Sebastian Brehm
CDU/CSU · Germany
“Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um was geht es in dieser Diskussion? Es geht darum, dass wir mittlerweile dreieinhalb Jahre lang einen Niedergang der deutschen Wirtschaft erleben, in einem Ausmaß, wie es noch nie zuvor passiert ist.”
“Gerade heute meldet das Statistische Bundesamt für das vierte Quartal 2024 noch mal ein schlechtes Ergebnis von minus 0,2 Prozent Wirtschaftsleistung, während überall in Europa die Wirtschaft wächst. Es ist also kein strukturelles Problem in Europa, sondern es ist ein hausgemachtes Problem in Deutschland.”
“Deswegen ist unsere Forderung seit Jahren – ich bin mir sicher, dass wir das in einer künftigen Regierung auch durchsetzen können – eine Unternehmensbesteuerung auf einbehaltene Gewinne von maximal 25 Prozent. Wir haben die höchsten Steuern in Europa und in der OECD.”
“Bei Ihnen – insbesondere bei Rot und Grün – ist die Einstellung so: Wir sammeln alles Geld ein, erheben noch mehr Steuern trotz der höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und verteilen es dann an diejenigen, die uns politisch genehm sind. – Wir wollen es andersrum machen.”
“Auch das ist ein einmaliger Vorgang in der jüngeren deutschen Geschichte: dass die Unternehmer in dieser Massivität auftreten, weil sie sagen: Es reicht! Wir haben zu viele Probleme. Es darf so nicht weitergehen in der deutschen Wirtschaft. Wir brauchen jetzt diesen Neuanfang in der Wirtschafts- und Steuerpolitik.”
“Wir müssen da ran und entrümpeln und entbürokratisieren, um den Unternehmen wieder die Freiheit zu geben, Umsatz zu machen, anstatt Bürokratieanforderungen zu erfüllen.”
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“Sie nehmen den Menschen mit Kindern ein Nettomonatsgehalt ab. Das ist die Wahrheit über dieses Gesetz. Deswegen muss dringend nachgebessert werden. Wir werden es nicht zulassen, dass Sie die Familien, die unseren Respekt, unsere Anerkennung, aber auch unsere Unterstützung gerade in Zeiten steigender Kosten brauchen, weiter belasten. Wir werden da nicht zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Das ist doch keine Entlastung der Familien mit Kindern, das ist eine Belastung der Familien mit Kindern. Sie nehmen den Kindern und den Eltern mit diesem Gesetz ein Nettomonatsgehalt ab. Damit bewirken Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie behaupten. Sie beschneiden die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in diesem Land und sorgen dafür, dass weniger Netto vom Brutto übrig bleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das werden wir nicht mitmachen. Sie werden es nicht schaffen, Ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen mit steuerpolitischen Maßnahmen durchzusetzen. Es ist die Wahlfreiheit der Ehegatten, die Steuerklassen zu wählen. Ob III, IV oder V, das können doch die Eltern selber entscheiden. Lassen Sie die Wahlfreiheit bei den Ehegatten, und nehmen Sie diese Wahlfreiheit nicht weg!”
“Das gilt eben nur für Familien mit einem Einkommen bis zu 175 000 Euro; bei einem Einkommen darüber gibt es ja kein Elterngeld. Insofern richten sich diese Änderungen an die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Genau diese Familien beschneiden Sie jetzt und nehmen ihnen das Geld weg. Ich nenne Ihnen, weil Sie es nicht glauben, ein Rechenbeispiel. Eine Erzieherin mit einem Bruttogehalt von 3 000 Euro bekommt in der Steuerklasse III ein Nettogehalt von 2 312 Euro; das Elterngeld beträgt 1 502 Euro. In der Steuerklasse IV ist das Nettogehalt 2 055 Euro – das sind 257 Euro weniger –, und das Elterngeld beträgt 1 336 Euro. Das sind 166 Euro weniger Elterngeld pro Monat. Das sind im Jahr 1 992 Euro. Sie nehmen den Familien damit mindestens ein Monatsgehalt ab.”
“Wir hatten das im Vermittlungsausschuss einvernehmlich herausverhandelt, und jetzt kommt es über die Hintertür wieder rein. Dafür kriegen Sie von uns keine Zustimmung. Sie sagen immer, Sie entlasten Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte mich mal auf einen Punkt beschränken, und zwar auf die Abschaffung der Steuerklassenwahl III/V, die nun durch die Steuerklassen IV/IV ersetzt werden. Sie benachteiligen mit diesem Gesetz ganz gezielt Familien mit Kindern. Denn zur Berechnung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen desjenigen, der die Kinder betreut, herangezogen. Deswegen entscheiden sich Ehepaare ganz bewusst für die Steuerklassenkombination III/V, damit eben mehr Nettoeinkommen und mehr Elterngeld berechnet werden kann.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition hat heute Gesetzentwürfe vorgelegt, die die verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen am Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag vornehmen; das ist in Ordnung und verfassungsrechtlich, wie gesagt, auch vorgegeben. Aber darüber hinaus gibt es Einzelmaßnahmen, die Vorsätze aus Ihrem Koalitionsvertrag und Maßnahmen aus Ihrer sogenannten Wachstumsinitiative durchsetzen wollen. Einige kleine Punkte sind brauchbar, aber ein großer Wurf ist es bei Weitem nicht. Sie feiern sich heute – für die Wirtschaft ist es ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist, lieber Herr Lindner, wirklich abenteuerlich. Es kommt mehr Bürokratie mit diesem Gesetz, nämlich durch die Wiedereinführung der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle.”
“Das ist falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, und geht zusätzlich noch mit mehr Bürokratie einher – der Kollege Güntzler hat es erwähnt –: eine Umstellung für einen Monat, rückwirkend für 2024. Zusammenfassend kann man also sagen: Die Koalition zeichnet ein Bild von unglaublich mehr Bürokratie – ein großes Durcheinander, Verunsicherung der Bevölkerung und Verteuerung der Leistung. Diese Ampel macht die Bürger immer noch ein Stück ärmer, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden. Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Bernhard Daldrup das Wort.”
“Deswegen braucht es bei den Bildungsleistungen unbedingt eine Vereinfachung, weil auch das eine Verkomplizierung, eine Wettbewerbsverzerrung und eine Verteuerung der Bildungsleistungen ist. Kommen wir am Schluss zur Landwirtschaft. Auch beim Thema „Durchschnittssätze der Landwirtschaft“, den Berechnungsgrundlagen, haben wir schon oft darüber gesprochen, dass die Durchschnittssatzberechnung eine falsche Berechnungsgrundlage hat und die Landwirte deshalb zu Unrecht weiter belastet werden. Es sind übrigens weitere 96 Millionen Euro Belastung für die deutschen Landwirte. Sie haben versprochen, es kommt Entlastung für die Landwirte. Heute beschließen Sie neue Steuererhöhungen für die Landwirte in Höhe von 96 Millionen Euro.”
“Man könnte das auch – das würde ich empfehlen; wir stehen ja auch vor der Einführung der E-Rechnung ab 2025 bis 2028 – nach der Rechtsprechung des EuGH bis dahin verschieben, weil es sonst jetzt eine Umstellung für alle Unternehmer bedeutet, die dann in einem Jahr oder in zwei Jahren noch mal anfällt. Auch da: eine Riesenbürokratie. Die Bildungsleistungen sind schon vom Kollegen Güntzler angesprochen worden. Auch hier schafft man eine gängige Praxis der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen durch Bescheinigung der Landesbehörden ab. Aber Sie selber sagen ja bei dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung einbringt: Das machen Sie nicht, und das machen Sie nicht, und das machen Sie nicht. Insofern ist es eigentlich ein schlampiger Entwurf der Bundesregierung, von dem Sie selber überhaupt nicht überzeugt sind. Wir auch nicht.”
“Es ist letztlich ein richtiger Mehraufwand sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Wenn Sie da was Gutes machen wollen, dann machen Sie doch eine Pauschale, die in Anspruch genommen werden kann, ähnlich der Arbeitnehmerpauschale, aber nicht so ein bürokratisches Monster mit dieser Mobilitätspauschale und dem Mobilitätsbudget! Als Zweites kommt mehr Bürokratie mit der Istversteuerung und der Kleinunternehmerregelung dazu. Ich weiß, das ist die Umsetzung einer EU-Rechtsprechung. Es kommen neue Pflichtangaben in der Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz dazu, je nachdem, ob man Istversteuerer ist, die Steuer also nach Zahlungseingang abführt, oder ob man Sollversteuerer ist, die Steuer also schon bei Rechnungsstellung abführt.”
“Dies gilt aber nur für die gelegentliche und bedarfsgerechte Nutzung von Mobilität, also für die Nutzung eines E-Rollers oder Leihfahrrads oder auch für gelegentliches Carsharing. Die Regelung gilt aber nicht für die BahnCard, nicht für die Monatskarte, nicht für die normale Nutzung eines betrieblichen Pkw. Und das Mobilitätsbudget muss immer noch zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das ist gerade in der jetzigen Zeit ein falsches Signal. Dann kommen wir zum bürokratischen Aufwand. Wie lässt sich diese pauschal besteuerte Summe in Anspruch nehmen? Wenn der Arbeitnehmer einen E-Scooter am Samstagmorgen oder am Freitagabend nutzt, muss er dem Arbeitgeber die Quittung über 1,20 Euro vorlegen. Der Arbeitgeber muss es in der Lohnabrechnung mit aufführen und abrechnen – also eine unglaubliche Bürokratie.”
“Es gibt durchaus gute Regelungen – wenn sie denn am Ende auch gut gemacht werden –: erleichterte Buchwertübertragung, Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung, steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen durch Krankenkassen und vieles mehr. Aber es fehlt Wesentliches, zum Beispiel die seit Jahren notwendige uneingeschränkte Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften und vor allem eine Initiative zur Stärkung des Mittelstands. Auch dies hätte man im Jahressteuergesetz unterbringen können. Sie verwenden in Ihrem Gesetzentwurf das Wort „unbürokratisch“. Ich will einmal zwei Punkte zum Thema Bürokratie herausgreifen. Der erste Punkt ist das Mobilitätsbudget. Es wird ja abgefeiert, dass man nun eine pauschal besteuerte Summe von 2 400 Euro an Mitarbeiter weitergeben kann.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste gleich vorweg: Wer als Hobbybrauer zu Hause Bier braut, der kann in Zukunft bis zu 5 Hektoliter steuerfrei genießen; bisher waren es 2 Hektoliter. Dies ist übrigens eine wahrscheinlich notwendige Entscheidung bei der jetzigen Regierungsarbeit. Ob da 5 Hektoliter reichen, weiß ich ehrlicherweise nicht. Aber kommen wir zum Jahressteuergesetz 2024. Der Entwurf umfasst 248 Seiten, 148 Seiten Stellungnahme des Bundesrats und typischerweise viele Umsetzungen aus der Steuerrechtsprechung und redaktionelle Anpassungen. Das ist üblich für ein solches Gesetz.”
“Wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen, aber Sie müssen die Zusammenarbeit auch mal ernst nehmen. Schauen wir, was beim Thema Migration passiert. Ich sage nur eines: Dieser Haushalt kann so nicht durchs Parlament gehen. Diese Regierung hat einen abgewirtschafteten Haushalt vorgelegt. Das ist so nicht mittragbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Dr. Thorsten Rudolph.”
“Jetzt will ich schon einmal auf die letzten Haushaltsberatungen rekurrieren. Sie haben null Komma null Interesse daran, dass wir in diesem Parlament wirklich eine gute Zusammenarbeit hinkriegen. Die globale Minderausgabe von 12 Milliarden Euro und die Minderausgaben in den Ministerien, 4,3 Milliarden Euro, werden doch ohne Einbeziehung des Parlaments beschlossen. Das machen die Minister doch selber. Das ist eine Aushöhlung des Parlamentsrechts, die Haushalte zu diskutieren. Deswegen: Angesichts Ihres Umganges können wir keine eigenen Anträge stellen, weil Sie eh jeden einzelnen ablehnen, ohne ihn zu prüfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind immer bereit, über Haushaltseinsparungen, Haushaltsklarheit und Haushaltwahrheit zu reden. Wir haben einen klaren Kurs. Wir haben zahlreiche Programme vorgelegt.”
“Darf ich davon ausgehen, dass von Ihren Haushältern – Sie selber sind, glaube ich, nicht Haushälter – im Haushaltsverfahren Vorschläge und entsprechende Anträge zum SGB zu den Punkten, wo Sie gesagt haben: „Da dürft ihr nicht kürzen“, auch kommen? Und darf ich Ihnen gleichzeitig noch den Hinweis geben, dass bei einem Punkt, den Sie angesprochen haben, es ja kompensiert wird durch ein Umlageverfahren? Schauen Sie, lieber Herr Kollege Fricke, wichtig wäre, in diesem Haushalt klarzumachen, dass sich Leistung wieder lohnt. In unserem Land lohnt sich Leistung nicht. Deswegen bräuchten wir diese Wachstumsinitiative, die der Bundesfinanzminister ankündigte. Und ich sage Ihnen: Diese Themen würden wir miteinander besprechen. Zu Ihrer Forderung nach Anträgen bei den Kürzungen.”
“Lieber Herr Rohde, Sie haben gesagt: „Wir wollen Demokratie, wir wollen Menschenrechte achten“, doch Sie streichen 1 Milliarde Euro bei der Humanitären Hilfe im Auswärtigen Amt. Das ist einfach unseriös, Ihre Streichungen, die Sie machen. Herr Brehm, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von Otto Fricke? Selbstverständlich. Ich freue mich immer darauf. Sie haben das Wort. Herzlichen Dank, Herr Kollege Brehm, dass Sie die Frage zulassen. – Wir stehen jetzt ja am Anfang der Haushaltsberatungen. Da ich bisher von der CDU/CSU eher nur Copy-and-paste-Aussagen vom Rechnungshof gehört habe, bin ich umso dankbarer, dass Sie konkrete Vorschläge, wenn auch Erhöhungsvorschläge, gemacht haben.”
“Das ist unseriös, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und dann reduzieren Sie das Bürgergeld um 5 Milliarden Euro. Kollege Middelberg hat ja schon darüber gesprochen, dass auch das ein unseriöser Ansatz ist. Wenn schon, dann müssten Sie im Bürgergeld wirklich etwas tun. Aber im aktuellen Nachtragshaushalt geben Sie ja mehr Geld aus. Zu den Einsparungen, die Sie vornehmen, sage ich: Wenn Sie Bürger in Arbeit bringen wollen, wenn Sie Bürgergeld reduzieren wollen, dann streichen Sie doch nicht 1 Milliarde Euro für Eingliederungsmaßnahmen in Arbeit. Und wenn Sie sagen, dass wir für Integration Geld ausgeben müssen, dann dürfen Sie doch nicht 50 Prozent bei den Integrationskursen und 10 Prozent beim Bundesamt für Migration streichen. Sie streichen an den genau falschen Stellen, um die Probleme in unserem Land zu lösen. Das ist der Punkt.”
“Sie verschieben 7,3 Milliarden Euro Zinslasten, die in 2025 getragen werden müssen, in die nächsten Jahre, als sogenannte periodengerechte Verbuchung. Übrigens hat es das noch nie gegeben. Sie nehmen sich 1,5 Milliarden Euro von der KfW, die eigentlich zur Tilgung von Verbindlichkeiten verwendet werden müssen, und schieben die in den laufenden Haushalt. Und das Größte von allem ist: Sie buchen in der Summe 6 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen ein aus einer Wachstumsinitiative, über die Sie sich selber noch überhaupt nicht im Klaren sind. Sie sprechen immer von 42 bis 45 Maßnahmen. Einigen Sie sich mal in der Regierung, dann legen Sie es uns vor, und dann kann man auch darüber diskutieren. Aber Sie können doch keine Einnahmen in den Haushalt einbringen, wo Sie noch gar nicht wissen, welche Maßnahmen Sie dazu konkret umsetzen.”
“2025 sind es 51,3 Milliarden Euro Schulden, mit Sondervermögen belaufen sich die tatsächlichen Schulden auf 86,9 Milliarden Euro. Und Sie haben vorhin gesagt: Wir wollen Generationengerechtigkeit! – Schauen Sie in den Rechnungshofbericht. Den haben Sie wahrscheinlich nicht gelesen; das würde ich Ihnen empfehlen. – In den Jahren 2026 bis 2028 fehlen 100 Milliarden Euro, weil nämlich 2027 das Bundeswehrsondervermögen ausläuft. Und die Nachfinanzierung – Sie haben von Verpflichtungsermächtigung gesprochen – ist eben nicht sichergestellt, sondern da ist noch eine klaffende Lücke im Haushalt für die nächsten Jahre. Hinzu kommen Haushaltstricks: 12 Milliarden Euro globale Minderausgabe. Die Einsparungen, die Sie planen, sind noch gar nicht klar: Wer ruft Mittel ab und wer nicht? In den Einzeletats: 4,3 Milliarden Euro Minderausgaben.”
“Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem Bundestag, sich auf diesen Haushalt nicht einzulassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vernichtender kann ein Urteil über einen Haushaltsentwurf überhaupt nicht sein. Also kommen Sie zur Vernunft in den Beratungen! Vor der Coronazeit hatten wir Ausgaben in Höhe von 357 Milliarden Euro. Im laufenden Haushalt haben Sie 488 Milliarden Euro veranschlagt, zuzüglich der 50 Milliarden Euro aus den Sondermögen. Das sind 200 Milliarden Euro mehr in dieser Legislaturperiode. Das sind 50 Prozent mehr. Sie geben das Geld aus, als gäbe es kein Morgen mehr. Und das werden wir nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und zusätzlich kommen 2024 50,3 Milliarden Euro an Verschuldung hinzu. Die tatsächliche Verschuldung liegt sogar bei 112 Milliarden Euro, wenn man alles mit hineinrechnet.”
“Ich will Ihnen mal ganz kurz ein paar Punkte aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zu diesem Haushalt vortragen: Ausgaben und Neuverschuldung des Bundes bleiben im Planungszeitraum 2024 bis 2028 weiterhin expansiv. Beim Umgang mit der Schuldenregel werden weiterhin auch zum Teil erhebliche rechtliche Risiken in Kauf genommen. Die Zinsausgaben bleiben hoch, sie sollen zukünftig heruntergerechnet und teilweise in die Zukunft verschoben werden. Die Dimension der globalen Ansätze im Haushalt 2025 ist mit dem parlamentarischen Budgetrecht nicht vereinbar. Die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 offenbart erhebliche Tragfähigkeitslücken. Und: Mit der von der Bundesregierung vorgelegten Planung wird die Rückkehr Deutschlands zu finanzieller Stärke und Resilienz nicht gelingen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren ja den Nachtragshaushalt 2024, den Haushaltsentwurf 2025 sowie die Finanzplanung 2026 bis 2028. Und das war heute, Herr Bundesfinanzminister, schon ein denkwürdiges Schauspiel. Sie reden von Wachstum, von Leistung, von Wohlstand, von Wettbewerbsfähigkeit, von Entbürokratisierung und sagen: Politik muss liefern. – Das Problem ist: Sie liefern überhaupt nicht und setzen sich in dieser Bundesregierung auch null Komma null durch. Das war ein Wahlwunschzettel der FDP; die Bürger sehen das ganz genau. Und dieser Wahlwunschzettel wurde bei den letzten Wahlen mit einem Denkzettel goutiert, und zwar mit 1,2 Prozent, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kommen wir nun zu den Fakten.”
“Faktisch stellt die Angleichung eine Steuererhöhung dar. Wir werden uns daher bei dieser Verordnung der Stimme enthalten.”
“Betroffen sind unter anderem die Anforderungen an Energieeffizienz und Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen. Die Ausführungen zu Heizungsoptimierungen werden gestrafft und um Maßnahmen zur geringinvestiven Umstellung von wasserstofffähigen Heizungen auf den 100-Prozent-Wasserstoffbetrieb sowie zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen erweitert. Alle Änderungen stellen Verschärfungen zur geltenden Rechtslage dar, die Förderbeträge wurden abgesenkt. Die sich ständig drehende Spirale immer höherer Standards, die immer höhere Kosten verursachen, ist ein wichtiger Grund für die unzureichende Sanierungs- und Bautätigkeit in Deutschland. Wenn wieder mehr gebaut werden sollte, müssten die kostentreibenden Standards gesenkt werden. Die vorliegende Anpassung der Verordnung geht daher in die falsche Richtung.”
“Die einzuhaltenden technischen Anforderungen orientieren sich an den Einzelmaßnahmen der zuwendungsrechtlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie werden in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV – festgelegt. Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – BEG EM – wurde in den Jahren 2022 und 2023 mehrfach geändert. Hierdurch kommt es zu Abweichungen zwischen den technischen Anforderungen der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung soll nun an die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen angepasst werden, die die technischen Anforderungen an die Sanierung vorgibt.”
“Eine Verordnung ist in der Regel nicht zustimmungspflichtig durch den Bundestag. Allerdings handelt es sich bei dieser Verordnung um relevante ertragsteuerliche Anpassungen in Verbindung mit dem § 35c Absatz 7 des Einkommensteuergesetzes. Deshalb müssen wir hier heute debattieren und abstimmen. Angemerkt sei an dieser Stelle von mir: Rechtsstaatlich ist es problematisch, dass ein Ministerium Richtlinien festlegen kann, die faktisch zu einer Steuererhöhung führen, weil der Gesetzgeber sie grundsätzlich nachvollzieht. Dies verkehrt das Verhältnis von Exekutive zu Legislative. Aber nun zum konkreten Inhalt: § 35c des Einkommensteuergesetzes fördert energetische Maßnahmen an im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mit einer Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen.”
“Wenn man sich wirklich mit den Inhalten Ihrer Anträge sachlich und steuerrechtlich auseinandersetzt, dann sieht man, dass sie leider grundsätzlich falsch sind. Wenn Sie in Social Media das Thema „Leistung muss sich lohnen“ wirklich präsentieren wollen – es ist ja der Hintergrund des Antrags, dass man heute die Überschrift zeigen kann –, dann bitte auch wirklich konkret, handwerklich richtig und mit einer sachlichen und guten Diskussion! Und dann konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Steuer. Herzlichen Dank. Die Kollegin Dr. Tanja Machalet hat das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Aber unter Punkt 2 des Antrages – und das wundert mich jetzt bei Ihrem Antrag schon, weil Sie ja vorhin über Bürgergeld und alles Mögliche gesprochen haben – stellen Sie auch diejenigen, die nicht leisten, sondern ein Erwerbsersatzkommen beziehen, steuerfrei. Das ist überhaupt nicht logisch und widerspricht genau dem, was Sie in Ihren Reden im Bundestag vorgetragen haben. Und der dritte Punkt ist, dass Sie für diejenigen, die Elterngeld beziehen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Waisenrente, die volle Anrechnung ablehnen, also die Aufhebung des Freibetrags ablehnen. Da frage ich mich ehrlicherweise, ob Ihnen derjenige, der Bürgergeld bekommt, wichtiger ist als derjenige, der quasi ein Kind auf die Welt bringt und Familieneinkommen hat oder Elterngeld bezieht. Das ist in Ihrem Antrag also überhaupt nicht logisch.”
“Aber auch da bleiben Sie inhaltlich hinter den Erwartungen zurück, sodass man Ihrem Antrag wirklich nicht zustimmen kann. Der ist handwerklich einfach falsch; und das ärgert mich bei Ihren Anträgen. In der Überschrift schreiben Sie vielleicht mal einen Satz, der zutreffend sein kann, aber der eigentliche Antrag ist handwerklich kompletter Schrott. Ich glaube, Sie widersprechen sich auch wirklich leider selber, und ich sage Ihnen auch gleich, warum: In dem ersten Punkt stellen Sie das Erwerbseinkommen gänzlich frei. Das ist auch meine Forderung. Also, wer arbeitet, soll keine Kürzungen bei der Witwenrente haben. – Das ist übrigens kein Populismus, sondern das ist der Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“, den Sie nicht verstanden haben.”
“Aber heute führen wir eine Debatte über die steuerliche Entlastung der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Und natürlich müssen wir die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land entlasten, weil sich Leistung eben nicht lohnt und deswegen auch viele nicht mehr in die Erwerbstätigkeit gehen. Deswegen müssen wir auch allen die Chance für Hinzuverdienstmöglichkeiten geben. Wir bleiben bei der Forderung in unserem Antrag, die ersten 2 000 Euro im Monat steuerfrei zu stellen, und müssen Ihren Antrag mit 1 000 Euro deshalb selbstverständlich ablehnen. Ihren zweiten Antrag „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln“ kann man auch diskutieren. Ich sage Ihnen: Es ist eine alte und langjährige Forderung von mir persönlich, diese Hinzuverdienstgrenzen nicht nur bei der Frühverrentung, sondern komplett bei der Witwenrente abzuschaffen.”
“Da stellt sich mir die Frage, wenn das für Sie nur Symptombekämpfung ist, warum Sie heute eine Forderung aus demselben Antrag einbringen, die aber nur die Hälfte unserer Forderung ausmacht. Das ist doch auch nicht ganz logisch. Die grundsätzliche Forderung, dass man Rentnerinnen und Rentner steuerlich entlasten muss, ist und bleibt richtig, weil sie stark belastet werden. Aber allein der Aufmacher in Ihrem Antrag hat mit dem Thema null Komma null zu tun: „Die Beschäftigung eigener Rentner bietet gegenüber der Zuwanderung Vorteile wie kulturelle Kontinuität … Gleichzeitig werden soziale Konflikte und Verteilungskämpfe um bezahlbaren Wohnraum und optimale Gesundheitsversorgung reduziert.“ Es geht um die Steuerfreistellung von Rentnereinkommen. Wenn Sie über Zuwanderung reden wollen, können wir das gerne machen.”
“Aber während wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ernsthaft über dieses Thema Gedanken gemacht haben, die CDU im Rahmen des Grundsatzprogrammprozesses lange darüber diskutiert hat und wir auch ein wissenschaftliches Gutachten dazu in Auftrag gegeben haben, wollen Sie einfach nur schnell mit der Überschrift als Trittbrettfahrer Aufmerksamkeit. Wir haben die Forderung, die ersten 2 000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei zu stellen, bereits im Februar mit unserem Antrag „Wirtschaftswende jetzt“ hier in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damals hätte Ihr Redner, Herr Komning, dazu etwas sagen können, aber er hat nur gesagt, alle Forderungen seien bloß Ausdruck von Symptombekämpfung und würden von Ihnen abgelehnt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir die beiden Anträge der AfD als Vorbereitung auf die heutige Rede durchgelesen habe, musste ich schon ein bisschen schmunzeln. Wenn man Ihre heutigen Anträge so liest, wird man den Eindruck nicht los, dass Sie gemerkt haben, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserer Forderung, die ersten 2 000 Euro Arbeitseinkommen im Monat für Rentner steuerfrei zu stellen, bei den Menschen in diesem Land einen Nerv getroffen haben. Unsere Forderung ist auf breite Zustimmung gestoßen, und Sie wollen nun ein Stück dieser Zustimmung erhaschen.”
“Aber nein, Sie vertrauen den Unternehmen nicht und legen mit Ihrer kleinen Zinsschranke und anderen Dingen noch eine Missbrauchsvorschrift obendrauf. Sie belasten mit Ihrer Missgunst und mit Ihrem Misstrauen gegen die Unternehmer den Standort jeden Tag aufs Neue. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie von den Grünen sagen ja, einige Punkte seien richtig. Sie von der FDP sagen auch, einige Punkte seien richtig. Die SPD hat null Komma null Verständnis für die steuerlichen Sachverhalte. Dann machen Sie doch was daraus! Beenden Sie diese Regierung, und setzen Sie mit uns gemeinsam diese Punkte um! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Brehm. – Nächster Redner ist der Kollege Maximilian Mordhorst, FDP-Fraktion.”
“Jeder Mittelständler hat inzwischen zwei bis drei Tage in der Woche nur mit Bürokratie zu tun. Und dann kommen Sie mit Ihrer Investitionsprämie. Das wäre ein bürokratischer Irrsinn geworden. Immer wenn Sie ein Gesetz einführen wollen, hängen Sie eine riesige Bürokratiephalanx dran. Das ist doch so nicht mehr händelbar. Kein Mensch kann noch Ihre Bürokratie abarbeiten. Deswegen haben wir wesentliche Punkte in unseren Antrag aufgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dritte Gedanke des Antrags – neben der Wettbewerbsfähigkeit und der Bürokratieentlastung – ist der, dass wir in die Strukturen des Steuerrechts gehen müssen. Wenn wir eine internationale Mindestbesteuerung einführen, dann kann man doch das Außensteuerrecht mit den Missbrauchsvorschriften einfach abschaffen.”
“Wir haben eine überschießende, nicht anrechenbare Gewerbesteuer bei den Gemeinden über 380 Prozent Hebesatz. Wir haben den Solidaritätszuschlag für diejenigen Unternehmer, die eben nicht entlastet worden sind. Wir haben die Kirchensteuerbelastung. Das heißt, wir sind bei einer Belastung von knapp 50 Prozent der deutschen Unternehmerinnen und Unternehmer in den Personengesellschaften. Und die Steuern in den anderen Nachbarländern sind 20 bis 30 Prozent niedriger. Das haben Sie bestritten, aber es ist die Wahrheit. Schauen Sie ins Gesetz! Schauen Sie sich die Steuersätze an! Sie verkennen die steuerliche Realität in Deutschland. Haben Sie überhaupt schon mal mit Mittelständlern gesprochen? Die sind völlig auf der Zinne, täglich, weil sie mit Bürokratie belastet werden.”
“Wo denn? Deswegen war es mir gerade ein Anliegen, an einigen Punkte auch mal „Das stimmt nicht!“ dazwischenzurufen. Und dann noch die Frage: Was versprechen Sie sich davon, hier teilweise auch Desinformationen vorzutragen? Also, Frau Kollegin Beck, was Desinformationen angeht, würde ich gerne mal wissen, wo Sie 45 Milliarden Euro einsparen über das gesetzliche Maß hinaus, das das Bundesverfassungsgericht eh schon jedes Jahr fordert. Da sind Sie – – – Überkompensiert haben Sie überhaupt nicht, sondern da sind Sie noch weit hinterher. Die Menschen in unserem Land werden jeden Tag durch Ihre Nichtüberkompensation ärmer, meine lieben Damen und Herren! Das ist die Wahrheit. Und wenn Sie mir sagen, Frau Beck, dass wir Desinformationen streuen, dann frage ich Sie zurück. Wir haben 45 Prozent Spitzensteuersatz.”
“Ich glaube, die Unternehmen können das besser als Sie in der Bundesregierung. Herr Kollege Brehm, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Beck? Ja, gerne. Frau Beck, Sie können die Zwischenfrage stellen. Ich wollte nur noch mal etwas erläutern und natürlich eine kleine Frage einbauen. Es ist einfach so: Wenn hier Dinge erzählt werden, die so nicht stimmen, dann ist es mir ein Anliegen, lieber Herr Brehm, dazu auch was zu sagen. Ich möchte Ihnen natürlich Ihre Redezeit gönnen, so wie jeder hier seine Redezeit hat. Aber wenn Dinge erzählt werden, die nicht stimmen, dann muss ich etwas sagen. Auch Herr Middelberg hat eben erwähnt, wir hätten nichts gemacht, außer den Grundfreibetrag abzusenken. Das stimmt einfach nicht. Allein in diesem Jahr haben wir durch diverse Gesetze schon Steuersenkungen von über 45 Milliarden Euro bewirkt.”
“– Also, wir haben im internationalen Vergleich ein großes Delta zwischen der Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland und ausländischen Unternehmen. Wir reden doch nicht davon – und das ist wieder Ihre neidgeprägte Agenda –, was die Unternehmer aus ihrem Unternehmen rausnehmen und privat verwenden, sondern wir reden davon, dass wir das Geld im Unternehmen belassen, und das Geld, das im Unternehmen bleibt, begünstigt besteuern. Das ist doch ein Riesenunterschied! Deswegen brauchen wir eine andere Agenda, ein anderes Mindset. Nehmen Sie den Unternehmen nicht das Geld ab, sondern lassen Sie es in den Unternehmen mit einer niedrigeren Besteuerung, sodass die Unternehmen entscheiden können, was sie in die Digitalisierung oder in die Transformation der Wirtschaft investieren!”
“Und wenn Sie die Steuern nicht senken, dann wird dieser Verfall des Arbeitsplatzstandortes Deutschland weitergehen. Das sind ja Fakten. Übrigens haben wir auch bei Kapitalgesellschaften eine Grenzbelastung von über 32 Prozent; in anderen Ländern sind es 10 Prozent, 15 Prozent. Herr Kollege Brehm, ich muss Sie kurz unterbrechen. – Frau Kollegin Beck, Sie haben bereits geredet. Herr Kollege Schrodi, Sie haben bereits geredet. Zwischenrufe, besonders wenn sie intelligent sind, sind erwünscht, weil sie die Debatte beleben. Aber Koreferate durch Zwischenrufe zu halten, finde ich unangemessen. Bitte lassen Sie den Redner einfach mal ausreden, und dann können Sie im Zweifel reagieren. Vielen Dank, Herr Präsident.”
“Erstens: die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland wiederherstellen. Zweitens: die Bürokratie im Steuerrecht abbauen. Drittens: die Strukturen im Steuerrecht verbessern. Ich sage Ihnen eines: Wenn wir über die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit – – – Ich weiß, Sie haben nicht so viel Interesse daran, aber ich gebe Ihnen mal ein Beispiel. – Lassen Sie mich doch mal ausreden! Hören Sie doch mal zu! Vielleicht lernen Sie auch was dabei. Wenn man in Deutschland eine Personengesellschaft besteuert, haben wir 42 Prozent Spitzensteuersatz, ab 270 000 Euro 45 Prozent. Dazu kommt die überschießende Gewerbesteuer. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Dazu kommt die Kirchensteuer. In allen anderen Ländern ist die Steuer 20 Prozent niedriger. Deswegen wandern doch die Unternehmen genau in diese anderen Länder ab.”
“Ihr Mindset heißt: Wir sammeln von den Bürgern und von den Unternehmern möglichst viel Geld ein und verteilen es an diejenigen um, die uns politisch und ideologisch wichtig und richtig sind. Das ist aber Planwirtschaft. Das ist weit entfernt von sozialer Marktwirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen starke Unternehmen. Ihre Reden heute zeigen doch, welchen Neid Sie gegenüber Unternehmen haben, die erfolgreich sind. Wir brauchen diese Unternehmen; denn die Unternehmen und der Mittelstand in Deutschland sind das Rückgrat für Wohlstand, für Arbeitsplätze; aber auch für alle anderen Ausgaben im Staat. Wenn wir diese Unternehmen nicht haben, können Sie alle anderen Ausgaben im Staat auch vergessen. Deswegen haben wir heute einen Antrag eingebracht, der auf drei wesentlichen Säulen beruht.”
“Es wird noch verschlimmert durch die planwirtschaftlichen Gedankenspiele und Umverteilungen der Grünen. Aber merken Sie eigentlich nicht, liebe Kollegen, was Sie mit dieser Politik in Deutschland gerade anrichten? Merken Sie denn nicht, dass Unternehmen aus Deutschland abwandern und woanders investieren? Das müssen Sie doch sehen. Oder sind Sie auf beiden Augen blind? Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesfinanzminister geht durch Deutschland und verkündet, was man an Unternehmensteuerreformen machen könnte. Wir stimmen dem zu, aber es wird gar nichts, null Komma null, von diesen Gedanken in dieser Bundesregierung umgesetzt. Gemacht worden ist in dieser Legislaturperiode nichts. Und das liegt an Ihrer politischen Agenda. Das liegt an Ihrem Mindset, das Sie haben.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren mahnen wir hier im Deutschen Bundestag dringend notwendige Modernisierungsmaßnahmen für das Unternehmensteuerrecht in Deutschland an. Wir warten nicht erst drei Jahre, sondern wir mahnen immer wieder. Wir gehen nach dem pädagogischen Prinzip vor, dass Sie, wenn man es Ihnen fünfmal oder siebenmal vorträgt, es vielleicht endlich kapieren. Aber, lieber Herr Kollege Schrodi, wenn man mit der SPD über Steuern spricht, ist es so, wie wenn man mit Blinden über Farben spricht: Sie haben dafür null Komma null Verständnis. Leider ist unser wertvoller Ansatz der Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in der letzten Legislaturperiode an dieser SPD gescheitert. Diese Blockadehaltung im Deutschen Bundestag ist jetzt in ganz Deutschland spürbar.”
“– Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Leni Breymaier, SPD-Fraktion.”
“Ich glaube, wir brauchen eine sukzessive Erhöhung der Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten einerseits und andererseits von haushaltsnahen Dienstleistungen, also von Handwerkerrechnungen, aber auch von familiennahen Dienstleistungen, die wir in unserem Antrag aufgeführt haben. Das betrifft nicht nur Kinder, sondern auch die Arbeit mit den zu pflegenden Angehörigen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal, das wir heute senden. Insofern kommen Sie mir bitte nicht mit der Erzählung, das sei wieder nur etwas für die Reichen. Das ist für die Mitte. Und wenn Sie die Mitte nicht entlasten, dann frustrieren Sie die Menschen in unserem Land noch mehr und machen sie jeden Tag ein Stück ärmer. Deswegen geben wir Ihnen heute die Chance, das mit uns gemeinsam umzusetzen. Herzlichen Dank. Vielen Dank.”
“Es braucht daher, liebe Kolleginnen und Kollegen – deshalb haben wir den Antrag eingebracht –, eine deutliche Entlastung und Förderung von Familien zur Stärkung der Wahlfreiheit und zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Freiheit wird derzeit eingeschränkt. Und ich frage Sie: Warum sind zum Beispiel Kindergartengebühren, die der Arbeitgeber gerne dem Arbeitnehmer erstattet, steuerlich abzugsfähig, aber Hortgebühren der Schule nicht? Warum? Das ist eine Ungerechtigkeit. Ich frage: Warum erhöhen Sie das Kindergeld, aber den Kinderfreibetrag nicht? – Da machen Sie bisher gar nichts, weil in der Koalition Streit darüber herrscht. Es wird mit Ihrer Mehrheit nicht kommen.”
“Und Sie als Ampelregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, verschärfen das jeden Tag ein Stück mehr, indem Sie ankündigen und verunsichern, aber nichts umsetzen. Jetzt kündigen Sie die Anhebung des Grundfreibetrags an. Das ist gesetzlich notwendig. Mehr machen Sie nicht. In einer Studie des ifo-Instituts wird das ganz deutlich. Eine Familie überlegt, das monatliche Bruttoeinkommen von 3 000 Euro auf 5 000 Euro zu erhöhen. Unter Abzug der Sozialtransfers, also Kitazuschuss usw., steigt das verfügbare Nettoeinkommen bei 2 000 Euro mehr brutto auf nur 32 Euro. Warum soll man mehr arbeiten? Das wären umgerechnet 30 Cent mehr pro Arbeitsstunde.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Familien mit Kindern stehen gerade heute vor großen Herausforderungen. Trotz steigender Gehälter kommt es im Netto zu einem echten Wohlstandsverlust. Deswegen müssen wir dringend handeln. Die Erwerbstätigenzahl ist seit 2005 kontinuierlich gestiegen. Es sind über 6 Millionen mehr Menschen, die arbeiten. Jedoch sinkt die Anzahl der Arbeitsstunden der Erwerbstätigen kontinuierlich ab, aktuell auf den niedrigsten Stand. Gleichzeitig haben wir einen akuten Fachkräftemangel, trotz der 6 Millionen mehr Erwerbstätigen. Woran liegt das? Es liegt daran, dass sich Leistung in unserem Land nicht mehr lohnt. Das merken gerade die Familien mit Kindern. Bei den mittleren Einkommen lohnt es sich kaum mehr, zu arbeiten.”
“Mit der Türkei und Italien konnten wir diese noch nicht abstimmen, da diese Staaten die Vertragsgesetze noch nicht ratifiziert haben. Ich hoffe aber, dass dies bald geschieht und wir hier nachziehen können. In diesem Sinne werden wir als Union dem Gesetz zustimmen.”