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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Martin Plum

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, neben den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung hat auch der Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Vermögensabschöpfung gemacht, insbesondere auch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Ich bin mir sicher: Ihr Haus wird sich sehr intensiv mit diesen Vorschlägen befasst haben.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie stärken“ – so sind die beiden Anträge der Linken überschrieben. Schaut man hinein, stellt man aber schnell fest: Stärker wird die Demokratie dadurch nicht, ganz im Gegenteil.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich kann Ihnen versichern, dass Alexander Dobrindt fest auf dem Boden des Rechts arbeitet, genauso wie es die gesamte Bundesregierung tut und auch weiterhin tun wird. Und deswegen werden wir die Regierung und die Politik dieser Bundesregierung auch weiterhin mit vollen Kräften unterstützen.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Denn wir stehen, anders als Sie, fest auf dem Boden von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Unser Maßstab ist das Grundgesetz. Unser Maßstab ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Und er zeigt, dass diese unsägliche Aussage von Luigi Pantisano, der ja ausweislich seines Wahlergebnisses auch in der eigenen Partei nicht sonderlich beliebt ist, eben kein einmaliger Ausrutscher war, sondern dass Populismus, Diffamierung und Hetze gegen die politische Mitte in der Linken längst System haben.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Was sagen Sie Herrn Maidowski, was sagen Sie Herrn Korbmacher, die Sie und auch die Politik des Innenministers ganz klar kritisiert haben? Frau Kollegin. Das sagen nicht nur wir; das sagen auch die Grünen an der Stelle. Frau Kollegin, das ist eine Zwischenfrage, kein Statement.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir trotz der vorgerückten Stunde kurz drei Punkte zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz, das wir heute Nacht abschließend beraten. Erstens. Es ist richtig, den missbräuchlichen Erwerb von Schrottimmobilien in der Zwangsversteigerung zu unterbinden. Es kommt dazu deutschlandweit zwar nur in rund 25 von 21 000 Versteigerungsverfahren; diese Fälle sind für die betroffenen Anwohner und auch die betroffenen Gemeinden aber ein großes Ärgernis. Zweitens bewegt sich die jetzt vorgeschlagene Regelung auf verfassungsrechtlich äußerst dünnem Eis.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Dieses Misstrauen ist nicht nur unangebracht, sondern führt auch wieder einmal zu unnötigen Rechtfertigungserfordernissen und damit erneut zu einer überflüssigen Mehrbelastung der Justiz. Das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof hat – typisch Ampel – mal wieder länger gedauert. Mit Blick auf das heutige Ergebnis wünscht man sich, es hätte noch länger gedauert; denn dieses Gesetz wäre allemal besser im Rechtsausschuss aufgehoben gewesen als im Bundesgesetzblatt. Die Entscheidungen bei Massenverfahren werden damit auch weiterhin länger dauern. Für die SPD-Fraktion hat Sonja Eichwede jetzt das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Sie soll zweitens zeitlich auf ein Jahr begrenzt werden, und sie soll drittens nach diesem Jahr nur dann verlängert werden dürfen, wenn gewichtige Gründe dafürsprechen. Das ist alles schon beim ersten Lesen und Hören unnötig kompliziert. Es ist aber vor allem einmal mehr ein Ausdruck des tiefen Misstrauens der Ampel gegenüber den Richtern in unserem Land. Warum trauen Sie unseren Richtern nicht zu, Parallelverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auszusetzen? Warum vertrauen Sie nicht darauf, dass unsere Richter das Für und Wider einer Aussetzung sorgfältig gegeneinander abwägen können? Warum misstrauen Sie der Fähigkeit unserer Richter, eine angemessene Aussetzungsentscheidung zu treffen?

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Aber statt beim Massenverfahren endlich den Turbo zu zünden, tritt die Ampel lieber weiter kräftig auf die Bremse und hält am Leitentscheidungsverfahren mit all seinen Mängeln fest. Das ist eine schlechte Nachricht für Bürger, für Richter und für Rechtsanwälte in ganz Deutschland. Massenverfahren werden dadurch auch in Zukunft nicht schneller und effizienter entschieden, sondern bleiben eine große Belastung für die deutsche Justiz und eine Gefahr für ihre Funktionsfähigkeit. Letztlich fällt der Ampelkoalition nach den vielen Monaten nur eine einzige dürre Änderung ein. Die Aussetzung von Parallelverfahren soll jetzt zwar nicht mehr die Zustimmung beider Parteien voraussetzen. Sie soll aber erstens immer dann unterbleiben, wenn eine Partei widerspricht und dafür gewichtige Gründe glaubhaft macht.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Diese Untauglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens war und ist offensichtlich; die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss hat das eindrucksvoll bestätigt. Die Alternativen sind auch aus einer weiteren Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss längst bekannt: ein Vorlage- oder Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof oder eine Ausweitung der Sprungrevision. Beides sind überzeugende Lösungen; denn dadurch könnten Massenverfahren schneller aus den unteren Instanzen zum Bundesgerichtshof gelangen und streitige Rechtsfragen dort früher geklärt werden. Wir als Union sind deshalb zu beiden Lösungen bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Um diese besseren Lösungen umzusetzen, hätte man die vielen Monate seit der ersten Lesung einfach mal nutzen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Die Verhandlungen und Entscheidungen anderer Verfahren müssen dadurch hintenanstehen. Bürger, Richter und Rechtsanwälte in ganz Deutschland warten daher seit Jahren zu Recht darauf, dass Gerichte in Massenverfahren endlich schneller und effizienter entscheiden können. Das Leitentscheidungsverfahren war dazu von vornherein nicht geeignet und war zudem auch nicht durchdacht. Massenhafte Klagen müssen auch nach seiner Einführung weiter zwei Instanzen durchlaufen. Sind sie dann nach vielen Monaten oder gar Jahren beim Bundesgerichtshof angekommen, kann auch dort erst nach mehreren Monaten ein Leitentscheidungsverfahren bestimmt werden. Bis dahin müssen Tausende Parallelverfahren an den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten weiterbetrieben werden; sie dürfen erst nach diesem denkbar späten Zeitpunkt ausgesetzt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Regelmäßig werden sie mit Hunderten oder gar Tausenden Klagen geflutet, die oft denselben Sachverhalt oder dieselben Rechtsfragen betreffen. Klagewellen von Dieselfahrern, von Flugpassagieren oder Wirecard-Aktionären sind nur einige Beispiele. Bis die oft hochumstrittenen und hochkomplexen Rechtsfragen geklärt werden, dauert es lange, zu lange. Die Verfahrensflut muss dafür durch zwei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gespült werden. Richter an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bringt das immer öfter – die Kollegin Willkomm hat zu Recht darauf hingewiesen – an ihre Belastungsgrenzen. Auch für Bürger und Rechtsanwälte ist die Situation immer unbefriedigender. Aufgrund ihrer schieren Anzahl und vieler komplexer Rechtsfragen dauern die Massenverfahren länger.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn’s mal wieder länger dauert“, das ist ein bekannter Werbeslogan, der auch als Motto der Ampelkoalition taugt. Das zeigt auch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof. Über 13 Monate ist es her, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat. Über 10 Monate ist es her, dass wir ihn hier erstmals beraten haben. Über 9 Monate ist es her, dass wir zu diesem Entwurf Sachverständige im Rechtsausschuss angehört haben. Das ist Gesetzgebung im Schneckentempo, obwohl – wir haben es gerade gehört – dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Warum besteht Handlungsbedarf? Weil Massenverfahren für viele Gerichte ein immer größeres Problem darstellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Die von Ihrer Koalition geschaffenen jährlichen Bürokratiekosten von 16 Milliarden Euro senken Sie um nicht einmal 6 Prozent, die jährlichen Bürokratiekosten durch Informationspflichten von 67 Milliarden Euro gar um nicht einmal 0,5 Prozent. Wir als Union bleiben beim Bürokratieabbau dran. Wir haken ihn nicht mit einem Gesetz in einer Wahlperiode ab. Wir wissen: Bürokratie ist ein strukturelles Problem, das man strukturell lösen muss. Das alles unterscheidet uns als Union von Ihnen als Ampel. Als Nächster hat das Wort für die FDP-Fraktion Dr. Thorsten Lieb.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Deswegen muss die Zahl der Bundesbehörden und der Beschäftigten in den Bundesministerien spürbar sinken. Wir als Union werden auch weiterhin zeigen, wie es geht. Ihr Bürokratieentlastungsgesetz erhält keine einzige Maßnahme für weniger Bürokratie im Ehrenamt und für Vereine. Wir werden Ihnen auch dafür 14 konkrete Vorschläge machen. Denn das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts darf beim Bürokratieabbau kein weißer Fleck bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nur um es noch einmal einzuordnen: Sie sagen in Ihrem Entschließungsantrag allen Ernstes, das sei in seinem Umfang ein Meilenstein und würde die bürokratischen Belastungen von Unternehmen und Bürgern signifikant reduzieren. Auch hier gilt: Das Gegenteil ist der Fall.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Der Bürokratiekostenindex kann sinken, während die jährlichen Bürokratiekosten steigen, und tatsächlich ist das der Fall: 2022: 65 Milliarden Euro Bürokratiekosten der Wirtschaft, 2023: 66 Milliarden Euro, 2024: 67 Milliarden Euro. Wir als Union zeigen Ihnen heute, wie Bürokratieabbau wirklich geht. Mit unserem Entschließungsantrag schlagen wir 14 Maßnahmen vor, die spürbar weniger Bürokratie bedeuten. Ich will hier nur drei nennen: Erstens müssen die Bürokratiemonster „made by Ampel“, beispielsweise das „Heizungsgesetz“ oder das Cannabisgesetz, weg. Zweitens müssen digitale Arbeitsverträge nicht, wie Sie es jetzt machen, kompliziert für einige, sondern einfach für alle möglich sein. Drittens braucht weniger Bürokratie auch weniger Bürokraten.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Die Bürger wurden damals um 76,5 Millionen Euro mehr und die Wirtschaft um 250 Millionen Euro mehr entlastet. Schaut man sich wieder nur die besonders lästigen Bürokratiekosten durch Informationspflichten an, fällt die Bilanz sogar noch schlechter aus. Mit jetzt nur noch 279 Millionen Euro liegt das Gesetz gleichauf mit dem Bürokratieentlastungsgesetz II und weit hinter den Bürokratieentlastungsgesetzen I und III mit 744 und 631 Millionen Euro. Das sind Zahlen, die man schlicht und ergreifend nicht schönreden kann. Weil dann hier immer wieder auf den Bürokratiekostenindex rekurriert wird: Der bildet eben nicht alle Bürokratiekosten ab. Das können Sie nachlesen in einer Antwort Ihrer eigenen Regierung auf eine parlamentarische Anfrage.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Die für die Unternehmen besonders lästigen Bürokratiekosten durch Informationspflichten sinken gar nur um rund 279 Millionen Euro – wieder minus 31 Millionen Euro. Das hat wirklich noch keine Koalition vor der Ampel geschafft: weniger Entlastung für Bürger und Wirtschaft im Gesetz als im Gesetzentwurf der eigenen Regierung versprochen. Das gab es weder beim Bürokratieentlastungsgesetz I noch II noch III. Sie von der Ampel stellen beim Bürokratieabbau wirklich Negativrekorde auf, von denen man gar nicht glaubt, dass es sie geben kann. Auch eine weitere Behauptung verfängt nicht: Ihr Bürokratieentlastungsgesetz ist nicht spitze, sondern bloßes Mittelmaß. Die Entlastung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bleibt weit hinter dem Bürokratieentlastungsgesetz III zurück.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Nie gab es mehr Behörden als unter der Ampel: Ihre Zahl kratzt auf Bundesebene an der Tausendermarke. Die Ampel bleibt sich damit treu: Beim Bürokratieabbau reiht sie Negativrekord an Negativrekord. Dadurch, Herr Kollege Limbacher, entsteht Handlungsdruck bei dem Thema. Ein weiterer Negativrekord kommt heute dazu: Die Bürokratieentlastung fällt im Bürokratieentlastungsgesetz geringer aus als von der Regierung im eigenen Gesetzentwurf versprochen. Die Bürger werden nur um rund 1,8 Millionen Euro entlastet statt um rund 3,7 Millionen Euro: minus 1,9 Millionen Euro. Die Wirtschaft wird nur um knapp 913 Millionen Euro entlastet statt um 944 Millionen Euro: minus 31 Millionen. Das ist weit weg von der versprochenen Milliardenentlastung.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Habeck, Sie haben gerade zu Protokoll gegeben, die Ampel arbeite konsequent daran, dass die Bürokratie in diesem Land geringer werde. Das Gegenteil ist der Fall: Statt ein Dauerbrenner, wie groß angekündigt, ist Bürokratieabbau unter dieser Koalition ein Totalausfall. Dafür müssen wir uns nur einige Eckdaten anschauen. Nie gab es mehr Regeln als unter der Ampel: Fast 100 000 sind es heute allein auf Bundesebene. Nie waren die Kosten durch neue Regeln höher als unter der Ampel: In zwei Jahren hat sie die jährlichen Bürokratiekosten um 16 Milliarden Euro und damit 150 Prozent gesteigert. Nie gab es mehr Beschäftigte in den Bundesministerien als unter der Ampel: rund 1 700 neue Beamtenstellen seit Regierungsbeginn.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Tun Sie es auch nicht und stimmen Sie unseren Anträgen zu! Das Wort hat der Kollege Macit Karaahmetoğlu für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Letzteres haben Sie in Form einer mageren Digitalisierungsinitiative getan; Ersteres haben Sie bis heute nicht getan, um dieses Versprechen einzuhalten. Drittens. Lesen Sie doch einfach mal unseren Entschließungsantrag. Dann würden Sie wissen, dass wir als Union uns für einen solchen Pakt für den Rechtsstaat weiterhin einsetzen. Im Ergebnis ist und bleibt damit heute ein Tag der verpassten Chancen: der verpassten Chance, wichtige Entscheidungen beim Bürokratieabbau und bei der Bewältigung von Massenverfahren zu treffen; der verpassten Chance, deutsches Recht durch eine AGB-Reform im unternehmerischen Rechtsverkehr wirklich international attraktiver zu machen, der verpassten Chance für eine echte Stärkung des Justizstandorts Deutschland. Wir als Unionsfraktion wollen diese Chancen heute nicht liegen lassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Habe ich Sie auch richtig verstanden, dass der Bund sich auch noch am Personalbereich der Länder beteiligen soll? Denn eine eigene Bundesjustiz in dem Sinne wollen Sie ja sicherlich nicht. Herr Kollege Fricke, vielen Dank für die Zwischenfrage. – Erstens ist es nicht diese Koalition, die erstmals die Länder bei der Aufgabe der Justiz unterstützt, sondern es war die Große Koalition mit einem Pakt für den Rechtsstaat, durch den 2 700 Stellen in den Ländern geschaffen worden sind und für die wir 220 Millionen Euro bereitgestellt haben. Zweitens haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen, diesen Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Im Ergebnis ist heute damit ein Tag der verpassten Chancen: der verpassten Chance, wichtige Entscheidungen beim Bürokratieabbau – – Kollege – ich habe die Uhr angehalten –, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung vom Kollegen Fricke? Ja natürlich. Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege Plum. – Ich frage mich immer, ob man bei so viel Augenreiben, wie Sie es machen, dann am Ende noch lesen kann, was in den Gesetzen steht. Aber habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass die CDU/CSU im Bereich der Justiz mehr Geld des Bundes für Aufgaben der Länder fordert, nachdem es erstmalig dieser Regierung gelungen ist, im Bereich der Digitalisierung die Länder bei ihren Kernaufgaben auch noch zu unterstützen, und das in einer Zeit, in der die Länder mehr Steuereinnahmen haben als der Bund? Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Zweitens braucht es dafür auch eine weitere Modernisierung der ZPO. Wir warten dafür nicht auf immer neue Vorschläge von immer neuen Kommissionen; wir machen selbst Vorschläge. Deswegen wollen wir jetzt mit einem frühen Organisationstermin den Grundstein für ein digitales Vorverfahren legen. Drittens braucht es dafür mehr Personal und mehr Digitalisierung in der Justiz. Wer wie Sie von der Ampel dafür in seinem Koalitionsvertrag einen Pakt für den Rechtsstaat verspricht, dieses Versprechen dann bricht und stattdessen gerade einmal 50 Millionen Euro im Jahr für die Digitalisierung der Justiz ausgibt, der stärkt nicht den Justizstandort Deutschland, sondern der entzieht sich seiner Verantwortung für einen starken, für einen funktionierenden und für einen wehrhaften Rechtsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Wenn es noch eines Beweises dafür bedurft hätte, dass die Gemeinsamkeiten der Ampel auch in der Rechtspolitik mehr und mehr erschöpft sind, dann sind es diese Änderungsanträge. Wir als Unionsfraktion beschränken uns nicht auf ein solches rechtspolitisches Klein-Klein. Wir setzen uns mit unseren Anträgen für eine echte Stärkung des Justizstandortes Deutschland ein: Dafür braucht es erstens eine Reform der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr, die dem berechtigten Schutzbedürfnis kleiner und mittlerer Unternehmen genauso wie dem berechtigten Interesse von großen Unternehmen nach mehr Flexibilität Rechnung trägt. Wir machen heute einen Vorschlag. Denn zwei Sachverständigenanhörungen haben eindeutig ergeben: Commercial Courts werden nur mit und nicht ohne eine solche Reform ein Erfolgsprojekt.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Den Titel „Justizstandort-Stärkungsgesetz“ verdient das Gesetz schon deshalb nicht. Ich musste mir auch die Augen reiben, als ich vor einigen Wochen die Änderungsanträge der Ampelkoalition zu dem Gesetz gelesen habe. Fünf Monate nach der Sachverständigenanhörung fallen Ihnen gerade mal acht Änderungen ein: eine, die überhaupt nichts mit dem Gesetz zu tun hat; zwei, die bloße Klarstellungen sind; vier, die Vorschläge des Bundesrates aufgreifen. Damit bleibt eine einzige eigene Idee, nämlich die Senkung der Streitwertschwelle für die Zuständigkeit der Commercial Courts von 1 Million auf eine halbe Million Euro. Was haben Sie denn da wochen- und monatelang veranstaltet? Einen Basar?

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Und dass Sie sich dann allen Ernstes auch noch zu der Aussage versteigen: „Wir haben bisher mehr Bürokratie abgebaut als jede andere Bundesregierung“, das können Bürger, Wirtschaft und Verwaltung doch nur als schlechten Witz verstehen. Hören Sie endlich auf, anzukündigen! Hören Sie endlich auf, zu streiten! Fangen Sie endlich an, zu handeln! Aber stattdessen entscheiden wir heute über das sogenannte Justizstandort-Stärkungsgesetz. Das sieht die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch vor. Damit greift es eine Initiative des Bundesrats und der Unionsfraktion auf. Das ist gut; das ist richtig. Deshalb stimmen wir heute auch zu. Aber ordnen wir das Gesetz bitte auch mal ehrlich ein: Von den über 700 Senaten an 24 Oberlandesgerichten betrifft das Gesetz am Ende fünf, sechs oder sieben, also weniger als 1 Prozent.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Und seitdem, also seit inzwischen mehr als sechs Monaten, passiert gar nichts, weil Sie von der Ampel mal wieder das tun, was Sie alle miteinander am besten können: Streiten! Wir könnten auch entscheiden, wie wir Bürger, Wirtschaft und Verwaltung endlich von unnötiger Bürokratie befreien. Was haben wir hier in den letzten Wochen nicht alles für Ankündigungen gehört! Ich picke mir einfach mal zwei von Ihnen heraus, Herr Minister Buschmann. Bürokratieabbau muss ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode sein. Fakt ist: Nie gab es mehr Regeln, nie waren die Bürokratiekosten höher und nie war der Streit um ein Bürokratieentlastungsgesetz größer als in dieser Ampelkoalition. Das ist kein Dauerbrenner; das ist schlicht und ergreifend ein Koalitions-Burn-out.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste mir ehrlicherweise die Augen reiben, als ich gesehen habe, dass wir heute in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause 68 Minuten in der Kernzeit des Deutschen Bundestages diese Debatte führen. Was könnten wir jetzt nicht alles entscheiden, allein in der Rechtspolitik! Wir könnten entscheiden, wie wir endlich eines der drängendsten Probleme der deutschen Ziviljustiz lösen: die Bewältigung von Massenverfahren. Doch seit inzwischen drei Jahren fällt Ihnen von der Ampel keine überzeugende Antwort auf die Hilferufe der Justiz ein. Ihr Leitentscheidungsverfahren zum Bundesgerichtshof hat sich spätestens in der Sachverständigenanhörung im letzten Dezember als reine Luftnummer entpuppt.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Die Frage, ob das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ein totes Pferd ist, knüpft der Autor übrigens an eine Weisheit, die den Dakota zugeschrieben wird: „Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab.“ Das ist auch bei einem trägen Pferd sehr ratsam, wie es das Kapitalanlegermusterverfahren ist und nach seiner Reform auch bleiben wird. Deshalb lehnen wir als Unionsfraktion diese Reform heute auch ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir endlich der Realität ins Auge. Es wird Zeit, sich ernsthaft Gedanken darüber zu machen, wie man aus diesem trägen Pferd ein echtes Rennpferd macht. Mit dieser Reform gelingt das jedenfalls nicht. Das Wort hat die Kollegin Luiza Licina-Bode für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Heute braucht es in Kapitalanlegermusterverfahren teils eine dreistellige Anzahl an Feststellungszielen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Das zeigt eindeutig: Das materielle Recht macht die Entscheidung in Kapitalanlegermusterverfahren so schwierig, so langwierig und so kompliziert. Deshalb reicht es eben nicht aus, die prozessualen Schrauben anzuziehen, wie es die Reform allein macht. Um Kapitalanlegermusterverfahren grundlegend zu beschleunigen, muss man auch und gerade das Rad des materiellen Rechts drehen. Das tut die Reform aber an keiner einzigen Stelle.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Dass Parallelverfahren nicht mehr ausgesetzt werden müssen, sondern nur noch ausgesetzt werden können, verzögert deren Verhandlung und Entscheidung durch eine anfechtbare Ermessensentscheidung zusätzlich und unnötig. Dass Parallelverfahren nur noch auf Antrag des Klägers ausgesetzt werden können, widerspricht der prozessualen Waffengleichheit, und dass ein rechtsschutzversicherter und anwaltlich vertretener Kläger diesen Antrag nicht stellen wird, das liegt doch auf der Hand. Das alles führt zu mehr Individualverfahren mit doppelten oder gar drei- oder vierfachen Beweisaufnahmen sowie divergierenden Entscheidungen. Das heißt im Ergebnis: Mehrbelastung für die Justiz und weniger Rechtssicherheit für Anleger und Emittenten. Letztlich behandelt die Reform nur Symptome und nicht die Ursache für die Trägheit des Pferdes.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Wir beraten doch gerade im Rechtsausschuss selbst darüber, wie wir den Zivilgerichten helfen können, Massenverfahren in ihrer gesamten Breite besser bewältigen zu können. Deshalb wäre es richtig, das Gesetz nicht nur, wie jetzt vorgesehen, erneut zu evaluieren, sondern das Gesetz auch erneut zu befristen. Wer stattdessen „Alternativen: Keine.“ schreibt, der leugnet letztendlich, dass es überhaupt ein besseres und schnelleres Pferd gibt. Darüber hinaus wird der Ballast, den die Reform dem trägen Pferd jetzt abnehmen will, auch nur verschoben. Diesen muss die Justiz an anderer Stelle tragen. Dass Parallelverfahren nicht mehr von Amts wegen, sondern nur noch auf Antrag ausgesetzt werden können, reduziert deren gebündelte Verhandlung und Entscheidung.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Deshalb ist es auch falsch, dieses träge Pferd jetzt einfach auf Jahre weiter zu reiten, indem man das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz entfristet. Dass der Regierungsentwurf allen Ernstes annimmt, das Kapitalanlegermusterverfahren habe sich trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich bewährt, überzeugt schon angesichts der überlangen Verfahrensdauern nicht. Ebenso wenig überzeugt sein pauschaler Befund: „Alternativen: Keine.“ Um hier jegliche Missverständnisse zu vermeiden, will ich eins klar sagen: Natürlich ist es richtig, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz jetzt nicht ersatzlos auslaufen zu lassen. Aber „besser als nichts“ ist doch keine überzeugende Begründung für eine Entfristung, und alternativlos ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auch nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Ich will hier zwei Beispiele nennen: Erstens. Es ist richtig, dass bei der Zulässigkeit eines Musterverfahrensantrags ebenso wie bei der Aussetzung und Unterbrechung von Parallelverfahren künftig statt des konkreten Abhängigkeitsmaßstabs des Bundesgerichtshofes ein abstrakter Abhängigkeitsmaßstab gelten soll. Zweitens. Es ist auch gut, dass die Oberlandesgerichte künftig den Streitstoff abschichten und die Feststellungsziele neu fassen können sollen. Die Grundlage, auf der die Oberlandesgerichte das tun sollen, bleibt freilich weiterhin unzulänglich. Der Vorlagebeschluss des Landgerichts reicht dafür nach wie vor nicht aus – auch mit der jetzt zusätzlich vorgeschriebenen Angabe der Beweismittel. In Summe ist die Reform so oder so nicht geeignet, das träge Pferd wirklich aufzupäppeln.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – ein totes Pferd?“ Diese Frage wirft ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln in der aktuellen Ausgabe der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ auf. Schaut man auf die aktuelle Rechtslage, stellt man fest: Das Pferd ist jedenfalls sehr, sehr träge. Kapitalanlegermusterverfahren sind viel zu langwierig, viel zu kompliziert und viel zu schwerfällig. Die Verfahren beschäftigen Anleger und Emittenten, Gerichte und Anwälte oft viele, viele Jahre – zu viele Jahre. Die vorgeschlagene Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ändert diesen Zustand nicht grundlegend. Auch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen tun das nicht. Sie schlagen zwar durchaus einige sinnvolle Änderungen vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/175 · 2024-06-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Denn anders als wir sagen Sie nicht Ja zu digitalen Arbeitsverträgen für alle. Weite Teile der deutschen Wirtschaft, etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Speditions- und Transportgewerbe, die Forstwirtschaft oder der Messebau, sollen nach Ihren Vorstellungen auch künftig Arbeitsverträge auf Papier abschließen. In Summe verweigern Sie jedem fünften Beschäftigten in Deutschland digitale Arbeitsverträge. Herr Minister Buschmann, ich frage Sie: Warum dieses pauschale Misstrauen gegenüber Hoteliers, Gast- und Forstwirten, Messebauern, Spediteuren, Logistikern und vielen anderen redlichen Unternehmern? Warum weiter Papierarbeitsverträge für 8,5 Millionen Beschäftigte? Warum keine digitalen Arbeitsverträge für alle? Fazit: Das Bürokratieentlastungsgesetz ist mehr Schein als Sein. So befreit man Bürger nicht von leidiger Bürokratie.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Zweitens soll die Hotelmeldepflicht abgeschafft werden, allerdings nur für deutsche Staatsangehörige; sie müssen künftig keinen Hotelmeldeschein mehr ausfüllen. Dafür muss bei allen Gästen künftig geklärt werden, ob sie Deutsche oder Ausländer sind. Ausländische Gäste dürfen weiter Hotelmeldescheine ausfüllen. Auch für viele deutsche Gäste ändert sich rein gar nichts. Denn überall dort, wo Bettensteuern oder Kurtaxen erhoben werden, müssen auch sie weiter Daten angeben. Das alles ist mehr ein großes Kuddelmuddel als ein echter Befreiungsschlag. Drittens – das haben wir heute wieder gehört – sollen Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können. Das hätten Sie mit uns hier schon vor zwei Jahren haben können. Da haben wir das beantragt, und Sie haben es abgelehnt. Und wichtig ist der Zusatz „in den meisten Fällen“.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. In diesen allgemeinen Befund reihen sich dann auch die konkreten Einzelmaßnahmen im Bürokratieentlastungsgesetz ein. So soll erstens die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Das ist gut, aber wenig ambitioniert. Man muss sich daher auch fragen, Herr Minister Buschmann, in welcher Welt Sie eigentlich leben, wenn Sie dazu allen Ernstes sagen: „Berge von Papier könnten so aus den Lagern deutscher Unternehmen verschwinden und Platz für neue Ideen schaffen.“ Weite Teile der deutschen Unternehmer lagern ihre Belege schon heute nicht als Papier, sondern digital. Die wirkliche Bürokratie ist doch nicht das Lagern, sondern das Sammeln, Sortieren und Ablegen der Belege. Hier ändern Sie gar nichts. Hier schaffen Sie deshalb auch keinen Platz für neue Ideen.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Doch was bringt die ganze Rechnerei, wenn die Ampel dann Ende März heimlich, still und leise an einem frühen Freitagabend einen Referentenentwurf vorlegt, mit dem sie Unternehmen künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet? Dadurch werden die Unternehmen mit neuen Bürokratiekosten in Höhe von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr belastet. Das übersteigt das Entlastungsvolumen des Bürokratieentlastungsgesetzes um rund das Fünffache. Von Bürokratieabbau also keine Spur! Natürlich weiß ich, dass Sie damit eine europäische Richtlinie umsetzen. Aber wer hat diesem Bürokratiemonster in Brüssel denn zugestimmt? Diese Bundesregierung und damit auch Sie, Herr Minister Buschmann, der sich doch sonst so gerne als Beschützer der deutschen Wirtschaft geriert.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Bei ihnen kennen wir den Gesamtwert: Er betrug zuletzt 65 Milliarden Euro im Jahr. Dieser für die Unternehmen entscheidende Betrag wird durch das Bürokratieentlastungsgesetz um gerade mal rund 300 Millionen Euro gesenkt und damit um weniger als ein halbes Prozent. Auch wenn wir auf das schauen, was Sie, Herr Minister Buschmann, gerne vollmundig als „Meseberger Entlastungspaket“ verkaufen, kommt nicht wirklich viel heraus. Es senkt die Bürokratiekosten für Unternehmen um gerade mal rund 3,5 Prozent, weit weniger als erforderlich. Ich bezeichne es daher auch lieber als „Meseberger Entlastungspäckchen“; denn dann steht wenigstens drauf, was an Bürokratieabbau drinsteckt: viel zu wenig.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den ersten Reden erscheint es mir angebracht, die Kennzahlen einzuordnen, die hier immer herumschwirren. Bei der Bürokratiebelastung müssen wir zweierlei unterscheiden: den Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten. Der Erfüllungsaufwand umfasst alle Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch bundesrechtliche Regelungen. Wie hoch er insgesamt ist, wissen wir nicht. Die Statistik sagt uns lediglich, dass er seit 2011 um 27 Milliarden Euro angestiegen ist. 16 Milliarden Euro, also 60 Prozent dieses Anstiegs, entfallen allein auf die letzten zwei Jahre. Die Bürokratiekosten umfassen dagegen nur die Kosten, die Unternehmen durch Informationspflichten haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Daneben werden die Regelungen zu den allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und dem Nachweis von Vollmachten im Zwangsvollstreckungsverfahren neu geordnet. Auch das ist gut, aber weder ein inhaltlicher noch ein wirklicher digitaler Fortschritt. Im Ergebnis verheißt der Gesetzentwurf damit mehr Digitalisierung in der Zwangsvollstreckung, als er tatsächlich enthält. Eine wirkliche digitale Innovation sieht anders aus. Im parlamentarischen Verfahren bleibt damit viel Potenzial für eine digitalere Zwangsvollstreckung. Wir werden das deshalb gerne wohlwollend beraten. Die weiteren zwei Minuten schenke ich Ihnen und wünsche Ihnen eine gute und geruhsame Nacht. Der nächste Redner ist Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Der Gesetzentwurf traut sich aber dennoch nicht daran, den Grundstein für ein solches Register zu legen. Sie haben eben wieder nur gesagt, Herr Staatssekretär Strasser, Sie streben es an. Der Gesetzentwurf beschränkt sich stattdessen darauf, wie der Deutsche EDV-Gerichtstag zutreffend schreibt, „nur einzelne Schritte eines im Wesentlichen unveränderten analogen Ablaufs“ zu digitalisieren. Eine digitale Zwangsvollstreckung bringt er damit gerade nicht, und er ist schon gar kein Meilenstein auf dem Weg dahin, Herr Staatssekretär Strasser. Die weiteren Regelungen knüpfen im Wesentlichen daran an. So wird der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichtsvollziehern erweitert. Das ist gut, aber gleichzeitig wenig ambitioniert.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Er erlaubt es dem Vollstreckungsorgan, künftig auch eine elektronische Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung zu übermitteln. Das ist gut, kann aber auch nur eine Übergangslösung sein. Denn richtigerweise muss man sich hier fragen, warum der Gesetzentwurf es nicht ermöglicht, künftig die vollstreckbare Ausfertigung selbst elektronisch zu erteilen. Das könnte ein bundesweites elektronisches oder gar Blockchain-basiertes Zwangsvollstreckungsregister möglich machen; wir haben es eben gehört. Die Vorschläge dafür sind bekannt, und die Grundlagen dafür sind gelegt. Ein solches Register würde auch mehr Rechtssicherheit und weniger Missbrauchsanfälligkeit garantieren, weil der Gläubiger bei der jetzt vorgeschlagenen Lösung im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung bleibt und damit eine weitere Zwangsvollstreckung betreiben kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Beim Zusammenspiel dieser beiden Voraussetzungen setzt der Kern des Gesetzentwurfs zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung an. Den Vollstreckungsantrag – wir haben das eben gehört – müssen Anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts nämlich seit 2022 elektronisch einreichen. Die Klausel, also die vollstreckbare Ausfertigung, wird dagegen ausschließlich in Papierform erteilt und muss dem Vollstreckungsorgan dementsprechend auch in Papierform nachgewiesen werden. Das führt zu einem Medienbruch, und dieser Medienbruch führt zu einer hohen Anzahl hybrider Vollstreckungsanträge aus elektronischem Antrag und analogem Nachweis der vollstreckbaren Ausfertigung. Der Gesetzentwurf reagiert darauf.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwangsvollstreckungsrecht zu vorgerückter Stunde Teil zwei. Nach dem Spezialproblem der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien jetzt das angekündigte bunte Potpourri mit Examensrelevanz. Jede Art der Zwangsvollstreckung ist an bestimmte Grundvoraussetzungen geknüpft: Erstens müssen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sein, sprich: Der Gläubiger muss einen zulässigen Vollstreckungsantrag gegen den Schuldner beim zuständigen Vollstreckungsorgan stellen, also etwa beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht. Zweitens müssen auch die drei allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, also kurz gesagt: Titel, Klausel, Zustellung.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Wäre es nicht besser, das ZVG grundlegend zu reformieren und wie beim Immobilienerwerb den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs auf die Eintragung ins Grundbuch nach Zahlung zu verschieben? Können die wenigen Fälle nicht über bekannte Instrumentarien wie die Zurückweisung missbräuchlicher Gebote nach dem ZVG gelöst werden? Und ist wirklich eine bundeseinheitliche Regelung für so wenige Fälle erforderlich, oder reicht nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, eine Länderöffnungsklausel? Mit all diesen Fragen werden wir uns im Rechtsausschuss intensiv beschäftigen müssen. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen. Die nächste Rednerin ist Dr. Zanda Martens für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Bis ein neuer Versteigerungstermin anberaumt wird, vergehen viele Monate. Er kassiert, die Immobilie verwahrlost. Der Gesetzentwurf löst allein dieses Problem. Dafür gibt er den Gemeinden künftig die Möglichkeit, zu beantragen, die Immobilien auf Rechnung des Erstehers in gerichtliche Verwaltung zu nehmen. Das ist durchaus ein gangbarer Weg. Aber er ist aus zweierlei Gründen sorgfältig zu prüfen: Erstens passt er rechtssystematisch nicht ins ZVG; denn er verfolgt keine vollstreckungsrechtlichen, sondern städtebauliche Ziele. Zweitens betrifft er die Eigentumsgarantie des Artikels 14 Grundgesetz; denn der Ersteher erwirbt nun mal mit Zuschlag Eigentum. Deshalb gilt es, im weiteren parlamentarischen Verfahren noch mal genau auf die alternativen Wege zu schauen. Braucht es nicht eher eine Lösung im Bauordnungs- oder gar im Strafrecht?

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Herr Minister Buschmann, wenn man Ihnen so zuhört, könnte man meinen, es ginge um Hunderte oder Tausende von Fällen. Ihr eigenes Ministerium schätzt allerdings bei 21 500 Versteigerungen im Jahr die Zahl der Fälle, die dieses Gesetz betrifft, auf gerade mal 50. Dass Sie damit der Schrottimmobilien-Mafia das Handwerk legen wollen, können Sie doch nicht allen Ernstes erzählen. Es kommt allerdings in der Zwangsversteigerung vor, dass solche Immobilien zu überhöhten Werten ersteigert werden. Der Ersteher zahlt dann nur die geringe Sicherheitsleistung, aber nicht das Gebot. Eigentum erwirbt er trotzdem; denn das Eigentum erwirbt er nach dem ZVG mit dem Zuschlag, unabhängig davon, ob das Gebot gezahlt wird. Als Eigentümer kann er dann ab dem Zeitpunkt des Zuschlags auch die Nutzungen aus der Immobilie ziehen, sprich Mieten einnehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwangsvollstreckungsrecht zu vorgerückter Stunde und das gleich in zwei Blöcken – manch einer mag sich an seine Examensvorbereitung zurückerinnern. Bevor es beim nächsten Tagesordnungspunkt um ein buntes Potpourri mit Examensrelevanz geht, steigen wir jetzt erst mal in die Untiefen des Zwangsversteigerungsgesetzes, kurz: ZVG, ein und widmen uns einem vollstreckungsrechtlichen Spezialproblem. Der Name „Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz“ lässt den Ausflug ins ZVG noch nicht erahnen; denn das Phänomen „Schrottimmobilien und ihre missbräuchliche Nutzung“ ist vielschichtig. In der Zwangsversteigerung spielt es eher selten eine Rolle.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Das Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof hat sich nach der Sachverständigenanhörung im Dezember endgültig als eine Luftnummer entpuppt. Seitdem sind weitere vier Monate vergangen, und still ruht der See. Kurzum: Sie bleiben sich als Ampel mal wieder treu – Rechtspolitik an den Realitäten, Rechtspolitik an den Prioritäten vorbei. Zum Glück muss es diesmal schneller gehen. Sie haben nur bis zur Sommerpause Zeit. Ende August läuft das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz aus. Bis dahin müssen Sie liefern, und hoffentlich liefern Sie etwas Besseres ab als diesen Regierungsentwurf. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Plum. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Luiza Licina-Bode, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/163 · 2024-04-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Da war vorgesehen, dass alle Akten, egal welche Instanz, vorzeitig digitalisiert werden. Was ist das denn, Herr Minister? Eine Rolle rückwärts bei der Digitalisierung der Justiz, bevor es überhaupt richtig losgeht? Das passt doch gar nicht zu Ihrem Digitalisierungsmantra. Aber wir erleben ja so oft, dass das mehr Fassade als Fundament ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Letztlich offenbart dieser Gesetzentwurf auch wieder eines: Sie von der Ampel haben immer noch keine Antwort auf eines der drängendsten Probleme der deutschen Zivilgerichtsbarkeit, nämlich immer mehr und immer neue Massenverfahren. Seit Wochen, Monaten, ja inzwischen Jahren warten Richter, warten Rechtsanwälte, warten Rechtssuchende hier auf eine Antwort. Etwas Überzeugendes fällt Ihnen nicht ein.

    PLENARPROTOKOLL 20/163 · 2024-04-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Künftig sollen nämlich eben nicht mehr alle Parallelverfahren bis zum Abschluss des Kapitalanlegermusterverfahrens ausgesetzt und anschließend an den gerichtlichen Musterentscheid gebunden werden. Das sorgt absehbar für mehr Individualverfahren, das schürt absehbar die Gefahr divergierender Entscheidungen, und das führt absehbar zu einer Mehrbelastung statt zu einer dringend nötigen Entlastung der Justiz. Viertens sollen die Musterverfahren beschleunigt digitalisiert werden. Die erstinstanzlichen Prozessakten sollen ein Jahr früher elektronisch geführt werden müssen. Das ist zum einen zeitlich wenig ambitioniert. Zum anderen ist das Wort „erstinstanzlich“ bemerkenswert, das Sie, Herr Minister Buschmann, eben verschwiegen haben – aus gutem Grund. Im Referentenentwurf war das nämlich noch nicht enthalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/163 · 2024-04-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD