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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Susanne Hierl

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 341 lines we hold for Susanne Hierl, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 4 of 7.

  1. Ich möchte aus dieser Mängelliste zwei Punkte herausgreifen, die wir anders regeln würden. Das ist zum einen die Beratungspflicht für die meist jungen Frauen bei Wiederheirat. Sie selbst haben gerade eingeräumt, Frühehen führten dazu, dass Mädchen keine Bildung erhalten und unter Druck und Zwang stehen. Aber wo ist denn Ihre Unterstützung für die jungen Frauen vor der erneuten Heirat, damit diese eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen können? Durch die Beratung und Information über die Möglichkeiten der Frauen in Bezug auf diese Wiederheirat kann eine autonome Entscheidung getroffen werden. Wir als Union wollen die Betroffenen hier unterstützen. Zum anderen geht es um die Regelung zum Verzicht auf die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Juni 2024 eine Ergänzung des Gesetzes vorzunehmen, um verfassungskonform zu bleiben; denn ohne Neuregelungen sind die Kinderehen zulässig und wirksam. Wir sind uns mit Ihnen, Kollegen der Ampel, einig, dass die Kinderehen abzulehnen sind. Frau Helling-Plahr hat im März in der ersten Debatte zu unserem Antrag versprochen, dass Sie als Ampelkoalition – anders als die Union das getan hat – einen verfassungsgemäßen Entwurf vorlegen werden. Professor Dutta hat uns in der Anhörung prophezeit, dass auch dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht landen wird. Daher würde ich mir der Verfassungsgemäßheit noch nicht ganz so sicher sein. Obwohl Sie eineinhalb Jahre Zeit hatten, legen Sie erst kurz vor Fristablauf einen Gesetzentwurf vor, der nur als Minimalkonsens bezeichnet werden kann. Ich werde Ihnen das auch erläutern.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es leben schätzungsweise 640 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden. Für die Mädchen bedeutet dies meist, dass ihnen Bildung, Schutz und das einfache Kindsein genommen werden. Oft erleben sie in ihrer Ehe physische, psychische und sexualisierte Gewalt. Herr Thomae hat ausführlich die Historie der Gesetzentwürfe und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dazu hier schon vorgetragen, sodass ich mir jetzt weitere Ausführungen dazu spare. Ihre Ausführungen haben sich für mich so angehört, als ob Sie Sorge hätten, dass Sie wohl zum Gesetzentwurf nicht so viel sagen können, dass Sie Ihre fünf Minuten Redezeit hätten füllen können. Das Verfassungsgericht hat uns also aufgegeben, bis zum 30.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Dass unser Gesetzentwurf trotz der Gesetzesinitiative der Regierung notwendig ist, zeigt sich zum einen daran, dass bei uns die südostasiatischen Länder mit aufgenommen sind; bei Ihnen geht es nur um die vier Abkommen mit afrikanischen Staaten. Außerdem wusste bei unserer Kleinen Anfrage im April die Regierung noch nicht einmal, ob die Abkommen mit Afrika bis Ende des Jahres ratifiziert werden sollen. Es ist jetzt Mitte des Jahres; die Regierung hat sich bewegt – das ist schon mal ein Fortschritt –, und zwar noch schneller als in ihrem so oft bemühten Deutschlandtempo. Jetzt schauen wir mal, ob ihre Parlamentarier da mithalten können. Herzlichen Dank. Fabian Funke hat das Wort für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Sie bieten EU-Unternehmen die Möglichkeit eines dauerhaften Zugangs zu einer der mittel- und langfristig größten Wachstumsregionen. Und – ich glaube, das ist ganz wichtig – die Abkommen bieten die Chance, dem Bestreben Chinas nach einer Vorherrschaft in Afrika mit einem einheitlichen EU-Konzept entgegenzutreten, und zeigen für die in Rede stehenden Länder Alternativen auf. Es ist gesagt worden, dass diese Abkommen schon angewandt werden, aber um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen sie ratifiziert werden. Deutschland sollte hier ein verlässlicher Partner sein. Die Einzigen, die jubeln werden, wenn wir nicht ratifizieren und somit keine endgültige Position beziehen, sind die Chinesen, die sich weiterhin fürsorglich um die afrikanischen Staaten kümmern werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Für die Vertragsstaaten gibt es durch die Abkommen einen verbindlichen, besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt, die Aussicht auf mehr Investitionen und eine bessere wirtschaftliche Entwicklung. Mit den Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt entstehen für die Bürgerinnen und Bürger in den Herkunftsstaaten bessere Perspektiven. Die Abkommen zielen zugleich auf eine Stärkung der zentralen Werte der EU in den beteiligten Staaten ab. Dabei geht es um Menschenrechte, demokratische Ansätze und auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Sie dienen also nachhaltig als Baustein für mehr politische Stabilität in diesen Staaten. Für die EU und Deutschland sind die Abkommen ein Baustein zur Diversifizierung und Resilienz der eigenen Wirtschaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Denn es ist sinnvoller, diesen Ländern und deren Bevölkerungen durch wirtschaftliche Projekte und Teilnahme am Markt tragfähige Perspektiven zu eröffnen, statt sie durch Geldzahlungen abhängig zu machen. Ziel der Entwicklungsarbeit ist es nämlich nicht, Staaten zu gängeln, sondern sie – nicht nur, aber auch – wirtschaftlich zu stärken. Es geht auch nicht darum, einseitige Vorteile zu erzielen, sondern darum, idealerweise eine Win-win-Situation zu schaffen. Es geht um Zusammenarbeit auf Augenhöhe – das ist genannt worden – und nicht um den moralisch erhobenen Zeigefinger. Die vier Abkommen zur Ratifizierung, die in Rede stehen, sind genannt worden; darauf gehe ich jetzt nicht weiter ein. Es geht aber auch noch um die Abkommen mit den südostasiatischen Ländern; diese hat mein Kollege Zippelius schon benannt.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Detzer, ich möchte am Anfang sagen: Wie es um Ihre wirtschaftliche Kompetenz steht, das zeigen die Zahlen. Das kann jeder nachlesen. Dazu brauchen wir nichts weiter zu sagen. Ich möchte das Ganze mal auf die Grundlagen zurückführen: Handel ist eine tragende Säule der EU-Entwicklungspolitik, und Handel ist eine Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Handelsabkommen dienen dazu, die Entwicklung der Staaten aus eigener Anstrengung heraus über Handelsvergünstigungen zu unterstützen. Im Blick haben diese Abkommen Armutsbekämpfung und Wachstumsförderung, vor allem für weniger entwickelte Staaten.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Das sind alles Begriffe, die einer Auslegung bedürfen und daher nicht eindeutig sind. Wir stehen der Regelung ergebnisoffen gegenüber, sind aber, was den vorliegenden Gesetzentwurf angeht, skeptisch, dass er die richtige Regelung darstellt. In den Ausschussberatungen werden wir das gründlich diskutieren müssen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Damit kann erwartet werden, dass wohl alle Zwangsversteigerungsverfahren unter dem Damoklesschwert eines gemeindlichen Antragsrechts auf zwischenzeitliche Zwangsverwaltung stehen werden. Dies wird nicht zuletzt Auswirkungen auf die Preise und die Attraktivität der Zwangsversteigerungen für Erwerber haben. Im Gegensatz zur Ausführung im Gesetzentwurf ist es in diesen Fällen auch nicht ausreichend, darauf hinzuweisen, dass der Regelungsbereich des Gesetzes dadurch eingeschränkt sei, dass die Gemeinde vor einer Zwangsvollstreckung bestätigen muss, dass es sich um eine Problemimmobilie handelt. Neben der Bestätigung baulicher Missstände oder Mängel oder der Tatsache, dass geltende Vorschriften zu Umgang und Nutzung nicht erfüllt sind, kann eine Gemeinde auch darauf hinweisen, dass die Immobilie nicht angemessen genutzt wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Das Zwangsvollstreckungsrecht zielt jedoch auf einen gerechten Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern ab. Die oben genannten Zwecke sind der Zwangsvollstreckung fremd. Eine Verlagerung kommunaler Interessen in das Zwangsversteigerungsrecht ist kein adäquates Mittel, das Thema zu lösen. Besser passen würde gegebenenfalls das öffentliche Baurecht. Zweifelhaft ist weiter, ob, so wie es im Gesetzentwurf ausgeführt wird, der Eingriff in das Eigentum angemessen bzw. verhältnismäßig ist. Problematisch ist zudem, dass Gemeinden aufgrund befürchteter Haftung möglicherweise verfrüht und auch in mehr Fällen als notwendig einen Antrag auf Zwangsverwaltung stellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Es soll also der missbräuchlichen Nutzung der Eigentümerposition entgegengewirkt werden. Justizminister Buschmann sagte am 11. März 2024 in der „Berliner Morgenpost“, dass er sich sehr für dieses Gesetz einsetze, da er aus seiner Heimat Gelsenkirchen wisse, wie sehr Kommunen unter der Schrotthausmafia leiden. Die Lebensqualität ganzer Kieze und Nachbarschaften leide unter den Methoden einzelner krimineller Käufer. – Auch wenn es sich um ein berechtigtes Anliegen handelt, so möchte ich dennoch festhalten: Wir sprechen von weniger als 50 Fällen pro Jahr. Selbst wenn man den Gesetzentwurf für gerechtfertigt hält, ist fraglich, ob das Zwangsvollstreckungsrecht die richtige Rechtsgrundlage für die Lösung des Anliegens darstellt. Der Gesetzentwurf verfolgt ordnungsrechtliche und städtebaupolitische Zwecke.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wir diskutieren heute zu vorgerückter Stunde über den missbräuchlichen Erwerb von Schrottimmobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Der Ersteher einer Immobilie zahlt lediglich die Sicherheitsleistung, entrichtet aber nicht den vollen Kaufpreis. Nach der gültigen Rechtslage ist er ab Zuschlag bei der Versteigerung Eigentümer der Immobilie. Er zieht ab diesem Zeitpunkt die Nutzung aus der Immobilie, nimmt also die Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen ein bzw. kann neu vermieten. Sofern er nicht bezahlt, kommt die Immobilie erneut in die Zwangsversteigerung. Das kann jedoch Monate dauern. Die Ampelregierung will diesem Problem nun dadurch Herr werden, dass sie den Gemeinden grundsätzlich das Recht einräumen will, in einem Zwangsversteigerungsverfahren voraussetzungslos einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Dennoch ist es wichtig, zumindest die Mittel in Höhe des Haushaltsansatzes 2023 dauerhaft fortzuführen. Die Ampel hingegen nimmt auch in diesem Jahr wieder Kürzungen vor. Wir als Union sehen den immensen Wert der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit und wollen diese mit unserem Antrag weiterhin sinnvoll unterstützen. Herzlichen Dank. Der nächste Redner ist Dr. Christoph Hoffmann für die FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Es bedarf einer Entbürokratisierung der Förderprogramme. Der Aufwand, Mittel zu beantragen und den Verwendungsnachweis zu erstellen, ist enorm. Daher setzen wir mit unserem heutigen Antrag unter anderem auf mehr Übersichtlichkeit in den Programmen. Dies gelingt durch eine Vereinfachung der Antragsverfahren und -modalitäten bei Verausgabung und Ausgabenkontrolle. Dabei spielt Digitalisierung genauso eine Rolle wie Pauschalierung und Flexibilisierung bei einzelnen Ausgabeposten. Denn wir wollen unsere Kommunen neben all ihrem Engagement und den Herausforderungen, die sie täglich zu bewältigen haben, nicht unnötig belasten. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen kosten Geld, sicherlich. Durch Effizienzsteigerungen können wir aber Spielräume schaffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. So geht es unter anderem auch darum, durch ein Energiemanagement in den eigenen Liegenschaften, aber auch bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung Energie einzusparen und insgesamt eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien umzusetzen. Dabei setzen zum Beispiel die klimatischen Gegebenheiten unterschiedliche Rahmenbedingungen: Geht es in Neumarkt um eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung, spielt das Thema „Kühlung der Gebäude“ in Drakenstein eine viel größere Rolle. Die Motivation für die Zusammenarbeit der beiden Orte ist, die lokalen Nachhaltigkeitsaktivitäten in beiden Kommunen um eine konkrete globale Perspektive zu ergänzen, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Jedoch weiß ich aus Gesprächen mit Projektverantwortlichen, dass die Förderung leider mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunale Partnerschaften sind in Krisensituationen wichtig. Insbesondere was humanitär geleistet werden kann, das erleben wir in der Zusammenarbeit mit unseren ukrainischen Partnerkommunen. Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit gibt es seit nunmehr zehn Jahren. Sie geht zurück auf Gerd Müller, unseren ehemaligen Entwicklungsminister. Es ist ihm in seiner Amtszeit gelungen, nahezu tausend Kommunen zu einer solchen Partnerschaft zu motivieren. Auch in meinem Wahlkreis gibt es eine kommunale Entwicklungspartnerschaft, zwischen Neumarkt in der Oberpfalz und Drakenstein in Südafrika. Themen wie Energie, Klimaschutz, Biodiversität und Klimaanpassung sind gemeinsame Anliegen. Beide Kommunen kümmern sich um bestimmte Themen, angepasst an die eigenen Bedürfnisse.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Durch die Regelungen werden die Rechtsfolgen einer unwirksamen Ehe denen einer wirksamen gleichgestellt. Auch Regelungen zur Abstammung und zum Erbrecht fehlen in Ihrem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf enthält also noch viele Schwächen, die in den Ausschussberatungen beseitigt werden müssen. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Esther Dilcher gibt Ihre Rede zu Protokoll. 1 Anlage 7 Damit kommen wir zu Gereon Bollmann für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Auch ist es gut, dass im Gesetzentwurf eine Möglichkeit geschaffen wurde, die Ehe wieder zu heilen, wenn die beiden Betroffenen volljährig geworden sind. Es wäre begrüßenswert, wenn Sie eine Klarstellung vornehmen würden, dass in den Fällen der unwirksamen Ehe nicht nur dann auf die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses verzichtet wird, wenn die beiden unwirksam Verheirateten die Ehe nach Eintritt der Volljährigkeit erneut schließen, sondern bei jeder neuen Eheschließung. – Deswegen darf er die Dinge ja trotzdem mit einschließen. Wir vermissen im Gesetzentwurf die Beratung des ehemals unter 16-jährigen Ehegatten vor einer erneuten Eheschließung, so wie es Frau Kaddor angekündigt hat. Weiter sollten Sie bei den Regelungen zum Unterhalt noch einmal nachbessern. Ihr Vorschlag ist zu kleinteilig.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Aber obwohl die Abgeordneten der Ampel in der Debatte mehrfach beteuerten, dass eine Einigung vorliege, konnten sie uns keine Antwort auf die Frage geben, was denn nun Inhalt sei. Es gab lediglich nebulöse Andeutungen. Frau Dilcher zählte die Dinge auf, die zu regeln wären: Ansprüche auf Unterhalt, erbrechtliche Konsequenzen, die Namensführung, die Rechtsstellung der in der unwirksamen Ehe geborenen Kinder. Frau Kaddor erinnerte daran, dass eine Lösung gut durchdacht sein müsse und dass auch Beratungsangebote für die minderjährigen Ehepartner vorgesehen seien. Wenn Sie, Herr Minister Buschmann, die Reden angehört und sich zu Herzen genommen hätten, dann müsste der heute vorliegende Gesetzentwurf anders aussehen. Unterhalt und Heilung sind nicht die einzigen Punkte. Wir begrüßen, dass Sie an der Unwirksamkeit der Kinderehen festhalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition hat im Juli 2017 mit dem Kinder- und Jugendschutz ernst gemacht und im Ausland und Inland geschlossene Kinderehen für unwirksam erklärt. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Februar 2023 bestätigt, dass die pauschale Annahme der Unwirksamkeit rechtens ist. Es hat jedoch gefordert, dass die meist jungen Mädchen Versorgungs- und Unterhaltsansprüche erhalten sollen. Auch verlangt das Gericht eine Heilungsmöglichkeit der unwirksamen Ehe, nachdem beide Ehegatten volljährig geworden sind. Wir als Union haben mit unserem Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ auf die bevorstehende Frist zur Umsetzung am 30. Juni hingewiesen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Und für die Zukunft wünsche ich mir, dass wir als Gesellschaft am gegenseitigen Verständnis arbeiten und Toleranz und Respekt nicht nur dann einfordern, solange es die eigene Meinung betrifft. Herzlichen Dank. Das Wort hat der Kollege Jan Plobner für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Bei Ihrem „Deutschlandtempo“ wird das zum einen nicht eintreten, und die ersten Namensänderungen sind zum anderen schon zum 1. November möglich. Weiter ignorieren Sie die berechtigten Bedenken vieler Frauen. Der Zugang zu Frauenschutzräumen durch Männer, die sich missbräuchlich als Frauen identifizieren, bleibt ungeregelt. Frauen und Mädchen werden sich in letzter Konsequenz aus diesen Schutzräumen zurückziehen. Und wenn Sie, Herr Lehmann, sagen, dass dies ein feministisches Gesetz ist, dann sage ich Ihnen: Gehen Sie vor die Tür auf die Wiese vorm Bundestag! Da stehen die Feministinnen und demonstrieren, und zwar dagegen! Die Diskussionen zu diesem Thema haben eines gezeigt: Keine Seite hat gewonnen – am wenigsten die Betroffenen, die einfach nur ihr eigenes Leben leben möchten.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Aber daraus eine gesetzliche Verpflichtung abzuleiten, dies auch gegen die eigene Wahrnehmung zu tun, ist mehr als übergriffig. Diffamierungen und Beleidigungen gegenüber Transsexuellen gibt es – leider –, genauso wie ausreichende Mittel im Strafrecht, dagegen vorzugehen. Weiter birgt der vorliegende Entwurf eine Sicherheitslücke: Die neuen Vornamen und Geschlechtseinträge werden nun nicht mehr an die Sicherheitsbehörden übermittelt, damit unter anderem Fahndungslisten aktualisiert werden könnten. Kriminelle werden das ausnutzen und mit diesem Trick Kontrollen entwischen oder Deutschland unerkannt verlassen. Diese Sicherheitslücke, die Sie ja selber sehen – sonst würden Sie den Entschließungsantrag auch nicht einbringen –, wird nach Ihrer Aussage erst zum Ende des Jahres geschlossen.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Das kann ein Gespräch mit einer Peergroup sein, die eher informiert als ergebnisoffen berät. Dies wird der schwierigen Situation der Eltern und Kinder nicht gerecht. Mit dieser Regelung will man sich nun die Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen der Ampel sichern, die Bedenken zum Kinder- und Jugendschutz geäußert haben. Ich hoffe, sie fallen auf dieses Manöver nicht herein. Das Offenbarungsverbot – also das Verbot, den ursprünglichen Namen und den Geschlechtseintrag zu nennen, das bisher nur für Behörden galt – wird nun auf den privaten Bereich ausgedehnt und mit einem Bußgeld belegt. Das gilt in Fällen mit Schädigungsabsicht nun auch für den engsten Familienkreis. Verstehen Sie mich nicht falsch: Für mich gebietet es der Respekt, dass ich einen Menschen so anspreche, wie er oder sie es sich wünscht.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Eltern sollen für ihre Kinder bis 14 Jahre einen Namens- und Geschlechtseintragswechsel beantragen können. Der Kritik, das geschehe ohne Einbeziehung der Kinder, begegnen Sie damit, dass Kinder ab fünf Jahren diesem Wechsel zustimmen müssen. Ein Kind im Alter von fünf Jahren ist nicht in der Lage, die Tragweite einer solchen Entscheidung für sein Leben zu überblicken. Kinder wollen in diesem Alter ihren Eltern gefallen. Der Entwurf sieht auch entgegen Ihren Beteuerungen keine verpflichtende Beratung für die Kinder und Jugendlichen vor, sondern lediglich eine Erklärung, dass der Antragsteller beraten worden ist. Es ist offensichtlich, dass diese Regelung nur als Feigenblatt dienen soll. Sie verlangen keinen Nachweis darüber, ob eine Beratung tatsächlich erfolgt ist. Wie die Beratung aussehen soll, geben Sie nicht vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner letzten Rede zum Thema habe hier ich darum gebeten, den Gesetzentwurf auf die Seite zu legen und noch mal eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen. Das ist, wie zu erwarten war, nicht geschehen. Stattdessen stellen Sie Ihre Ideologie wieder einmal über einen vernünftigen Konsens. Sie wollen eine laute, aber sehr kleine Gruppe zufriedenstellen und spalten so die Gesellschaft. Sie gefährden die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie verpflichten Menschen, gegen ihre eigene Wahrnehmung Aussagen zu bestätigen, und ermöglichen Kriminellen, unterzutauchen. Sie nehmen sich der wirklich Betroffenen nicht an und ignorieren die berechtigten Bedenken vieler Frauen und Mädchen.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Trotz guter Ansätze bei Doppelnamen und der Flexibilität in der Namensbildung haben Sie die Chance vertan, eine große und umfassende Reform auf den Weg zu bringen und spürbare Vereinfachungen zu beschließen. Zugleich werbe ich für unseren Entschließungsantrag, der Handlungsfelder wie die Vereinfachung der Vorschriften, die strukturelle Neukonzeption oder Digitalisierung und Bündelungen der Zuständigkeiten für den Namenserwerb und einen einheitlichen Rechtsweg aufzeigt. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Es macht eben einen Unterschied, ob ich 400 000 Euro Freibetrag habe oder nur 20 000. Ein weiterer Punkt, den ich herausstellen möchte, ist die Aufnahme der Kindeswohlprüfung bei der Bildung von Doppelnamen ins Gesetz. Auch hier kam bei der Sachverständigenanhörung die Bitte auf, diese doch ins Gesetz mit aufzunehmen und der Bildung von anstößigen oder lächerlichen Doppelnamen zuvorzukommen. In der Praxis kommt es leider immer wieder vor. Viele der Sachverständigen haben auch herausgestellt, dass das öffentliche Namensrecht in diesem Verfahren unproblematisch hätte mitgeändert werden können. Dass das möglich wäre, zeigt auch Ihr Entschließungsantrag, über den wir beim übernächsten Tagesordnungspunkt, bei dem zum Selbstbestimmungsgesetz, entscheiden. Nachher legen Sie das selber vor und weisen darauf hin. Lassen Sie mich zusammenfassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Es ist bereits bisher möglich, dass ein Kind in einer zweiten Ehe eines seiner Eltern den Namen des Stiefelternteils erhält; das ist die sogenannte Einbenennung. Wird diese Ehe wieder geschieden, kann das Kind anders als zum Beispiel seine Mutter nicht den Geburtsnamen der Mutter wieder annehmen. Auch hierauf haben einige Sachverständige in der Anhörung verwiesen. Damit besteht weiterhin eine Ungleichbehandlung von Kindern aus einer Scheidung und einem rückbenannten Stiefkind. Auch möchte ich auf das Thema Erwachsenenadoption noch mal hinweisen. Laut Gesetzentwurf soll es möglich sein, dass der Adoptierte seinen eigenen Nachnamen behält; er muss also nicht den Namen des Annehmenden übernehmen. Das leistet der weiteren Nutzung als Steuersparmodell Vorschub.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Die Menschen, die zu uns einwandern, kommen vornehmlich aus dem asiatischen Raum, aus der Türkei, aus Syrien, aus Afghanistan. Diese Länder knüpfen für die Namenswahl an die Staatsangehörigkeit an. Damit kommt es zu einem Auseinanderfallen der Namensführung in Deutschland und im Ausland. Ein eindeutiger Abgleich der Dokumente wird so erschwert. Auch der Bundesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten stellt fest, dass bei einer Umfrage in allen Landesverbänden die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit favorisiert wurde. Auch sei es aufgrund der zunehmenden Mobilität der Menschen nicht trivial, den gewöhnlichen Aufenthalt festzustellen. Die Prüfung wird also erheblich schwerer und verzögert die Verfahren.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Auch die Flexibilisierung bringt Verbesserungen, auch wenn sie mit einer unglaublichen Verkomplizierung einhergeht. Ich will aber auch unsere Kritikpunkte aufzeigen, die nach unserer Meinung und auch nach den Erkenntnissen in der Sachverständigenanhörung noch zu regeln wären. Da wäre zunächst die Regelung des Artikels 10 EGBGB. Das anwendbare Namensrecht bestimmt sich aktuell nach der Staatsangehörigkeit des Betroffenen. Nach der Neuregelung soll in Zukunft für die Feststellung des anzuwendenden Rechts statt auf die Staatsangehörigkeit auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt werden. Hintergrund ist, dass nach Aussage der Ampel viele Staaten bereits auf den gewöhnlichen Aufenthalt abstellen und so ein Gleichlauf entsteht. Wir halten die Abkehr von diesem Kriterium nicht für zielführend.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Der Tenor war: Es ist und kann nur ein Anfang sein; es ist eigentlich zu wenig, aber besser als nichts; die Regelungen vervielfachen sich, weil man sich in Details verloren und nicht die erforderliche grundsätzliche Reform gewagt hat. Ein Sachverständiger bezeichnete den Regierungsentwurf gar als „herbe Enttäuschung“. Die Unklarheiten des Gesetzentwurfs werden die Gerichte und Standesämter wohl noch jahrelang beschäftigen. Das ist auch der Grund, weshalb wir heute einen Entschließungsantrag vorlegen. Ich weiß, dass wir selbst in dem Antrag vorschlagen, mittelfristig eine komplett neue Konzeption des Gesetzes vorzulegen. Im laufenden Verfahren war diese 180-Grad-Wendung jedoch nicht mehr möglich. Die Regelungen vor allem zu den Doppelnamen sind überfällig, genauso wie die Regelungen zur Einbenennung und Rückbenennung von Kindern.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Reform im Namensrecht ist nach Aussage von Minister Buschmann, das Namensrecht moderner und auch toleranter zu machen. Mit dem vorliegenden Gesetz machen Sie aber alles umfangreicher und komplizierter, und es beantwortet trotz des Umfangs nicht alle Fragen. Ich will die Spannung gleich zu Beginn rausnehmen: Wir werden dem Gesetz trotz unserer Kritik zustimmen. Der Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf, auf den alle gewartet haben. Er ist nicht mutig, und er hat auch Lücken. Diese Einschätzung haben viele Sachverständige in der Anhörung geteilt.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Jetzt hat die Kollegin Awet Tesfaiesus das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sieht man sich die Eckpunkte zum Abstammungsrecht an, so ist festzustellen, dass diese die Problematik der Scheinvaterschaft noch verschlimmern werden. Die geplante Anerkennung von Co-Mutterschaften öffnet das Tor zu weiterem möglichem Missbrauch. Damit können künftig nicht nur Männer, sondern auch Frauen eine Elternschaft zum Schein anerkennen. Wir müssen dann wohl von „Scheinelternschaften“ sprechen. Für uns als Union ist klar: Das Problem muss zügig und effizient durch das Justizministerium gelöst werden, und zwar vor einer Änderung des Abstammungsrechts durch die Bundesregierung. Passiert das nicht, wird dem Missbrauch weiter Tür und Tor geöffnet bleiben, und die AfD erhält weiter Gelegenheit, das Thema populistisch für sich zu nutzen. Ich glaube, das kann nicht unser Ansatz sein. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Außerdem haben die Justizministerkonferenz, bereits im Jahr 2021, und die Innenministerkonferenz, im Herbst 2023, die Bundesregierung und damit in erster Linie den Bundesjustizminister dazu aufgefordert, das Problem endlich anzugehen. Und was ist die Antwort des Justizministers auf die Aufforderung? Der Justizminister legt Eckpunkte für ein Abstammungsrecht vor, in welchen er darauf hinweist, dass das Problem der Scheinvaterschaften bekannt sei; eine Lösung für das Problem werde in einem anderen Gesetzesvorhaben erarbeitet. Wann der Vorschlag vorgelegt wird und ob der Vorschlag zeitgleich zum Abstammungsrecht erscheint, ist offen. Das ist fahrlässig, vor allem im Hinblick auf die weiteren Planungen im Abstammungsrecht. Wie so oft, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, machen Sie auch hier den zweiten Schritt vor dem ersten.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Ampel, nur weil Sie es bislang versäumt haben, das Problem der Scheinvaterschaften anzugehen, bieten Sie der AfD überhaupt die Angriffsfläche für so einen populistischen Antrag. Das Thema ist hinlänglich bekannt, und es wurde bereits eine Regelung zur Verhinderung des Missbrauchs der Vaterschaftsanerkennungen in das Gesetz mit aufgenommen. Leider erfolgt in der Praxis die eingeführte Hinzuziehung der Ausländerbehörden zu wenig. Daher bedarf dieses Gesetz einiger Verbesserungen. Im Bundesrat gab es bereits eine Initiative Nordrhein-Westfalens, die jedoch nicht weiterverfolgt wurde.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Außerdem konzentriert sich die AfD nur auf die deutsche Staatsbürgerschaft; sie verkennt, dass auch Menschen mit EU-Staatsbürgerschaft, Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte oder Aufenthaltstitel von dem Thema nicht ausgenommen sind. Und schließlich ist es entgegen den Behauptungen der AfD möglich, eine Vaterschaft auch dann anzuerkennen, wenn der Mann nicht der biologische Vater ist. Damit scheidet das Ansinnen der AfD, einen DNA-Test als Nachweis der Vaterschaft zu verlangen, aus. Dass die AfD immer nur Probleme beschreibt, aber kaum taugliche Lösungen präsentiert, das ist bekannt. Es ist vergebene Liebesmüh, sich hierüber zu beklagen. Ein Problem, über das wir heute dennoch sprechen müssen, ist die Untätigkeit der Ampel beim Thema Scheinvaterschaften.

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  40. Über die Anerkennung erhalten die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und ihre Mütter dadurch ein Bleiberecht. Und: Sofern der anerkennende Vater mittellos ist, kommt der Staat für die Kinder auf. Das ist ein Thema, das die Menschen aufregt und daher gut zu vermarkten ist. Als Lösung präsentiert die AfD allerdings einen mageren Gesetzentwurf. Man sieht ihm an, dass er mit der heißen Nadel gestrickt ist und allein dazu dient, schnelle Aufmerksamkeit und Reichweite im Internet und in den Medien zu erhalten. Der Entwurf der AfD kratzt nur an der Oberfläche; er thematisiert allein die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft. Das Problem geht aber tiefer: Mütter werden bald ebenfalls zum Schein Kinder anerkennen können.

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  41. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD geht beim Thema Scheinvaterschaften folgendermaßen vor: Sie nimmt eine Schlagzeile über einen „Mr. Cash Money“ aus der Boulevardpresse und reichert diese mit Empörung und populistischen Aussagen an. Dann verbreitet sie falsche Aussagen zur aktuellen Gesetzeslage. Schon hat sie die Aufmerksamkeit der Menschen – und was anderes wollen Sie doch gar nicht. Aber worum geht es denn eigentlich? Es geht im Kern um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen: Väter mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen Kinder von ausländischen Frauen an, die sie nicht kennen. Im Fall von „Mr. Cash Money“, der vor ein paar Wochen durch die Presse geisterte, waren es sogar 24 Kinder.

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  42. Anders als heute in Ihrem Vortrag, Frau Ministerin Paus, haben Sie im Bundesrat bei der Einbringung dieses Gesetzes sofort wieder Bezug auf die Forderung nach straffreiem Schwangerschaftsabbruch genommen. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass auch mit dem heutigen Gesetzentwurf die Weichen für das Thema Schwangerschaftsabbruch gestellt werden sollen. Sie setzen damit einen seit Jahrzehnten bestehenden Kompromiss aufs Spiel, und das ist unverantwortlich. Herzlichen Dank. Für die Gruppe Die Linke hat jetzt Gökay Akbulut das Wort.

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  43. Es hat aber auch gesagt: Übergriffe Einzelner in den geschützten Rechtskreis Dritter darf es nicht geben. Noch dazu – das haben wir heute auch gehört – hält unsere Rechtsordnung Instrumente bereit, die vor den Belästigungen schützen. Der Tatbestand der Nötigung ist heute schon angesprochen worden. Wenn Sie der Meinung sind, es ist was zu ändern, dann machen Sie das doch beim Tatbestand der Nötigung und nicht in diesem Gesetz! Ihre Aussage, Frau Ministerin Paus, dass dieser Gesetzentwurf den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand gibt, ohne dass er unbillig die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt, halte ich für ein Gerücht. Sie werfen mehr Fragen auf und geben weniger Antworten, als Sie eigentlich geben sollten.

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  44. Es ist mehrfach zum Ausdruck gekommen – ich glaube, wir sind uns alle einig –, dass Übergriffe auf Frauen und auch ein Versperren des Weges nicht hinnehmbar sind. Das gilt genauso für die Mitarbeiter der Beratungsstellen und der Praxen. Genaue Zahlen kann die Frau Ministerin nicht liefern, und in der Praxis gibt es bei diesen Protestaktionen völlig unterschiedliche Situationen. Ich war bei meiner Beratungsstelle im Wahlkreis. Ich habe auch mit einem Arzt gesprochen, der an einem ganz anderen Ort ansässig ist. Bei mir zu Hause gibt es keine Demonstrationen; da gibt es Anrufe und Mails. An dem anderen Ort, bei dem Arzt, gibt es Demonstrationen. Die sind aber gut geregelt. Damit können alle leben. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass Belästigungen, die sich aus dem Versammlungszweck heraus ergeben, hinzunehmen sind.

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  45. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Breymaier, ich muss vorab jetzt schon mal sagen: Kinderrechte ins Grundgesetz, das ist ja schön und gut. Aber wenn man darüber nachdenkt, was Kinderrechte sind, und zu dem Schluss kommt, dass man sie erst ab der Geburt braucht, dann ist da irgendwas falsch gewickelt. Wir haben jetzt schon von verschiedenen Vorrednerinnen gehört – auch im Gesetzentwurf ist es so ausgeführt –, dass vor Beratungsstellen und vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Protestaktionen stattfinden, dass Personen ihre Ablehnung gegenüber den Schwangerschaftsabbrüchen zum Ausdruck bringen und dabei direkt auf die Schwangeren einwirken.

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  46. Man möchte mit Goethe sagen: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Was wir allerdings noch nicht wissen: Wie werden Sie die vom Gericht auferlegten Punkte regeln? Weder Frau Kaddor noch Frau Helling-Plahr konnten eine Aussage dazu machen. Vielleicht lassen uns Frau Breymaier und Frau Krumwiede-Steiner an ihren Gedanken teilhaben. Handeln Sie endlich, und verhindern Sie so, dass Kinderehen in Deutschland in Zukunft wieder zulässig sind! Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion ist Leni Breymaier die nächste Rednerin.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Juni, und wenn die Anpassung nicht rechtzeitig kommt, sind Kinderehen in Deutschland wieder anerkannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, ich habe der Presse und Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie wohl eine Einigung hin zur Unwirksamkeit der Kinderehen erzielen konnten; ganz klar geworden ist das in den Aussagen nicht. Wir als Union würden diese Lösung begrüßen, bringt sie doch die Ächtung der Kinderehe deutlich zum Ausdruck und lässt keinen Spielraum für Spekulationen, wir würden am Ende Kinderehen doch tolerieren. Darf man den Aussagen in der Presse Glauben schenken, so soll der Referentenwurf noch im Laufe des Aprils auf den Tisch gelegt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Wenn das aber unsere gemeinsame Überzeugung ist, warum liegt dann bis heute noch kein Entwurf für Änderungen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vor? Mit diesem Gesetz der Großen Koalition – das übrigens Heiko Maas verantwortet hat – wurden ab Juli 2017 Ehen, die von Beteiligten im Alter unter 16 Jahren – auch im Ausland – geschlossen wurden, für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Februar 2023 – Sie hatten jetzt also über ein Jahr Zeit – festgestellt, dass Kinderehen auch ohne Einzelfallprüfung als unwirksam erklärt werden können. Jedoch hat es die Gültigkeit der Regelung an die Bedingung geknüpft, dass den meist jungen Mädchen Versorgungs- und Unterhaltsansprüche gewährt werden. Es gibt eine Übergangsfrist zum 30.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie stellen Sie sich das Leben einer 14- oder 15-Jährigen vor? Ich denke an meine Tochter: Sie ist in diesem Alter zur Schule gegangen, hat ihre Freunde getroffen und konnte ihre Kindheit und Jugend unbeschwert genießen. Wir denken nicht daran, dass Mädchen in diesem Alter bereits verheiratet sind und vielleicht auch schon ein Kind haben. Für viele Mädchen ist dies aber Realität. Sie haben damit keine unbeschwerte Kindheit, keinen Zugang zu Bildung und damit auch keine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Nach Aussage von Save the Children sterben täglich 60 Mädchen weltweit an den Folgen von Frühehen. Ich denke, wir sind uns einig: Wir alle wollen keine Anerkennung von Kinderehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Es ist unsere Aufgabe in Berlin, die Grundlage zu legen, damit der vernetzte Ansatz in Zukunft über alle Ressorts hinweg gelingen kann und wir bei künftigen Einsätzen den Beteiligten vor Ort die Chance geben, den Auftrag zum Erfolg zu führen. Mein Dank gilt allen zivilen und militärischen Einsatzkräften für ihre Tätigkeit in Afghanistan. Meine Gedanken sind bei den Einsatzkräften, die in Ausübung ihrer Pflicht ihr Leben lassen mussten. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD