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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Thorsten Lieb

FDP · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom Mai dieses Jahres klargestellt, dass eine IP-Adressen-Speicherung nicht nur bei schwersten kriminellen Taten zulässig ist, sondern auch in anderen Fällen, allerdings zeitlich auf das notwendige Maß begrenzt.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist unser Vorschlag, den wir heute nach 20 Jahren Rechtsunsicherheit diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wenn es nach uns gegangen wäre – um das in aller Deutlichkeit zu sagen –, dann würde das seit zwei Jahren im Bundesgesetzblatt stehen, und die Behörden hätten schon eine Möglichkeit, etwas zu tun, und es wäre nicht blo…

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Damit ist diese Sicherungsanordnung – um es noch mal in aller Deutlichkeit zu sagen – als einziger Vorschlag sicher europarechtskonform und steht im Einklang mit der Budapest-Konvention des Europarates.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, schön, dass Sie heute Morgen da sind und wir über das Thema gemeinsam diskutieren können. Wir merken alle: Es ist Wahlkampf. – Offensichtlich getroffen. – Das ist ja die Zeit der verkürzten Botschaften und der verdrehten Tatsachen.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie haben zum Beispiel im Gesetzentwurf ausgeführt, dass die Aufklärungsrate der IP-Adressen auf über 90 Prozent steigen soll, wenn man eine Vorratsdatenspeicherung von einem Monat einführen würde. Und? Wo ist die Argumentation für zwei und drei Monate? Sie machen doch wieder genau den gleichen Fehler.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

An der Rechtsprechung hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert. Manche haben ja behauptet, das sei jetzt irgendwie weg mit der neuen Entscheidung. Das ist nach wie vor eineindeutig der Grundsatz, den wir haben.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Das zeigt, dass wir alle miteinander dieses Thema ernst nehmen. Dann ist entscheidend, dass wir uns konstruktiv auf den Weg machen hin zu echten Lösungen. Aber was ich in Ihrem Antrag nicht finde, sind ganz konkrete Vorschläge für Bürokratieabbau. Was ich finde, sind Absichtserklärungen, sind Strukturvorschläge, die Bürokratie eher aufbauen als abbauen. Machen Sie doch konkrete Vorschläge im Rahmen der Gesetze, und dann diskutieren wir darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen. Viele Punkte sind ja richtig. Die Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Regeln finde ich zum Beispiel eine ganz herausragende Idee. Wenn ich in die Vergangenheit schaue, stelle ich fest, dass das auch nicht immer gelungen ist. Da gibt es natürlich dringenden Handlungsbedarf.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist zentral und wichtig, über Bürokratieabbau zu sprechen. Aber viel wichtiger ist es, zu handeln und hier nicht Floskeln auszutauschen. Und handeln ist genau das, was diese Regierung tut – mit der erstmaligen Verbändeabfrage und den daraus resultierenden Eckpunkten, also im Dialog mit der Praxis. Und das ist entscheidend für wirksamen Bürokratieabbau. Ja, es ist richtig, Frau Kollegin Klöckner, zu sagen: Gute Gesetze brauchen Zeit. In der Tat, wenn ich zurückblicke, stelle ich fest: Es hat in der letzten Wahlperiode über zwei Jahre gedauert, bis das BEG III kam. Ich glaube, da sind wir mit dem BEG IV ganz gut unterwegs. Also warten Sie mal ab, was konkret kommt. Natürlich freuen wir uns, über Ihren Antrag, der hier heute vorliegt, zu diskutieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Auf diese Weise, liebe Kolleginnen und Kollegen – so unsere Überzeugung –, schaffen wir eine rechtssichere und alltagstaugliche Lösung für Bürgerinnen und Bürger, für Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Unternehmen und bauen gleichzeitig Bürokratie ab. Das ist unser Vorschlag zur Diskussion: keine einseitige Lösung, sondern eine sinnvolle Lösung, die alle Verbraucherinnen und Verbraucher schützt. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Lieb. – Nächster Redner ist der Kollege Axel Müller, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Ausdrückliche Zustimmungen zu Änderungen, die wir alle jetzt in der Konsequenz der BGH-Rechtsprechung geben müssen, sind total kostenineffizient, ressourcenverbrauchend und, wie schon gesagt, wenig verständlich für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Deswegen muss die Lösung unseres Erachtens in die Richtung laufen, dass wir genau an dieser Stelle die Inhaltskontrolle ein Stück weit einschränken und reduzieren, ohne natürlich den Kernbereich anzutasten, wo Verbraucherinnen und Verbraucher schutzbedürftig sind. Dementsprechend müssen wir zum einen § 307 Absatz 3 BGB anpassen und, so unser Vorschlag, diese umfängliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die ja zu Preisnebenabreden ergangen ist, kodifizieren und in das BGB aufnehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Sie schlagen in Ihrem Gesetzentwurf eine Ergänzung des § 675g BGB vor und behandeln damit isoliert das Thema, über das der BGH entschieden hat, nämlich nur im Bereich der Banken-AGB. Das ist die Problematik, vor der wir stehen. Wir schlagen vor – ich habe es erwähnt; es gibt eine ganze Reihe von Verträgen, bei denen wir genau dieses Problem haben, wie gesagt: Telefonie, Internet und Ähnliches – und werden das in der Koalition weiter diskutieren, direkt in die allgemeinen Regelungen reinzugehen und § 307 Absatz 3 BGB anzupassen. Damit stellen wir sicher, dass mit der BGH-Entscheidung, die ganz viele Rechtsbereiche betrifft, die Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt eine faire Regelung bekommen. Zustimmungsfiktionsklauseln sind im Rahmen der Vorgaben von §§ 308 Nummer 5 und 675g BGB zulässig; so weit ist das natürlich klar.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Diesem Anspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf, so wie er heute zur Abstimmung vorliegt – wir haben das im Ausschuss schon ausführlich diskutiert –, gerade nicht nach, und deswegen lehnen wir ihn ab. Wo genau liegt denn das rechtliche Problem bei dem Vorschlag, dass in Gänze abgebildet wird? Während neue Verträge bekanntermaßen der AGB-Kontrolle unterliegen, aber alle Hauptabreden – Preis, Vertragsgegenstand usw. – nicht, haben wir eine solche klare gesetzliche Regelung bei Vertragsänderungen im AGB-Recht nicht. Das ist der Punkt, den wir gemeinsam angehen sollten. Das ist auch der Hintergrund, warum der BGH genau in diese Richtung entscheiden musste.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Was wir dafür aus unserer Sicht benötigen, sind klare und transparente gesetzliche Regelungen, die, wenn es um zumutbare kleine Änderungen geht, durch einen einfachen Mechanismus, die entsprechende Zustimmungsfiktion, weiterhin eine pragmatische Lösung ermöglichen. Das sollte auch bei Preisänderungen möglich sein, liebe Kollegen. Das ist zentral für die Verbraucherinnen und Verbraucher, damit wir hier endlich rechtssichere Lösungen bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Geduld! Das kommt gleich, keine Sorge. – Überall dort, wo es um die Anpassung geht, brauchen wir, wie gesagt, Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Ich weiß nicht – ich gucke einmal in die Runde –, wer von Ihnen einmal ein Schreiben gelesen hat, das die Banken nach dieser BGH-Entscheidung verschickt haben. Da wird in sehr kleinteiliger Art und Weise formuliert, was sich im Einzelnen ändert, welche Preise sich ändern, und die Banken sind dazu aufgefordert, die konkreten Zustimmungen für die entsprechenden Änderungen einzuholen. Das ist ein unfassbarer bürokratischer Aufwand. Die Schreiben sind schwer verständlich. Ich habe den Eindruck, man muss schon ein paar Semester Jura studiert haben, wenn man das liest, um die rechtlich komplexen Formulierungen nachzuvollziehen. Ich glaube, das geht nach der BGH-Entscheidung besser.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Klargestellt ist – ich habe es eingangs schon gesagt –, dass sich diese Problematik nicht nur auf die AGB der Banken bezieht, sondern auch auf die bei Telefonverträgen, Internetverträgen oder Ähnlichem, nämlich auf alle sogenannten Dauerschuldverhältnisse. Überall dort stellt sich dementsprechend die Frage: Wie wird während der Vertragslaufzeit mit Vertragsänderungen umgegangen, und zwar sowohl mit inhaltlichen Änderungen als auch mit Änderungen des Preises oder sonstigen Hauptleistungsbestimmungen, zum Beispiel der Leistung als solcher? Das ist ein wichtiges Thema, weil es am Ende auch darum geht, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher all das verstehen, was dort steht, die Änderungen nachvollziehen können und das damit alltagstauglich ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder von uns hat ein Konto bei einer Bank, hat einen Telefonvertrag, hat einen Vertrag über Internetleistungen. Allen Verträgen ist gemeinsam, dass sie mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlegt werden, die von Zeit zu Zeit geändert werden müssen. Im Jahr 2021 hat der BGH in dem sogenannten Postbank-Urteil einige Leitplanken verändert und deutlich gemacht, dass es, wenn es um Preise geht, mit der Zustimmungsfiktion nicht mehr ohne Weiteres funktioniert. Mit dieser Entscheidung müssen wir umgehen. Zu dieser Entscheidung liegt ein Gesetzentwurf vor, über den wir heute beraten.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Das führt zu Entbürokratisierung, und das führt auch dazu, dass das am Ende alles besser funktioniert. Langer Rede kurzer Sinn: Was stellen wir im Ergebnis fest? Wir brauchen einen umfassenden Ansatz zur Lösung der Herausforderungen beim Wohnungsmangel auf dem deutschen Markt statt Geisterbahnlösungen und Geisterfahrerei im Mietrecht. Daher lehnen wir den Antrag ab. Ganz herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Lieb. – Nächster Redner ist der Kollege Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wir brauchen mehr Standardisierung und Digitalisierung im Bereich der Bauverfahren, um endlich diese Verfahren zu beschleunigen. Die Länder brauchen mehr Freiheiten bei der Grunderwerbsteuer. Es muss die Möglichkeit bestehen – wir fordern das seit Langem –, dass wenigstens beim Ersterwerb keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das sind Konzepte, die uns nach vorne bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht das Herumarbeiten am Mietrecht. Wir brauchen Investitionsanreize für zusätzlichen Wohnraum, und im Bereich des sozialen Wohnungsrechts – natürlich ist das ein wichtiger Punkt – brauchen wir, statt uns die komplizierten Regelungen zum sozialen Wohnungsbau anzuschauen, endlich einen noch stärkeren Blick auf die Subjektförderung und weniger auf die Objektförderung.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. – Und – das haben wir in der Koalition verabredet – wir wollen das Mietrecht genau dahin gehend evaluieren, welchen Einfluss es auf den Wohnungsmangel hat. Denn das ist die richtige Antwort auf die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine Absenkung der Baukosten ist dringend erforderlich. Dafür ist zum Beispiel eine umfassende Betrachtung von Baustandards notwendig und erforderlich. Der zu wenig verfügbare Boden ist entsprechend teuer und erlaubt schon deshalb kaum den Bau von neuem Wohnraum; auch das ist bekannt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Potenzial im ländlichen Raum ist schlecht erreichbar. Wir brauchen zum Beispiel einen Ausbau des ÖPNV. Das sind Lösungsansätze für diesen Bereich. Wir brauchen mehr Digitalisierung. Die Flut an Vorschriften muss endlich beseitigt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Der ganze Antrag unterliegt einem ganz fundamentalen Irrtum, nämlich der Idee, Wohnraummangel über das Mietrecht zu lösen. Die Idee gibt es seit über 200 Jahren. Das erste Mal wurde es mit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht versucht. Der nüchterne Blick auf die heutige Realität ist: Keine einzige Mietrechtsänderung hat den Wohnraummangel beseitigt. Deswegen brauchen wir andere Instrumente, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Idee – wir haben sie heute schon mal gehört –: Bauen. Das wäre eine Idee. Oder – das finden wir auch, wenn wir in den Mietenbericht schauen –: Begrenzung von Baukosten, nachhaltige Bodenpolitik, Beschleunigung von Planung und Genehmigung, investive Impulse, Konzepte für klimagerechten, ressourcenschonenden Wohnungsbau. – Nein.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wenn wir uns etwa ganz aktuell den in dieser Woche veröffentlichten Verbraucherpreisindex anschauen, sehen wir: Der Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr bei den Nettokaltmieten liegt bei 2,2 Prozent – sicherlich kein Inflationstreiber – und gegenüber 2020 bei insgesamt 5,9 Prozent. Weil Sie vorhin zu den Berliner Zahlen etwas gesagt haben: Ich habe die echten Zahlen. Es gab eine Mietpreissteigerung von 5,4 Prozent in zwei Jahren; heißt: von 2,7 Prozent pro Jahr. Hier wird ein Schreckgespenst an die Wand gemalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das mit der Realität nichts zu tun hat. Die Kostentreiber liegen nämlich völlig woanders: Haushaltsenergie plus 55 Prozent, Instandhaltung und Reparatur plus 13 Prozent. Die Änderung des Mietrechts hilft bei den Kostentreibern gar nichts; das ist der falsche Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Aber im Ernst: Dass wir diese Herausforderungen und Sorgen haben, dass wir mehr Wohnraum zu angemessenen Preisen brauchen, die sich Menschen aus der Mitte der Gesellschaft leisten können, das ist klar; da sind wir uns ja auch alle einig. Sie greifen – das ist durchaus richtig – in dem Antrag den Wohngeld- und Mietenbericht 2021/2022 auf. Wenn man aber den Antrag liest, hat man zwei Eindrücke: Die Zahlen in dem Bericht haben Sie nicht richtig gelesen und verstanden, und den zentralen Teil zu den wichtigen Herausforderungen der Wohnungspolitik haben Sie auch vollständig ignoriert. Sie suggerieren zum Beispiel in dem Antrag, der Anstieg von Mieten sei im Vergleich zu sonstigen Preissteigerungen über die Maßen erfolgt. Das Gegenteil ist aber der Fall.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Vermieterinnen und Vermieter enteignen – Wohnraum nachhaltig entwerten“, das wäre der richtige Titel dieses Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn Sie machen mit diesem Antrag schlicht nichts anderes, als die Vertragsfreiheit im Mietrecht im Grunde genommen nachhaltig abzuschaffen. Meine Fraktion wird das nicht mitmachen – definitiv nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im vergangenen Jahr habe ich bei einem anderen Antrag, der sehr ähnlich war, die Formulierung „aus dem sozialistischen Gruselkabinett“ gebraucht. Dieser Antrag geht noch ein Stück weiter: Das ist eine echte Geisterfahrt für noch mehr Wohnungsmangel in diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält zentrale Vorgaben, um den deutschen Kapitalmarkt im internationalen Vergleich auf Augenhöhe mit anderen wieder attraktiv zu machen. Nutzen wir gemeinsam diese Chance! Das nächste BioNTech muss an einer deutschen Börse an den Kapitalmarkt gehen. Vielen Dank. Nächster Redner: für die SPD Leonard Oehl.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Bevor die Idee verloren geht, sorgen wir dafür, dass Unternehmen schnell an den Kapitalmarkt kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und – auch das ist wichtig, gerade beim Thema Anlegerkultur –: Wir stärken die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Sie sollen es künftig einfacher haben, sich an Unternehmen zu beteiligen. Davon profitieren sie selbst durch eine Beteiligung an der Wertschöpfung, die sie selbst erarbeiten, und wir stärken die Bindung an die Unternehmen und damit deren Stabilität. Das ist ein richtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nicht zuletzt ermöglichen wir – auch das ist immer eine schwierige rechtspolitische Diskussion – Unternehmen leichtere Vertragsgestaltungsmöglichkeiten. An dieser Stelle können wir, glaube ich, noch mal sehr intensiv in die Diskussion gehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Mit dem vorgelegten Zukunftsfinanzierungsgesetz räumen wir die Steine und Hürden am deutschen Kapitalmarkt aus dem Weg. Wir führen neue Gestaltungsoptionen für die Unternehmen ein. Es sind Optionen, es sind keine Pflichten; das ist wichtig zu betonen. Wir schaffen Möglichkeiten, wir verhindern nichts. Dazu bringen wir die Mehrstimmrechtsaktie zum Beispiel an die Börse. Die Erfahrung zeigt: Unternehmen wie Google oder Apple haben mit einem solchen Konzept Erfolg. Also lassen Sie uns das auch für die deutschen Gründerinnen und Gründer möglich machen. Wir wollen dieses Instrument daher für Start-ups und für Familienunternehmen ermöglichen und damit die Attraktivität des Kapitalmarkts steigern. Über SPACs – die Börsenmantelgesellschaft wurde angesprochen – schaffen wir weitere Optionen, deutlich schneller an die Börse zu kommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz modernisieren wir jetzt durchgreifend den deutschen Kapitalmarkt, damit Anleger und Unternehmen profitieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die deutsche Börsenlandschaft ist im internationalen Vergleich viel zu klein. Allein Apple hat einen deutlich höheren Börsenwert als der gesamte DAX 40. BioNTech ist auch aus Gründen der Kapitalbeschaffung leider nicht an einer deutschen Börse an den Markt gegangen. Deswegen müssen wir handeln. Wir wollen gemeinsam den Weg freimachen, damit die Start-ups dieser Welt wieder an die deutschen Börsen, allen voran Frankfurt am Main und Stuttgart als die größten, strömen. Und wir brauchen auch eine neue Anlagekultur in diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es sind ja jetzt gerade auch viele Junge unter uns. Deshalb an alle die Frage: Wann haben Sie sich zuletzt mit Geldanlage beschäftigt und mit Investitionen an Börsen? Leider ist das in Deutschland immer noch viel zu selten der Fall. Es gibt zu wenige Menschen, die in Aktien investieren, und es gibt zu wenige Unternehmen an den Börsen. Zu viele Chancen werden dadurch verpasst. Zu geringe Renditen auf Kapitalanlagen sind entsprechend die Folge. Oft werden Risiken zu stark betont; von „reiner Spekulation“ ist die Rede. Dabei ist bekannt: Aktien lösen mittel- und langfristig die höchsten Renditen bei Geldanlagen aus. Deswegen müssen wir handeln.

    PLENARPROTOKOLL 20/122 · 2023-09-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wir bleiben bei unserer Position: Mit der FDP wird es keine Dauerüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern geben. Vielen Dank. Für die Unionsfraktion hat das Wort Dr. Günter Krings.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir sind uns genau deshalb über eines sehr bewusst: Wir als Koalition wollen gemeinsam einen rechtssicheren Weg finden, damit wir, wie gesagt, den Ermittlungsbehörden ein Mittel an die Hand geben, damit hier zielgerichtet ermittelt werden kann und die Aufklärungsquoten noch deutlich über 90 Prozent gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für meine Fraktion, um das abschließend zu bemerken, kann ich eines ganz deutlich sagen: Natürlich hätten wir lieber gestern als heute die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, in dem ausdrücklich drinsteht: „rechtssichere anlassbezogene Speicherung von Daten“, umgesetzt gesehen. Unser Vorschlag lautet Quick Freeze, übrigens ausdrücklich und rechtssicher zugelassen vom EuGH, im Unterschied zu Ihrem Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Ich freue mich sehr auf die Debatte, besonders vor dem Hintergrund der Punkte, die ich gerade angesprochen habe. Dann kommen wir hoffentlich in eine sachliche Debatte zu dem Thema, und dann diskutieren wir hoffentlich gemeinsam darüber, was der richtige Weg ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich verstehe ja, dass Sie sich so aufregen: weil sich das nicht schön anhört. Ich verstehe das ja. Eins ist klar – der Kollege Krings hat es gerade reingemurmelt –: Natürlich ist das ein ganz wichtiges Thema. Und natürlich ist uns als Koalition klar, dass nicht alles gut ist. Wir wissen um die Erscheinung von Hass. Wir wissen um das Thema Kinderpornografie und Ähnliches.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Kollege Krings hat in der letzten Sitzungswoche in den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 07 ausgeführt: Das oberste EU-Gericht hat vor fast einem Jahr die IP-Adressen-Speicherung für schwere Straftaten wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ausdrücklich zugelassen. – Das waren seine Worte. Nur, das ist leider unvollständig, um das in aller Deutlichkeit zu sagen. Das gilt nämlich nur, wie formuliert, für „einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“. Statt sich dieser Debatte zu stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schlagen Sie aber weiterhin vor, Rechtsunsicherheit im deutschen Recht zu behalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Doch das alles scheint Sie, wie gesagt, nicht zu stören. Stereotyp wird an der Forderung festgehalten: Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen von sechs Monaten! Und – das ist mir ganz wichtig, zu betonen –: Es ist völlig unklar und schleierhaft – Sie haben ja sicherlich alle das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gelesen –, wie Sie darauf kommen, dass die sechs Monate, die Sie in diesem Antrag fordern, einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum darstellen sollen im Sinne des Urteils, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Frage müssen Sie beantworten. Sie streuen damit letztlich der Öffentlichkeit Sand in die Augen, und Sie nutzen dazu leider jede Gelegenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Vor genau zwei Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht abschließend zur deutschen Vorratsdatenspeicherung entschieden: rechtswidrig. Das Urteil lautet „rechtswidrig“. Die deutsche Vorratsdatenspeicherung – das mögen Sie nicht hören, ich weiß – ist Geschichte, und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch aus der Praxis – auch das werden Sie nicht gerne hören – mehren sich die Stimmen, die ganz andere Wege beschreiten wollen. Der von Ihnen selbst vorgeschlagene Gutachter bei der Anhörung zur Chatkontrolle, Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Profi in dem Bereich, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Nordrhein-Westfalen, hat das ausdrücklich formuliert: Vorratsdatenspeicherung sei aus seiner Sicht für die Strafverfolgung genau nicht erforderlich. Das ist die Stimme aus der Praxis.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie Ihnen das geht, aber nach der sehr intensiven und beeindruckenden Debatte zum ersten Todestag von Jina Mahsa Amini fällt es schon ein bisschen schwer, in den parlamentarischen Alltag zurückzukehren. Den Antrag, den wir jetzt gerade beraten, haben wir heute zum dritten Mal im Plenum. „Und täglich grüßt das Murmeltier“, möchte man an dieser Stelle sagen. So wie dem Protagonisten des gleichnamigen Filmes kommt mir das manchmal vor: die immer gleichen Vorschläge aus der Union im immer gleichen Duktus. Technologische Entwicklungen, Entwicklung der Rechtsprechung – alles egal, spielt offenbar keine Rolle. Für eine Rechtsstaatspartei wie Sie, liebe Union, wundert das schon ein bisschen; das ist schon bemerkenswert.

    PLENARPROTOKOLL 20/121 · 2023-09-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Die Ernsthaftigkeit der Herausforderungen braucht eine ernsthafte Debatte und keine Zahlenspiele. Lassen Sie uns daher gemeinsam sicherstellen, dass wir in den Haushaltsberatungen zu Ergebnissen kommen, die die Handlungsfähigkeit sicherstellen und die Schuldenbremse einhalten, dann kommen wir voran. Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. André Hahn für die Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Wenn ich – das klang jetzt schon ein bisschen an – all die verschiedenen Zahlen höre: Ich finde es teilweise – das muss ich ganz offen sagen – schlicht unseriös, wie hier geradezu Sparorgien an die Wand gemalt worden sind. Ich würde dem einen oder anderen, der darüber spricht, empfehlen, sich den Haushaltsplan doch mal etwas detaillierter anzuschauen. Wenn man im Innenhaushalt Zahlen von 2018 zu einem Sicherheitspaket von 2017 aus dem Bereich „besondere Ausgaben“ mit einem Etat für 2024 vergleicht – mit erklecklichen Ausgaberesten übrigens; da ist das Innenministerium mit 4 Milliarden Euro Ausgaberesten leider sehr weit vorne; da müssen wir ran –, dann ist das Äpfel mit Birnen vergleichen. Das ist keine seriöse Haushaltsdebatte; das sage ich ganz deutlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Der Bund hat 85 Prozent seiner Lösungen digitalisiert. Die Länder und Kommunen hinken noch etwas hinterher, bei ihnen liegt noch diese Aufgabe. Die muss dort jetzt umgesetzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es ein ganz wichtiges Signal im Vorschlag des Einzelplans, dass die FITKO, die zentrale Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern, gestärkt wird. Das ist genau der entscheidende Punkt. Um Friedrich Merz an dieser Stelle einmal zu loben für das, was er gestern gesagt hat zu der klaren Abgrenzung zwischen Bund- und Länderaufgaben: Genau dafür ist diese Koordinierungsstelle gut. Das muss in Zukunft viel, viel klarer sein. Das Bundesgeld ist für Bundesaufgaben, und mit dem Geld in den Länderhaushalten werden die Landesaufgaben erfüllt.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Um eines klar zu sagen – Digitalisierung habe ich angesprochen –: Das ist nicht nur eine Frage des Geldes. Von den Mitteln für das Onlinezugangsgesetz 1.0 – so nenne ich das jetzt mal –, also von den 3 Milliarden Euro, ist in etwa nur die Hälfte abgeflossen. Das ist ganz massiv auch eine Frage der Strukturen, über die wir diskutieren werden müssen. Deswegen ist die Diskussion über die Frage „Wo sind die Mittel jetzt eigentlich hin?“ auch überflüssig und auch irreführend. Die Mittel sind Ende 2022 ausgelaufen. Wir haben für 2023 noch einen erklecklichen Betrag plus umfassende Haushaltsreste, die dort auch genutzt werden können, wenn das zielgerichtet finanziert werden kann. Es ist jetzt die zentrale Aufgabe bei den Beratungen zum OZG 2.0, dass von vornherein klar ist: Wer macht was? Wer ist wofür verantwortlich?

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Dazu gehört neben dem schon bei der Einzelplanberatung vorhin besprochenen Thema Bürokratieabbau für die Unternehmen natürlich auch der Bürokratieabbau im Innenbereich. Wir müssen auch die internen Verwaltungsprozesse digitalisieren. Deswegen ist es gut und richtig, dass das gestern auch der Kanzler ausdrücklich angesprochen hat. Wir brauchen die umfassende Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung im allgemeinen Verfahrensrecht sowie eine schnellere Digitalisierung. Wenn ich dann heute so die Presselage betrachte, klingt es danach: Jetzt sind sich alle einig. – Da ist doch klar, was jetzt passieren muss: Jetzt heißt es machen und nicht weiter darüber diskutieren. Wer ist schuld? Alle gemeinsam. Der Kanzler hat das gestern vorgeschlagen. Lasst uns das endlich umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Es ist gerade in diesen Zeiten höchste Zeit, und ich hoffe, dass wir das Ganze dann auch zeitnah umsetzen werden. Wir müssen da alle Ausgaben sehr genau betrachten. Das betrifft die öffentlichen Aufgaben; das betrifft auch sehr dezidiert die vielen einzelnen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger, die gerade im Einzelplan 06, aber auch in vielen anderen vorhanden sind. Es ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und deswegen haben alle einen Rechtfertigungszwang. Wir müssen uns sehr genau angucken im Sinne einer Wirkungsorientierung: Wo erreichen wir die Ziele, die wir erreichen wollen? Woran können wir das messen? Das schulden wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bei diesem Thema unbedingt.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Klar ist aber natürlich auch, dass wir die staatliche Handlungsfähigkeit in den Kernaufgaben, die insbesondere im Einzelplan 06 verwirklicht werden, auch sicherstellen. Das ist die Herausforderung, vor der wir gemeinsam in den kommenden Wochen und Monaten stehen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger auch von uns, und deswegen müssen wir uns darauf konzentrieren und nicht auf Scheindebatten und Wahlkampf. Dabei gibt es ein ganz wichtiges Thema – vielleicht war es fast prophetisch –, dem wir uns als Koalition widmen müssen, nämlich sehr sorgfältig und genau hinzugucken: Wie erreichen wir mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, das wir in den Haushalt einsetzen, den maximalen Ertrag, den maximalen Erfolg? Es geht darum, dass wir eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung hinbekommen. Das Projekt ist in Arbeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Vielen herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! In der Tat, ich glaube, es ist gut, wenn wir wieder zu den Beratungen des Haushaltes im Einzelplan zurückkehren und ein bisschen weniger Wahlkampf hier machen. Denn die Herausforderungen sind groß genug im Bereich des Einzelplans 06: innere Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung, Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Spitzensport – all das muss in den nächsten Wochen und Monaten ausführlich diskutiert und sorgfältig abgewogen werden. Wir müssen die Schuldenbremse einhalten. Das ist ein gutes verfassungsrechtliches Gebot, weil es die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen sichert und davor schützt, vor exorbitanten Schuldenbergen zu stehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Auch da müssen wir natürlich sehen, dass wir das im Haushalt gemeinsam ausfinanziert bekommen, damit das funktioniert. Eines wollen wir dabei erreichen: Den herausragenden Ruf des Bundesverfassungsgerichtes bei inhaltlichen Entscheidungen, diesen weltweiten Ruf, wollen wir in Zukunft auch beim digitalen Zugang zum Bundesverfassungsgericht haben. Ich glaube, das ist ein wichtiges und ein sehr gutes Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir steigen jetzt in die Einzelplanberatung ein und werden natürlich noch sehr genau Vorschläge erarbeiten, an welcher einen oder anderen Stelle wir ihn verändern, damit wir zielgerichtet bei notwendigen Zukunftsthemen im Bereich der Justiz vorankommen. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen herzlichen Dank. Als Nächstes erhält Elisabeth Winkelmeier-Becker für die CDU/CSU das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Aber um es klipp und klar zu sagen: Es muss sichergestellt werden, dass überall dort, wo der Bund gemeinsame Projekte mit den Ländern angeht, dass dort, wo die Länder Mittel einsparen durch den Beitrag des Bundes, diese Mittel in den Landeshaushalten eins zu eins der Digitalisierung der Justiz zugutekommen. Das werden wir uns als Haushaltsausschuss natürlich noch sehr genau angucken, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zusammen mit dem Haushalt des Justizministeriums beraten wir hier auch den Haushalt für das Bundesverfassungsgericht. Auch hier stehen zentrale und wichtige Digitalisierungsprojekte an: die Einführung der E-Akte und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht – herausragende Projekte.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Aber eines ist mir hier ganz wichtig zu betonen: Wir wollen und wir werden als Haushaltsgesetzgeber sicherstellen, dass jeder einzelne Eurocent der insgesamt zur Verfügung stehenden 200 Millionen Euro eins zu eins der Digitalisierung der Justiz zugutekommt. Das ist dringend notwendig. Es muss endlich der Zustand beendet werden, dass eine digitale Anwaltschaft einer analogen, einer faxenden Justiz gegenübersteht. Es darf nicht sein, dass das letzte Faxgerät auf diesem Planeten, das funktioniert, in einem deutschen Gericht zu Hause ist. Das müssen wir beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Wir werden aber natürlich intensiv beraten – ich nenne HateAid als Beispiel –, wie wir wichtige Partner möglicherweise an der einen oder anderen Stelle gerade im Bereich der Bekämpfung digitaler Gewalt, die insbesondere Frauen trifft – das darf man nämlich nie vergessen –, zielgerichtet auch im Zuge der Planung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes noch unterstützen müssen. Ein echter Erfolg dieses Etats und dieser Regierung ist, dass die geplanten 50 Millionen Euro für die Digitalisierungsinitiative für diesen Etat wieder mobilisiert werden können. Das heißt, wir schaffen es, als Koalition zu konsolidieren und klare Schwerpunkte zu setzen und nach vorne zu blicken. Bei vier Projekten haben wir es bereits geschafft, sie umzusetzen, zu beschließen. Das ist auf dem Weg. Die nächsten Projekte kommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Wir haben hier den Etat des Justizministeriums vorliegen, der genau das erfüllt, was in dieser Zeit notwendig ist, nämlich eine klare Priorisierung und Fokussierung bei den Kernaufgaben des Staates. Die Kernaufgaben des Staates müssen ausfinanziert werden. Deshalb ist es notwendig, dass wir an allen Stellen auch im Justizetat sehr genau schauen: Was können wir uns noch leisten, was wollen wir uns leisten, wo setzen wir die Prioritäten? Deswegen begrüße ich ausdrücklich die Priorisierung, die das Bundesjustizministerium vorgesehen hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Das hätte vielleicht den einen oder anderen Wortbeitrag hier überflüssig gemacht. Zum Hinweisgeberschutzgesetz nur ein Fakt, damit das heute im Plenum nicht vergessen wird: Die Umsetzungsfrist endete am 17. Dezember 2021, und die Richtlinie stammt aus dem Jahr 2019. Die alte Koalition hatte zwei Jahre Zeit. Auch das gehört zur Wahrheit. Um eines klipp und klar zu sagen: Vorratsdatenspeicherung – alle Vorschläge, die die Union bisher hier hingelegt hat, sprengen den Rahmen dessen, was der Europäische Gerichtshof bei sogenannter Vorratsdatenspeicherung zugelassen hat. Eins ist und bleibt klar: Mit dieser Fraktion, mit dieser Koalition wird es keinen Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geben und keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Aber kommen wir zurück zum Kern des Haushaltes.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Minister Buschmann! Ich habe mir vorher schon gedacht: Die Haushaltsdebatte zum Rechtsetat verspricht keine Langeweile. Das ist in der Tat der Fall. Aber lieber Herr Kollege Krings, um direkt darauf einzugehen: Bei dem, was Sie dargestellt haben – ich habe mal mitgezählt –, war eine einzige Sache dabei, wo das BMJ tatsächlich federführend ist. Wir verstehen das als Lob für den Bundesjustizminister, weil Sie offensichtlich bei keinem Vorhaben richtig intensiv dagegengehen konnten. Das freut uns sehr. Zum Selbstbestimmungsgesetz empfehle ich nach dem, was Sie dazu vorgetragen haben, noch einmal ausführlich das Gesetz und seine Begründung zu lesen und zu lesen, was dort geregelt und was dort genau nicht geregelt wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Ich glaube, der Schritt, den wir hier machen, ist eine gute Nachricht für den Rechtsstandort Deutschland. Der vorliegende Entwurf zeigt unseren Gestaltungswillen als Ampelkoalition; dieser wird ja in dieser Woche im Besonderen bestritten. Aber hier wird mal deutlich, dass wir Dinge umsetzen, intensiv zusammenarbeiten und zu klugen Lösungen kommen. Den Umsetzungsspielraum der Richtlinie haben wir entsprechend abgewogen und ausgewogen ausgenutzt und legen hier heute den Entwurf zur finalen Abstimmung und Beschlussfassung vor. Wir bitten um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zur Entschließung der Koalition. Das ist ein guter Tag für den Rechtsstandort Deutschland, ein guter Tag für die Effektivierung der Justiz und ein guter Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Diese kleinen Unternehmen – das sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, Unternehmen, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz weniger als 10 Millionen Euro beträgt –, die halten wir für schutzwürdig. Deswegen sind diese Unternehmen auch in die Umsetzung dieser Richtlinie integriert; die können sich an entsprechenden Verfahren beteiligen. Auch das ist ein wichtiges Signal an die kleinen Unternehmen in diesem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich gegen Ende abschließend wenige Punkte festhalten. Wir haben hier miteinander in intensiver Diskussion einen klugen und ausgewogenen Weg gefunden, die Richtlinie vernünftig in deutsches Recht umzusetzen – in der Balance zwischen der Entlastung der Justiz einerseits und der Rechtssicherheit und Waffengleichheit der Parteien andererseits.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Durch die Anwendung dieser Verjährungshemmung und eine klare Regelung zum spätestmöglichen Zeitpunkt der Anmeldung zu den Verfahren, nämlich drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung, wahren wir einerseits die Rechte der Verbraucher, schaffen die Möglichkeit, dass man noch unter dem Eindruck der Hinweise des Gerichts entscheiden kann: „Bin ich dabei, oder bin ich nicht dabei?“, sorgen aber auf der anderen Seite auch für Rechtssicherheit der an dem Verfahren beteiligten Unternehmen. Keine Rosinenpickerei, aber ein klares Konzept, ein klares Verfahren, wie man sich an diesen Klagen beteiligen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Drittens werden kleine Unternehmen, und zwar nur diese, Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich der Umsetzung der Richtlinie gleichgestellt.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Damit verhindern wir unter dem Blickwinkel von Geschäftsmodellen, dass hier ein neues Geschäftsmodell umgesetzt wird. Die vorgesehene Offenlegung der Mittel sorgt dafür, dass wir eine höhere Transparenz und eine höhere Chancengleichheit der Parteien in diesem Verfahren haben. Das ist die erste wichtige Botschaft der Umsetzung. Zweitens wird die Verjährung nur für die tatsächlich angemeldeten Ansprüche gehemmt. Nicht angemeldete Ansprüche verjähren damit ganz gewöhnlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Nach der Richtlinie heißt es jetzt: Verbände haben die Möglichkeit, im eigenen Namen Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherrechte vor Gericht zu bringen und im zweiten Schritt durch Abhilfeklagen die Verbraucherrechte dann auch unmittelbar durchzusetzen. Derartige Formen von kollektiven Abhilfeklagen kannte das europäische, kannte das deutsche Recht nicht. Das ist das richtige Signal für die zukünftige Verfahrensvereinfachung in diesem Bereich. Anhand von insbesondere drei Punkten können wir deutlich machen, mit welchem klugen, abgewogenen Kompromiss wir als Koalition diese Richtlinie umsetzen: Wir haben uns erstens für ein Modell der eingeschränkten und transparenten Finanzierung durch Dritte entschieden. Wir begrenzen die Möglichkeit der Drittfinanzierung auf 10 Prozent der Gewinnabschöpfung.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Mit der Umsetzung der Richtlinie schaffen wir die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, bei gleichartigen Ansprüchen wegen mangelhafter Leistungen – ein typischer Fall sind die Dieselprozesse – ihre Ansprüche über einen anerkannten Verband durch- und umzusetzen. Der bekannteste Anwendungsfall sind, wie gesagt, die Dieselklagen. Diese haben 2018 zur Musterfeststellungsklage geführt. Der wesentliche Unterschied – deswegen gibt es ja diesen Änderungsbedarf; deswegen beraten wir heute – ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Musterfeststellungsklage zunächst gemeinschaftlich einen Mangel gerichtlich feststellen lassen konnten und im zweiten Schritt dann ihre Interessen individuell durchsetzen mussten. Genau an diesem Punkt setzt die Richtlinie an.

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