Christian Lindner
FDP · Germany
“Das Niveau der öffentlichen Investitionen des Bundes ist in den vergangenen Jahren auch gestiegen und sollte weiter steigen. Union und SPD wollen nun aber den Dammbruch, indem sie eine halbe Billion Euro für Investitionen bereitstellen.”
“Deutschland könnte bald 1 Billion Euro höhere Schulden haben, ohne dadurch wirtschaftlich gestärkt worden zu sein. Es würde im Bundeshaushalt Platz geschaffen für Umverteilung, für Subventionen und für Wahlgeschenke.”
“Wenn aber Produktivitätsfortschritt ausbleibt und die alternde Gesellschaft höhere Lasten tragen muss, dann kann sich das Blatt wenden. Es war deshalb immer Kennzeichen deutscher Finanzpolitik, niemals die Grenzen der Tragfähigkeit unserer Staatsfinanzen auch nur ansatzweise zu testen.”
“Stabile Staatsfinanzen gehören schließlich zu einem erweiterten Sicherheitsbegriff; denn sie sichern Handlungsfähigkeit in Krisensituationen. Die deutsche Schuldenwende erhöht aber die Fragilität und Krisenanfälligkeit der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die ersten Auswirkungen sind bereits sichtbar.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Abend der Bundestagswahl bin ich aus der aktiven Politik ausgeschieden. Es zeigt die Besonderheit dieser Debatte, dass ich trotzdem heute spreche. Wir sind im politischen Niemandsland zwischen altem und neuem Parlament.”
“Deshalb hatte ich seinerzeit die Initiative für die Schaffung eines in der Verfassung verankerten Sondervermögens für die Bundeswehr ergriffen – anders, als Alternativen zu erwägen wie einen Verteidigungssoli oder schlicht eine generelle Ausnahme von der bestehenden Regel in der Verfassung –, eines Sondervermögens, das durch Zweckbindung…”
The complete record
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“Wir haben ein herausforderndes ökonomisches Umfeld: einerseits aufgrund der Inflation, andererseits aufgrund des Wachstums, das uns nicht zufriedenstellen kann. Die Inflation in Deutschland ist zu hoch. Die Inflation ist eine unsoziale wirtschaftliche Entwicklung. Sie gefährdet, dass Menschen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie macht Menschen Sorge und Angst, dass sie vielleicht das Ersparte verlieren können. Die Inflation gefährdet auch die Investitionssicherheit an einem Standort wie Deutschland. Sie ist in der Lage, unser ökonomisches Fundament zu unterspülen, und deshalb ist die erste Priorität die Bekämpfung der Inflation. So schnell wie möglich müssen wir zur Geldwertstabilität zurückkehren. Die Bundesregierung hat dazu bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen.”
“Es gibt Kritik von Sozialverbänden, aus dem Sport. Es gibt Kritik der Opposition. Es gibt Anregungen der Koalitionsfraktionen. Das ist bei einer Konsolidierungsaufgabe, wie wir sie haben, auch kein Wunder. Bei der Konsolidierung, die wir vorhaben, wird es im einzelnen Gewinner und Verlierer, Pro- und Kontraargumente geben. Entscheidend aber wird am Ende sein, ob ein Ergebnis erreicht wird, das von allen Seiten als fair betrachtet werden kann, sprich: dass Belastungen und Entlastungen gerecht verteilt sind. Scherzhaft gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn die Kritik von allen Seiten kommt, scheint das Ergebnis ausgewogener zu sein, als wenn sich nur eine Seite beschweren würde.”
“Unser Triple-A-Rating und unsere Glaubwürdigkeit gegenüber den Kapitalmärkten geben uns Handlungsfähigkeit, und zwar nicht nur dem Bundeshaushalt, sondern auch den Haushalten von Ländern und Gemeinden. Deshalb ist es von überragender Bedeutung, diese Glaubwürdigkeit gegenüber den internationalen Kapitalmärkten durch solide Haushaltspolitik zu behaupten. Diese Glaubwürdigkeit, die wir an den Kapitalmärkten genießen, und die Art und Weise, wie von uns begebene Anleihen auf den Märkten platziert werden, widerlegen jede Kritik von Ihnen. Wenn man sich den Haushalt ansieht, stellt man fest: Es gab Konsolidierungsnotwendigkeiten. Es wird nicht alles so finanziert, wie man sich das wünscht, und deshalb gibt es auch an einzelnen Positionen Kritik, der wir uns stellen müssen. Es gibt Kritik aus der deutschen Wirtschaft.”
“Übrigens nehme ich manche Kritik der Opposition und namentlich auch des Bundesrechnungshofes sehr ernst. Ich komme gleich noch mal bei einzelnen Punkten darauf zurück. In der Strategie jedoch müssen wir uns an nüchternen Zahlen orientieren. Diese nüchternen Zahlen – egal ob Kernhaushalt oder Nebenhaushalt – lassen sich an einer Ziffer festmachen, nämlich der Verschuldungsquote dieses Staates, gemessen an seiner Wirtschaftsleistung. Bezogen auf unsere Wirtschaftsleistung, wird die Schuldenquote in wenigen Jahren deutlich in Richtung des Vorkrisenniveaus sinken. Viel schneller, als manche heute glauben, werden wir mit unserer jetzigen Haushaltsstrategie das Vorkrisenniveau bei der Staatsverschuldung wieder erreicht haben. Und das ist auch notwendig; denn unser Land ist der Goldstandard der Staatsfinanzierung.”
“Die Neuverschuldung wird so massiv zurückgefahren: von 45,6 Milliarden Euro, die wir für das Jahr 2023 planen, auf 16,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr. In den Jahren danach werden wir aber weitere Schritte gehen müssen, um bestehenden Handlungsbedarf zu decken, also um die Lücke zwischen geplanten und erwarteten Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Nochmals gesagt, damit kein Missverständnis aufkommt: Es war richtig, in Zeiten von akuten Krisen finanzpolitisch gegenzusteuern; nun ist es aber wichtig, wieder fiskalische Resilienz zu gewinnen. Die Schuldenstandsquote darf nicht von Krise zu Krise weiter ansteigen. Vererbt der arme Onkel Schulden, kann man das Erbe ausschlagen. Beim Bundeshaushalt funktioniert das nicht, und deshalb haben wir auch eine moralische Verantwortung gegenüber denjenigen, die nach uns kommen.”
“Es geht jetzt um die Anerkennung finanzieller Realitäten nach Jahren, in denen Geld scheinbar keine Rolle spielte. In Wahrheit hat der niedrige Zins schon vor der Pandemie die Optik verzerrt. Wir müssen uns neu fokussieren. Mit dem Haushalt 2023 sind wir daher im Kernhaushalt zur Schuldenbremse zurückgekehrt. Mit den Preisbremsen im Wirtschaftsstabilisierungsfonds, dem Sonderprogramm für die Bundeswehr und der Nutzung der allgemeinen Rücklage war dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt in Richtung einer Normalisierung der Haushaltspolitik. Mit dem Haushalt 2024 gehen wir die nächsten Schritte. Weiterhin achten wir die Schuldenbremse im Kernhaushalt. Wir reduzieren die Rücklage. Im Jahr 2024 – ich komme später noch darauf zurück – wird auch die Nutzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds enden.”
“Vielmehr, meine Damen und Herren, scheint es mir so, dass mit den Krisen der vergangenen Jahre eine wachsende Erwartungshaltung gegenüber dem Staat einherging, bei jedem Problem mit finanzieller Hilfe zu unterstützen. Wir haben uns an Leistungen und Zuwendungen gewöhnt. Bei der Konsolidierung der Staatsfinanzen geht es also jetzt um nicht weniger als darum, nach Jahren der massiven Staatsintervention wieder eine vernünftige Balance zwischen Staat und Privat zu lernen. Dieser Anspruch, alle Aufgaben und Probleme mit öffentlichem Geld zu lösen, konnte in der Vergangenheit nie erfüllt werden, er wird in der Zukunft nie finanzierbar sein, und im Übrigen sollte er auch nicht Leitbild eines freiheitlich verfassten Gemeinwesens sein.”
“Und ja, es stimmt auch: Wir mussten zwischen dem prinzipiell Wünschbaren und dem jetzt Dringlichen und Notwendigen unterscheiden. Die Ressorts haben beispielsweise – mit Ausnahme des Bundesministeriums der Verteidigung – eine Summe von jährlich 3,5 Milliarden Euro im nächsten und übernächsten Jahr beitragen müssen. Durch diese und andere Maßnahmen konnten wir die Gesamtausgaben gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr deutlich senken. Wir planen nun mit 445,7 Milliarden Euro und damit mit rund 30 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Gleichwohl liegen die Gesamtausgaben 2024 nominal noch rund 25 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019. Von einem Kahlschlag kann also keinesfalls die Rede sein.”
“Vor allen Dingen aber haben wir neue sicherheitspolitische Herausforderungen aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine. Die Verhandlungen im Kabinett waren deshalb einerseits von großem Ernst geprägt, andererseits aber auch von dem nachvollziehbaren und begrüßenswerten Engagement für die Interessen und Anliegen der einzelnen Ressorts. Am 5. Juli haben wir dann im Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushaltes und den Finanzplan bis 2027 beschließen können. Trotz oder wegen der anstrengenden Vorbereitungen im Kabinett können wir jetzt einen Etat vorlegen, der der Lage entspricht, und dafür bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett und beim Bundeskanzler sehr herzlich. Es gibt viele Bedenken, und es gibt viel Kritik in der Öffentlichkeit und aus dem parlamentarischen Raum.”
“Hier ist die Luft merklich dünner geworden. Für das nächste Jahr rechnen wir mit rund 37 Milliarden Euro an Zinsausgaben. Das ist eine Verzehnfachung im Vergleich zum Jahr 2021. Die Zinskosten im Bundeshaushalt sind mittlerweile doppelt so hoch wie der Etat der Bildungs- und Forschungsministerin. Die Botschaft ist deshalb klar: Wir können uns uferlos neue Schulden schlicht nicht erlauben; sie wären nicht finanzierbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Umfeld ist herausfordernder als vor gut zehn Jahren. Wir müssen mit einer hohen Inflation umgehen; ich komme gleich darauf zurück. Wir haben keine prosperierende Wirtschaft, sondern wir müssen unser Wachstum aus konjunkturellen und strukturellen Gründen verbessern.”
“Das überrascht nicht; denn die Anstrengung, mit der wir konfrontiert sind, ist vergleichbar mit der in den Jahren 2010/2011. Damals ging es um den Weg unseres Landes hin zur Erreichung der Schuldenbremse. Heute geht es um die Rückkehr zur Schuldenbremse oder – genauer gesagt – zu langfristig tragfähigen Staatsfinanzen. Für die Bundesregierung ist klar: Auf Krisen muss dieser Staat entschlossen reagieren, und er muss auch seine fiskalischen Möglichkeiten mobilisieren, wenn es notwendig ist. Aber wer den Ausstieg aus der Krisenpolitik nicht findet, der gefährdet dauerhaft die Stabilität unseres Gemeinwesens. Das deutlichste Signal für den notwendigen haushaltspolitischen Kurswechsel senden die Zinsen. Befanden wir uns im vergangenen Jahr, wie ich gesagt habe, noch vor einer Steilwand, so sind wir nun auf dem Hochplateau angekommen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnungsdebatte hat mindestens eines gezeigt: dass alle gut erholt aus der sitzungsfreien Zeit zurückgekehrt sind. Ich freue mich, Sie alle zu sehen – vertraute Gesichter, auch ein ungewöhnliches Gesicht hier im Plenarsaal. Mein Eindruck ist: Das Sehfeld des Bundeskanzlers ist zeitweilig nach rechts begrenzt; vermutlich beginnt es etwa vorne ab der Reihe der CDU/CSU. Vielleicht findet er demokratischen Trost in den nächsten Tagen darin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute den Entwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2024 und die Finanzplanung für die nächsten Jahre. Es ist kein Geheimnis: In diesem Etatentwurf steckt viel Arbeit im Bundeskabinett.”
“Frau Präsidentin! Lieber Kollege Brehm! Die Zahl der Menschen im Rentenbezug, die eine Steuererklärung abgeben müssen, ist zum Glück zurückgegangen – ein angenehmer Nebeneffekt des Inflationsausgleichsgesetzes und der damit verbundenen Regeln. Ansonsten bitte ich Sie, den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten. Ich kann jetzt nicht zu einzelnen Regelungsbestandteilen – dafür haben Sie Verständnis – öffentlich Ankündigungen machen, bevor wir innerhalb der Regierung einen abgestimmten Entwurf haben.”
“Ich finde, das ist eine gute Nachricht, über die wir beide uns freuen können. Sie haben das Wort zur Nachfrage.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Brehm, es sind ja noch ein paar Jahrzehnte hin, bis das bei den Bürgerinnen und Bürgern relevant wird. Dass es nicht im vergangenen Jahr gelungen ist, sondern es im Laufe dieses Jahres entsprechende Gesetzgebung geben wird, ist deshalb für die betroffenen, heute noch sehr jungen Menschen kein Verlust. Konkret werden wir nach jetzigem Stand und Plan meines Hauses im Zusammenhang mit dem sogenannten Steuerfairnessgesetz auch die Rentenbesteuerung regeln. Wie Sie wissen, haben wir zwei Jahre früher als rechtlich erforderlich und von der vorherigen Bundesregierung geplant die steuerliche Abzugsfähigkeit des Rentenversicherungsbeitrags geregelt. Die zweite Komponente der Rentenbesteuerung folgt dann in der Gesetzgebung in diesem Jahr.”
“Wir haben uns verabredet, bei einer MPK um Ostern herum noch einmal über die Frage der Migrationsbewältigung und ‑finanzierung zu sprechen. Ich will jetzt Ihre informierte Frage als den dringend notwendigen Appell nehmen, die Länderseite anzuhalten, auch die Kommunen nicht zu vergessen. Die nächste Frage stellt der Kollege Pascal Meiser.”
“Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen – allerdings die Kommunen nicht unmittelbar, wie Ihre informierte Frage gezeigt hat – bei der Bewältigung der Fluchtmigration, nicht nur, aber auch aus der Ukraine. Wir tun das übrigens nicht nur, indem wir Mittel an die Länder geben. Ich will in Erinnerung rufen, dass wir über den Rechtskreiswechsel die Geflüchteten aus der Ukraine jetzt in den Bürgergeldbezug genommen haben. Hier zahlt der Bund aus dem Haushalt des Arbeits- und Sozialministeriums in einer Größenordnung von – ohne aktengestützt zu antworten – 3,5 Milliarden Euro. Wenn man die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern in den Blick nimmt, muss das mit hinzugenommen werden.”
“Das erübrigt eine Nachfrage; denn wer zwischen den Zeilen lesen kann, erkennt, dass es hier eine Priorisierung geben soll. Meine Fraktion würde das sehr begrüßen. Dann kommen wir jetzt zur Frage von Leon Eckert.”
“Frau Präsidentin! Lieber Kollege Gädechens, wir alle haben den Bundeskanzler noch in Erinnerung, und zwar nicht von vor einem Jahr und zwei Tagen, sondern er hat unlängst in diesen Wochen unterstrichen, dass er am 2‑Prozent-Ziel festhält und eine weitere Verstärkung unserer Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung für notwendig hält. Zur Zeitenwende gehören jenseits des Einzelplans 14 übrigens auch die Verstärkung der Cybersicherheit und auch die zivile Konfliktprävention auf der Welt. All diese Aufgaben haben wir im Blick. Ich kann allerdings nicht – haben Sie Verständnis dafür; Sie sind ein erfahrener Kollege – aus den Haushaltsberatungen im Einzelnen berichten. Dann freut sich einer, und die anderen springen mir aufs Dach. Deshalb: Mit dem Hinweis auf den Bundeskanzler haben Sie eine gewisse Indikation.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grüße an Herrn Kollegen Mierscheid. – Die Bundesregierung ist fortwährend bestrebt, die Umgehung von Sanktionen zu unterbinden. Dazu hat der Kollege Habeck, der das federführende Haus leitet, in der vergangenen Woche Vorschläge in die Debatte eingebracht. Auch wir, das Bundesfinanzministerium, mit unseren Möglichkeiten der Sanktionsdurchsetzung, prüfen das genauso. Ich kann allerdings jetzt – dafür werden Sie gewiss Verständnis haben – einzelne Staaten nicht nennen, sondern Ihnen nur bestätigen, dass es unser gemeinsames Interesse ist, keine Umgehungen – welcher Art auch immer – hinzunehmen. Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Gerrit Huy.”
“Frau Präsidentin! Der zuständige Kommissar hat ja bereits eine Indikation gegeben, nämlich dass aus seiner Sicht die General Escape Clause, die allgemeine Ausweichklausel, aufgehoben werden soll. Gelänge es nicht, in diesem Jahr eine Reform der Fiskalregeln zu bewerkstelligen, dann wären wir natürlich in einem Raum großer Unsicherheit. Deshalb ist die Bundesregierung konstruktiv bemüht, andere dabei zu unterstützen – sprich: die Ratspräsidentschaft, gegenwärtig die schwedische Ratspräsidentschaft –, eine gemeinsame Position herzustellen. Dafür haben wir gute Vorschläge gemacht, von denen ich glaube, dass sie für alle Beteiligten anschlussfähig sind. Weder stürzen wir die einen in Austerität, noch geben wir auf der anderen Seite eine Einladung ab, sich weiter wie bisher zu verschulden. Die nächste Frage stellt Dr. Jens Zimmermann.”
“Wir wollen an den Defizitverfahren festhalten. Schuldentragfähigkeitsanalysen, die von vielen politischen Annahmen beeinflusst werden können, können für uns nicht Gegenstand der ökonomischen Weisung der Kommission allein sein. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch innerhalb der EVP entsprechend auf die Kommission eingewirkt wird.”
“Frau Präsidentin! Lieber Kollege Bury, es gibt gegenwärtig noch kein klares Bild für die Abschätzung von Mehrheiten für oder gegen etwas. Es gab einen ersten Austausch von Einschätzungen im Europäischen Rat. Da geht das Bild sehr weit auseinander. Ich nenne nur ein Beispiel: Die Niederlande und Spanien hatten im letzten Sommer ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Nun aber geht die niederländische Seite voran und spricht von Verschärfungen bei den Sanktionen im Defizitverfahren. Also, da ist etwas in Bewegung. Die Bundesregierung bringt sich hier konstruktiv ein. Wir haben eine auch innerhalb des Kabinetts abgestimmte Sprache. Uns geht es um die dauerhafte und verlässliche Rückführung von Defiziten und Schulden. Wir wollen keine Bilateralisierung zwischen Mitgliedstaat und Europäischer Kommission.”
“Die Bundesregierung hat sich, Kollege Markus Herbrand, auf ein Belastungsmoratorium gerade für diese Krisenzeiten verständigt. Deshalb setzen wir zum Beispiel das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz jetzt so um, dass es für Mittelstand und Wirtschaft möglichst wenige Belastungen in diesen Krisenzeiten gibt. Bei allen anderen Vorhaben achten wir ebenfalls auf bürokratieschonende Umsetzung. Schaue ich nur auf meinen eigenen Ressortbereich, dann ist etwa die möglichst bürokratieschonende Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung zu nennen. Hier ist es uns ein großes Anliegen, den Erfüllungsaufwand für die round about 400 betroffenen Betriebe in Deutschland möglichst gering zu halten. Die nächste Frage stellt Yannick Bury.”
“Also: Das sind alles Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit auch in steuerlicher Hinsicht verbessern. Dass natürlich Digitalisierung, Bildung, Forschung, Fachkräfteeinwanderung neben guter Infrastruktur die Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls positiv beeinflussen, füge ich nur ergänzend hinzu. Sie haben das Wort zur Nachfrage.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist von Markus Herbrand natürlich eine extrem gefahrgeneigte Frage. Bei der Antwort besteht nämlich das hohe Risiko, dass ich das weitere Umfeld hier vorne auf der Regierungsbank gegen mich aufbringen könnte. Das werde ich aber nicht tun, sondern ich verweise schlicht auf den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung, in dem wir gemeinsam und ressortabgestimmt eine doch längere Liste von steuerpolitischen Maßnahmen identifiziert haben, die wir jetzt prüfen und auch in die Gesetzgebung überführen wollen, um die wirtschaftliche Dynamik anzuregen. Beispiele sind im Abschreibungsrecht zu finden. Zur Thesaurierung und zum Optionsmodell steht bereits etwas im Koalitionsvertrag. Wir haben eine sogenannte Super-AfA im Sinne einer Investitionsprämie in Vorbereitung.”
“Frau Präsidentin! Frau Kollegin Wissler, ja, die Prüfung neuer gesetzlicher Grundlagen ist auch Gegenstand des im BMF gegenwärtig laufenden Projekts. Da geht es nicht nur um die operative Vorbereitung einer neuen Behörde mit allem, was damit verbunden ist, sondern es geht auch um die Prüfung: Braucht es neue gesetzliche Instrumente? Da habe ich jetzt aber zu Beispielen, die Sie genannt haben, nicht schon im Einzelnen Stellung genommen. Danke. – Die nächste Frage stellt der Kollege Markus Herbrand.”
“Da kommt die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung hinein; hier wollen wir uns stärker mit den Ländern koordinieren. Projekt läuft. Gesetzgebung wollen wir baldmöglichst, möglichst noch in diesem Jahr beginnend, aufnehmen. Und zum 1. Januar 2025 soll die neue Behörde mit neuen Befugnissen und dem dann notwendigen Personalansatz auch am Start sein.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Wissler, Ihre letzte Feststellung möchte ich in Zweifel ziehen; denn unsere Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, die FIU, ist die größte weltweit. Es gibt nirgendwo auf der Welt, beispielsweise auch nicht in den USA, eine Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche, die über mehr Personal verfügt. Aber bei verfahrensrechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gibt es noch, ich sage mal so, Anlass zur weiteren Vervollkommnung gegenüber dem, was in der Vergangenheit getan worden ist. Deshalb habe ich ein Projekt für die Einrichtung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche auf den Weg gebracht. Da kommt die FIU hinein. Da kommt eine neue forensisch arbeitende Fahndungsbehörde hinein.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin, wir sorgen zunächst dafür, dass Familien von dem, was sie sich mit harter Arbeit verdienen, auch netto mehr behalten können. Das haben Sie verfolgt. Zum Zweiten werden wir auch die Möglichkeiten nutzen, die unsere Förderbank hat, um Familien zielgerichtet beim Erwerb von Eigentum zu unterstützen. Wir wollen darüber hinaus – drittens – eine Möglichkeit schaffen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer vorzusehen. Aber viertens sind die Länder auch jetzt schon in der Lage, die Grunderwerbsteuer zu senken, statt sie – wie zuletzt im Freistaat Sachsen – schmerzlich zu erhöhen. Danke. – Die nächste Frage stellt die Kollegin Schröder.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann unterstreichen, dass es nicht zu Steuererhöhungen, Belastungserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe kommen soll, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Veränderungen bei Subventionstatbeständen, denen aber dann zum Beispiel Entlastungen an anderer Stelle gegenüberstehen, kann und sollte man nicht ausschließen, weil es ja unser gemeinsames Anliegen ist, die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel zu verbessern. Vielen Dank. – Nächste Fragestellerin: für die SPD-Fraktion Emily Vontz.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Haase, das kann ich im Einzelnen so nicht bestätigen. Die Bundesregierung prüft natürlich, wie ich eben schon angedeutet habe, Subventionstatbestände; das machen wir regelmäßig. Wir haben uns das ja in besonderer Weise hinsichtlich der ökologischen und sozialen Lenkungswirkung vorgenommen. Hier werden natürlich auch Fragen wie der Agrardiesel noch einmal einer Bewertung unterzogen werden. Darüber werden Sie – wird das Parlament – ja unterrichtet, wenn der Subventionsbericht vorgelegt wird. Gerne eine Nachfrage.”
“Frau Präsidentin! Frau Kollegin! Die Grundlage unserer Planung ist ja die Frühjahrsprognose der Bundesregierung und die darauf basierende Steuerschätzung. Deshalb kann ich jetzt nicht spekulativ andere Zahlen nennen. Auf dieser Grundlage planen wir, und zu gegebener Zeit kann es dann eine Aktualisierung geben. Des Weiteren haben Sie völlig zutreffend beschrieben, dass sich das Verhältnis zwischen Bund und Ländern verändert hat. Die Länder sind nun fiskalisch stärker als der Bund. Im vergangenen Jahr hat die Ländergesamtheit erhebliche Überschüsse erzielt; der Bund ist im Defizit. Deshalb kann nicht auf Dauer so fortgefahren werden, wie es in der Vergangenheit gemacht wurde. Vielen Dank. – Der nächste Fragesteller ist für die Fraktion Die Linke Pascal Meiser.”
“Schwerpunktsetzungen beabsichtigt die Koalition, um die Vorhaben des Koalitionsvertrages umzusetzen. Dafür ist aber auch nötig, Prioritäten und Nachrangigkeiten zu beschreiben, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Eine Nachfrage?”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin, wir haben im vergangenen Jahr im Bundeskabinett auch Eckpunkte für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Diese Eckpunkte stellen die Obergrenze bei den Gesprächen dar, die wir gegenwärtig im Kabinett führen. Das ist kein Geheimnis. Das hat nicht nur der Haushaltsstaatssekretär den Häusern erläutert, sondern das ist teilweise sogar medienöffentlich geworden. Unter der Annahme, dass wir die in den Eckpunkten vorgesehenen Obergrenzen für die Einzelpläne erhalten, wird die von uns verlangte verfassungskonforme Aufstellung des Bundeshaushaltes, des Entwurfs für 2024, möglich sein. Allerdings ist das äußerst ambitioniert, weil sich die Rahmenbedingungen, wie eben mit Blick auf die Zinsen geäußert, ja fundamental verändert haben.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beobachten das Handeln der Europäischen Zentralbank, inwieweit sie beispielsweise eine Monetarisierung der Staatsfinanzierung ausschließt und ihr Mandat achtet. Das Instrument zur geldpolitischen Transmission ist bislang nicht zum Einsatz gekommen, sondern ist Gegenstand von Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb hat die Bundesregierung keine Veranlassung, Schritte einzuleiten. Vielen Dank. – Die nächste Fragestellerin: für die SPD-Fraktion Dr. Wiebke Esdar.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung nimmt ihre Integrationsverantwortung wahr. Wir achten darauf, dass sich europäische Institutionen im Rahmen ihres Mandats bewegen, dass europäisches Vertragsrecht geachtet wird. Wir beobachten deshalb alle getroffenen materiellen Entscheidungen. Die Öffentlichkeitsarbeit – so hatte ich im Ausschuss ausgeführt – einer Institution, der nicht auch eine materielle Entscheidung folgt, kann allerdings nicht Gegenstand der Intervention der Bundesregierung sein. Das ist die langjährige und gehärtete Rechtsauffassung des BMF. Eine Nachfrage?”
“Frau Präsidentin! Liebe Kollegin! Die Dringlichkeit ist da. Ich beschreibe nur die Voraussetzungen der Mehrheitsbildung im Bundestag und Bundesrat und, dass, wenn es zu einer Lösung der Altschuldenproblematik kommt, eine Wiederholung ausgeschlossen wird. Darüber hinaus kann der Bund aber auch viel tun, um die Finanzsituation der Kommunen zu stabilisieren, beispielsweise sein eigenes Triple-A-Rating verteidigen, weil das auch eine große Auswirkung auf die Refinanzierungsmöglichkeiten von Ländern, Gemeinden und darüber hinaus hat. Vielen Dank. – Der nächste Fragesteller ist für die AfD-Fraktion Albrecht Glaser.”
“Und zum letzten Punkt: Selbstverständlich können die Länder, die nicht betroffen sind, nicht so etwas wie eine Einigungsprämie für ihre Zustimmung im Bundesrat erwarten. Vielmehr ist hier unser Appell an die Länder – auch im Sinne der Solidarität unter den 16 Ländern –, den Weg frei zu machen und es auch, wenn der Bund helfen kann, zu gestatten. Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Lösung der Altschuldenproblematik mit großer Energie. Es hat bereits Gespräche mit Ländern, insbesondere betroffenen Ländern, gegeben. Es gibt allerdings Voraussetzungen: Erstens brauchen wir eine verfassungsändernde Mehrheit hier im Deutschen Bundestag. Deshalb wird es ab März Gespräche zwischen dem Bundesfinanzministerium und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geben, bei denen wir davon ausgehen, dass sie in ähnlich konstruktivem Geist verlaufen werden wie seinerzeit beim Sondervermögen für die Bundeswehr. Darüber hinaus brauchen wir kommunale Schuldenbremsen, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt. Es kann sich hierbei nur um kommunale Kassenkredite handeln, denen ganz offensichtlich keine Investitionsvorhaben gegenüberstehen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das Recht der Opposition, es ist ihr Sport und ihre Leidenschaft, irgendwelche Risse und Unterschiede in der Koalition zu finden und dann zu spekulieren: Was wird wohl am Ende der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung rauskommen? Ich kann Ihnen nur sagen: Warten Sie ab! Wie immer bei der Koalition wird, auch wenn es mal das eine oder andere Geräusch gibt, danach ein Ergebnis herauskommen, das sowohl ökologische als auch soziale als auch wirtschaftliche Belange gut ausbalanciert. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Karoline Otte.”
“Frau Präsidentin! Herr Kollege, zunächst muss man bei Ihrer Frage den Wahrheitsgehalt prüfen, und deshalb möchte ich von einer Antwort in der Sache absehen. Ich will nur darauf hinweisen, dass die Bundesregierung auch Programme der politischen Bildung intensiv finanziert und unterstützt und alle Bürgerinnen und Bürger daran teilnehmen können.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bundeshaushalt sind 2 Milliarden Euro an Ertüchtigungsmitteln für die Ukraine vorgesehen. Das ist der Stand des Haushaltsgesetzes. Bei diesen Fragen gibt es in einem laufenden Krieg natürlich immer Unsicherheiten; wir haben jetzt Anfang März. Auf der anderen Seite wenden wir in Deutschland nahezu ein Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung dieses Landes für soziale Zwecke auf. Sie dürfen gern eine Nachfrage stellen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Meyer, wir wollen einerseits natürlich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und dadurch die Einnahmesituation stärken. Darüber hinaus werden wir allerdings auch Subventionszahlungen des Bundes prüfen – die Bundesregierung wird ja einen Subventionsbericht vorlegen – und werden in dem Zusammenhang schauen, welche Subventionen wie zielgerichtet sind, welche noch benötigt werden, welche eine falsche ökologische Lenkungswirkung haben. Daraus ergeben sich gegebenenfalls natürlich auch Einnahmeverbesserungen. Die nächste Frage hat der Abgeordnete Farle.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zinskosten des Bundes stehen natürlich in einer Abhängigkeit nicht nur von unserem Emissionsvolumen, sondern auch von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Deren zukünftige Entscheidungen kennen wir noch nicht. Es gibt allerdings eine gewisse Erwartung, dass die Zinspolitik eher gen Norden gehen wird, sprich: wir mit noch weiter angezogenen geldpolitischen Maßnahmen und damit steigenden Zinsen rechnen müssen. In der mittelfristigen Finanzplanung muss man deshalb sicher weiter von einem Kapitaldienst in der jetzt vorhandenen Größenordnung von 40 Milliarden Euro ausgehen. Dafür ist keine Vorsorge getroffen worden in der Vergangenheit; das ist klar.”
“Frau Präsidentin! Liebe Frau Lötzsch, es gibt hier keinen Widerspruch. Ich habe auch keine grundlegende Distanz zur Verabredung des Koalitionsvertrages, eine Kindergrundsicherung zu erarbeiten, zum Ausdruck gebracht. Ich habe mich nur dahin gehend geäußert, dass es noch kein Konzept gibt, weshalb jede öffentliche Debatte über Zahlen gegenstandslos ist. Im Unterschied dazu hat der Bundesminister der Verteidigung öffentlich eine Zahl genannt. Ich habe diese allerdings nicht als exakte Veranschlagung begriffen, sondern als ein Vertrautmachen der politischen Öffentlichkeit mit den aus seiner Sicht erforderlichen Größenordnungen. Für die FDP-Fraktion ist der nächste Fragesteller Christoph Meyer.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lötzsch, bei dem Zitat, das Sie verwendet haben, handelt es sich nicht um ein Wortlautzitat und auch nicht um meine Position. Wir wollen Kinderarmut wirksam bekämpfen. Das ist zunächst und zumeist eine Aufgabe der Vereinfachung und Digitalisierung, damit die bestehenden Möglichkeiten und Rechte, die Familien haben, auch wirklich in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gegebenenfalls bestehende Handlungsnotwendigkeiten werden wir adressieren. Dazu läuft gegenwärtig noch eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung, die bisher kein Ergebnis vorgelegt hat. Wenn es dieses Ergebnis gibt, dann wird der Deutsche Bundestag die Gesetzgebung beraten. Erst für den Haushalt 2025 wird es dann überhaupt ein etatreifes Thema sein. Gerne eine Nachfrage.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann und werde den Haushaltsberatungen im Einzelnen natürlich nicht vorgreifen. Sie laufen noch, und im Anschluss an die kabinettsinterne Befassung ist es ja Sache des Haushaltsgesetzgebers, sich ein Bild zu machen. Ich kann nur sagen: Der Haushaltsentwurf, den wir vorlegen, wird die Schuldenbremse achten, und alle heute bekannten Tatsachen sind in die Haushaltsplanung einzuarbeiten. Für die SPD-Fraktion ist der Kollege Nickholz der nächste Fragesteller.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich Ihre Feststellung zurückweisen und ansonsten auf die beiden Fragen bejahend antworten: Ja, wir halten die Schuldenregel der Verfassung ein, und das auch für das gesamte Haushaltsjahr 2024, sofern es nicht unerwartete neue Ereignisse gibt, die den Staat zwingen, zu handeln. Solche sind – Gott sei Dank – heute aber nicht absehbar. Eine Nachfrage.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Common Framework ist schon ein sehr großer Fortschritt, der erreicht worden ist; daran wollen wir jetzt festhalten und es praxistauglich machen – im Gespräch mit den unterschiedlich Beteiligten, also den Gläubigern einerseits und den Staaten mit Verschuldungsproblematik andererseits. Ansonsten sind die Kreditverträge in der Regel Gegenstand des internationalen, nicht des nationalen Rechts. Deshalb sind unsere nationalen gesetzgeberischen Möglichkeiten limitiert. Vielen Dank. – Der nächste Fragesteller: für die AfD-Fraktion Peter Boehringer.”