Helge Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Wir finden es ausdrücklich richtig, dass die langjährige grüne Forderung, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, nun endlich aufgegriffen wird. Die Rentenkommission dieser Regierung hat ein entsprechendes Vorgehen empfohlen. Unsere Hand ist Ihnen gegenüber ausgestreckt.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Brandner, weil Sie und Ihre Fraktion sich hier sich als Saubermänner inszenieren wollen: Ich darf daran erinnern, dass in der vergangenen Wahlperiode Ermittlungen gegen den damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingeleitet worden sind wege…”
“Da ist er bis heute Abgeordneter Ihrer Partei. Das ist die Wahrheit, wie Sie mit solchen Dingen umgehen, Herr Brandner. Meine Damen und Herren, unsere Diäten sind Anfang dieses Monats deutlich gestiegen, und zwar um rund 500 Euro, trotz der Krise, in der wir uns befinden, und trotz frühzeitiger Forderungen von uns Grünen, von den Linken,…”
“Als die Koalition dann endlich umgeschwenkt ist und eingesehen hat, dass die Erhöhung nicht haltbar ist, war es zu spät, um die Erhöhung zum 01.07. zu stoppen. Deswegen haben wir jetzt diese komplizierte Gesetzeslage. Wir haben ein Chaos. – Herr Kollege, doch! Anders kann man das nicht bezeichnen. – Wir haben die Erhöhung bekommen.”
“Meine Damen und Herren, ein ganz anderes Zeichen setzt die Koalition mit ihren jüngsten Beschlüssen zur Pflicht zur Krankschreibung ab Tag eins. Und ganz nebenbei vergrößern Sie damit übrigens die Kluft zwischen den Arbeitsbedingungen von Abgeordneten und denen der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.”
“Damit schaffen Sie nicht nur völlig unnötige Bürokratie bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen, Arbeitnehmern und Unternehmen, nein, sie befördern auch das Bild der Arbeitnehmer, die angeblich immer wieder unberechtigt krankfeiern würden.”
The complete record
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“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was bedeutet Zwangsaussiedlung? Ich möchte dafür aus einem Zeitzeugenbericht zitieren: „Am 3. Oktober 1961 wurde meine elterliche Familie, also meine Eltern, meine damals 78-jährige Großmutter und ich, von einem bewaffneten Kommando … gegen unseren erklärten Willen aus unserem Haus getrieben. … Wir wurden genötigt, in einen Kleinbus zu steigen, unter Bewachung durch einen bewaffneten Polizisten … in einen uns bis dato unbekannten Ort im Inland deportiert. Dort wurden wir in ein eigentlich nicht zumutbares Quartier eingewiesen. Der Gesundheitszustand der alten Großmutter ließ in dieser Situation keine weiteren Aufregungen zu. Nur deshalb stiegen wir aus und bezogen an diesem Abend drei kleine Räume ohne funktionierende Wasser- und Abwasserversorgung.”
“Ja, vielen Dank. – Eine Nachfrage: Was sind denn vor diesem Hintergrund die Motive der Bundesregierung für die Rückverlegung des Instandsetzungszentrums aus der Slowakei nach Deutschland, bzw. welche Auswirkungen wird das auf die Unterstützung der ukrainischen Armee haben?”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich würde gerne noch mal auf den russischen Überfall auf die Ukraine zurückkommen; Sie hatten diesen in Ihrer Eingangsbemerkung angesprochen, Herr Minister. Wie schätzen Sie denn die gegenwärtige Lage in der Ukraine ein, und welche Bedarfe ergeben sich aus Ihrer Sicht für die Ukraine?”
“Auch dann haben Sie eine Entscheidung getroffen, nämlich eine Entscheidung für die Fortsetzung des unzulänglichen Status quo, eine Entscheidung für weitere Bevormundung von Frauen, eine Entscheidung für eine weiter schlechter werdende Versorgungslage. Ich appelliere an Sie: Finden Sie die richtige Antwort! Ermöglichen Sie eine Schlussabstimmung, und stimmen Sie dann für diesen Gesetzentwurf! Vielen Dank. Jetzt erhält das Wort Kristine Lütke.”
“Wir müssen feststellen, dass sie in der Gegenwart nicht funktioniert; sie findet keine Akzeptanz, weil sie die Versorgungssicherheit gefährdet, weil sie Frauen bevormundet und Ärzte kriminalisiert. Ein Kompromiss, der nicht für gesellschaftlichen Frieden sorgt, ist kein Kompromiss, und das muss dann geändert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Kulturkampf hat nicht diese Gruppe begonnen. Den Kulturkampf führen die, die Ärztinnen und Ärzte diskreditieren. Den Kulturkampf führen die, die vor Beratungsstellen demonstrieren; sie setzen Frauen unter Druck. Und den Kulturkampf führen die, die auch im Jahr 2024 meinen, dass ohne die Keule des Strafrechts Frauen nicht in der Lage sind, abgewogene Entscheidungen zu treffen. Dieser Gesetzentwurf ist nicht radikal; er ist keine Kehrtwende.”
“Nicht immer, wenn der Staat Regeln setzt, sollte er das im Strafgesetzbuch tun, und darum wollen wir mit diesem Gesetzentwurf den Schwangerschaftsabbruch natürlich nicht regelungsfrei stellen, sondern wir wollen ihn für die ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuches regeln. Das schärfste Schwert soll hier im Schrank bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf wird nicht regelungsfrei; aber er verliert den Makel der pauschalen Rechtswidrigkeit mit all den verheerenden Folgen. Es ist höchste Zeit. Die derzeitige Rechtslage wird auch „historischer Kompromiss“ genannt. Dazu ist zu sagen: Sie geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück – nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Verständnis für Emotionalität in dieser Debatte, Frau Bär, bitte ich Sie, doch bei der Wahrheit zu bleiben. Ich war zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus bei einer Veranstaltung auf Einladung der Kommission, wo auch Vertreterinnen Ihrer Fraktion nicht nur eingeladen, sondern auch anwesend waren. Und zweitens. Sie haben unterstellt, dass Mitglieder der Gruppe oder auch der Fraktionen bestimmte Begriffe verwendet haben. Niemand auf dieser Seite des Hauses hat diese jemals in den Debatten verwendet. Das sind Erfindungen Ihrer Fantasie und infame Unterstellungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Strafrecht muss im Rechtsstaat Ultima Ratio sein, das schärfste Schwert.”
“Und dann, Herr Ministerpräsident Rhein, haben unter anderem Sie das Sicherheitspaket verhindert und blockiert, weil Sie aus billigen parteitaktischen Erwägungen dieser Regierung keinen Gesetzeserfolg gönnen, selbst wenn es um elementare Sachen wie unser aller Sicherheit geht. Die Union hält hier Schaufensterreden und stellt Schaufensteranträge. Wenn es hart auf hart kommt, blockieren Sie mehr Maßnahmen für unsere Sicherheitsbehörden. Das ist die Realität in diesem Land, und das muss hier einmal so klar gesagt werden. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.”
“Keine Anträge von Ihnen zum Thema Prävention, keine Anträge von Ihnen zum Thema „Stärkung von Kindern“, zu anderen Ermittlungsinstrumenten. Sie versuchen allein, zu fokussieren, weil es Ihnen in Wahrheit darum geht, irgendeinen argumentativen Hebel zu finden, um Ihre Vorratsdatenspeicherungsideologie hier umzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat: Es ist Wahlkampf. Und da lohnt es sich auch mal, genauer hinzuschauen, wie denn das Verhalten im Bundesrat eigentlich ist. Als es diese Koalition noch gab, haben wir uns als Konsequenz aus Solingen auf ein Sicherheitspaket verständigt. Dieses sah auch erweiterte Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden vor. Dieses Sicherheitspaket ist dem Bundesrat zugeleitet worden.”
“Das darf sich nicht fortsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat – ich habe es vorhin gesagt – verlangt von allen, vom Gesetzgeber und von den Strafverfolgungsbehörden, eine Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten und Grundpflichten. Natürlich, Herr Fiedler, wir sind für differenzierte Diskussionen immer dankbar. Aber zu einer differenzierten Diskussion gehört eben, die verschiedenen Rechtspositionen, auch die all der unschuldigen Menschen in diesem Land, die dann notwendigerweise Ziel von Strafverfolgungsbehörden werden, in der Debatte mitanzuerkennen und sie miteinzubeziehen. Bedauerlich ist auch, dass Sie sich in der Diskussion – das hat Ihnen meine Kollegin Loop beim letzten Mal schon erläutert – um Kinderschutz immer rein auf diesen Aspekt der Strafverfolgung beschränken.”
“Ihre Legende, dass es ganz einfach wäre, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, man müsse nur wollen, ist ja so alt wie die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung selbst. Im Jahr 2007: CDU/CSU und SPD führen die Vorratsdatenspeicherung ein. Keine drei Jahre später, 2010, das Urteil: verfassungswidrig. 2014: Der Europäische Gerichtshof erklärt die entsprechende EU-Richtlinie für europarechtswidrig. 2015: Die Große Koalition, CDU/CSU und SPD, haben ein Déjà-vu, lernen nichts, führen die Vorratsdatenspeicherung wieder ein. Diesmal hält es ein paar Jahre länger. Erst kippen Verwaltungsgerichte die Anwendung, 2022 schließlich der EuGH und 2023 das Bundesverfassungsgericht. Ihre Zusammenarbeit von CDU/CSU und SPD ist im Bereich der Innen- und Rechtspolitik der koalitionsgewordene Verfassungsbruch.”
“Es geht hier gar nicht in erster Linie um die Abwägung zwischen schützenswerten Grundrechten von Tätern – das ist nicht unser Punkt –, sondern die Vorratsdatenspeicherung, wie Sie sie fordern, betrifft alle Menschen in diesem Land, auch alle Unschuldigen. Da muss mal eine Abwägung stattfinden. Sie wollen hier ein Strafverfolgungsinstrument, das anlasslos alle Menschen, die das Internet nutzen – übrigens auch alle Kinder in diesem Land; da steigen die Zahlen –, in ihren Grundrechten betrifft, einfordern. Das Mindeste, was ein Rechtsstaat verlangt, wäre eine differenzierte Abwägung. Sie sind dazu entweder nicht willens oder nicht in der Lage. Beides ist beschämend in einer Rechtsstaatsdebatte.”
“Immer wieder werden von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung – genau so, wie Sie es gerade getan haben – in geradezu perfider Weise schlimmste Straftaten ins Feld geführt, um daraus dann ohne jegliche Abwägung mit anderen Rechtsgütern einfach pauschal erstens die Vorratsdatenspeicherung zu fordern und zweitens all diejenigen, die für eine differenzierte Abwägung sind, wie sie in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein sollte, zu diffamieren und zu diskreditieren, so wie Sie das hier unverschämterweise getan haben. Herr Rhein, Grundgesetz und Verfassung binden uns alle, auch Sie. Dazu gehören das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Abwägung. Und Herr Kollege Krings, das wissen Sie in Wahrheit ganz genau.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen, Herr Ministerpräsident Rhein, hier im Plenum. Ich kann sagen: Ich hoffe, dass Sie in den kommenden Jahren noch viele Male hier im Bundestag die stärkste Oppositionsfraktion verstärken werden. Ihre Rede hat allerdings auch beispielhaft gezeigt, was eines der großen Probleme in der Debatte rund um die Vorratsdatenspeicherung der letzten 15 Jahre ist.”
“Aber dieser kleine Rückblick sei noch gestattet: Im Bereich der Rechtspolitik, insbesondere der Bürgerrechtspolitik, war es gut und wichtig, dass FDP und Grüne gemeinsam hier immer für Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gestritten haben. Ihre Reden von Union und SPD heute zeigen, dass das auch in den kommenden Jahren notwendig sein wird. Die Bürgerrechte dürfen in diesem Land nicht immer wieder untergepflügt und übergebügelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als Nächste hat das Wort für die Gruppe Die Linke Clara Bünger.”
“Meine Damen und Herren, damit das hier nicht vermischt wird, schon noch mal der folgende Hinweis: Im Falle einer bandenmäßigen Begehung des Wohnungseinbruches ist eine Telekommunikationsüberwachung auch ohne den heutigen Gesetzentwurf möglich. Sie wollen ja die Telekommunikationsüberwachung auch bei dem durch eine Einzelperson verübten Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet verlängern. Und Sie haben bis heute nicht erklären können, mit welcher anderen Person dieser Einzeltäter denn telefonieren soll, um die Straftat nachzuweisen. Auch das hat mit seriöser Betrachtung der Situation nichts zu tun. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich schauen wir nach vorne.”
“Es hätte den Bürgerrechten in diesem Land schlechtgetan, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die befristete Einführung war richtig, und zwar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, um eine Evaluation durchzuführen: Brauchen wir das Instrument tatsächlich? Nun können Sie ja nicht ernsthaft bestreiten, dass während der Coronapandemie eine seriöse Aussage darüber, was für den Rückgang der Wohnungseinbrüche verantwortlich war, nicht hätte stattfinden können. Darum war der gefundene Kompromiss genau richtig, zu sagen: In Wahrheit haben wir gar keine Datengrundlage, um eine Bewertung zu treffen; deswegen verlängern wir nur befristet.”
“Wenn Sie Opfer unterstützen wollen, stärken Sie die Opferhilfe und die Beratung. Aber bei Ermittlungsbefugnissen können Sie doch nicht einfach immer wieder darüber hinweggehen, dass diese – das ist im Rechtsstaat naturgemäß so – immer auch unschuldige Menschen treffen. Ermittlungsmaßnahmen sind ja gerade dazu da, um herauszufinden, ob und gegebenenfalls von wem eine Straftat begangen wurde. Deswegen muss bei der Einführung und bei der Verlängerung von Ermittlungsmaßnahmen schon immer genau abgewogen werden zwischen dem Strafverfolgungsinteresse des Rechtsstaates und den Schutzverpflichtungen des Rechtsstaates für unschuldige Betroffene. Diese Abwägung wollen oder können Union und SPD zusammen nicht ausführen. Und darum bin ich froh, dass sie in den letzten Jahren nicht mehr zusammen regiert haben.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte zur befristeten Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung beim Wohnungseinbruch ist ein ganzes Stück weit bezeichnend und stellvertretend für die Art, wie rechtspolitische Debatten in den letzten Jahren leider viel zu oft in diesem Land geführt worden sind. Union und SPD beschreiben, wie schlimm ein Wohnungseinbruchdiebstahl ist. Und das ist so, keine Frage. Ein Wohnungseinbruchdiebstahl ist mit erheblichen Belastungen für die Opfer verbunden. Daraus leiten Sie dann ab, obwohl es diesen Zusammenhang zwischen dem Leid der Opfer und der Maßnahme so einfach nicht gibt, dass Sie beliebig diese Grundrechtseingriffe unbefristet verlängern müssen. Meine Damen und Herren, das hat mit seriöser Rechtspolitik nichts zu tun.”
“Die Resolution mahnt zurecht an, dass Israel dabei im Rahmen seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen handeln muss. Die gegenwärtige Kriegsführung in Gaza und im Libanon wird diesen Verpflichtungen, insbesondere dem Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten und von UNO-Einrichtungen, nicht gerecht. Für die anhaltende Siedlergewalt gegen Palästinenser im Westjordanland gibt es keine Rechtfertigung. Das Ziel deutscher Außenpolitik muss unverändert eine Zweistaatenlösung sein, die allen Menschen in Israel und allen Palästinensern ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit ermöglicht.”
“Natürlich gibt es Antisemitismus bei zugewanderten Menschen und erst recht in islamistischen Kreisen. Aber in Deutschland als Land der Shoa war Antisemitismus nie verschwunden und ist auch nicht erst mit Zuwanderung ins Land gekommen. Deutschland muss sich der historischen und gegenwärtigen Verantwortung weiterhin stellen und darf nicht suggerieren, Antisemitismus sei vor allem ein Phänomen bei Eingewanderten. Die Resolution äußert sich zurecht auch zur Sicherheit und zum Existenzrecht des Staates Israel. Noch immer sind zahlreiche Menschen unter grausamen Bedingungen Geiseln in den Händen der Hamas. Ihre Freilassung muss höchste Priorität haben! Israel wird täglich von Hamas und Hisbollah angegriffen. Natürlich darf Israel sich gegen diese Angriffe verteidigen und muss dabei unterstützt werden.”
“Der Deutsche Bundestag hat heute die Resolution mit dem Titel „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ verabschiedet. Ich begrüße das und habe zugestimmt. Die Situation von Jüdinnen und Juden in Deutschland ist nicht erst seit dem 7. Oktober 2023, dem Tag des brutalen Hamasüberfalls auf Israel, unerträglich und inakzeptabel. Synagogen werden angegriffen, jüdische Menschen auf offener Straße beleidigt und angegriffen, jüdische Sportvereine, Schulen und Kindergärten bedroht und vieles weitere mehr. Bei Demonstrationen wird offen die Vernichtung des Staates Israel gefordert. Dem allen muss sich der Deutsche Bundestag und mit ihm die gesamte Gesellschaft entgegenstellen. Der Antrag benennt Antisemitismus in allen gesellschaftlichen Bereichen.”
“Unsere Parlamentsarmee steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Und wer dort nicht steht oder wer schwankt, der hat eben in der Truppe auch nichts verloren. Auch dieses Signal geht von der heutigen Neuordnung aus. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kerstin Vieregge, CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das parlamentarische Verfahren in kurzer Zeit abgeschlossen werden konnte. Wir kamen ausnahmsweise ohne Anhörung mit nur einer Ausschussbefassung aus. Im Verfahren haben wir noch Begrifflichkeiten präzisiert. Die größte Oppositionsfraktion hat Zustimmung signalisiert; auch das freut mich natürlich, weil es ein wichtiges Signal, denke ich, in die Truppe ist. Insgesamt ist der Entwurf rund geworden und steht hier heute zur Verabschiedung an. Ich bitte gleich um Zustimmung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend: Das Wehrdisziplinarrecht entlastet Gerichte, Vorgesetzte und Betroffene und leistet zusammen mit der Novelle des Soldatengesetzes vom vergangenen Jahr einen Beitrag, um Verfassungsfeinde schneller und konsequenter als bislang aus der Truppe zu entfernen.”
“Aber neben dem Personalmangel sind eben auch die bislang zu komplizierten Regelungen in der Wehrdisziplinarordnung mit ursächlich. Deshalb ist es gut, dass das Ministerium die uns vorliegende Novellierung erarbeitet hat. Mit der neuen Wehrdisziplinarordnung wird die Dauer von Verfahren auch bei extremistischen Vorfällen oder sexuellen Übergriffen deutlich verkürzt und vereinfacht. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen müssen jetzt innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Vorermittlungen eingeleitet werden – ein überfälliger Schritt. Gleichzeitig werden Transparenz und Beteiligung am Verfahren verbessert. Die Position der Vertrauensperson wird gestärkt, und der Maßnahmenkatalog für Disziplinarvorgesetzte wird erweitert.”
“Aber wenn das dann dazu führen würde, dass etwa sexuelle Belästigung nicht angemessen geahndet wird, dann sendet es ein fatales Signal an Betroffene und schwächt letztlich die Moral der gesamten Truppe. Deshalb kann das so nicht bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu kommt: Während der Dauer eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens liegt ein Beförderungshemmnis vor. Das heißt, es ist auch im Interesse der von einem Verfahren betroffenen Soldatinnen und Soldaten, dass ein solches Verfahren zügig abgeschlossen wird. Die Gründe für diese langen Verfahren sind vielfältig. Sie liegen zum einen im Personalmangel bei den Truppendienstgerichten. Dem muss das Ministerium weiter durch entsprechende Personalsteuerung und Haushaltsansätze begegnen.”
“Dies alles kann das Disziplinarverfahren aber nur leisten, wenn es zeitnah nach Vorfällen oder auch nach guten Leistungen greift. Wenn diejenigen, die Verfehlungen begangen haben, oder die, die Opfer von Übergriffen geworden sind, die Bundeswehr zum Teil schon lange verlassen haben oder woandershin versetzt worden sind, dann kann eine Disziplinarmaßnahme weder eine generalpräventive noch eine spezialpräventive, also eine individuelle Wirkung entfalten. Insbesondere bei rechtsextremistischen oder anderen verfassungsfeindlichen Vorfällen, bei sexueller Belästigung oder Schlimmerem sind diese langen Verfahrensdauern hoch problematisch. Sie müssen nämlich bei der Bemessung der Disziplinarstrafe zugunsten der Betroffenen mildernd berücksichtigt werden, was im Grundsatz ja auch richtig ist; das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz.”
“Es soll Betroffenen von Fehlverhalten oder Übergriffen signalisieren: Die Truppe steht hinter dir; Verfehlungen zulasten von Kameradinnen und Kameraden werden nicht toleriert. Es soll schließlich die Moral der gesamten Truppe stärken. Auch unbeteiligte Soldatinnen und Soldaten müssen spüren: Fehlverhalten wird sanktioniert und nicht toleriert. Das bestärkt die große Mehrzahl der völlig tadellosen Soldatinnen und Soldaten in ihrem Verhalten. Und, was auch nicht vergessen werden darf: Die Wehrdisziplinarordnung umfasst auch die positive Würdigung besonderer Leistungen, also förmliche Anerkennung für vorbildliche Pflichterfüllung oder hervorragende Einzeltaten. Auch das ist natürlich ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Moral.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in die Berichte der Wehrbeauftragten der letzten Jahre schaut, wird als wiederkehrendes Thema die überlange Dauer von Disziplinarverfahren finden. Die durchschnittliche Dauer dieser Verfahren bei Erledigung mit Urteil betrug 2023 rund zweieinhalb Jahre. Es gab Verfahren, die bis zu zehn Jahre andauerten. Solche Dauern widersprechen dem Sinn der Wehrdisziplinarordnung. Sie sind eine Belastung für alle am Verfahren Beteiligten, und sie helfen gerade nicht, das Vertrauen der Truppe in das Disziplinarsystem zu stärken. Das Wehrdisziplinarrecht hat verschiedene Aufgaben. Es soll individuelles Fehlverhalten ahnden und sühnen, damit eine Soldatin oder ein Soldat eine Verfehlung nicht wiederholt.”
“Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf und das darin enthaltene Maßnahmenpaket daher ausdrücklich. Mit der neuen WDO wird die Dauer von Disziplinarverfahren, auch bei extremistischen Vorfällen oder sexuellen Übergriffen, deutlich verkürzt, und sie werden vereinfacht. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen müssen jetzt innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Vorermittlungen eingeleitet werden. Gleichzeitig werden Transparenz und Beteiligung im Verfahren verbessert. Die Position der Vertrauenspersonen wird gestärkt, und die Maßnahmen für Disziplinarvorgesetzte werden erweitert. Das alles ist im Interesse der Soldatinnen und Soldaten und eine wichtige Stärkung der Bundeswehr bei der Verteidigung unserer fundamentalen Werte.”
“Das neue Wehrdisziplinarrecht leistet zusammen mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr, welches wir hier im Bundestag Ende letzten Jahres beschlossen haben, einen wichtigen Beitrag dazu, übergriffiges, strafbares oder verfassungsfeindliches Verhalten mit aller notwendigen Härte zu sanktionieren und damit der ganz überwiegenden Mehrheit der fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Soldatinnen und Soldaten den Rücken zu stärken. Die Novellierung der Wehrdisziplinarordnung war längst überfällig. Sie wurde zuletzt vor über 20 Jahren überarbeitet. Bundeswehr und Gesellschaft haben sich seitdem enorm weiterentwickelt. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, eine grundlegende Modernisierung der WDO vorzunehmen.”
“Auch die betroffenen Soldatinnen und Soldaten belastet eine lange Verfahrensdauer – auch in ihrem Interesse ist letztlich ein schneller Abschluss. Die Gründe für diese langen Verfahren ist vor allem der Personalmangel bei den Wehrdisziplinaranwältinnen und -anwälten und bei den Truppendienstgerichten. Dem muss das Ministerium weiter durch entsprechende Personalsteuerung begegnen. Aber auch teils zu komplizierte Regelungen in der WDO, die Vorgesetzten oft zu wenig disziplinarische Mittel an die Hand gaben, waren dafür mitursächlich. Auch insofern ist eine Novellierung höchste Zeit.”
“Noch problematischer ist, dass überlange Verfahrensdauern regelmäßig dazu führen, dass extremistische Vorfälle oder sexuelle Übergriffe in der Bundeswehr von Vorgesetzten nur unzureichend geahndet werden können. Weil eine lange Verfahrensdauer bei der Bemessung zugunsten der Betroffenen mildernd berücksichtigt werden muss, kommt es immer wieder vor, dass Taten deutlich milder sanktioniert werden, als es eigentlich angemessen wäre. Das ist inakzeptabel. Es schadet letztlich Ansehen und Moral der Truppe und damit der ganz großen Mehrzahl der rechtschaffenen Soldatinnen und Soldaten. Vergessen werden darf auch nicht, dass für Beschuldigte für die Dauer eines Disziplinarverfahrens ein Beförderungsverbot gilt.”
“Die Wehrbeauftragte hat in ihren Berichten immer wieder und völlig zu Recht die überlangen Verfahrensdauern in Disziplinarangelegenheiten kritisiert. Die durchschnittliche Dauer von Disziplinarverfahren bei Erledigung mit Urteil betrug 2023 rund zweieinhalb Jahre. In einigen Fällen dauerten Verfahren fast zehn Jahre. Das ist für alle Beteiligten eine Zumutung, und es sendet auch völlig falsche Signale in die Truppe. Wenn Vorfälle erst nach Jahren Konsequenzen haben, wenn Betroffene schon lange versetzt oder aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, dann kann eine Disziplinarmaßnahme praktisch keine generalpräventive Wirkung mehr entfalten. Auch eine individuelle Wirkung ist mehr als fraglich, wenn die Konsequenzen für ein Fehlverhalten jahrelang auf sich warten lassen.”
“Die Verbände der Opfer der SED-Gewaltherrschaft haben in den letzten Jahren beharrliche Arbeit geleistet, damit ihr Schicksal und damit auch das unmenschliche Wirken des SED-Regimes nicht in Vergessenheit geraten. Wir sollten sie nicht ausschließlich – Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. – ich komme zum Schluss – als Kämpferinnen und Kämpfer für eigene Interessen sehen, sondern auch als wertvolle Zeitzeugen und Mahner für Frieden, Freiheit und Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, als Erinnerung daran – – Herr Kollege, ich habe Ihnen das Wort entzogen, weil Sie weit über Ihrer Redezeit sind. Sie können sich auf Ihren Platz begeben. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Budde, SPD-Fraktion.”
“Für die Betroffenen bedeutete das den Verlust der sozialen Heimat und ihres Umfeldes und auch jahrelange Erniedrigung; denn sie wurden an ihren neuen Wohnorten mitnichten willkommen geheißen, sondern die Stasi hat in der Regel schon vorher Verunglimpfungen und Verleumdungen auf den Weg gebracht, damit diese Gruppe ja nicht sozial integriert wird. Natürlich galt diese Maßnahme nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern war auch ein Signal an die anderen: Wenn ihr aufmuckt, dann kann euch das auch passieren. – Dass diese Gruppe entschädigt wird, ist gut. Was die Höhe der Entschädigung angeht, sollten wir in der Tat auch im Vergleich zu anderen Gruppen prüfen, ob uns nicht noch etwas Besseres einfällt. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.”
“Der Kollege Carsten Müller hat – und ich bin ihm sehr dankbar dafür – die Opfer des DDR-Zwangsdopings angesprochen, die oft als Kinder gedopt worden sind – das muss man sich mal vorstellen: als Kinder zwangsweise gegen ihren Willen gedopt worden sind! – und dann lebenslang gesundheitliche Schäden davongetragen haben. Auch die müssen in irgendeiner Form berücksichtigt werden. Sie haben es gesagt: Ob in diesem Gesetz oder in einem anderen, wird zu prüfen sein. Vergessen dürfen wir sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine andere Gruppe, die in der Tat bislang nicht ausreichend gesehen wurde, sind die Zwangsausgesiedelten. In den 50er- und 60er-Jahren siedelten die DDR-Behörden in mehreren Wellen missliebige Bürger und ihre Familien aus dem Grenzgebiet in andere Regionen der DDR um – oft innerhalb weniger Stunden.”
“Die soziale Lage vieler SED-Opfer – das geht aus allen Berichten der SED-Opferbeauftragten hervor – ist heute desolat. In der Praxis ist es vor allem unglaublich schwer, bei erlittenen Gesundheitsschäden tatsächlich den Zusammenhang mit Unterdrückung und Verfolgung zu beweisen. Deswegen brauchen wir dringend eine Erleichterung der Anerkennungsverfahren von Gesundheitsschäden. Es gibt entsprechende Vermutungsregelungen, beispielsweise im Soldatenentschädigungsgesetz. Wir meinen, wir sollten prüfen, ob wir nicht ähnliche Regelungen auch hier in diesem Gesetz möglich machen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Der Gesetzentwurf enthält – erstmals für die Bundesebene – einen Härtefallfonds. Immer wieder zeigt sich in der Praxis, dass bestehende Entschädigungsregelungen doch nicht für jeden Einzelfall ausreichen; deswegen haben einige Bundesländer bereits einen entsprechenden Fonds auf den Weg gebracht. Es ist gut, dass der Bund nachzieht. Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Repressionen des SED-Regimes – Haft, Zwangsarbeit, Zersetzung – hat an Körpern und Seelen der Betroffenen und ihrer Familien Spuren hinterlassen. Bei vielen wirkt die Repression bis heute fort. Leider müssen wir erkennen, dass viele der Betroffenen immer noch nicht die Hilfe erhalten, die sie eigentlich benötigen und die ihnen eigentlich zustehen müsste.”
“Es gab die berechtigte Erwartung Betroffener, dass nun endlich das von ihnen erlittene Unrecht anerkannt werden würde: das Unrecht, bespitzelt zu werden, das Unrecht, eingesperrt zu werden, Zwangsarbeit leisten zu müssen, das Unrecht, zersetzt zu werden, oder das Unrecht, aus seiner Heimat zwangsweise umgesiedelt zu werden, das Unrecht, zwangsgedopt zu werden, und viele weitere Formen des Unrechts. Das wiedervereinigte Deutschland hat in der Tat seit den 90ern mehrere SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auf den Weg gebracht und diese auch immer wieder angepasst; aber immer wieder sind Opfergruppen nicht ausreichend gewürdigt worden. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heute einen weiteren Schritt geht. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An einem Tag wie heute muss noch mal daran erinnert werden: Es war ein großes Glück, ein großer Erfolg der Demokratiebewegung, dass 1989 die Mauer fiel und 1990 die Wiedervereinigung in Freiheit und Frieden gelang. Dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen nach 40 Jahren Diktatur Landtage wählen können, ist ein Privileg. Die Tatsache, dass die AfD heute bewiesen hat, dass sie die Arbeit des Thüringer Landtags sabotieren und verächtlich machen will, unterstreicht, dass Sie von der AfD in keinem Fall die Erben der Demokratiebewegung sind. Sie treten das Erbe der Demokratiebewegung mit Füßen. Der Herr Staatssekretär hat es gesagt: Mit Wende und Wiedervereinigung endeten auch Unrecht und Unterdrückung durch das SED-Regime.”
“Nein, Sie wollen populistisch weiter Konflikte vertiefen. Das werden wir natürlich nicht mitmachen. Meine Damen und Herren, nebenbei bemerkt offenbart Ihr Gesetzentwurf auch erhebliche handwerkliche Schwächen. Ihr Gesetzentwurf würde zu einer erheblichen Überlastung der Kommunen und auch der Justiz führen, die das alles ja umsetzen müssten, die über Monate lahmgelegt wären mit der pauschalen Rückzahlung von Bußgeldern. Sie sind eine kommunalfeindliche Partei. Das sieht man nicht nur im Landkreis Sonneberg, das sieht man eben auch an solchen Gesetzentwürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine pauschale Rückzahlung unterstellt, dass jede Maßnahme falsch war, dass jedes Bußgeld falsch war. Genauso wenig, wie jede Maßnahme richtig war und jedes Bußgeld angemessen war, ist das Gegenteil richtig. Alles war falsch? Nein.”
“Ich bin in der Tat froh, dass wir uns nun geeinigt haben, dass es eine echte Aufarbeitung auch hier im Parlament geben wird. Es ist notwendig, damit wir als Gesellschaft wieder stärker zusammenwachsen. Aber, meine Damen und Herren, Ihr pauschaler Gesetzentwurf ist letztlich nur mehr vom selben Schwarz-Weiß. Sie zielen eben nicht auf Befriedung der Gesellschaft, sondern auf Bedienung ganz bestimmter Gruppen. Sie wollen weiter Spaltung vertiefen, wo Versöhnung doch dringend nötig wäre. Sie von der AfD gehörten zu Beginn der Pandemie – das ist ja schon fast vergessen – zu denen, die härteste Maßnahmen gefordert haben, viel härtere als zum damaligen Zeitpunkt irgendjemand anders. Und später haben Sie Ihr Fähnchen komplett in den Wind gedreht und eine andere Richtung eingeschlagen. Sie wollen leider keinen ehrlichen Beitrag leisten.”
“Ich selbst wurde beispielsweise, weil ich hier nicht für eine allgemeine Impfpflicht gestimmt habe, im Internet als Impfgegner beschimpft, obwohl ich selber bekanntermaßen vollständig geimpft bin. Im Fernsehen war von einer Tyrannei der Ungeimpften die Rede. Genau diesen pauschalierenden, abwertenden Debattenstil, dieses Schwarz-Weiß-Denken, das nur Dafür oder Dagegen kannte – kein Grau, keine Zwischentöne –, müssen wir als Gesellschaft dringend überwinden. Dazu braucht es eine ehrliche, differenzierte Aufarbeitung der Pandemie, nicht nur aus virologischer Sicht – natürlich auch –, sondern auch aus soziologischer Sicht, aus Sicht von Praktikern, aus Sicht von Kindern und Jugendlichen, aus Sicht von Menschen aus der Pflege und weiteren Bevölkerungsgruppen.”
“Da waren diejenigen, die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei wüst beschimpft und angegriffen haben, diejenigen, die Hygiene und Prävention auch dann noch auf die leichte Schulter genommen haben, als Intensivstationen längst überliefen, die sogar das Coronavirus leugneten und einfachste Schutzmaßnahmen verweigerten. Wir haben es auch hier im Haus gesehen von Ihrer Fraktion ganz rechts. Sie haben durch Verweigerung einfachster Schutzmaßnahmen viele Menschen in große Gefahr gebracht. Auch das gehört zur Wahrheit dieser zwei Jahre. Meine Damen und Herren, der Vorschlag einer pauschalen Amnestie und damit auch dieser Gesetzentwurf setzen letztlich die Art der Schwarz-Weiß-Debatten fort, die wir hier viel zu lange erleben mussten: Team Drosten oder Team Streeck? Coronaleugner oder Maßnahmen-Ultraverharmloser oder Diktaturbefürworter?”
“Das Vertreiben von Rentnern von Parkbänken oder auch das Einsperren eines Mannes in München, der allein ein Buch auf einer Parkbank lesen wollte, was nicht erlaubt war, weil er sich dabei nicht bewegt hat: All dies und Weiteres waren natürlich Dinge, die nicht zur Pandemiebekämpfung beigetragen haben, die aber tiefe Spuren hinterlassen haben. Aber werden eine pauschale Amnestie und Rückzahlung aller Bußgelder der Komplexität der damaligen Situation wirklich gerecht? Meine Damen und Herren, da waren auch die Rücksichtslosen, die trotz Bitten ihre Masken im ÖPNV nicht aufsetzen wollten.”
“Auf der anderen Seite haben sich Menschen natürlich und völlig nachvollziehbar aufgeregt, wenn sie Bußgelder bekommen haben, weil sie ein Eis zu nah an einer Eisdiele konsumiert haben, weil vielleicht zwei Tische im Restaurant zu knapp bemessen waren. Natürlich – und das ist ja schon mehrfach gesagt worden – gab es Maßnahmen, die deutlich überzogen waren. Angesprochen sind insbesondere die Schul- und Kitaschließungen, die viel zu lange und viel zu intensiv waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hätten wir anders machen müssen.”
“Anzuerkennen, dass es natürlich gute Gründe gab, Angst vor diesem Virus zu haben, dass es aber eben auch gute Gründe gab, Sorge und Angst vor einigen Maßnahmen zu haben, und anzuerkennen, dass viele Menschen beides gleichzeitig oder beides im Wechsel verspürt haben, halte ich für elementar, wenn wir zu einer ehrlichen Aufarbeitung und zu einer gemeinsamen Verarbeitung dieser Zeit kommen wollen. Meine Damen und Herren, ein Teil der Maßnahmen wurde mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen inklusive Bußgeldern durchgesetzt – eine in vielerlei Hinsicht schwierige und belastende Situation. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es irgendeiner Polizistin oder irgendeinem Polizisten Freude bereitet hat, Bußgelder zu verhängen für Handlungen, die zu normalen Zeiten Alltag gewesen wären. Aber es waren eben keine normalen Zeiten.”
“Aber auch Sorge um den eigenen Beruf infolge der Coronamaßnahmen, Sorge um die psychische Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aber letztlich auch von uns allen, Sorge um Menschen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen oder in Pflegeheimen, die teilweise fast isoliert waren, weil keine Besuche möglich waren, Sorge um deren psychische Gesundheit, Sorge um den Fortbestand von Sport und Kultur, also Sorge um all das, was uns als Gesellschaft doch ausmacht: Auch diese Sorgen waren für viele Menschen bitterer Alltag.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Zweifel, die Coronapandemie hat bei uns allen tiefe Spuren hinterlassen. Sorge und Trauer um Freunde und Angehörige, die durch das Coronavirus ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben verloren haben, Sorge vor Ansteckung und einem möglichen schweren Krankheitsverlauf, Sorge um die Menschen, die auf den Intensivstationen gelegen haben, und natürlich auch Sorge um diejenigen, die sich um die Menschen auf den Intensivstationen gekümmert und dadurch erhebliche Belastungen auf sich genommen haben, Sorge vor Long Covid und Ähnliches prägten über zwei Jahre lang unser aller Alltag.”