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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Sonja Eichwede

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wir werden das bekämpfen, und dem hat sich auch diese Koalition verschrieben. Dieses Thema beschäftigt uns seit Jahren hier im Parlament, in der Gesellschaft. Wir müssen Strafverfolgung besser sicherstellen. Wir müssen Auskunftsansprüche schaffen. Wir müssen Account-Sperren möglich machen.

PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Aber gleichzeitig ist es auch wichtig, dass wir hier von dieser Stelle sagen: Es ist nicht so, dass wir erst in den vergangenen Tagen angefangen haben, daran zu arbeiten. Wir tun das seit Jahren. Dieses Gesetz wurde über Monate im Justizministerium erarbeitet. Wir stehen hier an der Seite der Frauen.

PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Hubig und Frau Bundesministerin Prien! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben ein massives Gewaltproblem in Deutschland. Wir haben ein strukturelles Gewaltproblem in Deutschland. Wir haben ein Problem mit Gewalt gegen Frauen in Deutschland.

PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Gleichzeitig müssen wir die strukturelle Gewalt anerkennen und eben auch strukturell bekämpfen; denn sonst leben wir nicht in einer gleichberechtigten Gesellschaft, in der wir doch leben wollen, leben müssen und in der zu leben wir das Recht haben.

PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das müssen wir unter Strafe stellen. Hier verlässt man den gesellschaftlichen Konsens. Hier wird in die Rechte von Frauen eingegriffen, und zwar auch strukturell: beim Erstellen und beim Verbreiten, auch beim Erstellen von voyeuristischen Aufnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Durch die Speicherung von IP-Adressen können Ermittlungen erleichtert und Täter verfolgt werden. Frauen müssen sich besser schützen. Wir müssen Frauen schützen. Wir müssen dieses strukturelle Problem angehen; denn ich möchte nicht, dass meine Kinder in einem Land mit diesem strukturellen Problem aufwachsen.

PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 530 lines we hold for Sonja Eichwede, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 5 of 11.

  1. Wir bauen Hürden sowohl für die Rechtsuchenden als auch für die Justiz ab. Das ist gut für unsere Bürgerinnen und Bürger, das ist gut für unseren Rechtsstaat, und das ist gut für die Demokratie in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Konkret möchte ich auf zwei Punkte besonders eingehen. In Zukunft können Strafanträge leichter gestellt werden. Zurzeit müssen Strafanträge, zum Beispiel wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift gestellt werden. Das stellt im digitalen Zeitalter eine Barriere dar. Noch offensichtlicher wird dies bei Straftaten im Internet. Gerade in einer Zeit, in der viele Straftaten durch Hassrede, also durch digitale Gewalt, verübt werden, sollten wir für die Antragstellung kein Papier mehr verlangen.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir leben in einer digitalen Welt. Alle von uns bewegen sich im digitalen Raum. Dies bringt Freiheiten, es eröffnet neue Räume und neue Welten; es birgt ebenso Risiken und Gefahren. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir auch für den digitalen Raum Regeln haben, dass wir unseren Rechtsstaat, unsere Prozesse in der digitalen Welt in der digitalen Zeit verankern. Und das wird auch höchste Zeit. Mit diesem Gesetz bringen wir unsere Verfahrensordnungen ins digitale Zeitalter. Wir machen unseren Rechtsstaat moderner, schlanker, effizienter. Das ist ein wichtiger Baustein bei all den Digitalisierungsvorhaben dieser Koalition in der Rechtspolitik. Dadurch erleichtern wir auch den Zugang zum Recht.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Wenn wir hier eine Gleichsetzung mit der Ehe hätten, hätten wir auch eine Gleichsetzung mit dem automatischen Sorgerecht des rechtlichen Vaters – den wir ja von vornherein nicht anerkennen – mit allen inhärenten Rechten, und damit gäbe es weniger Minderjährigenschutz. Von daher haben wir uns auch hier dagegen entschieden. Ebenso ist es beim Erbrecht. Mit Fragen wie der einseitigen Unwirksamkeit und dem Kollisionsrecht haben wir uns intensiv auseinandergesetzt. Wir haben die Erörterung und Erwägungen alle in den Ausschussbericht mit aufgenommen, um den Willen des Gesetzgebers zu dokumentieren. Die Evaluationsklausel – sie wurde angesprochen – haben wir mit aufgenommen, um zu gucken, ob die damit verbundenen Regelungen auch tatsächlich dem Kindeswohl genügen. Sonst müssen wir hier – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Vielmehr ist aber bei jeder Eheschließung, gerade auch bei einer Heilung der Minderjährigenehe, eine Überprüfung notwendig, ob eine Zwangssituation vorliegt. Dabei können die Standesbeamten auch getrennte Befragungen der Verlobten durchführen. Das wird hier sicherlich auch dann entsprechend notwendig sein. Zudem werden die Minderjährigen auch über die unwirksame Ehe aufgeklärt; denn unbegleitete Minderjährige werden nach Einreise von den Jugendämtern in Obhut genommen. Ein Vormund wird bestellt. Dann wird auch die Situation besprochen, es werden Beratungsmöglichkeiten und Wege aus der Situation aufgezeigt. Intensiv diskutiert haben wir auch abstammungsrechtliche Regelungen. Diese lassen sich jedoch über eine Anerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erreichen.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Von daher ist es, denke ich, ein sehr guter Gesetzesvorschlag, den wir hier heute diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Abschließend möchte ich aber noch mal auf mehrere Punkte aus der Anhörung und auch auf Punkte, die Frau Hierl gerade angesprochen hat, eingehen. Es ist nämlich mitnichten so, dass wir uns nicht intensiv damit auseinandergesetzt hätten. Zum einen wurde eine Beratung vor der neuen Eheschließung sehr intensiv gefordert, um über die Folgen einer Ehe aufzuklären. Dies wäre aber auch vor dem Hintergrund schwierig, dass es bei anderen Eheschließungen in Deutschland keine entsprechende Beratungspflicht gibt und es hier quasi einen Neuschluss der Ehe gäbe. Eine entsprechende Beratungspflicht wäre wahrscheinlich mit Artikel 6 des Grundgesetzes kaum zu vereinbaren.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Minderjährigen bei der Aufhebungslösung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch die Gerichte ehelich gebunden wären. Und bis zu einer solchen Entscheidung können Jahre vergehen; aber dieser Zustand wäre ja gerade vor dem Hintergrund des Schutzes der Kinder unhaltbar gewesen. In der Sachverständigenanhörung wurde zudem auch deutlich, dass ein dann notwendiger Prozess für viele Mädchen eine große Belastung dargestellt hätte, da sie sich in diesem öffentlich gegen die Ehe und auch gegen die Entscheidung der Familie hätten bekennen müssen. Die Unwirksamkeit ist darum der geeignetere Weg. Darin haben uns auch die Jugendämter, Beratungseinrichtungen und Kinderschutzverbände, die mit den Kindern selbst arbeiten, bestärkt.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Mit dem heutigen Gesetz reparieren wir nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Sommer ein Gesetz der Vorgängerregierung, da Unterhaltsansprüche und Heilungsmöglichkeiten bei Volljährigkeit in dem vormaligen Gesetz fehlten. Diese schaffen wir nun aus sehr, sehr guten Gründen. Dem Grunde nach haben wir uns dabei für die Beibehaltung der Unwirksamkeitslösung entschieden. Denn nachdem wir uns ganz intensiv mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt haben und wir selbstverständlich auch Alternativen wie die Aufhebungslösung diskutiert haben, die rechtsdogmatisch sicherlich die sauberere Lösung gewesen wäre, haben wir uns aber auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen, nach dem das Kindeswohl mit einer Aufhebungslösung eben gerade nicht in gleich geeigneter Weise geschützt worden wäre.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kinder und Minderjährige sollen Kinder sein dürfen. Sie sollen sich frei zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können. Minderjährigenehen stehen diesem Ziel diametral entgegen. Sie beenden die Kindheit und gehen einher mit Pflichten und Abhängigkeiten. Es ist unsere Aufgabe, die Minderjährigen davor zu schützen. Deshalb sind solche Ehen bei uns in Deutschland auch unwirksam. Um diesen Schutz aber vollkommen auszugestalten, ist es richtig und wichtig, dass wir als Gesetzgeber auch Folgen unserer Entscheidung regeln. Ebendies hat uns auch das Bundesverfassungsgericht aufgegeben.

    PLENARPROTOKOLL 20/173 · 2024-06-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Wichtig war uns aber auch, dass das Gericht den Nebenklägern die Ausübung des Rechts auf einen Schlussvortrag gestatten kann; denn das ist sowohl für die Entscheidungsfindung des Gerichts wichtig als auch für die Opfer individuell und generell für die Weltgemeinschaft. Deshalb freue ich mich, nun um Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetzesvorschlag zu werben. Ich bitte um Zustimmung. Frau Kollegin. Und vielen Dank an meine mitberichterstattenden Kollegen und an das Bundesjustizministerium. Für die AfD hat das Wort Tobias Matthias Peterka.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Die Ahndung des zwangsweisen Verschwindenlassens erleichtern wir, und die Verfolgung von Umweltverbrechen weiten wir auf nicht internationale Konflikte aus. Dadurch wird mehr Menschen Recht zuteil. Auch das ist unglaublich wichtig, hier festzuhalten. Außerdem stärken wir die Rechte der Opfer von Völkerstraftaten, indem wir die Nebenklageberechtigung schaffen. Zugleich stellen wir klar, dass die Zugehörigkeit zu einer verfolgten Gruppe alleine nicht ausreicht; denn die betroffene Person muss durch die dem Angeklagten vorgeworfene Handlung selbst verletzt sein. Das stärkt die Effektivität der Justiz, macht sie handhabbar und gibt zugleich den Opfern mehr Rechte.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Sie können sich nicht hinter ihrem Amt verstecken. Das ist ein klarer Bestandteil des geltenden Völkergewohnheitsrechts. Aufgrund dieses Grundsatzes konnten zum Beispiel zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Staatsfolter in syrischen Gefängnissen durch das OLG Koblenz verurteilt werden. Diesen wichtigen Grundsatz, den wir unbedingt hochhalten müssen, schreiben wir in diesem Gesetz fest. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für eine regelbasierte internationale Ordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir nehmen mit der vorliegenden Reform zudem Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Katalog von Völkerstraftaten auf. Die Verfolgung von queeren Menschen wird ausdrücklich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Unsere Gerichte und auch der Generalbundesanwalt haben auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren herausragende Arbeit geleistet, für die ich mich von dieser Stelle aus ganz herzlich bedanken möchte. Vielen herzlichen Dank! Wer Verbrechen begeht, muss sich vor Gericht für diese verantworten. Das gilt gerade auch für Verbrechen, wie wir sie uns schwerer nicht vorstellen können, nämlich für Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Deshalb ist es mir besonders wichtig, zu betonen, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren auf eine gesetzliche Regelung der Ausnahme von der funktionellen Immunität geeinigt haben. Damit nehmen wir die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unmissverständlich und für jedermann sichtbar ins Gesetz auf. Auch Amts- und Hoheitsträger müssen sich vor dem Gesetz für ihre Völkerrechtsverbrechen verantworten.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es gilt die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren. Um diesen Grundsatz mit Leben zu füllen, um Gewalt das Recht entgegenzusetzen, müssen wir das Recht immer wieder stärken. Nach den grausamen Verbrechen des Zweiten Weltkrieges haben wir eine besondere historische Verantwortung, für Menschlichkeit einzutreten und für die Einhaltung des Völkerrechts zu kämpfen. Diese Verantwortung nehmen wir in diesem Hohen Haus aus voller Überzeugung an, und wir nehmen sie auch sehr ernst. Mit der vorliegenden Reform stärken wir die weltweite Vorreiterrolle der deutschen Justiz im Bereich der Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Hier müssen wir auch besser werden im Bereich EDV – Stichwort „Systembrüche“ –, gerade auch hinsichtlich der Digitalisierung. Dieses Thema zeigt doch, dass Bürokratieentlastung mehr ist als nur dieses eine Gesetz. Deswegen machen wir auch im Bereich „Digitalisierung und Entlastung“ sehr viel für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen. Packen wir es an! Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Ingrid Nestle.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wenn immer wieder von Regelungen, von Regulierungen, von Bürokratie, von Belastungen gesprochen wird, dürfen wir nicht vergessen, dass das häufig auch ausgenutzt wird, um notwendige Schutzregelungen auszuhöhlen. Das wird mit uns nicht möglich sein. Gerade wir als SPD-Fraktion schauen sehr genau darauf, dass Regelungen, die wichtig sind, gerade für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aufrechterhalten bleiben; denn diese dienen ja dazu, das Leben der Menschen in unserem Land leichter zu machen und sie zu schützen. Auch das bedeutet Regeln und Rechtsstaat. Einen Satz möchte ich noch zur Verwaltung sagen. Es wurde oft gesagt: Die Bürger kommen in der Verwaltung mit dem Staat in Berührung. Die Verwaltung ächzt unter zu vielen Regeln. Die Bürger sehen das auch. Hier müssen wir schauen, welche Regelungen überflüssig sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wenn sie zu speziell wird, wenn man den Anspruch hat, jeden Einzelfall zu regeln, dann führt das oft zu Widersprüchen und dazu, dass man Einzelfälle nicht mehr regeln kann. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung diesen Prozess im parlamentarischen Verfahren angestoßen hat im Einvernehmen mit der Wirtschaft und nach Diskussionen mit der Wirtschaft, um hier besser zu werden. Ein gutes Beispiel – es wurde in der Debatte schon angesprochen – ist der Wegfall des Hotelmeldescheins. Da möchte ich unseren Tourismuspolitikern danken, die sich schon sehr lange dafür eingesetzt haben, wodurch Wirtschaft, Hotelbetriebe und eben auch die Gäste entlastet werden. Sehr wichtig ist ein weiterer Aspekt.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Deshalb halte ich es auch nicht für richtig, Forderungen wie „One in, one out“ zu erheben oder, sehr verehrter Herr Krings, wie Sie gesagt haben: „One in, two out“. Wir sind doch dazu aufgerufen, seriöse Politik zu machen. Wir müssen stetig Regelungen überprüfen. Wir können auch vier Regelungen streichen und eine schaffen, wenn es geht, diese Regelungen zu streichen, weil sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Aber wir müssen vom Menschen her denken und dürfen hier keine mathematischen Gleichungen aufstellen; denn, wie ich eingangs sagte: Wir müssen das Leben der Menschen in unserem Land leichter machen. Dabei steckt der Teufel sehr oft im Detail. Aufgabe von Rechtsetzung ist es, dass sie einfach ist, dass sie verständlich ist, dass sie abstrakt-generell ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Das ist eine Win-win-Situation; denn auf der einen Seite haben wir die Einbindung von Zivilgesellschaft und Unternehmen, und auf der anderen Seite haben wir einen großen Monitoringbericht der Bundesregierung, wo detailliert eingesehen und transparent nachvollzogen werden kann, wie die einzelnen Vorschläge bewertet wurden. Was mir sehr wichtig ist, ist, dass wir beim Bürokratieabbau darauf achten, dass Doppelungen und unnötige Belastungen vermieden werden, dass es keine Überschneidungen gibt und dass Regelungen abstrakt-generell sind. Was aber nicht gemacht werden darf, ist, die Anzahl der Gesetze mit Bürokratie gleichzusetzen; schließlich brauchen wir auch ein Gesetz zum Bürokratieabbau.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Das sind ganz viele Begriffe, die zeigen, dass Bürokratie häufig mit dem Gedanken einhergeht, dass man einander nicht genug vertraut, dass es mehr ist als Paragrafen, als Anträge, als Verwaltung, sondern tatsächlich ein Gefühl aus sehr vielen einzelnen Erfahrungen. Unsere Aufgabe in unserem Land, in unserem Rechtsstaat ist es auch, einander zu vertrauen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir mit diesem Gesetz die Bürokratieentlastung angehen. Genau deshalb haben wir viele Abfragen gemacht mit der Wirtschaft, mit der Verwaltung. Das Ganze wurde strukturiert angegangen, viele wurden angesprochen. Die Vorschläge, die sich jetzt im Gesetzentwurf finden, kamen aus der Fläche, von den Verbänden und aus der Wirtschaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Das Leben der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land leichter zu machen, das ist unsere Aufgabe. Das nehmen wir uns vor, und das tun wir mit vielen Gesetzen und vielen Initiativen hier im Haus. Was haben nun Bürokratieabbau und Bürokratie hiermit zu tun? Was ist eigentlich Bürokratie? Schauen wir in die Rechtstheorie, redet man von Schreibstubenherrschaft. Schauen wir in die Praxis, sprechen wir mit den vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis, ist die Rede von Burn-out, von Ballast, von Belastungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/170 · 2024-05-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass diese Standards in Zukunft überall in der Justiz gelten, damit die Richter/-innen, Gerichtsvollzieher/-innen, Rechtspfleger/-innen, Amtsanwältinnen und -anwälte und Geschäftsstellenmitarbeiter/-innen sich nicht mehr mit unnötigen Ausdrucken und Papierakten die Zeit um die Ohren schlagen müssen, sondern mehr Zeit für ihre so wichtige Arbeit haben. Ich freue mich auf eine gute Beratung.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Dies wird nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Transparenz und Sicherheit im Vollstreckungsprozess erhöhen. Darüber hinaus werden mit diesem Entwurf Unklarheiten im elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher beseitigt und die Anforderungen an Geldempfangsvollmachten geregelt. Für das Lob und die vielen hilfreichen Verbesserungsvorschläge aus der Praxis möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Wir werden uns Ihre Überlegungen genau ansehen und gemeinsam beraten, wie wir das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch besser machen können. Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist mehr als nur ein technischer Fortschritt. Sie ist ein notwendiger Schritt, um unser Rechtssystem fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen und neue Standards zu setzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Die Ampelkoalition ist angetreten, um unser Land gerechter und moderner zu machen: Wir sind gewählt worden, um unsere Gesellschaftspolitik zu entstauben, unsere Wirtschaft für die Zukunft aufzustellen, die Faxgeräte in den Amtsstuben in den Ruhestand zu schicken und unnötig komplexe Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen. In vielen Bereichen ist uns dies bereits gut gelungen. In anderen liegen die Gesetzentwürfe nun auf dem Tisch. In einer Welt, in der digitale Technologien unseren Alltag durchdringen, ist es unerlässlich, dass auch unser Rechtssystem mit der Zeit geht. Heute beraten wir darum in erster Lesung das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in noch mehr Fällen als bislang rein elektronisch beantragt werden können.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wenn man es so macht, wie wir es vorschlagen, kann man bei geringem Unrechtsgehalt nach § 153 bzw. § 153a StPO einstellen, Auflagen und Weisungen erteilen. Da auch beim Weiterleiten eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, ist das wichtig. Diese Möglichkeit schützt tatsächlich besser als ein pauschaler Tatbestandsausschluss. Von daher bitte ich um Zustimmung. Ich möchte an dieser Stelle noch mal den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz danken, – Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss bitte. – den Menschen, die diese wichtigen, schweren Fälle bearbeiten und damit für unseren Rechtsstaat und unsere Gesellschaft arbeiten und die Kriminalität bekämpfen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Gereon Bollmann, AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Deswegen reduzieren wir die Mindeststrafe auf sechs Monate. So ermöglichen wir den Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall, auf Verfahren mit geringem Unrecht zu reagieren und bei pädokrimineller Motivation hart zu reagieren; denn wir haben Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden, angemessen damit umzugehen, werte Kolleginnen und Kollegen. Das ist aus unserer Sicht rechtlich ganz klar der richtige Weg. Wenn man sich den Vorschlag der Union ansieht, den Herr Müller gerade erläutert hat, stellt man fest: Es gibt dabei ein rechtliches Problem, gerade hinsichtlich des Unrechtsgehalts. Auch wenn in den entsprechenden Fällen teilweise nur ein geringer Unrechtsgehalt vorliegt: Wenn ich den Tatbestand ausschließe, kann ich nur nach § 170 Absatz 2 StPO einstellen, keine Auflagen und Weisungen erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Zu großen Schwierigkeiten und unverhältnismäßigen Ergebnissen in der Praxis hat jedoch die Einstufung des Straftatbestands als Verbrechen – sprich: eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr – geführt. Der Justiz wurden damit dringend benötigte Handlungsmöglichkeiten genommen, da auch Fälle, in denen Eltern oder Lehrer gewarnt haben oder Beweise sichern wollten, nicht mehr eingestellt werden konnten. Das ist ein unhaltbarer Zustand; denn das betrifft gerade Personen, die schützen wollten. Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Fall anhängig, in dem bei einem Jugendlichen ein Foto automatisch auf dem Handy gespeichert worden ist. Dieses Foto wurde niemals angeguckt, aber eine Verurteilung musste erfolgen; denn der Besitz war ja gegeben. Das ist unverhältnismäßig. Hier müssen wir als Gesetzgeber handeln.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! § 184b StGB stellt die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter Strafe. Wir sprechen also über schwerste Straftaten. Wer sich Missbrauchsabbildungen beschafft, befördert sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Das muss geahndet werden. Aus diesem Grund war die von der Großen Koalition vorgenommene Verschärfung der Höchststrafe auf bis zu zehn Jahre richtig, und selbstverständlich halten wir an dieser fest. Bei pädokrimineller Motivation muss es zu Verurteilungen kommen. Das stellen wir in der Begründung dieses Gesetzentwurfs noch mal klar.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Es muss nicht von oben die Meinung aufoktroyiert werden, was für ein tolles Grundgesetz wir haben und in was für einem guten Staat wir leben. Den müssen wir selbstverständlich gemeinsam weiter verteidigen. Vielen Dank. Der nächste Redner ist Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Deswegen müssen wir dies ins Grundgesetz aufnehmen. Um das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht noch resilienter zu machen, ist es sehr wichtig, dass wir darüber diskutieren, wie wir das Bundesverfassungsgericht stärken und resilienter machen können. Dafür bin ich sehr dankbar. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er sich auch verteidigen kann. Daher müssen wir das Verfassungsgericht auch weiter im Blick haben. Es ist natürlich ganz entscheidend für das Zusammenleben in unserem Land, dass wir das Grundgesetz leben. Es ist unsere Aufgabe als Demokraten, gemeinsam vor Ort – bei uns in Brandenburg, in Ostdeutschland, in Westdeutschland – mit den Menschen zu reden, ihnen zu zeigen, dass die Verfassung von ihnen her denkt, sie im Blick hat. Wir müssen in der Fläche Demokratie leben.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Ein weiteres Beispiel für ein lebendiges Grundgesetz – auch im Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zum Beispiel zur Frage der Kinderrechte, oder jüngst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Recht auf schulische Bildung. Hier müssen wir, auch um gerade die Kinderrechte noch sichtbarer zu machen, uns im Hause einen Ruck geben und das auch – gerade im Sinne unserer Demokratie und im Sinne unseres Grundgesetzes – in das Grundgesetz aufnehmen. Denn wenn wir über die Zukunft unseres Landes sprechen, wenn wir darüber sprechen, dass wir Demokratie fördern wollen, dass wir Menschen mitnehmen wollen, dass die Menschen zur Wahl gehen sollen, um das Land politisch und demokratisch mitzugestalten, müssen wir auch gerade die Kinder, die die Zukunft unseres Landes sind, im Blick haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. So berücksichtigt das Grundgesetz das Leben als Ganzes. Und es ist doch gerade so wichtig, dass wir das auch an bestimmten Beispielen sehen können. Zum Beispiel war die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert maßgeblich daran beteiligt, den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das Grundgesetz hineinzubringen. Dieser Satz prägt bis heute das Leben in unserer Gesellschaft und lebt fort und wird immer wichtiger; denn wir arbeiten weiter daran, dass wir in einer gleichberechtigten Gesellschaft für alle Menschen leben. Ich bin unglaublich froh, das gerade hier in dieser Debatte zu betonen; denn in der damaligen Zeit hätte ich wahrscheinlich nicht die Möglichkeit gehabt, als junge Frau hier im Bundestag zu stehen und die Bevölkerung zu vertreten. So großartig ist unser lebendiges Grundgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Und es zeigt ja gerade, dass das Grundgesetz lebt, dass das Grundgesetz heute in ganz vielen Punkten anders gelesen wird, als es vor 75 Jahren gelesen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung sehr früh klargestellt, dass es in seinen Entscheidungen eben gerade nicht am Wortlaut der Verfassung festhalten muss, sondern auch dafür zuständig ist, nach Sinn und Zweck und nach den Werten, die hinter den Regeln stehen, das Grundgesetz auszulegen. Die Grundwerte, wie die Menschenwürde, die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit, die Religionsfreiheit, all die großen Schutz- und Abwehrrechte, die wir als Bürger auch gegenüber dem Staat haben, verkörpern nicht nur die Abwehrrechte der Bürger selber, sondern auch die objektive Werteordnung, in der wir leben, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Deswegen heißt es in Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die Lehre und die Botschaft der Mütter und Väter des Grundgesetzes aus den schrecklichen Menschheitsverbrechen, den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und des Dritten Reiches. Es ist diese historische Erfahrung und der Blick in die Zukunft, mit dem das Grundgesetz das Leben von uns allen seit 75 Jahren bis heute ganz entscheidend prägt. Es heißt dort weiter: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Wir haben einen Rechtsstaat. Und unser Rechtsstaat erschöpft sich natürlich nicht in den rein formalen Aspekten, sondern unsere Gesetze müssen den materiellen Gerechtigkeitskriterien des Grundgesetzes entsprechen. Gerade das ist unglaublich wichtig für das Zusammenleben.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir feiern Geburtstag. Wir feiern den 75. Geburtstag des Grundgesetzes. Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz! Das Grundgesetz ist nämlich wirklich etwas ganz Besonderes. Das Grundgesetz ist nicht nur etwas Besonderes, weil es unsere Verfassung ist, sondern auch, weil es sich im Vergleich zu den Verfassungen vieler anderer Länder nicht auf den Staat, das Land im Sinne von Grund und Boden oder das Staatsvolk als Kollektiv konzentriert oder dieses in den Mittelpunkt stellt. Das Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt; es denkt vom Menschen her.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Für eine effektive Aufklärung von Korruptionsfällen brauchen wir auch die Möglichkeit, gegen Verschleierungen vorzugehen. Hier brauchen wir bessere Ermittlungsmöglichkeiten – Kommen Sie bitte zum Schluss. – und Einziehungsmöglichkeiten. Alles in allem ist die Reform ein wichtiger Schritt für die Bekämpfung von politischer Korruption und eine Stärkung unserer Demokratie. Ich werbe um Zustimmung. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Was machen wir nun im Einzelnen? Durch die Gesetzesänderung nehmen wir Abstand von einem engen Mandatsbegriff. Die neue Strafnorm erfasst alle Tätigkeiten während des Mandats. Sie gilt damit für Nebentätigkeiten, ist aber eben nicht auf diese beschränkt. Straflücken werden dadurch vermieden, dass entweder der schon existierende § 108e StGB oder der neue § 108f StGB greifen wird; das haben wir gerade als Ergebnis auch der Sachverständigenanhörung in unserem Änderungsantrag noch mal deutlich gemacht. Wir sind im parlamentarischen Verfahren selbstverständlich auch auf Hinweise der Sachverständigen eingegangen. Auch die Rückkopplung ans Abgeordnetengesetz ist wichtig; denn Tätigkeiten, die erlaubt sind, müssen natürlich auch weiterhin erlaubt sein, um die Ausübung des freien Mandats zu gewährleisten. Wir dürfen hier aber nicht stehen bleiben.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Es kann auch nicht sein – wie bei den Maskendeals in der vergangenen Wahlperiode geschehen; es wurde in der Debatte schon häufig erwähnt –, dass ein Abgeordneter für die Vermittlung von Geschäften zwischen der Bundesregierung, die wir wählen, und einem Unternehmen Geld kassiert. Kein Abgeordneter darf sein Mandat nutzen, um in die eigene Tasche zu wirtschaften, während er doch eigentlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vertreten soll. Aber genau das ist geschehen. Genau das ist durch Unionspolitiker in der letzten Legislaturperiode auch in diesem Hause geschehen. Hier wurden Millionen Provisionen kassiert. Das ist strafwürdig. Und diese Politiker mussten freigesprochen werden, weil damals kein Straftatbestand existierte. Aber den schaffen wir mit dem heutigen Beschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Aber auch die Aserbaidschan-Affäre in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, in die auch ehemalige Mitglieder des Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion verwickelt waren, der Katar-Korruptionsskandal im EU-Parlament, auch diese Fälle zeigen, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass Korruption ein strategisches Mittel ist, um langfristig unsere Demokratie zu unterwandern und damit auch gegen den Willen der gesamten Bevölkerung zu handeln. Das ist untragbar. Das lassen wir nicht zu. Das heute vorliegende Gesetzgebungsvorhaben ist unsere Antwort darauf. Wir stärken und wir schützen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Wegen Verdachts auf russische Geldzahlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen den AfD-Abgeordneten Bystron Vorermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit von Mandatsträgern aufgenommen. Und das sind nur die neuesten Beispiele für die strategischen Korruptionsversuche von fremden Mächten. Und, Herr Brandner, wenn Sie sagen: „Na ja, wir wurden nur noch nicht erwischt als AfD“, dann ist das doch quasi ein Schuldeingeständnis dafür, dass etwas dahintersteckt.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Sie unterwerfen sich Aufträgen und Weisungen im Interesse Einzelner und handeln gerade eben nicht als Vertreter der Bevölkerung. Genau deshalb ist es folgerichtig und wichtig, dass wir die unzulässigen Interessenwahrnehmungen unter Strafe stellen. Mandatsträger, die sich darauf einlassen, beschädigen unsere Demokratie. Hier muss der Rechtsstaat mit dem scharfen Schwert des Strafrechts handeln. Schaut man dieser Tage in die Presse, zeigt sich: Dieses Gesetzgebungsverfahren und die Debatte, die wir heute führen, könnten aktueller nicht sein. Wir hatten vorhin eine Aktuelle Stunde dazu: Der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, unterhält undurchsichtige Beziehungen zu China; Ermittlungen laufen. Sein Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unsere Demokratie lebt durch das Vertrauen der Bevölkerung in uns als Mandatsträger. Unsere Aufgabe ist es, unser Mandat mit Würde auszuüben und dass wir dem in uns gesetzten Vertrauen der Bevölkerung auch gerecht werden. Unsere Aufgabe ist es, Vertreter der ganzen Bevölkerung zu sein. Dabei sind wir gerade an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und unserem Gewissen verpflichtet; so sagt es unser Grundgesetz. Abgeordnete, die ihre Einflussmöglichkeiten und ihre Kontakte, ihre Informationen in den Dienst Dritter stellen und sich dafür bezahlen lassen, sind eine Gefahr für unsere Demokratie; denn sie brechen gerade dieses in Abgeordnete gesetzte Vertrauen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Helge Limburg hat es gesagt, die Kolleginnen und Kollegen haben es gesagt: Es ist ein guter Tag für unser Land, für die Identifikation mit unserem Land, mit unserer Geschichte und für unsere Familien. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Aber häufig ist diese Entscheidung auch eine Entscheidung für einen gemeinsamen Familiennamen. Hier geben wir Familien jetzt mehr Möglichkeiten, gerade durch echte Doppelnamen für die ganze Familie, durch Doppelnamen für die Kinder. Das wird den vielen Lebensmodellen und auch dem Anspruch der Gleichberechtigung in unserer Zeit, in unserer Gesellschaft gerecht. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir das machen konnten. Es ist gerade auch für die Identifikation mit der Familie, mit der Großelterngeneration wichtig. Hinsichtlich der vielen Sorbinnen und Sorben, die in Brandenburg wohnen, möchte ich noch sagen, dass gerade auch die Möglichkeit, geschlechtsangepasste Namen zu wählen, ein wichtiger Fortschritt war. Es ist sehr schön, dass das in dieser Debatte so breiten Konsens gefunden hat. Wir freuen uns nun auf die Abstimmung.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Durch einen Gang zum Standesamt kann der Name des Elternteils, bei dem die Kinder leben, wieder angenommen werden. Das ist richtig und wichtig. Genauso haben viele Eltern die Entscheidung getroffen, ihren Geburtsnamen nicht wieder anzunehmen, weil sie so heißen wollen wie ihr Kind. Das sind Dinge, die wir ändern. Das ist wichtig in einer offenen und weltzugewandten Gesellschaft, in der gerade der Name viel mit der Identität einer Person zu tun hat, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Zudem müssen wir sagen, dass trotz aller Bestrebungen hinsichtlich der Gleichberechtigung immer noch 75 Prozent aller Frauen bei Eheschließung den Namen ihres Mannes annehmen. Das können sie machen, wenn sie das gerne wollen, wenn sie das als richtig und wichtig erachten.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir dieses Thema hier heute angehen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen die Hürden, die es für eine Namensänderung in Deutschland gibt, absenken und die Möglichkeiten erweitern. Dies wollen wir mit diesem Gesetz tun. Sehr, sehr viele Punkte sind durch meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausgeführt worden. Deshalb möchte ich hinsichtlich der Errungenschaften dieses Gesetzes einfach noch mal drei Punkte nennen, die gerade mir besonders wichtig sind. Viele Kinder, die nach einer Scheidung ausschließlich bei einem Elternteil aufwachsen, der aber seinen Geburtsnamen wieder angenommen hat, leiden darunter, dass sie anders heißen als das Elternteil, bei dem sie leben. Dafür schaffen wir Abhilfe durch eine Erklärung.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt, als Vertreter der Friesen und Direktor des Nordfriisk Instituuts begrüßen wir auch Sie sehr herzlich auf der Tribüne. Es ist schön, dass Sie an diesem Tag da sind, gerade auch als Vertreter einer der nationalen Minderheiten in unserem Land. Der Name ist bei uns in Deutschland nicht nur die Bezeichnung einer Person, der Name ist Teil unserer Identität, er ist Teil unserer Geschichte, und er gestaltet auch unsere Zukunft mit. Eine der wohl größten Entscheidungen, die ich in den letzten Jahren treffen durfte, war die Namensgebung meines Sohnes. So ist es bei ganz, ganz vielen Leuten hier im Raum, so ist es bei ganz, ganz vielen Leuten in unserem Land.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Das ist durch die Serviceeinheiten und durch die Geschäftsstellen nicht ausführbar. Von daher ist es sehr wichtig, hier entsprechend die hybride Aktenführung zu ermöglichen und so die Flexibilisierung in der Verwaltung zu schaffen. Lassen Sie mich an dieser Stelle – weil ich die hohe Arbeitsbelastung gerade der Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen und Serviceeinheiten angesprochen habe – diesen Mitarbeitenden in der Justiz, die Fundamentales für unseren Rechtsstaat und für unseren Zusammenhalt leisten, danken. Wir freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen. Vielen Dank. Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Das bedeutet: Bei der Übersetzung analoger Verfahren in die digitale Welt dürfen die wichtigen Hinweis- und Schutzfunktionen der Schriftform nicht einfach wegfallen. Wir nehmen diese Aufgabe als Gesetzgeber an; denn digitale Prozesse mitsamt den bestehenden Schutzfunktionen müssen neu gedacht werden. Wir müssen uns daher genau anschauen, was die Regelungen im Einzelnen bewirken. Wir haben hier insbesondere die Regelungen im Arbeitsgerichtsgesetz im Blick. Zuletzt möchte ich betonen, dass wir mit diesem Entwurf im Verfahren selbstverständlich auch Rücksicht nehmen auf das Machbare in der Justiz. Schauen wir auf die Frage der Aktenführung: Wir ermöglichen die hybride Aktenführung; denn es ist zwar eine schöne Vorstellung, dass alle alten Akten eingescannt werden, aber jemand muss diese Arbeit erledigen.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Allerdings ist bei Antragsdelikten wie zum Beispiel Beleidigungen eine elektronische Anzeige schwierig. Hierfür braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen vergleichbaren sicheren Weg. Bei Hass im Netz handelt es sich oft um solche Antragsdelikte. Hier soll im Rahmen von § 158 Absatz 2 StPO Abhilfe geschaffen werden. Eine Lockerung der Formerfordernisse ist aus unserer Sicht erforderlich. Wir müssen aber auch einen Ausgleich finden zwischen der Vermeidung von übereilten Strafanträgen und praktisch schwer handhabbaren Anforderungen an die Identifizierbarkeit der antragstellenden Personen, also der Rechtsuchenden. Lassen Sie mich in Anbetracht dieses Beispiels und dieses wichtigen Themas auch noch mal sagen, dass die Digitalisierung und hier die Onlineanzeigemöglichkeit kein Allheilmittel ist bei Hass im Netz.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Erstes Thema: die Frage der Strafantragstellung. Der Staatssekretär hat es angesprochen: Wer Opfer einer Straftat geworden ist, muss schnellstmöglich Anzeige erstatten können. Niedrigschwellige Onlineanzeigemöglichkeiten sind hierzu ein wichtiger Schlüssel, gerade auch im Bereich der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Hier bringen wir § 158 Absatz 1 StPO auf die Höhe der Zeit, aber auch auf die Höhe der entsprechenden Rechtsprechung. Denn anders als der derzeitige Gesetzeswortlaut es vermuten lässt, hat die Rechtspraxis der Länder in vielen Bereichen schon digitale Anzeigemöglichkeiten mit Onlinemasken, mit Onlinemeldeportalen geschaffen. Jetzt wird der Wortlaut des Gesetzes entsprechend angepasst, sodass alles seine Richtigkeit hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD