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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Nina Warken

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Das ist nichts, was wir mit dem Gesetz jetzt angehen; das ist ein Spargesetz. Das Thema Versorgung muss an anderer Stelle gelöst werden. Da gibt es ein Problem, und da wird es Lösungen geben.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Leitlinien des Gesetzentwurfes wurden gewahrt: Effizienz und Evidenz. Oder einfacher gesagt: Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.

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Aber gleichzeitig bleibt es bei einem angemessenen Beitrag der pharmazeutischen Unternehmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen. Und die Krankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und Beinfreiheit. Wir sehen wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Den Punkt haben wir am Ende noch sehr intensiv mit den Ländern besprochen.

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Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir dieses Gesetz heute abschließen; denn schon im Sommer werden die ersten Weichen für künftige Beitragssätze mit der Festlegung der Grundlohnrate und danach durch den Schätzerkreis gestellt, und bis dahin müssen die Maßnahmen klar sein.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Was ist dafür der Grund? Wollen Sie, dass sich die Mitglieder irgendwie überraschen lassen? Müssen sich die Mitglieder dann überraschen lassen? Können Sie das bitte erklären? Dies ist eine Änderung, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf Wunsch der Fraktionen aufgenommen worden ist.

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Frau Ministerin, draußen vor der Tür sind ungefähr 600 Pflegekräfte, die gegen dieses Spargesetz demonstrieren. Sie sagen: Es werden alle beteiligt. – Aber die Pharmaindustrie und die Reichen dieses Landes werden nicht beteiligt. Wie kann das sein? Und was würden Sie jetzt gerne den Streikenden dort draußen mitteilen?

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The complete record

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  1. Damit entlasten wir Bürger, damit entlasten wir Arbeitgeber; aber damit schaffen wir eben auch die Grundlage für die bereits begonnenen Strukturreformen. Wir schaffen die Voraussetzung für eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung bei uns im Land – jetzt und in Zukunft. Wenn das Gesetz heute den Bundesrat passiert, dann senden wir auch eine entscheidende Botschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Politik der Mitte ist weiterhin entscheidungs- und handlungsfähig. Und das ist von unschätzbarem Wert, auch für unser Land und unsere Demokratie. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. Für die Fraktion der AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Claudia Weiss das Wort.

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  2. Was ist dafür der Grund? Wollen Sie, dass sich die Mitglieder irgendwie überraschen lassen? Müssen sich die Mitglieder dann überraschen lassen? Können Sie das bitte erklären? Dies ist eine Änderung, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf Wunsch der Fraktionen aufgenommen worden ist. Der Wunsch ist aus Vereinfachungsgründen und Gründen des Bürokratieabbaus entstanden. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Versicherten auch in der Lage sind, ihr Sonderkündigungsrecht, das dann entsteht, wahrzunehmen. Das muss beides sichergestellt werden, und darum werden wir uns auch kümmern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringen wir Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen endlich wieder in ein Gleichgewicht.

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  3. Das ist nichts, was wir mit dem Gesetz jetzt angehen; das ist ein Spargesetz. Das Thema Versorgung muss an anderer Stelle gelöst werden. Da gibt es ein Problem, und da wird es Lösungen geben. Wir sehen aber eben auch, dass das, was in der Vergangenheit an Lösungen präsentiert worden ist, nicht dazu geführt hat, dass die Versorgung besser ist. Deswegen ändern wir an der Stelle die Maßnahmen, müssen aber gemeinsam einem Weg finden, um tatsächlich zu einem schnelleren und besseren Zugang zu kommen. Frau Bundesministerin, eine letzte Frage, die ich aufrufe, aus der AfD-Fraktion. Würden Sie sie zulassen? – Bitte sehr. Frau Ministerin, danke für das Zulassen der Frage. – Bisher war es so, dass die Krankenkassen verpflichtet waren, ihre Mitglieder zu informieren, wenn es zu Beitragserhöhungen kam. Jetzt ist das nicht mehr der Fall.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Ich möchte Sie fragen, wie Sie unter diesen Vorzeichen die massiven Angriffe auf die Psychotherapie und die seelische Gesundheit der Bevölkerung rechtfertigen. Wir nehmen bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dieselben Maßnahmen vor, die wir auch in den anderen Bereichen vornehmen. Ich weiß: Vielen Kolleginnen und Kollegen ist es ein Anliegen, dort noch einmal nachzubessern; die Koalitionsfraktionen haben sich dazu verständigt. Und es ist auch richtig und wichtig, dass besonders vulnerable Bereiche noch mal besser in den Blick genommen werden. Wir müssen aber sehen, Frau Kollegin – auch das wollen wir in der Koalition angehen – – Einen Moment, bitte. Entschuldigung.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. – Ich möchte Sie fragen: Ist Ihnen bewusst, dass die Angriffe und Einschnitte im Bereich der Psychotherapie, die Sie mit diesem Gesetz vornehmen werden, dazu führen werden, dass vermutlich mindestens ein Drittel der psychotherapeutischen Kapazitäten in diesem Land nicht mehr zur Verfügung stehen werden? Ist Ihnen bewusst, dass das längere Wartezeiten, mehr individuelles Leid, mehr Chronifizierung, mehr Arbeitsunfähigkeit und mehr Frühverrentung mit sich bringen wird? Und ist Ihnen bewusst, dass der Anteil der Kosten hierfür vermutlich exponentiell steigen wird? Es gibt nämlich sehr gute Berechnungen, dass jeder Euro, den Sie in die Psychotherapie investieren, am Ende volkswirtschaftlich und im Gesundheitssystem 4 Euro einspart.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. In diesem Sinne meine ich: Wir haben ein ausgewogenes Paket, in dem Menschen, die höhere Einkommen haben, durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze natürlich auch stärker beteiligt werden und in dem natürlich auch die Pharmaindustrie einen angemessenen Beitrag leistet. Ich glaube, das kann man an den Zahlen auch sehr gut darstellen. Es ist ein ausgewogenes Paket. Und ich denke, man kann auch nicht knapp 20 Milliarden Euro sparen und den Menschen sagen, keiner wird davon was spüren. Das gehört, denke ich, zur Ehrlichkeit auch dazu. Frau Bundesministerin, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu, aus den Reihen der Grünen? – Bitte. Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Jetzt gibt es mit diesem Gesetz eine Änderung, mit der wir das nicht mehr tun, weil es schlicht so nicht mehr finanzierbar ist im System. Dennoch können wir davon ausgehen – das haben die Kollegen auch dargelegt –, dass es zu Lohnsteigerungen führen wird. Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr Abschlüsse mit Lohnsteigerungen von etwa 3,5 Prozent möglich sind. Also, zu sagen, es würden Löhne gekürzt oder es könnten in Zukunft keine Vergütungssteigerungen mehr kommen, ist schlicht falsch. Sie können nur nicht mehr in dem Maße wie bislang refinanziert werden. Uns war es wichtig, an der Stelle noch mal nachzubessern. Das haben wir auch getan.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Frau Ministerin, draußen vor der Tür sind ungefähr 600 Pflegekräfte, die gegen dieses Spargesetz demonstrieren. Sie sagen: Es werden alle beteiligt. – Aber die Pharmaindustrie und die Reichen dieses Landes werden nicht beteiligt. Wie kann das sein? Und was würden Sie jetzt gerne den Streikenden dort draußen mitteilen? Frau Kollegin, ich bin auch mit den Beschäftigten in der Pflege in den letzten Tagen und Wochen im Austausch gewesen. Natürlich betreffen die Maßnahmen, die wir jetzt vornehmen, auch den Bereich der Pflege. Wir haben in den vergangenen Jahren aus politischer Überzeugung dafür gesorgt, dass die Löhne in der Pflege in den letzten zehn Jahren um über 40 Prozent gestiegen sind. Wir haben das getan, indem wir die Tarifsteigerungen in voller Höhe refinanziert haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Aber gleichzeitig bleibt es bei einem angemessenen Beitrag der pharmazeutischen Unternehmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen. Und die Krankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und Beinfreiheit. Wir sehen wichtige Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor. Den Punkt haben wir am Ende noch sehr intensiv mit den Ländern besprochen. Wir haben nicht nur wichtige Regelungen im Gesetz ergänzt, sondern wir geben auch die Zusage in Richtung der Länder, dass wir weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen voranbringen werden. Frau Bundesministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Gerne. Nur ein Hinweis meinerseits. Von denjenigen, die nachher noch reden, lassen wir jetzt keine Zwischenfragen zu. Diejenigen, die nicht mehr als Redner auf der Liste sind, haben die Chance. – Bitte sehr.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Leitlinien des Gesetzentwurfes wurden gewahrt: Effizienz und Evidenz. Oder einfacher gesagt: Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt. Zudem gilt weiterhin der Grundsatz: Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag; denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Es bleibt ein ausgewogenes Paket. Ich möchte drei Beispiele nennen, wo wir Anpassungen vorgenommen haben: Bei der Familienversicherung berücksichtigen wir jetzt die individuelle Familiensituation besser, indem wir die Altersgrenze der zu berücksichtigenden Kinder von sieben auf zwölf Jahre anheben. Für die Pharmaindustrie haben wir eine Lösung gefunden, die den Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Lassen Sie mich auf die Ausgangssituation und die Inhalte des Gesetzes kurz eingehen. Das ist auch wichtig, um die Tragweite zu verstehen. Nach den neuesten Zahlen steigen die Ausgaben der GKV rund doppelt so stark wie die Einnahmen. Dadurch wächst das Defizit um weitere 3,5 Milliarden Euro für 2027 an. Mit dem vorliegenden Entwurf haben wir auch diese neue Lücke nun geschlossen, und das ist ein starkes, unübersehbares Signal, dass nun ein deutlich größerer Anteil vom Bund kommt. Ab 2027 wird der Beitrag des Bundes für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger noch einmal deutlich angehoben, und die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wird sukzessive reduziert. Auch das ist ein wichtiges Zeichen seitens des Bundes.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir dieses Gesetz heute abschließen; denn schon im Sommer werden die ersten Weichen für künftige Beitragssätze mit der Festlegung der Grundlohnrate und danach durch den Schätzerkreis gestellt, und bis dahin müssen die Maßnahmen klar sein. Das kann uns gelingen, meine Damen und Herren; denn auch die Gespräche mit den Ländern in den letzten Tagen und Wochen habe ich als sehr konstruktiv empfunden, und auch den Ländern ist bewusst, was droht, wenn es nicht gelingt, die Beitragssätze zu stabilisieren. Dann müssten wir schon im kommenden Jahr mit einer Beitragssatzsteigerung um 1 Prozentpunkt rechnen, knapp 20 Milliarden Euro, paritätisch verteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein, was wir wollen.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Ich möchte mich auch bei allen Akteuren im Gesundheitswesen bedanken, die sich mit konstruktiven Beiträgen in den Prozess eingebracht haben. Einen Moment, bitte. – Jede Fraktion hat hier die Chance, zu reden, und Sie kommen auch noch dran. Ich bitte, jetzt auch mal zuzuhören, auch wenn es nicht die eigene Meinung ist. Jetzt hat die Ministerin das Wort. Bitte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel dieses Gesetzes ist klar: Wir stabilisieren die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung ist dramatisch, und sie erlaubt auch keinen Aufschub mehr. Wir haben daher die zur Verfügung stehende Zeit für die Beratungen intensiv genutzt.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Meine Damen und Herren, die Arbeit, die hinter so einem Vorhaben steckt, ist wirklich gewaltig, und ich möchte mich bei vielen Beteiligten an dieser Stelle für den Einsatz bedanken, beginnend mit den Expertinnen und Experten der FinanzKommission Gesundheit, die ich eingesetzt hatte und deren Vorschläge die Grundlage für das Gesetz bilden, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, bei den Gesundheitspolitikern im Speziellen, aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt seit Wochen und Monaten auch im Austausch mit den Bürgern waren, im Austausch mit den Leistungserbringern waren und viele Gespräche geführt haben, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei mir im Haus und in den Fraktionen für den unermüdlichen Einsatz.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Die Leitplanken für das Gesetz waren lange klar, und im Verlauf des Verfahrens haben wir die Maßnahmen intensiv diskutiert. Wir haben sie ergänzt, wir haben sie angepasst. Das gehört zu demokratischen Prozessen dazu. Und es ist auch richtig so, und deswegen haben wir auch genau bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen. Jetzt steht das Ergebnis.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab, und die Debatte hier zeigt, dass das Gesetz weitreichende Auswirkungen haben wird: auf die Menschen im Land, auf die Versicherten, auf die Unternehmen, auf die Leistungserbringer. Deswegen ist es auch gut, dass wir das Gesetz gut vorbereitet haben, und deswegen muss über dieses Gesetz auch kontrovers diskutiert und darum gerungen werden. Das ist selbstverständlich; denn wir läuten mit diesem Gesetz nicht mehr und nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen ein. Und dieser Paradigmenwechsel und dieses Gesetz sind notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Daher ist es wichtig, dass wir das nötige Einsparvolumen und damit eine echte Stabilisierung der GKV-Finanzen erreichen. Ebenso wichtig ist, dass wir das Gesetz gründlich, aber auch zügig beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein herzlicher Dank geht an die Arbeitsgruppen, an die Kolleginnen und Kollegen in den Koalitionsfraktionen und an alle weiteren Beteiligten, die bei dem straffen Zeitplan mitziehen. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Martin Sichert das Wort. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem ist dieses Gesetz ein wichtiger Anfang, um mit mutigen und entschlossenen Reformen unser Land wieder auf Kurs zu bringen. Parallel treiben wir die Strukturreformen im Gesundheitswesen voran. Ob bei der Notfallreform, der Einführung eines Primärversorgungssystems, mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie, der Stärkung von Prävention und Frauengesundheit, überall geht es darum, dass sich die Versorgung für Bürgerinnen und Bürger im Zugang und in der Qualität verbessert. Entscheidend ist die Grundlage. Wir brauchen diesen Anfang bei den GKV-Finanzen dringend. Ohne stabile Finanzen können die Strukturreformen nicht wirken. Wir setzen damit auch ein Zeichen: Als Land, als Bundesregierung sind wir reformfähig.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Vielleicht hat man auch wegen dieser großen und breiten Kritik in der Vergangenheit davon abgesehen, Veränderungen vorzunehmen, und hat nicht gehandelt. Aber die Zeit zum Handeln ist jetzt. Wir beginnen jetzt, die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil für die Zukunft aufzustellen. Das tun wir, weil wir stolz sind auf unser solidarisches Gesundheitssystem. Das wollen wir erhalten. Es bietet den Menschen viel, und es soll den Menschen auch in Zukunft viel bieten. Eine tolle medizinische Versorgung mit engagiertem Personal, mit Fortschritt, mit Innovationen, mit tollen Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft, all das wollen wir erhalten. Dafür gehen wir heute den ersten Schritt.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Und ja, auch wenn es sich zunächst nur um einen kleinen Beitrag handelt, setzen wir dennoch ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten. Dieses Bekenntnis ist wichtig. In der Vergangenheit hat man sich das schon oft vorgenommen, auch zu Zeiten, als die Finanzen noch besser ausgesehen haben, aber man hat es nie gemacht. Jetzt tun wir es. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen ein großes Paket vor. Es beinhaltet viele Veränderungen. Die Menschen – das spüren wir – wollen Veränderungen. Aber wenn es dann konkret wird, machen sie sich auch Sorgen; das ist nachvollziehbar. Natürlich ist auch die Kritik von all denen nachvollziehbar, die betroffen sind von diesen Veränderungen.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Ja, unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares. Die Regelungen sind sozialverträglich. Härtefallregelungen und Belastungsgrenzen bleiben bestehen. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag; denn alle profitieren langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung. Wenn wir nichts tun würden, wäre keinem geholfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an der Stelle möchte ich die Beteiligung des Bundes ansprechen, die zu Recht angemahnt wird. Ein ausreichender Ausgleich insbesondere der Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger durch den Bund ist sachgerecht und muss perspektivisch auch kommen. In einem ersten Schritt erhöhen wir den Anteil des Bundes bei der Übernahme der Kosten.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Der medizinische Fortschritt, die alternde Gesellschaft, die allgemeine Kostenentwicklung, all das verursacht nun mal Mehrausgaben. Aber diese Mehrausgaben werden jetzt nicht mehr von den Einnahmen der GKV entkoppelt sein. Diese Entwicklung der letzten Jahre stoppen wir jetzt, indem wir die Mehrausgaben begrenzen. Zweitens. Die Ausgaben der GKV müssen für die Versicherten einen nachweislichen Nutzen haben; denn es geht darum, mit den Mitteln der Beitragszahler verantwortungsvoll umzugehen und dafür zu sorgen, dass eine gute, eine hochwertige medizinische Versorgung jederzeit gewährleistet ist. Bei der Vorstellung der Vorschläge Ende März habe ich von einem Werkzeugkasten gesprochen, den uns die Kommission zur Verfügung gestellt hat. Damit haben wir gearbeitet und können heute, nur zehn Wochen später, ein solides Werkstück präsentieren.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. An der Stelle geht mein herzlicher Dank an die Mitglieder der Kommission für ihre Arbeit. Sie haben mit ihren unabhängigen Vorschlägen eine hervorragende Arbeit gemacht und einen wirklich guten und sachlichen Beitrag zu dieser Debatte geleistet. Die Kommission hat in ihrem Bericht zwei entscheidende Leitlinien formuliert, denen wir im Gesetz folgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Erstens: die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik; denn wir können nur das ausgeben, was wir einnehmen. Das bedeutet nicht, dass es keine Zuwächse in den einzelnen Leistungsbereichen geben wird. Auch künftig wird es bei Krankenhäusern, Ärzten, Heilmittelerbringern, der Pharmaindustrie und in weiteren Bereichen Vergütungssteigerungen geben, und das ist auch richtig so.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir wollen die Bürger entlasten. Und wir wollen, dass die Unternehmen mehr Planungssicherheit haben, statt von immer weiter steigenden Sozialbeiträgen ausgebremst zu werden. Eines ist mir dabei besonders wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nur eine solide und stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Die Versicherten, die Leistungserbringer, die über 6 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen, sie alle sind auf stabile finanzielle Rahmenbedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung angewiesen. Es geht letztlich darum, eine hochwertige, eine verlässliche und eine bezahlbare Gesundheitsversorgung für heute und für morgen sicherzustellen. Grundlage für den Gesetzentwurf sind die Empfehlungen der von mir eingesetzten FinanzKommission Gesundheit.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen! Heute bringen wir einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Schon der Titel bringt es auf den Punkt: Wir müssen in Zukunft die Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder ins Gleichgewicht bringen. – Der Blick auf die Zahlen macht den Handlungsbedarf sehr deutlich. Wenn wir nichts tun würden, würde allein im nächsten Jahr schon ein Betrag von knapp 19 Milliarden Euro bei den Krankenkassen fehlen. Im Jahr 2030 würde die Deckungslücke auf circa 44 Milliarden Euro aufwachsen, wenn wir jetzt nicht handeln. Genau das tun wir jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass die Beitragssätze immer weiter steigen. Das ist kein Selbstzweck.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Damit er strukturiert und geplant umgesetzt werden kann, haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen – für eine gute Krankenhausversorgung in unserem Land. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Dr. Christina Baum das Wort. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ob im Einzelfall von der Definition abgewichen werden kann, sind im Benehmen mit den Landesbehörden zu treffen; denn diese kennen die Situation vor Ort genau. Wir sorgen mit dem Gesetz aber auch dafür, dass die Qualität der Krankenhausversorgung weiter verbessert wird. So stellen wir beim Pflegebudget klar, dass ausschließlich Kosten für Tätigkeiten, die der unmittelbaren Patientenversorgung dienen, zu berücksichtigen sind. Dadurch stärken wir die Pflege am Bett und verhindern Fehlanreize bei der Verwendung von Versichertenmitteln. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Krankenhauslandschaft muss sich verändern. Sie wird sich auch verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Neu ist zudem, dass die Planungsbehörden die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen um höchstens drei weitere Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen verlängern können. Meine Damen und Herren, damit bleibt den Kassen und den Krankenhäusern eine angemessene Zeit bei der Umsetzung der Qualitätsvorgaben. Denn zum Beispiel bauliche Veränderungen, die ohne Zweifel im bevorstehenden Veränderungsprozess dazugehören, lassen sich eben nicht immer zügig umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ändern zudem die Regelungen zu Abweichungen von der geltenden Standortdefinition. Es bleibt beim Grundsatz, dass Gebäude oder Gebäudekomplexe von Krankenhäusern nicht weiter als 2 Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, um als Standort zu gelten. Diese Qualitätsvorgabe behalten wir bei. Aber auch diese Regelung wird durch die Reform zielgenauer.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Konkret bedeutet das: Die Planungsbehörde kann bei Zuweisungen von Leistungsgruppen vorübergehend Ausnahmen vorsehen, auch wenn die Qualitätskriterien nicht erfüllt sind. Dabei muss das Krankenhaus entweder für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zwingend notwendig sein, oder die Ausnahme ist zwingend erforderlich zur geordneten Umsetzung von Zusammenschlüssen oder Betriebseinstellungen. Dabei sollen diejenigen Länder, die sich rechtzeitig auf den Weg gemacht haben, die Reform umzusetzen, unterstützt werden. In der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2026 hat die ausnahmsweise Zuweisung im Benehmen mit den Krankenkassen zu erfolgen, ab 2027 ist dann ein Einvernehmen der Kassen notwendig.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Da möchte ich mich an der Stelle bei allen Beteiligten bedanken: bei den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen und aus den Ländern für die sehr konstruktiven Beratungen. Denjenigen, die sagen, wir hätten zu viel beraten und zu viel gesprochen, kann man, glaube ich, entgegnen: Man kann so eine Reform nicht von oben und alleine machen, man kann sie nur gemeinsam machen und gemeinsam erfolgreich auf den Weg bringen. Und das haben wir getan. So haben wir bei den Ausnahmeregelungen einen guten, einen gemeinsamen Weg gefunden, der die Länder und die Krankenhäuser dabei unterstützt, den Transformationsprozess so zu gestalten, dass es währenddessen nicht zu ungewollten Versorgungslücken kommt.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Das kann aber doch nicht Sinn der Reform sein. Deswegen ändern wir das. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält künftig die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn andernfalls die Versorgung gefährdet wäre. Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch mal ganz klar in Richtung der Kritiker sagen, die uns immer wieder eine Verwässerung vorwerfen: Es bleibt grundsätzlich dabei: Wenn Häuser Leistungen auch in Zukunft noch erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde jetzt der Regierungsentwurf intensiv diskutiert und auch gemeinsam mit den Ländern ein ausgewogener Kompromiss gefunden.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Um es ganz deutlich zu sagen, weil andere es auch anders behauptet haben: Die Mittel aus dem Transformationsfonds stehen weiterhin nur jenen Krankenhäusern zur Verfügung, die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen und den Reformschritt gehen. Dabei bleibt es, und daran ändert auch dieses Gesetz nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es manche anders sehen: Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Bisher sah das Gesetz vor, dass Krankenhäuser in Zukunft bei onkochirurgischen Eingriffen eine bestimmte Zahl an Fällen hätten erfüllen müssen, um weiterhin die volle Vergütung zu erhalten. Dadurch wären bewährte und auch zertifizierte Krebszentren möglicherweise von der Versorgung ausgeschlossen worden.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Gleichzeitig – und das ist bei einer Reform dieser Tragweite auch ein wesentlicher Punkt und uns wichtig – müssen sich die Menschen auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen. Das haben wir mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, und das setzen wir jetzt auch gemeinsam um. Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und mit einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesses. Wir sind davon überzeugt, dass Veränderungen in der Krankenhauslandschaft notwendig und wichtig sind. Deswegen stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung dieses Prozesses zur Verfügung.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform gehen wir einen großen Schritt bei der notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten. Wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung. Da sind wir uns alle einig. Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind. Viele Krankenhäuser arbeiten mit Defiziten, und nicht wenige belasten die kommunalen Haushalte stark. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Wir sorgen nun dafür, dass der Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung auch beschritten werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 21/63 · 2026-03-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Natürlich stehen wir auch – das sage ich ganz deutlich – zur Verabredung im Koalitionsvertrag: Die Honorarerhöhung durch die Anhebung des Packungsfixums wird kommen. Wir werden auch das in einer gesonderten Verordnung regeln und diese Verordnung im Frühjahr auf den Weg bringen. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Dietz das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Zum Schluss möchte ich klarstellen: Die Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken ist natürlich auch unerlässlich. Deswegen haben wir parallel zum Gesetz eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem vorsieht, dass Preisnachlässe in Form von handelsüblichen Skonti zwischen Apotheken und pharmazeutischem Großhandel wieder möglich werden. Der Zuschuss für Nacht- und Notdienste wird nahezu verdoppelt, das Apothekenhonorar soll zwischen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband verhandelt werden, und wir schaffen verstärkte Kontrollmöglichkeiten bei den Transporteuren, um gleiche Voraussetzungen für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu schaffen, zum Beispiel bei der Einhaltung von Kühlketten.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Außerdem sollen Apotheken Schnelltests auf bestimmte Erreger durchführen können, zum Beispiel Grippeviren, und sie sollen eine stärkere Rolle spielen bei der Früherkennung und Prävention von Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes oder von Folgen des Tabakkonsums; dabei wollen wir die Expertise der Apotheken noch besser nutzen. Und Apotheken sollen in bestimmten Fällen ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne eine ärztliche Verschreibung abgeben können, zum Beispiel im Falle von chronisch kranken Patienten, die dringend ein Arzneimittel benötigen und es schon dauerhaft einnehmen. Das alles schärft aus unserer Sicht das Profil der Apotheken und stärkt insgesamt die Gesundheitsversorgung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Und wir erleichtern den Austausch von Arzneimitteln bei der Einlösung von Rezepten, wenn rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind. Zudem ermöglichen wir, dass die Apothekenleitung künftig von zwei Personen in Teilzeit wahrgenommen werden kann. Und was mir besonders wichtig ist: Wir geben den Apotheken mehr Raum, die Kompetenz und Expertise ihres Fachpersonals noch stärker in die Gesundheitsversorgung einzubringen. Denn in Zeiten des Fachkräftemangels gilt auch: Die Aufgaben in der Gesundheitsversorgung müssen auf mehr Schultern verteilt werden. Deswegen wollen wir auch, dass Apotheken künftig alle Impfungen durchführen können, die keine Lebendimpfstoffe enthalten, also zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus oder FSME.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Unser Gesetzentwurf enthält daher Regelungen, die ganz gezielt einerseits Apotheken in ländlichen Regionen unterstützen. Dazu zählt die Einführung eines neuen Zuschusses für Teilnotdienste. Und wir erleichtern die Gründung von Zweigapotheken, also kleineren Apothekenstandorten in weniger stark besiedelten Gebieten. Darüber hinaus enthält der Entwurf Erleichterungen, die allen Apotheken zugutekommen. Wir schaffen mehr Möglichkeiten und flexiblere Regeln für den Betrieb einer Apotheke und bauen zugleich unnötige Bürokratie ab. Hierzu zählt, dass Kassen die Kostenerstattung für ein Arzneimittel gegenüber der Apotheke nicht mehr aus formalen Gründen ablehnen dürfen. Diese sogenannten Nullretaxationen aus formalen Gründen werden damit der Vergangenheit angehören.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Apothekenreform, mit der wir die Apotheken im Sinne einer sicheren, flächendeckenden und vorausschauenden Versorgung der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln. „Ich gehe noch mal schnell zur Apotheke“, das ist ein Satz, den wir alle aus dem Alltag kennen; denn wir können uns auf ein flächendeckendes Netz an Apotheken verlassen. Damit das so bleibt, damit wir auch künftig in allen Lebenslagen sagen können: „Ich gehe noch mal schnell zur Apotheke“, handeln wir jetzt. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Apotheken stärken, auch und vor allem in ländlichen Gebieten. Denn Apotheken sind ein essenzieller Teil der Gesundheitsversorgung.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Das ist wünschenswert, und das prüfen wir. Ich möchte bei diesem Thema auch vorankommen; ich kann Ihnen jetzt aber noch nicht konkret sagen, wann und wie. Aber das ist aus meiner Sicht, wie Sie es sagen, auf jeden Fall wünschenswert, und das wollen wir angehen. Wir haben noch eine Nachfrage von der Abgeordneten Baum von der AfD.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Ich setze mich seit Jahren schon dafür ein, dass wir beim Thema „Gewalt gegen Frauen“ weiterkommen, auch mit ganz konkreten Maßnahmen wie Strafverschärfungen bei der besonderen Begehungsweise von Sexualdelikten, aber auch der elektronischen Fußfessel. Das habe ich schon früher getan, und das mache ich ganz konkret jetzt auch. Mir ist es ein Anliegen, dass wir verstärkt Möglichkeiten schaffen, dass Frauen zum Beispiel nach einer Vergewaltigung eine bessere Möglichkeit zur Beweissicherung bekommen. Das möchte ich ganz konkret auch mit den Ländern angehen und sie dort, so gut es möglich ist, auch unterstützen. Sie können eine Nachfrage stellen.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Das alles wird nach und nach kommen, aber auch so schnell wie möglich. Dann hat jetzt das Wort zur nächsten Hauptfrage die Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Ich glaube, wir alle müssen feststellen, dass wir mit der Einführung der ePA im Vergleich zu anderen Ländern insgesamt sehr spät dran waren. Das sind wir jahrelang nicht so angegangen, wie wir es hätten tun müssen. Wir haben dann mit der gematik unter Jens Spahn einen ersten Schritt gemacht. Wir haben jetzt die ePA eingeführt. Jetzt kommen diese Dinge, wie Sie sie genannt haben, nach und nach. Wir alle wissen auch: Wir können nicht einfach den Schalter umlegen, und dann sind alle Anwendungen da. Wir werden uns in diesem Jahr vor allem auf die E-Überweisung, auf die Volltextsuche, auf die Labordaten und Medikationslisten konzentrieren, und dann folgen die weiteren Anwendungen nach und nach. Wir brauchen zum Beispiel auch eine Kurzpatientenakte, begleitend zur Notfallreform. Frau Ministerin!

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Gerade da wird es wichtig sein, dass alle Akteure einen Zugriff auf die ePA haben und dort leicht zugängliche Daten finden. Deswegen wird auch eine Volltextsuche wichtig sein. Dadurch vermeiden wir dann auch Doppeluntersuchungen. Die ePA braucht jetzt weitere Bestandteile, wie zum Beispiel Medikationslisten, Laborbefunde. Die digitale Überweisung wird ein ganz zentrales Element des Primärversorgungssystems sein. Auch da brauchen wir die Digitalisierung ganz dringend. Zu dem Thema liegt mir jetzt eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen vor.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Perspektivisch sollen auch die ePA-Daten in dieses Forschungsdatenzentrum kommen, weil Daten einfach eine wichtige Grundlage für eine bessere Forschung sind. Und tatsächlich muss die ePA noch besser werden. Wir brauchen eine Telematikinfrastruktur, die sehr stabil ist. Ihre Zeit ist vorbei. Das werden wir jetzt auch angehen sowie weitere Anwendungen für die ePA. Danke. – Sie können eine Nachfrage stellen.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Herr Kollege, sehr gerne. Wir haben da mehrere Handlungsfelder. Zunächst müssen wir jetzt die KI noch mitdenken: im Bereich der Versorgung zum Beispiel die konkrete Anwendung in Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen. KI ist in der letzten Digitalstrategie noch nicht so vorgekommen, wie wir sie jetzt tagtäglich nutzen können und nutzen wollen. Also, wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, sodass dann auch die Einrichtungen wissen, für welche Fälle man KI nutzen kann, zum Beispiel KI zur Erleichterung bei der Dokumentation oder bei der Kommunikation. Das ist ein Bestandteil. Die Datennutzung wird immer wichtiger. Wir haben das Forschungsdatenzentrum an den Start gebracht. Jetzt gibt es den Europäischen Gesundheitsdatenraum, und da müssen wir auch bis Ende 2028 angeschlossen sein. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Die Chronikerlösung haben wir schon angestoßen; die wird auch kommen. Im Übrigen habe ich gerade gesagt, dass wir das nicht nur digital machen wollen. Es wird über eine App gehen, es wird über die 116 117 gehen, und es wird natürlich auch über den Hausarzt gehen müssen. Ich glaube, wir können es nicht allein dem Hausarzt überlassen, um dort keinen Flaschenhals zu produzieren. Wir müssen es aber auch über den Hausarzt machen, um auch die mitzunehmen, die es vielleicht nicht über eine App machen wollen oder können. Deswegen wird es ein breit aufgestelltes Ersteinschätzungsverfahren mit den drei Modulen. Die letzte Nachfrage hat der Abgeordnete Brandner.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Das wird auch nicht im Gesetz geregelt, sondern in einer Verordnung. Und das werden wir auch tun. Wenn wir das Maßnahmenpaket, das ich vorhin schon angekündigt habe, im Frühjahr vorlegen, werden wir auch dazu eine Regelung vorsehen. Mich haben die Fraktionen darauf aufmerksam gemacht, dass wir das sehr schnell regeln wollen, und das werden wir auch. Im Übrigen betrachte ich die Apotheken nicht als Medikamentenlager, sondern als wirklich niedrigschwellige Anlaufstellen mit vielen, guten Beratungsleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Jetzt hat das Wort zu einer Nachfrage der Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen. – Ich will nur noch mal an die Ursprungsfrage erinnern; denn die letzte Nachfrage war schon ein bisschen zu weit davon weg.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Also, ich glaube, wir sollten da unterscheiden. Es ist vielerorts so, dass die Bereitstellung von Räumlichkeiten seitens Kommunen und auch seitens privater Investoren erfolgt, damit überhaupt die Möglichkeit besteht, dass vor Ort Praxen eröffnet oder weitergeführt werden. Ich glaube, wir sollten nicht jede Investition verteufeln. Wir werden den Koalitionsvertrag aber in dem Sinne, wie Sie es genannt haben, jetzt umsetzen. Wir machen ein Hilfsmittel- und Bürokratieabbaugesetz, das noch viele weitere kleine Regelungen beinhalten wird, und da wird auch diesbezüglich eine Regelung enthalten sein. Danke schön. – Ich habe noch drei Nachfragen und lasse jetzt auch keine weiteren mehr zu. Als Nächstes hat das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Martin Sichert.

    PLENARPROTOKOLL 21/58 · 2026-02-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD