Helge Limburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Wir finden es ausdrücklich richtig, dass die langjährige grüne Forderung, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, nun endlich aufgegriffen wird. Die Rentenkommission dieser Regierung hat ein entsprechendes Vorgehen empfohlen. Unsere Hand ist Ihnen gegenüber ausgestreckt.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihnen, Herr Brandner, weil Sie und Ihre Fraktion sich hier sich als Saubermänner inszenieren wollen: Ich darf daran erinnern, dass in der vergangenen Wahlperiode Ermittlungen gegen den damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingeleitet worden sind wege…”
“Da ist er bis heute Abgeordneter Ihrer Partei. Das ist die Wahrheit, wie Sie mit solchen Dingen umgehen, Herr Brandner. Meine Damen und Herren, unsere Diäten sind Anfang dieses Monats deutlich gestiegen, und zwar um rund 500 Euro, trotz der Krise, in der wir uns befinden, und trotz frühzeitiger Forderungen von uns Grünen, von den Linken,…”
“Als die Koalition dann endlich umgeschwenkt ist und eingesehen hat, dass die Erhöhung nicht haltbar ist, war es zu spät, um die Erhöhung zum 01.07. zu stoppen. Deswegen haben wir jetzt diese komplizierte Gesetzeslage. Wir haben ein Chaos. – Herr Kollege, doch! Anders kann man das nicht bezeichnen. – Wir haben die Erhöhung bekommen.”
“Meine Damen und Herren, ein ganz anderes Zeichen setzt die Koalition mit ihren jüngsten Beschlüssen zur Pflicht zur Krankschreibung ab Tag eins. Und ganz nebenbei vergrößern Sie damit übrigens die Kluft zwischen den Arbeitsbedingungen von Abgeordneten und denen der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.”
“Damit schaffen Sie nicht nur völlig unnötige Bürokratie bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen, Arbeitnehmern und Unternehmen, nein, sie befördern auch das Bild der Arbeitnehmer, die angeblich immer wieder unberechtigt krankfeiern würden.”
The complete record
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“Ich finde Ihren Appell an den gesamten Deutschen Bundestag richtig. Aber das heißt auch, dass wir die Evaluierung, die hier vorgeschrieben ist, für einen ehrlichen neuen Blick nutzen und dieser Debatte nicht aus dem Weg gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Abschließend bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, weil er den absolut haltlosen Zustand, den wir von der Großen Koalition geerbt haben, beendet, dass Minderjährige in einer von vornherein unwirksamen Ehe völlig ohne Unterhaltsrecht und andere Schutzrechte dastehen. Diesen Zustand müssen wir schnell beenden. Darum bitte ich den Bundestag um Zustimmung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. – Nächster Redner ist der Kollege Axel Müller, CDU/CSU-Fraktion.”
“– Herr Kollege Müller, Sie reden ja gleich noch mal. Ich habe Ihnen gestern Abend in der Debatte zum Völkerstrafgesetzbuch sehr genau zugehört. Sie haben, wie ich finde, völlig zu Recht angemahnt, dass, wenn wir hier im Deutschen Bundestag umfangreiche Anhörungen durchführen – das machen wir ja regelmäßig bei Gesetzesberatungen –, es doch auch richtig und wichtig ist, dass wir den Inhalt der Anhörungen berücksichtigen. Die Kritik, dass das zu oft nicht passiert, trifft sicherlich in Teilen auf diese Koalition zu; sie trifft aber auch auf die frühere Große Koalition zu. Das sieht man selten so deutlich wie bei diesem Gesetz, weil all die Kritikpunkte, die ich jetzt genannt habe, nicht neu sind, keine neue Erkenntnis sind, sondern schon damals an vielen Stellen genannt worden und auch jetzt in der Anhörung wiederholt worden sind.”
“Wegen der Bedenken und Sorgen, die ich angesprochen habe und die nicht nur meine sind, hat die große Mehrzahl der Expertinnen und Experten, die wir angehört haben, tatsächlich eher nahegelegt, noch mal darüber nachzudenken, zu der alten Aufhebungslösung mit einer Einzelfallentscheidung vor allem mit Blick auf die Rechtsfolgen für die Betroffenen zurückzukehren. Es muss jedenfalls um Möglichkeiten der Stärkung der Schutzrechte der betroffenen Minderjährigen gehen. Wir haben uns deshalb auf eine umfassende Evaluierungsklausel verständigt. Das ist auch richtig. Mit der Frage, wie wir in Deutschland beides machen können – Minderjährigenehen ächten, aber gleichzeitig die Betroffenen ausreichend schützen –, wird sich der Deutsche Bundestag in ein paar Jahren noch mal umfassend befassen müssen. Und das ist auch richtig so.”
“Und – auch das ist klar – das wird, so ehrlich sollte man an der Stelle sein, zu mehr Beratungs- und gegebenenfalls auch Klagearbeit für unsere Jugendämter führen. Das vorliegende Gesetz – ein Kompromiss, das ist angesprochen worden – kann funktionieren, aber dafür müssen alle beteiligten Ämter in den kommunalen Behörden – ich setze auf deren gute Arbeit, die Jugendämter sind angesprochen worden, aber auch die Standesämter – optimal zusammenarbeiten. Sie hören bereits, wie voraussetzungsvoll das ist.”
“Mir ist an der Stelle wichtig, noch mal klarzustellen: Auch nach der alten Aufhebungslösung war natürlich der absolute Regelfall, dass Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen worden sind, hier nicht anerkannt worden sind. Man sollte hier nicht den falschen Eindruck erwecken, wir hätten vorher einen Rechtsdreher gehabt, der dazu führte, dass es hier massenhaft Minderjährigenehen gab. Aber wir hatten den großen Vorteil, dass im Einzelfall ein Gericht nicht nur über die Unwirksamkeit der Ehe entschieden hat, sondern auch über die daraus resultierenden Folgen in all den Rechtsbereichen, die ich gerade angesprochen habe: Erbrecht, Abstammungsrecht, Unterhaltsrecht usw. Diese Einzelfallentscheidung fehlt jetzt. Deswegen müssen wir im Ergebnis alles detailliert im Gesetz regeln.”
“Die Große Koalition hat ein Gesetz völlig ohne Unterhaltsregelungen, ohne abstammungsrechtliche Regelungen für eventuelle bereits in die Ehe hinein geborene Kinder, ohne erbrechtliche Regelungen und Ähnliches verabschiedet und damit de facto die betroffenen Minderjährigen, die Sie ja schützen wollten, Frau Hierl – Sie haben es ja gerade noch mal gesagt –, de facto schutzlos gestellt. Es war, ehrlich gesagt, absehbar, dass Karlsruhe das mit dem Stempel „verfassungswidrig“ versehen würde. Sie haben sich diesen Stempel erneut hart erarbeitet. Nun haben wir dieses Reparaturgesetz. Über die Grundsatzfrage, ob nicht die Aufhebungslösung doch die bessere wäre, haben wir in der Tat lange diskutiert. Aber wir setzen jetzt die Vorgaben aus Karlsruhe um, und das ist im Sinne der Betroffenen auch absolut richtig.”
“Es ist angesprochen worden: Gerade wenn es ein erhebliches Machtgefälle gibt, also wenn ein Ehepartner volljährig ist, können Ehen mit Minderjährigen, in diesem Fall mit jungen Mädchen, Zukunftsaussichten zerstören. Es drohen mangelnde Bildungsabschlüsse, frühzeitige Schwangerschaften und viele weitere Probleme. Insofern ist es ausdrücklich richtig: Die Ehe mit Minderjährigen kann natürlich nicht akzeptiert und hingenommen werden. Aber Sie haben die Unwirksamkeitsregelung eingeführt und dabei die Betroffenen völlig aus dem Blick gelassen.”
“Wir haben es gesehen bei Ihren Gesetzesverschärfungen zum härteren Umgang wegen des Besitzes von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder: Die waren so praxisfern und entgegen der Warnung aller Expertinnen und Experten so weit gefasst, dass es erheblicher Nachbesserungen bedurfte, weil Fälle vor Gericht gekommen sind, die dort nie hätten landen sollen, und weil ein praktikabler Umgang damit für viele Staatsanwaltschaften nicht mehr möglich war. Und wir sehen es jetzt beim Gesetz zur Bekämpfung von Ehen mit Minderjährigen, was diese für unwirksam erklären sollte. Es ging Ihnen damals, als Sie das Gesetz verabschiedet haben, auch ausweislich Ihrer eigenen Äußerungen, vor allem darum, die politische Ächtung der Minderjährigenehe ganz deutlich zu machen. Um es klar zu sagen: Diese Ächtung ist ausdrücklich richtig.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen bzw. bei denen mindestens einer der Ehepartner minderjährig ist, setzt – das ist gesagt worden – einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um. Damit setzt sich – und man muss sagen: leider – fort, was wir seit Beginn der Legislatur allzu oft im Bundestag erleben müssen: Die sachliche, abgewogene Rechtspolitik dieser Koalition ist leider zu einem bedeutenden Teil eben auch notwendige Reparatur der undurchdachten, populistischen Rechtspolitik der vergangenen Großen Koalition, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben es bei der Wiederaufnahme im Strafverfahren gesehen: Die war verfassungswidrig.”
“Zusammen mit den vom Bundesjustizministerium veranlassten regelmäßigen Übersetzungen von Urteilen ins Englische stärken wir damit die internationale Rezeption solcher Völkerstrafverfahren. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wo Kriegsverbrechen nicht verhindert werden können, da müssen sie geahndet werden. Die deutsche Justiz ist hartnäckig und lässt nicht locker. Menschenrechte gelten weltweit und für alle. Die Strafverfolgung ohne Ansehen von Amt und Person darf niemals ruhen.”
“Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf klar, dass neben der Vergewaltigung, die natürlich in Konflikten und auch anderswo schon immer strafbar war, auch andere Formen sexualisierter Erniedrigung und Straftaten gegen die reproduktive Selbstbestimmung – es ist bereits angesprochen worden – unter Strafe gestellt werden. Auch in bewaffneten Konflikten muss gelten: Frauenrechte müssen überall geschützt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir führen die Nebenklage auch für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein; es ist gesagt worden. Betroffene erhalten damit mehr Rechte, auch ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung – ein großer, wichtiger Schritt. Opfer von Straftaten sind auch im Völkerrechtskontext nicht nur Zeugen, sondern sie haben selbst eine Stimme.”
“Die hohen rechtlichen Hürden, die das Römische Statut für die Ahndung von Umweltkriegsverbrechen aufstellt, werden zu Recht gerade auch vom Internationalen Strafgerichtshof, der Anklagebehörde, überprüft. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich ebenfalls für Verschärfungen in diesem Bereich einzusetzen. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir klar, dass zukünftig auch bei innerstaatlichen Konflikten, also bei Bürgerkriegen, Verbrechen gegen die Umwelt geahndet werden können. Die Umwelt ist kein Eigentum eines bestimmten Staates, keine innerstaatliche Angelegenheit. Wenn Verbrechen gegen die Umwelt verübt werden, dann betrifft das natürlich die gesamte Weltgemeinschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vergewaltigt werden in Konflikten Männer, Frauen und Kinder. Aber die Hauptleidtragenden sind natürlich Frauen und Mädchen.”
“Auch die Deutsche Elisabeth Käsemann war eines der Opfer. Aber wir erleben es auch heute, zum Beispiel durch den syrischen Diktator Assad, zum Beispiel durch die russischen Besatzer im Osten der Ukraine seit 2014. Wir müssen alles tun, damit diese Straftaten nicht ungesühnt bleiben. Deshalb ist es richtig, dass wir das sogenannte Nachfrageerfordernis streichen. Niemand soll bei russischen Pseudobehörden nachfragen müssen, wo denn der Angehörige ist, bevor eine Strafverfolgung beginnen kann. Meine Damen und Herren, genau heute vor einem Jahr wurde der Kachowka-Staudamm in der Ukraine gesprengt. Alles deutet auf russische Täter hin. Die Auswirkungen für Menschen, Tiere und die Umwelt in der Region sind bis heute verheerend. Auch solche Taten müssen gesühnt werden.”
“Verschwindenlassen ist mehr als Freiheitsberaubung, mehr als willkürliche Verhaftung. Verschwindenlassen bedeutet, dass plötzlich Menschen verschleppt werden, ohne dass Angehörige auch nur eine Vorstellung davon haben, wer warum wie lange ihre Liebsten verschleppt und entführt. Dauert es Tage, Monate, Jahre, oder ist es vielleicht für immer? Betroffene wissen das nicht. Diese grausame Ungewissheit, das Bangen ist elementarer Bestandteil des Straftatbestands des Verschwindenlassens. Deswegen ist es richtig, dass er im Völkerstrafgesetzbuch einen so prominenten Platz hat. Deswegen ist es auch richtig, dass wir jetzt erstmalig in Umsetzung einer UN-Konvention im deutschen Strafgesetzbuch ein entsprechendes Delikt normieren. Verschwindenlassen war ein Unterdrückungsinstrument der südamerikanischen Diktaturen in den 70er- und 80er-Jahren.”
“Deshalb wurde das Römische Statut verabschiedet. Deshalb wurde in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch verabschiedet. Deshalb wurde zur Ahndung von Kriegsverbrechen, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Völkermord das Weltrechtsprinzip eingeführt, sodass Straftaten auch dann in Deutschland verurteilt werden können, wenn sie weit weg von uns und ohne Beteiligung deutscher Staatsangehöriger begangen wurden. Meine Damen und Herren, seit einigen Jahren gibt es zunehmend entsprechende Verfahren vor deutschen Gerichten. Die Verfahren wegen Verbrechen im Kongo, in Syrien, im Irak oder auch in Gambia sind weltweit beachtet worden. Natürlich sind die Erfahrungen aus diesen Verfahren auch in diesen Gesetzgebungsprozess eingeflossen. Meine Damen und Herren, was bedeutet Verschwindenlassen?”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben, dass das Völkerrecht weltweit unter Druck gerät und weltweit täglich Völkerrechtsverbrechen verübt werden, am auffälligsten durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die täglichen Angriffe auf zivile Ziele durch die russische Armee. Aber auch Myanmar, Syrien, Israel, Gaza oder der Sudan sind Schauplätze von möglichen Völkerrechtsverbrechen. Die Menschheit hatte sich nach den Verbrechen der Shoah und all den Gräueltaten und Massakern, die Wehrmachtssoldaten und Angehörige der SS in ganz Europa verübt hatten, nach den Genoziden und Bürgerkriegen in Bosnien-Herzegowina und in Ruanda geschworen: Niemand, der solche Straftaten begeht, sollte zukünftig noch straffrei davonkommen können. Wer solche Verbrechen begeht, muss sich verantworten.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Tatsächlich habe ich eine Frage, die ich am liebsten beiden Ministern stellen würde; aber das darf ich ja nicht. Insofern entscheide ich mich für den Bundesjustizminister, und zwar geht es um das Thema Patientenrechte. Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, in verschiedener Weise die Rechte von Patientinnen und Patienten und deren Mitentscheidungsmöglichkeiten zu stärken und unter anderem auch Haftungserleichterungen bei leider ja vorkommenden Haftungsfällen im Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen. Können Sie dem Hohen Hause etwas zum Planungs- oder Sachstand sagen, wann da mit konkreten Gesetzentwürfen oder Vorschlägen im Bereich der Haftungserleichterung für Patientinnen und Patienten zu rechnen ist?”
“Können Sie vor diesem Hintergrund nachvollziehen, dass jetzt, wo Sie oder die Koalition – wir wollen das ja auch – mit dem Quick-Freeze-Verfahren ein Verfahren einführen wollen, mit dem man immerhin unter bestimmten grundrechtsschonenden Voraussetzungen wieder Ermittlungen durchführen kann, kritisiert wird, das sei eine Verschlechterung gegenüber dem Jetzt-Zustand, der, wie gesagt, nichts beinhaltet?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Buschmann, Sie haben gerade in Ihrer Eingangsbemerkung ausgeführt, dass das Ergebnis von 16 Jahren CDU/CSU-geführter Innenpolitik ist, dass es zwar viel Grundrechtseingriffe gab, viele verfassungswidrige Gesetze, viele europarechtswidrige Gesetze, aber im Ergebnis jetzt eine Regelung im Gesetz steht, die aus rechtlichen Gründen nicht angewandt werden darf. Die Ermittlerinnen und Ermittler haben also de facto nichts in diesem Land, gar nichts.”
“Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Berichterstatterkolleginnen und -kollegen Frau Helling-Plahr, Herrn Plobner, Frau Eichwede und natürlich auch beim Bundesjustizministerium, bei Herrn Staatssekretär Strasser und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sehr konstruktiven, engagierten Beratungen bedanken. Ich freue mich über die Zustimmung und auch da über die konstruktiven Ausschussberatungen mit Union und Linken. Ich möchte abschließen: Es ist ein guter Tag für uns alle mit der Verabschiedung dieses Gesetzes. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. – Der nächste Redner, dem wir lauschen, ist der Kollege Johann Saathoff, SPD-Fraktion.”
“Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir wissen aus zahlreichen Zuschriften und Ansprachen, welch große Bedeutung das Namensrecht für die Menschen in diesem Land hat. Der eigene Name ist natürlich eng mit der Identität verknüpft. Der Name von Kindern und Familien hat natürlich für alle Mitglieder der Familie eine ganz, ganz große Bedeutung. Wie könnte es anders sein? Darum hat dieser Gesetzentwurf eine ganz große Bedeutung für uns alle. Vielen kann ein lang gehegter Wunsch, vielen ein langjähriges legitimes Bedürfnis endlich erfüllt werden.”
“Liebe Paare, bislang konnten Ehepartner zwar ihren Namen behalten, aber sobald Kinder kamen, musste man sich dann entscheiden für einen Familiennamen, den alle Kinder trugen. Zukünftig – ich habe es an anderer Stelle angesprochen – wird es möglich sein, dass Kinder einen zusammengesetzten Doppelnamen tragen, und das gilt selbstverständlich auch für unverheiratete Paare Stichwort „flexibler“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie aufgezeigt: Der Gesetzentwurf erweitert die Wahlmöglichkeiten um eine ganze Palette von Kombinationsmöglichkeiten. Das Wichtigste: Alle diese Änderungen werden auch rückwirkend, also für jetzt bestehende Namen, möglich sein. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, um den Bedürfnissen der Menschen Rechnung zu tragen.”
“Vielen Dank insbesondere auch an den Kollegen Stefan Seidler für die Zusammenarbeit in diesem Punkt. Liebe Patchworkfamilien, Familien werden bunter und vielfältiger. Beziehungen gehen im Laufe eines Lebens auseinander, familiäre Bindungen wechseln; das ist ja ganz normal. Aber das Namensrecht trug dem bislang völlig unzureichend Rechnung. Wir erleichtern sogenannte Einbenennungen für volljährige Kinder. Wir erleichtern aber auch eine Rückbenennung, nachdem eine neue Partnerschaft dann vielleicht wieder gescheitert ist. Wir ermöglichen allen Volljährigen, einmalig einen Namenswechsel zu vollziehen zu einem anderen möglichen Elternnamen. Damit haben wir mehr Wahlfreiheit für Familien, mehr Wahlfreiheit für unsere buntere Gesellschaft. Und auch das ist gut so. Es wird gleichberechtigter.”
“Dabei gab es immer wieder Schwierigkeiten bei Eintragungen in Deutschland; damit ist jetzt Schluss. Ganz wichtig: Wir ermöglichen auch rückwirkende Korrekturen von Nachnamen für Altfälle. Stichwort „minderheitenfreundlicher“. Liebe Sorbinnen und Sorben, Däninnen und Dänen, Friesinnen und Friesen in Deutschland, eure Namensrechtstraditionen werden jetzt endlich umfassend berücksichtigt. Geschlechtsangepasste Nachnamen und weitere Namen, die gebildet werden aus Namen von Verwandten, werden ermöglicht mit diesem Gesetzentwurf. Klargestellt wird auch ein wichtiger Punkt: dass es natürlich keinerlei Änderungen am Prinzip der Bekenntnisfreiheit zur dänischen Minderheit geben soll. Da gab es ja Irritationen; die konnten im Wege der Ausschussberatungen ausgeräumt werden.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das deutsche Namensrecht internationaler, minderheitenfreundlicher, trägt Belangen von Patchworkfamilien Rechnung, wird gleichberechtigter, wird flexibler und bewahrt gleichzeitig deutsche Namensrechtstraditionen. Kurz: Die Modernisierung, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, tut allen Menschen in diesem Land gut. Sie gibt allen mehr Möglichkeiten und Rechte, weniger Restriktionen, mehr Wahlfreiheit. Das ist gut für uns alle. Stichwort „internationaler“. Liebe binationale Paare, wir ermöglichen zwei Nachnamen, auch ohne die Verbindung durch einen Bindestrich. Wir ermöglichen, dass Kinder einen aus beiden Elternnachnamen zusammengesetzten Doppelnachnamen tragen. Beides ist in vielen anderen Ländern längst Praxis und üblich.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Vorratsdatenspeicherung – Sie haben es selber gesagt – rennen Sie seit zehn Jahren mit dem Kopf gegen eine Wand namens Grundrechte. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. – Ich komme zum Schluss. – Bürgerrechte, Datenschutz, Privatsphäre, all das ist nichts, was man einfach mal so beiseitewischen kann. So, jetzt aber wirklich. Das muss man sorgfältig abwägen. So macht es die Ampel. Herr Kollege, bitte jetzt wirklich. Sie sind herzlich eingeladen, dabei mitzumachen. Vielen Dank. Danke sehr. – Nächster Redner – er ist schon auf dem Weg – ist der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.”
“Gerade weil Ermittlungsmaßnahmen in die Privatsphäre von unschuldigen, rechtstreuen Bürgern eingreifen, ist es richtig, sorgfältig abzuwägen, aber nicht so, wie es die Union immer wieder macht nach ihrem ewigen Muster der Innen- und Rechtspolitik, das seit Jahren so durchsichtig wie sachfremd wie doppelzüngig ist. Kein Problem, dem Sie nicht mit dem Strafrecht oder mit der Strafprozessordnung begegnen wollen! Blockierende für Klimaschutz wollen Sie hart sanktionieren und ihnen mit Gesetzesverschärfungsorgien begegnen. Blockierende für Agrarsubventionen beklatschen und bejubeln Sie. Eine tote Radfahrerin in Berlin wird hier im Plenum thematisiert und mit Anträgen oder anderweitig in die Öffentlichkeit gezogen. Die zweistellige Zahl von toten Radfahrenden in Berlin allein im vergangenen Jahr ist Ihnen dagegen keine einzige Silbe wert.”
“Die Person am anderen Ende der Leitung weiß aber im Zweifel nicht mal, dass sie mit einem einer Straftat Verdächtigen telefoniert und dass dieses Gespräch gerade von Dritten mitgehört wird. – Dass Sie den Verfassungsschutz kennen, das ist klar. Das ist auch zu Recht so. Das wird Ihnen in Münster, Herr Brandner, auch erneut bestätigt werden. Es wird dabei bleiben – das ist meine sichere Prognose –, weil ein Rechtsstaat sich so etwas, was Sie hier immer veranstalten, nicht bieten lassen muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Überwachungsmaßnahmen betreffen regelmäßig auch Unschuldige.”
“Also, wir sollten schon differenziert hinschauen und nicht so plumpe, einfache Zahlenspiele hier betreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns klarmachen, dass Ermittlungsmaßnahmen immer wieder auch völlig Unschuldige treffen, direkt oder indirekt. Zunächst einmal sind Verdächtige keine Verurteilten. Das Wesen des Strafverfahrens ist ja, herauszufinden, ob ein Verdächtiger schuldig ist oder nicht. Wenn sich ein Verdacht nicht erhärtet, dann hat eine Ermittlungsmaßnahme in die Privatsphäre eines Unschuldigen eingegriffen. Bei der Telefonüberwachung trifft das ganz besonders zu; Kollege Hartewig hat darauf hingewiesen. Es wird zunächst jedes Gespräch abgehört, nicht nur ein Gespräch zwischen zwei Verdächtigen, sondern jedes Gespräch.”
“Da schreiben Sie nämlich, dass die Aufklärungsquote im Jahr 2022 auf 16,1 Prozent gesunken ist. Also die Union schreibt: Während die erweiterte Telefonüberwachung gilt, sinkt die Aufklärungsquote in diesem Delikt. Daraus müsste man ja den Schluss ziehen, dass dieses Instrument eine Aufklärung sogar behindert und man es unverzüglich abschaffen müsste. Das ist natürlich völliger Unsinn, Herr Kollege Krings. Die Zusammenhänge sind eben andere. Auch das hat Ihnen Herr Fiedler gerade erläutert. Ganz entscheidend waren Präventionsmaßnahmen der Vergangenheit in nahezu allen Bundesländern. Wichtig waren auch gezielte Ermittlungsgruppen. Gerade dort, wo wir es mit internationalen Banden zu tun haben, waren Fahndungsmaßnahmen an Autobahnen und anderen Knotenpunkten tatsächlich sehr, sehr erfolgreich.”
“Deswegen ist Ihr Generalanwurf, wir würden hier Ermittlungsinstrumente abschaffen, auslaufen lassen, völlig daneben, völlig deplatziert, und das wissen Sie in Wahrheit auch, Herr Krings. Nein, wir wollen sie beibehalten. Aber wir wollen sie befristet beibehalten, damit wir dann in fünf Jahren in der Lage sind, eine valide Evaluation zu machen, dann zu schauen, wie es weitergeht, Herr Kollege. Das ist sachgerecht, und es wäre besser, wenn Sie sich mal auf so einen Pfad begeben würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich so unsauber und unseriös argumentieren würde, wie die Union es in den vergangenen Tagen bezogen auf die Polizeiliche Kriminalstatistik getan hat, dann müsste ich Sie jetzt auf folgende Zahlen aus Ihrem eigenen Gesetzentwurf hinweisen.”
“Sie behaupten jetzt einfach, die Maßnahmen hätten sich bewährt, und fordern, sie sollen entfristet werden. Sie ignorieren völlig – Sie sind darauf gerade schon hingewiesen worden –, dass wir in den vergangenen Jahren, und das wissen Sie ja in Wahrheit, durch die Coronapandemie einen absoluten Sondereffekt hatten. Gerade im Bereich der Wohnungseinbrüche sind die Zahlen dadurch überhaupt nicht mehr valide. Während der Coronapandemie waren Millionen Menschen in diesem Land zu Hause. Salopp gesagt: Für Einbrecher war das keine gute Zeit. Insofern war das aber auch keine gute Zeit, um seriöse Zahlen über Ermittlungen zu Wohnungseinbrüchen zu erlangen. Deshalb sind wir ausdrücklich dafür – und ich bin dem Kollegen Fiedler dankbar, dass auch er das gesagt hat; auch Kollege Hartewig hat es gesagt –, die Maßnahme beizubehalten.”
“Was aber ist der Kernunterschied in dieser konkreten Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir reden heute über ein Ermittlungsinstrument, das – das ist gesagt worden – in die Strafprozessordnung im Jahr 2019 ergänzend eingeführt wurde und das in bestimmten Fällen von Ermittlungen zu Wohnungseinbrüchen auch erlaubt, Telefonüberwachung durchzuführen. Es wurde zunächst – und das begrüßen wir ausdrücklich – auf fünf Jahre befristet eingeführt, mit dem Ziel, das Instrument dann zunächst zu evaluieren, zu schauen, ob es notwendig, richtig und eben auch angemessen ist. Ausdrücklich ein richtiger Gedanke: Statt – wie Sie, Herr Krings, das hier immer wieder fordern – auf Vorrat immer weitere Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse zu schaffen, wollen wir zielgerichtet Instrumente schaffen und sie sorgfältig prüfen.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Frage, ein Wohnungseinbruch – juristisch korrekt: Wohnungseinbruchiebstahl – ist ein schlimmes Verbrechen. Zu einem materiellen Verlust kommt die massive Unsicherheit und die Angst, die ein Wohnungseinbruch bei Betroffenen auslöst. Jemand Fremdes ist in die Privatsphäre, vielleicht ins eigene Schlafzimmer eingedrungen, durchwühlt die Sachen – das erzeugt natürlich ein ganz, ganz großes Maß an Unsicherheit. Darum ist es ausdrücklich richtig, dass der Wohnungseinbruch hart bestraft wird und härter bestraft wird als zum Beispiel der einfache Diebstahl. Und natürlich ist es wichtig, Einbrüche aufzuklären, um Opfern zumindest ein Stück Sicherheitsgefühl zurückzugeben. Da besteht hier Konsens.”
“Klar muss aber sein: Auch wer sich als Bundestagsabgeordneter gegen Geld für eine ausländische Macht verdingt, ohne dabei konkret auf Abstimmungen Einfluss zu nehmen, muss natürlich strafrechtlich sanktioniert werden. Auch deshalb ist die von uns vorgeschlagene Verschärfung richtig. Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Bundestagsmandat – und nur das – muss im Zentrum unserer Arbeit stehen. Bei den allermeisten von uns tut es das doch auch selbstverständlich. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam die Kraft aufbringen, wenn, wie hier, eine Regelungslücke im Strafrecht erkannt worden ist, diese Lücke dann auch schnell gemeinschaftlich zu schließen und das Strafrecht nachzuschärfen! Wir sind es der Arbeit des Parlamentes schuldig. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr.”
“Ich bin froh, dass wir uns darauf verständigt haben, und ich hoffe, dass es uns gelingt, im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu einer Einigung mit allen demokratischen Abgeordneten zu kommen. Ihre Rede, Herr Heveling, macht da ja auch durchaus Mut, dass wir eine gemeinsame Lösung finden. Ich glaube, das wäre ein gutes und wichtiges Signal zur Stärkung unserer parlamentarischen Demokratie. Meine Damen und Herren, die Maskendeals waren in der Tat nicht die einzigen Fälle, die Schlagzeilen machten. Mehrere Abgeordnete, wiederum aus der Unionsfraktion, fanden sich bereit, gegen Geld die Interessen des Staates Aserbaidschan hier in Deutschland zu vertreten. Hier ist Anklage erhoben; ein Urteil steht noch aus.”
“Bislang bestraft diese Fassung nämlich nur, wenn durch käufliche Zuwendungen parlamentarische Handlungen im engeren Sinne, also Abstimmungen oder Reden hier im Plenum, sozusagen gekauft werden sollen. Das Ausnutzen von Kontakten durch das Mandat ist bislang nicht umfasst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann so nicht bleiben. Es löst zu Recht in der Öffentlichkeit ein breites Unverständnis aus, wenn ein solches Verhalten straflos bleibt, wohingegen zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, die eine zu teure Flasche Wein als Geschenk annehmen, sich Verfahren gegenübersehen. Deshalb schärfen wir als Ampelfraktionen – ich schließe mich dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen und an das Bundesjustizministerium ausdrücklich an – mit diesem Gesetzentwurf den § 108e nach.”
“Damit haben sie dem Ansehen des gesamten Deutschen Bundestages und letztlich der gesamten parlamentarischen Demokratie schweren Schaden zugefügt. Meine Damen und Herren, ein Bundestagsmandat ist Verpflichtung und Verantwortung. Es ist eine Ehre, dieses Mandat auf Zeit ausüben zu dürfen. Es darf nicht der Hebel, das Mittel zum Zweck sein, um die Abgeordnetenbezüge durch solche Deals noch deutlich anzuheben. Es ist gut – das ist ausdrücklich festzustellen –, dass die Unionsfraktion diese Personen ausgeschlossen hat und dass auch keiner aus dieser Riege dem Deutschen Bundestag heute noch angehört. Aber das ist bislang auch die einzige Sanktion; es ist bereits gesagt worden. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass das Verhalten nach der derzeit geltenden Fassung des § 108e Strafgesetzbuch nicht strafbar war.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle erinnern uns noch an die Zeiten der Coronapandemie. Menschen machten sich Sorgen um ihre Gesundheit oder die ihrer Angehörigen. Krankenhäuser waren teilweise überlastet. Menschen hatten existenzielle Sorgen, weil sie ihre Berufe nicht ausüben durften, weil Schulen und Kitas lange geschlossen waren und vieles mehr. In dieser für uns alle sorgenvollen Zeit gab es einige Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion, die vor allem die Chance auf das große Geld witterten. Unter offenkundigem Missbrauch ihrer Mandate als Volksvertreter nutzten sie ihre Kontakte ins Bundesgesundheitsministerium, um mittels dubioser Maskendeals Provisionen in großer Höhe zu kassieren.”
“Die Infragestellung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention und des Grundrechts auf Asyl muss ein Ende haben! Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Diese Lehren – auch aus Verbrechen des NS-Regimes – gehören doch zu unseren Grundwerten, die wir hier in Deutschland und in der Europäischen Union verteidigen und schützen sollten, gerade in schwierigen Zeiten. Vielen Dank. Nächster Redner ist der Kollege Dr. Gottfried Curio, AfD-Fraktion.”
“Es ist gut, dass wir zumindest Bestandsschutz für diejenigen haben, die jetzt schon aus der Bezugsdauer herausgerutscht sind. Aber klar ist, dass wir alles tun müssen, um Menschen so kurz wie möglich in dieser eingeschränkten Sozialleistung und vor allem eingeschränkten Gesundheitsversorgung, die am Ende für den Staat sogar noch teurer werden kann, zu halten. Das heißt, es muss einen schnellen Abschluss der Verfahren geben, um diesen Zeitraum zu beschränken. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Gesetzentwurf wird, wenn wir ehrlich sind, viele Probleme der Kommunen wie fehlenden Wohnraum und fehlende Infrastruktur nicht lösen, sondern wir brauchen hier noch viel weiter gehende Maßnahmen und Unterstützung der Kommunen. Bei allen Diskussionen darüber muss es aber Grenzen geben. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.”
“Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf erleichtert Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete; das finden wir gut. Wir hätten uns noch weiter gehende Regelungen vorstellen können. Aber vielleicht werden wir da zu einem späteren Zeitpunkt noch mal rangehen, je nachdem, wie die Erfahrungen aus der Praxis und auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind. Kein Mensch versteht, dass wir es Menschen, die motiviert sind, die sich hier ein Leben aufbauen wollen, in einer Zeit, in der händeringend Arbeitskräfte gesucht werden, bislang verbieten, zu arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist natürlich ein schwerwiegender Einschnitt für Betroffene.”
“Ihre Unterstellung, dass die Hinzuziehung eines Anwalts Abschiebungen verhindert, enthält die implizite Unterstellung, dass bislang massenhaft rechtswidrige Abschiebungen vollzogen wurden, eine bemerkenswerte Einschätzung der Tätigkeit unserer Behörden durch die Unionsfraktion hier im Deutschen Bundestag! Um es ganz klar zu sagen: Die öffentliche Diskreditierung anwaltlicher Arbeit in einem Rechtsstaat muss endlich aufhören! Unsere Anwältinnen und Anwälte, egal in welchem Fachbereich, leisten einen wichtigen Beitrag für rechtsstaatliche Verfahren in jedem Rechtsgebiet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen: Die konkrete Regelung orientiert sich sehr eng am bayerischen Polizeigesetz. Insofern ist gerade die Kritik aus der CSU in keiner Weise ernst zu nehmen.”
“Es ist angesprochen worden: Der Gesetzentwurf sieht in der Tat erstmalig eine Pflichtbeiordnung eines Anwalts für Personen, die in Haft oder Ausreisegewahrsam kommen, vor. Im Strafrecht ist die Pflichtbeiordnung vor einigen Jahren ausgeweitet worden, ist dort die Regel. Für die Abschiebehaft fehlte sie bislang völlig. Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat. Zu einem Rechtsstaat können nach rechtsstaatlichen Verfahren natürlich auch Abschiebungen gehören. Aber zu einem Rechtsstaat muss doch erst recht gehören, dass ein Mensch, der staatlicherseits eingesperrt wird, wenigstens anwaltlichen Beistand hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, ein Anwalt ist kein Zauberer. Er kann keine rechtmäßige Abschiebung verhindern. Aber da, wo Rechtsfehler vorliegen, kann und soll er darauf hinwirken, sodass diese Rechtsfehler geheilt werden.”
“Auch wenn es Versuche aus dem Innenministerium gab, zu beruhigen, und verkündet wurde, es sei nicht so gemeint gewesen, finde ich doch, dass allein die Gefahr, dass deutsche Seenotrettungsorganisationen wegen ihrer humanitären Tätigkeit mit Strafverfolgungsmaßnahmen überzogen werden, ausgeschlossen werden muss. Die humanitäre Seenotrettung ist durch das Völkerrecht und durch das Grundgesetz nicht nur gestattet, sondern sogar geboten. Darum ist es richtig, dass wir diese gesetzgeberische Klarstellung hier haben. Seenotrettung bleibt natürlich auch in Zukunft erlaubt bei Erwachsenen und erst recht bei Minderjährigen. Sollte sich herausstellen, dass es hier doch noch rechtliche Unklarheiten, Ungenauigkeiten gibt – das werden wir uns anschauen –, dann wird es natürlich auch da eine Klarstellung geben.”
“Zum Beispiel ist klargestellt, dass Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften nur durch staatliche Stellen, nicht durch private Sicherheitsdienste durchgeführt werden können; da scheint große Einigkeit zu bestehen. Es ist bei den Vorschriften zur Strafbarkeit von Identitätstäuschung klargestellt worden, dass nur wirklich vorsätzliche Identitätstäuschungen bestraft werden. Die viel häufigeren Fälle, dass falsche Angaben gemacht werden, weil es zu Missverständnissen, Übersetzungsfehlern und Ähnlichem kommt, werden ausdrücklich nicht bestraft, und das ist auch richtig so. Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin hat es angesprochen: Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah die Möglichkeit vor, unter bestimmten Umständen, bestimmten Konstellationen auch die Seenotrettung von Geflüchteten zu kriminalisieren.”
“Es ist möglich, dass das Urteil erneut Korrekturen an diesem Gesetz notwendig machen wird. Unabhängig davon, wie Karlsruhe am Ende entscheidet, bleibt es natürlich ein schwerwiegender Eingriff, auch in die Zimmer völlig unbeteiligter Dritter eindringen zu können. Um es klar zu sagen: Dieser Gesetzentwurf entbindet keine Behörde und keine beteiligte Person von der Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall, und zwar von einer Abwägung zwischen den legitimen rechtsstaatlichen Abschiebeinteressen des Staates und den Grundrechten der angesprochenen unbeteiligten Dritten. Grundrechte gelten auch für Geflüchtete und dürfen nicht aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden. Es gibt keine Grundrechte erster und zweiter Klasse in diesem Land. Es ist bereits dargestellt worden: Es hat einige Verbesserungen am Gesetzentwurf gegeben.”
“Ich empfehle ausdrücklich die Zustimmung – nicht weil dieses Gesetzesvorhaben jetzt den Vorstellungen meiner Fraktion und meiner Partei von einer geordneten und gleichzeitig humanen Migrationspolitik entspricht, sondern weil es ein politischer Kompromiss von verschiedenen Sichtweisen, Interessen und Forderungen ist und weil ein vertretbarer Kompromiss wesentlich ist für unser demokratisches System und nicht geringgeschätzt werden sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Gesetz verbleiben an mehreren Stellen verfassungsrechtliche Bedenken. Gegenwärtig ist schon zur alten Rechtslage eine Verfassungsbeschwerde anhängig bezüglich der Frage, wie der Grundrechtsschutz der Wohnung, der auch in Geflüchtetenunterkünften gilt, sich bei Betretung durch die Polizei im Abschiebefall auswirkt.”
“Ich bin und bleibe tatsächlich Grüner, Herr Präsident. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf basiert in der Tat auf geäußerten Wünschen und Bitten der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten; aber im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat es Änderungen gegeben. Das ist, denke ich, normale gelebte parlamentarische Praxis. Wir sind der Gesetzgeber, und wir haben diese Aufgabe in der Tat sehr ernst genommen. Auch ich möchte mich zu Beginn ausdrücklich bei den Berichterstattern der Koalitionsfraktionen bzw. den Vizefraktionschefs bedanken für sehr intensive, auch sehr kontroverse, aber am Ende sehr konstruktive Gespräche, die mit diesem Gesetzentwurf einen guten Abschluss finden.”
“Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir können über vieles reden. Aber wir verhandeln nicht über die Grundlagen und Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Nach Artikel 25 Grundgesetz sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil unserer Rechtsordnung. Das gilt für die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und natürlich auch für das Seerechtsübereinkommen. Ich komme zum Schluss. Der deutsche Gesetzgeber kann und wird nicht – auch wenn es die Sorge gab – Seenotrettung unter Strafe stellen; sie ist durch das Seerechtsübereinkommen Jedermannspflicht auf See. In dieser Frage wird es am Ende keine Zweideutigkeiten geben. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die FDP-Fraktion Manuel Höferlin.”