Stephan Thomae
FDP · Germany
“Wenn ich keinen Antrag mehr stellen dürfte oder keinem Antrag der CDU/CSU mehr zustimmen dürfte, nur weil die AfD zustimmen könnte, gäbe ich der AfD die Herrschaft über mein Abstimmverhalten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Anschläge von Magdeburg und von Aschaffenburg können niemanden kalt lassen. An beiden Tatorten starben viele Menschen. Auch Kinder und Jugendliche wurden verletzt.”
“In den letzten Jahren ist in Deutschland vieles aus dem Lot geraten. Allein in den Jahren 2022 bis 2024 wurden in Deutschland rund 850 000 Asylanträge gestellt. In Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs sind noch einmal mehr als 1 Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.”
“Aber es gibt eben auch Zusammenhänge, über die man sprechen muss und über die man nicht einfach schweigend hinweggehen darf. Deswegen muss man sowohl migrationspolitische als auch sicherheitspolitische Dinge einer Betrachtung unterziehen. Migrationspolitisch hat gerade die FDP in dieser Wahlperiode eine Kehrtwende einleiten können.”
“Das ist ein symptomatischer Befund, wie so oft: Alle sind zuständig, keiner ist verantwortlich. Zu viele Behörden auf Bundes- und Länderebene und die Kommunen fallen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig in den Arm.”
“In allen Fällen waren die späteren Täter vorher schon behördlich und polizeilich bekannt. Das Problem lag nicht bei Ermittlungsmöglichkeiten oder Eingriffsbefugnissen.”
The complete record
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“Wir schaffen bessere Möglichkeiten, Schleuser zu bestrafen oder auszuweisen, wenn dies notwendig ist; weil die Schleuserkriminalität der eigentliche Kerngrund unseres Problems ist. Meine Damen und Herren, dieses Rückführungsverbesserungsgesetz ist eingebunden in ein Gesamtkonzept. Es ist kein isoliertes Gesetz, mit dem wir alle Probleme auf einen Schlag lösen – wie Sie es vorhin kritisiert haben, Herr de Vries –, es ist ein Teil einer Gesamtkonstruktion. Wir brauchen auch Migrationsabkommen mit Rückführungsvereinbarungen, wie sie zurzeit verhandelt werden und erste schon abgeschlossen worden sind. Wir müssen auch weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten ausweisen, weil dann schon der Anreiz, zu uns zu kommen, sinkt.”
“Wir können nur hoffen, dass die Länder und Kommunen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen; denn die Abschiebungen führen am Ende die Länder und Kommunen durch. Nicht der Bund schiebt ab – die Länder machen es, die Kommunen machen es. Wir verbessern aber ihre Möglichkeiten, und ich hoffe, dass die Behörden von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen. Zusätzlich schaffen wir neue Ausweisungsmöglichkeiten, neue Ausweisungsgründe, zum Beispiel die Möglichkeit, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verhängen, wenn eine Person mit falschen Papieren eingereist ist oder dies versucht hat. Wir schaffen einen schweren Ausweisungsgrund, wenn sich jemand antisemitischer Straftaten schuldig gemacht hat.”
“Auch bei der Ingewahrsamnahme kann es ja passieren, dass die Person nicht abgeschoben werden kann, weil etwas dazwischenkommt; weil bei den Einreisepapieren, weil bei den Flugpapieren, den Tickets oder auf der Gegenseite, wo die Person im Zielland der Abschiebung entgegengenommen werden soll, etwas nicht klappt. Dann wird es mit diesen 10 Tagen schon ganz schön eng. Das verlängern wir jetzt auf maximal 28 Tage und verbessern damit die Möglichkeit der Abschiebung. Oder: Wir ermöglichen die Auslesung von Handydaten bei Personen, die keine Passpapiere besitzen, um die Identität, die Herkunft, die Staatsangehörigkeit besser nachweisen zu können. All das sind sinnvolle und gute Maßnahmen.”
“Denn wir schaffen hier in der Tat mit in der Summe um die 40 Einzelmaßnahmen eine gewaltige Verbesserung der Möglichkeit, Rückführungen durchzuführen. Abschiebungen sind enorm aufwendig, langwierig und kompliziert. Wir machen sie jetzt ein gutes Stück weniger aufwendig, langwierig und kompliziert. Das ist die Leistung dieses Gesetzes, meine Damen und Herren. Momentan scheitern viele Abschiebungen zum Beispiel daran, dass sich die betroffenen Personen entziehen, indem sie in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht auffindbar sind. Wir erweitern Betretungsrechte der Vollzugsbeamten, damit sie auch in anderen Räumen schauen können, ob die gesuchte Person sich dort befindet; wenn ein Anhaltspunkt besteht, dass die Person sich dort aufhält. Wir ermöglichen eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Warum?”
“Dieser § 427 Absatz 3 (neu) im FamFG, also in der Verfahrensvorschrift, besagt, dass das Gericht dann keine vorherige Anhörung vor der einstweiligen Anordnung – eine Ingewahrsamnahme – durchführen muss, wenn diese Anhörung dazu führen würde, dass der Zweck der Anordnung, also die Ingewahrsamnahme, gefährdet würde. Dann wird die Anhörung nachgeholt. Und dann brauche ich natürlich die Pflichtbeiordnung, aber nicht vorher. Nur, dann habe ich ihn ja schon. Deswegen, Herr de Vries: Ihre Frage ist ja schlau. Aber die Antwort der Regierung ist schlauer. Wir haben die Frage schon gelöst. Die Antwort findet sich schon im Gesetz. Wenn das Ihr großes Problem ist, dann hoffe ich, es gelöst zu haben und vielleicht jetzt auch Ihre Zustimmung zu dem Gesetz gewinnen zu können.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch mal ganz kurz auf die Bemerkung des Kollegen de Vries eingehen; weil Sie, Herr Kollege de Vries, vorhin meinten, ich sei im Ausschuss gestern ganz irritiert gewesen über eine Rückfrage. Nun ja, das hat der Kollege Kuhle durch seine Frage in gewisser Weise schon aufgelöst. Mir war nicht klar, dass Ihnen nicht klar ist, dass die Frage, die Sie stellten, im Gesetz schon beantwortet ist. Um es noch mal klarzustellen: Mein Gefühl – das sich auch in Ihrer Reaktion als Antwort auf die Frage Herrn Kuhles bestätigte – war, dass Sie noch nicht so ganz genau durchdrungen haben, welchen Weg wir gewählt haben.”
“Deswegen ist es gut, dass diese zehn, elf neuen Rechtsakte auf dem Weg sind und es in diesen Triologverhandlungen am kommenden Montag hoffentlich zu einem Durchbruch kommt. Dann wird man sehen, wie viel in dem letzten Jahr in Deutschland und Europa geschehen ist. Das darf man nicht schlechtreden. Wir müssen die Chancen nutzen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und sage: Auf Wiedersehen im neuen Jahr! Das Wort hat der Kollege Moritz Oppelt für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Auch die Asylverfahrensrichtlinie, wo wir klarmachen, dass wir schnell zu Entscheidungen kommen wollen, vor allem bei den Menschen, bei denen ziemlich klar ist, dass sie aus Ländern mit geringer Schutzquote stammen und voraussichtlich keine gute Bleibeperspektive haben werden, kommt vorwärts. Ebenso ist ein neuer Solidaritätsmechanismus, der eine sinnvolle Verteilung auf ganz Europa ermöglichen wird, unter den Punkten usw. usw. Auch GEAS ist wie das deutsche System ein Gesamtkonzept, in dem sich die Dinge fügen, in dem Bänder ineinandergeflochten werden und am Ende ein Gesamtkonstrukt ergeben. Wichtig ist: Es dauert seine Zeit, bis es wirkt. Es gibt ja einen großen Nachholbedarf auf deutscher wie auf europäischer Ebene; aber wir kommen hier Schritt für Schritt voran.”
“Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt nach vielen Jahren die Chance haben, dieses Gemeinsame Europäische Asylsystem zu reformieren. Seit 2014 klemmt das, kommt nicht voran, und jetzt ist es vor der Europawahl 2024 endlich mal so weit, dass wieder Bewegung in den Apparat kommt – auch dank dieser Bundesregierung. Das ist ein wichtiger Punkt; das sollten wir uns nicht madig machen lassen. Vielmehr ist es wichtig, dass wir hier jetzt eine ganze Reihe Punkte – je nach Zählweise zehn oder elf; Ober- und Unterpunkte zählen separat – weiterverhandeln. Punkte, die seit 2014 nicht in Bewegung sind, kommen jetzt voran. Neue Punkte wie das Screening-Verfahren, mit dem wir dafür sorgen werden, dass alle Menschen an den europäischen Grenzen lückenlos registriert werden, kommen voran.”
“Migrationsabkommen – auch das ist ein wichtiger Punkt – kommen jetzt auf den Weg. Und zuletzt: Sie sprechen hier immer wieder – ich finde das unredlich – von „Turboeinbürgerung“. Wissen Sie: Unser Land ist momentan unattraktiv für Menschen, die herkommen könnten, um hier zu arbeiten. Wenn wir attraktiver werden wollen für Einwanderung, dann müssen wir auch ein attraktives Angebot zur Einbürgerung machen. Das, was wir verhindern – das ist ein wichtiger Punkt –, ist, dass Straftäter und Antisemiten Deutsche werden können. Also: Wichtige Punkte, die zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Aber eigentlich wollten wir über das GEAS sprechen, über das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Hier gilt: Es kann nicht auf Dauer offene Binnengrenzen in Europa geben, wenn die Außengrenzen Europas nicht gründlich kontrolliert werden.”
“Das ist auch wichtig, und hier hat es ganz wichtige Verbesserungen gegeben. Sie beschweren sich, dass wir nur zwei Länder neu zu sicheren Herkunftsländern erklärt hätten: Georgien und Moldawien. In Ihrer Zeit ist das immerhin nicht geschehen. Deswegen ist es ein großer Erfolg, dass wir zwei Länder neu als sicher eingestuft haben. Oder: Sie haben angesprochen, dass viele Menschen hierbleiben dürfen, deren Identität ungeklärt ist. Nein, der Chancen-Aufenthalt ist für solche Menschen, die ihre Identität klären und die eben seit 2015, 2016 in Deutschland sind und seit sieben, acht, neun Jahren nicht abgeschoben werden können und endlich dank des Chancen-Aufenthaltes in Arbeit kommen können. Das sind ganz wichtige Punkte. Deswegen finde ich Ihre Kritik nicht berechtigt.”
“Ich will einmal sagen, dass wir schon zu unserer humanitären Verantwortung stehen, dass wir unsere verfassungsrechtlichen, europarechtlichen, völkerrechtlichen Pflichten wahrnehmen und ernst nehmen. Das ist ein wichtiger Punkt. Aber richtig ist auch eines: Nicht jeder, der zu uns kommt bzw. zu uns kommen will, hat auch einen Anspruch darauf, bei uns zu bleiben. Deswegen haben wir hier schon einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ich aufzählen will; denn Sie haben das, finde ich, ein bisschen in ein falsches Licht gerückt. Zum Thema „Chancenkarte und Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Es ist ja nicht so, dass wir nur Akademiker bräuchten. Wir brauchen auch ganz viele Menschen in unserem Land, die berufspraktische Erfahrungen mitbringen, die in der Hotellerie, Gastronomie, als Erntehelfer oder als Saisonarbeiter mitwirken können.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde ja, dass der Antrag der AfD nicht unbedingt notwendig gewesen wäre. Aber da wir schon mal dabei sind und Sie, Herr Seif, auch ein paar Punkte unserer bisherigen Migrationspolitik angesprochen haben, will ich doch auf diese Punkte eingehen und darauf erwidern. Es ist, finde ich, unübersehbar, dass wir vor allem seit der Zeitenwende des Ukrainekrieges auch in der Migrationspolitik entscheidende wichtige Maßnahmen ergriffen haben. Migrationspolitik ist kein Wasserhahn, an dem man das Wasser auf- und zudrehen kann. Da müssen Maßnahmen schon erst mal wirken und greifen.”
“Das ist so in Ordnung; denn niemand muss Angst davor haben, transparent darzulegen, wie er sich finanziert. Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen aus Koalition und Opposition, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben, bedanken. Wir haben lange und intensiv diskutiert, es hat einige Monate gedauert. Aber es waren, wie ich finde, sehr intensive, konstruktive Diskussionen, für die ich mich bei Ihnen allen bedanken möchte. Ich möchte Ihnen schon jetzt, obwohl ich nachher noch einmal reden werde, ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr wünschen. Vielen Dank und auf Wiedersehen.”
“Ferner gibt es auch Werbemaßnahmen Dritter – von Organisationen, Verbänden, Unternehmen und auch Privatpersonen –, bei denen Geld nicht direkt einer Partei zufließt, aber doch für eine Partei geworben wird. Und auch diese Werbemaßnahmen, diese Parallelaktionen machen wir transparenter, indem die Höhe und die Herkunft dieser Mittel öffentlich dargelegt werden müssen. Das schafft mehr Transparenz, und das ist gut so in unserer Demokratie, meine Damen und Herren. Somit legen wir mit dieser heutigen Änderung des Parteiengesetzes die Grundlagen für modernere, digital ausgerichtete Parteien. Wir schaffen einen Zugewinn an Transparenz. Wir statten die Parteien mit den Mitteln aus, die sie benötigen, um digital aktiver, moderner, offener und transparenter zu werden.”
“Wir kommen der Begründungspflicht nach und legen auch den Mehrbedarf durch die Digitalisierung – auch für die Vergangenheit – dar. So heilen wir den Fehler aus der früheren Gesetzgebung, meine Damen und Herren. Der jetzige interfraktionelle Gesetzentwurf geht aus der Mitte des Deutschen Bundestages hervor. Aber auch die nicht im Bundestag vertretenen Parteien, die das Gesetz auch betrifft, sind informiert und in einem schriftlichen Verfahren beteiligt worden. Wir schaffen mit diesem Gesetz mehr Transparenz. Es werden künftig im Rechenschaftsbericht nicht nur die Spendeneinnahmen ausgewiesen, sondern auch die Sponsoringeinnahmen. Es wird künftig einen Sponsoringbericht geben, der auch im Rechenschaftsbericht nachlesbar ist.”
“Denn es gibt heute wesentlich mehr E-Mails, als es früher Briefe gegeben hat. Das dafür benötigte Plus an Personal ist digitalisierungsbedingter Mehrbedarf. Deswegen hat schon die Vorgängerregierung 2018 die Obergrenze, also den Maximalbetrag, für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien an den Digitalisierungsbedarf angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch beanstandet, dass dieses Gesetzgebungsverfahren damals in einem Eilverfahren – mitten in einer laufenden Fußballeuropameisterschaft – mit unzureichender Begründung durchgeführt worden ist. Deswegen haben wir das als nichtig verworfene Gesetz jetzt in einem mehrmonatigen, den gesamten Sommer und Herbst 2023 andauernden öffentlichen und transparenten Gesetzgebungsverfahren durch ein verfassungsgemäßes ersetzt.”
“Das ist gerade in einer Zeit ganz wichtig, in der die liberale Demokratie von innen und außen herausgefordert und oft auch infrage gestellt wird. Mit der Änderung des Parteiengesetzes schaffen wir zunächst einmal die Möglichkeit, künftig Parteitage und Mitgliederversammlungen digital durchzuführen, wenn man das will. Das soll nicht der Normalfall werden; denn natürlich kann man persönliche Begegnungen nicht digital abbilden. Aber es schafft die Möglichkeit, in begründeten Fällen davon Gebrauch zu machen. Digitalisierung kostet aber auch Geld. Man muss Hardware und Software anschaffen, und man muss für IT-Sicherheit sorgen, um sich gegen Cyberangriffe zur Wehr zu setzen, von denen stets alle Parteien betroffen sind. Man braucht Personal für mehr und schnellere Kommunikation an allen Tagen des Jahres, rund um die Uhr.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die politischen Parteien in Deutschland tragen ganz entscheidend zur demokratischen Willensbildung in unserem Land bei. Ungefähr 1 Million Mitglieder tragen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz in ihrer Freizeit, aber auch durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden wesentlich dazu bei, dass die Demokratie in diesem Lande funktioniert. Diese Mitglieder sind wichtige Träger der parlamentarischen Demokratie bei uns. Durch diese mitgliedschaftliche Organisation haben auch die Parteien eine stetige Anbindung an alle Schichten der Gesellschaft, an alle Berufsstände, an alle Altersgruppen, an die Geschlechter, an Nord und Süd, Stadt und Land, Gebirge und Küste.”
“Das ist alles sehr, sehr technisch; aber es sind wichtige Voraussetzungen, damit das Ausländerrecht bei uns besser funktioniert und die Prozesse bei uns besser und schneller ablaufen. Ich danke Ihnen. Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Ich gehe sofort weiter in der Debatte und gebe das Wort an Gülistan Yüksel für die SPD-Fraktion.”
“Auch im Bereich der Erwerbsmigration wollen wir, dass künftig die zuständigen Stellen besser vernetzt sind, und zwar schon ab Visumsantrag oder Eingang des Aufenthaltsantrags bei der Ausländerbehörde, auch wenn der Aufenthalt nur kurz ist. Schließlich kommt – das ist ein wichtiger Punkt für uns – der Datenschutz gleichwohl nicht zu kurz. Ich sagte es schon: Das Ausländerzentralregister soll ans Datenschutzcockpit angeschlossen werden, damit Abfragen für Betroffene besser nachvollziehbar sind. So kann man als Fazit festhalten, dass die zuständigen Stellen besser vernetzt werden, dass Vorgänge besser automatisiert werden und dass gleichwohl der Datenschutz beachtet wird.”
“Da sind zunächst einmal Mitteilungspflichten bei Sozialleistungsbezug. Bisher ist es so, dass die Ausländerbehörden keine Kenntnis darüber haben, bei welcher Behörde eine Person Sozialleistungen bezieht, welche Behörde also dafür zuständig ist. Das wollen wir künftig verbessern. Leistungsbehörden sollen zentral an das Ausländerzentralregister angeschlossen werden, um schnell relevante Informationen, zum Beispiel über den Fortzug eines Ausländers, zu erhalten. Das ist ein wichtiger Fortschritt, den wir mit diesem Gesetz erzielen, meine Damen und Herren. Wir wollen, dass erhobene Angaben zu ausländischen Papieren künftig nach bundeseinheitlichen IT-Standards verarbeitet werden, was bislang nicht der Fall ist. Bislang entstehen Medienbrüche, und die führen zu Verzögerungen und manchmal auch zu Unklarheiten. Genau das wollen wir verbessern.”
“Dazu muss man Zugriffsrechte klar definieren, also: Wer darf welche Daten an wen weitergeben, und zu welchen Zwecken dürfen Daten eingesehen, bearbeitet, verarbeitet, geändert, weitergegeben oder gelöscht werden? Man muss die Zugriffe auch dokumentieren, damit man nachvollziehen kann, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat; denn nicht jede Behörde muss und darf alles sehen. Aber entscheidende Informationen müssen ausgetauscht werden, in digitaler Form und am besten gleich in Echtzeit. Deswegen möchten wir, dass diese Daten an das Datenschutzcockpit angebunden werden, damit man sehen kann, wer auf die Daten zugreift, wer daran etwas geändert hat, wer sie weiterverarbeitet hat, wer sie gelesen hat und wer sie etwa gelöscht hat. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht das Bild von der Doppeltür entwickelt.”
“Deswegen ist es sinnvoll, alle Daten, die dort vorhanden sind, zu sammeln und zu bündeln. Natürlich ist auch hierbei das Persönlichkeitsrecht der Personen jeweils zu wahren. Auch da gibt es sensible Gesundheitsdaten, die nicht jeder immer gleich wissen muss. Deshalb ist es das Ziel, maximale Klarheit über die Identität einer Person herzustellen – welche Leistungen werden woher bezogen, und für wen sind sie gedacht? welche ausländerrechtlich relevanten Erkenntnisse liegen über eine Person vor? – und gleichzeitig klare Regeln zu schaffen und maximale Kontrolle über das zu behalten, was da gespeichert, verarbeitet, weitergegeben, verändert oder gelöscht wird.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Titel des Gesetzes, das wir heute Abend einbringen, heißt „Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz“. Klingt sehr technisch, ist es auch ein bisschen. Aber trotzdem ist es ein weiterer wichtiger Baustein für das ausländer- und aufenthaltsrechtliche Gesamtkonzept der Koalition. Es ist ein wichtiger Bestandteil; denn Klarheit über die Identität eines Ausländers ist im gesamten Ausländerrecht das A und O. Alle Behörden – Sozialbehörden, Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden – müssen wissen: Wer ist die Person, um die es sich jeweils handelt? Um Klarheit über die Identität eines Ausländers gewinnen zu können, ist das Ausländerzentralregister ein ganz, ganz wichtiger, elementarer Bestandteil.”
“Sie zeigt, dass wir in der Asylpolitik nach und nach eine Zeitenwende einleiten und neue Paradigmata setzen, indem wir reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt erleichtern, aber irreguläre Einwanderung begrenzen und erschweren. Das ist eine Wende in der Asylpolitik. Ich danke Ihnen. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Die Linke Clara Bünger.”
“Nur noch wenige Abschiebungen werden angekündigt. Eine Abschiebung von Straftätern sowie eine Ausweisung von Schleusern und Mitgliedern krimineller Organisationen wird erleichtert. Es wird auch leichter werden, Handys von Geflüchteten auszulesen, um ihre Identität, Staatsangehörigkeit und Fluchtwege besser nachzuvollziehen. Und wir werden Betretungsrechte erweitern, damit sich jemand nicht auf einfachste Art und Weise der Abschiebung entziehen kann, indem er einfach sein Zimmer verlässt. Das ist eine ganze Reihe von Maßnahmen, die am Ende ein Geflecht, eine Struktur ergeben, die zeigt, dass diese Regierung das, was früher eine leere Drohung gewesen ist, nämlich die Abschiebung auch zu vollstrecken, schärfer gestellt wird.”
“Und wenn jemand dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann muss der Staat irgendwann seine Entscheidung umsetzen, er muss sie vollziehen, er muss sie vollstrecken, und dann muss eben die Abschiebung erfolgen. Die Abschiebung ist momentan die komplizierteste, aufwendigste, langwierigste und mühsamste Form, eine Entscheidung zu vollstrecken. Aber es ist eben eine notwendige Entscheidung, meine Damen und Herren. Was wir jetzt machen, ist, dass dieser Vollzug einer behördlichen Entscheidung nicht mehr so mühsam, langwierig, aufwendig und kompliziert ist, sondern dass es leichter und einfacher geht. Dazu ergreifen wir in diesem Gesetz über 40 Einzelmaßnahmen. Ich will nur ein paar aufzählen, damit Sie sehen, was alles im Gesetz steht. Wir verlängern die Dauer des Ausreisegewahrsams auf maximal 28 Tage.”
“Ich bin gerade mittendrin und würde das gerne noch ein bisschen weiter ausführen. Das Gesetz, über dessen Entwurf wir heute diskutieren, dient dazu, Rückführungen zu verbessern. Es ist von Migrationsabkommen die Rede gewesen; auch die werden gerade auf den Weg gebracht und verhandelt. Es werden mehr solcher Abkommen geschlossen werden. Und was wir heute vorlegen, ist ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen. „Abschiebung“ ist kein Begriff aus dem Wörterbuch eines Unmenschen, sondern das ist die notwendige, sinnvolle und konsequente Vollendung einer behördlichen, vielleicht auch gerichtlichen Entscheidung. Wenn ein Asylantrag abgelehnt worden ist, dann muss daraus die Ausreise der betreffenden Person folgen. Dazu gibt es eine Ausreiseberatung, Hilfe und Unterstützung. Es gibt eine Aufforderung.”
“Wir haben Grenzkontrollen intensiviert. Und endlich geht es mit der GEAS-Reform voran, die dazu dient, die europäischen Grenzen besser abzusichern. Dinge, die lange liegen geblieben sind, kommen jetzt endlich auf den Weg, meine Damen und Herren. Wir ergreifen aber auch Maßnahmen, um Einwanderung besser zu steuern. Indem wir die Arbeitskräfteeinwanderung in unseren Arbeitsmarkt schneller ermöglichen, nehmen wir den Migrationsdruck aus der Fluchtbewegung und dem Asylsystem heraus. Wir haben das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt und verbessert, damit mehr Menschen aus den Sozialsystemen in den Arbeitsmarkt hineinkommen. All das sind Maßnahmen, um den Druck im Land zu mildern. Ich will Sie in Ihrem Redefluss nicht stören. Aber möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Alexander Hoffmann zulassen?”
“Wir haben immer noch etwa 1 Million Ukraineflüchtlinge bei uns im Land. Und in diesem Jahr werden es etwa eine halbe Million weiterer Menschen sein, die nach Deutschland kommen, zusätzlich zu denen, die in den vergangenen Jahren zu uns gekommen sind. Das bringt unser Land – die Gemeinden, die Kommunen, die Kindergärten, die Schulen – natürlich an Limits. Deswegen erwarten die Menschen völlig zu Recht, dass diese Regierung wirksame, verhältnismäßige, sinnvolle und rechtsstaatliche Maßnahmen ergreift, um dieser Lage Herr zu werden – nicht uferlos, aber wirksam und evidenzbasiert, mit Ziel und Augenmaß. Dazu ergreift diese Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Zuzugsbeschränkung. Wir haben gerade in der letzten Sitzungswoche zwei weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt: Georgien und Moldau.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser ja doch sehr schrillen Rede, die wir soeben gehört haben, will ich mal ein paar Worte zur Einordnung des Ganzen, zu der Situation sagen, in der wir uns befinden, gerade weil der Ukrainekrieg in den zweiten Winter geht, der das Regieren und die Politik in Europa und in Deutschland total verändert hat, nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch in der Energiepolitik und ebenso in der Migrationspolitik. Es gab schon lange keine Regierung mehr, die in eine solche Krise hinein gegründet worden ist. Es gab zunächst mal die Coronakrise, in der sich diese Regierung gebildet hat. Diese Krise war noch nicht ganz vorbei, da begann der Ukrainekrieg, der auch erhebliche Folgen in Sachen Migration mit sich gebracht hat.”
“Es ist ein weiteres Element dieser Migrationspolitik, die dazu führen wird, dass die Zahlen zurückgehen. Ich danke Ihnen. Ich gestatte mir den Hinweis: Die Ankündigung des Schlusspunktes ersetzt diesen nicht. Also bitte ich, auch Aufzählungen schon miteinzupreisen. Das Wort hat die Kollegin Clara Bünger für die Fraktion Die Linke.”
“Usbekistan, Kirgisistan, Kenia, Kolumbien, die Maghreb-Staaten, Armenien, Gambia – all das sind Kandidaten für weitere Migrationsabkommen und die Prüfung einer Einstufung als sichere Herkunftsstaaten. Wenn die Rückführung zwangsweise erfolgen muss, dann müssen wir natürlich Hürden und Blockaden lockern. Deswegen wird in der nächsten Sitzungswoche ein Rückführungsverbesserungsgesetz eingebracht werden mit Elementen wie der Verlängerung der Abschiebehaft und dergleichen mehr. Meine Damen und Herren, ich muss zum Schluss kommen. Es bleibt die Signalwirkung, dass Menschen gar nicht mehr versuchen, ins Land zu kommen, wenn sie wissen, dass ihre Bleibeperspektive schlecht ist. Deswegen ist das Fazit: Wir entlasten das BAMF. Die Zahlen werden zurückgehen. Wir entlasten die Kommunen, die Kindergärten und die Schulen.”
“Das zeigt: Es macht Sinn, die Förderprogramme für eine freiwillige Rückkehr beizubehalten; denn sie wirken. Wenn aber jemand nicht freiwillig ausreist, dann muss natürlich auch die Abschiebung als Vollzug einer staatlichen Entscheidung möglich sein. Dafür sind Migrationsabkommen ein wichtiges ergänzendes Element. Und genau deswegen verhandelt der Sonderbevollmächtigte Joachim Stamp gerade mit diesen beiden Ländern – Georgien und Moldawien – Migrationsabkommen und Rücknahmevereinbarung. Das ist eine sinnvolle Ergänzung, damit der Ablehnung auch die Rückführung auf dem Fuße folgen kann. Das zeigt: Es ist sinnvoll, weitere Länder in dieser Hinsicht jedenfalls mal zu prüfen.”
“Es besteht dann zwar die Möglichkeit, dagegen einen Eilantrag zu stellen; aber die Gerichte werden den Eilantrag auf Abschiebeschutz und das Hauptsacheverfahren verbinden und zusammen verhandeln, sodass diese Sachen schnell entschieden sein werden. Das bewirkt eine Beschleunigung und eine Entlastung des BAMF, also genau das, was wir brauchen, meine Damen und Herren. Aber auch, wenn diese Entscheidungen beschleunigt getroffen werden, sind die Personen natürlich immer noch da. Deswegen muss sich das mit anderen Elementen verbinden, zum Beispiel mit der freiwilligen Ausreise. Manchmal wird gesagt: Wer reist denn schon freiwillig aus? Macht doch niemand! Tatsächlich sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im letzten Jahr, 2022, sind doppelt so viele Menschen freiwillig ausgereist, wie abgeschoben worden sind.”
“Denn mit Georgien und Moldawien werden zwei Länder – wir haben es gehört – mit einer Schutzquote von weniger als einem halben Prozent in den letzten Jahren – 0,1 Prozent bei Georgien, 0,4 Prozent bei Moldawien im letzten Jahr – als sichere Herkunftsländer eingestuft. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylanträge aus diesen Ländern zunächst einmal als offensichtlich unbegründet ablehnen kann. Kollege Lindh hat schon ausgeführt, dass es da auch Ausnahmen gibt; die Schutzquote beträgt ja nicht 0,0 Prozent. Aber zunächst einmal kann der Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Das entlastet das BAMF, weil diese Anträge priorisiert und vereinfacht behandelt werden können. Die Klagefrist ist dann deutlich verkürzt auf eine Woche, und die Klage entfaltet keine aufschiebende Wirkung gegen die Abschiebung.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Zwischenbilanz, die sich sehen lassen kann, wie ich finde. Und ich will an der Stelle auch sagen, dass der Versuch, zwei Herkunftsländer als sicher einzustufen, nämlich Georgien und Moldawien, bereits von Ihnen in der GroKo in der letzten Wahlperiode unternommen worden ist – ohne Erfolg, weil dieser Versuch nicht hinreichend vorbereitet worden ist und im Bundesrat aufgehalten wurde. Jetzt setzen wir das durch, was Sie nicht geschafft haben. Das gelingt uns zusammen mit Grünen und SPD, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Warum ist diese Einstufung wichtig? Es führt zur Verfahrensbeschleunigung.”
“Es ist ein Sonderbevollmächtigter eingesetzt worden, der derzeit bereits Migrationsabkommen inklusive Rücknahmevereinbarungen aushandelt. Die GEAS-Reform, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die sich fast zwei Jahrzehnte verkantet hat, löst sich jetzt allmählich auch mit Zutun dieser Regierung. Die Grenzkontrollen zur Schweiz werden jetzt bereits in der Schweiz durchgeführt. Mit Polen und Tschechien wird eine Taskforce eingerichtet, um die Grenzkontrollen dort zu verbessern. Die MPK-Beschlüsse von Mai und November befinden sich jetzt bereits in der Umsetzung. Das Scholz/Habeck/Lindner-Papier setzt neue Maßstäbe. In der nächsten Sitzungswoche werden wir weitere Gesetze in erster Lesung im Bundestag einbringen. Und heute fügen wir zwei weitere sichere Herkunftsstaaten in das Asylgesetz ein.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz fügt die Koalition einen weiteren Baustein in die Migrationspolitik der Ampelregierung ein, die das Ziel hat, irreguläre Migration zu begrenzen und die reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt leichter zu machen. Weil manchmal der Eindruck erweckt wird, dass da in den letzten Jahren gar nichts geschehen sei, will ich einfach ein paar Dinge in Erinnerung rufen, die in den letzten 24 Monaten von dieser Koalition beschlossen worden sind. Wir haben im Dezember letzten Jahres das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschlossen. Wir haben mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht dafür gesorgt, dass mehr Leute mit langjähriger Duldung in Arbeit kommen können.”
“Aber sie muss schon binnen einer Wahlperiode zeigen, dass es ihr gelingt, sich zurückzukämpfen in den Bundestag und wieder 5 Prozent der Bevölkerung hinter sich zu bringen. Das muss man schon erwarten. Sie büßt also nicht gleich den Status ein, aber man muss sich eben innerhalb einer Wahlperiode wieder nach vorn kämpfen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft klare Regeln – abstrakt und für alle verbindlich. Jede Stiftung weiß, woran sie ist. Daran ist nichts unzumutbar. Daran ist nichts unmöglich. Daran ist nichts undemokratisch. Es handelt sich um Selbstverständlichkeiten einer wehrhaften Demokratie, die tolerant ist gegenüber vielen, aber nicht gegenüber ihren Feinden. Ich danke Ihnen. Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort Clara Bünger.”
“Aber wenn es eine Partei zum dritten Mal in den Bundestag schafft, dann heißt das, dass sie über acht Jahre mindestens 5 Prozent der Bevölkerung hinter sich hat. Das ist dann schon eine gewisse Dauerhaftigkeit. Von daher scheint es mir im Ermessen des Gesetzgebers zu liegen, sich für diese drei Wahlperioden zu entscheiden. Wenn eine Partei hingegen einmal die Fünfprozenthürde verfehlt und aus dem Bundestag ausscheidet, dann muss das nicht gleich heißen, dass sie, wenn sie mehrere Wahlperioden im Bundestag war und den Einzug einmal verfehlt, nicht mehr den Status einer Grundströmung genießt. Sie muss, wenn sie einmal ausscheidet oder während einer laufenden Wahlperiode den Status verliert, dann nicht sofort alle Mitarbeiter entlassen, die Stiftung abwickeln, alle Mietverträge kündigen.”
“„Grundströmung von erheblichem Gewicht“ messen wir daran, dass diese Partei die Fünfprozenthürde überspringt, in diesen Deutschen Bundestag gewählt ist und damit verdeutlicht, dass sie eine hinreichende Verankerung in der Bevölkerung hat. Und die Dauerhaftigkeit messen wir daran, dass diese Partei es dreimal in den Deutschen Bundestag schafft. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war zu lesen, dass eine Partei, die zum ersten Mal in den Deutschen Bundestag gewählt wird, diese Förderung noch nicht erhalten muss. Nun kann man fragen, ob es schon beim zweiten Mal reicht. Aber das hieße, dass eine Partei für vier Jahre und ein bisschen die Fünfprozenthürde überspringen muss. Das ist angesichts der Volatilität und Beweglichkeit im Parteiensystem keine sehr lange Dauer.”
“Warum sollte der Staat aktiv eine Stiftung finanziell fördern, die sich nicht für diesen Staat und seine Demokratie und seine Ziele einsetzt? Wir sprechen eigentlich in diesem Gesetz von Selbstverständlichkeiten: kein Steuergeld auszureichen für Verfassungsfeinde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung dekonstruieren wollen, sondern nur für diejenigen, die sie stärken möchten. Das ist eine inhaltliche und fast selbstverständliche Voraussetzung. Es gibt noch eine zweite, eher formale zeitliche Voraussetzung, nämlich dass es sich um eine anerkannte Stiftung einer politischen Partei handeln muss, die dauerhaft eine Grundströmung von erheblichem Gewicht in diesem Land verkörpert.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die politischen Stiftungen sind ein fester Bestandteil der politischen Kultur unseres Landes. Sie sind ein wichtiger Träger politischer Bildungsarbeit und erhalten deswegen staatliche Fördermittel. Für die Mittelverwendung genießen sie große Freiheiten. Aber eins ist doch klar: dass sie diese Mittel nicht und niemals gegen diese Demokratie zum Einsatz bringen dürfen. Wenn die Stiftungen staatliche Mittel erhalten, dann natürlich in der Erwartung, dass sie die Mittel auch verwenden, um aktiv für die tragenden Prinzipien unseres Landes einzutreten: für Völkerverständigung, das Zusammenleben der Völker, und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aktives Eintreten ist natürlich eine Voraussetzung.”
“Wir werden uns in der parlamentarischen Beratung gleichwohl noch einmal genau ansehen, ob auch das Gebot der Einhaltung von Gebietsgrenzen bestmöglich eingehalten worden ist und ob auch die prognostische künftige Bevölkerungsentwicklung und dadurch eventuell nochmals notwendige Neuabgrenzungen von Wahlkreisen hinreichend berücksichtigt ist. Es ist zwar nichts Ungewöhnliches, dass Wahlkreisgrenzen bei jeder Wahl neu gezogen werden müssen. Die Eingriffe sollten aber möglichst geringfügig sein, damit das Gebot der Wahlkreiskontinuität auch in Zukunft gewahrt bleibt. Insofern freue ich mich auf die weitere Beratung, die sich wie meist beim Wahlrecht nicht nur mit komplizierten rechtlichen und politischen Fragen, sondern vor allem auch mit mathematischen Berechnungen befassen müssen wird.”
“Insbesondere das Gebot der Wahlkreiskontinuität, aufgrund dessen auch von der Neuabgrenzung anderer Wahlkreise mit Bevölkerungsabweichungen zwischen 25 und 20 Prozent abgesehen wurde, spricht jedenfalls für die kommende Bundestagswahl für die Errichtung eines Wahlkreises Memmingen – Unterallgäu; denn wenn der neu zu errichtende Wahlkreis in München eingefügt würde, bedürfte es dennoch Korrekturen in Schwaben, da in den Wahlkreisen 253 Augsburg-Land und 257 Ostallgäu Neuabgrenzungen nach den gesetzlichen Abweichungshöchstgrenzen ohnehin erforderlich sind. Der Gesetzentwurf übernimmt deshalb den Vorschlag der Bundeswahlleiterin für einen Wahlkreis Memmingen – Unterallgäu.”
“Grundlage dieses Vorschlags sind die Gebote der Wahlkreiskontinuität, der Einhaltung von Gebietsgrenzen und der Reduzierung der Abweichungswerte der einzelnen Wahlkreise auf möglichst unter 15 Prozent, die natürlich bei keiner Wahlkreiseinteilung alle gemeinsam voll verwirklicht werden können.”
“Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsverteilung und mit Blick auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung innerhalb Bayerns hat die Bundeswahlleiterin aufgrund der Zahlen und Daten des Statistischen Bundesamts die Errichtung eines Wahlkreises entweder in München oder in Schwaben vorgeschlagen. Die einbringenden Fraktionen schlagen auf dieser Grundlage mit dem Gesetzentwurf die Errichtung eines neuen Wahlkreises in Schwaben vor. Der neu zu schaffende Wahlkreis 255 Memmingen – Unterallgäu, den der Gesetzentwurf vorsieht, entspricht in etwa dem ehemaligen Bundestagswahlkreis Memmingen, der von 1949 bis 1965 existierte. Er umfasste die kreisfreie Stadt Memmingen sowie die damaligen Landkreise Memmingen, Illertissen und Mindelheim.”
“Hinsichtlich der Streichung eines Wahlkreises in Sachsen-Anhalt sind die einbringenden Fraktionen mit dem Gesetzentwurf dem Vorschlag der Wahlkreiskommission gefolgt. Dieser wurde auf der Grundlage des mittlerweile außer Kraft getretenen Wahlrechts entwickelt, das eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 vorsah. Da aber auch im neuen Wahlrecht, das weiterhin 299 Wahlkreise vorsieht, aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ein Wahlkreis in Sachsen-Anhalt wegfallen muss, konnten die einbringenden Fraktionen den Vorschlag der Wahlkreiskommission übernehmen. Dieser orientiert sich bestmöglich an den Geboten der Wahlkreiskontinuität, der Einhaltung von Gebietsgrenzen und der Reduzierung der Abweichungswerte der einzelnen Wahlkreise auf möglichst unter 15 Prozent.”