Helge Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Wir finden es ausdrücklich richtig, dass die langjährige grüne Forderung, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, nun endlich aufgegriffen wird. Die Rentenkommission dieser Regierung hat ein entsprechendes Vorgehen empfohlen. Unsere Hand ist Ihnen gegenüber ausgestreckt.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Brandner, weil Sie und Ihre Fraktion sich hier sich als Saubermänner inszenieren wollen: Ich darf daran erinnern, dass in der vergangenen Wahlperiode Ermittlungen gegen den damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingeleitet worden sind wege…”
“Da ist er bis heute Abgeordneter Ihrer Partei. Das ist die Wahrheit, wie Sie mit solchen Dingen umgehen, Herr Brandner. Meine Damen und Herren, unsere Diäten sind Anfang dieses Monats deutlich gestiegen, und zwar um rund 500 Euro, trotz der Krise, in der wir uns befinden, und trotz frühzeitiger Forderungen von uns Grünen, von den Linken,…”
“Als die Koalition dann endlich umgeschwenkt ist und eingesehen hat, dass die Erhöhung nicht haltbar ist, war es zu spät, um die Erhöhung zum 01.07. zu stoppen. Deswegen haben wir jetzt diese komplizierte Gesetzeslage. Wir haben ein Chaos. – Herr Kollege, doch! Anders kann man das nicht bezeichnen. – Wir haben die Erhöhung bekommen.”
“Meine Damen und Herren, ein ganz anderes Zeichen setzt die Koalition mit ihren jüngsten Beschlüssen zur Pflicht zur Krankschreibung ab Tag eins. Und ganz nebenbei vergrößern Sie damit übrigens die Kluft zwischen den Arbeitsbedingungen von Abgeordneten und denen der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.”
“Damit schaffen Sie nicht nur völlig unnötige Bürokratie bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen, Arbeitnehmern und Unternehmen, nein, sie befördern auch das Bild der Arbeitnehmer, die angeblich immer wieder unberechtigt krankfeiern würden.”
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“Meine Damen und Herren, klar, auch Abschiebungen können in einem Rechtsstaat die Folge eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens sein, wenn es keine Perspektive auf ein Bleiberecht gibt. Aber das sollte kein Grund für markige Sprüche und verbale Überbietungswettbewerbe sein. Eine Abschiebung bleibt ein tiefer Einschnitt, eine traumatisierende Erfahrung und sollte deshalb in einem Rechtsstaat so schonend wie irgend möglich durchgeführt werden. Meine Damen und Herren, wir werden als Deutscher Bundestag, wie es unsere Aufgabe ist, den Gesetzentwurf in aller Gründlichkeit beraten. Der Deutsche Bundestag ist, auch wenn einige öffentliche Äußerungen anderes suggerieren, nicht das Erfüllungsorgan der Ministerpräsidentenkonferenz, die im Grundgesetz nicht mal Erwähnung findet, sondern wir haben eine eigene Pflicht zur Abwägung und Beratung.”
“Ich weiß ja nicht, was die Firmen in Ihrem Wahlkreis sagen; aber bei uns gibt es jedenfalls einen sehr großen Bedarf an Arbeitskräften und Arbeitserlaubnissen. Meine Damen und Herren, die Debatte fokussierte sich in der Tat vor allem auf immer härtere Eingriffe in die Grundrechte von Geflüchteten. Die Logik, damit Menschen abzuschrecken, hierherzukommen, wird aber nicht funktionieren. Wer aus Afghanistan, Syrien, dem Sudan oder dem Jemen flieht, der flieht um sein Leben und wird sich auch nicht durch noch so repressive Maßnahmen von Behörden davon abhalten lassen. Diese Realität anzuerkennen, Herr Frei, würde uns allen guttun, weil es uns auf den Boden der Tatsachen zurückführen würde. Es ist in der Tat gut, dass die Ampelkoalition sich im Haushaltsverfahren auf eine Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe geeinigt hat.”
“– eine Debatte über Zahnarztbehandlungen und eine Arbeitspflicht angezettelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir über eine Pflicht, zu arbeiten, nachdenken, sollten wir doch erst einmal über eine Erlaubnis, zu arbeiten, diskutieren. Herr Kollege Hoppenstedt, ich habe Ihnen genau zugehört. Ihre Aussage, dass dann ja jede Person, nur weil sie einen Job hat, hierbleiben dürfe, finde ich schon befremdlich. Ja, in der Tat ist das Ziel dieser Politik, dass wir den Firmen, die händeringend nicht nur nach Fachkräften, sondern auch nach Arbeitskräften suchen, die Mitarbeitenden nicht mehr quasi von der Werkbank weg abschieben, sondern den betreffenden Menschen erlauben, hier zu arbeiten und damit zum Wohlstand in diesem Land beizutragen.”
“Meine Damen und Herren, die öffentliche Debatte in den vergangenen Monaten fokussierte sich leider viel zu selten auf die Frage, was wir tun können, um die Kommunen bei dieser Arbeit zu unterstützen. Sie drehte sich auch nicht um die Frage der humanitären Hilfe, also was wir tun können, um möglichst vielen Menschen ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Würde in ihren Heimatländern zu ermöglichen. Und selbst die Frage, wie wir dem Arbeitskräftemangel in unserem Land auch dadurch begegnen können, dass wir mehr Geflüchteten Zugang zum Arbeitsmarkt geben, stand viel zu lange nicht im Mittelpunkt der Debatte. Es ist sehr gut, Frau Ministerin, dass dieser Gesetzentwurf damit jetzt Schluss macht und wir Geflüchteten schneller erlauben, zu arbeiten. Die Union hat stattdessen – nicht wahr, Herr Merz?”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben gegenwärtig die Flucht von vielen Menschen aus verschiedenen Ländern nach Europa und natürlich auch nach Deutschland. Der Kollege Thomae hat es bereits gesagt: Ein großer Anteil davon sind noch immer Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem verbrecherischen russischen Angriffskrieg auf ihr Land zu uns fliehen. Die Unterbringung, die Versorgung, die Betreuung, die Beschulung dieser Menschen und vieles mehr sind natürlich eine große Herausforderung für unsere Länder, insbesondere für die Kommunen. Ich möchte an dieser Stelle einmal sagen: Allen, die daran haupt- und ehrenamtlich in unserem Land mitwirken, gilt unser aller großer Dank.”
“Aber ich prognostiziere, Herr Minister Buschmann – ich meine, Sie sind ja noch jung; ich fühle mich auch noch ganz rüstig –, dass wir eines Tages hier gemeinsam stehen werden und dass auch diese Idee irgendwann Eingang ins Bundesgesetzblatt finden wird. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank dafür. Das Wort hat Ina Latendorf für die Fraktion Die Linke.”
“Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe zur Kenntnis genommen, dass mein eher beiläufig geäußerter Vorschlag, das sogenannte Meshing, also das Vermischen von zwei Nachnamen, doch auch mal zu prüfen, was in anderen Ländern übrigens sehr üblich ist, teilweise für Erheiterung, teilweise für ganz empörte, wütende Reaktionen, teilweise aber auch für viel Zustimmung gesorgt hat. Also, ich habe Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern bekommen, die gesagt haben: Danke für den tollen Vorschlag. Wann wird der denn jetzt endlich Gesetz? Wir warten schon lange darauf. Er hat es jetzt nicht in den Gesetzentwurf geschafft; das respektieren wir natürlich. Man muss ja auch noch Vorhaben und Wünsche für die Zukunft haben.”
“Aber wir meinen, dass daneben zum Beispiel auch der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ein Anknüpfungskriterium sein sollte. Ganz grundsätzlich: Wir sollten aus meiner Sicht dahin kommen, dass, wenn Erwachsene ihren Namen ändern, dann im Prinzip alle Kinder die Möglichkeit haben, diese Namensänderung mit zu vollziehen, unabhängig davon, ob sie minderjährig oder volljährig sind, weil man nur so die Möglichkeit hat, familiäre Verbundenheiten auch über wechselnde Situationen hinweg nachzugestalten. Auch da sollten wir noch mal überprüfen, ob der Gesetzentwurf all diesen potenziellen Konstellationen ausreichend gerecht wird.”
“Wichtig finde ich, dass von diesen Regelungen auch sogenannte Altfälle profitieren, also Menschen, bei denen die Anknüpfung an die Namensänderung – die Heirat, die Scheidung, die Wiederheirat oder Ähnliches – schon länger zurückliegt. Auch für diese Menschen schafft das Gesetz die Möglichkeit, nunmehr sozusagen nachholend von der Namensregelung zu profitieren. Auch das begrüßen wir tatsächlich sehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt weitere Aspekte im Gesetzentwurf, die unser besonderes Augenmerk bei den Ausschussberatungen finden sollten. Da ist zum Beispiel die Frage, wo eigentlich der Anknüpfungspunkt dafür ist, wer unter dieses Namensrecht fällt. Gegenwärtig ist es die deutsche Staatsangehörigkeit. Natürlich soll das ein Anknüpfungspunkt sein.”
“Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist vereinzelt angesprochen worden: Natürlich wäre es denkbar gewesen, das Namensrecht sozusagen grundlegend umzugestalten – und zwar das öffentliche Namensrecht gleich mit – oder vielleicht eher Grundsätze im Namensrecht zu normieren und dann die Fälle, für welche diese nicht gelten sollen, einzeln zu regeln. Darüber kann und muss man immer diskutieren. Aber klar ist auf jeden Fall, dass Ihr Ministerium, Herr Buschmann, mit diesem Entwurf ganze Arbeit geleistet hat. Die Auswirkungen dieses Entwurfs sind vielleicht vielfältiger, größer und bedeutsamer, als man das jetzt in diesen Paragrafenketten wahrnehmen kann.”
“– Zwei Geschwister, zwei Nachnamen, obwohl das keiner in der Familie so gewollt hat, das ist absurd, und es ist gut, dass wir damit Schluss machen. Meine Damen und Herren, in unserer Gesellschaft gehören doch verschiedenste bunte, vielfältige Konstellationen längst zum Alltag. Das gegenwärtige Namensrecht wird dem eben nicht gerecht. Es ist gesagt worden: Eltern lassen sich scheiden, sie heiraten neu, sie bekommen neue Nachnamen. Dabei bleibt der Kindsname oftmals auf der Strecke. Es gibt Konstellationen, bei denen Kinder die Einzigen sind, die einen bestimmten Nachnamen innerhalb der Familienkonstellation tragen. Es ist richtig, dass auch das beendet wird.”
“Aber wir freuen uns natürlich über Verbesserungsvorschläge im weiteren Verfahren – wenn sie denn konstruktiv kommen. Meine Damen und Herren, in der Tat – es ist gesagt worden –, viele Menschen sehnen diese Reform herbei, zum Beispiel – das ist ein Fall, der an mich herangetragen wurde – das deutsch-britische Paar, das schon in Berlin lebte, als das Vereinigte Königreich noch zur Europäischen Union gehörte, und ein Kind bekam. Als EU-Bürger durften sie das britische Namensrecht anwenden; das Kind hat einen gemeinsamen Doppelnamen bekommen. Dann ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Das Paar hat ein zweites Kind bekommen. Dasselbe Standesamt sagt: Jetzt gilt kein Unionsrecht mehr, das zweite Kind muss anders heißen als der Bruder.”
“Wir liberalisieren unser Land, und dazu gehört auch, dass wir den Menschen mehr Freiheiten über ihre Namen geben. Frau Kollegin Hierl, ich habe mich im Grundsatz sehr über Ihre differenzierte Rede gefreut. In der Tat haben Sie in der Frage des Anknüpfungspunktes für Benennungen nach Scheidung, finde ich, einen richtigen Punkt angesprochen: ob da nicht der gegenwärtige Nachname eines Elternteils der Anknüpfungspunkt sein sollte und nicht der Geburtsname. Nur, wenn Sie hier kritisieren, dass der Justizminister, die Ampelkoalition keinen großen Wurf vorlegt, dann fällt dieser Vorwurf natürlich ganz besonders auf die Unionsfraktion zurück, die 16 Jahre lang Gelegenheit hatte, das Namensrecht endlich, endlich den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Nichts haben Sie getan in dem Bereich. Wir fangen jetzt endlich an.”
“Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Bereich des Familienrechts, bei der Gleichstellung homosexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen hat die unionsgeführte Bundesregierung unter Angela Merkel immer wieder vom Bundesverfassungsgericht Verfassungsbrüche bescheinigt bekommen; das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass Deutschland – die Kollegin Eichwede hat es bereits gesagt – auch für sein restriktives, verstaubtes Namensrecht immer wieder gerichtlich verurteilt wurde, und zwar vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Es muss doch endlich Schluss damit sein, dass gesellschaftliche Modernisierung in diesem Land immer nur auf gerichtlichen Druck hin erfolgt. Diese Ampelkoalition wird das Recht, auch das Namensrecht, den gesellschaftlichen Realitäten anpassen.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen, aber so kann das nicht stehen bleiben. Herr Seitz, gesellschaftszersetzend sind Sie und die Reden, die Ihre Truppen hier im Parlament halten, und niemand sonst. Auch wenn es Ihnen nicht passt: Nationale Minderheiten gehören zu diesem Land, und zwar seit es dieses Land gibt. Die sind nicht zu uns gekommen und müssen sich anpassen, sondern sind Bestandteil dieses Landes. Nicht wahr, Herr Staatssekretär Saathoff, Herr Kollege Seidler? Selbstverständlich ist das so, und darum ist es nur folgerichtig – vielen Dank dafür, Herr Minister Buschmann –, dass dieser Gesetzentwurf auch die Belange der nationalen Minderheiten stärkt. Wir freuen uns sehr darüber und begrüßen das ausdrücklich.”
“Beide – auch darauf hat Frau Kaddor völlig zu Recht hingewiesen – verachten individuelle Freiheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter, Frauenrechte, queeres Leben, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. Beide verbreiten Hass und Hetze gegen alle Menschen, die nicht ihrer Auffassung sind. Menschenverachtung ist nicht von einer Religion allein gepachtet. Wir antworten diesem Hass mit dem, was der Rechtsstaat schon immer in seinem Instrumentenkasten hatte, nämlich mit Härte, Konsequenz und Klarheit gegen Straftaten und jegliche Form von Hass und Hetze und mit Vielfalt, Offenheit und Toleranz für alle Formen von Glauben und auch Nichtglauben, mit der Härte des Rechtsstaats, mit der Vielfältigkeit des Grundgesetzes. Vielen Dank, meine Damen und Herren.”
“Für eine Partei, die so lange regiert hat, ist das ein bisschen albern und unwürdig. Meine Damen und Herren, wenn wir über Strafverfolgung reden, ist es immer sehr spät. Wir brauchen doch Prävention, wir brauchen soziale Infrastruktur, wir brauchen Bildung, wir brauchen echte Aufstiegsmöglichkeiten für alle, unabhängig von Herkunft und Glauben. Debatten um Quoten in Stadtteilen oder in Schulen führen nicht weiter. Investitionen in soziale Infrastruktur führen unsere Gesellschaft zusammen. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Islamisten haben mit Rechtsextremisten jeglicher Couleur mehr gemeinsam, als es angesichts der Hetze beider Seiten oft den Anschein hat.”
“Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn Sie allerdings, Herr Kollege Amthor, hier von „gescheiterter linker Integrationspolitik“ reden, dann frage ich mich schon, wo Sie eigentlich in den 16 Jahren waren, als Ihre Partei die Regierungskoalition angeführt hat. Wo, Herr Amthor, war denn die Union, als Sie von 2005 bis 2010 regiert haben und wieder seit 2017 in Nordrhein-Westfalen, wo die jüngsten Aufmärsche ja im Wesentlichen stattgefunden haben? Wo war denn da Ihre Integrationspolitik? Wo, Herr Amthor, war denn Ihre Integrationspolitik, als Sie in Berlin – ich finde, viel zu lange – den Regierenden Bürgermeister gestellt haben und lange Jahre auch den Innensenator dieser Stadt? Herr Amthor, das ist ein billiger Trick, zu versuchen, sich so aus der Verantwortung zu stehlen.”
“Die Strategie der Bundesregierung, Frau Ministerin Faeser, ist in der Tat die richtige, nämlich auf der einen Seite mit Dialogformaten wie der Islam Konferenz als Mittel zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit zu agieren – was übrigens auch die Strategie von vergangenen Bundesregierungen war; das will ich ausdrücklich würdigen – und auf der anderen Seite Vereinigungen zu verbieten und zu verfolgen, die sich dem Islamismus verschrieben haben. Die jüngsten Schritte, die Vereins- und Betätigungsverbote gegen Samidoun und Hamas, waren die konsequente Weiterführung dieser Doppelstrategie.”
“Der Islamismus ist eine Bedrohung für die Freiheit. Frau Kaddor hat es zu Recht gesagt: Die meisten Opfer islamistischen Terrors und islamistischer Gewalt sind Muslime. In Syrien, in der Türkei, im Irak, in Afghanistan, aber auch in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europäischen Union sind immer wieder auch Musliminnen und Muslime Opfer islamistischer Gewalt. Islamismus greift nicht nur die Freiheit hier bei uns an; er unterdrückt da, wo er es kann, in erster Linie Menschen muslimischen Glaubens. Die Bürgerinnen und Bürger des Iran, in Afghanistan oder auch im Gazastreifen müssen das seit Jahren leidvoll ertragen. Auch deshalb ist es völlig fehlgeleitet, die notwendige Debatte über den Islamismus mit Hass und Hetze gegen Musliminnen und Muslime zu verknüpfen.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 7. Oktober 2023 ist eine Zäsur. Der Tag des Beginns der brutalen, zutiefst menschenverachtenden Terrorangriffe der Hamas auf den Staat Israel und seine Bewohnerinnen und Bewohner ist nicht nur für Israel, nicht nur für Jüdinnen und Juden weltweit, sondern für die gesamte zivilisierte Welt ein tiefer Einschnitt. Dieser Angriff galt Israel. Er galt zuallererst Jüdinnen und Juden, aber er galt auch der modernen Zivilisation. Er galt unserer Freiheit, unserer Demokratie und unserer Rechtsstaatlichkeit. Es ist in der Tat unerträglich, dass es Menschen in unserem Land gibt, die diese Angriffe bejubeln und feiern. Die Forderung nach einem Kalifat in Deutschland ist verfassungsfeindlich, ohne Wenn und Aber.”
“Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf EU-Ebene wird gerade in der Tat – das ist bereits angesprochen worden – ergänzend ein Vorschlag für eine sogenannte Chatkontrolle, also die Inhaltskontrolle sämtlicher Messengerdienste in der Europäischen Union – auch hier wären die Chats von Kindern und Jugendlichen natürlich eingeschlossen –, diskutiert. Eine solche Chatkontrolle wäre völlig unverhältnismäßig. Wir erwarten von der Bundesinnenministerin, dass sie sich im EU-Rat dagegen einsetzt. Strafverfolgung muss anlassbezogen und zielgerichtet sein und nicht anlasslos und massenhaft. Vielen Dank. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Anke Domscheit-Berg.”
“Sie haben tolle Reden geschwungen, Sie haben mal die Gefährlichkeit von Terrorismus, mal sexualisierte Gewalt gegen Kinder und sogar mal Raubkopien als Argument für Vorratsdatenspeicherung angeführt. Natürlich sind Gewalt gegen Kinder und Terrorismus schlimme Bedrohungen in unserem Land. Aber Sie als Union haben ja im Ergebnis kein einziges Mittel zur Strafverfolgung im Internet zur Verfügung gestellt. Ihre Bilanz ist fatal: 16 Jahre lang Rechtsunsicherheit für die Ermittlungsbehörden – 16 Jahre lang! –, und am Ende steht nichts, Herr Krings. Das ist die Wahrheit.”
“Nichts anderes wäre die anlasslose Speicherung sämtlicher IP-Adressen: ein permanenter Eingriff in die Grundrechte aller Menschen in diesem Land, übrigens auch der überwiegenden Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in diesem Land, die ebenfalls im Internet unterwegs sind. Grundrechtseingriffe in die Rechte unbescholtener Dritter in einem Strafverfahren sind nur in absoluten Ausnahmefällen und eben nach gründlicher Abwägung zulässig. Abwägung ist in Ihrer heutigen Rede leider erneut nicht zu erkennen und auch in Ihrem Antrag nicht, Herr Kollege Krings. Meine Damen und Herren, wir sollten uns mal anschauen, wozu die Unionspolitik der vergangenen Jahre konkret geführt hat; Herr Lieb hat zu Recht darauf hingewiesen.”
“Dies gilt im Rechtsstaat sogar für Straftäter, es gilt für Personen, die einer Straftat verdächtig sind, und es gilt erst recht für völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren. Zwischen diesen Polen, dem Anspruch auf Strafverfolgung einerseits und dem Schutz der Freiheitsrechte aller anderseits, muss der demokratische Rechtsstaat immer wieder abwägen. Genau diese Abwägung, Herr Kollege Krings, nehmen Sie als Union eben in keiner Weise vor. Es ist kein Abwägungsprozess, Herr Kollege Krings, einfach pauschal auf die – völlig unstrittig – grausame Dimension von Verbrechen gegen Kinder hinzuweisen, um damit dauerhafte Grundrechtseingriffe in die Grundrechte aller Menschen in diesem Land zu rechtfertigen.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem demokratischen Rechtsstaat ist der Gesetzgeber einem permanenten Abwägungsprozess unterworfen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, Straftaten nach Möglichkeit zu verhindern und, wenn sie geschehen sind, sie zu ahnden. Dafür müssen wir als Gesetzgeber den Strafverfolgern natürlich Instrumente an die Hand geben. Die zweite wichtige Aufgabe des Gesetzgebers im Rechtsstaat ist es aber in der Tat, die Freiheit aller Menschen zu schützen. Den Rechtsstaat unterscheidet vom Polizeistaat, dass es im Rechtsstaat keine Strafverfolgung um jeden Preis gibt, dass die Freiheit aller Menschen, der Schutz ihrer Privatsphäre, ihrer Freiheitssphäre respektiert werden müssen und nicht einfach aufgrund von Nützlichkeitserwägungen der Strafverfolgung ausgehebelt werden können.”
“Wir machen Rechtspolitik mit Maß und Mitte, mit Augenmaß und nicht mit dem Bauch, und das ist auch richtig so. Vielen Dank. Nächster Redner ist Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Das alles war ein Fehler, und es ist richtig, dass dieser Paragraf weg ist. Frau Winkelmeier-Becker, wir starten doch keinen Kulturkampf. Den Kulturkampf starten diejenigen, die Ärzte im Internet denunzieren. Den Kulturkampf starten diejenigen, die Demonstrationen vor Beratungsstellen veranstalten, um Frauen unter Druck zu setzen. Diese Koalition wird auch das Problem der Gehsteigbelästigung endlich angehen. Das sind Probleme, die es seit Jahren gibt, die Sie immer ignoriert haben. Die Frauen verdienen unsere Unterstützung. Die Ärztinnen und Ärzte verdienen Unterstützung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Ja, bitte. Ihre übereilten Strafrechtsverschärfungen der letzten Jahre haben den Gerichten und den Staatsanwälten viel unnötige Arbeit gemacht.”
“Meine Damen und Herren, ich konnte heute Morgen in der „LTO“ lesen – Sie haben es ja auch gerade noch einmal wiederholt –, dass es in der CDU/CSU-Fraktion einen Brandbrief gibt, mit dem Sie versuchen wollen, jede Modernisierungsbemühung im Bereich der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu stoppen. Meine Damen und Herren, nicht die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch war ein Fehler. Nein, es war ein Fehler, dass der Rechtsstaat es jemals unter Strafe gestellt hat, dass Ärztinnen und Ärzte über ihre eigenen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Es war ein Fehler, dass Frauenfeinde und sogenannte Lebensschützer in diesem Land Staatsanwälte und Gerichte für ihre finsteren Ziele instrumentalisieren und Ärztinnen und Ärzte vor Gericht zerren konnten.”
“Wir werden mit der Verantwortungsgemeinschaft und mit der Reform des Abstammungsrechtes das Familienrecht modernisieren. Und da geht es eben nicht, Herr Kollege Krings, in allererster Linie darum, verschiedene Lebensentwürfe auszuüben. Nein, es ist ein geradezu konservatives Projekt, dass wir sicherstellen wollen, dass jedes Kind in diesem Land von Anfang an ein Recht auf zwei Eltern hat; dass ein Kind, dessen leibliche Mutter bei der Geburt stirbt, nicht als Vollwaise dasteht, sondern dann wenigstens noch die Partnerin der Mutter als Mutter hat. Jedes Kind hat ein Recht auf zwei Eltern. Für das Kindeswohl wollen wir das Abstammungsrecht reformieren und modernisieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Es ist völlig klar, dass die Partei, die Hass und Hetze zu ihrem Geschäftsmodell macht, nicht möchte, dass wir die Menschen, die von Hass und Hetze bedroht sind, dabei unterstützen, ihre Rechte in einem Rechtsstaat auch mit rechtsstaatlichen Mitteln durchzusetzen. Es war richtig, dass wir HateAid unterstützt haben, und wir werden in den Haushaltsberatungen dazu kommen müssen, dass wir dies auch in den kommenden Jahren tun. Dafür steht auch die grüne Fraktion, und ich bin froh, dass darüber Konsens in der Koalition herrscht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, manche Vorhaben der Rechtspolitik kosten nichts oder nur wenig Geld, sind deswegen aber nicht weniger wichtig. Es ist zu Recht angesprochen worden: Die Modernisierung des Namensrechts wird von vielen Menschen in diesem Land herbeigesehnt.”
“Wir könnten – die Kollegin Winkelmeier-Becker hat den Pakt für den Rechtsstaat angesprochen – mit 243 Millionen Euro mehr als 1 800 Richter- und Staatsanwaltsstellen für die Länder finanzieren. Wir könnten 405 Jahre lang HateAid fördern. Dass diese Millionen im Bundeshaushalt fehlen, ist die politische Verantwortung, das Versagen der CSU; das muss hier mal so klar festgestellt werden. Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden: Hass und Hetze im Internet nehmen immer mehr zu. Und es ist bezeichnend, welche Partei – der Abgeordnete Peterka, der gerade geredet hat – hier als einzige HateAid kritisiert und offensiv angreift.”
“Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden: Die Haushaltslage ist angespannt, und sie ist – ich kann es Ihnen nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union – in der Tat noch angespannter, als sie sein müsste, weil der frühere CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer 243 Millionen Euro durch seine vorzeitige Unterzeichnung der Mautverträge einfach so verpulvert hat. Mit 243 Millionen Euro könnten wir die Digitalisierungsmittel des Bundes für die Länder, die Justiz, mehr als verdoppeln. Wir könnten 3 240-mal die European Lawyers in Lesvos finanziell unterstützen, die nicht nur Migrantinnen und Migranten unterstützen, beraten und verteidigen, sondern die damit letztlich unsere europäischen Werte, unseren europäischen Rechtsstaat dort auf Lesbos und anderswo verteidigen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Erst heute Morgen – ich habe leider nicht persönlich dabei sein können – hat hier in diesem Haus auf Initiative meines Kollegen Robin Wagener eine Veranstaltung zur Verschleppung von Kindern aus der Ukraine stattgefunden. Ich finde es richtig und wichtig, dass wir uns auch insbesondere unter diesem Aspekt das Völkerstrafgesetzbuch noch einmal anschauen: Wie können wir diejenigen, die diese grausamen Verbrechen begehen, die Kinder verschleppen und in russische Familien zwangsadoptieren, wie können wir alle, die daran beteiligt sind, ausreichend bestrafen?”
“Deswegen war und ist es richtig, dass diese Koalition den Generalbundesanwalt von Beginn an mit ausreichend Personal- und Sachmitteln ausgestattet hat, um Ermittlungen – gemeinsam mit den internationalen Partnern, gemeinsam mit der Ukraine – durchführen zu können, um die Beweissicherung zu starten und letztlich die spätere Strafverfolgung zu ermöglichen. Ich bin sehr, sehr froh, dass in dieser Frage Konsens unter den demokratischen Fraktionen in diesem Hause herrscht. Meine Damen und Herren, wir werden – nicht nur, aber natürlich auch – wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine das Völkerstrafgesetzbuch modernisieren und Strafbarkeitslücken endlich schließen.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 561 Tagen herrscht ein offener, brutaler Angriffskrieg in der Ukraine. Vor 561 Tagen hat Russland sein friedliches Nachbarland, die Ukraine, ganz offen überfallen. Bereits seit 2014 herrscht de facto Krieg im Osten der Ukraine, und bereits seit 2014 werden dort durch die russische Armee und gedungene Söldner brutale Kriegsverbrechen begangen. Der Angriff auf den Markt von Kostjantyniwka war das jüngste in einer ganzen Reihe von grausamen Kriegsverbrechen; es wird leider nicht das letzte gewesen sein.”
“Vielen Dank. Zwischendurch auch mal zuhören, kann auch guttun. Zum Beispiel bei Pascal Meiser für Die Linke.”
“Es mangelt ihm völlig an Bestimmtheit des Untersuchungsauftrages. Sie legen sich nicht auf ein bestimmtes Ministerium fest, nicht auf einen bestimmten Zeitraum. – Was Sie hier als „bla, bla, bla“ definieren, Herr Brandner, sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Arbeit dieses Parlaments und eines Untersuchungsausschusses. Es ist bezeichnend, wie Sie hier mit Zwischenrufen belegen, was die Grundlage unserer parlamentarischen Arbeit sein muss. Sie wollen einfach schauen, wen Sie noch mit Schmutz bewerfen können, nach dem Motto: Irgendwas wird schon hängen bleiben. Es wird Sie wenig überraschen, dass meine Fraktion und – ich habe es so vernommen – auch alle anderen demokratischen Fraktionen hier keine Zustimmung in Aussicht stellen können. Ihr Antrag, Herr Brandner, wird, fürchte ich, das notwendige Quorum nicht erreichen.”
“Patrick Graichen ist zu diesem Schritt gemeinsam mit Robert Habeck gekommen, weil ihm an sachlicher Arbeit gelegen ist; weil er den wichtigen Prozess der Transformation unserer Industriegesellschaft hin zu einer klimaneutralen Industriegesellschaft nicht mit Debatten um seine Person belasten wollte. Ihr durchsichtiger Versuch, daraus eine größere Staatsaffäre zu konstruieren, ist typisches Gebaren einer Partei, die ihre eigene Inhaltsleere immer wieder – wir sehen es heute auch – mit hassgetränktem Krawall zu überspielen versucht. Das wird Ihnen nicht gelingen. Die Menschen sind klüger, als Sie denken; sie spüren, dass Sie ihnen nichts zu bieten haben, schon gar nicht moralische Integrität. Ganz nebenbei bemerkt – auch das ist gerade schon angesprochen worden –: Auch formal genügt Ihr Antrag überhaupt nicht den Anforderungen.”
“Wenn zum Beispiel die AfD ihre Mitarbeiter hauptsächlich bei AfD-Parteimitgliedern oder im AfD-Umfeld sucht, dann ist das tatsächlich rechtlich zulässig, abgesehen davon, dass Sie in anderen Bereichen wahrscheinlich auch keine Mitarbeiter bekommen würden; aber das ist jetzt ein anderes Thema. Sie dürfen Wahrsager einstellen. Sie dürfen Vorbestrafte einstellen. Sie dürfen Rechtsextreme und Nazis einstellen. Das finde ich zwar nicht wirklich legitim – weil es in der Tat dem Ansehen des Deutschen Bundestages schadet –, aber es ist weitgehend legal. Meine Damen und Herren, Patrick Graichen hat zwei Fehler begangen, für die die maximal mögliche Sanktion, nämlich der Verlust des Amtes, folgte.”
“Diesen Regelfall kreiden Sie aber auch gar nicht an, Sie beziehen sich ja lediglich auf einen Staatssekretär und damit auf eine Position, bei der die Nähe bereits angesetzt ist. Insofern gibt es bei der Besetzung von Staatssekretärsposten mit Parteifreunden keinen Skandal, sondern das ist eine Notwendigkeit. – Gern geschehen, Herr Brandner: eine kleine Nachhilfe in Sachen Staatsorganisationsrecht. – Herr Brandner, Ihr fleißiges Zwischenrufen soll auch belohnt werden. Ich kann Ihnen nämlich verraten: Ähnliches gilt für die Besetzung der Stellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros.”
“Der Hintergrund ist auch leicht nachvollziehbar: Eine Regierung wird gewählt, um ein bestimmtes Programm umzusetzen. Dass sie dafür in der höchsten Leitungsebene mit Personen arbeitet, die nicht nur fachlich geeignet sind, sondern diese Ziele auch noch inhaltlich teilen, ist sinnvoll und einleuchtend. Für das Gros der Beamten – das hat Frau Ludwig gerade noch einmal gesagt – gilt natürlich weiterhin, dass die politische Einstellung bei Besetzungsentscheidungen keine Rolle spielen darf, sofern die Beamten, das ist natürlich klar, ihrer Verfassungstreuepflicht nachkommen – ein Thema, mit dem Sie sich ja auch immer wieder beschäftigen müssen, Herr Brandner. Sie sehen also: Im Regelfall erfolgt keine Besetzung nach politisch-inhaltlicher Nähe.”
“Tatsächlich gilt für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten hier ein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Ich empfehle Ihnen insofern dringend die Lektüre von § 54 Bundesbeamtengesetz, § 30 Beamtenstatusgesetz und § 4 der Bundeslaufbahnverordnung. Im Regelfall ist es natürlich so, dass bei der Besetzung von Beamtenpositionen politisch-inhaltliche Nähe keine Rolle spielen darf. Bei einigen wenigen Positionen – und hier kommen wir zu den von mir erwähnten Ausnahmen –, vor allem der Position als Staatssekretär, muss aber eine jederzeitige Übereinstimmung mit den politischen Zielen der Ministeriumsspitze gegeben sein. Anders ausgedrückt: Für herausragende Leitungspositionen ist es geradezu zentral, dass eine politische Nähe zur Ministeriumsspitze besteht.”
“– Sogar da unterliegen Sie einem Irrtum: Nicht die Aussage, Sie seien staatzersetzend, ist gerügt worden, sondern die Form, diese Aussage auf die Homepage des Innenministeriums zu stellen – das stimmt –, aber die Aussage an sich, Herr Brandner, die müssen Sie sich nach wie vor gefallen lassen, auch hier an dieser Stelle. Ihr Versuch, sich mit diesem Antrag als Retter der Demokratie aufzuspielen, lässt sich leicht entlarven. Meine Damen und Herren von der AfD, Ihr Antrag scheint im Übrigen zumindest teilweise von offenkundig falschen Voraussetzungen auszugehen: Sie scheinen der Vermutung anzuhängen, dass politisch-inhaltliche Nähe bei der Besetzung von Staatssekretärspositionen oder auch Positionen von persönlichen Referenten oder Ähnlichem keine Rolle spielen darf.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der AfD trieft – wie übrigens auch die Rede gerade eben – vor Heuchelei und Doppelzüngigkeit. Mehrfach geben Sie in dem Antrag vor, sich um das Ansehen der Demokratie in Deutschland zu sorgen und genau deshalb diese Forderung zu stellen. Tatsächlich sind Sie es doch, die auf jeder politischen Ebene – Kommunal-, Landes- und Bundesebene – alles unternehmen, um das Vertrauen in die Demokratie, in den Staat und seine Institutionen zu untergraben. Sie verbreiten Falschinformationen über Corona, über Geflüchtete, über die EU und über Vertreter der demokratischen Parteien. Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer hat Ihre Partei einst „staatszersetzend“ genannt; ich finde, Herr Seehofer hat recht.”
“Es war und ist wichtig, dass syrische Kriegsverbrecher sich vor deutschen Gerichten für ihre Taten verantworten müssen. Es ist wichtig, dass entsprechende Urteile zukünftig häufiger übersetzt und Dolmetscherleistungen ausgebaut werden sollen, weil diese Prozesse und Urteile eben eine Wirkung weit über die unmittelbar Prozessbeteiligten hinaus haben. Und auch die Ermittlungen gegen russische Kriegsverbrecher durch die internationale Justiz und durch deutsche Behörden basieren letztlich auf dem Rom-Statut und auf dem Völkerstrafgesetzbuch. Auch hier sehen wir die Lehre, aber auch die Mahnung aus der Arbeit des Jugoslawientribunals: Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts muss gelten, immer und überall. Für die Unionsfraktion hat das Wort Ingmar Jung.”
“Die Einrichtung des Tribunals war ein historischer Schritt, weil dieses Gericht erstmals nach den Nürnberger Prozessen dafür stand, dass die Weltgemeinschaft es nicht hinnimmt, wenn fundamentale Prinzipien von Humanität mit Füßen getreten werden. Die spätere Einrichtung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs und des Völkerstrafgesetzbuchs in Deutschland war dann das deutliche Signal, dass dies eben nicht nur ad hoc im Angesicht von Gräueltaten gilt, sondern immer und überall gelten soll. Die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs – personell, materiell und auch durch Ausweitung der Befugnisse – ist auch eine Verpflichtung aus der Arbeit des Jugoslawientribunals. Das Völkerstrafgesetzbuch wird und muss auch weiterhin mit Leben gefüllt werden.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kriegsverbrechen geschehen nicht, sie passieren nicht einfach so. Nein, sie werden begangen, bewusst verübt von Menschen. Und diese Menschen müssen sich für ihr Handeln strafrechtlich verantworten. Dafür steht die Arbeit des Tribunals, und dafür – nochmals – verdienen alle Mitarbeitenden Respekt und Anerkennung. Respekt gebührt aber auch den Opfern und Angehörigen. Immer wieder haben sie es auf sich genommen, in öffentlicher Sitzung von den Grausamkeiten, die ihnen angetan wurden, zu berichten. Wir wissen, wie belastend solche Aussagen sind, und doch sind sie notwendig für die Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren. Und sie haben – das ist bereits von Kollegin Alt erwähnt worden – entscheidend dazu beigetragen, dass erstmals sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe gerichtlich geächtet wurde.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Jahrestag der Gründung des Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien ist kein Grund zum Feiern. Das sage ich nicht, weil ich Kritik üben möchte an der Arbeit des Gerichts. Ganz im Gegenteil: Dessen Wirken verdient – das ist zu Recht heute mehrfach gesagt worden – höchsten Respekt. Aber der Anlass, dieses Tribunal einzurichten, war eben ein erschütternder. Das Ausmaß der Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien hat die Weltgemeinschaft aufgerüttelt und hat nach Konsequenzen gerufen. Beispielhaft seien nur genannt die Belagerung von Sarajevo, der Genozid von Srebrenica oder auch das Massaker im Krankenhaus von Vukovar. Diese und zahlreiche weitere Kriegsverbrechen verlangten nach einer internationalen strafrechtlichen Aufarbeitung.”
“Wir können und müssen in Europa über vieles diskutieren. Und so, wie es ist, kann es nicht bleiben. Aber, werte Union, wir diskutieren nicht mit Ihnen, ob die Europäische Menschenrechtskonvention noch zeitgemäß ist. Humanität, menschlicher Zusammenhalt, die Menschenwürde sind immer zeitgemäß. Vielen Dank. Als Nächstes erhält das Wort Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.”