Till Steffen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen. Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen.”
“Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt.”
“Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe.”
“Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer. Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt.”
“Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann. Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein. Vielen Dank.”
“Die Ankündigungen, die letzte Woche gemacht wurden, sind ja sehr konkret. Deswegen können wir sehr klar sehen, was Sie planen. Künftig soll es so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf Auskunft hat, der persönlich ein berechtigtes Interesse nachweist.”
The complete record
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“Sie sind offenbar so kompliziert, dass es Ihnen nicht mal gelungen ist, Ihre Vorschläge in Form eines Gesetzesvorschlages hier auf den Tisch des Hauses zu legen. Seit einem Jahr arbeiten wir intensiv und engagiert in der Wahlrechtskommission; das fand ich hochinteressant und wertvoll. Da frage ich mich: Warum haben Sie die Zeit nicht genutzt, zusammen mit Ihren Expertinnen und Experten einen Gesetzentwurf zu entwickeln? Das scheint schwierig zu sein bei Ihren Vorschlägen. Was haben Sie jetzt hier vorgelegt? Eine Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages. Sie schlagen vor, heute hier zu beschließen, dass wir uns selbst verpflichten. Wissen Sie, was passiert, wenn wir das beschließen? Nichts! Es passiert gar nichts. Es ist wirklich absolutes Windowdressing, dass Sie einfach ein bisschen so tun, als würde man was am Wahlrecht ändern.”
“Bei der Frage „Wer wird es dann aus den Bundesländern?“ haben die Abgeordneten, die in den Wahlkreisen angetreten sind, den Vorrang; sie sind nach dem Stimmverhältnis als Erste dran, und dann kommen die Kandidatinnen und Kandidaten von der Liste. Das ist schon das ganze Wahlrecht, das wir vorschlagen. Es ist auch fair. Es ist fair, weil wir sehr genau darauf geachtet haben, dass wir bei jeder Veränderung, die wir vornehmen, die Wettbewerbschancen der Parteien, die heute im Deutschen Bundestag vertreten sind, nicht verändern; sie bleiben exakt gleich. Dieses Anliegen, das wir mit unserem Vorschlag verfolgen, ist uns sehr wichtig. Deswegen ist das klare Markenzeichen unseres Vorschlages: einfach und fair. Jetzt kommen wir zu den Ideen der CDU/CSU; die sind nämlich weder einfach noch fair.”
“Die Verteilung auf die Bundesländer ist auch festgelegt; sie ergibt sich aus der Zahl der abgegebenen Stimmen in den jeweiligen Bundesländern. Danach wird bestimmt, wie die Sitze der Parteien auf die Bundesländer verteilt werden. Also gibt es gar keine Abweichung zulasten oder zugunsten einzelner Bundesländer. Das ist anders als im jetzigen Bundestagswahlrecht, wo es durch Überhangmandate in einem Bundesland – das ist zum Beispiel bei der CDU in Baden-Württemberg häufiger vorgekommen – weniger Abgeordnete der CDU aus anderen Bundesländern gegeben hätte, als es dem Anteil an Wählerstimmen entsprochen hätte. Also, das ist an der Stelle ein ganz einfaches und klares System.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden heute hier im Deutschen Bundestag, weil wir als Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Dieser Gesetzentwurf ist einfach und fair. Er ist einfach, weil er die Benennung der Stimmen klarzieht: Künftig wird mit der Hauptstimme entschieden über die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag. Je mehr Hauptstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze erhält sie im Deutschen Bundestag. 598 Abgeordnete kommen bei jeder Wahl heraus; da gibt es keine Abweichung. Die Hauptstimme entscheidet dann also darüber, wie viele Mandate jede Partei im Deutschen Bundestag exakt erhält.”
“– Insoweit kann ich mir nur wünschen, dass Sie alle heute zustimmen und diesen wichtigen Schritt gehen, der die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders sicherstellt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Steffen. – Nächster Redner ist der Kollege Pascal Meiser, Fraktion Die Linke.”
“Gerade weil es sich in der Regel um komplexe Unternehmensstrukturen handelt, die analysiert werden müssen, haben wir diese Änderung vorgenommen; das steht im Koalitionsantrag. Insgesamt haben wir durch dieses Gesetz also sichergestellt, dass es bei den Mitbestimmungsrechten kein „Race to the bottom“ gibt und dass die Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch solche Umwandlungen nicht gefährdet wird. Herr Mayer – wenn ich mir diese kleine Bemerkung zum Schluss erlauben darf –, unterstellt, Sie hätten mit Ihrer Kritik am Verfahren recht, dann müssten Sie jetzt zustimmen; denn das Lobbyregistergesetz ist ja ein wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfes. – Ja, okay. Aber diese Kritik ist ja nicht mehr ganz aktuell.”
“Dann ist sehr deutlich, dass es dabei offenkundig gar nicht um eine höhere ökonomische Effizienz, sondern um das Verfolgen anderer Zwecke geht. Das ist dann ein Indiz. Wir haben auch bestimmte Schwellenwerte definiert. Wir haben außerdem – das ist eben auch gesagt worden – das Anhörungsrecht für die Gewerkschaften definiert. Denn es kommt darauf an, dass das Gericht im Vorfeld erkennt, warum eine bestimmte Umwandlung angelegt ist und dass sie unter Umständen einen missbräuchlichen Zweck verfolgt. Dafür brauchen wir eine intensivere Prüfung. Herr Mayer, Sie haben die Änderungen nicht mehr ganz richtig verfolgt. Weil es komplexe Fragen sind, haben wir diese Aufgabe ausdrücklich von einer Rechtspflegerin bzw. einem Rechtspfleger auf eine Richterin bzw. einen Richter verlagert.”
“Ursprünglich war ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In eine richtige Prüfung sollte nur bei bestimmten Anhaltspunkten eingestiegen werden. Wir haben uns gefragt: Wie soll das Gericht, welches das zu prüfen hat, die Anhaltspunkte erkennen, wenn es gar nicht prüft? Das erschien uns unlogisch. Wir sehen nun eine einstufige Prüfung vor und sorgen so dafür, dass jede Umwandlung angeschaut wird. Dann muss nach bestimmten Kriterien, die wir deutlicher formuliert haben, intensiver geprüft werden und der Umwandlung gegebenenfalls auch nicht zugestimmt werden. Das spielt eine Rolle – wir haben das benannt –, wenn zum Beispiel der Unternehmenssitz in einem Land gewählt wird, in dem überhaupt gar keine wirtschaftliche Tätigkeit besteht.”
“Dass diese Rechnung am Ende meistens nicht aufgeht – gerade in Zeiten, wo viele Unternehmen um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werben müssen, die sie für ihre Tätigkeiten brauchen –, hat Frau Wegge zutreffend dargestellt. Die Mitbestimmung ist ein Gewinn. Aber es gibt immer wieder Unternehmen, die versuchen, sie auszuhebeln. Eine Umwandlung darf natürlich nicht dazu genutzt werden, die Mitbestimmung auszuhebeln. Vor diesem Hintergrund haben wir bei der Kontrolle draufgesattelt, zum Schutz nicht nur der Mitbestimmung, sondern auch der Altersversorgung. Denn auch das gibt es: Unternehmen nehmen eine missbräuchliche Umwandlung vor, um sich von der kostspieligen Altersversorgung zu trennen. Genau das soll durch die eingehendere Prüfung verhindert werden, die wir hier vereinbart haben. Wir haben hier umgestellt.”
“Deswegen begrüßen wir, dass es diesen Vorstoß, diese Richtlinie gibt, dass einheitliche Regelungen geschaffen und in deutsches Recht umgesetzt werden. Aber wir müssen die kritischen Punkte genau anschauen, die hier angesprochen worden sind, damit nicht anlässlich einer solchen Umwandlung insbesondere die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Gefahr geraten. Dabei geht es um die Frage der Mitbestimmung; das Thema kennen wir. Wir kennen natürlich auch entsprechende Situationen in Deutschland und wissen, dass vielfach Konstrukte gewählt werden, um die Mitbestimmung auszuhebeln. Da gibt es eine große Kreativität. Es gibt sogar Anwälte, für die es das Geschäftsmodell ist, sich entsprechende Möglichkeiten auszudenken. Es gibt aber auch viele Unternehmen, die sich extra so organisieren, dass Mitbestimmung nicht stattfindet.”
“Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sinn der Umwandlungsrichtlinie ist ja, dass es für Unternehmen rechtssicher möglich sein soll, grenzüberschreitend zu fusionieren, die Unternehmensform umzuwandeln und dadurch die Möglichkeiten des Binnenmarkts zu nutzen. Herr Lieb hat den Kern dieses Gesetzes hier zutreffend dargestellt; das will ich gar nicht wiederholen. Man muss bei den Punkten, die wir hier kritisch diskutieren, trotzdem im Auge behalten, worum es eigentlich geht. Es geht darum, dass Grenzen in Europa nicht verhindern sollen, dass Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt tätig sind – was wir dringend brauchen, um wettbewerbsfähig zu sein gegenüber anderen großen Märkten, auf denen es solche Grenzen nicht gibt, Märkten in größeren Staaten, etwa in den USA oder in China.”
“Dennoch machen wir einen großen Schritt nach vorne für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, nachdem die CDU/CSU dies in der letzten Wahlperiode erfolgreich ausgesessen hat. Deswegen finde ich Ihre Kritik hier auch sehr, sehr kleinteilig. Ich finde es bedauerlich, dass der Bundesrat dieses Thema heute nicht aufgesetzt hat. Wir werden dieses Gesetz natürlich durchsetzen; das ist auch notwendig zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und – noch viel wichtiger – zum Schutz unseres Rechtsstaates und zur gleichmäßigen Durchsetzung von Gesetzen für alle. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Clara Bünger.”
“– Und alle haben gesagt: Wenn man sich für die Bearbeitung dieser Vorgänge eine entsprechende Software zulegt, dann bietet schon das Standardprodukt die Möglichkeit, auch anonyme Hinweise zu verarbeiten. – Ihr Argument von Mehrkosten kann ich an der Stelle nicht nachvollziehen. Es gibt ein paar Punkte, die wir meiner Meinung nach in diesem Gesetz noch nicht ausreichend abgebildet haben. Das betrifft die Frage, ob auch Meldungen von Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausreichend abgebildet sind. Das wird in der Entschließung entsprechend angesprochen. Auch Fälle, in denen es Meldungen geben kann, die im öffentlichen Interesse liegen, haben wir nicht unbedingt ausreichend abgebildet. Ich verweise auf das Beispiel von Brigitte Heinisch, der Berliner Whistleblowerin, die auf Missstände in Pflegeheimen hinwies.”
“Da stellt sich die Frage: Wie soll das denn eigentlich bekannt werden, außer durch einen Tierarzt, der natürlich weiß, was eine vernünftige Gabe von Antibiotika ist und was unvernünftig ist? Dass darauf hingewiesen werden kann, ist auch ein wichtiger Schritt, den wir mit diesem Gesetz machen. Weil es ja auch einer der Punkte ist, die angesprochen wurden: Wir haben sehr ausführlich mit Compliance-Stellen großer Unternehmen gesprochen: mit der Telekom, mit thyssenkrupp, mit Aurubis in Hamburg. Und die haben ganz klar gesagt: Natürlich bearbeiten wir auch anonyme Hinweise. Wir wären ja schön blöd, wenn nicht. Natürlich wollen wir Missständen auf den Grund gehen. Manchmal sind die anonymen Hinweise gerade die interessantesten.”
“Ein ganz wichtiger Bereich, wo Whistleblowing auch eine große Rolle spielt, ist der Tierschutz. Wir haben es ja in Zeiten von Corona erlebt, wo in großen Fleischfabriken die Coronaauflagen missachtet wurden, Menschen zu Schaden kamen, weil entsprechende Vorkehrungen nicht eingehalten wurden. Da muss es natürlich zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die da harte Arbeit leisten, möglich sein, darauf hinzuweisen, ohne dass das einschneidende persönliche Konsequenzen hat. Wir haben an der Stelle einen weiteren Punkt ergänzt. Wir haben es auch ermöglicht, dass Tierärzte, die im gewerblichen Bereich tätig sind, auch Hinweise geben können. Wir haben vor wenigen Wochen über die massenhafte Gabe von Antibiotika gesprochen.”
“Es ist ja ganz klar: Polizistinnen und Polizisten leisten einen Eid auf das Grundgesetz, auf unsere Verfassung. Ich nehme mal den Fall, dass ein Polizeibeamter feststellt: Irgendwie kommt mir das hier komisch vor. Hier reden Kolleginnen und Kollegen in einer Weise, die mit der Verfassung nicht vereinbar ist, machen zum Beispiel rassistische Äußerungen, die die Sorge begründet erscheinen lassen, dass sich das auch im polizeilichen Handeln niederschlägt. – Dass dieser Beamte dann Bescheid sagt und dafür sorgt, dass dem im frühen Stadium entgegengewirkt wird, das ist absolut richtig. Das macht ja auch die Razzia deutlich, die wir vor wenigen Tagen hatten. Wollen wir wirklich so lange warten, bis Leute tatsächlich Dienstwaffen entwenden und sich gegen den Staat wenden, oder wollen wir früher intervenieren? Ich wäre eindeutig für Letzteres.”
“Es geht darum, ob das, was wir hier im Deutschen Bundestag an Gesetzen beschließen, für alle gilt oder ob das nicht gilt für Leute, die einfach nur mit ausreichend großen Beträgen hantieren oder die genug Ressourcen haben, um ihr kriminelles Handeln mit ganz komplizierten Konstruktionen zu verschleiern, während der einzelne einfache Gewerbetreibende jederzeit das Finanzamt im Nacken hat. Es geht also wirklich um Gerechtigkeit. Es geht um die Frage, ob unser Rechtsstaat wirklich für alle gilt. Deswegen müssen wir ein großes Interesse daran haben, dass dieses Gesetz in einer wirksamen Weise auch angewendet wird. Es ist tatsächlich auch ganz wichtig, dass wir eingefügt haben, dass verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten auch zum Gegenstand von Hinweisen gemacht werden können.”
“Derjenige, der das Ganze erfunden hat, Hanno Berger, ist ja dieser Tage zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Wirken von Strafgerichten mit einschneidenden Sanktionen steht am Ende. Am Anfang steht der Hinweis von Menschen, die tatsächlich wissen, was innen passiert, und einen entsprechenden Hinweis geben und überhaupt solche Ermittlungen anstoßen können, damit der Staat dann tatsächlich entsprechend handeln kann. Worum geht es also im Kern?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser sehr verschwurbelten Rede ist es an der Zeit, noch mal deutlich zu machen, worum es bei diesem Gesetz wirklich geht. Es geht darum, dass es viele große Skandale gibt, wirklich mit großem Ausmaß, die ohne Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber von innen niemals ans Tageslicht gekommen wären. Es sind ja schon einige Beispiele von Sebastian Fiedler genannt worden. Nehmen wir das Thema Cum-ex, den größten Steuerraub unserer Geschichte, wie viele bereits gesagt haben. So etwas ist nur ans Tageslicht gekommen, weil irgendjemand irgendwann von innen gesagt hat: Hier passiert etwas, wo durch sehr trickreiche Gestaltung ganz gezielt Steuern hinterzogen werden sollen. – Man sieht ja: Es ist gar keine Bagatelle.”
“Insbesondere gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Mitgliederzahl, der Ausstattung, und es gibt auch erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Themen, die in den jeweiligen Mitgliederversammlungen bewegt und entschieden werden müssen. All das spielt bei der Frage einer guten Vorbereitung der Mitgliederversammlung aber natürlich eine Rolle. Daher muss auch das Recht, diese Unterschiede im Blick zu haben, zur Geltung kommen. Schließlich ist es gerade das Tolle am Vereinsrecht, dass es Menschen in ganz vielen Bereichen einen guten Rahmen bereitet, gemeinsam an einem Ziel zu arbeiten. Das wollen wir erhalten und fördern, und daher wollen wir das parlamentarische Verfahren nutzen, die beste Lösung für die circa 620 000 Vereine mit über 50 Millionen Vereinsmitgliedern in Deutschland zu finden.”
“Insbesondere soll dabei die Alternative zur physischen Teilnahme nicht auf den Einsatz von Videokonferenztechnik beschränkt werden, die gerade im Vereinskontext auch nicht immer verfügbar sein wird. Vielmehr soll die Ausübung der Mitgliederrechte im Wege jedweder geeigneten elektronischen Kommunikation zugelassen werden. So können Vereine am besten interessengerechte Lösungen finden und beispielsweise in geeigneten Situationen auch den Meinungsaustausch per Telefonkonferenz oder Chat anbieten und eine Stimmabgabe per E‑Mail zulassen. Das ist auch notwendig und geboten; denn die Vereinslandschaft in Deutschland ist vielfältig.”
“Vereine, die über die bloße Anwendung der Coronaregeln hinausgegangen sind und sich selbst eigene Regeln für rein digitale oder hybride Mitgliederversammlungen gegeben haben, können weiter nach diesen Regelungen verfahren. Die beabsichtigte Neuregelung wird es allen Vereinen auch erleichtern, zukünftig entsprechende Regelungen erstmals zu schaffen oder zu ändern; denn durch die beabsichtigte Neuregelung werden Zugangshürden gesenkt, was erfahrungsgemäß zu einer höheren Beteiligungsquote bei Abstimmungen führt, wodurch auch das für Satzungsänderungen notwendige Quorum leichter erreicht wird. Daher werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag im Rechtsausschuss vorlegen, der den vorliegenden Vorschlag aus dem Bundesrat aufgreift und im eingangs beschriebenen Sinne weiterentwickelt.”
“Deswegen ist es natürlich richtig und gut, dass wir diesen Schritt gehen, dass es künftig selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Regeln, die für alle gelten, müssen auch alle lesen können. Ich wünsche mir, dass wir diesen Weg noch ein Stückchen weitergehen. Wir haben in Deutschland den interessanten Kniff, dass wir in einer ganzen Reihe von Gesetzen auf den Stand der Technik verweisen. Man muss sich von Gesetzes wegen an den Stand der Technik halten. Das ist in VDI-Richtlinien und DIN-Normen niedergelegt. Wenn man die lesen möchte, muss man Geld ausgeben. Das, was für einen gilt, erfährt man nur, wenn man Geld ausgibt. Diesen Missstand sollten wir als Nächstes angehen. Das wäre konsequent, um hier den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Ich wünsche mir, dass wir nicht sagen: Wow, wir haben es endlich geschafft.”
“Da müssen wir wesentlich weiterkommen. Es ist gut, dass auch dieser Prozess jetzt entsprechend voranschreitet. Etwas anderes ist ganz wichtig. Es geht um den Zugang zum Recht. Es ist ganz interessant, dass wir tatsächlich – das hat sich sukzessive geändert – vor einigen Jahren der Meinung waren: Derjenige, der wissen wollte, was wirklich im Gesetz steht, und die Originalfassung haben wollte, muss das Bundesgesetzblatt für Geld abonnieren, zunächst in Papierform. – So war es zunächst auch bei den Internetfassungen. Man muss Geld aufwenden, um herauszufinden, welchen Regeln man sich jetzt fügen muss, welche Regeln gelten. Das ist natürlich ein Missstand; denn wir machen die Regeln für alle. Sie gehören nicht dem Staat, sondern den Bürgerinnen und Bürgern. Für sie machen wir das.”
“Herr Amthor, da haben Sie Recht. Verwaltungen arbeiten so. Unternehmen arbeiten herkömmlich mit Hierarchien, weil Papier tatsächlich bestimmte physische Eigenschaften hat. Das muss man nicht mehr machen. Das führen uns viele Unternehmen vor, die mit digitalen Anwendungen erfolgreich sind. Wenn wir das nutzen wollen, dann müssen wir Digitalisierung weiterdenken. Das ist das, was wir leisten müssen. Das ist angesprochen worden. Die Maschinenlesbarkeit ist die Voraussetzung dafür, dass digitale Anwendungen im Rückgriff auf die aktuelle Gesetzesfassung interessante Optionen anbieten können. Deswegen ist es so irre, dass wir uns hier zunächst, genauso wie an vielen anderen Stellen, bei der Digitalisierung darauf beschränken, PDFs ins Internet zu stellen. Wer sich ein bisschen damit beschäftigt, weiß, wie wenig das ist.”
“Damit wir diesen Weg nicht mehr gehen müssen, ändern wir das Grundgesetz und auch das entsprechende Gesetz. Darum geht es im Kern. Ich finde, das ist auch ein schönes Beispiel dafür, was wir machen, wenn wir in Deutschland von Digitalisierung reden. Wir reden immer von Digitalisierung. In Wahrheit machen wir meistens Schritte, die absolute No-Brainer sind, nämlich einen Vorgang, der herkömmlich auf Papier erfolgte, auf einen elektronischen Weg zu übertragen. Das ist aber zu kurz gesprungen, wenn wir sagen, dass wir damit die Digitalisierung geschafft haben. Natürlich ist Digitalisierung viel mehr, etwas ganz anderes, nämlich eine Veränderung unseres Zusammenlebens und der Art, zu arbeiten, zu leben, miteinander zu interagieren, weil diese Wege ganz andere Möglichkeiten bieten. Auch als Gesetzgeber machen wir bestimmte Prozesse genauso.”
“Es reicht nicht aus, in das Gesetz zu gucken – Papierausgaben, die man früher kaufen konnte, oder Sammlungen im Internet, wie es heutzutage der Fall ist –, sondern es gibt das eine Original. Das ist maßgeblich, und das steht bislang im Gesetzblatt. Das Gesetzblatt heißt so, weil es aus Papier ist. Dieser Begriff steht im Grundgesetz. Weil dieser Begriff dort steht und man sich das 1949 gar nicht anders vorstellen konnte, müssen wir das jetzt ändern, wenn wir das anders machen wollen. Aktuell ist es so. Fast alle Leute, die wissen wollen, was im aktuellen Gesetz steht, schauen im Internet an geeigneter Stelle, was verkündet worden ist. Aber auch das Gesetzblatt, das jetzt im Internet steht, ist nur eine Wiedergabe des Originals, das auf dem Papier steht.”
“Wenn wir in dem sehr vertrauensvollen Ton reden, wie wir das bei diesem Gesetz getan haben, und so gemeinsam Ergebnisse erzielen, kann es für diese Themen einfach nur gut sein. Wir sind bei dem Thema der Verkündung. Hier denken die meisten vielleicht an Weihnachten. Es geht nicht darum, was die Engel demnächst tun werden, sondern es geht hier um die spannende Frage, die die Kollegen Karaahmetoğlu und Amthor bereits ausgebreitet haben: Wie werden Gesetze in die Welt gesetzt? Wie wird das, was wir hier täglich in stundenlanger Arbeit tun, den Normen unterworfenen Bürgerinnen und Bürgern so zur Kenntnis gegeben, dass sie wissen: „Ja, das ist wirklich ein Gesetz, daran muss ich mich halten“? Hier gibt es eine Besonderheit, die den meisten gar nicht so geläufig ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Amthor, ich kann Ihnen versprechen: Wir werden Sie nicht enttäuschen. Wir werden auf Sie zukommen, was weitere Grundgesetzänderungen betrifft. Insbesondere wollen wir mit Ihnen über die Änderung des Wahlalters für die Bundestagswahl sprechen. Wahlalter 16 ist ein Thema, das wir uns vorgenommen haben, das wir auch intensiv beraten haben. Ich bin mir tatsächlich auch sicher, dass wir zu einem guten gemeinsamen Ergebnis kommen werden. Insoweit, glaube ich, haben wir genug Stoff, über viele Dinge bezüglich der Änderung des Grundgesetzes zu sprechen. Zum Beispiel wollen wir bei den Kinderrechten und an einigen anderen Stellen etwas tun. Wir werden viel Stoff haben, gemeinsam über Grundgesetzänderungen zu reden.”
“Das führt dazu, dass das elektronisch beim Gerichtsvollzieher eingeht, dort aber alles ausgedruckt werden muss und jeden Tag ein Lieferwagen zur Niederlassung der Postbank fährt. – Das funktioniert nicht. Ich sehe das Bundesjustizministerium in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass solche Prozesse von Anfang bis Ende digitalisiert stattfinden, auch wenn Player aus anderen Zuständigkeitsbereichen einen Beitrag leisten müssen. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.”
“Wie kommen wir zu einer wirklich durchgreifenden Digitalisierung? Zwei Voraussetzungen dafür will ich nennen: Erstens. Es reicht nicht aus, einfach analoge Prozesse, die entstanden sind, weil wir in der Vergangenheit mit Papier gearbeitet haben, ins Digitale zu übertragen, sondern wir müssen auch die Prozesse verändern. Bislang übertragen wir tatsächlich nur diese analogen Prozesse ins Digitale. Da müssen wir zu einem ganz anderen Digitalisierungsansatz kommen. Zweitens. Wir müssen Prozesse von Anfang bis Ende denken. Ich will nur ein kleines Beispiel geben: In Hamburg haben die Gerichtsvollzieher die elektronische Akte zur Verfügung und sind jetzt durch wundersame Fügung zuständig für alle Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die bei der Postbank einzureichen sind, bundesweit.”
“Das wäre ein Angriff auf die Resilienz des Rechtsstaates, weil die Leute ihre Probleme dann vielleicht anders lösen. An dieser Stelle muss ich ganz klar sagen: Wer in diesen Debatten mit Schuldzuweisungen arbeitet, ist Teil des Problems. Wir müssen das gemeinsam hinkriegen. Deswegen ist es nicht ausreichend, zu sagen: Es ist super, dass wir so weit sind, dass bei den Bundesgerichten die E‑Akte eingeführt ist. – Natürlich können wir erst zufrieden sein, wenn wir sagen können: Alle Gerichte bei Bund und Ländern sind so weit. – Der Bund muss ein Auge darauf haben, dass das am Ende gelingt. Die E‑Akte ist nur die Voraussetzung für eine effektive Digitalisierung. Die E‑Akte ist nur ein Schritt, der schon längst hätte erfolgen müssen. Was wir jetzt brauchen, ist eine Verabredung über den nächsten Schritt.”
“Wenn wir jetzt modernisieren, dann ist das allein natürlich nicht ausreichend, weil es darauf ankommt, dass wir den Rückstand aufholen. Das heißt, wir müssen in Sachen Innovation schneller werden und dürfen den Abstand nicht größer werden lassen. Deswegen müssen wir natürlich eine andere Form von Innovation an den Tag legen. Gerade deswegen brauchen wir große Ressourcen von Bund und Ländern, um das als gemeinsamen Prozess hinzukriegen. Das muss tatsächlich in vertrauensvoller Zusammenarbeit gemeinsam entwickelt werden. Das ist wichtig, weil es auch um die Frage geht, ob die Lebensrealität der Menschen noch irgendetwas mit der Realität bei Gericht zu tun hat; denn wenn das zu weit auseinanderfällt, dann leidet die Akzeptanz des Rechts.”
“Der zweite Teil – die Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat – ist ein Vorhaben im Koalitionsvertrag, das seiner Umsetzung noch harrt und das wir natürlich dringend angehen müssen. Und ja, wenn man sich diesem Thema widmet, wird natürlich auch ein Pakt für den Rechtsstaat, der nicht notwendigerweise eins zu eins so zu sein hat, wie es in der Vergangenheit war, sich stark mit Themen der Digitalisierung beschäftigen müssen. Das ist auch notwendig. Es ist eine vielbeachtete Studie der Bucerius Law School veröffentlicht worden. Da hat man verglichen und geschaut, wo wir bei der Digitalisierung der Justiz stehen. Tatsächlich war das Ergebnis – und das ist der Ausgangspunkt für diese Koalition –, dass Deutschland anderen Staaten, die sich schon länger bemühen, 10 bis 15 Jahre bei der Digitalisierung hinterherhinkt.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Buschmann! Meine Damen und Herren! Ich möchte über den Pakt für den Rechtsstaat sprechen. Tatsächlich ist es so: Wir haben im Koalitionsvertrag zweierlei vereinbart, nämlich den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern. Wir haben im vorliegenden Haushalt die Voraussetzungen für den Einstieg in den Digitalpakt für die Justiz geschaffen. Ein Pakt setzt natürlich voraus, dass man vernünftige Vereinbarungen trifft. Das gilt für beide Seiten. Insoweit ist es auch richtig, genau hinzugucken, was dahin gehend länderseitig gemacht wird. Voraussetzung ist, dass man vernünftig vereinbart.”
“Die Banken und Kanzleien hätten das Risiko, erwischt zu werden, viel höher bewertet, wenn ihre Mitarbeiter durch den Staat geschützt werden, wenn sie sich an die Öffentlichkeit wenden. Und ich bin mir sicher, es wäre jedenfalls nicht zu einem Skandal dieses Ausmaßes gekommen. Ein Verständnis, welche Umstände den Cum-ex-Skandal erst möglich gemacht haben und wie wir dafür sorgen, dass er sich nicht wiederholt, fehlt dem vorliegenden Antrag leider komplett. Er beschränkt sich auf eine oberflächliche Problemdarstellung und platte Phrasen statt auf konstruktive Lösungen. Alles in allem also ein Antrag, der die Kolleginnen und Kollegen bei den Beratungen im Ausschuss vor keine großen Herausforderungen stellen dürfte.”
“Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität gehen die Täterinnen und Täter planvoll vor, und meistens gibt es Mitwisserinnen und Mitwisser, die nur schweigen, weil sie die Konsequenzen fürchten, wenn sie ihr Wissen öffentlich machen. Durch guten Schutz für die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber entsteht ein Klima, in dem Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger wissen, dass sie nicht damit durchkommen, illegale Dinge zu tun oder Probleme rechtswidrig zu ignorieren. Die damaligen Entscheidungsträger im BMF hätten vielleicht viel eher gehandelt, wenn sie hätten fürchten müssen, dass sich Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen aus den Finanzämtern, den Ministerien oder auch aus den Banken an die Öffentlichkeit wenden.”
“Diese müssen wir schützen, damit sie nicht am Ende im Regen stehen, weil sie zum Wohle aller auf Missstände aufmerksam gemacht haben. Wir haben bereits im Oktober über die Vorgänge gesprochen, und mein Kollege Sascha Müller hat es bereits gesagt: Dass der Skandal rund um die Warburg Bank ans Licht gekommen ist, ist maßgeblicher Verdienst von Whistleblowern. Und schon deshalb gehören Menschen, die ihre Karriere und mitunter ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen, geschützt. Und genauso wichtig ist der Hinweisgeberschutz aus präventiver Sicht. Denn die besten Skandale sind die, die gar nicht erst entstehen. Hier gilt: Die beste Abschreckung ist immer die Gefahr, erwischt zu werden.”
“Mindestens genauso wichtig ist, dass wir alles tun, diese Betrügereien in Zukunft zu verhindern. Das gelingt uns natürlich zunächst mit guter Gesetzgebung und einer leistungsstarken Finanzverwaltung. Das gelingt uns aber auch, indem wir ein resilientes System gegen Wirtschaftskriminalität schaffen. Hier setzen wir mit dem Hinweisgeberschutzgesetz an, das wir zurzeit im Rechtsausschuss beraten. Das ist – natürlich neben guter und vorausschauender Gesetzgebung – ein ganz wichtiger Baustein, um solche Vorfälle in Zukunft aufzuklären. Denn die wichtigsten Hinweise auf illegale Praktiken in Unternehmen, von der Steuerhinterziehung bis zum Verstoß gegen Hygienevorschriften oder Umweltstraftaten, können uns die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.”
“Problembeschreibungen im Internet zusammenkopieren und Phrasen dreschen, statt Lösungen zu präsentieren, so funktioniert Opposition nicht. Natürlich muss dieses Geld zurückgefordert werden, und das geschieht ja auch. Erst im August hat die Staatsanwaltschaft Bonn über 190 Millionen Euro von der Warburg Bank zurückgefordert. Es laufen über 100 Verfahren, die juristisch komplexe Lage klart dank Urteilen des BFH und BGH nach und nach auf. Was es jetzt braucht, ist eine gute personelle Ausstattung bei Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Landeskriminalämtern und eine gute Vernetzung dieser Behörden, etwa in eng zusammenarbeitenden Ermittlungsgruppen. Während die AfD über ihrem Antrag gebrütet hat, ist die Ampelkoalition längst tätig geworden. Denn wir müssen nicht nur alles daransetzen, die Steuermittel zurückzuholen.”
“Das Finanzministerium kannte diese Praktiken offenbar, handelte aber lange Zeit nicht. Dieses Nichtstun erleben wir heute bei der AfD. Seit Wochen kündigt sie einen Antrag an, vorgelegt wurde nichts. Seit gestern ist das große Geheimnis, was denn hier beantragt werden soll, nun endlich gelüftet. Sie haben sich für ihren Antrag hauptsächlich zweier Werkzeuge bedient: Kopieren und Einfügen. Im Wesentlichen haben Sie Erklärungen aus dem Bericht zum 4. Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode und verschiedener Wirtschaftsnachrichten, wie Cum-ex und Cum-cum funktionieren, absatzweise in ihrem Antrag zitiert. Im Ergebnis stellen Sie dann messerscharf fest, dass es gut wäre, die verlorenen Steuern zurückzuholen, und fordern die Regierung auf, schnellstens ein entsprechendes Zeichen zu setzen.”
“Ich bin froh: Die Ampel als Fortschrittskoalition geht heute immerhin diesen Schritt.”
“– Wir haben doch zusammengesessen in der Wahlrechtskommission. Sie verweisen aber auf den Autoführerschein. Und dann sage ich: Ja, und was ist mit dem Moped, das 80 km/h fährt, oder mit dem Trecker, der mehrere Tonnen schwer ist? Was ist denn damit? Keine Gefahr? Doch, natürlich geht auch von diesen Fahrzeugen eine Gefahr aus. Und was ist mit der Lebenswegentscheidung, die viele junge Menschen mittlerweile treffen müssen, wenn sie nach zwölf Jahren Schule fertig sind, bevor sie volljährig sind? Sie müssen sich entscheiden, in welche Richtung es für sie für den Rest des Lebens geht. Das ist doch eine ganz wichtige, zentrale Weichenstellung. Wir erwarten von ihnen, dass sie diese Entscheidung treffen, aber die müssen die jungen Leute doch selber treffen. Ich wünsche mir, dass die Union bei Reformschritten für das Wahlrecht dabei wäre.”
“Wir haben uns mit der Frage beschäftigt, wie es uns gelingen kann, dass wir ein besseres Verhältnis von Männern zu Frauen in diesem Parlament hinbekommen. Und wir haben uns mit der Frage beschäftigt, wie wir es hinkriegen, dass der Bundestag nicht immer weiter wächst. Und bei all diesen Themen kommt von Ihnen: Ja, aber es gibt Bedenken, alles ganz schwierig. – Ja, genau. – Dies ist die erste Gelegenheit, bei der wir hier etwas beraten, und Sie sagen: Wir haben Bedenken. – Das macht deutlich, dass es ein bisschen schwierig ist, bei notwendigen Reformbedarfen tatsächlich zu einem parteiübergreifenden Konsens zu kommen, der auch die große Oppositionsfraktion einschließt, was ich mir tatsächlich wünsche. Das haben Sie eben noch einmal illustriert; denn die Argumente sind eigentlich widerlegt worden. – Doch, natürlich.”
“Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hoffmann, mit dem letzten Argument haben Sie sich ein bisschen verlaufen, muss man sagen. Wir haben hier über das Wahlalter für die Europawahl gesprochen. Wir haben darüber gesprochen, was wir mit den Ergebnissen der intensiven Beratungen machen, die wir in der Wahlrechtskommission hatten und die es dann im Folgenden auch in den Ausschüssen gegeben hat. Wir sitzen zusammen in der Wahlrechtskommission. Wir beraten eine ganze Menge Dinge. Diese Kommission hat die Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen, ob wir das Wahlrecht an verschiedenen Stellen modernisieren wollen, können oder müssen. Und wir haben eine Menge Themen auf dem Zettel: Wir haben uns mit dem Wahlalter beschäftigt. Wir haben uns mit der Frage beschäftigt, ob Deutsche aus dem Ausland wählen dürfen.”
“Das ist viel stärker objektivierbar, und gleichwohl kann es Situationen geben, wo auch dieses Kriterium zu keiner klaren Entscheidung führt, weswegen wir dafür geworben hatten, auch andere Kriterien in diesem Prozess mit unterzubringen. Ich will, genauso wie alle anderen, damit enden, zu sagen: Wir verabschieden heute dieses Gesetz, weil das Gericht das von uns verlangt, in der Hoffnung, dass es nie zur Anwendung kommt, aber mit dem Versprechen, dass dieses Thema damit nicht vom Tisch ist. Erstens gibt es auch noch andere Bereiche, wo Triage-Situationen auftreten können, und zweitens muss das breite Thema der Vortriage noch weiterhin betrachtet werden. Deswegen wird dieses Thema für uns aktuell bleiben. Diana Stöcker spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Es ist herausgearbeitet worden, dass die Kriterien, die praktisch zur Anwendung kamen, zwar ihre Berechtigung hatten, gleichzeitig aber auch große Möglichkeiten für eine potenzielle Diskriminierung boten, weil auf die langfristige Überlebenswahrscheinlichkeit abgestellt wurde, sodass dieser Gedanke „Diese Person ist behindert und hat deswegen ohnehin nicht so lange zu leben wie eine andere Person“ Raum bekäme. Genau da hat das Bundesverfassungsgericht uns als Gesetzgeber gesagt: So kann es nicht bleiben. Ihr müsst euch entscheiden. Die Entscheidung wird dadurch nicht einfach, aber wir müssen uns entscheiden; wir müssen ein geeignetes Kriterium finden. Ich bin der Überzeugung, dass wir ein gutes Kriterium gefunden haben, weil wir es wirklich strikt begrenzen auf die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit.”
“Alle, die ich in diesem Prozess erlebt habe, habe ich in einem harten Ringen erlebt, hier zu einer richtigen Antwort zu kommen. In dieser Kollision hat das Recht bislang gesagt: Da halten wir uns raus. – So ist das Bundesverfassungsgericht auch in anderen Situationen vorgegangen; das Luftsicherheitsgesetz ist hier ja immer wieder angeführt worden. Es hat gesagt: Ein Gesetz, das darüber entscheidet, ob das eine oder das andere Leben, das bei der Kollision zweier Flugzeuge in Rede steht, gerettet werden soll, kann es nicht geben. – Das ist einfach für das Recht und den Gesetzgeber, aber schwer für die Ärztinnen und Ärzte. Das würde, wie es das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, zum Einfallstor für mögliche Diskriminierung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema – das sage ich gerade auch aus der rechtspolitischen Perspektive – führt das Recht an seine Grenzen. Es ist ein Thema, wo das Recht das, was es ansonsten leistet – zu sagen, was gut und was falsch ist –, nur begrenzt leisten kann. Denn wir haben hier Ärztinnen und Ärzte in einer Ausnahmesituation, die die Wahl haben zwischen zwei Entscheidungen, die beide falsch sind, die beide nicht richtig sein können. Das macht die Entscheidung und die Debatte darüber sehr schwer. Ich bin deswegen sehr froh, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Rednerinnen und Redner hier den angemessenen Ton gefunden hat. Denn, ich glaube, es ist ganz falsch, hier mit Schuldzuweisungen auf der persönlichen Ebene zu arbeiten.”
“Dass erreichen wir nicht, wenn wir die Mitgliedstaaten in einen Wettkampf treiben, wer die niedrigsten Standards etabliert. Grenzüberschreitende Umwandlungen dürfen nicht zu einem Race to the Bottom führen. Das wäre nicht im Sinne der Niederlassungsfreiheit. Daher müssen wir die Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen bei den kommenden Beratungen zur Priorität machen. Ich freue mich darauf.”