Susanne Hierl
CDU/CSU · Germany
“Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.”
“Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge.”
“Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet.”
“Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet.”
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“Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel sollte ein Gesetzentwurf sein, der Mieterinnen und Mieter wirksam schützt, der praktikabel bleibt und Investitionen in Wohnraum nicht unnötig erschwert. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge. Solche Verträge dürfen natürlich nicht missbräuchlich dazu verwendet werden, die Mietpreisbremse zu umgehen. Gleichzeitig erfüllen diese Kurzzeitvermietungen aber einen wichtigen Zweck. Sie werden benötigt für befristete berufliche Projekte, für Studium, für die Ausbildung oder für familiäre Übergangsphasen. Und nicht jede befristete Vermietung ist ein Missbrauch. Häufig ermöglicht sie überhaupt erst die notwendige Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt.”
“Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet. Diesen konstruktiven Weg sollten wir in den weiteren Beratungen fortsetzen, zum Beispiel bei der Schonfristzahlung. Nach geltendem Recht kann eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen durch vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam werden. Künftig soll dies einmalig auch für eine ordentliche Kündigung gelten. Der Gedanke dahinter ist richtig: Wer unverschuldet in eine kurzfristige finanzielle Notlage gerät, der soll nicht unmittelbar seine Wohnung verlieren.”
“Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Stellungnahme zu Recht auf das Risiko einer Investitionszurückhaltung hingewiesen. Für uns als Union ist klar: Bezahlbares Wohnen braucht den Schutz von Mieterinnen und Mietern, aber es braucht auch Eigentümer, die investieren, modernisieren und vermieten können und auch wollen. Nur wenn beides zusammenkommt, kann der Wohnungsmarkt dauerhaft funktionieren. Der vorliegende Regierungsentwurf wurde gegenüber dem Referentenentwurf an mehreren Stellen nachgebessert.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt mehrere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, soll Vermietung möblierter Wohnungen transparenter machen, Kurzzeitvermietungen klarer regeln und Mieterinnen und Mietern mit Indexmietverträgen in angespannten Wohnungsmärkten besser vor außergewöhnlichen Preissprüngen schützen. Der Wohnungsmarkt besteht aber nicht nur aus großen Immobilienkonzernen. Es gibt Genossenschaften und kommunale Unternehmen.”
“Dafür ist unser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt. Lassen Sie ihn uns in den Beratungen noch besser machen – für mehr Opferschutz und eine starke Strafverfolgung. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Denise Loop für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Auch die Verjährungsregelungen sollten wir uns vielleicht noch mal anschauen und diskutieren, ob der Entwurf hier weit genug geht. Denn viele Betroffene finden erst nach langer Zeit die Kraft, über das Erlebte zu sprechen. Ein weiterer Punkt – der ist mir sehr wichtig – ist die sogenannte Loverboy-Methode. Wir sollten diese stärker in den Blick nehmen. Hierbei täuschen Täter meist junge Frauen, indem sie ihnen eine Liebesbeziehung vorspielen. Sie schaffen emotionale Abhängigkeit und zwingen diese Frauen dann anschließend in die Prostitution. Gerade diese perfide Form der Ausbeutung verdient besondere Aufmerksamkeit im Gesetz wie in der Prävention. Meine Damen und Herren, ein Gesetz ist dann gut, wenn es im Alltag wirkt, wenn Täter konsequent verfolgt werden und die Opfer wirksam geschützt sind.”
“Und sollte jemand jemanden für eine Leihmutterschaft benutzen, die illegal bei uns ist, so fällt das – das ist hier noch mal aufgenommen – unter den Tatbestand des Menschenhandels. Mehr ist es nicht. Ich lasse jetzt die Uhr weiterlaufen, Frau Kollegin. Auch beim Schutz Minderjähriger enthält der Entwurf deutliche Verbesserungen. Eigenständige Vorschriften stärken die Rechte der Betroffenen. Meine Damen und Herren, diese Koalition hat den Schutz von Gewaltopfern bereits spürbar gestärkt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Wir müssen die vorgesehenen Strafrahmen aber noch mal prüfen. Wenn bei Gewalt oder Drohungen künftig niedrigere Mindeststrafen möglich wären als bislang, dann stellt sich die Frage, ob das tatsächlich das richtige Signal sendet.”
“Damit erhalten die Ermittlungsbehörden die Instrumente, die sie brauchen, um die oft professionellen Strukturen des Menschenhandels wirksam aufzudecken. Frau Abgeordnete, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der AfD? Ja. Bitte schön. Hohes Präsidium, vielen Dank für erhaltenes Wort. – Liebe Kollegin Hierl, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade in Ihrer Rede von einer „missbräuchlichen Leihmutterschaft“ gesprochen. Das impliziert ja, dass es auch eine vernünftige, richtige oder in irgendeiner Form nicht missbräuchliche Leihmutterschaft geben könnte. Da würde mich interessieren: Was wäre das denn? Wie würde dann eine nicht missbräuchliche Leihmutterschaft aussehen? Also, Leihmutterschaft ist bei uns nicht erlaubt und darf auch in keiner Form durchgeführt werden.”
“Der neue Standort im Strafrecht macht deutlich, worum es geht: um schwerste Eingriffe in die Würde und die körperliche und sexuelle Integrität eines Menschen. Auch die Neuregelung des Menschenhandelstatbestandes ist im Grundsatz richtig. Künftig werden weitere Formen der Ausbeutung, etwa die Zwangsheirat, illegale Adoption oder missbräuchliche Leihmutterschaft, ausdrücklich erfasst. Ebenso begrüßen wir die Ausweitung der Strafbarkeit auf der Nachfrageseite. Wer wissentlich Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die auf Ausbeutung beruhen, muss künftig ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn: Ausbeutung funktioniert nur dort, wo es auch Nachfrage gibt. Wichtig ist außerdem, dass weitere Formen der Ausbeutung künftig in den Katalog des § 100a Strafprozessordnung aufgenommen werden.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze zur Bekämpfung, die wir als Union ausdrücklich begrüßen. Denn für uns gilt: Der Schutz von Gewaltopfern, insbesondere von Opfern sexueller Gewalt, hat höchste Priorität. Wer Menschen ausbeutet, muss konsequent verfolgt werden. Wer Opfer schützt, stärkt unseren Rechtsstaat. Der Entwurf sieht neben der Umsetzung der Änderungsrichtlinie Menschenhandel eine umfassende Neuordnung des Menschenhandels- und Sexualstrafrechts vor. Ein wichtiger Schritt ist die Einordnung der Zwangsprostitution als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.”
“Aus meiner Sicht ist die bestehende Einwilligungslösung daher die richtige Grundlage, um bei dieser Aufgabe, mehr um Organspenden zu werben, weiterzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen! Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin ist Beatrix von Storch.”
“Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die gewählte Maßnahme erforderlich ist oder ob andere, weniger eingriffsintensive Mittel zur Verfügung stehen, um dasselbe Ziel zu erreichen. Genau an diesem Punkt habe ich Bedenken. Mit der Widerspruchslösung entscheidet der Gesetzgeber für den Bürger; dessen Selbstbestimmungsrecht wird eingeschränkt. Demgegenüber ist die bestehende Einwilligungslösung das mildere Mittel. Ob ein Weg zur Steigerung der Zahl von Organspenden beiträgt, hängt in jedem Fall – egal wofür wir uns entscheiden würden – von der Information der Bevölkerung ab. Wir haben das Potenzial der Aufklärung bisher bei Weitem nicht ausgeschöpft. Bevor wir den bisherigen Weg komplett ändern, sollten wir die Information der Bürger verstärken, jeden Bürger verbindlich ansprechen und auch die Registrierung massiv vereinfachen.”
“In einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben 44 Prozent der Befragten an, dass sie noch nicht zu einer Entscheidung gekommen seien. 22 Prozent dieser 44 Prozent erklärten, dass sie sich mit dem Thema derzeit nicht beschäftigen wollen. Die Widerspruchslösung würde den Ausgangspunkt verändern. Jeder Mensch wäre zunächst als Spender registriert, sofern er nicht aktiv widerspricht. Damit entsteht faktisch die Notwendigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung ausdrücklich zu dokumentieren. Diesen Ansatz sehe ich vor allem aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch. Die Widerspruchslösung greift in das Recht auf Selbstbestimmung als Ausfluss von Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ein. Dieser Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein.”
“Die Entwicklung der Spenderzahlen zeigt allerdings, dass die gewünschten Fortschritte bislang nur begrenzt erreicht wurden. Aus Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wissen wir, dass eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland einer Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Aber bedeutet das auch, dass man tatsächlich zu einer Organspende bereit ist? Unsere Aufgabe besteht daher darin, Menschen dabei zu unterstützen, aus einer grundsätzlichen Zustimmung eine bewusste und informierte Entscheidung für eine Organspende zu machen. Ich habe jedoch Zweifel, ob die Widerspruchslösung hierfür der richtige Weg ist. Die Entscheidung über eine Organspende ist eine selbstbestimmte Entscheidung. Selbstbestimmung ist aber auch, sich mit dieser Frage nicht oder noch nicht auseinanderzusetzen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede und jeder von uns kann irgendwann auf eine Organspende angewiesen sein. Gleichzeitig warten in Deutschland deutlich mehr Menschen auf ein lebensrettendes Organ, als Organe zur Verfügung stehen. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, Familien und Schicksale, die auf Hoffnung und Hilfe angewiesen sind. Deshalb ist unser gemeinsames Ziel: Wir wollen die Zahl der Organspenden erhöhen und damit mehr Menschen die Chance auf ein Leben oder eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität ermöglichen. Unterschiedliche Auffassungen gibt es jedoch hinsichtlich des Weges, auf dem wir dieses Ziel erreichen können. Im Jahr 2022 sind die Regelungen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Die Erwartungen an diese Reform waren hoch.”
“Die CDU/CSU setzt sich für praxistaugliche Lösungen im Rahmen der europäischen Vorgaben ein und nicht für bürokratische Experimente. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.”
“Künftig wird klar definiert, dass eine unterschiedliche Behandlung aufgrund von Religion oder Weltanschauung nur zulässig ist, wenn ein Bezug zur konkreten Tätigkeit oder zu den Umständen ihrer Ausübung besteht. Das ist rechtlich geboten, ausgewogen und aus meiner Sicht gut gelungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Maßstab bleibt: saubere Umsetzung des Europarechts, praxistaugliche Verfahren und keine Symbolpolitik. Wir werden uns den Gesetzentwurf wie gewohnt im parlamentarischen Verfahren noch mal genau anschauen. Jede Regelung muss sich daran messen lassen, ob sie tatsächliche Missstände beseitigt, anstatt neue Rechtsfragen aufzuwerfen. Der Diskriminierungsschutz muss dort gestärkt werden, wo er wirklich Sinn ergibt und in der Praxis einen Unterschied macht. Symbolpolitik hingegen schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat.”
“Deswegen bleibt die Frage: Schließen wir mit der geplanten Regelung tatsächlich eine Schutzlücke? Das geltende Recht bietet umfassende Instrumente, um Diskriminierung zu bekämpfen: von vertraglichen Ansprüchen über vorvertragliche Pflichten bis hin zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und sogar strafrechtliche Regelungen in schweren Fällen. Damit erfüllen wir bereits heute die europäischen Anforderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Rechtspolitik zeigt sich nicht in Überschriften, sondern vor allem in der tatsächlichen Wirkung. Positiv hervorheben will ich die geplante Anpassung der Kirchenklausel in § 9 AGG. Der Entwurf berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts.”
“Zukünftig soll dort ein Verfahren zur Streitbeilegung für alle Personen angeboten werden, die sich in ihren Rechten nach dem AGG verletzt fühlen. Dies klingt zunächst pragmatisch und sinnvoll. Die europäische Vorgabe verlangt die Schaffung einer alternativen Streitbeilegung, lässt jedoch offen, wie diese zu erfolgen hat. In Deutschland existieren bereits bewährte Verfahren wie das Güterichterverfahren, die Mediation sowie gerichtliche und gerichtsnahe Lösungen. Das Hinzufügen eines neuen Verfahrens muss einen echten Mehrwert bieten und darf nicht zu unnötiger Bürokratie führen. Ein weiterer Aspekt, den wir im bestehenden Rechtssystem gut regeln, ist der Schutz vor sexueller Belästigung über den Arbeitsplatz hinaus, etwa auf dem Wohnungsmarkt, in Fahrschulen oder Fitnessstudios.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung sind fundamentale Menschenrechte, die in Deutschland insbesondere durch Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sind. Dieser Grundsatz bildete bereits vor 20 Jahren die Basis bei der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und hat auch heute nichts von seiner Relevanz verloren. Mit den heutigen Beratungen bereiten wir notwendige Anpassungen des AGG vor. Dabei setzen wir erneut europäisches Recht um. Für die CDU/CSU gilt: Europäisches Recht muss präzise und ohne überflüssige Bürokratie umgesetzt werden. Ein zentrales Thema unserer parlamentarischen Diskussion wird sicherlich die geplante Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sein.”
“Es reicht aber nicht aus, nur Gesetze zu machen. Ich würde mir wünschen, dass wir eine Gesellschaft haben, die hinsieht, die eingreift und die Solidarität zeigt. Denn das ist der beste Schutz für die Opfer. Herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Ulle Schauws das Wort. Bitte.”
“Sehr geehrter Kollege, ich glaube, Sie sind zu wenig anwesend hier in diesem Plenarsaal. Wenn Sie das eine oder andere Mal da gewesen wären, wenn Herr Dobrindt genau zu diesen Themen gesprochen hat, wüssten Sie, dass er ganz klar hinter diesen Themen steht. Es wurde schon angesprochen, dass diese Dinge in Zusammenarbeit mit Ministerin Hubig, Ministerin Prien und Minister Dobrindt vorangetrieben werden, er sich also darum kümmert. Ich würde Ihnen also empfehlen: Seien Sie öfter im Plenum! Meine Damen und Herren, dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen, und die Opfer werden geschützt. Sicherlich gibt es noch viele Dinge zu tun. Einiges ist angesprochen worden, auch die Risikoanalyse. Wir arbeiten als Koalition daher weiter am Schutz der Opfer, sowohl digital als auch analog.”
“Sie haben auch noch mal das Zitat des BDK-Vorsitzenden hier angeführt. Da stellt sich mir die Frage: Sowohl die Justizministerin als auch die Frauenministerin sind heute hier. Aber der verantwortliche Minister für die innere Sicherheit in diesem Land ist bei dieser Debatte nicht zugegen, und das ist ein großes Problem. Das zeigt, dass er dieses Thema vernachlässigt. Wir haben ihn als Fraktion auch gefragt, was er bei diesem Thema eigentlich tut. Die Antwort fiel spärlich aus: zwei kleinere Förderprojekte, zwei kleine Modellversuche, davon eines noch von seiner Vorgängerin etabliert. Weiter ist nichts vorhanden. Deswegen meine Frage: Wie ernst nimmt die Bundesregierung in Gänze dieses Thema, wenn der zuständige Minister für innere Sicherheit nicht bei dieser Debatte zugegen ist?”
“Ich finde es einfach schwierig, den Richtern immer wieder zu unterstellen, sie würden sich nicht darum kümmern, dass sie auf dem neuesten Stand sind, und würden sich nicht richtig einarbeiten. Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Grünenfraktion zu? Ja. Bitte sehr. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Hierl, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben in Ihrer Rede ausgeführt, dass die Zahl der Taten gegen Frauen enorm zugenommen hat und dies ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik bekannt geworden ist. Sie haben auch ausgeführt, wie wichtig es ist, dass die Polizei bei der Anwendung der elektronischen Fußfessel einen guten Job macht, und dass es ein ganz großes Sicherheitsthema ist, weil ganz viele Frauen in diesem Land große Sorge haben.”
“Sie erhalten Warnungen und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das erhöht nicht nur die tatsächliche Sicherheit, sondern stärkt auch das Selbstbestimmungsrecht des Opfers. Wir verankern die Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Soziale Trainingskurse und Gewaltprävention durchbrechen den Kreislauf der Gewalt nachhaltig. Das ist notwendiger Opferschutz. Zusätzlich erhalten die Familiengerichte präzisere Instrumente, etwa den Zugriff auf das Waffenregister, damit die Gefährdungsanalyse genauer wird. Und die Betroffenen können sich im Gerichtssaal von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Das stärkt ihre Position und bringt auch Sicherheit. Ich möchte an dieser Stelle noch etwas zu den Schulungen der Richter sagen, die von Ihnen, Herr Valent, angesprochen wurden.”
“Daher freue ich mich sehr, dass wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gehen und das Gewaltschutzgesetz verabschieden, für das wir als Unionsfraktion auch schon in der letzten Wahlperiode gekämpft haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz der Betroffenen zu stärken und den Tätern unmissverständlich klarzumachen: Wer Gewalt ausübt, wird zur Verantwortung gezogen. Was beinhaltet das Gesetz? Wir haben schon einiges gehört. Für die Hochrisikofälle führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der Fußfessel ein. Wenn der Täter die festgelegte Warn- und Verbotszone betritt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann, sofern es erforderlich ist, eingreifen. So setzen wir Schutzanordnungen durch und geben den Opfern mehr Autonomie.”
“Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt zu werden“, dann mag diese Aussage überspitzt sein, aber sie zeigt zugleich den dringenden Handlungsbedarf beim Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Häusliche Gewalt ist kein tragisches Einzelschicksal hinter verschlossenen Türen. Sie ist ein strukturelles Problem, das tief in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Die rund 266 000 polizeilich erfassten Fälle häuslicher Gewalt für das Jahr 2024 sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld bleibt trotz verbesserter Anzeigebereitschaft riesig. Viele Betroffene schweigen – aus Angst, aus Scham und aus der Sorge, dass eine Anzeige die Gewalt nur noch verschlimmert. Genau diese Sorge müssen und wollen wir den Opfern nehmen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt doch noch mal ein Wort zu Herrn Brandner sagen. Sie sagten, wir hätten die Gruppenvergewaltigungen nicht im Blick. Ich rate Ihnen: Werfen Sie mal einen Blick in den Koalitionsvertrag! Wir werden die Strafen für Gruppenvergewaltigungen erhöhen – so steht’s dadrin. Wenn der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter auf die Frage, was er Frauen angesichts der hohen Zahlen von Gewalt- und Sexualdelikten im engsten sozialen Umfeld raten würde, antwortet: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen.”
“Und genau das sollte unser Anspruch sein: dass jeder Mensch, egal wo er lebt, Zugang zu qualifizierter rechtlicher Beratung hat, wenn es darauf ankommt. Das sichert nicht nur Strukturen, sondern auch Vertrauen. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Till Steffen.”
“Gerade für viele Frauen kann das ein entscheidender Impuls sein, diesen Berufsweg einzuschlagen. Auch die Neuregelung zur Altersgrenze überzeugt. Sie setzt die Vorgaben aus Karlsruhe um und behält zugleich die Planungssicherheit für jüngere Bewerberinnen und Bewerber im Blick. Denn wer diesen Weg wählt, investiert viel: Zeit, Energie und auch Geld. Ohne Verlässlichkeit würde der Nachwuchsmangel weiter verschärft. Dieser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass das Anwaltsnotariat anschlussfähig bleibt an die Lebenswirklichkeit, an die Erwartungen der jüngeren Generation und an die Anforderungen einer funktionierenden Rechtspflege. Oder anders gesagt: Er sorgt dafür, dass der Weg zum Recht nicht länger wird.”
“Die bisherige starre Grenze von 70 Jahren wurde als Verstoß gegen die Berufsfreiheit bewertet. Aber die eigentliche Stärke des Gesetzentwurfs liegt darin, dass nicht nur das Urteil umgesetzt wird. Vielmehr wird die Gelegenheit für eine überfällige Modernisierung genutzt. Denn wir müssen uns ehrlich fragen: Warum entscheiden sich so wenige für das Anwaltsnotariat, und was können wir konkret ändern? Besonders aus dem Gesetzentwurf hervorheben möchte ich, dass die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflege künftig nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Das ist lebensnah, das ist gerecht, und es sendet ein klares Signal an all diejenigen, die berufliche Verantwortung und familiäre Aufgaben miteinander vereinbaren.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Er beginnt dort, wo Menschen wichtige Entscheidungen treffen: beim Kauf einer Wohnung, bei der Regelung eines Nachlasses, bei der Vorsorge für den Ernstfall. Und genau in diesen Momenten braucht es eines ganz besonders, nämlich Vertrauen und jemanden, der dieses Vertrauen rechtlich absichert, den Notar vor Ort. Doch gerade beim Anwaltsnotariat sehen wir: So selbstverständlich ist das alles nicht mehr. In den Ländern mit Anwaltsnotariat arbeiten derzeit knapp 4 500 Anwaltsnotarinnen und -notare. Gleichzeitig gehen die Bewerberzahlen zurück, und das hat ganz konkrete Folgen für die Menschen vor Ort. Auslöser des heute diskutierten Gesetzentwurfs ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze der Anwaltsnotare.”
“Es braucht eine Kultur des Hinsehens, des Widersprechens und der Solidarität mit den Betroffenen. Gewalt, meist gegen Frauen, darf niemals relativiert oder verharmlost werden. Denn nur wenn wir konsequent handeln – rechtlich, institutionell und gesellschaftlich –, wenn Übergriffe geächtet werden und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden, entsteht nachhaltiges Vertrauen in den Rechtsstaat. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion.”
“Die strukturellen Herausforderungen im Strafprozess bleiben ja bestehen. Es steht häufig Aussage gegen Aussage, ohne objektive Beweismittel. In solchen Fällen gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Gerichte sind verpflichtet, die Beweise sorgfältig und differenziert zu würdigen. Und an diesen Prinzipien ändert auch eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung nichts. Strafrechtsänderungen, die keine tatsächliche Verbesserung bewirken, können das Vertrauen in den Rechtsstaat schwächen, statt es zu stärken. Ich bin überzeugt: Wirksamer Opferschutz entsteht nicht allein durch neue Straftatbestände. Er erfordert gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Beratungsstrukturen und eine Gesellschaft, die Gewalt klar benennt und entschieden zurückweist.”
“Gerade in dem sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts brauchen wir präzise und nachvollziehbare Regelungen. Auch die vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit überzeugt nicht. Sie verwischt die notwendige Grenze zwischen vorsätzlichem Unrecht und sozial inadäquatem Verhalten. Damit droht eine Relativierung des besonderen Unrechtsgehalts vorsätzlicher Sexualdelikte. Ebenso wichtig – das ist auch mir sehr wichtig – ist die ehrliche Kommunikation gegenüber den Betroffenen. Da würde ich Sie schon mal bitten, Frau Gumnior, dass Sie zuhören. Denn die Erwartung, dass eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung automatisch zu besserem Opferschutz und zu mehr Verurteilungen führt, wird sich nicht erfüllen. Ich frage Sie: Was ändert sich denn, wenn Sie diese Regelung so einführen?”
“In den weiteren Absätzen hat der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstellationen differenziert geregelt. Dazu gehört insbesondere auch die Situation, in denen Opfer aufgrund von Schock oder sogenannter tonischer Immobilität keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liegt bereits heute eine strafbare Handlung vor. In der gerichtlichen Praxis wird bereits heute regelmäßig geprüft, ob eine Zustimmung – ausdrücklich oder konkludent – vorlag. Diese Prüfung ist zentral, um das Vorliegen oder Fehlen von Einverständnis rechtssicher festzustellen. Der vorliegende Entwurf lässt aber offen, wie die Form der Zustimmung sein soll – ausdrücklich oder konkludent. Eine solche Unbestimmtheit würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.”
“Diese Realität verpflichtet uns, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Nach eingehender Abwägung kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht wird. Er schafft keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern birgt die Gefahr neuer Unklarheiten. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. – Lassen Sie mich halt ausreden; vielleicht können wir dann darüber diskutieren. – Es verlangt einerseits die konsequente Ahndung von Unrecht, andererseits auch den Schutz der individuellen Freiheit. Diese Balance wird aber auch schon durch das geltende Recht erreicht. § 177 geht deutlich über die verkürzte Darstellung „Nein heißt Nein“ hinaus.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in den vergangenen Monaten und Wochen im Parlament viel mit dem Thema Gewalt in allen Ausprägungen beschäftigt. Und ich werde hier und heute auch nicht müde, weiterhin zu betonen: Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt, verletzt die Würde des Menschen in ihrem Kern. Sie darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und sie darf auch niemals akzeptiert werden. Die Union stellt sich entschieden gegen jede Form von Gewalt. Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Die Zahl schwerer Gewalttaten steigt, ebenso die Zahl der Vergewaltigungen. Und hinter jeder Zahl steht ein Mensch, ein Schicksal, ein tiefgreifender Eingriff in das Leben eines jeden Opfers.”
“Wer gesund ist, der muss auch rechtlich als gesund gelten. Unsere Gesetze müssen sich am medizinischen Fortschritt orientieren, nicht an überholten Risikomodellen. Wir setzen mit der Entschließung ein klares Signal und bitten die Bundesregierung um eine gesetzliche Regelung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf schafft Ordnung in einer digitalen Realität. Er schützt dort, wo Risiken gewachsen sind, und bewahrt zugleich das, was sich im Alltag bewährt hat. Vielleicht bedeutet das am Ende ganz konkret, dass der Klick am Abend nicht mehr der erste Schritt in die Schuldenfalle ist, sondern einfach nur ein ganz normaler Einkauf bleibt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Entschließung. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Abgeordneter Stefan Schmidt das Wort.”
“Ebenso wichtig war uns als Unionsfraktion: kein deutsches Gold-Plating. Wir setzen europäisches Recht um, aber wir überfrachten es nicht mit nationalen Sonderregeln. Gerade für den Handel und für viele mittelständische Unternehmen ist das entscheidend. Besonders wichtig ist mir in diesem Gesetzgebungsverfahren die Entschließung für das Recht auf Vergessen. Sie zeigt, dass es hier nicht um Technik und Paragrafen geht, sondern um Gerechtigkeit. Menschen, die eine Krebserkrankung überwunden haben, stehen oft noch Jahre später vor verschlossenen Türen: bei Versicherungen und wenn es um Kreditvergaben geht. Nicht weil sie krank sind, sondern weil alte Daten sie weiterhin als Risiko erscheinen lassen. Die Krankheit bleibt auf dem Papier wie ein Schatten, der nicht verschwindet, und das ist nicht akzeptabel.”
“Ein gutes Beispiel dafür ist der Kauf auf Rechnung. Nach einer Umfrage von Verivox ist er gerade bei höheren Summen die mit Abstand beliebteste Zahlungsart im Onlinehandel. Rund ein Drittel der Käufer nutzt ihn. Wer hier unnötig reguliert hätte, hätte nicht den Verbraucherschutz gestärkt, sondern eine funktionierende Praxis erschwert. Deshalb haben wir uns als Union im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass drohende Einschränkungen für Verbraucher vermieden werden und Händler Planungssicherheit erhalten. Ein weiterer Punkt ist der Bürokratieabbau beim Vertragsschluss. Künftig gilt bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen die Textform statt der Schriftform, und das war längst überfällig; denn wer im Jahr 2026 noch an der Schriftform festhält, hat die digitale Realität schlicht nicht verstanden.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Es ist abends, man sitzt auf dem Sofa und scrollt durch einen Onlineshop. Ein Klick – gekauft. Ein weiterer Klick – auch gekauft. Bezahlt wird später, irgendwann. Genau da beginnt das Problem. „Buy now, pay later“: Das hört sich ja ganz bequem an, aber es führt oft dazu, dass man den Überblick verliert. Aus kleinen Beträgen werden viele, und ehe man es merkt, steckt man in der Schuldenfalle. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Wir bringen den Verbraucherschutz auf den aktuellen Stand. Aber ich sage auch genauso klar: Verbraucherschutz darf nicht zu Bevormundung führen. Und er darf nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehen. Er muss praxistauglich sein und bewährte, alltagstaugliche Zahlungsformen erhalten.”
“Ganz herzlichen Dank für die Ausführungen. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, dass es per se für alle Justizvollzugsbediensteten eine Auskunftssperre im Sinne des § 51 Bundesmeldegesetz gibt?”
“Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Hubig, Anschläge auf Menschen, die sich für Mitmenschen einsetzen – sei es in der Verwaltung oder auch in öffentlichen Berufen –, häufen sich. In Berlin haben sich beispielsweise jüngst Clanmitglieder zu Brandanschlägen auf Autos von Justizvollzugsbediensteten bekannt. Rettungskräfte werden immer wieder angegriffen. Ein Gerichtsvollzieher wurde in Ausübung seiner Tätigkeit getötet. Wie bewerten Sie die Sicherheitslage der Mitarbeiter der Justiz, von Menschen, die sich für das Gemeinwesen einsetzen?”
“Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass nicht das Recht des Stärkeren, sondern allein die Stärke des Rechts gilt – für die Frauen in unserem Land, für unsere Kinder und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft! Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Birgit Bessin.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch das sagen: Auch im europäischen Recht erwarten wir diesen Schutz. Bisher ist es den Anbietern möglich, Onlinedarstellungen von realem sexuellen Kindesmissbrauch freiwillig zu melden und damit Ermittlungen erst zu ermöglichen. Und nun wird die Weitergeltung dieser Verordnung blockiert. Dies wird gravierende Auswirkungen auf die Aufdeckung von Kindesmissbrauch haben. Ich frage mich: Wie ist dies möglich? Ich erwarte, dass sich alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen und eine Verlängerung dieser Regelung erwirken. Das sind wir den Opfern schuldig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz von Frauen vor Gewalt ist eine absolute Kernaufgabe des Staates und eine Pflicht unserer gesamten Gesellschaft.”
“Und ich appelliere an die Männer in diesem Land: Seien Sie solidarisch! Gewalt gegen Frauen geht nicht nur uns Frauen an. Sie ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Echte Stärke bedeutet, Respekt vorzuleben und sich gegen Bedrohungen zu stellen. Angriffe auf Frauen verletzen die Grundwerte unseres Staates. Hier darf es keine falsche Nachsicht geben, weder aus falsch verstandenem Mitleid mit Tätern noch durch Toleranz gegenüber patriarchalen Strukturen, egal aus welchem kulturellen Hintergrund. Gleichzeitig müssen wir Justiz und Ermittlungsbehörden besser ausstatten, um Täter schnell zu ermitteln und die Opfer so besser zu schützen. Wir benötigen die IP-Adressen-Speicherung auch zum Schutz unserer Kinder. Es ist unerträglich, dass wir diesen nicht gewährleisten können.”
“Bereits in der letzten Legislatur haben wir als CDU/CSU-Fraktion auf diesen Umstand hingewiesen und unsere Bereitschaft zum Abschluss eines umfassenden Gewaltschutzgesetzes erklärt. Wir brauchen keinen Anstoß von außen. Leider kam es nicht zum Abschluss. In Anbetracht all dieser Abgründe müssen wir uns als Gesellschaft fragen: In welcher Welt wollen wir leben? Welches Vorbild wollen wir unseren Kindern sein? Wollen wir, dass das eigene Zuhause für Zehntausende Frauen ein gefährlicher Ort ist? Wollen wir, dass unsere Töchter sich einschränken müssen und dass unsere Söhne Gewalt gegen Frauen als etwas vermeintlich Normales wahrnehmen? Mit dem Ruf nach einem starken Staat, nach Justiz und Polizei ist es nicht getan; denn das Strafrecht greift erst ein, wenn es zu spät ist. Was wir brauchen, ist ein tiefgreifender Bewusstseinswandel.”
“Sie reicht von körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt über ökonomische Abhängigkeit und Kontrolle bis hin zu Nachstellung, Bedrohung, Erniedrigung und Nötigung. Sie findet im öffentlichen Raum statt, am Arbeitsplatz, aber eben sehr oft auch dort, wo Frauen sich eigentlich sicher fühlen sollten: im eigenen Zuhause, in Beziehungen und im familiären Umfeld. Und nicht zuletzt erleben wir eine neue, erschreckende Dimension: die digitale Gewalt. Hass, Stalking und Bedrohungen im Netz haben ein beängstigendes Ausmaß angenommen und zielen ganz bewusst darauf ab, Frauen einzuschüchtern. Um wirksam zu schützen, müssen wir die gesamte Bandbreite des Problems ernst nehmen.”