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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Till Steffen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen. Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer. Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann. Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein. Vielen Dank.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Ankündigungen, die letzte Woche gemacht wurden, sind ja sehr konkret. Deswegen können wir sehr klar sehen, was Sie planen. Künftig soll es so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf Auskunft hat, der persönlich ein berechtigtes Interesse nachweist.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 459 lines we hold for Till Steffen, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 4 of 10.

  1. Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erfahrungen in Polen und in Ungarn haben uns alle nachdenklich gemacht. Wir waren erschrocken, wie leicht man Gerichte mit einer einfachen Mehrheit kapern kann. Marco Buschmann hat es gesagt: Das waren ja Staaten, die sich als liberale Demokratien vor 35 Jahren auf den Weg gemacht haben, die lernen konnten von all den Erfahrungen anderer liberaler Demokratien und die deswegen die Verfassungsordnung, die sie sich gegeben hatten, für verlässlich gehalten haben. Aber was ist 2015 in Polen passiert? Es dauerte nur 14 Tage von der Gesetzesvorlage bis zur Unterzeichnung durch den Präsidenten. Damit wurde das Verfassungsgericht politisch auf Linie gebracht. Dieses Gesetz wurde also ganz schnell durchgepeitscht; so schnell ging das.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Es ist sicherlich zu erwägen, die harte Rechtsfolge der rückwirkenden Kassation neu zu regeln und sie auf Fälle zu beschränken, bei denen sie zweifellos angezeigt ist. Dass etwa Mängel bei der Informationserteilung, die tatsächlich keine Bedeutung für die konkrete Beschlussfassung haben, zur rückwirkenden Unwirksamkeit des Beschlusses führen können, ist nicht nachzuvollziehen. Sinnvoll erscheinen die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie eines Eilverfahrens. Vorschläge zu einem Mindestquorum würde ich allerdings eher kritisch beurteilen. Einem ausgereiften und ausgeglichenen Reformvorschlag werden wir uns nicht verschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion enthält viele interessante Anregungen zu einer Reform des Beschlussmängelrechts. Aber die öffentliche Anhörung in diesem Frühjahr hat auch aufgezeigt, wie komplex dieses Thema ist und warum vorhergehenden Regierungen hier noch keine Reform geglückt ist. Auf der einen Seite wurde ausgeführt, die Kassation eines fehlerhaften Beschlusses bei der Hauptversammlung mache das Beschlussmängelrecht missbrauchsanfällig und verhindere den gewünschten lebendigen Austausch zwischen Vorstand und Aktionären auf der Hauptversammlung. Auf der anderen Seite argumentierten die Aktionärsvertreter, diese Gründe seien vorgeschoben. Sie warnten eindringlich vor einem Eingriff in Aktionärsrechte.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Da sehe ich die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof in der Pflicht. Herzlichen Dank. Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Damit haben wir schon einen wichtigen Schritt unternommen, um solchen Massenverfahren gerecht zu werden. Das würden wir – es sollte und muss das Ziel sein, dass wir diesen Schritt auch noch gehen – durch ein Vorlageverfahren ergänzen. Das heute zu beschließende Leitentscheidungsverfahren ist ein Schritt; wir sollten weitere Schritte gehen. Der Erfolg wird in der Tat davon abhängen, ob die Richterinnen und Richter, die am Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ein Verfahren zum Leitentscheidungsverfahren zu machen, davon auch beherzt Gebrauch machen. Nur dann kann es eine entlastende Wirkung entfalten. Da es ein ausdrücklicher Wunsch aus dem Bundesgerichtshof war, diese Verfahrensart einzuführen, wäre es sinnvoll, wenn es von der Praxis entsprechend aufgegriffen würde.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Deswegen brauchen wir neben den bereits eingeführten Instrumenten weitere Instrumente. Ein wichtiger Bestandteil, den wir bereits eingeführt haben, ist die Verbraucherverbandsklage, also dass zum Beispiel die Verbraucherzentrale die Verfahren für viele Verbraucherinnen und Verbraucher bündeln und so mit einer entsprechenden Schlagkraft vorgehen kann. Das adressiert ja das Problem, das ohnehin besteht, nämlich dass ein einzelner Käufer zum Beispiel eines Autos nicht die Ressourcen hat, Gutachten erstellen zu lassen, die es braucht, um nachzuweisen, dass ein Fehler in dem Auto eingebaut worden ist. Da ist es sinnvoll, wenn die Kräfte gebündelt werden. Das erreichen wir bereits durch die Verbraucherverbandsklage. Die haben wir gemeinsam eingeführt.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Damit waren alle Instanzen und Verfahren weiterhin ohne eine entsprechende Orientierungsentscheidung. Das kann auch weiterhin passieren, weil, wie gesagt, ein Verfahren erst einmal zum Bundesgerichtshof gelangen muss. Wir brauchen in der Tat Verfahren, die dazu geeignet sind, schneller zum Bundesgerichtshof zu kommen. Deswegen brauchen wir Verfahren, wie wir sie hier diskutiert haben, insbesondere ein Vorlageverfahren, also dass ein unteres Gericht sagen kann: Dieses Verfahren – ich sehe es doch – ist bei vielen anderen Kolleginnen und Kollegen auch auf dem Tisch. Wir müssen das angehen, damit wir einen entsprechenden Gesetzentwurf bekommen. Das ist es, was wir brauchen und was auch von der gerichtlichen Praxis eingefordert worden ist, nämlich dass wir „vor die Lage“ kommen und es schaffen, einer Vielzahl von Verfahren gerecht zu werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Wie war es denn bei den Dieselverfahren? Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Auto gekauft und gedacht: Da habe ich mir etwas Vernünftiges angeschafft. – Aber dann haben sie festgestellt: Das Auto stößt viel mehr Dreck aus und verbraucht viel mehr, als es mir beim Verkauf vermittelt wurde. Das ist natürlich ausgesprochen ärgerlich. Dann haben einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher, für die der Kaufpreis des Autos eine große Summe war, gegen einen großen Automobilkonzern geklagt, also eine David-gegen-Goliath-Situation. Das hat der Automobilkonzern dann geschickt genutzt: Immer, wenn ein Verfahren zum BGH zu kommen drohte, wurde dem Kläger oder der Klägerin ein Vergleich angeboten, der ausgesprochen attraktiv war, um eine Präzedenzrechtsprechung zu verhindern.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. – Es hat in der Tat den Vorteil – Sonja Eichwede hat darauf Bezug genommen –, dass unsere Zivilprozessordnung ohne große Schwierigkeiten entsprechend geändert werden kann. Die Änderung wird also zu keinen großen Folgeproblemen führen. Ich habe im parlamentarischen Verfahren deutlich gemacht – und das ist auch in den Beiträgen der Berichterstatterinnen der Koalitionsfraktionen deutlich geworden –: Natürlich machen wir uns Gedanken über weiter gehende Regelungen. Das muss auch so sein, weil sich dieses Verfahren nur für eine Erleichterung bei den aktuellen Massenverfahren anbietet. Es besteht auch das Problem, dass es nach wie vor vergleichsweise lange dauert, weil ein erstes Verfahren überhaupt erst mal zum Bundesgerichtshof gekommen sein muss. Das Phänomen, das wir bei den Dieselverfahren erlebt haben, bleibt erhalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jacobi, ich war kurz in Sorge, dass es Ihnen so ergeht wie gestern im Ausschuss, als während Ihrer Ausführungen tatsächlich Zuschauer/-innen auf der Tribüne eingeschlafen sind. Heute zum Glück nicht; es sind alle gerade noch wach geblieben. Sie haben auch mal wieder en passant offenbart, dass Sie Schwierigkeiten mit dem wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz, der Bindung an Recht und Gesetz, haben. Das machen Sie hier deutlich. Worum geht es? Es geht um das sogenannte Leitentscheidungsverfahren. Meine beiden Vorrednerinnen aus den Koalitionsfraktionen haben das schon dargestellt. Es ist ein sinnvolles Gesetz, das von vielen Richterinnen und Richtern gewünscht wird. Sie haben gesagt: Führt das jetzt endlich ein! Das kann uns als kurzfristige Erleichterung bei den Massenverfahren helfen.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Es geht natürlich darum, all diejenigen aus dem Land zu schaffen, deren Wurzeln nicht in Deutschland liegen. Genau darum geht es. Millionen Menschen in Deutschland haben davor Angst. Sie haben Angst, nicht sicher zu sein. Die große Gefahr ist, dass die Menschen Angst bekommen. Auch schon mit den Stimmenanteilen, die Sie jetzt haben, verbreiten Sie Angst. Und es ist unsere Aufgabe als demokratische Parteien, uns dem entgegenzustellen und zu sagen: Wir stellen uns vor euch. Wir schützen euch vor diesen Menschen, die euch aus dem Land treiben wollen. Wir fahren jetzt in der Debatte fort. – Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Volker Ullrich.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wir feiern dieses Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Das Grundgesetz gibt es, weil wir uns aus der Herrschaft einer totalitären Partei retten konnten. Es war vollkommen klar, dass die NSDAP verboten sein muss, wenn die Demokratie leben soll, weil diese totalitäre Partei, die alles, alles dem Führeranspruch untergeordnet hat, die Demokratie in Deutschland restlos ausgerottet hatte. Das sollte nie wieder passieren. Deswegen haben wir in Deutschland die wehrhafte Demokratie. Wir sind nicht doof. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, und es dürfen diejenigen mitspielen, die sich an die Regeln des Grundgesetzes halten. Angst haben in diesem Land diejenigen, die Sie mit Ihren Remigrationsplänen meinen; Ihr Idol Sellner hat das ja sehr deutlich formuliert.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Aber das Gute ist – Herr Krings, ich fand, dass Sie die Diskussionskultur in der Rechtspolitik nicht richtig abgebildet haben –: Bei vielen Fragen sind wir uns ja tatsächlich sehr einig. Und ich finde gut, dass wir Gemeinsamkeiten gefunden haben, um die zentralen Sicherungen für das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Herzlichen Dank dafür. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, hat das Wort zu einer Kurzintervention die Abgeordnete von Storch.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Ich glaube, dass dieses Projekt genau an der richtigen Stelle ansetzt, dass der Bund diejenigen Digitalisierungsprojekte fördert und finanziert, bei denen die Länder gemeinsam handeln sollten. Das ist genau die richtige Funktion. Auf Landesebene habe ich eine solche Koordination immer vermisst. Es ist gut, dass das jetzt passiert. Wir haben auch andere Baustellen. Wir müssen zum Beispiel sicherstellen, dass Extremisten künftig nicht im Bereich der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie Schöffen Einfluss nehmen können. Das wird von Kommunalparlamenten auf den Weg gebracht. Auch dort ist die Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wenn Extremisten, wie sie hier sitzen, dort das Sagen haben, ist das gefährlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wo können künftig Extremisten Einfluss nehmen und verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen? Sich das anzuschauen, kann ich nur dringend empfehlen. Da gibt es sehr gute Ausarbeitungen von der Justizministerkonferenz für alle Bundesländer. Das ist eine wichtige Aufgabe. Ich begrüße, dass der Verfassungsblog jetzt das Projekt Bundesrepublik aufgesetzt hat, im Rahmen dessen wir jetzt auch noch einmal sorgfältiger hingucken: Was müssen wir, was können wir auf Bundesebene tun, um den Rechtsstaat vor Extremisten, vor Verfassungsfeinden zu schützen? Dazu gehört auch der Pakt für den Rechtsstaat, den wir hier diskutiert haben. Ich habe am Anfang der Wahlperiode hier an diesem Pult gestanden und mich sehr kritisch geäußert zu der Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat. Ich muss sagen: Ich bin sehr zufrieden.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Das ist das Instrument, was wir aus Diktaturen kennen: dass die Justiz eingesetzt wird, um politische Gegner mundtot zu machen. Und genau das ist das erklärte Ziel der AfD. Genau das hat Herr Brandner auf dem letzten Bundesparteitag ausführlich erläutert. Deswegen ist es in der Tat eine verpasste Chance, dass das wirklich sehr wertvolle Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs nicht Früchte getragen hat. Im Rahmen dieses Projektes haben Expertinnen und Experten zusammengetragen: Was kann man tun, solange es noch möglich ist? Leider haben sich im dortigen Landtag nicht die nötigen Mehrheiten zusammengefunden, um das auch zu machen. Aber das zeigt natürlich, dass es in 15 von 16 Bundesländern höchste Eisenbahn ist, dass man sich die Verfassung anschaut und überlegt: Wo ist unser Rechtsstaat angreifbar?

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Das ist sehr deutlich: Die AfD will erreichen, dass ihr genehme Richter eingesetzt werden. Was will sie damit tun? Sie will die Justiz einsetzen, um politische Gegner zu verfolgen. Herr Dr. Steffen, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Abgeordneten von Storch? Nein. Herr Brandner – auch Herr Jacobi hat es ja eben gesagt – spricht ja hier immer von der Entpolitisierung der Justiz. Man fragt sich ja immer: Was soll das sein? Ich habe es schon mehrfach erläutert. Herr Brandner hat es auf dem letzten AfD-Bundesparteitag auch ausdrücklich gesagt: Es geht darum – genau mit diesem Versprechen an die Delegierten ist er auch in den Bundesvorstand gewählt worden –, dass in dem Moment, wo die AfD das Sagen hat, die politischen Gegner vor Gericht gestellt und entsprechend verfolgt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Eine Partei, die im Parlament mehr als ein Drittel der Stimmen hat, hat erheblichen Einfluss. Sie kann verhindern, dass die Verfassung geändert wird, und sie hat erheblichen Einfluss auf die Richterwahl. Mit Zweidrittelmehrheit werden die Richterinnen und Richter für das Verfassungsgericht gewählt. Und es braucht die Zweidrittelmehrheit, um das Verfahren der Richterernennung über den Richterwahlausschuss in Gang zu setzen. Das kann also jetzt blockiert werden. Das heißt, es entsteht eine erhebliche Gefahr für den Rechtsstaat in der Form, dass künftig Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zu ihrem Recht kommen, weil Extremisten, weil Parteien, die nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, mehr als ein Drittel der Stimmen in einem deutschen Parlament haben. Worin liegt die Gefahr im Weiteren?

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzter Herr Minister! Die Landtagswahl in Thüringen – viele haben es ausdrücklich so formuliert – war eine Zäsur. Warum war sie eine Zäsur? Sie war eine Zäsur, weil erstmals eine extremistische Partei, eine verfassungsfeindliche Partei mehr als ein Drittel der Stimmen bekommen hat. Das ist im 75. Geburtsjahr unseres Grundgesetzes ein sehr einschneidendes Erlebnis. Das Wahlergebnis fiel deutlich höher aus als das für die Sozialistische Reichspartei Anfang der 50er-Jahre, die bei einer Landtagswahl mal rund 11 Prozent erreicht hat. Sie ist ja dann später verboten worden. Warum ist das relevant? Das ist relevant, weil dadurch eine Gefahr für den Rechtsstaat entsteht. Sie entsteht dadurch, dass die sogenannte Sperrminorität erreicht wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/186 · 2024-09-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Neben dem Zusammenschluss von mehreren zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften wird auch der Zusammenschluss von einer oder mehreren zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften und einem oder mehreren Rechtsanwälten für die Bearbeitung eines einzelnen Mandats von der Zulassungspflicht ausgenommen. Hierdurch wird die Bildung einer Mandatsgesellschaft unter Beteiligung einzelner Berufsträger ohne vorherige Zulassung ermöglicht. Das Gesetz enthält nun keine Regelung zur Kontrolle von Sammelanderkonten. Für diese Frage gab es noch keine überzeugende Lösung, weshalb wir das Thema erst einmal ausgeklammert haben. Wir behalten es jedoch weiter im Blick.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Die weitere Ausgestaltung wird den Kammern selbst überlassen; denn die Entscheidung für die hybride oder virtuelle Versammlung bedarf einer Grundlage in der Satzung. Im Gesetzentwurf werden die Hinweise der Sachverständigen berücksichtigt, die auf die Problematik der doppelten Kammermitgliedschaften verweisen. Doppelte Kammermitgliedschaften von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und Patentanwälten sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten werden künftig ausgeschlossen und die Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern auf die Geschäftsführungs- oder Aufsichtstätigkeit ihrer Mitglieder in Berufsausübungsgesellschaften nach der Patentanwaltsordnung oder dem Steuerberatungsgesetz erweitert. Die Legaldefinition für die Mandatsgesellschaft wird auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgeweitet.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Berufsordnungen der rechtsberatenden Berufe der heutigen digitalen Realität angepasst. Innovationstreiber waren hier die Erfahrungen aus der Coronapandemie. Eine vergleichbare Regelung aus dieser Zeit hat sich bewährt und wird jetzt dauerhaft geltendes Recht. Von diesen Regelungen werden sowohl die Kammern als auch die Teilnehmenden profitieren. Dadurch wird einerseits eine Flexibilität geschaffen, die es in der Praxis ermöglicht, die passende Versammlungsform zu wählen. Andererseits wird eine niedrigschwellige und kostengünstige Teilhabe an Versammlungen eröffnet. Da es sich bei den Kammern um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, legen die gesetzlichen Regelungen jedoch lediglich die Mindestvoraussetzungen fest.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Aber bei manchen Punkten ist eben noch ein bisschen mehr Überzeugungsarbeit nötig. Es darf allerdings in der Tat keine weiteren 14 Jahre dauern. Ich bin ganz optimistisch: Das wird es auch nicht. Ich freue mich über den heutigen Tag und auf die Verabschiedung dieses Gesetzes und wünsche allen, die sich in diesem Bereich engagieren wollen, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, viel Erfolg damit. Ich freue mich darauf. Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Ein Thema, das wir diskutiert und aus der Sachverständigenanhörung mitgenommen haben, betrifft einen frühen Organisationstermin, also einen Termin, bei dem frühzeitig geklärt wird, wie das Verfahren weiterlaufen soll. Auch das greifen wir auf. Wir haben jetzt die Situation, dass die CDU/CSU – man könnte sagen: im kompensierenden Eifer dafür, dass sie es so lange nicht geschafft hat, die von ihr selbst gestartete Idee umzusetzen – weiter reichende Änderungsanträge einbringt. Meines Erachtens sind das im Grundsatz richtige Forderungen, insbesondere die weiteren Organisationstermine; diese würden allen Gerichten helfen. Und wir würden die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, wenn wir uns genauer Gedanken über die AGB-Kontrolle im B2B-Bereich machen. Das ist sicherlich richtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Das ging dann an den Bundestag; 2011 regierte hier die schwarz-gelbe Koalition. Dann fiel es der Diskontinuität anheim und wurde 2014 und 2018 und 2021 noch mal neu eingebracht. Es passierte nichts. Aber man kann jetzt sagen: Die CDU/CSU hat es nicht geschafft, diese schwarz-grüne Initiative in Zeiten von Koalitionen mit der FDP und der SPD durchzusetzen. Wir schaffen es jetzt, das durchzusetzen. Herr Plum, Sie haben gefragt: Welche Relevanz hat das? Es ist durchaus zuzugestehen: Wenn man so lange braucht, eine gute Idee umzusetzen, dann erscheint sie einem vielleicht nicht mehr ganz so spannend wie ganz am Anfang. Aber wir haben ja noch einige Änderungen aufgegriffen, unter anderem eine niedrigere Streitwertgrenze – das ist erwähnt worden – und eine Erweiterung der Zuständigkeiten im Gesellschaftsrecht. Das ist auch wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Das Zitat ist etwas älter; schließlich ist Frau Limperg schon seit einigen Jahren BGH-Präsidentin. Ich habe schlicht und einfach meine eigene Rede zitiert, die ich im Bundesrat am 12. Februar 2010 gehalten habe. Seit 14 Jahren arbeiten wir also an dieser Initiative, und jetzt ist es endlich so weit, dass wir an deutschen Gerichten tatsächlich Commercial Courts einführen. Darüber freue ich mich sehr. Dieser Gesetzentwurf geht auf eine gemeinsame Initiative mit dem schlichten Titel „Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ zurück. Es war eine schwarz-grüne Initiative gemeinsam von Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die ich zusammen mit meiner damaligen Kollegin Roswitha Müller-Piepenkötter – einige werden sich noch an sie erinnern – eingebracht habe.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Dies ist jedoch keine bloße Skurrilität mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass diese Situation dann entsteht, wenn internationale Unternehmen beteiligt sind, die ansonsten ein englischsprachiges Gericht außerhalb Deutschlands angerufen hätten. Die Möglichkeit, dass Gerichtsverfahren auch in englischer Sprache vor deutschen Gerichten geführt werden, bedeutet eben nicht, wie es der Präsident des Bundesgerichtshofes, Herr T o l k s d o r f, befürchtet,“ „dass der ‚Heimvorteil Mutterspracheʼ preisgegeben wird. Im Gegenteil werden durch die derzeitige Regelung viele Unternehmen unnötig oft gezwungen, zu einem Auswärtsspiel anzutreten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Unsere Initiative kann ihnen künftig einen Heimvorteil verschaffen.“ Ende des Zitats. Ich habe schon gemerkt: Es kam leichte Unruhe bei „Präsident Tolksdorf“ auf.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: „Es lohnt sich für die Wissenschaft, für die Forschung und für die Lehreinrichtungen, sich auf einen internationalen Wettbewerb und auf den globalen Vergleich und Austausch einzulassen. Dies gilt in gleicher Weise für unser Rechtssystem und unsere Rechtsordnung, die ebenfalls in Konkurrenz etwa zum angloamerikanischen Recht stehen. Es mag auf den ersten Blick skurril erscheinen, dass deutsche Anwälte vor deutschen Richtern auf der Grundlage deutschen Rechts in Deutschland prozessieren und trotzdem die Verhandlungssprache Englisch sein soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Aber was eben nicht passieren darf, ist, dass solche Vorhaben wie die Einführung der elektronischen Akte und anderes dadurch nicht vorankommen, dass diejenigen, die das umzusetzen haben – im Regelfall die Länder –, ihre Hausaufgaben nicht machen und wir in der Digitalisierung noch weiter zurückhängen. Darauf muss jetzt der Fokus gerichtet werden. Wir müssen schneller werden bei der Digitalisierung. Heute tun wir einen Schritt. Herzlichen Dank. Das Wort erhält Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Wir leisten uns in diesem Gesetzentwurf in einer Hinsicht einen Rückschritt bei der Digitalisierung, weil wir im Hinblick auf die Aktenführung bei Verschlusssachen die Frist verlängern. Das heißt, das, was wir eigentlich vorhatten, machen wir nicht so schnell. Hier wird jetzt, weil das praktisch nicht rechtzeitig umsetzbar ist, die Frist verlängert. Das ist natürlich nicht schön, und das ist auch ein Menetekel für das, was uns bevorstehen kann. Wir haben ja jetzt zum Glück die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wesentlich verbessert. Am Anfang der Wahlperiode lief es ja noch nicht; jetzt läuft es.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Der hat im Hinblick auf eine solche Hassstraftat im Netz 16 Strafanzeigen bei 16 Landespolizeien erstattet und dann mal geschaut, was so passiert. Bei den einen passierte gar nichts, bei den anderen wurde angeklagt, die nächsten haben eingestellt, und wieder andere haben nach anderthalb Jahren Ermittlungen aufgenommen, obwohl in einem anderen Bundesland schon eine Verurteilung erfolgt war. Das ist in der Tat nicht zweckmäßig. Deswegen müssen wir in solchen Fällen zu einer Lösung kommen – das ist natürlich erst mal eine Aufgabe der Länder; aber auch der Bund muss hier eine koordinierende Rolle übernehmen –, wie wir dafür sorgen können, dass diese Ressourcen nicht verschwendet werden und dass es zu einer glaubhaften Verfolgung solcher Straftaten kommt, die nun mal bundesländerübergreifend begangen werden. Ein letzter Punkt.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Das heißt: Weil künftig ja auch gar keine Faxgeräte mehr in den Unternehmen stehen werden, muss für diesen Zweck künftig, um den Zugang beweisen zu können, ein Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden. Das ist natürlich total realitätsfremd. Wir gehen hier also einen kleinen, sinnvollen Schritt, müssten aber eigentlich den konsequenten Schritt gehen und zur Textform kommen. Das machen wir hier nicht. Und das macht deutlich: Wir gehen langsame und kleine Schritte, müssten aber vielleicht etwas größere gehen. Es ist von Frau Eichwede angesprochen worden, dass digitale Gewalt ein Riesenthema ist. Wir machen hier einen guten und sinnvollen Schritt, der wirklich in vielen praktischen Fällen eine Rolle spielt. Wir haben gesehen: Es gab vor einiger Zeit eine kleine Recherche von Jan Böhmermann.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Also hier sind zwei Dinge ganz komisch verkreuzt worden, und man hat nicht gesehen, welche Konsequenzen entsprechend entstehen. Was wir jetzt machen, ist gut und richtig; aber was wir eigentlich machen müssten, um der Unternehmenspraxis und der Frage „Wie kommuniziert man eigentlich innerhalb eines Unternehmens?“ Rechnung zu tragen, wäre, zu ermöglichen, dass eine solche Kündigung auch per Textform erfolgt. Früher war es in Unternehmen, wo tatsächlich viel Papier hin- und hergeschoben wurde, ein ganz normaler Vorgang, dass mit einem Teil dessen, was ausgetauscht wurde, eben auch die Kündigung überreicht wurde. Viele Unternehmen kommunizieren mittlerweile vollkommen elektronisch und natürlich auch nicht unbedingt am gleichen Ort.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Wir haben in der Tat eine interessante Entwicklung. Man hat vor einer ganzen Reihe von Jahren gesagt: Es soll nicht so sein, dass, wenn ein Arbeitgeber sagt: „Hau ab!“, der Arbeitnehmer überlegen kann: War das jetzt die Bitte, das Büro zu verlassen, oder war das eine Kündigung? Und wenn er glaubt, dass es nur darum ging, das Büro zu verlassen, dann versäumt er die Frist zur Kündigung. Es ist in der Tat eine wichtige Schutzfunktion, dass ein Arbeitgeber hier klarmachen muss, was eigentlich gemeint ist. Dann hat man etwas später die elektronische Akte und die elektronische Form der Übermittlung von Schriftsätzen von Anwälten eingeführt, und plötzlich war das, was lange möglich war, nämlich in einem Schriftsatz eines Anwalts eventuell notwendige weitere Kündigungen auszusprechen, nicht mehr möglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Die Studie von Boston Consulting Group, Bucerius Law School und Legal Tech Verband Deutschland ist bereits von zwei anderen Rednern vorgestellt worden. Sie hat nicht nur erbracht, dass wir zehn Jahre Digitalisierungsrückstand haben, sondern auch – das ist noch besorgniserregender –, dass der Rückstand der Digitalisierung der deutschen Justiz immer größer wird. Das heißt: Wir müssen jetzt nicht nur brav unsere Hausaufgaben machen, sondern systemisch überlegen, wie wir die Geschwindigkeit bei der Digitalisierung der Justiz erhöhen können. Da gibt es auch in diesem Gesetzentwurf ein paar Hinweise, aus denen man ziemlich viel im Hinblick darauf lernen kann, wie wir da weiterkommen. Die Frage, was es genau auf sich hat mit der Ermöglichung der Schriftsatzkündigung, ist eben schon dargestellt worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Das ist nicht die große systemische Reform, um jetzt den Durchbruch bei der Digitalisierung der Justiz zu schaffen, sondern eher eine Sammlung von vielen Stellschrauben, die beim Prozess der Digitalisierung aufgefallen sind und jetzt angegangen werden. Ich finde das gar nicht negativ, auch wenn das vielleicht ein bisschen abwertend klingt. Der Staatssekretär, der sich da stark engagiert, sitzt heute hier. Tatsächlich ist es so, dass wir bei einem solchen Prozess lernfähig sein müssen. Wir müssen reagieren auf Dinge, die nicht von vornherein so funktionieren, wie wir uns das gedacht haben. Deswegen ist das richtig. Herzlichen Dank an all jene, die hierzu beigetragen haben und diese konkreten Verbesserungen eingebracht haben, die in vielen Beispielen schon vorgestellt worden sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brandner, jetzt haben Sie hier nicht nur „rumgeopfert“, sondern auch noch mal Ihre verfassungsfeindliche Gesinnung offengelegt. Sie haben deutlich gemacht, dass Sie die Unabhängigkeit der Justiz infrage stellen und dass Sie den Rechtsstaat nicht respektieren. Das ist genau das Drehbuch, mit dem autokratische Kräfte auf der ganzen Welt Rechtsstaat und Demokratie angreifen, genau mit solchen Vorwürfen. Das muss an dieser Stelle sehr deutlich festgehalten werden. Der Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der Justiz.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Am Ende muss man Ihnen tatsächlich ein Sprichwort mit auf den Weg geben: Wenn du merkst, dass dein Pferd tot ist, steig ab! Das Wort erhält Michael Kruse für die FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Es wird rauskommen – darüber können wir gerne sprechen –, dass sich in diesem Winter vor allem die Frage gestellt hat – das war natürlich ein Aspekt dabei –: Wie kommen wir durch den Winter? Haben wir ausreichend Energie? Das war ein mega Kraftakt. Da konnte niemand damit rechnen, und es brauchte wirklich die ganze politische Kraft dieser Bundesregierung und insbesondere des verantwortlichen Ministers, um uns gut durch diesen Winter zu bringen. Und viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben mitgemacht. Sie haben Energie gespart. Wir haben es gut geschafft, durch diesen Winter zu kommen. Wir haben am Ende gemerkt, wir brauchten die Energie aus den Atomkraftwerken gar nicht. Aber vielleicht war es gut, sie als Reserve zu haben – okay.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Die Geschichte war ja tatsächlich ganz anders: Nach langem Hin und Her, was Sie veranstaltet hatten, stand nach Jahrzehnten, in denen wir Grünen gesagt haben, dass es keine gute Idee ist, auf die Atomenergie zu setzen, dieses Ausstiegsdatum zum 31. Dezember an. Und die persönliche Haltung von Robert Habeck war: Leute, mitten im Winter, ich weiß nicht. Ein paar Monate, die Brennelemente sind da. Lasst doch die paar Monate zu. Da waren die Grünen kritisch und haben gesagt: Oh Mensch, wenn wir jetzt noch einmal verschieben, haben wir die Sorge, dass dann tatsächlich der Atomausstieg nicht kommt. Und deswegen gab es Diskussionen. Der Kanzler hat daraufhin gesagt, dass es jetzt so gemacht wird, wie das auch von Robert Habeck vorgeschlagen wurde. Das ist das, was rauskommen wird.

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  41. Ich finde das Angebot wirklich interessant und bedenkenswert, Herr Schnieder, dass wir das dann tatsächlich auch auf Nord Stream 1 und 2 erweitern. Das, finde ich, ist ein Punkt, über den wir sehr gerne auch sprechen können. Wenn man sich jetzt mal die politische Geschichte anschaut, die Sie hier erzählen wollen – Sie nennen es ja „Habeck-Akten“ –, dann ist es die, dass Robert Habeck durch seine ideologische Haltung Deutschland in die Gefahr von Energieengpässen gebracht habe. Das wollen Sie erzählen. Das ist in der Tat etwas lustig, weil Sie damit bei vielen Grünen ein ganz müdes Lächeln hervorrufen würden; denn Robert Habeck und ideologisch passt so überhaupt gar nicht zusammen.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Aber ich hatte so ein bisschen den Eindruck, Herr Schnieder, als ich Sie eben sprechen hörte, dass es eher um die Frage ging: Wozu könnten wir denn auch einmal einen PUA machen? Sie haben gesagt, dass die Grünen so viele schöne Untersuchungsausschüsse eingesetzt hätten. Da haben Sie sich gesagt, glaube ich, Sie müssten auch einmal einen machen. Dann haben Sie endlich – Frau Mihalic hat es zitiert – in der Zeitung ein Thema gefunden. Wir werden uns jetzt in der Tat bei der Beratung – Herr Thomae hat es geschildert – über die Zulässigkeit Gedanken machen. Ich finde, da drängt sich jetzt nichts großartig Problematisches auf. Wir werden wie immer versuchen, einen Konsens darüber zu finden, ob an der einen oder anderen Stelle vielleicht ein bisschen was zu ergänzen ist, damit das komplette Bild entsteht.

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  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Vollversager“: Ich würde sagen, eine Partei, die ihren Spitzenkandidaten am Tag eins nach einer Wahl gleich vor die Tür setzt, sollte an dieser Stelle ganz leise sein. Das würde ich als Murks bezeichnen. Und wenn Sie, Herr Brandner, mal aufhören würden, bei Ihren Reden hier „rumzuopfern“, dann hätte man für die parlamentarische Kultur schon eine ganze Menge getan. Zur CDU/CSU. Also ganz klar gesagt: Selbstverständlich – deswegen ist es auch sehr wichtig, dass wir an dieser Stelle diese Klarheit haben – ist es das gute Recht einer Oppositionsfraktion, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, und zwar zu jedem Thema, zu dem Sie das für nötig halten. Sie müssen uns überhaupt nicht davon überzeugen, dass es ein sinnvolles Thema ist. Das ist Ihr gutes Recht.

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  44. Aus der Praxis, bei der der Entwurf insgesamt auf ein sehr positives Echo gestoßen ist, erhalten wir einige Verbesserungsvorschläge wie eine klare gesetzliche Regelung, wie Rechtsanwälte Ausfertigungen elektronisch beglaubigen können. Darüber sollten wir nachdenken. Wir freuen uns auf die anstehenden Beratungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Weitere Neuregelungen erleichtern den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher. Dies begrüßen wir ausdrücklich! Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen minimieren wir zudem die reale Gefahr des Titelverlustes bei hybridem Antrag und verhindern damit Aufwand und Kosten, die bei einem Verlust entstehen. Wir vereinfachen mit dem Gesetzentwurf die Antragstellung in der Zwangsvollstreckung, und dies ist eine gute Nachricht für Gläubiger, die ihre Forderungen vollstrecken wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung klingt zunächst nach einem wenig interessanten Insiderthema. Wenn man sich jedoch vergegenwärtigt, dass jährlich über 3 Millionen Aufträge an Gerichtsvollzieher erteilt und rund 1,5 Millionen Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen an die Vollstreckungsgerichte übersandt werden, wird einem die wirtschaftliche Bedeutung bewusst. Und man kann sich vorstellen, welche Mengen Papier auch bei hybriden Anträgen noch bedruckt und quer durch das Land transportiert werden. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll die Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form bei den Vollstreckungsorganen reduziert werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Ich freue mich, wieder da zu sein, und gebe das Wort dem Kollegen Stephan Mayer für die CDU/CSU.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Der Missbrauch ist logischerweise auch auf Papier möglich. Natürlich ist es auch auf Papier möglich, dass bei der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag eingeht, der überhaupt nicht von der Person stammt, die da auf dem Papier steht, oder die Person ist gar nicht die Verletzte, also gar nicht die Berechtigte. Ich könnte diesen Zettel nehmen, meinen Namen draufschreiben, äußern, worum es geht, und unterschreiben. Das wäre der Strafantrag. Ich kann auch eine Serviette nehmen. Das erfüllt die Formerfordernisse, die wir bisher in der analogen Welt haben. Ich finde, dann können wir es auch per E-Mail machen. Deswegen: So eine Vereinfachung hinzukriegen, ist ein notwendiger Schritt. Gut, dass wir ihn jetzt gehen! Herzlichen Dank. Ich grüße Sie, manche auch wieder, die vor einer Dreiviertelstunde schon hier waren.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Ein zweiter Aspekt, ganz unabhängig von unserer Verfassungsordnung, betrifft das Mindset, das vorherrscht bei Fragen der Digitalisierung in Deutschland und gerade auch bei Fragen der Digitalisierung der Justiz. Zu den ganzen Details, die in dem Paket genannt wurden, ist schon viel gesagt worden. Ich will es daher an einem Beispiel festmachen: Wir haben ein Mindset, das häufig vom Missbrauch her denkt, und dadurch kommt es zu unnötig komplizierten Lösungen. Tatsächlich ist auch eine Struktur, die wir immer wieder erleben, dass bei der Übertragung einer Maßnahme von analoger Handhabung zur digitalen Handhabung die Formerfordernisse deutlich erschwert werden. Und das macht es dann unnötig kompliziert, wenn man wirklich Digitalisierung haben will. Jetzt haben wir hier den Strafantrag, der künftig per E-Mail möglich sein soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Dass wir uns regelmäßig mit diesen Themen beschäftigen, macht gleichzeitig auch sehr deutlich, was eigentlich die strukturellen Probleme sind; denn wir haben mittlerweile unsere Erfahrungen mit den Themen der Digitalisierung gemacht. Es gibt ein paar Dinge, die immer wieder aufscheinen und die wir immer wieder merken. Zunächst merken wir schon: Es ist nicht einfach, die Justiz zu digitalisieren in einem föderal organisierten Staat. Föderalismus hat seine Vorteile; aber wir merken hier bei diesen Themen: Wir kommen zu zähen Abstimmungen, wir kommen zu Insellösungen, und es wird oft teuer. Die digitale Akte mit all den Erfahrungen, die wir gemacht haben, ist ein sehr, sehr gutes Beispiel dafür.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD