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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Sebastian Brehm

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um was geht es in dieser Diskussion? Es geht darum, dass wir mittlerweile dreieinhalb Jahre lang einen Niedergang der deutschen Wirtschaft erleben, in einem Ausmaß, wie es noch nie zuvor passiert ist.

PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Gerade heute meldet das Statistische Bundesamt für das vierte Quartal 2024 noch mal ein schlechtes Ergebnis von minus 0,2 Prozent Wirtschaftsleistung, während überall in Europa die Wirtschaft wächst. Es ist also kein strukturelles Problem in Europa, sondern es ist ein hausgemachtes Problem in Deutschland.

PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Deswegen ist unsere Forderung seit Jahren – ich bin mir sicher, dass wir das in einer künftigen Regierung auch durchsetzen können – eine Unternehmensbesteuerung auf einbehaltene Gewinne von maximal 25 Prozent. Wir haben die höchsten Steuern in Europa und in der OECD.

PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bei Ihnen – insbesondere bei Rot und Grün – ist die Einstellung so: Wir sammeln alles Geld ein, erheben noch mehr Steuern trotz der höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und verteilen es dann an diejenigen, die uns politisch genehm sind. – Wir wollen es andersrum machen.

PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch das ist ein einmaliger Vorgang in der jüngeren deutschen Geschichte: dass die Unternehmer in dieser Massivität auftreten, weil sie sagen: Es reicht! Wir haben zu viele Probleme. Es darf so nicht weitergehen in der deutschen Wirtschaft. Wir brauchen jetzt diesen Neuanfang in der Wirtschafts- und Steuerpolitik.

PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir müssen da ran und entrümpeln und entbürokratisieren, um den Unternehmen wieder die Freiheit zu geben, Umsatz zu machen, anstatt Bürokratieanforderungen zu erfüllen.

PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Die Maßnahmen werden zunächst wieder auf Eis gelegt, und das zulasten der Bürgerinnen und Bürger bei einer nicht gefühlten, sondern bestehenden Rekordinflation und extremen Preissteigerungen in allen Bereichen. Das ist, ehrlich gesagt, völlig unzureichend; denn die Bürgerinnen und Bürger brauchen jetzt eine Entlastung, und nicht erst in ein paar Monaten, wenn Sie sich vielleicht in der Regierungskoalition einigen können. Das ist keine Entlastungspolitik, sondern Chaospolitik zulasten der Bürgerinnen und Bürger, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zur Sicherung der Arbeitsplätze. Herr Kollege Schrodi, Sie sagen, Sie machen weitreichende Vorschläge zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Die spielen in diesem Gesetz für die Ampel übrigens keine Rolle; denn für Unternehmen gibt es keine notwendigen Entlastungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/29 · 2022-04-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in erster Lesung den Entwurf des sogenannten Steuerentlastungsgesetzes 2022 der Ampelregierung. Im Wesentlichen geht es um die Erhöhung des Grundfreibetrages um 363 Euro, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 Euro und um die Erhöhung der Pendlerpauschale um 3 Cent ab dem 21. Kilometer. Es ist das erste Paket der Ampel vor dem Ukrainekrieg. Was ist mit dem zweiten Paket? Was ist mit der Reduzierung der Energiesteuer auf den Sprit? Dieses Paket wollen Sie von den Grünen bereits wieder kassieren. Herr Kollege Janecek hat ein Interview in der „Augsburger Allgemeinen“ gegeben und hat gesagt: „Warum sollten wir Benzin und Diesel bei diesem Niveau noch teuer subventionieren?“ Darüber gibt es in der Regierungskoalition wieder Uneinigkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/29 · 2022-04-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Der Kollege Michael Schrodi ist jetzt der nächste Redner in der Debatte für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Sie sagen, dass Sie die Bezieher der kleinen und mittleren Einkünfte entlasten wollen. Dazu sage ich Ihnen: Das wollen wir auch. Morgen haben Sie die Gelegenheit dazu. Morgen haben Sie die Gelegenheit, unserem weiter gehenden Antrag zu weiteren Entlastungen von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zuzustimmen. Ich bin gespannt, was Sie morgen um 9 Uhr machen. Sie werden es als Ampel wahrscheinlich ablehnen, Bezieher kleiner und mittlerer Einkünfte noch weiter zu entlasten. Aber trotzdem lade ich Sie morgen um 9 Uhr zu einer wunderschönen Debatte ein, in der es darum geht, dass wir eben genau dort die Entlastungen machen, wo sie notwendig sind: bei den Menschen, die in der Pandemie viel geleistet haben, die kleinere und mittlere Einkommen haben. Ich bin gespannt, wie Sie morgen abstimmen. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. – Ich habe ja gerade gesagt: Wenn man diese Einkünfte aus dem Progressionsvorbehalt herausnehmen will, dann bräuchte man ein komplett neues System. Wenn man sie nur einfach herausnehmen und steuerfrei machen würde, dann, glaube ich, wäre die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht gegeben, weil dann eben die Ungerechtigkeiten da sind. Wenn man diese nicht will, dann muss man sich ein neues System überlegen, das auch die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Wie gesagt, da sind wir gesprächsbereit. Wir haben auch darüber nachgedacht, gerade in der Pandemie, auch im Zuge Ihres Antrages 2020, wie man ein solches System machen könnte. Hier sind wir in den Gesprächen zu den Jahressteuergesetzen nicht weitergekommen, aber wir können uns gerne über eine entsprechende Systematik unterhalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. – Kollege Brehm, Sie sagten, dass Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, das komplett steuerfrei zu stellen, daher frage ich Sie: Würde die Leistung denn dann nicht mehr zur Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen? Was ich sagen will: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, zu sagen: Das eine ist steuerfrei, das andere ist steuerpflichtig, anderes steht unter Progressionsvorbehalt. – Das ist Aufgabe des Gesetzgebers. Und unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit steht es auch dann zur Verfügung, wenn es steuerfrei ist und nicht unter dem Progressionsvorbehalt steht. Sehen Sie das anders? Lieber Kollege Herbrand, erst einmal herzlichen Dank für die Zwischenfrage; sie verlängert meine Redezeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Eine partielle Abschaffung des Progressionsvorbehalts ist insofern nicht möglich. Ich kann Ihnen aber sagen: Auch wir haben in der letzten Legislaturperiode darüber nachgedacht, diese Lohnersatzleistungen steuerfrei zu stellen. Das ist aber leider an den Kolleginnen und Kollegen der SPD gescheitert. Wenn, dann muss man hier ein komplett neues System aufstellen. Da sind wir auf jeden Fall gesprächsbereit. Aber es muss dann alle Einkünfte betreffen. Offensichtlich würden Sie die Zwischenfrage gerne zulassen. Sehr gerne. Und da es noch über 20 Sekunden sind, die Sie danach Zeit haben, können Sie sich jetzt schon überlegen, was Ihr Schlussakkord ist. – Bitte schön. Zunächst vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinzu kommt die unterschiedliche Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge. Das lassen Sie auch komplett weg. Es könnte sogar sein, dass, wenn Sie das Kurzarbeitergeld steuerfrei stellen würden, derjenige, der in Kurzarbeit ist und steuerfreie Bezüge hat, also ohne Progressionsvorbehalt, mehr netto hat als derjenige, der arbeitet – aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Was wollen Sie zum Beispiel einer Krankenschwester sagen, die in der Pandemie unendlich viel geleistet hat, die Nachtschichten gemacht hat, die Doppelschichten gefahren hat? Wollen Sie ihr sagen: „Du bist weniger wert, du musst mehr Steuern zahlen“? Das würden Sie mit Ihrem Antrag so machen. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht das Ganze schon im Jahr 1995 als verfassungswidrig erklärt.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Meister hat es schon gesagt – mit Ihrer Ansicht von einer gerechten Besteuerung überhaupt nicht vereinbar. Schauen Sie sich einmal § 32b EStG wirklich in Gänze an. Sie haben bloß den ersten Buchstaben gelesen, § 32b EStG hat aber mehrere Buchstaben, die Buchstaben a bis k. Da sind zum Beispiel das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld drin. Und diese Lohnersatzlistungen lassen Sie vollkommen außer Betracht. Also ich weiß nicht, wie Sie es rechtfertigen wollen, das Kurzarbeitergeld vom Progressionsvorbehalt auszunehmen. Denn wenn Sie so etwas machen sollten, was sagen Sie dann den Kranken, was sagen Sie der jungen Familie, in der die Mutter Mutterschaftsgeld bezieht? Sollen die mehr zahlen als derjenige, der in Kurzarbeit ist? Also ich glaube, Ihr Antrag ist völlig falsch und undurchdacht und letztlich auch populistisch.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Wenn man weniger Kurzarbeit hatte, also zum Beispiel 30 Prozent, dann wird es durch den Progressionsvorbehalt zu einer Steuernachzahlung kommen. Also, es kommt auf den Einzelfall an. Wenn jemand das gesamte Jahr zu 100 Prozent in Kurzarbeit war, wird er keine Steuern zahlen. Deswegen will ich sagen: Ihre Aussage ist definitiv falsch. Sie fordern doch immer eine gerechte Besteuerung. Jetzt stellen Sie sich einmal vor: Ein Ehegatte ist in Kurzarbeit, der andere Ehegatte hat Vermietungseinkünfte und ist nicht in Kurzarbeit. Wie wollen Sie es rechtfertigen, dass der Ehegatte, der voll arbeitet und zum Beispiel Vermietungseinkünfte hat, geringer besteuert wird, weil man die Einkünfte aus der Kurzarbeit aus dem Progressionsvorbehalt herausnimmt? Also das ist – der Kollege Dr.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Der zweite Punkt des Antrages ist die Steuererklärungspflicht nach § 46 Einkommensteuergesetz. Wer über 410 Euro Lohnersatzleistung jährlich bezogen hat, ist verpflichtet, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Das betrifft auch die Bezieher von Kurzarbeitergeld. Jetzt komme ich auf den springenden Punkt. Ihre pauschale Aussage, die Sie auch heute vorgetragen haben, Kollege Görke, es käme zu Steuernachzahlungen und deshalb sei der Progressionsvorbehalt abzuschaffen, stimmt so definitiv nicht. Es kommt eben darauf an: Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer über zwei oder drei Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit war und in den anderen Monaten voll gearbeitet hat, dann ist in den Monaten, in denen er voll gearbeitet hat, überdurchschnittlich Lohnsteuer abgezogen worden, in diesem Fall erhält er Steuern zurück.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Es geht um Steuernachzahlungen für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich als Lohnersatzleistung steuerfrei. Das betrifft zum Beispiel auch das Insolvenzgeld, das Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und alle anderen Lohnersatzleistungen, die in § 32b Einkommensteuergesetz genannt werden. Nun haben wir in Deutschland das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Das bedeutet: Wer mehr Geld bekommt, zahlt auch mehr Steuern. Wir haben einen progressiven Steuertarif. Der Steuertarif steigt ab dem Grundfreibetrag progressiv an, sodass die prozentuale Besteuerung ebenfalls ansteigt. Nun ist die Frage, ob diese Lohnersatzleistungen, also auch das Kurzarbeitergeld, weiterhin in diese progressive Berechnung einbezogen werden sollen oder nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute dürfen wir einen Antrag der Linken diskutieren, der übrigens wortgleich mit dem Antrag der FDP aus dem Jahr 2020 ist. Es wurde lediglich der Veranlagungszeitraum von 2020, auf den sich der FDP-Antrag bezieht, auf die Veranlagungszeiträume 2020, 2021 und 2022 ausgeweitet. Doch leider wird durch mehrmaliges Vortragen und Stellen eines solchen Antrags der Antrag nicht besser, oder um den Kollegen Herbrand von heute zu zitieren: Er ist halt einfach „schlecht gemacht“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um was geht es in Ihrem Antrag? Es ist ja heute schon viel diskutiert worden, aber vielleicht hilft es, wenn man das Ganze noch mal vorträgt, um aus dieser, ich sage mal, steuerlich lehrreichen Veranstaltung etwas mitzunehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/28 · 2022-04-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die nächste Rede ist auch wieder eine erste Rede hier im Bundestag, und sie kommt von Tim Klüssendorf für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Ich kann Sie nur herzlich bitten, hierzu noch mal Stellung zu nehmen, weil es unerträglich ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Unternehmerinnen und Unternehmer und die Kapitalgesellschaften – das sind ja nicht nur große, sondern auch viele kleine Kapitalgesellschaften – seit dieser Woche Bescheide des Bundesamtes für Justiz erhalten. Wenn nicht innerhalb von sechs Wochen eingereicht wird, werden Ordnungsgelder – 500 Euro, 2 500 Euro, 5 000 Euro, bis 25 000 Euro – festgesetzt, und das haben Sie dann zu verantworten. Das ist aber wahrscheinlich Ihre neue Einstellung zu den freien Berufen. Deswegen bitte ich Sie wirklich herzlich: Ändern Sie das noch, oder stimmen Sie heute unserem Antrag zu. Herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. – Deswegen noch mal: Sie müssen im Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes die Frist zur Einreichung der elektronischen Bilanzen für die Kapitalgesellschaften dringend verlängern. Sie haben letztes Mal ja auch einen entsprechenden Antrag im Finanzausschuss gestellt, in dem Sie gesagt haben, die Steuerberaterinnen und Steuerberater müssten eben auch durch die Verlängerung der Frist, lieber Herr Herbrand, entlastet werden. Das haben Sie selber mit beantragt und auch vorgetragen im Finanzausschuss. Sie stellen jetzt den Finanzminister und den Justizminister und könnten diese Frist wirklich locker verlängern. Deswegen bitte ich, das zu tun. Bei allen europarechtlichen Fragen ist das möglich.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ab dieser Woche ergehen für die Steuerkanzleien und die Unternehmer die entsprechenden Ordnungsgeldbescheide, weil die Jahresabschlüsse nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgemäß veröffentlicht worden sind. Diese Frist verlängern Sie nicht. Das Ordnungsgeld beträgt bis zu 25 000 Euro. Was Sie damit dem Mittelstand antun, ist aus meiner Sicht unerträglich. Sie könnten auf jeden Fall die Frist für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verlängern. – Stellen Sie gerne noch eine Frage. Nein, Fragen lasse ich hier zu; das ist meine Aufgabe. Entschuldigung. Wir hatten verabredet, dass es für jeden Redner die Möglichkeit gibt, eine Zwischenfrage zuzulassen, und deswegen gibt es bei Ihnen jetzt keine mehr. – Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage von Frau Beck jetzt beantwortet haben, die sich damit wieder setzen kann. – Danke. Jawohl.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Das Problem ist, dass wir es den Steuerberatern im nächsten Jahr mit der Abschmelzung zumuten, die gesamte Deklarationsarbeit zusätzlich zu den anderen Arbeiten – Neuberechnung der Grundsteuer, Abrechnung der Ü‑Hilfen – in nur zehn Monate zu erledigen. Sie verkürzen also die Frist für die Abgabe. Einen ganz wichtigen Punkt, der bei Ihnen überhaupt nicht berücksichtigt ist, will ich noch ansprechen – insbesondere wundert es mich, dass die FDP dies auch durchgehen lässt –: Sie ignorieren, dass die Jahresabschlüsse nach § 325 HGB nach einem Jahr elektronisch veröffentlicht sein müssen. Diese Frist haben Sie für den Jahresabschluss 2020 bis zum 7. März 2022 verlängert; bis dahin gab es kein Ordnungsgeld. Der 7. März 2022 ist vorbei.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Ich habe meine Rede ja zu Protokoll gegeben. Aber ich muss jetzt trotzdem einmal kurz fragen, warum Sie das hier so darstellen. Sie wissen doch ganz genau, dass Ihr Antrag ausschließlich dieses eine Jahr betroffen hat. Wir gehen jetzt vorausschauend – wir planen sehr gut – vor. Wir sehen genau die gleiche Fristverlängerung für dieses Jahr vor, wie Sie sie vorgeschlagen haben, und für forst- und landwirtschaftliche Betriebe ist die Frist sogar einen Monat länger. Für die Folgejahre haben wir ebenfalls gute – sukzessiv abschmelzend – Fristen vorgegeben, die dazu führen, dass man irgendwann idealerweise wieder in den Normalbetrieb kommen kann. Warum Sie das jetzt hier so verzerrt darstellen, würde mich wirklich interessieren. Vielen Dank. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Frage. – Sie haben gerade nicht zugehört.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Und dann kommt noch hinzu, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater für 35 Millionen Grundstücke innerhalb von vier Monaten neue Feststellungserklärungen für die Grundsteuer machen müssen. Das wird dazu führen, dass wir nicht nur in diesem Jahr eine Fristverlängerung für die Steuerberaterinnen und Steuerberater brauchen, sondern auch für das nächste Jahr. Hier haben Sie die Frist viel zu kurz gesetzt. In Ihrem Gesetzentwurf steht der 30. Juni. Das heißt, die Steuerberater müssen in zehn Monaten das normale Deklarationsgeschäft und zusätzlich die Aufgaben machen, die ich gerade beschrieben habe. Ich möchte noch auf ein ganz wichtiges Thema Bezug nehmen, gerade im Hinblick auf die Fristen. Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage von Frau Beck zulassen? Ja, herzlich gerne. Ich freue mich. Bitte sehr.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Das ist übrigens auch ein deutliches Zeichen: Es bestehen Rechtsunsicherheit und Extrembelastung für die Steuerberater, aber Sie lehnen die Fristverlängerung ab. Das ist unzumutbar, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel! Nur durch Drängeln und unermüdlichen Einsatz gerade der AG Finanzen in der CDU/CSU ist es gelungen, dass es jetzt im Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes zwar nicht vollständig, aber zumindest zum Teil steht. Ich will bloß mal sagen, wie das in diesem Jahr läuft. In diesem Jahr endet die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus am 31. März. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV endet am 30. Juni. Die Abrechnung der Schlussrechnung der Überbrückungshilfe I erfolgt ab Juni.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. All dies führte dazu, dass man zu der normalen Aufgabe des Steuerberaters – der Steuerdeklaration, also der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen – eigentlich nicht richtig gekommen ist. Deswegen braucht es die entsprechende Fristverlängerung. Das haben wir in unserer Zeit als Große Koalition gemacht und haben die Frist richtigerweise immer wieder verlängert. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 – normalerweise muss man sie ja zum 28. Februar 2022 abgeben; diese Frist wäre schon verstrichen – haben wir bis zum 31. Mai verlängert, obwohl wir von Anfang an interveniert und gesagt haben: Das reicht nicht aus. – Aber unseren Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31. August 2022 haben Sie im Finanzausschuss abgelehnt.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Ob es die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes im Lohn- und Gehaltsbereich betraf, die Beantragung von Coronaüberbrückungshilfen I, II, III, III Plus, IV, von Künstlerhilfen, landesspezifischen Zusatzprogrammen, Neustarthilfen oder Härtefallhilfen – immer wieder mit geänderten FAQs –, all das hat zu dieser Belastung geführt. Zudem haben die Steuerberater viel geleistet gerade bei der Beantragung der Coronakredite, und sie haben viele Gespräche über die betriebswirtschaftliche Situation geführt. Gleichzeitig haben aber auch die Kanzleien mit coronabedingten Einschränkungen und neuen organisatorischen Herausforderungen gekämpft. Homeoffice, die Kinderbetreuung und das Homeschooling waren auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht einfach.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater waren von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil der Hilfsprogramme für Unternehmen, für Mittelständler und für Soloselbstständige in der Coronapandemie. Durch ihren Einsatz konnten die Hilfen zielgerichtet beantragt und gleichzeitig die Ordnungsmäßigkeit der Auszahlung ermöglicht werden. Deshalb möchte ich heute ein Dankeschön sagen an die Steuerberaterinnen und Steuerberater und an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kanzleien, die einer extremen Stressbelastung ausgesetzt waren und viele Überstunden gemacht haben. Herzliches Dankeschön!

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde sprechen wir heute über ein wirklich drängendes und wichtiges Thema, auch wenn der Titel nicht sexy klingt: „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“. Aber deswegen spricht man ja auch von der stillen Erotik des deutschen Steuerrechts. Aber Spaß beiseite. Es gibt viele Berufsgruppen in Deutschland, die in der Pandemie unter extremer Arbeitsbelastung gelitten haben und auch immer noch leiden. Eine dieser Gruppen sind die Steuerberaterinnen und Steuerberater: ungefähr 60 000 Kanzleien – überwiegend kleinere und mittlere Kanzleien – mit über 300 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    PLENARPROTOKOLL 20/21 · 2022-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Finanzminister Lindner und seine Regierung haben eine eigene 3‑G-Regel für den Haushalt aufgestellt: geschummelt, geschoben und getrickst, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Ob Sie die Verfassung gebrochen haben, das wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Klage kommt übrigens mitten aus dem Parlament; das ist ein urparlamentarisches Instrument. Wir werden ja sehen, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Dass Sie die Wähler getäuscht haben, das ist heute schon klar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank. Dem Kollegen Frank Junge gebe ich jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/14 · 2022-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Bei der Einbringung des Haushalts 2021 sagten Sie – ich zitiere von Ihrer Homepage –: Wir würden anders als die Große Koalition mit weniger als der Hälfte der neuen Schulden auskommen und gleichzeitig noch eine Entlastung von 36 Milliarden Euro umsetzen. Das steht bei Ihnen auf der Homepage. Damals haben Sie gesagt: Die ganzen Kreditermächtigungen brauchen wir nicht, und die Bürger kriegen eine Entlastung. – Heute wollen Sie die Kreditermächtigungen, und zu Entlastungen kein Ton mehr: Komplettabschaffung Soli, kein Ton mehr davon; Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, keine Rede davon; Unternehmensteuerreform, keine Rede davon. Entlastung versprochen und Schulden geliefert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP!

    PLENARPROTOKOLL 20/14 · 2022-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Das heißt, die Schulden, die Sie heute aufnehmen, die werden in den Haushalt 2020 und 2021 geschoben. Normalerweise müsste man die Ausgaben, die Sie gerade erwähnt haben, in den Haushalten 2022, 2023, 2024 und 2025 aufnehmen, und dann müsste man Prioritäten setzen. Deswegen ist unser Gegenprogramm: kein Nachtragshaushalt, sondern dann Ausgaben beschließen, wenn es den Haushalt auch betrifft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP erlebt gerade ihr Revival als Umfallerpartei: Was gestern noch galt, ist heute schon falsch. In der Opposition predigten Sie Sparsamkeit, in der Regierung kommen Finanztricks, Schulden und Schattenhaushalte.

    PLENARPROTOKOLL 20/14 · 2022-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Die einzige Notlage, die Sie finanzieren wollen, ist die desolate Performance Ihrer Regierung – und da machen wir nicht mit! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen mehr Schulden machen, um das Geld im Wahljahr 2025 ausgeben zu können, nicht, um eventuell Klimaschutzmaßnahmen, KfW-Programme oder anderes zu finanzieren, nicht, um Coronaprogramme zu verlängern. Der Finanzminister sagt: Ab 1. April kein Kurzarbeitergeld mehr, keine Überbrückungshilfen mehr für die Wirtschaft. Sie wollen das nicht dafür ausgeben, sondern Sie wollen es für Wahlkämpfe in den kommenden Jahren ausgeben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt möchte ich auf den wesentlichen Unterschied zu sprechen kommen, den Sie alle nicht erwähnt haben und den Sie meiner Meinung nach bewusst verschwiegen haben: Sie ändern die Buchhaltungsregeln dieses Sondervermögens.

    PLENARPROTOKOLL 20/14 · 2022-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ihr erster Nachtragshaushalt, und Sie nehmen gleich mal 60 Milliarden Euro mehr Schulden auf als notwendig. Diese Regierung ist angeblich angetreten, um das Land nachhaltiger zu machen. Aber Nachhaltigkeit hört nicht bei der CO2-Bilanz auf, sondern auch die Staatsbilanz gehört dazu. Wenn wir unseren Enkeln einen gesunden Planeten hinterlassen wollen, dann müssen wir auch gesunde Staatsfinanzen hinterlassen. Wir wollen nachfolgenden Generationen Spielräume geben, um eigene Gedanken umzusetzen, und nicht, dass sie Schulden der Ampelkoalition 2022 abzahlen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kreditfinanzierte Haushalte sind in Ordnung in einer außergewöhnlichen Notlage, zum Beispiel Corona. Aber es geht bei Ihnen doch gar nicht darum.

    PLENARPROTOKOLL 20/14 · 2022-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Sie haben damit genau das widergespiegelt, was Ihre aktuelle politische Haltung ist. Die FDP hat immer gesagt: Wir wollen nicht nur als Steuersenkungspartei wahrgenommen werden. – Ich kann Sie beruhigen. Mit Christian Lindner wird Ihnen das garantiert nicht mehr passieren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Brehm. – Das Schöne an ersten Reden ist ja: Man wird mit warmem Applaus empfangen, man wird während der Rede nicht unterbrochen, und das Präsidium ist sehr großzügig mit der Redezeit. Von diesem Recht kann jetzt der Kollege Dr. Thorsten Rudolph, SPD-Fraktion, bei seiner ersten Rede Gebrauch machen.

    PLENARPROTOKOLL 20/12 · 2022-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Januar 2022: „Christian Lindner erlebt sein Rendezvous mit der Realität.“ Bei keiner Partei klaffen Wahlversprechen und Koalitionsvertrag in dieser Weise auseinander. Was ist von Ihren Forderungen geblieben? Vollständiger Abbau des Soli: nichts davon im Koalitionsvertrag umgesetzt. Mittelstandsbauch, kalte Progression abschaffen, Tarif auf Rädern: nichts davon im Koalitionsvertrag umgesetzt. Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen: nichts davon im Koalitionsvertrag umgesetzt. Steuerentlastung für Familien und eine moderne Unternehmensbesteuerung – heute haben Sie es noch einmal abgelehnt –: nichts davon im Koalitionsvertrag umgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Einzige, was umgesetzt wurde, sind Sie hier im Parlament. Wenn man übrigens von hier vorne schaut, weiß man auch, warum: weil Sie nach links gezogen sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/12 · 2022-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Januar 2022 zu Ihrem Nachtragshaushalt vor: Der Bundesrechnungshof hält den Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts – Sie wollen diesen in der nächsten Sitzungswoche beschließen – 2021 für verfassungsrechtlich zweifelhaft. So etwas bringen Sie unter dem Thema Haushaltsklarheit ein. Letztlich wird das überprüft werden müssen. Anders gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Finanzpolitik mit Christian Lindner, das ist ein bisschen wie Hütchenspielen. Am Anfang wird ein satter Gewinn in Aussicht gestellt, dann wird getrickst, dann wird geschoben, und am Ende haben alle weniger Geld in der Tasche. Im Bereich Steuern, liebe Kolleginnen und Kollegen, schreibt die „WirtschaftsWoche“ am 2.

    PLENARPROTOKOLL 20/12 · 2022-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, bei der Aufstellung der Bundeshaushalte 2019 ff. den Bundeszuschuss zum Energie- und Klimafonds, EKF, bis 2021 so weit wie möglich abzubauen. Diese Mittel aus dem Sondervermögen EKF sollen wieder aus Gründen der Haushaltsklarheit in die Ressorthaushalte rückstrukturiert werden. Das ist ein Antrag der FDP aus dem Jahr 2018. Kaum ist Christian Lindner Finanzminister, macht er genau das Gegenteil von dem, was er vorher gefordert hat. Er befüllt nämlich genau dieses Sondervermögen mit 60 Milliarden Euro für rot-gelb-grüne Wahlgeschenke unter Umgehung der Schuldenbremse und zulasten der nächsten Generation. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Ich lese nur einen Satz aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes vom 6.

    PLENARPROTOKOLL 20/12 · 2022-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Sie haben innerhalb von fünf Tagen eine komplette Kehrtwendung bei ihren finanzpolitischen, haushaltspolitischen Grundsätzen gemacht. Das ist die Wahrheit, und das muss man an einem solchen Tag leider auch einmal sagen können. Summa summarum: Die Verlängerung wird kommen müssen, aus praktischen Gründen. Man wird aber diese Haushaltspraxis und diese Intransparenz letztlich auch in Karlsruhe prüfen müssen. Dann bin ich gespannt, was dabei herauskommt. Ich denke, dass Sie hier nachbessern werden müssen. So lassen wir Ihnen das nicht durchgehen. Herzlichen Dank. Ich schließe die Aussprache.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Außerdem: Sie nehmen sehr wohl 60 Milliarden Euro neue Schulden auf, und Sie ändern sehr wohl die Buchungsregelung für dieses Sondervermögen. Also, das können Sie nicht bestreiten. Es liegt auch kein Finanztableau vor; das können Sie nicht bestreiten. Also machen Sie intransparente Haushaltspolitik, Sie zeigen uns nicht auf, wie Sie das letztendlich finanzieren, und Sie geben auch nicht in den Haushaltsausschuss, wie Mittel, die hier noch frei bleiben, dann ausgegeben werden. Das ist doch der Vorwurf. Das hätten Sie, wenn Sie in der damaligen Rolle gewesen wären, niemals durchgehen lassen. Die Reden vom Kollegen Dürr, die Reden von Ihnen, die Reden von der gesamten FDP, vom Herrn Kollegen Lindner hätte ich eins zu eins heute hier halten können.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Im Haushalt streichen wir Kreditermächtigungen von 50 Milliarden Euro, und darüber hätten Sie reden können. Herzlichen Dank. Sie verlängern damit auch meine Redezeit. – Um es noch einmal zu erläutern: Erstens. Bisher war es immer so, dass die Antragsfristen auch mit der Laufzeit des Programms gleichlautend waren. – Genau. – Das kürzen Sie jetzt bewusst, um die Unternehmer und diejenigen, die die Anträge bearbeiten müssen, noch mehr unter Druck zu setzen. – Nein, eben nicht. Sie haben es doch verkürzt. 1. Januar bis 30. April ist kürzer als 1. Januar bis 30. Juni. Das ergibt sich doch schon alleine aus der Mathematik. Insofern: Da werden Sie, glaube ich, nachbessern müssen. Es wird im Frühjahr dazu kommen, mit den Schlussabrechnungen, mit dieser großen Belastung des Mittelstands, dass Sie die Fristen verlängern müssen.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Zu dem, was Sie bei diesem Gesetzentwurf hier kritisiert haben, die Frage des Auseinandergehens der Frist für die Antragstellung und des Zeitpunkts, bis zu dem der Fonds noch arbeitet, darf ich Sie darauf hinweisen, dass, wenn dem Wunsch der CDU gefolgt wird, die Antragspflicht bis Ende Juni fortzusetzen, Anträge, die Ende Juni eingehen, noch im Juli bearbeitet werden müssten. Dann werden Sie uns Ende Juni sagen, wir müssen aber den Fonds noch weiter verlängern; denn sie müssen bearbeitet werden. Zweitens. Herr Kollege Brehm, könnten Sie mir sagen, welchen Änderungsantrag dieser Art die CDU im Ausschuss oder hier im Plenum gestellt hat, um dies angeblich zu verhindern? Drittens. Neue Schulden werden nicht gemacht; die Kreditermächtigung bleibt auf dem Niveau, auf dem sie ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Das ist aus meiner Sicht eine Umgehung des Haushaltsrechts des Deutschen Bundestages, und das werden wir Ihnen auch nicht durchgehen lassen. Das muss verfassungsrechtlich geklärt werden. Kollege Brehm, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Fricke? Selbstverständlich, gerne. Jawohl. Herr Kollege Brehm, Sie sind mir als Regierungspolitiker wirklich immer als ein fachlich ausdifferenzierter Kollege erschienen. Das fand ich auch immer sehr gut, selbst wenn man unterschiedlicher Meinung ist. Deswegen würde ich Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie von zwei völlig verschiedenen Dingen reden, sie bewusst durcheinanderbringen. Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Die Antwort ist ganz einfach: Sie wollen offiziell und offensichtlich mit der Nichtvorlage der Finanzplanung die Schuldenbremse umgehen. Der Kollege Dürr hat in der Diskussion im Bundestag gesagt: Es gibt keine Neuverschuldung. – In der Tat gibt es eine Neuverschuldung von 60 Milliarden Euro. Das ist die Wahrheit, und das müssen Sie auch in der Debatte sagen. Was noch viel schlimmer ist: Sie ändern die Buchungsregeln für dieses Sondervermögen. Vereinfacht für die Bürgerinnen und Bürger heißt das: Das Geld in diesem Sondervermögen kann ohne Beteiligung des Haushaltsausschusses für alles andere verwendet werden, außer für die Coronamaßnahmen. Sie bunkern damit Geld im Haushalt für Wahlgeschenke 2023, 2024. Wenn Ausgaben gemacht werden, muss der Haushaltsausschuss hier beteiligt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Drittens – das macht mir die allergrößten Sorgen –: Niemand weiß, wie die Ampelkoalition dies finanzieren will. Es liegt kein Finanztableau vor. Die FDP hätte das übrigens in ihrer damaligen Rolle nie durchgehen lassen und sofort kritisiert. Heute kommt der Finanzminister von der FDP und legt kein Finanztableau vor; er macht also eine intransparente Haushaltspolitik. Herr Habeck wurde im ZDF gefragt und hat gesagt, ja, es gäbe wohl eine Finanzplanung, aber in der Tat hätte man die vielleicht offenlegen müssen. Gleichwohl: keine Offenlegung und kein Finanztableau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer keine Offenlegung und keine transparente Haushaltspolitik macht, der hat etwas zu verschweigen – oder steht zumindest im Verdacht, etwas verschweigen zu wollen. Deswegen frage ich mich: Warum?

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Die Beantragung der Hilfen wird nur bis zum 30. April genehmigt – keine Fristverlängerung, obwohl das Programm bis 30. Juni 2022 läuft. Das ist unsystematisch, liebe Kolleginnen und Kollegen, übrigens handwerklich falsch und zeugt davon, dass Sie nicht aus der Praxis kommen und wissen, welche Belastungen hier auf den Mittelstand zukommen, insbesondere weil auch im ersten Quartal 2022 die Schlussrechnungen für 2020 und 2021 vorgenommen werden müssen. Zweitens. Sie haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Sie die Schuldentilgung von 20 Jahren um weitere 16 Jahre auf 36 Jahre verlängern. Und Sie sprechen von nachhaltiger Haushaltspolitik! Das ist keine nachhaltige Haushaltspolitik, sondern belastet die nächsten Generationen maßgeblich.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die Coronahilfen für Unternehmen und die Stabilisierungsmaßnahmen bis 30. Juni 2022 verlängert werden. Das ist notwendig angesichts der weiter anhaltenden Pandemie. Wir werden insbesondere unsere Mittelständler in Deutschland hier nicht im Regen stehen lassen. Das ist selbstverständlich, übrigens auch in unserer neuen Rolle als Opposition. Deshalb stimmen wir heute diesem Gesetz zu. Immerhin ist es eine Verlängerung des von der CDU/CSU initiierten und eingeführten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Coronabedingte Stabilisierungsmaßnahmen waren zunächst bis 31. Dezember 2021 begrenzt und werden nun richtigerweise bis 30. Juni 2022 verlängert. So weit ist alles okay. Aber drei Dinge machen mir große Sorgen. Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 20/9 · 2021-12-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Die machen Sie mit diesem Gesetz kaputt, und die FDP fungiert zum ersten Mal wieder als Steuererhöhungspartei. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf heute ab, mit einem klaren Signal an die Landwirtschaft: Wir stehen zu den kleinen bäuerlichen Betrieben, und wir wollen ihre Strukturen erhalten. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag erhält jetzt die Kollegin Dr. Ophelia Nick von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie jetzt auch noch die steuerliche Entlastung für Agrardiesel abschaffen wollen, wenn Sie auch noch die angekündigten Subventionen abschaffen wollen, dann ist eben nichts mehr mit der bäuerlichen Nahversorgung, dann ist auch nichts mehr mit der ökologischen Vielfalt, die Sie fordern. Dann wird es zu einer Industrialisierung der Landwirtschaft kommen, und die kleineren und mittleren Betriebe werden aussterben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist die Wahrheit. Ich glaube, Sie haben noch nie einen Jahresabschluss eines kleineren oder mittleren bäuerlichen Betriebs gesehen. Sie machen das doch alles theoretisch. Schauen Sie sich das doch einmal an! Sie haben null Komma null Empathie, Sie haben null Komma null Respekt vor den kleinen und mittleren Landwirten!

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. In der Anhörung haben sogar die Ihnen, sage ich mal, eher zugeneigten Experten gesagt, dass das Verfahren intransparent ist und dass die Berechnung überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Das heißt, Sie wissen gar nicht, ob der Satz gesenkt werden soll oder ob der Satz vielleicht sogar steigt; denn die Beschränkung auf die Gruppe der Landwirte mit einem Umsatz von weniger als 600 000 Euro führt vielleicht dazu, dass sich der Satz sogar erhöhen könnte. Insofern haben Sie handwerklich absolut schlechte Arbeit geleistet. Sie haben die Bauern aus meiner Sicht bewusst geschädigt.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Wenn Sie den Satz senken, dann senken Sie automatisch auch die Einnahmen der kleinen und mittleren bäuerlichen Betriebe. Natürlich wissen wir, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland von der EU angestrengt worden ist und dass wir eine mögliche Privilegierung dieser Betriebe, also eine Besserstellung, prüfen müssen. Ansonsten käme es zu Rückforderungen gegenüber der Landwirtschaft, gerade gegenüber kleinen und mittleren Betrieben. Das gilt es natürlich zu verhindern. Diese Frage wurde von der Koalition eingebracht, verbunden mit der Forderung nach einer Berechnung, um zu prüfen, ob überhaupt eine Privilegierung vorliegt. Diese Berechnung sollte nicht aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, sondern aus dem Bundesfinanzministerium kommen, liegt aber nicht vor. Wir haben sie mehrmals angefordert.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Was ist aus den Forderungen in Ihren Wahlprogrammen geworden, liebe Koalitionäre? Die SPD schreibt, die Partei bekenne sich zu fairen Preisen für hochwertige Nahrungsmittel. Die Grünen schreiben, Bäuerinnen und Bauern müssten von ihrer Arbeit leben können, und fordern faire Bezahlung von Landwirtinnen und Landwirten. Die FDP sagt, Deutschland brauche eine zukunftsorientierte Landwirtschaft, die sich rechnet. Also, heute machen Sie genau das Gegenteil. Worum geht es im Einzelnen? Es geht um § 24 des Umsatzsteuergesetzes. Kleine Landwirte mit einem Umsatz bis 600 000 Euro können aus Bürokratievereinfachungsgründen pauschal 10,7 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und haben keinen Vorsteuerabzug wie buchführungspflichtige Unternehmen. Deswegen ist das, was Sie gerade erzählt haben, ein Märchen und völlig falsch.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP ist noch nicht einmal im Amt, und schon geht es mit dem ersten Gesetzentwurf aus dem Hause Olaf Scholz den kleinen bäuerlichen Strukturen an den Kragen. Mit der heutigen Absenkung des pauschalen Mehrwertsteuersatzes von 10,7 auf 9,5 Prozent kommt es zu einem effektiven realen Einkommensverlust dieser Betriebe. Dieser Einkommensverlust beträgt bis zu 600 Euro im Monat und kann übrigens nicht kompensiert werden, weil die Lebensmittelpreise fixiert sind und weil die Kosten steigen, zum Beispiel für Energie und Kraftstoffe. Wenn Sie die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro einführen, wird sich das noch verschärfen. Das heißt: Teilweise sind diese kleinen Betriebe nur noch im Nebenerwerb zu führen.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD