Susanne Hierl
CDU/CSU · Germany
“Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr. Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.”
“Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt. Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge.”
“Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet.”
“Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenhandel ist keine Randerscheinung. Er findet mitten in unserer Gesellschaft statt – hinter verschlossenen Türen, auf Baustellen, in Wohnungen, im Rotlichmilieu oder im Internet.”
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“Verstöße schnell und effektiv abzustellen, ist daher nicht möglich; die Regelung ist kontraproduktiv. Nehmen wir nun an, der Hinweisgeber ist selbst Beteiligter an dem Verstoß, den er melden möchte; dies würde er gerne anonym tun. Es ist im Gesetzentwurf jedoch nicht verpflichtend vorgesehen, dass eine Meldung auch anonym beim Arbeitgeber abgegeben werden kann. Weiter ist im Gesetzentwurf eine Rangfolge der nichtanonymen Meldung vor der anonymen Meldung vorgesehen. Anonyme Meldungen sollen zwar bearbeitet werden, aber nur dann, wenn die Bearbeitung der nichtanonymen Meldungen nicht leidet. Man befürchtet hier Missbrauch. Eine Unterscheidung in gute – nichtanonyme – Meldungen und schlechte – anonyme – Meldungen ist kontraproduktiv.”
“Der Mitarbeiter ist es also, der entscheiden muss, ob seine Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Meldet er – was durchaus im Interesse seines Arbeitgebers liegen kann – einen Verstoß gegen eine interne Richtlinie, hat er keinen Anspruch auf Schutz nach diesem Gesetz. Danach hat der Hinweisgeber zu entscheiden, wo er die Meldung erstattet, also intern bei seinem Arbeitgeber oder extern bei einer Meldestelle. Im Gesetzentwurf ist keine Rangfolge der internen Meldung vor der externen Meldung vorgesehen, obwohl die EU-Richtlinie dieses Vorgehen explizit befürwortet und dies durchaus Sinn macht. Erfolgt die Meldung zunächst an eine externe Stelle, dann läuft das dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers zuwider; das ist dann kein Unternehmensschutz, Herr Minister.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, beschäftigt sich mit dem Schutz vor Benachteiligungen für Hinweisgeber, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit offenbar geworden sind, melden. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie sich zum Ziel gesetzt, die in der Praxis von einem Gesetz betroffenen Gruppen oder Personen in Ihre Überlegungen mit einzubinden. Versetzen wir uns doch einmal in die Situation eines potenziellen Hinweisgebers – also eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen oder einer Behörde, der sich überlegt, ob er einen Verstoß meldet. Er muss zuerst überlegen, ob der Verstoß, den er melden will, in den Katalog der Vorschriften fällt, die ihm einen Schutz nach dem vorliegenden Gesetz gewähren.”
“Ich zitiere Herrn Staatssekretär Strasser vom April dieses Jahres: Die Bundesregierung plant, die verfassungsrechtlich bereits vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigte Pflicht zur Verfassungstreue für ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausdrücklich im Gesetz zu verankern, um Personen auszuschließen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, stärken Sie gemeinsam mit uns das ehrenamtliche Richteramt! Stärken Sie die Justiz, und stimmen Sie für unseren Antrag zur Reform der Regelungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter! Sie stärken damit das Ehrenamt und zeigen, dass Sie das Ehrenamt nicht nur in Sonntagsreden würdigen. Herzlichen Dank.”
“Wir brauchen daher einen besseren Schutz und eine weitere Klarstellung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter Weiter gibt es die besorgniserregende Entwicklung, dass antidemokratische Kräfte das ehrenamtliche Richteramt unterwandern wollen. Dies ist nicht zu tolerieren. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, die Regelungen nachzuschärfen. Es muss eine Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen werden, dass sich ehrenamtliche Richterinnen und Richter durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen. Sofern dies nicht gesichert ist, muss es möglich sein, dass diejenigen Personen nicht in das Amt berufen werden können. Das will auch die Bundesregierung.”
“Einerseits müssen ehrenamtliche Richterinnen und Richter alle durch ihre Tätigkeit beim Gericht versäumten Arbeitsstunden auf ihre Arbeitszeit anrechnen lassen können. Andererseits darf der Einsatz im Ehrenamt nicht Grund für eine Kündigung sein. Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter oftmals von ihren Arbeitgebern dazu aufgefordert werden, versäumte Arbeitszeit nachzuholen bzw. Urlaub dafür einzureichen. Es ist verständlich, dass es eine Belastung für Arbeitgeber darstellt, den Arbeitnehmer zum Beispiel für mehrtägige Verhandlungen freistellen zu müssen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass man sich über die bestehenden Regelungen hinwegsetzt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Union wollen mit unserem Antrag das Augenmerk auf einen besonderen Bereich des Ehrenamts lenken: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Schöffen. Deren Tätigkeit ist wichtig, um notwendiges Wissen aus der Praxis, zum Beispiel in der Sozialgerichtsbarkeit, in die Rechtsprechung mit einzubringen und juristische Vorgänge auch für Nichtjuristen verständlich zu machen. So wird auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt. Damit sich weiterhin Personen gerne für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter zur Verfügung stellen und sie diese Tätigkeit gut ausüben können, gilt es, die bestehenden Regelungen anzupassen.”
“Diese Erfahrungen wollen wir in den nächsten Monaten zusammenführen, bewerten und daraus Handlungsempfehlungen für die Zukunft ableiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vergangenheit können wir nicht mehr ändern. Aber wir können aus unserem vergangenen Handeln lernen und so einen wirkungsvollen Beitrag zu mehr Sicherheit und Stabilität in der Welt leisten. Dazu wird die Enquete-Kommission ihren Beitrag leisten. Herzlichen Dank. Nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Derya Türk-Nachbaur.”
“Die wichtigste Vorbereitung auf solche zukünftigen Einsätze ist es, die vergangenen Einsätze zu bewerten und unseren ressortübergreifenden Instrumentenkasten zu verbessern. Dies ist nicht nur die Aufgabe der Regierung, sondern insbesondere die Aufgabe für uns als Parlament. Denn letztendlich entscheiden wir am Ende über jeden Einsatz. Diese Enquete-Kommission zum Einsatz in Afghanistan setzt für solch eine Bewertung genau den richtigen Rahmen. Auch wenn das Ende des Einsatzes eine Katastrophe war, mit der sich der gestern eingesetzte Untersuchungsausschuss beschäftigen wird, können deswegen nicht die gesamten 20 Jahre des Einsatzes am Hindukusch pauschal als Fehlschlag interpretiert werden. Wir haben in diesen 20 Jahren viel über die Möglichkeiten und Grenzen unseres vernetzten Ansatzes erfahren.”
“Ereignisse von weltpolitischer Bedeutung, Ereignisse, die aktuelles Handeln erfordern, lassen sich nicht voraussagen. Auch die Einsätze der Vergangenheit konnten nicht langfristig vorhergesehen werden. Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde schnelles Handeln genauso wichtig und notwendig wie mit dem Vormarsch verschiedener Milizen in Mali im Januar 2012. Durch diese Geschehnisse waren wir gezwungen, in Afghanistan bzw. in Mali zu agieren, ohne dass wir eine Chance hatten, uns langfristig darauf vorzubereiten. Wir haben uns diese Einsätze nicht ausgesucht, und wir beabsichtigen auch nicht, dies für die Zukunft zu tun. Es können aber immer wieder solche Situationen entstehen, in denen wir erneut handeln müssen, weil es politisch notwendig sein wird.”
“Als größtes Land Europas haben wir eine Verantwortung, einen Beitrag zu Frieden und Stabilität in der Welt zu leisten. Dieser Beitrag wird – das wissen wir aus der Erfahrung der Vergangenheit – nicht nur eindimensional sein, sondern immer ein Zusammenspiel von verschiedenen Akteuren – wie zum Beispiel Polizei, Militär und Zivilgesellschaft – erfordern. Genauso wenig werden die Herausforderungen allein mit militärischen Mitteln lösbar sein, sondern nur ressortübergreifend mit verbundenem Einsatz von Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit oder Beratung. Unser Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität wird dabei immer im Zusammenspiel mit den europäischen Institutionen und unseren Verbündeten unter anderem in der NATO erfolgen. Deutschland muss seiner Verantwortung in Europa und der Welt gerecht werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer unsicheren Welt. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar dieses Jahres ist die Erkenntnis, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist, bei uns in Europa wieder in den Fokus gerückt. Unsere gewohnte Art, in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand zu leben, ist weder selbstverständlich, noch ist sie auf Dauer garantiert. Vor unserer Haustür wird ein Krieg gegen Freiheit und Unabhängigkeit der Ukraine und damit auch gegen die westliche Weltordnung geführt. Das ist im Moment die unmittelbarste Bedrohung für uns. Sie ist aber bei Weitem nicht die einzige. Internationaler Terrorismus, fragile Staatlichkeit, irreguläre Migration und der Klimawandel werden die Welt in Zukunft weiter destabilisieren; und wir werden dabei nicht zuschauen dürfen.”
“Stimmen Sie für einen verantwortungsvollen Rechtsrahmen zur Abwägung der Interessen der schwangeren Frauen und des Embryos, für Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und für ein verbessertes Informationsangebot. Stimmen Sie unserem Antrag auf Änderung des § 219a zu! Danke schön. Nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Sonja Eichwede.”
“Wenn ein Tankrabatt fehlschlägt, weil Sie die Auswirkungen Ihrer Gesetzentwürfe nicht bis zum Ende bedenken, dann ist das ärgerlich, verbrennt im schlimmsten Fall aber „nur“ viel Steuergeld. Aber im vorliegenden Fall experimentieren Sie mit einem höchst sensiblen Thema, das auch in der Gesellschaft sehr kontrovers gesehen wird, und riskieren, dass die alten Gräben wieder aufreißen. Es gibt nicht nur Schwarz und Weiß, wie Sie das gerne hätten. Da will jede Gesetzesänderung wohlüberlegt sein, da sollte Ideologie niemals Vorrang vor Vernunft haben. Und vor allem sollte die neue Regelung mehr Rechtssicherheit schaffen als die vorherige.”
“Ich wage die Prognose, dass wir dann wieder an dieser Stelle stehen, die gleiche Diskussion führen und Sie die komplette Streichung dieses neuen Paragrafen fordern werden. Rechtssicherheit, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Darüber hinaus sieht das Heilmittelwerbegesetz bei einem Verstoß gegen die irreführende Werbung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Ihr Ziel, die Ärztinnen und Ärzte vor dem Strafrecht zu schützen, haben Sie damit also nicht erreicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, wie viele Ihrer anderen Gesetzesvorhaben stellt sich der vorliegende Entwurf als ein ideologisch getriebenes und schlecht durchdachtes Stückwerk dar.”
“Mit der Aufnahme in das Heilmittelwerbegesetz wollen Sie nach den Anmerkungen im Gesetzentwurf verhindern, dass in Zukunft „unsachliche oder gar anpreisende Werbung“ betrieben wird. Das Gesetz selbst verwendet aber nur den Begriff der „irreführenden Werbung“. Können Sie mir vielleicht verraten, was unter dem Begriff „irreführend“ zu verstehen ist? Welche Informationen können Ärztinnen und Ärzte denn in Zukunft rechtssicher geben und veröffentlichen? Ich gehe davon aus, dass Sie mir keine Antwort darauf geben können. Sie verweisen also auf einen unbestimmten Rechtsbegriff, und über die genaue Auslegung, also darüber, was angemessene Aussagen und Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind, werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.”
“Wir sind daher der Meinung, dass Verbesserungen der derzeitigen Rechtslage – und die stellen wir nicht in Abrede – nur innerhalb der bestehenden Regelung erfolgen können. Ein Argument für die Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch, das die Ampel immer bringt, ist, dass dies den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit gibt und Ärztinnen und Ärzte würden mehr Schwangerschaftsabbrüche vornehmen mit dieser Streichung. Ich sage Ihnen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Entgegen der ursprünglichen Pläne, § 219a komplett zu streichen, wird die Regelung nun ins Heilmittelwerbegesetz aufgenommen. Es macht den Eindruck, als hätten Sie im letzten Moment kalte Füße bekommen und Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der ersatzlosen Streichung.”
“Diese Rechte gilt es zu achten, und die Schutzbedürftigkeit ist gegeneinander abzuwägen. Weder darf der Schutz des ungeborenen Lebens völlig negiert noch das Selbstbestimmungsrecht der Frau in einer Ausnahmesituation verneint werden. § 219a ist Teil der bestehenden und durch das Bundesverfassungsgericht bestätigten Lösung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs. Es ist Teil eines hart errungenen Kompromisses, der auch zur Befriedung des gesellschaftlichen Konflikts rund um das Thema beigetragen hat. Des Weiteren schafft § 219a Rechtssicherheit. Er regelt nämlich ganz klar, welche Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch gegeben werden dürfen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich gedacht, wir sprechen heute über § 219a und nicht über § 218. Aber anscheinend habe ich das falsch verstanden. Ich möchte auch festhalten: Es ist heute kein großartiger Tag für alle Frauen. Ich weise das von mir. Wenn wir über die Abschaffung des § 219a sprechen und damit über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, dann gilt es im Auge zu behalten: Wir haben im Kern immer zwei Rechtssubjekte, die in diesem Fall konkurrieren; beide sind von der Verfassung geschützt. Das ist einerseits die schwangere Frau mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung, und das ist andererseits das ungeborene Kind, das noch nicht für sich selbst sprechen kann, mit seinem Recht auf Leben. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, ich möchte Sie ermuntern, in diesem Punkt die angekündigten einfachen und durchaus sinnvollen Verbesserungen nun auch zügig anzugehen und umzusetzen. Solch eine Gegenüberstellung des geplanten Gesetzestextes würde unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch uns viel Zeit ersparen – wertvolle Zeit, die wir für drängendere Aufgaben nutzen könnten. Herzlichen Dank.”
“Allerdings möchte ich anmerken, dass es doch sehr verwundert, dass ein Gesetz, welches noch nicht einmal in Kraft getreten ist, bereits wieder geändert wird, noch dazu, weil es in den Beratungen in der letzten Legislatur keine Anzeichen dafür gegeben hat. Eine Anmerkung zum Schluss kann ich mir nicht verkneifen: Ich weiß nicht, ob Sie selbst schon mal versucht haben, die Änderungen am Gesetz nachzuvollziehen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist ziemlich mühsam. Wenn Sie dann noch versuchen, es umweltfreundlich zu machen – ohne Ausdruck auf Papier –, dann ist das fast unmöglich. Für solche Fälle wäre es wirklich angebracht, wenn Sie dem Gesetzentwurf eine Synopse beilegen, so wie Sie das in Ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt haben.”
“Lassen Sie mich die Änderungen des Betreuungsrechts herausgreifen. In der vergangenen Wahlperiode – wir haben es gerade schon gehört – wurde unter der unionsgeführten Bundesregierung das Vormundschafts- und Betreuungsrecht nach 30 Jahren grundlegend reformiert. Das Reformprojekt war wohl das wichtigste in der letzten Legislatur. Vor allem die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Fokus auf die Selbstbestimmung wurden einhellig, durch alle Fraktionen, begrüßt. Das entsprechende Gesetz selbst tritt jedoch erst Anfang 2023 in Kraft. Die vorliegenden Änderungen am noch nicht in Kraft getretenen Gesetz sind insgesamt gesehen sinnvoll. Zum Beispiel soll den Betreuungsstellen ermöglicht werden, auf vorhandene Kompetenzen von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern auch in gerichtlichen Verfahren zurückzugreifen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grund, warum wir hier noch zu nächtlicher Stunde zusammensitzen, ist das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften. Als Juristen würden wir sagen: Ein typisches Omnibusgesetz; einem Gesetzesvorhaben zu einem bestimmten Thema werden noch viele weitere Gesetzesänderungen zu nicht verwandten Themen zur Seite gestellt und gemeinsam behandelt. Es wurde vieles eingesammelt, das thematisch in keinem Zusammenhang steht: von Änderungen der Zivilprozessordnung über Änderungen des Vormundschaftsrechts bis hin zu Änderungen des Betreuungsrechts.”
“Der Kollege Bernhard Daldrup hat das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen: Es trifft meist die Falschen, wenn wir solche Monster schaffen, nämlich die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer, die sich redlich verhalten. Es trifft nicht die, die sich Mittelsmännern oder komischer Konstrukte bedienen. Sie bleiben zum Schluss verschont. Gut gemeint ist leider nicht gut gemacht. Zum Abschluss noch: Sie weisen in Ihrem Antrag darauf hin, Sie möchten die Dinge offenlegen – unter Verweis auf § 12 Grundbuchordnung in Analogie. Das heißt, wenn jemand ein berechtigtes Interesse darlegt, dann soll er Einsicht ins Register erhalten. Ich glaube, dieser Schutz reicht nicht aus. Rufen Sie mal beim Grundbuchamt an, und schauen Sie, wie schnell Sie Informationen bekommen! Ich glaube, so kann man das nicht machen. Der Antrag ist daher abzulehnen. Danke schön.”
“Wenn wir keine Schnittstellen haben, brauchen wir uns über alles andere nicht unterhalten; denn wenn Daten da sind, kann ich sie nicht übertragen; also muss ich sie noch mal generieren. Das führt bloß zu Frust. Und wir haben bisher auch keine Folgenabschätzung, ob sich die Ziele mit diesem Register überhaupt erreichen lassen. Sie haben angesprochen, dass wir 100 Milliarden Euro erwirtschaften könnten. Ich möchte zu bedenken geben: Auch die Einrichtung wird Geld kosten. Die 100 Milliarden Euro werden Sie nicht sofort erzielen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen immer von Entbürokratisierung. Mit dem Antrag, den Sie eingebracht haben, schaffen Sie ein bürokratisches Monster, und das passt einfach nicht zusammen. Wir dürfen Prozesse nicht doppeln; wir sollen es ja vereinfachen.”
“Hier muss aber zunächst nachgebessert werden, wenn wir über andere Dinge nachdenken; denn fragt man die Menschen in der Praxis, die damit arbeiten, dann wird klar: Die Datenqualität des Transparenzregisters ist einfach schlecht. Ein Großteil der Daten ist nicht zu gebrauchen, und die Unstimmigkeitsmeldungen, die ankommen, sind kaum mehr zu bewältigen. Das liegt vor allem daran, dass die Angaben zu den ausländischen Firmen nicht passen, und das sind ja genau die, die wir finden wollen, weil sie diese undurchsichtigen Konstrukte wählen. Wieso ist die Datenqualität noch so schlecht? Die Formulare sind einfach zu kompliziert, und wir haben auch keine Schnittstellen. Herr Kollege Fiedler, Sie haben von der Digitalisierung gesprochen.”
“Bei allem Respekt: Das ist ein Generalverdacht gegen alle, die Immobilien besitzen. Sicherlich gibt es gute Gründe für die Forderung nach einem Immobilienregister, vor allem zurzeit, da wir uns anscheinend schwertun, die Sanktionen gegen die russischen Oligarchen durchzusetzen. Ich möchte Ihnen sagen: Das geht erstens nicht von heute auf morgen, und zweitens muss es gut vorbereitet sein. Außerdem ist schon viel passiert. Wir haben 2017 das Transparenzregister eingeführt und zu einem Vollregister weiterentwickelt. Für bestimmte Fälle, die Bezug zu Deutschland aufweisen, müssen die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt und offengelegt werden.”
“Also muss als Lösung ein zentrales Immobilienregister her, welches sämtliche Informationen zu den Eigentümern enthalten und offenlegen soll. Der vorliegende Antrag ist, auch nach eigenen Angaben, angelehnt an einen Bundesratsantrag des Landes Berlin aus dem Jahr 2021. Dieser Antrag wurde im Bundesrat abgelehnt. Jetzt wird der Antrag, wenn auch in leicht modifizierter Form, in den Bundestag eingebracht. Ich kann Ihnen nur sagen: Dadurch, dass Sie Dinge hundertmal wiederholen und mehrfach versuchen, sie einzubringen, werden sie weder besser noch richtiger. Ich lasse einmal außer Acht, dass Sie den Antrag einfach abgekupfert haben. Aber bedenklich finde ich die Forderung unter II., dass Sie nämlich, wenn die Informationen nicht so fließen, wie es gefordert ist, eine Enteignung vorsehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im heute vorliegenden Antrag – das haben wir schon gehört – geht es im Kern um die Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere durch den Kauf von Immobilien; so zumindest habe ich den Antrag verstanden. Nach Expertenschätzungen sind es 20 Milliarden Euro, die in diesem Bereich jährlich gewaschen werden. Das Geld kommt aus kriminellen Geschäften, wird in Immobilien investiert und so dem Wirtschaftskreislauf zugeführt. Als Begründung für die Einrichtung eines zentralen Immobilienregisters wird angeführt, dass die Herkunft der Mittel und die Eigentumsverhältnisse nicht erkennbar sind und man auch viel verschleiern kann. Im Grundbuch gibt es auch keine Informationen dazu.”
“Und: Gibt es auch genügend medizinisches Angebot und Betreuung, um die Abbrüche dann vielleicht durchzuführen? Diese Fragen nehmen wir alle ernst. Es ist klar – das ist heute auch schon angeklungen –: Die Regelung des § 219a kann nicht so bleiben. Es kann nicht alles beim Alten bleiben. Es ist aber keine Lösung, den Paragrafen komplett zu streichen, und es ist schon gar keine Lösung, ihn so zu ändern, wie die AfD das wünscht. Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Anke Hennig das Wort.”
“Das sind einerseits der Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung – das haben wir heute auch schon gehört – und andererseits der Schutz des ungeborenen Kindes. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Und weil Sie dauernd darauf hinweisen, dass die aktuelle Rechtslage den Realitäten angepasst werden muss, muss ich Ihnen sagen: Das können Sie hundertmal sagen, aber dieses Dilemma zwischen dem Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung der werdenden Mutter werden Sie so nicht auflösen. In vielen Gesprächen mit Verbänden, Institutionen und Betroffenen tauchen all die Fragen auf, die wir heute schon mal behandelt haben: Wie komme ich an Informationen? Sind es genügend Informationen? Sind es die richtigen Informationen? Was ist die Rolle der Ärztinnen und Ärzte?”
“Für mich ist es kein Widerspruch, trotz des § 218 auf diesem Gebiet zu unterrichten, auch wenn das jetzt nicht die aktuelle Rechtslage sein sollte. Das ist für mich kein Widerspruch an sich. Das heißt für mich aber nicht, dass § 218 abgeschafft werden muss, um zu diesem Ergebnis zu kommen. So, nun hat die aktuelle Rednerin wieder das Wort. Ich bitte, die Dialoge vielleicht in anderer geeigneter Weise zu führen. – Bitte. Wir waren beim Druckaufbau auf die Frauen. Wenn ich mir den Antrag so anschaue, stelle ich fest, dass er den Kern des Problems überhaupt nicht erfasst. Sie verstehen nicht im Geringsten, worum es geht. Die gesamte Diskussion geht von der Beibehaltung über die Abschaffung bis hin zur Verschärfung des § 219a. Und was steht sich dabei immer gegenüber?”
“Weil ich gerade in meiner Rede auch angemerkt habe, dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt – es gibt einen massiven Rückgang von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, um mehr als 45 Prozent –, möchte ich einfach mal die Frage stellen: Wie wollen Sie darauf reagieren, wenn Sie nach dem, was Sie gesagt haben, am § 218 keine Änderungen vornehmen wollen? Es ist eine Tatsache, dass in den Curricula der Ausbildung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der Schwangerschaftsabbruch nicht vorkommt, weil er im Strafgesetzbuch steht. Ist das eine Tatsache, mit der Sie sich auseinandersetzen? Suchen Sie nach Lösungen, wie wir da eine bessere Versorgungslage herstellen können? Dazu hätte ich gerne einfach mal Ihre Einschätzung. Vielen Dank.”
“Zum anderen erweckt der Antrag den Anschein, Sie wollten die Frauen, die sich ohnehin schon in einer Konfliktsituation befinden, noch mehr unter Druck setzen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erlangen. Kollegin Hierl, ich habe die Uhr angehalten, um Sie zu fragen, ob Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Schauws zulassen. Gerne. Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ich muss noch einmal nachfragen, weil Sie ja gerade im Zusammenhang mit § 218 von einem Kompromiss sprechen. Ich würde das so nicht bezeichnen.”
“Dennoch – ich glaube, das müssen wir auch festhalten –: Er hat zur Befriedung in diesem Konflikt beigetragen, und es steht zu befürchten, dass eine Aufkündigung dieses Kompromisses wieder zum Aufbrechen des Konflikts führt, beginnend mit der Diskussion, die wir über den § 219a führen, und dass eben keine Befriedung stattfindet. Das gilt es zu vermeiden. Zur Lösung gehört der modifizierte § 219a und die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Wenn jetzt in dem Antrag gefordert wird, den Kompromiss aus 2019 zu evaluieren, vielleicht zurückzunehmen und zu untersuchen, ob das Rechts- oder Unrechtsbewusstsein durch eine Beratung ausreichend gebildet wird, offenbart dies zwei Dinge: Sie unterstellen zum einen, dass die heutige Beratung nicht gut ist.”
“Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag wird für den Erhalt des § 219a, des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, plädiert, nach Evaluierung vielleicht sogar für eine Verschärfung. Es wird gefordert, dass das Beratungsangebot für die Schwangeren intensiviert werden muss, und es wird unterstellt, dass die Gesellschaft mangelndes Problembewusstsein hat. Die aktuelle gesetzliche Regelung, wie wir sie vorliegen haben, ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses mit vielen Diskussionen zu einem hochemotionalen Thema, nämlich zur Zulässigkeit bzw. zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Es ist ein hart errungener Kompromiss – das haben wir heute schon mehrfach gehört –, der hier gefunden wurde, und er ist sicherlich für keine Seite eine optimale Lösung.”
“Herr Minister, ich kann gut verstehen, dass Sie schnelle Erfolge wollen und in der Legislatur sehr früh Ihr Lieblingsthema durchsetzen. Das kann man so machen. Aber ich meine, Sie setzen die Prioritäten völlig falsch. Ich hoffe, dass das Ministerium bei allen Vorhaben, die kommen, über den Tellerrand hinaussieht und wirklich die Bedürfnisse der Praxis mit in die Gesetzgebungsinitiativen einbezieht. Die Betroffenen würden es Ihnen danken. Seien Sie versichert: Wir werden alle Projekte ganz genau beobachten und werden uns weiterhin tatkräftig mit einbringen. Haben Sie herzlichen Dank. Das Wort hat Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.”
“Bisher kann ich davon aber nichts feststellen. Inhaltlich kündigt das Ministerium an, unter anderem die größte Reform des Familienrechts durchzuführen. Das Wohl des Kindes soll hierbei zentral sein, heißt es im Koalitionsvertrag. Es geht um die Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“, es geht um Änderungen im Unterhalts- und Umgangsrecht, und es geht auch um die Verantwortungsgemeinschaften. Das sind Themen, die Millionen von Menschen bei uns im Land betreffen. Fragt man aber nach der zeitlichen Umsetzung, so kann das Ministerium keinen Zeitpunkt nennen. Stattdessen kümmert man sich mit Hochdruck um die Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich: Ist das unser größtes und vordringlichstes Problem, das wir momentan zu lösen haben, die Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch?”
“Nehmen wir zum Beispiel die Einführung der sektoralen Impfpflicht zum Ende letzten Jahres. Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier eine frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen erfolgt ist: der Verantwortlichen in den Einrichtungen, der Pflegerinnen und Pfleger, der Kommunen und Länder. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass die Diskussion über die Durchsetzbarkeit dieser Impfpflicht erst Wochen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Fahrt aufgenommen hat. Hier haben Sie noch viel Luft nach oben, Ihre eigenen Ansprüche zu erfüllen. Weiter wollen Sie den Gesetzen eine Synopse beifügen, das heißt, der aktuellen Rechtslage die neue, geänderte Rechtslage gegenüberstellen. Für die Anwender in der Praxis – wie zum Beispiel Anwälte, Steuerberater oder auch Behörden – wäre das eine wirkliche Erleichterung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den, wenn wir es vergleichen, betragsmäßig kleinsten Haushalt aller Ministerien. Manch einer behauptet sogar, es wäre die langweiligste Debatte dieser Woche, die wir führen. Dieser Meinung bin ich nicht. Lassen Sie uns einmal einen Blick auf ein paar Projekte der Ampel werfen, die in dieser Legislatur vorgesehen sind. Da ist zum einen die Verbesserung der Qualität der Gesetzgebung. Bei neuen Vorhaben soll „frühzeitig“ und „ressortübergreifend“ diskutiert werden, „auch in neuen Formaten“. Die Praxis soll mit einbezogen werden, vor allem die Betroffenen. Und auch „die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen“ sollen miteinbezogen werden. Das begrüße ich zu hundert Prozent. Aber wie sieht denn die Umsetzung in der Praxis aus?”