament lächerlich zu machen, und streuen Sand ins parlamentarische Getriebe, wo immer Sie es können. Demokratische Abgeordnete können sich von Ihnen nicht vertreten fühlen, egal ob es um Belange von uns Abgeordneten selbst oder um andere Themen geht. Dass gerade Sie sich um das Vertrauen der Wähler/-innen in ihre Abgeordneten Gedanken machen und Glaubwürdigkeit und Ansehen der Abgeordneten sicherstellen wollen, ist schon einigermaßen bizarr und bloße Taktik.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzliche Rentenversicherung ist die stärkste Säule im Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung. In diese starke Gemeinschaft sollen möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden. Das gilt für nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, für Beamtinnen und Beamte und auch für uns Abgeordnete. Diese Forderung erheben wir Grünen seit Langem. Wir wollen eine Bürger/-innenversicherung in der Rente. In einem Antrag von März 2021 schrieb die grüne Bundestagsfraktion – Zitat –: „Zudem ist es eine entscheidende Gerechtigkeitsfrage, alle Abgeordneten ebenfalls schnellstmöglich in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen.“ Die AfD-Fraktion ist in der 20. Wahlperiode auf diesen Zug aufgesprungen und wärmt jetzt ihren damaligen Antrag auf.”
“Frau Ministerin Warken, ich bleibe bei den Milliardenausgaben aus Ihrem Haus. Im Haushaltsbegleitgesetz sind sogenannte Sofort-Transformationskosten in Höhe von 4 Milliarden Euro vorgesehen, die mittels Rechnungszuschlägen an die Kliniken per Gießkanne ausgezahlt werden sollen. Damit geht ein starker Fehlanreiz zu weiteren Fallzahlsteigerungen und kurzfristiger Mengenausweitung einher. Davon profitieren dann vor allem die Häuser, die kurzfristig Fallzahlen steigern können. Wieso werden diese Mittel – immerhin 4 Milliarden Euro – Danke für die Frage. – nicht gezielt an bedarfsnotwendige Häuser, zum Beispiel in Form von Sicherstellungszuschlägen und Notfallzuschlägen, gezahlt?”
“Wenn die Bundesregierung mehr Menschen in Arbeit bringen will, sollte sie statt über mehr Sanktionen über ein deutlich höheres Budget für die Eingliederungsleistungen nachdenken. Da reichen die Erhöhungen, die Sie, Frau Ministerin, ansprachen, leider nicht aus. Ihr Haushaltsposten ist da kein großer Wurf. Auch die Kosten der Unterkunft sind angesichts erwartbarer Steigerungen äußerst knapp kalkuliert. Besonders bedauerlich – ich glaube, wir können den Haushalt richtig lesen, Frau Michel – sind die Kürzungen beim Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und bei der Bundesinitiative Barrierefreiheit. Kanzler Merz hat ja gerade beim Kommunalkongress Einsparungen bei Menschen mit Behinderung angekündigt. Statt bei den Hilfebedürftigen zu kürzen, – Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede.”
“Der Fortschritt durch das Bürgergeld ist die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Das stärkt die Befähigung der Menschen – Herr Whittaker, genauso wie Sie das meinten – und bietet eine Vermittlung in Jobs mit Perspektive. Es ist das beste Mittel gegen den Drehtüreffekt bezüglich Job und Arbeitslosigkeit und ein gutes Mittel gegen den Fachkräftemangel. Es kostet mehr Geld, Menschen für kurze Zeit in prekäre Jobs zu vermitteln anstatt dauerhaft in qualifizierte Arbeit. Sie von der Union wollen Sanktionen verschärfen. Dabei zeigt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeit überzeugend, dass Sanktionen langfristig Beschäftigungs- und Einkommenschancen verringern. Sie klagen, in Deutschland werde zu wenig gearbeitet.”
“Selbst die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft kommt zu dem Schluss – Zitat –: Das Bürgergeld ist für Herrn Linnemann „eine politische Obsession“. Ja, man muss Menschen aus dem Bürgergeld herausholen. Das geht aber anders, als Sie das wollen. Was ist zu tun? Erstens müssen wir für ausreichende Löhne sorgen. Rund 800 000 Menschen im Bürgergeldbezug stocken auf, weil die Einkommen einfach nicht zum Leben reichen. Dazu braucht es endlich einen Mindestlohn über der Armutsgrenze, so wie es auch die EU-Mindestlohnrichtlinie empfiehlt. Das Ziel verfehlen wir 2026 bei Weitem. Ohne armutsfesten Mindestlohn subventionieren die Steuerzahler/-innen zu niedrige Löhne, und das ist doppelt ungerecht. Zweitens muss Weiterbildung Vermittlung in dauerhafte Beschäftigung ermöglichen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialstaat ist Garant – Zitat – „für die Sicherheit jedes Einzelnen und den sozialen Frieden in Deutschland“. So steht es in der Einleitung zum Haushalt für Arbeit und Soziales. Die Attacken auf den Sozialstaat gerade aus der Union sprechen aber leider eine andere Sprache. Vor allem auf das Bürgergeld haben Sie sich eingeschossen. Da wollen Sie, Herr Linnemann, etwa – Zitat – „wirklich an die Substanz des Systems gehen“ und Leistungen und Sanktionen verschärfen; Sie haben es gerade in Ihrer Rede noch mal deutlich gemacht. Dabei zeigt eine neue Studie, dass die Regelsätze viel zu niedrig sind und Eltern auf Essen verzichten, damit ihre Kinder genug zu essen haben.”
“Dann kommen wir jetzt zur nächsten Rednerin in dieser Debatte: für die Unionsfraktion Anne Janssen.”
“In der Ampel hatten wir zum Beispiel vorgesehen, dass Fachärztinnen und Fachärzte für drei Leistungsgruppen angerechnet werden können. Jetzt besteht die Gefahr, dass die Regelung fast vollständig ausgehöhlt wird. Dabei ist doch klar: Behandlungsqualität braucht ausreichendes Fachpersonal. Das lässt sich nicht beliebig kleinrechnen. Sie lassen sich da am Nasenring durch die Manege führen, ohne eigene Gestaltungskraft. Einheitliche Leistungsgruppen, verbindliche Qualitätsvorgaben und die Vorhaltevergütung sind das Rückgrat dieser Reform. Ihre Verschlechterung und Verwässerung gefährden die ganze Reform. Wir haben diese Reform in der Ampel auf den Weg gebracht, und es ist für die Menschen in unserem Land entscheidend, dass sie jetzt auch konsequent umgesetzt wird. Vielen Dank.”
“Doch seit Jahren kommen sie diesen Verpflichtungen nicht nach. Der Bundesrechnungshof hat das kritisiert und im Frühjahr eine zu niedrige Beteiligung der Länder an den Kosten der Krankenhausreform festgestellt. Jetzt machen Sie die ganze Sache noch schlimmer, und das alles, ohne dass sichergestellt ist, dass die Länder die eingesparten Mittel auch wirklich in die Krankenhäuser investieren, zum Beispiel für Klimaanpassungsmaßnahmen, die so dringend erforderlich wären. Der Rechnungshof wird sicherlich begeistert sein von dem, was Sie da machen. Und dann erleben wir, wie zentrale Elemente der Reform aufgeweicht werden sollen. Auf Druck der unionsgeführten Länder werden Ausnahmen vorgesehen und Standards abgesenkt, alles zulasten der Patientinnen und Patienten.”
“Mit 4 Milliarden Euro für 2025 und 2026 wollen Sie unter dem Tarnnamen „Sofort-Transformationsmittel“ alte Betriebskostenlücken stopfen. Das ist erkennbar keine Transformation, sondern Etikettenschwindel. Sie verpassen es, bedarfsnotwendigen Kliniken gezielt unter die Arme zu greifen, und Sie missbrauchen damit Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, statt sie für die tatsächlichen Zukunftsaufgaben zu verwenden. Problematisch sind auch Ihre geplanten Änderungen beim Krankenhaustransformationsfonds. Ursprünglich sollten Bund und Länder über zehn Jahre jeweils 2,5 Milliarden Euro beisteuern. Jetzt soll der Bund in den ersten vier Jahren 3,5 Milliarden Euro, die Länder nur 1,5 Milliarden Euro zahlen. Originär zuständig für Krankenhausinvestitionen sind aber die Länder.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhausreform ist eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte. Sie wirkt einer fehlgeleiteten Ökonomisierung und den Fehlanreizen zu immer mehr stationären Behandlungen entgegen. Durch mehr Spezialisierung und Qualitätsvorgaben erreichen wir, dass Patientinnen und Patienten eine qualitätsvolle Behandlung zur richtigen Zeit am richtigen Ort erhalten. Die Finanzierung der Reform spielt eine gewichtige Rolle, aber sie muss richtig ausgestaltet werden. Doch genau hier ist die Bundesregierung, ist die Frau Ministerin auf dem Holzweg. Statt gezielter Investitionen plant die Koalition im Haushaltsbegleitgesetz eine Rückwärtsfinanzierung mit der Gießkanne.”
“Sehr geehrter Herr Minister Rainer, wie der Kollege Steiniger gerade schon gesagt hat, liegt in meinem Wahlkreis nicht nur eine große Chemieindustriestadt, sondern auch der Gemüsegarten Vorderpfalz. Die Wettbewerbsfähigkeit des Gemüseanbaus in Deutschland ist mir ein großes Anliegen. Ich möchte Sie vor dem Hintergrund fragen: Ist es richtig, die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland, etwa im Bereich der Spezialkulturen, zulasten der Schwächsten der Schwachen, der Saisonarbeitskräfte, aufrechtzuerhalten? Ist das der richtige Weg, um diese Problematik anzugehen?”
“Herr Präsident! Herr Minister, es ist ganz klar: Wir alle erwarten von Ihnen, dass Sie Recht und Gesetz einhalten, selbstverständlich. Aber ich möchte doch noch mal nachhaken bei dem Punkt „Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte“. Sind Sie denn persönlich der Meinung, dass es angemessen sein könnte, den Saisonarbeitskräften nicht den vollen Mindestlohn auszuzahlen, und, wenn ja, warum soll das angemessen und richtig sein? – Vielen Dank.”
“Wir Grüne schlagen einen öffentlich verwalteten Bürgerinnen- und Bürgerfonds vor, in den staatliche Einlagen fließen. Er unterstützt die Garantierente und bietet eine verlässliche Anlagemöglichkeit für private Altersvorsorge und Betriebsrenten. – Sie bleiben auch bei der Betriebsrente sehr unkonkret. Eine verlässliche Altersversorgung mit nur gering steigenden Beiträgen und staatlichen Zuschüssen ist erreichbar. Der Koalition fehlen dazu aber bislang zumindest die Konzepte. Bevor wir den Geschäftsbereich Arbeit und Soziales der Kollegin Bärbel Bas verlassen, darf ich für die CDU/CSU Herrn Peter Aumer das Wort erteilen als dem letzten Redner zu diesem Geschäftsbereich.”
“Bei der Rente kommt es darauf an, die Kosten des demografischen Wandels gerecht über die Generationen und nach Vermögen und Leistungsfähigkeit zu verteilen. Menschen dürfen im Alter nicht in die Grundsicherung fallen. Dazu müssen wir das Rentenniveau langfristig bei mindestens 48 Prozent stabilisieren und nicht nur bis 2031, wie Sie das jetzt vorhaben. Es gilt, die Einnahmeseite im Rentensystem durch gute Löhne zu verbessern, inklusive eines 15-Euro-Mindestlohns ab jetzt, durch bessere Erwerbsmöglichkeiten für Frauen, mehr Zuwanderung und viele Ältere, die durch bessere Prävention und Reha länger im Erwerbsleben bleiben können, wenn sie das wollen. Gegen Altersarmut haben Sie in der Koalition kein Rezept. Wir brauchen eine Garantierente, die deutlich besser ist als die heutige Grundrente.”
“Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Rente herrscht in der Regierungskoalition eine Mischung aus Leere und Zwist. Kanzler Merz sagt – Zitat –: „Die Kritik stimmt: Wir sind ziemlich unklar und vage geblieben, etwa was wir mit der Deutschen Rentenversicherung vorhaben.“ „Unklar und vage“, ja, das trifft es perfekt. Wie bei so vielem in dieser Koalition soll es eine Kommission richten und die programmatische Leere füllen. Jetzt macht Ministerin Bas, der ich viel Erfolg wünsche, den guten Vorschlag, auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Da widerspricht die Union direkt. Dabei wäre es richtig, die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung weiterzuentwickeln, in die auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige einzahlen.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte meine Frage auch an Herrn Kanzleramtsminister Frei richten und schließe mich direkt den Fragen meiner Vorredner an. Sie weisen gerade auf das Äquivalenzprinzip in der Rente hin. Können Sie bitte erläutern, warum es gerade jetzt angesichts des demografischen Wandels und der in Rente gehenden Boomergeneration nicht sinnvoll sein sollte, den Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung um Beamte, Abgeordnete und Selbstständige zu erweitern? Denn in den nächsten Jahren haben wir zwar ein besonderes Problem, das wir aber in 20 Jahren, dann, wenn es um die Auszahlung der Renten geht, auf die Sie gerade hingewiesen haben, nicht mehr haben. – Vielen Dank.”
“Nicht wenige Menschen bei uns erhalten Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung; auch das muss man berücksichtigen. Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Im Interesse der Menschen auf den Wartelisten – letzter Satz – und im Interesse der Angehörigen potenzieller Spender plädiere ich ganz entschieden für die Einführung der Widerspruchsregelung. Vielen Dank. Es ist ein wirklich sensibles Thema. Deshalb bitte ich Sie sehr, selbst darauf zu achten, dass Sie dann, wenn die Redezeit vorbei ist, möglichst schnell zum Ende kommen. Das Wort hat jetzt Kristine Lütke.”
“Bei der Organspende müssen das Recht auf Leben der vielen verzweifelten Menschen auf den Wartelisten und das Selbstbestimmungsrecht möglicher Spender beachtet werden. Auch bei der Widerspruchsregelung wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Niemand wird gegen seinen Willen zur Organspenderin. Niemand wird zum Objekt degradiert, instrumentalisiert oder verdinglicht. Jeder Mensch gehört weiterhin sich selbst. Die Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung – die Vorredner haben es schon gesagt –, aber sie ist ein unabdingbares Element bei der Erhöhung der sehr niedrigen Spendezahlen bei uns, nachdem viele bisherige Maßnahmen eben nicht gewirkt haben. Können Sie bitte zum Schluss kommen? In allen Ländern mit Widerspruchslösung ist die Spenderate höher als bei uns.”
“Nicht selten wird eine solche Entscheidung später bereut, wenn das Gefühl aufkommt, man hätte mehreren Menschen das Weiterleben ermöglichen, dem Tod der geliebten Person noch einen Sinn verleihen können. Ich erlebe die heutige Praxis seit vielen Jahren als zutiefst unbefriedigend. Sie lässt definitiv die Chance für viele Organspenden aus. Bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen genauso intensiv einbezogen wie bisher. Sie werden gefragt, ob ihnen eine Äußerung des Verstorbenen zur Organspende bekannt ist. Die Angehörigen sind Informationsübermittler, aber sie stehen nicht mehr unter dem großen Druck, nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden zu müssen.”
“Sie stehen am Bett auf der Intensivstation und müssen verstehen, dass ihr geliebter Vater oder Ehemann tot ist, obwohl der Monitor doch noch Herztätigkeit anzeigt. In dieser Phase des Abschiednehmens werden sie jetzt auch noch vor die Entscheidung gestellt: Organspende, ja oder nein? Als Neurologe habe ich vielfach den Hirntod festgestellt und Angehörigengespräche geführt. Oftmals habe ich erlebt, wie überfordert und ratlos die Angehörigen in dieser Situation sind. Wenn nie über das Thema Organspende gesprochen wurde, ist es kaum möglich, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu rekonstruieren. In dieser Situation lehnen viele Angehörige aus Unsicherheit eine Organspende ab.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Eine junge Frau erleidet durch eine Pilzvergiftung ein schweres Leberversagen, eine neue Leber wird dringend benötigt. Zur gleichen Zeit stirbt ein Mensch durch eine schwere Hirnblutung und befindet sich im Zustand des Hirntods. Der Verstorbene könnte mehrere Leben retten, etwa das der jungen Frau mit Leberversagen. Genauso wie rund 40 Prozent der Deutschen hat der Verstorbene weder schriftlich noch mündlich eine Entscheidung zur Organspende getroffen. Nach der heutigen Zustimmungsregelung sollen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, ob eine Organspende stattfinden kann oder nicht. Und hier beginnt das Problem. Die Angehörigen sind in einer Extremsituation.”
“Ich möchte an dieser Stelle all den vielen Freiwilligen in unserem guten Palliativ- und Hospizwesen recht herzlich danken. Sie alle leisten großartige Arbeit. Also, recht herzlichen Dank an dieser Stelle! Abschließend will ich noch Folgendes sagen: In meinem Berufsleben sind mir Patientinnen und Patienten begegnet, die trotz guter palliativmedizinische Angebote eine schwere Krankheit nicht bis zum Ende durchleben wollten und in autonomer Selbstbestimmung Suizidassistenz wünschten. Letzten Juli sind zwei Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz gescheitert. Wir sind jetzt auf dem Weg zu einem neuen Gesetzentwurf zu diesem Thema, und ich freue mich, darüber hier bald debattieren zu können. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Grau. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Emmi Zeulner, CDU/CSU-Fraktion.”
“Aber im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir so etwas zum Beispiel für die neuen sektorübergreifenden Versorgungseinheiten eingeführt, und das müssen wir sicherlich im Weiteren auch noch ausbauen. Koordination und Netzwerkarbeit wollen Sie stärken. Ich stimme zu; aber wir wollen auch im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz grundsätzlich etliches in dieser Richtung umsetzen. Vielleicht wollen Sie diesem Gesetz, anders als heute, dann auch zustimmen. Auch der Einsatz psychosozialer Fachkräfte bei Erwachsenen ist sicherlich sinnvoll. Also, vieles in Ihrem Antrag ist wirklich begrüßenswert. Leider fehlen, wie Herr Teutrine und andere auch schon angemerkt haben, aber zu allen Punkten Hinweise auf die Finanzierung. Ich will das jetzt nicht weiter vertiefen.”
“Sie fordern weiterhin eine wohnortnahe Palliativversorgung in jedem Krankenhaus. Mit der Krankenhausreform, die wir heute ja beschlossen haben, führen wir nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen Leistungsbereiche ein, die in Zahl und Ausgestaltung weiterentwickelt werden sollen. Es ist ernsthaft darüber nachzudenken, auch eine Leistungsgruppe Palliativmedizin einzuführen, wie das die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin bereits gefordert hat. Dabei wird nicht jedes Krankenhaus eine solche Leistungsgruppe von den Ländern bekommen können; aber eine wohnortnahe Versorgung muss sicher gewährleistet sein. Sie sprechen das Thema „palliatives Fallmanagement nach Krankenhausentlassung“ an. Unser in Sektoren getrenntes Gesundheitswesen kennt ein solches Fallmanagement leider viel zu wenig.”
“Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich über den Antrag von der Union sehr gefreut. Als Neurologe, der viele Patientinnen und Patienten mit schweren und zum Tode führenden Krankheiten betreut hat, liegt mir die Hospiz- und Palliativversorgung sehr am Herzen. Es ist richtig: Sterben ist das letzte Wegstück des Lebens. Jeder Mensch soll auf diesem letzten Weg gut und individuell betreut und versorgt werden und ohne Schmerzen und Ängste würdevoll sterben können. Eine gute Palliativversorgung ist Ausdruck einer solidarischen und humanen Gesellschaft. Ihrem Antrag kann ich da nur zustimmen. Sie fordern eine Gesamtevaluation des 2015 beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetzes. Bei einem Gesetz wie diesem ist es sicherlich sinnvoll, darin eine Evaluationsklausel grundsätzlich zu verankern.”
“Diese Reform ist ein Riesenfortschritt, meine Damen und Herren, für die Menschen in unserem Land, für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, und sie wird auch den Krankenkassen helfen, die aktuell wieder stark ansteigenden Kosten mittelfristig in den Griff zu bekommen. Bitte stimmen Sie zu, und blockieren Sie dieses wichtige Gesetz nicht im Bundesrat. Vielen Dank.”
“Und wir führen den Nachhaltigkeitsbegriff in die Krankenhausfinanzierung ein und bringen die Kliniken auf den Weg zur Klimaneutralität; denn 5 bis 6 Prozent der klimaschädlichen Emissionen kommen aus dem Gesundheitswesen, meine Damen und Herren. Im parlamentarischen Verfahren ist die Reform auch gerechter geworden; denn jetzt wird auch die private Krankenversicherung beteiligt. Nicht zuletzt haben wir die Geburtshilfe gestärkt und fördern hebammengeführte Kreißsäle. Das stärkt die natürliche Geburt in unserem Land mit seiner hohen Rate an Kaiserschnitten. Und wir stärken die Kinderkliniken, die jetzt nicht mehr mit Abschlägen bestraft werden, wenn sie Kinder früher nach Hause entlassen, und wir verbessern die ambulante Versorgung durch die Kinderkrankenhäuser.”
“Die Versorgung im ländlichen Raum stärken wir auch dadurch, dass Kliniken in dünn besiedelten Regionen, die sogenannten Sicherstellungshäuser, dauerhafte Ausnahmen bei den Anforderungen, höhere Zuschläge und eine garantierte Sockelfinanzierung bekommen. Unsere Reform sorgt auch für ausreichendes Personal und damit mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten. Für die Pflege haben wir bereits Standards eingeführt. Für die Ärztinnen und Ärzte steigen wir in ein Instrument ein, das die Bundesärztekammer entwickelt hat, und für die anderen Berufsgruppen werden wir erstmals Standards entwickeln. Auch das ist ein Erfolg im parlamentarischen Verfahren.”
“Die Auszahlung des Vorhaltebudgets erfolgt zeitnah – das haben wir im parlamentarischen Verfahren verbessert –, und das Hamsterrad, Herr Sorge, halten wir an. Viele Menschen auf dem Land machen sich Sorgen über die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Wir sichern die Grundversorgung im ländlichen Raum durch die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Sie können auch zur hausärztlichen und nach unseren Verhandlungen ebenso zur fachärztlichen Versorgung beitragen, wenn keine Zulassungssperren bestehen. Auch das ist ein Quantensprung in unserem bisher so sektorengetrennten Gesundheitswesen. Auskömmliche tagesgleiche Pflegesätze sichern diese Einrichtungen finanziell ab. Fallpauschalen gibt es hier nicht mehr.”
“Ich erinnere: Die rein fallzahlabhängige Vergütung hat dazu geführt, dass Deutschland Weltmeister bei den Krankenhausbehandlungen ist. Vieles, was andere Länder längst ambulant machen, machen wir in Deutschland immer noch stationär. Wir sichern jetzt die Krankenhäuser finanziell ab, indem wir 60 Prozent der Einnahmen über ein Vorhaltebudget vergüten, das fallzahlunabhängig ist, solange die Patientenzahlen sich nicht um mehr als 20 Prozent unterscheiden. Auch wenn die Patientenzahl auf 80 Prozent zurückgeht, bekommt die Klinik 100 Prozent ihres Vorhaltebudgets. Sinkende Fallzahlen werden durch mehr ambulante Versorgung eben in Zukunft die Regel sein. Mit diesem wirklich echten Vorhaltebudget dämpfen wir die Wirkung dieses gewünschten Fallzahlrückgangs wirksam ab.”
“Wir haben die Rechtsgrundlage dafür mit dem Transparenzgesetz überhaupt erst geschaffen, und dieses Transparenzgesetz ist durch die Opposition und durch die Länder zunächst mal für lange Zeit verhindert worden. Wir hätten ja schon vor einem halben Jahr so weit sein können, wie wir heute sind. Noch mal ganz grundsätzlich zur Auswirkungsanalyse gesagt: Sie tun, wie ich gerade in der Rede schon gesagt habe, einfach so, als wäre diese Auswirkung ein Automatismus. Mitnichten! Die Länder bestimmen über die Auswirkungen der Reform. Sie haben alle Freiheit, zu entscheiden, was mit dem Krankenhaussystem wird, alle Freiheit. – Das ist ein großes Missverständnis. Das ist kein Automatismus. Ich fahre dann fort. Es wird auch kritisiert, wir hätten keine echte Vorhaltevergütung.”
“Wir können doch hier die Folgen überhaupt nicht einschätzen, weil diese Auswirkungsanalyse uns in dieser Form überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden ist. Sind Sie mit mir nicht auch der Meinung, dass das, was hier gerade passiert, eine Selbstverzwergung des Parlaments ist und dass das eigentlich eine Missachtung des Parlaments ist? Nein, Herr Sorge, da bin ich überhaupt nicht mit Ihnen einer Meinung. Sie müssten doch die Vorgeschichte dieser ganzen Auswirkungsanalyse besser kennen. Wir wissen doch genau: Die Auswirkungsanalyse war bislang überhaupt nicht möglich, weil wichtige Zahlen, wichtige Daten uns allen bisher nicht zur Verfügung standen, zum Beispiel die Arztzahlen. Es ist doch merkwürdig, dass bis vor Kurzem die Arztzahlen in den einzelnen Krankenhäusern überhaupt nicht bekannt waren.”
“Ich habe es gerade in meiner Rede gesagt: Die Vorstellung bestand darin, dass der Minister ein Blatt hochgehalten hat – das scheint in der Ampel momentan so üblich zu sein –; auf diesem Blatt waren Punkte, und er sagte, das sei am Beispiel des Saarlandes mal beispielhaft dafür, wie die Auswirkungsanalyse aussehen würde. Erster Punkt. Jetzt sagen Sie hier, nachdem der Minister gestern behauptet hat, das sei die rechtzeitige Vorstellung der Auswirkungsanalyse vor Verabschiedung gewesen, dass uns diese Auswirkungsanalyse in wenigen Tagen zur Verfügung gestellt würde. Ja, was gilt denn nun? Und wenn Sie dann hier sagen, wir könnten auf Tatsachengrundlage entscheiden, dann ist doch genau diese Tatsachengrundlage absolut brüchig.”
“Herr Kollege Grau, ich habe mich deshalb noch mal zu Wort gemeldet, weil wir gestern im Ausschuss erstmals überhaupt eine Andeutung des Ministers bekamen, dass es diese Auswirkungsanalyse geben solle, die noch dazu im Übrigen seit Monaten – vor Verabschiedung des Referentenentwurfes, dann vor Verabschiedung des Gesetzentwurfes, dann vor finaler Beratung im Ausschuss – immer wieder versprochen worden ist. Also, der Minister ist jedes Mal wortbrüchig geworden. Nun hat er uns gestern im Ausschuss dann auf unser ausdrückliches Verlangen diese angebliche Auswirkungsanalyse vorgestellt.”
“Dadurch sind Zusammenschlüsse und Schwerpunktbildungen für die Länder viel besser möglich. Durch die Zentralisierung spezialisierter Leistungen schaffen wir jetzt verbesserte Versorgungsqualität. Kollege Grau, ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Sorge? Aber natürlich. Ja, klar; sicher, gerne. Ich dachte es mir. An die Kollegen der Ampel: Wenn Sie sich in der Geschäftsordnung auskennen würden, dann wüssten Sie, dass der Sprecher immer Redezeit bekommt. Aber das sei jetzt mal dahingestellt.”
“Wir entwickeln die Leistungsgruppen weiter. – Überhaupt ist die Reform ein lernendes System, Herr Sorge. An der Reform wird von Ihnen, Herr Sorge, kritisiert, dass keine Auswirkungsanalyse möglich war, und oft wird so getan, als wäre die Reform quasi ein wildgewordener Rasenmäher, der die Kliniklandschaft umpflügt. Das Gegenteil ist doch der Fall: Die Länder gestalten die Veränderungen durch die Zuweisung von Leistungsgruppen und Planfallzahlen. Sie erhalten jetzt viel mehr Optionen als bisher. Außerdem bekommen sie dieser Tage auch das versprochene Instrument zur Auswirkungsanalyse. Kollege Grau. Wir ändern auch das Wettbewerbsrecht. Kollege Grau! Dadurch sind Zusammenschlüsse – – – Herr Sorge, hören Sie doch besser zu. Hören Sie doch zu. Kollege Grau!”
“In der Coronapandemie und durch Energiepreishilfen hat der Bund mit mehr als 30 Milliarden Euro unterstützt. Wir haben eine volle Anpassung an die Tarifsteigerungen und einen besseren Ausgleich an die Inflation für die Kliniken beschlossen. Sie haben die notwendigen Veränderungen verschlafen und dadurch die Kliniken in die Krise geführt. Wir holen diese Reform jetzt mit größerem Tempo und in finanziell schwierigen Zeiten nach und bauen einen Schirm für die Krankenhäuser auf. Die Leistungsgruppen nach dem Vorbild von NRW mit Qualitätsvorgaben und zusätzlich einem Vorhaltebudget sind ein Paradigmenwechsel zum Nutzen der Patientinnen und Patienten. Endlich bestimmt Qualität Krankenhausplanung und -finanzierung mit. Ich habe im Übrigen großen Respekt vor der Krankenhausreform in NRW und Ihren Leistungen, Herr Minister Laumann.”
“Die Finanzierung der Betriebskosten nur über die Fallpauschalen hat zu einem enormen Kostendruck und zu Fehlanreizen hin zu Fallzahlsteigerungen und zu besonders lukrativen Leistungen geführt. Nicht selten haben Kliniken in diesem System Patientinnen und Patienten behandelt, für deren Therapie sie nicht ausgestattet waren. Das ist nicht patientengerecht, und das Ergebnis ist auch ein sehr hoher Arbeitsdruck. Viele Fachkräfte, vor allem Pflegekräfte, haben die Kliniken leider verlassen. Diese mehrfache Krise ist entstanden, weil die Vorgängerregierungen es verpasst haben, rechtzeitig tiefgreifende Reformen durchzuführen. Jetzt behaupten gerade Sie von der Opposition immer wieder, wir lassen die Kliniken in ihrer Finanznot alleine. Das ist nicht der Fall.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Patientinnen und Patienten! Liebe Beschäftigte in den Krankenhäusern! Eine gute gesundheitliche Versorgung ist für viele Menschen eines der wichtigsten Themen; das zeigt unter anderem der Gleichwertigkeitsbericht 2024. Die Krankenhäuser spielen dabei eine ganz zentrale Rolle. Aber unsere Krankenhäuser – Minister Lauterbach hat es ausgeführt – stecken in der Krise – finanziell, personell und konzeptionell. Die Mehrzahl der Kliniken schreibt rote Zahlen, weil durch Fallzahlrückgänge und Personalmangel Einnahmen weggebrochen sind und sich die Kosten durch Inflation und Tarifsteigerung erhöht haben.”
“Bei der Tiefengeothermie unterscheiden wir zwischen hydrothermaler Geothermie, bei der warmes Tiefenwasser genutzt wird, und petrothermaler Geothermie, bei der Wasser unter Druck in die Tiefe gepresst wird. Beide sind sicher handhabbar – zweifellos –, unterscheiden sich aber in ihrer Komplexität. Umweltverbände empfehlen, in den Antragsverfahren zwischen beiden Formen zu differenzieren. Das sollten wir im parlamentarischen Verfahren diskutieren. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Ralph Lenkert für die Gruppe Die Linke.”
“Es ist richtig, diesem Ausbau ein überragendes öffentliches Interesse zuzuerkennen und Verwaltungsverfahren zu kürzen und zu vereinfachen. Dabei muss der Schutz unseres Trinkwassers vollständig gewahrt bleiben. Bei mir zu Hause im Oberrheingraben – es ist ja schon darüber gesprochen worden – haben Projekte der Tiefengeothermie in der Vergangenheit zu seismischen Komplikationen geführt. Die Technik ist aber besser geworden, und kontinuierliches Monitoring schafft Sicherheit. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, die Bürger/-innen frühzeitig einzubeziehen und in Genehmigungsverfahren Luft zu lassen für sachgemäße Prüfungen und ausreichende Antragsfristen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen uns alle glücklich schätzen, dass uns nicht nur die Sonne wärmt, sondern auch Mutter Erde in der Tiefe ein kaum erschöpfliches Potenzial an Wärme bereithält. In der Koalition wollen wir bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen. Dabei kommt der Geothermie eine wichtige Rolle zu. Die Große Koalition hat ihre Ausbauziele seinerzeit deutlich verfehlt, auch weil man sich von vermeintlich günstigem Gas hat blenden lassen – russischem Gas, zu dem die AfD jetzt ja in völliger Verblendung wieder zurückkehren will. Speziell die Tiefengeothermie hat viele Vorteile: Grundlastfähigkeit, geringer Platzbedarf, sie ist sauber und weitgehend emissionsfrei, Tag und Nacht im Sommer und im Winter verfügbar. Es ist keine Frage: Ihr Ausbau muss deutlich beschleunigt werden.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte Sie gerne fragen: Welche Möglichkeiten eröffnet der Bund bereits heute den Ländern, um Hochwasserschutz zu betreiben? In welcher Form fördert der Bund den Hochwasserschutz für die Länder, mit besonderem Schwerpunkt auf den Maßnahmen im Bereich des natürlichen Hochwasserschutzes?”
“Sehr geehrter Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Steffi Lemke. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten in Ihrem Eingangsstatement schon sehr eindrücklich auf die angespannte Hochwasserlage in mehreren Flussgebieten in Deutschlands Osten hingewiesen. Sie hatten auch ausgeführt, dass die Wahrscheinlichkeit für Überschwemmungen, Hochwasserlagen und Starkregenereignisse in Zukunft aufgrund der Klimaerhitzung zunehmen wird. Vor dem Hintergrund bitte ich Sie, noch mal auszuführen, welche speziellen Maßnahmen Sie im Rahmen des Gesetzes zum Hochwasserschutz planen. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.”
“– und Maßnahmen, die auch helfen, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Grau. – Nächster Redner ist der Kollege Andrej Hunko, Gruppe BSW.”
“In letzter Zeit gab es Stimmen, etwa die des Bundesrechnungshofes, die sagten, dass es doch ausschließlich Aufgabe der Länder sei, für diese Kosten aufzukommen. Es ist richtig, dass die Länder für die Krankenhausinvestitionen zuständig sind. Bei dieser Mammutaufgabe ist es aber auch richtig, dass sich der Bund beteiligt. Wir machen das über die Mittel des bereits genannten Gesundheitsfonds, so wie die Große Koalition den Krankenhausstrukturfonds auch auf diesem Weg finanziert hat. Das hat auch seine Berechtigung; denn die Krankenkassen werden mittel- und langfristig durch eine effizientere Krankenhausstruktur entlastet werden. Die zahlreichen Reformen der Ampel – Herr Minister Lauterbach hat zu Recht vom „Herbst der Reformen“ gesprochen – zielen auf eine bessere und zukunftssichere Versorgung – Kommen Sie zum Schluss, bitte.”
“Die Krankenhausreform geht dieses Problem an, nachdem die Union dieses Problem jahrelang völlig verschlafen hat. Die Reform führt Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien ein und ermöglicht den Ländern, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Das gelingt zum Wohl der Patientinnen und Patienten durch Schwerpunkt- und Zentrenbildung. Mit den sektorübergreifenden Versorgungseinheiten verbinden wir ambulante und stationäre Versorgung. Diese Maßnahmen sind patientengerecht, sie ermöglichen einen effizienteren Einsatz des knappen Personals, und sie helfen auch, die knappen Finanzmittel wirkungsvoller einzusetzen. Die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft kostet zunächst einmal Geld. Wir setzen dafür einen 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds auf, der hälftig von Bund und Ländern getragen wird.”