Fritz Güntzler
CDU/CSU · Germany
“Sie erwirtschaften knapp 30 Prozent aller Einkünfte und zahlen 50 Prozent der Einkommensteuer. Das sind mittlerweile 7,4 Prozent der Steuerpflichtigen. Es waren früher mal 5 Prozent. Das liegt daran, dass der Spitzensteuersatz früher erst beim 18-Fachen des Durchschnittseinkommens griff.”
“Von daher gucken wir uns das eher nicht an; das kann ich schon mal versprechen. Wir als Koalition haben versprochen, die Reform anzugehen, um unser Land wieder wettbewerbsfähig zu machen. Wir liefern Stück für Stück: Die Gesundheitsreform kommt. Die Rentenreform kommt. Und ich kann Ihnen sagen: Auch eine Steuerreform wird kommen.”
“Ich will Ihnen sagen: Wir sind auf einem guten Weg, wissen aber auch, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen, weil wir auch einen Haushalt aufzustellen haben. Darum muss man solide mit diesen Dingen umgehen. Wir werden die Haushaltslage im Blick behalten.”
“Es heißt ja immer: „Die da oben, die Reichen, müssten ein bisschen mehr beitragen.“ Ich will nur darauf hinweisen, was sie jetzt schon beitragen – das ist auch vernünftig –: Wir haben einen linear-progressiven Tarif. Die breiten Schultern tragen mehr.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer der heutigen Debatte! Wir diskutieren dank der Opposition – darüber sind wir auch sehr froh – mehrere Anträge zur Reform der Einkommensteuer. Anders als die Rede von Frau Beck eben ist der Antrag der Grünen viel konstruktiver.”
“Deshalb führen wir in diesem Bereich eine Reform durch, weil es eben viele Menschen gibt – das ist bereits ausgeführt worden –, die gar keine Einkommensteuer zahlen und für die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Euro eine Belastung darstellen. Von daher müssen wir auch das angehen. Aber zur Steuerbelastung.”
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“Diese Diskussion führen wir ganz offen mit unseren Kollegen der CSU und werden sie auch weiter mit dem erfolgreichen Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern führen. Zurück zum Thema. Ich glaube – Herr Kollege Klüssendorf hat es angesprochen; und das finde ich interessant und wichtig –, wir sollten alle gemeinsam den Mut haben, vielleicht mal an das Umsatzsteuerrecht insgesamt wieder ranzugehen. Herr Görke hat auch darauf hingewiesen, dass es im April 2022 eine Änderung der Richtlinie gab, die uns mehr Flexibilität ermöglicht. Wir können Nullsätze mit Vorsteuerabzug machen, wir können zwei ermäßigte Steuersätze machen. Wir haben in der Anlage 3 zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einen umfassenden Katalog von 55 Punkten, den man rausnehmen könnte.”
“Deshalb würde mich mal interessieren, wie Sie das in der Fraktion gerade diskutieren, weil der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Ministerpräsident Söder, dies kürzlich als eine Maßnahme vorgeschlagen hat. Vielen Dank. Sie haben ja darauf hingewiesen, dass wir eine Fraktion aus CDU und CSU sind. Ich habe auch vernommen, dass der CSU-Vorstand einen grundsätzlich klugen Beschluss mit 15 Maßnahmen gefasst hat, die tatsächlich zur Entlastung beitragen würden. Aber Sie haben meine Wortwahl richtig verstanden, dass ich mit der einen Maßnahme so nicht einverstanden bin, weil ich sie nicht für zielgerichtet halte, sie einfach zu teuer ist und eben alle trifft. Das geht nach dem Gießkannenprinzip, und das sollten wir nicht machen.”
“Übrigens glaube ich auch nicht, dass dieses bei den Landwirten ankommen würde, also bei den Produzenten, die es auch dringend notwendig hätten. Herr Kollege, vielleicht ist das genau die Frage, die Ihnen Herr Görke stellen wollte. Möchten Sie die zulassen? Ja, natürlich. Über Herrn Görke freue ich mich immer. – Man muss sich Freunde suchen. Man muss ein bisschen aufpassen, ob das bestellt war. – Bitte schön. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank auch, Herr Kollege Güntzler, dass Sie diese Frage zulassen. – Ich höre ja eine sehr skeptische Auffassung zur Absenkung oder Aussetzung der Mehrwertsteuer auf die Grundnahrungsmittel bei Ihnen heraus. Sie sind ja Mitglied der CDU/CSU-Fraktion.”
“Von daher sind wir der Auffassung, dass diese Maßnahme nicht zielgenau ist. Maßnahmen müssen entsprechend ausgerichtet werden, und wir sind dagegen, weil diese Vergünstigungen einfach ein breiter Schuss sind und alle Einkommensgruppen betreffen. Und: Sie haben zwar die Preisbeobachtungsstelle angeführt, aber es wird Mitnahmeeffekte geben. Wir als Regierungskoalition haben auch erleben müssen, dass die Mehrwertsteuersenkungen des Jahres 2020 – von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent – nur zu 60 Prozent weitergegeben wurden. Es gab also Mitnahmeeffekte, und die wird es in diesen Fällen auch geben. Ich glaube nicht, dass Sie unbedingt die Lebensmittelkonzerne subventionieren wollen und deren Margen noch verbessern wollen.”
“Die Abschaffung des Steuersatzes bei Grundnahrungsmitteln, also der Nullsatz, würde circa 12 Milliarden Euro kosten. Wer profitiert von den 12 Milliarden Euro? Natürlich die auch von Ihnen adressierten niedrigen und mittleren Einkommen, aber auch die mit höheren Einkommen. Sie sagen: Relativ gesehen tragen die Haushalte mit niedrigen Einkommen sowieso eine höhere Umsatzsteuerbelastung. – Interessant sind aber auch die absoluten Zahlen. Wenn man sich die Zahlen von 2017 anguckt, würde die Entlastung den unteren 10 Prozent der Einkommensbezieher gerade mal 74 Euro bringen – oder 74 Euro; ich will das gar nicht werten –, aber den oberen 10 Prozent fast 180 Euro. Daran sehen Sie, dass Sie, absolut gesehen, die Besserverdienenden damit mehr entlasten als die, die Sie eigentlich treffen wollen.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Inflation ist schon angesprochen worden. Wir hatten im Mai dieses Jahres eine Rekordzahl von fast 8 Prozent. Das ist der Höchststand im vereinigten Deutschland. Zuletzt kannten wir so was in der Ölkrisenphase 1973/1974. Von daher ist es richtig, dass wir uns als Parlament und auch die Regierung sich damit beschäftigen, wie wir gerade die niedrigen und mittleren Einkommen entlasten können. Jede Entlastungsmaßnahme – es wird immer wieder das Entlastungspaket genannt – muss sich aber auch daran messen lassen, ob sie zielgerichtet ist. Herr Görke, wir haben im Ausschuss schon darüber gesprochen. Da haben wir schon Zweifel, ob diese Maßnahme wirklich dort ankommt, wo sie ankommen soll.”
“Sie schreiben im Koalitionsvertrag: nicht nur für kommunale, sondern auch für vereinseigene Sportstätten. Bis zum Jahr 2027 kommen da gerade mal 476 Millionen raus. Da haben wir übrigens in der Großen Koalition schon mehr gemacht; ich meine, wir hatten 600 Millionen drinstehen – in einem Jahr! Da geht mehr. Und für die vereinseigenen Sportanlagen haben Sie wieder keine Lösung vorgelegt. Auch da liefern Sie nicht. Zusammengefasst: Es wären noch mehrere Punkte zu nennen, wo Sie nicht handeln. Nehmen Sie die Aufgabe ernst; nehmen Sie den Sport ernst! Die Menschen, die im Sport tätig sind, haben es verdient, dass sie ernst genommen werden. Sie brauchen Wertschätzung und nicht nur Ankündigungen. Herzlichen Dank. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dirk Wiese.”
“Liebe Frau Faeser, bevor Sie Personal entlassen, sollten Sie lieber mal an Inhalte gehen und über Inhalte nachdenken, damit Sie die Dinge, die Sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben, auch tatsächlich umsetzen. Wir können auch zur Mittelvergabe beim Spitzensport weitergehen. Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag geschrieben, Sie wollen eine unabhängige Instanz zur Mittelvergabe schaffen. Kein Mensch weiß derzeit, was diese Instanz sein soll. Der DOSB weiß es nicht; die Beteiligten wissen es nicht. Wir haben derzeit eine gemeinsame Förderkommission des Innenministeriums und des DOSB, die das gut macht. Sie wollen eine neue Instanz schaffen, sagen aber gar nicht, wie. Und wieder zeigt sich: Sie handeln nicht; Sie kündigen nur an. Kollege Hahn hat den Sanierungsstau und eine Offensive zum Ausbau von Sportstätten angesprochen.”
“Peinlich finde ich aber schon, dass der Haushaltsausschuss das mit einem Sperrvermerk versehen muss, weil derzeit, nach sieben Monaten, immer noch kein Konzept dieser Bundesregierung vorliegt. Frau Ministerin, hier müssen Sie auch mal handeln! Leider zieht sich das, was ich vorhin schon zur Sicherheitspolitik hier hören durfte, wie ein roter Faden auch durch die Sportpolitik: dass Sie vieles ankündigen, aber nicht handeln. Sie sprechen im Koalitionsvertrag, der immerhin auch eine halbe Seite für den Sport übrig hat, von einem „Entwicklungsplan Sport“, der erarbeitet werden muss. Fehlanzeige! Auf unsere Nachfragen im Sportausschuss kommt als Antwort: Es gibt derzeit gar nichts zu diesem Punkt. – Der DOSB, der Deutsche Olympische Sportbund, hat jetzt Vorschläge vorbereitet und vorgelegt, damit man überhaupt in die Diskussion kommt.”
“Wir sind uns auch einig, dass die Sportvereine in der Coronazeit besonders gelitten haben. Sportveranstaltungen waren nicht mehr möglich; der Trainingsbetrieb musste teilweise eingestellt werden. Die Sportvereine haben Mitglieder auf unterschiedliche Art verloren; bei den kleinen Vereinen sind es weniger als bei den großen Vereinen. Darum ist es richtig – die Bundesinnenministerin hat ja darauf hingewiesen –, dass es jetzt ein Projekt „Neustart nach Corona“ geben soll. Ich finde es aber schon bewundernswert – in Anführungsstrichen –, dass in dem Entwurf der Bundesregierung dafür nichts enthalten war, sondern dass es der Haushaltsausschuss war, der dafür 25 Millionen Euro eingestellt hat. Das sind ungefähr 270 Euro pro Verein; da ist also noch ein bisschen Luft nach oben. Wir finden es grundsätzlich richtig.”
“Er leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Integration, zur Inklusion, zur Demokratieförderung und zur politischen Bildungsarbeit, aber insbesondere auch zur Kinder- und Jugendarbeit. Er schafft Verbindungen und vermittelt wichtige Werte wie Respekt, Teamgeist und Fair Play, die wir alle auch hier walten lassen sollten. Deshalb braucht der Sport unsere gemeinsame Unterstützung. Ich weise gerne darauf hin, dass wir in der Großen Koalition in der letzten Legislaturperiode da einiges geleistet haben. Der Sportetat ist von 162 Millionen Euro auf fast 500 Millionen Euro angewachsen – darunter auch 200 Millionen Coronahilfen. Der reine Sportförderungsaufwuchs beträgt über 70 Prozent, und ich finde, da können wir Horst Seehofer noch mal ganz herzlich danken, dass er das nach vorne gebracht hat.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich möchte das Augenmerk auf einen besonderen Punkt im Einzelplan 06 legen, nämlich den Sport. Es geht um die Förderung des Sports. Der Sport – da sind wir uns, glaube ich, hier im Hause alle einig – hat eine besondere gesellschaftliche Bedeutung. Das betrifft sowohl den nichtorganisierten Sport als auch den organisierten Sport in Deutschland. Über 27 Millionen Menschen treiben in fast 90 000 Vereinen Sport. Dies alles ist nur möglich, weil es ein großartiges ehrenamtliches Engagement von fast 9 Millionen Menschen gibt, die weit über 500 Millionen Stunden Arbeitsleistung einbringen. Ich finde, diesen Menschen können wir heute Morgen mal danken. Sport ist mehr als Gesundheitsförderung.”
“Aber Sie werden die Möglichkeit haben, das im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu tun. Dann werden Sie das als Ihren eigenen Erfolg verbuchen; aber ich werde immer darauf hinweisen, dass wir das schon vorher gefordert haben. Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Parsa Marvi das Wort.”
“Von daher: Ein bisschen mehr Mut, nicht nur zu Fortschritt, sondern auch zu vernünftiger Steuerpolitik, wäre hier gut gewesen. Weitere Dinge fehlen. Ich will nur das Thema der Verluste ansprechen, die in dieser Situation bei Unternehmen entstehen, die Beteiligungen in Russland haben. Dieses Thema ist überhaupt nicht adressiert; Sie haben es überhaupt nicht aufgenommen. Das bedaure ich sehr, denn da gibt es erhebliche Probleme. Durch die Sanktionen, durch Enteignung, durch Zerstörung haben deutsche Unternehmen, die Beteiligungen in Russland halten, erhebliche Probleme. Auch da wäre mehr nötig gewesen. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir stimmen zu; ich habe es gesagt. Es gab mehr Luft nach oben. Schade, dass Sie keinen unserer richtungsweisenden Vorschläge aus dem Entschließungsantrag übernommen haben.”
“Weil die Superabschreibungen, die Sie den Menschen in diesem Land im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 und 2023 versprochen haben, bis jetzt nur auf dem Papier da sind. Es gibt keinen Entwurf, es gibt keine Idee, es gibt nur zwei Zeilen im Koalitionsvertrag. Da muss ich sagen: Mit Verlaub, das ist ein bisschen wenig. Da müssen Sie sich nicht für die degressive Abschreibung loben lassen. Und wenn Sie sie beschließen, wäre es sinnvoll, solche Verbesserungen von Abschreibungsbedingungen nicht mitten im Jahr, sondern rechtzeitig und mit Vorlauf zu beschließen, weil Investitionszyklen bei Unternehmen länger dauern. Es wäre richtiger gewesen, dann auch das Jahr 2023 einzubeziehen; denn Sie glauben selber nicht mehr daran, dass Ihre Superabschreibungen 2023 kommen werden.”
“Ich verstehe gar nicht, warum das Thema überhaupt nicht aufgegriffen worden ist. Es ist so in Deutschland: Wenn man Verluste gemacht hat, kann man die Gewinne der Zukunft nur teilweise verrechnen. Aber es ist doch eigentlich richtig, dass man Unternehmen, die aus der Krise herauskommen, die dann wieder Gewinne machen, die Möglichkeit gibt, das vollständig mit den Verlusten der Vergangenheit zu verrechnen. Das wäre, glaube ich, das richtige Signal gewesen. Des Weiteren geht es um das Thema Abschreibungen. Herr Kollege Herbrand hat herausgestellt – das werden wir heute noch öfter hören –: Die degressive Abschreibung ist entfristet worden. Aber warum mussten Sie denn entfristen?”
“Wenn Unternehmen Verluste und dann wieder Gewinne gemacht haben oder in der Vergangenheit Gewinne gemacht haben, dann bekommen sie Geld wieder, und sie würden bei einer besseren Verlustverrechnung ihr Geld schneller wiederbekommen. Von daher wäre es begrüßenswert gewesen, den Rücktrag auf drei Jahre oder sogar vier Jahre auszuweiten, wenn ich das hier als Hinweis der Grünen aufnehmen darf, weil der zweijährige Verlustrücktrag, der zum Glück dauerhaft kommt, in die Verlustjahre 2021 und 2022 geht. Also, von daher passt das nicht ganz. Auch über die Höhe haben wir schon viel gestritten. Ich glaube, dass es unzureichend ist. Es ist nicht gut zu erklären, warum größere Unternehmen ihre Verluste nicht verrechnen dürfen, während kleinere Unternehmen bis 10 Millionen Euro das verrechnen können. Ein weiterer Punkt ist der Verlustvortrag.”
“Darum verstehen wir gut, dass Sie die Verlustverrechnung, den Verlustrücktrag auf zwei Jahre verlängert haben. Aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Da geht noch mehr. Ich weiß, dass wir diese Diskussion in der Großen Koalition in der Vergangenheit geführt haben, und ich weiß auch – das geht in Richtung Grüne und FDP –, wie schwer es ist, mit diesem Koalitionspartner über Verlustverrechnung zu reden. Das Problem der Sozialdemokratie in Deutschland ist anscheinend, dass sie meint, Verlustverrechnung sei ein Steuergeschenk. Da muss man der SPD sagen: Da irrt sie komplett. Denn das sind latente Steuerliquiditätsansprüche, Steuererstattungsansprüche von Unternehmen.”
“Es ist schon spannend, was man von Bundesfinanzminister Lindner in dessen Broschüre „Finanzpolitik in der Zeitenwende“ lesen kann. Er schreibt, dass wir ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht brauchen und dass die Belastung der Kapitalgesellschaften in Deutschland zu hoch ist. Da hat er recht. Aber ich frage in Richtung Bundesfinanzminister Lindner – die Staatssekretärin ist da, die kann das mitnehmen –: Wo bleiben Ihre Vorschläge? Also, wir würden schon erwarten, dass man nicht nur Papiere schreibt, sondern dass man auch handelt und Dinge hier ins Parlament einbringt. Sie haben in diesem Corona-Steuerhilfegesetz natürlich wichtige Dinge angesprochen und adressiert. Ich glaube, ein Punkt ist, die Liquidität in den Unternehmen zu stärken; denn Liquidität ist mit das Wichtigste.”
“Aber leider werden Sie heute gemeinsam als Ampelkoalition diesen Antrag wie schon im Ausschuss wohl ablehnen. Unser gemeinsames Ziel ist: Wir wollen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise, aber auch des Ukrainekrieges abfedern und so dazu beitragen, dass es Stabilisierung bei den Unternehmen gibt, aber auch Entlastung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wir wollen auch die Eigenkapitalbasis bei Unternehmen wieder stärken, die in der schwierigen Zeit ihr Eigenkapital abschmelzen mussten; das war zum Glück vorhanden, sodass sie in der Krise Bestand hatten. Um das Ganze aber vielleicht ein wenig weiter in Richtung Reformprojekt zu bringen – ich will gar nicht das böse Wort „Unternehmensteuerreform“ in den Mund nehmen –, wäre doch einiges mehr notwendig gewesen.”
“Der Regierungsentwurf war erst von Februar 2022. Man muss sehen: Maßnahmen, die dieses Jahr komplett gelten sollen, werden im Bundesrat erst im Juni beschlossen werden. Es ist also ein halbes Jahr vorbei, bevor die Maßnahmen tatsächlich beschlossen werden. Sie haben vorhin von „Planungssicherheit“ gesprochen, die geschaffen werden solle. Damit wird es schwierig, wenn der Beschluss im Bundesrat erst am 10. Juni 2022 erfolgt. Wir stimmen zu, wie ich gesagt habe, aber im Ergebnis hätte es auch ein wenig mehr sein können. Sie gehen den richtigen Weg, sind aber leider, wie so oft, auf halber Strecke stehen geblieben. Wir hatten es Ihnen dabei so leicht gemacht. Wir hatten einen Entschließungsantrag eingebracht, der 14 Punkte enthält, die Ihnen nicht ganz unbekannt vorkommen dürften, Herr Kollege Herbrand, die Sie hätten übernehmen können.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, insbesondere auf den Zuschauerrängen! Sie nehmen Harmonie wahr; Herr Kollege Herbrand hatte das ja eingefordert. Ich kann vorab schon sagen – das wusste Kollege Herbrand schon nach den Beratungen im Ausschuss –, dass wir dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zustimmen werden. Schließlich sehen wir dieses Steuerhilfegesetz natürlich auch in einer gewissen Tradition der letzten drei Corona-Steuerhilfegesetze, die wir noch in der Großen Koalition gemeinsam, meist auch mit der Zustimmung der FDP, beschlossen haben. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält im Wesentlichen die gleichen Maßnahmen, sie werden nur entfristet oder fortgeschrieben. Wir bedauern aber, um etwas Wasser in den Wein zu gießen, dass es ein wenig spät kommt.”
“Wenn das der Fall ist, dann ist der Aufwand für die Erhebung des Zinssatzes unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Ertrag für den Staat. Von daher sind die 0 Prozent Zinsen, wie es der Kollege Brehm schon angesprochen hat, ein kluger Vorschlag. Herzlichen Dank.”
“Wir sollten diesen Gesetzentwurf dazu nutzen, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, dass wir hier wieder die Symmetrie zwischen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen herstellen. Sie wissen vielleicht, dass man gezahlte Nachzahlungszinsen nicht als Betriebsausgaben geltend machen kann, dass aber ausgezahlte Erstattungszinsen steuerpflichtig sind. Das kann man keinem erklären. Ich habe auch noch nie herausgefunden, warum das so ist. Diese Asymmetrie könnten wir in diesem Gesetz vielleicht beseitigen. Für die Ampelkoalition wäre es vielleicht klug, den Gesetzentwurf dahin gehend zu verbessern. Aber wichtig wäre, dass wir bei Steuernachforderungen und ‑erstattungen einen Zinssatz bekommen, der weit unter 1,8 Prozent liegt.”
“Daher verstehe ich nicht, dass die Bundesregierung genau diesen Wert nimmt. Das gilt insbesondere, wenn man doch weiß, dass die meisten Zinstatbestände bei Unternehmen nach Betriebsprüfungen verwirklicht werden. Insofern wären die Unternehmenskreditzinsen wahrscheinlich ein besserer Maßstab als dieser. Ich sehe die große Gefahr, dass es wieder massenhaft Einsprüche gibt und dass wir wieder in Karlsruhe landen. Angesichts dessen müssen Sie hier entscheidend nachbessern, zumindest jedenfalls in der Begründung. So sind die 1,8 Prozent Zinsen meines Erachtens nicht nachvollziehbar. Ich möchte aufgrund der Kürze meiner Redezeit noch auf einen weiteren Punkt hinweisen.”
“Denn wir als Unionsfraktion haben schon mehrere Anträge eingebracht und entsprechende Diskussionen geführt, aber unser damaliger Koalitionspartner war leider nicht bereit, darauf einzugehen. Es war eindeutig und klar – das Bundesverfassungsgericht hat es ja nun auch gesagt –: Die 6 Prozent Zinsen, die ja seit über 50 Jahren bestehen, sind absolut realitätsfern. Folglich ist es gut, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen haben. Wir verstehen unsere Aufgabe als Opposition ja so, dass wir konstruktiv auf Probleme hinweisen. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Den Zinssatz mit 1,8 Prozent zu berechnen, wie Sie es tun, ist hoch problematisch. Sie nehmen als Referenzwert nämlich die Konsumentenkredite, was das Bundesverfassungsgericht als höchst zweifelhaft angesehen hat.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann fast fragen: Was kann es Schöneres geben, als abends noch über die Abgabenordnung zu diskutieren? Die Vollverzinsung hat ihren Sinn. Sie soll einen Ausgleich schaffen bei potenziellen Liquiditätsvorteilen oder ‑nachteilen, die dadurch entstehen, dass die Steuerzahlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig ist. Dabei sollte es keine unangemessenen Vorteile geben. Wichtig ist dabei, dass wir einen sogenannten realitätsgerechten Zinssatz haben; der Kollege Brehm hat zur Bewertung ja schon einiges gesagt. Ich bedauere, dass es notwendig war, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass wir was ändern müssen.”
“Von daher sollten wir das auch noch mal gemeinsam diskutieren. Letzter Punkt – die Zeit läuft auch mir weg –: Fristverlängerung. Herr Kollege Herbrand, ich bin Ihnen ja sehr dankbar. Der Bundesrat hat heute in all seiner Weisheit, glaube ich, einstimmig entschieden, dass es nicht ausreichend ist, was hier gemacht wird. Die Länder sind ja für den Steuervollzug zuständig. Von daher ist die Ampelkoalition, glaube ich, gut beraten, diese Vorschläge zu übernehmen. Nur noch ein Hinweis zum Bundesamt für Justiz, das die Frist nicht verlängert hat, aber die Offenlegungsfrist bis zum 7. März verlängert hat. Ich finde, es ist den Unternehmen, die offenlegen müssen, nicht fair gegenüber, dass, wenn am 7. März die Frist abläuft, auf den Knopf gedrückt wird und dann die Androhung von Zwangsgeldern herausgeht.”
“Ich glaube, es wäre ein großer Beitrag für die Unternehmen, wenn wir hier bei der Verlustverrechnung nach vorne kommen. Dazu gehört natürlich auch die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen. Wir sind sehr für die degressive Abschreibung. Ich begrüße ausdrücklich, dass diese kommt, wenn schon die Super- oder Turboabschreibungen nicht kommen. Aber einen Unterschied will ich doch herausarbeiten. Die Kollegin Beck hat sehr darauf abgehoben, dass es bei den Superabschreibungen um gewisse Investitionen geht: in Klimaschutz bzw. in Digitalisierung. Die Abgrenzungsfrage ist sehr schwer. Herr Minister, die Spitzenverbände werden Ihnen auch gesagt haben, dass sie sich eigentlich wünschen, dass ähnlich oder genauso wie bei der degressiven Abschreibung alle Investitionen, also alle Wirtschaftsgüter, besser abgeschrieben werden können.”
“Was im Rahmen der Verlustverrechnung völlig unter den Tisch gefallen ist – Verluste sind ja latente Steueransprüche an den Staat; von daher ist es klug, wenn man diese Liquidität für die Unternehmen fließend macht –, ist die sogenannte Mindestbesteuerung. Das ist sehr technisch. Aber es ist bei uns so, dass man Verluste nicht unbegrenzt vortragen kann, also nicht vollständig mit Gewinnen verrechnen kann, die hoffentlich nach der Coronapandemie und der jetzigen Ukrainekrise entstehen werden. Man kann nur 1 Million Euro unbegrenzt verrechnen und oberhalb dieses Betrags nur 60 Prozent. Ich würde vorschlagen, dass wir die coronabedingten Verluste, die entstanden sind, dafür nutzen, die Mindestbesteuerung für diese Zeiten auszusetzen.”
“Von daher ist es richtig, den Rücktragzeitraum dauerhaft auf zwei Jahre zu verlängern. Wir müssen nur zur Kenntnis nehmen, dass, wenn wir das für die Veranlagungsjahre 2022 bzw. 2023 machen, wir die Verluste genau in die Jahre zurücktragen, in denen wir die coronabedingten Verluste in den Gesellschaften hatten, nämlich in den Jahren 2020 und 2021. Und das ist das Problem. Zwei Jahre sind grundsätzlich gut, aber es verpufft völlig. Von daher ist es eine Scheinlösung. Deshalb ist unser Vorschlag, dass wir auf jeden Fall temporär auf drei Jahre gehen, um genau das zu erreichen, was Sie ja eigentlich erreichen wollen.”
“Der Finanzminister hat vorangestellt, dass das noch nicht der Entwurf für eine Unternehmensteuerreform ist; das werfe ich ihm auch gar nicht vor. Wir haben lange genug mit unserem Koalitionspartner versucht, da einiges zu erreichen. Wir als CDU/CSU-Fraktion haben bereits im November 2019 ein Papier zur Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts beschlossen – Markus Herbrand wird sich erinnern –, das sehr inhaltsgleich mit einem FDP-Antrag war, den ich leider lange nicht mehr gesehen habe. Aber wir sind uns auch da eigentlich einig. Von daher ist das Thema Verluste adressiert, und das ist gut. Auch da wollten wir mehr, aber der damalige SPD-Finanzminister Scholz hat das verhindert. Von daher ist es richtig, dass die Beträge noch mal erhöht werden.”
“Ich finde den Widerspruch, dass Sie sich in Ihrem eigenen Handeln nicht davon leiten lassen, was Sie selber eigentlich wollen, viel eklatanter. Wir haben heute zwei Gesetze beraten, bei denen es um Entlastung geht – das Steuerentlastungsgesetz und das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz – und bei denen wir uns – da wiederhole ich mich von heute Morgen; andere Kollegen haben das auch schon gesagt – in der Zielsetzung einig sind: Es geht um die Stabilisierung der Wirtschaft, wir wollen die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken, wir wollen mehr Liquidität in die Unternehmen bringen. Von daher: Einigkeit im Ziel. Jetzt müssen wir uns gegenseitig überprüfen, ob die Lösungen, die wir für diese Zielsetzungen haben, ausreichend sind. Da haben wir erhebliche Bedenken, und die haben wir auch schon dargelegt; ich werde sie gleich noch mal darlegen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Erlauben sie mir zu Beginn meiner Rede eine Anmerkung zu der Aussage des Herrn Bundesfinanzministers bezogen auf die Aussage von Herrn Dr. Meister von heute Morgen. Sie verweisen auf einen vermeintlichen Widerspruch zwischen der Forderung des Kollegen Meister, mehr für das Wirtschaftswachstum zu tun, und der Tatsache, dass wir gegen den Nachtragshaushalt 2021 klagen. Darüber will ich mit Ihnen gar nicht diskutieren; das werden wir an anderer Stelle bestimmt noch tun. Wie erklären Sie persönlich sich eigentlich den Widerspruch, dass Sie in Karlsruhe für die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags streiten, während gleichzeitig diese Abschaffung überhaupt nicht im Koalitionsvertrag steht?”
“Und Herr Kollege Dürr, wenn Sie so eine Angriffsfläche bieten, dann muss ich mich erst einmal an Ihnen abarbeiten, bevor ich unseren guten Antrag darstelle. Aber Sie haben ja die Möglichkeit, im Rahmen der Beratung diesen Gesetzentwurf weiter zu verbessern. Wir als Union, als konstruktive Opposition stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen dabei, ein vernünftiges Gesetz daraus zu machen. Herzlichen Dank. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Michael Schrodi.”
“Ein genereller Fehler, an dem wir mitgewirkt haben – ich finde, das kann man ruhig sagen –, ist, dass wir eine Zweiklassengesellschaft bei den Pendlern haben. Ich glaube, es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass wir eine Erhöhung der Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer haben. Für jeden Kilometer muss die höhere Entfernungspauschale gelten. Das sollten wir in diesem Gesetzgebungsvorhaben vielleicht noch angehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch viel zu sagen. Ich hätte auch gerne noch etwas zu unserem Antrag gesagt, den wir parallel eingebracht haben. Aber wir haben heute ja noch die Gelegenheit, im Zusammenhang mit dem Corona-Steuerhilfegesetz diese Debatte zu führen.”
“Da sage ich selbstkritisch: Auch wir haben von 38 Cent gesprochen. Das war in einer Situation, als noch nicht unbedingt erkennbar war, wie sehr die Spritpreise steigen. Das sind pro Entfernungskilometer 3 Cent, pro gefahrenem Kilometer 1,5 Cent. Durchschnittlich hat man, wenn ich ein Dieselauto nehme – wenn man das noch fahren darf –, einen Verbrauch von 7 Litern auf 100 Kilometer. Wenn Sie beim Diesel eine Steigerung von 80 Cent unterstellen, dann sind Sie pro gefahrenem Kilometer bei einer zusätzlichen Belastung, die eher bei 5 bis 6 Cent liegt. Sie erhöhen hier aber nur um 3 Cent, und das lediglich über den Werbungskostenabzug. Das ist zu wenig, Herr Minister. Hier müssen wir noch gemeinsam eine Schippe drauflegen, damit wir tatsächlich zu einer Entlastung kommen.”
“Sie haben aber in Ihrer Rede ausgeführt, Herr Bundesfinanzminister, dass Sie nur Maßnahmen angehen wollen, die zielgerichtet wirken. Die einfache Erhöhung des Pauschbetrages ist keine zielgerichtete Maßnahme. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hat in seiner Stellungnahme geschrieben: Von der Anhebung profitieren jedoch hauptsächlich Arbeitnehmer, die überhaupt keine oder nur geringe beruflich veranlasste Aufwendungen haben, sowie diejenigen, deren Aufwendungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Dafür geben Sie 1 Milliarde Euro aus, ohne dass das zielgerichtet ist. Es gibt andere Dinge, die wir machen müssen, die wichtiger sind, die zielgerichtet gemacht werden könnten. Von daher ist das beim Werbungskostenpauschbetrag eher eine Werbeveranstaltung, die Sie hier durchführen, meine Damen und Herren. Dann zur Entfernungspauschale.”
“Sie selber waren es, die gesagt haben, als Sie noch in der Opposition waren, der Staat dürfe nicht von den heimlichen Steuererhöhungen profitieren. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Meine Bitte, Herr Bundesfinanzminister, ist: Sie haben die Möglichkeit, in der Ampelkoalition darauf zu reagieren. Das wäre, glaube ich, gut. Von daher sollten Sie auch überlegen, ob Sie nicht den Progressionsbericht vorziehen – darüber haben wir in der Befragung umfassend diskutiert –, damit wir die kalte Progression tatsächlich absenken können. Wir könnten dann die Tarifeckwerte anpassen, das Kindergeld anpassen, den Kinderfreibetrag anpassen. Sie haben hier lediglich eine Maßnahme herausgesucht.”
“Das ist ja gut so; Sie haben anscheinend einen Erkenntnisgewinn, und es ist für einen Minister auch gut, wenn er Erkenntnisse aufnimmt. Wir haben damals schon gesagt: Natürlich können wir den Tarif im laufenden Jahr anpassen, natürlich können wir den Grundfreibetrag anpassen. Von daher ist es gut, dass wir jetzt auf dem Weg sind, aber es ist noch zu wenig. Das Thema „kalte Progression“ haben Sie aber nach wie vor nicht aufgegriffen. Sie erhöhen den Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10 347 Euro. Laut Gesetzesbegründung – das kann man nachlesen – unterstellen Sie dabei eine Inflation für das Jahr 2022 von 3 Prozent. Wie ich Ihnen geschildert habe, liegen wir bei einer Inflation von 5 bis 6 Prozent. Von daher ist die Maßnahme an sich richtig, aber nicht ausreichend, meine Damen und Herren. Sie müssen noch eine Schippe drauflegen.”
“Das ist die höchste Inflation seit 40 Jahren. Es ist die verdammte Pflicht der Regierung, hierauf zu reagieren. Dafür sollten Sie sich nicht ständig selber loben, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit. Von daher sind wir grundsätzlich froh, dass Sie einen Entwurf eingebracht haben, der heute auf der Tagesordnung steht. Sie blasen ihn jetzt hier rhetorisch ein bisschen auf; denn wenn wir uns angucken, was wirklich unternommen wird, sehen wir, dass es wenig ist, was da passiert ist. Wir sind auch überrascht, Herr Minister. Am 16. Februar haben Sie an dieser Stelle bei der Befragung der Bundesregierung gesagt, man könne Freibeträge und Tarife nicht unterjährig anpassen, weil das für die Finanzverwaltung zu viel Aufwand bedeuten würde. Jetzt machen Sie das.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuhörer! Wir sind froh, dass wir heute über ein Steuerentlastungsgesetz debattieren können. Die Notwendigkeit dafür hat der Bundesfinanzminister ja eben dargestellt. Aber, Herr Bundesfinanzminister, in einem Punkt würde ich Sie korrigieren wollen. Sie haben gerade davon gesprochen, es gebe eine gefühlte Inflation. Ich glaube, wenn Sie mal mit den Menschen auf der Straße sprechen, werden Sie merken, dass es keine gefühlte Inflation ist, sondern dass die Inflation bei den Menschen angekommen ist. Deshalb müssen wir reagieren. Wir hatten eine Inflation von 4,9 Prozent im Januar, 5,1 Prozent im Februar und 7,3 Prozent im März. Das ifo-Institut geht davon aus, dass die Inflationsrate in diesem Jahr bei zwischen 5 und 6 Prozent liegen wird.”
“Herr Minister, Sie haben die Notwendigkeit der Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts benannt, haben aber nur von Abschreibungen gesprochen. Ich nehme an, diese Modernisierung wird sich nicht nur auf die Abschreibungsfrage begrenzen. Können wir damit rechnen, dass aus Ihrem Hause, von Ihnen persönlich ein konkreter, ein umfassender Vorschlag zur Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts kommt?”
“Ja. – Man möchte ja fast schon in der Form Stellung dazu nehmen, dass das eher eine Schutzbehauptung ist. Aber ich habe noch eine andere Frage. Herr Minister, wir haben den Medien auch entnehmen können, dass Sie für eine Anpassung der Pendlerpauschale sind, wenn es dafür Mehrheiten gibt. Meine Frage wäre: Kämpfen Sie für diese Mehrheiten? Können wir damit rechnen, dass aus Ihrem Hause ein konkreter Gesetzentwurf kommt? Ich habe das leider im Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes, den Sie und auch der Kollege Herbrand hier mehrfach sehr gepriesen haben, vermisst. Es wäre doch eine gute Gelegenheit, das dort einzuspeisen.”
“Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben im Wahlkampf – aber Sie tun es auch jetzt – öffentlich Steuererhöhungen immer ausgeschlossen. Der hochgeschätzte Kollege Christian Dürr, den ich noch aus dem Niedersächsischen Landtag kenne, hat gesagt: „Die Kalte Progression ist eine heimliche und politisch nicht legitimierte Steuererhöhung …“ Wenn Sie jetzt, im Jahr 2022, nicht tätig werden, um den Tarif zu ändern, sind Sie doch faktisch für eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Wie erklären Sie uns das?”
“Und ich war schon verwundert, als ich Herrn Kollegen Mansmann von der FDP hier gehört habe, der den Eindruck erweckt hat, dass man die Durchschnittsbesteuerung abschaffen will. Das finde ich eine spannende Geschichte. Diese sollten Sie mal mit Ihrem Kollegen Hocker aus Niedersachsen besprechen. Ich glaube, davon wird der nicht begeistert sein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.”
“Von daher brauchen wir konkrete Zahlen, damit wir das Ganze gegenüber den Landwirten auch wirklich vertreten können; denn es geht im Wesentlichen – Frau Paus, das sollte doch auch in Ihrem Interesse sein – um die kleinen bäuerlichen Betriebe, für die Sie sich angeblich immer so einsetzen. Hier haben Sie die Chance, auch etwas für die zu tun, und Sie versagen auf ganzer Linie, Frau Paus. Von daher werden wir unserer Verantwortung als Parlamentarier, wahrscheinlich in der Opposition, gerecht, wenn wir uns die Dinge, die die zukünftige Bundesregierung hier vorlegt, sehr genau angucken. Natürlich wollen wir kein Beihilfeverfahren. Wir wollen keine Rückzahlungen von 2 Milliarden Euro über zehn Jahre erzeugen. Aber wir wollen solide Zahlen, damit wir den Landwirten offen gegenübertreten können.”
“Der Umkehrschluss ist natürlich: Wenn der Satz zu niedrig ist, gibt es eine zu hohe Belastung der Landwirte. Von daher müssen wir uns das schon genau angucken; das mögliche Vertragsverletzungs- und Beihilfeverfahren ist angesprochen worden. Es gibt den Verdacht, dass der Satz zu niedrig ist, weil die Berechnung einen großen Fehler enthält. Wir haben mit dem Jahressteuergesetz 2020 den Anwendungsbereich vermindert, weil nur noch Landwirte mit einem Umsatz von bis zu 600 000 Euro die Pauschalierung wählen können. Aber in den statistischen Unterlagen, die der Berechnung anscheinend – wir haben es ja nicht vorliegen – zugrunde gelegen haben, ist das nicht berücksichtigt worden. Die Vermutung ist, dass gerade die Landwirte mit einem hohen Umsatz aus der Berechnung herausfallen.”
“Daran ist das Verfahren auch – so viel zur Geschichte – beim Steueroasen-Abwehrgesetz gescheitert, weil wir bis jetzt nicht vorgelegt bekommen haben, wie die Berechnung des Satzes von 9,5 Prozent im Tatsächlichen durchgeführt wird. Das BMF liefert hier einfach nicht. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, auch wenn es ein Entwurf der Bundesregierung ist, genau hinzuschauen. Ich will wissen: Wo kommt diese Zahl her? Wie ist sie berechnet worden? Auch der Kollege der Linken hat auf das Problem hingewiesen. Es gibt Nachholbedarf, und die Regierung hat jetzt die Chance, das im Gesetzgebungsberatungsverfahren einfach mal vorzulegen. Denn eines ist ja richtig: In dem Moment, in dem der Satz zu hoch ist, gibt es eine Überkompensation – sprich: vielleicht eine Beihilfe.”
“Das ist es definitiv nicht. Diese Sonderregelung gibt es seit 1968 – Frau Kiziltepe hat ja auch darauf hingewiesen –; sie ist in der Mehrwertsteuerrichtlinie so angelegt. Wenn sie funktioniert, ist sie richtig, weil das Ziel ja ist, dass durch den Durchschnittssatz die Vorsteuerbelastung aller pauschalierenden Landwirte in Deutschland ausgeglichen wird. Das heißt, der zusätzliche Erlös, den der Landwirt über die Umsatzsteuer erzielt, soll die finanzielle Belastung durch die Vorsteuer abdecken. Das ist der Kern der Regelung. Wenn das funktioniert, ist die Zahllast Null, und dann ist auch alles gut. Jetzt gibt es einen strittigen Punkt.”