Stephan Mayer
CDU/CSU · Germany
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann mir beileibe nicht unterstellen, dass ich nicht das Beste und auch nicht das Maximale für den Sport in Deutschland wollte. Trotzdem bin ich dezidiert gegen den Antrag der Linken, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.”
“Die erste Tranche in Höhe von 333 Millionen ist schon entschieden. Es wird in der zweiten Jahreshälfte eine zweite Tranche wieder in Höhe von 333 Millionen Euro geben. Wir tun ganz konkret etwas, obwohl wir, verfassungsrechtlich wohlgemerkt, gar nicht zuständig sind. Zuständig sind die Länder und die Kommunen.”
“Die Traineroffensive – sie steht im Koalitionsvertrag – wird in diesem Gesetz dergestalt Niederschlag finden, dass wir uns klar dazu bekennen, dass die Trainerinnen und Trainer, die die Grundlage dafür schaffen, dass Deutschland wieder Spitzenathletinnen und -athleten hervorbringt, auch vernünftig und angemessen bezahlt werden.”
“Das bringt mich auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrem Antrag. Ich halte überhaupt nichts von Verfassungslyrik. Was bringt die Aufnahme von neuen Staatszielen ins Grundgesetz, wenn nicht das Regierungshandeln und das konkrete politische Handeln gut sind?”
“Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Ansatz im parlamentarischen Verfahren an der einen oder anderen Stelle auch noch deutlich erhöhen können. Also, das ist schon einmal eine gute Botschaft für den Sport: Ein Rekordhaushalt steht im kommenden Jahr an.”
“Ich möchte hier klar betonen: Es wäre schlechterdings nicht begründbar, dass zwar die Einhaltung des NADA-Codes, also der Kampf gegen Doping, zu einer Fördervoraussetzung für die Sportfachverbände gemacht wird – das ist sie jetzt schon, und sie wird es weiterhin bleiben –, aber die Einhaltung des Safe Sport Codes, der die Grundlage dafür…”
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“Es ist nicht klar, ob dem Gericht auch ein Ermessensspielraum zusteht, wenn es darum geht, eine Klage möglicherweise auszuschließen, wenn eine konkrete Interessenkollision vorhanden ist. Die jetzige Regelung in § 4 ist zu eng, weil feststehen muss, dass diese Klage zulasten der Verbraucher geht. Wir mahnen an, genauso wie es auch die Bundesrechtsanwaltskammer tut, dass hier entsprechend ein Ermessenspielraum für das Gericht eingeräumt wird. Zu § 28, was die Funktion des Sachwalters anbelangt. Es ist in dem Gesetzentwurf nicht geklärt, ob der Sachwalter auch Treuhänder ist. Zu § 38 des Gesetzentwurfes, in dem es um Insolvenzverfahren geht. Es ist dort leider nicht genau geklärt, ob sich diese Klage nur gegen bereits befriedigte Anspruchsgläubiger im Insolvenzverfahren richtet.”
“Zweitens wird die Justiz in Deutschland mittels dieses Gesetzentwurfes in keiner Weise entlastet. Das lässt sich auch ganz klar an unterschiedlichen Themen festmachen, zum Beispiel daran, was die Klagebefugnis anbelangt. Es ist in keiner Weise geklärt: Dürfen auch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz eine Verbandsklage, eine Abhilfeklage erheben? Sie dürfen sich unstreitig einer Klage anschließen, die von Verbrauchern eingereicht wurde. Aber dürfen sie sie auch selbst erheben? Sind Soloselbstständige auch wie kleine Unternehmer zu behandeln? Das ist in keiner Weise geklärt. Der wichtige Punkt des Verhinderns von Interessenkollisionen, von Interessenkonflikten ist in § 4 des Gesetzentwurfes nicht stichhaltig geregelt.”
“– Herr Kollege Buschmann, meine Kolleginnen und Kollegen von der Ampelkoalition, lesen Sie mal die Stellungnahmen vom Deutschen Anwaltsverein, von der Bundesrechtsanwaltskammer, vom Deutschen Richterbund, vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Sie lassen alle kein gutes Haar an Ihrem Gesetzentwurf und mahnen deutlichen Änderungs- und Verbesserungsbedarf an. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes ist die sogenannte Abhilfeklage. Um eines in aller Deutlichkeit festzuhalten: Natürlich ist die CDU/CSU für eine Stärkung der Verbraucherschutzrechte. Wir sind auch dafür, dass kollektive Rechtsbehelfe deutlich effektiver ausgebaut werden. Nur: Der Gesetzentwurf wird zwei Interessen bzw. zwei Zielen in keiner Weise gerecht: Erstens werden Verbraucherschutzrechte nicht gestärkt.”
“Ich finde es schon reichlich bedenklich – das sage ich ganz offen –, dass die Ampelkoalition uns jetzt im Deutschen Bundestag für die Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfes, für den sich die Bundesregierung, wie gesagt, 16 Monate Zeit gelassen hat, weniger als einen Monat geben will. Das ist aus meiner Sicht nicht sachgerecht. Das ist nicht angemessen, und es wird auch der Bedeutung dieses wichtigen Gesetzes in keiner Weise gerecht. Zu dem Gesetzentwurf kann ich nur sagen: Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Das sagen nicht nur der Kollege Dr. Plum und ich. Da könnte man ja noch sagen: Typisch Opposition; die muss den Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisieren.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Herr Bundesminister Buschmann, es entbehrt aus meiner Sicht nicht einer gewissen Ironie, dass Sie in Ihrer Rede mehr Tempo für die Bundesregierung angemahnt haben, da wir doch heute über einen Gesetzentwurf sprechen, bei dem wir weit hinter der von der EU gesetzten Frist liegen. Um das noch mal in Erinnerung zu rufen: Die Verbandsklagenrichtlinie der Europäischen Union stammt vom 25. November 2020. Die Umsetzungsfrist lief am 25. Dezember 2022 ab. Wir sind also längst verfristet. Die Regelungen der Verbandsklagenrichtlinie müssen ab dem 25. Juni 2023 definitiv angewandt werden.”
“Wir hatten gestern im Sportausschuss eine sehr interessante Debatte mit Vertretern der Initiative „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“. Ihnen fehlen in diesem Jahr 300 000 bis 400 000 Euro. Kommen Sie bitte zum Schluss. Das ist kein überaus großer Betrag, aber ein Betrag, der die Durchführung dieser wichtigen Veranstaltungen ganz entscheidend beeinflusst. Da würde ich mir mal ein klares Wort von Ihnen wünschen, dass diese 300 000 oder 400 000 Euro in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden. Da können Sie Ihre Sportaffinität unter Beweis stellen. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Tina Winklmann.”
“Ich sage Ihnen eines, Frau Bundesministerin: Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass Sie mit einem Sportfördergesetz nicht mehr Flexibilität erreichen und mehr Spielraum schaffen, was die Förderung der Verbände und der Vereine anbelangt, sondern dass Sie sich im Gegenteil sogar deutlich mehr strangulieren und deutlich mehr Fußfesseln anlegen. Ich bin der festen Überzeugung: Es kann einem Sportland wie Deutschland nichts Besseres passieren, als eine Regierung zu haben, die sportaffin ist – das ist die jetzige Bundesregierung offenkundig nicht, das war die letzte Regierung –, und auch einen Haushaltsgesetzgeber, der die entsprechenden Gelder für die Unterstützung der Vereine und der Verbände zur Verfügung stellt. Zum Schluss möchte ich noch ein jüngstes Beispiel erwähnen, Frau Bundesministerin.”
“Ich sage eines ganz offen: Wir als Haushaltsgesetzgeber sollten unabhängig davon, ob wir der Regierung oder der Opposition angehören, auch weiterhin den ehrgeizigen Anspruch erheben, dass wir selbst mit darüber befinden, wie die Gelder, die wir zu verantworten haben, ausgegeben werden. Also dahinter, eine unabhängige Agentur zu gründen, die im luftleeren Raum schwirrt, die keine Verantwortung hat, die insbesondere uns als Haushaltsgesetzgeber gegenüber in keiner Weise verantwortlich ist, mache ich persönlich ein sehr großes Fragezeichen. Dann haben Sie einen neuen Begriff, einen Modebegriff in die Welt gesetzt, das Sportfördergesetz. Keiner weiß, was sich dahinter verbirgt.”
“Aber das ist kein neues Projekt, sondern das ist die Fortsetzung eines Projektes aus der letzten Legislaturperiode. Die Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen zur verstärkten Durchführung solcher Veranstaltungen von wird von Ihnen nicht behänd und nicht nachdrücklich vorangetrieben. Auch hier stockt es massiv. Was das Thema der unabhängigen Agentur für Leistungssport anbelangt, sind die Rückmeldungen, die ich von den Ländern bekomme, folgende: Erstens sind die Länder in keiner Weise in die Projektierung dieser unabhängigen Agentur mit eingebunden. Zweitens haben die Länder – das wissen Sie auch, Frau Bundesministerin – überhaupt kein Interesse, die Gelder, die sie ihrerseits insbesondere in die Nachwuchsleistungssportförderung investieren, dieser unabhängigen Agentur zu überantworten.”
“Die 25 Millionen Euro für das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“, für die Sie sich jetzt groß loben, sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Viele Bundesländer geben mehr aus – selbst im Bundesland Bayern zum Beispiel sind es 40 Millionen Euro –, und der Bund kommt für das gesamte Bundesgebiet insgesamt auf gerade einmal 25 Millionen Euro. Das ist wirklich kein großer Wurf, ganz im Gegenteil: Das ist stümperhaft. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus setzen Sie nur Projekte fort, die wir in unserer Regierungszeit begonnen haben. Ich nenne als ein Stichwort das „Zentrum für Safe Sport“. Das ist eine wichtige Einrichtung, um das klar und deutlich zu sagen. Wir müssen den Kampf gegen sexualisierte, gegen psychische, gegen physische Gewalt im Sport intensivieren.”
“Sie werfen mit vielen Begriffen um sich: „Sportfördergesetz“, „unabhängige Instanz“, „unabhängige Agentur“, „Sportentwicklungsplan“. Aber tatsächlich wird nichts konkret vorangebracht. Sie loben sich wegen Ihres Bewegungsgipfels. Ich sage eines ganz deutlich: Dieser Bewegungsgipfel war ein Schlag ins Wasser. Nicht nur, dass Sie die Opposition ausgeschlossen haben – es war aus meiner Sicht unparlamentarisch und undemokratisch, dass sämtliche sport- und gesundheitspolitischen Sprecher aller drei Oppositionsfraktionen nicht eingeladen waren –; darüber hinaus war auch die Einladungspraxis sehr fragwürdig. Ich sage eines ganz deutlich: Auch die Rückmeldungen der Teilnehmer waren so, dass die Ernüchterung, geradezu die Enttäuschung ausgesprochen groß war über die Ergebnisse dieses Bewegungsgipfels.”
“Ich sage auch eines ganz offen: Ich persönlich hätte mir diese klare und eindeutige Haltung auch vom Deutschen Olympischen Sportbund gewünscht, der aus meiner Sicht hier viel zu lange rumlaviert, rumgeeiert hat und erst auf den letzten Drücker im wahrsten Sinne des Wortes die Kurve gekriegt hat. Das war mit Sicherheit kein Musterbeispiel einer klaren und eindeutigen Sportpolitik. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit will ich es, Frau Bundesministerin, bewenden lassen mit dem Lob. Ansonsten nehmen sich die Erfolge und die Ergebnisse sehr mau aus. Ich sage eines ganz offen: Ihr Auftritt, Frau Bundesministerin, beim ersten Spiel der deutschen Fußballnationalmannschaft in Katar hat Deutschland und dem Bild Deutschlands im Ausland, um es einmal vorsichtig zu formulieren, nicht geholfen. Man könnte es auch anders formulieren.”
“Natürlich bietet die Debatte heute auch die Gelegenheit, nach 16 Monaten Ampelregierung eine Zwischenbilanz über die bisherigen Erfolge und Ergebnisse im Bereich der Sportpolitik zu ziehen. Ich möchte, sehr verehrte Frau Bundesministerin, mit einem Lob beginnen. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre klare und eindeutige Haltung, die Sie heute auch noch einmal zum Ausdruck gebracht haben, im Hinblick auf den Ausschluss von russischen und belarussischen Athletinnen und Athleten, was die Olympischen Sommerspiele in Paris anbelangt. Ihre Kritik insbesondere am IOC teilen wir als CDU/CSU-Fraktion vollumfänglich und uneingeschränkt. Das darf ich Ihnen an dieser Stelle klar sagen.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Formal geht es heute Vormittag um den 15. Sportbericht der Bundesregierung für den Zeitraum 2018 bis 2021. Ich persönlich wäre jetzt sehr verleitet, über diese wirklich großartigen, ja, wirklich wunderbaren, im wahrsten Sinne des Wortes goldenen Jahre der Sportpolitik in Deutschland zu reden. Noch nie ist so viel Geld für den Spitzensport in Deutschland ausgegeben worden wie in der letzten Legislaturperiode. Noch nie war der Aufwuchs im Haushalt im Sportbereich so stark wie in der letzten Legislaturperiode. Noch nie sind so viele Projekte in der Sportpolitik neu angestoßen worden wie in der letzten Legislaturperiode. Aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es wäre falsch, jetzt nur über die Vergangenheit zu sprechen.”
“Dieser Gesetzentwurf ist notwendig und erforderlich, aber am Ende mit Sicherheit noch nicht der große Wurf. Esra Limbacher hat für die SPD-Fraktion das Wort.”
“Der große Wurf ist, glaube ich, erst dann erreicht, wenn wir es wirklich schaffen, dass die Amazons und Googles dieser Welt dort mehr Steuern zahlen, wo sie die Gewinne erwirtschaften. Ich habe einem guten Bekannten, einem Handwerker, am vergangenen Wochenende erzählt, dass ich in dieser Woche die Gelegenheit habe, zu diesem Gesetzentwurf zu sprechen. Er meinte: Ja, schön und gut, wenn dieser Ertragsteuerinformationsbericht jetzt veröffentlicht werden muss. Aber es bleibt dennoch dabei, dass Google, Amazon und Co nur im geringen Prozentbereich in Deutschland Steuern zahlen, während wir Handwerker, Einzelhändler, Freiberufler teilweise an die 50, vielleicht sogar über 50 Prozent Einkommensteuer in Deutschland zahlen. Das muss angegangen werden.”
“Nur, ob der verständige Dritte, ob der mündige Bürger, mit diesen Ertragsteuerinformationsberichten am Ende des Tages tatsächlich so viel anfangen kann, dahinter setze ich persönlich ein großes Fragezeichen. Es ist mit Sicherheit richtig, diese gesetzlichen Änderungen jetzt in einem neuen Unterabschnitt zum vierten Abschnitt des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu schaffen. Wie gesagt, auch für die Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft bzw. die Aufsichts- und Verwaltungsorgane einer SE kommt eine verstärkte Verpflichtung, sich mit diesem Ertragsteuerinformationsbericht jährlich zu beschäftigten. Aber mehr Transparenz, eine Verstärkung der Offenlegungspflichten ist nur der erste Schritt.”
“Deswegen ist auch ein wesentlicher Punkt, dass hier jetzt präzisiert wird. Das ist aus meiner Sicht alles in Ordnung und richtig. Ich möchte nur Zweifel geltend machen – ich sage das ganz ernsthaft, bei aller Notwendigkeit, die Richtlinie umzusetzen –, ob dem berechtigten Anspruch, mehr Transparenz zu schaffen, allein mit diesem Gesetz Rechnung getragen werden kann. Es ist natürlich gut, dass die Unternehmen verpflichtet werden, jährlich einen Ertragsteuerinformationsbericht abzugeben, diesen im Internet, im Handelsregister zu veröffentlichen. Es ist auch gut, dass sich die Aufsichtsräte einer Aktiengesellschaft bzw. die Aufsichts- und Verwaltungsorgane einer SE auch darüber beugen müssen. Das ist alles richtig.”
“Es ist auch richtig, dass die Vorschriften im Bereich der Bußgelder, der Ordnungsgelder im Handelsgesetzbuch entsprechend angepasst werden. Es werden auch die Beschwerdemöglichkeiten für das Bundesamt für Justiz erweitert, insbesondere wenn das zuständige Landgericht die Zulassung oder Wiedereinsetzung der Sechswochenfrist nach § 335 Absatz 4 HGB ermöglicht. Die Offenlegungspflicht gilt auch für multinationale Konzerne, die ihren Sitz außerhalb der EU, also in einem Drittland, haben, aber eine Zweigniederlassung in Deutschland unterhalten. Auch das ist richtig. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird schon seit längerer Zeit kritisiert, dass die Definition des Verbundunternehmens, also des verbundenen Unternehmens nach § 271 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches, etwas unklar war, lückenhaft war.”
“Es sind Vorbehalte erhoben worden, was den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern anbelangt und was die Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Diese Erwägungen sind aus meiner Sicht auch ernst zu nehmen. Gleichwohl möchte ich für unsere Fraktion deutlich machen, dass wir dem Thema „stärkere Transparenz und Offenlegung, was die Erträge multinationaler Konzerne anbelangt“ natürlich schon Bedeutung beimessen. Das ist ein wichtiges Thema. Es geht darum, die Tech-Companies dieser Welt – Google, Amazon und Co – so weit zu stellen, dass deutlich wird, dass in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich hohe Ertragsteuern gezahlt werden. Deswegen ist es richtig, dass diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden muss.”
“Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es geht heute um die Umsetzung einer EU-Richtlinie vom 24. November 2021 zur stärkeren Transparenz in Sachen Ertragsteuern. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 22. Juni dieses Jahres in deutsches Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf, der seitens der Bundesregierung erarbeitet wurde, sieht eine Eins-zu-eins-Umsetzung vor. Wir werden uns diesen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren gleichwohl intensiv ansehen. Zur Vollständigkeit, Herr Minister Buschmann, gehört, dass es im Vorfeld des Erlasses der Richtlinie, im Jahr 2019, seitens der deutschen Wirtschaft, seitens des BDI erhebliche Kritik an diesem Country-by-Country Reporting gab.”
“Sehr gerne. – Sehr verehrte Frau Bundesministerin, Sie heben ab auf den sogenannten Flüchtlingsgipfel bei Ihnen im Haus. Der war natürlich eine blanke Enttäuschung für die Kommunen, weil die klare Botschaft war: Es gibt nicht mehr Geld. Ein Faktum steht auch fest – Sie heben ja auf 2015 und 2016 ab –: Die Kommunen werden in diesem Jahr von Ihnen, von der jetzigen Ampelbundesregierung nur halb so stark unterstützt wie von der damaligen Bundesregierung 2015 und 2016. Wir sehen enorm gestiegene Zugangszahlen. Zwischen November letzten Jahres und Ende Februar dieses Jahres wurden insgesamt 119 917 Asylerstanträge gestellt. Das ist die höchste Zahl im vergleichbaren Zeitraum. Halten Sie an Ihrer Position fest, die Sie am 24. November letzten Jahres hier im Haus vertreten haben, nämlich dass wir keine große Migrationskrise haben?”
“Dieser einfachen Realität und Folge der Überforderung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene sollten wir uns stellen und nicht mehr versuchen, die Probleme zu ignorieren. Ähnliche Appelle seitens der Kommunen, der Landkreise, der Städte gibt es aus vielen Teilen Deutschlands, unter anderem auch von dem Bürgermeister Ihrer Heimatstadt Schwalbach, der Mitglied der SPD ist. Frau Bundesministerin, warum ignorieren Sie diese Hilferufe, diese Hilfeschreie vonseiten der kommunalen Familie und lassen die Kommunen hier jämmerlich im Regen stehen, wenn es darum geht, sie in dieser krisenhaften Situation zu unterstützen? Frau Ministerin, damit wir alle das noch mal üben: Der rote Balken hat die Bedeutung, dass die Redezeit zu Ende ist. Also beide Seiten, Fragesteller, Fragestellerin und auch antwortende Ministerin, achten bitte auf die Zeit.”
“Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Bundesministerin Faeser, ich erlaube mir, Ihnen ein Zitat aus einem offenen Brief des Landrats von Miltenberg und des Oberbürgermeisters der Stadt Tübingen – beide sind Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen – vom gestrigen Tag vorzutragen: Entweder gelingt es, die Migration zu strukturieren und zu steuern und somit die Zugangszahlen an Geflüchteten in den Kommunen wieder deutlich zu reduzieren, oder es drohen Leistungseinschränkungen, welche entweder die gesamte Bevölkerung, die auf die jeweiligen Leistungen angewiesen ist, oder den Kreis der neu zugewanderten Personen betreffen.”
“Deswegen macht dieser frühe erste Termin, mit Verlaub, überhaupt keinen Sinn. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Dr. Lieb hat hier auch das neue Deutschlandtempo angesprochen. Ich bin der festen Überzeugung: Hoffentlich wirkt dieses Gesetz maximal so, dass es keine Wirkung entfalten wird. Sie haben interessanterweise mit einem Entschließungsantrag zu uns gesprochen, was für eine Regierungskoalition eigentlich unüblich ist. Ich möchte eines sagen: Wenn das das neue Deutschlandtempo ist, dann schwant mir wirklich Übles für unser Land und für die Zukunft der verwaltungsgerichtlichen Verfahren. In diesem Sinne werden wir als CDU/CSU diesen Gesetzentwurf nachdrücklich ablehnen. Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Kaweh Mansoori.”
“Lieb, haben gerade den frühen ersten Termin angesprochen. Auch hier sehe ich die große Gefahr, dass es nicht zu einer Beschleunigung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt, sondern sogar zu einer Verzögerung. Gerade bei komplexen Planfeststellungsverfahren ist es schlichtweg nicht möglich, innerhalb von zwei Monaten den gesamten Sachvortrag, den gesamten Sachverhalt so aufzubereiten, dass man sich zu einem sogenannten frühen ersten Termin treffen kann, bei dem dann möglicherweise eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Die allermeisten Kläger bei solchen Verfahren haben es doch gar nicht im Sinn, zu einer gütlichen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, sondern sie wollen die Verfahren, sie wollen die Infrastrukturmaßnahmen behindern und aufhalten.”
“Zu § 87c VwGO. Es ist ja richtig – darauf weisen wir plakativ hin –, dass es bei gerichtlichen Verfahren zu Infrastrukturmaßnahmen zu einer Beschleunigung kommen muss. Ein Priorisierungs- und Beschleunigungsgebot ist per se gar nicht so uncharmant. Nur, was bringt Ihnen dieses Beschleunigungs- und Priorisierungsgebot, wenn die Personalausstattung an den Oberverwaltungsgerichten, an den Verwaltungsgerichtshöfen nicht entsprechend ist? Eines muss doch klar sein: Wenn ich die eine Maßnahme beschleunige, verzögere ich im Umkehrschluss automatisch die andere Maßnahme, solange man den Personalkörper nicht erhöht. Es ist der große Fehler bei § 87c VwGO, dass dieses plakative Beschleunigungs- und Priorisierungsgebot überhaupt keine Wirkung in der Praxis entfalten wird. Sie, Herr Kollege Dr.”
“Sie haben den größten Klopper aus Ihrem Gesetzentwurf herausoperiert – ich sage das ganz ernst: zum Glück –, nämlich den geplanten § 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Der hätte, wie Ihnen alle Sachverständigen ins Stammbuch geschrieben haben, wirklich dazu geführt, dass viele Planfeststellungsbeschlüsse zumindest in großen Teilen aufgehoben worden wären, weil NGOs jede Menge an Sacheinwänden gebracht hätten und es der beklagten Seite, also der öffentlichen Hand, in der von Ihnen geforderten nur zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist in vielen, vor allem in komplexen Fällen überhaupt nicht gelungen wäre, auf alle diese Sacheinwände substanziiert und detailliert zu erwidern und entsprechend zu agieren. Zum Glück – das sage ich ganz offen – haben Sie diesen § 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes jetzt aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen.”
“Ich bin bei Ihnen – das sage ich ganz deutlich –, wenn es darum geht, dass wir schneller werden müssen, wenn es um vorgezogene Baubeginne geht. Da darf ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren nicht retardierend wirken. Nur so, wie Sie § 80c VwGO jetzt ausgestaltet haben, mit dieser Menge an unkonkreten Rechtsbegriffen, führt das dazu, dass er vollkommen vage ist. Man müsste aus unserer Sicht § 80c VwGO so ausgestalten, dass der einstweilige Rechtsschutz nur noch ein nachlaufender Rechtsschutz ist. Vom Grundsatz her muss klar sein: Wenn der Planfeststellungsbeschluss gefasst ist, darf auch gebaut werden, und nur wenn wirklich offenkundige schwerwiegende Mängel vorliegen, kann es zu einem Suspensiveffekt kommen. Ansonsten muss gebaut werden dürfen.”
“Es ist kein gutes Haar an Ihrem Gesetzentwurf verblieben. Sie haben jetzt zugegebenermaßen an der einen oder anderen Stelle den wirklich mangelhaften und unzureichenden Gesetzentwurf etwas besser gemacht, aber er ist deshalb noch lange nicht gut. Ich gehe da auch gern ins Detail. Ich bin der Hoffnung – das sage ich sehr ernsthaft; das ist nicht im Sinne der Opposition, sondern im Sinne Deutschlands, im Sinne unseres Landes –, dass dieser Gesetzentwurf maximal ein Nullum als Wirkung entfaltet. Denn meine Befürchtung ist, dass manche Inhalte, manche Regelungen, die Sie jetzt vornehmen, sogar redundant wirken werden, dass sie sogar zu einer Verzögerung führen werden. Das gilt beispielsweise für § 80c VwGO, den Sie neu einführen. Dieser ist vollkommen unkonkret und viel zu vage ausgestaltet.”
“Eines muss also klar sein: Natürlich müssen wir auch im Bereich der verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausloten, wo man an der einen oder anderen Stelle noch besser werden kann. Ich möchte nur eines deutlich sagen: Der Gesetzentwurf, so wie er uns heute zur Abstimmung vorliegt, ist allenfalls gut gemeint, mit Sicherheit aber schlecht gemacht. Der Gesetzentwurf, Herr Kollege Dr. Lieb, der aus der Bundesregierung kam, war nicht gut, sondern vollkommen mangelhaft und unzureichend. Das sage nicht nur ich. Das haben alle Sachverständigen bei der von Ihnen erwähnten Anhörung gesagt, und zwar wirklich allesamt. Ich habe in meiner parlamentarischen Laufbahn bisher selten erlebt, dass ein Gesetzentwurf von allen Sachverständigen, auch von denen, die Sie benannt haben, vollkommen in der Luft zerrissen wurde.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorwegzuschicken: Die CDU/CSU ist nachdrücklich dafür, dass Deutschland schneller und besser wird, was die Planung, die Genehmigung, die Durchführung und den Bau von Infrastrukturmaßnahmen anbelangt. Das ist unser erklärtes Ziel. Man muss aber – das gehört zur Wahrheit – auch sagen: Das Beschleunigungspotenzial ist weitaus größer im Stadium der Planung und der Genehmigung als im Bereich der verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das liegt auch daran, um dies klar zu sagen, dass wir in der letzten Legislaturperiode insgesamt vier Planungsbeschleunigungsgesetze ins Werk gesetzt und umgesetzt haben.”
“Luxemburg vertritt noch die gleiche Politik in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik wie Deutschland. Ansonsten sind von Schweden bis Griechenland und Zypern alle auf einer vollkommen anderen Linie. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Und das ist etwas, wo man wirklich nur an die Bundesregierung appellieren kann: Wachen Sie endlich auf, und machen Sie endlich eine aktive Flüchtlingspolitik – Herr Kollege Mayer. – im Sinne der deutschen Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank, Herr Kollege Mayer. – Letzter Redner des heutigen Tages ist der Kollege Helge Lindh, SPD-Fraktion.”
“Wo sind die Initiativen der Bundesregierung, wenn es darum geht, auch mal andere Länder dazu zu bringen, eine gemeinsame europäische Asylpolitik voranzutreiben? Dass die Bundesinnenministerin und die Bundesregierung vollkommen untätig sind auf europäischer Ebene, ist wirklich etwas, was ich als ein eklatantes Versagen brandmarken muss, Wir sind total isoliert. Es kommt mir so vor wie bei dem Witz: Zwei sitzen im Auto und hören den Verkehrsfunk, und dort heißt es: Na ja, zwischen den Anschlussstellen A und B fährt ein Geisterfahrer. Sagt der eine zum anderen: Was, ein Geisterfahrer? 100 Geisterfahrer! Wir sind mittlerweile in der Europäischen Union komplett isoliert, mit Ausnahme eines Landes, das noch an unserer Seite steht – das muss man der Ehrlichkeit halber sagen –, und das ist Luxemburg.”
“Was ich, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aber weitaus schlimmer finde als den Antrag der AfD – und das besorgt mich wirklich zutiefst –, ist das komplette Untätigsein der jetzigen Bundesregierung in der europäischen Migrationspolitik. Wir stecken wieder in einer durchaus handfesten Flüchtlingskrise. Die Zahlen der humanitären Migration im letzten Jahr waren so hoch wie noch nie zuvor, höher als 2015 und 2016. Von der Bundesinnenministerin hört man aber nur, es gebe keine Flüchtlingskrise. Wo sind die Initiativen der Bundesregierung auf europäischer Ebene, wenn es darum geht, Registrierzentren nicht im nichteuropäischen Ausland, sondern an der europäischen Grenze zu etablieren? Wo sind die Initiativen der Bundesregierung, der Bundesinnenministerin, wenn es darum geht, einen europäischen Verteilmechanismus zu etablieren?”
“Zum einen finden Sie partout keine Länder, die bereit sind, diese Flüchtlingszentren auf ihrem Territorium zu etablieren. Und zum anderen ist überhaupt nicht klar und aus meiner Sicht auch überhaupt nicht klärbar, nach welchem Rechtsregime die Verfahren durchgeführt werden sollen. Sollen dann Beamte oder Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes in einem Land in Afrika nach deutschem Recht oder nach englischem – jetzt nicht mehr –, italienischem oder spanischem Recht urteilen? Welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten gibt es dann für abgelehnte Asylbewerber? Also, auf den ersten Blick mit einem gewissen Charme, auf den zweiten Blick ein alter Gassenhauer und vollkommen unrealistisch.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Idee der AfD, außerhalb der Europäischen Union Flüchtlingszentren zu etablieren, hat ja auf den ersten Blick durchaus Charme. Man muss auch ganz ehrlich sagen: Die Idee ist überhaupt nicht neu. Dänemark hat schon in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts derartige Flüchtlingszentren über das UNO-Flüchtlingshilfswerk gefordert. Der damalige SPD-Bundesinnenminister Schily hat im Jahr 2004 Flüchtlingszentren in Marokko und in Libyen gefordert. Der Migrationspakt der Europäischen Kommission vom September 2020 sieht derartige exterritoriale Flüchtlingszentren vor. Eigentlich ist es also ein alter Gassenhauer. Warum scheitern diese Flüchtlingszentren auf außereuropäischem oder Außer-EU-Territorium? Aus meiner Sicht aus zwei Gründen.”
“Wir werden uns enthalten, einerseits weil materiell-rechtlich viel zu wenig auf unsere Änderungsvorschläge eingegangen wurde und andererseits weil, wie ich schon ausgeführt habe, die Rechte der Opposition wirklich in eklatanter Weise missachtet wurden. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Mayer. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Carmen Wegge, SPD-Fraktion.”
“Auch hier ist die Koalition aus meiner Sicht deutlich zu kurz gesprungen. Das Spruchverfahrensgesetz wird insgesamt geändert; das ist zu begrüßen. Es wird ein Anwaltszwang eingeführt. Es werden auch die Rechte der Mehrheitsgesellschafter dahin gehend verbessert, dass Klagen von Minderheitsgesellschaftern keine suspensive Vollzugswirkung mehr haben – das ist vom Grundsatz her zu begrüßen –, begleitet davon, dass, wenn eine unangemessene Kompensation festgestellt wird, auch eine bare Zuzahlung als Ergänzung mit erfolgen kann. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe zu Beginn angekündigt, wir hätten dem Gesetz gerne zugestimmt. Aus zwei entscheidenden Gründen können wir es nicht.”
“Es gibt eine sehr interessante Studie, die im Auftrag des Bundesfinanzministeriums durchgeführt und im September 2022 veröffentlicht wurde, die zu dem Ergebnis kommt, dass allein die Ankündigung, dass ein Unternehmen aus dem Börsenhandel genommen wird, massive Auswirkungen auf den Börsenkurs hat. Deswegen haben wir in unseren Änderungsantrag einen sehr wichtigen Punkt aufgenommen: Das Spruchverfahrensgesetz soll dahin gehend geändert werden, dass allein schon die Ankündigung eines Delistings im Börsenhandel in den Anwendungsbereich des Spruchverfahrensgesetzes aufgenommen werden soll, dass also dann auch den Minderheitsgesellschaftern, den Minderheitsanteilsinhabern, die gleichen Rechte zustehen sollen wie bei anderen Tatbeständen, bei denen das Spruchverfahrensgesetz Wirkung hat.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt: Vom Grundsatz her ist dieses Gesetz notwendig; es ist in einem Land, das exportstark ist, das vor allem natürlich auch vom internationalen Handel und natürlich auch von internationalen Geschäftsbeziehungen abhängt, sehr wichtig; aber es gibt, wie erwähnt, durchaus auch Kritikpunkte. Ich möchte, nachdem ich die terminologischen Verfehlungen benannt habe, auch eines noch ganz deutlich kritisch anmerken. Es geht dabei um die Frage, wie man mit folgender Fallkonstellation umgeht: Ein börsennotiertes Unternehmen soll verkauft werden. Es erfolgt die pressewirksame Ankündigung: Ein Unternehmen XY wechselt den Hauptanteilseigner. – Es erfolgt beispielsweise sogar ein sogenanntes Delisting von der Börse.”
“Man kann ja sehr EU-Recht-freundlich oder sogar EU-Recht-hörig sein und sagen: Wenn in einer EU-Richtlinie ein neuer Begriff kreiert, eine neue Terminologie erfunden wird – in diesem Fall das sogenannte Nettoaktivvermögen –, dann übernehmen wir pflichtschuldigst diesen neuen Begriff ins deutsche Recht. Ich sage ganz offen: Ich bin hier eher altbacken und eher traditionell. Wenn sich deutsche Rechtsbegriffe bewährt haben, beispielsweise der Begriff des Reinvermögens als Differenz zwischen dem Aktivvermögen und den Schulden, dann sollte man diese bewährten deutschen Rechtsbegriffe auch weiter verwenden und sich nicht im vorauseilenden Gehorsam irgendeiner neuen europäischen Rechtsterminologie anschließen. Aus meiner Sicht wird da nicht mehr Rechtssicherheit geschaffen, sondern deutlich mehr Rechtsunsicherheit kreiert.”
“Der jetzige Gesetzentwurf sieht vor, dass der in Deutschland verbliebene Rechtsträger maximal zehn Jahre für die Anwartschaften haftet. Der Rechtsträger im EU-Ausland, der häufig sogar den überwiegenden Teil des Vermögens übernimmt, haftet überhaupt nicht. Ich denke, es ist gerade im Hinblick auf die Sicherung der Altersversorgungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein eklatanter, ein kapitaler Fehler, wenn hier keinerlei Haftungsregelungen für den Rechtsträger im EU-Ausland eingeführt werden und der deutsche Rechtsträger für diese Altersversorgungsansprüche maximal nur zehn Jahre haftet. Was ich auch ganz deutlich kritisieren möchte, ist die Terminologie.”
“Wir sind der Meinung: Wenn die Mehrheit der Antragsteller, die mindestens 90 Prozent des gehaltenen Stammkapitals umfasst, sich mit den Antragsgegnern über eine bestimmte Kompensation einig sind, dann sollte das Spruchgericht an den vorgeschlagenen Vergleich auch verpflichtend gebunden sein. Nach der jetzt vorliegenden Fassung ist das nur eine Sollbestimmung. Aus unserer Sicht gibt es gute Gründe dafür, dass dieses Ergebnis gelten muss, wenn sich die Antragsteller, die mindestens 90 Prozent des Stammkapitals halten, mit den Antragsgegnern einig sind. Ein zweiter wichtiger Punkt. Wie geht man mit den Rechten und den Anwartschaften und Rentenansprüchen der Arbeitnehmer um, vor allem bei grenzüberschreitenden Umwandlungen?”
“Es ist auch richtig, dass in Zukunft, wenn das Spruchgericht zu dem Ergebnis kommt, dass eine nicht angemessene Kompensation von bestimmten Anteilseignern vorliegt, auch ein Ausgleich durch bare Zuzahlung möglich sein wird. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe es erwähnt: Wir haben im Vorfeld der Befassung im Rechtsausschuss einen sehr umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte auf einige der Punkte durchaus noch eingehen, weil sie es aus meiner Sicht wert sind, beleuchtet zu werden. Zum Ersten stellt sich die entscheidende Frage: Wie geht man in Vergleichsverhandlungen vor dem Spruchgericht mit dem Fall um, dass sich die Antragsgegner mit der Mehrheit der Antragsteller einig sind, was den Vergleich anbelangt?”
“Vom Grundsatz her ist das richtig. Ich sage nur ganz offen: In der Praxis wird es meistens um Steuerdelikte gehen. Es wird um Betrug bei Sozialversicherungsbeiträgen gehen. Ich frage mich nur, wie die armen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Registergerichten in der Lage sein sollen, diese häufig komplexen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Thematiken zu klären. Es wäre deutlich sinnvoller gewesen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuführen, die im Vorfeld von den Steuerbehörden oder von den Sozialversicherungsträgern entsprechend vorzulegen ist. Das ist ein klarer Kritikpunkt. Vom Grundsatz her ist es aber richtig, dass diese Missbrauchskontrollen stattfinden.”
“Sie sind auf keinen einzigen Punkt unseres Änderungsantrags eingegangen; Sie haben nichts davon auch nur berücksichtigt. Das ist aus meiner Sicht auch kein fairer Umgang mit der Opposition. Dass dieses Gesetz jetzt in Kraft treten muss, ist klar. In elf Tagen läuft die Umsetzungsfrist ab. Es geht um die Vorschriften über grenzüberschreitende Umwandlungen, sprich: Spaltungen, Verschmelzungen und Formenwechsel von Unternehmen. Das ist vom Grundsatz her zu begrüßen. Es ist auch zu begrüßen – das sage ich ganz offen –, dass die Zuständigkeit für die Missbrauchskontrolle in Zukunft bei Registergerichten liegen wird. Also: Wenn der Verdacht auf ein missbräuchliches, ein kriminelles oder ein betrügerisches Verhalten vorliegt, müssen in Zukunft die Registergerichte vor der Zustimmung zur Verschmelzung eine Prüfung vornehmen.”
“Auch sachlich ist diese Änderung nicht gerechtfertigt. Sie haben sie jetzt herausoperiert, weil Sie beim Schummeln, beim Tricksen erwischt wurden. Jetzt wollen wir uns mal ganz konkret mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie auseinandersetzen. Auch hier möchte ich Ihnen klar entgegenhalten: Das Gesetz ist gut gemeint, aber leider nicht so gut gemacht, wie es hätte gemacht sein können, insbesondere wenn Sie unserem Änderungsantrag gefolgt wären. Ich muss Ihnen, Herr Dr. Lieb, schon sagen: Ich fand das sehr schade. Wir haben in der ersten Lesung ja zum Ausdruck gebracht, dass wir gesprächsbereit und auch offen für konstruktive Verhandlungen sind. Sie sind in keiner Weise auf uns zu gekommen. Sie haben unseren Änderungsantrag ignoriert.”
“November 2022 nach 18 Uhr, also nach Dienstschluss vieler Abgeordnetenbüros, kam der umfangreiche Änderungsantrag der Koalition zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie für die am nächsten Morgen stattfindende Rechtsausschusssitzung. In diesem Änderungsantrag war ohne sachlichen Zusammenhang eine Änderung des Lobbyregistergesetzes mit vorgesehen, die hier überhaupt nicht erwartbar war und die, wie gesagt, in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz steht. Das ist unanständig. So was tut man einfach nicht. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um was ging es da? Da ging es um eine aus Ihrer Sicht wünschenswerte Verschiebung des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes für NGOs, für Nichtregierungsorganisationen, vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2024.”
“– Vor allem haben Sie den unredlichen Versuch unternommen, über die Hintertür eine Änderung des Lobbyregistergesetzes mit hineinzuoperieren, die sachlich mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie ganz und gar nichts zu tun hat. Gerade eine Koalition, die die Themen „Respekt“, „Anstand“ und „Fairness“ immer wie eine Monstranz vor sich her trägt, sollte sich das schon mal vergegenwärtigen. Das, was Sie Ende November gemacht haben, war ein absolut unangemessener, ich würde sogar sagen: ein politisch unanständiger und unfairer Umgang mit dem Parlament und vor allem mit der Opposition. Am 29.”