Michael Schrodi
SPD · Germany
“Die Regierungskoalition hat sich nun auf ein Energiesofortprogramm geeinigt, das unter anderem die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um rund 14 Cent je Liter für zwei Monate vorsieht. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können von der Steuersenkung, die durch dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird, profitieren.”
“Übrigens: Wichtig ist diese Maßnahme auch deshalb, um dadurch das Überspringen der Teuerung auf andere Bereiche, auf andere Produkte – auf Lebensmittel beispielsweise – zu verhindern. Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend. Auch deswegen ist sie so wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Und zuletzt: Viele Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen sind von den hohen Energiepreisen betroffen. Auf der anderen Seite steht die in Deutschland auffallend hohe Preissteigerung bei Benzin und Diesel.”
“Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diese Maßnahme nicht isoliert betrachtet werden sollte; sie ist ein Teil eines umfassenden Konzepts der Koalition zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute bringen wir einen Gesetzentwurf ein, der eine wichtige und notwendige Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie viele betroffene Unternehmen unseres Landes vorsieht.”
“Wir kommen damit einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Gewerbesteuer fair und gerecht erhoben wird und so auch die finanzielle Stabilität unserer Kommunen gewahrt wird.”
The complete record
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“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland ist der Steuervollzug Aufgabe der Länder. Zum Steuerfall „Warburg Bank“ gibt es deshalb seit zweieinhalb Jahren einen Untersuchungsausschuss, und zwar dort, wo er hingehört: in Hamburg. Dort wurden alle relevanten Zeugen vernommen, alle Akten gesichtet, alle Fragen gestellt und beantwortet. Das Ergebnis nach diesen zweieinhalb Jahren ist eindeutig: An all diesen Unterstellungen – Herr Middelberg, keine neue Indizien – ist nichts dran. Es gab keine Verfehlungen der zuständigen Hamburger Behörden. Es gab keine politische Einflussnahme. Es gibt keinen finanziellen Schaden. Kein Steuergeld ist verloren gegangen. Auch wenn Ihnen das politisch überhaupt nicht schmeckt: Nehmen Sie das zur Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren!”
“Darin findet sich aber auch die Aussage: Um die angeblich „wachstumsfeindlichen hohen Grenzsteuersätze der Einkommensteuer weiter zu senken“, könnte eine Gegenfinanzierung „durch höhere indirekte Steuern, weniger Ausnahmen vom normalen Mehrwertsteuersatz und einen Abbau fragwürdiger Steuerermäßigungen“ erfolgen. Rechtzeitig vor Ablauf des Jahres erwarten wir vor diesem Hintergrund die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums, ob, wie und wo der Gesetzgeber aktiv werden muss und welche finanziellen Belastungen für den Haushalt damit verbunden sind. Wir werden sie dann prüfen und diskutieren. Wir stehen für konstruktive Gespräche zum Abbau von Steuersubventionen jederzeit zu Verfügung. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte diese Einzelfrage nicht isoliert entschieden werden. Den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und CSU lehnen wir daher heute ab.”
“Dabei muss auch geprüft werden, ob die Absenkung der Mehrwertsteuer ausreichend zielgenau wirkt, also wirklich denen hilft, die Hilfe benötigen. Wir stehen vor schwierigen Haushaltsberatungen. Das Bundesfinanzministerium mahnt an, Maßnahmen zu priorisieren und Einsparpotenziale zu benennen. Man kann nicht immer wieder wohlfeil fordern, alle Subventionen müssten auf den Prüfstand, müssten auf Notwendigkeit, Wirksamkeit und Zielgenauigkeit hin überprüft werden, um dann in bestimmten Fällen auf genau diese Prüfung und Abwägung zu verzichten. Anfang des Jahres geisterte ein FDP-Papier durch die Medien, von dem man bis heute nicht genau weiß, ob es sich tatsächlich um ein Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion handelt. Darin war viel von Subventionsabbau die Rede.”
“Richtig ist wohl auch: Dank massiver Coronahilfen, dank der November- und Dezemberhilfen, dank also des massiven Einsatzes öffentlicher Mittel ist die Branche überwiegend recht gut durch die Krise gekommen. Die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer war hier nur ein weiteres Instrument zur Unterstützung. Und die Branche steht, jedenfalls in weiten Teilen, jetzt wieder ganz gut da. Klar war aber auch, dass eine solche befristete Maßnahme, zumal wenn sie mehrmals verlängert wird, Begehrlichkeiten weckt – insbesondere dann, wenn dieser Wunsch ja auch schon vor der Krise immer wieder vorgetragen wurde. Zu dem jetzigen Vorstoß von CDU und CSU möchte ich festhalten: Das Kriseninstrument läuft Ende des Jahres aus. Wir werden uns ganz genau ansehen müssen, inwieweit die Krisensituation in der Gastronomie andauert und einer weiteren Stützung bedarf.”
“Dezember 2020 hat die Gastronomie also zusätzlich von der Absenkung der Mehrwertsteuer profitiert – wie alle anderen Branchen auch. Studien belegen, dass diese allgemeine Maßnahme zur Senkung der Mehrwertsteuer den erwünschten Erfolg gebracht, nämlich die Konjunktur gestärkt hat. Strittig ist allenfalls, in welchem Umfang es Mitnahmeeffekte gab, inwieweit also die Steuersenkung auch wirklich zur Kaufkraftstärkung an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. In kaum einer Branche war es aber von Anfang an so klar wie bei der Gastronomie, dass eine Weitergabe der Steuersenkung in Form verbilligter Preise gar nicht beabsichtigt war, sondern darin vor allem eine Subventionierung der Betriebe gesehen wurde.”
“Gleich doppelt falsch ist allerdings die Aussage, mit der Absenkung auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie hätte ein Beitrag „zur Stärkung der Binnennachfrage“ geleistet werden sollen. Denn das war eine zusätzliche allgemeine Maßnahme, die nicht allein die Gastronomie betraf, sondern die für alle galt: Mit der vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf den Weg gebrachten generellen Absenkung des regulären Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent für das zweite Halbjahr 2020 sollte in erster Linie der Konsum wieder angekurbelt werden. Der durch die Coronapandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft sollte wieder neuer Schub gegeben werden. Für diesen kurzen Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31.”
“Auch die gehen wir jetzt national an. Insgesamt – Herr Kollege. – sind wir also auf dem Weg, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Das ist deswegen ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger. Carsten Müller hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Weil angesprochen wurde, dass es dabei auch um Bürokratie geht, und weil gefragt wurde, wen wir damit treffen, sage ich: Die Grenzen, die wir eingezogen haben, sorgen dafür, dass die getroffen werden, die wirklich getroffen werden sollen, nämlich multinationale Konzerne mit einem Umsatzerlös von mehr als 750 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; das ist die Voraussetzung. Übrigens besteht keine Pflicht zur Offenlegung von Informationen, wenn dadurch erhebliche Nachteile drohen, etwa bei Geschäftsgeheimnissen – dafür gibt es eine Fünfjahresfrist –, sodass für die Unternehmen kein Risiko besteht. Weil die Gerechtigkeitsfrage gestellt wurde, ob wir also wirklich die treffen, die wir treffen müssen, sage ich: Das eine ist die Offenlegung, das andere die Frage der globalen Mindestbesteuerung. Herr Kollege.”
“Das ist wichtig, nicht nur, weil das schon im Wahlprogramm 2017 eine Forderung der SPD war, sondern auch, weil viele Organisationen das gefordert haben. Transparenz ist ein großer Feind der Unternehmen, die etwas zu verbergen haben, und eine wichtige Maßnahme gegen Steuervermeidungen. Indem länderbezogene Ertragsteuerberichterstattungen öffentlich gemacht werden, wird es möglich, darüber transparent zu diskutieren. Das erhöht den Druck auf diejenigen, die nicht sauber ihre Steuern zahlen. Und das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit in unserem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Länderbezogene Berichte – das hat der Minister vorhin richtig gesagt – multinationaler Unternehmensgruppen sind nichts Neues. Schon seit 2016 gibt es solche Berichte, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden: das Country-by-Country Reporting. Das ist übrigens Teil des sogenannten BEPS-Projektes der OECD. Bei diesem internationalen Projekt geht es um die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen. Das Thema wird also international angegangen, und wir wollen das jetzt auf nationaler Ebene umsetzen. Die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, auch weil laut Richtlinie die Berichte an die Finanzbehörden, die es schon gibt, um eine öffentliche länderbezogene Ertragsteuerberichterstattung ergänzt werden sollen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein wichtiges Vorhaben im Koalitionsvertrag: Wir wollen Steuergerechtigkeit im bestehenden Steuerrecht schaffen. – Übrigens haben wir das schon gemacht. Wir haben beispielsweise, Herr Görke, im Jahressteuergesetz mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Airbnb, von Uber, von digitalen Plattformen geschaffen, und wir werden jetzt beim Thema Umsatzsteuerrecht – Stichwort „E‑Rechnung“ – einiges auf den Weg bringen. Wir haben uns also schon auf den Weg gemacht. Es geht uns dabei um den Schutz der vielen Steuerehrlichen, der Privaten wie auch der Unternehmen, vor schädlichen Steuervermeidungspraktiken großer Konzerne mit grenzüberschreitender unternehmerischer Tätigkeit. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie setzen wir diesen Weg fort.”
“Wir haben den Kinderfreibetrag erhöht. Wir haben den Alleinerziehendenfreibetrag jetzt im Jahressteuergesetz erhöht. Wir haben das Kindergeld so stark erhöht wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Und wir werden – das ist vereinbart in dieser Koalition – die Kindergrundsicherung auf den Weg bringen, die helfen wird, Kinder aus der Armut zu bringen. Sie wird, anders als Sie das wollen, dazu beitragen, finanziell schwächere Familien, Familien, die Hilfe brauchen, finanziell zu stärken, finanziell zu entlasten. Diejenigen, die die Hilfe nicht brauchen, bekommen sie eben nicht. Das heißt, wir machen sozial gerechte Politik für die Familien in diesem Land. Das werden wir weiterhin tun und Ihren Antrag natürlich ablehnen. Der nächste Redner in der Debatte ist Johannes Steiniger für die Unionsfraktion.”
“Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, etwas für Familien zu tun, Kindern zu helfen, und sie hat das auch schon umgesetzt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz haben wir schon in der Großen Koalition die Infrastruktur verbessert, mit dem KiTa-Qualitätsgesetz werden wir jetzt das Betreuungsangebot verbessern. Das hilft Familien beispielsweise dabei, Familie und Beruf zusammenzubringen. Das hilft Frauen, eine Arbeit anzunehmen. Was Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, dass Frauen zu Hause bleiben, bedeutet Altersarmut der Zukunft. Denn wenn die Frauen nicht arbeiten gehen, dann zahlen sie auch nicht in die Rentenversicherung ein. Die Folge wäre Altersarmut von Frauen. Da wollen Sie die Frauen haben. Da wollen wir sie nicht haben, wir wollen sie gleichberechtigt in unserer Gesellschaft, in unserer Mitte haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“April des letzten Jahres waren Sie zumindest ein bisschen ehrlicher, weil Sie da reingeschrieben haben, was das eigentlich kosten würde – bis zu 67 Milliarden Euro jährlich würde dieses Geschenk für Superreiche bedeuten –, allerdings ohne zu sagen, wie Sie das gegenfinanzieren wollen. Das ist Finanzvoodoo, aber keine Finanzpolitik mit Augenmaß, und natürlich zielt sie in die falsche Richtung. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Der Antrag hilft nicht, er verschärft Probleme. Ihr Antrag setzt Anreize für Frauen, zu Hause zu bleiben. Er degradiert Frauen in die Rolle der Hausfrau und Mutter. Herr Schrodi, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, aus der AfD-Fraktion nicht. – Der Antrag hilft Familien nicht, er schadet.”
“Die Spitzenverdiener in diesem Land wollen Sie vollkommen von der Steuer befreien. Die unteren 20 Prozent, die Familien mit dem geringsten Einkommen, würden davon gar nicht profitieren, weil sie unter dem Grundfreibetrag liegen. Deswegen würden sie gar nicht von dieser Maßnahme profitieren. Das heißt, Sie entlasten die Spitzenverdiener. Familien mit einem kleinen Einkommen, die dringend Entlastung bräuchten, entlasten Sie überhaupt nicht. Sie machen Umverteilung von unten nach oben. Auch das werden wir nicht mitmachen, meine sehr geehrten Damen und Herren. In Ihrem Antrag vom 21.”
“Der AfD-Antrag macht genau das Gegenteil. Er fördert vor allen Dingen Besserverdienende, Familien mit hohem Einkommen. Warum ist das so? Sie wollen diejenigen besonders fördern, die drei oder mehr Kinder haben. Schon daran wird klar: Es geht nicht darum, Familien zu fördern, sondern darum, mehr Geburten zu fördern. Aber es geht auch – das haben Sie in Ihrem Antrag formuliert – um die Förderung von Menschen mit höchsten Einkommen. Warum? Sie wollen, dass Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro völlig oder nahezu von der Einkommensteuer freigestellt werden. Ich glaube, Sie wissen gar nicht, was das hinsichtlich der Einkommensverteilung bedeuten würde, bis wohin Sie entlasten wollen. Das beträfe sogar die obersten 5 Prozent, die Bezieher höchster Einkommen.”
“Sie haben sogar richtig zitiert aus Ihrem Grundsatzprogramm: Die AfD fürchtet, wie sie schreibt, die „Schrumpfung unserer angestammten Bevölkerung“. Deshalb sei der „Erhalt des eigenen Staatsvolks … vorrangige Aufgabe der Politik“. Das heißt also: Die Frau wird reduziert auf die Rolle der Mutter, der Hausfrau, der Gebärenden – eine Rolle rückwärts! Das, was Sie hier vortragen, ist keine Familienpolitik, sondern krude, nationalistische Bevölkerungsideologie, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserer Familienpolitik wollen wir erreichen, dass Kinder kein Armutsrisiko sind, dass Kinder nicht in Armut aufwachsen müssen. Wir haben da noch etwas vor uns. Das ist uns bekannt. Wir wollen, dass finanziell schwächere Familien ein gutes Leben führen können, dass auch Kinder aus finanziell schwächeren Familien Chancen haben.”
“Wenn wir über Familienförderung, über die Förderung von Kindern sprechen, dann denken wir beispielsweise daran, dass es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, dass es um gesellschaftliche Teilhabe von Männern und Frauen geht, dass es um ein sorgenfreies Aufwachsen von Kindern geht, dass es um Chancengleichheit für unsere Kinder geht. Tatsächlich wäre das, was Sie hier vorlegen, ein Paradigmenwechsel, nämlich eine Rolle rückwärts ins letzte Jahrtausend der Familienpolitik. Diesen Paradigmenwechsel werden wir sicher nicht mitmachen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die AfD denkt an die Alleinverdienerehe, sie denkt an die Frau im Haushalt, und sie denkt vor allem – das ist ein zentraler Punkt in diesem Antrag – an das Geburtendefizit.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion stellt zwei Anträge. Einen davon hat sie vor eineinhalb Jahren schon einmal gestellt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zum Familiensplitting vorzulegen. Der Antrag, der jetzt eingebracht wird, ist nahezu identisch. Es gab damals keinen Grund, dafür zu sein. Dieser Antrag ist sogar noch mal schlechter geworden. Insofern gibt es keinen Grund, dem zuzustimmen. Anders als Sie es hier behauptet haben, tut dieser Antrag nichts gegen Kinderarmut. Das ist auch gar nicht Ihr Anliegen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Worum geht es Ihnen tatsächlich?”
“Wenn Betriebe eigene Steuerkontrollsysteme (Tax Compliance) wirksam anwenden, besteht die Möglichkeit, künftig einige Prüfungsschritte entfallen zu lassen. Das Steuersystem kann so einfacher werden. Ganz wichtig war uns bei den Korrekturen am ursprünglichen Gesetzentwurf, uns eng an die Anregungen des Bund-Länder-Arbeitskreises zu halten. Und wir teilen die in der Anhörung geäußerte Meinung, dass es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf letztlich um einen guten Kompromiss handelt.”
“Auch wenn es durchaus Kritik an der Einführung eines „qualifizierten Mitwirkungsverlangens“ gab: Neben dem Mehr an Kooperation zwischen Betrieb oder Unternehmen einerseits und der prüfenden Steuerverwaltung andererseits braucht es auch klare Regeln. In Fällen, in denen Steuerpflichtige ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann mit einem Mitwirkungsverlangen eine Frist gesetzt werden. Wird ihr nicht entsprochen, droht die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes mit einem Tagessatz von 75 Euro und bei Wiederholung ein Zuschlag. Damit es sich für Großbetriebe nicht lohnt, künftig die Kooperation zu verweigern, kann der Zuschlag bis zu 25 000 Euro täglich betragen. Darüber hinaus werden die Finanzämter in den kommenden Jahren eine weitere Vereinfachung erproben.”
“Steuerpflichtige, die die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllen, genießen die Vorteile einer zeitnahen Außenprüfung. Regelmäßige Gespräche zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen können Transparenz schaffen und zu einer schnelleren Klärung der Sachverhalte beitragen. Den Steuerpflichtigen kommen weitere Vorteile zu: Durch die Nennung von Prüfungsschwerpunkten können sie sich besser auf die Prüfung vorbereiten. Die neu eingeführten Teilabschlussbescheide ermöglichen es, früher zu Rechtssicherheit in wichtigen Bereichen zu gelangen. Zudem wird das Verfahren beschleunigt, indem die Prüfungszeit begrenzt wird: Die Ablaufhemmung wird erstmalig dem Grundsatz nach auf fünf Jahre beschränkt.”
“Erinnert sei hier auch noch einmal kurz an das Jahressteuergesetz 2018 aus dem Hause des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz mit dem schönen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das auf nationaler Ebene für eine durchaus ähnliche Problematik Lösungen gefunden hat. Wesentlich umstrittener war dagegen der Teil des Gesetzes, der die Beschleunigung von Betriebsprüfungen zum Ziel hat. Die Prüfungen sollen künftig früher beginnen und auch schneller abgeschlossen sein. Im Vordergrund steht dabei die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen. Verwaltung und Unternehmen können erstmals verbindliche Rahmenbedingungen für Betriebsprüfungen vereinbaren.”
“Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte ist aber eine Frage der Steuergerechtigkeit. Von den Plattformbetreibern können erforderliche Auskünfte bisher nicht erlangt werden, insbesondere dann, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig sind und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen wird. Daher werden die Betreiber digitaler Plattformen jetzt verpflichtet, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig sind Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dieser Teil des Gesetzes ist in der Anhörung erfreulicherweise ganz überwiegend auf große Zustimmung gestoßen.”
“Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte von Anbietern auf diesen Plattformen zu melden. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben. Zu den bekanntesten Beispielen zählen hier Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen, die der Fahrdienstvermittlung dienen oder zum Verkauf von Waren genutzt werden. Es besteht berechtigter Grund zu der Annahme, dass die dort erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt werden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutzt solche digitalen Plattformen zur Erzielung von Einkünften.”
“Abschließend will ich nicht noch einmal Gorbatschow zitieren, sondern eine ganz allgemeine Redewendung: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Befassen Sie sich lieber mit den Rückforderungen aufgrund ihrer eigenen Unregelmäßigkeiten und Spendenaffären. Zuletzt berichtete die Tagesschau am 28. September 2021 von einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung der AfD-Parteizentrale in Berlin wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetz, wegen falscher Angaben in den Rechenschaftsberichten an den Bundestag für die Jahre 2015 bis 2018. Am 16. Juni des letzten Jahres berichtete die Tagesschau von ihrer erfolglosen Klage gegen das vom Deutschen Bundestag verhängte Bußgeld von 396 000 Euro Ende 2020 in einer Affäre um anonyme Spenden aus der Schweiz.”
“Die Presse berichtet laufend über Ermittlungen, Strafverfahren und Urteile in Cum-ex-Fällen. Von Untätigkeit also keine Spur. Zu Drittens: Einen ernsthaften Beitrag zur Deckung des Haushalts und zu finanzpolitischen Fragen in Zeiten von Ukraine-Krieg, Inflation und Pandemiefolgen und zur Unterstützung vor allem kleiner und mittlerer Einkommen kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Zu Viertens: Es gab in Hamburg keine politische Einflussnahme. Die Staatsanwaltschaft Köln war in das Vorgehen der Finanzbehörden eingebunden. Trotzdem wird von interessierter Seite immer wieder spekuliert, immer wieder aufgewärmt, um den Eindruck zu erwecken, da gebe es noch etwas. Es gibt überhaupt keinen Schaden, sondern Rückzahlungen inklusive Zinsen.”
“Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz 2021 wurden die Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren zur Rückerstattung der Kapitalerstragsteuer, die Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern, eine Kapitalertragsteuerdatenbank, erweiterte Informationspflichten der Banken sowie die Haftung für fehlerhafte Angaben der Banken auf den Weg gebracht. Erneut wurde bei den Verjährungsfristen nachgebessert. Wer im Finanzausschuss vertreten ist – und das ist die AfD meines Wissens –, der weiß, dass das Finanzministerium regelmäßig Ergebnisse der letzten Abfrage zu den Cum-ex- und Cum-cum-Verdachtsfällen bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung stellt, zuletzt am 6. Oktober, Stand 31. Dezember 2021.”
“Dazu ist jeder Kommentar überflüssig. Drittens. Demagogie: Es folgen pauschale Aussage zu Staatsschulden und zu angeblich „ideologiegetriebenen Haushaltsposten“, die das Eintreiben von bestehenden Steuerschulden erforderlich machten, die angeblich nicht eingetrieben würden. Viertens. Was natürlich nicht fehlen darf: Ohne jeden Beleg wird erneut auf die aktuellen Debatten um Bundeskanzler Olaf Scholz und seine angeblichen Verquickungen mit Cum-Ex und der Warburg Bank verwiesen. Zu Erstens: Cum-Ex und Cum-Cum waren immer illegal und strafbar. Es war das Finanzministerium unter dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz, das zahlreiche Verschärfungen zu Verjährung und Straffreiheit in diesen Fällen auf den Weg gebracht hat. Zu Zweitens: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden Verjährungsfristen verlängert.”
“Im Besonderen: Auch mit diesem Antrag kommen Sie zu spät. Auch er will gar keine konkreten Lösungen anbieten, sondern nur Stimmung machen. Der gerade einmal zweiseitige Antrag ist das Gegenteil von seriöser Parlaments- und Oppositionsarbeit: Erstens. Er stellt eine reichlich pauschale Forderung auf: Die Bundesregierung solle mehr tun, damit das Bundeministerium der Finanzen mehr tut, um die Länderfinanzverwaltungen aufzufordern, alles zu tun, um Rückforderungen aus Cum-ex-Verfahren und Cum-cum-Verfahren geltend zu machen. Eine nicht weiter belegte Unterstellung, dass nicht alles getan werde, wird also mit einer unbestimmten Forderung ergänzt. Großartig! Zweitens. Der Antrag enthält nicht Neues. Im Copy-und-paste-Verfahren werden lange Definitionen zu Cum-ex und Cum-cum aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses abgeschrieben.”
“Auch starke Schultern müssen ihren Anteil tragen, noch mehr als bisher. Insofern ist das ein gutes Gesetz. Die Union wird hoffentlich auch zustimmen. Ich freue mich darüber, dass wir ein so großes Entlastungsvolumen für die Menschen auf den Weg bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache darauf aufmerksam, dass hier natürlich jeder entsprechend seiner Redezeit zu Wort kommen soll, ich aber darauf achte, dass die verabredete Redezeit insgesamt eingehalten wird. Im Moment kommen wir zu einem Sitzungsende morgen früh um 4 Uhr. Wir müssen alles ausführlich diskutieren, aber im Rahmen der verabredeten Regeln. Wir machen weiter. Das Wort hat der Abgeordnete Kay Gottschalk für die AfD-Fraktion.”
“Die Menschen können sich auf die Ampelkoalition verlassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein Letztes noch, weil auch bei Ihnen die Erzählung aufkam, der Staat sei Profiteur der Inflation. Den Mehreinnahmen, die wir haben, stehen deutlich höhere Mehrausgaben gegenüber. Die 33 Milliarden Euro sind nur ein Teil. 190 Milliarden Euro gibt es allein für die Entlastungspakete. Das ist auch richtig so. Denn nichts zu tun, wäre keine Alternative. Das würde zu Arbeitsplatzverlusten führen und zu sozialen Verwerfungen. Im Grunde ist das also richtig. Aber ich glaube – das ist etwas, was wir dem Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen entnehmen müssen –, – Kollege Schrodi, Sie können weitersprechen, tun es aber auf Kosten Ihrer Kollegen. – wir brauchen eine soziale Balance. Das werden wir tun.”
“Es ist ein deutliches Zeichen: Wir werden den Familien auch in dieser Krise helfen und sie nicht alleine lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Von 219 Euro auf 250 Euro steigt das Kindergeld, plus 31 Euro ab dem 1. Januar 2023. Das ist ein erster Schritt in Richtung einer Kindergrundsicherung, die wir immer noch auf dem Schirm haben, um Kinder aus der Armut zu holen. Vor zwei Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU/CSU, betrug das Entlastungsvolumen 11,8 Milliarden Euro. Jetzt hatten wir 18,5 Milliarden Euro angesetzt. Wir haben noch mal 14,5 Milliarden Euro draufgesetzt. Das Entlastungsvolumen liegt jetzt bei 33 Milliarden Euro und geht damit über das hinaus, was wir leisten müssten. Wir sorgen für sozialen Zusammenhalt, wir stärken Familien, wir entlasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.”
“Wir nehmen nämlich die komplette Inflation: Um 7,2 Prozent werden die Eckwerte im nächsten Jahr nach rechts verschoben. Im übernächsten Jahr haben wir eine Verschiebung um 6,3 Prozent. Das sind riesige Entlastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die wir über das hinaus, was wir mit Ihnen von der CDU/CSU gemacht haben, auf den Weg bringen. Ein Letztes zu den Entlastungsmaßnahmen: die Kindergelderhöhung. Wir haben normalerweise einen Gleichlauf bei der Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld. Wir haben intensiv darüber beraten, wie wir die Familien, die auch stark von den Preissteigerungen betroffen sind, entlasten können. Wir haben nun die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in dieser Krisenzeit auf den Weg gebracht.”
“– Ja, aber wir machen auch einiges, was über das hinausgeht, was wir verfassungsrechtlich tun müssten, und zwar mit großem finanziellem Aufwand. Die kalte Progression ist angesprochen worden. Übrigens, Herr Middelberg, wird von Ihrer Fraktion immer infrage gestellt, dass wir da etwas tun würden. Auch jetzt haben Sie wieder gesagt, die FDP hätte uns auf ihre Seite ziehen müssen, damit wir das tun. Nein, es ist andersrum. Wir haben mit den Experten noch mal über den Effekt der kalten Progression gesprochen. Inflationsbedingte Lohnzuwächse führen zu einem höheren Steuertarif. Diesen Effekt gleichen wir aus. Das haben wir mit Ihnen zusammen in der Großen Koalition gemacht, und das machen wir auch jetzt. Aber in diesen besonderen Zeiten gehen wir sogar darüber hinaus und tun das, was wir mit Ihnen nicht gemacht haben.”
“Der Grundfreibetrag stieg im Jahr 2022, Herr Middelberg, bereits um 603 Euro; da haben wir schon etwas zum Ausgleich der kalten Progression gemacht. Er steigt noch einmal um 561 Euro im nächsten Jahr und um 696 Euro in 2024. Die Steigerung insgesamt beträgt 1 860 Euro. Auf 11 604 Euro wird der Grundfreibetrag angehoben, also der Betrag, ab dem überhaupt Steuern anfallen. Das ist eine wahrlich große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Kinderfreibetrag steigt um 924 Euro auf 9 312 Euro. Auch der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen steigt. Die Vorgaben erfolgen mit dem Existenzminimumbericht. Das Existenzminimum ist steuerlich freizustellen. Es heißt immer: Das müsst ihr tun.”
“Wir machen unsere Arbeit. Wir handeln bisher schon: mit Direktzahlungen und nun auch mit der Energiepreispauschale, dem Heizkostenzuschuss und Mehrwertsteuersenkungen. Das machen wir, um gerade Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen zu entlasten, um sozialen Zusammenhalt zu stärken und Unternehmen zu helfen, Arbeitsplätze zu erhalten, und das ist gut so. Das Inflationsausgleichsgesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Es ist eigentlich Routine, was wir hier vornehmen. Es gibt Berichte wie den Existenzminimumbericht und den Bericht zur kalten Progression, nach denen wir den Einkommensteuertarif entsprechend anpassen. In Zeiten solcher krisenhaften Herausforderungen haben diese Berichte eine besondere Bedeutung. Schauen wir uns einmal an, wie stark wir den Menschen helfen, sie entlasten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zeiten großer Herausforderungen hat diese Ampelkoalition schon zahlreiche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht: Der Abwehrschirm mit 200 Milliarden Euro wird unter anderem dafür eingesetzt, eine Gaspreisbremse auf den Weg zu bringen. Mit der Strompreisbremse werden wir die Energiekosten senken. Damit werden wir auch die Inflation bekämpfen. Herr Middelberg, wir haben übrigens auch Entlastungspakete mit einem Volumen von 190 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Vielleicht sollte man sie Ihnen einzeln aufschreiben, damit Sie sich das merken. Sie stellen sich ja hierhin und sagen, wir hätten nichts getan. Wir tun das und finanzieren das auch, während Sie nur fordern, ohne überhaupt nur eine Gegenfinanzierung vorzuschlagen. Das ist unseriös.”
“Hubertus Heil hat gesagt: Es soll ein soziales Klimageld sein, damit diejenigen profitieren, die entsprechend mehr brauchen, und nicht diejenigen, die das nicht brauchen. Wir schaffen jetzt die Rechtsgrundlage, um den ersten Schritt zu machen und Direktzahlungen auf den Weg zu bringen, von denen wir gesehen haben: Sie sind wichtig, und es wäre in der Pandemie wichtig gewesen, sie zielgenau zu machen. Wir wollen das hinbekommen. Die Rechtsgrundlage wird jetzt geschaffen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für zukünftige Herausforderungen, was wir jetzt auf den Weg bringen. Ich freue mich auf die weitere Beratung zu diesem Jahressteuergesetz. Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Jörn König.”
“Als Letztes. Durch die Vorschläge der Kommission Gas und Wärme zur Gaspreisbremse haben wir noch mal eine Aktualisierung dieses Vorhabens bekommen. Mit der Gaspreisbremse werden wir es schaffen, Menschen zu entlasten. Aber teilweise haben wir gesehen, auch in der Pandemie: Wir schaffen es oftmals nicht so zielgenau, wie wir das wollen, weil wir das Instrument nicht haben. Jetzt werden wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass wir Direktzahlungen an die Menschen auf den Weg bringen können und dass wir dieses Instrument der Direktzahlung auch in Zukunft nutzen können. – Frau Tillmann, natürlich wird es dann möglich sein, und es ist dann auch der Wille der Ampel, dass wir das zielgenau machen können.”
“Auch das ist ein Signal der Ampelkoalition, das bei den Menschen ankommt. Auch bei der Homeoffice-Pauschale haben wir, glaube ich, Frau Tillmann, in der Großen Koalition eine sehr zeitnahe und unbürokratische Lösung gefunden. Wir haben im Koalitionsvertrag versprochen, sie zu evaluieren, und wir werden sie nach Möglichkeit auch entfristen. Das tun wir jetzt, indem wir den maximalen Abzugsbetrag sogar auf 1 000 Euro anheben. Gleichzeitig gehen wir die Frage an, die steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers zu vereinfachen. Auch hier liefert die Ampel. Wir geben den Menschen, die zu Hause arbeiten, Sicherheit und mehr Möglichkeiten, sich dafür zu entscheiden, zu Hause zu arbeiten, gerade in einer sich verändernden Arbeitswelt. Auch hier liefert die Ampel. Das haben wir versprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Hier sind wir noch auf dem Weg, das zu tun. Wir machen jetzt den ersten Schritt mit milliardenschweren Entlastungen. Der nächste wird kommen. Auch da liefert die Ampelkoalition. Als Nächstes: Erhöhung des Sparerpauschbetrages auf 1 000 bzw. 2 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten und Erhöhung des Ausbildungsfreibetrages. Aus meiner Sicht ist das eine wirkliche Neuerung. Ein junger Mensch macht eine Berufsausbildung – was wir ja wollen –, er wohnt auswärts, er bzw. die Eltern sind noch kindergeldberechtigt. Die Kosten, die dadurch verursacht werden, können auch steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird von 924 Euro auf 1 200 Euro angehoben. Auch das ist ein Signal. Wir wollen auch diejenigen, die eine Berufsausbildung machen oder die ihren Kindern diesen Weg bieten wollen, ein Stück weit mehr entlasten.”
“Denn viel, was wir dort versprochen haben, liefern wir jetzt schon für das Jahr 2023; insgesamt 3,1 Milliarden Euro Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. In dieser Zeit, glaube ich, ist dies auch ein guter Beitrag zur Krisenbewältigung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ja, wir liefern. Ich kann mich noch erinnern, dass wir in den Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen haben, wie wir das Thema „Doppelbesteuerung von Renten“, die es jetzt noch nicht gibt, aber die wir natürlich auch für die Zukunft ausschließen wollen, angehen können. Wir haben jetzt vereinbart, die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge sogar auf 2023 vorzuziehen, was zusätzliche Milliardenentlastungen für die Menschen bedeutet. Übrigens: Die nachgelagerte Besteuerung werden wir genauso angehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Herbst sind immer die Festtage der Finanzpolitiker. Jedes Jahr wird über das Jahressteuergesetz mit kleineren, aber auch größeren Veränderungen im Steuerrecht beraten. In den letzten Jahren hatte dieses Jahressteuergesetz auch klangvolle Namen. Ich erinnere an das Jahr 2019: „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Mit der Änderung der Hausleitung heißt es wieder Jahressteuergesetz; es stehen aber weiterhin sehr gute Inhalte drin. Diesmal könnte das Gesetz auch heißen: „Gesetz zur Umsetzung wichtiger Punkte aus dem Koalitionsvertrag“.”
“Wir haben als Ampelkoalition noch einmal den Ausschussvorsitzenden angeschrieben und gefragt: Ist nun etwas gemacht worden, damit wir bei der Entschwärzung und Entstufung weiterkommen? – Nein, das ist nicht passiert; es wurde bisher kein Kontakt aufgenommen. Übrigens, der Ausschussvorsitzende gehört der CDU/CSU-Fraktion an, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir gehen davon aus, dass der Ausschussvorsitzende zeitnah ein entschwärztes und entstuftes Protokoll vorbereitet. Dann können wir uns in zukünftigen Aktuellen Stunden auf Verlangen der CDU/CSU nicht mehr mit Unterstellungen und Nebelkerzen beschäftigen, sondern mit den Sorgen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.”
“Um eins klarzumachen: Die SPD will die Entstufung, die Freigabe. Sie will die Entschwärzung dieses Protokolls. Wir wollen Transparenz, Offenheit und Klarheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der zuständige Ausschussvorsitzende, der jetzt dafür verantwortlich ist, zu entstufen und zu entschwärzen, wurde am 1. September vom Finanzausschuss beauftragt, bis Ende September einen Vorschlag für die Entstufung vorzulegen. Das ist bis heute nicht erfolgt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im „Spiegel“ vom 1. Oktober stand, die Warburg-Bank wolle nun auch den Bundestag vom Steuergeheimnis entbinden, was dazu führen würde, dass wir entschwärzen und entstufen können.”
“Ich zitiere weiter: Er sei mit der Entscheidung damals „absolut d’accord“ gewesen, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs … Deutlicher kann gar nicht sein, dass bestätigt ist: Es gab eben keine Einflussnahme, sondern eine fachliche Entscheidung der Hamburger Finanzbehörde im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft Köln. Nehmen Sie das zur Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren. Drittens. Der letzte verbliebene Strohhalm für alle, die Olaf Scholz etwas anhängen wollen, ist nun ein Protokoll des Finanzausschusses vom Juli 2020, in dem es vermeintlich Widersprüche bei den Aussagen zu den Treffen mit der Warburg-Bank gibt. Wegen des hohen Guts des Steuergeheimnisses ist sowohl die Sitzung wie auch das Protokoll von der damaligen Ausschussvorsitzenden als Geheim eingestuft worden. Passagen sind dort geschwärzt.”
“– Es ist nun seit zwei Jahren ein Untersuchungsausschuss in Hamburg eingerichtet. Die Akten wurden hin und her gewälzt, es wurden Zeugen vernommen. Vielleicht fragen Sie, Herr Middelberg, auch mal Ihre Hamburger Kollegen. Die Auskunft ist doch ganz einfach: Kein einziger Hinweis oder Beleg für eine politische Einflussnahme steht in den Akten oder wurde jemals von einem Zeugen oder einer Zeugin zu Papier gegeben. Ich erinnere daran, dass „Der Spiegel“ am 6. August 2021 berichtete: „Finanzbeamtin entlastet Olaf Scholz“. Am 4. März 2022 titelte ntv: „Staatsanwalt stützt Finanzamtsentscheidung zu Warburg Bank“.”
“Als Bundesfinanzminister hat er Gesetze zur Einziehung von Cum-ex-Geldern und zur präventiven Bekämpfung von Cum-ex-Betrügereien auf den Weg gebracht. Wir wollten auch eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle auf den Weg bringen, um genau solche Betrügereien aufzudecken. Das hat damals die CDU/CSU verhindert. Wir werden es als Ampelkoalition jetzt machen. Mal schauen, ob Sie dann zustimmen oder es ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zweitens. Es gab keine politische Einflussnahme auf ein Steuerverfahren in Hamburg. Vor der Hamburg-Wahl 2020 wurden diese Unterstellungen platziert. Als Olaf Scholz Kanzlerkandidat wurde, geschah dies erneut, jetzt auch wieder. Stets mussten Medienvertreter wie auch die Politik am Schluss einräumen: Da ist nichts.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern hat die Ampelkoalition in einer Aktuellen Stunde darüber gesprochen, wie wir die Gaspreisbremse jetzt implementieren, wie wir Menschen in dieser Situation schützen. Heute hat die CDU/CSU eine Aktuelle Stunde aufgesetzt, in der sie sich mit einem Buch beschäftigt, in dem alte Unterstellungen aufgewärmt werden. Deutlicher ist nicht zu zeigen, welche Prioritäten die einzelnen Fraktionen setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Drei Anmerkungen zum Sachverhalt: Erstens. Cum-ex war immer kriminell, es war immer Betrug. Cum-ex-Geschäfte waren auch immer illegal. Es gab dort keine Gesetzeslücke. Olaf Scholz war zu der Zeit der Cum-ex-Betrügereien weder Hamburger Bürgermeister noch Bundesfinanzminister.”