← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Susanne Hierl

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 341 lines we hold for Susanne Hierl, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 7.

  1. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand kann dich ohne deine Zustimmung minderwertig fühlen lassen – das ist ein Zitat von Eleanor Roosevelt und ein schöner Gedanke. Doch die bittere Realität heute ist: Jeden Tag wird versucht, Frauen genau dieses Minderwertigkeitsgefühl aufzuzwingen – durch Gewalt, durch Angst und durch Kontrolle. Gewalt verletzt die Würde des Menschen. Sie zerstört Vertrauen, sie macht freiheitliche Lebensführung unmöglich. Und sie ist kein Randproblem. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentrales Versprechen unseres Rechtsstaates. Wenn Frauen sich nachts, im Netz oder zu Hause nicht sicher fühlen, dann ist dieses Versprechen gebrochen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Gesichter.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Danke schön. Im Zusammenhang mit den – – Wir halten kurz die Zeit an. – Ich bitte Sie, sich jetzt wirklich noch mal zusammenzureißen und nicht die üblichen Reaktionen hier zu bedienen. Hier wird geantwortet auf Fragen. Wer will, kann nachfragen und kommt dann nachher auch noch dran. – Und jetzt bitte ich um Aufmerksamkeit für die Kollegin, die 30 Sekunden für die Nachfrage hat. Im Zusammenhang mit den Straftaten im Netz kommt immer wieder die Forderung nach der Speicherung der IP-Adressen auf; wir haben es gerade schon gehört. Auch Justizministerin Hubig hat in den „Tagesthemen“ am 20. März die IP-Adressen-Speicherung mit einem wirksamen Opferschutz verknüpft. Sie haben gerade gesagt, die IP-Adressen-Speicherung kommt. Wann kommt die Speicherpflicht? Und meinen Sie, sie ist ausreichend?

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Danke, Frau Präsidentin. – Herr Bundeskanzler, wir haben ja nicht nur digitale Gewalt gegen Frauen, so wie das gerade gesagt worden ist, sondern das Thema ist ja ein größeres. Wir haben immer wieder aufsehenerregende Fälle in der digitalen Welt oder im realen Leben von Gewalt gegen Frauen, und es geht meist um die Ausübung von Macht und um Erniedrigung. Diese medienwirksamen Fälle sind aber keine Einzelfälle, sondern sie sind nur die Spitze des Eisbergs, und es gibt unzählige Betroffene. Sie haben schon erwähnt, was wir in der letzten Wahlperiode dazu vorgehabt hatten, wozu es leider nicht mehr gekommen ist. Ich möchte die Frage noch mal erweitern: Welche Maßnahmen werden getroffen werden, nicht nur im digitalen Raum, sondern auch in der analogen Welt? – Danke schön.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Es gäbe noch viele Themen, auf die man eingehen könnte. Die Zeit ist heute fortgeschritten; darum schenke ich Ihnen ein paar Minuten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Herzlichen Dank. Ich darf unserem nördlichsten Nordlicht, Stefan Seidler, das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Die Behauptung, dass die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland prekär wäre, trifft einfach nicht zu. Es ist schon angeklungen: In der letzten Legislaturperiode hatten wir eine Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und zu dem Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“. Damals hat Professor Matthias David, ein Mediziner, der selbst in Kliniken Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, auf Folgendes hingewiesen: „Für die Frauen, die sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare und sichere medizinische Versorgung in Deutschland gewährleistet; […].“ Und zwar sowohl beim operativen als auch beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Wir haben diese Woche Rita Süssmuths gedacht. Es ist daran erinnert worden, wie sie sich für die Frauen eingesetzt hat. Sie war es, die gegen Widerstände durchgesetzt hat, dass es die alleinige Entscheidung der Frau ist, ob sie die Schwangerschaft fortsetzt oder abbricht. Das ist seit Jahrzehnten geübte Praxis, und auch das respektieren wir. In Deutschland ist hinreichend sichergestellt, dass eine Frau, die die Schwangerschaft abbrechen will, die notwendige Versorgung bekommt. Das zeigen die seit Jahren gleichbleibend hohen Zahlen. Es mag sein, dass die gesundheitliche Versorgungslage gerade in den ländlichen Bereichen nicht optimal ist. Aber auch hier gilt es festzustellen: Das gilt für die allgemeine medizinische Versorgung; da geht es nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Und wir nehmen die Verpflichtung des Grundgesetzes, dass der Staat menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen hat, ernst. Bei der Thematik geht es im Kern um zwei selbstständige, konkurrierende Rechtssubjekte. Beide sind von der Verfassung geschützt. Das ist einerseits die schwangere Frau mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung, und es ist andererseits das ungeborene Kind, welches noch nicht für sich sprechen kann. Und es hat ein Recht auf Leben; das hat auch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt. Diese Rechte gilt es zu achten und deren Schutzbedürftigkeit jeweils gegeneinander abzuwägen. Weder darf der Schutz des ungeborenen Lebens vollständig negiert noch darf das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau in Ausnahmesituationen verneint werden. Und ich möchte noch was klarstellen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Im Antrag der Linken lesen wir: „Eine Austragungspflicht macht Schwangere zu Objekten. Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“ Diese Aussage – Frau Gebel, das geht auch an Sie – verkennt, dass das ungeborene Kind bereits Grundrechtsschutz genießt. Es entwickelt sich nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Mensch und nicht zum Menschen. Aus juristischer Sicht treffen bei der Frage des Schwangerschaftsabbruchs die Rechte mehrerer Grundrechtsträger aufeinander. Das heißt, wir müssen abwägen. Es gibt einen klug ausgehandelten Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch, der allen Seiten etwas abverlangt. Das erkennen wir an. In Deutschland kann eine Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abgebrochen werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebel, mit § 218 haben Sie sich, glaube ich, in der Debatte verirrt. Aber das war ja in mehreren Punkten der Fall. Das Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigt uns im Bundestag regelmäßig, und dass wir nicht immer unbedingt einer Meinung sind, ist auch bekannt. Wir haben heute zwei Anträge vorliegen. Der Antrag der Grünen beschäftigt sich mit der aus ihrer Sicht unzureichenden Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und wie sie verbessert werden soll. Der Antrag der Linken ist ein Sammelsurium von allem, was man hier so finden kann: ein bisschen Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung bis hin zum Abstammungsrecht. Lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Lassen Sie uns heute die Weichen stellen für ein Rechtssystem, das den Tätern Einhalt gebietet und das den Opfern endlich den Schutz gibt, den sie verdienen. Gewaltschutz ist kein Luxus. Er ist eine Frage von Gerechtigkeit. Er ist unsere gemeinsame Pflicht. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Das schafft Sicherheit, und es gibt den Opfern ein Stück Kontrolle über ihr eigenes Leben zurück. Zugleich verpflichten wir die Täter zu sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsprogrammen. Wer Gewalt ausübt, muss sich mit seinem Verhalten und dessen Folgen auseinandersetzen. Wegsehen darf keine Option mehr sein. Wir erhöhen den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz setzt ein klares Signal: Wir stärken die Rechte der Opfer, wir verschärfen die Konsequenzen für Täter, und wir verbessern die Zusammenarbeit der Behörden. Gewaltschutz bedeutet nicht, erst zu handeln, wenn es zu spät ist. Gewaltschutz bedeutet, Täter zu stoppen, bevor sie zuschlagen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Häusliche Gewalt geschieht hinter verschlossenen Türen, sie bleibt oft unsichtbar und viel zu lange folgenlos. Im Jahr 2024 gab es 266 000 registrierte Fälle von häuslicher Gewalt. Das sind 266 000 Schicksale, um welchen das Zuhause kein sicherer Ort für die Betroffenen war. Und wir wissen: Die Dunkelziffer ist weit höher. Häusliche Gewalt ist kein privates Problem, sie ist ein gesellschaftliches Versagen, und sie geht uns alle an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deshalb beraten wir heute einen entscheidenden Schritt zum besseren Opferschutz. Wir reagieren damit auf eine Realität, die dringendes Handeln erfordert, und wir stärken den Schutz der Betroffenen mit konkreten, wirksamen Maßnahmen. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen werden Polizei und Betroffene sofort gewarnt, bevor aus Drohungen Taten werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner, lassen Sie mich noch mal festhalten: Wir besprechen hier ein ernstes Thema, und das Einzige, was Ihnen dazu einfällt, ist, hier Ihre perfiden, menschenverachtenden Gedanken kundzutun. Und das lässt recht tief blicken. Der Fall Gisèle Pelicot zeigt in erschütternder Klarheit die brutale Realität häuslicher Gewalt. Über Jahre wurde sie von ihrem Ehemann betäubt, vergewaltigt und anderen Tätern im Internet angeboten. Ihr Satz „Die Scham muss die Seite wechseln“ ist mehr als ein persönliches Statement. Er ist ein gesellschaftlicher Auftrag: Nicht die Opfer müssen sich schämen, sondern die Täter! Und doch schweigen noch immer viele Betroffene – aus Angst, aus Abhängigkeit, aus Scham.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Genau zu diesen Themen werden wir praxistaugliche Regelungen vorlegen; an denen wird gearbeitet. Unser Maßstab ist also klar: Ja zu einem starken Schutz für Mieterinnen und Mieter, jedoch kein Mietrecht, das Investitionen in Neubau, Modernisierung und Instandhaltung abwürgt, private Kleinvermieter aus dem Markt drängt und damit den Bestand gefährdet. Herzlichen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Rainer Galla.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wenn eine Wohnung im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse schon nach einem Jahr nicht mehr als Neubau gelten soll, dann ist das ein völlig falsches Signal. Wer den privaten Bauherren sagt: „Eure Kalkulationsgrundlage ist nach zwölf Monaten schon wieder obsolet“, der macht den Neubau unattraktiv. Und Sie haben es ja gerade gesagt: Wir brauchen mehr neue Wohnungen. Auch eine pauschale Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen geht viel zu weit. Eine solche Regelung mag in Härtefällen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass berechtigte Interessen der Vermieterseite pauschal zurückgedrängt werden. Daneben fordern Sie unter anderem eine Neuregelung der Indexmieten und des möblierten Wohnens. Da sind wir ja gerade schon dran.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. 64 Prozent der Mietwohnungen befinden sich im Eigentum von Privatpersonen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Eigentümer meist auch Privatpersonen sind. Auch diese Vermieter spüren die massiven Preissteigerungen der letzten Jahre. Wer in dieser Lage massiv reguliert, ohne die wirtschaftlichen Folgen mitzudenken, der riskiert am Ende genau das Gegenteil von dem, was wir eigentlich erreichen wollen, nämlich weniger Investitionen, weniger Modernisierung und weniger Neubau. Genau das höre ich, wenn ich in meinem Wahlkreis unterwegs bin. Viele Menschen lassen ihre Wohnungen lieber leer stehen, als sie weiter zu vermieten. Und deshalb überzeugen Ihr Antrag und Ihr Gesetzentwurf nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die gestiegenen Mieten der letzten Jahre sind für viele Mieterinnen und Mieter gerade in großen Städten ein echtes Problem. Für viele Familien, Alleinerziehende, Auszubildende, Studenten und ältere Menschen ist die Frage, ob Wohnen bezahlbar bleibt, eine zentrale soziale Frage ihres Alltags. Deshalb ist für uns klar: Das Mietrecht muss starke soziale Leitplanken enthalten. Genauso klar ist aber auch: Ein modernes Mietrecht muss die Realität auf dem Wohnungsmarkt abbilden. Es muss auch die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit derjenigen sichern, die Wohnraum bereitstellen. Denn der Wohnungsmarkt in Deutschland lebt nicht nur von den großen Konzernen.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Initiativen sind Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Wir reagieren auf die sich ständig wandelnden Bedrohungen, schließen Schutzlücken, schärfen Ermittlungsinstrumente und stärken so die Sicherheit der Bevölkerung. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Messengerdienste, Cloud-Speicher, Onlineplattformen: Das sind längst wichtige Tatmittel, über die Straftaten geplant, koordiniert und ausgeführt werden. Mit der Umsetzung des europäischen E-Evidence-Pakts schaffen wir ein neues Stammgesetz, das unseren Ermittlungsbehörden den Zugriff auf elektronische Beweismittel innerhalb der EU deutlich erleichtert. Künftig können wir Daten wie IP-Adressen oder Standortinformationen direkt bei den Dienstanbietern in anderen Mitgliedstaaten anfordern oder sichern, ohne den Umweg über die klassische Rechtshilfe. Es ist gut, dass dieses rechtspolitische Vorhaben auch von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt flankiert wird, der die digitalen Ermittlungsbefugnisse der Polizei ebenfalls auf den neuesten Stand bringt.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Wir führen eine einheitliche Definition terroristischer Straftaten ein und sorgen so für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. In den vergangenen Jahren haben wir einen deutlichen Anstieg von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Messern und Fahrzeugen erlebt; Ministerin Hubig hat auf die Anschläge hingewiesen. Hier setzen wir an, und wir erweitern die Strafbarkeit auf die Vorbereitung terroristischer Straftaten mit gefährlichen Werkzeugen. Das ist eine notwendige Antwort auf eine reale Bedrohung. Hinzu kommt ein Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt: ausländische nachrichtendienstliche Tätigkeiten in Deutschland. Hier sieht der Gesetzentwurf deshalb eine Anhebung des Strafrahmens vor. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der zweite Gesetzentwurf betrifft die digitale Dimension von Kriminalität.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe, die ein gemeinsames Ziel haben: Sie sollen die Menschen in unserem Land besser schützen: vor terroristischen Anschlägen, vor schweren Straftaten und vor der Bedrohung durch die Nutzung digitaler Medien bei Straftaten. Der erste Gesetzentwurf setzt beim Strafgesetzbuch an. Das deutsche Terrorismusstrafrecht gibt es seit fast fünf Jahrzehnten. Es hat sich bewährt; aber ständig ändern sich die Gefährdungslagen, und darauf muss der deutsche Rechtsstaat reagieren. Mit dem Entwurf schließen wir gezielt Lücken und reagieren auf die Bedenken der EU-Kommission. Konkret schärfen wir die Tatbestände der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung, insbesondere mit Blick auf terroristische Einzeltäter.

    PLENARPROTOKOLL 21/51 · 2025-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Machen Sie sich schlau, damit Sie hier bessere Reden über unser Rechtssystem halten können! Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Haushalt ist der kleinste Haushalt aller Ministerien; aber er wirkt an zentralen Stellen unseres Gemeinwesens. Er stärkt die Justiz, macht sie bürgerfreundlicher, schützt Frauen und Kinder, unterstützt modernen Verbraucherschutz und fördert das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Das sind Prioritäten, die wir unterstützen. Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sie müssten bitte zum Schluss kommen. Herzlichen Dank. Danke. – Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Besonders hervorheben möchte ich, dass wir uns im Rahmen des Haushalts ein Projekt zur Verbraucherforschung vornehmen. Für die Jahre 2026 und 2027 wird es ein Forschungsprojekt an der Universität Bayreuth geben. Inhalt ist eine Untersuchung zu Plattformen, dazu, wie sie genutzt werden und wie nutzerfreundlich sie sind, zu den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und zu internationalen Regelungsmodellen. Mit einer soliden wissenschaftlichen Grundlage können wir die Verbraucherpolitik noch besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anpassen. Auch die Stiftung Forum Recht erhält zusätzliche Mittel, insbesondere für das mobile Forum Recht, das zu den Bürgern kommt. Ich würde Ihnen, Herr Hanker und Herr von Zons, empfehlen: Schauen Sie doch mal vorbei!

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Darum freut es mich sehr, Frau Ministerin Hubig, dass der Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung noch in diesem Jahr kommen soll. Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir dürfen hier nämlich keine Zeit mehr verlieren. Auch die steigende Kinder- und Jugendkriminalität müssen wir ernst nehmen. 7 Prozent aller Verdächtigen bei Gewaltdelikten sind Kinder. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, eine umfassende Studie zu Ursachen und möglichen gesetzlichen Konsequenzen in Auftrag zu geben. Wir wollen Antworten finden und handeln, wo es nötig ist. Es ist schon vermehrt angesprochen worden: Der Verbraucherschutz ist in den Justizhaushalt zurückgekehrt. Das ist gut so; denn kluge, verbraucherfreundliche Politik stärkt die Selbstbestimmung und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Das kann auch überwacht werden. Der Kabinettsbeschluss zur Einführung der elektronischen Fußfessel war überfällig. Auch die Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sind alarmierend: über 16 000 Fälle im vergangenen Jahr. Und hinter jedem Fall steckt eine zerstörte Kindheit. Viele dieser Taten spielen sich im digitalen Raum ab. Die Täter wähnen sich in der Anonymität in Sicherheit. Deshalb braucht es endlich die Speicherung von IP-Adressen; auch Minister Dobrindt hat in der letzten Debatte zum Innenhaushalt darauf hingewiesen. Ohne diese Möglichkeit verlieren die Ermittler entscheidende Spuren, und Täter bleiben im Dunkeln. Für uns ist eines klar: Der Schutz von Kindern hat Vorrang. Es darf nicht sein, dass der Datenschutz dazu führt, dass Täter unentdeckt bleiben.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Ein erstes Beispiel ist das Onlineverfahren im Zivilprozess, das der Bundestag in der letzten Sitzungswoche beschlossen hat. Das ist ein Schritt nach vorn und sollte Ansporn für uns sein, weiter mutig voranzugehen und zu reformieren. Ein zweiter großer Schwerpunkt unserer Rechtspolitik ist der Schutz von Frauen und Kindern. Der Orange Day ist heute schon mehrfach genannt worden. Die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt sind nicht zu ertragen. 2024 gab es annähernd 270 000 Opfer von häuslicher Gewalt. Über 70 Prozent davon sind Frauen. Viele Fälle bleiben dabei im Dunkeln. Wir nehmen das sehr ernst. Wir wollen die Frauen und die Kinder besser schützen. Deshalb nehmen wir die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz mit auf. Die Familiengerichte sollen in Hochrisikofällen anordnen können, dass die Täter Abstand halten müssen.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Die Verfahren werden komplexer, die Akten umfangreicher. Die Anzahl der Massenverfahren nimmt zu. Und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Justiz sind hoch. Sie wollen, dass Straftaten schnell verfolgt werden und dass Rechtsstreitigkeiten nicht zu einem Geduldsspiel werden. Es darf nicht sein, dass Menschen Jahre warten, bis sie ihre zivilrechtlichen Ansprüche endlich durchsetzen können. Und: Es darf vor allem nicht vom Zufall abhängen, ob Täter verurteilt werden oder ob Verfahren eingestellt werden müssen. Doch wir wissen: Sofern die Abläufe in den Verfahren unverändert bleiben, wird sich die Lage auch durch mehr Geld im System nicht verbessern. Deshalb haben wir uns vorgenommen, die Prozessordnungen zu modernisieren.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir kochen das alles jetzt mal ein bisschen runter und kommen wieder zurück zu unserem Thema, nämlich zum Haushalt. Die absolute Summe des Haushalts für Justiz und Verbraucherschutz ist mit circa 1 Milliarde Euro überschaubar. Doch die Bedeutung des Haushalts für den Rechtsstaat könnte kaum größer sein. Der Haushalt finanziert sich zu rund 65 Prozent aus eigenen Einnahmen. Auch das ist etwas Besonderes. Rund zwei Drittel der Mittel des Etats werden für das Personal verwendet. Das zeigt, worauf es im Justizhaushalt ankommt: auf die Menschen, die täglich dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Eine starke Justiz ist die Voraussetzung dafür, dass Freiheit und Sicherheit in unserem Land gewährleistet bleiben. Doch die Justiz arbeitet seit Jahren unter erheblichem Druck.

    PLENARPROTOKOLL 21/44 · 2025-11-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Er stärkt den Verbraucherschutz, erschwert das Greenwashing und sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Zugleich müssen wir immer darauf achten, die Anforderungen für Unternehmen praxistauglich und klar zu fassen. Wenn uns dies gelingt, dann wird dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sowohl Vertrauen als auch Verantwortung in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke. Vielen Dank. – Dr. Till Steffen ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Ebenso wichtig ist aber auch: Die Industrie braucht Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um ihre Produktverpackungen und Werbematerialien an die neue Rechtslage anzupassen. Hier gibt es teilweise lange Vorlaufzeiten. Eine rechtssichere Umsetzung der Unternehmen kann erst dann erfolgen, wenn endgültige Klarheit über die neuen Vorgaben herrscht. Anmerken möchte ich auch, dass wir in den Gesetzentwurf noch mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe aus der Richtlinie übernommen haben, die in der Praxis vielleicht zu Auslegungsproblemen führen könnten. Die Bedenken und Unsicherheit der Unternehmen hinsichtlich der Praxistauglichkeit dieser neuen Anforderungen sollten wir im Blick haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Dieser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zu mehr Glaubwürdigkeit, Fairness und Vertrauen im Markt. Er trägt dazu bei, dass sich ehrliches ökologisches Engagement auszahlt. Diejenigen, die mit falschen oder überzogenen Umweltversprechen werben, werden künftig nicht mehr davon profitieren können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch ein Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen und einem fairen Wettbewerb. Ungeachtet dieser wichtigen Punkte, die für den Verbraucherschutz im Gesetzentwurf geregelt werden, ist es aber auch unsere Aufgabe, die Unternehmen, vor allem die kleinen und die mittleren, nicht über Gebühr zu belasten. Von daher ist eine Umsetzung der Richtlinie eins zu eins, ohne Gold-Plating, sehr wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzen wir eine wichtige europäische Richtlinie um. Es geht wieder mal, wie zurzeit oft, um Verbraucherschutz. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Praktiken bei Umweltaussagen, dem sogenannten Greenwashing, und vor intransparenten Nachhaltigkeitssiegeln zu schützen. Diese Ziele unterstützen wir ausdrücklich. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Informationen über die Umweltwirkungen von Produkten wahr und nachvollziehbar sind. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die ökologischen Versprechen der Industrie auch Substanz haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Es gibt eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2024, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten keinen Qualifikationstatbestand erfüllt – leider. Daraus ergibt sich eine problematische Regelungslücke, weil der Einsatz von K.-o.-Tropfen und die Taten, die dann begangen werden, für die Opfer sehr traumatisierend sind. Jetzt gab es einen Entwurf aus dem Bundesrat. Mich würden Ihre Pläne zu diesem wichtigen Thema interessieren. Vielen Dank. Was soll hier kommen? Danke. – Frau Ministerin.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Frau Ministerin, bevor Sie antworten, möchte ich ankündigen, dass ich, da die Zeit für diesen Tagesordnungspunkt fast abgelaufen ist, noch eine Nachfrage zulassen werde. Danach gehen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt über. – Bitte schön.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage geht an Frau Ministerin Hubig. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Das wurde heute schon verschiedentlich thematisiert. Im Zuge der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll jetzt die Fußfessel kommen. Es geht noch um viele andere Themen; das Umgangs- und Sorgerecht haben Sie in Ihrem Eingangsstatement schon angesprochen. Was wir uns noch vorgenommen haben, ist, Frauen und besonders verletzliche Personen, wie zum Beispiel Kinder, zu schützen, und zwar durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei Mord. Können Sie uns hierzu die weiteren Pläne erläutern und diese vielleicht auch schon mit einem Zeitplan hinterlegen? – Danke.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Wenn Sie Ihre Vorschläge mal durchrechnen würden, dann würden Sie ganz schnell feststellen, dass Sie hier Nebelkerzen werfen: Sie spielen sich hier nämlich als Retter des Haushalts auf, aber das ist nicht der Fall. Wir stellen mit diesem Haushalt die Weichen für einen handlungsfähigen, modernen und wehrhaften Rechtsstaat. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Helge Limburg das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Mit diesem Haushalt stärken wir nicht nur Justiz und Verfassungsgericht, wir stärken auch das Vertrauen in Deutschland als starken, verlässlichen Rechtsstaat – im Inneren wie nach außen. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Worte sagen zu dem Entschließungsantrag der AfD, die sich ja hinstellt und sagt: Wir sparen hier und dort im Justizhaushalt ein wenig was ein, und damit sanieren wir den ganzen Bundeshaushalt. – Wenn man weiß, wie groß der Haushalt der Justiz ist – es ist nämlich der kleinste, den wir haben –, dann relativieren sich diese Beträge ganz schnell. Mir erscheint es, dass der Verfasser dieses Antrags keine Ahnung von den Größenverhältnissen hat.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Und lassen Sie mich hinzufügen: Unser Rechtsstaat lebt nicht nur von Paragrafen, sondern auch von Vertrauen. Dieses Vertrauen wächst, wenn der Staat klar handelt, wenn Recht durchgesetzt wird und wenn niemand das Gefühl hat, der Stärkere könne sich auf Kosten des Schwächeren durchsetzen. Genau dafür sorgen wir – mit einer Politik, die Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander verbindet. Wir sprechen ja vor allem in der Wirtschaftspolitik immer über Standortfaktoren. Ein verlässlicher Rechtsstaat gehört definitiv zu diesen Standortfaktoren dazu. Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze entstehen dort, wo Rechtssicherheit herrscht, wo Verträge gelten und wo Unternehmen wie Bürger gleichermaßen auf faire Verfahren vertrauen dürfen.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Mit einer verfassungskonformen Lösung zur Speicherung von IP-Adressen schützen wir Kinder vor Missbrauch, bekämpfen Terrorismus und lassen organisierte Kriminelle nicht im Dunklen verschwinden. Und ich bin mir sicher, Frau Ministerin Hubig, dass Ihr Haus zeitnah einen Vorschlag für dieses absolut dringende Thema zur Verfügung stellt, damit die Ermittlungsbehörden endlich die notwendigen Mittel bekommen, um diese abscheulichen Taten aufzuklären. Es geht aber nicht nur um Strafverfolgung. Ein moderner Rechtsstaat bedeutet auch, den Bürgerinnen und Bürgern schnellen und gerechten Zugang zum Recht zu ermöglichen. Wir wollen keine Verfahren, die sich über Jahre hinziehen. Mit diesem Haushalt verbessern wir die Rahmenbedingungen, und wir setzen den politischen Willen hinzu, Verfahren zu beschleunigen und Recht greifbar zu machen.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Wir investieren in die Digitalisierung der Justiz. Über 100 Millionen Euro stellen wir dafür bereit, damit Verfahren schneller und effizienter werden. Das kommt den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugute. Wir stärken die personelle Ausstattung. Mehr Stellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften bedeuten mehr Durchsetzungskraft im Alltag des Rechtsstaates. Und wir setzen Mittel für die Modernisierung der IT-Sicherheit ein. Angesichts der Bedrohungen durch Cyberangriffe ist das kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Doch, meine Damen und Herren, Haushaltspolitik ist nur die Grundlage. Entscheidend ist, was wir politisch damit erreichen. Wir sorgen dafür, dass Ermittlungsbehörden im digitalen Raum handlungsfähig sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Haushalt 2025 für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für das Bundesverfassungsgericht. Der Einzelplan mag verglichen mit dem Gesamthaushalt überschaubar sein – politisch aber ist er von zentraler Bedeutung für unsere Demokratie. Denn es geht um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht ist seit Jahrzehnten die letzte Instanz zum Schutz unserer Grundrechte. Wir stellen mit diesem Haushalt sicher, dass Karlsruhe seine Aufgaben weiterhin unabhängig und kraftvoll wahrnehmen kann. Meine Damen und Herren, auch im Bereich des Justizministeriums setzen wir mit dem Haushalt 2025 klare Schwerpunkte und werden so Deutschland voranbringen.

    PLENARPROTOKOLL 21/25 · 2025-09-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Lassen Sie uns diese Chance nutzen, damit auch die Justiz in der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt! Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Ich darf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Till Steffen aufrufen.

    PLENARPROTOKOLL 21/22 · 2025-09-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Wir brauchen strukturierte elektronische Verfahren, Cloud-Kommunikation und den flächendeckenden Einsatz von Videokonferenztechnik – dort, wo es sachgerecht ist. Selbstverständlich werden wir die Prozessordnungen entsprechend anpassen müssen, damit die Verfahrensrechte auch in der digitalen Welt wirken. Wir stehen aber nicht allein mit unseren Bemühungen. Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ hat Anfang dieses Jahres wertvolle Impulse geliefert. In Bayern und Niedersachsen wurde die Idee eines digitalen Basisdokuments, in dem der Parteivortrag und die gerichtlichen Hinweise gebündelt werden, bereits erfolgreich erprobt. Das zeigt uns: Es geht, und es funktioniert auch. Es liegt an uns, die Justiz strukturell zu modernisieren für mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Bürgernähe.

    PLENARPROTOKOLL 21/22 · 2025-09-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Es geht um Zahlungsforderungen, die oft nicht eingeklagt werden, weil der Weg zu kompliziert erscheint. Genau hier setzen wir an: mit nutzerfreundlichen Eingabeplattformen, mit einer strukturierten Erfassung des Prozessstoffs und mit einer digitalen Kommunikationsplattform für Gerichte, Parteien und Anwälte. Unser Ziel ist klar: Es geht um ein schnelleres, ressourcenschonendes und für die Bürger verständliches Verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist der Startschuss für eine digitalere Ziviljustiz. Aber er ist eben nur der Anfang. Unser Anspruch muss sein, dass zentrale Elemente des Onlineverfahrens schnell flächendeckend eingeführt werden, nicht erst nach zehn Jahren. Wir brauchen ein echtes, nutzbares Justizportal.

    PLENARPROTOKOLL 21/22 · 2025-09-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zur Justiz gehört zum Kern unseres Rechtsstaates. Er muss im Alltag der Menschen spürbar sein. Wer sein Recht durchsetzen will, darf dabei nicht an Hürden scheitern, schon gar nicht an unnötiger Bürokratie oder veralteter Technik. Die Digitalisierung bietet eine große Chance, den Weg zur Justiz einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten, so wie es für die Menschen in vielen anderen Lebensbereichen bereits Realität ist. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für ein Reallabor, das neue digitale Verfahren in realen Streitfällen erprobt. Worum geht es konkret? Anwendbar ist das Gesetz auf einfache zivilgerichtliche Streitigkeiten vor den Amtsgerichten.

    PLENARPROTOKOLL 21/22 · 2025-09-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Seit Mai gehört der Verbraucherschutz wieder zum Justizministerium; er ist wieder dort, wo er auch in der Vergangenheit immer gut aufgehoben war. Für mich ist klar: Die Verbraucherpolitik der Zukunft muss digital sein, grenzüberschreitend und schlagkräftig – und auf Augenhöhe mit den internationalen Konzernen. Auch dafür schaffen wir die Voraussetzungen. Meine Damen und Herren, dieser Einzelplan ist kein Verwaltungshaushalt im engeren Sinne. Er ist ein Sicherungsanker für die Demokratie, ein Modernisierungsimpuls für die Justiz und ein Bekenntnis zur Verlässlichkeit gegenüber Ländern, Gerichten, Bürgerinnen und Bürgern. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: für Bündnis 90/Die Grünen Julia Schneider.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. einzusparen; es geht um eine Summe von 11,6 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel bei dem Haushalt, aber es ist eine haushalterische Notwendigkeit. Das verlangt von uns Sparsamkeit. Aber wenn man sich den Haushalt anschaut: Sie gefährdet keine der Kernaufgaben. Was für den Justizhaushalt noch gut ist: Wir haben die Möglichkeit, auch Einnahmen zu generieren, durch Gerichtskosten oder Gebühren. Das waren im letzten Jahr 724 Millionen Euro. Das ist etwas, das wir in der Hand haben. Das bringt uns ein bisschen Flexibilität, mit Maß, darf aber auch nicht dazu führen, dass wir das gleich wieder verschwenden. Unsere Linien, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind klar. Wir wollen Prioritäten setzen, und das ist eine solide Finanzpolitik der CDU/CSU-Fraktion. Zum Schluss noch ein Wort zum Verbraucherschutz.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Denn für die Rechtsprechung sind die Länder zuständig, aber wir als Bundestag setzen den Rahmen. Wir sind zuständig für die Grundlagen der IT und für die übergreifende Koordination. Diese gemeinsame Verantwortung gelingt nur mit gegenseitigem Respekt und mit soliden Finanzierungszusagen. Darum ist es auch wichtig, dass wir mit dem Haushaltsgesetz ganz klare Vorgaben machen: Die Mittel werden nur dann freigegeben, wenn es konkrete Projekte gibt, wenn Zeitpläne vorliegen und wenn die Länder auch die Kofinanzierung verbindlich zugesagt haben. Das ist Transparenz, das ist Verlässlichkeit, und das ist kooperativer Föderalismus in der Praxis. Natürlich – wir haben es gehört: die Haushalte stehen unter Druck – steht auch der Justizhaushalt unter Konsolidierungsdruck. Wir sind gehalten, eine globale Minderausgabe in Betracht zu ziehen bzw.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Das ist eine bundesweit einheitliche Software für die Verwaltung von Verfahrensdaten. Das hilft nicht nur den Gerichten, sondern auch den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten. Oder wir kümmern uns um die länderübergreifenden Registerverfahren, das heißt um den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Registern, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Und wir tun dies – ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen – auch im Schulterschluss mit den Ländern. Der Bund trägt ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Das ist für uns funktionierender Föderalismus. Es geht hier nicht um einen Zuständigkeitsstreit, sondern es geht um Arbeitsteilung mit Verantwortung. Ich möchte herausstellen: Diese Zusammenarbeit mit den Ländern ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Justizpolitik.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Auch im Jahr 2025 stellen wir hierfür wieder 50 Millionen Euro zur Verfügung, und das mit einem klaren Ziel: Wir wollen eine leistungsfähige, moderne und digital vernetzte Justiz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte nicht länger darüber sprechen, ob die Abschaffung von Faxen in den Amtsstuben ein Teil der Digitalisierung ist, während die Kriminalität doch längst im digitalen Raum operiert. Ich weiß, wir sind da auch schon viel weiter, aber manchmal muss man es ein bisschen zuspitzen. Wir müssen da noch viel tun. Die Mitarbeiter in der Justiz und auch die Bürgerinnen und Bürger müssen spüren, dass hier etwas vorangeht. Genau deshalb fördern wir mit der Digitalisierungsinitiative verschiedene Projekte. Das ist zum einen das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD