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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Susanne Hierl

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 341 lines we hold for Susanne Hierl, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 5 of 7.

  1. Carl-Hubertus von Butler hat es wie folgt ausgedrückt – ich zitiere: „Ich stelle mir vor, dass wir in einem vergleichbaren Einsatz von vornherein nicht von einem Einsatz der Bundeswehr oder der Soldaten, sondern von uns allen sprechen. Wir alle haben die Verantwortung.“ Wir als Parlament und auch die Regierung tragen die Verantwortung für die Einsätze. Wir sind dazu aufgerufen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass unsere Soldaten, die Polizei und auch zivile Institutionen sich gemeinsam auf ihre Arbeit konzentrieren können und nicht in einer Art Feldversuch – noch dazu im Einsatz – neue Wege beschreiten müssen.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Durch dieses Vorgehen hat man die Chance vergeben, voneinander zu lernen, Lagebilder kritisch übereinanderzulegen, die Barrieren zwischen den Ressorts aufzulösen und den vernetzten Ansatz so in Berlin mit Leben zu füllen. Die mangelnde Abstimmung über die einzelnen Ressorts hinweg führte unter anderem dazu, dass es verschiedene Einschätzungen der Situation vor Ort gab, die in großen Teilen in Berlin nur zur Kenntnis genommen, aber nicht näher hinterfragt wurden und schon gar nicht zu Änderungen in den Abläufen führten. Die Anhörungen haben eines gezeigt: Ressortegoismen sind im Auslandseinsatz fehl am Platz. Es darf nicht sein, dass jeder in Berlin sein eigenes Süppchen kocht und unsere Soldaten, Polizisten und Mitarbeiter ziviler Institutionen dieses dann auslöffeln müssen. Generalleutnant a. D.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Weitere Ministerien wie Umwelt, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft oder Verkehr wurden nicht mit einbezogen. Auch das Interesse der einzelnen Ausschüsse am Einsatz in Afghanistan war unterschiedlich. Der Verteidigungsausschuss zum Beispiel lud Generalinspekteur Schneiderhan in fast jede Sitzung ein. Einladungen aus dem Auswärtigen Ausschuss waren selten, Einladungen aus anderen Ausschüssen an ihn gab es nicht. Noch bezeichnender finde ich jedoch: Der Generalinspekteur wurde niemals gemeinsam mit anderen Einsatzpartnern im Ausschuss angehört. Es gab also im Parlament keine Gelegenheit, gemeinsam über die Ressorts hinweg, gewissermaßen vernetzt, Rede und Antwort zu stehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Neben dieser pragmatisch notwendigen Umsetzung eines vernetzten Ansatzes, die zwischen Militär und Zivil nicht immer einheitlich wahrgenommen wurde, gab es noch eine völlig andere Seite, nämlich das Vorgehen in Deutschland: in der Regierung, den Ministerien und dem Parlament. Es wurde bereits in der Regierung nicht ausreichend ressortübergreifend diskutiert und entwickelt. Zwischen dem politischen Anspruch an den vernetzten Ansatz und der Realität im Einsatz klaffte eine große Lücke. Aufseiten der Regierung gab es eine Staatssekretärsrunde, die ein gutes Instrument war, um Entscheidungen zu treffen. Aber es war kein geeignetes Gremium für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Ein weiteres Manko war, dass die zivile Seite überwiegend in den Händen des Auswärtigen Amtes und des BMZ lag.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Gleichzeitig wurde aber immer wieder darauf hingewiesen, dass der vernetzte Ansatz im Sinne einer Schicksalsgemeinschaft gelebt wurde. So zeichnete sich die Zusammenarbeit vor Ort durch einen gewissen Pragmatismus aus. Der Austausch war aber weder von Berlin gefordert noch gefördert, sondern resultierte aus den Notwendigkeiten vor Ort. Dabei hatte die militärische Seite oft das Gefühl, im zivilen Bereich nicht erwünscht zu sein. Gesprächspartner aus dem Militär stellten fest, dass die Idee des vernetzten Einsatzes, also ein gemeinsam eng abgestimmtes Vorgehen, meist nicht im Ansatz abgebildet werden konnte.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder der Enquete-Kommission! „Das ist recht einfach: Es gab ihn schlicht nicht. Also, es gab ihn auch nicht abgeschwächt oder ein bisschen, sondern er war nicht da.“ Das war die ernüchternde Antwort von Brigadegeneral Sembritzki auf die Frage, wie er den vernetzten Ansatz in Afghanistan wahrgenommen hat. Mit dem Einsetzungsbeschluss wurde die Enquete-Kommission aufgefordert, den 20-jährigen Einsatz in Afghanistan unter dem Aspekt der vernetzten Zusammenarbeit aufzuarbeiten, um für die Zukunft Lösungen zu entwickeln, damit ein vernetztes Arbeiten zwischen den Ressorts bei zukünftigen Einsätzen gut möglich ist. Vor Ort in Afghanistan gab es keine klaren Absprachen, nicht zwischen den Ressorts und nicht zwischen den internationalen Partnern.

    PLENARPROTOKOLL 20/155 · 2024-02-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Februar und Sie haben die Änderungen nicht vorgenommen. Es ist aber Eile geboten. Was ist denn die Folge der Verrohung im Netz? Die Menschen ziehen sich zurück und reden nur noch in ihrer Blase – zulasten der Meinungsfreiheit und letztendlich zulasten unserer Demokratie. Der öffentliche Diskurs lebt vom respektvollen Zuhören, vom Bemühen um sachliche Diskussion und von der Bereitschaft, eine andere Meinung zu akzeptieren und diese auch anzuhören. Frau Kollegin, nehmen Sie meine Bitte auf, zum Ende zu kommen. Hass und Häme gehören nicht dazu, und Ihr Antrag fördert nicht die Demokratie. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sie wissen also, wie es sich anfühlt, mit Hass und Häme überschüttet zu werden. Auf strafrechtlicher Ebene ist man deswegen in der letzten Legislaturperiode hergegangen und hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität gemacht. Davon, liebe Kollegen von der AfD, wollen Sie ja nichts wissen, und dagegen wehren Sie sich ja mit Händen und Füßen; aber das passt in die Linie. Der DSA ist eine Verordnung, die zum 17. Februar nächsten Jahres unmittelbar in Deutschland gelten wird. Wir müssen aber im nationalen Recht noch Anpassungen vornehmen. Auf das Digitale-Dienste-Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, warten wir jetzt schon seit über einem Jahr. Das wäre eine der Hausaufgaben, die Sie noch zu machen haben. So wie es ausschaut, verstreicht der 17.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Denn das Ziel des DSA ist es, im gemeinsamen Binnenmarkt durch die Festlegung harmonisierter Vorschriften ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Onlineumfeld zu schaffen, in dem Verbraucherschutz, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sichergestellt werden. Dass dieser Schutz notwendig ist, das belegen die Ergebnisse eines aktuellen Forschungsprojekts an der Universität Leipzig. Dort wurde zu Hass und Hetze im Netz geforscht. Umfragen aus dem Jahr 2020 und 2022 zeigen eine Zunahme von Hass im Netz. Während im Jahr 2020 noch 18 Prozent der Menschen gesagt haben, sie seien mit Hasskommentaren überschüttet worden, waren es im Jahr 2022 schon 24 Prozent. Ich gehe davon aus, dass viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, so wie es auch mir schon passiert ist, Erfahrungen mit Hasskommentaren im Netz gemacht haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert in ihrem Antrag die Abschaffung des Digital Services Act, kurz: DSA. Sie behauptet, dass es mit dem DSA möglich sei, die Meinungs- und Informationsfreiheit in den sozialen Netzwerken zu beschränken, und dass Plattformen dazu gezwungen würden, in vorauseilendem Gehorsam Nutzerbeiträge zu löschen, die eigentlich der Meinungsfreiheit unterfallen würden. Diese Behauptungen sind Fake News und zeigen – das haben wir gerade schon gehört –, wie Sie mit der Meinungsfreiheit umgehen und wie Sie die eigentlich nutzen wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Die Verfahren werden noch langsamer, noch teurer und noch komplizierter. Außerdem stellen Sie die Bürgermeister und ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte unter Generalverdacht. In letzter Konsequenz wird sich so niemand mehr finden, der noch ehrenamtlich als Gemeinde- oder Stadtrat tätig sein will. Nach Ihren Vorstellungen soll die Strafbarkeit dann entfallen, wenn der Verantwortliche die Maßnahmen vorab prüfen lässt, also eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung einholt. Ich glaube, Sie merken selber, wie absurd das ist, was Sie da vorschlagen. Wir sprechen die ganze Zeit davon, dass Verfahren zu lange dauern, dass die Bürokratie uns lähmt, und Sie wollen ein vorgelagertes Prüfverfahren einführen. Wie soll denn das aussehen bei der Kommune in meinem Wahlkreis? Wird dann da auch etwas Unvorhergesehenes eingepreist?

    PLENARPROTOKOLL 20/142 · 2023-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Sie, die Kollegen von der AfD, wollen in der neuen Vorschrift bereits Fehlentscheidungen unter Strafe stellen, wenn zwischen dem Einsatz der öffentlichen Mittel und dem mit dem Haushaltsansatz verfolgten Nutzen ein auffälliges Missverhältnis besteht. Ein Vermögensschaden muss nach Ihrer Auffassung nicht eintreten. Die Vorschrift soll nun auch für Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane gelten, die haushaltswirksame Entscheidungen treffen. Das sind genau die ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinderäte, von denen wir heute schon gesprochen haben. Wozu führt das jetzt dann aber in dem von mir geschilderten Fall? Um es mit den Worten des betroffenen Bürgermeisters zu sagen: Dann ist Schluss mit Entscheiden. Der Gesetzentwurf führt zum einen zu einer hohen Rechtsunsicherheit im täglichen Geschäft.

    PLENARPROTOKOLL 20/142 · 2023-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kleine Kommune bei mir im Wahlkreis wurde im diesjährigen Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler mit einem angeblich überteuerten Projekt erwähnt. Es ging um ein neu errichtetes Mehrzweckgebäude mit Toiletten, Lagerraum und einer Küche. Nach Abschluss der Arbeiten hat man festgestellt: Jetzt kostet es knappe 600 000 Euro; mehr als ursprünglich vorgesehen. Die Errichtung fiel in die Zeit von Corona, und es gab große Kostensteigerungen am Bau. Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit war nicht möglich. Was hat jetzt dieser Fall mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun?

    PLENARPROTOKOLL 20/142 · 2023-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. – Vielleicht überdenken Sie das Ganze noch mal, weil Arbeitnehmer, die ihren Namen wechseln – und das hinterher; das können ja auch Leute sein, die schon einen Ehenamen haben –, zumindest eine Änderung bei der Lohnabrechnung und eine Änderung im Telefonverzeichnis brauchen. Dieser Aufwand ist sicherlich nicht null. Ich hoffe, dass wir im Laufe des Verfahrens noch einige Änderungen und Verbesserungen bekommen können – vor allem Verbesserungen und Vereinfachungen im Verfahren –, damit nicht das Einzige, was von diesem Gesetz in Erinnerung bleiben wird, ist, dass wir jetzt einen Doppelnamen mit und ohne Bindestrich bilden können. Herzlichen Dank. Die Kollegin Sonja Eichwede spricht für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Mit dem § 1617i BGB wird eine Vorschrift eingeführt, nach der das volljährige Kind einmalig seinen Namen neu bestimmen kann, das heißt, einen Geburtsnamen, der mehrere Namen umfasst, kann es kürzen, es kann den Namen des anderen Elternteils annehmen, es kann aber auch den Namen des anderen Elternteils seinem Namen anfügen. – Es wird aber nicht möglich sein, dass das Kind den Doppelnamen ändert. Diese Regelung fehlt noch im Gesetz. Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines zum Erfüllungsaufwand sagen: Den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft geben Sie mit null an, mit der Begründung: Es gibt keine neuen Informationspflichten, die eingeführt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Behält die Frau Meier ihren Namen nach der Scheidung weiter, also den Ehenamen „Meier“, heiratet erneut, nimmt dann den Namen des Mannes an und heißt nun „Schulze“, dann kann das Kind auch einbenannt werden und „Schulze“ heißen. Wenn sich die Frau Schulze wieder scheiden lässt, kann sie zurückgehen auf ihren Mädchennamen, also „Müller“. Und da, Herr Minister Buschmann, hören Sie mit Ihrer Regelung auf. Das Kind kann nur zurückgehen auf den Geburtsnamen, nämlich „Meier“, aber nicht auf den Geburtsnamen der Mutter, „Müller“. Da hat das Kind nur den Weg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung, und es ist zu überlegen, ob man diesen Fall nicht mit ins BGB überführt, um das Verfahren zu vereinfachen.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Auch für Scheidungskinder und Stiefkinder – das haben Sie schon angesprochen, Herr Minister – gibt es einige Verbesserungen, und ich möchte das gerne an ein paar Beispielen darstellen: Frau Müller heiratet Herrn Meier. Beide bestimmen den Familiennamen „Meier“. Sie bekommen ein Kind. Der Geburtsname für dieses Kind ist „Meier“. Wenn sich beide nun scheiden lassen und die Ehefrau wieder zu ihrem ursprünglichen Namen „Müller“ zurückkehrt, dann kann das Kind das auch tun. Das war bisher nicht möglich. Das Kind war auf das öffentlich-rechtliche Verfahren zur Namensänderung verwiesen, und dieses Verfahren ist sehr aufwendig.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Herr Minister Buschmann, Sie begnügen sich mit einer sicherlich wichtigen Ausweitung der Wahlmöglichkeiten in der Namensbildung, jedoch zulasten der Übersichtlichkeit und der Handhabbarkeit der Regelungen. Das ist bedauerlich und widerspricht den Bemühungen, der Regelungswut Einhalt zu gebieten. Genug Zeit, um einen großen Aufschlag zu machen, wäre die letzten zwei Jahre ja gewesen. Aber lassen Sie uns einen Blick auf einzelne Regelungen werfen: In Zukunft soll es möglich sein, als Ehenamen auch einen Doppelnamen aus den Namen der Ehegatten zu bestimmen. Das ist gut. Es ist auch zu begrüßen, dass bei der Festlegung des Geburtsnamens eines Kindes ein Doppelname aus den Namen der Eltern gebildet werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Es gab aber auch Stimmen in der Praxis, dass man das gesetzlich sanktionieren sollte. Das deutsche Namensrecht gilt zu Recht als kompliziert, unübersichtlich und in sich widersprüchlich. Es wäre also Zeit, das Namensrecht grundlegend zu überarbeiten. Das hat übrigens eine von Justizministerium und Innenministerium gebildete Arbeitsgruppe zur Reform des Namensrechts bereits im Jahr 2020 empfohlen. Das Gremium schlug vor, ein übersichtliches Regelungssystem zu etablieren und die geteilten Zuständigkeiten zwischen zivil- und öffentlich-rechtlichem Namensrecht zusammenzuführen. Leider schlägt der vorgelegte Entwurf den bisherigen Weg ein: das Gesetz ein bisschen anpassen, ein bisschen ändern, aber nicht grundlegend überarbeiten.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Würde man die Menschen auf der Straße fragen, was ihnen denn zu dem neuen Namensrecht einfällt, dann, denke ich, würde ganz oft die Antwort kommen: Wir können jetzt Doppelnamen mit und ohne Bindestrich verwenden. – Wenn dies auch nur ein Aspekt des Gesetzentwurfes ist, so ist es doch wohl der, der schon am längsten in der Diskussion ist. Die Diskussion über die Doppelnamen ist älter als das BGB. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass wir mit dem neuen Namensrecht einen Beitrag zur Gleichberechtigung erbringen. Das ist historisch betrachtet richtig. Bei den damaligen Beratungen zum BGB gab es eine Diskussion, ob es denn der Ehefrau erlaubt sein sollte, ihren Namen dem Namen des Mannes anzuhängen.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Im Gegenteil: Er suggeriert vor allem den Kindern und Jugendlichen, dass es eine schnelle, unproblematische Lösung gibt. Das wird den Betroffenen nicht gerecht. Legen Sie den Gesetzentwurf beiseite, und führen Sie eine breite Debatte in der Gesellschaft, bevor Sie dieses Vorhaben weiterverfolgen. Herzlichen Dank. Das Wort hat der Kollege Falko Droßmann für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/136 · 2023-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Sicherlich ist das Transsexuellengesetz reformbedürftig, soweit das Verfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hat. Aber Ihr Entwurf geht weit darüber hinaus. Aktuell benötigt man zwei Gutachten, um die Eindeutigkeit der Entscheidung zum Wechsel des Geschlechtseintrags zu untermauern. Sie ersetzen diese nun durch eine einfache Erklärung ohne weitere Voraussetzungen. Auch Betroffene sehen diese Regelung durchaus kritisch. Wir als Gesetzgeber haben einen Schutzauftrag: für die Personen, die unter einem dauerhaften Leidensdruck stehen und eine Lösung in der Änderung des Geschlechtseintrags suchen, aber auch für diejenigen, deren Antwort auf ihr Problem eben nicht die Änderung des Geschlechtseintrags ist. Und wir müssen auch die restliche Bevölkerung im Blick haben. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diesen Schutzauftrag nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/136 · 2023-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, was meinen Sie, was die Menschen außerhalb Ihrer ideologischen Blase über das Selbstbestimmungsgesetz wissen? Der ein oder andere hat vielleicht davon gehört, dass man in Zukunft sein Geschlecht einmal im Jahr wechseln kann. Aber dass die Ampel den Begriff „Geschlecht“, also die Unterscheidung von „biologisch weiblich“ und „biologisch männlich“ abschaffen und durch eine subjektiv empfundene Geschlechtsidentität ersetzen möchte, ist den wenigsten bekannt. Dieser Schritt bedeutet, dass sich Frauen und Mädchen in Sportwettkämpfen, bei Frauenquoten und in Umkleiden mit biologischen Männern konfrontiert sehen könnten, weil diese sich als weiblich identifizieren. Und das, meine Damen und Herren, ist definitiv nicht gesellschaftlicher Konsens.

    PLENARPROTOKOLL 20/136 · 2023-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schwierig es ist, bei diesem Thema zu einem Konsens zu kommen, das haben mir in den letzten eineinhalb Jahren meine Gespräche mit Vertretern von Verbänden, Institutionen und Betroffenen gezeigt. Die wichtigen gesellschaftspolitischen Reformen, die ins Gesetz übernommen wurden, waren bisher immer von einem großen gesellschaftlichen Konsens getragen. Das war so bei der Streichung des Homosexuellenparagrafen, § 175 Strafgesetzbuch, oder bei der Einführung der Ehe für alle. Die Gesellschaft hat also das Recht geformt. Demgegenüber soll im Fall des Selbstbestimmungsgesetzes der Gesellschaft ohne großen Konsens eine Regelung übergestülpt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/136 · 2023-11-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Auch ist es notwendig, die Zuständigkeiten für das Thema „Bauen, Wohnen und Sanieren“ beim Bauministerium zu bündeln. Aktuell liegen sie beim Wirtschaftsministerium, während die Zuständigkeit für die Förderungen beim Finanzministerium liegt. Das gehört alles zusammen. Die unterschiedlichen Zielsetzungen bremsen die Bemühungen im Bereich Wohnungsbau aus. Wir brauchen nicht mehr Regulierung und mehr Vorschriften, sondern wir müssen Anreize schaffen, damit wieder mehr Wohnungen gebaut werden, und das Angebot vergrößern. Anders werden wir die Lage auf dem Wohnungs- und Mietmarkt nicht in den Griff bekommen. Herzlichen Dank. Daniel Föst hat das Wort für die FDP-Fraktion. Ich muss schneller sein, weil Wolfgang Kubicki gesagt hat, ich müsse streng sein und fix. Also, wenn ich jetzt in den Beifall reinrede, dann wissen Sie, warum. – Bitte schön.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Statt uns über noch mehr Regulierungen im Mietrecht zu unterhalten, die die Investitionen weiter ausbremsen, sollten wir den Wohnungsneubau ankurbeln. Wir als Union schlagen zum Beispiel vor, eine neue Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen: Wenn Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren und so bezahlbaren Wohnraum schaffen, erhalten sie dafür zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten. Auch müssen wir die Baukosten senken. Dazu gehört, das kürzlich erst beschlossene Gebäudeenergiegesetz zurückzunehmen oder zumindest sinnvolle Förderkriterien vorzulegen, um die rechtlichen Verpflichtungen sozial zu flankieren und wirtschaftliche Überforderung zu vermeiden. Der Kollege Lieb machte ja ein paar gute Vorschläge. So würde ich ihm vorschlagen, unserem Antrag für bezahlbares Wohnen zuzustimmen, wenn er debattiert wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Weiterhin behaupten Sie in Ihrem Antrag, dass eine Neubauoffensive, also eine Vergrößerung des Angebots auf dem Wohnungsmarkt, die Probleme nicht lösen wird. Die Verbreiterung des Angebots führt aber dazu, dass die Mieten wieder günstiger werden. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn die Bundesregierung ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen würde und damit beginnen würde, die versprochenen 400 000 Wohnungen pro Jahr zu bauen. Die Realität sieht nämlich anders aus: Im Jahr 2022 wurden knapp 300 000 neue Wohnungen fertiggestellt, dieses Jahr werden es wohl nur gut 220 000 werden, und im kommenden Jahr rechnen wir sogar nur mit 180 000. Gleichzeitig wächst aber in Deutschland der Bedarf an Wohnungen. Und die Zahl der erteilten Baugenehmigungen im Neubaubereich sinkt weiter.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Und in Wohnungsnotgebieten soll der Mieter ein Recht haben, die überhöhte Miete bis zur lokalen Durchschnittsmiete abzusenken. Komplizierter geht es nicht! Wir sprechen beinahe täglich vom Fachkräftemangel und von der Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen, auch in den öffentlichen Verwaltungen. So eine Regelung belastet die Kommunen noch mehr und bringt uns in der Sache kein Stück weiter. Das zeigt, dass Sie mit dem Ansatz der weiteren Regulierung auf dem falschen Weg sind. Mehr Regelungen schrecken Bauherren wie Vermieter ab, sodass sie nicht mehr in den Wohnungsneubau investieren. Es werden keine neuen Wohnungen entstehen, und die bestehenden Wohnungen werden nicht mehr instandgehalten. Meine Damen und Herren, wir können niemanden zu einer Investition zwingen. Investitionen müssen sich lohnen, genauso wie Arbeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Diese privaten Vermieter haben persönlichen Kontakt zu den Mietern. Sie wollen ihren Wohnraum langfristig vermieten. Sie wollen keinen Stress mit dem Mieter haben und stabile Einnahmen erzielen. Mit den Einnahmen halten sie die Wohnungen instand und zahlen Steuern. Missbrauch mit System, wie von Ihnen, Frau Dr. Martens, geschildert, ist nicht die Regel, und das ist auch heute schon als Nötigung strafbar. Die Linke fordert unter anderem eine Reform der Mietspiegelberechnung. Ich möchte Ihnen das mal aufzählen: Es sollen zunächst alle Bestandsmieten in kommunalen Mietenkatastern erfasst werden. Aus diesen Informationen sollen dann echte lokale Durchschnittsmieten gebildet werden, und das bildet dann die ortsübliche Vergleichsmiete. Weiter erfolgt eine Einteilung der Kommunen in drei Kategorien, je nachdem, wie knapp der Wohnraum ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Verlauf der Debatte schon vielfach von der angespannten und schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gehört. Seit 2013 gab es viele Änderungen im Mietrecht, meist im Hinblick auf die angespannten Wohnungsmärkte. Wir haben die Mietpreisbremse, wir haben Kappungsgrenzen. Genutzt hat es nichts; das haben wir heute schon mehrfach gehört. Die Linke fordert nun weitere Änderungen im Mietrecht, vor allem mit Regelungen, die die Vermieter betreffen. Wer sind eigentlich diese Vermieter? Zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen vermietet. Meist bietet diese Gruppe eine oder wenige Wohnungen an. Es handelt sich in der Regel also nicht um den Miethai oder den Immobilienkonzern, den Die Linke bei diesem Thema so gern bemüht.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Statt uns über systemische Ungerechtigkeiten im Steuerrecht zu beschweren, sollten wir dafür sorgen, dass die Mobilität im ländlichen Raum verbessert wird. Herzlichen Dank. Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stefan Gelbhaar.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. – Es bestehen bereits heute steuerliche Regelungen zur steuerfreien Bezuschussung des Jobtickets eines Arbeitnehmers, um so eine Entlastung der Arbeitnehmer herbeizuführen. Ohne einen ausreichenden Nahverkehr nutzt uns das aber gar nichts. Ich möchte hinzufügen: Unter der unionsgeführten Regierung wurden die Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr zur Unterstützung der Länder deutlich erhöht. Auch Sie als Ampel haben das in Ihrem Koalitionsvertrag angekündigt; aber Sie schaffen es nicht einmal, gemeinsam mit den Ländern den angekündigten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV zu beschließen. Stattdessen hat die Ampel sich mit dem 49-Euro-Ticket vollkommen verzettelt. Wegen der Kosten, die die Länder mittragen müssen, können die sich nicht mehr um den Nahverkehr kümmern.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Lassen Sie uns doch statt der Abschaffung der Pendlerpauschale und der Schaffung neuer bürokratischer Hürden – heute Morgen haben wir über den Abbau von Bürokratie diskutiert – lieber darüber nachdenken, wie wir diejenigen unter den Pendlern unterstützen können, die am meisten betroffen sind. Herr Kollege Görke, Sie haben es ja auch geschildert: Das sind die Pendler auf dem Land. Wieso nutzen wir die Gelder nicht für den Ausbau eines gut getakteten Nahverkehrs, statt in eine Verteilungsdiskussion einzutreten? Das wäre eine sinnvolle Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger im Alltag. – Ich habe bei mir zu Hause einen sehr guten Nahverkehr. Der ist gut ausgebaut. Ich komme auch aus Bayern.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Selbst wenn diese Hürde überwunden werden könnte, so bleiben doch noch viele weitere offene Fragen, und zwar knüpft die Regelung zur Familienheimfahrt bei der doppelten Haushaltsführung genau an diese Entfernungspauschale an, die Sie als ungerecht empfinden. Dasselbe gilt nämlich auch für die Abzugsfähigkeit der Reisekosten. Hier ergeben sich die gleichen Effekte. Sollen diese Regelungen dann auch entsprechend geändert werden? Sofern das nicht der Fall ist, könnte man zumindest über einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot in Artikel 3 Grundgesetz nachdenken. Dann hätten wir Verfassungswidrigkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Ich denke, das könnte man vielleicht noch lösen. Das Folgerichtigkeitsgebot, glaube ich, ist schwieriger zu beachten. Dieses besagt nämlich, dass ein Steuergesetz schlüssig, plausibel und widerspruchsfrei ausgestaltet sein muss. Der Antragsteller überlässt dies großzügig dem Gesetzgeber. Aber sehen wir uns doch einmal an, ob es überhaupt funktionieren würde. Zum einen muss ein solcher Systemwechsel vom Werbungskostenabzug hin zu einem Mobilitätsgeld gut begründet sein. Ob eine Einführung des Mobilitätsgeldes als Ausnahme zum System des progressiven Steuersatzes Bestand hat, obwohl in allen anderen Fällen die Progression weiterhin besteht, ist zumindest fraglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Kilometer von seinen Einnahmen in Abzug bringen. Je höher dabei der Steuersatz des Einzelnen ist, desto höher fällt die Entlastung bei der Berechnung seines zu versteuernden Einkommens ins Gewicht. Die Kosten für den Weg mit dem Auto zur beruflichen Tätigkeitsstätte, die dort entstehen, sind seit über 100 Jahren als Werbungskosten abziehbar. Damals wurden die Pauschbeträge angerechnet. Im Jahr 2000 – das ist heute auch schon erwähnt worden – hat es die Änderung gegeben, die Entfernungspauschale ansetzen zu können, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Grund dafür war, dass man die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel fördern wollte. Wenn ich aber jetzt eine steuerliche Vorschrift ändern möchte, dann muss ich auf das Folgerichtigkeitsgebot achten. Herr Schrodi, Sie hatten das objektive Nettoprinzip angesprochen.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag will Die Linke die Pendlerpauschale abschaffen und stattdessen ein Mobilitätsgeld einführen. Jeder Arbeitnehmer soll einen festen Betrag von 14 Cent pro Entfernungskilometer erhalten, den er mit seiner Steuerschuld verrechnen kann. Zahlt er keine oder nur geringe Steuern, soll es zu einer Auszahlung des Betrags kommen. Der Auslöser für diese Forderung liegt in unserem progressiven Steuertarif. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Dieser führt dazu, dass mit steigendem Einkommen auch die Steuerlast steigt: von 14 Prozent Eingangssteuersatz auf 45 Prozent. Hat ein Steuerpflichtiger nun Aufwand für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so kann er diesen mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und mit 38 Cent ab dem 21.

    PLENARPROTOKOLL 20/98 · 2023-04-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Das ist lebensfremd, verursacht weitere Kosten und ist absolut ineffizient. – Ich komme aus der Wirtschaft; Sie brauchen mir das nicht zu erklären. – Die Fristverlängerung wird keine Entlastung bringen, sondern vor allem für die kleinen Unternehmen dazu führen, dass sie sich weit vor 2025 schon um die anonyme Meldestelle kümmern müssen. Ihr Unternehmensschutz ist reine Symbolpolitik. Wir können also festhalten: Das Gesetz schützt weder die Hinweisgeber ausreichend, noch hält es die Belastungen für die Unternehmen gering. Ein Gesetz wird halt nicht dadurch besser, dass es in die Verlängerung geschickt wird. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sie verpflichten weiter die Unternehmen, anonyme Meldekanäle einzurichten. Großzügig und unter Hinweis, dass man ja die Unternehmen nicht unnötig belasten möchte, setzen Sie die Frist zur Einführung dieser anonymen Meldekanäle auf den 1. Januar 2025 fest. Aber das grundsätzliche Meldesystem müssen kleine Unternehmen bereits Mitte Dezember einführen, große Unternehmen sogar noch früher. Nach Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich auf die Fahnen geschrieben, die Praxis und die betroffenen Kreise aus der Gesellschaft mit in Ihre Gesetzesvorhaben einzubeziehen. Hätten Sie das mal gemacht in diesem Fall, dann hätten die Unternehmen Ihnen nämlich gesagt, dass es keinen Sinn macht, eine Meldestelle bis zum Ende des Jahres einzurichten, um dann das Ganze in einem zweiten Schritt in eine anonyme Meldestelle umzuwandeln, und zwar bis 2025.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Statt jedoch die Unternehmen dabei zu unterstützen, Fehler schnell zu entdecken und beheben zu können und unnötige Belastungen zu vermeiden, was echter Unternehmensschutz wäre, machen Sie genau das Gegenteil. Die einmaligen Kosten für Unternehmen bei Einführung des Gesetzes beziffern Sie auf 190 Millionen Euro. Jährlich kommen dann weitere 200 Millionen Euro dazu. Und rechnen wir Ihre 50 Euro, die Sie gerade genannt haben, mal hoch, dann sind es jährlich 54 Millionen Euro für die Unternehmen, die wir in unserem Land haben. Sie schaffen – und da muss ich Sie leider enttäuschen, Herr Thomae – keine Anreize, dass Hinweisgeber sich in erster Linie an interne Meldestellen wenden, bevor sie externe Stellen kontaktieren. Bestehende Probleme können so nicht schnell und effizient im Sinne der Unternehmen abgestellt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut – sollte man meinen. Aber weit gefehlt! Das Gesetz zum Hinweisgeberschutz geht in die zweite Runde. Dennoch versäumen Sie es erneut, dringende Änderungen aufzunehmen. Und, Herr Kollege Fiedler, Sie sagen: Wir schulden den Hinweisgebern größtmögliche Sicherheit. Statt dies zu tun, dehnen Sie den Anwendungsbereich weit über die europäische Richtlinie hinaus aus. Der Hinweisgeber kann nicht rechtssicher entscheiden, ob er vom Gesetz geschützt ist oder nicht. Sie schützen die Hinweisgeber nicht – im Gegenteil: Sie lassen sie im Regen stehen. Des Weiteren ist Hinweisgeberschutz für Sie angeblich auch Unternehmensschutz; das haben wir von Herrn Minister Buschmann schon öfter gehört.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Der Hass auf andere Personengruppen, zum Beispiel Menschen mit Behinderung oder Obdachlose, wird nicht explizit in Ihrem Gesetzentwurf genannt, ist aber selbstverständlich unter dem Merkmal „menschenverachtend“ einzuordnen. Aber auch die Straftaten gegen Obdachlose sind in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen. Sie sehen, wohin das führt. Würde man die Liste immer wieder erweitern, ist zu befürchten, dass die Auflistung ihren beispielhaften Charakter verliert. Und noch schlimmer: Eine fehlende Nennung könnte andere Bevölkerungsgruppen zurücksetzen. Ihr gutgemeinter Ansatz wäre damit ins Gegenteil verkehrt. Die Erweiterung ist daher abzulehnen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Hierl. – Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Carmen Wegge, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Ich verstehe Ihr Anliegen, mit der Aufnahme weiterer Beweggründe auf eine steigende Zahl von Straftaten gegen Frauen und queere Personen aufmerksam machen zu wollen. Jede einzelne Tat ist verabscheuungswürdig, und die Beweggründe müssen entsprechend in der Strafzumessung strafschärfend gewürdigt werden. Dennoch stellt sich für mich die Frage, ob diese Begründung, ein Anstieg in der Kriminalitätsstatistik, eine Aufnahme in § 46 Absatz 2 StGB rechtfertigt. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sich Häufigkeiten von Delikten in der Statistik ändern können. Eine Erweiterung der Liste ist nicht erforderlich, weil mit dem Merkmal „menschenverachtend“ bereits alle denkbaren Beweggründe erfasst sind, die für die Strafzumessung gebraucht werden. Die Gesetzesbegründung weist darauf auch explizit hin.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Aber auch da geht die Zahl der Fälle, in denen das genutzt wird, zurück. Hier könnten vielleicht flexiblere Modelle auf Landesebene, die das tageweise Abarbeiten ermöglichen, Abhilfe schaffen. Sofern sich die Ersatzstrafe nicht vermeiden lässt, erscheint das Verhältnis 2 : 1 akzeptabel. Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist die Ergänzung der Vorschrift zur Strafzumessung. Sie möchten die Liste der Strafschärfungsgründe bei der Strafzumessung für menschenverachtende Beweggründe und Ziele des Täters um geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe erweitern. Sie begründen die Erweiterung damit, dass Taten, die durch das Geschlecht des Opfers oder dessen sexuelle Orientierung motiviert sind, in Deutschland zunehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Es ist der richtige Ansatz, die Ersatzfreiheitsstrafe nicht komplett zu streichen; denn es ist auf jeden Fall notwendig, dass wir uns ein Druckmittel erhalten, sodass die Geldstrafe vielleicht doch noch gezahlt wird. Allerdings bin ich skeptisch, ob eine Reduktion der Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe alleine die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen reduzieren wird oder nicht genau das Gegenteil bewirkt. Ich denke, das sollte auf jeden Fall evaluiert werden. Wichtig ist für mich, den Fokus verstärkt darauf zu legen, dass es erst gar nicht zur Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen kommen muss. Dazu kann der verpflichtende Hinweis auf mögliche Zahlungserleichterungen, so wie Sie es im Gesetzentwurf vorsehen, dienen. Eine andere Möglichkeit ist, die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zwei Punkte herausgreifen. Beginnen wir mit dem Thema der Ersatzfreiheitsstrafe. Sie stellen in Ihrem Gesetzentwurf fest, dass die Anzahl der verurteilten Personen, die statt eine Geldstrafe zu bezahlen, eine Ersatzfreiheitsstrafe wählen, in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen ist. Zur Verringerung der Belastungen für den Justizvollzug regen Sie daher an, eine Geldstrafe nicht wie bisher im Verhältnis 1 : 1 in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln, sondern im Verhältnis 2 : 1. Das heißt, für zwei Tagessätze gibt es einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Dazu bedarf es der Aufklärung und Bildung. Zur Aufklärung gibt es verschiedene Angebote der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz wie zum Beispiel die Finanzausbildungsapp oder das Programm „Meine Finanzen, mein Leben im Griff“, die sich an Kinder und Jugendliche richtet. Weiter gilt es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass möglichst viele Menschen in Deutschland gute Löhne und Gehälter erhalten. Das ist auch der beste Schutz gegen Altersarmut und stärkt zugleich unsere Sozialsysteme. Mein Fazit lautet daher: Das Problem ist vielschichtiger, als Sie das sehen, Ihre Vorschläge sind keine Lösung. Es bedarf einer größeren Anstrengung, um das Thema der Überschuldung zu lösen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Sehen wir uns die Gründe für Überschuldung im Schuldneratlas der Creditreform an, dann findet man: Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbstständigkeit, Trennung, schlechte Haushaltsführung oder langfristiges Niedrigeinkommen. Dabei ist eines klar: Menschen, die auf welche Art auch immer unverschuldet in Not geraten sind, benötigen Unterstützung. Dies erreichen wir zum Beispiel durch eine Stärkung der Schuldnerberatung, nicht durch Zinsdeckelung. In Zeile 3758 des Koalitionsvertrags heißt es – ich zitiere: „Wir wollen die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen.“ Gesehen habe ich davon noch nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der linken Seite, vielleicht fragen Sie hier einmal an. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, die Basis zu schaffen, dass der Dispo zumindest keine Dauerlösung wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Sehen wir uns die Fakten einmal an: Die Überschuldungsquote ist im vergangenen Jahr zum vierten Mal in Folge gefallen. Momentan liegen die Dispozinsen bei den Banken bei mir im Wahlkreis zwischen 9,67 Prozent und 13,75 Prozent. Damit sind wir fast an der von Ihnen geforderten Zinshöhe. Das heißt, ein mündiger Bürger hat die Möglichkeit, nach Recherche einen günstigeren Dispokredit zu finden oder auf einen Ratenkredit umzuschulden, der im Schnitt 2 Prozent unter den Dispozinsen liegt. Sofern ein Dispokredit auf Dauer genutzt wird, sollte aber nicht die Frage nach der Zinshöhe gestellt werden, sondern eher danach gefragt werden, ob die Probleme nicht an anderer Stelle liegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Es gab bisher schon verschiedene Ansätze, mit welchen das Problem der Überschuldung von Bürgerinnen und Bürgern angegangen wurde – vom Verbraucherkreditgesetz über das Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie –, alle Regelungen hatten mehr Transparenz und verbindliche Angebote zur Beratung zur Umschuldung zum Gegenstand. Das Problem besteht aber weiterhin. Jetzt werden Sie sagen: die Zinsen wurden nach Ihrer Forderung nicht festgeschrieben – wäre das geschehen, wäre alles gut. – Das sehe ich anders. Meines Erachtens geht Ihr Lösungsvorschlag am Thema vorbei. Wir als Union wünschen uns den mündigen Bürger. Sie hingegen haben das Verständnis eines Staates, der Bürgern nicht zutraut, die für sie richtigen Entscheidungen selbst zu treffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD