Susanne Hierl
CDU/CSU · Germany
“Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.”
“Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge.”
“Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet.”
“Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet.”
The complete record
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“Denn eine funktionsfähige Justiz, wie es die Bürger zu Recht erwarten, bedarf einer sachgerechten personellen Ausstattung, um Verfahren angemessen und in der gebotenen Zeit zu bearbeiten. Wir haben für das Jahr 2025 einen realistischen Ansatz der Personalkosten gewählt. Aber was heißt denn das jetzt für die Praxis? Das bedeutet Planungssicherheit für unsere Bundesgerichte, für den Generalbundesanwalt, für das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt – kurz: für alle tragenden Säulen unserer föderalen Justizarchitektur. Lassen Sie mich nun auf den zentralen Punkt dieses Haushaltes zu sprechen kommen, etwas, das für uns ganz wichtig ist: die Digitalisierungsinitiative für die Justiz.”
“Der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wächst im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent. Der Aufwuchs ist dabei zielgerichtet, begründet und verantwortungsvoll. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat ist kein Luxusgut. Er ist die Grundlage für Vertrauen, für wirtschaftliche Stabilität und für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir geben das Geld nicht mit der Gießkanne aus. Auch das ist wichtig. Wir setzen gezielt auf das, was unsere rechtsstaatliche Infrastruktur zukunftsfest macht: auf eine gute Personalausstattung, auf Digitalisierung und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern. Der größte Posten im Haushalt – wir haben das schon gehört – ist das Personal; er macht ungefähr zwei Drittel im Haushalt aus. Aber das hat auch einen guten Grund.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jedes Wort zum Vorredner wäre eines zu viel. Deshalb schlage ich vor, zu unserem heutigen Thema, zum Haushalt der Justiz und für Verbraucherschutz, zurückzukommen. Der Bundeshaushalt 2025 ist in vielerlei Hinsicht ein Haushalt unter Druck, unter Druck durch geopolitische Unsicherheiten, unter Druck durch begrenzte Spielräume und unter Druck durch die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen mit dem Einzelplan 07 einen Akzent, der nicht selbstverständlich ist und der umso klarer zeigt, wofür diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen stehen: für den handlungsfähigen Staat, für den Rechtsstaat und für das Vertrauen in Justiz und Gesetz.”
“Denn Bauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Schlüssel zu einem ausreichenden Angebot an Wohnraum und damit für bezahlbares Wohnen – und zwar für alle. Herzlichen Dank. Das Wort hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Hanna Steinmüller.”
“Demgegenüber erschöpfen sich Ihre Vorschläge in der Regulierung des Mietmarkts. Dadurch wird aber kein einziger Quadratmeter Wohnraum geschaffen. Es handelt sich bei Ihren Vorschlägen vielmehr um rein kurzfristige Maßnahmen. Das Problem, dass mehr Wohnungen auf angespannten Wohnungsmärkten benötigt werden, beheben Sie dadurch nicht. Im Gegenteil: Die kurzfristig wirkende Maßnahme der Begrenzung der Miethöhe hat auch Einfluss auf die langfristigen Ziele, wobei ich da zum Kollegen Grimm sagen muss: Was Sie natürlich unterschlagen haben, ist, dass diese Regelung für Neubauten nicht gilt. Damit fällt Ihr Argument in sich zusammen. Wir als Koalition gehen die Probleme generell an. Insbesondere werden wir im Baurecht gegensteuern, das Baugesetzbuch novellieren und so dem eigentlichen Problem zu Leibe rücken: dem fehlenden Wohnraum.”
“Die Mieten sind doch nicht zu hoch, weil wir zu wenig regulieren, sondern weil es zu wenig Wohnraum gibt. In Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem, dass die Mietpreisbremse entfristet wird und flächendeckend gelten soll. Dabei übersehen Sie jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss bereits 2019 klar dargelegt hat, dass eine Regulierung und ein Eingriff in die Mieten nicht so weit gehen darf, dass das Eigentumsrecht der Vermieter komplett eingeschränkt wird. Verfassungsrecht gilt auch im Mietrecht, und das nicht nur zugunsten der Mieter, sondern auch der Vermieter. Wir als Koalition wollen im Gegensatz zu Ihnen nicht nur verbieten und regulieren, sondern zum Beispiel durch steuerliche Vergünstigungen Investitionen fördern und damit günstigere Mieten anreizen.”
“Unter anderem werden wir deshalb eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen einsetzen und damit alle Sichtweisen an einen Tisch bringen, um über weitere Maßnahmen für eine Entspannung am Wohnungsmarkt zu beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, ich teile die Analyse in Ihrem Antrag, dass sich die Mietenkrise zuspitzt. Ihre Annahme, dass unsere einzige Maßnahme die Verlängerung der Mietpreisbremse ist, geht allerdings fehl. Zugleich zeigt das aber auch, dass Ihre Vorschläge für eine Lösung des Themas der zu hohen Mieten zu verengt und damit ein falscher Ansatz sind. Wenn Sie im Koalitionsvertrag nicht erst beim Schlagwort „Mietpreisbremse“ begonnen hätten zu lesen, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass wir das Thema Mieten nicht nur unter dem Aspekt „Begrenzung von Miethöhen“ betrachten.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen soll für alle Menschen bezahlbar und Wohnraum für alle Menschen verfügbar sein. In Deutschland liegt diesbezüglich leider einiges im Argen. Wir bringen heute als Koalition den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse ein. Sicherlich kann man fragen, warum die Verlängerung der Mietpreisbremse heute isoliert als Gesetzentwurf vorgelegt wird. Hintergrund – das hat die Ministerin schon erwähnt – ist das Auslaufen der Mietpreisbremse zum Ende dieses Jahres. Die Länder und auch die Mieterinnen und Mieter brauchen Planungssicherheit. Aber machen wir uns nichts vor! Es braucht weitere Schritte hin zu bezahlbarem Wohnraum.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtspolitik hat vielfältige Auswirkungen auf unser Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Lassen Sie uns diesen Zusammenhalt gemeinsam stärken, die Zukunft gestalten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen aufrufen Frau Dr. Lena Gumnior. Und ich darf erwähnen: Es ist die erste Rede. – Sie haben das Wort.”
“Ein weiteres Thema, das jetzt wieder in das Justizministerium zurückgekehrt ist, ist der Verbraucherschutz. Auch hier haben wir uns einiges vorgenommen. Zum einen ist eine stärkere Regulierung des Ticketzweitmarkts vorgesehen, sei es für Sport- oder für Kulturveranstaltungen. Wir wollen hier die Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken schützen. Zum anderen wollen wir auch einen weiteren Missstand beheben, der bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder für Ärger sorgt. Telefonische Vertragsabschlüsse sollen vom Vertragspartner zunächst einmal schriftlich bestätigt werden, bevor sie wirksam werden. So lösen wir das Problem von aufgedrängten Verträgen.”
“Im Koalitionsvertrag heißt es: „Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.“ Zur Funktionsfähigkeit eines Rechtsstaats gehört zwingend auch eine funktionierende und leistungsfähige Justiz, damit die Verfahren zeitgerecht abgewickelt werden können. Dazu gehört eine gute Personalausstattung. In der Justiz fehlen allerdings Tausende Stellen. Die bestehende Personalnot muss daher durch personelle Verstärkung verringert werden. Zusätzlich müssen wir aber auch die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und die Rechtspfleger durch schlankere und damit schnellere Verfahren oder die Möglichkeit von Öffnungs- oder Experimentierklauseln für die Länder im Bereich der Gerichtsorganisation oder der Digitalisierung unterstützen.”
“Es ist unsere Pflicht – als Parlament und als Gesellschaft –, die Rechte von Frauen und Mädchen nicht nur zu wahren, sondern zu stärken. Wir dürfen nicht zulassen, dass Gleichberechtigung zur Floskel verkommt, während die Realität für viele Frauen eine ganz andere ist. Das heißt für mich: mehr Schutz, konsequente Strafverfolgung, bessere Prävention und ein gesellschaftliches Klima, das null Toleranz gegenüber Gewalt zeigt. Es ist an der Zeit, dass wir hier einen klaren Schwerpunkt setzen. Das bedeutet aber auch, dass wir weitere Bereiche in den Blick nehmen müssen. So muss bei Vorliegen häuslicher Gewalt diese Tatsache bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder eine Rolle spielen.”
“Es überrascht daher nicht, dass die Aufgaben der Rechtspolitik breit gefächert und die Herausforderungen vielfältig sind, insbesondere in einer Zeit, in der unser Rechtsstaat vor vielen Herausforderungen steht und von innen und außen bedroht ist. Auch das spiegelt sich in unserem Koalitionsvertrag wider. Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen. Wir werden unter anderem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts notwendige Nachschärfungen vornehmen. Einige Punkte sind heute schon genannt worden. Die Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen nimmt weiter zu – ob in der Partnerschaft, im öffentlichen Raum oder im digitalen Raum. Jede einzelne Tat ist ein Angriff auf die Würde, auf die Freiheit und auf die Sicherheit der Betroffenen – und letztlich ein Angriff auf unsere demokratischen Werte.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesministerin der Justiz Dr. Hubig! Zu Beginn möchte ich Ihnen, Frau Dr. Hubig, zu Ihrer neuen Aufgabe – – – Wäre es vielleicht möglich, dass Sie den Kollegen die Möglichkeit geben, sprechen zu können? – Danke schön. Ich möchte Ihnen zu Ihrer neuen Aufgabe als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gratulieren. Ich freue mich, dass mit Ihnen eine erfahrene Juristin und Politikerin in das Ministerium eingezogen ist, und ich freue mich auf die kommende Zusammenarbeit. Von der Geburt bis zum Tod: Regelungen und das Recht bestimmen unser Leben.”
“Abschließend möchte ich mich bei den mehr als 93 000 Soldatinnen und Soldaten, die in insgesamt 76 Kontingenten zwischen 2001 und 2021 für Deutschland in Afghanistan im Einsatz waren, für ihren Einsatz bedanken. Mein Dank gilt auch allen anderen in Afghanistan eingesetzten Personen. Besonders möchte ich zum Schluss erinnern an die Angehörigen und Familien der 59 im Dienst getöteten deutschen Soldaten, der 3 getöteten Polizisten und auch der 4 getöteten Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Ich spreche ihnen aus tiefstem Herzen mein Beileid aus. Herzlichen Dank.”
“Denn eines führen uns der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine und die weiter anschwellenden Konflikte weltweit vor Augen: Wir müssen den Schwerpunkt wieder auf die Landes- und Bündnisverteidigung richten. Durch meine Arbeit im Deutschen Bundestag in den letzten drei Jahren habe ich festgestellt, dass es viele Themen gibt, bei denen die Abstimmungen zwischen den Ressorts und mit externen Akteuren unzureichend sind. Auch hier können wir aus der Enquete-Kommission lernen. In Zeiten klammer Kassen und weniger werdender Ressourcen ist es enorm wichtig, Prozesse effizient zu gestalten, um doppelte Strukturen und Bearbeitungen zu vermeiden. Dazu gehört auch eine gute Ressortabstimmung.”
“Das ist aus meiner Sicht aber nicht nur relevant für internationale Kriseneinsätze, sondern auch für unsere deutsche Innenpolitik. So können wir im Rahmen eines integrierten sicherheitspolitischen Ansatzes die zahlreichen kleinteiligen Sicherheitsinitiativen bündeln und für eine geordnete strategische Ausrichtung sorgen. Auch auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sehen wir die Probleme der unterschiedlich verteilten Zuständigkeiten. Mit unserer Forderung nach einem nationalen Sicherheitsrat verbessern wir zusätzlich die bisherigen Strukturen in kritischen Bereichen wie Cybersicherheit und Katastrophenschutz und tragen so zu mehr Sicherheit in unserem Land bei. Damit hat die Enquete-Kommission auch Relevanz über die internationalen Kriseneinsätze hinaus.”
“Unsere Arbeit in der Enquete-Kommission war aber auch ein Blick über den Tellerrand hinaus und damit in ihrer Wirkung nicht nur auf internationale Kriseneinsätze beschränkt. Denn nicht nur im Afghanistan-Einsatz gab es eine nur ungenügende Ressortabstimmung. Nach wie vor sind einzelne Ministerien und Behörden zu schlecht abgestimmt, und es fehlt eine zentrale Kontroll- und Entscheidungsinstanz, die unsere Sicherheitspolitik gemeinsam koordiniert. Im Ernstfall brauchen wir eine klare Führung. Die Lösung dieser Probleme in der Ressortabstimmung ist für uns als Union die Schaffung eines nationalen Sicherheitsrates im Bundeskanzleramt. Hier würden alle sicherheitsrelevanten Informationen zentral gebündelt und analysiert werden.”
“Was auch – insbesondere nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts – deutlich wurde, ist, dass wir die öffentliche Wertschätzung und Unterstützung für die Einsatzkräfte nicht nur im internationalen Krisenmanagement weiter stärken müssen. Deshalb bin ich sehr dankbar über die Einführung des Veteranentags, der seit letztem Jahr jedes Jahr am 15. Juni begangen wird. Für mich gehört aber zur Wertschätzung auch dazu – das ist mir persönlich sehr wichtig –, dass wir die Bundeswehr wieder in die Mitte der Gesellschaft rücken, so wie das bei mir im Wahlkreis bei jedem feierlichen Gelöbnis ganz selbstverständlich der Fall ist. Die Bevölkerung kommt gerne mit hin; denn die sind bei uns nämlich öffentlich.”
“In der zweiten Phase haben wir in die Zukunft geblickt, um die erarbeiteten Erkenntnisse für zukünftige Auslandseinsätze zu nutzen und um Fehler nicht zu wiederholen. Wir haben 72 Empfehlungen für verschiedenste Bereiche – von der Kommunikation bis hin zur Unterrichtung des Parlaments – erarbeitet. Wichtig ist mir, hier festzuhalten: Der Afghanistan-Einsatz war zwar der Aufhänger für die Enquete-Kommission, er wird aber nicht die Blaupause für den nächsten Einsatz sein. Auch ist durch unsere Arbeit keine Checkliste entstanden, die man einfach abhaken kann, damit beim nächsten Einsatz alles richtig läuft.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder der Enquete-Kommission! Am 5. Juli 2022 wurde die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ eingesetzt. Die Aufgabe dieser Kommission war die umfassende Analyse des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes, um daraus Schlüsse für künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr und unser internationales Krisenmanagement zu ziehen. In der ersten Phase haben wir den Einsatz in Afghanistan analysiert und an diesem Beispiel die Wirkungen des vernetzten Ansatzes beleuchtet. Diese Phase haben wir mit dem Zwischenbericht am 23. Februar 2024 abgeschlossen. Das Ergebnis war – das haben wir heute schon gehört – die Bescheinigung eines strategischen Scheiterns, jedoch sicherlich nicht der Einsatzkräfte.”
“Daran sollten wir gemeinsam arbeiten, statt ohne Not einen guten Kompromiss aufzukündigen. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin ist Heidi Reichinnek.”
“Schauen wir Ihren Entwurf an – Sie haben das heute auch öfter schon gesagt –: Die Beratungspflicht wird beibehalten, aber Sie streichen die Dreitagesfrist. In dieser Ausgestaltung mit der Streichung der Dreitagesfrist zwischen Beratung und Eingriff verliert die Idee der Beratung ihren Sinn. Denn es gibt keine Notwendigkeit mehr, über das Gespräch zu reflektieren. Aber vielleicht möchten Sie mit dieser Änderung die komplette Abschaffung der Beratungspflicht vorbereiten. Unser gemeinsames Ziel sollte es doch eigentlich sein, dass die Frauen erst gar nicht in diese Konfliktsituationen kommen. Wir wollen die Frauen dabei unterstützen, zum Beispiel durch die kostenfreie Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln und verstärkte Aufklärung, so wie wir das in unserem Antrag vom März 2022 schon beantragt und vorgeschlagen hatten.”
“Die geltende Rechtslage zu § 218 ist das Ergebnis eines langen Prozesses mit vielen Diskussionen um ein hochemotionales Thema, nämlich der Grundrechtsabwägung zwischen dem Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Kindes, das nicht für sich sprechen kann. Es ist ein hart errungener Kompromiss, der für keine Seite eine gute Lösung darstellt; das haben wir heute auch schon öfter festgestellt. Aber genau deshalb ist er so wertvoll; denn er hat zur Befriedung des Konflikts beigetragen. Ich werde auch nicht müde, zu wiederholen, dass große und gewichtige Entscheidungen, wie wir sie hier heute haben, eine breite gesellschaftliche Debatte und einen Konsens erfordern.”
“Jetzt mag der Vorschlag weniger radikal sein als das, was wir vielleicht nach der Vorlage des Gutachtens der Kommission, die durch die Ampel eingesetzt wurde, vermutet hatten. Aber Sie bleiben Ihrem Schema treu: In kleinen Schritten werden bestehende Regelungen aufgeweicht, um dann, wenn der erste Schritt getan ist, weiter gehende Ziele zu verfolgen. Der Bericht der Kommission, auf den Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf auch beziehen, hat sich noch mit anderen Themen beschäftigt, nämlich der Eizellenspende und auch der Leihmutterschaft. Jetzt frage ich mich: Ist der Gesetzentwurf, den wir heute hier liegen haben, die Vorbereitung auf das, was uns in Zukunft erwartet, am Ende vielleicht die Kommerzialisierung der Mutterschaft?”
“Sie versuchen hier, kurz vor Schluss der vorzeitig endenden Legislaturperiode noch überhastete Neuregelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit einzubringen. Seit Beginn der Legislatur wurden uns scheibchenweise Änderungen rund um das Thema „reproduktive Selbstbestimmung“ vorgelegt, immer unter dem Hinweis der Notwendigkeit der Anpassung des Rechts an vermeintliche gesellschaftliche Realitäten, immer unter dem Hinweis auf die vermeintliche Verletzung der Grundrechte der betroffenen Frauen. Es begann mit der Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch, danach gab es Einschränkungen von Demonstrationen vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Und nun also der Vorstoß zur Änderung des § 218.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Vorredner so hört: Es gibt so viel an Fake News, was man klarstellen müsste, wozu meine vier Minuten Redezeit leider nicht reichen. Aber vielleicht fange ich mal mit Frau Wegge an: Es ist heute kein guter Tag – für die Frauen nicht und für die Ärzte nicht. Es ist auch nicht die Zeit, um Geschichte zu schreiben. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie den offenen Brief der Frauenärzte, der uns alle erreicht haben sollte. Da wird mit vielen Ihrer Fake News aufgeräumt, zum Beispiel damit, wie es mit der ärztlichen Versorgung ausschaut, und auch damit, ob Ärzte Abtreibungen vornehmen wollen und was das Strafrecht für eine Rolle spielt. Und wir haben bei uns in Bayern ein Sprichwort: Wer schreit, hat unrecht. – Mehr möchte ich dazu nicht sagen.”
“Meine Nachfrage geht an Frau Ministerin Paus. – Ich nehme die Antwort des Herrn Minister jetzt so wahr, dass er erst die Länder befragt und Sie nicht mit einbezogen hat. Die Gemeinsame Geschäftsordnung sagt: Wenn damit zu rechnen ist, dass es in wesentlichen Punkten eine Abweichung gibt, kann die Zuleitung nur im Einvernehmen erfolgen. – Ich sehe es so, dass dieses Einvernehmen nicht da war. Ist das richtig? Und wenn ja: Wie bewerten Sie diesen Vorgang?”
“Meine Frage an Sie wäre: Warum ist das Justizministerium bei der Reform des Familienrechts dennoch diesen ungewöhnlichen Weg gegangen, die Entwürfe schon vor der Ressortabstimmung an die Länder zu geben und zu einer gemeinsamen Besprechung einzuladen?”
“Danke, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an den Justizminister Buschmann. Der Presse war zu entnehmen, dass Sie den Landesjustizverwaltungen Anfang Oktober mehrere Regierungsentwürfe zum Familienrecht zugeleitet haben, zusammen mit einer Einladung zu einer Besprechung dieser Referentenentwürfe. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung legt jedoch fest, dass Referentenentwürfe zunächst in die Ressortabstimmung gehen müssen, bevor sie den Bundesländern zur schriftlichen Beantwortung zugeleitet werden. Wie der Presse zu entnehmen war, wurde der Einleitung der Ressortabstimmung durch das Familienministerium widersprochen.”
“Wann diese tatsächlich umgesetzt werden, bleibt wie so oft im Ungewissen. Darüber hinaus wurde die Alternative einer Länderöffnungsklausel abgelehnt, obwohl die Problematik der Schrottimmobilien häufig regional begrenzt ist. Dies bringt die Gerichte und Verwaltungen in eine schwierige Lage, da sie sich zunächst mit einem Gesetz beschäftigen müssen, dessen tatsächliche Relevanz fraglich ist. Trotz einer geringen Zahl von circa 25 Fällen stehen etwa 650 Amtsgerichte und Vollstreckungsgerichte vor der Herausforderung, zusätzliche Aufgaben zu bewältigen. Erst heute Morgen hat sich die Ampel noch für ihre Anstrengungen zur Reduzierung bürokratischer Hürden gefeiert. Mit diesem Gesetz kehrt sie diese Vorhaben ins Gegenteil um.”
“Ein sinnvollerer Ansatz könnte die Verschiebung des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs sein. Dies wurde von der Ampel erkannt, jedoch sogleich in der Begründung des Änderungsantrags mit unzureichenden Gründen verworfen. Doch statt die Mühe auf sich zu nehmen und diesen Weg zu prüfen und eine gute Lösung vorzubereiten, begnügt sie sich mit einer verfassungsrechtlich unsicheren Alternative. Stattdessen betont die Ampelregierung in den Diskussionen immer wieder, dass noch weitere Maßnahmen in diesem Bereich folgen müssen, da es sich nur um Maßnahmen für einen Teil der Problematik Schrottimmobilien handelt. Das erinnert an viele andere Vorhaben der Ampel. Immer wieder wird versprochen, dass es sich bei Gesetzesvorhaben nur um den Anfang handelt und noch andere Dinge folgen.”
“Doch auch in Gestalt des Änderungsantrags bleiben verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit dieser Regelung fragwürdig, da auch redliche Käufer betroffen sein könnten. Hier wird allein der Zustand der Immobilie bewertet, ohne die Absichten der Erwerber zu berücksichtigen. Die Sachverständigenanhörung hat diese Bedenken bestätigt. Während die Vertreter der Städte nach einer Schilderung ihrer Situation auf Lösungen drängen, gab es auch eindeutige Stimmen, die auf die verfassungsrechtlichen Fragestellungen hinwiesen. Einige argumentierten, dass jede Maßnahme besser sei als keine, und schlossen den vorliegenden Gesetzentwurf mit ein. Doch es wurde auch betont, dass der Rahmen der vorgeschlagenen Lösung zu eng gefasst sei und damit nicht ausreiche.”
“Wir setzen uns heute erneut mit dem Thema der Problem- und Schrottimmobilien auseinander. Die Bundesregierung versucht, den missbräuchlichen Praktiken entgegenzuwirken, bei denen Immobilien ersteigert werden, ohne dass ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Ziel dieser Praktiken ist es, sich die Eigentümerstellung zu verschaffen, um Vorteile wie Mieteinnahmen zu generieren, während der Kaufpreis nicht vollständig entrichtet wird. Die Ampelkoalition plant im vorliegenden Gesetzentwurf, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, solche Immobilien unter Zwangsverwaltung zu stellen, wenn sie bauliche Mängel oder Missstände aufweisen. Damit soll dem Erwerber die Fruchtziehung dieser Immobilien bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verwehrt werden.”
“Als Nächstes schaffen Sie die Beratungspflicht entgegen allen Warnungen, auch von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, ab. Danach streichen Sie die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch, dehnen die zeitlichen Grenzen für den Abbruch weit über die ersten drei Monate der Schwangerschaft hinaus aus und legalisieren als weiteren Schritt die Eizellspende. In Ihrem Koalitionsvertrag schreiben Sie: „Das Wohl des Kindes ist dabei für uns zentral.“ Über das ungeborene Leben hat heute aus der Ampelfraktion außer Frau Helling-Plahr noch keiner gesprochen. Wir werden dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. Herzlichen Dank. Jetzt erhält das Wort Denise Loop für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Und bei § 219a haben wir nicht nur indirekt immer auch § 218 diskutiert. Frau Paus hat das damals in der zweiten und dritten Lesung zur Abschaffung des Werbeverbots ganz klar dargestellt. Sie haben die Kommission zur Prüfung der Herausnahme des § 218 aus dem Strafgesetzbuch eingesetzt; der Bericht liegt vor. Die Regierung ist in ihrer Bewertung zurückhaltend, was aber vor allem die SPD nicht davon abhält, bereits an einer Fristenlösung zu arbeiten. Ich hoffe, die FDP bleibt wenigstens in diesem Punkt einmal standhaft. Der heute vorliegende Gesetzentwurf soll vermeintlich dem Schutz von Frauen in einer absoluten Ausnahmesituation dienen. In Wahrheit ist dieses Gesetz aber ein weiterer Schritt Ihrer Agenda. – Lassen Sie mich doch einfach ausreden, dann werde ich es Ihnen erklären!”
“Auch ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sache der Bundesländer. Diese nehmen ihre Aufgaben sehr gut wahr. Sie tun ja gerade so, als ob unsere Behörden die Gesetze nicht auslegen können, um danach zu handeln. Dieses Gesetz ist daher überflüssig. Über die statistische Erfassung kann man sprechen. Vielmehr ist das Gesetz nur ein Mosaikstein in einem größeren gesellschaftlichen Umbauplan, den Sie seit Vorlage des Koalitionsvertrages unbeirrt vorantreiben. Ich verstehe, dass sich für die Ampel mit dieser Legislatur ein historisches Zeitfenster geöffnet hat und Sie mit Biegen und Brechen noch Ihre Pläne umsetzen wollen. Der erste Schritt war die Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch; das haben wir von Frau Helling-Plahr gerade gehört.”
“Sie sind der Ansicht, dass durch die weitere, noch dazu bußgeldbewehrte Einschränkung der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit ein besserer Schutz des Persönlichkeitsrechts der schwangeren Frau erreicht werden kann. Frau Bayram, da kann ich nur sagen: Die Einschränkung der Meinungsfreiheit führt nicht zu mehr Rechtssicherheit und auch nicht zu mehr Recht. Es besteht bereits heute die Möglichkeit, Nötigung und Beleidigung zu verfolgen; das wird von den Behörden auch durchgesetzt. Auch ist es fraglich, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für dieses Gesetz hat. Die Durchführung der Beratung ist Ländersache. Damit liegt die Zuständigkeit für die Sicherstellung des Zugangs zu den Beratungsstellen und Behandlungszentren bei den Ländern.”
“Das beinhaltet auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der medizinischen Einrichtungen ihre Tätigkeit frei von Behinderungen durch Dritte ausführen können müssen. Es ist eine verlockende Vorstellung, dass alle Menschen mit der eigenen Meinung übereinstimmen und es keine anderen Meinungen gibt, mit denen man sich auseinandersetzen müsste. So einfach ist das aber nicht in unserem Rechtsstaat. Unser Grundgesetz schützt das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frau; es schützt aber auch die Meinungsfreiheit und gibt Menschen das Recht, sich zu versammeln. Diese unterschiedlichen Grundrechte sind nicht mehr oder weniger wert. Sie sind in einen Ausgleich zu bringen. Der vorgelegte Gesetzentwurf will aber etwas anderes.”
“Dahinter steckt ja eine politische Intention, nämlich eine nicht konfessionell gebundene Beratung zu unterbinden, zu stigmatisieren und zu verurteilen. Haben Sie davon Kenntnis? Ich kenne die Beschreibung dieser Dinge, die Sie da erzählen, und es mag sein, dass das nur die nichtkonfessionellen Beratungsstellen betrifft. Aber die Frage ist doch folgende. Sie haben gerade von einer politischen Agenda gesprochen. Wer hätte die denn? Sicherlich nicht die Parteien. Das sind diejenigen, die an bestimmten Stellen protestieren. Welche Hintergründe sie haben, das weiß ich nicht. Und wenn Sie mich ausreden lassen, dann kann ich die Dinge vielleicht auch noch erklären. Danke schön. Die Beratungspflicht ist schließlich der unabdingbare Kern des Lebensschutzkonzeptes der bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch.”
“Für uns als Unionsfraktion ist es selbstverständlich, dass für Schwangere in Ausnahmesituationen der Zugang zu Beratungsstelle und Arzt gewährleistet sein muss, ohne dass sie belästigt werden. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion? Ja. Bitte schön. Sehr verehrte Kollegin Hierl, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zugelassen haben. – Ich will Sie fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Thema Gehsteigbelästigung in der Regel ausschließlich vor nicht konfessionell gebundenen Beratungsstellen stattfindet, nämlich vor pro-familia-Beratungsstellen. In meinem Wahlkreis, in Pforzheim, ist es so, dass sich die diakonische Beratungsstelle mit der pro-familia-Beratungsstelle zum Glück solidarisch erklärt; in Frankfurt und vielen anderen Bundesländern ist es auch so.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bayram und Frau Mast, wenn man Ihnen so zuhört, hat man wirklich den Eindruck: Es gibt keine Beratungsstelle, an der die Frauen ungehindert Zutritt hätten, stattdessen werden sie überall belästigt. Dabei konnte weder über eine Abfrage des Bundesfamilienministeriums in den Bundesländern noch auf anderem Wege diese Behauptung belegt werden. Und Frau Mast, es gibt in München einen Fall, da hat ein Arzt ein Urteil eines Verwaltungsgerichts bekommen. Die haben sich jetzt auf eine Lösung geeinigt, mit der er leben kann. Er warnt sogar davor, diese Fälle wieder aufzumachen, um keinen weiteren Streit vom Zaun zu brechen.”
“Bei den anderen Themen sollten wir die notwendigen Änderungen vorsehen, statt einen realitätsfremden Gesellschaftsumbau nach grüner Manier voranzutreiben. So können wir für die Menschen wieder glaubwürdig werden. Das gelingt nicht, indem wir den Fokus ausschließlich auf eine Minderheit legen und damit den Eindruck erwecken, die anderen marginalisierten Gruppen wären uns nicht wichtig. Herzlichen Dank.”
“Beim Selbstbestimmungsgesetz ist das gerade nicht der Fall. Heute – das Gesetz ist noch nicht einmal in Kraft – führen wir die ersten Diskussionen über Männer in Schutzräumen von Frauen – es geht hierbei um ein Fitnessstudio, das nur für Frauen bestimmt ist –, und den Bürgern dämmert langsam, was dieses Gesetz bedeuten könnte. Frau Slawik, Sie haben angesprochen, dass es keine explizite Beratungspflicht gibt bzw. das Ländersache ist. Das ist ja genau der Grund, weshalb Sie das nicht ins Gesetz aufgenommen hatten. Sie hatten nämlich Angst, die Zustimmung im Bundesrat nicht zu erhalten. Statt immer mehr zu differenzieren und Unterschiede herauszustellen, sollten wir uns auf die Themen konzentrieren, die viele Menschen bewegen, zum Beispiel die Reform des Unterhaltsrechts.”
“Im Rechtsbereich hat es mehr als ein Jahr gedauert, bis die Eckpunkte der Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts sowie für die Verantwortungsgemeinschaften vorlagen. Ich frage mich: Ist das das vielzitierte Deutschlandtempo, oder sagt das etwas über die Zustimmung zum Aktionsplan aus? Auch braucht es die Regelungen zur Verantwortungsgemeinschaft nicht. Das Gesetz bringt keinen Mehrwert, sondern schafft nur neue Bürokratie. Herr Lenders, das Stichwort „Beteiligung der Bürger“ – über Themen sprechen und die Leute mitnehmen – passt gut zum Selbstbestimmungsgesetz; denn vor den großen gesellschaftspolitischen Reformen, wie zum Beispiel der Ehe für alle, gab es einen umfassenden gesellschaftlichen Diskurs. Die Entscheidung war von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den Aktionsplan „Queer leben“ vom November 2022. Herr Lehmann, Sie haben bei der Vorstellung des Aktionsplans damals festgestellt, dass einiges zu tun ist und dass sich die Stärke unserer Demokratie daran misst, wie die Gesellschaft mit Minderheiten umgeht. Ich bin der Meinung: Die Stärke der Demokratie zeigt sich im Umgang mit den Schwächsten in der Gesellschaft. Mir persönlich geht es um eine tolerante und offene Gesellschaft und um ein respektvolles Miteinander. Der Aktionsplan geht weder über die Regelungen des Koalitionsvertrages hinaus, noch ist er mit einer Zeitschiene oder wirklich mit Geld hinterlegt. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Ministerien. Herr Lehmann, damit sind Sie praktisch Bittsteller.”
“Aber wir als verantwortungsvolle Opposition wollen keinesfalls einen Rechtszustand, der Kinderehen wieder als wirksam ansieht. Darum stellen wir unsere Bedenken zurück und werden heute zustimmen. Alles andere wäre ein fatales Zeichen für den Kinder- und Jugendschutz. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Hierl. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sonja Eichwede, SPD-Fraktion.”
“Auch das Verfassungsgericht hat das so klargestellt. Von daher sollte uns das nicht daran hindern, bei der Unwirksamkeit zu bleiben. In all Ihren Reden, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, haben Sie den Minderjährigenschutz und die dazu zu regelnden Themen herausgestellt, und dennoch fehlen all diese Punkte in Ihrem Gesetzentwurf. Die einzige Änderung ist die Aufnahme einer Regelung zur Evaluierung. Das ist auch richtig und gut so. Aber das Ganze wäre noch effizienter, wenn Sie die Regelungspunkte, die von Ihnen und uns mehrfach benannt wurden, in den Gesetzentwurf aufgenommen hätten. Sie finden diese Punkte zum Nachlesen in unseren beiden Anträgen. Vielleicht hilft das ja ein bisschen. Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Gesetzentwurf enthält noch viele Lücken.”
“Jetzt stellen wir uns mal eine junge Frau vor, die sich aus ihrer vorherigen Ehe lösen will und wahrscheinlich nicht sehr selbstsicher ist und unter Druck steht. Die verweisen Sie auf diese Möglichkeit? Das ist zynisch! Sie machen nichts anderes, als damit die vormalige Kinderehe zu zementieren. Der Gesetzentwurf lässt auch Fragen zur Abstammung und zum Erbrecht unbeantwortet. Nachher wird wahrscheinlich wieder die Argumentation kommen: Es gibt Wertungswidersprüche zwischen „Es gibt eine unwirksame Ehe“ und „Wir haben zu vielen Dingen keine Regelungen getroffen, weil sich das eigentlich widerspricht“. Daher sei noch mal gesagt: Ja, diese Wertungswidersprüche sind hinzunehmen. Denn ich kann nicht auf der einen Seite sagen, etwas sei unwirksam, und auf der anderen Seite treffe ich eine entsprechende Regelung nicht.”
“Sofern die beiden Ehegatten der Frühehe wieder heiraten wollen, kann laut Gesetzentwurf auf die Vorlage dieser Urkunde verzichtet werden. Sollte einer der beiden Ehegatten aber einen anderen Ehepartner heiraten wollen, gilt diese Regelung nicht. Wir fordern in den Fällen der Frühehe einen generellen Verzicht auf die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses. Sie weisen in der Gesetzesbegründung darauf hin, dass es bereits heute eine Regelung gibt, nach welcher auf die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses verzichtet werden kann. Dazu muss man aber wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass eine solche Befreiung von der Vorlage der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts erteilen muss.”