Stephan Mayer
CDU/CSU · Germany
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann mir beileibe nicht unterstellen, dass ich nicht das Beste und auch nicht das Maximale für den Sport in Deutschland wollte. Trotzdem bin ich dezidiert gegen den Antrag der Linken, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.”
“Die erste Tranche in Höhe von 333 Millionen ist schon entschieden. Es wird in der zweiten Jahreshälfte eine zweite Tranche wieder in Höhe von 333 Millionen Euro geben. Wir tun ganz konkret etwas, obwohl wir, verfassungsrechtlich wohlgemerkt, gar nicht zuständig sind. Zuständig sind die Länder und die Kommunen.”
“Die Traineroffensive – sie steht im Koalitionsvertrag – wird in diesem Gesetz dergestalt Niederschlag finden, dass wir uns klar dazu bekennen, dass die Trainerinnen und Trainer, die die Grundlage dafür schaffen, dass Deutschland wieder Spitzenathletinnen und -athleten hervorbringt, auch vernünftig und angemessen bezahlt werden.”
“Das bringt mich auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrem Antrag. Ich halte überhaupt nichts von Verfassungslyrik. Was bringt die Aufnahme von neuen Staatszielen ins Grundgesetz, wenn nicht das Regierungshandeln und das konkrete politische Handeln gut sind?”
“Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Ansatz im parlamentarischen Verfahren an der einen oder anderen Stelle auch noch deutlich erhöhen können. Also, das ist schon einmal eine gute Botschaft für den Sport: Ein Rekordhaushalt steht im kommenden Jahr an.”
“Ich möchte hier klar betonen: Es wäre schlechterdings nicht begründbar, dass zwar die Einhaltung des NADA-Codes, also der Kampf gegen Doping, zu einer Fördervoraussetzung für die Sportfachverbände gemacht wird – das ist sie jetzt schon, und sie wird es weiterhin bleiben –, aber die Einhaltung des Safe Sport Codes, der die Grundlage dafür…”
The complete record
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“Da gilt es, über die Einführung einer Wirkung ex nunc nachzudenken, auch über Schadensersatzzahlungen, Bußgeldzahlungen und über den Grundsatz „Dulde und liquidiere“, also den Schadensersatz zu nehmen und zu liquidieren. Es gibt sehr wohl auch mindere Rechtsfolgen als das Alles-oder-nichts-Prinzip. Unser Antrag hat diese Intention, dass wir uns dringend auch diesem Thema stärker öffnen müssen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin etwas überrascht, Herr Kollege Dr. Lieb, dass insbesondere Sie von der FDP sich hier so restriktiv unserem Antrag gegenüber zeigen. Die FDP spricht jetzt groß von der Wirtschaftswende. Nicht im Klein-Klein müssten Dinge verändert werden, sondern im Großen. Jetzt ist das Beschlussmängelrecht mit Sicherheit nicht das größte Problem für den deutschen Wirtschaftsstandort.”
“Das Freigabeverfahren – es ist bereits genannt worden – führt zu einer gewissen Verbesserung. Nur, das Freigabeverfahren ist inkonsistent. Es gilt interessanterweise nur für strukturändernde Beschlüsse, also für sehr weitreichende Beschlüsse. Für Beschlüsse mit geringerer Bedeutung gilt nach wie vor das Alles-oder-nichts-Prinzip, dass also durch eine Anfechtungsklage möglicherweise eine Kassationswirkung erzeugt wird, die dann aber nicht ex nunc wirkt, sondern – weitaus gravierender – ex tunc. Wir sind der Überzeugung, man müsste sich, was die Folgen von Fehlern anbelangt, wesentlich stärker am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientieren.”
“Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt hier klare Nachteile für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland gegenüber den Standorten in Europa und außerhalb Europas. Das deutsche Beschlussmängelrecht ist mit weitem Abstand das restriktivste, das strengste in allen Industrieländern. Das führt natürlich dazu, dass Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften teilweise sehr bürokratisch, sehr technokratisch ablaufen. Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns natürlich nachdrücklich dafür ein, dass die berechtigten Aktionärsinteressen gewahrt werden, aber wir sind auch der festen Überzeugung, dass insbesondere die Aktionäre von einer stärkeren Lebendigkeit, von einer stärkeren Offenheit auf den Hauptversammlungen profitieren. Beides ist möglich. Man kann beides miteinander in Verbindung bringen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche aktionärsrechtliche Beschlussmängelrecht ist inkonsistent, es ist inkohärent, und es ist in höchstem Maße reformbedürftig. Das ist nicht nur die Auffassung insbesondere der CDU/CSU-Fraktion, sondern das ist auch die im breiten Spektrum der Rechtswissenschaften vertretene Meinung; nicht zuletzt hat das auch unsere Sachverständigenanhörung am 22. April gezeigt. Dazu, Herr Kollege Lieb, muss man nicht bis zum 11. Deutschen Juristentag zurückgehen, es reicht, auf den 72. Deutschen Juristentag 2018 zurückzuschauen, bei dem ein Schwerpunkt war, wie dringend reformbedürftig das deutsche Beschlussmängelrecht ist.”
“Vor dem Hintergrund werden wir uns auch in den Haushaltsberatungen, die jetzt anstehen, intensiv auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Wenn es so weitergeht, ist Deutschland weiterhin auf dem absteigenden Ast, was den Spitzensport anbelangt. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Wir als CDU/CSU – das kann ich Ihnen abschließend zusagen – werden alles dafür tun, dass dies nicht eintritt. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler für den SSW, den Südschleswigschen Wählerverband.”
“Es gibt auch kein Zentrum für Safe Sport. Man kann Sie an dieser Stelle wirklich nur als reine Ankündigungsministerin bezeichnen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine tiefgreifendere Reform, was die Strukturen im deutschen Spitzensport anbelangt. Wir werden uns mit dem Sportfördergesetz natürlich noch in diesem Jahr auseinandersetzen. Ich sage ganz offen, Frau Faeser: Die Kritik allenthalben aus den Bereichen der Sportverbände ist immens groß, sowohl was den DOSB anbelangt, was vor allem die Landessportbünde anbetrifft, was Teamsport Deutschland anbelangt. Es gibt eine große Verunsicherung. Es gibt große Zweifel, ob diese Sportagentur wirklich der Weisheit letzter Schluss ist.”
“Wir haben einen weiteren Rückgang bei den Medaillen zu verzeichnen – kontinuierlich seit 1992, seit den Spielen in Barcelona –, und ich glaube, die Frage ist berechtigt: Ist Deutschland noch eine Hochleistungssportnation? Ich muss ganz offen sagen: Die Reaktion des Bundesinnenministeriums, aber auch des DOSB auf dieses, glaube ich, nicht ganz zufriedenstellende Abschneiden in Paris war aus meiner Sicht der Komplexität des Themas nicht angemessen. Nur zu sagen: „Wir brauchen jetzt ein Sportfördergesetz und die Sportagentur, und dann wird alles gut“, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist zu kurz gesprungen. Das reicht beileibe nicht. Wir brauchen eine intensive Analyse, worauf dieses unzureichende Abschneiden zurückzuführen ist.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein großartiger und wunderbarer Sportsommer mit der Fußballeuropameisterschaft, mit den Olympischen Sommerspielen und mit den Paralympics in Paris liegt hinter uns. Ich möchte bei der Gelegenheit und an dieser Stelle wirklich all unseren Athletinnen und Athleten – unserer Fußballnationalmannschaft, aber vor allem auch, das sage ich auch ganz deutlich, den Gewinnerinnen und Gewinnern der 33 Medaillen bei den Sommerspielen und der 49 Medaillen bei den Paralympics –, ihrem Umfeld, ihren Trainerinnen und Trainern und ihren Betreuern persönlich ganz herzlich gratulieren. Diese großartigen Erfolge dürfen aber über eines nicht hinwegtäuschen: Insbesondere im olympischen Sport ist Deutschland nicht mehr in der Spitze.”
“Diese Regelung ist richtig, um zu verhindern, dass ein und dieselbe Person beispielsweise in der Steuerberaterkammer und in der Rechtsanwaltskammer oder in der Rechtsanwaltskammer und in der Patentanwaltskammer Mitglied werden muss. Das ist eine richtige Entscheidung. Deswegen werden wir, wie gesagt, am Ende zustimmen. Der Kollege Krings hat mich aufgefordert, ein Zitat von Goethe zu offerieren, nachdem schon Shakespeare zitiert wurde. Nun darf ich den Tag mit einem Zitat von Goethe beenden: Mit der Jurisprudenz ist es wie mit einem Bier; beim ersten Mal schaudert es einen, doch wenn mal davon gekostet hat, kann man’s nicht mehr lassen. Vielen Dank und einen schönen Abend.”
“Die Anhörung, die zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden hat, hat ein klares Bild abgegeben. Alle Sachverständigen haben insbesondere diesen Änderungsantrag zu § 73a BRAO nachdrücklich kritisiert. Wie gesagt, ich kann Ihnen hier nur beipflichten: Es war richtig – zwar spät, aber immerhin sind Sie zu dieser Einsicht gelangt –, dass Sie diesen Änderungsantrag wieder zurückgenommen haben. Was § 60 Absatz 2 BRAO anbelangt: Es ist richtig, dass Doppelmitgliedschaften in Kammern vermieden werden sollen, insbesondere bei Gesellschaftern von Personengesellschaften, wenn klar ist, dass sie nur einen freien Beruf ausüben.”
“Nur, Herr Kollege Fricke, Sie haben en passant einen Punkt angesprochen, der uns schon sehr zu denken gegeben hat. Das ist Ihr Versuch gewesen – Gott sei Dank „gewesen“ –, an § 73a BRAO eine Änderung vorzunehmen, was die Sammelanderkonten anbelangt, nämlich den Kammern hier die Position einer Ersatzermittlungsbehörde aufzuoktroyieren. Es würde dem Naturell und dem Zweck der Kammern diametral widersprechen, wenn Sie die Kammern in Zukunft zur anlasslosen Untersuchung und Überprüfung der Sammelanderkonten verpflichten würden. Wir würden hier nie mitmachen. Ich sage ganz offen: Sie haben diesen Änderungsantrag zum Glück kurzfristig wieder zurückgenommen, aber wenn Sie diese Regelung weiter aufrechterhalten hätten, hätten wir dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zwischen Ihnen und dem Berliner Nachtleben stehe nur noch ich. – Lieber Herr Kollege Fricke, ich darf Sie gleich beruhigen, weil Sie unsicher waren, wie sich die CDU/CSU zu diesem Gesetzentwurf verhalten wird: Wir werden zustimmen. Wir sind nachdrücklich der festen Überzeugung, dass es insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung richtig ist, den Kammern in Zukunft die Möglichkeit zu geben, sowohl hybride als auch rein virtuelle Kammerversammlungen durchzuführen. Das wird die Teilhabe stärken, das wird, glaube ich, auch die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare erhöhen. Deswegen: Was diesen Punkt des Gesetzes anbelangt, haben Sie unsere klare Zustimmung und unsere klare Unterstützung.”
“Vor diesem Hintergrund werden wir als CDU/CSU-Fraktion nicht lockerlassen, auf die massiven Defizite in der Sportpolitik hinzuweisen, – Vielen Dank. – vor allem auch im Bereich der Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung. Für die SPD-Fraktion redet Jasmina Hostert.”
“Die Frage ist: Was macht die Bundesregierung, um insbesondere auch die Teilhabeberatung für Menschen mit geistiger Behinderung im Hinblick auf inklusive Sportangebote, auf inklusive Sportvereine zu verbessern? Nichts ist passiert. Der Entwicklungsplan Sport ist eingestampft worden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das reiht sich ein in die Phalanx der Ankündigungen der Bundesinnen- und -sportministerin, die sich immer gut anhören, wo aber leider nichts gemacht wird. Vor wenigen Wochen war die Bundesinnenministerin bei uns im Sportausschuss, hat angekündigt, es kommt ein Entwicklungsplan Sport, es kommt endlich das MoU für die Olympischen Sommerspiele und es kommt auch das Sportfördergesetz. Nichts von dem ist bisher passiert. Das ist beschämend. Das ist ein Trauerspiel.”
“Umso mehr wollen wir mit diesem Antrag die Bundesregierung und die sie tragenden Bundestagsfraktionen auffordern, endlich hier tätig zu werden. Aus unserer Sicht darf es nicht dabei bleiben, dass man in Erinnerungen schwelgt, diese neun Tage in schöner Erinnerung hat, sondern es gilt jetzt, die Situation für Menschen mit geistiger Behinderung, vor allem für sporttreibende Menschen mit geistiger Behinderung, zu verbessern. Leider sind die Zahlen nach wie vor erschreckend: 55 Prozent der Menschen mit Behinderung in Deutschland treiben keinen Sport. Bei den Menschen mit geistiger Behinderung ist die Zahl noch weitaus besorgniserregender: Nur 8 Prozent der Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland treiben Sport.”
“Es war über neun Tage hinweg in Berlin eine großartige, eine wirklich begeisternde Stimmung. Hunderttausende von Zuschauerinnen und Zuschauern haben den großartigen Athletinnen und Athleten mit geistiger Behinderung ihren Respekt gezollt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein Jahr ist vorüber. Jetzt ist, glaube ich, zu Recht die Frage zu stellen: Was ist passiert? Wir als CDU/CSU nehmen das Verstreichen dieses Jahres zum Anlass, die Bundesregierung damit zu konfrontieren, dass aus dem, wie man jetzt so schön sagt, Momentum dieser Special Olympics World Games leider überhaupt nichts gemacht wurde. Die Chance, dieses großartige Ereignis zu nutzen, ist leider – sträflich – nicht genutzt worden.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben momentan anlässlich der Fußballeuropameisterschaft wieder einen großartigen und wunderbaren Sportsommer in Deutschland. Ich hoffe mal, das bleibt auch nach dem morgigen Abend so. Aber unabhängig davon: Die Begeisterung ist groß. Dieses Ereignis zeigt: Deutschland kann Sportgroßveranstaltungen. Wir beweisen dies nicht nur bei der jetzigen Fußballeuropameisterschaft, sondern wir haben dies auch bewiesen, als im Juni letzten Jahres ein großartiges Sportereignis hier in Berlin stattgefunden hat: die Special Olympics World Games. Dabei waren ungefähr 6 500 Athletinnen und Athleten aus 174 Ländern und über 20 000 Volunteers. Viele kamen aus Deutschland, viele aber auch aus anderen Teilen Europas und aus vielen anderen Ländern.”
“Aber natürlich gibt es auf der anderen Seite auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund einer persönlichen Gebrechlichkeit, aufgrund der örtlichen Distanz zum Objekt, aufgrund einer starken Inanspruchnahme oder aus anderen Gründen nicht an Präsenz-WEG-Versammlungen teilnehmen können. Ich glaube, unter dem Strich ist dieses 75-Prozent-Quorum, das für die Durchführung einer reinen Online-WEG-Versammlung erforderlich ist, richtig. Ich halte es deshalb auch für überzogen – das sage ich ganz offen –, dass bis 2028 eine Einschränkung dahin gehend erfolgt, dass ein einziger WEG-Eigentümer die Online-WEG-Versammlung verhindern kann. Ich glaube, damit ist dem Minderheitenschutz zu viel des Guten getan. Unter dem Strich werden wir als CDU/CSU-Fraktion diesem Gesetzentwurf aber zustimmen.”
“Ich bin aber der festen Überzeugung, dass es richtig ist – nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung –, auch die Möglichkeit rein virtueller WEG-Versammlungen zu eröffnen. Die entscheidende Frage ist natürlich die des Minderheitenschutzes. Die Frage des Minderheitenschutzes ist dabei von zwei Seiten aus zu betrachten. Natürlich gibt es ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die vielleicht nicht so technik-, nicht so internetaffin sind und deswegen an Online-WEG-Versammlungen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen teilnehmen können.”
“Aber es ist ein wichtiges Signal, dass in Zukunft auch Mieter und WEG-Eigentümer auf der eigenen Terrasse und dem eigenen Balkon zur Energiewende und zur Steigerung des aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms mit beitragen können, zumal – das ist für mich auch ein wichtiger Aspekt – diese Balkonkraftwerke, diese Steckersolargeräte sowohl leicht montiert als auch, wenn nötig – und das ist auch wichtig –, schnell demontiert werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Teil betrifft die Änderungen im Bereich der Onlineeigentümerversammlung. Ich sage ganz offen: Es ist mir zunächst nicht einfach gefallen, dieser Erweiterung zuzustimmen, dafür die Hand zu heben.”
“Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie unserem Gesetzentwurf frühzeitig zugestimmt hätten, hätten wir ein Jahr gespart, und dieses Recht wäre ein Jahr früher in Kraft getreten. Diese Regelung ist richtig. Sie wird allerdings – das sage ich ganz offen – allein nicht dazu führen, dass wir die Energiekrise in Deutschland meistern und unsere Stromprobleme in den Griff bekommen werden. Das zu glauben wäre vermessen.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung behandeln und den wir danach verabschieden werden, hat zwei wichtige Bestandteile. Der eine Teil betrifft die Privilegierung von Steckersolargeräten, von sogenannten Balkonkraftwerken sowohl für Mieter als auch für WEG-Eigentümer. Ich möchte diesbezüglich gleich deutlich zum Ausdruck bringen: Wir als CDU/CSU-Fraktion unterstützen dieses Vorhaben, unterstützen diese Änderung. Nur, uns kommt das deutlich zu spät. Wir hatten diesbezüglich einen fast wortgleichen Gesetzentwurf eingebracht, der als Datum den 23. Mai des letzten Jahres trägt – also deutlich früher als der Gesetzentwurf der Bundesregierung.”
“Sie sind zwar die Veranstalter, aber dieses Turnier könnte nicht stattfinden, wenn sich nicht 16 000 Volunteers mit beteiligen würden, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – wenn nicht an neun der zehn Austragungsorte das Rote Kreuz und in Hamburg der Arbeiter- und Samariterbund tätig wären. Deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Europameisterschaft möglich machen! Für Bündnis 90/Die Grünen hat Philip Krämer das Wort.”
“Vor dem Hintergrund, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Es war richtig, dass wir hier dieses Thema gesetzt haben. Ich sage auch mal ganz offen, wenn Sie sich jetzt hier als Ampelkoalitionäre abfeiern, was die Europameisterschaft anbelangt: Wenn wir diesen Antrag nicht gestellt hätten, wäre das Thema Europameisterschaft überhaupt kein Thema gewesen. Es wird auch viel bringen. Der deutsche Einzelhandelsverband geht davon aus, dass mit der EM ein zusätzlicher Umsatz in Höhe von 3,8 Milliarden Euro generiert wird. Das Finale werden über 300 Millionen Menschen weltweit am Fernseher verfolgen. Deshalb zum Abschluss wirklich ein herzliches Dankeschön, nicht nur an die UEFA.”
“Das alles sind ganz wichtige Maßnahmen, die aus meiner Sicht mit dazu beitragen können, dass wir nicht nur ein positives Bild nach außen geben, sondern dass diese Europameisterschaft auch nachhaltig stattfinden wird. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt wird auch wieder von der Ampelkoalition der Vorwurf kommen – die Regierung äußert sich ja interessanterweise zu unserem Antrag nicht –, der Antrag sei unnötig, es sei alles schon erledigt. Nur, wenn Sie sagen, der Antrag kommt verspätet – das war Ihr Vorwurf in der ersten Lesung –, dann ist dies natürlich ein sehr verräterisches Argument, weil es impliziert, dass offenbar das Defizit durchaus vorhanden war, dass durchaus Handlungsbedarf vorhanden war.”
“Aber, Frau Hostert, Sie haben das Kulturprogramm erwähnt. Wie ist das dotiert? Mit 13,2 Millionen Euro. Aus meiner Sicht, mit Verlaub, nimmt sich dieses Kulturprogramm vor dem Hintergrund relativ bescheiden aus, dass alle zehn Austragungsorte jeweils deutlich mehr aufwenden als die Bundesregierung. Sich hier mit dem Nachhaltigkeitsprogramm und dem Kulturprogramm groß zu feiern, das ist, glaube ich, etwas zu kurz gesprungen. Ich bin froh, dass sich jetzt auch die Deutsche Bahn hier als Förderer, als Unterstützer beteiligt, insbesondere indem günstige Tickets für den Spieltag – für die 2. Klasse für 30 Euro und für die 1. Klasse für 40 Euro – angeboten werden.”
“Es gab massive Kritik an der Bundesregierung zu den zehn Austragungsorten. Es gab massive Kritik an den Bundesländern. Die UEFA-Chefs haben gesagt, die Bundesregierung weise keine Vision auf, die mit dieser Fußballeuropameisterschaft verbunden ist. Sie haben ihr vorgeworfen: Die Bundesregierung liefert nicht. – Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht, und ich bin froh, dass wir jetzt konstatieren können: Opposition wirkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vieles von dem, was kürzlich umgesetzt wurde, ist insbesondere auf Druck der CDU/CSU-Fraktion ins Werk gesetzt worden. Ob es das Mobilitätskonzept ist, ob es das Tourismuskonzept ist oder das leider erst sehr spät weiterentwickelte Sicherheitskonzept: Aus meiner Sicht hat die Bundesregierung jetzt auf der Zielgeraden Maßnahmen ergriffen.”
“Und ich glaube, gerade in einer Zeit, in der die Gesellschaft sich immer stärker polarisiert, teilweise leider auch radikalisiert, in einer Zeit, in der die Fliehkräfte in einer Gesellschaft immer mehr zunehmen, bedarf es wieder mal gewisser Ereignisse, die zumindest in der Lage sind, einen Großteil der Gesellschaft, der Bevölkerung hinter sich zu versammeln. Und ich bin der Überzeugung: Gerade eine Fußballeuropameisterschaft kann dieses Ereignis sein, ein modernes Lagerfeuer der heutigen Zeit. Wir als Unionsfraktion haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, diesen Antrag zu stellen, und das nicht nur, um pflichtschuldigst die Regierung zu kritisieren. Und Frau Kollegin Hostert, ich muss da auch klar sagen: Der Antrag kam nicht aus dem luftleeren Raum, sondern es gab ja massive Kritik an der Bundesregierung seitens der UEFA.”
“Über all dem steht aus meiner Sicht, dass in den nächsten viereinhalb Wochen die wirklich wunderbare Gelegenheit besteht, dass Deutschland einerseits ein positives Bild nach außen verkauft, dass wir eine positive Visitenkarte nach Europa und in die Welt abgeben, aber dass diese Europameisterschaft möglicherweise auch dazu beiträgt, den inneren Zusammenhalt in unserem Land wieder zu stärken. Natürlich hat der OK-Chef Philipp Lahm recht, wenn er heute in einem Interview im „Handelsblatt“ sagt: Fußball rettet nicht die Welt. – Aber ich bin schon der Überzeugung: Fußball kann viel bewirken.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei vielen von uns steigen so langsam die Begeisterung, die Vorfreude, bei dem einen oder anderen auch die Nervosität oder die Anspannung. In wenigen Stunden beginnt die Europameisterschaft, das Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland findet statt. Und natürlich drücken wir unserer Mannschaft nachdrücklich die Daumen. Wir hoffen auf ein gutes Abschneiden unserer Nationalmannschaft, auf einen erfolgreichen Auftakt heute, aber natürlich auch auf einen weiteren erfolgreichen Turnierverlauf, vielleicht sogar bis zu einem Europameistertitel. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sport ist wichtig, aber Sport ist nicht alles.”
“Plum erwähnt, werden wir aus diesen Gründen dem Gesetz die Zustimmung verweigern und drängen wirklich darauf, – Kollege. – dass sich die nächste Bundesregierung dieses Gesetzes schnellstmöglich wieder annimmt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.”
“Es war sehr schön, dass auch in der Sachverständigenanhörung von vielen Sachverständigen erwähnt wurde, dass es über den jetzigen Reformvorschlag hinaus notwendig wäre, an das materielle Recht im KapMuG heranzugehen. Weil wieder der Vorwurf kommt, wir würden keine Vorschläge bringen, Frau Kollegin Dr. Rottmann, ein ganz konkreter Vorschlag: Wir müssen an das Beweis- und Darlegungsrecht noch weiter herangehen, als Sie es jetzt in dem Reformvorschlag tun. Ganz konkreter Vorschlag: Wir müssen an § 1 Absatz 2 Satz 2 herangehen, was die Möglichkeit anbelangt, mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen, dass Verfehlungen im Emissionsverfahren vorgenommen wurden. Vor dem Hintergrund, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Wie schon vom Kollegen Dr.”
“Der kollektive Rechtsschutz wird geschwächt, die Zahl der Individualverfahren wird zunehmen. Es wird dem Ziel, dass insbesondere die notwendigen Tatsachen- und Rechtsfragen schnell, zeitnah und vor allem einheitlich gelöst werden, nicht Rechnung getragen. Es wird eine unterschiedliche Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern geben. Damit wird dem kollektiven Rechtsschutz nicht Vorschub geleistet, sondern es wird genau das Gegenteil erreicht: Er wird deutlich geschwächt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus wäre es aus meiner Sicht dringend notwendig, dass wir anders an das materielle Recht herangehen.”
“– Auch in der Sitzung des Rechtsausschusses gestern ist von den Berichterstattern der Ampel deutlich gemacht worden, dass es weiterer Änderungen am KapMuG bedarf. Deswegen wäre es doch richtig gewesen, jetzt eine weitere Befristung vorzunehmen, um wirklich auch deutlich zu machen, dass wir weitaus mehr Änderungen benötigen, als sie jetzt von der Ampel vorgenommen werden. Da kommt immer wieder reflexartig der Vorwurf, wir würden keine Vorschläge bringen. Wir haben eines deutlich gemacht – und das ist aus meiner Sicht der Kernvorwurf im Zusammenhang mit dem jetzigen Reformvorschlag –, nämlich dass es ein gravierender Fehler ist, die Möglichkeit, Verfahren von Amts wegen auszusetzen, wegfallen zu lassen. Ich prophezeie Ihnen eines: Die Folge wird sein, dass es zu einer deutlich stärkeren Zersplitterung der Verfahren kommen wird.”
“Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung: Es wäre deutlich besser, das jetzt geltende KapMuG noch einmal um fünf Jahre zu verlängern, um die Zeit zu nutzen, um wirklich durchgreifende Änderungen am KapMuG vorzunehmen. Es kommt dann von der Ampelseite natürlich der Einwand: Damit wird ja keine Rechtssicherheit geschaffen. Wenn immer wieder nur eine temporäre Verlängerung, eine Befristung erfolgt, dann kann sich doch niemand darauf einstellen, was tatsächlich gilt. Das ist doch jetzt auch nicht der Fall. Frau Kollegin Rottmann, Sie haben ja angekündigt: Egal wer die nächste Bundesregierung stellen wird, man wird sich in der nächsten Legislaturperiode auch des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wieder annehmen müssen.”
“Ich sage ganz offen: Dies ist eines Rechtsstaats wie Deutschland unwürdig. Das hat auch aus meiner Sicht, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit effektivem Rechtsschutz und mit der schnellen Durchsetzung des Rechts überhaupt nichts zu tun. Also: Die Verfahren dauern zu lange, sie sind zu kompliziert. Deswegen ist es richtig, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Nur – mit Verlaub –, diese Reform, die jetzt hier von der Ampel vorgeschlagen wird, weist etwas Licht auf, aber deutlich mehr Schatten. Meine große Befürchtung ist, dass dieses Gesetz am Ende eine Verschlimmbesserung bringt, dass es den kollektiven Rechtsschutz nicht stärkt, sondern den kollektiven Rechtsschutz am Ende deutlich reduziert.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einig sind wir uns in dieser Debatte, dass die Kapitalanleger-Musterverfahren in Deutschland viel zu lange dauern, viel zu bürokratisch sind und viel zu kompliziert sind. Frau Kollegin Willkomm, Sie haben das Telekom-Verfahren angesprochen, das 20 Jahre gedauert hat – deutlich zu lang. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: In der Zwischenzeit haben einige Kläger Kinder bekommen; die Kinder haben Abitur gemacht. Ich sage mal: Das ist noch zu verschmerzen. Was viel schlimmer ist – auch in menschlicher Hinsicht –: Etliche Kläger sind in diesen 20 Jahren verstorben und haben dann letzten Endes von dem Obsiegen in diesem Verfahren nichts mehr gehabt. Man kann sagen: die Erben schon, aber nicht diejenigen, die diese Klagen angestrengt haben.”
“Es ist ein gemeinsames Ziel, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen und sich ungestört entwickeln können. Es gibt zahlreiche Studien, die die desaströsen Folgen von sexuellem Missbrauch dargestellt haben. Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern muss eine der ersten Aufgaben des Staates sein. Dieser Aufgabe kommt die Bundesregierung leider auch an dieser Stelle kaum und wenn, dann nur zögerlich, nach. Es gilt, konsequent zu sein und auch gesetzgeberisch keine Möglichkeiten zu schaffen, die erneutes Leid von Kindern in irgendeiner Form begünstigen würden.”
“Eine gezielte Privilegierung sollte für drei in der Praxis aufgetretene und besonders relevante Problemgruppen erfolgen: die sogenannten Eltern- oder Warnfälle – Personen wollen lediglich auf einen Missstand aufmerksam machen und nehmen kinderpornografisches Material nur vorübergehend an sich und/oder verbreiten es, ohne dass es ihnen auf den inkriminierten Inhalt selbst ankommt –, Taten von und Austausch unter Jugendlichen und niederschwellige Fälle wie beispielsweise der Besitz nur eines Posing-Bildes. Unser Entschließungsantrag zeichnet diesen praktikablen, auf die Praxis bezogenen Weg vor. Sollte sich aus der Praxis weiterer Handlungsbedarf ergeben, insbesondere was das Thema der Fallgruppen betrifft, so kann der Gesetzgeber hierbei jederzeit und, wenn nötig, auch schnell tätig werden.”
“Der Gesetzentwurf korrigiert zwar die Problematik, dass das geltende Recht die tatsächlich bestehenden Unterschiede im Unrechtsgehalt der sehr unterschiedlichen Taten nach § 184b StGB nicht ausreichend abbildet und in den Rechtsfolgen nicht sachgerecht abschichtet, durch eine Absenkung der Mindeststrafen. Jedoch ist eine pauschale Absenkung verfehlt und wird auch den Problemlagen aus der Praxis nicht gerecht. Eine sachgerechte Reform sollte daher vielmehr die bestehenden Problemfälle lösen, die die Praxis meldet, aber auch nur diese. Dies betrifft insbesondere die sogenannten Warnfälle.”
“So wichtig eine einzelfallspezifische Milderung von Härten ist, macht der vorliegende Gesetzesentwurf den in der letzten Wahlperiode erzielten Erfolg leider rückgängig, indem alle Taten nach Absatz 1 – Verbreiten/der Öffentlichkeit zugänglich machen – und Absatz 3 – Besitz – künftig keine Verbrechen mehr sein werden. Das Herabsetzen der Mindeststrafen auf drei bis sechs Monate hin zu einem Vergehen hat unmittelbare Folgen. Damit ist auch ein Verbreiten von Bildern und Filmen, die einen schweren Missbrauch darstellen, nicht mehr ein Verbrechen.”
“Zugleich wird das Ausmaß des Kindesmissbrauchs durch diese unterschiedlichsten Kommunikationswege auf eine neue Stufe gehoben, zumal den Tätern auch sehr vereinfachte Zugänge zu Kindern und Jugendlichen damit gegeben sind. Es muss damit auch klar sein, dass derjenige, der Fotos und Videos besitzt oder in Umlauf bringt, sich ebenfalls mitschuldig macht. Es ist laut Bundeskriminalamt erwiesen, dass etwa 25 Prozent der Konsumenten von kinderpornografischem Material schon einmal Kinder selbst physisch missbraucht haben. Der Markt muss weiterhin mit größtem Einsatz und Bestreben trockengelegt werden. Dazu bedarf es weiterhin eine hohe Mindeststrafe.”
“Der derzeit geltende Strafrahmen, ohne eine neue Anpassung, ist für die überwiegende Mehrzahl an Fällen angemessen. Es muss immer gegenwärtig sein, dass es sich bei Kinderpornografie um realen, stattgefundenen, entsetzlichen sexuellen Missbrauch von Kindern, den kleinsten und schutzbedürftigsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, handelt. Das erlittene Leid setzt sich durch die Verbreitung der pornografischen Inhalte unkontrollierbar und für die Opfer zeitlich unendlich lang fort. Dass hier bei der Strafzumessung keine Abstriche gemacht werden können und dürfen, liegt auf der Hand. Insbesondere die Verbreitung im Internet, in sozialen Netzwerken, in Chatgruppen oder im Darknet sind von höchster Brisanz.”
“Die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs ist daher – ich wiederhole mich – auch überfällig und hätte bereits längst, auch ohne deutliche Hinweise und Bitten der Justizminister der Länder, erfolgen sollen. Dass die Bundesregierung hier nun tätig geworden ist, ist gut, dennoch hätte man es deutlich besser machen können. Angesichts der kontroversen Debatte in der breiten Öffentlichkeit muss die eigentliche Selbstverständlichkeit betont werden, dass mit der Milderung von einzelnen Fallkonstellationen mittels einer neuerlichen Änderung des § 184b StGB keineswegs eine Schwächung, gar eine Abkehr von der kompromisslosen konsequenten Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern einhergeht. Das muss klar sein.”
“Dass wir insbesondere auch in den Jahren 2021 und 2022 eklatante Anstiege in den durch das Bundeskriminalamt erfassten Fällen haben, ist gewiss dem Erfolg der Aufdeckungs- und Ermittlungsarbeit unserer Strafverfolgungsbehörden zu verdanken. Hier sei sowohl der Polizei als auch der Justiz ein großer Dank und große Anerkennung ausgesprochen. Dennoch müssen wir auch sehen, dass die zum 1. Juli 2021 erfolgte Neufassung des § 184b StGB einzelne Fallkonstellationen miteinbezieht, die mit den vollen Härten der derzeitigen Gesetzeslage ebenfalls geahndet werden, obgleich dies im Einzelfall weder tat- noch schuldangemessen wäre. Dies sagt uns auch die Praxis, und deshalb ist es ein grundsätzlich zu begrüßender Schritt, unangemessene Härten zu mildern und bestehende Problemfälle aus der Praxis im Sinne der konsequenten Strafverfolgung zu lösen.”
“Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eines der schwersten und unverzeihlichsten Verbrechen überhaupt. Gleiches gilt für die Verbreitung, den Erwerb, den Besitz und natürlich auch für die Herstellung kinderpornografischen Materials. Es ist unstrittig, dass wir diese Straftaten mit der vollen Härte des Strafrechts ahnden. „Null Toleranz“ muss beim Schutz von Kindern und Jugendlichen immer die Leitlinie des Gesetzgebers sein. Die Anzahl der erfassten Fälle im Bereich des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist nach wie vor erschütternd und alarmierend. So gab es 2023 laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Deutschland 45 191 polizeilich erfasst Fälle im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Dies ist ein Höchststand.”
“Da es keine Anrechnungsmöglichkeit gibt, mache ich davon Gebrauch, nach einer einmaligen Ermahnung allen Beteiligten das Wort zu entziehen. Ich bitte, das wirklich zu beachten. Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine Poschmann, SPD-Fraktion.”
“Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Einzige, woran es in Deutschland momentan in der Sportpolitik nicht mangelt, sind Gesprächsformate, Arbeitsgruppen, runde Tische und Arbeitskreise. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Aber am Ende kommt nichts dabei heraus. Deswegen brauchen wir einen Neustart in der Sportpolitik. Wir als konstruktive Oppositionsfraktion, – Herr Mayer. – als CDU/CSU sind dazu bereit. Wir reichen die Hand. Herr Kollege Mayer, bitte! Aber so wie es bisher läuft, darf und kann es in der Sportpolitik in Deutschland nicht weitergehen. Ich weise geschäftsleitend darauf hin, dass wir hier eine Aktuelle Stunde haben und die Debattenbeiträge wirklich auf fünf Minuten begrenzt sind.”
“Es gibt zum Glück eine breite, geschlossene Mehrheit in Deutschland, die sich für die Bewerbung um Olympische Sommerspiele starkmacht. Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Bayern sind mit im Boot. Alle haben das Memorandum of Understanding unterschrieben und sind bereit, wenn sie Bewerbungsort und Austragungsort werden, sich auch finanziell zu beteiligen. Der Einzige, der sich nicht beteiligt, ist der Bund. Obwohl eine Bewerbung doch unzweifelhaft ein nationales Ereignis ist und eine nationale Bedeutung hat, stellt der Bund keinen einzigen Euro in seinem Haushalt zur Verfügung, um diese Bewerbung voranzutreiben. Und die Bundesinnenministerin ist bis dato nicht bereit, dieses Memorandum of Understanding zu unterschreiben. Das ist traurig, das ist desolat, das ist eine fatale Bilanz der bisherigen Sportpolitik.”
“Das ist ein Offenbarungseid und ein Armutszeugnis für die aktuelle Bundesregierung und vor allem für das Bundesinnenministerium. Dann wird angekündigt: „Wenn der Deutsche Olympische Sportbund und die Länder nicht mitmachen wollen, dann machen wir unseren eigenen Entwicklungsplan Sport“, wissend, dass 90 Prozent der Inhalte des Entwicklungsplans Sport nicht vom Bund umgesetzt werden, sondern von den Ländern bzw. Kommunen oder Sportvereinen. Dann kommt noch erschwerend hinzu, dass kein einziger Euro im Bundeshaushalt eingestellt wird, um den Entwicklungsplan Sport auch tatsächlich umzusetzen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Desaster für die Sportpolitik. Das Ganze setzt sich im Bereich der Olympiabewerbung fort.”