Stephan Mayer
CDU/CSU · Germany
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann mir beileibe nicht unterstellen, dass ich nicht das Beste und auch nicht das Maximale für den Sport in Deutschland wollte. Trotzdem bin ich dezidiert gegen den Antrag der Linken, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.”
“Die erste Tranche in Höhe von 333 Millionen ist schon entschieden. Es wird in der zweiten Jahreshälfte eine zweite Tranche wieder in Höhe von 333 Millionen Euro geben. Wir tun ganz konkret etwas, obwohl wir, verfassungsrechtlich wohlgemerkt, gar nicht zuständig sind. Zuständig sind die Länder und die Kommunen.”
“Die Traineroffensive – sie steht im Koalitionsvertrag – wird in diesem Gesetz dergestalt Niederschlag finden, dass wir uns klar dazu bekennen, dass die Trainerinnen und Trainer, die die Grundlage dafür schaffen, dass Deutschland wieder Spitzenathletinnen und -athleten hervorbringt, auch vernünftig und angemessen bezahlt werden.”
“Das bringt mich auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrem Antrag. Ich halte überhaupt nichts von Verfassungslyrik. Was bringt die Aufnahme von neuen Staatszielen ins Grundgesetz, wenn nicht das Regierungshandeln und das konkrete politische Handeln gut sind?”
“Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Ansatz im parlamentarischen Verfahren an der einen oder anderen Stelle auch noch deutlich erhöhen können. Also, das ist schon einmal eine gute Botschaft für den Sport: Ein Rekordhaushalt steht im kommenden Jahr an.”
“Ich möchte hier klar betonen: Es wäre schlechterdings nicht begründbar, dass zwar die Einhaltung des NADA-Codes, also der Kampf gegen Doping, zu einer Fördervoraussetzung für die Sportfachverbände gemacht wird – das ist sie jetzt schon, und sie wird es weiterhin bleiben –, aber die Einhaltung des Safe Sport Codes, der die Grundlage dafür…”
The complete record
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“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie. Ich möchte vorwegschicken: Wir als CDU/CSU-Fraktion werden uns enthalten; ich sage das ganz offen. Das hat auch gute Gründe. Ich kann dabei Bezug nehmen auf meine Rede in der ersten Lesung. Wir erkennen natürlich die Notwendigkeit an, die Richtlinie der EU vom 27. November 2019 fristgerecht in deutsches Recht umzusetzen. Nur, dass wir – das ist der erste Kritikpunkt – nur elf Tage vor Ablauf der Umsetzungsfrist das Gesetz heute in zweiter und dritter Lesung beraten, hat ausschließlich die Ampelkoalition verschuldet. – Es war Ihr Verschulden.”
“Ich habe einige sehr kritische Punkte, die auch von der Praxis angemerkt werden, angesprochen. Abschließend möchte ich eines deutlich sagen: Es ist ja vom Grundsatz her zu befürworten, dass Bundeskanzler Scholz am vergangenen Wochenende davon sprach, dass wir bei Infrastrukturvorhaben ein neues Deutschland-Tempo brauchen. Ich befürchte nur, wenn der Gesetzentwurf so, wie er heute vorliegt, Gesetzeskraft erlangt, dann wird das neue Deutschland-Tempo ein Bummeltempo. In diesem Sinne ist wirklich große Vorsicht an den Tag zu legen, was die Bearbeitung und die Betrachtung dieses Gesetzentwurfes anbelangt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Kaweh Mansoori.”
“Aber der größte Brocken bzw. der größte Bedenkenpunkt in diesem Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht der neu eingeführte § 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Es ist ja vom Grundsatz her ganz charmant, zu sagen: Es gibt eine Klageerwiderungsfrist von zehn Wochen. Nur, was bedeutet dies? Es bedeutet, dass die beklagte öffentliche Hand all die Punkte, die im Sachvortrag der Kläger vorgetragen werden, substanziiert erwidern muss. Wenn sie es nicht tut, gelten diese Punkte als zugestanden, was dann im Umkehrschluss bedeutet, dass eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsverfahren zumindest in Teilen rechtswidrig ist. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich kann uns nur empfehlen, diesen Gesetzentwurf ernsthaft zu wägen.”
“Was aus meiner Sicht, Herr Bundesminister, durchaus kritisch zu betrachten ist, ist die Einführung dieses frühen ersten Termins. Das hört sich zunächst gut an. Nach spätestens zwei Monaten, nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist, muss ein früher erster Termin durchgeführt werden. Mein erster großer Vorbehalt dazu ist, ob bei Großvorhaben innerhalb von zwei Monaten der gesamte Tatsachen- und Sachverhalt wirklich so aufbereitet werden kann, dass man sich damit substanziiert auch mit allen Beigeladenen auseinandersetzen kann. Der zweite große Vorbehalt gegenüber dieser Idee der Einführung eines frühen ersten Termins ist aus meiner Sicht, dass dann auch die Arbeit doppelt gemacht werden muss, weil es sehr unwahrscheinlich ist, insbesondere bei Großvorhaben, dass in einem frühen ersten Termin eine gütliche Einigung möglich sein wird.”
“Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der § 87c VwGO, der neu eingeführt werden soll; hier geht es um das Beschleunigungs- und das Vorranggebot. Es ist ja vom Grundsatz her, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, begrüßenswert, dass bestimmte besonders wichtige und dringliche Infrastrukturmaßnahmen, beispielsweise im Energiebereich, vorrangig behandelt werden. Solange der Spruchkörper, der Personalkörper aber nicht erweitert wird, bedeutet dies doch im Umkehrschluss ganz klar eines: Wenn ich die einen Verfahren vorrangig behandle und beschleunige, werden andere Verfahren zurückgestellt und nachrangig behandelt. Vor dem Hintergrund bringt dieses Vorrang- und Beschleunigungsgebot als erster Schritt zunächst mal überhaupt nichts.”
“Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt durchaus auch den Finger in die Wunde legen, was diesen Gesetzentwurf anbelangt: Es ist ja von der Grundintention durchaus richtig, dass der vorgezogene Baubeginn häufiger stattfinden soll. Der neue § 80c VwGO ist also vom Grundsatz her, Herr Bundesminister, zu begrüßen. Ich hege nur die große Befürchtung, dass er tatsächlich zu einer Verschlimmbesserung führt, weil viele Fragen ungeklärt sind: Was ist ein offensichtlicher Mangel? Was ist die absehbare Zeit, in der dieser Mangel beseitigt werden kann? Ich befürchte, dass mit dieser sehr unkonkreten und sehr vagen Formulierung des § 80c VwGO letzten Endes nicht Besseres, sondern tatsächlich eine Verschlechterung der Situation erreicht wird.”
“Ich möchte nur, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in dem Zusammenhang die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sich die Länder ihrer Verantwortung nicht entziehen, was eine ausreichende Personalausstattung ihrer Verwaltungsgerichte und der Oberverwaltungsgerichte anbelangt. Es kann nicht so sein, dass immer mehr beim Bundesverwaltungsgericht abgeladen wird, was die erstinstanzliche Zuständigkeit anbelangt, und die Länder sich hier vornehm zurückhalten und aus der Affäre ziehen. Ein zweiter wichtiger Punkt, der durchaus zu begrüßen ist, ist, dass nach § 188b VwGO in Zukunft eine Spezialisierung von Spruchkörpern möglich sein soll. Das ist heute auch schon ungeschrieben möglich.”
“Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch deutlich darauf hinweisen, dass wir als CDU/CSU-Fraktion und die Minister der CDU/CSU in der Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode in mannigfaltiger Weise darauf hingewirkt haben, dass wir insgesamt schneller werden, was die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen anbelangt. Wir haben, meine Damen und Herren, insgesamt drei Planungsbeschleunigungsgesetze auf den Weg gebracht und verabschiedet. Wir haben ein Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Jetzt sehen wir uns mal diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung ganz konkret an. Es sind positive Aspekte mit dabei, beispielsweise dass in Zukunft auch für Windkraftanlagen im Küstenbereich erstinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein soll. Das ist mit Sicherheit zu begrüßen.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eines vorausschicken: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt vom Grundsatz her die Intention der Bundesregierung, dass wir in Deutschland schneller und besser werden müssen, was die Realisierung von Infrastrukturvorhaben anbelangt, im Energiebereich, aber genauso im Verkehrsbereich. Wir sind uns hier, was die Grundintention anbelangt, durchaus einig. Ich möchte auch nicht verhehlen – es ist mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen –, dass die Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens natürlich nur ein Aspekt ist, wenn es darum geht, insgesamt schneller zu werden. Deutlich mehr Beschleunigungspotenzial besteht im Bereich der Planung und der Genehmigung, mit Sicherheit mit dem Faktor fünf zu eins.”
“Wir werden, wie gesagt, Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, der Rücküberweisung zustimmen, fordern Sie aber – das ist das letzte Wort – dazu auf, die intendierte Änderung des Lobbyregistergesetzes von diesem Umwandlungsgesetz abzukoppeln – Herr Kollege Mayer, bitte! – und ein eigenes Gesetz daraus zu machen.”
“Diese Änderung sieht vor, dass die Interessenvertreterinnen und ‑vertreter die Schenkungen Dritter nicht anzeigen müssen. Das sage ich jetzt auch mal ganz deutlich an die Adresse der Sozialdemokratie gerichtet: Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Vorkommnisse in Brüssel halte ich es wirklich für sehr, sehr befremdlich, dass Sie hier eine richtige gesetzliche Vorgabe um ein Jahr nach hinten verschieben wollen, nur um es Interessenvertreterinnen und ‑vertretern zu ermöglichen, die Namen und die Anschriften der Schenker bei Schenkungen Dritter nicht angeben zu müssen. Das gehört zur Wahrheit mit dazu. Herr Kollege Mayer, kommen Sie freundlicherweise zum Schluss.”
“Lieb, geflissentlich verschwiegen haben, ist, dass der eigentliche Grund ja nicht der ist, dass der Bundesrat aus reiner Hartnäckigkeit oder Böswilligkeit der von Ihnen beantragten Fristverkürzung nicht zugestimmt hat; vielmehr wurden Sie einfach schlichtweg beim Täuschen und beim Schummeln erwischt. Sie haben versucht – und das gehört zur Wahrheit und zur Gesamtheit eben auch mit dazu –, am Dienstag, dem 29. November 2022, um 18.33 Uhr, mittels eines ausgetauschten Änderungsantrages kurzfristig eine Änderung des Lobbyregistergesetzes in dieses Artikelgesetz mit reinzubringen und damit eine vollkommen sachfremde Materie dem eigentlichen Artikelgesetz anzuschließen. Man kann hier jetzt einfach nur „Autsch, beim Täuschen und beim Tricksen erwischt“ sagen. Das, Herr Kollege Dr.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Dr. Lieb, ich hätte auch sehr gerne jetzt über die Inhalte des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie gesprochen. Wir haben schon in der ersten Lesung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir vom Grundsatz her diesem Gesetzentwurf große Aufgeschlossenheit entgegenbringen. Wir haben in den Ausschussberatungen einen aus meiner Sicht sehr dezidierten Änderungsantrag eingebracht. Nun haben Sie eben den Antrag auf Rücküberweisung in den Rechtsausschuss gestellt. Ich darf Ihnen, Herr Dr. Lieb oder den Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, hier zusagen: Wir als Unionsfraktion werden diesem Antrag zustimmen. Aber was Sie, Herr Dr.”
“Deswegen haben wir uns – Herr Kollege Monstadt hat auf unsere Forderungen bereits hingewiesen – neben dem Thema „Unterstützung der Sportvereine in der Energiepreiskrise“ auch sehr stark der Themen „Sport und Gesundheit“ und „Sport und Bewegung“ angenommen. Ich gehe davon aus – ich bin froh darüber –, dass Die Linke unseren Anträgen zustimmt. Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Ich gehe auch davon aus: Die Regierungskoalition wird sich dem nicht anschließen können. Ich möchte aber eines versprechen: Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss. Wir werden dieses Thema weiterhin nachhaltig bearbeiten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Nächster Redner in dieser Debatte ist Dr. Herbert Wollmann für die SPD-Fraktion.”
“Deswegen möchte ich eines dazusagen: Es gibt Länder wie Bayern, die den Sport vorbildlich unterstützen. Wichtig ist zum Beispiel aber auch die dritte Sportstunde. Wir müssen mehr Bewegung in Deutschland initiieren. Der letzte Kinder- und Jugendsportbericht, der vor zwei Jahren veröffentlicht wurde, hat zutage gefördert, dass nur 16 Prozent der 14- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen und nur 8 Prozent der Mädchen die heute schon erwähnten WHO-Empfehlungen zum Sporttreiben erfüllen. Es muss unser Ziel sein, dass wir die Leute in Deutschland, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger stärker zum Sport und zur sportlichen Bewegung animieren.”
“In einer Umfrage des DOSB unter den Sportvereinen in Deutschland kam als Ergebnis heraus: 40 Prozent der Sportvereine befürchten im Zuge der Energie- und Strompreiskrise starke Benachteiligungen, und 6 Prozent erwarten sogar existenzielle Folgen für ihren Sportverein. Das ist deutlich mehr als in der Coronapandemie. Da hatten nämlich nur 26 Prozent starke Auswirkungen und nur 2 Prozent existenzielle Auswirkungen erwartet. Eines ist klar: Die Dimension der Energie- und Strompreiskrise für den organisierten Sport ist weitaus dramatischer als Auswirkungen der Coronapandemie. Die Bundesregierung handelt hier nicht bzw. zu zögerlich und greift dem Sport nicht ausreichend unter die Arme. Ich sage aber auch ganz offen: Wir dürfen in dem ganzen Spiel natürlich nicht die Länder aus der Verantwortung nehmen.”
“Die lapidare Begründung: Eine Kommune, eine Gemeinde kann nicht pleitegehen, die kann nicht insolvent gehen; deswegen müssen wir als Bund sie auch nicht unterstützen. Da hat die Bundesregierung klar danebengegriffen. Meines Erachtens wird eines deutlich: Der Sport hat in der Bundesregierung keine Lobby. Der Sport wird stiefmütterlich behandelt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir bräuchten hier wirklich eine starke Unterstützung. Ich erlebe es, glaube ich, genauso wie Sie: Es gibt eine riesige Verunsicherung in den Sportvereinen. Täglich erreichen mich Hilferufe, Schreiben von Sportvereinen, die nicht wissen, wie es weitergehen soll.”
“Die Bundesregierung hat es wirklich verstanden, den Sport nicht zur berücksichtigen. Es war ein Kunststück, dass der Sport in drei Entlastungspaketen, die geschnürt wurden, kein einziges Mal erwähnt wurde. Erst jetzt bei der Gas- und Strompreisbremse wird der Sport lapidar mit erwähnt. Außerdem sind die Sportvereine außen vor bei der Härtefallregelung. Zusammengefasst: Erstens. Dreimal ist der Sport bei den Entlastungspaketen vernachlässigt worden. Zweitens: keine Berücksichtigung des Sports in der Härtefallklausel. Und drittens. Die Kommunen – Herr Kollege Hartewig, Sie haben gerade zu Recht darauf hingewiesen – sind häufig Träger von Sportstätten, sei es von Hallenbädern oder von Turnhallen, und sind leider auch nicht antragsberechtigt, was den Sport anbelangt.”
“Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, erfüllt der Bewegungsgipfel nicht die Ziele, die damit verbunden werden. Läppische 25 Millionen Euro ist die Bundesregierung bereit den Sportvereinen an Unterstützung zu geben, um aus der Coronapandemie herauszukommen. Alleine mein Heimatbundesland Bayern bietet den Sportvereinen in diesem Jahr – genauso aber auch im kommenden Jahr – 40 Millionen Euro, um durch die schwierige Coronapandemie bzw. die Energiekrise zu kommen. Auch das kleine Bundesland Schleswig-Holstein bietet den eigenen Sportvereinen allein 9 Millionen Euro an Unterstützung in der Energiekrise an. Dagegen nehmen sich die 25 Millionen Euro des Bundes außerordentlich bescheiden aus. Erschwerend kommt hinzu: Erstens wird zu wenig Geld zur Verfügung gestellt, zweitens ist vieles unklar.”
“Nur ist es leider so: Erstens, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, kommt dieser Bewegungsgipfel zu spät. Zweitens – da gebe ich dem Kollegen Hahn recht – ist er vollkommen falsch konzipiert. Das wird eine elitäre Veranstaltung der Bundesregierung. Ich empfinde es als wirklich unerträglich, dass wir als Parlament außen vor sind. Die jeweiligen fachpolitischen Sprecher sowohl aus dem Sportausschuss als auch aus dem Gesundheitsausschuss werden zu diesem Bewegungsgipfel nicht hinzugeladen. Aber nicht nur das: Auch der organisierte Sport, die Sportvereine, die ihre Anliegen, ihre Bedürfnisse, ihre Wünsche, ihre Forderungen vorbringen wollen, sind bei diesem Bewegungsgipfel vollkommen ausgeschlossen. Das ist eine elitäre, bundesregierungsinterne Veranstaltung, und damit ist der Gipfel nicht wert, wofür er gedacht ist.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir debattieren heute zwei Anträge der CDU/CSU zum Sport, die auf den ersten Blick vielleicht nichts miteinander zu tun haben. Aber da trügt der Schein. Beide Anträge haben eines zum Ziel, nämlich die Menschen stärker zum Sport, zur Bewegung zu bringen und insbesondere den 87 000 Sportvereinen in Deutschland in dieser schwierigen, krisenhaften Situation stärker unter die Arme zu greifen. Ein Positives hat der Antrag zur Bewegung schon gebracht: Nur durch diesen Antrag ist die Bundesregierung endlich aus den Puschen gekommen und hat den Bewegungsgipfel auf den 13. Dezember terminiert. Das wäre nicht der Fall gewesen, wenn wir nicht auf die Tube gedrückt hätten.”
“Aber ich sage auch ganz offen: Hier darf die Eilbedürftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens – Stichwort „31. Januar kommenden Jahres“ – die Qualität des Gesetzes nicht unterminieren. Deswegen werden wir als Unionsfraktion auch sehr intensiv darauf blicken, ob hier nicht durchaus auch noch Fehler behoben werden müssen, die sich derzeit im Regierungsentwurf befinden. Herzlichen Dank. Den Beitrag von Esra Limbacher für die SPD nehmen wir zu Protokoll. 1 Anlage 9 Das Wort hat der Abgeordnete Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.”
“Was aber aus meiner Sicht sehr vorsichtig zu behandeln ist, ist die Frage, wie man mit berechtigten Verschwiegenheitsverpflichtungen von Notaren oder auch von Rechtsanwälten bei dieser Missbrauchskontrolle der Registergerichte umgeht. Dritter Punkt. Wir begrüßen es vom Grundsatz her auch, dass das Spruchverfahrensgesetz im Rahmen dieses Gesetzespaketes mit novelliert wird. Das Spruchverfahren insgesamt muss schneller, unbürokratischer ablaufen. Deswegen begrüßen wir es, dass der anwaltschaftliche Vertretungszwang im Spruchverfahrensgesetz mit eingeführt wird. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt, der Gesetzentwurf war dringendst überfällig; er ist jetzt endlich bei uns im Bundestag. Wir werden uns in den nächsten Wochen, zeitnah, damit beschäftigen.”
“Ich darf Ihnen kurz drei Punkte nennen: Der erste Punkt ist die Frage: Wie gehen wir mit Anwartschaften um, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erworben wurden? Es ist ein wichtiger Punkt, insbesondere auch bei Spaltungen von Unternehmen, die einen Auslandsbezug aufweisen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ihrer berechtigten Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge verlustig gehen, wenn es zu einer internationalen Aufspaltung eines Unternehmens kommt. Ein zweiter sehr wichtiger Punkt ist das Thema der Missbrauchskontrolle, das Sie angesprochen haben. Wir begrüßen es, dass nach diesem neuen Gesetzentwurf die Registergerichte verpflichtet werden, zu prüfen, ob Umwandlungen oder Spaltungen zu missbräuchlichen, kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorgenommen werden. Das ist vom Grundsatz her zu begrüßen.”
“Aus meiner Sicht wäre es dringend erforderlich gewesen, dass uns dieser Gesetzentwurf frühzeitiger vorgelegt worden wäre. Ich kann Ihnen eines sagen: Für uns als CDU/CSU-Fraktion stehen bei diesem Gesetzentwurf der Schutz der Gläubiger, der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Schutz der Minderheitsgesellschafter vor allem. Wir begrüßen es durchaus, Herr Staatssekretär, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf teilweise sogar über die Umwandlungsrichtlinie hinausgeht, indem auch rein innerstaatliche Fälle von Umwandlungen, Aufspaltungen bzw. Verschmelzungen mit umfasst werden. Ich glaube, das ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit für die Unternehmen durchaus von Vorteil. Wir haben aber auch noch bestimmte Punkte, die wir uns sehr intensiv ansehen wollen.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir als CDU/CSU-Fraktion begrüßen vom Grundsatz her die Vorlage dieses Novellierungsgesetzes zum Umwandlungsgesetz. Aber, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich muss sagen: Mit der Zustimmung ist es noch nicht so weit. Wir sind in der ersten Lesung, und es kommt noch eine Anhörung, bei der wir uns sehr intensiv mit den Sachverständigen und mit den eingegangenen unterschiedlichen Stellungnahmen der Interessenverbände beschäftigen werden. Wir stehen leider, Herr Staatssekretär, unter Zeitdruck, weil die Bundesregierung es nicht verstanden hat, diesen wichtigen Gesetzentwurf früher vorzulegen. Die Umwandlungsrichtlinie vom 27. November 2019 sieht eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Januar nächsten Jahres vor.”
“Daher ist es notwendig, in einem ersten Schritt die Liste der Kriminalitätsbereiche in Artikel 83 Absatz 1 AEUV um den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union auszuweiten, um in einem zweiten Schritt den Erlass materieller sekundärrechtlicher Vorschriften im Wege einer EU-Richtlinie zu ermöglichen, die unter anderem Mindestvorschriften für die Definitionen und Strafen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union enthalten.”
“Eine Harmonisierung der Strafen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union würde die Wirksamkeit, die Verhältnismäßigkeit und die abschreckende Wirkung solcher Strafen erhöhen. Ein gemeinsames Vorgehen auf EU‑Ebene würde nicht nur zu gleichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten beitragen und die Strafverfolgung sowie die justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union verbessern, sondern auch zu weltweit gleichen Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit mit Drittländern bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union beitragen.”
“In dreizehn Mitgliedstaaten stellt der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar. Lediglich in zwölf Mitgliedstaaten ist ein Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union eine Straftat. In zwei Mitgliedstaaten zieht die Straftat des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union konkret jedoch nur verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich. Hinzu kommt, dass Verstößen gegen EU‑Sanktionen in manchen Mitgliedstaaten unzureichende Priorität eingeräumt wird. Letztlich untergräbt eine uneinheitliche Durchsetzung die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen und die Fähigkeit der EU, mit einer Stimme zu sprechen.”
“Derzeit wendet die Europäische Union über 40 verschiedene länder- und sachbezogene Sanktionsregime beziehungsweise sogenannte restriktive Maßnahmen an. Für die Durchführung und Durchsetzung von EU‑Sanktionen sind die Mitgliedstaaten zuständig. Aufgrund des Angriffskriegs der Russischen Föderation ist es notwendig, eine effektivere Sanktionsdurchsetzung sicherzustellen und das Sanktionsstrafrecht EU‑weit zu harmonisieren. Die nicht-harmonisierten Regelungen führen in letzter Konsequenz zur Gefährdung der Ziele der EU und zu Verzerrungen im Binnenmarkt, da Unternehmen, einschließlich EU‑Tochtergesellschaften von Drittlandsunternehmen, Wege finden können, die restriktiven Maßnahmen zu umgehen. Und auch Einzelpersonen gelingt es weiterhin, Zugang zu ihren Vermögenswerten zu haben, womit sie ihr Regime weiterhin unterstützen können.”
“Wir werden es weiterhin nicht dabei bewenden lassen, nur darauf hinzuweisen, dass der Sport in Deutschland von der jetzigen Bundesregierung stiefmütterlich behandelt wird. Wir werden uns dort, wo wir Entscheidungen beeinflussen können, aktiv und konstruktiv für den Sport und für die Sporttreibenden in Deutschland einsetzen. Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel Emmerich.”
“Frau Ministerin, dieses Programm ist vom Grundsatz her richtig, es ist nur völlig unzureichend finanziert. Sie haben vergessen, zu erwähnen: Dieses Programm ist mit gerade mal 25 Millionen Euro dotiert, davon gehen 5 Millionen Euro in eine Werbekampagne, 1,3 Millionen Euro entfallen auf Verwaltungsausgaben, sodass letzten Endes weniger als 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Wenn man dies auf 90 000 Sportvereine in Deutschland runterbricht, stellt man fest: Bei einem Sportverein kommen gerade einmal 200 Euro an. Ich sage es offen: Das ist lächerlich. Es ist völlig unzureichend. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU/CSU werden weiterhin die Parteien sein, die sich für den Sport in Deutschland stark machen, die auf diese Defizite der Bundesregierung hinweisen.”
“Denn selbst die 370 Millionen Euro, die der Bund im letzten und in diesem Jahr zur Verfügung gestellt hat, tragen in keiner Weise dazu bei, den Investitionsstau im Bereich von maroden Schwimmhallen, von verfallenen, von nicht modernen Turnhallen zu beenden. Das ist ein wichtiger Aspekt. Vor dem Hintergrund kann ich Sie nur dringend auffordern, diese Entscheidung zu revidieren. Es herrscht große Enttäuschung bei den Sportvereinen und in den Kommunen in Deutschland über diese Entscheidung. Ich kann Ihnen aber eines zusagen: Wir als CDU/CSU, als die Parteien des Sports und des Ehrenamtes in Deutschland, werden nicht müde werden, auf dieses Defizit weiter hinzuweisen. Meine Kolleginnen und Kollegen, Sie haben Ihren Neustart im Bereich des Sports groß gelobt.”
“In der letzten Legislaturperiode haben wir als CDU/CSU-geführte Bundesregierung und vor allem im Bundesinnenministerium den Goldenen Plan wiederaufgelegt, den Investitionspakt Sportstätten, mit 370 Millionen Euro im letzten Jahr und in diesem Jahr und einer Ausgabeverpflichtung für das kommende Jahr in Höhe von 121 Millionen Euro. Leider haben Sie, Frau Faeser, jetzt entschieden, dass dieses Programm komplett eingestellt wird. Das ist, sage ich ganz offen, ein Schlag ins Gesicht von 90 000 Sportvereinen, von 27 Millionen Sportlerinnen und Sportlern in Deutschland und von 8 Millionen Ehrenamtlichen im Sport. Diese Vollbremsung ist absolut kontraproduktiv.”
“Nur, meine sehr verehrte Frau Ministerin: Wenn wir weiterhin an der Spitze in Europa stehen wollen, was die Leistungen im Spitzensport anbelangt, dann müssen wir auch investieren. Dann brauchen wir vor allem auch moderne und zeitgemäße Sportstätten. Wenn ich mir jetzt den Haushalt des Bundesinnenministeriums ansehe, dann stelle ich fest: Es wird genau das Gegenteil gemacht. Wir haben laut Deutschem Olympischen Sportbund in Deutschland einen Investitionsstau im Bereich der Sportstätten in Höhe von ungefähr 31 Milliarden Euro.”
“Ich möchte betonen, dass die 28 Millionen Euro Entschädigungszahlung zwar in keiner Weise das Leid, den Schmerz, die Trauer der Opfer und insbesondere deren Angehörigen tilgen können, aber diese Einigung ist ein wichtiges Signal und hat aus meiner Sicht – den Eindruck hatte ich auch am vergangenen Montag bei der Gedenkveranstaltung – eine befriedende Wirkung. Ich möchte auch betonen, dass sich insbesondere die Bayerische Staatsregierung sehr konstruktiv diesbezüglich mit engagiert hat. Das zweite sehr erfreuliche Ereignis waren die European Championships: elf Tage große Begeisterung, begeisterte, friedlich feiernde Zuschauerinnen und Zuschauer in München aus nah und fern, aus dem Inland und aus dem Ausland, schönes Wetter, große Erfolge, auch der deutschen Sportlerinnen und Sportler.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Ministerin, Sie haben den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Mittelpunkt Ihrer Rede gestellt. Ich glaube, das ist richtig. Im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenhaltes spielt natürlich der Sport eine ganz entscheidende Rolle. Im Bereich des Sports gab es in den vergangenen Wochen aus meiner Sicht zwei erfreuliche Ereignisse. Das eine Ereignis haben die Kollegin Schäfer und der Kollege Dr. Lieb bereits erwähnt: die aus meiner Sicht sehr erfreuliche Einigung der Bundesregierung, des Freistaats Bayern und der Landeshauptstadt München mit den Opferfamilien des islamistischen Terroranschlags vom 5. September 1972, auch wenn es sehr lange gedauert hat.”
“– in Zukunft alternativ zur Präsenzhauptversammlung eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Herzlichen Dank. Als Letzter erhält das Wort: Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.”
“Wir haben in der Coronapandemie die Erfahrung gemacht, dass bei der Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen durchaus Probleme entstehen, was die IT-Sicherheit anbelangt. Unser Änderungsantrag sieht vor, dass der jeweilige Stand der Technik, auch was IT-Sicherheit anbelangt, zu berücksichtigen ist. Dass dies keine Zustimmung Ihrerseits gefunden hat, bedauere ich wirklich ausdrücklich. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung: Wir schaffen mit diesem Gesetz kein totes Recht – mit „totem Recht“ meine ich, dass davon in der Praxis kein Gebrauch gemacht wird – – Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege; Sie haben weit überzogen. – sondern wir schaffen wirklich eine gute und durchaus praktikable Möglichkeit für Aktiengesellschaften, – Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.”
“Virtuelle Hauptversammlungen, die sich ja in der Coronapandemie durchaus bewährt haben, müssen so durchgeführt werden, dass sie praktikabel sind, dass die missbräuchliche Inanspruchnahme des Rede- und Antragsrechts ausgeschlossen werden kann, beispielsweise in der Form, dass das Rederecht beschränkt wird, dass die Redeliste geschlossen werden kann, dass nur die Personen sich zu Wort melden dürfen, die auch in der Lage sind, per Video zugeschaltet zu werden, weil es nicht ausreicht, nur per Mausklick eine Frage zu stellen. Vor diesem Hintergrund sind wir als CDU/CSU-Fraktion durchaus geneigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.”
“Es waren vor allem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und unser vormaliger Kollege Professor Hirte, die sich nachdrücklich für die Einführung von virtuellen Hauptversammlungen eingesetzt haben. Deswegen stehen wir nachdrücklich hinter diesem Entwurf. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf wurde im Laufe der Zeit noch etwas verändert, vom Referentenentwurf zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Ich glaube, dass der jetzige Entwurf deshalb am besten gelungen ist, weil auf der einen Seite in größtmöglicher Weise den berechtigten Anliegen der Aktionäre – was das Einreichen von Anträgen belangt, was die Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts anbelangt – Rechnung getragen wird, auf der anderen Seite aber natürlich auch die berechtigten Anliegen der Aktiengesellschaften im Blick behalten werden.”
“Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Ich darf mich natürlich den lieben Geburtstagsglückwünschen anschließen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften erfährt unsere Zustimmung. Er ist aus unserer Sicht ein gut austarierter Kompromiss zwischen den Interessen und Anliegen der Kapitalgesellschaften, der Aktiengesellschaften auf der einen Seite und den berechtigten Anliegen und Forderungen der Eigentümer der Aktiengesellschaften, sprich: der Aktionäre, auf der anderen Seite. Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass dieser Gesetzentwurf nicht aus dem luftleeren Raum kommt, sondern seine Ursprünge in der letzten Legislaturperiode hat.”
“Abschließend bleibt mir nur die Bitte an Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, da er Deutschland fit für die Zukunft macht.”
“Die organisierte Kriminalität ist auch im Internet präsent und ist mittlerweile versiert genug, um Schwachstellen im System aufzuspüren und für sich zu nutzen. Bei Manipulation im Datentransfer, zuungunsten der Beteiligten, können sehr große wirtschaftliche Schäden entstehen, die nicht ohne Weiteres auf ein kriminelles Element zurückzuführen sind. Um dieser Bedrohung Stand zu halten und im Ernstfall Angriffe aus dem Internet abwehren zu können, müssen die Sicherheitsanforderungen an die Kommunikationssoftware der Notare hoch sein und auch überprüft werden. Dies kann nur mit einem Kommunikationssystem gewährleistet werden, das von Experten geschrieben wurde und permanent weiterentwickelt wird. Nur diese Qualitätsmerkmale machen das Onlineverfahren einem Präsenzverfahren gleichwertig.”
“Klar ist auch, dass das Betreiben eines Computers und seine Herstellung auch nicht völlig klimaneutral sind, jedoch ist die digitale Lösung der notariellen Beglaubigung die deutlich klimafreundlichere Lösung. Eine weitere wichtige Anpassung haben wir in Form des § 78p der Bundesnotarordnung vorgenommen, nach der die Beurkundungen mittels Videokommunikation ausschließlich über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer durchgeführt werden dürfen. Dem hoheitlichen Charakter wird damit Ausdruck verliehen. Gleichzeitig wird die Software, die zur Kommunikation verwendet wird, vorher auf ihre Verlässlichkeit geprüft und muss Mindeststandards im Bereich Internetsicherheit garantieren.”
“Das bedeutet für Interessenten, dass die Anreise zu dem jeweiligen Notar nicht mehr notwendig ist. Änderungen der Geschäftsanschrift, ein Geschäftsführerwechsel und alle vergleichbaren Routinevorgänge können digital im Handelsregister angemeldet werden, und das ist Fortschritt. Ein weiterer Punkt, den ich nur von ganz wenigen bis jetzt vernommen habe, ist, dass wir es mit diesem Gesetzentwurf schaffen, die Umwelt weniger zu belasten. Wir sind mit dem Klimaschutz in Deutschland noch längst nicht da, wohin wir wollen, und der Weg dorthin wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch ist jedem völlig klar, dass jeder Flug und jede Autofahrt nicht klimaneutral ist und die Umwelt belastet.”
“Wir haben uns aus diesem Grund nochmals intensiv mit den Vorschlägen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass es am sinnvollsten und gerechtesten wäre, wenn alle Rechtsträger die Möglichkeit erhalten, ihre Handelsregisteranmeldung über das Verfahren der Onlinebeglaubigung durchzuführen. Sinnvoll ist auch die Einbeziehung von Anmeldungen zum Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens für Onlinebeglaubigungen. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens der Onlinebeurkundung auf GmbH-Sachgründungen, Gründungsvollmachten und einstimmig gefasste Beschlüsse zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalmaßnahmen ausgeweitet. Insgesamt wird den Beteiligten der physische Gang zum Notar erspart.”
“Nach viel Hin und Her wird die GmbH-Gründung zum 1. August 2022 endlich Realität, und das ist in erster Linie ein Verdienst der CDU/CSU-Fraktion. Aufbauend auf unseren Initiativen folgt nun der zweite Schritt: Mit der Ergänzung der Regelungen der Digitalisierungsrichtlinie können jetzt bestimmte Rechtsträger per Videokommunikation eine notarielle Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen durchführen. Auch notarielle Beurkundungen von Willenserklärungen im Rahmen der Gründung von GmbHs mittels Videokonferenz sind zulässig. All diese Anpassungen sind zu begrüßen. Dennoch greifen sie noch zu kurz.”
“Eine sinnvolle Beschäftigung, bei der der Mensch die jeweilige Sprache lernen kann, einen geregelten Tagesablauf hat und das gute Gefühl hat, für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie selbst aufzukommen, ist unabdingbar für eine funktionierende Integration, unabhängig davon, in welchem Land sie stattfinden soll. Diese Möglichkeit erhalten sie nur, wenn es genügend Unternehmen gibt, die ihnen die Chance bieten, sich zu entwickeln. Aus diesem Grund werden wir unser Engagement weiterführen und mit allen Mitteln weitere bürokratische Hürden reduzieren, denn auf eins sei ganz klar hingewiesen: Vieles, was Sie in dem Gesetzentwurf der Regierung finden, steht dort ausschließlich auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion. Wir haben in der letzten Legislaturperiode, nur um ein Beispiel zu nennen, die digitale GmbH-Gründung gefordert.”
“Hinsichtlich der aktuellen weltpolitischen Ereignisse, des bestialischen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie der starken wirtschaftlichen Weltmarktmitbewerber wie beispielsweise China ist es essenziell, Anreize für Gründer zu schaffen, ihre Vision hier in Europa, bestenfalls in Deutschland, auf den Weg zu bringen. Menschen, die aus verschiedenen Gründen bei uns Zuflucht und Schutz suchen, können nur Teil unserer Gesellschaft werden, wenn sie auch berufliche Teilhabe finden. Dies hat uns die Vergangenheit gelehrt.”