Martin Plum
CDU/CSU · Germany
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, neben den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung hat auch der Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Vermögensabschöpfung gemacht, insbesondere auch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Ich bin mir sicher: Ihr Haus wird sich sehr intensiv mit diesen Vorschlägen befasst haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie stärken“ – so sind die beiden Anträge der Linken überschrieben. Schaut man hinein, stellt man aber schnell fest: Stärker wird die Demokratie dadurch nicht, ganz im Gegenteil.”
“Ich kann Ihnen versichern, dass Alexander Dobrindt fest auf dem Boden des Rechts arbeitet, genauso wie es die gesamte Bundesregierung tut und auch weiterhin tun wird. Und deswegen werden wir die Regierung und die Politik dieser Bundesregierung auch weiterhin mit vollen Kräften unterstützen.”
“Denn wir stehen, anders als Sie, fest auf dem Boden von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Unser Maßstab ist das Grundgesetz. Unser Maßstab ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung.”
“Und er zeigt, dass diese unsägliche Aussage von Luigi Pantisano, der ja ausweislich seines Wahlergebnisses auch in der eigenen Partei nicht sonderlich beliebt ist, eben kein einmaliger Ausrutscher war, sondern dass Populismus, Diffamierung und Hetze gegen die politische Mitte in der Linken längst System haben.”
“Was sagen Sie Herrn Maidowski, was sagen Sie Herrn Korbmacher, die Sie und auch die Politik des Innenministers ganz klar kritisiert haben? Frau Kollegin. Das sagen nicht nur wir; das sagen auch die Grünen an der Stelle. Frau Kollegin, das ist eine Zwischenfrage, kein Statement.”
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“Und bei diesen beiden Punkten kommt – bei allem Lob, was Sie gerade ausgesprochen haben – eines wieder deutlich zum Ausdruck – genauso wie bei der strafrechtlichen Dokumentation der Hauptverhandlung –: Das Empfinden vieler Richterinnen und Richter in diesem Land, dass die Ampel und allen voran der Bundesjustizminister ihnen gegenüber ein grundsätzliches Misstrauen hegen, ist berechtigt. Dieses Misstrauen ist nicht nur unberechtigt und unangemessen, es schadet dem Vertrauen in unsere Justiz und in unseren Rechtsstaat. Drittens schießen vollvirtuelle Verhandlungen, bei denen selbst die Richter nicht mehr bei Gericht anwesend sein müssen, über das Ziel hinaus. Gerichte gehören nicht auf die heimischen Sofas, sie gehören mitten in unsere Städte. Sie gehören mitten in unsere Gesellschaft, weil sie Zentren unseres Rechtsstaats sind.”
“Aber an anderen Punkten schießt er auch über das Ziel hinaus oder daran vorbei: Erstens ist nicht nachvollziehbar, warum die Entscheidung darüber, ob ein konkreter Fall für eine Videoverhandlung geeignet ist, immer dann dem freien richterlichen Ermessen entrissen werden soll, wenn beide Anwälte dies übereinstimmend beantragen. Die konkrete Verfahrensgestaltung gehört in die Hände der Richter und nicht der Rechtsanwälte. Diese Grundentscheidung hat unsere Prozessordnung aus guten Gründen so getroffen. Zweitens erschließt sich auch nicht, warum das Gericht die Ablehnung einer Videoverhandlung begründen soll, wenn diese Entscheidung unanfechtbar ist. Das ist unnötige und unsinnige Mehrarbeit für die Gerichte.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann aus eigener Erfahrung als Richter bestätigen, dass Videoverhandlungen die Terminfindung vereinfachen, den Beteiligten Zeit und Kosten sparen, die Umwelt schonen und in vielen Fällen für eine effektive Verfahrensführung gleich geeignet sind wie Präsenzverhandlungen. Deshalb begrüße ich persönlich und begrüßen auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Ziel, den weiteren Einsatz der Videokonferenztechnik an unseren Gerichten zu fördern. Der Gesetzentwurf enthält dafür auch einige gute Ansätze, etwa die vereinfachte und verbindliche Anordnung der Videoverhandlungen oder die Ausweitung des Einsatzes der Videokonferenztechnik auf die Inaugenscheinnahme, die Rechtsantragstelle oder die Abnahme einer Vermögensauskunft.”
“Und erst als Sie mit dem Versuch wieder am Veto des Bundesrats gescheitert sind, haben Sie sich entschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Danach hat es gut einen Monat gedauert, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Vertragsverletzungsverfahren ist nach dem 10. Februar, Mitte März, angelaufen. Hätten Sie direkt den Vermittlungsausschuss angerufen, wäre es nie zu diesem Vertragsverletzungsverfahren gekommen, hätten nie 35 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt werden müssen. Die Verantwortlichkeit liegt ganz klar an dieser Stelle bei Ihnen. Herr Abgeordneter, bleiben Sie bitte stehen. – Wollen Sie antworten?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hönel, ich möchte doch ein paar Worte zum Hinweisgeberschutzgesetz sagen. Das haben Sie jetzt, in Ehrlichkeit, sehr, sehr einseitig dargestellt. Der Bundesrat hat am 10. Februar dieses Jahres entscheiden, dass er den Gesetzentwurf, der von Ihnen durch den Bundestag gebracht worden ist, ablehnt. Sie haben sich daraufhin in einem historischen, verfassungsrechtlich einmaligen Vorgang entschieden, ein vom Bundesrat abgelehntes Zustimmungsgesetz so aufzuspalten, dass es einen nicht zustimmungspflichtigen und einen zustimmungspflichtigen Teil gibt. Sie haben über Wochen probiert, dieses verfassungsrechtlich unzulässige Gesetz durch den Deutschen Bundestag zu bringen.”
“Nein, im Gegenteil: Es lässt unsere Gerichte weiter im Regen stehen und ihre Hilferufe ungehört verhallen. Fazit: Das Verbandsklagengesetz wird dem eigenen Anspruch und schon gar nicht den großspurigen Ankündigungen der Ampel gerecht. Es ist eine vertane Chance für einen besseren Rechtsschutz für Verbraucher und für eine wirksame Entlastung unserer Justiz. Deswegen werden wir dieses Gesetz heute ablehnen. Das Wort hat die Kollegin Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.”
“Und: Das Gesetz gibt auch wieder einmal keine Antwort auf die Hilferufe der Justiz in Sachen Massenverfahren. Nach zwei Jahren fällt Ihnen einzig und allein eine geradezu mickrige Ergänzung der Möglichkeit ein, ein Verfahren im Fall eines verwertbaren Sachverständigengutachtens in einem Parallelverfahren auszusetzen – sonst nichts. Kommen Sie bitte an der Stelle jetzt nicht auf das geplante Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof. Das ist ein von vornherein untauglicher Versuch, Massenverfahren besser zu bewältigen. Oder, wie es der Deutsche Richterbund geschrieben hat – ich zitiere –: Das … Leitentscheidungsverfahren lässt … Probleme … von Massenverfahren ungelöst und ist … nicht geeignet, um die Zivilgerichte spürbar zu entlasten.”
“Dies diene „der Rechtsklarheit“ und einem „gerichtlichen Vergleich“. Ausnahmsweise einmal richtig; aber scheinbar haben selbst die Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen inzwischen jegliches Vertrauen in ihre eigene Bundesregierung verloren. Schließlich bleiben auch die grundsätzlichen Schwächen dieses Gesetzes bestehen. Es enthält keinerlei Anreize für einen rechtsschutzversicherten Kläger und auch für seinen Anwalt, auf eine Individualklage zu verzichten und sich stattdessen einer Verbandsklage anzuschließen. Es hat kein Potenzial, unsere Gerichte zu entlasten. Im besten Fall werden Verbraucher damit künftig mehr Ansprüche geltend machen als bisher. Gut so, aber das bedeutet nicht weniger Arbeit, sondern mehr Arbeit für unsere Gerichte.”
“Die erste Instanz wird damit zu einer reinen Durchlaufinstanz. Bis zum Ende des Verfahrens wissen Parteien und Gericht nicht abschließend, wer mit wem worüber streitet. Der Anreiz für einen Vergleich ist in dieser Instanz gleich null. Ein Vergleich und ein Urteil sind bis zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht möglich. Das wird die Verfahren unnötig in die Länge ziehen. Das erkennt übrigens auch die Bundesregierung. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats lehnt sie den jetzt vorgesehenen späteren Zeitpunkt für die Anmeldung der Verbraucher klar und deutlich ab. Die bisherige Regelung, schreibt sie, stelle einen „sachgerechten Ausgleich zwischen Verbraucher- und Unternehmerinteressen dar“. „Erst durch die Anmeldung“ wüssten „Gericht und … Parteien …, welche Einzelansprüche der Klage zugrunde liegen“.”
“Gut so! Und gut, dass die FDP-Fraktion sich hier gegen ihre Koalitionspartner durchgesetzt hat. Diesen erfreulichen Änderungen stehen aber auch einige unerfreuliche gegenüber: Erstens wird der Streitwertdeckel weiter abgesenkt. Aus ursprünglich 500 000 Euro sind erst 410 000 Euro und jetzt 300 000 Euro geworden. Mit Logik hat dieser Koalitionsbasar ehrlicherweise nichts mehr zu tun und mit einer fairen Verteilung des Kostenrisikos zwischen Verbraucherschutzverbänden und Unternehmen auf der anderen Seite auch nicht. Zweitens wird der Zeitpunkt, zu dem sich die Verbraucher einer Verbandsklage anschließen können, noch weiter nach hinten geschoben. Aus dem bewährten Tag vor dem ersten Termin sind erst zwei Monate nach dem ersten Termin und jetzt schließlich drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung geworden.”
“Man muss dem Ministerium zugutehalten: Es kann selbst noch nicht einmal was dafür. Denn die Gründe dafür, dass Millionen an Steuergeldern für eine bessere Ausstattung der Justiz fehlen, sind entweder die ewigen Taktierereien der Ampel, wie beim Hinweisgeberschutz, oder die ewigen Streitereien der Ampel, wie bei der Verbandsklage. Die Zeche zahlen am Ende die redlichen Steuerzahler. Aber kommen wir zurück zu etwas Erfreulichem. Die Änderungsanträge der Ampel zum Verbandsklagengesetz enthalten einige gute Ansätze; der Kollege Lieb hat einige eben genannt. Der Kreis der kleinen Unternehmen, die Verbrauchern gleichgestellt werden, wird auf ein gesundes Maß reduziert. Die Finanzierung von Verbandsklagen wird stärker reguliert. Und die Anforderungen an die Gleichartigkeit der betroffenen Ansprüche werden an die Lebenswirklichkeit angepasst.”
“Die Umsetzungsfrist für die Verbandsklagenrichtlinie ist bereits im letzten Dezember abgelaufen, auch die Anwendungsfrist ist inzwischen verstrichen. Und die Verbraucher müssen immer noch warten. Erst im Herbst wird das Gesetz in Kraft treten, weil die Ampel in den letzten Wochen reihenweise ihre eigenen Zeitpläne über Bord geworfen hat und das Gesetz nicht mehr vor der Sommerpause in den Bundesrat bekommt. Die Uhr für ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren tickt damit unaufhörlich. Kein Einzelfall! Das zeigt ein Blick in den Entwurf für den Bundeshaushalt 2024. 35 Millionen Euro veranschlagt das Bundesministerium der Justiz dort für Strafzahlungen an die Europäische Union. Ein Verfassungsministerium, das den Rechtsbruch in seinem Haushalt einpreist – bemerkenswert!”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste letzte Woche schon ein bisschen schmunzeln, als ich die Pressemitteilung der Ampel zur Einigung zum Verbandsklagengesetz gelesen habe. „Meilenstein für den Verbraucherschutz“, „Game-Changer für … die Justiz“, „großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit“. Ganz schön dick aufgetragen! Wenn man in den Gesetzentwurf blickt, dann merkt man ziemlich schnell: Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel mal wieder meilenweit auseinander. Aber fangen wir an der Stelle einfach mal mit was Erfreulichem an: Endlich bekommen die Verbraucher mit der Abhilfeklage ein neues Instrument an die Hand, mit dem sie ihre Rechte künftig gemeinsam und unmittelbar durchsetzen können. Lange haben sie darauf gewartet – zu lange.”
“Für die Bundesregierung hat nun das Wort der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann. Herzlich willkommen bei uns hier im Haus!”
“Aber eines ist schon bemerkenswert: Ausgerechnet ein Bundesjustizminister der FDP rollt der Deutschen Umwelthilfe jetzt den rot-grünen Teppich in die Zivilgerichtsbarkeit aus, um in Zukunft jedes einzelne Unternehmen mit immer neuen Zahlungsklagen überziehen zu können. Wer hier noch die Chuzpe besitzt, von der nötigen Rechtssicherheit für Unternehmen zu sprechen, der verspottet in Wahrheit die Wirtschaft in unserem Land. Fazit: Was wir hier heute beraten, ist ein Gesetzentwurf, der ein wenig die Verbraucher und vielmehr die Verbände stärkt, der die Justiz kaum entlastet und der den Unternehmen schon gar nicht die nötige Rechtssicherheit bietet. Ein Gesetzentwurf, der dringend geändert werden muss, und ein Gesetzentwurf, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so, wie er ist, ablehnen werden.”
“Unter Buchstabe D stößt man dort auf die Deutsche Umwelthilfe, eine Organisation, der der FDP-Vorsitzende Christian Lindner noch vor nicht allzu langer Zeit attestiert hat, kein gemeinnütziger Verein zu sein, der er stattdessen bescheinigt hat, harte wirtschaftliche Interessen zu vertreten, und der die FDP-Fraktion noch in der letzten Wahlperiode hier an diesem Rednerpult vorgeworfen hat – Zitat –, „ein ganzes Land“ zu „tyrannisieren und ihm irgendwie seinen Willen aufzwingen“ zu wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache mir all diese Anwürfe und Vorwürfe nicht zu eigen. Jeder hier mag darüber denken, was er will.”
“Immer mehr und immer einfachere Klagen gegen unsere Unternehmen – das zeugt eher von einem Grundmisstrauen gegenüber Unternehmen als von Rechtssicherheit für Unternehmen. Und dann schauen wir uns doch mal an, wer künftig all diese Klagen erheben können soll. Dafür reicht ein Blick auf die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.”
“Und als Ampel bleiben Sie dann auch wieder längst fällige Antworten auf eines der drängendsten Probleme der deutschen Ziviljustiz schuldig, nämlich die immer weiteren Massenverfahren. Das Einzige, was Ihnen dazu in dem Entwurf einfällt, ist die Aussetzung von Verfahren im Fall verwertbarer Sachverständigengutachten in Parallelverfahren. Das ist sinnvoll, aber das ist allenfalls ein Tropfen auf einen heißen Stein. Rechtssicherheit für Unternehmen bietet Ihr Entwurf schließlich gar nicht, ganz im Gegenteil! Die späte Anmeldefrist für Verbraucher lässt Prozessbeteiligte wie Gerichte unnötig lange im Unklaren darüber, wer mit wem worüber streitet. Und anstatt allein Ihrer Pflicht nachzukommen, eine neue Abhilfeklage zu schaffen, erleichtern Sie gleichzeitig noch Gewinnabschöpfungsklagen und sinnieren munter über zusätzliche Gruppenklagen.”
“Indem Sie dann auch noch den Verbrauchern zugestehen, sich bis zu zwei Monate nach dem ersten Termin zu einer Verbandsklage anzumelden, degradieren Sie diesen ersten Termin zu einem reinen Durchlauftermin und ziehen die Verfahren unnötig in die Länge. Und wieso überhaupt zwei Monate nach dem ersten Termin? Genauso gut hätten Sie auf den zweiten Vollmond nach dem ersten Termin abstellen können. Logisch ist all das nicht. Es fehlt zudem jeglicher Anreiz für einen rechtsschutzversicherten Kläger, sich einer Verbandsklage anzuschließen, statt zu seinem Anwalt zu gehen und eine Klage im eigenen Namen zu erheben. Und für den nicht rechtsschutzversicherten Kläger bleibt es trotz des finanziellen Verlustes in der Regel einfacher und schneller, seine Forderung an ein Online-Inkasso abzutreten.”
“Das Prozessrisiko der Verbände wird durch einen Streitwertdeckel stark begrenzt, der – warum auch immer – auf 410 000 Euro festgelegt ist. Wo ist denn für diesen Betrag irgendeine logische Erklärung? Die Prozessfinanzierung bleibt dann auch noch weitgehend unreguliert. In Summe schaffen Sie damit ein Feuchtbiotop, in dem sich Klagen von Verbänden gegen Unternehmen mithilfe von Finanzinvestoren vermehren können wie Stechmücken. Die Justiz entlastet durch Ihr Entwurf so gut wie gar nicht. Die neue Abhilfeklage wird allein schon aufgrund der erleichterten Klagebefugnis zu mehr statt weniger Arbeit führen. Schon jetzt sind 70 Verbände klagebefugt, Tendenz steigend.”
“Die Kommission hat folgerichtig längst das nächste Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Und wie beim Hinweisgeberschutz sind Sie auch bei den Verbandsklagen auf dem besten Weg, die Steuerzahler mit völlig unnötigen neuen Strafzahlungen in Millionenhöhe zu belasten. Denn auch nach Vorlage Ihres eigenen Regierungsentwurfs streiten Sie in der Ampel munter weiter über dessen Inhalt. Das haben wir gerade auch bei den Ausführungen der Kollegin zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung gesehen. Mehr als die Verbraucher stärkt der Entwurf dann auch die Verbände. Die bewährten Anforderungen an deren Klagebefugnis wurden – entgegen der Vereinbarungen Ihres eigenen Koalitionsvertrages – gesenkt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie stärke die Verbraucherrechte, entlaste die Justiz und biete den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit. Das haben wir gerade von der Kollegin Licina-Bode gehört; das haben wir so auch schon vom Justizminister Buschmann gehört. Das sind drei wirklich kühne Behauptungen in einem Satz, wie ein kurzer Blick in diesen Gesetzentwurf zeigt. Die Verbraucherrechte stärkt er im Wesentlichen dadurch, dass er endlich die Verbandsklagenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Das ist ein längst überfälliger Vorgang. 16 Monate haben Sie sich Zeit gelassen, um Ihre koalitionsinternen Streitigkeiten auszufechten. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie haben Sie locker gerissen.”
“Deshalb beraten wir heute auch nicht einen Regierungsentwurf, sondern zwei Fraktionsentwürfe. Wenn Sie es jetzt nicht schaffen, diese Regelungen anzunehmen, dann helfen Ihnen hoffentlich die Länder dabei. Denn wenn sie der bockigen und trotzigen Ampel jetzt nicht klar und eindeutig ihre Grenzen aufzeigen, dann wird diese Ampel dauerhaft auf ihrer Nase rumtanzen, so wie heute schon bei der Unterbringung von Flüchtlingen, bei der Krankenhausplanung, beim Pakt für den Rechtsstaat und jetzt auch noch beim Hinweisgeberschutz. Die Kollegin Carmen Wegge hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Wenn nicht hier auseinandergerissen wird, was zusammengehört, wann dann, liebe Kolleginnen und Kollegen? Drittens. Die Zustimmung des Bundesrats zu einem Gesetz kann sich eben auch aus mehreren Regeln ergeben. Und hier sollte man vielleicht nicht nur an Artikel 74 Absatz 2 Grundgesetz, sondern auch an Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 denken. Auf ersteren hat Sie bereits der Bundesrat im Dezember hingewiesen, und auf letzteren sollten Sie mal ein bisschen achten, wenn Sie sich die verbindlichen Verfahrensregeln für die Meldestellen der Länder in Ihrem eigenen Gesetzentwurf anschauen. All diese Regelungen sind Ihnen bekannt; Herr Kollege Fiedler hat es auch bestätigt. Das BMJ hat Sie ja freundlicherweise eingehend über Wochen hinweg dazu beraten.”
“Das war, ist und bleibt auch hier die Chance. Nutzen Sie sie! Aber ich weiß: Kompromisse sind in der Trotzphase ganz, ganz schwierig. Zweitens. Bedarf ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, darf der Bundestag es nicht, wie Sie es heute machen, in einen zustimmungsfreien und in einen zustimmungspflichtigen Teil aufspalten, wenn dadurch – Zitat – notwendigerweise Zusammengehörendes auseinandergerissen wird. Das ist hier offensichtlich der Fall. Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie. Der Bundestag hat ihre Umsetzung bereits durch ein Gesetz beschlossen. Nachdem die Zustimmung des Bundesrats nicht vorliegt, gehen Sie hin, reißen aus diesem Gesetz etwas raus, packen es in ein anderes Gesetz, um dann zuerst ein Gesetz zu beschließen und es im unmittelbaren Anschluss wieder zu ändern.”
“Herr Kollege Fiedler und Herr Kollege Steffen, vielleicht sprechen Sie einfach mal nicht nur mit Compliance-Beauftragten von Konzernen und Anwälten aus Großkanzleien, sondern auch mit einem mittelständischen Unternehmen aus Ihrem Wahlkreis. Dann würden Sie das auch wissen. Und was macht die Ampel, nachdem der Bundesrat nicht zugestimmt hat? Sie greift bockig in die Verfahrenstrickkiste und betritt trotzig – Herr Staatsminister Poseck hat es gesagt – verfassungsrechtlich äußerst dünnes Eis, anstatt sich fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes zu bewegen. Die Regeln besagen nämlich: Erstens. Stimmt der Bundesrat einem Gesetz nicht zu, dann können nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Bundesregierung und der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zu verhandeln.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vater zweier Kinder weiß ich ganz gut, dass bei Kindern ab rund anderthalb Jahren die sogenannte Trotzphase anfangen kann. Sie können sich bockig und trotzig verhalten, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Bei der Ampelkoalition ist das nach rund anderthalb Jahren nicht anders, wenn sie ein Gesetz nicht durch den Bundesrat bekommt. Das erleben wir heute eindrucksvoll. Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz vollkommen zu Recht wegen neuer Bürokratie, wegen hoher Kosten und zusätzlicher Belastungen nicht zugestimmt.”
“Und deswegen ist es umso unverständlicher, dass das nicht der Bundesjustizminister, das Bundesjustizministerium und die FDP tun. Heute wäre ein guter Zeitpunkt, eigene Vorschläge vorzulegen. Das haben Sie wieder nicht getan. Nehmen Sie die Hilferufe aus der Justiz endlich ernst. Legen Sie endlich eigene Vorschläge vor. Das sind auch Sie unseren Gerichten, unseren Richtern und unserem Rechtsstaat schuldig. Die letzte Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Luiza Licina-Bode.”
“Wir müssen der ersten und der zweiten Instanz ermöglichen, parallele Verfahren bei Massenverfahren bis zur abschließenden Klärung durch die dritte Instanz auszusetzen. Frau Kollegin Helling-Plahr, das ist heute nicht möglich. Drittens. Massenverfahren dürfen Gerichtsinstanzen nicht zu reinen Einnahmequellen machen. Hunderte oder gar Tausende Verfahren werden heute oft von denselben Anwälten vor die Gerichte gebracht. Die Klageschriften werden binnen Minuten nach dem Prinzip „Copy-and-paste“ aus vorgefertigten, seitenlangen Textbausteinen ohne Bezug zum Einzelfall erstellt. Und für Hunderte solcher Massenklagen erhält der Anwalt am Ende trotz des viel geringeren Aufwands dasselbe Geld wie für Hunderte ganz verschiedene Klagen.”
“Heute werden Hunderte oder gar Tausende Verfahren oft über mehrere Jahre von der ersten in die zweite und in die dritte Instanz geschleust, bis sie abschließend entschieden werden. Diese Zeit müssen wir verkürzen. Wir müssen Massenverfahren frühzeitig aus der ersten Instanz heraus in die dritte Instanz bringen und dort klären lassen, und zwar auch, wenn sie kurz vor dem Termin wegverglichen werden. Zweitens. Massenverfahren dürfen nicht ganze Gerichtsinstanzen lahmlegen. Hunderte oder Tausende Verfahren müssen heute erst in der ersten, dann in der zweiten und schließlich in der dritten Instanz bearbeitet, verhandelt und entschieden werden. Die Akten werden immer dicker, ohne neue Erkenntnisse zu gewinnen. Diese Verfahrensflut müssen wir stoppen.”
“Die Vorschläge für die Lösung dieses Problems, die liegen ja auch auf dem Tisch. Es ist vielfach angesprochen worden: Der Deutsche Richterbund hat bereits im Mai 2022 Vorschläge auf den Tisch gelegt. Doch bei Ihnen sind sie anscheinend unter dem Tisch in der „Ablage P“ gelandet; denn zustande gebracht haben Sie seitdem nichts. Deshalb ist es wichtig, dass wir das heute diskutieren; denn es liegt an uns als Gesetzgeber, endlich mutige, endlich kluge Entscheidungen zu treffen, wie Massenverfahren besser bewältigt werden können. Das sind wir unseren Gerichten, das sind wir unseren Richtern, das sind wir vor allem unserem Rechtsstaat schuldig. Drei Punkte sind dabei – auch aus meiner ganz persönlichen Erfahrung als Richter – zentral. Erstens. Massenverfahren müssen schneller durch die Gerichtsinstanzen.”
“„Permanente Überstunden und 7-Tage-Wochen“ zermürbten. Der „Kipp-Punkt“ sei längst erreicht. Doch dieser Hilferuf ist wie so viele verhallt. Ja, die Bundesländer haben die Dramatik der Lage längst erkannt. Seit anderthalb Jahren fordern sie das Bundesjustizministerium unermüdlich zum Handeln auf. Und ich bin auch Ihnen, Herr Staatsminister Poseck, sehr dankbar für den Einsatz, den Sie hier zeigen. Aber nein, im Bundesjustizministerium ist seitdem nichts, aber auch gar nichts passiert – wie so oft und wie allzu oft in dieser Ampelkoalition. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion über eines der drängendsten Probleme der deutschen Ziviljustiz beraten. Herr Kollege Brandner, der Antrag ist nicht annähernd so flach wie die Rede, die Sie heute hier gehalten haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß genau, wie es sich anfühlt, wenn das eigene Gericht mit mehreren Hundert Klagen geflutet wird. Ich weiß genau, wie es sich anfühlt, wenn die eigene Kammer absäuft, weil sich ihr Bestand binnen weniger Wochen verdoppelt. Ich habe all das als Richter selbst erlebt. Wie es mir ergangen ist, ergeht es immer mehr Richtern. Dieselskandal, Fluggastrechte, Cum-ex, Wirecard, Air Berlin: Die Liste der Massenverfahren wird immer länger, und die Hilferufe aus unserer Justiz werden immer lauter. Bereits im Oktober 2021 schrieben Richter vom Landgericht Augsburg einen dramatischen Brandbrief: Die „Klageindustrie“ und deren „Verfahrensflut“ mache aus ihrem Gericht einen „reinen Durchlauferhitzer“ und aus ihnen selbst „Urteilsroboter“.”
“Und wer stellt sich auch hier dagegen, dass wir hier mehr Tempo gewinnen? Bündnis 90/Die Grünen. Fazit: Ihr Gesetzentwurf ist besser im Papierkorb als in der parlamentarischen Beratung aufgehoben. Melden Sie diese lahme Ente ab, und bringen Sie sie schnellstmöglich auf den Schrottplatz; denn damit starten Sie bei der Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben keinen Turbo, damit kommen Sie noch nicht einmal vom Fleck. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Robin Mesarosch.”
“Und es geht auch darum, viel zu kleinteilige und völlig überbordende gesetzliche Regelungen, insbesondere aus dem Europa- und Völkerrecht, zu entschlacken, und diese Regelungen lähmen den Ausbau von Infrastruktur in unserem Land. Ich wünsche Ihnen, lieber Herr Minister Buschmann, viel Erfolg dabei, diese Regelungen zu entschlacken. Ich wünsche Ihnen vor allem viel Durchsetzungskraft gegenüber Ihrem grünen Koalitionspartner; denn wir haben es heute schon wieder gesehen: Während Sie sagen, LNG-Terminals sind der Prototyp, sagt uns der Kollege Benner Minuten später: Das geht nicht überall. – Also schon wieder Blockade. Und dass ausgerechnet die Kollegen Benner und Gastel hier über marode Brücken und Schlaglöcher in Straßen fabulieren, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Denn an wem scheitert das vor Ort? An Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich zitiere: „Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt Justiz.“ Wenn es Ihnen wirklich darum ginge, Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen, dann würden Sie doch nicht ernsthaft im ersten Schritt bei den Verwaltungsgerichten anfangen, sondern bei den Planungsbehörden. Die behördlichen Verfahren dauern vier- bis fünfmal so lang wie die anschließenden Gerichtsverfahren. Hier liegen die wahren Gründe für überlange Planungs- und Genehmigungsverfahren. Und der Bahnkorridor Rotterdam–Genua, Herr Kollege Lieb, scheitert doch nicht an den Verwaltungsgerichten, er scheitert in den behördlichen Verfahren. Auch hier geht es um mehr Personal, um eine bessere digitale Ausstattung der Planungsbehörden.”
“Und schließlich doktern Sie auch an den völlig falschen Stellen des Motors herum, um ihn flotter zu machen. Die Beschleunigungsmöglichkeiten sind bei Verwaltungsgerichtsverfahren über Infrastrukturvorhaben schon heute weitgehend ausgeschöpft. Beim Bundesverwaltungsgericht dauern sie in der ersten Instanz weniger als ein Jahr, nämlich elf Monate und vier Tage im Schnitt der letzten zehn Jahre. Wer hier noch schneller werden möchte, muss vor allem in Personal und in digitale Ausstattung investieren. Und an diesem Punkt werden Sie seit Monaten Ihrer Verantwortung und Ihren eigenen Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag nicht gerecht.”
“Viertens hätten Sie auch erkennen können, dass das, was uns der Kollege Benner hier erzählt hat, dass die Behörden eine Bremse im Verfahren sind, gerade nicht zutrifft, sondern dass gerade die sich in der Regel an ihre Fristen halten. Tauschen Sie sich dazu mal mit Richtern an OVGs und am Bundesverwaltungsgericht aus. Fünftens hätten Sie sehen können, dass diese Klageerwiderungsfrist dazu führen wird, dass die Gerichte noch dickere Akten bekommen werden, die Arbeitslast sich noch mal erhöht, und in Einzelfällen die Präklusion sogar dazu führen wird, dass unbegründete Klagen erfolgreich sein würden. Das alles führt in Summe nicht dazu, dass Verwaltungsgerichtsverfahren kürzer werden, sondern es führt dazu, dass sie länger dauern werden.”
“Vielleicht hätten Sie statt der Stellungnahmen, die Sie eben aufgezählt haben, Herr Buschmann, einmal den Brief lesen sollen, den Ihnen das Bundesverwaltungsgericht im letzten Herbst geschrieben hat. Dann hätten Sie nämlich sehen können, dass, erstens, die Gerichte schon heute einen früheren Erörterungstermin anberaumen können, wenn sie es für sinnvoll halten, zweitens, dass ein solcher Termin in den seltensten Fällen sinnvoll ist, weil das Vergleichspotenzial in Verfahren über Infrastrukturvorhaben verschwindend gering ist. Drittens hätten Sie sehen können, dass ein solcher Termin für das Gerichtspersonal nur vollkommen unnötige Mehrarbeit schafft.”
“Mängel können die Gerichte schon heute außer Acht lassen, wenn sie für das Ergebnis irrelevant sind. Die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung können sie schon heute beschränken. Und natürlich, selbstverständlich berücksichtigen die Gerichte schon heute bei ihrer Abwägung das öffentliche Interesse an Infrastrukturvorhaben. Zweitens schaffen die Änderungen beim vorläufigen Rechtsschutz durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie „offensichtlich“ und „in absehbarer Zeit“ vollkommen unnötig neue Rechtsunsicherheit. Und zu allem Überfluss bauen Sie dann auch noch zwei neue Bremsklötze in den Verwaltungsgerichtsprozess ein: den früheren Erörterungstermin und die mit Präklusion bewehrte zehnwöchige Klageerwiderungsfrist. Beides geht vollkommen an der gerichtlichen Praxis vorbei.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten den Turbo – so haben Sie, Herr Minister Buschmann, den Gesetzentwurf angepriesen, über den wir heute beraten. Schaut man sich den Entwurf und die Stellungnahmen aus der Praxis dazu näher an, muss man feststellen: Dieser Gesetzentwurf ist für Verwaltungsgerichtsverfahren kein Turbo, sondern eine richtig lahme Ente. Das liegt schon an den Motorteilen, die Sie einbauen wollen, um mehr PS in Verwaltungsgerichtsverfahren zu bringen. Diese Teile entpuppen sich beim genauen Hinsehen nicht als Zündkerzen, sondern als bloße Nebelkerzen. Das gilt allem voran für die Änderungen beim vorläufigen Rechtsschutz. Sie bringen – erstens – nichts Neues.”
“Das ist die Formel, auf die Sie sich immer wieder gerne und genüsslich einigen, und das zeigt eines deutlich: Sie sind keine Regierungskoalition – Sie sind eine Regulierungskoalition. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Sebastian Fiedler.”
“Aber gerne noch ein paar Zahlen: 90 000 Unternehmen in unserem Land belasten Sie schon nach der ursprünglichen Begründung Ihres Gesetzentwurfs mit einmaligen Kosten von rund 200 Millionen Euro und Folgekosten von weiteren 200 Millionen Euro Jahr für Jahr. Legt man realistischere Berechnungen zugrunde, sind es sogar 400 Millionen Euro Jahr für Jahr. Und die Zusatzkosten durch Ihre Änderungsanträge kommen noch on top. Fast eine halbe Milliarde Euro stellen Sie unseren Unternehmen damit jedes Jahr in Rechnung. Stellen Sie diese Rechnungen bitte vor Weihnachten persönlich den betroffenen Unternehmen in Ihren Wahlkreisen zu! Fazit: Ihre Koalition verbindet nur ein Motto: Mehr Bürokratie wagen.”
“Kommission zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Aha! Von Änderungen zum Wohle der Unternehmen keine Spur! Fakt ist damit: Die sinnvolle Konzernlösung ist bis heute nicht europarechtlich abgesichert, und Sie lassen alle Konzernunternehmen damit im Regen der Rechtsunsicherheit stehen. Fünfte Aussage: Es wird sorgfältig darauf geachtet, dass während der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen. Das haben Sie, lieber Herr Bundesminister Buschmann, ausnahmsweise einmal nicht in der ersten Beratung gesagt. Es stammt aber vom selben Tag: Es ist Ihr groß postuliertes Belastungsmoratorium. Dass Sie das mit diesem Gesetz vollkommen ad absurdum führen, dürfte inzwischen jedem hier im Saal klar geworden sein.”
“Und vor allem, Herr Thomae, sagen Sie dann bitte auch, dass das keine unnötige Bürokratie für unsere Unternehmen ist. Vierte Aussage: „Uns ist es gelungen, die Rechtsansicht der Kommission zum Wohle der Unternehmen zu ändern“. Auch das haben Sie, lieber Herr Bundesminister Buschmann, hier am 29. September gesagt. Fragt man Ihr Ministerium, welche konkreten Änderungen das denn sein sollen, herrscht Schweigen im Wald. In der Antwort auf meine Frage heißt es – ich zitiere wieder –: Das Bundesministerium der Justiz nimmt regelmäßig an den Treffen einer Expertengruppe teil … und bringt dort seine Rechtsansichten ein. Aha! Von Änderungen zum Wohle der Unternehmen keine Spur! Fragt man dann gezielt nach der von Ihnen ausdrücklich in Bezug genommenen Konzernlösung – wieder Schweigen im Wald. Ich zitiere: Der Austausch mit der ...”
“Während die Richtlinie die Entscheidung, ob anonyme Meldungen möglich sind, den Mitgliedstaaten überlässt, satteln Sie an diesem Punkt munter drauf. Sie entscheiden sich nicht nur für anonyme Meldungen, sondern verpflichten 90 000 Unternehmen in unserem Land künftig dazu, anonyme Meldekanäle einzurichten. Und Sie tun das im vollen Bewusstsein, dass damit zusätzliche Kosten und Belastungen für die Unternehmen verbunden sind. In der Begründung Ihrer Änderungsanträge heißt es: Anonyme Meldekanäle – ich zitiere – „sind mit Zusatzkosten für die notwendigen technischen Vorrichtungen oder die Einschaltung einer Ombudsperson verbunden sowie mit einer zusätzlichen Belastung durch den erhöhten Aufwand für die Einrichtung der Meldestelle“. Erklären Sie auch das gerne mal persönlich in Ihren Wahlkreisen.”
“September behauptet – ich zitiere –, „70 Prozent der Großunternehmen und etwa 40 Prozent der KMUs“ hätten heute schon Meldestellen. Eine Studie vom 22. September, eine Woche zuvor, kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: 19 Prozent der Unternehmen haben danach gerade mal „Hinweisgebersysteme vollständig implementiert“. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Ihren Wahlkreisen werden sich sicher über dieses Weihnachtsgeschenk in ihrem Hausaufgabenheft freuen, liebe Ampelkoalitionäre. Dritte Aussage: „Wir nutzen alle Flexibilitätsspielräume der Richtlinie aus“. Auch das haben Sie, lieber Herr Bundesminister Buschmann, hier am 29. September gesagt. Und das führt Ihre Koalition mit Ihren Änderungsanträgen jetzt endgültig ad absurdum.”
“Aufgaben und Befugnisse der Meldestellen bleiben schwammig. Das Verhältnis der externen Meldestellen zu anderen Behörden bleibt unabgestimmt. Das ist rechtsunsicher, das ist unpraktikabel, und das ist in Summe ein großes Beschäftigungsprogramm für unsere ohnehin überlasteten Gerichte. Zweite Aussage: „Hinweisgeberschutz ist Unternehmensschutz.“ Dreimal haben Sie, lieber Herr Bundesminister Buschmann, diese drei Worte in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 29. September gesagt, dreimal zu viel; denn das Gegenteil ist der Fall. 90 000 Unternehmen in unserem Land belasten Sie durch dieses Gesetz mit zusätzlichen Kosten und neuer Bürokratie und schenken ihnen noch nicht mal reinen Wein ein. Sie haben hier am 29.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte bietet einen guten Anlass, mit einigen Aussagen aus dem Reich der Märchen-, Sagen- und Fabelwelt aufzuräumen. Ausgesprochen oder geschrieben haben sie nicht etwa die Gebrüder Grimm, sondern die Brüder und Schwestern Ampelkoalitionäre. Erste Aussage: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um.“ Dieses Stück Prosa findet sich in Ihrem Koalitionsvertrag. Der vorliegende Gesetzentwurf ist weder das eine noch das andere. Er wimmelt von unbestimmten Rechtsbegriffen. Er klärt sein Verhältnis zu bestehenden Meldesystemen, etwa nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, nicht. Er schafft keinerlei Anreize für die sinnvolle Nutzung interner Meldewege.”
“Wer in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Umsturzpläne rechtsterroristischer Reichsbürger von „Inszenierung“ faselt, wer hier über den Irrglauben der vorläufig Festgenommenen sinniert und wer ihre Pläne als „Rollator-Putsch“ und „Fake-Staatsstreich“ abtut, der steht nicht aufseiten unseres Staates und unserer Verfassung, der steht aufseiten der Staats- und Verfassungsfeinde. Und wer dort steht, ist keine Alternative, sondern eine Schande für Deutschland! Elisabeth Kaiser hat das Wort für die SPD-Fraktion.”