Fritz Güntzler
CDU/CSU · Germany
“Sie erwirtschaften knapp 30 Prozent aller Einkünfte und zahlen 50 Prozent der Einkommensteuer. Das sind mittlerweile 7,4 Prozent der Steuerpflichtigen. Es waren früher mal 5 Prozent. Das liegt daran, dass der Spitzensteuersatz früher erst beim 18-Fachen des Durchschnittseinkommens griff.”
“Von daher gucken wir uns das eher nicht an; das kann ich schon mal versprechen. Wir als Koalition haben versprochen, die Reform anzugehen, um unser Land wieder wettbewerbsfähig zu machen. Wir liefern Stück für Stück: Die Gesundheitsreform kommt. Die Rentenreform kommt. Und ich kann Ihnen sagen: Auch eine Steuerreform wird kommen.”
“Ich will Ihnen sagen: Wir sind auf einem guten Weg, wissen aber auch, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen, weil wir auch einen Haushalt aufzustellen haben. Darum muss man solide mit diesen Dingen umgehen. Wir werden die Haushaltslage im Blick behalten.”
“Es heißt ja immer: „Die da oben, die Reichen, müssten ein bisschen mehr beitragen.“ Ich will nur darauf hinweisen, was sie jetzt schon beitragen – das ist auch vernünftig –: Wir haben einen linear-progressiven Tarif. Die breiten Schultern tragen mehr.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer der heutigen Debatte! Wir diskutieren dank der Opposition – darüber sind wir auch sehr froh – mehrere Anträge zur Reform der Einkommensteuer. Anders als die Rede von Frau Beck eben ist der Antrag der Grünen viel konstruktiver.”
“Deshalb führen wir in diesem Bereich eine Reform durch, weil es eben viele Menschen gibt – das ist bereits ausgeführt worden –, die gar keine Einkommensteuer zahlen und für die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Euro eine Belastung darstellen. Von daher müssen wir auch das angehen. Aber zur Steuerbelastung.”
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“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin schon ein wenig erschrocken – die Worte seien mir erlaubt, bevor ich zum Gesetzentwurf komme –, wenn ich die Vertreter der SPD-Fraktion hier reden höre; denn Sie stellen es so dar, als wenn es in unserer Wirtschaft kein Problem gäbe. Sie leiden ja an totalem Realitätsverlust. Sind Sie nicht bei den Unternehmen in Ihren Wahlkreisen unterwegs, deren Aufträge zurückgehen? Nehmen Sie die Zahlen der OECD nicht wahr? Nehmen Sie nicht wahr, dass wir in der EU die rote Laterne haben, dass wir das einzige Land in der Rezession sind? Meine Damen und Herren, Politik beginnt mit dem Betrachten der Realität, und da sollten Sie langsam mal ankommen. Probleme kann man lösen, wenn man sie erkennt und auch benennt.”
“Wir müssen bei der Mindestbesteuerung einiges nach vorne bringen, und wir müssen uns letztendlich mit den Abschreibungsbedingungen beschäftigen. Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass Sie in Ihrem Koalitionsvertrag eine „Superabschreibung“ angekündigt haben, die noch 2022 kommen sollte. Wir haben jetzt Mitte 2023, und wir sehen von dieser Superabschreibung noch gar nichts. Ich habe aus den Medien vernommen, dass Frau Beck – sie nickt schon – es sehr scharf kritisiert hat, dass das Bundesfinanzministerium hier noch nicht weitergekommen ist. Die Unternehmen warten darauf. Jetzt muss ich sehen: Die Investitionsprämie, wie sie jetzt heißt, soll jetzt nicht mehr für Investitionen in die digitale Wirtschaft, sondern nur noch für den Klimaschutz erfolgen.”
“Wir brauchen eine Verbesserung der Optionsmodelle und auch der Thesaurierungsbegünstigungen; das heißt, wir müssen zu einer rechtsformneutralen Besteuerung kommen. Wir müssen Personengesellschaften den Kapitalgesellschaften gleichstellen. Derzeit ist es bei den Personengesellschaften nämlich so, dass sie einen individuellen Tarif zahlen; das ist eine weitaus höhere Belastung. Auch dazu haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag Ankündigungen gemacht; aber wir sehen dazu nichts. Ein weiterer entscheidender Punkt, der erhebliche Erleichterungen bringen würde, wäre eine Verbesserung der Verlustverrechnung; das würde Liquidität in die Unternehmen bringen. Es geht um den Verlustrücktrag, den Sie schon auf zwei Jahre erweitert haben, was gut war. Da geht vielleicht noch mehr, aber auch in der Höhe ist er begrenzt.”
“Von daher: Deutschland ist Höchststeuerland. Das müssen und sollten wir gemeinsam ändern und auf den Weg bringen, meine Damen und Herren. Dafür gibt es verschiedene Maßnahmen, die wir in diversen Anträgen eingebracht haben und die ich auch zu dem Wettbewerbsstärkungsgesetz von Bundesfinanzminister Lindner vernommen habe, das ja ursprünglich mal kommen sollte. Darin sind einige Dinge enthalten, auf die wir alle sehnsüchtig warten, damit wir die Dinge in Angriff nehmen können und unseren Standort Deutschland attraktiver gestalten. Es geht um die Steuerbelastung von thesaurierten Gewinnen, also Gewinnen, die im Unternehmen bleiben. Diese müssen niedriger besteuert werden, damit die Unternehmer die Liquidität haben, die wichtigen Investitionen bei der Transformation zu leisten.”
“Ich zitiere aus der Antwort: Die im internationalen Vergleich hohe Unternehmenssteuerbelastung hat Auswirkung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Das heißt, Sie haben mit der Analyse gar kein Problem; da sind wir sogar deckungsgleich. Wir müssen aber leider feststellen, dass Sie nichts tun. Es ist dringender Handlungsbedarf angesagt. Wir haben in Deutschland – das beweisen Sie auch in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage – bei Kapitalgesellschaften mittlerweile eine Belastung, die bei nahezu 35 Prozent liegt, wenn sie in einer Stadt mit hohen Gewerbesteuerhebesätzen ansässig sind. Die Belastungen für die Unternehmen sind groß. Wir liegen in der EU im Schnitt bei 20 Prozent; das sind 10 bis 15 Prozentpunkte Unterschied, wo Sie Investitionen rechenbar machen müssen. Das sind natürlich Nachteile, die wir haben.”
“Wir sehen, das Kapital, die Unternehmen flüchten aus unserem Land, und das hat einen Grund: Auch das ist die Ampelregierung, meine Damen und Herren, die nicht handelt. Wir sehen Auftragsrückgänge in der deutschen Wirtschaft. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist auf dem Tiefstand seit der Coronakrise. Es muss also dringend gehandelt werden. Wenn man sich dann die Antwort der Bundesregierung ansieht – ich weiß gar nicht, ob das wirklich die Antwort der gesamten Bundesregierung ist, wenn ich sie so lese –, dann ist es schon erstaunlich, zu sehen, dass Sie in der Analyse gar nicht so weit weg von uns sind. Wenn ich dort lese, dass Steuerpolitik ein bedeutender Standortfaktor ist, ist klar: Das hat die Union schon immer vertreten; das ist aber nicht unbedingt auf der linken Seite dieses Hauses vertreten worden.”
“Das Ganze bedeutet also – das ist leicht festzustellen –, dass wir eine Sonderkrise in Deutschland haben. Diese Sonderkrise hat einen Namen, und das ist die Ampelkoalition, meine Damen und Herren. Diese Schwäche der deutschen Wirtschaft ist hausgemacht. Diese Ampel macht Deutschland ärmer, weil sie nicht handelt, meine Damen und Herren. Gucken Sie sich die Zahlen an! Die Arbeitslosenzahlen steigen signifikant, obwohl wir im Sommer sind. Im ersten Halbjahr gab es 8 400 Insolvenzen; das ist ein Anstieg von 16 Prozent. Wir müssen feststellen, dass wir eine schleichende Deindustrialisierung in unserem Land haben. Wir hatten in 2022 einen Kapitalabfluss von 135 Milliarden Euro und Auslandsinvestitionen von nur 10 Milliarden Euro. Das gab es noch nie.”
“Aber es ist schon interessant, zu beobachten – darum war es auch gut, dass die Union gestern dazu eine Aktuelle Stunde hier im Haus beantragt hat –, dass die Entwicklungen der Wachstumsraten in der Eurozone sehr unterschiedlich verlaufen. Im Durchschnitt werden wir in der Eurozone ein Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent haben und in Deutschland von lediglich 0,2 Prozent. Wenn man nur dieses Delta zum Durchschnitt nähme – obwohl wir ja vielleicht den Anspruch haben, auch in Europa vorne dabei zu sein –, sind das 1,4 Prozent. Dem steht äquivalent ein Verlust von Volkseinkommen in Höhe von 55 Milliarden Euro gegenüber, woraus wieder Mehreinnahmen für den Fiskus resultieren könnten – durch die Steuereinnahmen in Höhe eines hohen zweistelligen Milliardenbetrags.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Thema „Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb“. Wir haben diese Anfrage in einer Zeit gestellt, in der einiges im Umbruch war und ist. Wir müssen beobachten, dass wir in einer technischen Rezession sind. Wir haben zwei Quartale mit sogenanntem negativen Wachstum. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Wachstumserwartungen immer weiter zurückgeschraubt werden. Das liegt zu einem nicht unerheblichen Teil an den Krisen, die wir gemeinsam durchstehen müssen: die Coronakrise, der Krieg, die Energiekrise.”
“Das Wort hat Stefan Schmidt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Aber wer sich das anguckt, sieht, dass das hoch komplex ist und dass wir das Gesetz so ausgerichtet haben, dass nur wirklich betriebsnotwendiges Vermögen geschützt wird. Und es ist gleichzeitig geregelt, dass das Unternehmen eine gewisse Zeit in der Hand des Erben oder des Beschenkten bleiben muss und dass er dieses Unternehmen nicht verändern kann, weil wir dafür das Kriterium der Lohnsumme eingeführt haben. Das sind also ganz kluge Regeln, die dazu führen, dass wir die Dinge sehr zielgenau regeln. Letzter Punkt – die Zeit läuft hier leider ab –: Herr Klüssendorf, ich finde es eigentlich spannend, dass wir in der CDU, weil es diese Komplexität des Gesetzes gibt, darüber diskutieren, ob es nicht eine bessere Lösung gibt. Und ich bin froh darüber, dass unser Bundesvorsitzender diese Diskussion zulässt. Herzlichen Dank.”
“Denn was passiert bei der Übertragung? Wenn Sie große Kapitalgesellschaften im Streubesitz haben, werden diese bei der Erbschaftsteuer nie belastet. Bei den Familienunternehmen ist es anders. Der typische Familienunternehmer, den Sie wahrscheinlich alle aus Ihrem Wahlkreis kennen, entnimmt kaum. Da wird das Geld im Unternehmen gelassen. Und wenn er dann überträgt, dann überträgt er kein anderes Vermögen mehr. Woraus also sollte die Erbschaftsteuer, wenn sie denn anfiele, bezahlt werden? Doch nur dadurch, dass Geld aus dem Unternehmen genommen wird. Und dann müsste man sich die Frage stellen, ob Geld überhaupt da ist, weil vieles ja in Produktivkapital investiert ist, sodass man den Familienunternehmer zwingen würde, wesentliche Bestandteile seines Unternehmens zu veräußern, damit die Erbschaftsteuer gezahlt werden kann.”
“Denn in allen Reden hören wir ja, was diese Unternehmen ausmachen. Es sind ja im Wesentlichen die Familienunternehmen, die unsere Wirtschaft prägen. Gerade in den Krisenzeiten, die wir ja nun durchgemacht haben, haben sie gezeigt, dass sie am resilientesten sind, was die Risikotragfähigkeit angeht. 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse bestehen in diesen Unternehmen. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie schaffen die Voraussetzungen für Wohlstand und für wirtschaftliches Wachstum, und letztendlich schaffen sie auch die Arbeitsplätze. Von daher ist es auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass wir Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt übertragen können, meine Damen und Herren.”
“In der Entscheidung von 2014 heißt es – ich zitiere –: Die Förderung und der Erhalt einer für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands vom Gesetzgeber als besonders wertvoll eingeschätzten Unternehmensstruktur, die er in kleinen und mittelständischen, durch personale Führungsverantwortung geprägten Unternehmen – insbesondere in Familienunternehmen – sieht, und der Erhalt von Arbeitsplätzen durch den Schutz vor allem solcher Unternehmen vor steuerlich bedingten Liquiditätsproblemen stellen danach legitime Ziele von erheblichem Gewicht dar … So das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung von 2014. Von daher sind wir, glaube ich, gut beraten, wenn wir an dem Weg festhalten und den Übergang von betrieblichem Vermögen von der Steuer möglichst verschonen, meine Damen und Herren.”
“Wir waren uns damals jedenfalls mit der SPD einig, dass es Ausnahmen gibt, wenn betriebsnotwendiges Vermögen übertragen wird. Es ist auch richtig, dass uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat, dass manche Dinge nicht so funktionieren, wie wir sie uns vereinfacht vorgestellt haben. Das hat dazu geführt, dass das Gesetz 2016 ja sogar im Vermittlungsausschuss war und nicht unbedingt zur Steuervereinfachung in Deutschland beigetragen hat. Wir haben da eine gewisse Komplexität erreicht. Ich will aber sagen, dass das, was wir dort machen, ausdrücklich die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichtes gefunden hat.”
“Von daher würde ich mich damit auch gar nicht weiter beschäftigen, sondern überlegen: Wie läuft die Erbschaftsteuererhebung derzeit ab? Der Grundsatz ist – da ist hier, glaube ich, ein falscher Eindruck vermittelt worden –, dass grundsätzlich das gesamte Vermögen im Rahmen des Erbgangs oder der Schenkung der Besteuerung unterliegt. Und das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass die Verkehrswerte anzusetzen sind; das war früher auch mal anders. Der Grundsatz ist also: Das gesamte Vermögen wird einbezogen. Dann ist die Frage: Gibt es Ausnahmen? Und selbst Herr Klüssendorf hat in seiner bemerkenswerten Rede ja gesagt, dass er gar nicht so dagegen ist, dass es Ausnahmen gibt, sodass wir dann darüber diskutieren müssten: Wo gibt es diese Ausnahmen?”
“Ich wundere mich, wenn ich die Sozialdemokraten hier heute so höre, schon darüber, dass Sie sich anscheinend gar nicht mehr erinnern können, dass die entscheidende Anpassung der Erbschaftsteuer 2016 nach dem Urteil vom 17. Dezember 2014 mit den Stimmen der Sozialdemokraten hier im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dem hochgeschätzten Kollegen Lothar Binding unterstellen würden, dass er hier irgendwas mitbeschließen würde, was sozial ungerecht sei. Von daher: Bitte nehmen Sie sich nicht völlig aus der Verantwortung! Wir können volkswirtschaftlich diskutieren, ob unsere Erbschaftsteuer sinnvoll oder weniger sinnvoll ist; da gibt es Argumente für die eine und die andere Seite. Ich stelle aber jedenfalls erst mal fest, dass es für die Abschaffung wahrscheinlich keine Mehrheit gibt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Erbschaftsteuer – immer wieder ein spannendes Thema und, wie wir feststellen, ein hochemotionales Thema. Das erlebt man ja des Öfteren in der Steuerdebatte: dass nicht unbedingt die fachliche Qualität im Vordergrund steht, sondern die Emotion und der Sozialneid, der hier teilweise ja sehr deutlich zutage getreten ist. Wir haben seit 1906 eine Erbschaftsteuer in Deutschland. Seitdem wird sie umfassend diskutiert und unterliegt auch ständig verfassungsrechtlicher Überprüfung. Wir haben als Gesetzgeber ja mehrfach reagieren müssen, weil Karlsruhe entschieden hat.”
“– wenn die Probleme, so die Aussage des Ministeriums, schon Ende 2022 bekannt waren, keine Beratungen gab und keine Anmeldung für den Etat 2024. Liebe Ampelkoalition, machen Sie hier noch mal einen Punkt. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Güntzler. Bei „Jugend trainiert für Olympia“ sind jährlich 800 000 Schülerinnen und Schüler im Einsatz. Das ist ein Beitrag zum Sport, und den sollten wir nicht verloren geben. Von daher: Handeln Sie wenigstens in diesem Punkt. Herzlichen Dank. Ich bitte Sie, auf die Redezeiten zu achten, da wir heute Mittag pünktlich schließen müssen. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Philip Krämer.”
“Wenn die Ligen nicht mehr stattgefunden hätten und die Vereine pleitegegangen wären, dann hätten wir auch dem Breitensport geschadet. Von daher bin ich froh, dass wir über 500 Millionen Euro bei über 1 000 Anträgen bewilligen konnten. Das war eine großartige Leistung, die wir gemeinsam in der Großen Koalition auf Initiative der CDU/CSU vorangebracht haben. In der verbleibenden Zeit möchte ich nur noch einen Punkt aus aktuellem Anlass ansprechen, den der Kollege Mayer schon angesprochen hat. Wir haben gestern im Sportausschuss von den Vertretern der Deutschen Schulsportstiftung gehört, dass die Bundesfinals bei „Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ stark gefährdet sind. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kann nicht verstehen, dass es, – Kommen Sie bitte zum Schluss.”
“Das ist nämlich nicht der Fall; denn die Sportvereine fallen nicht unter den Härtefallfonds und können nur froh sein, dass einige Länder, wie zum Beispiel der Freistaat Bayern, eigene Programme dafür aufgelegt haben, damit dort die Hilfe erfolgen kann. Lassen Sie mich in der Kürze der Zeit noch einen wichtigen Punkt aufgreifen, den wir als Union in der letzten Koalition durchgesetzt haben; das sind die Coronahilfen im Profisport. Wir haben es damals auf Initiative der Union geschafft, ein einfaches, unbürokratisches, schnelles Modell aufzulegen, um Sportvereinen im Profisport – außer im Fußball die Erste und die Zweite Liga – zu helfen. Wir haben die Insolvenzwelle im Profisport verhindert. Alle, die Sportpolitik machen, wissen ja, dass Breitensport und Spitzensport immer zusammengehören und einander bedingen.”
“Und wenn ich dann sehe, dass von den 25 Millionen Euro allein 5 Millionen Euro für eine Werbekampagne draufgehen, weiß ich nicht, ob das wirklich eine zielgerichtete Verwendung dieser Mittel ist. Aber auch bei den Auswirkungen der Energiekrise haben Sie die Sportvereine alleingelassen. Natürlich werden die Sportvereine, die ein Drittel der Sportstätten vorhalten, auch von der Strompreisbremse und der Gaspreisbremse profitieren. Aber im Ausschuss wurde angekündigt, dass auch die Sportvereine Teil des Härtefallfonds beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden sollen – und wieder mal ist nicht geleistet worden.”
“Man kann aber feststellen: Wenn der Koalitionsvertrag Ihrer sogenannten Fortschrittskoalition der Maßstab Ihres Handelns ist, dann haben Sie die Versetzung zurzeit nicht geschafft oder, um es sportlich zu sagen, Ihre Ziele bei Weitem noch nicht erfüllt. Sie haben da noch einiges an Tempo zuzulegen. Wenn Sie sich dann für Ihr 25-Millionen-Euro-Programm loben, das in die richtige Richtung geht, wissen Sie selbst, dass das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Wenn Sie Gutscheine im Gesamtwert von 150 000 Euro an potenzielle Mitglieder mit jeweils 40 Euro ausgeben, wissen Sie, wenn Sie in den Wahlkreisen unterwegs sind, dass Sie damit meistens noch nicht mal einen halben Jahresbeitrag bezahlen können. Von daher gibt es auch da erheblichen Nachholbedarf.”
“Die unabhängige Instanz zur Verteilung der Sportfördermittel ist heute mehrfach angesprochen worden; aber wir wissen immer noch nicht, was das genau sein soll. Es wird immer von „Meilensteinen“ gesprochen, die dann im Sportausschuss dargestellt werden sollen – nach 16 Monaten ist noch gar nichts erfolgt. Sie haben einen großen Entwicklungsplan Sport angekündigt – bis auf ein weißes Blatt Papier habe ich davon noch nichts gesehen. Sie haben die Evaluierung des PotAS-Systems, des Verteilungssystems für die Spitzensportförderung, adressiert – Fehlanzeige, nichts ist geschehen. Sie wollten die Dopingprävention verstärken – wir müssen feststellen: nichts geschehen.”
“Dann verweisen Sie auf das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen. 400 Millionen Euro ist zwar viel Geld, aber wir hatten bis zu 1 Milliarde Euro veranschlagt. Von daher: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie behaupten, Sie würden in der Sportstätteninfrastruktur etwas leisten. Sie haben hier nur große Enttäuschung bei den Kommunen erzeugt. Übrigens hatten Sie vernünftigerweise in den Koalitionsvertrag reingeschrieben, dass es nicht nur um kommunale Sportstätten geht – das sind ungefähr zwei Drittel aller Sportstätten –, sondern auch um vereinseigene Sportstätten. Die sind in Ihrem Förderprogramm derzeit überhaupt nicht mehr vorgesehen. Von daher haben Sie da noch erheblichen Nachholbedarf. Sie haben die Entbürokratisierung im Sport angesprochen – nicht vorhanden.”
“Wir haben heute von den Vertretern der Ampelkoalition und auch von der Ministerin viele Worte zu vielen Vorhaben gehört, die man angehen will, aber letztendlich nichts Konkretes. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zeigt: 177 Seiten haben Sie sich als Fortschrittskoalition gegeben – übrigens eine Seite mehr als die damalige Große Koalition –, aber Sie haben nur eine Seite für den Sport verwendet. Wenn man sich diese wenigen Punkte im Hinblick darauf anschaut, ob man einen Haken dahinter machen könnte, dann sieht man, dass so gut wie nichts, aber auch gar nichts erfüllt wurde. Sie sprechen von mehr Investitionen in Sportstätten – nichts passiert. Das Sportstätteninfrastrukturprogramm ist sogar gestrichen worden. Wir hatten für 2023/2024 noch 260 Millionen Euro eingestellt – die haben Sie einfach gestrichen.”
“Der Dank gilt Bundesminister Seehofer, insbesondere aber auch dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer. In ihm hatten wir einen Staatssekretär, der sich tatsächlich für den Sport eingesetzt hat. Die Bilanz, wie gesagt, lässt sich nachlesen. Das ist mittlerweile nicht mehr so der Fall. Es war vielleicht schon ein schlechter Auftakt, als im Januar 2022 die Mitglieder der Bundesregierung ihre Schwerpunkte dargestellt haben und die Bundesinnenministerin den Sportbereich völlig ausgeklammert hat. Erst nach der Intervention des Kollegen Hahn ist auf den Sport eingegangen worden. Ich hatte noch gedacht, das wäre ein Versehen; aber wenn ich mir jetzt das Handeln ansehe, stelle ich fest: Das war kein Versehen, sondern das war Taktik. Man nimmt den Sport überhaupt nicht ernst, und das ist sehr, sehr schade.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch wir als Union sind froh, dass wir zu einer so besonderen Stunde den 15. Sportbericht der Bundesregierung diskutieren können. Das spricht für die Wertschätzung, die wir dem Sport geben können, und zwar nicht nur durch einen eigenen Ausschuss im Deutschen Bundestag, sondern auch dadurch, dass wir diesen wichtigen Bericht zu einer besonderen Zeit diskutieren. Den Sportbericht gibt es seit 1971, und zwar alle vier Jahre. Der vorliegende Sportbericht betrifft den Zeitraum 2018 bis 2021. Als Unionspolitiker muss ich sagen: Ich habe ihn sehr gerne gelesen, weil ich nämlich feststellen konnte, dass wir in der letzten Legislaturperiode eine sehr erfolgreiche Sportpolitik gemacht haben.”
“Ich will noch einmal betonen, dass Steuerwettbewerb an sich nichts Schlechtes ist; dazu stehen wir. Ich glaube, da haben wir noch einiges zu tun. Bundesfinanzminister Lindner hat in den letzten Tagen vieles dazu angekündigt. Wir sind heute schon in froher Erwartung, die Gesetzentwürfe hier zu diskutieren. Und wenn das im Gesetzentwurf steht, was Herr Lindner in letzter Zeit angekündigt hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die CDU/CSU diesem Gesetzentwurf dann auch zustimmen wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Parsa Marvi.”
“Er schafft die Grundlage dafür, dass notwendige Steuerinformationen zwischen den Staaten ausgetauscht werden können. Der Austausch musste verbessert werden. Es sollte sichergestellt werden, dass dies in Zukunft nicht nur spontan, sondern auch automatisiert erfolgen kann, dass die Kooperation zwischen den Ländern verbessert wird, dass es bei den Ländern ein besseres Verständnis für das jeweilige Steuersystem gibt und dass Informationsdefizite ausgeglichen werden. Eigentlich hätte dies nach Aktionspunkt 15 durch eine mehrseitige Vereinbarung beschlossen werden können. Die USA haben sich aber bis heute nicht bereit erklärt, diese mehrseitige Vereinbarung mitzuzeichnen, sodass wir gezwungen sind, dies hier bilateral zu lösen. Das tun wir gerne – wir sehen große Übereinstimmung –; denn das ist etwas Gutes.”
“Ziel dieses BEPS-Prozesses war, die internationalen Regeln zu vereinheitlichen, Lücken zu schließen, die Kohärenz der Steuersysteme, wie es so schön heißt, untereinander zu verstärken. Ein Großteil der 15 Empfehlungen, die die OECD 2015 herausgegeben hat, sind mittlerweile umgesetzt worden. Es ging um die Besteuerung der digitalen Wirtschaft; daran müssen wir noch ein wenig arbeiten. Das Projekt einer weltweiten Mindestbesteuerung läuft. Es ging um die Vermeidung hybrider Gestaltungen, um weiße Einkünfte, die nirgendwo besteuert werden. Es ging um die Hinzurechnungsbesteuerung, um die Zinsschranke, um die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren auf internationaler Ebene. Im Aktionspunkt 13 geht es um den Informationsaustausch.”
“Die OECD hat 15 Aktionspunkte aufgestellt, um international tätige Unternehmen daran zu hindern, leichtfertig Gewinnkürzungen oder Gewinnverlagerungen vorzunehmen. Dabei geht es nicht darum, Steuerwettbewerb an sich zu verhindern – wir stehen zum Steuerwettbewerb –, sondern darum, unfairen Steuerwettbewerb zu verhindern. Warum konnten international tätige Unternehmen Steuervorteile nutzen? Weil die Steuerrechtssysteme der Staaten unzureichend aufeinander abgestimmt waren. Man muss ganz ehrlich sagen: Es schadet auch dem deutschen Mittelstand, wenn international tätige Unternehmen – das sind meist größere Unternehmen – die Möglichkeit haben, sich gewisse Arbitrageeffekte zunutze zu machen. Das können mittelständische und kleine Unternehmen in Deutschland nicht. Auch daher ist es gut, dass wir hier tätig werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Der Kollege Mordhorst hat schon darauf hingewiesen, dass wir heute einen wichtigen Gesetzentwurf verabschieden, den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte. Er hat sich schon erfreut gezeigt, dass alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zustimmen; das passiert ja nicht bei jedem Gesetzentwurf der Ampelkoalition. Vielleicht mag das auch daran liegen, dass die Grundlage für dieses Gesetz bereits 2015 gelegt wurde, als wir einen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatten, der das Projekt BEPS, Base Erosion and Profit Shifting – Sie kennen es –, in Gang gesetzt hat. Was war das?”
“Daher kann man ihn nur ablehnen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Güntzler. – Nächster Redner ist der Kollege Parsa Marvi, SPD-Fraktion.”
“Es wird darauf hingewiesen, dass man mit den Ländern ins Gespräch gekommen ist und dass alle Länder der Meinung waren, dass die Pauschalsätze, die dort angesetzt worden sind, noch zu rechtfertigen sind, weil sie nach wie vor zu einer sachgerechten Besteuerung führen. Von daher gab es gar keinen Anlass zu einer Änderung. Dieser Bericht ist dann im Rechnungsprüfungsausschuss, wie ich vernommen habe, einstimmig zur Kenntnis genommen worden, sogar mit Ihren Stimmen. Daher wundert es mich, warum Sie Ihre Kritik, die Sie durch Ihren Antrag hier anbringen, nicht schon damals im Rechnungsprüfungsausschuss angebracht haben. Sie mussten erkennen, dass diese Kritik völlig ins Leere läuft. Im Ergebnis ist es ein völlig populistischer Antrag, der inhaltlich mal wieder durch nichts gerechtfertigt ist. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss.”
“Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem ungerechtfertigten Steuervorteil, begründen aber nicht einmal, in welcher Höhe dieser Steuervorteil besteht. Sie sagen einfach nur, weil die Beträge nicht angepasst worden seien, wäre ein Steuervorteil gegeben. In Ihrem Antrag fordern Sie sogar eine Erhöhung um 2,5 Prozentpunkte ohne jede Berechnungsgrundlage. Das ist einfach nur hingekliert. Das ist nichts Substanzielles. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich, wie gesagt, sehr ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt zwei umfassende Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums dazu, die letzte vom 29. März 2021. Da wird mit all diesen Vorhalten aufgeräumt.”
“Sie beziehen sich immer wieder auf den Bericht des Bundesrechnungshofs. Es ist guter Brauch dieses Hauses, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema beschäftigt. Das hat er in den Jahren 2020 und 2021 mehrfach getan. Da ging es um die Fragen des Wettbewerbsvorteils – das wurde von Ihnen angesprochen – und des Steuervorteils. Erstens. Den Wettbewerbsvorteil kann es gar nicht geben, weil Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Die privaten Anbieter sind nämlich etwas anderes als öffentlich-rechtliche Anbieter; denn der öffentlich-rechtliche Anbieter ist den staatsvertraglichen Regelungen unterworfen und hat daher gewisse Standards einzuhalten, was bei den privaten Anbietern nicht gegeben ist. Zweitens: der Steuervorteil.”
“Aber da es Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem hoheitlichen Bereich der einzelnen Sendeanstalt und dem wirtschaftlichen Bereich gibt, hat man sich schon 2001 klugerweise darauf verständigt, diese Abgrenzungsschwierigkeiten durch Pauschallösungen zu vermeiden. In Ihrem Antrag, der im Wesentlichen die Abschrift des Berichts des Bundesrechnungshofes mit wenigen eigenen Ideen ist, steht richtigerweise, dass 16 Prozent der Werbeeinnahmen als Einkommen anzusetzen sind, auf die 15 Prozent Körperschaftsteuer anfällt, und 75 Prozent des Einkommens werden für die Kapitalertragsteuer herangezogen. Gleichzeitig werden auch die Einnahmen aus der Programmverwertung besteuert. Daher können Sie nicht sagen: Hier gibt es ungerechtfertigte Steuervorteile. – Die Einnahmen werden besteuert, und das ist auch gut so, und das ist auch konsequent.”
“Aktuelle Beispiele haben das unterstrichen. Aber in Ihrem Antrag geht es ja gar nicht darum, allgemein über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu debattieren, sondern Sie nehmen sich einen Punkt heraus, und das ist das Steuerrecht. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist ein ziemlich untauglicher Punkt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kritisieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hoheitlich tätig, darum ist seine hoheitliche Tätigkeit auch steuerfrei, und das ist unbestritten. Er hat daneben wirtschaftliche Betätigungen, insbesondere Einnahmen aus Werbung und aus der Verwertung von Programmen. Diese Tätigkeit ist, steuerrechtlich gesprochen, ein Betrieb gewerblicher Art und damit steuerpflichtig, und er wird auch besteuert.”
“Liebe AfD oder – „liebe“ nehme ich mal zurück – sehr geehrte AfD, Ihnen geht es doch letztendlich nur darum, wie der Kollege der FDP schon ausgeführt hat, über das Vehikel des Steuerrechts Ihre Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk loszuwerden. Sie haben in Ihrem Grundsatzprogramm ja deutlich gemacht, dass Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen und privatisieren wollen. Da sage ich Ihnen: Das machen wir nicht mit! Richtig ist – und das ist auch unbenommen –, dass es Diskussionsbedarf über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Ich selber war mehrere Jahre Mitglied des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates des Norddeutschen Rundfunks. Ich habe selber beobachten können, dass die Aufsichtsfunktion von Rundfunkräten nicht optimal gestaltet ist und dass es da erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Lassen Sie mich am Anfang feststellen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wichtige Säule der öffentlichen Meinungsbildung und damit auch eine wichtige Säule unserer Demokratie, und das sollten wir uns immer wieder bewusst machen. Er stellt den Bürgerinnen und Bürgern eine Grundversorgung mit umfassenden Informations-, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsangeboten zur Verfügung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an klare Standards gebunden und ist unabhängig. Zur unabhängigen Berichterstattung gehört aber auch eine unabhängige Finanzierung, die durch den Rundfunkbeitrag – laut KEF-Bericht immerhin 8,5 Milliarden Euro im Jahre 2021 – abgedeckt ist.”
“Das Wort hat Frauke Heiligenstadt für die SPD-Fraktion.”
“Wir sollten mal gemeinsam darüber nachdenken, ob wir da wenigstens eine Pro-rata-Betrachtung hinbekommen; denn so einfach, wie Sie sich das vorstellen, funktioniert das nämlich nicht. Von daher gibt es viel zu tun. Ich gucke noch mal in die Reihen der FDP. Mein guter Kollege aus dem Niedersächsischen Landtag, Christian Dürr, hat ja gesagt: Das geht alles schnell und unbürokratisch. – Da hat er völlig recht. Morgen steht das Jahressteuergesetz an. Entweder nehmen Sie die Bewertungsfragen da raus, oder Sie erhöhen die Freibeträge. Das wäre schnell und unbürokratisch, ganz im Sinne der Familien in Deutschland, – Herr Kollege. – ganz im Sinne der Vermögenden in Deutschland, die nur ein Familienheim übertragen wollen. Wir haben hier nicht über die gesamte Erbschaftsteuer diskutiert, wie es hier versucht wurde. Herzlichen Dank.”
“Da kommen Sie immer mit Ihrem Familienheim; ich kann Ihnen sogar den Paragrafen nennen: § 13 Absatz 1 Nummer 4 Buchstaben a bis c Erbschaftsteuergesetz. Es ist nicht so, dass sie ein Familienheim einfach übertragen können – Sie müssen es mindestens zehn Jahre nachnutzen –, und bei Kindern ist es auch bei Schenkung nicht zulässig, nur noch beim Erwerb von Todes wegen. Die Lebenswirklichkeit ist doch heute so: Selbst wenn Sie es schaffen, unmittelbar in das Elternhaus zu ziehen, was ja allen zu wünschen ist, kann es doch sein, dass Sie innerhalb der zehn Jahre beruflich vom Ort A in den Ort B ziehen müssen. Dann fällt die komplette Erbschaftsteuer rückwirkend an. Das ist ein Fehler im System.”
“Ich darf den Leitsatz gerne zitieren: Der Spielraum für den steuerlichen Zugriff auf den Erwerb von Todes wegen findet seine Grenze dort, wo die Steuerpflicht den Erwerber übermäßig belastet und die ihm zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt ... Auch diesen Verfassungsgrundsatz müssen wir berücksichtigen, der zwingend zur Erhöhung der Freibeträge führen müsste. Noch mal auf den Punkt gebracht: Wer die Bewertung erhöht, muss meines Erachtens auch die Freibeträge erhöhen. Von daher ist es völlig unverständlich, dass Sie das nicht machen, und die Folgen sehen Sie ja. Das Ganze ist zurzeit ein Konjunkturprogramm für Notare. In den Kanzleien der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und bei den Anwälten häufen sich jetzt die Fragen, weil die Menschen nervös werden, weil sie Sorge haben, zu übertragen.”
“Peer Steinbrück. Das will ich nur mal für die SPD erwähnen. Und in die Gesetzesbegründung hat Peer Steinbrück damals reingeschrieben – weil er schon der Meinung war: wenn Werte steigen, müssen auch die Freibeträge steigen; ich zitiere aus der Gesetzesbegründung –: Die Freistellung des Familiengebrauchsvermögens orientiert sich am Wert durchschnittlicher Einfamilienhäuser. Was damals richtig war, ist heute auch richtig; von daher müssen die Freibeträge hoch. Darum hatte Friedrich Merz völlig recht, als er dies vor der Wahl geäußert hat. Außerdem möchte ich sagen: Das ist kein Geschenk des Gesetzgebers, wenn wir Freibeträge erhöhen. Sie alle erwähnen hier Bundesverfassungsgerichtsurteile; leider haben Sie den Beschluss vom 22. Juni 1995 vergessen.”
“Das hat dieses Bundesfinanzministerium gemacht, und dadurch wird es auch zu hohen Werten kommen. Schließlich ist es – das ist mehrfach angesprochen worden –, glaube ich, auch reine Logik, dass, wenn der Wert steigt – das wäre nicht ganz zu vermeiden gewesen; das gebe ich auch zu –, man dann den Freibetrag anheben muss, damit man zum gleichen steuerlichen Ergebnis kommt. Ansonsten ist es eine Steuererhöhung; denn eine Steuererhöhung ist nicht nur eine Erhöhung des Tarifs, sondern auch eine der Bemessungsgrundlage, meine Damen und Herren. Es ist auch angesprochen worden, wann die Freibeträge zuletzt angepasst worden sind: Das war mit der Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009. Damals sind die Werte von 307 000 Euro auf 500 000 Euro gestiegen bzw. für Kinder von 205 000 Euro auf 400 000 Euro. Und wer war damals Bundesfinanzminister?”
“Es ist auch egal, warum Sie sie erhöht haben. Sie erhöhen hier permanent Steuern und handeln gegen Ihr Wahlversprechen und gegen Ihre klaren Aussagen. Das werden wir immer wieder anmerken. Man hat ja die Chance, ein paar Dinge richtigzurücken. Richtig ist, dass es die Immobilienwertermittlungsverordnung gibt, die auch auf die Bewertung übertragen werden sollte; das war immer so angelegt. Aber richtig ist auch, dass die entscheidenden Parameter – das sind die Liegenschaftszinsen – völlig frei durch das Bundesfinanzministerium gewählt worden sind. Sie sind erheblich gesenkt worden. Wenn man sich mit Kapitalisierung auskennt, weiß man, dass die Senkung des Liegenschaftszinses von über 30 Prozent dazu führt, dass die Immobilienwerte um 30 Prozent steigen. Das wäre nicht nötig gewesen.”
“Mit dieser Koalition und diesem Bundesfinanzminister wird es keine Steuererhöhungen geben. Nun machen wir mal den Faktencheck, wie das so schön neudeutsch heißt. Wir reden ja bei der Steuererhöhung nicht nur über die Erbschaftsteuer. Das erste Steuergesetz dieser Ampelkoalition war eine Erhöhung der Steuern bei den Landwirten, als die Vorsteuerpauschalierungssätze geändert worden sind. Morgen beschließen wir im Jahressteuergesetz die nächste Steuererhöhung, die sogenannte Übergewinnsteuer. Die heißt bei Ihnen „Energiekrisenbeitrag“; aber letztendlich machen Sie damit die nächste Steuerhöhung. Wenn Sie das auf Europa schieben wollen, Herr Bundesfinanzminister, dann frage ich mich, wieso Sie dennoch am Montag so eine Aussage treffen konnten, weil Sie ja wussten, dass die Aussage gar nicht richtig sein kann, weil Sie die Steuern erhöhen.”
“Wo haben Sie das denn untergebracht? Sie haben versucht – oder haben es sogar gemacht; morgen soll es ja beschlossen werden –, das im Jahressteuergesetz unterzubringen, das über mehrere Hundert Seiten geht. Dort haben Sie das hinten so ganz klein reingeschrieben, damit das möglichst nicht gesehen wird. Aber da haben Sie nicht mit uns als Opposition gerechnet. Wir sehen so was nämlich, weil wir eine aufmerksame Opposition sind, meine Damen und Herren. – Ich sehe ja schon wieder die Aufregung. Ich finde das gut. Es sind natürlich verschiedene Gründe, die Sie so aufregen. Zum einen die FDP – der Kollege Brehm hat das ja schon zitiert –: Vor drei Tagen, am Montag, hat Bundesminister Lindner gesagt – das ist so schön; das muss man noch mal zitieren –: Fürchtet euch nicht.”