Till Steffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen. Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen.”
“Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt.”
“Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe.”
“Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer. Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt.”
“Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann. Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein. Vielen Dank.”
“Die Ankündigungen, die letzte Woche gemacht wurden, sind ja sehr konkret. Deswegen können wir sehr klar sehen, was Sie planen. Künftig soll es so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf Auskunft hat, der persönlich ein berechtigtes Interesse nachweist.”
The complete record
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“– Und ich glaube, wir sollten noch intensiver werben. Dazu könnte auch ein bundesweit einheitlicher Wahltag beitragen; das ist bislang ja nicht der Fall. Ich möchte Sie alle noch mal sehr herzlich darum bitten, dafür zu werben, dass Menschen sich für diese Aufgabe bereitfinden, um das Ziel zu erreichen, dass hier am Ende verfassungstreue Bürgerinnen und Bürger tätig werden und nicht Extremisten ein Einfallstor in die Rechtsprechung haben. Aber das ist ja nur der eine Schritt. Herr Buschmann hat das richtig gesagt: Wir haben weiter gehende Regelungen für Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Aber wir haben auch Beschlüsse der Justizministerkonferenz.”
“Ich möchte, dass wir darüber nachdenken, ob die Verlängerung der Amtsperiode auf fünf Jahre eigentlich dazu angetan ist, gerade jüngere Menschen, bei denen sich häufiger mal etwas tut – vielleicht ein Wohnortwechsel ansteht –, für dieses Amt zu gewinnen. Eine Verkürzung der Amtsperiode könnte ein Beitrag sein, mehr Schöffinnen und Schöffen zu gewinnen. Gleichzeitig meine ich, dass wir darüber nachdenken sollten, ob wir EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die ja ganz selbstverständlich Normen unterworfen sind und an vielen Stellen auch mitwirken dürfen, nicht auch hier einbeziehen können. Auch das würde dazu beitragen, dass die abgebildete Lebenswirklichkeit auf der Richterbank entsprechend vielfältiger wird, wie es ja auch auf der anderen Seite tatsächlich ausschaut. Das könnten Beiträge sein.”
“Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Extremisten haben auf der Richterbank nichts zu suchen. Deswegen ist es absolut richtig, dass die Ampelkoalition jetzt diesen Gesetzentwurf einbringt und wir hier für eine klare Regelung sorgen. Zum richtigen Inhalt hat Herr Buschmann alles Erforderliche gesagt. Ich möchte aber, dass wir uns bei dieser Gelegenheit gleichzeitig auch Gedanken machen, wie wir dafür sorgen können, dass noch mehr verfassungstreue Bürgerinnen und Bürger tatsächlich bereit sind, als Schöffinnen und Schöffen zu kandidieren und dieses Amt wahrzunehmen. Herr Heveling hat einen schon lange diskutierten Punkt angesprochen. Ich möchte dafür werben, dass wir uns gleichzeitig auch an anderer Stelle darüber Gedanken machen, ob die Lebenswirklichkeit ausreichend abgebildet wird.”
“Auch wenn die Union mit einem Antrag suggerierte, es hätte nie an ihr gelegen, ist es die Ampel, die endlich die längst überfällige Reform umsetzt. Nun machen wir uns aber nichts vor: Der Vorschlag ist mittlerweile 13 Jahre alt. Die Welt ist in der Zeit nicht stehen geblieben. Wenn wir ehrlich sind, reicht diese Reform nicht mehr aus, um international wettbewerbsfähig zu sein. Die Anhörung zu den Eckpunkten hatte uns einige Hinweise gegeben, die wir jetzt aufgreifen sollten. Weitere 13 Jahre will ich nicht warten.”
“Damals habe ich zusammen mit Nordrhein-Westfalen für Hamburg den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen im Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf fand eine Mehrheit. Im September 2011 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Im November 2011 folgte eine öffentliche Anhörung, bei der sich die Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen für die vom Bundesrat vorgeschlagene Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei den deutschen Landgerichten aussprach. Trotzdem wurde der Entwurf unter der damaligen schwarz-gelben Regierung nie Gesetz und fiel 2013 in die Diskontinuität. 2014 brachte der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut ein. Es passierte nichts. 2018 erneut: Es passierte nichts. 2021 erneut! Nun jedoch wird die Initiative endlich nach 13 Jahren aufgriffen.”
“Die Möglichkeit, dass Gerichtsverfahren auch in englischer Sprache vor deutschen Gerichten geführt werden, bedeutet eben nicht, wie es der Präsident des Bundesgerichtshofes, Herr Tolksdorf, befürchtet, dass der ’Heimvorteil Muttersprache’ preisgegeben wird. Im Gegenteil werden durch die derzeitige Regelung viele Unternehmen unnötig oft gezwungen, zu einem Auswärtsspiel anzutreten, wenn sie ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Unsere Initiative kann ihnen künftig einen Heimvorteil verschaffen.“ Wenn Sie sich jetzt fragen: „Moment, wir haben doch gerade Frau Limperg als Präsidentin des Bundesgerichtshofes und nicht mehr Herrn Tolksdorf“, dann liegen Sie richtig. Das war ein Auszug aus meiner Rede im Bundesrat am 12. Februar 2010.”
“„Es lohnt sich für die Wissenschaft, für die Forschung und für die Lehreinrichtungen, sich auf einen internationalen Wettbewerb und auf den globalen Vergleich und Austausch einzulassen. Dies gilt in gleicher Weise für unser Rechtssystem und unsere Rechtsordnung, die ebenfalls in Konkurrenz etwa zum angloamerikanischen Recht stehen. Es mag auf den ersten Blick skurril erscheinen, dass deutsche Anwälte vor deutschen Richtern auf der Grundlage deutschen Rechts in Deutschland prozessieren und trotzdem die Verhandlungssprache Englisch sein soll. Dies ist jedoch keine bloße Skurrilität mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass diese Situation dann entsteht, wenn internationale Unternehmen beteiligt sind, die ansonsten ein englischsprachiges Gericht außerhalb Deutschlands angerufen hätten.”
“Dazu werde ich demnächst im Rahmen der Verhandlungen, auf die ich mich sehr freue, auch konkrete Vorschläge vorlegen. Deswegen, glaube ich, lohnt es sich, dass wir bei dieser Debatte noch mal genau gucken: Wie können wir tatsächlich zu diesem Durchbruch kommen, den Sie uns hier in Aussicht gestellt haben? Herzlichen Dank. Die Reden von Susanne Hennig-Wellsow für Die Linke und Sonja Eichwede für die SPD nehmen wir zu Protokoll. 1 Anlage 11 Das Wort hat der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich finde, wir müssen Kriterien wie konsequente Kundenorientierung anlegen. Wir müssen uns fragen: Wie können wir unnötigen Aufwand reduzieren? Wie können wir zu schnelleren Prozessen kommen? Wie können wir einen Beitrag dazu leisten, Daseinsvorsorge in der Fläche zu leisten? Denn Justiz ist Daseinsvorsorge, und im ländlichen Raum sind weite Wege natürlich eine relevante Frage. Und wir müssen natürlich auch für Qualitätssicherung sorgen; denn wir wissen ja, dass es für viele Fragen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte braucht. Die sind nun mal nicht überall vertreten, und wir sehen ja an vielen Stellen, dass es sinnvoll ist, wenn wir auch spezialisierte Spruchkörper bei den Gerichten haben. Ich glaube, dass wir uns deswegen noch einiges mehr einfallen lassen können, als jetzt konkret in diesem Gesetzentwurf drinsteckt.”
“Da habe ich es häufiger erlebt, dass ich mit einem Mandanten zur Verhandlung gegangen bin und gefragt wurde: „Sie stellen die Anträge aus der Klagschrift?“, worauf ich geantwortet habe: „Ja.“ „Und Sie beantragen Klagabweisung?“, und am Schluss wurde vom Gericht gesagt: „Termin zur Verkündung des Urteils ergeht von Amts wegen“, woraufhin mich der Mandant gefragt hat: „Und das war’s?“ Also, da gibt es große Frustration, und es stellt sich die Frage, warum man dafür extra anreisen und die weiten Anreisen in Kauf nehmen muss, die Sie, Herr Buschmann, zu Recht auch angesprochen haben. Also, es kommt nicht darauf an, zu fragen: „Was wollen die Richterinnen und Richter? Was wollen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte?“, sondern es kommt darauf an, was wir insgesamt für die Justiz erreichen.”
“Es kommt am Ende darauf an, ob wir durch unsere Gerichtsverfahren Rechtsfrieden erreichen, und das kann sich natürlich wirklich nur danach bestimmen, was die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger wollen, was die wollen und wie wir die erreichen. Es gibt durchaus eine ganze Menge Erfahrungen mit bisherigen Präsenzverhandlungen, wo eher große Frustration erzielt wurde, gerade im Zivilprozess, wo sehr viel im Schriftsatz stattfindet.”
“Ich finde es auch ausgesprochen gut, dass der Dialog mit den Ländern mittlerweile ziemlich gut funktioniert und dass Sie sich ausführlich mit den Ländern ausgetauscht haben. Ich habe das auch gemacht. Ich habe den Eindruck, dass eine bestimmte Perspektive bei den Stellungnahmen der Länder besonders stark vertreten ist, nämlich die Perspektive der Richterschaft. Ich glaube, gerade weil wir jetzt hier gehört haben: „Ist das irgendwie für oder gegen die Richterschaft, was ist mit den Anwälten usw.?“, finde ich es noch mal absolut richtig, die Frage zu stellen: Worauf kommt es eigentlich an? Kommt es eigentlich darauf an, wessen Interessen hier am ehesten bedient werden, die der Richterinnen und Richter oder die der Anwältinnen und Anwälte? Ich finde, das ist die falsche Frage.”
“Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Buschmann, Sie haben ja tatsächlich auch angekündigt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf zum Durchbruch für die Videoverhandlungen kommen, und Sie haben es richtig gesagt: Die Coronazeit hat gezeigt, es funktioniert ziemlich gut. Es ist nicht zum Stillstand gekommen; der Rechtsstaat hat weiterhin funktioniert. – Und das war ja in der Tat eine beachtliche Leistung. Es war ja die Sorge, dass wir wegen der Notwendigkeit, direkte Begegnungen zu vermeiden, mit dem Schließen von Gerichtsgebäuden zum Stillstand des Rechtsstaates kommen. Gar nichts davon ist passiert, sondern wir haben sehr gut arbeiten können mit diesem Mittel, und das, obwohl es in dem Moment für viele Leute neu war.”
“Und das Dritte – das kann man auch wieder an dem Dieselskandal sehen –: Wir haben jetzt erlebt: Es gab die Verurteilung des Ex-Audi-Chefs Stadler. Und man hat gesehen: Natürlich funktioniert Strafrecht. Es funktioniert auch im Hinblick auf einzelne Personen. Aber die Frage ist: Juckt das eigentlich das Unternehmen? Gibt es eigentlich eine solche generalpräventive Wirkung? Denn typischerweise sind diejenigen Verantwortlichen, die dann vor Gericht stehen, ja gar nicht mehr im Unternehmen. Das macht dem Unternehmen gar nichts mehr. Und deswegen haben wir ja auch schon lange darüber diskutiert, dass wir ein solches Instrument brauchen. Ich freue mich darauf, dass wir – ich gehe davon aus – im Herbst einen entsprechenden Entwurf vorliegen haben. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Clara Bünger für die Fraktion Die Linke.”
“Tatsächlich ist natürlich die ganze Prozessstrategie der großen Unternehmen darauf ausgerichtet, dass am Ende nicht festgestellt wird, ob wirklich ein solcher Fehler vorliegt oder nicht, sondern es wird im Einzelnen, im Kleinteiligen versucht, die Leute aus ihren Verfahren rauszukaufen. Was wir aber wollen, ist eine Klärung für alle diejenigen, die dieses Produkt gekauft haben, damit die dann ihre Rechte entsprechend durchsetzen können und durch die Verbandsklage auch tatsächlich sofort zu einer Entschädigung kommen. Also hier wird dafür gesorgt, dass der Betrug nicht nur aufgedeckt wird, sondern dass er Konsequenzen hat und dass diejenigen entschädigt werden, die unter diesem Betrug zu leiden haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Wirtschaft braucht Fair Play. Der Markt muss vor Betrügerinnen und Betrügern geschützt werden, weil wir einen fairen Wettbewerb für eine gute Entwicklung unserer Unternehmen brauchen. Wenn Einzelne sich nicht an die Regeln halten, dann geht das zulasten von anständigen Unternehmen, es geht zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, und es geht zulasten der Marke „made in Germany“. Deswegen gibt es drei wichtige Projekte, die sich die Ampel vorgenommen hat. Das erste Projekt ist der wirksame Hinweisgeberschutz, das zweite ist die heute verhandelte Verbraucherverbandsklage, und das dritte sind die Unternehmenssanktionen. Die Bedeutung dieser drei Instrumente kann man sehr schön anhand des Dieselskandals erklären.”
“Ich bin gespannt auf die Bilder von der Europarundreise, von den schönsten Wärmepumpen in allen möglichen Staaten. Herr Kollege, bitte. Sie können sich ja überall angucken, dass es tatsächlich funktioniert. Ich freue mich darauf.”
“Wir als Parlament müssen aber auch selbstbewusst gegenüber dem Bundesverfassungsgericht sein. Es kann nicht unser Interesse sein, dass uns das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen Fristen vorgibt, an welcher Stelle wir jetzt wie lange zu beraten haben und wer was wie lange lesen muss. Wir müssen tatsächlich erreichen, dass wir es in eigener Verantwortung hinkriegen, solche Fristen einzuhalten. Deswegen müssen wir das Hauptsacheverfahren gründlich miteinander auswerten; Herr Fechner hat es gesagt. Was wir jetzt aber erreicht haben, ist: Wir haben ein Gesetz vorliegen, das im September beschlossen werden kann. Der Abgeordnete Heilmann hat ausreichend Zeit, – Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. – sich dieses Gesetz anzuschauen.”
“Aber wenn wir wie im Regelfall in diesen drei Sitzungswochen durchkommen wollen, setzt das natürlich voraus, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, der tatsächlich politisch vollständig getragen wird. Und wenn dann schon beim Kabinettsbeschluss gesagt wird: „Ich habe hier eine Protokollerklärung. Ich glaube, das muss vielleicht noch mal geändert werden“, dann ist das ein Konfliktprogramm, das uns in Schwierigkeiten bringt, die übliche Zeit einzuhalten, und auch zu solchen Friktionen führen kann. Deswegen glaube ich – das ist der wichtige Punkt –: Wir als Parlament müssen selbstbewusst sein. Wir als Parlament müssen selbstbewusst gegenüber der Regierung sein und in solchen Fragen sicherstellen, dass wir ausreichende Beratungszeit haben.”
“Und die Grünen-Bundestagsfraktion hat in der Opposition auch diese schnellen Verfahren akzeptiert, unterstützt und in der Sache konstruktiv mitgewirkt. Das ist manchmal notwendig. Aber wir müssen aufpassen, dass wir es auf diese Fälle beschränken. Was ehrlich gesagt nicht funktionieren kann, ist, wenn eine Konfliktbewältigung im Kabinett nicht in ausreichender Weise erfolgt. Es gibt Gesetze, die wir hier im Deutschen Bundestag von Grund auf entwickeln. Wir hatten das bei den Gruppenverfahren, wo wir über ein Jahr beraten haben. Wir hatten das bei der Wahlrechtsreform, wo wir eine Kommission eingesetzt haben, die ein Jahr lang beraten und alle Argumente abgewogen hat. Am Ende haben wir das Verfahren abgeschlossen.”
“Und warum das so ist und was wir daran ändern müssen und können, ist in der Tat etwas, worüber wir uns sehr gründlich Gedanken machen und hier im Parlament auch reden müssen. Es gibt ja Gründe, warum Gesetze manchmal schneller verabschiedet werden müssen. Wir hatten das in diesem Jahr bei der Frage der Energieversorgung. Da mussten wir schnell agieren, weil wir kalte Wohnungen gehabt hätten, wenn wir nach dem russischen Angriffskrieg nicht schnell umgestellt hätten. Es gab solche Situationen in der letzten Wahlperiode im Kontext der Pandemie, wo die Frage gestellt wurde: Geht das überhaupt – Pandemiebekämpfung unter Beteiligung des Parlaments? – Da musste das Parlament beteiligt werden, weil wir das wollten.”
“– Wir haben Kritik an der Arbeit der GroKo der letzten Wahlperiode formuliert und gesagt: Da müssen wir besser werden. Wir wollen davon wegkommen, dass Gesetze hier im Schweinsgalopp durchgepeitscht werden. Wir wollen dahin kommen, dass wir Gesetze im Regelfall in drei Sitzungswochen beraten: in der ersten Sitzungswoche die erste Lesung, in der zweiten Sitzungswoche dann die Anhörung, in der dritten Sitzungswoche die Auswertung und der Abschluss hier im Plenum. – Das ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben, weil wir gesehen haben, dass es ungut für das Parlament ist, wenn man das Verfahren verkürzt. Ich sage ausdrücklich: In vielen Fällen haben wir es geschafft, dass wir so verfahren, aber in vielen Fällen eben auch nicht.”
“Deswegen ist die Darstellung, die Sie auch unter allen Journalisten verbreiten, das sei ein Alleingang von mir, schlicht unrichtig. Ich würde Sie daher fragen und bitten, ob Sie das zukünftig korrekt darstellen. Vielen Dank für diese Aufklärung. Wenn Sie mir das so berichten, dann werde ich dem nicht widersprechen. – Nein. Wenn Sie das so berichten: wunderbar. In der Sache haben Sie einen wichtigen Punkt angesprochen. Ich danke Ihnen auch ausdrücklich, dass Sie es gestern so benannt haben, dass es eine Kritik am Verfahren ist, die Sie in dieser Wahlperiode und auch in der letzten Wahlperiode wahrgenommen haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, über den wir sprechen müssen. Denn wir als Ampel haben ja – Herr Merz hat das zitiert – gesagt: Wir müssen besser werden.”
“Das ist in mehreren Dimensionen unrichtig. Es ist richtig – so ist die Mitteilung des Pressesprechers der CDU zu verstehen –, dass ich diesen Antrag alleine gestellt habe. Wir kennen uns ja schon ein bisschen länger, weil wir davor eine vergleichbare Funktion hatten. Sie wissen ganz genau, dass ich sehr häufig und auch schon in der letzten Legislaturperiode die Verfahren hier im Deutschen Bundestag auch öffentlich angegriffen habe. Das gehört zur Wahrheit dazu. Ich habe mich erst mit meiner AG und dann in sehr intensiven Gesprächen mit meinem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und mit unserem Fraktionsvorsitzenden dazu ausgetauscht; die waren lange informiert. Und insbesondere – und das wissen hier alle Fraktionen – hat die CDU/CSU-Fraktion auf zehn Seiten sehr ausführlich begründet, warum mein Antrag in der Sache richtig ist.”
“Ich habe versucht, diese Zwischenfrage zu unterdrücken, weil ich gesehen habe, dass er gleich noch selber redet. Aber wenn Sie die zulassen möchten, dann will ich das nicht aufhalten. Ja. Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vor allen Dingen vielen Dank, Herr Dr. Steffen. – Ich rede erst in einer halben Stunde. Dann ist dieser Punkt dann auch schon wieder vorbei. Vorweg – das ist aber nicht der Grund für meine Zwischenfrage –: Sie haben natürlich völlig recht: Ich habe nicht beantragt, dass über den Inhalt des Gesetzes etwas entschieden wird – ich hätte es im Organstreitverfahren auch gar nicht beantragen können –, und dementsprechend hat das Verfassungsgericht dazu nichts gesagt. Einfach, um mal die Fakten offenzulegen. Aber wenn wir bei den Fakten sind: Sie haben gerade gesagt, ich hätte keine Unterstützung der Fraktion gehabt.”
“Erstens finde ich es interessant, dass wir in der „Süddeutschen“ heute lesen durften, dass bis zu dem Beschluss am Mittwoch aus der Unionsfraktion zu hören war, das sei eine Einzelaktion des Abgeordneten Heilmann gewesen. Zweitens finde ich es auch ganz interessant, dass die erste Entscheidung, wo das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: „Passt mal mit den Fristen auf“, die Entscheidung zur Parteienfinanzierung war, die die GroKo in der letzten Wahlperiode noch kurz vor Schluss durchgeprügelt hat und wo sich die Parteien noch bessere Finanzierungen sichern wollten. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht getroffen. Es war eine Kritik an Ihrem Vorgehen. Also sollten wir an der Stelle ein bisschen abrüsten. – War das eine Zwischenfrage? Das war eine Meldung von Herrn Heilmann.”
“Deswegen finde ich es auch interessant, was der Antrag der CDU/CSU so beinhaltet, weil der sich ja auch wieder nicht auf das Thema des Beschlusses bezieht, sondern sagt: Das ganze Gesetz muss neu gemacht werden. – Dazu hat das Gericht gar nichts gesagt; dazu gibt es gar keinen Anlass. Deswegen finde ich interessant, wie Sie jetzt hier aufgetreten sind. Ich finde, ja, uns auf den Diskurs einlassen, das müssen wir. Wir müssen hier ringen. Ich finde, die Tonalität, zu sagen, hier sollen Abgeordnete den Mund halten, wäre jetzt nicht der richtige Einstieg, um dahinzukommen. Nein, ich finde, dass wir hier nicht so miteinander umgehen sollten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Frau Weidel, Sie haben offenbar den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gelesen, nicht einmal im Ansatz. Sie haben hier eine Rede gehalten, die auswendig gelernt war und ansonsten abgelesen. Ich finde, Ihre Aussage für Youtube können Sie auch in Ihrem Büro aufnehmen. Aber das ist keine Teilnahme an der Debatte im Deutschen Bundestag. So geht es nicht. So geht es nicht! Das ist auch eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wir müssen hier ringen. Ja, wir müssen hier um richtige Lösungen und den richtigen Umgang ringen. Aber was Sie hier tun, ist wirklich eine Beleidigung des Parlaments. Das Gericht hat nämlich mit keinem Wort – – – Jetzt hören Sie mal zu. Sie haben es ja nicht gelesen; deswegen sage ich es Ihnen.”
“Aber wollen wir weiterhin Menschen in dieser schwierigen Lebenssituation ohne irgendwelche Leitplanken alleine lassen? Oder gehen wir den Mittelweg und verabschieden hier heute ein Gesetz, welches auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist? Genau dies bietet unser Gesetzentwurf: Er gewährleistet vollumfänglich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und schützt durch ein umfassendes Beratungskonzept und ärztliche Aufklärung die Autonomie des Einzelnen. Wir möchten mit unserem Entwurf sicherstellen, dass der Mensch – bei aller notwendigen Unterstützung – seinen nachhaltig und autonom gebildeten freien Willen, nicht mehr leben zu wollen, umsetzen kann.”
“Zudem entstünden hierdurch wieder erhebliche Strafbarkeitsrisiken, die es Ärztinnen und Ärzten und anderen Helfern faktisch nahezu unmöglich machen würden, Suizidhilfe anzubieten. Das Recht des Einzelnen auf Selbsttötung würde weiterhin leerlaufen. Ich frage Sie: Wollen wir dies? Wollen wir ein Gesetz erlassen, das derart dem Geist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht? Ein Gesetz, bei dem wir davon ausgehen müssen, dass es das Bundesverfassungsgericht wieder für nichtig erklärt? Auf der anderen Seite haben wir die Möglichkeit, es beim gegenwärtigen Status quo zu belassen: Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe mit all den Ungewissheiten, die dies für Ärztinnen und Ärzte, Helferinnen und Helfer und insbesondere Menschen mit einem Sterbewunsch mit sich bringt.”
“Daraus ergibt sich für uns als Gesetzgeber die Aufgabe, sicherzustellen, dass ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real gegeben ist. Und mit dieser Aufgabe tun wir uns schwer, da sie auf unsere höchstpersönlichen Erfahrungen, Ansichten und Wertvorstellungen trifft. Der Gesetzentwurf um den Abgeordneten Castellucci will die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung im Ausgangspunkt wieder unter Strafe stellen. Suizidhilfe soll danach nur ausnahmsweise nicht rechtswidrig sein, wenn bestimmte Rechtfertigungsgründe vorliegen. Die erneute Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist mit dem Grundgesetz und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.”
“Bei diesem Gespräch ist mir klar geworden, wie sehr ich an meinem Leben hänge. Wie ich hängen sicherlich viele an ihrem Leben. Der Wunsch nach einem vorzeitigen und freiwilligen Ausscheiden aus dem Leben widerspricht unseren tiefsten Überzeugungen, sei es aus einem zutiefst menschlichen Lebenswusch oder bei vielen auch aus religiösen Gründen. Aber mir ist bei dieser Gelegenheit auch klargeworden, dass dieser Lebenswusch nicht universell ist. Und wir haben nicht das Recht, unsere eigenen Überzeugungen auf andere zu übertragen. Das Grundgesetz garantiert ein Recht auf Leben, es begründet aber keine Pflicht zu leben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, zu entscheiden, wann das Leben zu Ende sein soll.”
“Ja, der Einsatz für Transparenz ist ein Dauerlauf. Wir sind schon länger dabei. Der erste Schritt wurde in der letzten Wahlperiode unternommen. Vielen Dank an alle, die das damals durchgesetzt haben! Wir machen jetzt den nächsten Schritt als Ampel gemeinsam. Wir haben noch einen weiteren Schritt verabredet. Der betrifft das Thema Fußabdruck. Während es bei all dem, was wir jetzt verabreden, darum geht, wer mit wem Kontakt gehabt hat, geht es beim Fußabdruck darum, darzulegen, worum es ging. Wenn also bestimmte Stellungnahmen in Gesetzentwürfe der Regierung, aber auch in Gesetzentwürfe von Abgeordneten oder Fraktionen eingeflossen sind, soll dargelegt werden: Woher stammt das? Auf wen geht das zurück? Ich bin froh, dass wir als Ampel jetzt diesen wichtigen Schritt für mehr Transparenz gehen. Herzlichen Dank.”
“– Deswegen wollen wir nicht, dass man einfach sagen kann: Ich könnte die Spender angeben, aber ich mach es nicht; da muss mein Ehrenwort reichen. – Das reicht uns eben nicht aus, sondern wir wollen, dass die Leute tatsächlich Transparenz üben. Deswegen haben wir diese Maßnahme ergriffen. Genauso wollen wir, dass Organisationen, die für andere aktiv sind, die die Interessen anderer vertreten, offenlegen, wer ihnen das Geld gibt und für wen sie aktiv sind. Auch das ist eine wichtige Neuerung. Insofern ist ganz klar: Es kommt zu wesentlich mehr Transparenz durch diese Änderungen. Ich finde, dass wir uns hier am allerwenigsten von der AfD belehren lassen müssen, die die gleiche Masche mit den Parteispenden vollzogen hat und selbst den allergrößten Anlass gibt, zu fragen, aus welchen Quellen diese Partei in Wahrheit finanziert wird.”
“Und in der Tat, es brauchte dieses Hochschlagen von wirklich überbordender Einflussnahme zugunsten einzelner Interessen, wie es bei der Maskenaffäre der Fall war, damit das endlich durchsetzbar war. Deswegen finde ich es gut, dass Sie, Herr Ullrich, so nachdenklich und eingehend formuliert haben, dass wir natürlich alle auch auf uns selber schauen müssen: Welche Punkte sollten genauer betrachtet werden? Wo müssen wir an unserer Transparenz arbeiten? Wo müssen wir auch selber Rechenschaft ablegen? Das hat natürlich damit zu tun, dass wir eine Situation hatten, in der ein Bundeskanzler und Parteivorsitzender gesagt hat: Wer die Spender waren, sage ich Ihnen nicht; darauf habe ich mein Ehrenwort gegeben. – Da haben viele Leute gesagt: Das ist doch ein Witz! Wenn jemand sagt: „Ich habe mein Ehrenwort gegeben“, dann ist da doch was faul.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt kein Thema, das in der Breite der Bevölkerung so viele Leute beschäftigt wie die Frage, ob es tatsächlich sein kann, dass Politikerinnen und Politiker zu ihrem eigenen Vorteil wirtschaften oder zum Vorteil bestimmter Interessengruppen. Das ist ein Thema, das viele Leute beschäftigt. Das hört man in Bürger/-innengesprächen. Das hört man, wenn man die Leute in der U-Bahn oder wo auch immer sich unterhalten hört. Das beschäftigt die Leute. Es ist absolut richtig, dass wir als Politik Rechenschaft ablegen und dass wir uns dafür engagieren, dass Transparenz hergestellt wird. Wir als Grüne haben sehr lange dafür gestritten, dass wir dieses Lobbyregister kriegen, dass wir mehr Transparenz herstellen.”
“Die Erfahrung, die uns berichtet wurde, ist: Wenn man mit den Hinweisgeberinnen und ‑gebern kommuniziert, legen viele im Laufe der Kommunikation ihre Identität offen und werden noch konkreter. All das wird sich sicherlich weisen. Ich bin ganz hoffnungsfroh, dass insbesondere die öffentlichen Stellen von vornherein den Stand der Entwicklung berücksichtigen, auch wenn es vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist. Vielen Dank für die Beratungen. Ich wünsche uns gute Beschlüsse heute hier und morgen im Bundesrat. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Stephan Brandner.”
“Die Hinweisstelle muss solche Hinweise bearbeiten, und das gleichrangig, anders als es noch im Regierungsentwurf vorgesehen war. Wir haben uns darauf geeinigt, dass es nicht verpflichtend ist, einen Rückkanal für solche anonymen Meldungen vorzusehen. Ich würde aber sagen: Die meisten Unternehmen – das haben die Gespräche in der Praxis gezeigt –, die mit solchen Hinweisen zu tun haben, machen die Erfahrung, dass es ganz schön schlau ist, solche Systeme vorzuhalten. Denn wenn man einen solchen Hinweis kriegt, ist dieser unter Umständen erst mal gar nicht so genau zuzuordnen. Da gibt es vielleicht Nachfragen, und bei der einen oder anderen Nachfrage stellt sich vielleicht heraus, dass die Sache schon bekannt ist oder dass es sich um eine kleinere Angelegenheit handelt, als es zunächst scheint. Ich glaube, die Unternehmen tun gut daran.”
“– Wir müssen hier den europarechtlichen Rahmen beachten. Ich glaube, da hat sich im Laufe der Gespräche die Spreu vom Weizen getrennt, auch auf Ihrem Stichwortzettel. Es waren gute Gespräche, in der Tat. Ich finde auch das Ergebnis gut. Wir haben den Anwendungsbereich beibehalten; er bleibt vollständig erhalten für die gesamten Themen, die im Gesetz benannt werden und die wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erweitert haben. Ich finde auch sehr wichtig, dass wir vor etwaigen Verstößen gegen das kollektive Arbeitsrecht – dass zum Beispiel Betriebsräte behindert werden, wenn jemand Hinweise geben möchte – weiterhin schützen. Herr Krings, ganz kleine Korrektur. Es wird weiterhin so sein, dass jemand, der anonym einen Hinweis gibt, den Schutz durch das Gesetz in Anspruch nehmen kann.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken für die guten Gespräche und die Koordination der beiden Minister, die angesprochen wurde. Das waren sehr sachliche Gespräche, in denen jede Frage sehr genau beleuchtet worden ist. Angesichts dessen, dass wir bei genauem Hinschauen viele Punkte erkannt haben, wo sich das Gesetz als gar nicht so schlecht erwiesen hat, würde ich eher fragen: Warum haben Sie es in den letzten Wahlperioden nicht hingekriegt? Ich glaube, wenn Sie sich dem gestellt hätten, wäre das gar nicht schlecht gewesen. Uns geht es auch manchmal so. Manche Lobbyorganisation schreibt einem ein paar Punkte auf, und wenn man sich diese anschaut, denkt man: Okay, wir verstehen, warum die das wollen. Aber das ist im Rahmen der Rechtsordnung nicht machbar.”
“Das muss entsprechend synchronisiert sein, damit ein vernünftiges Abwägen möglich ist. Wir sehen: Zivilklagen gehen insgesamt zurück. Wir müssen den Zivilprozess effektiv und attraktiv machen. Wir wollen es nicht so machen wie in den USA. Aber wir haben auch gesehen: Die Musterfeststellungsklage ist nicht das richtige Instrument. Diese Verbandsklage soll daher das passende Instrument werden. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Dr. Petra Sitte.”
“Ich denke, es kommt am Ende darauf an, dass alle dabei sein können, die das wollen und deren Interessen gleich gelagert sind, sodass es mit einem Verfahren gelingt, diese gemeinsam durchzusetzen und auch gemeinsam zu klären. Das gilt für alle Beteiligten, auch für die Unternehmen, die dann eben Rechtssicherheit haben. Es gibt noch ein paar andere Punkte. Dazu gehört die Klagebefugnis für inländische und ausländische Klagen, die man wahrscheinlich sinnvollerweise harmonisieren sollte. Auch das sollten wir uns anschauen. Wir haben auch noch eine weitere Frage: Wann verjähren eigentlich die Ansprüche? Denn es bringt ja eigentlich nichts, ein Instrument anzubieten, wenn die Betroffenen gezwungen sind, die Klage einzeln zu erheben, weil sie ansonsten in die Verjährung laufen.”
“Sowohl die Länder der einen Farbe als auch der anderen – also auch unionsgeführte Länder – geben im Hinblick auf die praktische Anwendung ein paar wichtige Hinweise, die wir sicherlich beachten sollten. Das Ziel muss sein: Wir wollen Verfahren bündeln, wir wollen die Justiz entlasten, und wir wollen die effektive Rechtsdurchsetzung garantieren. Deswegen ist es wichtig, dass die Frist verlängert wird; denn in den Stellungnahmen ist darauf hingewiesen worden, dass die Frist für ein Opt-in ein bisschen komisch anmutet und vielleicht gar nicht praxistauglich ist. Manchmal ist es nicht so leicht, Fristen einzuhalten. Herr Buschmann, wir beide hatten heute auch ein bisschen Schwierigkeiten – ich war ebenfalls ein bisschen zu spät –; das kann mal passieren.”
“Darum geht es auch in dem Beispiel, das nicht ohne Zufall Herr Buschmann bemüht hat: die Dieselklagen – sicherlich der bekannteste Fall in Deutschland. Genau daran müssen wir es messen: Ist es wirklich effektiv möglich, dass einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte wirksam durchsetzen? Ich halte es für ganz wichtig, dass die Menschen zu ihrem Recht kommen, dass sie tatsächlich das, was ihnen nach materiellem Recht zusteht, auch im Prozess durchsetzen können. Darum geht es. Daran müssen wir jetzt arbeiten. Wir haben eine Reihe von Stellungnahmen bekommen, und die setzen sich an einzelnen Punkten ja durchaus kritisch mit dem Entwurf auseinander.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die wahrscheinlich bekannteste Geschichte kollektiver Rechtsdurchsetzung ist die von Erin Brockovich, ganz bekannt geworden in der Verfilmung mit Julia Roberts, wo es um einen Fall von Grundwasserverseuchung im großen Ausmaß durch einen Energieversorger ging. Es waren sehr viele Menschen geschädigt worden, die alle nicht in der Lage gewesen wären, ihre Rechte einzeln durchzusetzen. Durch die gemeinsame Rechtsdurchsetzung, die sie organisiert hat, ist es dann gelungen, 333 Millionen Dollar zu erstreiten, die auf die Bewohnerinnen und Bewohner des vergifteten Ortes verteilt wurden. Dieser Fall macht deutlich: Es gibt solche Fälle, wo es eben nicht gelingt, gegen große Player, große Unternehmen, wirksam das Recht durchzusetzen. Genau darum geht es.”
“Auch dieser Teil der Kampagne ist gescheitert, und jetzt versuchen Sie es mit solchen lahmen Nummern. Ganz klar: Transparenz ist wichtig. Deswegen haben wir uns als Ampel ja auch vorgenommen, den Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse transparent abzubilden, den Fußabdruck in unserer Gesetzgebung entsprechend abzubilden – ein Anliegen, das SPD, Grüne und FDP vereint. Die SPD hat das in der GroKo schon länger versucht. Die Union hat es immer verhindert, dass wir hier zu mehr Transparenz kommen, um deutlich zu machen: Wer hat welchen Vorschlag eingebracht? Deswegen bleibt es dabei: Hier wurde transparent gehandelt. Transparenz ist wichtig, und das bleibt unser politisches Markenzeichen. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Klaus Ernst.”
“Wir müssen umsteuern bei der Frage, wie in Zukunft geheizt wird. Wir müssen die Fragen beantworten: Werden die Menschen auf Dauer eine bezahlbare Heizung haben? Wird es ihnen möglich sein, zu heizen, oder müssen sie weiterhin auf einen Energieträger setzen, der in wenigen Jahren so teuer sein wird, dass nur wenige ihn sich werden leisten können? Hier klare Signale zu setzen, auch an die Industrie, das ist das, was jetzt notwendig ist. Daraus wurde eine Kampagne gemacht, bei der den Leuten erzählt wurde: Ihr müsst die Heizung rausreißen. Nein, ihr müsst die Entscheidung dann, wenn eine neue Heizung erforderlich ist, richtig treffen. Sie muss so getroffen werden, dass man auf Dauer bezahlbare und klimafreundliche Wärme hat. Deswegen ist es ganz richtig, dass das hier gemacht wird.”
“Er hat nicht stattgefunden trotz der Vorarbeiten der CDU/CSU; wir haben ja leere Gasspeicher vorgefunden. Es galt, sehr schnell zu reagieren, um durch diesen Winter zu kommen und den nächsten Winter vorzubereiten. Da hat Patrick Graichen als verantwortlicher Staatssekretär ganze Arbeit geleistet. Er hat dafür gesorgt, dass wir jederzeit gut gefüllte Gasspeicher hatten, um durch diesen Winter zu kommen. Das ist genau der Punkt: Diese Erwartung, dass hier ein Angriff gelingen könnte, die ist enttäuscht worden, und jetzt kommen hier weitere Versuche, Angriffe zu starten. Sie sehen, was für ein laues Lüftchen Sie damit hier erzeugen können. Der nächste Angriffsversuch bezieht sich nun auf das, was jetzt dringend notwendig ist: Wir müssen jetzt langfristige Investitionsentscheidungen prägen.”
“Tatsächlich ist es ja so, dass das Öko-Institut nicht nur vom Wirtschaftsministerium beauftragt wird, sondern auch von anderen Ministerien, die von anderen Parteien geleitet werden, also etwa vom Forschungsministerium. Tatsächlich ist es ein Institut, das breit anerkannt ist und hohe Sachkompetenz aufweist. Und: Herr Brandner, von wem Sie beraten werden, wer Ihnen Ratschläge gibt, das konnten wir heute den Schlagzeilen entnehmen. Das kommt ja unmittelbar aus dem ganz, ganz rechten Sumpf. Was erleben wir hier also? Das war tatsächlich ein lahmer Anlauf für die Fortsetzung einer Kampagne, die schon im Hinblick auf diesen Winter versucht wurde. Die AfD hatte sich gewünscht, dass wir einen „heißen Winter“ kriegen. Der hat nicht stattgefunden. Warum hat er nicht stattgefunden?”
“Es gibt natürlich bei der Frage der Energiewende, wo die Union 16 Jahre lang gar nichts gemacht hat, viel zu tun. Deswegen gibt es natürlich auch sehr viel angesammelten Sachverstand von Leuten, die viel Zeit hatten, sich Gedanken zu machen, wie man es angehen muss, wenn man innerhalb der kurzen verbleibenden Zeit, um die Klimaziele noch einzuhalten, das Ruder rumreißen will. Deswegen braucht es natürlich jeden Sachverstand, der verfügbar ist. Deswegen nehmen wir natürlich diejenigen, die am meisten Ahnung von dem Thema haben. Und im Rahmen einer Ausschreibung kam eben heraus, dass weiterhin das Öko-Institut hier eine gute Beratungsinstitution ist.”