Till Steffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen. Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen.”
“Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt.”
“Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe.”
“Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer. Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt.”
“Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann. Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein. Vielen Dank.”
“Die Ankündigungen, die letzte Woche gemacht wurden, sind ja sehr konkret. Deswegen können wir sehr klar sehen, was Sie planen. Künftig soll es so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf Auskunft hat, der persönlich ein berechtigtes Interesse nachweist.”
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“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brandner, ein erheblicher Beitrag zur Entlastung der Strafjustiz wäre ja schon mal, wenn aus Ihren Reihen weniger Straftaten begangen würden. Da haben wir so einiges lesen können in den letzten Tagen. Wir wissen tatsächlich, was bei Ihnen los ist. Also, sorgen Sie mal dafür, dass wir da die Strafjustiz etwas weniger belasten. Herr Strasser hat es gesagt: Es ist eine Routine, dass wir hier Vorlagen beraten, die sich der weiteren Digitalisierung der Justiz widmen. Und es ist auch gut so, dass hier ein Paket nach dem anderen angepackt wird und dass dieser Modernisierungsstau angegangen wird. Das ist sehr gut, dass das Haus hier einiges nacheinander vorlegt, dass wir das im Parlament bearbeiten und einen Schritt nach dem anderen tun können für die weitere Digitalisierung der Justiz.”
“Und Olaf Scholz, der Bundeskanzler, hat auf einen russlandfreundlichen Beitrag des Abgeordneten Kotré reagiert. Es muss Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, auf Beiträge, die Sie hier äußern dürfen, auch zu reagieren. Das gehört zur freien Debatte dazu. Die Mitglieder der Bundesregierung haben einen Amtseid geschworen, und dieser Amtseid lautet, dass sie Schaden vom deutschen Volk abzuwenden haben. Die Regierungsmitglieder müssen deswegen vor der AfD warnen können; denn Sie schaden unserem Land. Das, was Sie tun, verhindert, dass die dringend notwendigen Arbeitskräfte nach Deutschland kommen. Sie kungeln mit dem russischen Diktator Putin, und Sie vergiften den politischen Diskurs. Das schadet Deutschland. Davor müssen auch Mitglieder der Bundesregierung in diesem Haus warnen können. Vielen Dank, Herr Kollege Steffen.”
“Sie will ihnen einen Maulkorb verpassen, weil hier Äußerungen gefallen sind, weil Wahrheiten ausgesprochen wurden, die ihr unangenehm sind. Wir stehen dafür, dass die Mitglieder der Bundesregierung hier freie Rede haben, dass sie genau klar benennen können, was los ist. Und genau das haben die drei Regierungsmitglieder getan. Sie haben in der Debatte reagiert. Sie wollen, dass den Mitgliedern der Bundesregierung verwehrt wird, in der Debatte frei zu reagieren. Robert Habeck hat hier auf den Abgeordneten Münzenmaier von Ihrer Fraktion reagiert, der der deutschen Politik insgesamt ideologische Verblendung vorgeworfen hat. Genau darauf hat Robert Habeck reagiert. Frau Paus hat auf den Abgeordneten Curio reagiert, dessen Rede mit rassistischen Ressentiments nur so gespickt war. Darauf hat sie reagiert.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist im Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages, dass sich die Mitglieder der Bundesregierung in diesem Hause frei äußern können. Es ist im Interesse von Regierungsfraktionen, und es ist auch im Interesse von demokratischen Oppositionsfraktionen, dass die Regierungsmitglieder hier frei sprechen können und dass sie hier das Parlament in jeder Hinsicht umfassend informieren können. Deswegen werden wir uns an diesem Verfahren beteiligen und uns verteidigen. Deswegen muss auch der Bundestag hier Stellung nehmen. Genau darüber stimmen wir gleich ab. Was will die AfD an dieser Stelle? Die AfD will, dass den Mitgliedern der Bundesregierung ein Maulkorb verpasst wird.”
“Bislang ist es aber zu keiner erfolgreichen Richteranklage gekommen, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Ein Blick auf vergleichbare Fälle zeigt, dass innerhalb der gegenwärtigen Fristen die Nutzung dieses Instruments nicht realistisch ist: Einerseits wird es regelmäßig mehrerer Äußerungen oder Handlungen bedürfen, um eine verfassungsfeindliche Handlung nachzuweisen. Andererseits sollen die hier antragsbefugten Parlamente das Instrument nicht leichtfertig, sondern nach sorgfältiger Debatte nutzen. Daher schärfen wir hier nun nach – eine kleine, aber wichtige Änderung; denn Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren.”
“Im Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition 2021 die Digitalisierung der Verwaltung und Gerichte versprochen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die Möglichkeit, auch mit dem höchsten Gericht im Lande auf elektronischem Wege zu kommunizieren und dieses damit leichter zugänglich zu machen. Damit ist das Bundesverfassungsgericht in puncto Digitalisierung und elektronischer Rechtsverkehr kein gallisches Dorf mehr. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizieren wir außerdem die Vorschriften für die im Grundgesetz verankerte Richteranklage. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft, aber die Richteranklage hat sich bislang als Schwert erwiesen, das stumpf geblieben ist. Dieses Instrument soll verhindern, dass Extremistinnen und Extremisten Recht sprechen können.”
“Denn die nächsten Aufstellungsversammlungen können bald beginnen. Wir müssen diese notwendigen und üblichen Korrekturen jetzt vornehmen. Ich finde gut, dass wir das jetzt zum Abschluss bringen. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Die Verbindung zwischen Leberkäs und Bundeswahlgesetz macht mich natürlich neugierig. Aber das lasse ich mir gerne später mal erklären. Wir fahren fort in der Debatte. Das Wort erhält Dr. Christian Wirth für die AfD-Fraktion.”
“Wir haben gesagt: Alles klar, wenn Sie als CDU/CSU eine andere Variante für die Lösung in dieser Region mittragen, würden wir auch eine andere Variante machen. Da haben Sie gesagt: Kommt nicht infrage; für uns kommt nur infrage, das in München zu machen; Ende, aus! Das war das Ende der Diskussion. Deswegen kann ich sagen: Ich finde richtig, dass wir diesen Prozess genau so geöffnet haben. Ich danke allen, die sich daran konstruktiv beteiligt haben. Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion ausdrücklich, dass sie sich auf diese Debatte eingelassen haben, bis die CSU wieder die Reißleine zog. Ich finde, es ist vernünftig, so vorzugehen. Gleichzeitig: Wenn eine Fraktion sagt: „Nein, für uns geht gar kein Vorschlag“, dann ist es natürlich notwendig, dass die Mehrheit in diesem Haus irgendwann zu einer Lösung kommt.”
“Jetzt geht das nie zu hundert Prozent; aber ich fand den Vorschlag nach diesen Maßgaben aus dem Bundeswahlgesetz an der Stelle am folgerichtigsten. In den Gesprächen, die wir geführt haben, haben sich ja einige Kolleginnen und Kollegen engagiert. Auch aus den Ampelfraktionen kamen ja durchaus Fragen, ob man das nicht auch einen Tick anders machen könnte. Von der CSU kamen auch erst mal Fragen. Dann hatten wir fünf Varianten vorliegen, die sich in dieser Region bewegen. Wir konnten uns durchaus vorstellen, von diesem Vorschlag, der sich ja streng an den Maßgaben des Bundeswahlgesetzes orientiert, abzugehen und zu sagen: Alles klar, wir wissen einen besseren Vorschlag – gemeinsam unter den Fraktionen können wir das erkennen – und wählen eine andere Lösung.”
“Stattdessen ist es richtig, wie wir es gemacht haben. Wir sind dem Vorschlag gefolgt, der sich natürlich daran orientiert hat: Wenn in einem Bundesland ein Wahlkreis hinzugefügt werden muss, wo macht man das? Logischerweise da, wo die Wahlkreise relativ am größten sind. Und die zwei größten Wahlkreise sind nun mal genau in der Region. Deswegen war es vollkommen richtig, sich in der Region anzuschauen, wie man einen zusätzlichen Wahlkreis zuschneiden kann. Ich fand auch nachvollziehbar, wie dieser Vorschlag zustande gekommen war; denn man muss sich natürlich daran orientieren, möglichst zusammenhängende Gebiete zu schaffen, möglichst keine Gemeinden zu zerschneiden, möglichst keine Landkreise zu zerschneiden.”
“Stattdessen gehen Sie raus und werfen uns an der Stelle Manipulation vor und kommen mit solchen Behauptungen wie, es geht ja darum, dass Claudia Roth ihren Wahlkreis behalten soll. Sie hat den aber nie direkt gewonnen, nie. Für sie ändert sich gar nichts. Claudia Roth ist immer über die Landesliste gewählt worden, immer. Wenn sie wieder antritt und wieder auf die Landesliste gesetzt wird, dann hat sie gute Chancen, wieder über die Landesliste gewählt zu werden. Da ändert sich gar nichts. Das ist also ein CSU-internes Thema. Herr Hoffmann hat ja deutlich gemacht, welche Gedankenspiele hinter den Vorschlägen standen, er hat ja gesagt, welcher Effekt erzielt werden sollte. Das hat Herr Hoffmann beschrieben, ja, hat er genau gesagt. Das ist genau das, was wir nicht machen dürfen: Wahlkreise mit dem Auge auf die Wahlchancen zuschneiden.”
“Dass die CSU gesagt hat: „Wir wollen hier aber eine Extrawurst gebraten bekommen“, genau das war immer das Spiel und hat es schon in der letzten Wahlperiode so schwer gemacht, vernünftige Vereinbarungen mit der CDU/CSU zu erreichen. Die interessante Situation ist ja, dass es ganz schräge Beziehungen innerhalb der CDU/CSU gibt. Es wäre eigentlich dringend erforderlich, dass die CDU der CSU mal sagte: Halt! Bis hier und nicht weiter! Herr Merz – ist er noch da? da ist er; super! –, Sie haben sich ja sehr engagiert in dieser Frage. Sie haben ja sonst auch Hinweise, wie Leute ihre Kinder erziehen sollen; ich sage nur: „kleine Paschas“ usw. Vielleicht fangen Sie in Ihrer Fraktion mal an, Grenzen zu setzen an Stellen, wo es wirklich notwendig ist, damit es in der Debatte nicht zu absurden Verzerrungen kommt.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann, wenn die veganen Leberkässemmeln Ihnen nicht guttun, dann essen Sie nicht so viel davon! Was wir hier erlebt haben, ist ja tatsächlich die Welt, wie sie sich aus der Perspektive der CSU darstellt: Das Wahlrecht ist immer dann ungerecht, wenn besondere Anliegen der CSU nicht berücksichtigt werden. Das haben wir gesehen, das war ja der zentrale Punkt bei der Änderung des Bundestagswahlrechts. Wir haben gesagt: Es kann doch nicht sein, dass die Mehrheitsverhältnisse verzerrt werden, weil wir die Regelung haben, dass Überhangmandate nicht ausgeglichen werden – während von dieser Regelung nach der Lage im Land nur eine Partei profitieren kann, nämlich die CSU.”
“Vielen Dank. Dr. Volker Ullrich für die Unionsfraktion ist unser nächster Redner.”
“Wir haben Beispiele aus anderen Ländern, die deutlich machen: Mit dem Drehen an kleinen Stellschrauben kann man plötzlich den Schutz durch das Verfassungsgericht lahmlegen. Dem müssen wir entgegentreten. Es gibt durchaus bewährte Regelungen, die bislang nicht gesetzlich verankert sind, die wir aber immer selbstverständlich beachtet haben. Diese müssen wir unter Umständen ausdrücklich in die Gesetze aufnehmen, um das Gericht zu schützen. Ich freue mich, dass die Union bereit ist, darüber zu diskutieren. Ich sage ausdrücklich: Es gibt hier keine Ampelvorschläge und Unionsvorschläge, sondern alle Vorschläge sind willkommen. Ich freue mich auf die Diskussionen, die wir gemeinsam führen. Das sollte ein Anliegen sein, das uns verbindet. Es sollte tatsächlich unser Anliegen sein, dem Rechtsstaat hier das notwendige Rückgrat zu verleihen.”
“Jetzt sehen wir: Es gibt Extremisten in Richterpositionen, und wir müssen handeln und die Instrumente nachschärfen. Es ist sehr gut, dass sich dieses aktuelle Gesetzesvorhaben auch auf die Schöffinnen und Schöffen erstreckt. Entscheidend ist nicht nur, dass wir die entsprechenden rechtlichen Instrumente schaffen, sondern, dass auch die Breite der Bevölkerung dieses Amt für sich entdeckt. Die AfD hat dazu in der Tat einen Beitrag geleistet. Der Aufruf der AfD, sich für das Schöffinnen- und Schöffenamt zu bewerben, wurde von vielen Leuten befolgt, um zu verhindern, dass Leute mit AfD-Gesinnung auf der Richterbank sitzen. Wir müssen uns vor Angriffen von außen schützen. Deswegen sprechen wir ja über die Frage: Sind wir wirklich sicher, was den Schutz unseres Verfassungsgerichts betrifft?”
“Aber ich hoffe doch sehr, dass wir in der Lage sind, in vernünftigen Gesprächen im Vermittlungsausschuss zum Beispiel über die Dokumentation der Hauptverhandlung und die Videoverhandlung in Zivilverfahren – das kann dazu beitragen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, und setzt genau an den Stellen an, deren Bedeutung diese Studie gezeigt hat – voranzukommen. Aber es geht auch um den Schutz vor Angriffen von innen und außen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir sehr sorgfältig darauf achten, dass Extremisten nicht auf der Richterbank sitzen. Wir hatten ja aufgrund eines Falls in Sachsen Anlass, uns das sehr genau anzuschauen. Ja, der Rechtsstaat ist wehrhaft, aber die Waffen sind zum Teil etwas stumpf, weil sie nie eingesetzt werden mussten. Zum Glück mussten sie in der Vergangenheit nicht eingesetzt werden.”
“Der Bund nimmt Geld in die Hand, und die Länder setzen das dann um. Das ist ein höchst sinnvoller Weg. So sollte es tatsächlich sein. Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle angelangt sind. Am Anfang haben die Länder gedrängt, und der Bund war noch nicht ganz sortiert. Aber es ist nicht nur eine Frage des Geldes, ob man bei der Digitalisierung vorankommen will, sondern es hängt auch davon ab, ob man bereit ist, gewohnte Verhaltensweisen zu verändern. Wenn ich mir anschaue, welche Vorhaben angegangen werden, dann beschleicht mich manchmal der Verdacht, dass die Länder sehr stark auf der Bremse stehen.”
“Als Erstes ist das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Die vom Bundesjustizministerium bei Frau Nöhre in Auftrag gegebene Studie hat sehr klare Erkenntnisse erbracht. Der Befund ist, dass viele Leute sagen: Mir dauert das Verfahren bei Gericht zu lang, es ist mir zu ungewiss, und es ist mir zu teuer. – Das sind natürlich drei Faktoren, die man sich sehr genau anschauen muss. Und deswegen ist es wichtig, dass wir schneller und digitaler werden und uns stärker an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Wir haben schon über die Digitalisierung diskutiert. Ich habe an dieser Stelle schon mal gesagt: Ich könnte mir auch vorstellen, dass man noch was obendrauf legt. Aber das Gute ist, dass jetzt eine ganze Reihe konkreter Projekte, die wirklich was bringen, mit den Ländern gemeinsam vorangebracht wird.”
“Ich kann mich noch genau erinnern: Als ich damals als Justizsenator von Hamburg auf der Justizministerkonferenz 2019 dazu aufforderte, etwas zur Stabilisierung des Rechtsstaates zu machen, war die Haltung der Kolleginnen und Kollegen ganz überwiegend: Hier gibt es eigentlich nichts zu sehen, gehen Sie weiter! – Also: Bloß nicht drüber reden, das wollen wir gar nicht anfassen und so tun, als ob. – Das ist aber mittlerweile anders. Ich finde gut, dass man sorgfältig darüber nachdenkt. Natürlich finde ich nicht gut, dass wir mittlerweile mehr Anlass dazu haben. Die Beispiele aus anderen Staaten machen deutlich, dass es ganz schnell gehen kann, einen Rechtsstaat zu einem Unrechtsstaat zu machen, einen Rechtsstaat so kaputtzumachen, dass tatsächlich der Rechtsstaat nicht mehr stattfindet. Was sind die Maßnahmen, die man ergreifen muss?”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Das ist das Ihnen allen bekannte Zitat von Herrn Böckenförde, das Böckenförde-Diktum. Er will uns damit sagen: Es gibt eben keine höhere Macht, die uns schützt, die garantiert, dass der Rechtsstaat immer da ist, sondern er muss immer wieder neu erschaffen werden, immer wieder neu begründet werden, immer wieder neu verhandelt werden in der Gesellschaft, und er braucht natürlich auch den gesellschaftlichen Rückhalt; das ist ganz wichtig. Es gibt natürlich Anlass, darüber nachzudenken, wie stabil unser Rechtsstaat ist.”
“Sie sagen nämlich: Nein, wir fordern Petra Pau nicht direkt zum Rücktritt auf. Nein, nein, das machen wir auf keinen Fall. Das würden wir nie machen. Wir ändern erst mal die Geschäftsordnung, um dann zu regeln, wie denn eine Abwahl stattfinden soll. – Genau das haben Sie eben gesagt. Sie wollen zu dem gleichen Ergebnis kommen. Und der Umstand, dass Sie nicht in der Lage waren, dieses Anliegen hier zum Gegenstand einer eigenen Debatte zu machen, macht ja deutlich, was bei Ihnen eigentlich los ist. Worum geht es denn eigentlich? Das ist ja offenkundig: Während die AfD sagt: „Da müsste einer von uns sitzen“, sagt bei Ihnen die CSU: „Da müsste einer von uns sitzen“. Deswegen haben Sie Megadruck intern und können diese Gelegenheit gar nicht auslassen. Sie können gar nicht Nein sagen zu dem Antrag der AfD.”
“Dann gab es ein Gerichtsverfahren, und das Gericht hat gesagt, dass Herr Seitz die Pflicht zur politischen Mäßigung, Neutralität, Unparteilichkeit und Verfassungstreue nicht einzuhalten in der Lage sei. So jemand, der nicht in der Lage ist, sich an die Verfassungstreue zu halten, soll über den Verfassungsschutz wachen. Das ist genau die Art von Vorschlägen, die Sie machen und die die Mehrheit dieses Hauses zu Recht ablehnt. Das ist das Muster, nach dem die AfD hier immer agiert. Und tatsächlich: Ja, wir waren erschüttert, weil wir in der Tat Wert darauf legen, dass die CDU/CSU in der Auseinandersetzung mit der AfD an unserer Seite steht. Herr Amthor, Sie haben ja eben sehr viele Worte gebraucht, nur um am Ende zu erklären, dass Sie das Gleiche machen, was die AfD möchte.”
“Vor wenigen Wochen haben Sie hier, von diesem Pult aus gesagt – ich zitiere Sie –, dass Sie die Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts und überhaupt der gesamten Justiz fordern. Das ist das Drehbuch aller Rechtspopulisten: Angriff auf die Justiz, Angriff auf die Medien. Das ist es, was hier gespielt wird. Die Verfassungsfeinde wollen auch noch in die Positionen gewählt werden. Und Sie waren einer der Kandidaten für dieses wichtige Amt. Sie wollten mit diesen Haltungen die Würde des Hauses repräsentieren. Da sagt die Mehrheit in diesem Parlament zu Recht: Das kann nicht sein. Das reduziert sich ja nicht auf Sie als Person. Morgen soll Thomas Seitz für das Parlamentarische Kontrollgremium kandidieren, das den Verfassungsschutz und andere Dienste überwachen soll. Er war ja schon mal Staatsdiener.”
“Das Präsidium hat das Amt neutral auszuüben, und es hat darauf zu achten, dass Abgeordnete hier nicht herabgewürdigt werden. Das Präsidium muss die Instrumente, die ihm zur Verfügung stehen, nutzen, um Abgeordnete zu schützen, die hier von anderen, insbesondere aus Ihren Reihen, herabgewürdigt werden. Zum Schutz dieser Abgeordneten müssen die Instrumente eingesetzt werden. Petra Pau macht das in vorbildlicher Weise. Von all diesen Werten haben die Kandidaten, die die AfD hier vorgeschlagen hat, keine Ahnung. Herr Brandner, Sie selber haben ja deutlich gemacht, dass Sie nicht in der Lage waren, in einer ähnlichen Funktion einem Ausschuss vorzusitzen. Sie wurden dann dementsprechend abgewählt. Und Sie haben ja auch hier immer wieder unter Beweis gestellt, dass Sie auf Kriegsfuß mit unserer Verfassungsordnung stehen.”
“Und wir als Abgeordnete stellen uns eine ganz zentrale Frage: Sind die vorgeschlagenen Personen geeignet, die Würde dieses Hauses zu repräsentieren und auf die Einhaltung der Würde dieses Hauses zu achten? Ich sage: Für diese Aufgabe, für diese Anforderungen ist Petra Pau hervorragend geeignet. Sie ist eine langjährige Abgeordnete – seit 1998 – und eine erfahrene Abgeordnete. Sie ist anerkannt unter Abgeordneten und in der Bevölkerung. Sie ist eine Frau mit Haltung. Sie engagiert sich, auch wenn ihr Wind entgegenweht. Sie steht Schwächeren bei. Sie steht Menschen bei, die Schutz brauchen. So hat sie zum Beispiel 2014 Flüchtlingen beigestanden, auch wenn Ihre Brüder und Schwestern im Geiste sie massiv bedroht haben. Da hat sie denen gegenüber Solidarität gezeigt, die Solidarität brauchten. Das gilt auch für die Amtsausübung im Hause.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Brandner, es ist immer wieder die gleiche Show. Sie erzählen hier immer wieder falsche Geschichten. Es ist absolut nicht richtig, was Sie hier vorgetragen haben. Es ist kein rechtswidriger Zustand entstanden, indem die hier vorgeschlagenen Kandidaten der AfD nicht gewählt wurden. Sie haben sich das ja vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2022 gesagt? Es hat gesagt, Ihr Normenkontrollantrag sei offensichtlich unbegründet, und Ihren Antrag zurückgewiesen. Ja, jede Fraktion hat das Recht, einen Vorschlag für das Präsidium zu machen. Jede Fraktion hat das Recht dazu. Aber diese Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt der Wahl durch dieses Haus.”
“– Nächste Rednerin ist die Kollegin Susanne Hennig-Wellsow, Fraktion Die Linke.”
“Dadurch kommt es dazu, dass überall dort, wo Videoverhandlungen ein gutes Instrument sind, diese auch zum Einsatz kommen. Wir lösen damit das Modernisierungsversprechen ein, das wir als Ampelkoalition für die Justizpolitik gegeben haben. Das hat große Vorteile. Justiz wird verfügbarer in der Fläche, weil Rechtsdienstleistungen, Gericht und Rechtsuchende besser zusammenkommen können. Wir verringern Blockaden für Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind. Wir verringern Kosten für Rechtsuchende. Wir sorgen für mehr Effizienz. Wir sorgen auch dafür, dass Verfahren medienbruchfrei vollständig digital durchgeführt werden können – dort, wo es sinnvoll ist, etwa im Bereich des digitalen Gewaltschutzes. Wir haben also einen ganz wichtigen Baustein für die Zukunft gesetzt. In diesem Sinne: Live long and prosper! Vielen Dank, Herr Kollege Steffen.”
“Das hat alles ganz wunderbar funktioniert. Der Rechtsstaat funktionierte weiterhin, trotz der Einschränkungen in dieser Zeit. Wir haben als Ampel versprochen: Wir wollen hier zu mehr Videoverhandlungen kommen. Wir wollen dieses Mittel wirklich mehr nutzen, damit es in den Fällen, wo es Sinn macht, auch tatsächlich zum Einsatz kommt. Wir haben jetzt noch wichtige Veränderungen im Rahmen der Gesetzesberatungen vorgenommen. Wir haben bestimmte Elemente herausgenommen, wo es zu Blockaden hätte kommen können, weil eben beide Parteien hätten zustimmen müssen. Wir sagen jetzt: Es reicht, wenn eine Partei sagt, sie möchte per Video teilnehmen. Dann kann sie per Video teilnehmen. Die andere Partei kann das für sich anders entscheiden. So nutzen wir die Potenziale, die in diesem Instrument liegen.”
“Wir nutzen es im Bundestag, wenn wir während der Wahlkreiswochen zusammenkommen wollen, um Dinge zu beraten. Großeltern nutzen diese tolle Möglichkeit, um auch ihre weit entfernt lebenden Enkel zu sehen. So war es in dieser Zeit auch bei der Justiz. Man schaute ins Gesetz und fand eine Regelung aus dem Jahr 2001. Schon seitdem war es nämlich möglich, per Video zu verhandeln. Wir haben in der Sachverständigenanhörung von einer OLG-Präsidentin gehört, dass dort 75 Prozent der Verfahren tatsächlich per Video durchgeführt werden konnten. Das heißt: Es geht. Die Voraussetzungen liegen vor. Und – das haben uns die Sachverständigen auch bestätigt – die Rechtsuchenden aus allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben es geschafft, an diesen Verhandlungen teilzunehmen, und hatten eben keine technischen Probleme.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Der Weltraum, unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2200. Dies sind die Abenteuer des Raumschiffs Enterprise, das mit seiner 400 Mann starken Besatzung fünf Jahre unterwegs ist, um fremde Galaxien zu erforschen, neues Leben und neue Zivilisationen. Viele Lichtjahre von der Erde entfernt dringt die Enterprise in Galaxien vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.“ Diese Serie begeisterte in den 70er-Jahren mit echter Science-Fiction. Wenn sich Konflikte anbahnten und Verhandlungen mit anderen Zivilisationen anstanden, dann rief Captain James T. Kirk: „Auf den Schirm“. Wir sind zwar noch nicht beim Beamen. Seit Corona ist aber die Kommunikation per Video absolute Selbstverständlichkeit. In praktisch jedem Unternehmen ist das Alltag.”
“Aus diesem Grund hat man sich entschieden, die Wahlkreiskommission nicht um einen ergänzenden Bericht zu ersuchen. Dessen Erstellung hätte mehrere Monate in Anspruch genommen, da Abstimmungen mit den Landeswahlverwaltungen und den Landesverbänden der Parteien sowie Kabinettsbeschlüsse in den Ländern erforderlich geworden wären. Beim Verzicht auf eine Anforderung eines ergänzenden Berichts der Wahlkreiskommission war auch zu berücksichtigen, dass diese Änderungsbedarfe überschaubar sind.”
“Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden. Im Gegenzug wird in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden. Der neue Wahlkreis wird den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ erhalten. Da die Aufstellung der Wahlbewerber für die Bundestagswahl 2025 nach dem Bundeswahlgesetz am 26. März 2024 (Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen) und am 26. Juni 2024 (Wahl der Wahlkreis- und Listenbewerber der Parteien) beginnt, müssen zu diesem Zeitpunkt die Wahlkreisgrenzen feststehen. Bis dahin muss daher das Gesetzgebungsverfahren für die Wahlkreisneueinteilung abgeschlossen sein.”
“Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung müssen nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben einige wenige Wahlkreise zwingend neu zugeschnitten werden. Zudem ist aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern die Beschreibung von Wahlkreisen nicht mehr zutreffend. Zwei Wahlkreise überschreiten derzeit die zwingende Neueinteilungsgrenze von plus/minus 25 Prozent. Soweit Wahlkreise jenseits der Toleranzgrenze von plus/minus 15 Prozent („Sollgrenze“) liegen, sieht der Entwurf von einer Neueinteilung unter dem anerkannten Aspekt der Wahlkreiskontinuität grundsätzlich ab. Die Vorlage sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor.”
“Die finanziellen Möglichkeiten der Beklagtenseite übersteigen regelmäßig die der Klägerseite deutlich. Verbraucherverbände könnten helfen, dieses Ungleichgewicht auszugleichen. Schließlich sollten wir aber insbesondere auch prüfen, ob eine sinnvolle Verzahnung der Leitentscheidungen mit den Verbandsklageverfahren möglich ist. Die effiziente Abwicklung von Massenverfahren liegt im Interesse der Gerichte, der öffentlichen Kassen und nicht zuletzt der Verbraucher. Daher werde ich mich weiterhin für durchschlagskräftige Verfahren einsetzen.”
“Nach dem jetzigen Vorschlag soll der Bundesgerichtshof selbst ein passendes Verfahren aus den ihm vorliegenden Revisionen auswählen und zum Leitentscheidungsverfahren bestimmen können. Es dauert aber, bis diese Fälle den BGH erreichen, und viele gleichgelagerte Verfahren werden sich in dieser Zeit erledigen. Ich zweifle deshalb, ob die jetzige Ausgestaltung wirklich Beschleunigung und Entlastung bringt. Stattdessen sollten wir die Vorschläge des Bundesrates und des Deutschen Richterbundes aufgreifen und Vorlageverfahren durch die Instanzgerichte zulassen. Das würde eine schnelle und richtungsweisende Leitentscheidung des BGH ermöglichen. Im weiteren Verfahren sollten wir auch überlegen, ob wir Verbraucherverbänden eine Beteiligungsmöglichkeit im Leitentscheidungsverfahren einräumen sollten.”
“Massenverfahren stellen eine große Belastung für die betroffenen Gerichte dar. Das hat uns insbesondere die Klageflut, die der Dieselskandal nach sich gezogen hat, deutlich gemacht. Einen wichtigen Schritt zur Bewältigung dieser Verfahren haben wir als Ampelkoalition mit der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht gemacht: Seit Oktober steht Verbrauchern die Verbandsklage nun zur Verfügung. Die Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens bei dem Bundesgerichtshof ist der nächste wichtige Schritt: In Massenverfahren stellen sich in der Regel die gleichen entscheidungserheblichen Rechtsfragen. Sind diese Rechtsfragen durch den BGH höchstrichterlich geklärt, kann man sich in gleichgelagerten Verfahren, die bei den Instanzgerichten noch anhängig sind, an dieser Leitentscheidung orientieren.”
“Ich begrüße auch außerordentlich die Passagen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob wir eine noch bessere Aufarbeitung der Vergangenheit des Gerichtes hinkriegen. Es gibt noch ein paar andere Fragen, die als Folge von Verfahren in den letzten Monaten aufgekommen sind, beispielsweise: In welchen Situationen ist es denn eigentlich möglich, einen Befangenheitsantrag zu stellen? Wie kann einem Verfahren beigetreten werden? Wir sollten uns aber natürlich – der Redebeitrag vor mir hat das auch deutlich gemacht – auch Gedanken um Fragen wie die der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts machen. Können wir an dieser Stelle etwas tun? Insoweit ist es gut, dass wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen. Ich freue mich darauf. Vielen Dank.”
“Es gab zeitweilig die Vorgabe, dass Schriftsätze nur 100 Seiten umfassen durften, wenn sie per Fax übermittelt werden sollten. Mancher setzte sich ins Auto, fuhr quer durch die Republik, um die Abgabe fristgerecht zu schaffen. Das alles gehört künftig der Vergangenheit an, und das ist natürlich auch gut so. Das, was an vielen Gerichten gelungen ist – das war ja auch dort eine Umstellung –, müsste auch beim Bundesverfassungsgericht gehen: dass man elektronisch kommuniziert und dass sich das dann auch im Gericht entsprechend fortsetzt. Insoweit beenden wir den Zustand, dass das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf elektronische Kommunikation ein gallisches Dorf bleibt. Wir werden uns diesen Entwurf natürlich genau ansehen.”
“Damit wird etwas beendet, was tatsächlich vielen Anwältinnen und Anwälten ausgesprochenen Stress verursachte. Denn bei der Verfassungsbeschwerde geht es ja darum, dass man innerhalb einer sehr kurzen Frist hohen Anforderungen genügen muss, was den Schriftsatz, was die Begründung der Verfassungsbeschwerde betrifft. Das muss dann übermittelt werden. Das sind meist umfangreiche Schriftsätze, die am Ende eines langen Verfahrens stehen, bei dem der Rechtsweg ausgeschöpft werden musste, in denen über den Fortgang des Verfahrens also viel zu berichten ist, was natürlich entsprechend dargestellt werden muss. Bis dahin geht alles elektronisch, aber dann muss das tatsächlich auf dem Papierweg erfolgen. Da gab es ja durchaus besorgniserregende Geschichten. Am Anfang hatte das Gericht nur ein einziges Faxgerät.”
“– Sie haben nicht zum Thema gesprochen, Herr Brandner, und Sie müssen aushalten, dass ich dem, was Sie hier betreiben, entgegentrete. Worüber wir sprechen, ist eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, und ich möchte mich ausdrücklich bedanken, Herr Buschmann, dass Sie diese Initiative ergriffen haben. Ich hatte Ihnen ja im Oktober letzten Jahres geschrieben und gesagt: Es könnte ja vielleicht an der Zeit sein – wir haben uns jetzt alle an das beA gewöhnt –, dass nach dieser Übergangsfrist auch das Bundesverfassungsgericht dem jetzt nähertritt. Sie haben dann geschrieben: „Ja, das könnte man überlegen, aber man muss natürlich behutsam Gespräche führen“, so wie Sie es eben ja auch gesagt und dann auch getan haben, was natürlich genau die richtige Vorgehensweise war.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war jetzt das fünfte Mal in dieser Woche, dass ich erleben durfte, dass Herr Brandner eine Rede gehalten hat, mit der er die demokratischen Institutionen verächtlich gemacht hat. Und das zeigt ja genau das Drehbuch, das Rechtspopulisten überall draufhaben – jetzt hören Sie doch mal zu! –: dass sie zunächst die demokratischen Institutionen verächtlich machen, um dann einen Umbau der Justiz vorzunehmen. Herr Brandner hat das eben sogar angekündigt für den Fall, dass er, also die AfD, Gelegenheit bekommt, Einfluss auf die politischen Entscheidungen in Deutschland zu nehmen. Das ist genau das, was mit solchen Reden vorbereitet wird, die Institutionen des Rechtsstaats verächtlich machen sollen.”
“Das ist das, was uns, die Grünen, verbindet mit der CDU/CSU, mit der FDP, mit der SPD und auch mit den Linken und was uns trennt von den Rechtspopulisten: dass wir Wert darauf legen, dass solche demokratischen Verfahren stattfinden und dass wir unsere Verfassung hochhalten und sie nicht durch den Dreck ziehen, wie es die AfD tut. Herzlichen Dank. Das Wort hat Dr. Gregor Gysi für die Fraktion Die Linke.”
“Ich finde es gut, dass wir eine Rechtsprechung haben, die uns einen entsprechenden Rahmen vorgibt, die tatsächlich dafür sorgt, dass wir demokratische Regeln einhalten, wenn wir unser eigenes Wahlrecht ausgestalten. Eine solche Rechtsprechung ist wirklich gut. Das ist demokratische Kultur. Eine solche Rechtsprechung kann es nur geben, wenn jemand klagt. Deswegen ist es auch in Ordnung und absolut richtig, dass hier geklagt wird und tatsächlich auch überprüft wird, ob sich das im Rahmen des Verfassungsrechts hält. So soll es sein.”
“Was wir hier erleben, ist das Musterbeispiel dessen, was rechtspopulistische Parteien in ganz Europa und in vielen Demokratien abziehen. Die parlamentarische Demokratie soll lächerlich gemacht werden, indem ganz normale Verfahren durch den Dreck gezogen werden. Bei dem, worüber wir hier sprechen – das haben ja die Kollegen dargestellt –, geht es schlicht und einfach darum, dass wir hier mit Mehrheit ein neues Wahlgesetz beschlossen haben. Da beim Wahlrecht der Deutsche Bundestag in eigener Sache entscheidet, liegt es ziemlich nahe – so haben es die Grünen in der Opposition gehalten und andere auch –, dass eine Überprüfung durch einen Dritten erfolgt, nämlich durch das Bundesverfassungsgericht.”
“Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich auch an die hier anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen wenden. Was Sie gerade erlebt haben, war ein Musterbeispiel dessen, was Herr Brandner ungefähr viermal pro Sitzungswoche aufführt. Er hat genau ein Thema: Es geht um die Diskreditierung der parlamentarischen Demokratie. Es geht um Vorgänge – meine Vorredner haben es ja dargestellt –, die ganz normal sind, die tatsächlich dem verfassungsgemäßen Ablauf entsprechen. – Jetzt halten Sie mal den Mund! Mann, Mann, Mann! Also wirklich! Wenn man so eine Show hier abzieht und sein Rederecht derart missbraucht für so eine Showveranstaltung, dann kann man auch mal für drei Minuten den Mund halten. Meine Güte! Also wirklich!”
“– Auch eine solche Einbehaltung könnte ein Beitrag zu effektiveren Maßnahmen sein. Deswegen: Insgesamt muss das Ziel sein, dass Extremisten nicht auf der Richterbank sitzen, kein Recht über unsere Bürgerinnen und Bürger sprechen. In diesem Sinne freue ich mich sehr auf den Beratungsprozess im Ausschuss. Für die AfD hat Fabian Jacobi das Wort.”
“Da wir ja unter Umständen gleichzeitig ein beamtenrechtliches und ein dienstrechtliches Verfahren sowie eine Richteranklage beim Bundesverfassungsgericht haben, ist eine Frage, die ich stellen will, ob die Fristen an dieser Stelle eigentlich miteinander harmonieren, damit tatsächlich wirklich von allen Instrumenten Gebrauch gemacht werden kann. Das ist ein Punkt, den die Justizministerkonferenz sehr stark gemacht hat. Ein weiterer Punkt, der Ihnen aus der Debatte, die wir vorhin im Hinblick auf Soldatinnen und Soldaten geführt haben, vertraut erscheint, ist die Fragestellung: Was ist denn während des Laufes eines solchen Verfahrens? Werden dann in vollem Umfang die Bezüge weitergezahlt, oder können wir eine vorläufige teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge vornehmen?”
“Mit dem Fall des Richters Maier in Sachsen, der zeitweilig auch diesem Haus angehörte, stand tatsächlich mal der Ernstfall an, und es stellte sich die Frage: Gelingt es denn wirklich, durchzusetzen, dass Extremisten nicht weiter Richter sein dürfen? Es ist tatsächlich so, dass wir durchaus scharfe Schwerter haben, aber wir müssen sie zum Teil noch ein bisschen nachschärfen. Die Maßstäbe sind also klar, aber die Verfahren sind häufig nicht dafür geeignet, dass der Anspruch, den das Gesetz erhebt, auch wirklich durchgesetzt werden kann. Da gibt es ganz konkrete Punkte, die die Justizministerkonferenz gefordert hat. Wir fassen das Richtergesetz bei dieser Gelegenheit an, und wir sollten hier dafür sorgen, dass auch Berufsrichterinnen und Berufsrichter keine Extremisten sind und uns die entsprechenden Instrumente dafür zur Verfügung stehen.”