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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Stephan Thomae

FDP · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wenn ich keinen Antrag mehr stellen dürfte oder keinem Antrag der CDU/CSU mehr zustimmen dürfte, nur weil die AfD zustimmen könnte, gäbe ich der AfD die Herrschaft über mein Abstimmverhalten.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Anschläge von Magdeburg und von Aschaffenburg können niemanden kalt lassen. An beiden Tatorten starben viele Menschen. Auch Kinder und Jugendliche wurden verletzt.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

In den letzten Jahren ist in Deutschland vieles aus dem Lot geraten. Allein in den Jahren 2022 bis 2024 wurden in Deutschland rund 850 000 Asylanträge gestellt. In Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs sind noch einmal mehr als 1 Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Aber es gibt eben auch Zusammenhänge, über die man sprechen muss und über die man nicht einfach schweigend hinweggehen darf. Deswegen muss man sowohl migrationspolitische als auch sicherheitspolitische Dinge einer Betrachtung unterziehen. Migrationspolitisch hat gerade die FDP in dieser Wahlperiode eine Kehrtwende einleiten können.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist ein symptomatischer Befund, wie so oft: Alle sind zuständig, keiner ist verantwortlich. Zu viele Behörden auf Bundes- und Länderebene und die Kommunen fallen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig in den Arm.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

In allen Fällen waren die späteren Täter vorher schon behördlich und polizeilich bekannt. Das Problem lag nicht bei Ermittlungsmöglichkeiten oder Eingriffsbefugnissen.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. All diese Erkenntnisse, all das, was in den letzten Jahren in der Literatur dazu geschrieben worden ist, wird man jetzt aufgreifen. Das BMJ wird in Kürze einen entsprechenden Entwurf vorlegen, es wird aber nicht die Fehler machen, die Sie dümmlicherweise gemacht haben. Wir stellen es klüger an und werden einen Entwurf vorlegen, der auch funktioniert und nicht solche Fehler enthält wie der Ihrige. Vielen Dank. Axel Müller hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf schuldig. Damit befasst sich Herr Dörig auch, aber an anderer Stelle und nicht in diesem Aufsatz. Nur, dieser Teil ist Ihnen entgangen. Sie hätten noch weitere Ausführungen von Herrn Dörig lesen müssen, dann wären Sie auf diesen Punkt gestoßen. Aber weil Sie gedankenlos abgeschrieben haben, ist Ihnen nicht aufgefallen, dass sich Herr Dörig an dieser Stelle mit diesem Thema nicht beschäftigt hat. Dieser Gesetzentwurf taugt also nicht, weil er schon technisch einen ganz, ganz wichtigen Punkt völlig außer Acht lässt. Auch andere haben sich schon mit diesem Thema beschäftigt – Sie haben es bereits erwähnt –: Es gibt eine Bundesratsdrucksache aus 2020, 586/20 vom 30.09.2020, der damaligen CDU-FDP-Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die dann im Bundesrat gescheitert ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Sie haben das Verfahren des Herrn Dörig ein bisschen abgewandelt – vielleicht dass man nicht ganz so deutlich merkt, dass Sie hier abgeschrieben haben –: Sie haben ein vierstufiges Verfahren vorgeschlagen, nämlich erst die Anerkennung beim Notar, beim Standesamt, beim Jugendamt; dann gibt es eine Unterbrechung des Anerkennungsverfahrens, eine Regelanfrage – und jetzt kommt es, das wird gleich wichtig werden – beim Ausländeramt; und nur wenn von dort kein Einwand kommt, noch keine andere Anerkennung stattgefunden hat, dann kann die Eintragung erfolgen. Aber das macht ja nur dann Sinn, wenn man bundesweit im Ausländerzentralregister abrufen kann, wo Männer schon anderweitig Kinder anerkannt haben. Jetzt stellt sich die Frage: Wie aber kommt ein deutscher Mann ins Ausländerzentralregister?

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Das BMJ arbeitet an einer Lösung und wird auch in Kürze einen Vorschlag vorlegen; das war schon am 22. Februar auf tagesschau.de nachzulesen; darum kamen Sie wahrscheinlich auf das Thema, vermute ich mal. Es ist also keineswegs so, dass sich nur die AfD damit beschäftigt. Die Ausgangslage ist: Es wird eine Beurkundung der Vaterschaft vorgenommen, beim Notar, beim Jugendamt, beim Standesamt. Das Problem ist: Dann wechseln die Männer durch, gehen zu verschiedenen Notaren, verschiedenen Standesämtern, verschiedenen Jugendämtern, und dann ist für die beurkundende Person nicht ersichtlich, dass dieser Mann schon woanders Kinder anerkannt hat. Was ist jetzt der Lösungsansatz der AfD? Jetzt komme ich zu dem Punkt, wo Sie etwas nicht bedacht haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Die Kinder haben dann die Chance, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, die Mütter haben die Möglichkeit, dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen, und die Männer lassen sich für diese Anerkennung in bar bezahlen. Das ist der Fall, der jüngst durch die Gazetten rauschte, der Fall des Jonathan A. aus Dortmund, genannt „Mr. Cash Money“, der 24 Kinder verschiedener Frauen anerkannt hat. Das ist nicht der einzige Fall; es gab auch früher schon krasse Fälle. Das Problem ist also bekannt, in jedem Fall schon seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2013. Frau Kollegin Hierl, es ist keineswegs so, dass wir hier untätig wären. Vielmehr haben die unionsgeführten Regierungen zehn Jahre lang nichts gemacht auf diesem Gebiet, obwohl ihnen dieses Problem bekannt gewesen ist. Wir packen das jetzt an.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die AfD legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen auf den Tisch. Sie hat diesen Antrag weitgehend abgeschrieben aus einem Aufsatz von Harald Dörig in der Zeitschrift „NVwZ“ aus dem Jahr 2020, Seite 106 folgende. – Ich sage gleich etwas zu dem Thema, Herr Jacobi. Denn Sie haben beim Abschreiben einen Fehler gemacht. Dazu komme ich gleich. Auch Abschreiben will gelernt sein. Sie haben den Aufsatz korrekt zitiert, aber eben fehlerhaft abgeschrieben oder einen Punkt nicht bedacht, den Herr Dörig nämlich da nicht diskutiert hat. Was ist die Problemlage? Das Problem ist, dass deutsche Männer die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, obwohl sie nicht deren leibliche Väter sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Dann soll sich jeder von uns selber versichern, sich selber um seine Altersvorsorge kümmern, wie das auch bei Freiberuflern und Unternehmern der Fall ist. Damit verstärkt man nicht die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern man trägt mehr Eigenverantwortung für seine eigene Altersvorsorge. Und das ist eigentlich das, was wir leisten und wo wir auch mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Wenn man sich das alles noch mal vor Augen hält, dann ergibt die Zusammenschau, dass der Antrag der AfD, erstens, rückschrittlich und, zweitens, in seiner Begründung unglaubwürdig ist und insofern in gewisser Weise auch ganz gut zur AfD passt. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Max Straubinger das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/161 · 2024-03-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Übrigens sind die meisten Abgeordneten weniger als zwei Wahlperioden im Parlament. Der Durchschnitt liegt bei ungefähr siebeneinhalb Jahren, weniger als zwei Wahlperioden. Das heißt, sehr viele von uns sind ja ohnehin als gesetzlich Versicherte, auch als freiwillig gesetzlich Versicherte, betroffen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Also: Die Logik passt schon hinten und vorne nicht. Wenn man sich schon Gedanken darüber machen will, ob man die staatliche Versorgung der Abgeordneten im Alter abschaffen und neu ordnen will, dann würde ich ganz gerne mal einen Vorschlag in den Ring werfen, den die FDP vor sehr vielen Jahren gemacht hat, nämlich den Abgeordneten des Bundestages das Äquivalent der momentan fiktiven Versorgungsbeiträge einfach auszubezahlen.

    PLENARPROTOKOLL 20/161 · 2024-03-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Deswegen neutralisiert sich das mindestens, oder es überkompensiert sich sogar; denn je mehr Leute man in die gesetzliche Rentenversicherung hineinzwingt, desto mehr verschärft man ja das Problem der Rentenversicherung, die jetzt schon 117 Milliarden Euro aus dem Steuersäckel an Zuschüssen braucht. Um diese Probleme anzugehen, haben wir ja gerade das Generationenkapital eingeführt. Damit wollen wir die Struktur der Rentenversicherung verbessern. Aber die Logik der AfD ist ja ein bisschen eine andere. Sie sagt: Die Rentenpolitik wird besser, wenn das Parlament sozusagen am eigenen Leibe die Folgen der Rentenpolitik spürt. – Nur, ich löse doch nicht die strukturellen Probleme der Rentenversicherung dadurch, dass ich noch mehr Menschen in die gesetzliche Rente hineinzwinge.

    PLENARPROTOKOLL 20/161 · 2024-03-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Aber: Das Geschäftsmodell der AfD ist es doch gerade, die demokratischen Parteien und damit auch das Parlament insgesamt grundsätzlich in ein schlechtes Licht zu rücken, weil sie davon lebt, Unzufriedenheit zu schüren, zu verstärken und eben nicht zu beseitigen. Deswegen ist die Antragsbegründung ganz und gar unglaubwürdig, meine Damen und Herren. Zweitens. Nach diesen Gedanken über das Verhältnis zwischen AfD und dem Ansehen des Parlaments ein paar Gedanken zur Altersvorsorge für Abgeordnete. Die AfD schreibt, dass die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten. Das bringt zwar zunächst mal ein paar Beitragszahler mehr und auch ein paar Beiträge mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mittel- und langfristig würde das aber auch mehr Leistungsberechtigte erzeugen.

    PLENARPROTOKOLL 20/161 · 2024-03-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Auf der anderen Seite ist es – das wissen wir natürlich alle – um das Ansehen des Parlaments oft nicht zum Allerbesten bestellt, obwohl – und das muss man auch selbstbewusst sagen – ich eigentlich finde, dass der Deutsche Bundestag im weltweiten Vergleich ein sehr gut funktionierendes Parlament ist. Da brauchen wir den weltweiten Vergleich keineswegs zu scheuen. Bei einem Blick in die deutsche Geschichte erweist sich der Deutsche Bundestag nachgerade als Glücksfall, bei allen Fehlern, die dieses Parlament hat. Es ist nicht perfekt. Es gilt immer, an eigenen Fehlern zu arbeiten. Aber wenn man will, dass Politik von Menschen gemacht wird, dann muss man akzeptieren, dass eben gewisse menschliche Fehler auch nicht völlig ausbleiben können.

    PLENARPROTOKOLL 20/161 · 2024-03-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die AfD begründet ihren Vorschlag, die Altersvorsorge der Abgeordneten neu zu ordnen, mit dem bemerkenswerten Gedanken, dass sie sich Sorgen um das Ansehen des Parlaments macht. Dazu will ich jetzt mal zwei Gedanken äußern: zum Ersten einen Gedanken zum Verhältnis zwischen der AfD und dem Ansehen des Parlaments und zum Zweiten einen Gedanken, was man sich vielleicht überlegen könnte, um die Altersvorsorge der Abgeordneten neu zu ordnen. Erstens. Das Prinzip der AfD ist es ja gerade, das Parlament in Misskredit zu bringen. Das ist schon was Paradoxes. Das Parlament ist einerseits die direkt gewählte Vertretung des Volkes.

    PLENARPROTOKOLL 20/161 · 2024-03-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Damit auch die Union über diesen Problembär hinwegkommen kann, wollen wir, dass in allen Ländern bundeseinheitlich die Bezahlkarte eingeführt wird. Dafür setzt sich die FDP weiterhin ein. Das geht aber mit dem Unionsantrag von heute auch nicht schneller. Von daher ist diese Debatte irgendwie überflüssig; denn der Antrag bringt nichts Neues. Ich entnehme ihm keine innovativen Ansätze. Er zeigt nur eines: Hendrik Wüst ist auch noch nicht weiter. Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Maximilian Mörseburg das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Das machen wir alle so. Das diskriminiert niemanden und stigmatisiert niemanden. Von daher ist dieses Argument, glaube ich, auch nicht tragfähig, meine Damen und Herren. Deswegen ist diese Idee, die übrigens die FDP auf den Tisch gelegt hat, so gut, dass Bayern es gar nicht abwarten kann, bis die Bezahlkarte endlich eingeführt wird. Es kann ganz schnell gehen in Bayern. Daran sieht man auch: Kein Bundesland ist daran gehindert, die Bezahlkarte einzuführen. Aber eine bundesweite Regelung für eine einheitliche Handhabungspraxis ist sinnvoll, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, die ja bekanntermaßen auch in einigen unionsregierten Bundesländern noch bestehen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise klemmt es noch mit der landeseinheitlichen Einführung. Da ist dem Vernehmen nach Karl-Josef Laumann der Problembär der Union.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Die Bezahlkarte ist nicht diskriminierend, und sie ist nicht stigmatisierend. Ich kenne die Diskussion um die begrenzte Bargeldabhebungsfunktion. Da kann man ja örtlich differenzieren. Es gibt ländliche Regionen – das kenne ich aus eigener Anschauung –, wo es vielleicht nicht immer möglich ist, mit Karte zu zahlen, also zum Beispiel beim Bäcker im Dorf, beim örtlichen Friseurladen, beim Stehimbiss, im Secondhand-Geschäft, das Sie erwähnt haben, Herr Kollege Audretsch, beim Busfahrer oder in der Schule für das Pausenbrot. Man kann ja, je nach örtlichen Begebenheiten, eine Teilabhebung ermöglichen, wenn man weiß: Bei uns in der Region, in der Gemeinde, im Landkreis braucht man noch ein bisschen Bargeld für gewisse Dinge des täglichen Bedarfes. Aber in größeren Städten ist das doch nicht mehr so. Da zahlt man mittlerweile alles mit Karte.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Das Asylbewerberleistungsgesetz soll gewährleisten, dass Menschen ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sicherstellen können, in örtlichen Geschäften Güter des täglichen Bedarfs einkaufen können. Genau dazu ist dieses Geld gedacht, und niemand will, dass es zu anderen Zwecken quasi entfremdet wird. Denn das ist ein legitimes Anliegen: Es ist Steuergeld, für das andere Leute hart arbeiten müssen, und diese Leute können erwarten, dass der Staat Sorge trägt, dass das Geld auch nur für das eingesetzt wird, wofür es gedacht ist – also zweckentsprechend –, und nicht irgendwohin überwiesen wird. Es soll eine Bezahlfunktion erfüllen und dafür sorgen, dass man seinen Lebensbedarf decken kann. Wenn wir die Bezahlkarte einführen, ist diese Diskussion der Zweckentfremdung endlich mal vom Tisch, meine Damen und Herren. Drittens.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag der Union gibt mir Gelegenheit, noch mal den Blick der FDP auf das Thema Bezahlkarte zu richten. Erstens. Die Bezahlkarte macht vieles bequemer, schneller und einfacher, vereinfacht die Zahlungswege. Jetzt ist es noch so, dass regelmäßig um den Monatswechsel herum in langen Warteschlangen Leute viel Bargeld von den Ämtern abholen müssen und eine Familie viel Bargeld mit sich in die Gemeinschaftsunterkunft nehmen muss. All das kann einfacher und schneller gehen, wenn man die Bezahlkarte einführt. Sollte es zu Verlust, zu Diebstahl kommen, kann man die Karte sperren. Also, es macht vieles einfacher, bequemer, schneller und sicherer. Zweitens. Die Bezahlkarte macht vieles zielgenauer und treffsicherer.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Ich weiß nicht, ob Sie sich diese Verweise bei der Erarbeitung Ihres Gesetzentwurfs genauer angeschaut haben. Ich bin ja immer an neuen Überlegungen interessiert. Wir überweisen heute Ihren Gesetzentwurf an den Ausschuss. Ich glaube, dass sich das Problem, das Sie im Gesetzentwurf formuliert haben, in der Praxis nicht stellt und mit der Verweisung, die ich Ihnen vorgetragen habe, lösen lässt. Ich freue mich auf die Beratungen. Wir schauen uns Ihren Gesetzentwurf genau an und diskutieren darüber. Ich glaube aber, dass sich Ihr Problem in praxi so gar nicht stellt und dass wir durchaus die Möglichkeiten haben, potenziell gefährliche Ausländer zurückzuweisen, so wie Sie es gerne hätten. Vielen Dank. Das war ja schon fast ein juristisches Seminar, Herr Kollege Thomae. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Mechthilde Wittmann, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wenn man in Artikel 6 des Schengener Grenzkodex nachschaut, dann stellt man fest: Dort stehen die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige. Da heißt es – ich zitiere wieder auszugsweise, und zwar Absatz 1 unter Buchstabe d, dass eine solche Person „nicht im SIS“ – Schengener Informationssystem – „zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein“ darf oder – Buchstabe e ist der entscheidende Punkt – „keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit ... eines Mitgliedstaats darstellen“ darf. Das ist eigentlich der Fall, über den Sie hier reden. Jetzt ist mir schon klar: Das ist kein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Das ist schon richtig. Aber aus der Verweisung geht doch hervor, dass man einen Ausländer zurückweisen kann, wenn er eben eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eines Mitgliedstaates darstellt.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Wenn aber der Ausländer erstmalig einreisen will, kann kein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Aufenthaltsgesetz verhängt werden. So weit, so gut. Wenn jetzt aber der Eindruck erweckt werden soll, dass man Ausländer, die zum Beispiel gefährliche Straftäter sind, quasi sehenden Auges einreisen lassen muss, dann stimmt das nicht. Dem Eindruck muss man schon entgegenwirken. Es ist keineswegs so, dass es da keine Möglichkeiten gäbe. Denn vier Paragrafen weiter ist zu lesen – ich zitiere auszugsweise § 15 Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz –, dass ein Ausländer „an der Grenze zurückgewiesen werden“ kann, wenn „er die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien nach Artikel 6 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt“.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Migrationspolitik ist ja in dieser Wahlperiode ein Dauerthema. Es ist ein Thema, das alle Menschen bewegt. Es gab dazu viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung und auch viele Oppositionsanträge in dieser Wahlperiode. Manche waren merkwürdig oder überflüssig. Immerhin tut sich hier heute etwas Neues auf, eine Vorlage, die sich nicht wiederholt. Sie greifen in Ihrem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai letzten Jahres auf. Darin steht in der Tat, dass nach § 11 Aufenthaltsgesetz ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nur dann ausgesprochen werden kann, wenn der Ausländer schon mal in Deutschland war und ausgewiesen oder abgeschoben worden ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Und es geht auch nicht um Honorare, Tantiemen oder Vergütungen, die nach dem Abgeordnetenrecht erlaubt sind, aber bei der Bundestagspräsidentin angezeigt werden müssen. Wenn aber jemand in einen Landtag, in den Bundestag oder ins Europaparlament gewählt ist, muss sichergestellt werden, dass diese herausgehobene Stellung als Mandatsträger nicht kommerziell genutzt werden kann, um Kontakte herzustellen und Einfluss gegen Geldzahlungen zu verkaufen. Das ist die Intention dieses Gesetzes.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Diese Vorschrift stellt den unzulässigen Einflusshandel durch Mandatsträger auch dann unter Strafe, wenn das Geschäft auf eine Interessenwahrnehmung außerhalb der Mandatswahrnehmung abzielt. Das gilt für Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete. Die kommunale Ebene ist ausdrücklich ausgenommen. Unsere kommunalen Mandatsträger sind überwiegend im Ehrenamt tätig. Sie erhalten oft nur bescheidene Sitzungsgelder, versehen ihr kommunales Ehrenamt am Feierabend und am Wochenende. Man muss froh sein, wenn sich überhaupt noch Menschen dazu bereitfinden. Es würde sie überstrapazieren, sich auch noch jedes Mal Gedanken darüber machen zu müssen, ob sie ein Dankeschön annehmen dürfen, wenn sie jemandem helfen, einen Bauplatz zu bekommen, einen Bauantrag durchzubringen oder einen Kindergartenplatz zu bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Angesichts dieser Fälle hat es etwas Unverständliches, wie man zu dem Schluss kommen kann, dass in diesem Bereich kein Handlungsbedarf bestehen soll. Sogar in der Urteilsbegründung des 3. Senats des BGH steht explizit: „Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will.“ Das ist fast schon eine Handlungsaufforderung. Und genau das gehen wir jetzt an. Die Koalition sorgt jetzt dafür, dass es keine Schlupflöcher mehr für Mandatsträger gibt, die ihr Mandat versilbern wollen. Mit einem neuen § 108f StGB werden künftig Fälle wie die Maskendeals strafbar werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Und das, obwohl eine missbräuchliche Ausnutzung des eigenen Mandats offensichtlicher kaum sein kann: Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein trat gegenüber den Behörden als Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, der frühere bayerische Justizminister Alfred Sauter versandte entsprechende E-Mails unter der E-Mailadresse seiner Rechtsanwaltskanzlei unter Verwendung der Signatur mit dem Kürzel „MdL“, also „Mitglied des Landtags“. Die Straflosigkeit klingt unglaublich, hat aber einen Grund: Den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt bisher nur, wer sich für sein Abstimmverhalten im Parlament bezahlen lässt. Abgeordnete, die ihre besondere Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments dazu nutzen, sich selbst zu bereichern, kommen bisher ohne Konsequenzen davon.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Als in Deutschland viele Menschen wegen der Coronapandemie Existenzängste hatten, Menschen zu Hause bleiben mussten, Schulen geschlossen blieben, viele Menschen schwer erkrankten und viele starben, da haben sich einige Menschen persönlich bereichert, indem sie ihr Bundestags- oder Landtagsmandat nutzten, um mit dem Einfluss und den Kontakten, die sie dem Mandat der Wählerinnen und Wähler verdankten, Handel zu treiben und Maskendeals einzufädeln, mit denen sie Vermittlungsprovisionen in sechs- und siebenstelliger Höhe verdienten. Obwohl einem das Rechtsgefühl sagt, dass das nicht in Ordnung sein kann, war das bisher keine Straftat, sondern rechtlich zulässig. Die Millionenprovisionen durften sie behalten. Denn der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung war nicht erfüllt.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Frau Präsidentin! Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz auch ohne den Minister hier beraten und beschlossen werden kann. Deswegen beantrage ich, diesen Antrag abzulehnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Grenzkontrollen werden immer eine Gratwanderung sein und bleiben. Wir brauchen sie eben so lange und engmaschig wie nötig, aber eben auch so kurz und so dosiert wie irgendwie möglich. Im Grunde ging die Vorgängerregierung genauso vor, Herr Kollege, auch wenn Sie den Kopf schütteln. Sie haben es auch so gemacht – so dosiert wie möglich –, damals nur eben in Österreich, weil es in Österreich notwendig war. Sie haben es möglichst dosiert gemacht; das machen wir auch. Deswegen verstehe ich eigentlich gar nicht so ganz, was die Union uns mit ihrem Antrag sagen will, worauf sie eigentlich hinauswill. Denn das, was wir machen, ist doch das Richtige. Deswegen ist der Antrag der Union zwar nicht falsch, aber er ist vor allem eines: überflüssig. Vielen Dank. Das Wort hat Detlef Seif für die Unionsfraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Denn auf Dauer kann ein Europa der offenen Binnengrenzen nur dann funktionieren, wenn Europa zu einer gemeinsamen Asylpolitik findet und eben auch seine Außengrenzen besser unter Kontrolle bekommt. Grenzkontrollen können nur ein vorübergehender Notbehelf sein. Die langfristige Lösung muss eine wirksamere Kontrolle der europäischen Außengrenzen sein. Abkommen mit unseren Nachbarn rund um Europa herum, im Nahen Osten, in Afrika, aber auch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, die Umwandlung ungeregelter Fluchtmigration in eine geregelte Arbeitsmigration in unseren Arbeitsmarkt und in unsere Ausbildungssysteme – das ist das, was wir wollen. Das wird auf Dauer helfen, meine Damen und Herren. Aber bis dahin werden wir eben auch gewisse Grenzkontrollen benötigen.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Dabei machen wir uns die Entscheidung, innereuropäische Grenzkontrollen durchzuführen, nicht leicht. Wir wollen den freien Warenverkehr schützen. Wir wollen den Reiseverkehr schützen. Wir wollen auch den kleinen Grenzverkehr der Pendler schützen. Denn das alles sind keine Selbstverständlichkeiten. Das sind Errungenschaften, auf die wir achten müssen. Und darum ist es unser Ziel, Grenzkontrollen auch nur temporär und dosiert einzusetzen. Sie sollen nicht zur Dauereinrichtung werden. Deshalb ist es wichtig, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem, GEAS, so schnell wie möglich reformiert, beschlossen und auch umgesetzt wird, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Menschen sind auf der Suche nach Schutz und nach Freiheit, manchmal auch einfach nach Arbeit und sozialer Sicherheit. Sie machen sich auf den Weg in das oftmals weit entfernte Europa, wo sie sich all das versprechen und alle Hoffnungen darin setzen. Nun ist es nichts Verwerfliches, nach einem besseren Leben zu suchen. Aber wer sich in einem anderen Land niederlassen will, der muss auch die Regeln beachten. Diese Regeln beginnen bereits bei der Einreise in die Europäische Union. Und es gibt auch Regeln für das Reisen innerhalb der Europäischen Union. Und solange wir noch nicht garantieren können, dass diese Regeln bei der Einreise nach Europa überall gleichermaßen geprüft und beachtet werden, müssen wir darauf achten, dass die Regeln beim Reisen innerhalb Europas gewahrt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Europa der offenen Binnengrenzen ist eine großartige Errungenschaft. Das Europa der Reise- und Bewegungsfreiheit: sichtbar und erlebbar für uns alle. Die aktuelle Flüchtlingskrise zwingt leider uns und viele andere Länder in der Europäischen Union dazu, wieder genauer hinzusehen, wer unsere Grenzen überquert. Denn für Hunderttausende Flüchtlinge und Asylsuchende, die jedes Jahr in europäischen Ländern einen Aufnahmeantrag stellen, gelten logischerweise nicht die gleichen Freizügigkeitsregeln, gilt nicht die gleiche Reisefreiheit wie für EU-Bürger oder für Menschen mit einem Schengenvisum. Mehr und mehr Krisengebiete überall auf der Welt lösen Flüchtlingsbewegungen aus.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Wer absichtlich Zweifel an ganz normalen Prozessen der parlamentarischen Demokratie sät, der wird am Ende Zweifel an der Demokratie als solcher ernten, und das ist ein brandgefährliches Spiel mit dem Feuer. Kritik in der Sache ist immer willkommen – das ist Recht und Pflicht der Opposition –; aber wer falsche Verdächtigungen sät derart, dass die Wahlkreiseinteilung getrickst und manipuliert sei, der zerstört das Vertrauen in die Demokratie. Und das tun nicht wir – wir haben nichts manipuliert –, sondern Sie, wenn Sie den Verdacht schüren, dass manipuliert worden sei, und das ist fahrlässig, meine Damen und Herren. Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Dr. Petra Sitte.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Wir müssen in München nichts verändern, in München kann alles so bleiben, wie es ist. Aber in Schwaben gibt es zwei Wahlkreise, die oberhalb der Toleranzschwelle liegen. Deswegen müssen wir an diese herangehen. Lassen Sie mich als Fazit sagen: Was kann es Neutraleres, Unparteiischeres geben, als einen Vorschlag der Bundeswahlleiterin zu übernehmen, der auf nachvollziehbaren Zahlen basiert? Diese Zahlen können wir ja nicht verändern, diese Zahlen sind einfach da, und nach ihnen – ich habe es dargelegt – werden in diesen beiden Wahlkreisen die Höchstgrenzen überschritten. Meine Damen und Herren, ich würde wirklich um Folgendes bitten: Man kann alles kritisieren; aber ob man es gleich skandalisieren sollte, muss man sich sehr gut überlegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Ich habe mich in der Weihnachtspause, als Sie unterm Christbaum Lieder gesungen haben, höchstpersönlich noch einmal hingesetzt und mich mit der Frage beschäftigt: Gibt es eine Möglichkeit, die Wahlkreisgrenzen enger entlang der Landkreisgrenzen zu modellieren? – Davon wollten Sie aber keine Notiz nehmen. Herr Kollege Hoffmann, wir haben das in zwei Sitzungen besprochen, im November 2023 und im Januar 2024. Zweimal haben wir uns darüber unterhalten. Sie haben sich aber diesem Vorschlag verschlossen. Warum, Herr Kollege? Weil Sie sich an der Idee festgeklammert haben: Ein neuer Wahlkreis muss in München entstehen. Nur, in München gibt es gar kein Problem. Wir haben in München vier Wahlkreise, und keiner von diesen Wahlkreisen überschreitet die Höchstgrenze des Gesetzes. Alle bewegen sich innerhalb der Toleranzschwellen.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Es sind eben in zwei Wahlkreisen die absoluten Höchstgrenzen, die das Bundeswahlgesetz uns vorschreibt, überschritten worden. Dann muss man an diese Wahlkreise rangehen, und genau das beinhaltet der Vorschlag der Bundeswahlleiterin. Worauf Sie hinauswollen, Herr Kollege Hoffmann, ist Folgendes: Wir hatten noch mal zwei Sitzungen. Denn ich entnahm der ersten Lesung, dass es bei Ihnen bezüglich des Zuschnitts der Wahlkreise gewisse Vorbehalte gibt. Sie wollten eine größere Übereinstimmung der Wahlkreisgrenzen mit den Landkreisgrenzen, wie es der Kollege Durz in der ersten Lesung dargelegt hat. Wir haben uns noch einmal angeschaut, ob es eine Möglichkeit gibt, die Wahlkreisgrenzen enger entlang der Landkreisgrenzen zu modellieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Im Übrigen – das möchte ich noch nachschieben, weil Sie gerade großspurig die Zahlen dargestellt haben –: In der Gesetzesbegründung sind die Zahlen aus 2023 niedergelegt. Sie müssen aber die Zahlen vom letzten Zensus nehmen. Also verdrehen Sie doch nicht alles! Ich hätte jetzt gern Ausführungen von Ihnen zu der Frage: Wessen Vorschläge sind es denn jetzt? Die Vorschläge der Bundeswahlleiterin? Oder hat uns die Bundeswahlleiterin in dieser Besprechungsrunde etwa angelogen? Herr Kollege Hoffmann, ich kann Ihnen doch nichts Unbestechlicheres anbieten als die nackten Zahlen. Die habe ich Ihnen soeben genannt. Dass die Bundeswahlleiterin auf der Grundlage dieser Zahlen Vorschläge erarbeitet, ist doch das Logischste auf der Welt.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sie ziehen sich jetzt darauf zurück, zu sagen, es sei alles gut; denn das sei ein neutraler Vorschlag, der Bundeswahlleiterin. Das ist schlichtweg falsch. Wir saßen in diesen Runden zusammen – die, anders als es der Kollege Hartmann behauptet, im Dezember begannen; wir hatten nämlich nur zwei Runden –, und dann wurde die Bundeswahlleiterin von mir gefragt, wie sie auf den Vorschlag, Königsbrunn herauszulösen, komme, und dann antwortete die Bundeswahlleiterin in dieser Runde, ich müsse Verständnis dafür haben, aber sie könne dazu nichts sagen, es sei nämlich nicht ihr Vorschlag, sie greife nur Vorschläge aus dem parlamentarischen Raum auf. Deswegen bekäme ich von Ihnen, Kollege Thomae, gerne mal eingeordnet, von wem der Vorschlag denn jetzt kommt.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Es hätte kein Weg daran vorbeigeführt, diese Wahlkreise neu zuzuschneiden, meine Damen und Herren. Wir haben deswegen einfach einen Vorschlag der Bundeswahlleiterin als Vorlage genommen und ihn übernommen. Wie kann man, wenn ein Vorschlag der Bundeswahlleiterin – einer unparteiischen Person, einer unparteiischen Einrichtung – übernommen wird, auf die Idee kommen, da sei manipuliert worden? Das ist nicht der Fall, und ich warne davor, hier Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen. Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hoffmann? – Bitte schön. Danke, Kollege Thomae, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich will ehrlich sagen: Es wird mir jetzt einfach zu bunt. Durch die Aneinanderreihung von Falschbehauptungen wird das alles nicht besser. Das sind Tatsachen.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Na ja, das ist eigentlich ganz einfach – durch einen Blick ins Gesetz kann man darauf kommen –: Denn laut Bundeswahlgesetz darf kein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der Durchschnittsgröße aller Wahlkreise abweichen. Wenn man jetzt auf die Wahlkreiskarte Bayerns blickt, stellt man fest: Es gibt in Bayern zwei Wahlkreise, die diese Höchstabweichung überschritten haben, nämlich Augsburg-Land, mit 25,8 Prozent, und Ostallgäu mit 25,6 Prozent. Das heißt, wir hätten an diese Wahlkreise ohnehin herangehen müssen; beide Wahlkreise sind zu groß geworden. Sie hätten ohnehin neu zugeschnitten werden müssen, – nicht weil die Koalition es politisch will, sondern weil es sich zwingend aus dem Gesetz ergibt. Wie kann man dann darauf kommen, zu sagen: „Das ist politisch manipuliert“? Das ist unlogisch.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Es war vielmehr so, dass in dem fraglichen Wahlkreis, Augsburg-Stadt, der CSU-Bewerber Dr. Volker Ullrich das beste Ergebnis erzielt hat. Und jetzt kann man ja simulieren: Was wäre eigentlich – bezogen auf die letzte Bundestagswahl – das Ergebnis gewesen, wenn der Wahlkreiszuschnitt schon so ausgesehen hätte, wie er jetzt vorgenommen wird? Beim letzten Mal erreichte der Kollege Ullrich 28 Prozent, die Kollegin Claudia Roth 20 Prozent der Stimmen. Bei der Simulationsrechnung käme ungefähr das gleiche Ergebnis heraus. Daher sind die Befürchtungen, die Sie hier äußern, gar nicht angebracht. Daran kann man schon sehen, dass das, was Sie der Koalition hier vorwerfen, gar nicht logisch ist. Das ist der erste Punkt. Zweiter Punkt. Wie kommt man darauf, einen neuen Wahlkreis in Schwaben einzurichten?

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Vorfeld und in dieser Debatte sind jetzt schon schwerste Geschütze aufgefahren worden. Da wird behauptet – entgegen jeglicher fachlicher Betrachtung –, es werde getrickst und getäuscht, manipuliert, nur mit dem Ziel, der Kulturstaatsministerin Claudia Roth von den Grünen den Wahlkreis zu erhalten. Weil hier mit so herben Vorwürfen gearbeitet wird, müssen wir auf die sachliche Ebene zurückkehren. Das will ich jetzt versuchen. Es ist ja schon gesagt worden, dass Claudia Roth gar nicht darauf angewiesen ist, einen sicheren Wahlkreis zu haben; denn sie stand bei der letzten Bundestagswahl auf der Landesliste ihrer Partei auf Listenplatz 1. Es kommt also gar nicht darauf an, dass sie einen sicheren Wahlkreis erhält.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Wenn am Ende mehr Menschen eingebürgert werden, weil wir feststellen: „Es gibt eben sehr viele Menschen, die diese Voraussetzungen – sprachlich, kulturell, rechtlich, wirtschaftlich gut integriert zu sein – erfüllen, die einen Beitrag zum Gelingen dieser Gesellschaft leisten“, dann wollen wir diesen Menschen sogar den roten Teppich ausrollen, weil wir sie in unserem Land brauchen, weil sie einen Beitrag leisten, sich anstrengen, sich bemühen. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann werden sie eben nicht eingebürgert, weil künftig die Voraussetzungen höher sind. Deswegen kann ich nur sagen, Herr Kollege Hoffmann: Uns interessiert nicht, woher jemand kommt; uns interessiert, wohin jemand will. Nächster Redner ist der Kollege Dirk Wiese, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Herr Kollege Hoffmann, vielen Dank für die Bemerkung, die mir die Chance gibt, noch ein paar Sekunden zu sprechen. – Sie stellen auf die Quantität, die Zahl, ab. Wie viele Menschen am Ende eingebürgert werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: einmal von der Leistungsfähigkeit der Einbürgerungsbehörden, aber eben auch von diesem Prüfungsergebnis. Uns kommt es nicht so sehr auf die Zahl, die Quantität, an, sondern auf die inhaltliche Prüfung.

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Der amtierende Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Professor Castellucci, meinte nämlich in der Sitzung, dass es ja zu wenig Einbürgerungen gäbe und deswegen stünde es im Interesse der Ampel, mit diesem Gesetzentwurf die Anzahl der Einbürgerungen zu erhöhen. Der zweite Aspekt. In der Folgenabschätzung steht, dass das 2,5 bis 5 Millionen Menschen betreffen könnte. Das spricht Bände! Das heißt, das wird zu einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungen führen. Jetzt gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben sich von den Grünen einseifen und über den Tisch ziehen lassen und haben es nicht gemerkt, oder Sie stehen tatsächlich hier und machen der Bevölkerung und den Menschen im Land ein X für ein U vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Noch ist es eine Zwischenfrage. Das verlängert die Redezeit, Kollege Thomae. Ich halte dann die Uhr an. Gut, dann lasse ich die Frage zu, Herr Kollege Hoffmann. Auf vielfachen Wunsch der Ampel. Danke, Kollege Thomae, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hatte schon damit gerechnet, dass auch Sie in Ihrer Rede – wie schon der Minister bei der ersten Lesung – den Eindruck erwecken: Wir verstehen die ganze Diskussion nicht. Wir erhöhen ja eher die Anforderungen. Die Botschaft, die Sie transportieren, ist: Regt euch alle nicht auf! Es wird zukünftig weniger Einbürgerungen geben. – Das suggerieren Sie. – Jetzt höre ich hier schon: Nein! – Jetzt komme ich zu zwei Fakten. Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Wer Deutscher werden will, muss sich ausdrücklich, dezidiert und explizit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, auch eine Sache, die zurzeit nicht der Fall ist und die wir genau prüfen werden. Menschen, die antisemitische, rassistische, menschenfeindliche Straftaten begangen haben, können eben nicht Deutsche werden. Meine Damen und Herren, jetzt kann jeder einfach so nach acht Jahren Deutscher werden. Herr Kollege. Künftig werden wir uns die Leute genauer anschauen. Deswegen ist das ein Gesetz, das sehr ausgewogen ist: Es schafft Erleichterung auf der einen Seite; es schafft auch neue, strenge Anforderungen und Voraussetzungen auf der anderen Seite. Deswegen ist das eine sinnvolle, ausgewogene Gesetzgebung. Herr Kollege Thomae, erlauben Sie noch eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion? Eine Abschlussfrage erlaube ich.

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Ich will eines sagen: Deutschland ist ein Land, das Arbeitskräfte braucht, auch aus dem Ausland. Bei dem Bemühen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen, haben wir strukturelle Nachteile. Es gibt sprachliche Hürden, weil unsere deutsche Sprache nirgendwo in der Welt als zweite Verkehrssprache üblich ist. Unser Land gilt auch nicht als klassisches Einwanderungsland. Deswegen tun wir uns sehr schwer, Arbeitskräfte für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen, die wir brauchen, um auch unsere Sozialsysteme zu sichern.

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will schon mal eines klarstellen: Nach bisherigem, jetzigem Recht ist es so, dass eigentlich jeder Ausländer, jede Ausländerin nach acht Jahren einen Einbürgerungsanspruch erwerben kann, also wenn er oder sie acht Jahre unauffällig, ohne groß anzuecken, hier in Deutschland gelebt hat. Bislang ist es zwar theoretisch so, dass man seine alte Staatsangehörigkeit abgeben muss, aber das ist nur in 30 Prozent der Fälle tatsächlich der Fall. In 70 Prozent der Fälle führt eine Einbürgerung nach bereits jetzt geltendem Recht zu einer Mehrstaatigkeit. Das ist die Wahrheit. Künftig wird es so sein, dass man einen Einbürgerungsanspruch nach fünf Jahren erwerben kann und die alte Staatsbürgerschaft nicht abgeben muss. Warum ist es sinnvoll, das so zu regeln?

    PLENARPROTOKOLL 20/148 · 2024-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Deswegen ist das eine integrale Maßnahme, ein Teil des Gesamtkonzepts dieser Koalition, um das Migrationsthema besser in den Griff zu bekommen, um es aufzulösen, falsche Anreize abzubauen, um den Anreiz innerhalb Europas zu senken, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen. Vor allem wollen wir natürlich auch, dass durch Grenzkontrollen, vor allem an den Außengrenzen Europas, eine bessere Kontrolle stattfindet. So ist dieses Gesetz heute ein Teil, ein weiterer Bestandteil einer integralen Migrationspolitik dieser Regierung. Ich danke Ihnen. Vielen Dank, Herr Kollege Thomae. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun bitte ich um Aufmerksamkeit für den Kollegen Philipp Amthor, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD