Stephan Mayer
CDU/CSU · Germany
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann mir beileibe nicht unterstellen, dass ich nicht das Beste und auch nicht das Maximale für den Sport in Deutschland wollte. Trotzdem bin ich dezidiert gegen den Antrag der Linken, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.”
“Die erste Tranche in Höhe von 333 Millionen ist schon entschieden. Es wird in der zweiten Jahreshälfte eine zweite Tranche wieder in Höhe von 333 Millionen Euro geben. Wir tun ganz konkret etwas, obwohl wir, verfassungsrechtlich wohlgemerkt, gar nicht zuständig sind. Zuständig sind die Länder und die Kommunen.”
“Die Traineroffensive – sie steht im Koalitionsvertrag – wird in diesem Gesetz dergestalt Niederschlag finden, dass wir uns klar dazu bekennen, dass die Trainerinnen und Trainer, die die Grundlage dafür schaffen, dass Deutschland wieder Spitzenathletinnen und -athleten hervorbringt, auch vernünftig und angemessen bezahlt werden.”
“Das bringt mich auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrem Antrag. Ich halte überhaupt nichts von Verfassungslyrik. Was bringt die Aufnahme von neuen Staatszielen ins Grundgesetz, wenn nicht das Regierungshandeln und das konkrete politische Handeln gut sind?”
“Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Ansatz im parlamentarischen Verfahren an der einen oder anderen Stelle auch noch deutlich erhöhen können. Also, das ist schon einmal eine gute Botschaft für den Sport: Ein Rekordhaushalt steht im kommenden Jahr an.”
“Ich möchte hier klar betonen: Es wäre schlechterdings nicht begründbar, dass zwar die Einhaltung des NADA-Codes, also der Kampf gegen Doping, zu einer Fördervoraussetzung für die Sportfachverbände gemacht wird – das ist sie jetzt schon, und sie wird es weiterhin bleiben –, aber die Einhaltung des Safe Sport Codes, der die Grundlage dafür…”
The complete record
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“Bereits im Februar 2023 haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserem Antrag „Kollaps der Ziviljustiz verhindern – Wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren schaffen“ die Etablierung einer möglichst frühzeitigen höchstrichterlichen Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen im zivilgerichtlichen Massenverfahren gefordert. Der vorliegende Regierungsentwurf mag ein grundsätzlicher, erster Wurf sein, bleibt aber auch hinter den Erkenntnissen aus der öffentlichen Anhörung zu unserem Antrag aus dem Frühjahr 2023 zurück. So richtig es ist, dass das vorgestellte Verfahren taktische Revisionsrücknahmen zur Verhinderung höchstrichterlicher Entscheidungen unattraktiv macht, so unzureichend ist allerdings die Möglichkeit zur Aussetzung anhängiger Klagen.”
“Zugleich aber dauert es zu lange, bis eine höchstrichterliche Klärung im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt. Die Folge ist, dass professionalisierte, im Internet arbeitende, personell oftmals gut ausgestattete Dienstleister die Gerichte mit umfangreichen Schriftsätzen lähmen. Massenverfahren beeinflussen die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Dies ist vor allem dann kritisch, wenn Bürgerinnen und Bürger durch die Überlastung der Gerichte nur noch selten mit zeitnahen rechtskräftigen Entscheidungen rechnen können. Es besteht ein durchaus dringlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf, den individuellen Rechtsschutz zu ertüchtigen und der Justiz probate Instrumente an die Hand zu geben, um eine möglichst effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung von Massenverfahren zu ermöglichen.”
“Es ist prinzipiell nachvollziehbar, massenhaften, inhaltsgleichen Einzelklagen im Rahmen eines Leitentscheidungsverfahrens zu begegnen. Die gerichtliche Praxis weist in zunehmendem Maße Häufungen gleichgelagerter Individualklagen auf, die ohne Frage ein großes Problem für die Justiz in Deutschland darstellen. Der Dieselskandal ist dabei eines der prägnantesten und zahlenmäßig umfangreichsten Beispiele. Das Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- und Fluggastrecht kennt eine Vielzahl weiterer Beispiele. Wesentlich ist, dass wir heute insbesondere häufig über spezialisierte Rechtsdienstleister neue zusätzliche Treiber für Massenverfahren haben, die Klageerhebungen auch in gleicher Sache vereinfachen und beschleunigen.”
“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird immer dafür kämpfen, dass verfassungsfeindliche Personen und Parteien keinesfalls in leitende staatliche Positionen gelangen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Daher stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf trotzdem zu.”
“Juli 2022 mit den Abschnitten II 1 e und f, in denen von unserer Seite Folgendes gefordert wurde: „e) Aufnahme einer Klarstellung in § 45 DRiG, wonach ehrenamtliche Richterinnen und Richter sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen, f) Aufnahme einer Ergänzung in § 44a DRiG, wonach nicht berufen werden soll, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt …“ Die Bundesregierung hat Teile unseres Antrages offenbar wortwörtlich, aber leider zu spät übernommen.”
“„(1) Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters darf nicht berufen werden, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Der von der Bundesregierung vorgestellte Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes ist ein überfälliger Schritt. Ich erinnere an den entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 5.”
“Bei einer so wichtigen Reform des Deutschen Richtergesetzes muss zuallererst die vollumfängliche Wahrung der Rechtssicherheit im Gerichtsverfahren gewährleistet sein. Andernfalls könnten die Abberufung und der Ausfall eines ehrenamtlichen Richters zu einem Abbruch des Verfahrens oder sogar zu einem ungerechtfertigten Freispruch für einen Angeklagten führen. Ein solcher Mechanismus sollte vor allem in Zeiten des Richtermangels und besonders hoher Arbeitsbelastungen der Justizbehörden nicht möglich sein. Lassen Sie mich die geplante Neufassung des Gesetzestextes kurz zitieren, um Ihnen die Sichtweise der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsprechend zu erläutern.”
“In der Praxis würden besonders die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof mit einer massiv angestiegenen Revisionsflut konfrontiert werden, wenn die Besetzung des Gerichts zuvor anwaltlich derart anfechtbar wäre. Dabei ist die mögliche Einflussnahme eines einzelnen Schöffen marginal ausgeprägt. In einer großen Strafkammer käme ein Schöffe mit einer Einzelmeinung nicht einmal auf eine Sperrminorität. Damit ist für die involvierten Parteien keinerlei Rechtssicherheit hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit der Entscheidungen gegeben und der Rechtsfrieden empfindlich gestört. Entsprechende Klagen können aus Gründen der Nichtigkeit noch bis zu fünf Jahren ab Inkrafttreten des Urteils gemäß § 586 Absatz 2 Satz 2 ZPO erhoben werden, wenn Kenntnis vom vorliegenden absoluten Revisionsgrund in diesem Zeitraum erlangt wird.”
“Wir beraten heute über einen besonderen Gesetzentwurf, der seitens des Bundesministeriums der Justiz vorgelegt wurde. Vorab möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den vielfach ehrenamtlich engagierten Richterinnen und Richtern in Deutschland zu danken. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen äußerst wichtigen Dienst in der Justiz, an unserem Rechtsstaat und für die Gesellschaft. Dieser Einsatz ist für die Rechtsfindung ein sehr wichtiges Element, das das Vertrauen in die Justiz sichtbar stärkt. Mit ihrer vielfältigen, ganz unterschiedlichen Lebenserfahrung und fern von juristischer Prägung bringen sie lebensnahe wie praktische Aspekte in die Rechtsprechung an unseren Gerichten ein. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Auch das zeichnet unsere Demokratie aus.”
“Eine mit den Ländern abgestimmte schnelle Anpassung der Kostenpauschalen für Betreuerinnen und Betreuer ist notwendig, um die zuletzt stark gestiegenen Kosten aufzufangen. Auch die gestiegenen Anforderungen an Betreuungsfälle und ihre damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben müssen berücksichtigt und finanziell abgefedert werden, um die Tätigkeit von Betreuungsvereinen und der Betreuer auch in Zukunft zu sichern.”
“Mit anderen Worten: Auch wenn die Evaluierung erst für Ende 2024 geplant ist, so ist die derzeitige Kostenproblematik für Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern so schnell als möglich zu lösen. Im Austausch mit den Ländern ist eine schnelle Umsetzung des in § 17 BtOG geregelten Anspruchs der Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln in allen Bundesländern zu ermöglichen, um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Teilhabe abzusichern. Die durch das Bürgergeld-Gesetz eingetretene Reduzierung der Kostenpauschalen für die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger muss sofort ausgeglichen werden.”
“Betreuungsleistungen von Eltern finden wenig Erwähnung, gerade wenn es darum geht, wer von den Eltern besondere Kinderbetreuungskosten wie zum Beispiel Krippen- und Kindergartenkosten – gegebenenfalls gesondert zu bezahlende Kosten für Mittagessen –, die Krankenversicherung, Kleidung, Schuhe, Musikschule, den Sportverein etc. bezahlt. Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls wie diese Kosten bereits bei der Unterhaltsberechnung im engeren Sinn miteinbezogen werden sollen oder ob diese Kosten unabhängig vom Unterhalt und gesondert daneben verteilt werden sollen, sollten diese Positionen in jedem Fall in der Reformgesetzgebung mitgedacht werden.”
“Zum Beispiel möchte das BMJ zwar das sogenannte asymmetrische Wechselmodell mit einer Betreuungsleistung des anderen Elternteils zwischen 30 und 49 Prozent gesetzlich regeln, nicht aber das bislang allein in der Rechtsprechung anerkannte symmetrische Wechselmodell mit Betreuungsleistungen von jeweils 50 Prozent. Wenn nun schon weitere Betreuungsformen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht geregelt und gesetzlich kodifiziert werden sollen, was sicherlich ein guter Gedanke ist, dann sollte aber auch das „klassische“ Wechselmodell ins BGB aufgenommen werden.”
“Eine langfristige finanzielle Sicherheit für Betreuungsvereine ist notwendig, um die Betreuungsstruktur für Betreuende und Betreute in Deutschland sicherzustellen. Ein Ausbleiben der notwendigen Anpassungen bedeutet auf Dauer das Aus für die Betreuungsvereine und der daran angegliederten Beschäftigten, seien sie ehrenamtlich oder hauptamtlich. Es bedeutet das Aus gewachsener Strukturen für das deutsche Betreuungswesen. Ganz konkret bedeutet Ihr vorgelegter Gesetzentwurf zu der Inflationsausgleichszahlung für Betreuer, dass er zwar gut gemeint, aber leider nicht gut umgesetzt ist. Es fehlen Regelungsvorschläge und Ausführungen zu wesentlichen Punkten, die Eltern betreffen.”
“Durch die Erhöhung des Schonvermögens reduzieren sich dann auch die Einkünfte der Betreuerinnen und Betreuer bzw. der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger. Daher muss die gesetzgeberisch verursachte Reduzierung der Einkünfte der Betreuerinnen und Betreuer bzw. der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger ausgeglichen werden. Zur Überprüfbarkeit einer bedarfsgerechten Ausstattung braucht es künftig regelmäßige Evaluierungen der Kosten, damit Veränderungen wie beispielsweise Tarifanpassungen bei der Mittelzuweisung und den Kostenpauschalen umgehend berücksichtigt werden können. Es hat schließlich wenig Sinn, bestehende, gut funktionierende Strukturen zunächst kaputtzusparen, um sie anschließend, weil Bedarf besteht, wieder mühsam aufzubauen.”
“Das wäre ein immenser Rückschlag für unsere Bemühungen um Teilhabe und Inklusion, aber auch für ehrenamtliches Engagement und für die fürsorgliche Unterstützung älterer Menschen oder auch von Menschen mit Behinderungen. Zudem hat die Einführung des Bürgergeldes negative Auswirkungen auf die Vergütung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger; denn durch die Anhebung des Schonvermögens (gemäß § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII in Verbindung mit § 1 der Verordnung zu § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII) von 5 000 Euro auf 10 000 Euro mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gelten auch mehr Menschen als mittellos im Sinne des § 1880 BGB. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt nach den Tabellenwerten für Mittellose und liegt niedriger als die mögliche Vergütung bei nicht mittellosen betreuten Personen.”
“Erste Betreuungsvereine haben bereits die Aufgabe ihrer Tätigkeit beschlossen und befinden sich in der Abwicklung oder planen diesen Schritt. Die verbleibenden Betreuungsvereine oder frei tätige Berufsbetreuer haben aber keine ausreichenden freien Kapazitäten, die dann unversorgten Fälle zu übernehmen. Steht bei einer gerichtlich angeordneten Betreuung aber kein geeigneter Betreuer zur Verfügung, so liegt die Verantwortung zur Gewährleistung der Betreuung bei den kommunalen Betreuungsbehörden, die diese Aufgabe dann mit eigenen Bediensteten erfüllen müssten. In der Folge ist zu befürchten, dass viele betreuungsbedürftige Menschen mit erheblichen Abstrichen bei ihrer Betreuung rechnen dürfen. Die im Grunde gut gemeinte Zielsetzung des Betreuungsgesetzes würde verfehlt.”
“Aktuell stehen aber viele dieser Betreuungsvereine vor erheblichen finanziellen und damit existenziellen Problemen, die sich durch unzureichende Finanzierung ihrer Aufgaben und aufgrund gravierender inflationsbedingter Mehrkosten ergeben. Im Ergebnis ist eine Kostendeckung durch Gebühren und Zuschüsse nicht gegeben, und infolgedessen erscheint eine Anpassung der Kostenpauschale zur Sicherung der Vereine absolut notwendig. Bis zum 31. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Justiz eine Evaluierung insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen vorzulegen. Diese Evaluierung kann aber nicht abgewartet werden. Sie kommt zu spät, um die aktuellen existenziellen Probleme lösen zu können. Viele Vereine können ohne eine schnellstmögliche Anpassung der Finanzierung nicht länger wirtschaftlich überleben.”
“Die Betreuungsvereine agieren als Schnittstelle zwischen Behörden, Verbänden oder Krankenhäusern. Von dieser Querschnittsarbeit, diesen langjährig aufgebauten Strukturen und Erfahrungen vor Ort profitieren alle Beteiligten. Viele Ehrenamtliche wären ohne die Absicherung und Angebote der Betreuungsvereine nicht bereit oder nicht in der Lage, die Vormundschaft für andere zu übernehmen. Die Finanzierung spielt daher eine zentrale Rolle. Betreuungsvereine speisen sich finanziell aus den Einnahmen der Vergütungspauschalen für die professionell geleistete Betreuung durch ihre Mitarbeiter sowie durch Zuschüsse von Ländern und Kommunen.”
“Deshalb, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, haben wir mit diesem Antrag jetzt einen Ansatz gewählt, um intensiv dafür zu werben, dieses positive Momentum, das die Special Olympics World Games hier in Berlin ausgelöst haben, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – für den paralympischen Sport entsprechend zu nutzen. Ich hoffe, dass wir diesen Antrag im Sportausschuss konstruktiv behandeln und dann auch einmütig positiv beschließen. Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Jasmina Hostert.”
“Ich sage aber auch ganz offen: Es gibt noch vieles zu tun; denn es ist noch nicht alles perfekt im Bereich des paralympischen Sportes. Da geht es nicht nur darum, dass die Sportstätten behindertengerecht und barrierefrei ausgestaltet sind. Es darf nicht mehr nur darum gehen, Aufzüge in Sportstätten zu installieren und Rampen zu bauen, sondern wir müssen echte Teilhabe gewährleisten. Was mir nach wie vor Sorge bereitet, ist, dass in Deutschland nur 55 Prozent der Menschen mit Behinderung und leider nur 8 Prozent der Menschen mit geistiger Behinderung Sport treiben. Auch nur 7 Prozent der Sportvereine in Deutschland bieten überhaupt Behindertensport an.”
“Viele von ihnen haben viel Aufwand betrieben, um hierherzukommen, um an diesen neun Tagen und teilweise darüber hinaus die Athletinnen und Athleten zu betreuen, zu unterstützen und ihnen das Sporttreiben zu ermöglichen. Jetzt aber, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, geht es darum, die richtigen Schlüsse aus dieser Veranstaltung zu ziehen. Wir müssen dieses Momentum, das die Special Olympics World Games ausgelöst haben, jetzt auch nutzen, um den Behindertensport in Deutschland voranzubringen. Wir haben uns in unserer Regierungszeit dafür starkgemacht, dass es zu einer Gleichberechtigung und Gleichbehandlung des olympischen und des paralympischen Sports kommt. Wir haben die Mittel deutlich erhöht.”
“Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es war auch richtig, dass wir als Bund, insbesondere auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion in der letzten Legislaturperiode, entschieden haben, dass wir diese großartige, diese wunderbare Veranstaltung, dieses Fest des Sports mit 48 Millionen Euro unterstützt haben. Es war auch die richtige Entscheidung, dass diese Veranstaltung nicht nur hier in Berlin stattgefunden hat, sondern dass sie auf das gesamte Land ausgestrahlt hat. Insgesamt gab es in über 200 Städten und Gemeinden unseres Landes Host Cities, die Nationalmannschaften beherbergt haben, von 6 Athletinnen und Athleten bis zu 300 Athletinnen und Athleten. Auch nicht hoch genug zu schätzen ist, dass sich sage und schreibe über 20 000 Volunteers, Freiwillige, bei diesen Weltspielen beteiligt haben, die Hälfte davon aus dem Ausland.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es war ein großartiges Fest des Sports, des Miteinanders, der Teilhabe, der Inklusion: die Special Olympics World Games, die an neun Tagen im Juni dieses Jahres hier in Berlin stattgefunden haben. Ich glaube, jedem, der die Gelegenheit hatte, die 7 000 Athletinnen und Athleten zu bewundern, ist mit mir der Meinung: Es war wunderbar, zu sehen, mit wie viel Begeisterung, mit wie viel Leidenschaft, mit wie viel Enthusiasmus die Athletinnen und Athleten aus 190 Ländern der Welt ans Werk gegangen sind. Ich glaube, es war die richtige Entscheidung, dass wir, dass Deutschland hier Gastgeber für die Special Olympics World Games war.”
“Davon auszugehen, dass die einmaligen Investitionskosten gerade mal bei 1,9 Millionen Euro und die jährlichen Kosten, die laufenden Kosten, bei 1 Million Euro liegen, schlägt dem Fass den Boden aus; das wird aus meiner Sicht in keiner Weise reichen. Kollege. Das wird mit Sicherheit auch ein Punkt sein, mit dem wir uns in den Verhandlungen auseinandersetzen müssen. Ich kann Ihnen abschließend, Herr Minister, wie Sie es auch gewünscht haben, eine wohlwollende, eine ernsthafte Begleitung dieses Gesetzentwurfes durch die CDU/CSU-Fraktion zusagen. Ich schließe die Aussprache.”
“Ich bin der festen Überzeugung, dass es gerade vor dem Hintergrund des wichtigen Instituts der Unabhängigkeit der Richter hier entscheidend ist, dass das Gericht natürlich auch freie Hand hat, pflichtgemäßes Ermessen zur Anwendung zu bringen, wenn es darum geht, ob die Verhandlung per Videokonferenz stattfinden soll oder nicht. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer entscheidender Punkt, mit dem wir uns auch auseinandersetzen müssen, wird sein, wie mit den Kosten zu verfahren ist. Bei all den Vorteilen, die die Videokonferenztechnik bietet, liegt ein großer Webfehler in dem Gesetzentwurf dergestalt vor, dass die Kosten, Herr Minister, die Sie im staatlichen Bereich in Ansatz bringen, aus meiner Sicht vollkommen naiv und unrealistisch sind.”
“Vom Referentenentwurf zum jetzigen Gesetzentwurf gab es aus unserer Sicht massive Verbesserungen, zum Beispiel dergestalt, dass Anträge von Prozessbeteiligten gegen die Ablehnung des Antrags auf Durchführung einer Gerichtsverhandlung im Wege der Videokonferenz nicht mit einer Beschwerde belegt werden können. Ich bin der festen Überzeugung, dies würde vor allem auch der Verfahrensverzögerung Tür und Tor öffnen. Was leider nicht geändert wurde, Herr Minister – ich glaube, das müssten wir uns in der Sachverständigenanhörung und in der parlamentarischen Befassung noch intensiv ansehen –, ist, dass der Vorsitzende Richter kein pflichtgemäßes Ermessen hat, wenn sich alle Verfahrensbeteiligten einig sind, die Videokonferenz technisch zu nutzen, sondern dass es nur ein gebundenes Ermessen gibt, dass es hier eine Sollvorschrift gibt.”
“Es geht bei all dem natürlich auch darum, dass wir eine gewachsene Rechtskultur in Deutschland haben, und es geht insbesondere auch darum, dass bei all den Vorteilen der Anwendung von Videokonferenztechnik für die Prozessökonomie – was die Beschleunigung anbelangt, was die Kostenersparnis anbelangt, was die Zeitersparnis anbelangt – natürlich auch den Grundsätzen der Autorität der Gerichte und der Autorität der Richter entsprechend Rechnung zu tragen ist. Ich bin froh – das sage ich hier auch ganz deutlich –, dass sich dieser Gesetzentwurf in den letzten Monaten deutlich verändert hat.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der festen Überzeugung, dass es vom Grundsatz her sehr wohl zu begrüßen ist, dass die Möglichkeiten der Videokonferenztechnik im Bereich des Gerichtswesens gerade im Lichte der in der Coronapandemie gemachten Erfahrungen modernisiert und weiterentwickelt werden, und, Herr Minister, ich gebe Ihnen auch recht: Die Videokonferenztechnik bietet auch im Bereich des Gerichtswesens mit Sicherheit weitere Möglichkeiten und sollte auch weiter genutzt werden. Auch wenn die Videokonferenztechnik aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken ist, bin ich gleichwohl der festen Überzeugung, dass das Gerichtswesen schon ein besonderes Institut in Deutschland ist.”
“Ich habe auf diese Idee geantwortet: Wir brauchen kein Sportfördergesetz in Deutschland. Wir brauchen ausreichend Mittel für den Sport, und wir brauchen eine Bundesregierung, die sportaffin und dem Sport gewogen ist. – Beides haben wir nicht. Das Beste, was dem Sport in Deutschland passieren kann, – Kollege. – ist daher ein unionsgeführtes Bundesinnenministerium. Dafür werden wir in Zukunft alles tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die FDP-Fraktion hat nun Dr. Ann-Veruschka Jurisch das Wort.”
“Das wird vor allem im Breitensport massive Schleifspuren hinterlassen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, man kann sehen: Der Sport spielt in der aktuellen Bundesregierung keine Rolle. Auch der DOSB hat keinen Einfluss im Bundesinnenministerium. Es ist ja erwähnt worden: Der DOSB ist sehr stark von der SPD geprägt. Es gab ja insgeheim dieses Versprechen: Wenn wir diese Führung im DOSB implementieren, dann haben wir gute Kontakte ins Bundesinnenministerium, dann wird alles geregelt. Dann wird alles unseren Vorstellungen entsprechend gestaltet. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Dieser Haushalt ist ein Armutszeugnis. Ich möchte abschließend sagen: Wir hatten vor einem Jahr, Frau Ministerin, die Gelegenheit, über Ihre Idee eines Sportfördergesetzes zu debattieren.”
“Im kommenden Jahr gibt es keinen einzigen Euro mehr für die Erholung der Sportvereine nach der Coronapandemie. Sie kürzen die Mittel für die wichtigen Institute IAT und FES um immerhin 4 Millionen Euro. Das bedeutet, dass eine Entlassung von 20 Prozent des Personals bei IAT und bei FES zur Disposition steht. Gerade das sind ja zwei Institute im deutschen Sport, die durchaus noch Medaillenschmieden sind. Also, dies kann in keiner Weise nachvollzogen werden. Auf der anderen Seite, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, kürzen Sie auch den Einzeltitel für den Sportstättenbau um immerhin 25 Prozent von 24,9 Millionen Euro auf 18,8 Millionen Euro, und – auch darunter wird der Sport enorm leiden – die Mittel für die Bundesfreiwilligendienste werden enorm und massiv gekürzt.”
“Aber, meine sehr verehrte Frau Ministerin, noch viel schlimmer: Sie legen einen Sportetat vor, der eine zehnprozentige Kürzung vorsieht. Das ist aus meiner Sicht ein fatales Signal, gerade für ein Olympiajahr wie das kommende Jahr 2024. Dieser Sporthaushalt ist ein Offenbarungseid für das Bundesinnenministerium. Man sieht: Der Sport spielt im Bundesinnenministerium keine Rolle. Die Bundesinnenministerin hat für den Sport auch nichts übrig. Frau Ministerin, seit über eineinhalb Jahren haben Sie den Sportausschuss nicht mehr besucht, und Sie kürzen jetzt in ganz zentralen Bereichen. Sie lassen die 87 000 Sportvereine in Deutschland jämmerlich im Stich, indem Sie das ReStart-Programm im kommenden Jahr nicht mehr fortsetzen. Dafür gab es ohnehin nur jämmerliche 25 Millionen Euro.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein interessanter Sportsommer liegt hinter uns. Wir mussten leider feststellen, dass wir bei vielen Kernsportarten nicht mehr Weltspitze sind. Das trifft leider auf unsere Fußballdamen, aber auch auf die Fußballherren zu. Das trifft jetzt aber auch auf die Leichtathletik sehr stark zu. Erstmals hat Deutschland bei einer Leichtathletik-Weltmeisterschaft keine einzige Medaille geholt. Im Beckenschwimmen haben wir gerade mal eine Bronzemedaille geholt. Und wie wird in Deutschland darauf reagiert? Wir schaffen bei den Bundesjugendspielen den Leistungsgedanken und das Leistungsprinzip ab, im Kinder- und Jugendfußball wird das Leistungsprinzip abgeschafft.”
“Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, abschließend ist zu sagen: Leider ist die Möglichkeit, das Potenzial nicht genutzt worden. Das lag auch an dem Zeitdruck. Sie haben sich als Regierung 16 Monate Zeit gelassen, bis Sie den Entwurf vorgestellt haben. Jetzt war die Eilbedürftigkeit wieder groß. Und natürlich ist es notwendig, das Instrument der Massenfeststellungsklage attraktiver zu machen. Dass in den letzten vier Jahren nur 33 Klagen eingereicht wurden – bei erwarteten 450 Klagen im Jahr –, ist bedauerlich. Aber mit diesem Gesetz wird dem Wunsch nach Attraktivierung der Verbandsklage in keiner Weise Rechnung getragen. Und deswegen werden wir als CDU/CSU diesem Gesetzentwurf die Ablehnung erteilen und die Zustimmung verweigern. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Linda Heitmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Und dass im Nachhinein, nachdem die Verbandsklage abgeschlossen ist und es um die Umsetzung geht, noch einmal die Gesamtsumme, der kollektive Gesamtwert, der zur Disposition steht, erhöht werden kann, das ist, mit Verlaub, in keiner Weise fair gegenüber der Beklagtenseite. Und ein weiterer erheblicher struktureller Fehler in diesem Gesetzentwurf ist – und da gehen Sie auch weit über den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie hinaus –, dass selbst nach einer abgeschlossenen Verbandsklage noch eine Vielfalt an Individualklagen möglich sein wird. Das entspricht eben genau nicht dem Ziel, das auch wir mit diesem Umsetzungsgesetz verbinden, nämlich dass die Justiz in Deutschland entlastet wird, dass es zu einer Effektivierung der Justiz kommt. Es wird sogar zu einer Zunahme der Klagen kommen, dergestalt wie Sie diese Richtlinie umgesetzt haben.”
“Da liegen ja die Fakten endgültig auf dem Tisch. Das ist, wie wenn das Spielfeld bereitet ist, im Grunde genommen klar ist, wer das Spiel gewinnen wird. Dann zu entscheiden, ob man sich diesem Spiel anschließt oder nicht, ist ein relativ leichtes Unterfangen. Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hat mit einer reellen, einer fairen Verteilung der Risiken zwischen der Klägerseite und der Beklagtenseite überhaupt nichts zu tun. Aus meiner Sicht ist eine weitere Verschlimmbesserung dieses Entwurfes, dass im § 21 VDuG die nachträgliche weitere Erhöhung des kollektiven Gesamtwertes möglich ist. Die Beklagtenseite muss schon auch wissen, auf was sie sich einzustellen hat.”
“Aber nicht nur unsere Änderungsvorschläge wurden ignoriert, auch sämtliche Änderungsvorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Deutschen Richterbundes und auch der Länder sind von der Ampel in den Wind geschlagen worden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um auch mal deutlich zu machen, wo die fehlende Austarierung dieses Gesetzentwurfes liegt: Die weitere Absenkung der Streitwertgrenze auf 300 000 Euro entspricht in keiner Weise einer fairen Kosten- und Risikoverteilung zwischen der Klägerseite und der Beklagtenseite. Und genauso unreell ist es, dass man es der Klägerseite, der Klage erhebenden Stelle, ermöglicht, bis drei Wochen nach Ende der Beweisaufnahme, nach der letzten mündlichen Verhandlung zu entscheiden, ob man sich dieser Verbandsklage anschließt oder nicht.”
“Aber so, wie das Instrument der Verbandsklage jetzt durch diesen Änderungsantrag justiert wurde, ist aus meiner Sicht in der Ampelkoalition in jeder Hinsicht Maß und Mitte verloren gegangen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin enttäuscht. Bundesjustizminister Buschmann, der ja in der ersten Lesung anwesend war, hat zwar fleißig mitgeschrieben, als der Kollege Dr. Plum und ich ganz konkrete Änderungsvorschläge zum § 28, zum § 38, zu den §§ 45 ff. VDuG gemacht haben, aber leider ist keiner dieser konstruktiven Änderungsvorschläge, die wir unterbreitet haben, in diesen Änderungsantrag aufgenommen worden.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich Ende April in der ersten Lesung zum Umsetzungsgesetz zur Verbandsklagenrichtlinie gesprochen habe, habe ich gesagt: Der Entwurf der Bundesregierung ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. – Und ich muss leider jetzt, nach den parlamentarischen Beratungen und dem im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag der Ampelkoalition, feststellen: Dieser Entwurf ist noch mal deutlich verschlimmbessert worden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um eines für die CDU/CSU-Fraktion klar festzustellen: Verbandsklagen im richtig verstandenen und im richtig austarierten Sinne machen in der heutigen Zeit sehr wohl Sinn.”
“Abseits dieses Umsetzungsgesetzes würde ich mir wünschen, dass endlich einmal Vorschläge von der Ampelkoalition kommen, wie eine wirkliche Entlastung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben für deutsche und für ausländische Unternehmen erfolgen kann. Der Standort Deutschland ist leider in den letzten 16 Monaten zu unattraktiv geworden. Nächster Redner in dieser schwierigen Materie ist Esra Limbacher für die SPD-Fraktion.”
“Ich vermag in keiner Weise für den Bundesrat weder in cumulo noch für ein einzelnes Bundesland zu sprechen. Da würde ich Ihnen wärmstens empfehlen, geschätzter Kollege Fricke, dass Sie sich unmittelbar an den Bundesrat wenden. Was ich mir wirklich wünschen würde – natürlich muss diese Richtlinie umgesetzt werden –, ist, dass wir uns mehr Zeit genommen hätten. Auf dem letzten Drücker erfolgt jetzt das Umsetzungsgesetz. Es drohen wieder Strafzahlungen, wenn wir das Gesetz bis zum 22. Juni nicht umsetzen. Abschließend, um noch eines klar zu sagen: Bitte ganz kurz.”
“Es ist nämlich nicht so, wie der Kollege Hartewig gesagt hat, dass es einfach ist, vermeintliche Verletzungen der Geschäfts- oder der Firmengeheimnisse so zur Geltung zu bringen, sodass man die entsprechenden Angaben nicht machen muss. Die Hürden in § 342 h HGB-E sind ausgesprochen hoch, um die erforderlichen Angaben nicht machen zu müssen. Um es noch einmal klar zu sagen: Die Zustimmungspflicht des Bundesrates ist aus meiner Sicht von Ihrem Sachverständigen sehr nachvollziehbar und deutlich geltend gemacht worden. Wenn Sie mich jetzt als Bundestagsabgeordneten fragen, weshalb der Bundesrat heute nicht präsent ist oder weshalb der Bundesrat keine Einwände erhoben hat, dann muss ich Ihnen klar entgegenhalten: Wir haben eine Gewaltenteilung.”
“Ihre Anmerkung aber, dass die Unionsfraktion irgendwelche Sachverständige nach Gusto benennen würde, weise ich brüsk zurück. Wir haben beispielsweise bei diesem Gesetzentwurf den BDI, den Bundesverband der Deutschen Industrie, als Sachverständigen benannt. Ich glaube nicht, dass der BDI irgendwie im Verdacht steht, wohlfällige Urteile für die CDU/CSU-Fraktion zu sprechen. Wenn Sie den BDI oder auch andere Unternehmensverbände, die zu diesem Gesetzentwurf entsprechende Stellungnahmen eingereicht haben, ernst nehmen würden, dann würden Sie auch klar erkennen, dass dieser Gesetzentwurf schwerwiegende handwerkliche Fehler aufweist.”
“Herr Kollege Mayer, ich finde es erst einmal sehr gut, dass Sie wirklich loben, dass die FDP, wie Sie jetzt nachgewiesen haben, unabhängige Sachverständige benennt. Ich habe bei Sachverständigen der CDU/CSU noch nicht erlebt, dass sie einmal andere Positionen einnehmen. Insofern Dank dafür, dass Sie den demokratischen Auswahlprozess unterstützen. Aber, Herr Kollege – auch Kollege Krings kennt das als Niederrheiner genauso wie ich –, ich möchte doch gerne fragen: Können Sie mir, wenn Sie sagen, es sei ein Zustimmungsgesetz, erklären, warum der Bundesrat, der natürlich auch heute Abend bei der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes mal wieder nicht dabei ist, obwohl es ja so wichtig ist, selber keine Einwände gegen dieses Gesetz gehabt hat? Sehr verehrter Herr Kollege Fricke, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage.”
“Er hat nämlich deutlich gesagt, dass Artikel 50 Absatz 1 AEUV nicht die statthafte Rechtsgrundlage für die entsprechende EU-Richtlinie ist. Des Weiteren hat er auch noch erhebliche Zweifel hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit des Umsetzungsgesetzes angemeldet. Er hat nämlich deutlich gemacht, dass dieses Gesetz an sich der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde und es kein reines Einspruchsgesetz ist, weil es nicht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes basiert werden kann. Also, wenn wir die Sachverständigenanhörung, die wirklich sehr instruktiv war, ernst nehmen würden, dann dürften hier seitens der Ampelkoalition solche Reden nicht gehalten werden. Erlauben Sie eine Zwischenfrage von Otto Fricke? Sehr, sehr gerne.”
“Das einzig Substanzielle, was Sie mit diesem Änderungsantrag verändern, ist, dass die Bußgeldhöhe im Vergleich zum Referentenentwurf verfünffacht wird: von 50 000 Euro auf 250 000 Euro. Herr Kollege Hartewig, Sie sagten, Sie stimmten mit großer Überzeugung als FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Wenn Sie hier die Sachverständigenanhörung ernst nehmen würden und den von Ihnen benannten Sachverständigen Professor Desens ernst nehmen würden, dann dürften Sie diese Rede so nicht halten, dann dürften Sie auch dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige hat nämlich erhebliche Zweifel angemeldet, was die richtige Kompetenzgrundlage für die Richtlinie auf europäischer Ebene angeht.”
“Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Ampelkoalition, dieses Gesetz ist schon einmal mit sehr vielen handwerklichen Fehlern in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung debattiert. Ich habe von dieser Stelle aus das offene Angebot seitens unserer Fraktion an Sie unterbreitet, dass wir gerne mit Ihnen dieses Gesetz noch besser machen wollen, dass wir mit Ihnen konstruktiv in Gespräche, in Verhandlungen eintreten wollen. Sie haben diese von uns ausgestreckte Hand negiert, weggeschlagen. Es gab kein Gesprächsangebot Ihrerseits. Was sehen wir jetzt? Der vor wenigen Tagen vorgelegte Änderungsentwurf zum Gesetzentwurf bedeutet eine Verschlimmbesserung im Vergleich zum Ausgangsentwurf.”
“Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorwegzusagen: Wir als CDU/CSU-Fraktion sind der festen Überzeugung, dass multinationale und umsatzstarke Großkonzerne, dass Tech-Unternehmen wie die Googles, die Microsofts, die Amazons dieser Welt in Deutschland Steuern zahlen müssen. Wir sagen auch ganz deutlich: mehr Steuern zahlen müssen. Diese Unternehmen zahlen derzeit in Deutschland im Vergleich zu Mittelständlern, im Vergleich zu Einzelhändlern deutlich zu wenig Steuern. Nur, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bezweifle stark, dass mit diesem Gesetz, das wir heute debattieren und verabschieden, diesem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland zu schaffen, entsprechend Rechnung getragen wird.”
“Denklogisch ist dies der Fall, aber es muss aus unserer Sicht auch klar im Gesetzentwurf geregelt werden. Zu § 45 ff. ist zu sagen: Die Anmeldung in den Registergerichten ist auch noch sehr unklar. Deswegen möchte ich klar festhalten: Dieser Gesetzentwurf ist deutlich verbesserungsbedürftig. Wir bringen uns, um auch dies klar zu sagen, als konstruktive Opposition sehr gerne in die Verhandlungen mit ein. Ich bin gespannt, ob Sie auf uns zukommen. Ich würde uns als Hohes Haus anmahnen, – Kollege. – dass wir uns hier nicht unnötig unter Zeitdruck setzen, sondern diesen wichtigen Gesetzentwurf wirklich sehr gewissenhaft und sorgfältig behandeln. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Linda Heitmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”