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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Till Steffen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um eines vorweg ganz klar zu sagen: Selbstverständlich müssen wir bauen. In Wohnungsmärkten, wo es hohe Nachfrage gibt, muss natürlich auch zusätzlicher Wohnraum entstehen. Aber Bauen allein reicht nicht. Hier will ich auf das Beispiel von Hamburg verweisen.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Deswegen muss man auch ganz klar sagen: Regelungen, wie sie jetzt auf dem Papier stehen, die reichen nicht, die nützen nichts, wenn sie tatsächlich so ausgenutzt werden können. Und sie reichen eben auch nicht, wenn man solche komplizierten Regelungen vorlegt, wie sie jetzt die Koalition uns auf den Tisch des Hauses legt.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Oder die Indexmiete: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes innerhalb eines Jahres 3 Prozent, soll die Hälfte des darüberhinausgehenden Teils – laut Entwurf der Bundesregierung – bei der Berechnung der Mieterhöhung unberücksichtigt bleiben. Das ist ja noch komplizierter als Ihre Biotreppe.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir haben ganz viele mietrechtliche Regelungen, die gut gemeint sind; wenn sie aber zur Anwendung kommen, reagieren viele Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Damit laufen diese mieterrechtlichen Regelungen leer. Wir haben deswegen noch mal einen Gesetzentwurf vorgelegt.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Darauf müssen wir das beschränken, um diesem Vermieterjoker endlich einen Riegel vorzuschieben, sodass er nicht gegen jede mietrechtliche Regelung genutzt werden kann. Wir brauchen einen wirksamen Schutz von Mieterinnen und Mietern. Das werden wir in den Beratungen deutlich machen; das wird unser Anspruch sein. Vielen Dank.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Ankündigungen, die letzte Woche gemacht wurden, sind ja sehr konkret. Deswegen können wir sehr klar sehen, was Sie planen. Künftig soll es so sein, dass nur derjenige einen Anspruch auf Auskunft hat, der persönlich ein berechtigtes Interesse nachweist.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. So können sie im Verfahren einen Gegenpol bilden, damit Umstände, die für einen Missbrauch sprechen, auch tatsächlich vorgetragen werden. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Niederlassungsfreiheit nicht von Unternehmen missbraucht werden darf, die sich trickreich ihrer Verantwortung entziehen wollen! Denn Niederlassungsfreiheit bedeutet nicht, dass die Unternehmen am Ende die Nase vorne haben, die mit den meisten Beratern auch noch die letzten Schlupflöcher finden. Das Gesetz muss die ehrlichen Unternehmen und vor allem die vielen Beschäftigten vor solchen Praktiken schützen. Ich habe eingangs gesagt, unternehmerische Tätigkeiten sollen in Europa nicht in Flensburg, Passau oder Trier enden. Aber grenzüberschreitendes Wirtschaften muss immer das Ziel haben, für mehr Wohlstand zu sorgen.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Wir sollten es uns hier nicht zu einfach machen und die Arbeit bei den Richterinnen und Richtern, bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern abladen, indem wir sie mit dem unbestimmten Begriff der Missbräuchlichkeit allein lassen. Wir brauchen in diesem Gesetz klar benannte Anhaltspunkte, wann eine Umwandlung missbräuchlich ist. Für diese Prüfung müssen die Gerichte die Hintergründe der Umwandlung kennen; denn bei missbräuchlichen Umwandlungen werden Unternehmen immer Gründe vorschieben, warum es sich um eine legitime Umwandlung handelt. Das erreichen wir, indem wir die Beteiligung der Gewerkschaften am Verfahren sicherstellen. Sie kennen die Unternehmen gut und können einschätzen, welche Motivation hinter einem Umwandlungsvorhaben steckt.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Soll der Verwaltungssitz des Unternehmens tatsächlich verlegt werden, oder bleibt das Unternehmen in Wirklichkeit in Deutschland? Hier ist das Gesetz noch zu unkonkret und muss es dringend nachgeschärft werden. Das liegt auch im Interesse der Unternehmen; denn natürlich gibt es legitime Zwecke für eine grenzüberschreitende Umwandlung. Dies zu ermitteln, ist eine anspruchsvolle rechtliche Prüfung, die auch für ehrliche Unternehmen mit Risiken verbunden sein kann. Diese Unternehmen verdienen es, dass wir mit klaren Kriterien und Verfahren Rechtssicherheit schaffen. Und nicht zuletzt liegt eine größere Rechtssicherheit bei der Prüfung der Missbräuchlichkeit auch im Interesse unserer Registergerichte.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Länder mit höherer Mitbestimmung schneiden in vielen Bereichen besser ab: bei der Erwerbstätigenquote, der Quote der Ausbildungsabbrecher/-innen, der Hochschulbildung und dem Armutsrisiko, aber auch beim Anteil erneuerbarer Energien. Bei der Umsetzung der Richtlinie wird es also darauf ankommen, dass dies nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht. Es muss rechtlich klar geregelt sein, wann eine Umwandlung missbräuchlich ist. Das erreichen wir, indem wir den Registergerichten klare Anhaltspunkte für die Missbräuchlichkeit an die Hand geben: Wie nah ist das Unternehmen an einem Schwellenwert, durch den Mitbestimmungsrechte eingeführt werden? Wird zum Beispiel im Zielland der Umwandlung überhaupt eine Wertschöpfung erbracht, oder ist die Umwandlung nur eine Formalität?

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Sie erweitert die Sicht der Aufsichtsräte um eine wichtige und wertvolle Perspektive, die in Zeiten des Fachkräftemangels einen echten Mehrwert für die Unternehmen bedeutet. Sie gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, aktiv und auf höchster Ebene in ihrem Betrieb mitzubestimmen, und nicht selten bringen die Vertreter/-innen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die langfristige Perspektive ein, die bei der Entscheidungsfindung zugunsten kurzfristiger Erfolge manchmal zu kurz kommt. Mitbestimmung stärkt also die Unternehmen und die Wirtschaft als Ganzes, und das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch eine Analyse des Europäischen Gewerkschaftsinstituts.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Denn die Mitbestimmungsrechte haben die Gewerkschaften in Deutschland hart erkämpft, und sie haben sich in Deutschland bewährt. Und es stimmt auch nicht, dass es sich dabei um eine deutsche Eigenart handelt. Die Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Rechtslage in der EU vor zwei Jahren angeschaut. In 18 EU-Ländern haben Arbeitnehmer/-innen ein Recht auf Beteiligung in Aufsichtsgremien von Unternehmen, wenn auch in sehr unterschiedlicher Ausgestaltung. In der letzten Woche haben wir bereits über den Fall der Herein-Umwandlung gesprochen. Sogar die Kollegen von der CDU haben betont, dass die Mitbestimmung ein wichtiges Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Sie ist – und das übersehen manche Unternehmen und auch manche Parteien leider – sogar ein echter Standortvorteil.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Grenzüberschreitende Umwandlungen sind das zentrale Vehikel, wenn es darum geht, unterschiedliche Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern systematisch zum eigenen Vorteil auszunutzen. Kurz bevor die deutschen Mitbestimmungsrechte greifen, wird eine Umwandlung in eine ausländische Rechtsform vorgenommen, damit die deutschen Gesetze nicht mehr anwendbar sind. Diese Rosinenpickerei schadet den Beschäftigten, aber sie setzt auch die ehrlichen, fairen Unternehmen unter Druck, mit diesen Praktiken zu konkurrieren. Wir stehen also bei der Umsetzung der Richtlinie vor der Herausforderung, legitime, vielleicht sogar gewünschte Umwandlungen von missbräuchlichen Gestaltungen, die die Niederlassungsfreiheit ausnutzten, zu unterscheiden.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. In der letzten Woche haben wir uns bereits mit den Herein-Umwandlungen auseinandergesetzt, heute sprechen wird über den umgekehrten Fall. Inländische Unternehmen wandeln sich in eine ausländische Rechtsform um. In diesen Fällen besteht immer die Gefahr, dass die Umwandlung dazu dient, der deutschen Rechtsordnung teilweise zu entgehen, obwohl die Unternehmen de facto hier in Deutschland tätig bleiben. Besonders deutlich wird das bei den Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; denn leider gibt es immer wieder Unternehmen, die eine Umwandlung nur aus einem einzigen Grund vornehmen: Sie wollen sich den Mitbestimmungsrechten, die wir in Deutschland aus guten Gründen haben, entziehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Vieles wurde bereits durch den europäischen Richtliniengeber und insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit vorweggenommen, womit wir nicht zufrieden sein können. Dabei ist der Grundgedanke ja richtig: In einem gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt muss es für Unternehmen rechtssicher möglich sein, grenzüberschreitende Umwandlungen in eine andere Rechtsform vorzunehmen. – Wir wollen doch, dass Europa auch wirtschaftlich weiter zusammenwächst und dass das unternehmerische Handeln nicht in Flensburg, Passau oder Trier endet. Wir müssen aber ganz nüchtern feststellen: Es gibt längst keine einheitlichen Standards für Arbeiternehmer/-innenrechte in der EU, und das ermöglicht Unternehmen leider auch die Umgehung dieser Rechte.

    PLENARPROTOKOLL 20/63 · 2022-10-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Genossenschaften fußen auf Prinzipien wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Identität. Machen wir diese gemeinwohlorientierte Gesellschaftsform fit für das digitale Zeitalter!

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Mir persönlich war im Rahmen dieses Gesetzes eine Ergänzung von Regelungen für Genossenschaften besonders wichtig, damit auch diese die Möglichkeit einer zeitgemäßen Generalversammlung erhalten. Genossenschaften sind eine soziale und demokratische Gesellschaftsform, die die Vorteile der virtuellen Versammlung für ihre Handlungsfähigkeit ebenfalls benötigt. Digitalisierung ist eine Chance für mehr Partizipation, und diese Chance sollte auch den Genossenschaften nicht verwehrt sein. Dem digitalen Aufholbedarf konnten wir teilweise mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie begegnen, und umso mehr freue ich mich, dass nun auch die virtuelle Versammlung ergänzt wird. So vermeiden wir Wettbewerbsnachteile und bringen das Genossenschaftsrecht auf die Höhe der Zeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/47 · 2022-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wenn ein Unternehmer bereits mit der Vollziehung des Vertrags über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten begonnen hat, der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt, der Verbraucher Kenntnis davon hat, dass er schon mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, wird das Widerrufsrecht erlöschen. Der Verbraucher wird hierdurch jedoch wegen der strengen Voraussetzungen nicht benachteiligt.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Außerdem wird der Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit der Notarinnen und Notare erweitert, nämlich um den Wohnsitz der sicher zu ermittelnden Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Die nun digitalisierten Geschäfte sind üblicherweise solche der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, sodass sich der Anknüpfungspunkt danach richten sollte. Gleichzeitig wird ein willkürlich gewählter Stand vermieden, da der Wohnsitz gegebenenfalls schnell ermittelt werden kann. Die Änderung des § 356 Absatz 5 ist eine konsequente Umsetzung der Verbraucherrichtlinie.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Durch das DiREG soll der Wortlaut von § 2 Absatz 3 Satz 1 GmbHG noch mal geändert werden, um unbeschadet anderer Formvorschriften auch die Gründung mit Sacheinlagen online zu ermöglichen: „Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags kann auch mittels Videokommunikation … erfolgen, sofern andere Formvorschriften nicht entgegenstehen.“ Dies ließ aber Zweifel aufkommen, ob die beschriebenen Abtretungsverpflichtungen überhaupt online vereinbart werden können, da für diese das jetzige GmbHG eine gesonderte Formvorschrift vorsieht. Damit auch diese bei der GmbH-Gründung typischerweise mit vereinbarten Abtretungsverpflichtungen künftig rechtssicher und zweifelsfrei online beglaubigt werden können, muss die Klarstellung erfolgen.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Nun bedarf es jedoch noch einer redaktionellen Klarstellung, dass bestimmte Satzungsregelungen selbstverständlich ebenfalls online beglaubigt werden können, nämlich insbesondere Abtretungsverpflichtungen innerhalb der Gesellschaft. Bei Tod eines Gesellschafters enthält die Satzung häufig eine Abtretungsverpflichtung, weil die Gesellschaft nicht mit den Erben fortgesetzt werden soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Es war wichtig und erforderlich, dass die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley die verschiedenen Enden zusammengebracht hat, auch wenn sie nicht alleine für alles zuständig war. Deswegen bin ich mir sicher, dass Herr Buschmann das auch für diese Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat tun wird. Eins ist klar: Was nichts bringen wird, ist, dass man mit dem Finger jeweils aufeinander zeigt. Ich jedenfalls habe darauf keinen Bock. Ich glaube, eine gute, effiziente, bürgerfreundliche Justiz zu gewährleisten, ist die Aufgabe aller staatlichen Kräfte. Legen wir los! Die nächste Rednerin ist für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Andrea Lindholz.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Deswegen ist es auch richtig, dass wir im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diesen Pakt für den Rechtsstaat klar benannt haben. Wir haben ja auch eine Zahl besprochen: 500 Millionen Euro pro Jahr war eine Hausnummer. Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ist aus meiner Sicht ganz klar. Jetzt, um kurz vor 13.30 Uhr, können wir tatsächlich über die Ergebnisse der Justizministerkonferenz reden. Die Justizminister haben in Hohenschwangau in schöner Weise einmütig gesagt: Wir sind auch bereit; wir würden gerne in die Verhandlungen einsteigen. – Deswegen ist es ganz richtig, dass wir das jetzt machen. Ich selber habe ja bei dem letzten Pakt für den Rechtsstaat auf Länderseite mitverhandelt.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Und er kann natürlich fördern, dass die Länder sinnvoll zusammenarbeiten. Da ist die Frage des Geldes ein ganz entscheidender Faktor; denn die Voraussetzungen in den Ländern sind nun mal unterschiedlich. Wenn es so ist, dass das eine Bundesland weiter ist als das andere, was folgt daraus als Ergebnis? Das Ergebnis ist, dass entweder gar nicht kommuniziert wird, dass das Fax benutzt wird oder dass es die menschliche Schnittstelle braucht. In komplexen Strafverfahren fahren dann Polizeibeamte mit ihrem Laptop unter dem Arm von Hamburg nach München und klappen dort ihren Laptop auf, um die Daten abzugleichen. Das ist der Stand, und das kann uns so nicht zufriedenstellen. Wir brauchen diesen Durchbruch. Dazu braucht es qualifiziertes Personal bei den Ländern, das dafür sorgt, dass alle mitmachen, dass wir zeitnah auf diesen Stand kommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Deswegen ist es so zentral, dass wir den Pakt für den Rechtsstaat in den Mittelpunkt stellen, gerade in der Debatte hier, wo wir über den Haushalt sprechen. Denn wir müssen dafür sorgen, dass die Verfahren ineinandergreifen, dass wir einheitliche Standards, einheitliche Schnittstellen haben. Wir müssen natürlich auch über Geld reden, damit das am Ende funktioniert. Das Beispiel von Böhmermann hat ja gezeigt: Ohne sinnvolle Koordination dort, wo die Grenzen von Bundesländern überschritten werden, funktioniert es am Ende nicht. Wir brauchen diese Koordination durch den Bund. Der Bund muss eine aktive Rolle einnehmen und dafür sorgen, dass das ohne Reibungsverluste funktioniert. Dazu haben wir verschiedene Hebel. Der Bund kann bestimmte Gesetze ändern. Er kann bestimmte Standards in diesen Gesetzen vordefinieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich längt daran gewöhnt, dass man ganz viele Dinge online erledigen kann. Sogar die Justiz hat sich mal bewegt. Wir haben seit Jahren den § 128a in der Zivilprozessordnung, der eine digitale Verhandlung regelt. In der Coronapandemie haben wir alle entdeckt: Das ist eigentlich eine ganz feine Sache. – Die Leute wissen jetzt also, wie es geht. Die Anwältinnen und Anwälte haben sich sogar an das elektronische Anwaltspostfach gewöhnt und benutzen das jetzt. Die Landesjustizverwaltungen haben viele Prozesse in Gang gesetzt, die elektronische Akte auf den Weg gebracht und vieles mehr. Alle sind bereit. Jetzt gilt es, den Knoten durchzuschlagen und entsprechend durchzustarten. Das braucht dann natürlich auch die Aktivität des Bundes.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Oder, was unbekannt blieb, in einem Fall wurde jemand verurteilt – in Baden-Württemberg hat es also mal geklappt –, in anderen Bundesländern wurde der gleiche Täter noch gesucht. Also, es gab keinen Austausch über die Ermittlungen. Das ist natürlich ein sehr deutlicher und auch sehr besorgniserregender Befund über die Realität unserer digitalen Strafverfolgung. Deswegen ist die Frage der Digitalisierung so entscheidend. Wenn wir die Realität unserer Strafverfolgung ändern wollen, dann müssen wir diesen Umschwung zur Digitalisierung hinkriegen. Ich begrüße, dass sich der Bundesjustizminister dieses Thema sehr stark auf die Fahnen geschrieben hat. Es ist ein Umdenken in vielen Arbeitsabläufen erforderlich. Ich bin überzeugt: Das Recht selbst wird sich verändern. – Aber das Gute ist: Alle sind bereit.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Bünger, Sie haben es angesprochen, Jan Böhmermanns #polizeikontrolle war in der Tat ein interessanter Befund hinsichtlich der Frage, wie effektiv die Strafverfolgung bei Straftaten im Internet funktioniert. Das ist natürlich nicht nur ein Thema der Polizei; denn Strafverfolgung ist ja Aufgabe der Justiz. Die Polizei hilft dabei. Der Befund war sehr ernüchternd. In 16 Bundesländern wurden die gleichen Straftaten angezeigt. In einigen wurden die Anzeigen gar nicht erst angenommen, andere haben die Ermittlungen ganz schnell eingestellt. Nach neun Monaten kannte man die Täter immer noch nicht; das war sehr interessant.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Eine praktikable, schnelle und vor allem auch sichere Übermittlung von Schriftstücken innerhalb des europäischen Rechtsraums ist unerlässlich. Gleichzeitig werden Kosten und Verzögerungen für natürliche Personen und Unternehmen reduziert. Auch die Stärkung der Videobeweisaufnahme in grenzüberschreitenden Zivilrechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union ist ein progressiver Schritt. Als Nächstes müssen wir nun noch die audiovisuelle Beweisaufnahme auch für die deutschen Zivilrechtsverfahren angehen. Dabei können wir dann dem guten Beispiel der europäischen Verordnungen folgen. Ich freue mich darauf, die Digitalisierung weiter voranzubringen und den Rechtsverkehr so für alle zugänglich, rechtssicher und zeitgemäß auszugestalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/37 · 2022-05-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz garantiert ein Recht auf Leben, es begründet aber keine Pflicht, zu leben. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, zu entscheiden, wann das Leben zu Ende sein soll. An diesem Anspruch orientiert sich unser Gesetzentwurf. Wir möchten sicherstellen, dass der Mensch bei aller notwendigen Unterstützung seinen nachhaltig und autonom gebildeten freien Willen, nicht mehr leben zu wollen, umsetzen kann. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Steffen. – Als Nächstes erhält das Wort der Kollege Michael Kruse, FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Ich finde, da gehört er nicht hin. Deswegen möchte ich auch nicht, dass Menschen in dieser Situation einer solchen Prüfung ausgesetzt sind. Der dritte Entwurf möchte den Weg über das Strafgesetzbuch gehen. Das ist nach meiner ganz festen Überzeugung nicht die richtige Stelle für dieses Thema. Die Suizidhilfe hier umfassend zu regeln, enthält eine sehr klare Wertung, die nach meiner Überzeugung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eben nicht in Einklang steht. Sie sagt: Diese Entscheidung stört mich; ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden. Deswegen gehen wir trotzdem im Grunde den gleichen Weg, den das Bundesverfassungsgericht verworfen hat. Wir müssen uns der Aufgabe stellen, dass dieser Weg durch das Gericht verbaut worden ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Ich möchte nicht, dass, wie es ein anderer Entwurf vorsieht, Ärzte letztlich entscheiden, ob ein absehbar nicht mehr veränderlicher Sterbewunsch vorliegt oder nicht. Auch könnte die Auswahl von Ärzten durch Angehörige manipuliert werden. Und können wir es Ärzten zumuten, diese Entscheidung zu treffen? Ich habe da Sorgen. Zudem differenziert dieser Entwurf zwischen Sterbewilligen in einer gegenwärtigen medizinischen Notlage und anderen Sterbewilligen. Ich halte diese Abgrenzung für ausgesprochen schwierig. Worauf soll abgestellt werden? Etwa auf starke Schmerzen? Das ist weitgehend überholt, weil diese heutzutage praktisch alle behandelbar sind. Dann ist die Frage: Was ist mit den nicht Schwerkranken? Da soll eine staatliche Stelle eine Prüfung vornehmen. Was hat der Staat eigentlich an der Stelle zu suchen?

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Die Beratung ist nach unserem Entwurf die notwendige Voraussetzung, um eine ärztliche Verschreibung eines Medikaments zur Selbsttötung zu erhalten. Ein Arzt darf einer Person, die aus autonom und frei gebildetem Willen ihr Leben beenden möchte, dann ein Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung verschreiben, wobei er dann auch noch zu umfassender Aufklärung verpflichtet ist. Dieses Verfahren soll eine geschäftsmäßige Suizidhilfe eben nicht fördern, sondern sie überflüssig machen. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Tatsächlich ist es so, dass allein die Möglichkeit, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, bei nicht wenigen Suizidwilligen den Effekt hat, von einem solchen abzusehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Dies ist der Weg, den unser Gesetzentwurf – Katrin Helling-Plahr, Petra Sitte, Helge Lindh haben hier für ihn gesprochen – beschreitet. Wir wollen, dass jeder Mensch, der sich mit dem Gedanken an eine Selbsttötung trägt, umfassend informiert wird: über die Bedeutung und Folgen für ihn und sein persönliches Umfeld, über die Voraussetzungen und – am wichtigsten – über Alternativen. Hierzu ist die Schaffung einer Beratungsinfrastruktur nötig, die für alle leicht zugänglich ist. Diese Beratung muss ergebnisoffen erfolgen. Die Beratung soll aber auch sicherstellen, dass Betroffenen, etwa bei Vorliegen von akuten psychischen Störungen, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme weiterer Hilfsangebote eröffnet wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Ich denke jedoch, dass die meisten von uns – wir haben es eben gesehen – in wesentlichen Punkten übereinstimmen. Bei dem Gedanken an eine geschäftsmäßig betriebene Suizidhilfe beschleicht uns alle ein ungutes Gefühl. Wir haben die – sicherlich nicht unberechtigte – Sorge, dass die Selbsttötung normalisiert wird und es daher zu einem Anstieg kommt. Und ganz besonders besorgt es uns, dass sich ältere und vulnerablere Menschen auch von ihrem engsten Umfeld zu einer Beendigung ihres Lebens gedrängt fühlen könnten. Es stellt sich daher die Frage, wie wir diese sich widersprechenden Interessen am besten zum Ausgleich bringen können. Ich bin der festen Überzeugung, dass der wichtigste Baustein auf diesem Weg eine neutrale und ergebnisoffene Beratung ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind heute hier, weil das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren eine richtungsweisende Entscheidung getroffen hat, und zwar: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst eben auch das Recht, zu entscheiden, wann das Leben zu Ende sein soll. Es erklärte das im Strafgesetzbuch normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als nichtig, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleerte. Daraus ergibt sich jetzt für uns als Gesetzgeber die Aufgabe, sicherzustellen, dass ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real gegeben ist. Dies ist eine schwierige Aufgabe, da sie auf höchstpersönliche Erfahrungen, Ansichten und Wertvorstellungen trifft.

    PLENARPROTOKOLL 20/36 · 2022-05-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Die Ansiedlung der Überprüfung dieses Digitalchecks beim Normenkontrollrat ist ein erster Teil und wichtiger Schritt bei der Umsetzung dieses Vorhabens.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Ich glaube, wir haben eine richtige Chance, bei dieser Gelegenheit eine richtige Renaissance der Genossenschaften anzustoßen. Ich würde mich über die Diskussion im Ausschuss freuen. Vielen Dank. Seine Rede zu Protokoll gibt Alexander Ulrich, Fraktion Die Linke. 1 Anlage 8 Der letzte Redner in der Debatte ist Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Bei einer Aktiengesellschaft, die Bier produziert, mag es beispielsweise interessant sein, vor Ort zu sein. Bei anderen Aktiengesellschaften gibt es vielleicht auch was zum Mitnehmen. Und andere sagen dann: Ich möchte lieber aus der Ferne digital teilnehmen. – Wunderbare Sache! Einen Punkt würden wir in der Sache in der Tat gerne noch vertiefen, nämlich die Frage, ob wir das bei der Gelegenheit gleich auch auf die Genossenschaften ausdehnen. Denn wir kriegen ganz klar Hinweise, gerade aus dem Start-up-Bereich, dass es hochinteressant wäre, in Form einer Art von Crowdfunding die Genossenschaften zu nutzen, um Anteile im geringen, überschaubaren Umfang zusammenzubringen, um neue Unternehmen auf die Beine zu stellen. Das wird aber nur gehen, wenn das ohne großen Reiseaufwand möglich ist, wenn das tatsächlich digital möglich ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Das ist das Spezifikum der Aktiengesellschaft, und deswegen muss es natürlich auch möglich sein. Das gilt dann sowohl virtuell als auch bei einer Präsenzveranstaltung. Und das ist ja das, was der Gesetzentwurf ermöglicht: dass eben durch den Beschluss der Aktiengesellschaft auf einer Hauptversammlung entschieden wird, wie man das künftig halten möchte. Die dritte Variante, nämlich die Hybridvariante, spielt auch eine wichtige Rolle. Wir haben Hinweise gekriegt, dass man an einzelne Formulierungen noch mal rangehen sollte, um das tatsächlich rechtssicher zu gestalten. Denn es macht ja Sinn, dass man es so gestalten kann, dass diejenigen, die vor Ort sein wollen, dazu auch die Möglichkeit haben. Wir haben vorhin über die unterschiedlichen Formen der Naturaldividende gesprochen, je nachdem, bei wem man die Anteile hält.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Wir haben aber heute gelernt, dass dieser Gesetzentwurf so was wie eine legislative Vollwaise ist. Alle hier sind also der Meinung, dass es so gar nicht geht. Deswegen hat ja der Entwurf, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben, das richtigerweise ganz anders gemacht. Es gibt noch ein paar Anhänger, die uns jetzt schreiben und tatsächlich sagen: Schade, es wäre so schön gewesen, wenn man das so gemacht hätte und man die Rechte der Aktionäre ein bisschen hätte einschränken können. – Denjenigen sage ich: Wer sich nicht mit Aktionärinnen und Aktionären auseinandersetzen möchte, der sollte keine Aktiengesellschaft gründen. Das ist genau der Punkt. Natürlich braucht es die Möglichkeit, mitzuwirken. Das ist das Recht, das sich eben aus dem Eigentum ergibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Insofern war das ein interessantes Testfeld, um zu gucken, worauf man achten muss. Wir haben sehr deutlich gelernt: Man muss darauf achten, dass die Rechte nicht ausgehöhlt werden, zum Beispiel dadurch, dass es nur möglich ist, Fragen vorher unter Einhaltung von Fristen zu stellen, weil das in der Praxis eben bedeuten kann, dass die Frage in der Sache gar nicht beantwortet wird und weitere Nachfragen ausgelöst werden, diese aber nicht zulässig sind. Dann ist das Fragerecht der Aktionärinnen und der Aktionäre ausgehöhlt. Und das darf natürlich nicht passieren. Diese Möglichkeit wollen wir auf keinen Fall eröffnen. Diesen Grundsatz – alles, was man dazu sagen muss, haben wir im Koalitionsvertrag eigentlich schon festgehalten – hat der Referentenentwurf, der ja auf dem Tisch lag, nicht ganz erfüllt.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist richtig gesagt worden: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die virtuellen Hauptversammlungen auf Dauer ermöglichen wollen. Aber wir wollen eben die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre sichern; die sollen nicht ausgehöhlt werden. Das ist ein ganz klarer Grundsatz. Deswegen muss man sich diese zwei Bestandteile der Koalitionsvereinbarung ganz klar anschauen. Warum wollen wir das auf Dauer verstetigen? Weil es eben eine gute Sache ist, wenn es möglich ist, solche Hauptversammlungen auch digital abzuhalten. Aber – und das ist ganz wichtig – das darf eben nicht dazu genutzt werden, dass die Rechte von Aktionärinnen und Aktionären leerlaufen. Dafür gab es eben Beispiele jetzt in der Pandemiezeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/34 · 2022-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Herr Kollege, Ihre Verdrehungen und Falschbehauptungen werden durch Wiederholung nicht besser. Als letzter Redner in dieser Debatte erhält jetzt das Wort Dirk Wiese für die Gruppe „Baehrens, Janecek und andere“.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Das Impfregister kommt, weil Sie es gefordert und wir es eingearbeitet haben, weil wir uns die Arbeit gemacht haben, daraus eine gesetzliche Formulierung zu machen. Wir haben das gemacht. Wir wollen in diesem Gesetz die besten Ideen zusammenführen, weil wir die besten Ideen brauchen, um die Pandemie zu bekämpfen. Das ist es, Herr Frei, was Sie mit allen Mitteln bekämpfen wollen. Ich finde das traurig. Und dass Sie diesen Brief schreiben müssen, zeigt ja auch, was für ein Druck in Ihrer Fraktion herrscht. Ich möchte, dass wir heute entscheiden: ein anderer Herbst, ein anderer Winter und ein Weg raus aus der Pandemie. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erhält das Wort der Abgeordnete Hilse von der AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Unsere Verfassung sieht nicht vor, dass man nur Gesetze beschließen kann, wenn die Bundesregierung einen Vorschlag macht, sondern jede Fraktion, jede Gruppe kann Vorschläge für Gesetze machen. Das haben wir gemacht, und wir haben diskutiert: mit Kollegen der Linken, mit Kollegen der FDP, mit Kollegen der Grünen und der SPD. Wir waren gesprächsbereit; das haben wir jetzt erörtert. Und was liegt von Ihnen vor? Kein Gesetzentwurf, ein Besinnungsaufsatz liegt vor. Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein. – Wir haben uns das angeschaut. Es ist ja nicht gesagt, dass Ihr Antrag uninteressant ist. Da stehen interessante Punkte drin. Die haben wir eingearbeitet; das ist deutlich gemacht worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir entscheiden heute darüber, wie der nächste Herbst aussehen wird. Wir entscheiden heute darüber, ob wir endlich rauskommen aus dieser Dauerschleife von Lockdown und Lockerungen. Davon hat unser Land genug erlebt. Die Leute haben die Schnauze voll davon, und heute fällt hier die Entscheidung, ob wir es schaffen, da rauszukommen. Und wie entscheidet der Deutsche Bundestag? Der Deutsche Bundestag entscheidet dadurch, dass er Gesetze beschließt. Meistens sind das Gesetze, die ihm die Bundesregierung vorschlägt. Manche finden es gut, dass die Bundesregierung hierzu keinen Vorschlag gemacht hat, andere finden es blöd. Aber es ist so, wie es ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Sie ziehen einzelne Punkte aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages heraus; genau dorthin gehört die detaillierte Auseinandersetzung, die es dringend braucht. Was Sie hier machen, ist wirklich ein absolut billiges Schauspiel.

    PLENARPROTOKOLL 20/22 · 2022-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Ich finde, es hätte bessere Gelegenheiten gegeben, als dieses Thema bei einer von der AfD angemeldeten Aktuellen Stunde aufzumachen. – Doch, ich finde, es ist schon wichtig, zu gucken, was die AfD mit solchen Themen macht, was sie mit der parlamentarischen Demokratie macht, mit welchem Ernst sie diese Themen angeht und welche Absichten dahinterstehen. Und ich möchte in diesen Fragen die CDU/CSU an meiner Seite haben. Das sind mein Wunsch und meine Erwartung. Es entbehrt in der Tat nicht einer gewissen Ironie, dass sich ausgerechnet hier in dieser Debatte Julia Klöckner darüber Gedanken macht, welchen Stellenwert PR in der politischen Arbeit haben kann. Ich finde, das ist eine besondere Ironie. – Nein, weil Sie sich dieser Frage hier tatsächlich nicht stellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/22 · 2022-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Tatsächlich ist es nicht wirklich Ihr liebstes Hobby, in Ausschüssen intensiv zu arbeiten und hart in der Sache zu sein; Vielmehr veranstalten Sie meistens Schaumschlägerei hier im Plenum, so wie wir es heute erlebt haben. Zum Auftritt hier heute: Da wird hier mit großer Empörung an die politische Verantwortung, an die Moral erinnert, und der Redner, der diese Debatte eröffnet hat – das muss man sich vorstellen! –, ist ein rechtskräftig verurteilter Straftäter. Es ist doch tatsächlich interessant, dass Sie meinen, Sie müssten hier anderen etwas über politische Moral erzählen. Das finde ich absolut unangemessen. Das macht deutlich, welche Maßstäbe Sie an sich und welche Maßstäbe Sie an andere anlegen. Frau Kollegin Heil, ich finde es nicht gut, dass Sie sich dieser Debatte hier so angeschlossen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/22 · 2022-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Anne Spiegel hat sich dem Untersuchungsausschuss gestellt und hat sehr detailliert Rechenschaft abgelegt. Sie hat das nicht im Rahmen von Interviews gemacht, sondern sie hat gesagt: Ich stelle mich der Verantwortung vor dem Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages. – Und das ist genau richtig. Der Untersuchungsausschuss muss seine Arbeit machen. Er wird seine Ergebnisse vorlegen. Genau das wird auch passieren. Das Gleiche macht auch der Untersuchungsausschuss zu ebendieser Flutkatastrophe im nordrhein-westfälischen Landtag, wo auch viele Fragen gestellt werden und wo sich die Ministerinnen und Minister vielen Fragen stellen müssen. Das ist der richtige Umgang mit diesem Thema. Jetzt kommt hier die AfD. Wir kennen ja die Arbeit der AfD in Ausschüssen.

    PLENARPROTOKOLL 20/22 · 2022-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Dazu gehört es, sehr sorgfältig sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wer welche Zuständigkeiten hatte. Das sage ich so deutlich; denn nichts ist schlimmer in einer Katastrophensituation, als wenn alle wild durcheinanderlaufen und man sich nicht an Zuständigkeiten hält. Es ist ganz wichtig in solchen Situationen, dass Zuständigkeiten klar sind und dass der Katastrophenstab an der Stelle, an der er übernehmen musste, tatsächlich übernommen hat – was ja der Fall war; das ist ganz wichtig an dieser Stelle. Ich habe auch großen Respekt vor allen, die sich als Ministerinnen und Minister solchen Untersuchungsausschüssen stellen müssen. Ich selber habe das auch mehrfach erlebt: Mancher sitzt da und sagt dann: Ich kann mich an gar nichts mehr erinnern. – Das ist aber ein anderes Thema.

    PLENARPROTOKOLL 20/22 · 2022-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe sehr großen Respekt vor Abgeordneten, die sich der Arbeit in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss stellen; denn das ist harte Arbeit: meistens wenig Ruhm, man muss sich sehr intensiv in die Sachverhalte einlesen, man muss tage- und auch nächtelang Anhörungen mitverfolgen, man muss genau aufpassen und sehr genau nachfragen. Das ist eine harte Arbeit. Ich selber habe mich dem in den 17 Jahren als Abgeordneter auf Landesebene mehrfach gestellt. In der Tat gehört es auch dazu, manche steile These in den Raum zu stellen und genau daran zu überprüfen, wie sich die Sachverhalte zugetragen haben. Dazu gehört in diesem Fall, sehr sorgfältig aufzuarbeiten, wer wann welche Information hätte geben müssen und wer wann welche Information gegeben hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/22 · 2022-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Die beste Lösung für das Wahlrecht ist eine Veränderung, die breit getragen wird. Ich sage aber auch: Die schlechteste Lösung ist es, wenn wir das Bundeswahlgesetz so lassen, wie es ist. Um diese Reform zu erreichen, müssen alle Fraktionen zu Bewegung bereit sein. Wenn die Interessen einer Regionalpartei auf 100 Prozent gesetzt werden, wird das nicht klappen. Ich bin überzeugt: Eine gemeinsame Reform des Wahlrechts, die zu einer wirksamen Verkleinerung des Bundestages führt, kann gelingen. Packen wir’s an!

    PLENARPROTOKOLL 20/20 · 2022-03-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Politik als Boys Club, das brauchen auch wir Männer nicht. Meine Fraktion wird sich deshalb mit aller Kraft dafür einsetzen, einen Weg aufzuzeigen, der zu Parität im Deutschen Bundestag führt. Wir wollen noch in diesem Jahr die Änderung des Bundeswahlgesetzes beschließen. Das ist wichtig, um überhaupt die Option zu haben, an die Zahl der Wahlkreise heranzugehen. Deswegen haben wir einen strammen Zeitplan vorgesehen. Das erklärt auch unser Vorgehen bei der Einbringung. Denn das Wichtige kommt ja jetzt: Wir bilden aus guten Gründen diese Kommission, bevor wir bei all diesen Fragen zu einer Entscheidung hier im Deutschen Bundestag kommen. Wir wollen uns intensiv mit Sachverständigen beraten, und – das ist mir besonders wichtig – wir wollen das Gespräch mit Union und Linken suchen.

    PLENARPROTOKOLL 20/20 · 2022-03-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Es ist ein deutliches Signal an junge Menschen, dass sie von Zukunftsentscheidungen, von denen sie selbst am stärksten betroffen sind, nicht länger ausgeschlossen sind. Auch beim Thema Parität müssen wir weiter vorankommen. Zugegeben sind die letzten Gerichtsentscheidungen nicht gerade Mut machend und meines Erachtens von manchen eher überkommenen Dogmen getragen. Aber spätestens in der letzten Legislaturperiode – das geht in Richtung der AfD – müsste so manchem ein Licht aufgegangen sein, dass hier Handlungsbedarf besteht. Ich sehe hier Bewegung auch bei politischen Kräften, die sich bisher mit Händen und Füßen gewehrt haben. Ich bin überzeugt, dass dieses Thema nicht nur ein Frauenthema ist. Deswegen, liebe Mitmänner: Wir profitieren alle davon, wenn Frauen und Männer gemeinsam um Lösungen ringen.

    PLENARPROTOKOLL 20/20 · 2022-03-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD