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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Thorsten Lieb

FDP · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom Mai dieses Jahres klargestellt, dass eine IP-Adressen-Speicherung nicht nur bei schwersten kriminellen Taten zulässig ist, sondern auch in anderen Fällen, allerdings zeitlich auf das notwendige Maß begrenzt.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist unser Vorschlag, den wir heute nach 20 Jahren Rechtsunsicherheit diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wenn es nach uns gegangen wäre – um das in aller Deutlichkeit zu sagen –, dann würde das seit zwei Jahren im Bundesgesetzblatt stehen, und die Behörden hätten schon eine Möglichkeit, etwas zu tun, und es wäre nicht blo…

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Damit ist diese Sicherungsanordnung – um es noch mal in aller Deutlichkeit zu sagen – als einziger Vorschlag sicher europarechtskonform und steht im Einklang mit der Budapest-Konvention des Europarates.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, schön, dass Sie heute Morgen da sind und wir über das Thema gemeinsam diskutieren können. Wir merken alle: Es ist Wahlkampf. – Offensichtlich getroffen. – Das ist ja die Zeit der verkürzten Botschaften und der verdrehten Tatsachen.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie haben zum Beispiel im Gesetzentwurf ausgeführt, dass die Aufklärungsrate der IP-Adressen auf über 90 Prozent steigen soll, wenn man eine Vorratsdatenspeicherung von einem Monat einführen würde. Und? Wo ist die Argumentation für zwei und drei Monate? Sie machen doch wieder genau den gleichen Fehler.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

An der Rechtsprechung hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert. Manche haben ja behauptet, das sei jetzt irgendwie weg mit der neuen Entscheidung. Das ist nach wie vor eineindeutig der Grundsatz, den wir haben.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Der Souveräne Arbeitsplatz, das wesentliche Kernprojekt in diesem Bereich, setzt auf Open Source und leistet damit einen Beitrag zu echter nationaler Souveränität. Das offene Modell und der offene Ansatz sorgen für Transparenz und gleichzeitig auch für eine erhöhte Sicherheit der Systeme. Damit wird ein ganz wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages gleich im ersten Haushalt umgesetzt. Die Potenziale von Daten endlich umfassend zu heben und dazu ein echtes Datengesetz für Rechtssicherheit bei der Datennutzung zu schaffen, ist uns als Koalition ein zentrales Anliegen. Dafür braucht es, klar, viel mehr als einen bloßen Quantensprung, damit Deutschland endlich in die Weltspitze der Datenökonomie vorstößt. Das ist nicht Neuland, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Zukunftsland. Sehen wir zu, dass wir endlich in der Zukunft ankommen!

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Es ist in den Haushaltsberatungen gelungen, gerade in den Bereichen Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe noch einmal deutlich nachzuschärfen. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die umfassenden Maßnahmen zur Stärkung von Cybersicherheit und Resilienz und zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Es war dringend nötig, dort weiterzumachen. Beispielsweise mit dem Aufbau des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung gelingt endlich ein erheblicher Sprung zu mehr digitaler Souveränität in diesem Land. Mit zusätzlichen 37,5 Millionen Euro und insgesamt über 50 Millionen Euro investieren wir da massiv in die Zukunft dieses Landes.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin Faeser! Herr Kollege Berghegger, ich kann Sie beruhigen: Um den haushaltspolitischen Kompass der FDP-Fraktion müssen Sie sich gar keine Sorgen machen; das werden Sie in drei Wochen bei der Vorlage des Haushalts für 2023 sehen. Keine Angst! Und weil Sie das Thema des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe angesprochen haben, nur ein Hinweis von meiner Seite: Wir setzen in der Koalition jetzt das um, was Sie im vergangenen Jahr nur angekündigt haben. Deswegen brauchen wir hier keine Belehrungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die hier heute vorliegende Fassung des Einzelplans 06 zeigt, wie die Koalition in Zeiten von Krisen Handlungsfähigkeit beweist und Schwerpunkte setzt.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Der deutsche Rechtsstaat – digital vernetzt – begegnet seinen internationalen Partnern auf Augenhöhe der Zeit, zugunsten aller Beteiligten.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Die Befürchtungen, die Umsetzung durchbreche den deutschen Grundsatz, Ausforschungsbeweise – auch in Verfahren „pre-trial discovery of documents“ – nicht zuzulassen, ist dagegen unbegründet. Die noch in der 18. Wahlperiode erhobenen Bedenken gegen solche Überlegungen sind durch das zwischenzeitliche Inkrafttreten der DSGVO und damit grundlegender datenschutzrechtlicher Bestimmungen überholt. Das Gesetz verbessert die Bedingungen in der Zusammenarbeit der internationalen Rechtshilfe. Durch die Anpassungen wird ein weiterer Schritt in der Digitalisierung in den Gerichten gemacht. Das macht sich in der alltäglichen Arbeit der Gerichte und schlussendlich bei jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin bemerkbar.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Die Rolle des Bundesamtes für Justiz wird klarer gefasst und gestärkt. So hat das Amt bereits in der Vergangenheit bei grenzüberschreitenden Zustellungen und Beweisaufnahmen in schwierigen Fällen Unterstützung geleistet. Zukünftig fungiert es hier als Zentralstelle. Drittens. Deutschland passt sich den technologischen Gegebenheiten der Zeit an. Beweisaufnahmen können per Videokonferenz oder anderer Fernkommunikationstechnologie durchgeführt werden. Beweisaufnahmeersuchen dürfen auch in der Pre-Trial-Phase eines Gerichtsverfahrens erledigt werden. Dieser Punkt führt zurück auf § 14 des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens. Mit der Neuauffassung soll Dokumentenherausgabeverlangen im Zivilrechtshilfeverkehr mit Common-Law-Staaten in einem maßvollen Umfang möglich sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. So sind Anpassungen von Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG), des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) sowie des Fünften, Achten und Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V, SGB VIII und SGB IX) vorgesehen. Für die beschleunigte, einfachere und digitalere Zusammenarbeit in der internationalen Rechtshilfe sind folgende drei Aspekte der Umsetzung besonders hervorzuheben: Erstens. Für die Beschleunigung in der Zivilrechtshilfe werden Zustellungen und Beweisaufnahmen auch in Staaten außerhalb der EU zugelassen. Die Direktzustellung erfolgt dabei elektronisch, was einen weiteren Baustein zur Digitalisierung des Rechtsstaates darstellt. Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Dafür bedarf es eines sicheren und auch reibungslosen Rechtsrahmens. Die Neufassungen streben an, das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Erzielt wird dies durch eine Zusammenarbeit, die stärker die Vorteile der digitalen Nutzung in den Blick nimmt. Besonders in diesem Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist die Digitalisierung ein wesentlicher Multiplikator. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan: mehr Digitalisierung im Zivilrecht. Bürgerinnen und Bürger profitieren davon und kommen dadurch leichter und schneller an ihr Recht. Des Weiteren enthält das Gesetz neue Regelungen im Bereich des Betreuungsrechts.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Unter der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EuZVO) sowie die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (EuBVO) verändert. Durch die erfolgten Veränderungen ist der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, seine nationalen zivilprozessualen Vorschriften anzupassen. Der vorliegende Entwurf setzt dies um. Beide bereits genannten Verordnungen regeln die internationale Rechtshilfe. In der internationalen Rechtshilfe arbeiten ausländische und nationale Gerichte zusammen und unterstützen sich gegenseitig im Gerichtsverfahren.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrte Damen und Herren, so wie gerade formuliert sieht effektive und wirksame Geldwäschebekämpfung im Jahr 2022 aus: digital, europäisch, vernetzt, ohne zusätzliche Bürokratiemonster – und ohne die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien einem Generalverdacht zu unterwerfen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. Die Kollegin Susanne Hierl hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Deswegen setzt sich diese Koalition dafür ein, dass die zentralen Geldwäschevorschriften endlich durch eine Verordnung in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt werden, damit wir Organisierte Kriminalität europaweit effektiv bekämpfen, liebe Freundinnen und Freunde. Fünftens und letztens. Dazu braucht es natürlich auch eine effiziente Behörde. Deswegen unterstützt die deutsche Bundesregierung an dieser Stelle nachhaltig die von der Kommission vorgeschlagene Einsetzung einer Antigeldwäschebehörde. Weil wir als Koalition und als Bundesregierung das besonders ernst nehmen, wollen wir, dass diese Behörde nach Deutschland kommt, nach Frankfurt am Main. Ich hoffe, das tragen alle hier in diesem Hause mit.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wir fordern die Verknüpfung des Datenbankgrundbuchs mit dem Transparenzregister, um richtigerweise die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden. Sehr verehrte Damen und Herren, effiziente Nutzung der vorhandenen und im Aufbau befindlichen Strukturen statt Schaffung neuer Bürokratie, das ist die Devise der Koalition, und daran werden wir weiter arbeiten. Zweitens. Wir fordern einen Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienverkäufe aus dem Ausland. Drittens. Wir fordern das Verbot des Erwerbs von Immobilien durch Bargeld. – Das sind echte Handlungen, im Gegensatz zur Einführung eines weiteren Registers. Viertens. Dieses Thema gehört richtigerweise auf EU-Ebene; denn natürlich macht Geldwäsche nicht vor Landesgrenzen Halt. Es ist ein gemeinsames europäisches Thema.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Was mich am meisten verblüfft hat: Meinen Sie das wirklich ernst – dazu ist in der Begründung kein Wort gesagt worden –, dass Sie, wenn Auskünfte nicht erteilt werden, Enteignung fordern? Was, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist denn das für ein Verständnis von Rechtsstaat! Ich glaube, das muss im Lager der Linksfraktion noch ein bisschen geübt werden. Am bemerkenswertesten ist aber, dass bei Ihnen, der antragstellenden Fraktion, offenbar noch gar nicht angekommen ist, dass die Koalition bei der effektiven Bekämpfung von Geldwäsche längst eine weitere Stufe genommen hat. Ich empfehle an dieser Stelle, den Koalitionsvertrag zu lesen. Deswegen bin ich dankbar für den Antrag, weil er uns die Möglichkeit gibt, dazu im Einzelnen noch mal auszuführen: Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Aber: Die Kernfrage, um die es in dem Antrag geht, nämlich die Frage „Welche Daten sind öffentlich, transparent und zugänglich?“, trägt jedenfalls nicht, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Denn es ist weltweit weitgehend Standard, das so zu handhaben, wie wir das in Deutschland machen. Deswegen reden Sie an der Sache vorbei, wenn Sie ausgerechnet mit diesem Argument versuchen, die Notwendigkeit für Ihr Register zu begründen. Viele Fragen bleiben nach der Lektüre Ihres Antrags offen: Wie verhält sich die Forderung nach dem Immobilienregister eigentlich zum Datenbankgrundbuch, das – es ist ein Digitalisierungsthema – im Zulauf ist, dessen Einrichtung aber leider viel zu lange dauert. Wollen Sie wirklich ein weiteres Register daneben? Dazu haben Sie nichts gesagt und nichts geschrieben.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Dass es sich bei diesem Antrag offensichtlich um einen Schaufensterantrag handelt, sieht man schon daran, dass Sie noch nicht einmal die gesamte Begründung des im Bundesrat abgelehnten Antrags wiedergeben, sondern nur auszugsweise etwas herausziehen. Aber eine Frage habe ich mir schon gestellt. Sie zitieren in dem Antrag zur Begründung, warum Deutschland ein Geldwäscheparadies sei, den Financial Secrecy Index. Man kann über das Thema reden; es ist ja vom Kollegen Fiedler zu Recht sehr breit – deswegen muss ich das nicht wiederholen – angesprochen worden. Aber haben Sie mal im Einzelnen geschaut, was diesen Wert trägt? – Weiß ich jetzt nicht; kann ich jetzt nicht beantworten.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wie man allerdings auf die Idee kommt, sie ausgerechnet mit einem zentralen Immobilienregister effektiv zu bekämpfen, Entschuldigung, das erklärt sich ehrlicherweise nicht. Das Register mag ja einem gewissen Voyeurismus dienen; aber Geldwäsche bekämpft man damit definitiv nicht effektiv. Mit dem Vorschlag, ein zentrales Immobilienregister einzuführen, stellen Sie vielmehr die Eigentümerinnen und Eigentümer unter einen Generalverdacht der Geldwäsche und der Kriminalität. Das ist, gelinde gesagt, natürlich absurd, und es ist eine Beleidigung derjenigen, die in Immobilien investieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Lay, Ihre Einbringungsrede hat mir deutlich besser gefallen als der Antrag. Die Analyse, die Sie formuliert haben, ist ja richtig: Es besteht Handlungsbedarf. Nur kommt das in diesem Antrag – dazu gleich mehr – so nicht zum Ausdruck. Der Antrag, den die Linksfraktion hier stellt, ist einer von mehreren in dieser Woche nach dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“; haben wir alles schon mal gehört. Ich habe den Eindruck: Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, wird irgendwelche Bürokratie gefordert, werden neue Register gefordert oder wird, wie in diesem Antrag, an zweiter Stelle Enteignungsfantasien nachgegangen. Selbstverständlich besteht Handlungsbedarf, muss Geldwäsche effektiv und wirksam bekämpft werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/32 · 2022-04-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Frau Ministerin, das Bundesministerium des Innern trägt besondere Verantwortung für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für die Sicherheit in unserem Land. Dafür haben Sie meine, unsere Unterstützung. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lieb. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Victor Perli, Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Daneben muss der Fokus – es wurde schon angesprochen – auf den aktuellen Herausforderungen liegen. Viele Dinge – ich gucke in Richtung der Union – sind zu lange liegen geblieben. Großen Ankündigungen auf Pressekonferenzen ist wenig bis gar nichts gefolgt. Die 16 Jahre unter einem unionsgeführten Innenministerium haben mehr offene Baustellen und mehr Fragen hinterlassen, als dass Aufgaben erledigt worden sind; das ist doch die Wahrheit. Und Sie hätten im ersten Regierungsentwurf die Chance gehabt, nachzuarbeiten; das ist jedoch unterblieben. Wir als Ampel packen das jetzt an. Die 10 Millionen Euro für das BBK sind genau richtig investiert, so können wir dort endlich einen Sprung machen und nach vorne kommen. Es wird höchste Zeit; es darf uns kein fehlgeschlagener Warntag mehr passieren wie 2020.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Gerade angesichts der Fülle der Aufgaben und der aktuellen Herausforderungen ist es wichtig, sich zu fokussieren. Ich zum Beispiel werde mein Augenmerk darauf legen, die Vielzahl von Programmen mit teilweise ähnlichen Zielstellungen sehr genau auf den Prüfstand zu stellen, um abschätzen zu können, ob wir die entsprechenden Ziele auch erreichen. Die anstehenden und dringend notwendigen Digitalisierungsaufgaben betreffend sage ich mit über zehn Jahren anwaltlicher Erfahrung in IT-Projekten: Wir müssen sehr genau hingucken; Projekte neigen dazu, länger zu dauern und teurer zu werden. Was wir aber als Ampel wollen, ist, mit jedem eingesetzten Euro in diesem Bereich das Maximum an Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung herauszuholen, liebe Freundinnen und Freunde.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Jedes dieser für unsere Gesellschaft zentralen Themen wäre wahrscheinlich eine eigene Debatte wert; und in den kommenden Wochen haben wir dazu reichlich Gelegenheit. Vor allem der Ukrainekrieg und die offenen Aufgaben im Bereich des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes haben schon jetzt enorme Auswirkungen auf den aktuellen Etat. Erste Antworten sind im Entwurf enthalten; dafür haben wir zu danken. Aber uns allen in diesem Saal muss, glaube ich, bewusst sein: Die Lage ist dynamisch, die Lage wird sich weiterentwickeln, und natürlich können wir – Stand heute – noch nicht abschließend sagen, wohin uns die Reise führt. Jeder, der anderes formuliert und glaubt und erwartet, wir müssten heute eine abschließende Aussage treffen, hat die Welt nicht verstanden; denn man kann nicht wissen, wie die Lage sich entwickelt.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Ich bin der Regierung und der Ministerin ausgesprochen dankbar, dass das nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern dass sich die Notwendigkeit des Handelns durch einen klaren Fußabdruck im Etat zeigt, nämlich insbesondere durch die konkret angekündigte Ausfinanzierung der umfassenden Maßnahmen, zum Beispiel die Mittel für Prävention im Umfang von mehr als 10 Millionen Euro. Ich freue mich sehr darauf, im Rahmen der Detaildiskussion gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade das Bundesministerium des Innern zeichnet sich durch eine besondere Vielfalt der Aufgaben aus: gesellschaftlicher Zusammenhalt und Heimat, IT und Netzpolitik, Verfassung, Verwaltungsmodernisierung; die Liste lässt sich fast unendlich verlängern.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Dass Sicherheitseinrichtungen leider weiter notwendig sind, zeigt eine aktuelle Studie. Es ist erschütternd, zu lesen, dass in diesem Land rund ein Drittel der jungen Erwachsenen unter 30 Jahren antisemitisch denken. Trotz aller Anstrengungen ist es 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Holocaust nicht gelungen, das Gespenst des Antisemitismus endgültig aus diesem Land zu vertreiben. Deswegen sage ich eines klar: Solange irgendeine jüdische Einrichtung oder Institution in diesem Land noch diese Art von Sicherung benötigt, bleibt die Bewältigung dieser zentralen Herausforderung auf der Tagesordnung; das muss uns klar sein. Wir müssen alle gemeinsam mit aller Kraft Tag für Tag gegen Antisemitismus in diesem Land kämpfen.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Sehr geehrter Herr Präsident, willkommen zurück. Wir haben Sie vermisst. Schön, Sie wieder zu sehen! – Genau, finde ich auch. Sehr geehrte Frau Bundesministerin Faeser! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen habe ich das Gemeindezentrum der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main besucht. Direkt neben dem Gemeindezentrum befindet sich eine Grundschule; auch eine Kita ist dort untergebracht. Das ist ein deutliches Zeichen für die Aktivität der Gemeinde. Aber jedes Mal, wenn man da vorbeigeht, stellt man fest: Die fortbestehende Notwendigkeit von Sicherheitseinrichtungen ist ausgesprochen erdrückend. Immer wieder stelle ich mir die Frage: Wie fühlt sich das an für die Kinder und Jugendlichen, jeden Tag in einer solchen Situation in Schule und Kita zu kommen?

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Dazu gehören die Anwälte, dazu gehören aber auch Berufe wie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, auch das Gerichtsvollzieherwesen. Ich halte es für notwendig, dass wir bei allen Verhandlungen und Detailplanungen mit allen Beteiligten gemeinsam dafür sorgen, den Sprung in das Digitalisierungszeitalter zu dem zu führen, was wir wollen. Das sichert die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates; das ist unser aller gemeinsame Aufgabe. Die Ampel wird an dieser Stelle liefern, um den modernsten, digitalsten und funktionsfähigsten Rechtsstaat in Europa zu gewährleisten. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Dennoch ist es als sparsamer Haushälter wichtig, an einer Stelle zu betonen: „Pakt für den Rechtsstaat“ bedeutet – wenn wir da aus Bundesmitteln gemeinsam mit den Ländern zu Lösungen kommen –, dass wir gemeinsam mit den Ländern zu Entscheidungen kommen müssen, was die richtigen Wege und die richtigen Entscheidungen sind. Es geht nicht darum, ein Füllhorn auszuschütten, sondern darum, als Bund und Länder gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir gezielt die Digitalisierung in der Justiz zu dem Erfolg bringen, den wir alle gemeinsam möchten. Drittens. Auf eines möchte ich an der Stelle besonders hinweisen: 20 Jahre Anwaltserfahrung zeigen mir, dass es besonders in diesen Bereichen notwendig ist, dass wir alle Beteiligten an einen Tisch bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Digitalisierung von Justiz und Rechtsstaat bietet große Chancen, und zwar insbesondere für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht und zum Rechtsschutz. Dazu haben wir uns als Koalition besonders ambitionierte Vorhaben ausgedacht: Die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat gehört dazu, ergänzt durch einen Digitalpakt, aber eben auch vereinfachte Verfahren für Kleinforderungen. Bei niemandem soll der Zugang zum Recht daran scheitern, dass die Forderung zu klein oder das Geld zu wenig ist, liebe Freundinnen und Freunde.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Wir können stolz darauf sein, mit der Generalbundesanwaltschaft in diesem Land eine Institution zu haben, die besonders aktiv und besonders kompetent in der Lage ist, derartige Sachverhalte aufzuklären und auszuermitteln. Darauf setzen auch wir alle gemeinsam für die Aufarbeitung des Krieges in der Ukraine, liebe Freundinnen und Freunde. Wir werden in den Haushaltsberatungen selbstverständlich sehr genau draufgucken, ob wir das mit dem, was angesetzt ist, ermöglichen. Denn um es klar zu sagen: Auch im Krieg, auch im Konflikt sind es wir als freiheitliche Demokratie, die den rechtsstaatlichen Kompass nicht verliert. Auch das unterscheidet eine Demokratie von einer Diktatur. Zum zweiten Punkt.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Sie beweisen gerade in der Krise ihren Wert, und gerade in der Krise sind wir als Demokratinnen und Demokraten gemeinsam gefordert, die Werte des Rechtsstaats zu verteidigen. Heute vor genau einem Monat, am 24. Februar 2022, sind wir Zeuginnen und Zeugen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine geworden, eines besonders perfiden und massiven Eingriffs in Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Man mag die Frage aufwerfen: Was hat das mit dem Rechtsstaat hier zu tun? Ich sage: sehr, sehr viel. Denn im Rechtsstaat – da schließe ich mich dem Bundesminister gerne an – gehört auch die rechtliche Aufarbeitung eines völkerrechtlichen Angriffskrieges maßgeblich dazu.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Es ist mir ganz persönlich eine Ehre, das Bundesministerium in diesem Hause nicht nur in der Rolle als stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, sondern auch haushalterisch begleiten zu dürfen. Drei Themen möchte ich heute ansprechen. Erstens. Der Rechtsstaat ist, wie schon angesprochen wurde, einer der wesentlichen Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und über den Etat dieses Grundpfeilers sprechen wir heute. Das ist wichtig zu betonen; denn das Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat ist gerade in herausfordernden Zeiten, in Zeiten der Krise, besonders notwendig. Demokratie und Rechtsstaat sind nämlich keine Schönwetterereignisse und Schönwetterinstitutionen.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Krings, ich danke ganz herzlich für die Vorlesung, die Sie uns vorhin haben angedeihen lassen. Aber ich kann Ihnen versichern: Sie brauchen sich um den liberalen Kompass der FDP in dieser Bundesregierung keine Sorgen zu machen. Während wir zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten zum Beispiel den § 219a StGB abschaffen, ist es doch Ihre Fraktion, sind es die Unionsparteien, die bei jedem publikumsträchtigen öffentlichen Ereignis nach neuen Strafvorschriften oder nach Verschärfung von Strafvorschriften rufen. Das ist keine liberale Justizpolitik. Liberale Justizpolitik ist das, was wir machen.

    PLENARPROTOKOLL 20/25 · 2022-03-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Grundgesetz gibt der Meinungsfreiheit zentralen Raum. Das Bundesverfassungsgericht hat es einmal so schön formuliert: Es ist „schlechthin konstituierend“ für unsere demokratische Grundordnung. Und es schützt jede Meinung, egal ob sie wertvoll und durchdacht oder stumpf und unsinnig ist. Den Kolleginnen und Kollegen der AfD sei gesagt: Nach den letzten 20 Sitzungen habe ich deutlich den Eindruck, dass das mit den stumpfen und unsinnigen Meinungen bei Ihnen ausgesprochen ausgeprägt ist. Um das abschließend klar zu sagen: Bei dieser Koalition ist die Meinungsfreiheit in allerbesten Händen. Grundrechte und Freiheit sind für uns Leitmotiv und nicht verhandelbar; dafür stehen wir gemeinsam. Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Um es klar zu sagen: Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit Zensur und Überwachung zu tun. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung geltenden Rechts durch diese Plattform, und dafür stehen wir. Zusätzlich: Das ist ein notwendiger Beitrag für den Schutz auch der Persönlichkeitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Denn das Internet war nie und wird nie ein rechtsfreier Raum sein. Wer sich als Plattform dem Schutz von Meinungsfreiheit und dem Schutz von geistigem Eigentum verschreibt, dem muss es doch erst recht, gerade diesem Gründer, ein Anliegen sein, für Persönlichkeitsrechte im Internet einzutreten. Deswegen muss klar sein und deswegen fordere ich Telegram auf, endlich geltendes Recht in Deutschland einzuhalten. Darum geht es, nicht um pauschale Sperrungen; um nichts anderes geht es.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sie träumen offenbar immer noch vom Internet als rechtsfreiem Raum, Kolleginnen und Kollegen von der AfD, und das ist abwegig. Die rechtlichen Aussagen und Annahmen in dem Antrag sind abwegig. Spätestens mit der Telegram-App ist klar – daran kann es keinen Zweifel geben –: Diese Plattform ist ein soziales Netzwerk im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Als Rechtsstaatspartei halten wir uns an geltendes Recht; das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Um „Liebhaberei“ – um das klar zu sagen – ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt es sich bei Telegram gewiss nicht. Damit ist klar: Es gibt die Verpflichtung von Telegram, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Deswegen begrüße ich die Aktivitäten von Bundesjustiz- und ‑innenministerium, dort weiter vorzugehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ursprüngliche Titel des Antrags „Gewährleistung der Meinungsfreiheit auch im Internet“ hat mich neugierig gemacht. Die Antragstellerin als Hüterin der Meinungsfreiheit, eine Partei, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt werden darf? Schwer vorstellbar. Und in der Tat: Der Text des Antrags und der Vortrag vorhin entlarvt die Überschrift. Es geht Ihnen doch gar nicht um Meinungsfreiheit. Es geht Ihnen auch nicht um Telegram. Den Antrag treibt doch vielmehr Ihre Angst, dass auf einer liebgewonnenen Plattform rechtsstaatliche Prinzipien – endlich – Einzug halten und auch dort Hass und Hetze rechtswirksam bekämpft werden können, auch dort Persönlichkeitsrechte durchgesetzt werden können.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Grundrechte kommen leider auch deshalb unter Druck, weil über viel zu lange Zeit nicht hingeschaut wurde. Trotz der vorstehend dargestellten Bedenken trage ich jedoch den ernsten Willen im vorliegenden Gesetzentwurf mit, besonders vulnerable Menschen und den sie betreuenden Kräften auch mit einer entsprechenden zusätzlichen Schutzmaßnahme zu helfen und damit zur Pandemiebekämpfung beizutragen. Daher stimme ich dem Gesetzentwurf aus den geäußerten Erwägungen zu.

    PLENARPROTOKOLL 20/7 · 2021-12-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Die neue Koalition muss tiefgreifende Entscheidungen auf der Basis einer politisch zu verantwortenden diffusen Informationslage treffen. Andere Staaten sind Deutschland zum Beispiel in dieser Frage sehr weit voraus. Wir befinden uns daher leider trotz der sich aktuell leicht abschwächenden Dynamik der Pandemie – möglicherweise auch schon infolge der zuletzt verabschiedeten weiteren gesetzlichen Regelungen zur Pandemiebekämpfung – in einer sehr besonderen, schwierigen und geradezu zwickmühlenartigen Situation, die wesentlich mit zur Vorlage dieses Gesetzentwurfes beigetragen hat. Die Beseitigung des Informationsdefizits ist jetzt eine zentrale Aufgabe, um im Lichte unserer freiheitlichen Verfassungsordnung zielgenauere, abgewogene und grundrechtskonforme Maßnahmen einleiten zu können.

    PLENARPROTOKOLL 20/7 · 2021-12-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Februar 2021 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer bemerkenswerten Entscheidung ausgedrückt: „Es ist mehr als unbefriedigend, dass das RKI nach inzwischen einem Jahr Dauer der Pandemie lediglich einen Bruchteil der Infektionen bestimmten Lebensbereichen zuordnen kann […]. Aus diesem Grunde sind gezielte Schutzmaßnahmen weiterhin kaum möglich, und es müssen breitflächige Schließungen und Kontaktverbote angeordnet werden, die erhebliche Grundrechtseingriffe und zunehmende Akzeptanzprobleme zur Folge haben.“ Leider hat sich die Datenlage trotz dieser eindringlichen Mahnung vor fast zehn Monaten immer noch nicht entscheidend geändert. Dieses Versäumnis der alten Bundesregierung muss die neue Regierungskoalition nun mit ausbaden.

    PLENARPROTOKOLL 20/7 · 2021-12-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Weder ist damit flächendeckend gesichert bekannt, wie der Impfstatus der Heimbewohner ist, noch wissen wir, wie hoch der Anteil der Geimpften beim Personal ist. Damit stellt sich eine für die verfassungsrechtliche Abwägung des mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Adressatinnen und Adressaten wesentliche Frage: Warum sind wir überzeugt, wenn wir in Anbetracht von lückenhaften Daten nicht sicher wissen, wie groß die Lücken bei der Impfung wirklich sind, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht dann hinreichend wirksam ist? Die schwache Datenlage ist ohnehin eines der grundsätzlichen Probleme in dieser Pandemie, welche maßgebliche die frühere Bundesregierung und besonders der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn zu verantworten haben. Besonders eindrücklich hat das bereits am 15.

    PLENARPROTOKOLL 20/7 · 2021-12-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Sowohl die Frage der Häufigkeit und Frequenz eines solchen Eingriffs als auch die Schutzwirkung durch den Eingriff sind daher im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung abzuwägen und stellen uns vor die Aufgabe, eine einmal beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht auch regelmäßig wieder zu überprüfen und zu hinterfragen. Der weitere Aspekt, der meine Unsicherheit trägt, ist die weiterhin schlechte Datenlage. Sicherlich auch als Ergebnis der erst sehr spät noch unter der alten Regierung beschlossenen Regelungen zur Auskunft über den Impfstatus liegen nach aktuellen Berichten zum Beispiel vielen Gesundheitsämtern kaum verwertbare Zahlen über den Impfstatus von älteren Menschen in Pflegeheimen vor.

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  41. Aus tatsächlicher und damit auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist zusätzlich zu bedenken zu geben, dass derzeit unklar ist, wie viele Auffrischungsimpfungen zu einem dauerhaften Schutz denn notwendig sein werden. Nachdem es noch im August 2021 Aussagen gab, wonach eine dritte Impfung für die meisten gar nicht notwendig sei, wird in Israel darüber gesprochen, dass die dritte Impfung das Land „gerettet habe“. Diese weiterhin fehlenden gesicherten Erkenntnisse ziehen jedoch schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen nach sich. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Impfen stellt nun einmal einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 GG dar.

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  42. Hinzu kommt, dass bei Personen, die vollständig geimpft sind, zwar unter anderem nach veröffentlichen Erkenntnissen und Angaben des RKI die Virusausscheidung im Falle einer Aufnahme des Virus im Vergleich zu nicht geimpften Personen kürzer ist. In welchem Maß damit aber die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nach diesen Angaben nicht genau quantifiziert werden. Damit reicht jedenfalls die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht allein zum Schutz der vulnerablen Gruppen aus, sodass weitere Maßnahmen, wie das tägliche Testen und das Tragen einer FFP2-Maske, weiterhin erforderlich bleiben.

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  43. ansässigen Menschen und ihrer weiteren Kontaktpersonen in den Einrichtungen) sowie zusätzlich eine generelle FFP2-Maskenpflicht weiterhin für ein geeignetes und darüber hinaus deutlich milderes Mittel (da es ohne eine Impfpflicht und eine damit gegebenenfalls verbundene Beschränkung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit auskommt), um die dort befindlichen vulnerablen Menschen zu schützen. Vorliegende Erkenntnisse zum Beispiel des Max-Planck-Institutes zeigen, dass die Infektionsgefahr beim korrekten Tragen von Masken im Promillebereich liegt und diese daher einen sehr effektiven Schutz darstellen.

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  44. Im Ergebnis stimme ich dem Gesetzentwurf nach einer herausfordernden Abwägung als einer aus meiner Sicht trotz vorhandener Bedenken geeigneten Maßnahme zum Schutz der besonders bedrohten Menschen zu, auch wenn er für mich sehr nahe an die Grenze dessen kommt, was ich sowohl aus rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher, aber auch aus politischer Sicht für noch vertretbar halte. So halte ich etwa regelhafte und konsequente Tests sämtlicher Personen in entsprechenden Einrichtungen (also der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der dort behandelten bzw.

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  45. Allerdings bin ich unsicher, ob das Ziel mit der Maßnahme einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht auch zusätzlich an die dort behandelten oder dauerhaft ansässigen besonders bedrohten Menschen und gegebenenfalls auch an deren weitere Kontaktpersonen richtet, auch wirklich erreicht wird. Vor allem stellt sich mir die Frage, ob wir schon alle anderen Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer solchen einrichtungsbezogenen Impfpflicht hinreichend vollständig ausgeschöpft haben.

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  46. Der Gesetzentwurf enthält mit weiteren Anpassungen bei möglichen Maßnahmen und einer Erweiterung der Impfmöglichkeit auf weitere medizinische Berufsträgerinnen und Berufsträger aus meiner Sicht sehr geeignete Elemente zur weiteren Bekämpfung der Pandemie, um gerade auch den Schutz dieser Gruppen zu verbessern. Denn das vordringliche und mit dem Gesetzentwurf verfolgte politische Ziel sollte und muss es sein, die Impfung allgemein und auch die Boosterimpfung schnellstmöglich insgesamt und besonders bei den vulnerablen Gruppen voranzutreiben, um den individuellen Impfschutz wirkungsvoll dort zu erhöhen, wo er dringend benötigt wird.

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