Helge Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Wir finden es ausdrücklich richtig, dass die langjährige grüne Forderung, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, nun endlich aufgegriffen wird. Die Rentenkommission dieser Regierung hat ein entsprechendes Vorgehen empfohlen. Unsere Hand ist Ihnen gegenüber ausgestreckt.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Brandner, weil Sie und Ihre Fraktion sich hier sich als Saubermänner inszenieren wollen: Ich darf daran erinnern, dass in der vergangenen Wahlperiode Ermittlungen gegen den damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingeleitet worden sind wege…”
“Da ist er bis heute Abgeordneter Ihrer Partei. Das ist die Wahrheit, wie Sie mit solchen Dingen umgehen, Herr Brandner. Meine Damen und Herren, unsere Diäten sind Anfang dieses Monats deutlich gestiegen, und zwar um rund 500 Euro, trotz der Krise, in der wir uns befinden, und trotz frühzeitiger Forderungen von uns Grünen, von den Linken,…”
“Als die Koalition dann endlich umgeschwenkt ist und eingesehen hat, dass die Erhöhung nicht haltbar ist, war es zu spät, um die Erhöhung zum 01.07. zu stoppen. Deswegen haben wir jetzt diese komplizierte Gesetzeslage. Wir haben ein Chaos. – Herr Kollege, doch! Anders kann man das nicht bezeichnen. – Wir haben die Erhöhung bekommen.”
“Meine Damen und Herren, ein ganz anderes Zeichen setzt die Koalition mit ihren jüngsten Beschlüssen zur Pflicht zur Krankschreibung ab Tag eins. Und ganz nebenbei vergrößern Sie damit übrigens die Kluft zwischen den Arbeitsbedingungen von Abgeordneten und denen der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.”
“Damit schaffen Sie nicht nur völlig unnötige Bürokratie bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen, Arbeitnehmern und Unternehmen, nein, sie befördern auch das Bild der Arbeitnehmer, die angeblich immer wieder unberechtigt krankfeiern würden.”
The complete record
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“Die Europäische Menschenrechtskonvention vom November 1950 und die Flüchtlingskonvention vom Juli 1951 waren auch wesentliche Schlussfolgerungen aus den Gräueltaten des NS-Regimes und den Verheerungen des Zweiten Weltkrieges. Millionen Geflüchtete waren in Europa ohne sicheren Status und Aufenthalt. Viele von ihnen wurden während des Zweiten Weltkrieges von Staaten abgewiesen, als sie vor dem NS-Regime flüchten wollten. Und das führte oftmals zum sicheren Tod. Nie wieder – nie wieder! – sollten Menschen auf der Flucht ohne Obdach und Aufnahme sein, nie wieder sollten Menschen auf der Flucht vor Verfolgung und Gewalt hilflos herumirren müssen. Das sind Grundprinzipien von Humanität und Solidarität. Das sind die Werte, die wir in der Europäischen Union verteidigen müssen, anstatt sie infrage zu stellen, liebe Union.”
“Sie stellen nicht die Forderung in den Mittelpunkt, wie wir die Verteilung besser und zielgerichteter organisieren können, sodass Menschen besser in Aufnahmekommunen passen und diese wissen, wer zu ihnen kommt. Sie wollen nicht darüber diskutieren, wie wir eine faire Verteilung innerhalb der Europäischen Union hinbekommen können, und Sie wollen schon gar nicht über die echte Bekämpfung von Fluchtursachen diskutieren. Nein, Ihnen geht es einzig und allein um mehr Inhaftierung von Geflüchteten. Und damit setzen Sie genauso ein bewusstes und eindeutiges Signal wie Ihr Vizevorsitzender Jens Spahn, als er in der vergangenen Woche öffentlich die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention infrage gestellt hat.”
“– Ja. – Es geht Ihnen darum, das Signal auszusenden: Wer hierherkommt, der ist hier nicht willkommen. – Sie verwischen mit Ihrer Argumentation bewusst die Unterschiede zwischen Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Das ist rechtsstaatswidrig, und dafür können Sie eine Zustimmung der Ampel nicht ernsthaft erwarten. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass parallel der Deutsche Städtetag tagt. Natürlich ist das zentrale Thema dort die große Herausforderung, die die Zahl an Geflüchteten für die Kommunen in unserem Land bedeutet. Es ist aber bezeichnend, was Sie als Union hier als einzigen Forderungspunkt – als einzigen! – aus der aktuellen Debatte herausgreifen. Sie stellen nicht die nachvollziehbare Forderung der Kommunen, eine dauerhafte finanziell faire Lastenteilung hinzubekommen, in den Mittelpunkt.”
“Die EU-Rückführungsrichtlinie unterstreicht ebenfalls, dass Freiheitsentziehungen zum Zweck der Abschiebung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken sind und dass sie überhaupt nur zulässig sind, wenn sämtliche milderen Maßnahmen – etwa Anreize zur freiwilligen Ausreise oder Ähnliches – keine Aussicht auf Erfolg versprechen. Auf diese Umstände gehen Sie in Ihrem Vorschlag mit keiner einzigen Silbe ein. Natürlich: Nicht jeder, der nach Deutschland kommt, wird dauerhaft hierbleiben können. Aber Abschiebungshaft und auch Ausreisegewahrsam sind Sicherungsmittel, um eine ordnungsgemäße Abschiebung zu ermöglichen. Wenn man Ihre Gesetzentwürfe, liebe Union, liest und Ihre Reden hier hört, dann bekommt man den Eindruck, Sie wollen durch die Ausweitung der Haft in allererster Linie Härte demonstrieren und Menschen aus diesem Land vergraulen.”
“Wie dann lapidar behauptet werden kann, eine Ausweitung einer rechtlich umstrittenen Norm würde keinerlei Bedenken begegnen, erschließt sich mir nicht. Und – es ist bereits gesagt worden – aus Ihrer Gesetzesbegründung ergibt sich auch nicht, warum gerade diese eine isolierte Maßnahme – die Ausweitung dieser rechtsstaatlich umstrittenen Inhaftierung – notwendig und besonders hilfreich sein sollte. Jegliche Form der Freiheitsentziehung – es ist bereits gesagt worden – muss in unserem Rechtsstaat zu Recht auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.”
“Es ging eher darum, einen bevorstehenden Flug oder Ähnliches abzusichern. Später wurde sie dann unter CSU-Innenminister Seehofer mehr als verdoppelt, auf 10 Tage ausgeweitet. Und nun sollen es sogar 28 Tage sein. Sie haben also eine Haftform eingeführt, die unter geringeren Voraussetzungen als eine Abschiebungshaft möglich war, aber dafür auch nur kurz dauerte. Jetzt weiten Sie Schritt für Schritt den Zeitraum aus, ohne die Tatbestandsvoraussetzungen oder die sonstigen Umstände auch nur in irgendeiner Form anzupassen. Diese Umgehung der Hürden für Abschiebungshaft durch die Hintertür ist verlogen, meine Damen und Herren. Bereits die Einführung des § 62b Aufenthaltsgesetz begegnete und begegnet europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union fordert mit ihrem Gesetzentwurf als einzige Maßnahme – als einzige Maßnahme! – die Ausweitung des Ausreisegewahrsams nach § 62b Aufenthaltsgesetz von 10 auf 28 Tage. Ausreisegewahrsam ist unter deutlich geringeren Tatbestandsvoraussetzungen möglich als die Abschiebungshaft; die ist in § 62 geregelt und kann mehrere Monate dauern. Es geht bei der Verlängerung des Ausreisegewahrsams um die Ausweitung eines Instruments, das erst 2015 Eingang ins Aufenthaltsgesetz gefunden hat. Ziel war es, die Tatbestandsvoraussetzungen der Abschiebungshaft zu umgehen und Menschen bereits aus geringeren Anlässen in Haft zu nehmen, als es die Abschiebungshaft eigentlich vorsieht. Dementsprechend betrug die Gewahrsamsdauer zunächst auch nur vier Tage.”
“Werden diese Änderungen so weit gehen, dass alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsgruppen, die ein Interesse an einer vorhandenen Dolmetscherleistung haben, dann auch Zugang dazu bekommen, damit die Ergebnisse, die Urteile, aber auch die Verfahrensschritte dieser Prozesse tatsächlich in die Communitys transportiert werden können, die dort besondere Interessen haben?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zum Verfahrensrechtlichen im Völkerstrafgesetzbuch. Wir hatten bei Strafprozessen in Deutschland die Schwierigkeit, dass es zwar eine Simultandolmetschung für die Angeklagten gab, aber nicht für das Publikum, wobei ja Journalistinnen und Journalisten oder zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsgruppen aus den betroffenen Ländern ja auch gerne den Strafprozess verfolgen und transportieren würden. Sie haben Änderungen im Bereich der Dolmetscherleistungen angekündigt.”
“Das Verschwindenlassen ist in der jetzigen Konstellation nur strafbar, wenn Angehörige Betroffener bei den zuständigen Behörden nachgefragt haben und dann belogen worden sind. Das stellt sich in der Praxis so dar, dass Sie bei den Scheinbehörden, zum Beispiel in Cherson oder in anderen Teilen im Osten der Ukraine, nachfragen müssten, ob sie tatsächlich Ihren Angehörigen verschleppt und entführt haben. Dort können Sie nicht mit einer wahrheitsgemäßen Antwort rechnen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dieses Nachfrageerfordernis zu streichen, damit wir endlich diese brutale Praxis des Verschwindenlassens im Osten der Ukraine und in anderen Regionen dieser Welt ordnungsgemäß in Deutschland bestrafen können?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Justizminister, ich stelle eine Frage aus dem Bereich des Völkerstrafrechts. Seit dem brutalen russischen Überfall auf die Ukraine sind die Debatten um das deutsche Völkerstrafgesetzbuch und das internationale Völkerstrafrecht ja wieder im Gang. Das ist auch richtig und notwendig so, weil wir ja neben dem Verbrechen der Aggression eine Vielzahl von Kriegsverbrechen, insbesondere durch die russische Besatzungsarmee, erleben. Sie haben ja vor einigen Wochen Vorschläge zur Reform, zur Erneuerung des Strafrechts vorgelegt, materiell- und verfahrensrechtlich. Beim materiellen Recht bleiben einige Aspekte unklar, zum Beispiel der Tatbestand des Verschwindenlassens einer Person.”
“Solche Taten bleiben nicht folgenlos, auch ohne Strafrecht. Wie wollen wir als Gesellschaft mit unseren Kindern umgehen, nicht nur mit denen, die brav und folgsam sind, sondern gerade mit denen, die Regeln brechen, die Diebstähle begehen oder auch schreckliche Taten wie die in Freudenberg begehen? Diese Tat führt uns an die Grenzen unserer Erklärungsmöglichkeiten und über die Grenzen des Erträglichen hinaus. Aber wir sollten sie nicht zum Anlass nehmen, die Grenzen der Strafbarkeit für alle Kinder in diesem Land abzusenken und damit Kinder ins Strafrecht bringen, die Pädagogik und Unterstützung brauchen.”
“Anstatt reflexartig nach härteren und mehr Strafen zu rufen, müssen wir uns doch fragen, wie es dazu kommen konnte, dass zwei Kinder eine solche Tat begehen, dass sie sie offenbar planen und vorbereiten konnten, ohne dass jemandem etwas auffällt. Wir sollten uns fragen, was wir tun können im Bereich der Schule, der Kinder- und Jugendsozialarbeit und Ähnlichem, um zu verhindern, dass Kinder sich in solche Gewaltfantasien hineinsteigern und diese schließlich in die Tat umsetzen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass unsere Kinder solche Taten begehen. Und wenn sie begangen werden, sollten wir uns fragen, was wir tun können, um weitere Taten und damit weiteres Leid zu verhindern, anstatt immer nur in Strafen zu denken. Jenseits von Strafen gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten der Einwirkung auf Kinder.”
“Auch wenn natürlich keine dieser Folgen das Leid für die Angehörigen lindern kann. Wer die Strafmündigkeit herabsetzen will, will damit letztlich ermöglichen, dass Kinder ins Gefängnis gesperrt werden – so klar und deutlich muss das gesagt werden –, und das lehnen wir ab. Zu Recht geht unser Strafrecht und unser Kinder- und Jugendhilferecht von dem Grundsatz aus, dass alle Kinder und Jugendlichen Chancen und Hilfen und Unterstützung bedürfen und nicht in erster Linie Strafen. Und wir müssen doch auch sehen, dass – so schrecklich diese und vergleichbare Taten sind – solch brutale Taten von Kindern weiterhin die absolute Ausnahme sind. Daran ändert auch der Anstieg von Straftaten von Kindern nichts. Diese gehen überwiegend auf Diebstahlsdelikte und ähnliche – vergleichsweise geringfügige -Delikte zurück.”
“Gleichzeitig sind wir aufgefordert, als Gesetzgeber stets das Ganze im Blick zu behalten. Wenn Altersgrenzen verändert werden, gilt das dann immer für alle Fallkonstellationen und alle Personen. Sicherlich gibt es einzelne 13-Jährige, die von Verstand und Reife her vielen 15-Jährigen überlegen sind. Aber eine allgemeine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze hätte Auswirkungen für alle, nicht für Einzelne. Wichtig ist mir, zu betonen, dass die Tat für die beiden Kinder nicht folgenlos bleibt. Sie haben ihren Wohnort und damit ihre persönlichen Bezüge verlassen müssen. Ihre Familien haben Freudenberg verlassen. Das Jugendamt betreut die Kinder, es kann sie gegebenenfalls auch in geschlossenen Einrichtungen unterbringen. Und zivilrechtlich sind die Kinder voll haftbar. Nein, diese Tat bleibt für die Täterinnen nicht folgenlos.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Es ist bitter, dass es nicht gelungen ist, die Menschen in Butscha vor diesen Verbrechen zu bewahren. Nun müssen wir alles tun, um sie zu ahnden und um weitere Butschas zu verhindern. Vielen Dank. Damit beende ich die Aktuelle Stunde.”
“Es ist gut, dass wir eine Debatte über Verbesserungen im Völkerstrafgesetzbuch gestartet haben. Wir müssen die Rechte der Nebenklage im Völkerstrafgesetzbuch stärken, damit die Opfer solcher Straftaten wie in Butscha vor deutschen Gerichten eine starke Stimme haben. Wir müssen sexualisierte Gewalt angemessen als das verfolgen, was sie ist, nämlich eine systematische Kriegswaffe gegen Frauen und Mädchen. Und wir müssen beim Verschwindenlassen, wie es zum Beispiel in Donezk seit Jahren praktiziert wird, endlich das Erfordernis des Nachfragens bei Pseudobehörden, damit dieses Verbrechen verfolgt werden kann, streichen. Niemandem kann zugemutet werden, mit diesem Besatzungsregime in Kontakt zu treten. Wir müssen das Völkerstrafgesetzbuch an die Anforderungen, die die schrecklichen Verbrechen von Butscha an uns stellen, anpassen.”
“Durch den Entschluss, diese Anordnung zu geben oder ihr Folge zu leisten, werden diese Soldaten, diese Offiziere zu Mördern, zu Verbrechern, zu Kriegsverbrechern. Keiner von ihnen darf sich in Sicherheit wiegen. Jeder muss damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Das ist die Aufgabe der internationalen Strafjustiz. Wir sollten und müssen auch hier in Deutschland unseren Beitrag leisten. Zu Recht ist schon die Arbeit des Generalbundesanwalts mit seinen Ermittlungsverfahren gewürdigt worden. Zu Recht ist auch der Bundesjustizminister für die Initiativen gelobt worden, zum Beispiel Urteile nach dem Völkerstrafgesetzbuch endlich zu übersetzen, damit sie der internationalen Staatengemeinschaft, aber auch der Zivilgesellschaft im jeweiligen Land zur Verfügung stehen und verwendet werden können.”
“Der Haftbefehl gegen Putin und seine Kinderbeauftragte, de facto Russlands oberste Kinderhändler, war ein wichtiges Symbol. Er kann aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr werden. Erinnern wir uns an die Namen Ratko Mladic, Radovan Karadzic, Slobodan Milosevic: Als Haftbefehle gegen sie ausgestellt wurden, erschien eine Verhaftung oder ein Gerichtsverfahren utopisch und in weiter Ferne; aber bekanntlich mussten sie sich alle für ihre Taten vor Gericht verantworten. Die Justiz hat einen langen Atem, und Kriegsverbrechen verjähren nicht. Meine Damen und Herren, ich finde wichtig, zu betonen: Kriegsverbrechen passieren nicht einfach, Kriegsverbrechen geschehen nicht. Kriegsverbrechen werden begangen von Menschen, von Soldaten, aus eigenem Antrieb verübt oder angeordnet von Offizieren.”
“Den Weg dahin hat die Ukraine eröffnet, weil sie 2014 die Gerichtsbarkeit des IStGH für ihr Territorium anerkannt hat. Das ist gut. Noch besser und ein starkes Signal wäre es, wenn die Ukraine tatsächlich den Vollbeitritt zum Römischen Statut erklären würde und damit noch mal unterstreichen würde, dass sie in der Tat den Weg des internationalen Rechts gehen will. Aber wichtig ist mir auch, zu betonen: Die Taten in Butscha, Irpin, Mariupol und anderswo sind nicht erst seit dem Römischen Statut strafbar. Sie verstoßen bereits gegen die älteste Regel, die wir im humanitären Völkerrecht haben: gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907. Auch diese über 100 Jahre alten Regeln werden von der russischen Armee mit Stiefeln getreten.”
“Aber wenn es irgendwo einen gerechten Krieg gibt, dann ist es der Abwehrkampf der ukrainischen Armee, um weitere Butschas zu verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Ukraine strebt nicht nach Rache, sie strebt nach Gerechtigkeit. Die Strafverfahren gegen russische Soldaten, die an den Verbrechen in Butscha beteiligt waren, waren nach allem, was wir wissen, faire Gerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Standards, und das mitten im Krieg. Das ist bemerkenswert, und das zeigt auch – das ist gesagt worden – den großen Willen der Ukraine, ein demokratischer Rechtsstaat mitten in Europa zu bleiben. Wir sollten sie dabei weiterhin unterstützen. Kriegsverbrechen können auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden.”
“Darum, meine Damen und Herren, erfüllen die ukrainische Regierung und die ukrainische Armee ihren Schutzauftrag für die eigene Bevölkerung, wenn sie nicht lockerlassen in dem Ziel, das gesamte Gebiet der Ukraine zu befreien. Es gibt immer wieder Rufe nach einem Waffenstillstand. Butscha zeigt, was „Waffenstillstand“ unter russischer Besatzung bedeutet, nämlich – Herr Erndl hat es gesagt –: Mord, sexualisierte Gewalt, Plünderungen von allem, was irgendwie als Beute abtransportiert werden kann, Verschleppen von Kindern nach Russland. Ja, es muss einen Waffenstillstand geben, es muss Verhandlungen und irgendwann einen Frieden geben; aber es muss ein Waffenstillstand sein, der den Schutz der Zivilbevölkerung einschließt. Wir liefern keine Waffen, weil wir kriegsbegeistert sind. Krieg ist schrecklich, immer!”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehrfach gesagt worden: Die kleine ukrainische Stadt Butscha bei Kiew war nur knapp einen Monat lang von der russischen Armee besetzt: ein Monat, der der russischen Besatzungsarmee ausgereicht hat, um zahllose Kriegsverbrechen zu verüben. Die UNO hat 73 Tötungen von Zivilisten sicher dokumentiert und 105 weitere Verdachtsfälle erfasst. Mein Kollege Boris Mijatović hat es gesagt: Die ukrainische Justiz geht von mindestens 419 getöteten Zivilisten aus, die Spuren von Folter oder einer anderweitig gewaltsamen Ermordung aufweisen. 419 Tote in einem Monat: Das ist die grausame Realität der russischen Besatzung!”
“Das ist mit einem demokratischen freien Rechtsstaat eben nicht vereinbar. Deswegen ist es gut, dass die Union nicht mehr Teil der Bundesregierung ist. Die Zeit der Schaufensterpolitik in der Rechtspolitik, die dann am Ende von Gerichten kassiert wird, ist vorbei. Die Ampel wird klare, rechtssichere, grundrechtskonforme Ermittlungsmöglichkeiten schaffen. Sie sind herzlich eingeladen, sich daran konstruktiv zu beteiligen. Vielen Dank.”
“Wir wollen beides sicherstellen: den Schutz der Grundrechte der unbescholtenen Bürger, also kein Generalverdacht gegen alle Nutzerinnen und Nutzer des Internets, und gleichzeitig Ermittlungsmethoden, wo sie nötig sind. Darum werden wir mit Quick Freeze ein Instrument schaffen, das, Herr Kollege Krings, in Teilen sogar weiter geht als das, was Sie vorschlagen, weil es eben nicht nur um die Sicherstellung von IP-Adressen geht, sondern auch um die Sicherstellung sämtlicher vorhandener Daten. Aber – da sind wir in der Tat zurückhaltender als Sie, deutlich zurückhaltender, nämlich grundrechtsschonend – es geht eben nicht anlasslos und gegen alle, sondern nur anlassbezogen bei Vorliegen eines konkreten Verdachts, wie es im Rechtsstaat der Normalfall sein sollte. Sie, Herr Krings, wollen mit diesem Antrag den Ausnahmefall zum Normalfall machen.”
“Entscheidend ist aber, Herr Krings – das hat der Kollege Thorsten Lieb zu Recht gesagt –, dass der gegenwärtige Zustand, dass die Ermittlerinnen und Ermittler überhaupt kein Instrument zur Ermittlung haben, Resultat von 16 Jahren unionsgeführter Bundesregierung ist. Sie haben ein schwarzes Loch, ein Nichts bei den Strafverfolgungsinstrumenten hinterlassen. Sie sind immer wieder mit dem Kopf gegen dieselbe Wand gerannt, gegen eine Wand namens Grundrechtsschutz, verkörpert durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Anstatt sich Gedanken zu machen, wie man grundrechtsschonende Ermittlungsansätze etabliert, fordern Sie jetzt die Ampelkoalition auf, mit Ihnen gemeinsam gegen diese Wand zu rennen. Nein, Herr Kollege Krings, das können Sie nicht ernsthaft von uns erwarten.”
“Wenn wir über Prävention von sexualisierter Gewalt reden wollen, Herr Kollege Krings, dann müssen wir über eine Kultur des Hinschauens reden, über eine Stärkung von Kindern, über ein Umfeld, das hinschaut. All das hat Ihnen meine Kollegin Denise Loop in der letzten Debatte gesagt; Sie wird es Ihnen gleich wieder sagen. Mit der Vorratsdatenspeicherung setzen Sie weniger auf Prävention, sondern in der Tat mehr auf Strafverfolgung. Es ist eben nicht so, Herr Krings – auch das wissen Sie in Wahrheit besser; es ist bedauerlich, dass Sie die Debatte immer wieder auf dieses Niveau führen –, dass die Vorratsdatenspeicherung das einzige Instrument wäre, um solchen Tätern im Internet auf die Spur zu kommen.”
“Meine Damen und Herren, natürlich gehört sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu den schlimmsten Verbrechen in diesem Land, weil sie oft lebenslange Schäden bei Kindern verursacht und sie zu reinen Objekten degradiert. Aber die permanente Unterstellung der Union und auch heute wieder von Ihnen, Herr Kollege Krings, dass denjenigen, die sich gegen einen Generalverdacht gegen alle Internetnutzerinnen und ‑nutzer richten, der Kinderschutz egal wäre, bleibt infam und böswillig, und ich weise diese Unterstellung auf das Schärfste zurück. Herr Kollege Krings, Sie haben hier wieder behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen ein Instrument zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist. Sie wissen, dass sie im Schwerpunkt ein Strafverfolgungs-, ein Ermittlungsinstrument ist.”
“Schließlich – Sie haben es auch gerade wieder getan, Herr Kollege Krings – soll die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Internet die neue Legimitation für diesen Grundrechtseingriff sein. Wir haben es also nicht mit der Situation zu tun, die der Normalfall sein sollte, dass wir möglicherweise ein Ermittlungsdefizit erkennen und uns hinterher überlegen, mit welchem Instrument dieses beseitigt werden kann, sondern es besteht der Wunsch nach einer Überwachungsmaßnahme, und dann wird verzweifelt gesucht, mit welcher Straftat, mit welchem Grund man es legitimieren könnte. Das ist in einem Rechtsstaat der falsche Weg. Diesen gehen wir schon vom Denkansatz her nicht mit, Herr Kollege Krings.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meinem Vorredner hat, denke ich, die Präsidentin alles Notwendige gesagt. Insofern werde ich nicht weiter darauf eingehen. Zu den offenbar endlos wiederkehrenden Debatten in diesem Haus gehört die Debatte über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Seit nunmehr über 15 Jahren kehrt diese Debatte immer wieder zurück. Die Begründung für dieses Instrument der Massenüberwachung ist allerdings einem durchaus bemerkenswerten Wandel unterlegen. Zunächst sollte die Vorratsdatenspeicherung 2006 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingeführt werden. Einige Jahre später kam die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet als Ziel in den Vordergrund und sollte der Einführung dieser anlasslosen Überwachung dienen.”
“Die Verantwortung für diesen Krieg tragen Putin und seine Clique, trägt Russland, und dafür werden die Beteiligten eines Tages auch zur Verantwortung gezogen werden. Vielen Dank. Das Wort erhält Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Seit dem Zweiten Weltkrieg und dem Prozess von Nürnberg gab es keinen Fall, in dem das Verbrechen der Aggression auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt wurde, obwohl es an Kriegen und Konflikten leider nicht gemangelt hat. Wenn ein solches Sondertribunal kommt, würde das also Rechtsgeschichte schreiben. Ich meine, es ist im Jahr 2023 an der Zeit, in diesem Punkt internationale Rechtsgeschichte zu schreiben. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch ein Hinweis: Wir haben in der Debatte – heute und auch sonst – immer wieder Versuche erlebt, der NATO oder gar der Ukraine irgendeine Mitschuld am russischen Überfall zuzuschieben. Solche Versuche müssen schärfstens zurückgewiesen werden.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat die Ukraine nicht nur den Weg der Selbstverteidigung, sondern konsequent auch den Weg des internationalen Rechts gesucht. Sie hat sich an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gewandt und – es ist schon gesagt worden – eine Anordnung vorsorglicher Maßnahmen gegen Russland erwirkt. Sie kooperiert bereits seit 2014 mit dem Internationalen Strafgerichtshof und hat dessen Zuständigkeit für ihr gesamtes Territorium anerkannt. Und sie fordert keine Rache, sondern Gerechtigkeit in Form eines internationalen Tribunals. Bei diesem Weg, der Aggression Russlands die Stärke des Rechts entgegenzusetzen, sollten wir die Ukraine auch weiterhin unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Aber sie zeigt: Die AfD kennt sich deshalb mit rechtswidriger Parteienfinanzierung aus, weil sie sie selbst über Jahre und auf nahezu allen Ebenen immer wieder praktiziert hat. Insbesondere Spenden aus dem Ausland scheinen bei dieser angeblich ach so deutschen Partei sehr, sehr beliebt zu sein. Und wenn sie dann erwischt wird, dann fällt die Reaktion nicht etwa in Form von Reue und Demut, Entschuldigung und Zurückgeben aus, sondern dann folgt in aller Regel: leugnen, vertuschen, verharmlosen und versuchen, zu klagen und sich irgendwie an die illegal erlangten Gelder zu klammern, um sie behalten zu dürfen. Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihre Doppelbödigkeit und Ihre Doppelmoral hier noch einmal in aller Klarheit darstellen zu können. Vielen Dank. Das Wort hat Konstantin Kuhle für die FDP-Fraktion.”
“2017, Herr Brandner, hat sich der AfD-Europaabgeordnete Guido Reil seinen Landtagswahlkampf ebenfalls aus der Schweiz illegal finanzieren lassen – Strafzahlung 133 000 Euro. Ebenfalls 2017 fließen in insgesamt 17 Tranchen 132 000 Euro illegaler Spenden erneut aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee. Das ist nicht irgendein Kreisverband, das ist der Kreisverband Ihrer Bundesvorsitzenden und Spitzenkandidatin Alice Weidel – die Strafzahlung: 396 000 Euro. Im Jahr 2018 wieder der Kreisverband von Frau Weidel, wieder illegale Spenden aus dem Ausland, diesmal nicht die Schweiz, diesmal die Niederlande: 150 000 Euro. Die Bundestagsverwaltung fordert die Rückzahlung. Die AfD prüft eine Klage dagegen. Meine Damen und Herren, diese Liste erhebt natürlich überhaupt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.”
“Im selben Jahr haben Sie in Düsseldorf eine Veranstaltung abgehalten, die ebenfalls verdeckt und illegal aus der Schweiz finanziert wurde. Auch hier haben Sie versucht, zu verschleiern. Auch hier folgte eine Strafe durch die Bundestagsverwaltung. Ein AfD-Landtagskandidat aus Baden-Württemberg hat nach Medienberichten versucht, von der russischen Botschaft finanzielle Unterstützung für seinen Wahlkampf zu erhalten. 2016 und 2018 haben Sie augenscheinlich über Strohmänner und Strohmannfirmen für die AfD riesige Plakatkampagnen im Gesamtwert von 3,5 Millionen Euro beim Plakatanbieter Ströer gebucht. Sie haben geleugnet. Auch hier hat Ihr Leugnen nichts genützt. Sie wurden als Direktkunde geführt und dementsprechend auch belangt.”
“Sie haben es in der Hälfte Ihres Antrages nicht einmal geschafft, eine statthafte Klageart zu finden; nicht einmal das. Soweit Sie das immerhin gefunden haben, sind Sie bereits beim nächsten Prüfungspunkt, der Klagebefugnis, gescheitert. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr Antrag Teil der rechtswissenschaftlichen Vorlesung Staatsrecht, zweites Semester, wird. Thema: „So, wie man es nicht macht in Karlsruhe“, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, dass gerade die AfD eine markige Aktuelle Stunde zum Thema rechtswidrige Parteienfinanzierung anmeldet, ist allerdings gewagt. Zu Ihrer Erinnerung: Im Jahr 2016 lässt sich Ihr damaliger Parteichef Meuthen seinen Landtagswahlkampf illegal aus der Schweiz finanzieren. Am Ende stehen 270 000 Euro Strafe für die AfD, nachdem Sie zunächst vergeblich versucht hatten, zu verschleiern.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon mehrfach gesagt worden: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung zumindest so, wie es die Große Koalition beschlossen hat, verfassungswidrig war. Natürlich freuen wir uns gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen von der FDP und den Linken, dass das höchste deutsche Gericht unsere Rechtsauffassung und – das will ich klar sagen – letztlich auch unsere politische Auffassung bestätigt hat. Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass der Antrag der AfD, die sich hier heute so aufbläht, keinen Erfolg hatte. Ich – auch wenn es schon von meinem Vorredner gesagt worden ist – kann es Ihnen nicht ersparen, das noch einmal anzuführen.”
“Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Helling-Plahr, FDP-Fraktion.”
“Im Steuerstrafrecht hingegen liegt die grobe Grenze für die Verhängung von tatsächlichen Haftstrafen ohne Bewährung bei 1 Million Euro. Dass hier eine Unwucht, eine Ungerechtigkeit vorliegt, ist doch offenkundig. Auch das werden wir als Fortschrittskoalition angehen. Ich komme zum Schluss. Wir sollten uns auch die übrigen Bereiche, wo es zu Haft kommt, anschauen, etwa die sogenannte Abschiebehaft oder auch den polizeilichen Unterbindungsgewahrsam. Auch in diesen Fällen kann es zu teilweise langer Haft kommen, ohne dass irgendwann im Verfahren ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss. Auch das müssen wir angehen. Hier sind in Teilen auch die Länder gefordert. Herr Kollege, bitte. Der Grundsatz muss sein: In diesem Land darf niemand inhaftiert werden ohne anwaltlichen Beistand. Vielen Dank.”
“Wir haben uns als Fortschrittskoalition im Koalitionsvertrag eine Stärkung und Ausweitung der Verteidigung vorgenommen, und das ist, wie gesagt, dringend notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein Satz zum Thema „Fahren ohne Fahrschein“. In der Tat, wenn Sie das mit anderen Deliktgruppen vergleichen, wo es auch zu Haftstrafen kommt, dann sehen Sie hier erhebliche Unwuchten. Denn Sie können beim Fahren ohne Fahrschein – auch wenn Herr Jung da eine höhere kriminelle Energie vermutet, wenn es sich wiederholt; vielleicht liegt auch einfach ein zu geringes Einkommen vor, um Fahrscheine zu kaufen, Herr Kollege Jung; das dürfte viel häufiger der Fall sein – zu einer Haftstrafe verurteilt werden bei einer Gesamtschadenssumme von 30 Euro, 40 Euro oder 50 Euro – oder lassen Sie es wenige Hundert Euro sein.”
“Wenn die Geldstrafe aber nicht bezahlt werden kann – es gibt eben Fälle, wo sie nicht bezahlt werden kann; die Kollegin Martens hat gerade einen Fall ausgeführt, und es gibt weitere Fälle aus der Rechtsprechung –, dann kann es auch hier zu einer Inhaftierung kommen, ohne dass ein Verteidiger dem Betroffenen jemals beigestanden hat. Das darf so nicht bleiben! Der Regelfall muss doch sein – den sieht im Übrigen auch die EU-Richtlinie vor, die Sie angesprochen haben –: Wem Haft droht, dem muss der Rechtsstaat eine ordentliche Verteidigung sichern, und wo kein Einkommen vorliegt, muss eben eine Pflichtverteidigung gesichert werden. Insofern begrüßen wir, zumindest vom Grundgedanken her, den Vorschlag der Linken an dieser Stelle.”
“Natürlich ist es so, dass, wenn Sie anwaltlich beraten sind, wenn Sie einen Fachanwalt an Ihrer Seite haben, die Wahrscheinlichkeit, die Chance, dass Sie mit einer Bewährungsstrafe oder einer Geldstrafe davonkommen, ungleich höher ist, als wenn Sie sich als juristischer Laie alleine verteidigen und sich in den Fängen der Strafprozessordnung verstricken können. Wenn keine notwendige Verteidigung vorliegt, können Menschen letztlich inhaftiert werden, ohne dass ihnen in einem Verfahren jemals ein Verteidiger zur Seite stand, und das, Herr Kollege Müller, ist in der Tat ungerecht. Hinzu kommen, auch wenn Sie das hier bestreiten, die Fälle der Ersatzfreiheitsstrafen. In den wenigsten Fällen, in denen eine Geldstrafe droht, wird ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Müller, es geht an dieser Stelle nicht um Klassenkampf, sondern es geht um nichts weniger als um Gerechtigkeit. Artikel 3 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das meint natürlich – Sie haben es ja selber angesprochen –: Alle Menschen müssen auch vor Gericht gleich sein, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht, aber natürlich auch unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Und – da würde ich Ihnen widersprechen, Herr Müller –: In der Praxis ist das leider nicht immer der Fall. Natürlich ist es so, dass sich Menschen mit hohem Einkommen auch in Fällen, wo keine notwendige Verteidigung vorliegt, Anwälte leisten können. Menschen ohne Einkommen können das eben nicht.”
“Daher werde ich dem vorgelegten Gesetzentwurf mit dem eingearbeiteten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen.”
“Ein wichtiges Vehikel für den Schutz des Amazonasregenwaldes und damit zentral für den Klimaschutz. – In allen Investitionsschutzabkommen soll das staatliche Regulierungsrecht „right to regulate“ gestärkt werden und Investitionsabkommen sich auf den Schutz vor „direkter Enteignung“ und auf „Inländergleichbehandlung“ konzentrieren. Auch wenn Bedenken gegen die CETA-Ratifizierung bleiben, haben wir substanzielle Verbesserungen erreicht. Wir haben für die Verhandlungen zum Mercosur-Abkommen und für weitere Abkommen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele verankert. Zudem werden wir in einer sich ändernden Weltordnung unserer internationalen Verantwortung gerecht und stärken verlässliche und nachhaltige Handelsbeziehungen und Lieferketten mit demokratischen, befreundeten Staaten sowie den Aufbau einer multilateralen Handelsgerichtsbarkeit.”
“Zugleich werden staatliche Maßnahmen zur Erreichung des 1,5‑Grad-Klimaschutzziels ausdrücklich geschützt. – Nach Inkrafttreten wird die sogenannte Review-Klausel aufgerufen, um weitergehende Nachhaltigkeitskapitel zu verhandeln. – Zeitgleich mit der Ratifikation von CETA wird der Austritt aus dem Energiechartavertrag (ECT) beschlossen. Der ECT war beispielsweise Grundlage für die Klagen gegen den deutschen Atomausstieg und den niederländischen Kohleausstieg. Der Ausstieg ist ein ganz wichtiger Schritt für den internationalen Klimaschutz. – Für zukünftige Handelsabkommen werden Nachhaltigkeitskapitel verbindlich, im Falle von Chile und Mexiko werden sie über die Review-Klausel, angegangen. Für den Abschluss des Mercosur-Abkommens haben wir effiziente Waldschutzabkommen als Voraussetzung festgehalten.”
“Nach wie vor streben wir Grüne einen multilateralen Handelsgerichtshof an; das ist auch als gemeinsames Ziel in der handelspolitischen Agenda der Bundesregierung verankert. In den Koalitionsverhandlungen gab es großen Druck seitens FDP und SPD für die CETA-Ratifizierung. Die Entscheidung wurde aber verschoben bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Klagen dort wurden am 15. März 2022 als unbegründet bzw. vorläufig unzulässig abgewiesen. Nach zähen Verhandlungen haben wir nun ein handelspolitisches Gesamtpaket vorliegen, das im Wesentlichen aus folgenden Punkten besteht: – Eine verbindliche Erklärung des gemeinsamen CETA-Ausschusses (bestehend aus EU und Kanada), die den Rahmen für Investorenklagen auf direkte Enteignung und Inländergleichbehandlung begrenzt.”
“Größter Kritikpunkte waren die privaten Schiedsgerichte: Konzerne sollten Sonderklagerechte gegen Staaten erhalten, die vor privaten Schiedsgerichten entschieden worden wären. Dabei wäre jeweils ein Richter von dem klagenden Konzern, einer von dem beklagten Staat gestellt worden, diese beiden hätten dann gemeinsam einen dritten Richter benannt. Diese Form der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit wurde bereits im CETA-Kerntext formalisiert und beschränkt: Nun werden die Richter von den beteiligten Vertragspartnern (EU; Kanada) also staatlich gestellt. Damit sind die Gerichte unabhängiger. Das ist besser, aber auch noch nicht perfekt. Einen echten Bedarf nach einer Sondergerichtsbarkeit gibt es zwischen demokratischen Rechtsstaaten wie Kanada und den Staaten der Europäischen Union nicht.”
“Wir befinden uns hier eben nicht im Bereich nach einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern im Bereich von Sanktionierungen. Wir wollen mit rechtsstaatlichen Mitteln die Oligarchen bekämpfen und dabei so weit gehen, wie wir können, aber eben auch nicht weiter, als es der Rechtsstaat zulässt. Vielen Dank. Ich schließe die Aussprache.”