Sonja Eichwede
SPD · Germany
“Wir werden das bekämpfen, und dem hat sich auch diese Koalition verschrieben. Dieses Thema beschäftigt uns seit Jahren hier im Parlament, in der Gesellschaft. Wir müssen Strafverfolgung besser sicherstellen. Wir müssen Auskunftsansprüche schaffen. Wir müssen Account-Sperren möglich machen.”
“Aber gleichzeitig ist es auch wichtig, dass wir hier von dieser Stelle sagen: Es ist nicht so, dass wir erst in den vergangenen Tagen angefangen haben, daran zu arbeiten. Wir tun das seit Jahren. Dieses Gesetz wurde über Monate im Justizministerium erarbeitet. Wir stehen hier an der Seite der Frauen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Hubig und Frau Bundesministerin Prien! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben ein massives Gewaltproblem in Deutschland. Wir haben ein strukturelles Gewaltproblem in Deutschland. Wir haben ein Problem mit Gewalt gegen Frauen in Deutschland.”
“Gleichzeitig müssen wir die strukturelle Gewalt anerkennen und eben auch strukturell bekämpfen; denn sonst leben wir nicht in einer gleichberechtigten Gesellschaft, in der wir doch leben wollen, leben müssen und in der zu leben wir das Recht haben.”
“Das müssen wir unter Strafe stellen. Hier verlässt man den gesellschaftlichen Konsens. Hier wird in die Rechte von Frauen eingegriffen, und zwar auch strukturell: beim Erstellen und beim Verbreiten, auch beim Erstellen von voyeuristischen Aufnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Durch die Speicherung von IP-Adressen können Ermittlungen erleichtert und Täter verfolgt werden. Frauen müssen sich besser schützen. Wir müssen Frauen schützen. Wir müssen dieses strukturelle Problem angehen; denn ich möchte nicht, dass meine Kinder in einem Land mit diesem strukturellen Problem aufwachsen.”
The complete record
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“Deswegen haben wir in Deutschland vor 21 Jahren im Völkerstrafgesetzbuch das Weltrechtsprinzip ausdrücklich im deutschen Recht verankert, und deswegen ist eben auch wichtig, dass wir damit jetzt weitermachen. Wir haben hier in Deutschland gerade in den letzten Jahren sehr viele Erfahrungen gesammelt; denn der Generalbundesanwalt und deutsche Gerichte – der Minister hat es betont – haben gerade in diesen Tagen, aber auch in den letzten Jahren international eine Vorreiterrolle eingenommen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte 2021 und 2022 zwei ehemalige Angehörige des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.”
“Zusätzlich muss hierzu gesagt werden: Es gab eben einen Verweis auf die Nürnberger Prozesse zu den Verbrechen der Nationalsozialisten, die am Ende des dunkelsten Kapitels der Geschichte unseres Landes standen. Mit den Urteilen des Internationalen Militärgerichtshofes wurden auch die Gründe, die dem internationalen Völkerstrafrecht zum Durchbruch verhalfen, genannt, nämlich dass Verbrechen von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen werden. Das bedeutet, dass das Völkerrecht ohne die Möglichkeit der Bestrafung dieser Menschen keine Geltung haben kann. Deswegen brauchen wir die Bestrafung der Menschen, die diese Völkerstraftaten begehen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.”
“Die Verfolgung von Völkerstraftaten darf vor den Grenzen keinen Halt machen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Nach dem Weltrechtsprinzip können wir auch Taten verfolgen, die in anderen Staaten oder durch ausländische Staatsbürger begangen werden. Das ist auch wichtig – wichtig zur Aufrechterhaltung unserer internationalen Ordnung. In erster Linie ist das natürlich die Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag. Dessen Zuständigkeit kann aber auch oft politisch im UN-Sicherheitsrat blockiert werden. Deswegen ist die Verfolgung von Völkerstraftaten vor internationalen Gerichten ungeheuer wichtig. Und es ist eben auch ungeheuer wichtig, dass wir sie gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte von Deutschland aus verfolgen. Wir haben hier eine historische Verantwortung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Völkerstrafrecht ist ein unerlässliches Mittel im Kampf für Gerechtigkeit. Es stellt Verbrechen unter Strafe, deren Ausmaß wir kaum fassen können, Verbrechen, die gegen jegliches Grundprinzip der Menschlichkeit und Humanität verstoßen, Verbrechen, wie sie die Mitglieder der Hamas beim brutalen Überfall auf Zivilistinnen und Zivilisten in Israel am 7. Oktober dieses Jahres begangen haben, dem Tag des schlimmsten Massakers an Jüdinnen und Juden seit 1945, Verbrechen wie den Überfall Russlands auf die Ukraine, der Tag, seit dem in Europa wieder ein Krieg herrscht. Die vielen Bilder aus Butscha ebenso wie andere Bilder sind uns weiterhin im Gedächtnis.”
“Sehr verehrter Herr Präsident, nach Ihrem Hinweis auf meine längere Redezeit und da wir in der Debatte über ein effizientes Verfahren sprechen, stelle ich gerne den Rest meiner Redezeit zur Verfügung. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich finde das vorbildlich. – Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.”
“Zuletzt, Herr Plum, möchte ich noch ganz kurz auf die Regelungen zu Homeoffice-Urteilen eingehen, die ja in den letzten Tagen durch die Presse geisterten. Die Möglichkeit für die vollvirtuellen Verhandlungen ist im Gesetz auf die Fälle begrenzt, in denen die Richterin oder der Richter es eben angeordnet hat, dass keine Verfahrensbeteiligten zu Gericht kommen müssen. Dann ist es doch auch richtig, dass wir hier die Möglichkeit für vollvirtuelle Verhandlungen schaffen. Immer muss der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt bleiben. Das ist moderne Rechtspolitik. Das ist auch für die Akzeptanz unseres Rechtsstaats wichtig. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier gemeinsam eine gute Lösung gefunden haben. Dafür möchte ich den Berichterstatterinnen und Berichterstattern und dem Bundesjustizministerium herzlich danken.”
“Schließlich ist bei der Zivilgerichtsbarkeit das Verfahren ein Verfahren der Parteien. Wichtig war uns darüber hinaus aber eben auch, dass über die Beweisaufnahme die Richterinnen und Richter nach freiem Ermessen entscheiden können; denn gerade die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung sind zentrale Elemente der richterlichen Tätigkeit. Das Gericht muss überzeugt werden, um ein entsprechend gutes und adäquates Urteil fällen zu können. Zum anderen will ich noch betonen, dass für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Sonderregelungen gelten müssen. Hier verbleibt die Entscheidung im freien Ermessen der Justiz, weil wir es mit besonders sensiblen Verfahrensgegenständen zu tun haben und dem persönlichen Kontakt zwischen den Verfahrensbeteiligten ein besonderes Gewicht zukommt. Deswegen ist das ausgenommen.”
“Deswegen haben wir in § 128a ZPO geregelt, dass zunächst nach der freien Würdigung des Gerichts festgestellt wird, ob die Verhandlung geeignet ist, als Videoverhandlung durchgeführt zu werden. In der Gesetzesbegründung sind Kriterien dafür genannt, wann dies der Fall oder wann dies auch nicht der Fall ist: Liegen die technischen Voraussetzungen vor? Stehen schwierige Vergleichsverhandlungen bevor? Gibt es Besonderheiten im Lebenssachverhalt oder der rechtlichen Würdigung? Wenn dieses Ergebnis positiv ist, kann das Gericht nach freiem Ermessen entscheiden, ob es eine Videoverhandlung gibt. Wenn insgesamt die Geeignetheit besteht und ein Antrag der Parteien vorliegt, dann soll eine Videoverhandlung durchgeführt werden, und das ist doch in der Sache auch richtig.”
“Sie kommen mit diesem in Kontakt, und auch das ist sehr wichtig für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Beides geht hier Hand in Hand. Es sind eben keine Gegensätze, Herr Plum. Wesentlich ist, dass der Rechtsstaat erfahrbar und erlebbar sein muss. Wesentlich ist, dass die Beteiligten das Gefühl haben, schnell zu einem guten Urteil zu kommen, egal ob in einer Videoverhandlung oder in einer Präsenzverhandlung. Wir sind der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass der Regelfall die Präsenzverhandlung ist und dass im 21. Jahrhundert in geeigneten Fällen aber auch die entsprechende Flexibilisierung hinsichtlich der Frage der Videoverhandlung Berücksichtigung findet. Wichtig war uns, dass die Entscheidung weit überwiegend bei den Richterinnen und Richtern verbleibt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die ZPO und die Justiz müssen mit der Zeit gehen; sie wollen mit der Zeit gehen. Mit der Ampel gehen sie auch mit der Zeit. Das ist für die Akzeptanz unseres Rechtsstaats in unserer Bevölkerung wesentlich. Videoverhandlungen sind spätestens seit der Coronapandemie für uns alle gelebter Alltag. Sie sind in vielen Situationen eine Bereicherung, so auch in der Justiz. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir die Möglichkeit der Videoverhandlung flexibilisieren. Gleichzeitig hat eine Präsenzverhandlung bei Gericht einen Wert an sich. Deswegen ist es richtig, dass sie weiterhin der Normalfall bleibt; denn Bürgerinnen und Bürger erfahren den Rechtsstaat dort unmittelbar.”
“Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich Ihnen, Herr Oellers, als Kollegen der CDU/CSU-Fraktion für die guten Gespräche und die Zusammenarbeit, auch bei der Erarbeitung des Vorschlags. Ebenso danke ich den Landesjustizministerinnen und -ministern für die konstruktiven Gespräche im Vorhinein, selbstverständlich auch den Berichterstattenden der Ampel. In der Sache bestand nie Dissens. Wir alle wollen sehr schnell zu einer Lösung kommen und kämpfen dafür, dass die Betreuerinnen und Betreuer ihre sehr wertvolle, wichtige Arbeit für unsere gesamte Gesellschaft fortsetzen können. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Thomas Seitz, AfD-Fraktion.”
“Ich appelliere hierbei an die Länder – ja, wir haben auch mit unseren Justizministerinnen und -ministern und Senatorinnen und Senatoren gesprochen –, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Betreuungsstrukturen dürfen nicht wegbrechen. Wir könnten sie nicht schnell wieder aufbauen. Es käme eine Flut auf die Betreuungsbehörden, die auf kommunaler Ebene sitzen, zu. Diese können das personell und finanziell nicht stemmen. Von daher müssen wir jetzt vorbeugen, damit die Strukturen erhalten bleiben und die Leidtragenden am Ende nicht die Betreuten sind, die sowieso schon die Schwächsten unserer Gesellschaft sind und dringend unsere Unterstützung benötigen.”
“Von daher ist die vorgeschlagene Lösung – meine Kollegin Helling-Plahr hat es erwähnt – ein Vorschlag zur Güte, um diese Auszahlung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, und ein guter Kompromiss. Als Kompensation dafür, dass die Länderhaushalte durch den Inflationsausgleich mitbelastet werden, haben wir in einem im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag die Anhebung der Gerichtskosten für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften in geringfügiger Höhe vorgeschlagen. Diese wurden sehr lange nicht mehr angehoben. Von daher ist es gut, diesen Weg zu gehen, um die Mehrkosten, die die Landeshaushalte zu erwarten haben, im Lauf von zehn Jahren kompensieren zu können.”
“Hier muss Abhilfe geschaffen werden; es ist fünf vor zwölf. Viele Betreuungsvereine mussten in den letzten Monaten schon schließen, andere finden keinen Nachwuchs. Die Arbeit, die da ist, ist für die verbleibenden Vereine und Berufsbetreuer kaum zu bewältigen. Von daher ist es wichtig, dass wir hier schnell handeln. Deshalb ist es unser Ziel, heute mit diesem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2024 den Inflationsausgleich in Höhe von 7,50 Euro auf den Weg zu bringen, um hier schnell Hilfe zuteilwerden zu lassen. Wir wissen, dass die Forderungen aus der Praxis sehr viel höher waren. Das hat auch die öffentliche Anhörung ergeben. Wir wissen zugleich, wie angespannt auch die Haushaltslagen der Länder sind.”
“Wir setzen uns deshalb als Ampelkoalition, als SPD-Bundestagsfraktion zusammen, wie man vernommen hat, mit den demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages dafür ein, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, schnellstmöglich mit der Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes zu beginnen, um beim Vergütungssystem noch in dieser Legislaturperiode Fortschritte zu erzielen. Eine solche Reform muss selbstverständlich gut vorbereitet sein; deswegen braucht es die Evaluierung. Die Punkte, die Sie, Herr Oellers, angesprochen haben und die in der öffentlichen Anhörung deutlich geworden sind, müssen da mitberücksichtigt werden. Aber jetzt müssen wir sehr schnell Abhilfe schaffen; denn die Situation ist brenzlig. Inflationsbedingt sind die Kosten für Betreuungsvereine und Berufsbetreuer im letzten Jahr stark gestiegen.”
“Die Arbeit der Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie der Betreuungsvereine ist von daher von unschätzbarem Wert für unsere gesamte Gesellschaft. All diese Aufgaben stellen an die Betreuerinnen und Betreuer höchste Anforderungen, sowohl fachlich als auch persönlich. Deshalb ist es nur richtig, dass diese Arbeit auch angemessen vergütet werden muss. Das ist derzeit nicht der Fall. Das hat die öffentliche Anhörung eindrücklich gezeigt. Deshalb müssen wir hier handeln. Liebe Betreuerinnen, liebe Betreuer, liebe Betreuungsvereine, wir haben Ihre Hilferufe gehört. Wir nehmen Sie ernst.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Betreuerinnen und Betreuer in Deutschland leisten eine unverzichtbare Arbeit in unserer Gesellschaft. Sie kümmern sich um Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu kümmern. Sie übernehmen dabei eine große Verantwortung. Denn sie müssen die Wünsche ihrer Betreuten feststellen, Schutz gewährleisten und oft schwierige Entscheidungen treffen, um das Leben der Betreuten maßgeblich zu beeinflussen. Sie sind dabei nicht nur rechtliche Vertreter, sondern auch vertrauensvolle Begleiter, werte Kolleginnen und Kollegen.”
“– und in Zukunft ein modernes Verfahren zu gewährleisten. Vielen Dank. Thomas Seitz für die AfD-Fraktion hat das Wort.”
“Die Verfahren werden nicht in die Länge gezogen; denn wenn die Transkriptionssoftware ausfällt, dann ist dem Beschleunigungsgrundsatz Vorrang zu geben. Auch das ist richtig. Es wird auch weiterhin eintägige Verhandlungen geben können. Selbst wenn die Aufzeichnung nicht am selben Tag versandt werden kann, kann ein Verfahren selbstverständlich abgeschlossen werden. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir unsere Strafprozessordnung auf die Höhe der Zeit bringen, dass wir mit den Sachverständigen an Verbesserungen und guten Lösungen gearbeitet haben, dass wir bei den tiefgreifenden Eingriffen in die Rechte der Angeklagten eine gute Abwägung für ein faires Verfahren getroffen haben. Wir alle haben ein großes Interesse an Transparenz und Objektivität und daran, unseren Rechtsstaat zu stärken – Kommen Sie bitte zum Schluss.”
“Wir haben hier die Abwägung der Persönlichkeitsrechte anders zu treffen. Das Gericht vor Ort kann im Einzelfall entscheiden, dass der Fall so sensibel ist, dass von einer Aufnahme abgesehen wird. Das muss es nicht tun, das kann es tun. Es muss im Einzelfall entschieden werden. Hier ist richtig, dass diese Entscheidung bei den Gerichten liegt. Es ist mir zudem wichtig, herauszustellen, dass wir insgesamt hoffen, unsere Justiz mit dieser technischen Möglichkeit, dem Einsatz dieses Hilfsmittels etwas mehr in die Zukunft zu führen. Ich hätte es als Richterin gerne zur Verfügung, wenn ich nicht mehr im Bundestag sitze. Ich finde es erst mal sehr schön, hier zu sein; aber ich freue mich auch, stolz zu sagen, Angehörige der Justiz zu sein und diese Möglichkeit mitentwickelt zu haben.”
“Was mir sehr wichtig ist – das war auch ein wichtiger Punkt sowohl in der Sachverständigenanhörung als auch in unseren Beratungen –, ist die Frage des Opferschutzes. Es war sehr wichtig, dass wir noch einmal intensiv darüber nachgedacht haben, wann von einer Aufzeichnung abgesehen werden kann. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen hinsichtlich Fragen der Staatssicherheit und besonders sensibler Rechtsgüter der Verfahrensbeteiligten – bei Organisierter Kriminalität, Staatsschutzsachen und in Teilen auch Völkerstrafverfahren –, bei denen schon vorher klar war, dass die Möglichkeit besteht, von einer Aufzeichnung abzusehen, haben wir im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass dies auch bei Opfern von Sexualstraftaten und Minderjährigen möglich sein muss. Das sind besonders sensible Personengruppen.”
“Auch in Deutschland werden wir eine Lösung finden, um ein gutes Transkript zur Verfügung zu stellen. Es ist ein Ammenmärchen, dass da nachts etwas korrigiert werden müsste. Ich bin sehr froh, dass es schon Einigung darüber gibt, dass die Entwicklung einer entsprechenden Software durch Bundesmittel gefördert werden soll. Dass es bundesweit eine einheitliche Software gibt, daran haben wir ein sehr großes Interesse. Das vermindert die Fehlerquote; das schafft keine Sollbruchstellen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern und dem Bundesjustizministerium sicherlich einen guten Weg finden, um eine einheitliche Software zu entwickeln. Es gibt folglich keine Sprengkraft durch das entsprechende Transkript.”
“Dieses Gesetz wird flächendeckend in Kraft treten, und die Software und die Transkription werden im Jahre 2030 eingeführt. Bis dahin sind ganz bestimmt auch die letzten Fehler ausgeräumt. Und mit den Fehlern, die dann noch existieren, können die Verfahrensbeteiligten ganz bestimmt umgehen. Es ist doch nicht so, dass ein Mikrofon mitten im Gerichtssaal hängt und dadurch nichts mehr zu verstehen ist. Schon heute ist es im Gerichtssaal so, dass an jedem Platz ein Mikrofon steht, in das der Zeuge oder der Richter sprechen. Von daher wird die Tonaufnahme gut verständlich sein. Wir sind absolut davon überzeugt, dass technische Mittel dafür existieren, und nach dem Austausch in der Sachverständigenanhörung wissen wir das auch. Andere europäische Partnerstaaten haben gute Lösungen gefunden.”
“Durch dieses Gesetz schaffen wir insbesondere mit dem Transkript, der Dokumentation ein Hilfsmittel. Dieses Hilfsmittel ist kein Protokoll. Es ist einfach die technische Abschrift mittels einer Transkriptionssoftware, wie wir sie auch auf den Telefonen haben, die wir alle in unseren Hosentaschen tragen. Diese moderne Technik sollten wir nicht von unseren Gerichten fernhalten. Es ist einfach zeitgemäß, auch hier mit der entsprechenden Technik zu arbeiten. Das wird nicht dazu führen, dass nachts in Gerichten Transkripte korrigiert werden müssen, weil wir nämlich bestimmte Fehler, die entstehen könnten, in Kauf nehmen. Herr Ullrich, Sie sagen, es gebe eine Fehlerquote von 20 bis 30 Prozent. Wir sind jetzt aber viel weiter als die Kommission, die vor drei Jahren einen Vorschlag unterbreitet hat.”
“Wir haben in den letzten Monaten durchaus kontrovers über das Ob und das Wie diskutiert. Wir haben uns bei den Beratungen des Gesetzentwurfs auch sehr stark mit den Argumenten aus der Sachverständigenanhörung, dem Für und Wider aus der Praxis, auseinandergesetzt und im parlamentarischen Verfahren einen deutlich verbesserten Entwurf vorgelegt, der einerseits auf die Sorgen aus der Justiz eingeht, aber auf der anderen Seite auch dem nachvollziehbaren Interesse der Anwaltschaft, der Verteidiger Rechnung trägt, auch in Deutschland eine objektive, einheitliche Dokumentation im Strafprozess zu haben. Lassen Sie mich ein paar inhaltliche Punkte herausstellen, um mit einigen Mythen, die in der Debatte teilweise angesprochen worden sind und vielleicht weiterhin eine Rolle spielen, aufzuräumen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Durch die heutige Reform unseres Strafprozessrechts wird den Verfahrensbeteiligten in den so wichtigen Strafprozessen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Zukunft erstmals eine einheitliche Dokumentation der Hauptverhandlung zur Verfügung stehen. Das ist bereits in einer Vielzahl europäischer Länder der Fall. Dort funktioniert es gut; es wird auch bei uns gut funktionieren. Man muss sagen, dass schon in der letzten Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe aus der Praxis, bestehend aus Vertretern der Anwaltschaft, der Justiz und der Wissenschaft, im Bundesjustizministerium zusammengesessen hat, um hierfür einen Vorschlag zu erarbeiten. Wir sind sehr froh, dass dieser Vorschlag jetzt umgesetzt wird.”
“Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung und freue mich auf die Beratungen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Thomas Seitz das Wort.”
“Denn es wird in Zukunft möglich sein, die namensrechtlichen Traditionen unserer anerkannten nationalen Minderheiten und die geschlechterangepassten Familiennamen im slawischen Sprachraum mitzuführen. Das ist gut so! Wir sind eine vielfältige Gesellschaft, wir sind stolz auf unsere nationalen Minderheiten, und wir wollen, dass sie das Recht haben, ihre Namen so zu führen, wie es ihrer Tradition entspricht. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, diesen guten Entwurf noch besser zu machen, weitere strukturelle Punkte einzubeziehen, um mehr Klarheit in das durchaus undurchsichtige Normen- und Zuständigkeitsgeflecht des deutschen Namensrechtes zu bringen. Das ist überfällig. Notwendig ist aus unserer Sicht dabei auch, die Hürden für die öffentlich-rechtliche Namensänderung in Fällen von Diskriminierung herabzusetzen.”
“Das ist unnötig und unfair. Hier müssen wir Abhilfe schaffen. Das tut der Gesetzentwurf. Wir danken dem Justizministerium dafür. Gleichwohl werden wir im Verfahren sicherlich noch einige Punkte anmerken wollen. Denn wir haben in Deutschland eine Scheidungsquote von rund 40 Prozent. Wir reden also nicht über Einzelfälle, sondern über sehr, sehr viele Betroffene, insbesondere betroffene Kinder. Diesen Kindern müssen wir helfen. Der dritte Punkt, den zu erwähnen mir wichtig ist – auch der Bundesjustizminister hat dies angesprochen, und ich tue dies auch sehr gerne als Brandenburger Abgeordnete –, ist, dass wir das Leben gerade von vielen Sorben mit diesem Gesetzentwurf leichter machen werden.”
“Hiermit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass auch durch das Namensrecht eine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe zum Ausdruck kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der echte Doppelname soll die familiäre Einheit stärken, gleichzeitig das Persönlichkeitsrecht der Ehegatten, an ihrem bisherigen Namen festzuhalten, wahren und so dem Gleichheitsgebot gerecht werden. Das stärkt Familien. Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Behebung des Problems der sogenannten Scheidungskinder. Wenn heute ein Elternteil nach der Scheidung vom früheren Ehenamen wieder zurück zum Geburtsnamen wechselt, kann das bei diesem Elternteil lebende Kind nur unter sehr hohen Hürden einen namensrechtlichen Gleichlauf erreichen. Kind und Elternteil im selben Haushalt haben dann unterschiedliche Namen und können dies kaum ändern.”
“Und ja, wir haben sehr, sehr viele Zuschriften gekriegt, viele Bitten, dass dieses angepackt wird, dass wir dies modernisieren, dass wir ein modernes Namensrecht in Deutschland kriegen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Denn dieses restriktive Namensrecht ist auch im europäischen Vergleich aus der Zeit gefallen und führt dazu, dass zunehmend Konflikte bei Paaren mit europäischem oder internationalem Hintergrund auftreten. Hierzu haben wir alle, wie eben gesagt, viele Anschreiben erhalten, und auf diese Lage müssen wir reagieren. Deshalb führen wir den echten Doppelnamen ein, wie der Bundesjustizminister dargelegt hat. Das ist die Möglichkeit eines aus beiden Nachnamen zusammengesetzten Familiennamens, der eben auch an die Kinder weitergegeben werden kann.”
“Mein Partner führt in diesem Fall seinen alten Namen weiter als Hauptnamen, oder wir machen das vice versa: Er hat einen Doppelnamen oder nimmt meinen Namen an. – Das führt dazu, dass zunehmend die Ehepartner unterschiedliche Namen tragen und kein gemeinsamer Name an die Kinder weitergegeben werden kann, obwohl sie das doch wollen würden. Häufig bedeutete dies in der Vergangenheit aber auch, dass die Frauen um des lieben Friedens willen die Nachnamen ihrer Ehepartner angenommen haben, um eben einen gemeinsamen Namen, insbesondere mit ihren Kindern, zu haben. Das ist ein altmodisches Rollenverständnis. Wir wollen hier dem Bedürfnis vieler Paare gerecht werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf reformieren wir ein veraltetes, unflexibles Namensrecht. Wir geben den Menschen in unserem Land damit mehr Gestaltungsfreiheit bei der Wahl ihres Namens. In einer liberalen Gesellschaft ist das ein wichtiger und richtiger Schritt, um den vielfältigen Familienmodellen und Lebenswegen angemessen Rechnung zu tragen. Lassen Sie mich drei wesentliche Punkte dieser Reform herausgreifen. Wenn ich heute heirate, kann ich entweder den Namen meines Mannes annehmen, meinen behalten oder mich für einen Doppelnamen entscheiden; dann ist ein Name der Hauptname und der andere Name der Beiname.”
“Was mir aber auch sehr wichtig ist anzusprechen: Dieses Urteil zeigt doch gerade auch in dieser Situation, in der insbesondere eine Fraktion in diesem Haus immer wieder Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und immer wieder Zweifel an der Funktionsfähigkeit rechtsstaatlicher Organisationen säen will, dass die Gewaltenteilung funktioniert, dass andere Verfassungsorgane auch harte Entscheidungen treffen, dass wir unsere Ämter alle mit großem Engagement und pflichtgemäßem Ermessen ausüben und dass wir uns auch in schwierigen Zeiten darauf verlassen können, dass wir einen guten Hüter unserer Verfassung haben. Wir werden jetzt mit den Konsequenzen des Urteils umgehen. Wir werden die Rechtsprechung auslegen. Das gebietet der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber große Teile dieser Debatte haben ebendiesen Respekt vermissen lassen.”
“Diese Frage stellt sich aber doch auch bei der Klimagerechtigkeit, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima aus dem Jahr 2021, auf das heute mehrfach verwiesen wurde. Herr Dobrindt, dass Sie hier dann von quasipolitischen bzw. ideologischen Vorhaben sprechen, wenn es um Wirtschaftsansiedlungen geht, wenn es um die Frage geht, wie wir unsere Wirtschaft umbauen, lässt das, gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahre 2021 gesprochen wurde, zusätzlich den notwendigen Respekt gegenüber der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vermissen.”
“Eine Antwort kann man einen Tag später nicht geben, und Sie haben das in Ihren Redebeiträgen auch gar nicht versucht. Wir werden das Urteil prüfen. Wir werden mit der Regierung handeln. Und wir werden bei zukünftigen Haushaltsaufstellungen selbstverständlich auch entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes handeln. Es gilt jetzt, nicht zu poltern, sondern es gilt, die Seriosität des Rechtsstaates und damit unser Verhalten gegenüber einem anderen Verfassungsorgan zu wahren, indem an Problemlösungen gearbeitet wird. Dafür sind wir doch gewählt: um an Problemlösungen zu arbeiten. Wir haben die Schuldenbremse und damit zusammenhängend die Frage der Generationengerechtigkeit.”
“Aber einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hier eine Debatte zu führen und dann offensichtlich nicht mal die Urteilsgründe ordentlich gelesen und sich mit dem Inhalt des Urteils auseinandergesetzt zu haben, das lässt wirklich die Demut vor der Entscheidung unseres Verfassungshüters vermissen. Das Urteil ist die erste Entscheidung zu Artikel 115, der im Jahr 2011 neu in das Grundgesetz gekommen ist. Das hatte damals eine unglaublich große Tragweite, und es ist auch jetzt seriös zu behandeln. Es ist die Prämisse der Demut, hier rechtlich genau vorzugehen und das Urteil nicht politisch zu instrumentalisieren. Was wollen Sie denn mit dieser Debatte erreichen? Es sind uns viele ernsthafte Fragen aufgegeben worden.”
“Es hat große Auswirkungen auch auf uns als Bundestagsabgeordnete, auf den Bundestag und auf die gesamte Bundesrepublik. Es ist angeklungen: Es wird auch große Auswirkungen haben, gerade auf die Länderhaushalte. Die Art und Weise unseres Handelns wird sich nun höchstwahrscheinlich ändern. Die politische Gestaltungskraft in Haushaltsverhandlungen, in Haushaltsaufstellungen wird anders werden. Aber gerade daher ist es doch wichtig, dass wir jetzt die Gründe des Urteils analysieren, abwägen und gucken, wie wir damit umgehen. Das ist verantwortliches Handeln. Das ist Regierungshandeln.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zunächst möchte ich sagen: Wir sollten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt diskutieren. Bei einigen Reden der Fraktion, die diese Debatte angemeldet hat, hatten wir nicht das Gefühl, dass über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geredet wird, sondern eher, dass man sich in einem Fußballstadion befindet. Das ist dieser Debatte und dem Urteil nicht angemessen. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat selbstverständlich eine enorme Bedeutung für die Regierungskoalition. Der Bundesfinanzminister, der Bundeskanzler, der Bundeswirtschaftsminister haben dazu gestern Stellung genommen und unmittelbar Konsequenzen gezogen.”
“Wir werden uns angesichts der angespannten Haushaltslage, die wir haben, die Mittel ansehen und gucken, ob wir den Ländern mit dem Pakt für den Rechtsstaat weiter unter die Arme greifen können. Jetzt sehen wir aber erst mal, dass das Leitentscheidungsverfahren ein wichtiger Baustein ist, um die Effektivität der Justiz in unserem Land weiter zu gewährleisten. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.”
“Denn Massenverfahren sind gerade auch in der Frage des digitalen Zeitalters ein ganz großes Problem an unseren Gerichten, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Insgesamt müssen wir aber auch sagen, dass das nur ein Baustein ist, um die Effektivität der Justiz in unserem Land weiter zu gewährleisten. Ein weiterer Baustein ist auch die Digitalisierung der Justiz mit der Digitalisierungsinitiative, die wir als Ampel auf den Weg gebracht haben. Damit greifen wir den Ländern unter die Arme, um eben im 21. Jahrhundert in der Frage der Digitalisierung, die wir auch in großen Anwaltskanzleien sehen, die Justiz auf Vordermann zu bringen.”
“Wir haben dies unter anderem durch die Einführung der Verbandsklage getan, die wir in diesem Jahr in diesem Hause schon beschlossen haben. Diese wird auch weitere Abhilfe im Leitentscheidungsverfahren schaffen, das wir hier heute Abend in erster Lesung diskutieren. Wir brauchen frühzeitige Rechtssicherheit, gerade in diesen Massenverfahren. Wir wollen eine höchstrichterliche Rechtsprechung, einen unabhängigen Ausgang von bestimmten Verfahren ermöglichen. Der BGH kann durch diesen Vorschlag mit einer Entscheidung in bestimmten Rechtsfragen für Orientierung sorgen, wobei wir das hinsichtlich der Frage der Aussetzung in der Sachverständigenanhörung diskutieren wollen, um zu gucken, was hier wirklich ein effektives und effizientes Mittel sein kann, das auch unsere Gerichte entlastet.”
“Wie wahrscheinlich auch Sie, Herr Kollege Plum, sah ich mich als Richterin immer wieder Terminsvertreterinnen und Terminsvertretern gegenübersitzen, die nicht die Zeit hatten, sich tiefer gehend in die dicken Akten einzuarbeiten, häufig auch kein Mandat oder keine Vollmacht hatten, sich in Güteverhandlungen zu einigen, auch wenn diese Fälle dafür gut geeignet gewesen waren. Nachdem dann häufig doch Urteile durch die Landgerichte gesprochen wurden, sind Rechtsmittel eingelegt worden, um sich kurz vor der Entscheidung in der nächsten Instanz zu vergleichen, damit gerade keine obergerichtlichen Entscheidungen ergehen. Kurz gesagt: Die Landgerichte in unserem Land sind in den letzten Jahren gerade in diesen Massenverfahren allzu oft zu Durchlauferhitzern geworden. Darauf mussten und müssen wir als Gesetzgeber Antworten finden.”
“Die Justiz sah sich Tausenden ähnlich gelagerten Fällen gegenübergestellt, eingekleidet in Hunderte Seiten lange Schriftsätze, die viel Detailarbeit hinsichtlich der zugrundeliegenden Tatsachen erforderten. Aber das Merkmal gerade dieser Massenverfahren war, dass nur wenige, sehr spezielle, aber immer gleichgelagerte Rechtsfragen zu klären waren. Als Richterin habe auch ich mich mit einer Vielzahl dieser Verfahren auseinandersetzen müssen, habe die Verhandlungen geführt und über die Verfahren entschieden.”
“Der Gesetzentwurf ist noch nicht komplett in Form gegossen, aber es ist trotzdem eine beachtliche Arbeit vorgenommen worden, um Antworten auf ein Phänomen zu finden, das wir in den letzten Jahren in den deutschen Gerichten sehr viel stärker beobachten konnten, nämlich die Massenverfahren, die unsere Gerichte und unsere Justiz an die Belastungsgrenze gebracht haben. Wir haben dies – der Justizminister hat es angesprochen – insbesondere am Beispiel des Dieselskandals sehr stark diskutiert. Hier waren die Gerichte nicht belastet, weil die Justiz mit unlösbaren rechtlichen Fragestellungen konfrontiert war, sondern einfach aufgrund der schieren Anzahl der Fälle. An vielen Gerichten in Deutschland betrifft das zum Beispiel auch die Frage von Fluggastrechten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf, der ein weiterer Baustein hin zu einer effizienteren und moderneren Justiz werden soll. Sehr geehrter Herr Plum, ich würde aber schon sagen, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe unter der Federführung des Justizministeriums und des Bundeslandes NRW, an der viele Praktikerinnen und Praktiker mitgewirkt haben, hier doch etwas mehr Beachtung finden sollten. Wir haben einen guten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegen, den wir uns jetzt als selbstbewusstes Parlament angucken werden, um zu sehen, an welchen Stellschrauben wir noch drehen werden.”
“Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir durch die Bereitstellung der Unterlagen eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Arbeit des höchsten deutschen Gerichts ermöglichen und auch voranbringen. Dieses Forschungsvorhaben zur Arbeit des Hüters unserer Verfassung liegt im öffentlichen Interesse. Wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Eichwede. – Als Nächstes hören wir den Kollegen Stephan Brandner, AfD-Fraktion.”
“Mit der hier eingebrachten Gesetzesänderung wollen wir den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht einführen. In Zukunft soll es die Regel sein, dass Dokumente beim Verfassungsgericht rechtswirksam elektronisch übermittelt werden können; der Minister führte dies aus. Zugleich wollen wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass der digitale Wandel auch beim Gericht in Karlsruhe ankommt. Wir ermöglichen die digitale Aktenführung, damit die Umstellung auf die E-Akte – auch wenn vielleicht die „Gürteltiere“, die Herr Heveling ansprach, noch nicht ganz verschwinden – auch beim höchsten deutschen Gericht gelingt. Damit ermöglichen wir einen vollständigen elektronischen Weg im Verfahrensablauf: von der Einreichung bis zur Urteilsfindung. Für den letztgenannten Punkt des Ministers möchte ich mich herzlich beim Haus bedanken.”
“Und wir wissen, dass das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht ungebrochen ist. Sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern gibt es das gute Gefühl, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über uns wacht. Und auch für Juristen ist es jedes Mal etwas Besonderes, in Karlsruhe zu sein und das Verfassungsgericht zu besuchen. Gerade in diesen Zeiten, wo weltweit die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie unter Beschuss stehen, ist es umso wichtiger, zu wissen, dass wir unser Verfassungsgericht in Karlsruhe haben. Deshalb ist es auch sehr, sehr wichtig, dass wir als Bundesgesetzgeber dafür Sorge tragen, dass das Verfassungsgericht die erforderlichen materiellen Ressourcen und technischen Voraussetzungen hat, um zeitgemäß arbeiten zu können, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit der vorliegenden Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes tätigen wir einen weiteren wichtigen Schritt für die Digitalisierung der Justiz in unserem Land. Damit stärken wir unseren Rechtsstaat und gewährleisten einen effektiven Schutz unseres Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht ist in der deutschen Verfassungsgeschichte beispiellos. Es ist der unabhängige Hüter unserer Verfassung und unserer Grundrechte. Es ist der Garant für unseren Rechtsstaat und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, ja, für unser friedliches Zusammenleben. Es hat sich weit über Deutschland hinaus ganz viel Hochachtung erarbeitet.”