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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Thorsten Lieb

FDP · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom Mai dieses Jahres klargestellt, dass eine IP-Adressen-Speicherung nicht nur bei schwersten kriminellen Taten zulässig ist, sondern auch in anderen Fällen, allerdings zeitlich auf das notwendige Maß begrenzt.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist unser Vorschlag, den wir heute nach 20 Jahren Rechtsunsicherheit diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wenn es nach uns gegangen wäre – um das in aller Deutlichkeit zu sagen –, dann würde das seit zwei Jahren im Bundesgesetzblatt stehen, und die Behörden hätten schon eine Möglichkeit, etwas zu tun, und es wäre nicht blo…

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Damit ist diese Sicherungsanordnung – um es noch mal in aller Deutlichkeit zu sagen – als einziger Vorschlag sicher europarechtskonform und steht im Einklang mit der Budapest-Konvention des Europarates.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, schön, dass Sie heute Morgen da sind und wir über das Thema gemeinsam diskutieren können. Wir merken alle: Es ist Wahlkampf. – Offensichtlich getroffen. – Das ist ja die Zeit der verkürzten Botschaften und der verdrehten Tatsachen.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie haben zum Beispiel im Gesetzentwurf ausgeführt, dass die Aufklärungsrate der IP-Adressen auf über 90 Prozent steigen soll, wenn man eine Vorratsdatenspeicherung von einem Monat einführen würde. Und? Wo ist die Argumentation für zwei und drei Monate? Sie machen doch wieder genau den gleichen Fehler.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

An der Rechtsprechung hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert. Manche haben ja behauptet, das sei jetzt irgendwie weg mit der neuen Entscheidung. Das ist nach wie vor eineindeutig der Grundsatz, den wir haben.

PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz, kurz: VRUG. Was technisch klingt, ist in der Tat ein zentrales europäisches Anliegen, um die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fällen mangelhafter Leistung bei Kollektivfällen zu erleichtern und damit gleichzeig die Justiz zu entlasten. Ich glaube, das ist ein wichtiges rechtspolitisches Signal, eigentlich eine rechtspolitische Win-win-Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Um sicherzustellen, dass hier Miteigentümerinnen und ‑eigentümer weiterhin ihre Rechte wahrnehmen können und mit Blick auf die besondere Rolle des Eigentums für diese ist ein Quorum von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen sowie eine Beschränkung des Beschlusses auf drei Jahre vorgesehen. Damit gelingt eine angemessene Lösung nach dem Vorbild der Regelungen für Aktiengesellschaften. Wir sind als Koalition überzeugt davon, dass wir mit diesem umfassenderen Vorhaben nicht nur einen Beitrag zu mehr erneuerbaren Energien, sondern auch zum Abbau von bürokratischen Hürden bei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und zur Digitalisierung bei Wohnungseigentumsgesellschaften schaffen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren parlamentarischen Beratungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/106 · 2023-05-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Die Erweiterung der Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstleistungen erfolgt in § 1092 BGB, der gleichzeitig strukturell besser lesbar gemacht wird. Wir wollen außerdem im Zusammenhang mit der Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes gleich die Gelegenheit nutzen, es auch Wohnungseigentumsgesellschaften zu ermöglichen, bei entsprechender Beschlussfassung vollständig in digitalen Versammlungen Entscheidungen treffen zu können. Diese Möglichkeit besteht bereits für Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie Vereine. Mit diesem Vorhaben tragen wir dazu bei, dass die erheblichen Kosten für die Durchführung entsprechender Eigentümerversammlungen reduziert werden können und außerdem Anreisen erspart werden können und damit eine erleichterte Teilnahme von Eigentümerinnen und Eigentümern möglich wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/106 · 2023-05-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Vor dem Hintergrund des eigenen Gesetzentwurfes der Koalition werden wir als FDP-Fraktion gleichwohl dem vorliegenden Gesetzentwurf der Union so nicht zustimmen können, und zwar in erster Linie deshalb, weil wir als Koalition mit dem eigenen Gesetzentwurf im Umfang deutlich über den vorliegenden Gesetzentwurf hinausgehen. So soll zusätzlich die nach dem Gesetz nur ausnahmsweise mögliche Übertragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten auch auf den Bereich von Anlagen zur Erneuerung erneuerbarer Energien ausgedehnt werden. Dies dient im Falle entsprechender Dienstbarkeiten dazu, die derzeit üblichen und aufwendigen Ersatzlösungen zu vermeiden. Die technische Umsetzung des Vorhabens wird vergleichbar zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgen.

    PLENARPROTOKOLL 20/106 · 2023-05-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Diese Übereinstimmung kann ich auch deswegen so klar formulieren, weil seit gestern Abend über die Presse bekannt wurde, dass das Bundesministerium der Justiz an einem eigenen Gesetzentwurf arbeitet und die Ressortabstimmung zu dem entsprechenden Referentenentwurf bereits eingeleitet worden ist. Es ist richtig und notwendig, dass wir zeitnah zu einer gesetzlichen Regelung kommen, die rechtssicher klarstellt und festlegt, unter welchen Bedingungen derartige Balkonkraftwerke eingebaut werden können. Hier liegt signifikantes Potenzial für zusätzlichen Strom aus erneuerbaren Energien, welches wir möglichst ausschöpfen sollten – jedenfalls aber rechtliche Hürden für diejenigen abbauen sollten, die diese Möglichkeit nutzen wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/106 · 2023-05-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Das gelingt nur mit mehr Bauen, durch Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum. Das muss das Ziel sein und kein anderes. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Kollegin Dr. Zanda Martens hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Die Mietwohnung als öffentliches Gut anzusehen, scheint die Idee zu sein, wobei man es eigentlich umgekehrt formulieren muss: Die Mieterinnen und Mieter verfügen über die Wohnung quasi wie über ihr Eigentum, wenn sie frei tauschen können, und die Vermieterinnen und Vermieter, die eigentlichen rechtlichen Eigentümer, werden völlig ausgeblendet. Diese scheinen Ihnen egal zu sein. Was ist das für eine Dreistigkeit, Menschen, die erhebliche Beträge in Immobilien investieren, in ihrer Entscheidungsfreiheit derart zu entmündigen! Mit der FDP-Fraktion ist das definitiv nicht zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Statt noch stärker in die Märkte einzugreifen, ist etwas ganz anderes erforderlich. Der Markt, der im Übrigen kaum noch als Markt erkennbar ist, muss größer werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Im Übrigen sei nur am Rande erwähnt: Ein Bundesland hat die Mietpreisbremse Ende 2019 abgeschafft, ich habe gehört, unter liberaler Regierungsbeteiligung. Ich kann hier ja mal die Frage aufwerfen: Wie haben sich die Mieten wohl danach entwickelt? Sie sind unterdurchschnittlich gestiegen. Also, auch über dieses Argument müssen wir offensichtlich nicht diskutieren. Der gravierendste Aspekt – das habe ich schon angesprochen – ist die massive Beeinträchtigung des Eigentumsrechts der Vermieterinnen und Vermieter. Man möchte an dieser Stelle fast sagen: typische Forderung.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Noch nicht einmal die sowieso schon engen Grenzen – es gibt ja ein soziales Mietrecht in diesem Land; das sollte man in dieser Debatte nicht vergessen – sollen genutzt werden können. Auch die sollen eingeschränkt werden. Zusätzlicher Aufwand für das Ganze? Die Prüfung der angemessenen Bedingungen ist in Österreich ein wesentlicher Kernpunkt im Gesetz. Prüfung der Zumutbarkeit? Wer das bezahlen soll, scheint völlig egal zu sein. Wollen Sie wirklich noch mehr private Eigentümerinnen und Eigentümer dazu bewegen, ihre Wohnungen an internationale Investoren zu veräußern, denen noch weniger daran liegt, zu investieren? Das ist genau das, wozu dieses Vorhaben führt. Sie verdrängen den Mittelstand aus den Vermietungen. Das wollen wir als Freie Demokraten dezidiert nicht. Das lehnen wir ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Alle anderen Länder liegen deutlich darunter: in Berlin 27,4 Prozent, in Brandenburg 13 Prozent, in Sachsen noch nicht einmal 10 Prozent. Ganz offensichtlich leistet die Idee „Wohnungstausch“ überhaupt keinen Beitrag zum Thema „bezahlbare Mieten“. Wie ist die praktische Relevanz? Ich habe mir die Urteilsdatenbank Österreichs mal angeguckt: Es gibt zu § 13 Mietrechtsgesetz gar keine Entscheidung. Scheinbar ist das Thema überhaupt nicht relevant. Dieser Antrag ist – Kollege Luczak hat es angesprochen – eigentlich überflüssig. Schon heute ist es im Rahmen der bestehenden Gesetze möglich – Stichwort „Vertragsfreiheit“, falls Sie das schon mal gehört haben –, diese Dinge frei zu vereinbaren. Die Plattformen gibt es. Nach diesem Antrag soll aber die neue Partei mit denselben Konditionen wie die alte Mietpartei den Vertrag übernehmen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Wie kommt man eigentlich darauf, dass ausgerechnet Österreich ein Vorzeigebeispiel dafür sein soll, wie man mehr Wohnraum und vor allem – darin sind wir uns in diesem Hohen Haus ja alle einige – mehr bezahlbaren Wohnraum schafft? Das allein wäre übrigens, wenn man es mal rechtlich betrachtet, ein Ansatz für eine Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in das Eigentumsrecht. Machen wir doch mal den Faktencheck. „Wohnen in Österreich deutlich teurer als in Deutschland“ titelt etwa die „Kleine Zeitung“ aus Graz. Noch interessanter: Seit 2006 sind nach den statistischen Daten aus Österreich die Mieten in Österreich um 70 Prozent gestiegen. Jetzt machen wir den Vergleich: In Bremen – auch interessant; da soll ja in den nächsten Tagen was passieren –, dem Land mit der höchsten Mietpreissteigerung in Deutschland, sind es gerade mal 40 Prozent.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. – Sie vergessen bei dem, was Sie gerade formuliert haben, eines: Wenn Sie vorschlagen, massiv in sozialen Wohnungsbau zu investieren, müssen Sie auch die Frage beantworten, wo das Geld für diese Investition im Rahmen der verfassungsmäßigen Schuldenbremse herkommen soll. Von daher kann ich Vorschläge, die darauf basieren, dass man die verfassungsrechtliche Grundordnung an dieser Stelle im Grunde beiseiteschiebt, um eine Idee zu verwirklichen, leider nicht wirklich ernst nehmen. Deswegen nehme ich das so nicht an. Nun soll also – das ist der Vorschlag im Antrag – das Mietrecht am österreichischen Beispiel genesen, jedenfalls beim Wohnungstausch.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Es gibt keine Haushaltsdebatte, in der wir nicht eine massive Erhöhung der Fördersumme für den sozialen Wohnungsbau gefordert haben, in der wir nicht gefordert haben, ein gemeinnütziges Wohnungsbauprogramm aufzulegen, was, wie ich mir vorstellen kann, die FDP vielleicht wegen der Gemeinnützigkeit ablehnt. Aber zu sagen, dass wir hier keine Vorschläge vorgelegt hätten, massiv in sozialen Wohnungsneubau zu investieren für Menschen mit geringem und durchschnittlichem Einkommen, das ist einfach unsachlich. Das ist wirklich unverschämt. Ich bitte Sie, diese Kritik zurückzunehmen. Liebe Frau Kollegin, herzlichen Dank für die Zwischenfrage.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Möchten Sie die Zwischenfrage zulassen? Ja. Bitte sehr. – Nein. Das liegt daran, dass wir gerade in die andere Richtung geguckt haben, weil hier rechts so viel Geräusch war und wir immer aufpassen müssen, dass nicht komische Sachen gesagt werden. Bitte schön. Herr Kollege, Sie haben gerade behauptet, wir würden keine Vorschläge für mehr Neubau von Wohnungen machen. Das trifft mich wirklich sehr; denn seit zwölf Jahren fordere ich an dieser Stelle, zum Teil in der Tat begleitet durch unqualifizierte Zurufe von der rechten Seite, einen Neustart im sozialen und im gemeinnützigen Wohnungsbau.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wie man private Eigentümerinnen und Eigentümer, welche den weit überwiegenden Teil des deutschen Wohnungsbestandes halten, mit solchen Ideen, die geradezu aus dem sozialistischen Gruselkabinett stammen, dazu motivieren möchte, den dringend benötigten zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, bleibt mir rätselhaft. Das scheint Ihnen aber egal zu sein; denn konkrete Vorschläge, wie mehr Wohnraum entstehen kann, habe ich von Ihnen von hier vorne aus leider noch nicht gehört. Als ob die Eigentümerinnen und Eigentümer in diesem Land nicht schon vor genügend Herausforderungen stünden! Bei den Beratungen zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes beispielsweise werden wir als FDP-Bundestagsfraktion daher sehr genau hinsehen, wie eine solche Regelung aussehen kann, um dringend benötigte Investitionen möglich zu machen.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass wir heute so offen über das Thema sprechen. Dann werde ich das auch tun. Zu dem, was eben gesagt worden ist, erspare ich mir aber jeden Hinweis; das erübrigt sich. Es ist mir eine große Freude, mal wieder einen Antrag der Fraktion der Linken zum Mietrecht zu lesen. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird Ihre Geringschätzung der Unverletzlichkeit des Eigentums, wie es die Paulskirchenverfassung formuliert hat, deutlicher, und in keinem anderen Bereich werden die Folgen eines so grotesken Politikansatzes deutlicher. Wenn ich an die „blühenden Gebäudelandschaften“ im Osten Berlins Ende der 1980er-Jahre denke, scheint mir das genau der richtige Weg zu sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Wir sollten unsere Parlaments- und Demokratiegeschichte immer wieder zum Gegenstand von Debatten wie der heutigen machen. Deswegen schlage ich abschließend ganz konkret vor, dass wir erstens die Debatte zur Frage eines Gedenktages in Erinnerung an die Ereignisse von 1848/1849 wieder aufnehmen. Zweitens schlage ich vor, dass wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Erinnerung an 1848/1849 gemeinsam in der Frankfurter Paulskirche versammeln und der großartigen Menschen gedenken, die uns diesen Weg mit bereitet haben. Vielen herzlichen Dank. Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Michael Brand.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Genau diese historische Entwicklung sollte uns immer wieder mahnen und bewusst machen, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat alles andere als selbstverständlich sind, sondern verteidigt und erkämpft werden müssen – immer wieder. Es reicht nicht, dies aus dem Zuschauerraum oder vom Aufsichtsratssessel aus zu tun. Es ist die gemeinsame Aufgabe von uns Abgeordneten und der gesamten Bevölkerung, die Freiheit und die Demokratie in diesem Land immer wieder zu verteidigen: gegen die Verächtlichmachung parlamentarischer Verfahren von innen und von außen, gegen die Delegitimierung parlamentarischer Wege – ohne dass beantwortet werden kann, wie ein alternatives Herrschaftssystem eigentlich aussehen soll. Wir Parlamentarier dürfen es nicht bei dieser Vereinbarten Debatte belassen. Auch ein Haus der Demokratie reicht alleine nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Ich hoffe, es erreicht ihn, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer den Grundrechtekatalog der Paulskirchenversammlung neben den des Grundgesetzes legt, sieht, in welcher Tradition wir heute mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen: Gleichheit vor dem Gesetz, Unverletzlichkeit der Freiheit, Gewährleistung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums, Schutz nationaler Minderheiten und – nicht zu vergessen! – die Einführung einer Art Verfassungsbeschwerde bei der Verletzung von Rechten aus der Verfassung. Wir wissen: Die deutsche Revolution und die Paulskirchenversammlung waren am Ende nicht von Erfolg gekrönt. Die Revolution scheiterte.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sie trägt die Unterschrift von über 400 Abgeordneten – eine eigenmächtige Verkündung, wie sie kein Beispiel in der Geschichte hat. Das Ganze hat einen viel prominenteren Platz in der deutschen Erinnerungskultur verdient, als es heute hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Alleine die Ausstellung zur Geschichte des Originalexemplars der Verfassung, welche wir seit wenigen Wochen hier im Parlament besuchen können, ist dafür ein wunderschönes Beispiel. Verloren gegangen in den Wirren nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde es 1951 in Potsdam auf einem Schutthaufen wiederentdeckt. Der Finder Klaus Trieglaff, den ich bewusst namentlich erwähnen möchte, bekam dafür übrigens 20 Mark und ein Dankesschreiben. Gut, dass dieses Dokument erhalten geblieben ist. Trieglaff gebührt besonderer Dank, und den spreche ich gerne hier und heute aus.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Diese Mitglieder der konstituierenden Reichsversammlung des ersten freigewählten gesamtdeutschen Parlamentes haben vor 175 Jahren das Wagnis unternommen, einen gesamtdeutschen Staat zu errichten und eine Verfassung zu erarbeiten. Am 18. Mai, also nächste Woche, vor 175 Jahren trat das Parlament das erste Mal zusammen. Trotz einer ganzen Reihe von Spottgedichten – ich erinnere an Georg Herwegh, der von „Das Reden nimmt kein End’“ mit Blick auf die Paulskirche sprach – hat dieses Parlament in erstaunlich kurzer Zeit Handlungsfähigkeit bewiesen. Im Dezember 1848 wurden die Grundrechte des deutschen Volkes verabschiedet und in Kraft gesetzt; auch das sollte nicht vergessen werden. Im März 1849 wurde die Paulskirchenverfassung verabschiedet.

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Heinrich von Gagern, Adam von Itzstein, Ernst Moritz Arndt, Carl Theodor Welcker, Georg Christoph Binding, Friedrich Römer, Robert Blum, Martin Eduard Simson – nur beispielhaft kann ich an dieser Stelle an acht Namen von zunächst 585, im Laufe der Zeit insgesamt über 800 Parlamentarierinnen und Parlamentariern in der Frankfurter Paulskirche erinnern. Jeder von ihnen hätte heute eine eigene Erwähnung verdient. Als Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Hohen Haus stehen wir auf den Schultern dieser Riesen, wenn wir heute hier im demokratischen Diskurs, im Wettstreit miteinander Demokratie gestalten, Demokratie leben können. Diesen Persönlichkeiten gebührt ein ganz besonderer Dank von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen!

    PLENARPROTOKOLL 20/103 · 2023-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wenn Sie schon nicht auf uns als Liberale, als Freie Demokraten hören, dann doch bitte auf Ihre eigenen Experten. Dann kommen wir im Gesetzgebungsverfahren voran. Wir als FDP setzen jedenfalls auf ein zeitnahes parlamentarisches Verfahren, damit wir endlich nicht nur praxistaugliche Lösungen finden, sondern auch einen soliden Rechtsrahmen haben, über die Ausstattung der Ermittlungsbehörden reden und endlich in diesem Land vorankommen. Vielen herzlichen Dank. Als Nächstes erhält das Wort Dr. Günter Krings für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Das ist nicht die Haltung der FDP. Wir sind die Partei des Grundrechtsschutzes in diesem Bereich. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, aber auf eine Stelle bei der Anhörung des Digitalausschusses eingehen. Dort wurde etwas ganz Bemerkenswertes berichtet. Der Kollege wird das gleich vielleicht noch ein bisschen vertiefen; das ist ein Lehrstück für alle, die in diesem Parlament noch mal auf andere Gedanken kommen wollen. Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch wird nach Einschätzung des erfahrenen Oberstaatsanwalts Markus Hartmann, Nordrhein-Westfalen, der von der Union benannt wurde, „völlig überschätzt“, heißt es dort. Völlig überschätzt! Es sei gerade nicht erforderlich, ein umfassendes Konzept der Vorratsdatenspeicherung zu entwickeln. Ich finde das hochinteressant.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Es wird allerhöchste Zeit, aus dem schwierigen Rechtsraum, dem Toten Recht, herauszukommen. Es muss endlich diese Einigung geben. Wir warten hier im Parlament darauf, dass wir endlich gemeinsam dafür sorgen können, dass wir eine kluge zukunftsgerichtete Lösung bekommen. Ich schaue mal in Richtung Regierungsbank; es sind nicht alle Beteiligten dabei. Also, ich drücke die Daumen, dass das endlich aufs Gleis gesetzt wird und ins Parlament kommt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, hier endlich diese Entscheidung zu treffen. Um eines noch mal ganz klar zu machen, damit hier kein falscher Verdacht aufkommt: Für uns als Freie Demokraten, als FDP hier im Deutschen Bundestag wird es niemals eine anlasslose Dauerüberwachung in diesem Land geben und wird es niemals dazu kommen, dass wir Menschen in diesem Land unter Generalverdacht stellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Während Sie die EuGH-Rechtsprechung in Bezug auf das, was alles möglich ist, schön säuberlich runterzitiert haben, zitieren Sie ausgerechnet die Option, von der wir – so steht es auch im Koalitionsvertrag – der Überzeugung sind, dass sie die rechtssicherste und am einfachsten umzusetzende Lösung für ein rechtssicheres und grundrechtssicherndes Verfahren ist, nicht. Das ist unredlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie schon höchstrichterliche Rechtsprechung zitieren, dann machen Sie das wenigstens vollständig. Um eines ganz klar zu sagen: Wir als FDP-Fraktion werden weiterhin in der Koalition und auch sonst überall klar und deutlich dafür votieren, dass wir diese praxistaugliche, grundrechtskonforme und grundrechtssichernde Lösung endlich bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Lassen Sie mich noch mal deutlich sagen: Das ist schon vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung von 2014 juristisch schlicht gefährlich, grenzwertig und würde wahrscheinlich auch nicht standhalten. Außerdem ist ganz interessant, was die Anhörung im Digitalausschuss zur Chatkontrolle vor zwei Wochen ergab. Da sagte der von Ihnen benannte Sachverständige doch allen Ernstes, dass er sechs Monate für viel zu lange hält und für eine kürzere Zeit eintritt. Hören Sie dann doch wenigstens auf die eigenen Sachverständigen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Punkt lässt mich den Kopf schütteln. Es ist nämlich unredlich, wie Sie den Antrag formuliert haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Um eines ganz deutlich zu sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union: Dass wir heute diese Debatte führen müssen, hat auch viel damit zu tun, dass seit der fundamentalen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes 2014 zur Europäischen Datenschutzrichtlinie das unionsgeführte Innenministerium immer wieder wie eine Art Fetisch auf die Vorratsdatenspeicherung gesetzt hat, statt die Warnsignale zu verstehen, sich darum zu bemühen, in acht Jahren Regierungszeit endlich eine grundrechtskonforme Lösung auf den Tisch zu legen. Das ist bis heute unterblieben. Deswegen kommt es immer wieder auf die Tagesordnung. In Ihrem Antrag schlagen Sie eine Speicherpflicht für sechs Monate vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Es ist nämlich nicht nur zum Schutz der Kinder, wie im Berichtsantrag formuliert, sondern insgesamt zum Schutz vor schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dringend notwendig, dass wir in Deutschland endlich eine grundrechtskonforme und grundrechtssichernde Regelung bekommen und endlich davon abkommen, Totes Recht in diesem Land zu haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Es ist in der Tat ein offenes Geheimnis, dass jedenfalls meine Fraktion lieber gestern als morgen im parlamentarischen Verfahren sehr intensiv über die Frage diskutiert hätte, wie wir vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dafür sorgen, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ausgestaltet werden können, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss im sogenannten Quick-Freeze-Verfahren gespeichert werden können.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer sehr intensiven Debatte sind wir jetzt bei einem Thema, das nicht weniger Potenzial zur Intensität hat. Ich verstehe sehr gut, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, dass Sie nicht nur einen Bericht gefordert haben, sondern den Punkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben. Es ist in der Tat ein wichtiges Thema. Ich glaube, es ist gut, dass wir heute noch einmal darüber diskutieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Wir wollen den Planungsturbo zünden und auf die Überholspur kommen. Für Planungs- und Genehmigungsverfahren darf es kein Geschwindigkeitslimit geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen werden wir als Koalition weiter an dem arbeiten, was wir miteinander vereinbart haben. Wir wollen die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens halbieren. Dazu stehen wir, und wir schaffen das, liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens bis zum Ende der Wahlperiode. Wir handeln jetzt und stärken die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir werben für eine breite Unterstützung, namentlich aus dieser Richtung. Ich freue mich auf die Abstimmung nachher. Vielen herzlichen Dank. Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Bemerkenswert ist aber, wenn ich die letzten Tage in den Blick nehme: Die Kritik ist leiser geworden, insbesondere nach den Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Am allerbemerkenswertesten finde ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute und auch im Ausschuss nicht einen einzigen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalition haben. Ich sehe das positiv. Wir als Koalition sehen das positiv. Ich glaube, der Gesetzentwurf ist ganz gut gelungen, wenn niemandem ein Änderungsantrag dazu eingefallen ist. Um das noch mal ganz deutlich zu sagen: Wir bleiben bei dem nicht stehen. Ich habe es schon angekündigt: Weitere Vorhaben sind in Planung. Unser Ehrgeiz und unser Anspruch als Fortschrittskoalition gehen natürlich weit darüber hinaus. Wir bleiben beim Beschleunigen nicht stehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag nehmen wir bereits die nächsten Vorhaben in den Blick, die wir jetzt noch nicht umsetzen wollten und konnten. Aber warum sollten wir mit den anderen Dingen warten? Wir wollen prüfen, ob wir den Instanzenzug verkürzen können, damit wir die Kompetenz bei den Gerichten noch besser bündeln können. Wir prüfen digitale Tools, damit wir dafür sorgen können, dass der Sachvortrag bei den Gerichten strukturierter erfolgen kann und wir nicht – Anwältinnen und Anwälte in der Runde kennen das – in Schriftsatzprosa ersticken. Es ist an der Zeit, zu handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen, und deswegen beschleunigen wir umfassend Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es gab im Laufe der Debatte natürlich auch eine ganze Reihe von Kritik.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Aber wir sorgen auch dafür, dass die Gerichte das durch entsprechende Fristsetzungen antreiben sollen. Zusätzlich stellen wir eine sachgerechte Kostenentscheidung sicher. Wer klagt, aber nur deshalb nicht gewinnt, weil am Ende der Fehler korrigiert wird, der soll natürlich nicht auf Kosten sitzen bleiben. Wir sorgen für agilere Verfahren. Ein früher erster Termin wird so ausgestaltet, dass er praxisnah und praxistauglich ist. Wir ermöglichen auch Entscheidungen durch die Gerichte in kleineren Besetzungen. Damit entlasten wir – auch das ist eine wichtige Botschaft des Gesetzentwurfes – die Justiz der Länder. Wir setzen darauf, dass diese Entlastungen an anderer Stelle zu spürbarer Verstärkung führen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir machen damit Planungsbeschleunigung möglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Wir hatten eine öffentliche Anhörung, die noch mal zu einer ganzen Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf geführt hat. Aus einem sehr guten Regierungsentwurf ist ein noch besserer Gesetzentwurf geworden. Genau so ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bedanke ich mich ganz herzlich von dieser Stelle aus bei den Berichterstatterkollegen Kaweh Mansoori und Lukas Benner für die wunderbare pragmatische Zusammenarbeit. Es ist was Gutes draus geworden. Wir sollten das öfter machen. Was steht im Einzelnen drin? Wir erhöhen die Fehlertoleranz im einstweiligen Rechtsschutz. Wir sorgen dafür, dass Fehler, die korrigiert werden können, auch korrigiert werden können, ohne dass wir ein Stoppschild bereits in das Verfahren einbauen und damit das Infrastrukturvorhaben ausbremsen. Wir sorgen dafür, dass das Verfahren weitergehen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Aber wir nehmen jetzt zusätzlich Fahrt auf, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir werben um breite Zustimmung dafür in diesem Haus. Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, ist für uns eine Frage des Vertrauens in die Politik und der Handlungsfähigkeit des Staates. Deswegen ist die zentrale Botschaft der Änderungen, über die wir heute abschließend beraten: Alle praktisch relevanten Planfeststellungsverfahren, ob bei Straße, bei Schiene, bei erneuerbaren Energien, bei Wasserstraßen, sind Teil von Beschleunigungsmaßnahmen. Unsere Botschaft ist: Wenn die politische Entscheidung einmal getroffen ist, dann gehört der Planungs- und Genehmigungsprozess auf die Überholspur, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben natürlich intensiv mit der Praxis gesprochen.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschleunigen Deutschland, und zwar nachhaltig und grundlegend. Mit dem heute hier vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich legen wir als Fortschrittskoalition bereits das siebte Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in dieser Wahlperiode vor. Um die positive Botschaft noch weiter zu verstärken: Mindestens genauso viele Gesetzentwürfe dazu werden noch folgen, und das ist dringend notwendig in diesem Land. Die Fortschrittskoalition geht damit den Weg der dringend notwendigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren konsequent weiter. In vergangenen Wahlperioden ist schon viel passiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/86 · 2023-02-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Das ist ein weiterer Grund, warum wir sagen: Dieser Antrag ist europarechtlich zweifelhaft, er ist schwierig, er greift nicht die Gänze des Problems auf. Deswegen werden wir den Antrag voraussichtlich ablehnen, aber wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen herzlichen Dank. Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Ingmar Jung.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Dass das nicht im Sinne des Gesetzes ist, darin ist sich das Hohe Haus insgesamt sehr schnell einig. Interessanterweise – insofern kommt der Antrag sicher auch ein bisschen zu spät – haben sehr viele Bankinstitute das alles längst umgesetzt und geänderte Zustimmungsfunktionen eingeführt, die sich in der Praxis im Augenblick bewähren; jedenfalls kenne ich keine aktuellen Entscheidungen dazu. Bemerkenswert – das abschließend – ist, dass der § 675g BGB, den Sie gemäß Ihrem Antrag anpassen wollen, in der Tat nur einen ganz kleinen Teil betrifft, nämlich Zahlungsdiensterahmenverträge. Den gesamten Rest der Beziehungen zu Banken, den der BGH in dem Urteil adressiert, greifen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag und mit der Klausel gar nicht auf. Daher springt dieser Antrag in unseren Augen viel zu kurz.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Das Europarecht sieht entsprechende Regelungen vor. Im deutschen Recht wird das insbesondere in § 307 BGB formuliert und geregelt. Das Spannende ist aber, dass Sie mit Ihrem Antrag § 307 BGB aus dem Anwendungsbereich, über den wir reden, ausschließen wollen. Das müssen Sie uns juristisch mal erklären. Der wesentliche Teil wird ausgenommen, dafür an anderer Stelle etwas geregelt. Ich halte das für schwierig. Schwierig an dem Antrag ist im Übrigen auch, dass Sie unterstellen, das sei ein generelles Problem und es sei generell ausgeschlossen, dass über Zustimmungsfiktionen AGB geändert werden können. Das ist gar nicht der Fall. Das entscheidet der BGH an dieser Stelle gar nicht, sondern es geht um die konkrete Ausgestaltung – es wurde angesprochen –, die einzelne Banken veranlasst hat, Negativzinsen einzuführen.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Nur am Rande: Der eigentliche Handlungsbedarf beim Thema AGB-Recht – dem sollten wir als Parlament insgesamt nachgehen – findet sich an ganz anderer Stelle, nämlich bei der Systematik des Rechts der AGB im unternehmerischen Verkehr. Das gehört auf den Prüfstand. Ich glaube, dass es an der Zeit ist, noch einmal ganz ernsthaft zu überprüfen, ob Unternehmen AGB-rechtlich tatsächlich voreinander geschützt werden müssen. Das ist allerdings nicht das Thema heute Abend; darüber reden wir später. Der Vorschlag, über den wir diskutieren – ich habe es angedeutet –, ist inhaltlich zweifelhaft. Er wirft europarechtliche Fragen auf. Es bestehen vor allem Zweifel, ob das überhaupt mit der Klauselrichtlinie vereinbar ist. – Kommt gleich; ganz entspannt. – Missbräuchliche Vertragsbedingungen sind ein Problem.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Seien wir ehrlich: Auch wenn AGB in der Praxis große Bedeutung haben, hat wahrscheinlich niemand hier in diesem Hause Freude am Lesen von AGB. Wenn ich hier eine Umfrage mache, wer über die letzte AGB-Änderung seiner Bank referieren kann, dann wird, glaube ich, die Rückmeldung hier überschaubar sein. Klare und nachvollziehbare Regelungen sind in diesem Bereich sehr wichtig, und zwar im gemeinsamen Binnenmarkt, europaweit am besten, aber das gelingt mit den im Antrag enthaltenen Vorschlägen gerade nicht. Die Wirkung des Urteils des BGH ist angesprochen. Um es gleich vorwegzunehmen – ich habe es schon angedeutet –: Den Antrag müssen wir ablehnen, weil wir die Einschätzung und die Vorschläge nicht teilen. Er ist auch rechtlich zweifelhaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Müller, den Antrag haben wir natürlich gelesen. Für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgt er aus unserer Sicht nicht. Trotzdem freut es mich, dass wir heute Abend – ich glaube, in einem dritten Anlauf – das Thema hier im Plenum besprechen. Es ist in der Tat ein wichtiges Thema, wichtig deshalb, weil die Vertragsbeziehung zu einer Bank in unserem Alltag fundamental ist. Sie steht in einem besonderen Spannungsfeld, nämlich von Regulierung sowie transparenten und erforderlichen Informationen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Bedürfnis nach effizienten und kostengünstigen Leistungen. In diesem Rahmen – das hängt zusammen – müssen wir das Ganze beurteilen. Deshalb ist der Mechanismus der Vertragsänderung so wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/85 · 2023-02-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Es geht um ein wichtiges Gesetz für den Wirtschaftsstandort Deutschland, ein wichtiges Gesetz für die Unternehmen in diesem Land. Daher werbe ich hier um Zustimmung. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lieb. – Als Nächster hat das Wort der Kollege Stephan Mayer, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Nach digitalen Frachtbriefen, Ladescheinen, Lagerscheinen und Seefrachtbriefen – alles was für Feinschmecker; alles übrigens schon seit 2013 unter FDP-Regierungsbeteiligung digital möglich – gehen wir nach neun Jahren Digitalisierungspause auch im Transportrecht einen überfälligen Digitalisierungsschritt – hin zu einer dann vollständig digital möglichen Abwicklung von Transporten. Es war höchste Zeit, auch diesen Prozess zu digitalisieren. Damit können Kosten gespart und Prozesse in Unternehmen verschlankt werden. Die Fortschrittskoalition wirkt also bei der Digitalisierung, auch aus Anlass der Umwandlungsrichtlinienumsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit gelingt insgesamt eine kluge und sachgerechte Umsetzung.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Denn auch das ist wichtig für die Praxis: dass es auch diesem wichtigen Teil der Wirtschaft gelingt, hier vernünftig zu arbeiten. Zusätzlich zur Umwandlungsrichtlinie gibt es eine ganze Reihe von Ergänzungen. Ich will auf einen Punkt nur noch kurz eingehen: Zusammen mit der Umsetzung der Richtlinie steht heute ein für die Unternehmenspraxis in der Transportwirtschaft ganz wichtiger Digitalisierungsschritt zur Abstimmung. Wir machen die Einführung einer vollwertigen elektronischen Transportversicherung möglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Ich persönlich hätte mich allerdings sehr gefreut, wenn wir auf dieser Ebene auch die für den Wirtschaftsstandort Deutschland so wichtigen Personengesellschaften einbeziehen würden. Diese genießen selbstverständlich Niederlassungsfreiheit – sie müssen diese Möglichkeit haben –; deren Einbeziehung ist in der Richtlinie allerdings nicht vorgesehen. Auf eine nationale Regelung haben wir deshalb erst mal verzichtet, haben uns aber darauf verständigt, dass im Rahmen der ohnehin vorgesehenen Evaluierung des Gesetzes die Bundesregierung darauf hinwirken soll, das in Zukunft noch mal zu betrachten. Wir sind übereingekommen: Sollte das nicht gelingen, werden wir noch mal sehr ernsthaft prüfen, ob wir an dieser Stelle eine nationale Regelung brauchen.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Im Spannungsfeld zwischen Niederlassungsfreiheit und Missbrauchsrisiken, also bei der Umwandlung aus sachfremden Erwägungen, ist uns in der Diskussion ein, denke ich, kluger Kompromiss gelungen. Deswegen herzlichen Dank an die Mitberichterstatterkollegen Till Steffen und Esra Limbacher. Es hat große Freude gemacht, das miteinander zu verhandeln. Bei Anhaltspunkten für missbräuchliches Verhalten muss zwingend eine Missbrauchsprüfung erfolgen. Wann das gegeben ist, haben wir in der Gesetzesbegründung konkretisiert. Es gibt klare Leitplanken, klare Richtlinien für die Gerichte. Ich glaube, damit kann die Praxis im Ergebnis gut arbeiten. Und: Das vermeidet Unsicherheiten.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Sie trägt jedoch natürlich den deutschen Besonderheiten hinreichend Rechnung. Die Rechte der Mehrheitsgesellschafter werden vereinfacht, Spruchverfahren werden gestärkt. Zukünftig gibt es außerdem die Möglichkeit, zur Liquiditätsschonung die Differenz in Wertverhältnissen durch Aktien auszugleichen. Das schafft zusätzliche Räume für notwendige Investitionen in den Unternehmen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden frühzeitig in die Planung miteinbezogen; das haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal besonders betrachtet. Damit gelingt der notwendige Interessenausgleich, der Mobilität sicherstellt, aber eben auch Missbrauch verhindert; auch das war uns wichtig. Intensiv haben wir uns über die Frage der Missbrauchsprüfung vor Ausstellung der Verschmelzungsbescheinigung unterhalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/80 · 2023-01-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD