Sonja Eichwede
SPD · Germany
“Wir werden das bekämpfen, und dem hat sich auch diese Koalition verschrieben. Dieses Thema beschäftigt uns seit Jahren hier im Parlament, in der Gesellschaft. Wir müssen Strafverfolgung besser sicherstellen. Wir müssen Auskunftsansprüche schaffen. Wir müssen Account-Sperren möglich machen.”
“Aber gleichzeitig ist es auch wichtig, dass wir hier von dieser Stelle sagen: Es ist nicht so, dass wir erst in den vergangenen Tagen angefangen haben, daran zu arbeiten. Wir tun das seit Jahren. Dieses Gesetz wurde über Monate im Justizministerium erarbeitet. Wir stehen hier an der Seite der Frauen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Hubig und Frau Bundesministerin Prien! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben ein massives Gewaltproblem in Deutschland. Wir haben ein strukturelles Gewaltproblem in Deutschland. Wir haben ein Problem mit Gewalt gegen Frauen in Deutschland.”
“Gleichzeitig müssen wir die strukturelle Gewalt anerkennen und eben auch strukturell bekämpfen; denn sonst leben wir nicht in einer gleichberechtigten Gesellschaft, in der wir doch leben wollen, leben müssen und in der zu leben wir das Recht haben.”
“Das müssen wir unter Strafe stellen. Hier verlässt man den gesellschaftlichen Konsens. Hier wird in die Rechte von Frauen eingegriffen, und zwar auch strukturell: beim Erstellen und beim Verbreiten, auch beim Erstellen von voyeuristischen Aufnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Durch die Speicherung von IP-Adressen können Ermittlungen erleichtert und Täter verfolgt werden. Frauen müssen sich besser schützen. Wir müssen Frauen schützen. Wir müssen dieses strukturelle Problem angehen; denn ich möchte nicht, dass meine Kinder in einem Land mit diesem strukturellen Problem aufwachsen.”
The complete record
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“Denn wir haben die Anreize, Individualklagen selber einzureichen, gesenkt, und wir gestalten das Verfahren hinsichtlich der Gleichartigkeit der Ansprüche auch flexibler, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Den Zeitpunkt, bis zu dem Verbraucher/-innen sich einer Verbandsklage anschließen können – das sogenannte Opt-in –, legen wir auf drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung fest. Damit können Verbraucher sich umfangreicher informieren, sie haben mehr Zeit, das Verfahren zu beobachten, und sie können aus dem Verfahren gegebenenfalls auch etwas erfahren, was sie vorher noch nicht wussten. Wir schaffen auch die Möglichkeit, ähnliche Konstellationen in einem Verfahren zu bündeln; denn trotz Massenschäden können sich Ansprüche in Nuancen unterscheiden.”
“Es ist wichtig, dass unsere Aufgabe als Politik auch eine Gestaltung der Justiz und des Handlungsspielraums der Gerichte ist. Vor diesem Hintergrund haben wir den schon guten Regierungsentwurf in konstruktiven parlamentarischen Beratungen noch sehr viel besser gemacht. Dafür möchte ich insbesondere den Berichterstatterinnen und Berichterstattern Judith Skudelny, Till Steffen und Luiza Licina-Bode danken. Das ist, denke ich, große Arbeit und sehr gut. Auf einige Punkte möchte ich hier eingehen. Wir haben mit diesem Gesetz eine wirkliche Entlastung der Justiz erreicht. Ich denke, ich kann aus der Praxis beurteilen, sehr geehrter Herr Plum, dass das, was Sie hier gesagt haben, eben gerade nicht zutrifft.”
“Die Landgerichte wurden zu Durchlauferhitzern, damit die Parteien kurz vor einer Entscheidung der nächsten Instanz doch noch einen Vergleich schließen konnten. Diese Unzufriedenheit in der Justiz, aber eben auch bei den Klägerinnen und Klägern, die nur die Möglichkeit hatten, sich einer langwierigen Individualklage zu stellen und so zu ihrem Recht zu kommen, werden wir heute beenden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Der Dieselskandal ist sicherlich der bekannteste Fall, aber weitaus nicht der einzige; denn in einer Welt, in der wir standardisierte und digitale Massengeschäfte haben, die immer weiter zunehmen, nehmen eben auch Massenschäden zu. Diesen müssen wir uns stellen. Dazu müssen wir die Justiz in die Lage versetzen, sie zu bewältigen.”
“Zu welchen Ausmaßen kalkulierter Rechtsbruch führen kann, hat der Dieselskandal eindrücklich gezeigt; der Kollege Thorsten Lieb ist darauf eingegangen. Als Richterin habe ich viele Dieselfälle entschieden, wie viele andere Kolleginnen und Kollegen an den Landgerichten auch. Die Landgerichte waren überschwemmt von diesen Verfahren. Hochqualifizierte Richterinnen und Richter haben mit vollen Dezernaten, die dazu ausgebildet sind, Lösungen für komplizierte Sachverhalte zu finden, sieben- bis neunmal am Tag im 20- bis 30-Minuten-Takt quasi den gleichen Fall verhandelt. Wir saßen wieder und wieder mit Terminsvertretern im Gerichtssaal und beugten uns über Fotos des tagesaktuellen Kilometerstandes, um die Höhe eines möglichen Schadensersatzes abzüglich einer Nutzungsentschädigung auszurechnen. Das führte zu ganz viel Frust in den Landgerichten.”
“Um dies in Massenverfahren besser gewährleisten zu können, sollen Verbraucher/-innen bei ihrer Rechtsdurchsetzung auf Augenhöhe mit den Unternehmen stehen; denn ein sozialer Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass auch die strukturell schwächere Partei ihr Recht bekommen kann. Ebenso muss er dafür sorgen, dass Unrechtsgewinne nicht beim schädigenden Unternehmen verbleiben; denn Rechtsbruch darf sich in unserem Land eben nicht lohnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der gesamten Bevölkerung, sondern auch der Gerechtigkeit gegenüber den redlichen Unternehmen, die sich rechtmäßig verhalten, sich am fairen Wettbewerb beteiligen und so unser Land auch durch ihre Leistung mit am Laufen halten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ein gut funktionierender und sozialer Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Die Menschen müssen ihm vertrauen können, sie müssen sich ihm anvertrauen wollen. Die Justiz muss auch vor den neuen Herausforderungen unserer Zeit handlungsfähig bleiben. In diesem Sinne gehen wir heute als Ampelkoalition mit der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie einen wichtigen Schritt für unseren Rechtsstaat. Für mich und meine Fraktion gilt stets: Wer recht hat, soll auch recht bekommen.”
“Er sorgt für mehr Transparenz, mehr Vertrauen und mehr Verantwortung für unsere Demokratie und unser Land. Vielen Dank.”
“Eines der wichtigsten Vorhaben bei diesem Gesetz – das wurde schon erwähnt, sehr geehrter Herr Schnieder – ist, dass die Finanzierung der Verbände offengelegt werden muss und diese Angaben nicht mehr verweigert werden können, wie das bei der alten Fassung der Fall war. Fünftens. Ich muss sagen, dass es mir wichtig ist, dass wir im Verfahren noch über die Frage des Schwellenwertes von Spenden reden. Hier waren Angaben von 100 000 Euro im Kalenderjahr im Gespräch. Darüber wollen wir noch mal sprechen; denn wir denken, dass bei dieser Ebene die Spendenbereitschaft nicht beeinträchtigt werden würde und den Wohltätigkeitsverbänden mit ihren wichtigen Anliegen trotzdem Rechnung getragen wird. Alles in allem ist dies ein wegweisender Gesetzentwurf, er geht in die richtige Richtung.”
“Die Löcher werden gestopft, lieber Herr Schnieder. Wir machen das als Ampel mit der größtmöglichen Transparenz, um das Vertrauen entsprechend zu stärken, das auch durch Ihre Fraktion, gerade durch die erwähnten Maskendeals oder durch den Kollegen Amthor, in den letzten Jahren kaputtgemacht wurde. Wir machen daher Folgendes: Erstens. Interessenvertreter müssen angeben, auf welche konkreten Gesetzesvorhaben sie Einfluss nehmen wollten. Zweitens. Alle Kontakte zu Ministerien ab Referatsleiterebene müssen angegeben werden. Denn die Mitarbeitenden im Ministerium arbeiten entscheidend an den Gesetzentwürfen mit und können auch Einflussnahmen ausgesetzt sein. Drittens. Wir gehen die Drehtüreffekte an, sodass Mandatsträger/-innen und Amtsträger/-innen, die zu Lobbyverbänden wechseln, dies auch offenlegen müssen. Viertens.”
“Denn die Feinde der Demokratie – man hört es hier auch an den Zwischenrufen – säen ständig Zweifel; man hört es an den Reden von ganz rechts hier zum Beispiel. Diesem darf nicht weiter Tür und Tor geöffnet werden. Deshalb müssen wir hier mit diesem Lobbyregister die richtige Antwort finden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Transparenz und Glaubhaftigkeit von Politiker/-innen, von Staatssekretärinnen und Staatssekretären und von Mitarbeitenden in Ministerien ist Voraussetzung für unsere Arbeit. Das ist im seit letztem Jahr geltenden Lobbyregister sehr stark verankert. Dies ist ein wichtiges Instrument, ein gutes Instrument, das wir aber jetzt mit dieser Reform eben noch besser machen wollen und auch machen müssen, um bestehende Löcher entsprechend zu stopfen. Es braucht deshalb eine gezielte Offenlegung von Kontakten.”
“Die Menschen müssen wissen, dass sie sich auf uns verlassen können, damit sie in die Demokratie vertrauen, damit sie nicht den einfachen Antworten der Populisten vertrauen und sich mit diesen zufriedengeben und damit sie auch in Zukunft weiter entsprechend demokratisch wählen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Maskendeals einiger Unionspolitiker zu Beginn der Coronapandemie haben dem Vertrauen geschadet. Es muss jedem Abgeordneten in diesem Haus bewusst sein, dass er mit einem solchen Verhalten an den Grundfesten unserer Demokratie sägt und dieses Vertrauen auch zerstören kann. Damit zerstört er sehr viel mehr, als er je für sich persönlich gewinnen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Treffen mit Interessenvertretern können in Gesetzgebungsverfahren sehr wichtig sein. Sie sind wichtig, um unterschiedliche Perspektiven zu erfahren und um die Perspektiven in die Diskussion mit aufzunehmen. Sie müssen aber offengelegt werden, und diese Interessen müssen immer gegeneinander abgewogen werden. Das Vertrauen in die Demokratie ist zurzeit nicht nur bei uns in Ostdeutschland, sondern im ganzen Land an einem kritischen Punkt. Deshalb ist es so wichtig, dass dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben gerade jetzt durch die Ampel in den Deutschen Bundestag kommt. Es kommt nicht von ungefähr, dass bei jeder Besuchergruppe aus meinem Wahlkreis – ob aus Brandenburg an der Havel, aus Werder oder aus Kloster Lehnin – Schülerinnen und Schüler oder Seniorinnen und Senioren die Frage nach dem Einfluss von Lobbyisten hier im Haus stellen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als Abgeordnete sind wir Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur unserem Gewissen unterworfen; so steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Diese Unabhängigkeit und Freiheit ist Grundpfeiler unserer repräsentativen Demokratie und Leitlinie der in diesem Haus getroffenen Entscheidungen. Das alles betrifft nicht nur unsere Entscheidungen an sich, sondern auch das gesamte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie. Sie funktioniert eben nur, wenn wir hier wirklich die Interessen der Bevölkerung vertreten und nicht die einzelner Gruppen, Organisationen oder Verbände, und vor allem dürfen wir nicht nur zu unserem eigenen Vorteil handeln.”
“Wir geben mehr Spielräume, indem wir diese Reform auf den Weg bringen; denn Frauenfeindlichkeit und Homophobie haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Das machen wir mit dieser Reform klar. Ich rufe Sie dazu auf, ihr zuzustimmen. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Thomas Seitz für die AfD-Fraktion.”
“Aber lassen Sie mich noch zu einem weiteren wichtigen Punkt dieses Gesetzesvorhabens kommen. Vor wenigen Tagen meldeten die Bundesländer einen Anstieg der Zahlen zu häuslicher Gewalt. Zwei Drittel der betroffenen Personen sind Frauen. Täter sind meistens die Partner. Nur wenige Fälle werden zur Anzeige gebracht. Uns allen muss bewusst sein, dass Täter hier oft gewalttätig werden, weil sie ein Frauenbild haben, bei dem sie Frauen geringer wertschätzen. Ähnliches gilt für Straftaten gegen queere Menschen. Deswegen stellen wir in der Strafzumessungsvorschrift § 46 StGB klar, dass geschlechtsspezifische Tatmotive zu höheren Strafen führen müssen. Das ist eine wichtige Feststellung. Werte Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, Sie nehmen der Justiz Spielräume, indem Sie Strafzumessungsspielräume verkürzen.”
“Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass künftig Betroffene vor der Inhaftierung von der Gerichtshilfe oder freien Trägern aufgesucht werden sollen, um eine andere Lösung als die Ersatzfreiheitsstrafe zu finden. Gerade bei Strafbefehlsverfahren ist das von herausgehobener Bedeutung. Das ist häufig die erste Person im ganzen Verfahren, die diese Personen sehen. Die zwei genannten Punkte sind zusammen mit der Halbierung bei Ersatzfreiheitsstrafen sehr wichtig, um finanziell schwachen Menschen etwas mehr Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Ein Rechtsstaat muss sozial denken, sonst entstehen Ungleichgewichte und Ungerechtigkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Prämisse wird auch in der anstehenden Reform des materiellen Strafrechts, zum Beispiel bei der Reform des Tatbestands der Leistungserschleichung, eine Rolle spielen.”
“Armut und prekäre soziale Verhältnisse sind besondere Risikofaktoren für die Ersatzfreiheitsstrafe. Grund hierfür: Die Höhe der Tagessätze und damit der verhängten Geldstrafe ist oft schlichtweg zu hoch; denn Personen, die am Existenzminimum leben, können weder Rücklagen bilden noch Abstriche bei ihrem Lebensstandard machen. Deshalb ändern wir § 40 Strafgesetzbuch und stellen klar, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum verbleiben muss. Das ist auch mir als Strafrichterin – wir haben auch Personen aus der Justiz in der Regierungskoalition – sehr wichtig und ein Herzensanliegen. Außerdem fällt es den Betroffenen oft schwer, ihre Rechte geltend zu machen und Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe wie „Schwitzen statt Sitzen“ oder eine Ratenzahlung in Anspruch zu nehmen.”
“Alles in allem ist dies eine wichtige Reform, wichtig für unsere Justiz und wichtig für unseren Rechtsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe hat das Gericht gerade keine Haft, sondern eben eine Geldstrafe ausgeurteilt. Sie wird bisher entsprechend der Anzahl der Tagessätze 1 : 1 verhängt, nachdem die Geldstrafe nicht gezahlt worden ist. Diese Strafen sind teuer und entziehen Menschen trotz geringerem Unrecht als bei herkömmlichen Haftstrafen die Freiheit. Die Halbierung des Umrechnungsmaßstabs spiegelt das geringere Unrecht wider und ist von daher die richtige Antwort, werte Kolleginnen und Kollegen. In erster Linie gilt es aber, die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Deshalb haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für wichtige Verbesserungen des guten Gesetzentwurfes aus dem Ministerium eingesetzt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Reform des Sanktionsrechts ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Erstens reformieren wir endlich die Ersatzfreiheitsstrafe nach zehnmaligem Anlauf. Zweitens eröffnen wir die Möglichkeit, aus Hass und diskriminierenden Motiven begangene Straftaten schärfer zu bestrafen. Und drittens machen wir es möglich, dass der Maßregelvollzug wieder handlungsfähig wird, indem wir lange erhobene Forderungen der Länder erfüllen und die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe – das waren sie nämlich, es waren nicht die Ideen der CDU/CSU-Fraktion, sondern die dieser Arbeitsgruppe – umsetzen. Näheres hierzu wird meine Kollegin Heike Engelhardt später ausführen.”
“Es ist aber zynisch, dass Sie von der AfD hier solche Anträge zum 17. Juni stellen; denn Sie haben gegen die genannten Gesetze, gegen diese Verbesserungen gestimmt oder sich dabei enthalten. Meine Kollegin Simona Koß hat es ausgeführt: Sie sind keine Anwälte der Opfer. Sie arbeiten mit Autokraten zusammen; Sie arbeiten mit Kriegsverbrechern wie Wladimir Putin zusammen. Sie stehen gegen das, wofür die Menschen am 17. Juni auf die Straße gegangen sind. Wir aber machen weiter. Auch wir können von Ostdeutschen weiter lernen; ein Beispiel nehmen wir uns unter anderem an den Beschäftigten von Vita Cola, die jetzt das erste Mal für Westlöhne streiken. Auch wir stehen hier solidarisch an der Seite der Streikenden. Denn es muss weitergehen, und das heißt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit im gesamten Land. Vielen Dank.”
“Wir arbeiten hier sehr eng mit der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke zusammen; meine Kolleginnen und Kollegen haben das erwähnt. Es geht hier nicht nur, aber eben auch um finanzielle Entschädigung. Es geht hier aber auch darum, dass wir anerkennen, was diese Menschen für unsere Demokratie und für uns alle, für unser aller Leben geleistet haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es für uns als Sozialdemokraten auch in der Tradition des 17. Juni unsere Pflicht, für bessere Arbeitsbedingungen und für eine gute Sozialpolitik einzutreten und zu streiten. Wir haben das in der Koalition getan, indem wir den 12-Euro-Mindestlohn eingeführt haben, indem wir das Kindergeld erhöht haben und die Rentenerhöhung durchgebracht haben, durch die es endlich eine Angleichung der Renten in Ost und West gibt – endlich, nach über 30 Jahren.”
“Demokratie mag oft mühsam sein und sie zu erlangen, lange dauern, aber nur durch sie können wir echte Verbesserungen in unserem Land und vor Ort herbeiführen, weil jeder sich darin einbringen kann, weil jeder die Möglichkeit hat, sich zu beteiligen, und weil jeder eine Stimme hat. Machen Sie das, liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir brauchen jeden, gerade um gegen diese Zwischenrufe von rechts stark zu sein in der Gesellschaft. Deshalb haben auch wir in der Koalition vereinbart und als SPD-Fraktion in einem Positionspapier beschlossen, dass die Opfer der SED-Diktatur angemessener und leichter entschädigt werden müssen, dass eine Dynamisierung der Opferrente erfolgen muss und dass es besser anerkannt werden muss, wenn jemand gesundheitliche Folgeschäden davongetragen hat.”
“Der 17. Juni steht für Bürger- und für Menschenrechte, für Mut, für Demokratie und gegen Autokratie und Diktat. Viele historische Ereignisse haben eine zentrale Person im Fokus. Das Wichtigste beim 17. Juni aber ist: Er entstand aus der Gesellschaft heraus. Es war eine demokratische Bewegung durch sie. Dadurch hat das ganze Land von Ostdeutschen etwas gelernt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mich als 1987 Geborene motiviert dies bis heute in meiner politischen Arbeit. Deshalb liegt es heute in meiner Verantwortung, ob ich in Rathenow, in Bad Belzig, in Jüterbog oder wo auch immer im Wahlkreis unterwegs bin, die Anliegen von vor Ort in den Bundestag zu tragen, die Demokratie sichtbar zu machen und für sie zu begeistern.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Am 17. Juni 1953 kam es auch in Brandenburg an der Havel, der größten Stadt meines Wahlkreises, zu einem Volksaufstand. Arbeiter des Stahl- und Walzwerkes sowie des Schlepperwerkes, Bauarbeiter und Beschäftigte der Thälmann-Werft legten die Arbeit nieder und gingen gegen Unterdrückung, für Freiheit und für bessere Arbeitsbedingungen auf die Straße. Das damalige Kreisgericht in der Steinstraße wurde von Demonstrierenden gestürmt und die Freilassung von 42 politischen Gefangenen aus der U-Haft erwirkt. In ganz Ostdeutschland gingen rund 1 Million Menschen auf die Straße. Der Aufstand vom 17. Juni 1953 ist eines der größten Ereignisse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Friedliche Revolution war ihr Höhepunkt.”
“Das Wort hat der Abgeordnete Thomas Seitz für die AfD-Fraktion.”
“Die Sachverständigenanhörung hat im Übrigen auch gezeigt, dass es ein großer Systembruch wäre, aus dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ein abstraktes Gefährdungsdelikt zu machen, und dass es den Richterinnen und Richtern ein wichtiges Instrument der Einwirkung nehmen würde, wenn keine mehrfache Bewährung bei der Verurteilung mehr möglich wäre. Hinsichtlich der Prüfung der positiven Sozialprognose wäre das doch widersprüchlich. Wir fassen zusammen: Strafrechtliche Verschärfungen schrecken nicht ab. – Das ist wissenschaftlich, kriminologisch erwiesen. Sprechen Sie noch mal mit den Sachverständigen aus der Anhörung. Es gibt keine abschreckende Wirkung durch Strafe. Von daher bitte ich Sie, den Antrag zu überdenken. Wir werden ihn aus den genannten Gründen ablehnen. Vielen Dank.”
“Weshalb sonst wollen Sie nicht den Strafrahmen nach oben verschieben, sondern den Richterinnen und Richtern unten eine Möglichkeit nehmen – es ist eine politische Entscheidung, sagen Sie –, nachdem Urteile gefällt worden sind, mit denen Sie nicht einverstanden sind? Abgesehen davon ist, wie ich auch in der ersten Lesung schon ausgeführt habe, das, was Sie hier machen wollen, sozusagen ein untauglicher Versuch, da nach § 47 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nicht verhängt werden sollen, nur in besonderen Einzelfällen, nicht in ganzen Fallgruppen. Sie wollen eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten hier für eine gesamte Fallgruppe einführen. Von daher würde auch nach dem Vorschlag in Ihrem Antrag keine Haftstrafe mehr verhängt. Wir würden Sie bitten, dies vor der Abstimmung noch mal entsprechend zu überdenken.”
“Auch die öffentliche Anhörung hat ergeben, dass wir hier Spielräume haben, die ausgenutzt werden können und anhand derer die Richterinnen und Richter straf- und schuldangemessen entscheiden können, wie mit den entsprechenden Sachverhalten im Einzelfall umzugehen ist. Herr Kollege Krings, wenn Sie sagen: „Wir können als Politik auf die Richterinnen und Richter nicht einwirken“ – Sie halten die Gewaltenteilung sehr hoch –, dann stimme ich Ihnen zu. Wenn Sie dann aber sagen, dass Ihnen bestimmte Urteile zu milde sind, ohne die Einzelfälle zu kennen und ohne das tat- und schuldangemessen abgewogen haben zu können, dann kritisieren Sie ja doch bestimmte Urteile.”
“Das hat man gerade in dieser Woche in Berlin gesehen; denn aufgrund der Vorfälle, die die Aktivisten zu verantworten haben, sind bereits Anfang der Woche 270 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Also: Der Rechtsstaat handelt. Die Polizei ermittelt, und die Gerichte arbeiten daran und betreiben einen sehr großen Aufwand – abgesehen davon, dass es auch schon viele Urteile in einem großen Spektrum gibt; das wurde in der Debatte auch entsprechend erwähnt. Was aber nicht geht und aus unserer Sicht falsch ist, ist, hier immer wieder nach strafrechtlichen Verschärfungen zu rufen, während uns doch das Strafgesetzbuch einen großen Handlungsspielraum gibt. Wir haben die Tatbestände der Nötigung und der Sachbeschädigung.”
“Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Sie nimmt sehr viel Raum in den Debatten hier im Haus und in unserer Gesellschaft ein. Das wissen wir. Aber was natürlich nicht geht, ist, dass solch ein legitimes Ziel strafrechtlich relevante Vorfälle als Mittel heiligt. Das ist nicht gerechtfertigt. Straftaten dürfen nicht begangen werden, und bei diesen entsprechenden Blockaden ist zumeist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Von daher kann das, was die „Letzte Generation“ hier macht, nicht toleriert werden – und das wird es ja auch nicht. Der Rechtsstaat handelt. Herr Dr. Krings, deshalb ist Ihr Antrag überflüssig.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn es bei strafrechtlichen Debatten nicht um so wichtige Themen gehen würde, könnte ich es heute dabei belassen, zu sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Der Kollege Thomae hat es erwähnt: Es passiert etwas im Land, und die Union ruft nach Strafverschärfung – oh Wunder! Nun, damit tun Sie sich aber keinen Gefallen; denn Sie setzen sich weder ordnungsgemäß damit auseinander, ob die vorgeschlagenen Regelungen geeignet, erforderlich und angemessen sind, um den von Ihnen selbst genannten Zweck zu erfüllen, noch wägen Sie ordentlich ab, ob sie sich systematisch in unser Rechtssystem einfügen. – Das vorab. Da es sich hierbei aber um ein wichtiges Thema handelt, lassen Sie mich einige Ausführungen machen.”
“Wichtig ist, keine konkurrierenden, sondern effektive, durchsetzbare, rechtliche Lösungen für die Verfolgung der Völkerstraftaten zu erarbeiten.”
“Viele Fragen sind allerdings noch offen, insbesondere die Schaffung einer Rechtsgrundlage durch einen völkerrechtlichen Vertrag mit möglichst breiter internationaler Unterstützung, die Besetzung durch renommierte, international anerkannte Richterinnen und Richter und die Beurteilung der Immunität von Staatsoberhäuptern. Wichtig ist auch, dass die Urteile eines solchen Sondertribunals breite Anerkennung innerhalb der internationalen Gemeinschaft finden würden. In enger Abstimmung mit der Ukraine, unseren Partnerstaaten und dem Internationalen Strafgerichtshof prüfen wir deswegen, welche konkreten rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Aufklärung und Verfolgung der Straftaten noch besser voranzutreiben.”
“Im konkreten Fall ist eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes allerdings nicht gegeben, da Russland das Rom-Statut nicht unterzeichnet hat und eine Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat blockieren kann. Gegenüber den Opfern des russischen Angriffskrieges ist allerdings nur schwer zu vermitteln, weshalb nur wegen einer Blockade des Internationalen Strafgerichtshof dieses Verbrechen der Aggression nicht verfolgt werden kann. Hier könnte ein schlankes Tribunal mit beschränkter Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression errichtet werden, durch das ein Zuständigkeitskonflikt mit dem Internationalen Strafgerichtshof vermieden wird.”
“Um deutsche Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine weiter zu stärken, haben wir als Ampelkoalition den Generalbundesanwalt mit Ressourcen für zwei zusätzliche Referate ausgestattet. Die Verfolgung des Verbrechens der Aggression ist als Kern allen Übels besonders wichtig. Ziel muss es sein, die politische und militärische Führung Russlands für den Überfall auf die Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen. Erst der Einmarsch in der Ukraine hat alle weiteren schrecklichen Verbrechen ermöglicht. Deswegen ist es eine besonders unbefriedigende Gerechtigkeitslücke, dass dieses Verbrechen derzeit nicht verfolgt werden kann. Grundsätzlich ist der Internationale Strafgerichtshof seit 2018 auch für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression zuständig.”
“Auch aus diesem Grund hat der deutsche Generalbundesanwalt bereits im Frühjahr ein Strukturermittlungsverfahren wegen möglicher Kriegsverbrechen aufgenommen, um Beweismaterial auszuwerten und Zeugenaussagen von Geflüchteten zu sammeln, die als Zeuginnen und Zeugen für Kriegsverbrechen in Betracht kommen können. Deutsche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten dabei eng mit der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft, dem europäischen Ermittlerteam um den Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof und Eurojust und Nichtregierungsorganisationen zusammen und unterstützen mit ihrem Erfahrungswissen bei der Aufklärung und Strafverfolgung von Völkerstraftaten.”
“Ukrainische Behörden selbst ermitteln in derzeit über 40 000 Fällen mit Verdacht auf die Begehung von Kriegsverbrechen. Deutschland hat hier eine historische Verantwortung und eine Vorreiterrolle: Durch das deutsche Völkerstrafgesetzbuch und die Ermittlungskompetenzen des Generalbundesanwaltes können und müssen wir unserer Verantwortung gerecht werden. Insbesondere durch die Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz und die Verurteilung eines irakischen IS‑Angehörigen wegen des Verbrechens des Völkermords durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main haben deutsche Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Rechtsprechung im Völkerstrafrecht in historischer Weise vorangetrieben.”
“Sie haben hinsichtlich der Rede des Kollegen Fiedler gesagt, er habe sich selber widersprochen. Das hat er nicht, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in Deutschland kein Unternehmenssanktionsstrafrecht, das wollten wir schon lange durchsetzen. Das war mit Ihnen in der Großen Koalition nicht möglich. Wir würden damit dem Strafrecht und dem Rechtsstaat eine weitere Möglichkeit geben, gegen eines der größten Kriminalitätsfelder schärfer vorzugehen. Herr Jung, möchten Sie reagieren? – Bitte schön.”
“Ich habe mich schon sehr lange gemeldet und wurde abgesehen davon in der Rede auch zweimal persönlich angesprochen. Ich möchte zunächst darauf eingehen, dass nach dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion – sonst können Sie uns noch einmal aufklären – offensichtlich eine Unzufriedenheit mit bisher durch Strafrichterinnen und Strafrichter verhängten Strafen besteht, sonst würden Sie doch keine Notwendigkeit sehen, den Strafrahmen anzuheben und Freiheitsstrafen zu verhängen. Ich glaube, ich habe dargelegt, dass das nach § 47 StGB – auch nicht nach Berücksichtigung Ihres Antrags – gar nicht möglich wäre. Trotzdem wollen Sie in die Kompetenzen und die Strafzumessung der Richterinnen und Richter politisch entsprechend eingreifen. Wir sehen hier keine Notwendigkeit. Zum anderen.”
“Anstelle des Rufes nach höheren Straftaten sollten Sie von der Union lieber Ihre politische Blockadehaltung beim Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien überdenken und beispielsweise in Bayern die 10‑H-Regel kippen. So können wir im ganzen Land effektiven Klimaschutz betreiben und gut zusammenarbeiten. Vielen Dank. Thomas Seitz hat das Wort für die AfD-Fraktion.”
“Mein Tipp an Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, für kommende rechtspolitische Anträge: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Abschließend bleiben drei Dinge zu sagen. Erstens. Eine echte Stärkung unserer Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erreichen wir nicht durch Strafverschärfung, sondern durch Digitalisierung, Modernisierung und eine gute Ausstattung. Dafür setzt sich die Ampel ein. Zweitens. Unabhängig von den ungerechtfertigten Taten der „Letzten Generation“ erwarten die Zivilgesellschaft und die junge Generation gerade zu Recht, dass wir weiter effektiven Klimaschutz betreiben. Wir als SPD-Fraktion wissen, dass effektiver Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammengedacht werden müssen. Und drittens.”
“Aber, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, verdutzt hat mich in Ihrem Antrag noch ein weiterer Punkt. Die Forderung einer Erhöhung der Mindeststrafe auf drei Monate Freiheitsstrafe ist doch auch quasi, in rechtlichen Termini gesprochen, ein untauglicher Versuch. In der Praxis würde diese Strafverschärfung keine Wirkung zeigen und wohl auch nicht zu mehr Freiheitsstrafen führen. Denn § 47 StGB sagt doch richtigerweise, dass Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nur in unerlässlichen Ausnahmefällen zu verhängen sind. Diese Ausnahmefälle bestimmen sich nach der konkreten Tat und der Persönlichkeit des Täters und gelten gerade nicht für ganze Fallgruppen. Mithin würde nach § 47 Absatz 2 StGB die Mindeststrafe von drei Monaten bei einer Tat auch zu einer Geldstrafe führen.”
“Exempel zu statuieren, ist kein Merkmal eines rechtsstaatlichen Systems, sondern ein Merkmal von autoritären Regimen; und so eines haben wir gerade nicht. Mithin ist die angebliche Stärkung in Wahrheit eine Schwächung unseres Rechtsstaats. Ich bitte Sie, dies entsprechend zu überdenken. Die Höhe einer Strafe bestimmt sich nach der Tat und der Schuld des Täters im konkreten Einzelfall. Die Unterstellung, dass entsprechende Taten nicht hart genug bestraft werden, ist anmaßend. Die Politik hat sich aus solchen Entscheidungen herauszuhalten. Der zuständige Strafrichter soll sich einen sachgerechten Eindruck vom Angeklagten verschaffen und hinsichtlich einer positiven oder negativen Sozialprognose entscheiden, auch über eine Bewährung.”
“Der vorliegende Antrag zeugt von einem mir unerklärlichen und gar respektlosen Misstrauen gegenüber unserer Justiz und gegenüber der Fähigkeit unserer Richterinnen und Richter, tat- und schuldangemessene Entscheidungen zu treffen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, dieses Misstrauen hätte ich gerade von Ihnen nicht erwartet. Aber aus welchem Grunde wollen Sie denn sonst die Mindeststrafen entsprechend hochsetzen? Abgesehen davon ist schon lange wissenschaftlich belegt, dass härtere Strafen nicht abschrecken. Außerdem zwingt mich Ihr Antrag, zu betonen, dass in einem Rechtsstaat nicht besonders harte Strafen gegen einen einzelnen Täter verhängt werden können, um quasi weitere potenzielle Täter abzuschrecken.”
“Das erheblich rücksichtslose Vorgehen der „Letzten Generation“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zum Beispiel wird ebenso wie in anderen Fällen bereits jetzt strafschärfend berücksichtigt. Ebenso ist die Begehung einer Straftat unter laufender Bewährung eines der wichtigsten Entscheidungskriterien gegen eine weitere Bewährungsstrafe. Auch ich musste als Strafrichterin solche Entscheidungen treffen. Aber die Strafrichterinnen und Strafrichter können doch am besten gucken, ob noch eine positive Sozialprognose vorliegt oder nicht. Das ist nicht Sache der Politik. All dies ist durch die erkennenden Richter zu beurteilen. Ich fasse zusammen.”
“Gerade bei Straßenblockierern ist seit Langem höchstrichterlich entschieden, dass bei der Verursachung eines Staus, der aufgrund von physischen Straßenblockaden entsteht, der Tatbestand der Nötigung einschlägig ist und dass die Beschmutzung von Gegenständen, die das Erscheinungsbild erheblich verändert, eine gemeinschädliche Sachbeschädigung ist. Diese Tatbestände sind anwendbar. Hierzu wird auch ermittelt, und hier liegen auch schon einige Urteile zu den beschriebenen Taten vor. Das heißt: Der Rechtsstaat handelt. Zu einem weiteren Punkt Ihres Antrags: Bestimmung des Strafmaßes und die Frage der Aussetzung der Bewährung. Auch dies regelt das Gesetz.”
“Das ist falsch, und das ist ebenso fahrlässig. Unser Strafrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, konsequent durchzugreifen; einige Tatbestände sprechen Sie in Ihrem Antrag auch an. In Betracht kommen die Nötigung mit Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr mit Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sowie die gemeinschädliche Sachbeschädigung, ebenso mit Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Freiheitsstrafen sind hier also möglich, wenn sie tat- und schuldangemessen sind.”
“Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Begehung von Straftaten sind selbstverständlich keine legitimen Protestmittel; das hat hier im Hause auch keiner angezweifelt. Ein Fernziel wie der Klimaschutz rechtfertigt nicht konkrete Tatziele wie die Störung des Straßenverkehrs oder eben die Sachbeschädigung. Das vorweggenommen. Aber kommen wir zum vorliegenden Antrag der Unionsfraktion, zu dem ich auch als ehemalige Strafrichterin einige wichtige Punkte sagen muss; denn dieser zeugt von einem populistischen Ruf nach strafrechtlichen Verschärfungen, die weder den Ermittlungsbehörden helfen noch weitere Straftaten verhindern könnten. Er zeugt lediglich von rechtlicher und auch tatsächlicher Unkenntnis. Viel schlimmer noch: Er vermittelt den Eindruck, dass unser Rechtsstaat nicht handlungsfähig wäre.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Bewältigung der Klimakrise ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Aus diesem Grund nimmt sie in politischen Debatten und auch in politischen Entscheidungen der letzten Jahre sehr, sehr großen Raum ein. Das erklärte Ziel der Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ aber ist die Erzeugung von Aufmerksamkeit und die Störung. Dies hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Hier muss unser Rechtsstaat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent handeln. Es gibt viele Wege, sich in der Demokratie an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen.”
“Da § 33 GVG eine Sollvorschrift ist, besteht derzeit aber dennoch in beide Richtungen im Einzelfall Spielraum. Auch ist die Einrichtung einer sachkundigen Ansprechstelle zum Thema Freistellung und Entschädigung beim Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter begrüßenswert; die Finanzierung kann angesichts der Haushaltslage jedoch nur über die Länder und die dortigen Landesverbände erfolgen. Sie sehen, wir arbeiten bereits an einer Verbesserung der Rechtslage und freuen uns, wenn die Union uns auf diesem Weg konstruktiv unterstützt.”