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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Martin Plum

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, neben den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung hat auch der Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Vermögensabschöpfung gemacht, insbesondere auch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Ich bin mir sicher: Ihr Haus wird sich sehr intensiv mit diesen Vorschlägen befasst haben.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie stärken“ – so sind die beiden Anträge der Linken überschrieben. Schaut man hinein, stellt man aber schnell fest: Stärker wird die Demokratie dadurch nicht, ganz im Gegenteil.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich kann Ihnen versichern, dass Alexander Dobrindt fest auf dem Boden des Rechts arbeitet, genauso wie es die gesamte Bundesregierung tut und auch weiterhin tun wird. Und deswegen werden wir die Regierung und die Politik dieser Bundesregierung auch weiterhin mit vollen Kräften unterstützen.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Denn wir stehen, anders als Sie, fest auf dem Boden von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Unser Maßstab ist das Grundgesetz. Unser Maßstab ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Und er zeigt, dass diese unsägliche Aussage von Luigi Pantisano, der ja ausweislich seines Wahlergebnisses auch in der eigenen Partei nicht sonderlich beliebt ist, eben kein einmaliger Ausrutscher war, sondern dass Populismus, Diffamierung und Hetze gegen die politische Mitte in der Linken längst System haben.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Was sagen Sie Herrn Maidowski, was sagen Sie Herrn Korbmacher, die Sie und auch die Politik des Innenministers ganz klar kritisiert haben? Frau Kollegin. Das sagen nicht nur wir; das sagen auch die Grünen an der Stelle. Frau Kollegin, das ist eine Zwischenfrage, kein Statement.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, neben den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung hat auch der Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Vermögensabschöpfung gemacht, insbesondere auch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Ich bin mir sicher: Ihr Haus wird sich sehr intensiv mit diesen Vorschlägen befasst haben. Welche dieser Vorschläge möchten Sie denn gerne in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreifen?

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Genau daran arbeiten wir deshalb als Koalition aus CDU, CSU und SPD – durch eine Reform des anwaltlichen Berufsrechts, durch die Stärkung von Rechten von Prozessbeteiligten oder auch mit der Europaratskonvention zum Schutz des Berufs des Anwalts, die wir gerne zeitnah ratifizieren und dann auch in nationales Recht umsetzen wollen. Für uns als CDU/CSU-Fraktion ist dabei klar: Wir stehen für eine starke und unabhängige Anwaltschaft. Wir stehen für effektiven Rechtsschutz. Beides garantiert unser Grundgesetz schon heute. Ändern muss man es dafür nicht, und ändern werden wir es an dieser Stelle deshalb auch nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Die Linke tut hier also einmal mehr das, was sie immer tut und ganz besonders gut kann: teure Versprechen auf Pump machen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte garantieren Zugang zum Recht. Sie beraten, sie vertreten, sie verteidigen, sie schützen Rechte, und sie setzen Recht durch. Eine starke Anwaltschaft ist deshalb eine tragende Säule für unseren Rechtsstaat. Damit sie es bleibt, müssen wir nicht das Grundgesetz ändern. Damit sie es bleibt, braucht es – ich zitiere aus der „NJW“ 2026, 26, Seite 32 – „mehr normative Präzision im einfachen Recht – dort entscheidet sich, ob Rechtsschutz erreichbar, anwaltliche Tätigkeit unabhängig und gerichtlicher Rechtsschutz tatsächlich wirksam sind“.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Ich kann Ihnen versichern, dass Alexander Dobrindt fest auf dem Boden des Rechts arbeitet, genauso wie es die gesamte Bundesregierung tut und auch weiterhin tun wird. Und deswegen werden wir die Regierung und die Politik dieser Bundesregierung auch weiterhin mit vollen Kräften unterstützen. Meine Damen und Herren, ich komme zurück zum Gesetzentwurf der Linken. Die Linke will damit nicht nur eine Verfassungsgarantie schaffen, sondern gleich ein subjektives Leistungsgrundrecht. Wer dafür bezahlen soll, dazu schweigt sie – kein Wort dazu, wer sich künftig unter welchen Voraussetzungen welcher anwaltlichen Hilfe bedienen können soll, welche konkreten Auswirkungen das neue Leistungsgrundrecht auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe hat und welche neuen Belastungen damit auf die Haushalte von Bund, Ländern und Justiz zukommen.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Was sagen Sie Herrn Maidowski, was sagen Sie Herrn Korbmacher, die Sie und auch die Politik des Innenministers ganz klar kritisiert haben? Frau Kollegin. Das sagen nicht nur wir; das sagen auch die Grünen an der Stelle. Frau Kollegin, das ist eine Zwischenfrage, kein Statement. Frau Kollegin Bünger, ich sage Ihnen zunächst mal, dass Ihr Vorsitzender, Herr Pantisano, sich nicht entschuldigt, sondern sich fadenscheinig aus seiner Aussage herausgeredet hat. Das ist etwas, was wir als Union so nicht akzeptieren können. Herr Pantisano hat sich für seine neue Aufgabe schlicht und ergreifend disqualifiziert. Indem Sie das hier als Entschuldigung abtun, zeigen Sie doch schon, wie Sie immer wieder im Ungefähren und mit schwammigen Aussagen arbeiten.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. – Sie haben uns jetzt hier unterstellt, wir würden gegen den Rechtsstaat arbeiten, und Sie haben gesagt, Sie stünden auf dem Boden des Rechtsstaates. Dann frage ich Sie an dieser Stelle: Was sagen Sie zu den Aussagen von Herrn Korbmacher, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, und des ehemaligen Verfassungsrichters Maidowski, die gesagt haben, dass Sie mit Ihrer Politik der Zurückweisung, die eindeutig rechtsstaatswidrig ist, die Rechten stärken? Was sagen Sie diesen Menschen ins Gesicht? Und an dieser Stelle müssen wir auch noch einmal sagen: Herr Pantisano hat sich entschuldigt. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Sie sind doch diejenigen, die die Polarisierung an dieser Stelle vorantreiben.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Das Grundgesetz kennt zwar kein Anwaltsgrundrecht – seine Mütter und Väter haben sich sogar bewusst dagegen entschieden –, mit dem Rechtsstaatsprinzip, der Garantie effektiven Rechtsschutzes, dem Anspruch auf rechtliches Gehör und der auch anwaltlichen Berufsfreiheit schützt und sichert unser Grundgesetz aber schon heute die Anwaltschaft und deren Unabhängigkeit sowie die anwaltliche Beratung und Vertretung. Wer anwaltliche Hilfe braucht, der bekommt sie in Deutschland und ist nicht schutzlos, und so wird es auch in Zukunft sein. Herr Kollege Plum, es gibt eine Zwischenfrage von Frau Bünger, Fraktion Die Linke. Wollen Sie die zulassen? Gerne. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Plum, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Denn wir stehen, anders als Sie, fest auf dem Boden von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Unser Maßstab ist das Grundgesetz. Unser Maßstab ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das haben wir miteinander in 75 Jahren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewiesen – ganz anders übrigens als Sie von der Linken und vor allem Ihre Vorgänger von der SED, liebe Kolleginnen und Kollegen. Neben zwei Anträgen präsentiert uns Die Linke dann noch einen Gesetzentwurf. Artikel 19 des Grundgesetzes soll geändert werden. Ein neuer Absatz 5 soll jedem Menschen das Recht garantieren, sich in rechtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Das überzeugt schon in der Sache nicht. Die behauptete verfassungsrechtliche Schutzlücke gibt es schlicht und ergreifend nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Und er zeigt, dass diese unsägliche Aussage von Luigi Pantisano, der ja ausweislich seines Wahlergebnisses auch in der eigenen Partei nicht sonderlich beliebt ist, eben kein einmaliger Ausrutscher war, sondern dass Populismus, Diffamierung und Hetze gegen die politische Mitte in der Linken längst System haben. CDU, CSU und SPD werden von ihr in eine Reihe mit Rechtsaußen, die Union sogar mit Faschisten gestellt. Wer so redet und schreibt, der stärkt nicht die Demokratie, der beschädigt sie, und der zeigt seine antidemokratische und demokratiefeindliche Fratze, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD lassen uns übrigens von niemandem unsere politische Agenda diktieren, weder von Ihnen von der AfD noch von Ihnen von den Linken.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie stärken“ – so sind die beiden Anträge der Linken überschrieben. Schaut man hinein, stellt man aber schnell fest: Stärker wird die Demokratie dadurch nicht, ganz im Gegenteil. Denn Die Linke macht mit diesen Anträgen dort weiter, wo ihr neuer Vorsitzender Luigi Pantisano am vergangenen Wochenende angefangen hat, indem er der Union „faschistische Politik“ vorgeworfen hat. In ihrem Antrag wirft Die Linke gleich der ganzen Bundesregierung, also CDU, CSU und SPD, vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von rechts außen, namentlich der AfD, diktieren. Wer solche haltlosen Vorwürfe in parlamentarischen Anträgen erhebt, der betreibt keine seriöse parlamentarische Arbeit, der betreibt einmal mehr platten politischen Populismus.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Gute Ideen bleiben dadurch nicht bloße Ideen; gute Ideen werden damit künftig zu guten Gesetzen. Das ist unser Anspruch, und das ist auch unsere Verpflichtung gegenüber den Verantwortungsträgern vor Ort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundeserprobungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Modernisierungskurs der Bundesregierung. Wir wollen Deutschland einfacher, schneller und handlungsfähiger machen. Wir wollen einen Staat, der nicht nur kontrolliert, sondern möglich macht, und wir wollen ein Land, in dem gute Ideen nicht an starren Vorgaben scheitern, sondern schnell gelebte Praxis werden. Diesen Willen setzen wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD heute mit dem Bundeserprobungsgesetz in die Tat um. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Michael Kaufmann.

    PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wir unterstützen diese Entwicklung dort, wo Länder und Kommunen Bundesrecht vollziehen, und wir schaffen Freiräume, wo die Länder es selbst nicht können. Aber klar ist auch: Das Bundeserprobungsgesetz ist erst der Anfang; denn eine Erprobungsmöglichkeit im Gesetz sorgt für sich genommen noch nicht für schnellere, einfachere oder digitale Verfahren. Entscheidend ist jetzt – erstens –, dass Bund, Länder und Kommunen die neuen Freiräume für ihre Ideen nutzen und – zweitens – dass Ideen, die sich in der Praxis bewährt haben, dann von uns als Gesetzgeber aufgegriffen werden. Deshalb setzen wir mit dem Bundeserprobungsgesetz auf regulatorisches Lernen. Ideen, die Verfahren beschleunigen, vereinfachen oder digitalisieren, prüfen wir systematisch auf ihre Skalierbarkeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Das klingt technisch; in der Praxis kann es aber sehr konkret werden. Wenn ein Landratsamt unnötige Verfahrensschleifen erkennt, ein Rathaus digitale Nachweise erproben oder eine Führerscheinstelle Abläufe beim Pflichtumtausch einfacher gestalten möchte, dann muss es künftig nicht bei der Erkenntnis bleiben: Eigentlich müsste man es anders machen. – Mit dem Bundeserprobungsgesetz heißt es künftig: Wir müssen es einfach mal anders machen. – „Ausprobieren statt Abwarten“, das ist die Devise dieses Gesetzes. Mit dem Bundeserprobungsgesetz knüpfen wir an gute Erfahrungen vieler Bundesländer an. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kennen die Standarderprobung schon länger; Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gehen jetzt in dieselbe Richtung.

    PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Genau hier setzen wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD deshalb mit dem Bundeserprobungsgesetz an. Damit schaffen wir mehr Freiraum – mehr Freiraum für unsere Landkreise, mehr Freiraum für unsere Städte und Gemeinden, mehr Freiraum für alle, die vor Ort in den Kommunalverwaltungen Verantwortung tragen. Kern des Bundeserprobungsgesetzes ist nämlich die allgemeine Erprobungsklausel. Damit machen wir nach jahrelanger Diskussion Erprobung endlich zum Standard im Bundesrecht. Behörden in Bund, Ländern und Kommunen können künftig ausprobieren, wie Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren schneller, digitaler oder aufwandsärmer gestaltet werden können. Dafür können sie unter klaren Voraussetzungen befristet von Regeln des Bundes zu Verfahrensformen, Zuständigkeiten oder der Ausstattung von Behörden abweichen.

    PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich bei mir zu Hause im Kreis Viersen mit meinem Landrat, meinen Bürgermeistern oder mit Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen rede, dann höre ich immer wieder dasselbe: Wir wollen gestalten. Wir wollen schneller planen, einfacher genehmigen, digitaler arbeiten, den Bürgerservice verbessern und Dienstleister für unsere Unternehmen sein. – Was sie dafür nicht brauchen, sind immer neue Aufgaben, weitere Regeln und zusätzliche Pflichten made in Berlin. Was sie dafür brauchen, ist vor allem eines: mehr Freiraum. Denn die Verantwortlichen vor Ort wissen in der Regel am besten, wie Anträge zügiger bearbeitet, Verfahren verständlicher gestaltet, Prozesse optimal digitalisiert oder Verwaltungen effizienter aufgestellt werden können.

    PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Das ist der richtige Weg. Wir gehen ihn deshalb weiter; denn für uns als Union ist klar: Wir wollen und wir brauchen mehr Frauen im Deutschen Bundestag. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Der Antrag der Linken hält zudem nicht, was Sie, Frau Kollegin Gebel, gerade versprochen haben und was der Antrag verspricht. Paritätische Landeslisten führen nicht zu einem paritätisch besetzten Deutschen Bundestag. 276 von 630 Abgeordneten sind aktuell in Wahlkreisen gewählt; das sind 44 Prozent. Mit diesen Mandaten setzen Sie sich in Ihrem Antrag mit keinem einzigen Satz, ja noch nicht mal mit einem Wort auseinander. Wahlkreise sind der Linken also offenbar schlicht und ergreifend egal. Uns als Union sind sie es definitiv nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns steht fest: Mehr Frauen im Parlament, ja. Mehr Frauen in politischer Verantwortung, unbedingt. Aber nicht durch mehr staatliche Vorgaben und Verbote, sondern durch bessere Rahmenbedingungen, gezielte Förderung und echte Veränderung in den Parteien selbst.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Auch Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes steht einem starren gesetzlichen Paritätsmodell entgegen. Die Wahl ist frei und gleich. Dazu gehört, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber grundsätzlich die gleiche Chance für ein Mandat haben. Selbstverständlich steht daneben das Gleichberechtigungsgebot des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: Der Staat soll die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern. – Dieser Auftrag ist wichtig. Es ist aber in den Worten des Bundesverfassungsgerichts kein übergeordnetes Verfassungsgut, hinter dem Wahlrechtsfreiheit, Wahlrechtsgleichheit und Parteienfreiheit ohne Weiteres zurücktreten müssen. Diese klare höchstrichterliche Maßgabe verkennt, ja ignoriert der Antrag der Linken quasi vollständig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 unseres Grundgesetzes bringt es auf den Punkt: Abgeordnete „sind Vertreter des ganzen Volkes“. Sie vertreten nicht eine bestimmte Region. Sie vertreten nicht eine bestimmte Gruppe. Sie vertreten nicht ein bestimmtes Geschlecht. Sie repräsentieren das Volk in seiner Gesamtheit. Wer dagegen wie Die Linke verlangt, der Bundestag müsse ein getreues Abbild der Bevölkerung sein, erteilt dieser Repräsentation eine klare Absage und setzt stattdessen auf bloße Repräsentativität. Er macht aus der Vertretung des ganzen Volkes die Vertretung einzelner Gruppen und erweckt den falschen Eindruck, einzelne Gruppen könnten nur durch ihre eigenen Angehörigen vertreten werden. Das ist nicht das Modell unseres Grundgesetzes. Und, um es deutlich zu sagen, das ist auch nicht das Modell von CDU und CSU, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Dazu gehören selbstverständlich auch die unterschiedlichen Perspektiven von Frauen und Männern. Deshalb ist es auch richtig, den Frauenanteil in Parlamenten zu erhöhen. Wir streiten hier nicht über das Ziel, aber wir streiten über den Weg. Denn der Antrag der Linken geht den falschen Weg. Die Linke will damit gesetzlich vorschreiben, dass Landeslisten künftig im Reißverschlussverfahren aufgestellt werden: Frau, Mann, Frau, Mann – oder umgekehrt: Mann, Frau, Mann, Frau. Das klingt einfach. Unser Wahlrecht ist aber kein Reißverschluss. Es folgt nicht einem immer gleichen, schematischen System, und es muss ihm auch nicht folgen. Das ist Ausdruck zentraler Verfassungsgrundsätze der freien und gleichen Wahl, der Parteienfreiheit, der innerparteilichen Demokratie und des freien Mandats.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen sind in Deutschland in der Mehrheit. Sie machen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung aus. Hier im Deutschen Bundestag sind dagegen nur ein Drittel der Abgeordneten Frauen. Das kann und das darf uns nicht zufriedenstellen, und das stellt uns als CDU und CSU auch nicht zufrieden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns als Union ist klar: Wir brauchen mehr Frauen in politischer Verantwortung: in den Parteien selbst, in kommunalen Vertretungen, in Landtagen und auch im Deutschen Bundestag. Denn Politik gewinnt, wenn verschiedene Perspektiven zusammenkommen: aus Beruf, aus Familie, aus Ehrenamt, aus Regionen oder aus persönlicher Lebenswirklichkeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Über Letzteres wollen Sie von der Linken ja auch oft genug nicht sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das, was Die Linke hier und heute präsentiert, dient nicht der Weiterentwicklung der Betriebsverfassung. Im Gegenteil: Es zielt auf ihre Abwicklung. Das machen wir als CDU und CSU nicht mit. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Peter Bohnhof.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Sie sollen bei Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder künftig nicht nur auf Antrag, sondern von Amts wegen ermitteln müssen. Die Bundesländer sollen zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz bilden. Warum hat Ihre linke Justizministerin Jacqueline Bernhardt das eigentlich noch nicht in Mecklenburg-Vorpommern gemacht? Ich kann es Ihnen sagen: Erstens haben diese Straftaten in der Praxis eine völlig untergeordnete Bedeutung; Schätzungen gehen von deutschlandweit null bis drei Verurteilungen im Jahr aus. Zweitens spezialisieren sich Schwerpunktstaatsanwaltschaften auf Straftaten, die besondere Sachkenntnis verlangen, wie zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, Steuerkriminalität, Cybercrime oder auch SED-Unrecht. Über all das sprechen wir nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Er soll auch auf alleinigen Wunsch des Betriebsrats eine digitale Protokollführung, Technik für Onlinebetriebsversammlungen sowie Sachverständige bezahlen. Die Linke tut hier also genau das, was sie am allerbesten kann: das Geld anderer Leute ausgeben. Und Die Linke macht weiter mit dem, was sie am zweitbesten kann: regulieren. Ein Melderegister soll nicht nur beim Bundesamt für Justiz mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz von Wahlvorständen, Wahlbewerbern und Wahlinitiatoren geschaffen werden, nein, gleich auch noch für die gesamten Betriebsratswahlen samt Erfassung von Behinderungs- und Manipulationsversuchen. Es ist die ewig gleiche linke Leier: mehr Verbote, mehr Bürokratie, mehr Misstrauen. Zum guten Schluss will Die Linke auch noch den ohnehin stark überlasteten Staatsanwaltschaften neue Aufgaben aufhalsen.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Stattdessen bricht sie offen mit einem zentralen Leitmotiv der Betriebsverfassung, der Mitbestimmungsfreiheit bei substanziellen unternehmerischen Entscheidungen. Damit würde aus dem auf Partnerschaft angelegten Betriebsverfassungsgesetz ein Fremdbestimmungsgesetz. Das ist mit uns nicht zu machen; denn es verstößt gegen zentrale Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft. Für diese Fremdbestimmung sollen die Arbeitgeber dann auch noch selbst bezahlen. Wenn es nach den Linken geht, soll der Arbeitgeber künftig nicht nur noch mehr Arbeitnehmer für Betriebsratstätigkeiten, Informationsveranstaltungen oder gar den gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen bezahlt von der Arbeit freistellen.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Es blendet Rechte und Interessen anderer vollständig aus, selbst dort, wo sie grundrechtlich geschützt werden. Mit Ihrem ersten Antrag will Die Linke unzählige neue zwingende Mitbestimmungsrechte schaffen. Dort, wo der Arbeitgeber bisher nach Beteiligung des Betriebsrates ein Letztentscheidungsrecht hat, soll ihm das künftig genommen werden. Das gilt allen voran für Betriebsänderungen, also etwa für Entscheidungen über grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder die Einschränkung, Verlegung, Zusammenlegung, Spaltung oder Stilllegung eines Betriebs. Den grundrechtlichen Schutz unternehmerischer Entscheidungsfreiheit blendet Die Linke dabei vollständig aus.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Die Betriebsverfassung beruht also auf dem Gedanken des Zusammenwirkens. Sie ist ein Kooperationsmodell, kein Konfrontationsmodell. Das zeigt sich vor allem am Gesetz selbst. Es nimmt nicht einseitig Partei, sondern es gestaltet Beteiligungsrechte je nach Angelegenheit, Interessenlage und Betroffenheit unterschiedlich. Diese Ausgewogenheit ist Grundlage für die hohe Akzeptanz betrieblicher Mitbestimmung in unserem Land, und sie ist die Voraussetzung dafür, dass Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Fraktion Die Linke stellt diese Ausgewogenheit heute mit gleich fünf Anträgen nicht nur infrage, sie greift sie frontal an. Denn das wilde Sammelsurium an Vorschlägen – das so oder ähnlich übrigens bereits in der letzten Wahlperiode hier beraten worden ist – nimmt nicht nur einseitig Partei.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich richtig, mich heute mal wieder mit Arbeitsrecht beschäftigen zu dürfen. Ich war zehn Jahre Arbeitsrichter, und ich weiß deshalb sehr gut um die Bedeutung und den Wert betrieblicher Mitbestimmung. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb garantiert Teilhabe, schützt Rechte, sucht den Ausgleich und sichert das Miteinander. Grundlage für das Gelingen betrieblicher Sozialpartnerschaft ist gegenseitiges Vertrauen und eine wechselseitige Orientierung am Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs. Das habe ich in meiner richterlichen Praxis oft erlebt. Deshalb stellt das Betriebsverfassungsgesetz auch vollkommen zu Recht das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in § 2 Absatz 1 an seinen Anfang.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Plum, und fürs Hause Plum am Sonntag einen schönen ersten Geburtstag. Beste Grüße an den Sohn!

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Weniger Formalismus, mehr Pragmatismus, weniger Misstrauen, mehr Vertrauen – genau das braucht unser Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein Jahr Erfolgsgeschichte BMDS ist ein Grund zum Feiern; aber es ist kein Grund, sich auszuruhen. Wir haben in einem Jahr viel erreicht; aber wir haben noch vieles vor uns. Daher gilt: Wir schreiben diese Erfolgsgeschichte fort, damit Deutschland noch schneller, noch einfacher, noch handlungsfähiger wird. Ich sage deshalb heute nicht nur: „Herzlichen Glückwunsch, liebes BMDS!“, sondern vor allem: „Weiterhin viel Erfolg auf deinem Weg! Wir als Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stehen an deiner Seite, aus voller Überzeugung und mit großer Tatkraft.“ Wir sind heute glücklich und auch stolz, dass es das BMDS gibt. Vielen Dank, Herr Dr.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Im Gegenteil: Sie wird weitergeschrieben. Erst gestern hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für ein Bundeserprobungsgesetz beschlossen, nach intensiven Vorarbeiten der Koalitionsfraktionen und der gesamten Bundesregierung, allen voran des BMWE und BMDS. Damit setzen wir auf einen neuen Ansatz: ausprobieren statt abwarten. Gute Ideen scheitern in Deutschland allzu oft an zu starren Verfahren. Genau das ändern wir. Mit dem Bundeserprobungsgesetz schaffen wir Freiräume für Bund, Länder und Kommunen. Sie können künftig befristet von Verfahrensvorschriften, Formerfordernissen und Zuständigkeitsregeln abweichen, um neue, schnellere und digitale Lösungen in der Praxis zu testen. Das ist mehr als ein Gesetz; das ist ein echter Mentalitätswechsel.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Genau das hat das BMDS in seinem ersten Jahr getan: zwei Modernisierungsagenden mit rund 300 Vorhaben, ein Entlastungskabinett und, Kollegen Heuberger und Arpaschi, unzählige Gesetze für weniger Bürokratie, schnellere Verfahren sowie eine digitale Verwaltung – vom Bauturbo über eine Beschleunigung von Vergabeverfahren, die Abschaffung von 123 000 Sicherheitsbeauftragten sowie weniger EU-Bürokratie bei Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichterstattung bis hin zu Gesetzen für Bürokratieabbau in der Gewerbeordnung oder zur Entbürokratisierung in der Pflege. Das sind viele kleine und große Schritte mit einem klaren Ziel und messbaren Ergebnissen: Bürokratieentlastungen in Milliardenhöhe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Erfolgsgeschichte BMDS ist nach einem Jahr noch lange nicht zu Ende geschrieben.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Die Erfolgsgeschichte BMDS schreibt auch Ergebnisse – wir haben es heute schon mehrfach gehört –: beim Netzausbau, bei der digitalen Souveränität, bei der Verwaltungsdigitalisierung, beim Einsatz künstlicher Intelligenz, bei der Modernisierung unseres Staates und – ganz besonders wichtig – beim Bürokratierückbau. Wer weniger Vorgaben und Verbote will, der muss – wie ein Kind oft – erst kleine und später auch manch große Schritte machen.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Ein echter Glücksfall für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen! In nur wenigen Monaten hat er dieses Ministerium aus dem Nichts heraus aufgebaut. Er hat es eben noch selbst geschildert. Und er hat ihm gleich eine neue Arbeitskultur eingehaucht: klare Ziele, eindeutige Zuständigkeiten, enge Rücksprachen. So hat er aus einer Idee ein vielbeachtetes Ministerial-Start-up gemacht. Lieber Herr Minister, dafür gilt Ihnen und Ihrem gesamten Haus heute unser Dank und unsere Anerkennung.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Denn ein Jahr BMDS ist alles andere als ein Kindergeburtstag; es ist eine echte Erfolgsgeschichte! Diese Erfolgsgeschichte BMDS hat ein Gesicht: Karsten Wildberger. Als vor einem Jahr bekannt wurde, dass er der erste Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung wird, war das eine faustdicke Überraschung. Ein promovierter Physiker, ein international erfahrener Manager, ein politischer Seiteneinsteiger – viele haben skeptisch gefragt: Kann er das überhaupt? Heute wissen wir: Er kann es. Und wie er es kann! Denn er ist kein Lautsprecher, kein Politikposer. Er sucht nicht die große Bühne oder die nächste Schlagzeile. Nein, er ist ein unermüdlicher Antreiber und Arbeiter, einer, der die Wirkung sucht, weil er in der Sache vorankommen will.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Alles neu macht der Mai“ – selten traf das so sehr zu wie in der ersten Maiwoche 2025. Am 6. Mai: ein neuer Bundeskanzler, eine neue Bundesregierung, das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Am 8. Mai: ein neuer Papst, ein neues Pontifikat. Und am 10. Mai: ein neuer Mensch. Denn an dem Tag bin ich zum dritten Mal Vater geworden. Ich weiß deshalb gut, wie es sich anfühlt, nach einem Jahr zurückzublicken. Als Eltern denkt man darüber nach, wie sich das Kind entwickelt hat, wie es sich verändert hat, was es dazugelernt hat. Und man tut das mit einer Mischung aus Glück und Stolz. Genauso dürfen CDU, CSU und SPD heute auf ihr „Kind“ zurückschauen: auf das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Der Ehrliche, der sein Ticket bezahlt, ist der Dumme. Wir senden dieses Signal heute nicht. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ulrich von Zons.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Unsere Antwort auf die starke Belastung der Justiz ist deshalb auch, die Strafverfolgung zu stärken: durch mehr Personal und Digitalisierung, durch moderne Ermittlungsbefugnisse und durch einfachere und schnellere Verfahren. Wer diese Antwort geben will, wer die Justiz wirklich entlasten und den Rechtsstaat nachhaltig stärken will, der muss nur in den Koalitionsvertrag schauen. Dort sind die notwendigen Schritte hin zu einer modernen und effizienten Justiz vereinbart. Lassen Sie uns diesen Weg konsequent weitergehen. Ständig neue öffentlichkeitswirksame Vorschläge abseits des Koalitionsvertrages bringen uns dabei nicht weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer vorsätzliches Fahren ohne Fahrschein bagatellisieren will, entlastet die Justiz nicht erheblich, er sendet stattdessen ein völlig falsches Signal.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Ich frage Sie außerdem: Wenn die Realität im deutschen Strafrecht ist, dass wir entweder von vornherein davon absehen, Strafanzeige zu erstatten, oder aber von der Vollstreckung absehen: Welchen Sinn hat dann diese Strafnorm aus Ihrer Perspektive? Herr Kollege Steffen, das ist jetzt eine äußerst selektive Wahrnehmung der Zahlen, die ich gerade vorgetragen habe. Ich habe angefangen mit 140 000 Fällen, von denen immerhin 22 500 Fälle in Verurteilungen münden, oft in Geldstrafen, die dann auch bezahlt werden. Zum Stichtag 31. März 2025 hatten wir dazu nur 391 Strafgefangene. Das zeigt, dass in vielen Fällen § 265a StGB gerade seine Wirkung erfüllt, dem Vermögensschutz Rechnung zu tragen, und deshalb hat er zu Recht weiterhin einen Platz im Strafgesetzbuch.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. – Sie haben eben argumentiert mit den Zahlen derjenigen, die wegen Erschleichens von Leistungen in den Haftanstalten einsitzen, und haben gemeint, dass das ja so wenige seien. Da wollte ich Sie jetzt noch mal fragen, ob Ihnen denn bekannt ist, dass nicht wenige Städte mittlerweile davon absehen, diesen Tatbestand überhaupt zur Anzeige zu bringen – so etwa in Bremen und in Köln –, und dass in nicht wenigen Städten aufgrund voll belegter Haftanstalten von der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen abgesehen wird. Das bedeutet ja, dass dann dieses Strafrecht aus dem Strafgesetzbuch gar nicht zum Vollzug kommt.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. März 2025 gerade einmal 391 Strafgefangene wegen Erschleichens von Leistungen aus; zu diesem Zeitpunkt sind das weniger als 1 Prozent aller Strafgefangenen. Diese Zahlen zeigen: Das Erschleichen von Leistungen ist für die Justiz kein strukturelles Problem. Es wird nur dazu aufgebauscht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn unsere Strafjustiz, wie aktuell, stark belastet ist, dann kann unsere Antwort doch nicht sein, das Strafrecht zusammenzustreichen. Ein solches Strafrecht nach Kassenlage, das ist mit uns als Union nicht zu machen; denn das wäre nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaats. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Gerne. Bitte, Herr Steffen. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Plum, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Ein Blick auf die Zahlen genügt: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2024 rund 140 000 Fälle von Beförderungserschleichung aus und damit nur noch etwa halb so viel wie vor zehn Jahren. Der Anteil der Beförderungserschleichung bezogen auf alle gezählten Straftaten ist damit auf 2,4 Prozent gesunken; zehn Jahre zuvor waren es noch 4,4 Prozent. Die meisten Fälle klärt die Justiz zügig und ohne Gerichtsverfahren. Zu einem Urteil kommt es in weniger als einem Fünftel der Fälle. Für 2024 zählt das Statistische Bundesamt rund 22 500 Verurteilungen; fünf Jahre zuvor waren es übrigens noch mehr als doppelt so viele. Diese Urteile beinhalten in der Regel Geldstrafen, die dann auch überwiegend bezahlt werden. Das Statistische Bundesamt weist zum 31.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Beginn deutlich zu sagen: Das Erschleichen von Leistungen, insbesondere das Fahren ohne Fahrschein, ist keine bloße Lappalie. Wer bewusst ohne Ticket fährt, nimmt vorsätzlich eine Leistung in Anspruch, ohne sie zu bezahlen. Damit fährt er nicht nur auf Kosten aller ehrlichen Fahrgäste, damit schädigt er auch fremdes Vermögen. Dieses Verhalten ist Unrecht, und dieses Unrecht werden wir nicht durch Straffreiheit bagatellisieren. Straffreiheit für Schwarzfahrer – dafür tragen auch nicht die immer gleichen Argumente. Allen voran wird ja immer wieder behauptet, dies würde die Justiz ganz erheblich entlasten. Allein, diese Wirkung geben schon die Fakten nicht her, auch wenn immer anderes suggeriert wird.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Vielen Dank, Herr Minister Wildberger. – Meine Nachfrage richtet sich an Frau Ministerin Hubig. Im Koalitionsvertrag wurde im Abschnitt „Moderne Justiz“ unter der Überschrift „Öffnungs- und Experimentierklauseln“ vereinbart, die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder – auch über die bereits erfolgte Einführung des zivilgerichtlichen Onlineverfahrens – hinaus im Bereich Gerichtsorganisation, Digitalisierung und gerichtliche Zuständigkeiten zu stärken. In welchen dieser oder auch anderer Bereiche planen Sie dementsprechend, den Koalitionsvertrag durch solche Experimentierklauseln oder Öffnungsklauseln in Ihrem Haus umzusetzen?

    PLENARPROTOKOLL 21/70 · 2026-04-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. In ihrer Modernisierungsagenda hat sie das Ziel formuliert, gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz zu entwickeln, das durch neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärken soll. In welchen Bereichen planen Sie Experimentierklauseln, bzw. welche konkreten Überlegungen hat Ihr Haus dazu?

    PLENARPROTOKOLL 21/70 · 2026-04-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Wildberger, im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Innovationskraft Deutschlands „durch Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen sowie durch Reallabore und Abweichungsrechte“ zu fördern und unsere Rechtsetzung auf diesem Wege zu verbessern. Damit sollen insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Bundesregierung hat „Innovation durch Experimentierklauseln“ dementsprechend zu einem Hebelprojekt für die Modernisierung von Staat und Verwaltung gemacht.

    PLENARPROTOKOLL 21/70 · 2026-04-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen gehören also zum festen Repertoire der AfD selbst. Damit aber nicht genug. AfD-Vize Kay Gottschalk rief 2018 gar zum Boykott türkischer Geschäfte auf, weil deren Inhaber zumeist Recep Tayyip Erdoğan unterstützten. Spätestens hier werden Erinnerungen an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte wach, und zwar wieder einmal geweckt durch niemand anderen als die AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer wie die AfD ständig zum Boykott aufruft, sollte sich nicht mimosenhaft in die rechte Ecke stellen, wenn ihm selbes widerfährt. Stattdessen sollte er sich lieber an die eigene Nase packen. Das Problem ist nicht die Meinungsfreiheit; das Problem ist und bleibt die AfD.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Damit zeigt sie ihr wahres Gesicht: Meinungsfreiheit nur für die eigene Meinung, nicht aber für Andersdenkende. Besonders bemerkenswert ist schließlich die offensichtliche Doppelmoral. Die AfD will anderen genau das verbieten, was sie ständig selbst praktiziert. Einige Beispiele: Als Fans des 1. FC Köln den damaligen AfD-Chef kritisierten, rief ein AfD-Kreisverband zum Boykott von dessen Hauptsponsor Rewe auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als AfD-Kandidaten nicht an einer TV-Sendung teilnehmen durften, rief AfD-Chefin Alice Weidel zum Boykott des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als ein Fake-Plakat mit der Aufschrift „Sag Nein zur AfD“ die Runde machte, riefen gleich mehrere AfD-Politiker zum Boykott von Coca-Cola auf – aus rein parteipolitischen Gründen.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Hinzu kommt: Der zentrale Begriff des Gesetzentwurfs – „parteipolitische Gründe“ – bleibt völlig unklar. Die AfD macht sich nicht einmal die Mühe, ihn zu definieren. Statt ordentlicher Gesetzesarbeit schafft sie lieber einen klassischen Gummiparagrafen, ganz im Sinne ihrer allerbesten Freunde in Moskau oder Peking. Damit greift die AfD frontal die Meinungsfreiheit an. Seit dem sogenannten Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 ist klar: Boykottaufrufe sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie Ausdruck einer Meinung sind. Und genau das ist bei Boykottaufrufen aus politischen Gründen der Fall. Die AfD, die sich sonst so gerne als Hüterin der Meinungsfreiheit inszeniert, will sie hier also erst mal selbst schleifen.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD offenbart heute Abend einmal mehr ihre unvergleichliche Doppelzüngigkeit. Allen gemeinnützigen Organisationen und gleich auch noch allen von ihnen unterstützten Organisationen will sie Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen verbieten. Kurz gesagt: Die AfD will weiten Teilen unserer Zivilgesellschaft einen Maulkorb verpassen. Wer AfD-nahe Unternehmen kritisiert, soll künftig zum Schweigen gebracht werden. Versteckt wird das Ganze ausgerechnet im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das regelt eigentlich den Wettbewerb zwischen Unternehmen; mit dem Verhalten gemeinnütziger Unternehmen hat es nichts am Hut. Das macht nichts aus Sicht der AfD, überzeugt aber gesetzessystematisch überhaupt nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD